Plenarprotokoll 19/16
17.04.2024 · 166 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (24)SPD (21)GRÜNE (20)CSU (17)FREIE WÄHLER (17)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 16. Vollsitzung und bitte Sie, sich zu einem Gedenken von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Am 12. April ist im Alter von 88 Jahren Adolf Dinglreiter verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1986 bis 2003 an und vertrat die CSU im Stimmkreis Rosenheim-Ost. Er hatte zunächst die Bauernhochschule besucht und war Landesgeschäftsführer der Bayerischen Jungbauernschaft. Im Anschluss absolvierte er ein betriebswirtschaftliches Studium und arbeitete bei der Allianz, zuletzt als Leiter des Marketingbereiches. Drei Jahrzehnte war er Mitglied des Stadtrates in Rosenheim. Er war tief verwurzelt in der Kommunalpolitik. Im Bayerischen Landtag war er viele Jahre Mitglied und in seiner letzten Legislaturperiode Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie. Seit 2011 war er Vorsitzender der Vereinigung der ehemaligen Abgeordneten des Bayerischen Landtags. In und neben der Politik war er der Traditions- und Heimatpflege zeitlebens wirklich immer verbunden. 25 Jahre war er Vorsitzender und dann Ehrenvorsitzender des Bayernbundes. Fast 40 Jahre war er Erster Vorsitzender des TSV 1860 Rosenheim, und auch jenseits des Sports engagierte er sich mit großem Einsatz vorpolitisch und gesellschaftlich. Für seine Verdienste wurde er insbesondere ausgezeichnet mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Bayerischen Verdienstorden und mit der Bayerischen Verfassungsmedaille in Gold. Er war im aktiven Dienst und bis zum Ende seines Lebens ein überzeugter und leidenschaftlicher Parlamentarier. Er war auch für mich ganz persönlich eine Anlaufstelle in meiner ersten Legislaturperiode hier und auch ein Unterstützer über die ganzen vielen Jahre. Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. – Vielen Dank. Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich darauf hinweisen, dass wir heute wieder eine Reihe von Wahlen zu absolvieren haben. Bitte denken Sie daran, Ihre Namenskarten vorher im Vorraum zu holen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 (Drs. 19/1555) - Erste Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit sogleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung der Bundeswehr in Bayern (Drs. 19/1556) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich sehr, heute hier im Hohen Haus das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr einbringen zu können und damit gemeinsam mit den Abgeordneten des Bayerischen Landtags gewissermaßen Rechtsgeschichte zu schreiben: denn Bayern, die Staatsregierung, hat als erstes und einziges als Land bundesweit ein Gesetz initiiert, um als Freistaat die Bundeswehr und unsere Soldatinnen und Soldaten bei der Landes- und Bündnisverteidigung zu unterstützen. Es ist gewissermaßen unser Beitrag zur Zeitenwende; denn zwei Jahre nach Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine zeigt sich für uns nach wie vor sehr deutlich: Wir brauchen eine umfassende sicherheitspolitische Zeitenwende. Unser Staat muss die Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung befähigen. Das bisher Getane reicht dafür allerdings nicht. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung war ein Rohrkrepierer. Das Sondervermögen für die Bundeswehr ist in Kürze aufgebraucht, und die weitere Finanzierung der Bundeswehr ist nicht geklärt. Schon für 2025 wird erwartet, dass die Zwei-Prozent-Verpflichtung in der NATO um einen größeren Milliardenbetrag verfehlt wird. Für eine echte Zeitenwende fehlt es daher an gesicherter Finanzierung, an verlässlicher Planung und am Bewusstsein, dass diese Zeitenwende eine gesamtstaatliche und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Mit den Änderungen im Landesrecht, die wir jetzt vornehmen möchten, erleichtern wir die sicherheitspolitische Forschung, stärken die Verankerung der Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft und reduzieren bürokratische Hürden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir machen das deshalb, weil das der Tätigkeitsbereich, der Zuständigkeitsbereich ist, in dem der Freistaat handeln kann, in dem die Staatsregierung zusammen mit dem Bayerischen Landtag handeln kann. Wir sind nicht zuständig für Verteidigungs-, Außen- und Sicherheitspolitik im Allgemeinen, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) aber zuständig dort, wo wir steuernd eingreifen können, wo wir das Signal in Richtung der Bundeswehr, aber auch der Soldatinnen und Soldaten senden können, dass sie willkommen sind, weil sie eine wichtige, eine fundamental wichtige Aufgabe für unser Gemeinwesen erledigen, nämlich für Freiheit und Sicherheit einzustehen. Dafür haben sie es verdient, dass wir uns politisch dort, wo es eben geht, auch mit entsprechenden gesetzgeberischen Handlungen hinter sie stellen. Im Einzelnen: Wir erleichtern die Forschung. Bundeswehr und Wehrindustrie als industrielle Basis der Verteidigung sind zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf Wissenstransfer und Fachkräfteausbildung durch Universitäten und Hochschulen angewiesen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb ein Verbot der sogenannten Zivilklausel vor. Sie bedeutet, dass Forschungsergebnisse auf zivile Anwendungsfelder beschränkt werden müssen und nicht im Militärischen verwendet werden dürfen. Auf militärischem Gebiet darf nicht geforscht werden. Diese sogenannte Zivilklausel gibt es in Bayern erfreulicherweise nirgendwo an Universitäten. Es gibt immer mal wieder Bestrebungen aus bestimmten politischen Richtungen, aber ihnen wollen wir von vorneherein Einhalt gebieten, indem wir Zivilklauseln, also die Selbstbeschränkung von Universitäten und Hochschulen auf reine Zivilforschung, gesetzlich ausschließen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wir sehen außerdem ein allgemeines Kooperationsgebot von Hochschulen mit der Bundeswehr vor und in Fällen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht. Das Ganze ist natürlich im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit, was ja völlig selbstverständlich ist. Man kann keinen Professor und keine Professorin oder sonstige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu zwingen, irgendwelche Dinge zu erforschen. Das ist doch völlig selbstverständlich. Das sind auch wieder Binsenweisheiten. Ich bin schon gespannt auf die Wallungen, die seitens der GRÜNEN ja medial schon wieder gemacht wurden, statt sich einfach mal ganz vernünftig mit der Thematik zu beschäftigen, selbstverständlich im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit. Auf der anderen Seite muss man anerkennen: Auch Forschung, die im militärischen Bereich Anwendung findet und für den militärischen Bereich relevant ist, gehört nicht in die Schmuddelecke. Das ist aber der Eindruck, der politisch dahintersteht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gerade im militärischen Bereich ist die Innovation häufig viel stärker als im zivilen Bereich, sodass auch die Wechselwirkungen zwischen dem militärischen und dem zivilen Bereich, was die Innovationskraft betrifft, völlig unstreitig sind. Auch die Notwendigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist gegeben. Schauen wir nur einmal, welche hochmodernen Drohnen von bayerischen Unternehmen in Richtung Ukraine geschickt werden. Die Notwendigkeit, in diesem Bereich Topprodukte liefern zu können, ist mittlerweile völlig unbestritten. Wir wollen, dass das auch bei uns stattfindet, weil wir eine starke und leistungsfähige sicherheits- und wehrpolitische Industrie haben. Das soll auch so bleiben. Deswegen: keine politischen Spielchen, sondern ein klares Bekenntnis zur Forschung auch in diesem Bereich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Neben der Forschung wollen wir die Verankerung der Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft stärken. Wir schaffen das Gebot der Zusammenarbeit von Schulen mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung. Damit wird der Gefahr begegnet, dass extreme politische Kräfte und Urheber von Desinformationskampagnen den Informationsbedarf junger Menschen für sich nutzen. Das klappt in vielen Fällen sehr gut. Das alles findet in vielen Schulen statt. Aber es soll daran erinnert werden, dass es wirklich sinnvoll ist, mit Jugendoffizieren der Bundeswehr auch im schulischen Umfeld über Themen der Sicherheitspolitik zu diskutieren. Wir öffnen außerdem die Schulen für Berufsberatung durch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Bundeswehr und Blaulichtorganisationen müssen die Möglichkeit haben, im Rahmen der normalen Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung an den Schulen auch ihre Berufsoptionen vorzustellen. Schließlich erreichen wir junge Menschen am besten in den Schulen. Sie sollen aus erster Hand über die internationalen Rahmenbedingungen und die Konsequenzen für Deutschlands Sicherheit informiert werden. Wir brauchen mündige Bürgerinnen und Bürger, die politische Entscheidungen bewerten und selbst fällen können. Ich stelle aber klar: Wir betonen auch künftig klar die Zwecke des Zugangs zu den Schulen. Eine Vermischung von politischer Bildung auf der einen Seite und Anwerbung für den Dienst bei der Bundeswehr auf der anderen Seite wird es auch künftig nicht geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Verteidigungsfähigkeit bei der Landesplanung wieder mitdenken. Die Verteidigungsfähigkeit des Landes muss, wie schon vor dem Ende des Kalten Krieges, wieder selbstverständlicher Teil landesplanerischer Entscheidungen werden. Der Stellenwert von Verteidigung und Zivilschutz als Grundsatz der Landesplanung muss gestärkt werden, soweit nicht der Ausbau erneuerbarer Energien betroffen ist. Wir machen auch hier eine vernünftige Abwägung und legen den Fokus auf Verteidigung und Zivilschutz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Außerdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, reduzieren wir bürokratische Hürden beim militärischen Bauen. Künftig werden in Bayern militärische Bauvorhaben auf Militärgeländen verfahrensfrei sein. Das Baudienststellen müssen natürlich weiterhin das Baurecht einhalten, brauchen aber keine gesonderte Baugenehmigung. Der Bund kann auf seinem Grund selbst die Verantwortung für die Einhaltung des Baurechts tragen. Das beschleunigt und entlastet gleichzeitig auch die Bauaufsichtsbehörden. Das Baurecht selbst wollen wir entschlacken. So gelten örtliche Bauvorschriften der Standortgemeinden nicht mehr für die Bauvorhaben der Bundeswehr und die Stationierungsstreitkräfte auf Militärgelände. Das ist die grundlegende Voraussetzung für die effiziente Nutzung von Wiederholungsplanungen und seriellem Bauen. Außerdem entlasten wir die Bundeswehr beim Denkmalschutz, damit die Gebäude von den Streitkräften flexibel und nach militärischem Bedarf genutzt werden können. Der Denkmalschutz soll beteiligt werden, hat aber keine Erlaubnispflicht und Verbotskompetenz mehr. Meine Damen und Herren, das sind viele Einzelschritte, die in der Summe eine große und deutschlandweit einzigartige Unterstützung für unsere Bundeswehr bedeuten. Das spiegelt sich auch in vielen positiven Reaktionen auf den Gesetzentwurf wider. Beispielsweise bewertet das Bundesministerium der Verteidigung die Gesetzesinitiative als ein wichtiges politisches Signal. Der BundeswehrVerband attestiert Bayern eine Vorreiterrolle, erst wieder vor zwei Tagen auf der Süddeutschlandtagung in Füssen. Der Bayerische Soldatenbund sieht den Entwurf als einen Meilenstein im Freistaat. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Deutsche Hochschulverband und viele andere haben sich im Rahmen der bisherigen Verbändeanhörung positiv geäußert. Diese positiven Reaktionen zeigen: Bayern geht voran. Wir schaffen in unserem Land Bedingungen, die für ganz Deutschland gelten sollten. Mit dieser Initiative zeigen wir auch: Soldatinnen und Soldaten sind in Bayern willkommen und geschätzt. Wir wollen nicht nur Standort, sondern wir wollen auch Heimat sein. Dafür werden wir jede Unterstützung ermöglichen, die in unserer Zuständigkeit liegt. Ich bitte das Hohe Haus um Beratung dieses Gesetzentwurfs und anschließend um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit wurde im Ältestenrat auf 29 Minuten festgelegt. – Als Erstem erteile ich das Wort dem Kollegen Dieter Arnold für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Dieter Arnold AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung der Bundeswehr in Bayern musste ich zweimal durchlesen. Eine Frage, die früher immer gestellt wurde, wenn ein Mann ein Amt bekleiden wollte, beispielsweise in diesem Hohen Haus, war: Hat er gedient? – Wer hat in diesem Plenarsaal gedient? – Ich will gar keine Handzeichen sehen; denn sonst steht der eine oder andere morgen wieder in der Zeitung. Wahrscheinlich wenige. Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Leute vom Krieg sprechen, aber nicht vom Fach sind. Aber das kennt man ja von der Politik. (Zuruf) – Hören Sie zu! Das ist nicht verkehrt. Ist derjenige, der diesen Gesetzentwurf unterschrieben hat, auch wirklich bereit, sein Vaterland, wie es die Ukraine gerade tut, zu verteidigen? – Es ist eine Schande, was Sie, liebe CSU, und Ihre Schwesterpartei, die CDU, aus unserer Bundeswehr gemacht haben. Sie waren es, die die Bundeswehr kaputtgespart, die Wehrpflicht ausgesetzt, die Kasernen abgerissen und die Grundstücke verkauft haben – Filetstücke in den Städten, bei denen sich jeder Immobilienhai die Hände gerieben hat. Jetzt noch funktionierendes Wehrmaterial in Kriegsgebiete zu verschenken, das ist schon ein starkes Stück. Aber wir haben ja noch das Sondervermögen – nein, einen Schuldenberg von 100 Milliarden. Wer soll das alles bezahlen? (Beifall bei der AfD) Natürlich der Steuerzahler. Manche Abgeordnete konnten noch nie mit dem Geld der Steuerzahler umgehen. Das ist die Wahrheit, aber das wollen Sie nicht hören. Es ist schon erstaunlich, dass Menschen, aus Ihren Reihen kommend, mich noch vor ein paar Jahren mit "Soldaten sind Mörder" beschimpft haben. Unvorstellbar! Jetzt die 360-Grad – – Entschuldigung, ich habe etwas zu grün gedacht. Jetzt die 180-Grad-Wende. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Es ist unbestritten, dass die Bundeswehr ausreichend durch Bundesmittel unterstützt wird und über spezialisierte Bildungs- und Wirtschaftseinrichtungen verfügt. Warum zwingen Sie jetzt die zivilen Institutionen, ihre Unabhängigkeit und vor allem ihre Wissenschaftsfreiheit zu opfern? Wenn ich § 1 Nummer 1 des Gesetzentwurfs zu Artikel 6 Absatz 8 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes lese, stellen sich mir regelrecht die Nackenhaare auf: Einerseits sollen die Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gezwungen werden, insbesondere wenn dies im Interesse der nationalen Sicherheit ist. Andererseits werden in § 1 Nummer 2 dem Artikel 20 Regelungen hinzugefügt, wonach die erzielten Forschungsergebnisse nicht nur für militärische Zwecke der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden dürfen. Nein, sie dürfen auch von NATO-Bündnispartnern genutzt werden; die Beschränkung der Forderung auf zivile Nutzung – Stichwort Zivilklausel – ist unzulässig. Das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundeswehr in der Bevölkerung müssen wieder verbessert werden. Wehrtüchtigkeit und Vaterlandsliebe beginnen im Kopf und sind die geistige Grundvoraussetzung für einen wehrhaften Staat. (Beifall bei der AfD) Die Aussetzung der Wehrpflicht war meines Erachtens der schlimmste Fehler, der je begangen wurde. Alles in allem wirkt Ihr Gesetzentwurf wie die Vorbereitung auf einen anstehenden Krieg. Sie hetzen und provozieren so lange, bis es wirklich kracht. (Martin Wagle (CSU): Was machen Sie?) Sie wollen Marschflugkörper und militärisches Gerät an die Ukraine liefern, und Sie wollen unsere Wirtschaft in eine Kriegswirtschaft umbauen. Wollen Sie wirklich den Krieg? (Martin Wagle (CSU): Das ist eine Unverschämtheit!) Wo ist Ihr Gewissen? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist ja ein Wahnsinn!) Wo ist Ihre Diplomatie, und wo ist Ihr gesunder Menschenverstand, meine Damen und Herren? (Beifall bei der AfD – Martin Wagle (CSU): Total gaga, was Sie da erzählen!) Es ist unerträglich, wo uns diese Politik hingeführt hat. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Sie sind unerträglich!) Aber kein Wunder: Die Wirtschaft ist am Boden, alles ist ruiniert, es muss also ein Krieg her. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Polemisch und verantwortungslos, was Sie hier tun!) Aber nicht mit uns, nicht mit der AfD! (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Sie sind die fünfte Kolonne Moskaus!) Wir begrüßen es, wenn Sie das Bild der Bundeswehr – ich war selber zwölf Jahre lang Soldat, Entschuldigung! – in der Öffentlichkeit stärken wollen. Aber wir lehnen diese Kriegstreiberei entschieden ab; deswegen enthalten wir uns zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Roland Weigert (FREIE WÄHLER))
Ilse Aigner
Herr Kollege, es gibt eine Wortmeldung zu einer Zwischenfrage des Kollegen von Brunn. (Unruhe)
Florian von Brunn SPD
Es ist keine Zwischenfrage, es ist eine Zwischenbemerkung. Ich möchte anmerken: Was wir gerade gehört haben, war die pure Heuchelei. Sie sind die politische Untergrundarmee Putins. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Lachen bei der AfD) Sie haben nicht nur drei willige "Wahlhelferchen" als Feigenblatt für Putins Wahlfälschung nach Russland geschickt, Ihr Bundestagsabgeordneter Bystron soll 25.000 Euro aus russlandfreundlichen Quellen bekommen haben, (Zurufe von der AfD) und Ihr Europaabgeordneter und "Spitzenkandidat" – in Anführungszeichen – Krah ist bei der Einreise in die USA sogar vom FBI verhört worden, weil er genauso im Verdacht steht, mit Russland zusammenzuarbeiten. Wenn man auf Sie schaut, dann schaut man auf keine Patrioten, man schaut in einen Abgrund von Landesverrat. Dafür steht die AfD. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Herr Kollege, bevor ich Ihnen das Wort erteile, noch dieser Hinweis: Die Uhr ist gerade ausgefallen, ich muss jetzt grob schätzen oder mitstoppen.
Dieter Arnold AfD
Herr von Brunn – entschuldigen Sie vielmals –, schämen Sie sich nicht für Ihre Politik, für Ihre Bundespolitik? (Florian von Brunn (SPD): Schauen Sie mal in den Spiegel, wenn Sie übers Schämen reden!) Ich würde mir genau überlegen, ob ich hier Leute beschuldige, einfach nur Verdachtsvermutungen äußere. Ihre ganzen Spielereien, Ihre politischen Spiele und Winkelzüge hier sind doch nur Affentheater, (Widerspruch bei der SPD) das die SPD und die GRÜNEN in ihrer Bundespolitik sowieso permanent durchziehen. Das ist jetzt nur lächerlich, lächerlich und wieder lächerlich. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER))
Ilse Aigner
Damit ist die Frage beantwortet. – Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion der Kollege Wolfgang Fackler.
Wolfgang Fackler CSU
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir von der CSU sind die Partei der Bundeswehr, und da brauchen wir von der AfD keine Pseudobelehrungen. (Lebhafter Beifall bei der CSU) Dass die AfD hier wieder ihre eigenen Theorien vertritt, war von vornherein klar. Ihre Russlandnähe ist bekannt und hinlänglich offensichtlich. (Widerspruch bei der AfD) Wer als Statist zu den russischen Wahlen dorthin fährt, ist ein Sinnbild dafür. Alles, was die AfD macht, ist durchschaubar. Wir wissen, auf welcher Seite Sie stehen, welche Interessen Sie vertreten. Das ist hinlänglich bekannt. Sie sind auf jeden Fall entlarvt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Widerspruch bei der AfD) Weil wir von der CSU die Partei der Bundeswehr sind, wissen wir auch, was der Begriff Zeitenwende bedeutet. Wir wissen, was eine Kehrtwende, eine Abkehr von bisherigen Pfaden heißt, was es heißt, Abschied von Illusionen zu nehmen. Ich nehme natürlich auch zur Kenntnis, dass der Bundesverteidigungsminister von der SPD von "Kriegstüchtigkeit" spricht. Wir brauchen auf jeden Fall eine Veränderung im Mindset der Bevölkerung. Wir brauchen auf jeden Fall eine Veränderung der inneren Einstellung in Deutschland; denn die Zeitenwende muss auch in den Köpfen der Menschen ankommen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ja, wir hatten eine lange Phase ohne äußere Bedrohungen. Es gab keine Anzeichen für Kriegshandlungen oder Auseinandersetzungen. Wer vor 10 oder 15 Jahren von hundert Milliarden Sondervermögen gesprochen hätte, wäre wahrscheinlich für verrückt erklärt worden. Darum muss man ganz klar sagen: Heute sieht die außen- und sicherheitspolitische Lage anders aus. Umso wichtiger ist es, der Bundeswehr wieder eine erhöhte Wahrnehmung zu verschaffen und ihr Wertschätzung entgegenzubringen. Wir brauchen eine Bundeswehr, die in der Mitte der Gesellschaft verortet ist; denn nie war die Bundeswehr so wichtig wie heute. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die Ersten, die das erkannt und verstanden haben, waren die Verantwortlichen im Freistaat Bayern; denn wie gesagt: Wir sind die Partei der Bundeswehr. Ich danke unserem Ministerpräsidenten, aber auch unserem Staatsminister Dr. Florian Herrmann für diesen sinnvollen und guten Gesetzesvorschlag. Er ist eine Antwort darauf, wo der Freistaat Bayern mit seinen engen Möglichkeiten etwas für die Bundeswehr tun kann. Ich kann an der Stelle nur wiederholen: Ich war am Montag als Vorsitzender der CSU-Arbeitsgruppe Wehrpolitik beim Jahresempfang des Deutschen Bundeswehrverbands in Füssen. Dort gab es ausschließlich lobende Worte für diesen Gesetzentwurf: vom Bezirksvorsitzenden aus Bayerisch-Schwaben sowieso, aber auch vom stellvertretenden Bundesvorsitzenden aus Norddeutschland, der meinte, Bayern sei das erste Bundesland, das so etwas macht, und er meinte zudem, davon könnten sich andere Bundesländer eine Scheibe abschneiden. – Hört, hört, meine Damen und Herren! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Auch der Vorsitzende des Landesverbands Süddeutschland, der aus Baden-Württemberg kommt, meinte, es sei eine klasse Initiative, so etwas spreche Bände, und er sei gespannt, ob sein Minister in Baden-Württemberg nachziehen wird, Bayern sei auf jeden Fall ein Bundesland, das etwas für die Bundeswehr tut. (Beifall bei der CSU) Deshalb sage ich: Wir brauchen Wertschätzung für unsere Bundeswehr. Wir müssen Berührungsängste abbauen, und wir brauchen auch einen realistischen Blick auf die sicherheitspolitische Lage. Natürlich bringt dieser Gesetzentwurf Änderungen in verschiedenen Bereichen mit sich. Die militärische Forschung ist angesprochen worden, aber auch die Stärkung der Jugendoffiziere an Schulen. Hier möchte ich einfach mal an Sie appellieren: Lehnen Sie doch bitte nicht gleich alles reflexartig ab und bekommen vielleicht sogar noch Schnappatmung, liebe GRÜNE, nehmen Sie sich doch mal ein Beispiel an Ihrem Herrn Toni Hofreiter, der mittlerweile zum Waffenerklärer Nummer eins geworden ist. Der weiß, was ein "Puma" ist, der weiß, was ein "Leopard" ist, der weiß, was ein "Marder" ist. (Robert Brannekämper (CSU): Panzer-Toni!) – Der heißt jetzt auch "Panzer-Toni", sagt mir hier einer. Nehmen Sie sich daran mal ein Beispiel. Diese Zeitenwende ist bei ihm angekommen; er ist vom Illusionisten zum Realisten geworden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir müssen bei der militärischen Forschung dem Rest der Welt ein Stück voraus sein. Wir müssen an unserer nationalen Sicherheit arbeiten und an sie denken. Es geht auch nicht nur um Panzer. Das Internet beispielsweise war ursprünglich für das Militär gedacht und ist heute massentauglich. Also, bitte keine Denkverbote, nur um sich moralisch besser zu fühlen! Es geht hier auch um Verantwortung und nicht um eine böse Angst, die man hier verbreitet, die aber nichts mit der Realität zu tun hat. Meine Damen und Herren, so ähnlich verhält es sich auch mit den Jugendoffizieren an Schulen. Auch das sollte man nicht auf das Thema Nachwuchsdebatte verengen, weil wir im ganzen öffentlichen Sektor, aber auch in jedem anderen Bereich Nachwuchsmangel haben. Nur weil man vielleicht nicht über die sicherheitspolitische Lage redet, ist das Problem noch lange nicht erledigt. Manches ist vielleicht bitter, aber es gehört zur Realität. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir uns nicht schon wieder in die nächste Illusion hineinbegeben. Ich heiße es darum gut, wenn Jugendoffiziere zum Beispiel in den Schulen erzählen, wie die sicherheitspolitische Lage im Jahr 2010 war. Ich möchte nur einmal daran erinnern: Wer im Mai 2010 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr gefordert hätte, der wäre für verrückt erklärt worden. Damals musste ein Bundespräsident Horst Köhler zurücktreten. Was war der Grund? – Er hatte darüber nachgedacht, dass Handelswege im Notfall möglicherweise durch die Bundeswehr geschützt werden müssten, um Wohlstand und Arbeitsplätze hier nicht zu gefährden. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Das ganze politische Berlin ist damals hohlgedreht; "Kanonenbootpolitik" hat man ihm damals vorgeworfen. Er musste zurücktreten. Und an welchem Punkt sind wir heute angelangt? – Ich glaube, so etwas kann man den Schülerinnen und Schüler schon einmal erzählen. Der damalige Präsident hat vorausgedacht, Handelswege zu sichern. Genau das machen wir heute mit der Fregatte Hessen im Roten Meer; dort werden die Handelswege Asien – Europa vor Angriffen der Huthi-Rebellen geschützt. Man sieht daran: Die Zeitenwende muss abgebildet werden. Wir brauchen sicherheitspolitische Vorträge, um Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern zu erziehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb heißt "Zeitenwende" auch Farbe bekennen. Diese Gesetzesinitiative wird dazu einen Beitrag leisten. Jeder, der Verantwortung für dieses Land trägt, muss für dieses Gesetz stimmen. Jetzt ist die Zeit zum Handeln, nicht zu Lippenbekenntnissen. Wir wissen, auf unsere Bundeswehr ist Verlass. Wir wissen, auf Bayern ist Verlass. Wir wissen auch, ohne Sicherheit gibt’s keine Freiheit und ohne Freiheit keinen Frieden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. – Die erste kommt vom Kollegen Benjamin Nolte für die AfD-Fraktion.
