Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Egal, ob es um den größeren Rahmen aus UN-BRK und BTHG oder um die praktische Umsetzung von Inklusion und die konkrete Teilhabe, beispielsweise durch ein angemessenes Blindengeld geht – die verschiedenen Aspekte der Politik für Menschen mit Behinderungen werden von uns aus gutem Grund hier regelmäßig bewegt. Denn zum einen ist es richtig, dass Inklusion ein Prozess ist, den wir nie einfach abhaken können, und zum anderen haben wir uns als Politik und Gesellschaft auf Ziele und gesetzliche Grundlagen verständigt, die ein völlig selbstverständliches Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen sollen. Wenn wir ehrlich sind, dann liegt in nahezu allen Bereichen noch sehr viel Arbeit vor uns. Wir müssen nicht darüber diskutieren, dass Menschen mit Behinderungen mit Blick auf Kita, Schule oder Arbeitsmarkt nicht die gleichen Chancen haben wie Menschen ohne besondere Bedürfnisse. Das Gleiche gilt für die Gesundheitsversorgung oder Themen wie Wohnen, Mobilität oder selbstbestimmte Teilhabe an vielen weiteren Bereichen unseres Lebens. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Deutschland in Sachen Inklusion in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten erhebliche Fortschritte gemacht hat. Allein die vielen Zahlen, die in den Antworten auf die Große Anfrage der FDP aufgeführt sind, zeigen uns, dass zumindest das finanzielle Engagement in diesem Bereich steigt – das durchaus auch auf Landesebene. Das kann man wirklich anerkennen. Wir alle wissen, dass der Bereich der EGH ein wichtiger und berechtigter, aber eben auch ein großer Ausgabeposten im Landeshaushalt ist. Die EGH dient als wesentliche Leistung im Rahmen des SGB IX mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen oder von einer Behinderung bedrohten Menschen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen. Wir vom SSW verbinden hiermit die klare Erwartung, dass möglichst viel von den hier eingesetzten Mitteln wirklich im Alltag der Menschen ankommt. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Gerade weil die Leistungen der EGH die Folgen einer Behinderung mildern oder sie sogar abwenden sollen und dazu noch das Ziel haben, Einschränkungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu verringern und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, ist es so wichtig, hier sehr genau hinzuschauen. Vor diesem Hintergrund und nicht zuletzt aufgrund so mancher, ja auch wenig ergiebiger Kleinen Anfrage von mir zu dem Themenfeld bin ich der FDP – vor allem dem Kollegen Dr. Garg – für die Große Anfrage sehr dankbar. Sie hilft uns. Vieles, was aufgrund des Charakters als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte nicht in einer Zweiwochenfrist durch die Landesregierung beantwortbar war, liegt uns nun vor. Wenn auch mitunter noch lückenhaft, geben die Antworten unter anderem Aufschluss über die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten und die Zahl der Anträge auf Leistungen für Rehabilitation und Teilhabe. Auch die entsprechende Bearbeitungsdauer, die Entwicklung der Kosten und Ausgaben und die verschiedenen Herausforderungen wie etwa den Fachkräftemangel – die Kollegin von Kalben hat es benannt – werden zu Recht thematisiert. Diese Datenbasis ist gerade aus Sicht der Betroffenen und vor dem Hintergrund der Diskussion über die Weiterentwicklung der EGH wichtig und absolut wertvoll. Diese Plenardebatte ist nun wirklich nicht der Rahmen, um in die kleinen Details der Beantwortung zu gehen. Mit Blick auf die Ergebnisse und so manche vorangegangene Diskussion zum Thema ist mir aber eins wichtig, doch zu betonen: Die Kostensteigerungen, die auch in der vorliegenden Großen Anfrage sehr deutlich herausgestellt werden, sind weder durch eine Ausweitung der Leistungen noch durch eine besonders großzügige Bewilligungspraxis entstanden. Sie sind vielmehr durch allgemeine Kostensteigerungen erklärbar, die wir in vielen an- (Christian Dirschauer) deren Bereichen des Lebens sehen, also beispielsweise steigende Löhne und Gehälter oder Mieten oder durch Preissteigerungen infolge der inflationären Entwicklung. Wer also hier nur mit der Kostenbrille und dem Rotstift draufschaut, sollte sich dringend ein umfassenderes Bild machen und vor allem einmal mit den Leistungsberechtigten sprechen. