Dr. Bernd Buchholz
Herr Kollege Dr. Dolgner, sind Sie bereit zuzugestehen, dass es einen Unterschied macht, ob man zwei Zugangswege zu Verwaltung und Gerichten offenhalten muss oder ob man nur einen Zugangsweg hat, aber erklärt, dass zum Beispiel mit einem Digitallotsen die Antragstellung und der Zugang zum Gericht in digitaler Form sichergestellt werden, indem man Hilfestellung leistet, den Antrag digital zu stellen? Sind Sie bereit, diesen Unterschied zu erkennen? – Ja, und deshalb habe ich Ihnen auch die Formulierung vorgelesen. Sie sind offensichtlich nicht be- (Dr. Kai Dolgner) reit zu erkennen, dass diese Formulierung genau das sicherstellt, zum Beispiel mit einem Digitallotsen, den auch Sie vielleicht vorsehen und der dann die Schnittstelle ist. Aber Digitallotse kann nicht irgendein Privatmensch oder ein Ehrenamtler sein, sondern ich habe das von staatlicher Seite aus sicherzustellen, und zwar ohne eine Begründung. Das ist noch der zweite Punkt, der bei Ihnen fehlt. Ich will nicht begründen müssen, dass ich ein besonderes Bedürfnis habe. Ich habe etwas dagegen, dass ich begründen muss, dass ich mich an die Verwaltung wende. Wenn Sie damit kein Problem haben, dann hätten Sie unsere Begründung übernehmen können. (Beifall SPD) Die Ablehnung ist uns auch nicht erläutert worden, sondern Sie haben einfach einen Gegenvorschlag geschickt. Sie haben nicht einmal inhaltlich begründet, warum das nicht das ist, was wir vorher besprochen hatten. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. – Sie können mir eine Zwischenfrage stellen, Kollege Koch, ich bin dazu immer bereit. (Tobias Koch [CDU]: Wir haben das alles diskutiert! – Christopher Vogt [FDP]: Sie waren doch gar nicht dabei, Herr Kollege! – Zurufe: Doch!) – Wenn wir schon aus dem Nähkästchen plaudern: Ich habe den Vorschlag gemacht, das in die Begründung zu nehmen, dann könnten wir das mittragen. Dann wurde mir von der Runde gesagt, ich solle einen Begründungsvorschlag machen, und den habe ich Ihnen zugeschickt, bei Herrn Koch im Zimmer. Dieser Begründungsvorschlag ist beantwortet worden mit einer Gegenbegründung seitens der Koalition, mit einem Gegenbegründungsvorschlag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben nicht erläutert, warum Sie damit ein Problem haben. Mich macht es auch misstrauisch, dass Sie damit ein Problem haben. Das werden wir im Ausschuss sicherlich noch besprechen. Und das in einer Zeit, wo die Senioren-Union sogar ein Recht auf analoge Teilhabe fordert. Das aus der Verfassung zu streichen, ist schon ein spannendes Signal. Aber vielleicht überzeugen wir Sie ja noch im Ausschuss. (Beifall SPD)