Benjamin Nolte AfD
Herr Kollege Fackler, Sie hatten jetzt mehrfach erwähnt, die CSU sei die Partei der Bundeswehr. Ich gehe dann davon aus, dass Sie sich auch mit der Geschichte der Bundeswehr recht gut auskennen. Es gab mal einen Verteidigungsminister – Guttenberg hieß er –, der die Wehrpflicht ausgesetzt hat, was in weiten Teilen der Bundeswehr mittlerweile als großer Fehler angesehen wird. Können Sie mir auf die Sprünge helfen, welcher Partei der angehört hat? (Heiterkeit bei der AfD – Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN: Oje! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wie billig!)
Wolfgang Fackler CSU
Ich glaube, wenn Sie so geschichtsaffin sind, dann können Sie vielleicht selber in die Vergangenheit zurückgehen und das nachforschen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das hat ihm niemand aufgeschrieben! – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Der ist doch in der Vergangenheit!) – Ach so, er ist noch gar nicht im Jahr 2010 angekommen. Okay, das kann natürlich sein. Tatsache ist doch: Die Wehrpflicht war damals derart ungerecht, dass nur noch jeder Zehnte zum Wehrdienst eingezogen wurde. Die Politik musste damals handeln, weil sonst das Bundesverfassungsgericht hätte handeln müssen. Deshalb wurde die Wehrpflicht damals eingestellt. Sie können aber mal einen Gesetzentwurf vorschlagen, über den wir dann hier debattieren. Wobei – auch das gehört zur Geschichte – das Thema hier völlig falsch am Platz wäre; das macht Berlin. Aber zur Vergangenheit schlicht und ergreifend: Die Wehrpflicht war in der damaligen Form leider ungerecht. Deswegen musste man sie aussetzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Die zweite Zwischenbemerkung ist von der Kollegin Verena Osgyan von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Verena Osgyan GRÜNE
Sehr geehrter Herr Kollege Fackler, ich glaube, der überwiegenden Mehrheit im Parlament und auch im Bund ist klar, dass wir angesichts der Weltlage in die Bundeswehr und unsere Verteidigungsbereitschaft investieren müssen; der Bund macht das ja auch. Was ich mich allerdings frage: Wo sind aktuell die Probleme bei den Jugendoffizieren an den Schulen bzw. auch an den Hochschulen? – Es gibt sehr viele Programme und Kooperationen mit Hochschulen. Ich weiß nicht, ob Sie die Stellungnahmen des Roten Kreuzes und der Universitäten Bayerns zum Gesetzentwurf zur Bundeswehr kennen; sie äußern sich in Bezug auf Wissenschaftsfreiheit sehr kritisch. Das Rote Kreuz spricht sogar davon, dass es seine Forschungskooperationen dann einstellen müsste, sollte dieser Gesetzentwurf so beschlossen werden. Mich würde Ihre Meinung dazu sehr interessieren. Warum wollen Sie hier auf Zwang setzen, anstatt auch hier in Bayern ein entsprechendes Forschungsprogramm, das fördert, aufzulegen? – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Bitte, Herr Kollege.
Wolfgang Fackler CSU
Ich glaube, da gehen wir jetzt schon sehr tief in die Diskussion rein; das machen wir dann sicherlich im Ausschuss. (Zurufe von den GRÜNEN: Oje!) Man muss schon auch dazu sagen: Es ist wichtig, dass akademisches Wissen in die Wirtschaft transferiert wird. Am Ende des Tages werden auch Hochschulen von Steuergeldern finanziert. Es geht nicht darum, Hochschulen etwas vorzuschreiben. Der einzelne Wissenschaftler bleibt in seiner Wissenschaftsfreiheit unbeschränkt; er kann machen, was er will. Im Übrigen gibt es sowieso schon zahlreiche gesetzliche Vorschriften, die dieses oder jenes an Forschung nicht zulassen. Wir wollen hier also keinen Zwang, sondern wir wollen Denkverbote verhindern. Deswegen wollen wir was beim Thema militärische Forschung machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Vielen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner spricht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist der Kollege Toni Schuberl.
Toni Schuberl GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was tun Sie hier eigentlich? – Ein Jahr lang haben Sie Wahlkampf gemacht und nicht regiert. Die Wahl ist jetzt auch schon ein halbes Jahr vorbei, und wir haben in Bayern immer noch keine arbeitende Regierung. (Lachen bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse!) Schauen Sie sich die Tagesordnungen in unserem Landtag an! (Unruhe) Sie schaffen es ja nicht einmal, rechtzeitig einen Haushalt für 2024 zu beschließen. Die Ampel hat das letztes Jahr – übrigens unter schwierigeren Umständen – geschafft. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ja! Verfassungswidrig!) Es gibt keine Gesetzentwürfe der Staatsregierung, keine Initiativen Ihrer Fraktionen, um die Bürokratie abzubauen, um günstige Wohnungen zu schaffen, um unser Klima zu schützen, um Windräder zu bauen, um Mobilität voranzubringen oder um die innere Sicherheit zu stärken. Stattdessen sieht man Söder in China einen Panda-Stoffbären knuddeln, und Aiwanger kämpft mit Kaniber um Zuständigkeiten. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Zum Thema, Herr Kollege! – Zuruf von der AfD: Themaverfehlung!) Statt die Schulen zu stärken, verbieten Sie das Gendern. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Um die Schulen zu stärken!) Jetzt wollen Sie mit diesem Gesetz erneut die Schulrektor:innen bevormunden. (Unruhe – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): :innen!) Gab es denn bisher Probleme bei der Kooperation zwischen Schulen und der Bundeswehr? – 2023 haben 11 Jugendoffiziere in Bayern über 31.000 Schüler:innen erreicht. (Lachen bei der AfD) Im Schnitt hat jeder von ihnen 101 Veranstaltungen geplant, durchgeführt und nachbearbeitet. Sie sind ausgelastet, da ist keine Luft mehr nach oben. Warum muss den Schulen nun die Kooperation vorgeschrieben werden? Sie ignorieren den Lehrermangel, den Pflegekräftemangel, den Ärztemangel, den Handwerkermangel. Aber Kiffer (Ferdinand Mang (AfD): :innen!) werden drangsaliert, gegen queere Menschen wird polemisiert, und Flüchtlinge werden zu Sündenböcken gemacht. Das ist die Agenda von CSU und FREIEN WÄHLERN – reine Symbolpolitik, reiner Kulturkampf ohne Substanz! (Beifall bei den GRÜNEN) Was ist mit Ihnen eigentlich los? – Politik ist keine Selbstfindungstherapie für Konservative. (Robert Brannekämper (CSU): Aber für GRÜNE! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Überlegen Sie sich das mal! Genau das machen Sie!) Machen Sie endlich einmal Ihre Arbeit! Nun wollen Sie den Hochschulen vorschreiben, dass sie mit der Bundeswehr zusammenarbeiten müssen. – Gratulation! Das steht schon im Gesetz. Sie müssen im selben Artikel einfach an den Anfang schauen. In Absatz 1 Satz 1 steht schon drin, dass die Hochschulen verpflichtet sind, mit dem Bund zusammenzuarbeiten. Sie sollten das Gesetz lesen, bevor Sie es ändern wollen. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Handtaschenjuristen, die Kiffer sind! Echt eine Katastrophe!) Herr Söder ist wieder nicht da. Ich stelle ihm die Frage trotzdem: Herr Söder, können Sie sich endlich mal entscheiden, was Sie sein wollen – Ministerpräsident oder Kanzlerkandidat? Es nervt wirklich. Die Bundeswehr fällt nun mal unter die Bundespolitik. Deshalb haben Sie trotz intensiver Suche einfach keine Landeszuständigkeiten finden können. Was wollen Sie mit diesem kläglich zusammengekehrten Haufen an vermeintlichen Zuständigkeiten in Sachen Bundeswehr, nur um hier im Landtag über Verteidigung sprechen zu können? Machen Sie endlich Landespolitik! Mit diesem Gesetz schaden Sie unseren Hochschulen, wenn Sie ihnen zwingend militärische Kooperationen vorschreiben. Jede Organisation, der aufgrund eigener Verpflichtungen militärische Forschung untersagt ist, wäre dann gezwungen, die Zusammenarbeit mit den Hochschulen zu beenden. Das betrifft beispielsweise das Rote Kreuz. Im Übrigen ist solch eine zwingende Militärklausel verfassungswidrig, genauso wie es eine zwingende Zivilklausel wäre. Sie verstößt gegen die Wissenschaftsfreiheit. Das ist die typische CSU-Bevormundungspolitik. (Beifall bei den GRÜNEN – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Da redet der Richtige!) Wenn Sie militärische Forschung wünschen, dann müssen Sie den Hochschulen dafür Geld geben. Nehmen Sie sich ein Beispiel an Robert Habeck; der macht das da richtig. (Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Martin Wagle (CSU): Lieber nicht!) Aber so viel ist Ihnen Ihr Populismus nicht wert! Aber Sie sind nicht nur provinziell, sondern auch gefährlich. (Martin Wagle (CSU): Jetzt wird es lächerlich, Herr Kollege!) Ich zitiere Ihren Gesetzentwurf: "Erzielte Forschungsergebnisse dürfen auch für militärische Zwecke […] der NATO-Bündnispartner genutzt werden. Eine Beschränkung der Forschung auf zivile Nutzungen (Zivilklausel) ist unzulässig." Sie wissen schon, dass auch die Türkei NATO-Bündnispartner ist, ein Land, das mit seinen Truppen die Kurden im eigenen Land, in Syrien und im Irak militärisch bekämpft? Sie gewähren dem Diktator Erdogan Zugriff auf die komplette militärisch verwertbare Forschung all unserer Hochschulen, während er völkerrechtswidrig ein Volk militärisch unterdrückt. Haben Sie jeglichen Kompass, jegliche Vernunft, jegliches Augenmaß verloren, seit Sie im Bund aus der Regierung geflogen sind? (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine starke Bundeswehr. Dafür sorgt die Bundesregierung. (Martin Wagle (CSU): Sei mal ganz still mit der Bundesregierung!) Hier in Bayern sollten Sie endlich anfangen, Landespolitik zu machen. Es gibt viel zu tun. Dieser Gesetzentwurf hilft uns da nicht weiter. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Die Bundesregierung auch nicht!)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Florian, ich möchte zu Beginn eine persönliche Bemerkung machen. Wir kennen uns. Seit fünfzehneinhalb Jahren gehören wir diesem Haus an. Wir haben schon einiges gemeinsam gemacht. Aber wenn ich das hier so sagen darf: Der Gesetzentwurf, den du hier heute vorgelegt hast, ist dein persönliches Meisterstück. Vielen Dank dafür! