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Eka von Kalben

16.10.2025 Sitzungen 20/100

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Frau Professor Dr. von der Decken. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mehr Transparenz über Leistungsangebote und Versorgungsqualität stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Krankenhauslandschaft. Sie trägt zudem zu einer besseren Steuerung der Gesundheitsversorgung bei und kann einen beachtlichen Mehrwert entfalten. Doch diese Zwecke verfehlt der BundesKlinik-Atlas. Er bleibt ein Instrument mit begrenzter Aussagekraft, das unnötig zusätzliche Ressourcen bindet und die ohnehin stark belasteten Krankenhäuser weiter fordert. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Es sind eine ganze Reihe an Mängeln, die eine Fortsetzung des Klinik-Atlas zu diesem Zeitpunkt weder sachgerecht noch zielführend machen. Ich möchte mich auf lediglich drei zentrale Kritikpunkte konzentrieren: Erstens geht aus dem Krankenhaustransparenzgesetz, auf dem der Bun- (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) des-Klinik-Atlas fußt, kein wissenschaftlich fundierter Sachzusammenhang zwischen Transparenz und Qualität der Krankenhausbehandlung hervor. Schleswig-Holstein hatte auf diesen Umstand bereits in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hingewiesen. Hinzu kommt, dass die angestrebte Zielgröße, nämlich die Qualität der Krankenhausversorgung, bislang nicht definiert wurde und dies weder im Rahmen des Reformprozesses noch im Kontext des Gesetzentwurfs erfolgte. Das heißt, die Zielsetzung ist und bleibt unklar, und das Outcome ist nicht quantifizierbar. So können wir weder überprüfen, ob das Instrument seine Ziele erreicht, noch die übergeordnete Zielsetzung des Gesetzes überhaupt validieren. An dieser fundamentalen Unsicherheit hat sich nichts geändert; das Instrument steht weiterhin auf wackeligem Fundament. Eine weitere, zweite Problematik ist die bürokratische Mehrbelastung, die den Krankenhäusern durch den Bundes-Klinik-Atlas aufgebürdet wird. Die Leistungserbringer im System der gesetzlichen Krankenversicherung sind bereits dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Leistungen zu sichern, weiterzuentwickeln und zu veröffentlichen. Diese Informationen sind bereits für alle Anspruchsgruppen detailliert und standortbezogen zugänglich. Das Transparenzgesetz verpflichtet nun aber die Krankenhäuser zusätzlich, (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) die bereits verfügbaren Informationen erneut zu veröffentlichen: an anderer Stelle, in einem anderen Format und ohne geeignete Schnittstellen.

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