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Dr. Heiner Garg

FDP 16.10.2025 Sitzungen 20/100

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich möchte Sie nur dahin gehend ein bisschen beruhigen. Die grüne Sozialministerin ist nicht die erste, die das über sich ergehen lassen muss. Es waren rote Sozialministerinnen, es waren gelbe Sozialminister. Offensichtlich eignet sich das System immer für eine Schlagzeile, weil es eben volumenmäßig so groß ist. Das Problem ist, dass die wenigsten wissen, was dahinter steht. – Ja, absolut. Genau auf diesen Punkt wollte ich gerne einmal hinweisen, Herr Kollege Dr. Garg, und würde gern eine Anekdote anschließen wollen. In den letzten Wochen und Monaten bin ich viel aus der Eingliederungshilfe angesprochen wurde, von Sozialpädagog_innen, Sozialarbeiter_innen, die in diesem Bereich arbeiten und sagen: Ey, bei mir vor Ort in einem Stadtteil trifft sich jeden Monat das Sozialmeeting. Da treffen sich alle Träger, die im sozialen Bereich aktiv sind, um Effizienzen zu steigern, um gemeinsam darüber zu sprechen: Wie können wir Kosten einsparen, wie können wir Ressourcen heben? Was wir aber in der politischen Debatte mitbekommen, ist, dass wir zu teuer sind, dass unser System zu viel kostet. Wir fragen uns: Was wollen wir eigentlich machen? – Vor dieser Debatte warne ich ein bisschen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen bin ich wirklich froh über das, was wir hier in der Runde gerade geteilt haben. Ich möchte nur noch ein weiteres Beispiel nennen, um wirklich zu sagen, es geht hier gar nicht um eine konkrete politische Couleur. Wir reden gerade in der Hansestadt Lübeck über den Haushalt. Bürgermeister Jan Lindenau hat acht zusätzliche Stellen in der Jugendhilfe angemeldet, weil er sagt: Ich kann das Bundesjugendschutzgesetz nicht umsetzen, wenn ich so wenig Mitarbeitende habe. – Trotzdem gibt es gerade eine politische Debatte darüber: Gestehen wir ihm diese zusätzlichen Stellen in der Verwaltung zu? – Diese politische Debatte ist wirklich schwierig, weil sie nicht auf dieser Ebene geführt werden muss. Vielmehr müssen wir die politische Debatte über die Ausgestaltung von individuellen Rechten auf Bundesebene führen. Wir müssen über den Veranlassungszusammenhang zwischen Bund, Ländern und Kommunen ganz neu sprechen. Dann können wir diese Probleme lösen. Aber wenn wir immer so weitermachen, immerzu rufen: „Ach herrje, die Kosten im Sozialstaat explodieren alle, wir müssen da jetzt ganz, ganz dolle auf die Bremse treten“, das schadet der Debatte und ist ehrlicherweise nicht ganz ehrlich. Der Punkt mit den Antragsverfahren und den Antragsverhandlungen ist tatsächlich auch in der Eingliederungshilfe ein riesiger Punkt. Wir hatten gestern schon das Thema des Zusammenlegens der Sozialgesetzbücher. In den SGB I, SGB IX und SGB X ist als Grundlage hinterlegt, dass ich, wenn ich eine bestimmte Leistung aus der Eingliederungshilfe beispielsweise für mein Kind mit einer schweren Behinderung beantragen möchte, alle (Jasper Balke) meine Kontoauszüge drei Monate zurückreichend nachweisen muss.

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