Dr. Bernd Buchholz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir nicht einen Vorschlag für eine entsprechende Demuts- oder Gottesbezugsformel haben, halte ich Diskussionen darüber hier im Haus für verfrüht. (Beifall FDP, SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf) – Frau Kollegin, Sie können gerade mit mir über vieles reden. Aber Sie müssen aufpassen, dass Sie uns an dieser Stelle nicht auf dem Weg verlieren. Ich wollte etwas dazu sagen, dass ich zu Beginn dieses Prozesses der Findung der Fraktionen zueinander, ehrlich gesagt, kein Freund von so vielen Staatszielen in unserer Landesverfassung war, weil es viele Menschen gibt, die zu Recht sagen: Verfassungslyrik allein bringt uns nicht weiter, (Vereinzelter Beifall FDP, SPD und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) was du brauchst, sind knallharte Ansprüche! – Kollege Junghans hat es gesagt: Es gibt eine alte Verfassungsdogmatik, die durchaus dafür spricht, es bei Rechten zu belassen. Ich habe mich im Laufe des Prozesses eines anderen besonnen. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Grund dafür war ein Buch von einem sonst als Bestsellerautor bekannten Menschen, nämlich Ferdinand von Schirach, der eine Initiative gestartet hat, auf europäischer Ebene sechs neue Grundrechte einzuführen. Ich empfehle allen, die sich an Verfassungsdebatten beteiligen, dieses Buch zu lesen. Das ist schnell gemacht, es ist ein kurzes Buch. Ich teile auch nicht die Auffassung, dass man diese Grundrechte einführen sollte. Aber eines hat von Schirach zur Begründung reingeschrieben, was mich überzeugt hat, auch in dieser Diskussion für mehr Staatsziele zu werben: Eine Verfassung soll und muss auch Ideen und Utopien für eine Gesellschaft enthalten. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie muss Ziele enthalten, die eine Gesellschaft gemeinsam erreichen will. Auch wenn heute der Klimaschutz und die Gleichstellung von Mann und Frau in dieser Gesellschaft nicht vollständig realisiert sind, dann geht es darum, genau diese Ziele in einer Verfassung auszudrücken. Deshalb bin ich ausdrücklich dafür gewesen, dass wir diese Ziele möglichst breit in der Form aufnehmen, wie wir das jetzt hier machen. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Ich will als zweites etwas zu der ablehnenden Haltung der SPD zu dem Vorschlag bei Artikel 14 sagen: Unsere gemeinsame Haltung war es immer, dass klargestellt sein muss, dass niemand vom Zugang zu Verwaltungen und Gerichten ferngehalten werden soll. Niemand darf Nachteile davon haben, dass er nicht auf digitale Art und Weise – – (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir wollen mit dieser Nachteilsformel sicherstellen, dass jeder, der auch vom Lebensalter her, von anderen Voraussetzungen her, nicht in der Lage ist, digital zu Gerichten oder zu Verwaltungen zu kommen, trotzdem teilhaben kann. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Menschen für den digitalen Zugang dann manchmal Hilfe bekommen.
