Serpil Midyatli
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte gerne zu Beginn meiner Rede den Dank meiner Fraktion Ihnen gegenüber, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, von FDP, von den Grünen und vom SSW vorwegstellen. Es waren konstruktive Gespräche, und ich würde sagen, dass das angebracht ist und auch der Tradition, wie wir über unsere Landesverfassung reden, entspricht. (Beifall) Ich möchte aber ausdrücklich betonen, dass es auch unser Wunsch gewesen wäre, hier zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen, denn uns, der SPDFraktion, sind die Vorhaben und die Änderungen (Serpil Midyatli) für die Verfassung sehr wichtig. Deshalb begrüßen wir diese Vorhaben, und ich möchte jetzt gerne alle Änderungen, die wir miteinander diskutiert haben, noch einmal nennen. Es ist etwas Besonderes, dass wir gerade in diesen Punkten zusammengekommen sind: Erstens, der Schutz vor Antisemitismus, Rassismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Gerade in diesen Zeiten ist das ein so wichtiges Zeichen. Das Land schützt und fördert sein kulturelles Erbe einschließlich der jüdischen Kultur und der Kulturen der nationalen Minderheiten und Volksgruppen. Zweitens, der Schutz und die Förderung pflegebedürftiger Menschen und deren Angehöriger. Die Formulierung „Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“ hätte schon viel früher in unsere Landesverfassung aufgenommen werden können. Gut, dass uns das jetzt gelungen ist. Das schließt die Berücksichtigung von Klima- und Artenvielfalt oder die Infrastruktur sowie auch die Förderung des Sports ein. Die SPD trägt die Ergänzung unserer Landesverfassung ausdrücklich mit. Das sind für uns sehr gute und richtige Vorhaben, die wir nun vor uns liegen haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich möchte zwei für uns als SPD-Fraktion ganz besonders wichtige Anliegen in den Vordergrund stellen: Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Artikel 10 Absatz 2 und der Artikel 11a zum Wohnraum sollen neu in unsere Landesverfassung aufgenommen werden. Eine klare Aussage zur Bedeutung des Kindeswohls und die Aufnahme von Beteiligungsrechten war uns ganz besonders wichtig. Damit können wir unsere Kinder und Jugendlichen stärken und somit auch ihre Rolle in der Gesellschaft. Das Staatsziel der Schaffung und Erhaltung von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ist ein richtiges Zeichen für die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Dies waren Punkte, die wir als SPDFraktion mit in die Gespräche eingebracht haben und für die wir 2019 – einmal zur Erinnerung – mit dem Sozialverband und dem Mieterbund Unterschriften gesammelt haben. Das ist aber auch ein Erfolg des SoVD und des Mieterbundes. (Beifall SPD) Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese staatspolitisch wichtigen Ziele Teil unserer Verfassung werden sollen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt fragen sich wahrscheinlich alle, warum wir den Antrag nicht haben mitunterzeichnen können. Das möchte und kann ich sehr, sehr gut begründen. Liebe Kollegen, Sie wollen mit Ihrem Antrag das Recht auf analogen Zugang zu Gerichten und Behörden aus der Landesverfassung streichen. Das ist aus unserer Sicht ein Fehler. (Beifall SPD) Dieser Punkt ist uns so wichtig, dass wir den sonst guten Antrag nicht haben mitzeichnen können. Diejenigen unter Ihnen, die schon vor elf Jahren Mitglied in diesem Parlament waren, werden sich vielleicht daran erinnern, dass diese Garantie auf den analogen Zugang erst 2014 bewusst in die Verfassung aufgenommen wurde, um Menschen vor digitaler Ausgrenzung zu schützen. (Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Diese Nähe zu Bürgerinnen und Bürgern ist uns auch 2025 immer noch ein sehr, sehr wichtiges Anliegen, vielleicht sogar gerade in 2025. Denn diese Verfassungsänderung findet ja nicht in einem luftleeren Raum statt. Menschen begleiten in diesen Tagen Sorgen und Unsicherheiten. Wir wollen ausdrücklich keine weiteren Sorgen schüren, weder vor Digitalisierung noch vor Diskriminierung. (Beifall SPD) Wir haben doch gerade erst erlebt, die Schwierigkeiten bei der Umstellung auf Open Source in Verwaltung und Justiz sind nur ein Beispiel für die Herausforderung solcher Prozesse. Ob in Rathäusern oder Verwaltungen, wir sind von einer digitalen Verwaltung noch sehr weit entfernt. In dieser Zeit, in der die