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Viele Menschen mit Behinderung spüren schon lange, dass an ihren berechtigten Ansprüchen gespart wird. Viele haben schlichtweg Angst vor der Zukunft, wenn zum Beispiel heute schon nur noch die Hälfte der Zuschüsse zu ihren Taxifahrten bewilligt wird, weil Sparzwang herrscht. Ich will nicht missverstanden werden. Natürlich ist Kosteneffizienz und Transparenz über die Entwicklung der Ausgaben in der EGH wichtig, aber mit der UN-Konvention und vor allem mit dem Bundesteilhabegesetz sind hier wichtige Leitplanken benannt. Es ist zwingend notwendig und zumindest aus Sicht des SSW völlig unstrittig, von Menschen mit Behinderung aus zu denken und die jeweilige Person mit ihrem individuellen Bedarf ins Zentrum zu stellen. Menschen mit Behinderung, mit besonderen Bedarfen, sind eben genauso vielfältig wie Menschen ohne Behinderung. Deshalb ist und bleibt für uns völlig klar, dass auch die jeweiligen Leistungen oder konkreten Maßnahmen zu ihrer Unterstützung möglichst individuell und passgenau sein müssen. Es ist gut und richtig, dass Betroffene vom Grundsatz her keine Sach- und Dienstleistungen, sondern Geldleistungen erhalten, um notwendige Unterstützungsmaßnahmen selbstbestimmt organisieren zu können. Nach meinem Dafürhalten sollten sie noch viel stärker entscheiden können, wer, wann und wie diese Leistungen für sie erbringt. Keine Frage: Wenn es darum geht, Inklusion sicherzustellen und Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern, dann gibt es auch bei uns im Land deutliche Fortschritte. Mit dem Fonds für Barrierefreiheit oder den entsprechenden Landesaktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK sind auch in der Großen Anfrage gute Maßnahmen benannt. Gleichzeitig wird hier aber auch deutlich, dass Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung noch immer sehr unterschiedlich gelebt wird. Bei fast 40.000 Leistungsberechtigten in der EGH und mit Blick auf unser Flächenland mag das vielleicht naheliegen, aber es ist keine Schwarzmalerei, sondern schlicht die Realität, dass Betroffene in manchen Bereichen noch immer nach Postleitzahl versorgt werden. Eine Art Flickentechnik ist hier völlig inakzeptabel. (Beifall SSW, FDP, Birte Pauls [SPD] und Sophia Schiebe [SPD]) Wir reden hier über ein Menschenrecht, und dieses muss natürlich für alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen gelten und durchgesetzt werden. Umfassende Inklusion und Teilhabe erreichen wir nicht von jetzt auf gleich. Allen ist klar, dass wir uns diesem Ziel nur in einem langfristigen Prozess nähern können. Mir ist besonders wichtig, dass Menschen mit Behinderung in diesem Prozess noch viel stärker als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt werden. Da müssen wir ganz ehrlich sein: Bei der Beteiligung gibt es noch deutlich Luft nach oben, meine Damen und Herren. Auch das System der EGH als solches muss weiterentwickelt werden. Der Kollege Dr. Garg hat heute seine Ideen dazu vorgestellt. Hier muss uns wirklich allen bewusst sein, dass wir nicht über eine Art Gnadenrecht sprechen. Maßgeblich ist der Mensch mit Behinderung mit seinen individuellen Bedarfen. Die Betroffenen müssen im Zentrum stehen. Ziel muss es sein, ihre Rechte in einem Weiterentwicklungsprozess zu stärken. Wenn unser Anspruch eine echte qualitative Weiterentwicklung der EGH ist, dann brauchen wir zwingend eine fachliche und vor allem sehr differenzierte Perspektive. Neben den Betroffenen selbst müssen wir weitere Expertinnen und Experten beteiligen, die eben nicht nur mit der Kostenbrille draufschauen, sondern auch die Qualität der Leistung absolut mit in den Blick nehmen. Insoweit freue ich mich auf die Ausschussberatung, da werden wir sicher noch viele wertvolle Infos bekommen können und unseren Beitrag zu einer vernünftigen Weiterentwicklung im Sinne der Menschen mit Behinderung hier bei uns in Schleswig-Holstein leisten können. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
