Lasse Petersdotter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Schauen wir in die Geschichte. 1949 hat der erste gewählte Landtag die sogenannte Landessatzung verabschiedet. Damals mit dem klaren Ziel, es nicht Verfassung zu nennen, weil man gesagt hat, nach der Wiedervereinigung soll das ähnlich wie beim Grundgesetz einen eigenen Weg gehen. 40 Jahre lang blieb diese Landessatzung unverändert. Man sieht daran ein bisschen, wie selten und wie behutsam man dieses Dokument überhaupt anfasst. Denn erst 1987, im Zuge der Barschel-Affäre, gab es weitreichende Reformen der damaligen Landessatzung. 1990, also in dem Fall drei Jahre nach der Wiedervereinigung, wurde die Landessatzung zur Landesverfassung weiterentwickelt. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung wurden wichtige neue Veränderungen und wichtige Fortschritte, beispielsweise der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, aber auch die Gleichstellung von Frauen und Männern aufgenommen. Dann, von 1990 bis 2014, also 24 Jahre lang, gab es keine Änderungen an der Landesverfassung. Erst im Jahr 2014 wurden neben der Einführung einer Präambel, bei der die Diskussion um den Gottesbezug, auf den ich nachher noch kurz eingehen werde, aufgekommen ist, viele weitere Themen in der Landesverfassung verankert. Seit 2014, also gut elf Jahre, gab es keine weiteren Veränderungen. Das zeigt, die Landesverfassung ist das wichtigste Dokument der politischen Arbeit in Schleswig-Holstein. Sie ist Rahmen und Grundlage all dessen, was wir hier tun, und immer wieder ein mahnendes Beispiel, was die Ausrichtung der schleswig-holsteinischen Politik ausmacht. Deswegen muss jede Änderung an diesem Dokument sehr gut abgewogen sein. Wir haben uns als Koalition bereits im Koalitionsvertrag miteinander verständigt und kommuniziert, welche Änderungen an der Landesverfassung wir gerne vornehmen möchten: Wir wollen den Klimaschutz etablieren, wir wollen Kinderrechte stärken und den Kampf gegen Antisemitismus in die Landesverfassung aufnehmen. (Lasse Petersdotter) In diesem Zusammenhang haben wir uns dann an die Opposition, an alle Oppositionsfraktionen gewandt und haben mit allen Oppositionsfraktionen verhandelt – das muss man ganz klar sagen –, also sowohl mit FDP, SSW als auch der SPD, und sind in großen Teilen bei diesen Verhandlungen miteinander zu guten Ergebnissen gekommen. Zuletzt gab es noch einen Dissens zwischen SPD und den anderen Fraktionen – darauf wird die Oppositionsführerin gleich selbst eingehen –, aber auf viele Änderungen konnten wir uns verständigen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW) Schauen wir auf diese Änderungen: Wir werden künftig den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in die Präambel und – das ist neu – den Klimaschutz in die Landesverfassung als eine der größten Herausforderungen für das gesamte Parlament und für die ganze Gesellschaft aufnehmen. Ebenso werden wir den Artenschutz in die Landesverfassung aufnehmen. Damit sind wir die erste Verfassung in Deutschland, die diesen Schritt geht, nämlich den Artenschutz und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu benennen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Jepsen [CDU]) Wir benennen den Schutz vor Antisemitismus, aber auch den Schutz vor Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Es ist nicht egal, wie in Deutschland miteinander gesprochen wird und vor allen Dingen, wie Minderheiten diskriminiert werden und dass Angriffe immer wieder aufgrund von Menschenfeindlichkeit erfolgen. Wir werden das Kindeswohl stärken. Die Formulierung gestaltete sich schwierig, weil das, was der UN-Kinderrechtskonvention zu entnehmen ist – das Kindeswohl ist immer zu bevorzugen –, zum einen juristisch eine große Herausforderung darstellt, es sich aber zum anderen durchaus um einen Übersetzungsfehler handeln könnte, wenn man sich den Originaltext im Englischen anschaut. Darin sind sich auch alle einig. Wenn man sich die Übersetzung der UN-Kinderrechtskonvention anschaut, dann haben wir mit unserer gemeinsamen Formulierung einen guten Kompromiss gefunden, nämlich: Es muss eine gute Abwägung geben. Das ist sehr nah an dem, was im Original formuliert wurde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) Wir werden darüber hinaus die Beteiligung stärken. Wir werden die Schaffung und den Erhalt von angemessenem und bezahlbarem Wohnraum in die Landesverfassung aufnehmen. Das ist die Idee. Ich glaube, dass das ganz wichtig ist. Diese Legislaturperiode, aber auch die Debatte von gestern haben gezeigt, wie wichtig es ist, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Oft stellt sich dabei die Frage: Was bedeutet das? Das bedeutet, dass Schritte, die wir in der Vergangenheit gegangen sind, wie mit der sozialen Wohnraumförderung bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder mit dem Wohnraumschutzgesetz angemessenen Wohnraum zu schützen, auch für die Zukunft Bestand haben müssen. Wir werden die Errichtung und den Erhalt von angemessener