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Tobias Koch

CDU 16.10.2025 Sitzungen 20/100

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung stellen wir einmal mehr unter Beweis, dass sich die politische Kultur in Schleswig-Holstein deutlich vom Rest der Republik unterscheidet: (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) miteinander statt gegeneinander, Regierungskoalition und Opposition gemeinsam, Einigkeit statt Konfrontation. Bei allen politischen Unterschieden besteht ein gemeinsamer Grundkonsens über die wesentlichen Ziele für unser Land, die wir in der Landesverfassung verankern wollen. Das beweist politische Größe von beiden Seiten: vonseiten der Koalitionsfraktionen, indem wir trotz eigener Zweidrittelmehrheit auf die Opposition zugegangen sind und sie intensiv eingebunden haben, und von den Fraktionen von FDP und SSW; auch diese zeigen Größe, indem sie trotz weitergehender eigener Vorstellungen in einzelnen Punkten hier den besonderen Wert eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs erkannt haben und diesen gemeinsam mit uns einbringen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) (Tobias Koch) Mein Dank und meine Anerkennung für dieses gute Miteinander gelten deshalb allen vier Fraktionen, die gemeinsam Antragsteller sind. Meine Damen und Herren, mit dieser Verfassungsänderung nehmen wir den Schutz vor Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, das Diskriminierungsverbot aufgrund sexueller Identität, das Bekenntnis zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum sowie die Errichtung und den Erhalt einer angemessenen Infrastruktur als neue Staatsziele in die Landesverfassung auf. Wir stärken zudem das Kindeswohl und die Kinderrechte, wir konkretisieren die bereits geschützten natürlichen Lebensgrundlagen hinsichtlich Klima- und Artenschutz, wir berücksichtigen beim Schutz pflegebedürftiger Menschen die pflegenden Angehörigen, wir subsumieren Sport nicht länger unter Kultur, sondern widmen ihm einen eigenen Artikel, und wir betonen unser kulturelles Erbe einschließlich der jüdischen Kultur und der Kulturen der nationalen Minderheiten und Volksgruppen. All das sind grundlegende Ziele, hinter denen sich alle Fraktionen dieses Landtages versammeln können. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt SPD und FDP) Diese Ziele sind uns allen genauso wichtig wie die Ziele, die bereits in der Verfassung des Landes verankert sind: die Gleichstellung von Mann und Frau, die nationalen Minderheiten und Volksgruppen, unser Schulwesen, der Tierschutz, die Inklusion und die Förderung der Kultur. Allenfalls könnte man kritisieren, dass zu viele Ziele in der Landesverfassung benannt werden, aber genau das macht gute Politik aus, nämlich nicht einseitig zu agieren, sondern eine Vielzahl von Herausforderungen gleichzeitig im Auge zu behalten und miteinander in Einklang zu bringen. Nur so entsteht ein harmonisches Ganzes. Meine Damen und Herren, wir wollen unser Bundesland zum Vorreiter in Sachen Digitalisierung in Deutschland machen. Wir sind ein kleines Bundesland und nicht mit finanziellem Reichtum gesegnet. Deshalb müssen wir schneller und innovativer sein als andere, wenn wir in einer dynamischeren und globalisierten Welt bestehen wollen. Jede Informationsreise nach Estland führt uns eindrücklich vor Augen, welche Vorteile eine digitale Welt für alle Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen kann. Davon sind alle Delegationsteilnehmer regelmäßig schwer begeistert und beeindruckt, nur um dann in Deutschland wieder Papierformulare auszufüllen, sobald wir wieder zu Hause sind. Die Aufgabe der Verfassung darf es deshalb doch nicht sein, das Fortbestehen von Papierformularen zu schützen, sondern sie muss den Staat darauf verpflichten, in einer digitalen Welt niemanden zurückzulassen und die Menschen vor digitaler Ausgrenzung zu schützen, und genau das machen wir mit dieser Verfassungsänderung. Wir geben damit in der Landesverfassung eine Gewährleistungsgarantie zur digitalen Teilhabe ab. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, die erforderlichen Hilfestellungen zu bekommen, damit ihnen die Teilhabe am digitalen Zugang möglich gemacht wird, und zwar ohne dass sie dadurch irgendwelche Nachteile erhalten. Meine Damen und Herren, mit dieser Verfassungsänderung beginnen wir am heutigen Tag die parlamentarischen Beratungen. Wir werden dazu in den nächsten Monaten noch intensive Anhörungen durchführen, um im Laufe des nächsten Jahres die derart geänderte Landesverfassung in SchleswigHolstein zu beschließen. Ich finde, es ist ein sehr spannender und guter Impuls aus einem breiten Bündnis von Religionsgemeinschaften und Kirchen, das Stichwort einer Demutsformel in diese Verfassung aufzunehmen – bei all dem, was wir hier als Menschen, als Abgeordnete entscheiden, sich immer bewusst zu sein: Es gibt eine höhere Macht, der wir verpflichtet sind. Wir werden das in den nächsten Monaten intensiv diskutieren. Von meiner Seite, vonseiten meiner Fraktion bestehen dafür große Sympathien, aber selbstverständlich haben wir das nicht in dieses Paket, das wir zwischen den Fraktionen verhandelt haben, aufgenommen. Das wird der weiteren Diskussion überlassen bleiben. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle weiteren inhaltlichen Anmerkungen zur Verfassungsänderung übernimmt unser verfassungsrechtspolitischer Sprecher Dr. Hermann Junghans. Wir haben unseren Redebeitrag geteilt. Mir bleibt zu sagen: Ich freue mich auf die weiteren Beratungen in den Ausschüssen und in den Anhörungen, und ich bitte um entsprechende Überweisung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

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