Beate Raudies
Das Wort für die Landesregierung hat Minister Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Vorschläge der Europäischen Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU liegen seit drei Monaten auf dem Tisch. Diese Planungen können, wir haben es gehört, Brüche erzeugen. Sie verfolgen das Ziel, den EU-Haushalt grundlegend zu ändern, sowohl strukturell als auch inhaltlich und nominell. Die Landesregierung wusste, dass die Europäische Kommission angesichts der neuen geopolitischen Herausforderungen kein Weiter-so in ihrer mittelfristigen Finanzplanung beabsichtigt. Uns war auch bekannt, dass ihre Überlegungen in Richtung einer Zusammenlegung der Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz GAP, und der Kohäsionspolitik in einem Fonds gehen und damit zwei Politikbereiche betref- (Minister Werner Schwarz) fen, die für uns Länder von zentraler Bedeutung sind. Wir haben uns deshalb im Vorfeld auf zahlreichen Ebenen, sei es im Bundesrat, in der Ministerpräsidentenkonferenz oder den einschlägigen Fachministerkonferenzen, in aller Deutlichkeit und mit Nachdruck gegen diese Überlegungen gewandt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Indes müssen wir feststellen, dass die Europäische Kommission bislang an ihren Planungen unbeirrt festhält. Warum bislang? Mir wurde gerade eben mitgeteilt, dass heute die Meldung reingekommen ist, dass die Positionen nicht mehr unvereinbar sein sollen. Ich bin gespannt, was da rauskommt. Mir scheint es so, dass die Kritik sehr deutlich war und auch bei der Kommission – und beim Parlament sowieso – angekommen ist. Die Kritik an diesen Plänen war bereits im Vorfeld massiv, und sie kam nicht nur aus Deutschland. Die GAP und die Strukturfonds stellen wichtige Politikfelder dar, die den Mehrwert der EU für unsere Bürgerinnen und Bürger besonders sichtbar werden lassen. In diesen Politikfeldern plant die Europäische Kommission tiefgreifende Änderungen. Konkret geht es um folgende Vorschläge. Die eingangs erwähnte neue Struktur des Mehrjährigen Finanzrahmens würde nur noch drei politische Säulen umfassen. In der neuen ersten Säule sollen 14 bisherige Einzelfonds zusammengeführt werden. Die bislang getrennt verwalteten Bereiche GAP und Kohäsion sollen damit ebenso wie die Fischereipolitik, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, also INTERREG, und das Migrations- und Grenzmanagement in einem Sammelfonds zusammengefasst werden. Die Verteilung der Mittel aus diesem Sammelfonds an die Mitgliedstaaten soll auf der Grundlage nationaler und regionaler Partnerschaftspläne erfolgen. Diese Pläne sollen die nationalen Regierungen in Partnerschaft mit den regionalen und lokalen Behörden erstellen und umsetzen. In diesen Plänen sollen Ziele für bestimmte Politikbereiche festgelegt und Reformschritte vereinbart werden, an deren Erreichung die Auszahlung der Mittel geknüpft werden soll. Lassen Sie mich auf fünf zentrale Argumente eingehen, die aus Sicht der Landesregierung gegen diese Vorschläge sprechen. Erstens würde mit der Einführung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne ohne Sachgrund in unsere föderale Zuständigkeitsverteilung für die Verwaltung regionaler Förderprogramme eingegriffen. Aber gerade wir Länder wissen aus unserer Sach- und Ortsnähe heraus am besten, wo Förderbedarfe bestehen. Zweitens ist kritisch zu sehen, dass die Europäische Kommission mit der vorgeschlagenen Kopplung der Auszahlung regionaler Fördermittel an vorab vereinbarte Ziele einen Hebel erhalten würde, die Mitgliedstaaten zu Reformen auch in denjenigen Bereichen anzuhalten, in denen die EU gar keine Zuständigkeit besitzt. Drittens ist zu erwarten, dass die Erarbeitung und die Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne mit einem erheblich erhöhten Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand einhergehen dürfte. Viertens ist zu befürchten, dass die Zusammenlegung mehrerer Fonds in ein gemeinsames Planungsinstrument zusätzliche Komplexität und Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den Fonds in Schleswig-Holstein erzeugen würde. Fünftens könnte sich die geplante Neuordnung der EU-Förderpolitik besonders negativ auf die ländlichen Räume auswirken. Für deren Entwicklung ist kein eigenständiges gesichertes Budget mehr vorgesehen. Angesichts dieser erheblichen Bedenken hat sich die Landesregierung dazu entschieden, in der Bundesratssitzung am morgigen Freitag gegen den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung des neuen Sammelfonds ein klares Zeichen zu setzen. Wir werden in der Länderkammer dem Antrag auf Erhebung einer Subsidiaritätsrüge zustimmen, (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Marc Timmer [SPD]) denn das Ziel einer effektiveren und einfacheren EU-Förderung wird sich mit dem auf dem Tisch liegenden Vorschlag nicht besser erreichen lassen. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung auch weiterhin gegenüber dem Bund und den EU-Institutionen für eine Überarbeitung der Regelungsvorschläge einsetzen, die unseren dargelegten Kritikpunkten Rechnung trägt. Es wäre schön, wenn es tatsächlich zu einer Bewegung in diese Richtung kommt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD)