Probleme der Landesverwaltung durch die Presse gehen, wollen Sie den Menschen sagen: Egal, macht das doch alles digital, analog streichen wir. – Ich bitte um Verständnis, wir finden das nicht richtig. Viele ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind in besonderer Maße weiterhin auf einen persönlichen und schriftlichen Zugang angewiesen. Es geht hier auch um Respekt gegenüber diesen Menschen und um Teilhabe und Partizipation. (Beifall SPD) (Serpil Midyatli) Noch einmal: Es geht hier um verwaltungsrechtliche und gerichtliche Vorgänge, die ohnehin bei vielen Menschen ganz viel Stress verursachen, deren Sprache schon jetzt nicht immer leicht verständlich ist. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch Ihre Formulierung „ohne dass jemand dabei benachteiligt werden darf“ überzeugt uns in diesem Fall nicht. Das ist unbestimmt und klärungsbedürftig. Wir fürchten, dass diese Rettungsklausel die Streichung der Garantien „persönlich“ und „schriftlich“ nicht kompensieren kann. Wenn durch diese Formulierung kein Rechtsverlust erfolgt, wie Sie behaupten, dann können wir doch die Rechte auch stehen lassen. (Beifall SPD) Moderne und einfache Verwaltungsverfahren können und werden digital sein, müssen sie aber nicht. Die Verfassung darf niemanden ausschließen. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass wir eine Verfassung für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner haben. Wir stehen mit unserer Argumentation nicht alleine da. Der Ruf nach einem Recht auf analoge Teilhabe ist spürbar, seitens der Seniorinnen, aber auch der Sozialverbände. Der Sozialverband SoVD erinnert daran, dass viele Menschen im Land völlig ohne Internetzugang sind und ganz analog leben und kommunizieren. Der Verband berichtet von einem Gefühl der Ausgrenzung und der Reduzierung der Teilhabemöglichkeiten. Das Altenparlament hatte die Forderung nach einem Recht auf analoge Teilhabe zuletzt 2023 hier diskutiert und beschlossen. Sie wissen, wie das mit den Beschlüssen des Altenparlaments ist. Dazu gibt es immer Stellungnahmen der Fraktionen. In den anschließenden Stellungnahmen waren wir mit unserem Bekenntnis hierzu nicht alleine, sondern in sehr guter Gesellschaft – von den Grünen über dem SSW bis zur FDP. Die CDU war damals nicht mit dabei. Besonders interessant, und deswegen erwähne ich das hier, ist aber die Stellungnahme des Ministerpräsidenten. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: Niemand darf wegen der Art seines Zugangs benachteiligt werden. Deshalb ist dies bereits in der Landesverfassung niedergeschrieben worden. Dann zitiert der Ministerpräsident Artikel 14 in seiner bisherigen Form, und genau diese bisherige Form wollen wir erhalten. (Beifall SPD) Soweit zu den inhaltlichen Punkten, und jetzt zum Verfahren, das doch für ein bisschen Verwirrung gesorgt hat. Wir hätten uns durchaus einen gemeinsamen Weg vorstellen können, wenn wir diesen Artikel 14 aus dem Gesamtpaket hätten lösen können, um dann einen gemeinsamen Antrag und, wie das andere Fraktionen auch machen, noch einen Änderungsantrag vorzulegen. Das konnten und wollten Sie aber nicht mittragen. Das ist in Ordnung, das ist völlig akzeptabel. Deswegen liegt ja unser Änderungsantrag vor, der die Beibehaltung des bisherigen Artikels 14 beinhaltet, also – im Wortlaut – weiter den persönlichen und den schriftlichen Zugang zu Behörden und Gerichten garantiert. Ich möchte noch einmal daran erinnern: Diese Passage wurde erst 2014 neu formuliert. Natürlich sind wir heute weiter, wir wissen aber auch, dass wir noch nicht so weit sind, dass wir diesen Artikel jetzt schon streichen können. Das haben einige meiner Vorredner ja auch schon gesagt. Wir glauben, wir sind noch nicht so weit. Nun werden die Anhörungen zeigen, ob unsere Argumentation und unsere Bedenken berechtigt sind. Genau deshalb machen wir ja diese Anhörungsverfahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir wirklich sehr sicher – so viel Erfahrung habe ich in diesem Hohen Hause –, dass das Ziel meiner Fraktion bleibt, am Ende der zweiten Lesung zu einem sehr, sehr guten Ergebnis zu kommen. Ich will positiv enden: Wir werden wahrscheinlich sogar zu einem einstimmigen Beschluss kommen. Das wünsche ich uns allen, aber die Beratungen werden zeigen, zu welchen Änderungen und Formulierungen wir gemeinsam kommen werden. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