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Du hast uns sehr frühzeitig in deine Überlegungen, in deine Arbeit einbezogen. Wir haben den Gesetzentwurf konstruktiv begleitet und können jeden Satz, der drinsteht, zu 100 % unterstreichen, mittragen und befürworten. Herr Kollege Fackler – na ja, wenn man so frisch wehrpolitischer Sprecher ist, dann hat man ein klein wenig den Reflex, ein bisschen Parteipolitik zu machen. Das ist ja zulässig. Nur eines möchte ich hier schon sagen: Es ist nicht das Monopol der CSU, hier Wehrpolitik zu machen. (Lachen bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Die FREIEN WÄHLER sind die Partei der Bundeswehr. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Selbstverständlich steht auch die CSU zur Bundeswehr. Ich darf an dieser Stelle, an die Kollegen der SPD gerichtet, den Namen Peter Paul Gantzer nennen: Er ist ein verdienter Sozialdemokrat, war Zeit seines parlamentarischen Lebens ebenfalls ein engagierter Streiter für die Belange der Bundeswehr und ist es noch heute. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der SPD) Das erste wichtige Signal, das von diesem Gesetz ausgeht, lautet: Bayern steht zu 100 % hinter der Bundeswehr. Die Bundeswehr war in Bayern willkommen, ist in Bayern willkommen und wird auch zukünftig in Bayern willkommen sein. Deswegen Danke an all diejenigen Soldatinnen und Soldaten, aber auch den zivilen Beschäftigten, die bei der Bundeswehr in Bayern Dienst tun. Das zweite Signal geht an den Bund: Der Freistaat Bayern verfügt über starke, leistungsfähige Bundeswehrstandorte, die es verdient haben, noch aufzuwachsen. Das haben wir im Koalitionsvertrag als Ziel so festgeschrieben. Ich darf das hier sagen: Wir waren uns bei den Koalitionsverhandlungen zum Kapitel Bundeswehr in, denke ich, zehn Minuten einig, weil es da zwischen FREIEN WÄHLERN und CSU null Komma null Prozent Dissens gibt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Weil ihr da nicht zuständig seid!) Wir haben den klaren Blick, dass unsere Landes- und Bündnisverteidigung existenziell notwendig ist für Deutschland und für Bayern. Die äußere Sicherheit ist genauso wichtig wie die innere Sicherheit. Deswegen haben es die Soldaten verdient, genauso wertgeschätzt zu werden wie die Polizei. Ja, es gab Zeiten, da hat das Bundesverfassungsgericht komische Urteile gesprochen: Es sei zulässig, Soldaten als potenzielle Mörder zu bezeichnen. – Wir haben das immer verurteilt und immer gegeißelt. Die Bundeswehr gehört in die Mitte der Gesellschaft. Die Bundeswehr ist elementarer Bestandteil unserer Außen- und Sicherheitspolitik und der Sicherheit und Existenz unseres Landes. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der SPD) Lassen Sie mich noch zwei Punkte aus diesem Gesetz herausgreifen, einmal die Zivilklausel. Wir, die Landtagsfraktion der FREIEN WÄHLER, haben bereits am 6. Februar 2011 in einem Antrag die zivil-militärische Kooperation auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Wissenschaft gefordert, und wir wissen auch, warum: weil Forschungsergebnisse selbstverständlich für unsere nationale Sicherheit und die Sicherheit in unserem Bündnis nutzbar sein müssen. Kollege Schuberl, normalerweise sage ich so was nicht, aber wenn Sie auf Ihrer Homepage veröffentlichen, dass Sie heute im Landtag einen Joint rauchen werden, dann muss ich schon die Frage stellen: Haben Sie ihn schon geraucht, oder rauchen Sie ihn erst? (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der AfD und der GRÜNEN – Zurufe: Bravo!) Eine derart krude Rede habe ich auch von Ihnen in diesem Parlament noch nicht gehört. (Michael Hofmann (CSU): Von dem sind wir schon einiges gewöhnt!) Selbstverständlich ist die Landesverteidigung untrennbar mit der Bündnisverteidigung gekoppelt – lesen Sie den NATO-Vertrag –, und das ist gut so, weil wir ohne NATO – das kann man an dieser Stelle schon einmal sagen – nach dem Zweiten Weltkrieg Opfer Russlands, der Sowjetunion geworden wären. Es gibt hier ja eine Fraktion, die nach wie vor vom großrussischen Reich träumt. Gott sei Dank ist uns das erspart geblieben. Danke an die Bundeswehr und an die Politiker nach dem Krieg, die das verhindert haben. – Das Gesetz findet unsere uneingeschränkte Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Toni Schuberl. (Zurufe von der AfD)
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Kollege Pohl, ich habe bis jetzt von CSU und FREIEN WÄHLERN nur gehört, dass Signale ausgehen und man ein Zeichen setzen will, dass die Bundeswehr willkommen ist. Das ist sie selbstverständlich. (Zurufe von der CSU) Wir wissen, wie wichtig sie ist und welchen Dienst sie leistet. (Martin Wagle (CSU): Rückwärts ausparken!) Ich habe aber auch gehört, dass es keine Probleme an den Schulen gibt. Ich habe auch gehört, dass es keine Zivilklausel gibt und dass all die Dinge, die im Gesetz als Problem beschrieben sind, eigentlich gar nicht existieren. Könnten wir uns denn nicht darauf einigen, Ihre Forderung, ein Zeichen zu setzen, als gemeinsame Resolution einzubringen, anstatt zwanghaft zu versuchen, hier ein Gesetz zu machen, ohne etwas regeln zu können? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ihr seid doch eh dagegen!)
Ilse Aigner
Herr Kollege Pohl.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Wie soll ich das sagen? – Es ist wie in der Schule: Wenn der Lehrer etwas vorgibt, gibt es immer irgendwelche Schüler, die sagen: Aber ich hätte es jetzt vielleicht doch gern ein bisschen anders. – Können wir uns vielleicht darauf einigen, dass Sie "Resolution" denken und dem Gesetzentwurf zustimmen? (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Im Übrigen, Kollege Schuberl: Ich hätte jetzt schon erwartet, dass Sie auf meine offene Frage auch antworten. Haben Sie, oder werden Sie erst? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Als Nächster hat der Kollege Markus Rinderspacher für die SPD-Fraktion das Wort.
Markus Rinderspacher SPD
Verehrte Frau Präsidentin, Herr Staatsminister Dr. Herrmann, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Vorab: Die SPD-Fraktion im Hohen Hause begrüßt ausdrücklich das Bekenntnis des Freistaates Bayern zur Förderung der deutschen Bundeswehr. Wir werden die Beratungen zum Gesetzentwurf in den Landtagsausschüssen sehr konstruktiv begleiten. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU) Russlands völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sicherheitspolitisch alles verändert. Die Friedensdividende ist aufgebraucht. Wir stehen mitten in einer Zeitenwende. Die Herausforderungen für die Bundeswehr sind groß. Weiterhin muss es darum gehen, die Bundeswehr einsatzbereiter und kampfstärker zu machen. Die Streitkräfte müssen in allen Bereichen kaltstartfähig sein, oder wie es der Bundesverteidigungsminister sagt: kriegstüchtig. Ausgerechnet in der selbsternannten Partei der Bundeswehr gab es dafür die heftigste Kritik von Ihrem Vorsitzenden Dr. Söder; aber wir wissen, dass unsere Soldaten diese Kritik nicht teilen. Zeitenwende bedeutet auch: Sicherheit gibt es nicht zum Nulltarif. Mit dem höchsten Verteidigungsetat in der Geschichte der Bundeswehr und Mitteln aus dem Sondervermögen erreicht Deutschland im Jahr 2024 das Zwei-Prozent-Ziel. (Beifall bei der SPD) Für das laufende Jahr stehen 72 Milliarden Euro für unsere Streitkräfte zur Verfügung. Das ist der höchste Wert seit Bestehen der Bundeswehr und ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bundesregierung die Sicherheit und Verteidigung Deutschlands sehr ernst nimmt. Boris Pistorius reiht sich damit in die große Tradition sozialdemokratischer Verteidigungsminister ein, von Helmut Schmidt über Georg Leber bis Peter Struck, die bei unserer Truppe ein besonderes Ansehen und großes Vertrauen genossen haben. Boris Pistorius ist seit seinem Amtsantritt vor mehr als einem Jahr der beliebteste Politiker in Deutschland. Deshalb begrüßen wir es, dass er Debatten anstößt, beispielsweise über eine bedrohungsangepasste Wehrpflicht. Wir sind gut beraten, uns auch in den föderalen Parlamenten mit solchen Fragen auseinanderzusetzen. Wir wollen heute auch nicht über die Milch sprechen, die verschüttet wurde, als es bayerische Verteidigungsminister gab, die vor die Öffentlichkeit getreten sind und gesagt haben, sie würden gerne eine Milliarde Euro an den Finanzminister zurückgeben, weil die Truppe unter ihrer Führung schließlich straff und auch entsprechend kostengünstig geführt werde. (Florian von Brunn (SPD): Gorch Fock!) Wir wollen auch über das sprechen, was uns in dem Bestreben verbindet, die Sicherheit unseres Landes zu stärken, und dazu gehört auch – unser Fraktionsvorsitzender hat es bereits gesagt – null Toleranz gegenüber jenen, die mit Putin gemeinsame Sache machen, um unsere demokratische Gesellschaft in Deutschland zu destabilisieren. (Beifall bei der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer als Wahlbeobachter in Russland unterwegs ist, um Putins Spiel zu spielen, oder gar Gelder annimmt, wie es jüngst der tschechische Geheimdienst mit Blick auf mindestens einen Bundestagsabgeordneten der AfD veröffentlicht hat, ist eine Gefahr für die nationale Sicherheit in unserem Land. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das vorgelegte Gesetz ist in weiten Teilen durchaus symbolhafter Natur. Die Zivilklausel gab es nie, es gibt sie nicht. Am stärksten ist die CSU einfach immer darin, Probleme zu lösen, die gar keine sind. (Beifall bei der SPD) Deshalb wollen wir als SPD die Beratungen öffnen hin zu einer Grundsatzdebatte über die internationale Lage, über die äußere Sicherheit der Bundesrepublik und über das, was jetzt zu tun ist. Wir werden mit Blick auf sicherheitspolitische Fragen natürlich über das notwendige Primat der einordnenden Pädagogik an den bayerischen Schulen zu reden haben. Die Staatsregierung wird in den Beratungen unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetzentwurf zum Hochschulsektor zu spezifizieren haben; denn natürlich kann kein Hochschulminister alleine bestimmen, was nationale Sicherheit ist und welche Definition wir dafür haben. Anschließend bedanke ich mich auch im Namen meiner Fraktion bei unseren Soldatinnen und Soldaten in Bayern und in Deutschland. Sie leisten einen hervorragenden Dienst und verdienen unseren Respekt. Dafür haben sie auch die bestmögliche Ausstattung und Ausrüstung verdient. Dafür werden wir in den nächsten Jahren hart arbeiten. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Herr Kollege, es gibt eine Zwischenbemerkung. – Dazu erteile ich dem Kollegen Prof. Hahn für die AfD das Wort. (Florian von Brunn (SPD): Dreimal krähte der Hahn!)