Infrastruktur in die Landesverfassung aufnehmen. Wir haben gestern lange über die Bedeutung von Infrastruktur als Kernelement des gesellschaftlichen Zusammenhaltes gesprochen und erkennen immer wieder, dass die politische Verantwortung gegenüber der Infrastruktur in unserem kameralistischen Haushaltssystem nicht so ausgeprägt ist. Deshalb ist es gut und richtig, diese Verantwortung stärker in der Landesverfassung niederzuschreiben. Vor allen Dingen der Erhalt und auch die Angemessenheit von Infrastruktur, also das, was man zu bewahren hat, ist bei der Infrastruktur ein wichtiger Aspekt, der sich in der Verfassung niederschlagen muss. Ob man das Ganze mit einer Zehn-Prozent-Investitionsquote herunterbrechen sollte, Herr Kollege Vogt, da bin ich skeptisch. Die Debatte werden wir aber immer wieder haben. Ich glaube, in den nächsten Jahren werden wir die zehn Prozent in jedem Fall einhalten. Es gibt aber auch die kontroverse Diskussion über den digitalen Zugang. Diesbezüglich möchte ich einige Befürchtungen ausräumen. Wir sind längst nicht so weit, dass jeder Verwaltungsakt digitalisiert ist. Aber wir möchten die Verfassung so anpassen, dass es nicht untersagt ist, dass ein Verwaltungsakt digital erstellt wird. Das ist der Unterschied. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ist er auch jetzt nicht!) Wir haben jetzt die Regelung, dass alles auch analog erfolgen oder analog möglich sein muss. Als neuen Grundsatz haben wir gewählt, dass man Unterstützung erhält. Ich habe eingangs über die Geschichte der Entwicklung der Landesverfassung erzählt. Die Verfassung ändert sich nur sehr selten, und das zu Recht. Die nächste Verfassungsänderung steht vielleicht in 10, 20, vielleicht 40 Jahren an. In 30 Jahren, im Jahr (Lasse Petersdotter) 2055, befinde ich mich zwei Jahre vor meiner Rente. (Serpil Midyatli [SPD]: Annahme!) Vielleicht ist es dann nicht mehr so gut, diesen Artikel, so wie er jetzt enthalten ist – – (Peter Lehnert [CDU]: Na, na! Rente mit 75!) – Ja, wenn Friedrich Merz sich nicht durchsetzt. Im Jahr 2055 wird es wahrscheinlich nicht gut sein, diesen Artikel beizubehalten. Deshalb ist es gut, ihn jetzt zu modernisieren (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) und Möglichkeiten zu eröffnen, die gleichzeitig den Ängsten Rechnung tragen und den Menschen helfen, die digitalen Verwaltungsakten nicht vollumfänglich gerecht werden können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist übrigens ein Trugschluss zu glauben, dass alles, was analog ist, viel barrierefreier ist. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Oft ist der digitale Weg der barriereärmere. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Wir haben in den letzten Tagen erlebt, dass es erfreulicherweise wieder ein breites Bündnis aus unterschiedlichen Religionsgemeinschaften geben wird, die sich unterhaken und gemeinsam erklären: Wir wollen einen Gottesbezug. Diese Diskussion werden wir gemeinsam fortsetzen, mit Sicherheit auch in der Anhörung, aber auch untereinander. Ich persönlich bin nicht überzeugt davon, dass eine Landesverfassung einen Gottesbezug braucht. Allerdings werden verschiedene Personen, vielleicht auch aus meiner Fraktion, das unterschiedlich bewerten. Dass es Demut braucht, dagegen habe ich nichts. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Ich glaube, dass das dringend notwendig ist. Ich will nur sagen, dass Demut auch sehr gut ohne Gott geht. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Seit wann? – Heiterkeit Tobias Koch [CDU]) Wenn wir das so formulieren – – Ich wusste es, Herr Buchholz, bei dem Wort können Sie sich nicht zurückhalten. (Beifall und Heiterkeit) – Herr Kollege Buchholz, ich hoffe, Sie wissen, dass ein Gottesbezug nichts mit Ihnen zu tun haben wird. (Beifall und Heiterkeit) Trotzdem ist es gut, über Demut zu sprechen, weil es immer Kategorien gibt, die über uns sind. Es gibt Verantwortung, die größer ist als wir selbst. Es ist immer wichtig, dieses Amt ein Stück weit mit Disziplin, Respekt und Demut auszuüben. Das kann sich auch alles in Verfassungen finden. Wie gesagt: Ich bin nicht davon überzeugt, dass es dafür Gott braucht. Andere sehen das anders. (Beifall Andrea Tschacher [CDU]) Richtig gut ist auf jeden Fall, die Debatte darüber zu führen – sowohl über Gott, über Geschichte als auch über Demut. Vor allen Dingen muss das gemeinsam mit den Religionsverbänden erfolgen. Das ist ein großer wichtiger Schritt in dieser Zeit. Insofern freue ich mich auf die Debatte: Ich freue mich auf die Debatte mit den Verbänden. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss und die Debatte mit den Menschen in Schleswig-Holstein. In Artikel 2 der Landesverfassung heißt es nämlich: Alle Gewalt geht vom Volke aus. Das sollte uns alle immer wieder daran erinnern, dass wir diese Diskussion suchen. Deshalb halten wir unsere Vorschläge zur Verfassung in den Wind der Gesellschaft. Ich freue mich auf die Rückmeldung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)
