Birte Glißmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Polizeiliche Kriminalstatistik bestätigt den vielfach gewonnenen Eindruck, dass Messerkriminalität in Deutschland, aber auch in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren zugenommen hat. So hat die Kriminalstatistik für das Jahr 2024 1.187 Taten registriert. Das sind 130 mehr als 2023. Die hohe Gefährlichkeit beim Einsatz von Messern bestätigt sich auch durch die Zahlen. So wurden im letzten Jahr drei Menschen durch Messerangriffe in Schleswig-Holstein getötet, 370 wurden teilweise schwer verletzt. Die hohe Gefährlichkeit beim Einsatz von Messern ist aber auch ein Thema, das viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in ihrem Dienst tagtäglich beschäftigt. Das ist auch ein Grund dafür, weswegen wir in der Vergangenheit vielfach hier über zusätzliche Schutzausrüstung gesprochen und viel investiert haben. Es handelt sich hierbei nicht um ein schleswig-holsteinspezifisches Phänomen, allerdings dürfen wir auch nicht darauf warten, dass sich von alleine eine Trendumkehr einstellt, sondern wir müssen bei den Problemen viel gezielter ansetzen. Ein Thema ist Prävention. Zum diesem Thema gehört die Ausweisung von Messerverbotszonen an Bahnhöfen und im ÖPNV sowie die Übertragung der Verordnungsermächtigung für die Ausweisung weiterer Verbotszonen auf die Kreise und kreisfreien Städte. Das ist wichtig, denn Schleswig-Holstein ist eben ein sehr heterogenes Flächenland, sodass in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Lösungen gefunden werden müssen. Deswegen gilt an dieser Stelle mein Dank dem Innenministerium, das nicht nur die Verordnung auf den Weg gebracht hat, sondern auch die Kommunen, die Kreise und kreisfreien Städte bei der Ausweisung neuer Waffenverbotszonen unterstützt. Das ist das gute Miteinander, das wir hier in Schleswig-Holstein pflegen. (Beifall von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Messerverbotszonen sollen aber nicht nur repressiv, sondern auch präventiv wirken. Das allein reicht aber im Rahmen der Prävention nicht aus; das ist vollkommen klar. Wir müssen noch viel genauer schauen, ob und wie wir bestehende Gewaltpräventionsangebote, die wir im Land haben, anpassen können, müssen, oder neue Initiativen auf den Weg bringen, um eine Trendumkehr zu erreichen. Entscheidend dafür ist erst einmal eine ausreichende Daten- und Erkenntnisgrundlage. Neben den Erkenntnissen aus der Polizeiliche Kriminalstatistik bitten wir die Landesregierung in unserem Antrag um Vorlage einer Sonderauswertung. Einige Informationen hat der Kollege Dürbrook schon abge- (Birte Glißmann) fragt. Das ist sicherlich ein Teil der Informationen, die wir brauchen, aber noch nicht alle, um noch gezieltere Präventionsarbeit leisten zu können. Daraus lassen sich wichtige Anhaltspunkte für die Ausrichtung von Präventionsprogrammen gewinnen. Denn das beste Präventionsprogramm hilft am Ende überhaupt nichts, wenn wir damit nicht die richtigen Menschen erreichen. Hinzu kommt, dass es vielfach vor Ort gelebte Best-Practice-Beispiele für eine gezielte und noch schnellere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz insbesondere in Jugendverfahren gibt. Wir wollen, dass von diesen guten Ideen noch mehr Menschen und Behörden profitieren können und nicht jeder das Rad neu erfinden muss. Natürlich haben wir auch andere Bundesländer im Blick, denn auch wir müssen nicht jedes Rad neu erfinden. So hat Nordrhein-Westfalen bereits eine Auswertung vorgenommen und weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die offensichtlich nicht nur ich richtig finde, sondern auch andere. Ich schlage daher vor, beide Anträge in den Innenund Rechtsausschuss zu überweisen und dort gemeinsam mit der Polizei und dem Landespräventionsrat darüber zu beraten, welche Schlüsse wir aus den erhobenen Daten ziehen, welche Daten wir vielleicht noch brauchen und wie wir dann nachsteuern müssen. Ich freue mich auf die Beratungen und die Diskussion. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)