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
Geschätzter Herr Vizepräsident Rinderspacher von der SPD, Sie haben gerade das Thema Putin und auch die AfD angesprochen. Ich sage hier eines dazu: Die AfD tritt explizit nicht für die Interessen Russlands, sondern nur für die Interessen Deutschlands ein. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der SPD: Oh!) Das sage ich einfach nur mal ganz generell. Sie haben gerade – ich zitiere Sie jetzt indirekt – "null Toleranz gegenüber jenen" eingefordert, "die mit Putin gemeinsame Sache machen". Dann frage ich Sie mal: Gilt das eigentlich auch für den ehemaligen Kanzler Gerhard Schröder? – Das ist die erste Frage. Und vielleicht beantworten Sie auch die zweite Frage: Welcher Partei gehörte der noch gerade an? (Beifall bei der AfD)
Markus Rinderspacher SPD
Das Verhältnis meiner Partei zu unserem früheren Bundeskanzler ist vielfach öffentlich dargestellt worden. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Ihnen möchte ich die Frage stellen, warum Sie sich nicht von jenen drei Abgeordneten lösen und sie nicht aus Ihrer Fraktion ausschließen, die definitiv das Spiel Putins betreiben, weil sie angeblich als objektive Wahlbeobachter in Russland unterwegs sind, um am Ende der Propaganda Putins nicht nur auf den Leim zu gehen, sondern diese auch in unserem Land zu verbreiten. Dies ist unpatriotisch. Dies ist eine Gefahr für die nationale Sicherheit unseres Landes, und solange Sie sich nicht von diesen drei Kollegen distanzieren oder sie gar aus der Fraktion ausschließen, sollten Sie keine solchen Nachfragen stellen. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Den gibt es nicht. Dann ist das so beschlossen. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 2 und 3 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags und Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Bisher haben die Kandidatinnen und Kandidaten der AfD nicht die dafür erforderlichen Stimmen erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion erneut die Wahl eines Vizepräsidenten sowie eines Schriftführers beantragt. – Zur Begründung der beiden Wahlvorschläge erteile ich nun der Kollegin Ebner-Steiner für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)
Katrin Ebner-Steiner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die AfD-Fraktion schlage ich heute Rene Dierkes vor. (Beifall bei der AfD) Rene Dierkes hat nach dem Abitur mit großem Erfolg Rechtswissenschaften in Würzburg studiert und mit zwei bayerischen Prädikatsexamina abgeschlossen. Nach dem Studium arbeitete er in einer renommierten Großkanzlei und war zuletzt selbstständiger Rechtsanwalt in München. Rene Dierkes ist mit seiner herausragenden fachlichen Expertise nicht nur ein würdiger Vertreter im Präsidium des Hohen Hauses, sondern wird dem Präsidium auch in fachlichen Themen ein sehr guter Ratgeber sein. Leider stellt unsere Fraktion immer noch keinen Vizepräsidenten. Damit treten Sie Woche für Woche den Willen des Wählers mit Füßen; denn nicht nur die Vertreter der Altparteien repräsentieren das Hohe Haus, sondern alle gewählten Abgeordneten des Hohen Hauses repräsentieren das bayerische Volk. Alle Abgeordneten genießen das Vertrauen des bayerischen Volkes. Mit diesem Gebaren legen Sie fortwährend die Axt an die Würde des Parlaments und treten damit die Demokratie mit Füßen. Auch das Spiegelbildlichkeitsprinzip verletzen Sie fortwährend und beharrlich. Sie alle rauben dem Präsidium nicht nur dadurch die Legitimität. Deswegen bitte ich um Zustimmung für unseren Kandidaten Rene Dierkes. (Beifall bei der AfD) Als Schriftführer schlage ich unseren Abgeordneten Benjamin Nolte vor. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Auf Antrag der AfD-Fraktion findet hierzu eine gemeinsame Aussprache statt. Die Gesamtredezeit wurde im Ältestenrat mit 29 Minuten festgelegt. – Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Michael Hofmann für die CSU-Fraktion das Wort.
Michael Hofmann CSU
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der neunte Personalvorschlag der AfD zur Wahl des stellvertretenden Landtagspräsidenten. Wir haben das hier x-mal durchgekaut. Das Publikum auf der Tribüne ist schon gegangen. Das ist der richtige Zeitpunkt, um zu sagen, dass wir auch diesen Vorschlag ablehnen. Im Übrigen halten wir das, was Sie hier betreiben, für einen Missbrauch der Geschäftsordnung, und deswegen lehnen wir das ab. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)
Ilse Aigner
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Rene Dierkes das Wort. (Beifall bei der AfD)
Rene Dierkes AfD
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere in jeder Plenarsitzung wiederkehrenden Debatten zur Wahl eines Vizepräsidenten erinnern mich ein bisschen an die Filmkomödie "Und täglich grüßt das Murmeltier". Der Protagonist dieses Films sitzt in einer Zeitschleife fest und erlebt jeden Tag erneut, bis er schließlich zu einem besseren Menschen wird, indem er aufhört, seine Fehler ständig zu wiederholen. So durchbricht er die Spirale. Nehmen Sie sich bitte daran ein Beispiel! (Beifall bei der AfD) Wir von der AfD-Fraktion haben laut Geschäftsordnung das Recht, einen Vizepräsidenten vorzuschlagen. Sie haben es in der Hand, diese endlosen Debatten um eine bloße Formalie zu beenden, zum Wohle der Demokratie und zum Wohle des Hohen Hauses. Aber Sie haben heute wieder, wie erwartet, kundgegeben, unseren Kandidaten, also meine Wenigkeit, nicht zu wählen. Daher halte ich nun keine klassische Vorstellungsrede, sondern erteile Ihnen eine kurze Verfassungsviertelstunde. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) 15 % der Bayern haben uns, der AfD, ihre Stimme gegeben. 15 % der Wähler werden von Ihnen ausgegrenzt, indem Sie uns, deren Repräsentanten, daran hindern, im Parlament so mitzuwirken, wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Außerdem wird das Spiegelbildlichkeitsprinzip verletzt, das in der Verfassung verankert ist, da wir im Präsidium nicht vertreten sind. Trotz aller Diffamierungskampagnen und Lügen in linksextremistischen Hetzschriften wie "Correctiv", welches der Lüge überführt wurde, erstarken wir. Wir werden immer stärker, sowohl im Hinblick auf die Zahl unserer Wähler als auch im Hinblick auf die Zahl unserer Mitglieder. Es nützt also nichts, uns auszugrenzen. Ich frage mich ohnehin: Wieso haben Sie so große Angst davor, dass wir einen Vizepräsidenten bekommen? Dagegen wird immer wieder mit der "wehrhaften Demokratie" argumentiert. Was sich aber dahinter verbirgt, ist der Kampf gegen Rechts. Der Kampf gegen Rechts ist nicht demokratisch; er ist demokratiefeindlich. (Michael Hofmann (CSU): Werfen Sie nicht Rechts und Rechtsextremisten in einen Topf!) Einer Demokratie ist nämlich immanent, dass es nicht nur eine politische Linke gibt, sondern auch eine politische Mitte und eine politische Rechte, sofern auf dem Boden der Verfassung. (Beifall bei der AfD) Im Übrigen: Was hat denn eine politisch rechte Einstellung eines Kandidaten mit seiner Qualität als Vizepräsident zu tun? – Gar nichts. Schauen Sie einfach nach Brandenburg. Dort haben wir einen Vizepräsidenten. Und was ist dort geschehen? – Nichts. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Dann brauchen wir auch keinen, wenn nichts geschehen ist!) Bislang ist dieser Vizepräsident unbeanstandet. Er hat die Sitzungen ordentlich geleitet. Es gab keine demokratiefeindlichen Aktionen oder dergleichen. Sie haben es heute in der Hand, einen Vizepräsidenten zu wählen. Das sollten Sie auch tun, um zu zeigen, dass Sie gute Demokraten sind; denn das behaupten Sie immer wieder. (Beifall bei der AfD) Ihnen geht es offenbar darum, selbst die Tröge der Macht und des damit verbundenen Status zu bedienen und für sich allein zu reservieren. Um nichts anderes geht es. Ersparen Sie uns bitte Ihre leeren Plattitüden. Ersparen Sie uns bitte Ihre Vorwürfe von wegen Hass, Hetze und Rassismus. Schauen wir einmal zu den GRÜNEN. Dort gibt es Bundespolitiker, die sinngemäß sagen, dass sie Vaterlandsliebe widerlich finden und dass sie die weiße Mehrheitsgesellschaft verachten. Trotzdem haben Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN einen GRÜNEN zum Vizepräsidenten gewählt. (Michael Hofmann (CSU): Solche Leute wählen wir genauso wenig wie Sie!) – Sie haben einen GRÜNEN zum Vizepräsidenten gewählt. Wollen Sie das jetzt ernsthaft abstreiten? – Bei unseren letzten Debatten fiel Frau Kollegin Dr. Strohmayr von der SPD immer wieder mit derselben Rede auf. Sie hat uns immer wieder dieselben Vorwürfe ins Blaue hinein gemacht. Trotz Rückfragen blieb sie dabei eine Quellenangabe schuldig. Dieselbe Kollegin, Frau Dr. Strohmayr, teilt in den sozialen Medien gerne Beiträge von "Endstation Rechts". Dabei handelt es sich um eine linke Hetzpostille, die von mir schon mit Erfolg aufgefordert wurde, unwahre Behauptungen zu löschen. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Hass und Hetze, das ist das Niveau, auf dem Rot-Grün Politik macht. (Beifall bei der AfD) Sie von der CSU haben es in der Hand zu zeigen, dass Sie die wunderbaren Demokraten sind, wie Sie das immer wieder behaupten. Was machen Sie aber stattdessen? – Sie bezeichnen uns ebenfalls als Rechtsextremisten, (Michael Hofmann (CSU): Das sind Sie auch!) schreiben unsere Anträge ab, fordern ein Genderverbot und die Rückkehr der Asylanten, die illegal im Lande sind. Das fordern auch wir. Wir werden dafür aber von Ihnen als "rechtsextrem" gebrandmarkt. Was passiert im Ergebnis? – Sie setzen keine von Ihren Forderungen um. Rot-Grün gibt in Bayern den Takt vor, nicht die CSU und nicht die FREIEN WÄHLER. Beweisen Sie uns das Gegenteil. Wählen Sie unseren Kandidaten. Dann müssen Sie sich von uns auch nicht mehr vorwerfen lassen, selber links zu sein. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht Herr Kollege Felix Locke für die FREIEN WÄHLER.
Felix Locke FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als kleine Aufmunterung: Ich werde mich dazu nicht äußern. Wir sind gute Demokraten. Wir wissen, was wir zu tun haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Bravo!)
Ilse Aigner
Herr Kollege Locke, es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Graupner, dem ich das Wort erteile.
Felix Locke FREIE WÄHLER
Wahnsinn, dass Sie so schnell auf den Knopf drücken konnten.
Richard Graupner AfD
Herr Kollege Locke, Sie waren schnell, aber nicht schnell genug. – Sie haben gerade wieder gesagt, dass Sie gute Demokraten seien. Da haben Sie sicher eine gute Expertise, um mir weiterzuhelfen. Mir liegt hier ein Foto aus einem Geschichtsbuch für Schüler der 10. Klasse vor. Es handelt sich dabei um ein Foto aus dem Reichstag aus den Dreißigerjahren. Darunter steht: "Während einer Rede im Reichstag kehren die NSDAP-Abgeordneten dem Redner demonstrativ den Rücken zu." Wie würden Sie als Demokrat dieses Verhalten der NSDAP-Abgeordneten einordnen? (Beifall bei der AfD – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Oh mein Gott!)
