Sybilla Nitsch
Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ja, Messerkriminalität wird an sich noch nicht so lange erfasst. Seit 2020 erfassen das Bundeskriminalamt und die Mehrheit der Landeskriminalämter die sogenannten Messerangriffe im Rahmen der polizeilichen Kriminalstatistiken. Wenn wir es also ganz genau nehmen, blicken wir jetzt erst auf fünf Jahre zurück, die wir überhaupt einsortieren können, mindestens die Hälfte dieser Jahre unter wirklich besonderen Umständen. Alle statistischen Ausschläge sind immer noch im Zusammenhang mit der Pandemie zu sehen. Die Kriminalstatistiken auch in Schleswig-Holstein zeigen trotzdem auf, dass die Straftaten unter Verwendung von Messern ansteigen. Ich denke, wir sind uns alle einig, das haben die Beiträge eben auch schon gezeigt, dass wir mehr tun müssen. Wir wissen, die meisten Fälle von Angriffen mit dem Messer sind impulsive Taten und geschehen in impulsiven Situationen. Gewalt mit Messern wird nach bisherigen Erkenntnissen sehr häufig in der Öffentlichkeit und am Wochenende oder in den Abendstunden verzeichnet. Durch verschiedene Maßnahmen in der Pandemie hat es zum Beispiel in der Zeit weniger Großveranstaltungen gegeben, wo alkoholisierte Menschen sich in Massen aufge- (Sybilla Nitsch) halten haben. In der Zeit sind automatisch weniger Fälle zu verzeichnen, das ist dann schnell erklärt. Wie die Zahlen davor waren, wissen wir aber schlichtweg nicht. Mir ist vor allem dann, wenn man sich dann auf einen Anstieg der Zahlen in den letzten drei Jahren bezieht, wichtig, dass wir das dann halt auch immer noch mal einsortieren. Zu den Anträgen. Mir sind zwei Punkte zu wenig im Koalitionsantrag angesprochen. Das ist erstens der Ausbau präventiver Angebote, und das sind zweitens strafrechtliche Maßnahmen. Es gibt laut Koalitionsantrag Gewaltpräventionsprogramme, für die aber lediglich weiter geworben werden soll. Ich sehe das eher wie die SPD. Es gibt bisher zu wenig Angebote, und sie sollten dringend ausgebaut werden – und zwar flächendeckend. Der Ansatz, Präventionsangebote für Jugendliche zu stärken, ist richtig, aber bitte nicht erst, wenn sie bereits straffällig geworden sind. Es muss ja vorher geschehen. Der zweite Punkt, einer, der im Bund beschlossen werden muss: Im Bundeskoalitionsantrag findet sich ein kurzer Absatz zur Messerkriminalität. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Wir prüfen, inwieweit … gefährliche Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines Messers beziehungsweise mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung künftig als Verbrechen geahndet werden können.“ Warum das weder im Antrag der Koalitionsfraktionen noch im SPD-Antrag zu finden ist, können wir ja im Gespräch klären. Ich bin da transparent. Ich würde mich bei Körperverletzungen mit einem Messer als Tatwaffe nie für ein niedriges Strafmaß verkämpfen. Messer gehören halt einfach zu den gefährlichsten Waffen: nicht nur, weil sie so leicht erhältlich sind, sondern auch, weil mit ihnen oft Taten einhergehen, die tödlich enden. Abschließend irritiert mich am SPD-Antrag – das wird Sie nicht verwundern – der Hinweis auf die Staatsbürgerschaft der Tatverdächtigen. Es stimmt, nicht deutsche Staatsbürger sind hier statistisch überrepräsentiert, aber das ist einfach verkürzt dargestellt. Die Herkunft oder die Staatsbürgerschaft eines Menschen sind nicht der ausschlaggebende Faktor für so eine Tat. Es sind vor allem schlechte soziale Rahmenbedingungen, die Risikofaktoren für kriminelles Verhalten sind. Hier liegt das Problem. Demnach ist es ja so, dass migrantisierte Menschen davon häufiger betroffen sind: nämlich dass sie ein fehlendes oder sehr niedriges Einkommen haben, Wohnorte in den sogenannten sozialen Brennpunkten haben oder posttraumatische Belastungsstörungen bei Menschen mit Fluchtgeschichte. Das sind die entscheidenden Faktoren, und die fehlen bei Ihnen im Antrag. Hingegen völlig zu Recht in Ihrem Antrag genannt finde ich, dass es sich bei 90 Prozent der Tatverdächtigen um Männer handelt. Messerkriminalität und Männlichkeitsnorm sind eng miteinander verwoben. Für uns als SSW stehen vor allem zwei Zusammenhänge, die bereits empirisch untersucht sind, im Vordergrund: erstens die psychischen Vorbelastungen, die dann bei verurteilten Gewalttätern, die das Messer nutzen, häufiger vorkommen. Zweitens lassen immer wieder wissenschaftliche Studien keinen anderen Schluss zu, als dass Männlichkeitsnormen einer der Hauptgründe sind, überhaupt ein Messer zu tragen. Abhilfe können demnach nur therapeutische Hilfsangebote und vor allen Dingen Angebote schaffen, die zur Selbstkontrolle dieser Norm führen werden. Ich bin sehr froh darüber, auch Kollegin Glißmann sowie die anderen Fraktionen, dass wir das in der Fülle der vielen Fragen im Ausschuss beraten können. Mir sind da vor allen Dingen zwei Punkte wichtig: Wie sehen Gewaltpräventionsprogramme eigentlich aus, und wie können wir die flächendeckend in Bezug auf die Demografie einsetzen? Wie sieht es mit den Überprüfungen der Strafvorschriften aus? Schon jetzt ist klar: Es gibt nicht die eine schnelle Lösung. Wir brauchen hier noch einen langen Atem, um so viele Taten wie möglich zu verhindern. Deswegen freue ich mich auf die Ausschussberatung. – Vielen Dank. (Beifall SSW, Marc Timmer [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP])
