Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über nichts Geringeres als die Weiterentwicklung der Verfassung unseres Landes Schleswig-Holstein. Es geht um die Grundlagen unseres Zusammenlebens, um das, was wir als Ge- (Christian Dirschauer) sellschaft als besonders schützenswert ansehen, um Rechte, um Prinzipien, um Verantwortung. Hierzu liegen uns vier Vorlagen vor: der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung von CDU, Grünen, FDP und SSW, ein Änderungsantrag der SPD, ein Gesetzentwurf der FDP und immer noch unser eigener Gesetzentwurf zur Einführung der Verfassungsbeschwerde von Juni 2022, den wir im weiteren Verlauf der Ausschussanhörung ebenfalls einbeziehen werden. Die Richtung dieser Verfassungsdiskussion und den Prozess begrüßen wir als SSW ausdrücklich. Eingangs möchte ich mich noch einmal bei allen Fraktionen hier im Hause für die wirklich konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ganz herzlichen Dank dafür! (Beifall ganzes Haus) Als Abgeordneter des SSW bin ich fast geneigt zu sagen: Das hat schon was vom dänischen Politikstil, (Heiterkeit) wonach man bei bedeutenden gesellschaftlichen Fragen versucht, breite Mehrheiten zu gestalten, und eine Landesverfassung ist natürlich so etwas. Meine Damen und Herren, es geht um Themen, die auch uns als SSW seit vielen Jahren wichtig sind und bei denen wir der festen Überzeugung sind, dass sie in der Landesverfassung verankert gehören. Das sind unter anderem die Beteiligung und die Rechte von Kindern, der Schutz pflegender Angehöriger, der Erhalt unseres kulturellen Erbes, um hier nur einige Beispiele zu nennen, und nicht zuletzt das Recht der Bürgerinnen und Bürger, sich bei der Verletzung ihrer Grundrechte auf Landesebene wehren zu können, auch wenn wir uns bei diesem letzten Punkt, eben der Verfassungsbeschwerde, bisher noch nicht haben einigen können. Lassen Sie mich mit einem Thema beginnen, das in der gesellschaftlichen Realität einen riesigen Raum einnimmt, in den politischen Debatten aber oft zu wenig Aufmerksamkeit bekommt: die Pflege und hier ganz besonders die pflegenden Angehörigen. – Etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause gepflegt, meist von Partnerinnen oder Partnern, von Kindern, oft allein von Frauen. Das sind Menschen, die unter schwierigen Bedingungen Tag für Tag Verantwortung übernehmen. Sie tun das mit großer Hingabe, häufig aber auch unter großer Belastung. Emotional, zeitlich, körperlich und finanziell. Was gibt ihnen die Politik zurück? Zu oft zu wenig. Zu wenig Anerkennung, zu wenig Unterstützung, zu wenig Absicherung. Deshalb begrüßen wir es und freuen wir uns ausdrücklich, meine Damen und Herren, dass es in Artikel 8 gelungen ist und dort festgeschrieben werden soll – ich zitiere die Formulierung aus dem Gesetzentwurf: „Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger.“ (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Es fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Das ist keine rhetorische Floskel, meine Damen und Herren, das ist dann auch ein Verfassungsauftrag für uns. Das bedeutet ganz konkret, Gesetzgeber und Verwaltung müssen Pflege in ihren politischen Entscheidungen besser mitdenken. Sie müssen Strukturen schaffen, die pflegende Angehörige unterstützen, statt sie alleinzulassen. Wir erwarten insoweit, dass sich daraus handfeste Verbesserungen ergeben. Bessere Beratungs- und Unterstützungsangebote, mehr Entlastung, bessere Vereinbarkeit mit Beruf und Familie, also eine Politik, die die Würde der pflegenden Angehörigen achtet und ihre Leistung nicht als selbstverständlich hinnimmt. Wir begeben uns da wirklich auf einen ganz tollen Weg, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, das gilt zweitens für die Kinderrechte. Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass wir im Jahr 2025 immer noch darüber diskutieren, ob Kinder in unserer Verfassung als eigenständige Träger von Rechten aufgenommen werden sollen. Wir haben es gehört. Natürlich sollen sie das, und zwar klar, deutlich und mit Wirkung, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Denn Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen. Sie haben eigene Bedürfnisse, sie haben eigene Lebenswelten. Sie brauchen besonderen Schutz. Sie brauchen Beteiligung und das Recht, gehört zu werden. Deshalb unterstützen wir es ausdrücklich und freuen uns darüber, dass in Artikel 9 des Entwurfs das Kindeswohl als wesentliches Kriterium für staatliches Handeln verankert werden soll und dass die Beteiligung von Kindern verbindlich vorgesehen wird. (Christian Dirschauer) Was heißt das für uns als SSW konkret? Das heißt für uns, dass bei einer Schulreform Kinder gefragt werden müssen, ebenso bei Planungen, die ihr Umfeld betreffen, bei der Jugendhilfe oder bei digitalen Angeboten. Kinder müssen eine Stimme bekommen, denn wer heute den Kindern eine Stimme gibt, der stärkt die Demokratie von morgen. Das ist gerade jetzt so wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Drittens möchte ich über kulturelle Vielfalt und Minderheiten sprechen. Hier geht es nicht nur um eine Frage der Identität, sondern auch um eine Frage der Gerechtigkeit und des Respekts. Das sage ich ausdrücklich als Abgeordneter des SSW. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, in dem gleich drei nationale Minderheiten heimisch sind. Mit der dänischen Minderheit, mit der friesischen Volksgruppe, mit der deutschen Sinti- und Roma-Gemeinschaft sind wir ein Land der Vielfalt. Darauf dürfen wir nicht nur stolz sein, wir müssen es auch aktiv schützen, meine Damen und Herren. (Beifall ganzes Haus) Dass im Entwurf nun das kulturelle Erbe, insbesondere das der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der jüdischen Kultur, unter den Schutzauftrag des Landes gestellt wird, ist ein großer Fortschritt. Denn Minderheiten sind nicht nur Gruppen mit besonderen Sprachen und Bräuchen, sie sind Teil der Geschichte dieses Landes, Teil seiner Identität, Teil seiner kulturellen DNA. Dieser Schutz in der Verfassung bedeutet für uns als SSW, Sprachförderung darf nicht weggespart werden. Bildungsinhalte müssen Minderheiten abbilden, Kulturpolitik muss eben vielfältig sein. Vor allem darf der Staat keine Strukturen begünstigen, die zur Assimilierung oder Marginalisierung führen. (Beifall ganzes Haus) Als Vertreter des SSW kann ich sagen, dass wir fest hinter dieser Verfassungsänderung stehen. Sie stärkt nicht nur meine eigene dänische Minderheit, sondern alle, die kulturelle Vielfalt als Bereicherung sehen. Das ist doch wirklich toll, meine Damen und Herren. Kommen wir zum vierten und letzten Punkt, den ich hier in meiner Rede heute ein bisschen umfassender benennen möchte, einem Anliegen, das wir als SSW schon seit vielen Jahren vertreten: die Einführung der Verfassungsbeschwerde auf Landesebene, wie wir sie in unserer Drucksache 20/71 vorgeschlagen haben – für die, die es noch einmal nachlesen wollen. Aktuell können Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein nicht das Landesverfassungsgericht anrufen, wenn sie sich durch Landesrecht oder Handlungen der Landesbehörden in ihren Rechten verletzt fühlen. Sie sind gezwungen, im Zweifel bis nach Karlsruhe zu gehen, oft mit hohen Kosten, langen Verfahrenswegen und das in Teilen auch bei sehr begrenzten Erfolgsaussichten dort. Das ist nicht nur ein formales Problem. Meine Damen und Herren, das ist ein Demokratiedefizit, das wir hier haben. Wenn wir unseren Bürgerinnen und Bürgern also Rechte garantieren, dann finden wir als SSW, dass wir ihnen auch die Möglichkeit geben müssen, diese Rechte durchzusetzen. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: So ist es!) Sonst droht die schönste Formulierung im Zweifel ein leeres Versprechen zu bleiben. Mit der Einführung einer solchen Verfassungsbeschwerde würden wir als Land sagen: Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, ihre Rechte selbst in Anspruch zu nehmen, und wir trauen unserem Verfassungsgericht zu, diese Rechte zu schützen. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Genau!) Meine Damen und Herren, das stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Verfassung. Deshalb bitte ich Sie alle noch einmal: Unterstützen Sie im weiteren Verfahren unseren Vorschlag. Lassen Sie uns gemeinsam einen echten Schritt hin zu noch mehr Rechtsstaatlichkeit machen. Gerade in diesen Zeiten wäre das wichtig. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, in den Diskussionen rund um Artikel 14 wurde ein Punkt immer wieder betont. Die Sorge, dass eine stärkere Ausrichtung auf digitale Verwaltungsprozesse bestimmte Gruppen benachteiligen könnte: ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen ohne regelmäßigen Zugang zum Internet oder mit sprachlichen Barrieren. Ich möchte ganz deutlich sagen, diese Sorgen, die auch durchaus außerhalb dieses Hauses formuliert werden, müssen wir ernst nehmen. Gerade deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot im neuen Artikel 14 geben wird. Es wird dort aufgenommen. Das heißt ganz klar: Niemand wird ausgeschlossen, niemand verliert den Zugang zu Behörden oder öffentlichen Dienstleistungen. Gleichzeitig wollen wir die digitale Verwaltung konsequent weiterentwickeln. Dabei schauen wir mit Respekt und etwas Neid auf unser Nachbar- (Christian Dirschauer) land Dänemark, wo digitale Behördengänge heute selbstverständlich sind – und zwar effizient, bürgernah und auch barrierearm. (Beifall ganzes Haus) Aber auch in Dänemark gilt: Wer digitale Angebote nicht nutzen kann, zum Beispiel aus Altersgründen, Krankheit oder anderen Gründen, wird nicht alleingelassen. Niemand muss dort auf öffentliche Leistungen verzichten. Der Staat begleitet, statt zu überfordern. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Das ist für uns als SSW auch für Schleswig-Holstein unser Anspruch: eine moderne digitale Verwaltung, die alle mitnimmt, die den Zugang erleichtert und nicht erschwert und die Ressourcen dort bündelt, wo sie den Menschen dann direkt zugutekommen. Wir müssen also beides tun – den digitalen Wandel mutig gestalten und gleichzeitig verbindlich garantieren, dass niemand auf der Strecke bleibt. Mit dem aufgenommenen Benachteiligungsverbot geben wir uns einen klaren Handlungsauftrag, meine Damen und Herren. Jetzt könnte ich dazu noch ganz viel sagen. Ich bin schon im Minus, meine Damen und Herren. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Ganz, ganz viele Punkte konnte ich nicht benennen: gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, sexuelle Identität, Klimaschutz und Infrastruktur. Das alles werden wir im Ausschuss besprechen. Ich freue mich darauf. Das könnte ein Quantensprung für unsere Verfassung sein. – Danke schön. (Beifall ganzes Haus)