Ilse Aigner
Herr Kollege Locke.
Felix Locke FREIE WÄHLER
Ich wüsste nicht, was das mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun hat. Das gilt auch für die Rede, die davor gehalten worden ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zurufe von der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächstem erteile ich Herrn Kollegen Tim Pargent für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Tim Pargent GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben, wie Sie sagten, das Recht, unter Ausreizung der Geschäftsordnung in den Sitzungen Vorschläge zu machen. Es ist aber auch unser gutes Recht, die vorgeschlagenen Abgeordneten nicht zu wählen. Das ist das Wesen einer Wahl. Sie haben uns aus Ihrer weit nach rechts gedrifteten Partei und Fraktion zwei Abgeordnete vorgeschlagen, deren "Lastenheft", wenn es so etwas gäbe, deren Klassenbuch ihrer rechten Entgleisungen dermaßen dick ist, dass Sie nicht wirklich erwarten können, dass wir diesen Wahlvorschlägen folgen. Hier handelt es sich um stramm rechte "Flügel"-Anhänger. Herr Dierkes ist beispielsweise durch den einen oder anderen menschenverachtenden Eintrag im Netz aufgefallen, den er dann doch nicht verfasst haben will. Sie sind mittlerweile erstinstanzlich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt. Auf Ihrem Facebook-Account haben Sie außerdem ein Kopfgeld ausgelobt. Aber auch Ihr eigener Kreisverband ist im Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz als Mitbeteiligter einer Demo unter dem Titel "Kriegstreiber stoppen! Keine Sanktionen! Keine Waffenexporte!" aufgefallen. Daran sieht man, wo Sie politisch stehen. Und jetzt wollen Sie in das Präsidium des Bayerischen Landtags. Ich sage Ihnen: Es ist schon eine Schande, dass Sie Mitglied dieses Hohen Hauses sind. (Beifall bei den GRÜNEN) Und jetzt wollen Sie noch Mitglied des Präsidiums werden. Das werden wir sicherlich nicht mittragen. Ähnliches gilt für Herrn Kollegen Nolte, der Mitglied in der vom Verfassungsschutz beobachteten Burschenschaft Danubia ist. Er hat auf einem "Flügel"-Treffen die Unvereinbarkeitsbeschlüsse der AfD kritisiert und deren Aufhebung gefordert. Er hat nach einem grenzwertigen Eklat im Rahmen eines Burschenschaftstreffens in der Presse den Spitznamen "Bananen-Nolte" bekommen, weil er einem Menschen mit einem sichtbaren Migrationshintergrund, der einer anderen Burschenschaft angehörte, eine Banane übergeben hat. Sollte das stimmen, würde ich sagen: Sie sollten sich schämen, aber sich nicht hier zur Wahl stellen. Das werden wir so nicht mittragen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Für die SPD-Fraktion spricht als Nächste Frau Dr. Simone Strohmayr. (Zurufe von der AfD: Oh, oh, oh! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Also das ist einfach nicht in Ordnung!)
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Redezeit kurz nutzen, um einige Takte zu dem heutigen Kandidaten zu sagen. Mit dem heutigen Vorschlag zeigt die AfD-Fraktion, wie weit rechts außen sie steht. Eine kurze Recherche macht deutlich, wie extrem der heutige Kandidat unterwegs ist. Das hat er nämlich selbst bei seiner Rede hier verschwiegen. Er hat im Wahlkampf ein "Kopfgeld" gegen Andersdenkende ausgerufen. Ein Kopfgeld! Das muss man sich einmal vor Augen führen. Was bedeutet das? Welche Umkehr, welches Mit-den-Füßen-Treten unserer demokratischen Grundwerte! Kopfgeld! Dies missachtet das Verbot der Selbstjustiz und zeigt schlicht die Missachtung unserer Rechtsordnung und unserer demokratischen Grundordnung. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD) Er befindet sich damit – hören Sie gut zu! – bei Ihnen in guter Gesellschaft. Wie viele in dieser Rechts-außen-Fraktion ist er Anhänger des offiziell aufgelösten "Flügels", also Anhänger des Rechtsaußen-Politikers Höcke. Dieser muss sich übrigens – falls Sie es vergessen haben sollten – morgen, am Donnerstag, vor Gericht verantworten, weil er in einer Wahlkampfrede den Leitspruch der nazistischen SA verwendet hat. Aber auch damit nicht genug. Laut einer Recherche sind 48 – hören Sie zu, weil Sie es wahrscheinlich selbst immer vergessen – Mandatsträger und Mandatsträgerinnen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AfD in jüngerer Zeit durch Gewalttaten aufgefallen. Die Hälfte davon ist mittlerweile in erster Instanz verurteilt. All dies stört diese Fraktion rechts außen nicht, ganz im Gegenteil. Distanzierung gibt es nicht. Konsequenzen gibt es keine. Ich möchte noch einmal deutlich machen: Wer in seinen Reihen eindeutige Verfassungsfeinde, Extremisten und Rassisten duldet und wer selbst unsere demokratische Grundordnung nicht akzeptiert, kann keinen Vizepräsidenten in diesem Haus stellen. Dafür sorgen wir! (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Wir bekämpfen seit 160 Jahren Rechtsextreme. Uns Sozialdemokraten liegt der Kampf gegen den Rechtsextremismus in der DNA. Wir sind auch nicht allein: Viele Menschen kämpften in den letzten Wochen und Monaten mit uns. (Beifall bei der SPD – Florian von Brunn (SPD): Hunderttausende! Millionen!)
Ilse Aigner
Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Florian Köhler von der AfD-Fraktion vor.
Florian Köhler AfD
Frau Kollegin Strohmayr, die SPD ist kürzlich auch in die Schlagzeilen geraten. Sie haben hier gerade wieder betont, wie wichtig demokratische Grundwerte sind. Sie bezeichnen meine Fraktion als rechtsextrem. Sie rücken uns und Politiker der AfD sogar in die Nähe der NSDAP. Die SPD hatte jüngst ein Treffen mit den "Grauen Wölfen". Diese sprechen von einer "türkischen Herrenrasse" und wollen in der deutschen Politik Fuß fassen. Manche von ihnen bedrohen Kurden und Armenier. Andere geben sich zahm und werden Mitglied in deutschen Parteien, auch in der SPD. Ich möchte jetzt wissen: Halten Sie es nicht für doppelmoralisch und pure Heuchelei, welchen Quark Sie dort vorne jede Woche aufs Neue abziehen, während Sie sich gleichzeitig mit türkischen Nationalisten treffen, die von "Herrenrassen" fantasieren? (Florian von Brunn (SPD): Erzählen Sie hier keine Lügen!) Wann werfen Sie die Genossen aus der SPD, die türkische Rechtsextremisten unterstützen? (Zuruf von der AfD: Jawohl! – Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Frau Kollegin, bitte.
Simone Strohmayr SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen von rechts außen! Ich zitiere Mitglieder der AfD. (Heiterkeit bei der AfD) Ich zitiere – hören Sie gut zu! –: Das Pack erschießen und zurück nach Afrika prügeln! – So ein AfD-Zitat. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Quelle!) Oder: Brennende Flüchtlingsheime sind kein Akt der Aggression. (Zurufe von der AfD: Quelle!) Das sind Zitate von Mitgliedern der AfD-Fraktion. Sie haben sich hiervon bis heute kein einziges Mal distanziert. (Unruhe)
Ilse Aigner
Ich verstehe die Rednerin langsam nicht mehr!
Simone Strohmayr SPD
Ganz im Gegenteil: Sie sind hier mit der gleichen Rhetorik unterwegs. Ich kann nur sagen: (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Sie sind von Hass zerfressen!) – Ich bin nicht von Hass zerfressen. (Heiterkeit bei der AfD) Ich stelle nur richtig. – Wir werden mit Sicherheit keinen Kandidaten Ihrer Fraktion hier zum Vizepräsidenten wählen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Martin Böhm (AfD))
Ilse Aigner
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zu den Wahlen. Diese finden in geheimer Form statt. Hierzu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Wir beginnen mit der Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags. Sie finden wie immer den Stimmzettel an Ihrem Platz. Dies ist der blaue Stimmzettel. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel und Ihre weiße Namenskarte zu verwenden. Wie immer können Sie auch draußen in der Kabine wählen. Sorgen Sie auf alle Fälle dafür, dass es eine geheime Wahl ist! Das Prozedere ist bekannt. Der Wahlvorgang ist eröffnet und dauert fünf Minuten. (Stimmabgabe von 14:15 bis 14:20 Uhr) Falls Kolleginnen und Kollegen noch nicht ihre Stimme abgegeben haben, dann wäre es langsam an der Zeit, dies zu tun. Die Abstimmung ist beendet. (Unruhe) Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, weil wir zum nächsten Wahlgang kommen. (Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin) Der Wahlgang ist schon lange beendet. Wir kommen zum nächsten Wahlgang. Es geht um die Wahl des Schriftführers. Hierfür haben Sie den gelben Stimmzettel. Geben Sie diesen bitte mit der weißen Namenskarte ab. Diesmal haben wir drei Minuten für die Wahl. Ich eröffne den Wahlgang. (Stimmabgabe von 14:21 bis 14:24 Uhr) Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? – Das sehe ich nicht. Damit ist die Wahl beendet. (Unruhe) Die Auszählung wird wieder außerhalb des Saals vorgenommen. (Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin) Ein bisschen Ruhe, wenn es geht. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums Am 30. November 2023 wurde die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums letztmals durchgeführt. Der Kandidat der AfD-Fraktion hat damals nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Für die heutige Plenarsitzung hat die AfD-Fraktion daher erneut die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums beantragt und als Kandidaten Herrn Abgeordneten Jörg Baumann benannt. Auf Antrag der AfD-Fraktion findet hierzu eine Aussprache statt. Die Gesamtredezeit wurde im Ältestenrat wiederum mit 29 Minuten vereinbart. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Prof. Dr. Winfried Bausback. Es gibt keine Begründung in dem Fall.
Winfried Bausback CSU
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Von dem großen Philosophen Sir Karl Popper ist die Warnung an die freien Gesellschaften bekannt, dass die Freiheit und die Toleranz nicht auf diejenigen uneingeschränkt ausgedehnt werden dürfen, die ebendiese Toleranz als Intolerante ablehnen und abschaffen wollen. Kolleginnen und Kollegen, wir entscheiden in einem Wahlakt als Parlament über die Frage der Besetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Ein Kandidat der AfD, einer Partei, die jedenfalls zum Teil die Abschaffung des Verfassungsschutzes fordert und im Übrigen diesen Verfassungsschutz als demokratisches Instrument grundlegend infrage stellt, ist aus meiner Sicht nicht geeignet, dieses Gremium zu kontrollieren. Insoweit werden wir den Kandidaten der AfD nicht unterstützen. (Beifall bei der CSU)
Ilse Aigner
Als Nächster hat für die AfD-Fraktion Kollege Jörg Baumann das Wort. (Beifall bei der AfD)
Jörg Baumann AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Verfassungsschutz gehört in seinem jetzigen Bestehen, so wie er jetzt aufgestellt ist, abgeschafft. Das sage nicht nur ich, sondern das sagt zum Beispiel auch der SPD-Mann Mathias Brodkorb oder die Grüne Jugend Bayern. Der Verfassungsschutz scheitert an seinen Aufgaben. Er scheitert an seinen Befugnissen. Er scheitert an Recht und Gesetz. Er ist weisungsgebunden und wird instrumentalisiert. Wir erinnern an die Lauschaffäre Traube, an das NPD-Verbotsverfahren, an die 38 Jahre andauernde illegale Beobachtung von Rolf Gössner, die NSU-Aktenschredderaffäre, das Versagen beim NSU selbst, das Celler Loch und, und, und. Der Verfassungsschutz ist und bleibt eine Skandalbehörde. Im Kampf gegen Oppositionelle werden alle Register gezogen. Wie sagte der ehemalige CSU-Innenminister Beckstein? – "Manchmal gingen wir sogar weiter, als der Rechtsstaat eigentlich erlaubt." Das sind die Gründe, warum die AfD unbedingt in das Parlamentarische Kontrollgremium gehört. Wir sorgen dafür, dass das Recht wieder in den Rechtsstaat kommt. (Beifall bei der AfD – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist lächerlich!) Der Verfassungsschutz sollte unsere Republik und ihre Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen. Nun macht er sich auf den Weg, Gesinnungs- und Schnüffelpolizei der Regierung zu werden. Dank Nancy Faeser und Herrn Haldenwang haben wir nun eine Meinungspolizei, die jeden ins Visier nimmt, der unterhalb der Strafbarkeitsgrenze agiert und Kritik an der Regierung übt. Jeden? – Natürlich nicht jeden. Schließlich ist man mittlerweile auf dem linken Auge blind. Die Jusos waren sogar noch bis nach dem 07.10.2023 mit der Jugendorganisation der antisemitischen Fatah verschwestert. Der Verfassungsschutz schaute weg, und von Frau Strohmayr habe ich noch keine Distanzierung zu der eigenen Jugendorganisation gehört. (Beifall bei der AfD) Als Partei der Mitte pflegt die SPD scheinbar aber auch (Florian von Brunn (SPD): Stimmt doch alles nicht, was Sie sagen!) einen sehr engen Umgang mit der größten rechtsextremistischen Organisation in diesem Land, den türkischen "Grauen Wölfen", egal, ob es sich hierbei um MdB Schmid oder MdL Taşdelen handelt. Der Verfassungsschutz ist aber zum Glück betriebsblind, und Frau Strohmayr hat sich auch noch nicht von ihren Genossen distanziert. (Beifall bei der AfD) Zum Vorfeld der links-grünen Parteienlandschaft gehören allerlei extremistische Gruppierungen wie die Antifa, Extinction Rebellion, Fridays for Future, die Hammerbande oder Persönlichkeiten wie Frau Poettinger. Egal, ob Mordversuche, schwerste Körperverletzungen, Umsturzfantasien, Anschläge gegen die Infrastruktur oder die Idee, Pipelines zu sprengen, der Verfassungsschutz drückt weisungsgebunden alle Augen zu, und Frau Strohmayr distanziert sich nicht von ihrem Vorfeld. Wie sieht es denn bei den GRÜNEN aus? – Frau Roth leistet sich einen antisemitischen Vorfall nach dem anderen, ob Documenta oder Berlinale. Die Grüne Jugend erklärt, wir sind linksextrem, und überhaupt ist Deutschland nur ein mieses Stück Scheiße. Der Verfassungsschutz hat das irgendwie nicht mitbekommen, und Frau Strohmayr distanziert sich wieder nicht. Der Verfassungsschutz ist keine unabhängige Behörde, sondern wird als Machtmittel benutzt, um eine unbequeme Opposition auszuschalten. Bodo Ramelow wurde jahrzehntelang zu Unrecht beobachtet und forderte die Abschaffung. Doch kaum selber an der Macht, ließ er dieses Vorhaben fallen. Zu schön sind die Weisungsbefugnisse und die Möglichkeit, den politischen Gegner für umsonst ausspionieren zu lassen. Auch die GRÜNEN und die Jusos der SPD reihen sich ein: Ihre einstigen Forderungen nach der Abschaffung des Verfassungsschutzes sind zum Wohl des Machterhalts verschwunden, genauso wie die Forderung "Keine Waffenlieferung in Kriegsgebiete." Zum Schluss möchte ich Ihnen, Herr Hofmann, noch Folgendes mitteilen: Nach Ihrer Aussage dürfen sinngemäß nur Personen mit einer gefestigten Moral in das Kontrollgremium. Wir haben in der letzten Legislaturperiode gesehen, was Sie bzw. die CSU darunter verstehen. Welcher moralische Übermensch saß damals für die CSU im Kontrollgremium? – Der Maskenmillionär Sauter. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung des Fraktionsvorsitzenden Florian von Brunn vor.
Florian von Brunn SPD
Die Menschen erkennen ganz genau, was gelogen ist und was die Wahrheit ist. (Zurufe von der AfD – Heiterkeit bei der AfD) Deswegen gehen auch Millionen von Menschen gegen die AfD, gegen ihren Rassismus, gegen ihre Deportationspläne und gegen ihre Verfassungsfeindlichkeit auf die Straße. (Widerspruch bei der AfD) Die Menschen des Volkes sind gegen Sie, egal, welche Lügen Sie im Parlament erzählen. (Martin Böhm (AfD): Bei wie viel Prozent seid ihr jetzt?) Aber hinsichtlich der üblen Nachrede, die Sie gerade gegenüber dem Kollegen Taşdelen gemacht haben, möchte ich, dass Sie sie sofort zurückziehen und sich dafür entschuldigen.
Jörg Baumann AfD
Das werde ich mit Sicherheit nicht zurücknehmen. Es war schließlich auch in der Presse zu lesen. Warum sollte ich das machen? (Beifall bei der AfD) Sie können ruhig weiterhin in Ihrer eigenen Welt leben, und Frau Strohmayr kann uns ruhig sagen, von wem wir uns zu distanzieren haben. Distanzieren Sie sich! (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Der nächste Redner ist der Kollege Wolfgang Hauber.
Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie haben zu Hause einen Garten. Auf einem Gemüsebeet wächst ein knackiger Blattsalat heran. Würden Sie eine gefräßige Nacktschnecke damit beauftragen, diesen Salat vor anderen Schädlingen zu schützen? – Ich hätte die größten Bedenken. Die gleichen Bedenken hätte ich, wenn ein Mitglied der AfD-Fraktion einen Sitz im Parlamentarischen Kontrollgremium einnehmen würde. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch bei der AfD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Herr Kollege Hahn, Ihre Meldung für eine Zwischenbemerkung kommt zu spät. Als Nächster hat der Kollege Jürgen Mistol das Wort.
Jürgen Mistol GRÜNE
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unter der Überschrift "Staats- und Demokratiefeindlichkeit" heißt es im AfD-Kapitel des jüngst veröffentlichten Verfassungsschutzberichts – ich zitiere –: "Tatsächliche Anhaltspunkte für Verhaltensweisen der AfD, die darauf gerichtet sind, das Demokratieprinzip und das davon mitumfasste Mehrparteiensystem außer Geltung zu setzen, ergeben sich aus der Agitation gegen Institutionen und Repräsentanten des Staates und gegen die demokratischen Parteien." Herr Baumann hat in seiner Rede noch einmal eindrucksvoll bestätigt, dass das so stimmt. Weiter steht im Verfassungsschutzbericht geschrieben, das Grundsatzprogramm der AfD zeigt, dass es "Ziel der Partei ist, Misstrauen gegenüber der Funktionsfähigkeit der Demokratie zu säen." und "…gleichermaßen gegen die Menschenwürde gerichtet sind Äußerungen, […] die dazu geeignet sind, allgemein Sozialneid zu schüren, Abwehr und Unbehagen hervorzurufen sowie eine ablehnende, wenn nicht gar feindliche Haltung gegenüber Migrantinnen und Migranten zu begründen oder zu festigen." Das Programm des bayerischen Landesverbands der AfD zur Landtagswahl 2023 formuliert zum Beispiel: "Deutsche Staatsbürger dürfen beim Zugang zu Wohnraum nicht länger benachteiligt werden." (Beifall bei der AfD – Katrin Ebner-Steiner (AfD): Richtig!) "Sie sind es hauptsächlich, die jeden Tag arbeiten und mit ihren Leistungen unser Land tragen." (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Richtig!) Ich stelle fest: In Bayern wird niemand benachteiligt, weil er oder sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. (Widerspruch bei der AfD) Auch nichtdeutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind es, die jeden Tag arbeiten und mit ihren Leistungen unser Land tragen. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Formulierungen in Ihrem Landtagswahlprogramm sind geradezu grotesk. Kolleginnen und Kollegen, das Parlamentarische Kontrollgremium überwacht die Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz. Dass gerade ein Repräsentant einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, Mitglied dieses Kontrollgremiums ist, das wäre irrwitzig. (Ferdinand Mang (AfD): Das ist Demokratie!) Das wäre irrwitzig! Deswegen prophezeie ich, dass diese Wahl nicht anders ausgehen wird wie die Wahl, die wir schon dazu gehabt haben. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Tobias Reiß
Die nächste Rednerin ist die Kollegin Frau Dr. Simone Strohmayr. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Ich zitiere! – Heiterkeit bei der AfD)
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Rechts-außen-Fraktion! Meine Reden müssen Sie ja ins Mark treffen, nachdem Sie bei jeder Ihrer Reden meinen Namen erwähnen. (Beifall bei der SPD – Lachen bei der AfD) Hören Sie also gut zu, da können Sie was lernen. Um was geht es heute? – Es gibt in unserer Demokratie verschiedene Einrichtungen, die dafür sorgen, dass kein Teil in unserer Demokratie zu mächtig wird, dass kein Element in unserer Demokratie seine Macht missbraucht. Deswegen gibt es das Parlamentarische Kontrollgremium. Es ist dazu da – wie wir schon gehört haben –, die Arbeit des Verfassungsschutzes zu beobachten. Wenn jetzt ein AfD-Mitglied Teil dieses Parlamentarischen Kontrollgremiums wäre, dann wäre das so wie der Wolf im Schafspelz. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie alle wissen, die AfD wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Verfassungsschutzämter haben in den letzten Wochen und Monaten umfangreiches Material gesammelt, um die demokratiefeindliche Haltung der AfD zu belegen. Teilweise vertreten Sie diese Haltung auch in diesem Parlament und in diesem Haus. Es ist klar, die AfD verachtet unsere freiheitlich-demokratische Grundordung. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Ja, sie will sie abschaffen. Heute kandidiert ein Abgeordneter dieser Rechtsaußen-Fraktion für das Parlamentarische Kontrollgremium. Das ist ein schlechter Witz! Eine Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, will selber den Verfassungsschutz kontrollieren. Wie gesagt, wenn es nicht so ernst wäre, könnte man glauben, das sei ein schlechter Witz, allerdings ein sehr schlechter. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Ferdinand Mang (AfD): Das ist Demokratie!) Das ist mit der SPD nicht zu machen. Drei Abgeordnete dieser Fraktion rechts außen haben sich von Putin einladen lassen, um seine Pseudowahl zu beobachten. Selbst eigene Parteifreunde innerhalb der AfD kritisieren das. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Sie können doch nicht ernsthaft glauben, dass wir hier Putin-Trolle ins Parlamentarische Kontrollgremium lassen! (Beifall bei der SPD) Sie wollen unsere Verfassung sabotieren, damit Sie Ihre Remigrationspläne umsetzen können. (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Millionenfach!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das werden wir verhindern! (Beifall bei der SPD) Wir sind in unserer Wahl frei. Vor dem Hintergrund unserer Geschichte ist es mit meinem Gewissen als Sozialdemokratin sicher nicht vereinbar, Extremisten zu Kontrolleuren des Verfassungsschutzes zu machen. Wir bekämpfen Rechtsextremisten – ich sage das immer wieder gerne – seit 160 Jahren. (Beifall bei der SPD – Florian Köhler (AfD): Die SPD wollte nicht mal Adolf Hitler abschieben!) Wir werden dafür sorgen, dass das Parlamentarische Kontrollgremium seine Arbeit auch in Zukunft gut und gewissenhaft machen kann. Damit schützen wir unsere Demokratie. (Beifall bei der SPD – Florian Köhler (AfD): Die SPD wollte nicht mal Adolf Hitler abschieben!)
Tobias Reiß
Frau Kollegin, sind Sie mit Ihren Ausführungen am Ende?
Simone Strohmayr SPD
Ja.
Tobias Reiß
Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Christoph Maier von der AfD-Fraktion vor. (Florian von Brunn (SPD): Ganz schlimmer Rechtsextremist!)
Christoph Maier AfD
Frau Kollegin Strohmayr, Sie haben gerade auf die lange Tradition der SPD verwiesen – 160 Jahre Sozialdemokratische Partei Deutschlands. Sie wollen immer hervorheben, dass Sie schon immer demokratisch waren und sich für die Menschenwürde und die Menschenrechte eingesetzt hätten. Jetzt ist mir bekannt, dass im Jahr 1928 im Stadtparlament Frankfurt von der SPD beantragt wurde, Zigeunerlager mit Umzäunung einzuführen. Der Antrag ging auch durch. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Zum Thema!) Es hieß dann später in der Akte des Magistrats "Konzentrationslager". Das heißt, im Jahr 1929 wurden in Frankfurt auf Antrag der SPD-Fraktion Konzentrationslager für Sinti und Roma eingeführt. (Florian von Brunn (SPD): Schämen Sie sich für Ihre eigenen Leute! – Katharina Schulze (GRÜNE): Geschichtsklitterung!) Jetzt lässt sich feststellen, dass die Ausgrenzung missliebiger Teile der Bevölkerung offensichtlich eine lange Tradition hat und bis heute fortwirkt. (Florian von Brunn (SPD): Ihre geistigen Vorgänger!) Müssen wir befürchten, dass Sie hier einen Antrag stellen, dass Konzentrationslager für Bevölkerungsteile in Deutschland errichtet werden? (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD) – Roland Weigert (FREIE WÄHLER): Distanzieren Sie sich!)
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von rechts außen, Sie wollen uns wohl für dumm verkaufen! (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN – Florian von Brunn (SPD): Bravo! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ganz genau!) Sie geben im Internet und sogar teilweise hier im Parlament unentwegt Ihre antidemokratischen Gedanken zum Besten. (Florian von Brunn (SPD): Das haben Ihre Trolle selbst gefakt!) Ich brauche mich mit meiner Fraktion von nichts zu distanzieren. (Zurufe von der AfD: Ach? Ah!) Sie sind in der Verantwortung. Sie müssen sich von alledem distanzieren, was undemokratisch ist! Das haben Sie bis zum heutigen Tage nicht getan. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Christoph Maier (AfD))
Tobias Reiß
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen und wir kommen zur Wahl. Diese findet in geheimer Form statt. Sie haben an Ihrem Platz die dafür benötigten weißen Stimmzettel. Für den Wahlgang sind ausschließlich dieser Stimmzettel und Ihre Namenskarte zu verwenden. Das Prozedere ist Ihnen aus den vorangegangenen Wahlgängen bekannt. Für den Wahlvorgang stehen fünf Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 14:43 bis 14:48 Uhr) Fünf Minuten sind um. Befinden sich noch Kolleginnen und Kollegen an der Wahlkabine? Wenn dem nicht so ist und alle ihre Stimme abgegeben haben – das scheint der Fall zu sein –, ist die Wahl beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Abstimmung über Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Vorab ist über die Listennummer 5 der Anlage zur Tagesordnung, den Antrag von Abgeordneten der SPD betreffend "Kostenloses Mittagessen: Von bayerischen Landwirten für bayerische Kita- und Schulkinder", Drucksache 19/392, gesondert abzustimmen. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass im Satz 1 die Wörter "zu prüfen" durch die Wörter "dem Landtag und im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zu berichten" ersetzt werden. Wer dem Antrag auf Drucksache 19/392 mit der empfohlenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dem Antrag in der geänderten Fassung zugestimmt worden. Wir kommen zur Gesamtabstimmung über die Liste. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Liste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf: Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Landesdenkmalrat (s. Anlage 2) Mit Schreiben vom 2. April 2024 hat der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst im Nachgang zu seinem Schreiben vom 16. Januar 2024 den Landtag um die gesetzlich vorgesehene Bestellung von weiteren Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für den Landesdenkmalrat gebeten, die von den jeweiligen vorschlagsberechtigten Institutionen gemäß § 14 Absatz 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes benannt wurden. Im Einzelnen verweise ich bezüglich der Vorschläge auf die über Plenum Online einsehbare Mitteilung. (Siehe Anlage 2) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt wird. Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Landesdenkmalrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD-Fraktion, die FREIE-WÄHLER-Fraktion, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Bestätigung eines stellvertretenden Mitglieds für den Landesgesundheitsrat Die Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention hat mit Schreiben vom 4. April 2024 mitgeteilt, dass die kommunalen Spitzenverbände in Bayern Herrn Bezirksrat Armin Kroder als neues stellvertretendes Mitglied für den Landesgesundheitsrat benannt haben, und darum gebeten, die gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch den Landtag herbeizuführen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen gleich zur Bestätigung durch den Landtag. Wer mit der Bestätigung von Herrn Armin Kroder als stellvertretendes Mitglied des Landesgesundheitsrats einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen! – Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Vorab gebe ich schon mal bekannt, dass zu dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Schutz bayerischer Infrastruktur vor linksextremistischen Angriffen" auf Drucksache 19/1814 sowie zu dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Mehr Geld für Bayerns Kitas" auf Drucksache 19/1811 jeweils namentliche Abstimmung beantragt wurde. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Reproduktive Freiheit in Bayern: Versorgung von ungewollt Schwangeren endlich ernst nehmen (Drs. 19/1810) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Nein zu Änderungen beim § 218 StGB (Drs. 19/1812) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Anna Rasehorn, Dr. Simone Strohmayr u. a. und Fraktion (SPD) Ausreichendes Angebot flächendeckender ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten (Drs. 19/1818) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile der Kollegin Katharina Schulze das Wort.
Katharina Schulze GRÜNE
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ein paar Wochen habe ich in Deggendorf Donum Vitae besucht. Ich habe mich bei den Beraterinnen über ihre Arbeit unter anderem in der Schwangerschaftskonfliktberatung informiert und war beeindruckt von ihrer Kompetenz. An den Orten, an denen über Schwangerschaftsabbrüche informiert wird, geht es vor allem um das Aufzeigen von Optionen für ungewollt schwangere Frauen, sodass jede Frau eine selbstbestimmte Entscheidung treffen kann. Genau darum geht es ja, liebe Kolleginnen und Kollegen: Jede Frau hat das Recht, über ihren eigenen Körper zu bestimmen und darüber, ob sie ein Kind möchte oder nicht. Eine gute Beratung in so einer Situation macht einen großen Unterschied. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Denn man kann aus verschiedenen Gründen ungewollt schwanger sein und über einen Abbruch nachdenken. Manche Frauen haben schon ein Kind oder mehrere und merken: Eines mehr geht einfach nicht – kräftemäßig oder finanziell. Andere machen sich Sorgen gesundheitlicher Art um sich selbst oder um den Fötus. Andere merken wiederum, dass die Unterstützung durch den Partner doch nicht so ist, wie sie sie bräuchten. Bei manch anderen hat die Verhütungsmethode nicht funktioniert, und manche Frau möchte einfach keine Kinder. Kolleginnen und Kollegen, all diese Frauen eint, dass sie sich, wenn sie den positiven Schwangerschaftstest in der Hand haben, in einer Ausnahmesituation befinden. Da ist nichts mit Freude, sondern eher Angst und Überforderung. Deswegen brauchen diese Frauen Hilfe und nicht die kalte Schulter vonseiten des Staates. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Noch eine Sache eint all diese Frauen, und es ist mir wichtig, das hier zu betonen: Die finale Entscheidung – Abtreibung: Ja oder Nein? – trifft keine Frau leichtfertig. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Jede hat eine eigene, individuelle persönliche Geschichte, jede hat eigene existenzielle Fragen, wie es mit ihrem Leben weitergehen soll. Das anzuerkennen ist das Minimum. Die Kriminalisierung der Frauen ist hier eindeutig nicht die Lösung. Denn, Kolleginnen und Kollegen, bei dieser Debatte geht es ja letztlich um noch mehr. Es geht auch darum, wie wir als Gesellschaft mit Frauenrechten umgehen; denn Frauenrechte sind ein Gradmesser für die Freiheit in einer Gesellschaft. Wir erleben ja weltweit, dass gerade von den extremen Rechten probiert wird, Frauenrechte zurückzudrängen, und dass das, was mutige Frauen viele Jahre vor meiner Generation für uns Frauen erkämpft haben, wieder zurückgedreht werden soll. Dann stellt sich schon die Frage, wie wir auch hier in diesem Parlament dazu stehen, wie wir die Frauenrechte stärken, wie wir die Selbstbestimmung von Frauen hochhalten und wie wir vielleicht auch als Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da gibt es Länder wie zum Beispiel Frankreich, die in die Offensive gehen, die gerade das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung verankert haben, damit eben die extremen Rechten nicht weiter an Frauenrechten sägen können. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Ich habe in den letzten Wochen die Debatte zu diesem Thema in den Medien intensiv verfolgt. Ich kann nur davor warnen – da schaue ich jetzt auch die CSU an –, dieses wichtige, sensible Thema zu einer Art Kulturkampf hochzustilisieren, der dann auf dem Rücken der Frauen ausgetragen wird. (Michael Hofmann (CSU): Das macht ihr schon!) USA, Ungarn oder Polen können keine Vorbilder für Bayern sein, sondern Bayern muss die eigenen Aufgaben lösen, und wir haben hier in Bayern viel zu tun. Schauen Sie sich doch einmal die Lage an: Die Versorgung von ungewollt Schwangeren in Bayern ist katastrophal. Erst neulich kam wieder eine ELSA-Studie heraus, die schwarz auf weiß geschrieben hat, dass wir hier in Bayern massive Probleme haben, wenn Frauen, die ungewollt schwanger sind, einen Abbruch vornehmen wollen. Denn wenn eine Frau nach langem Ringen eine Beratung gefunden hat und dann einen Beratungsschein in die Hand gedrückt bekommt, steht sie vor der nächsten Hürde: Wo findet sie einen Arzt oder eine Ärztin? 2023 gab es in Niederbayern genau einen Arzt, der einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hat. Einen im ganzen Bezirk! Das kann doch aus Sicht der Versorgungssicherheit nicht zielführend sein, und da muss doch dringend etwas getan werden. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD – Michael Hofmann (CSU): Soll man sie zwangsverpflichten?) Wenn die Frau dann endlich einen Termin hat, lange hinfahren muss und ohnehin schon in einer schwierigen Situation ist, stehen, wenn es blöd läuft, sogar noch Abtreibungsgegner vor der Tür, die den Frauen Angst machen. Das ist eine Situation, die niemand sollte durchstehen müssen. Deswegen muss ich die Staatsregierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN fragen: Wann handeln Sie endlich und kommen Ihrem gesetzlichen Auftrag nach, dafür zu sorgen, dass die Versorgungslage für ungewollt Schwangere in Bayern ausreichend ist? Wann machen Sie das? Wir haben in unserem Dringlichkeitsantrag ein paar Punkte aufgeführt, die Sie einfach umsetzen könnten. Sie könnten beispielsweise alle Beratungsstellen finanziell auf bessere Füße stellen, sodass sie ihrer wichtigen Aufgabe nachkommen können. Es ist für mich unerklärlich, warum Sie letzte Woche unseren Änderungsantrag zum Haushalt, mit dem wir genau das gefordert haben, abgelehnt haben. Sie können auch beispielsweise in die Aus- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten investieren und dort das Thema Schwangerschaftsabbrüche verbessern; denn wir sehen an den Zahlen, dass diejenigen Ärzte, die noch Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, eines höheren Alters sind. Das heißt: Wer kommt da nach? Auch können Sie endlich den ambulanten und stationären Bedarf für Schwangerschaftsabbrüche erfassen und für mehr Angebote im ganzen Land, auch an Unikliniken, sorgen. Das ist eine Aufgabe, woran Sie als Staatsregierung auch gemessen werden. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Sache muss uns allen doch klar sein: Auch wenn man Abtreibungen verbietet, finden sie statt – das war schon immer so –, dann aber unter gefährlichsten Bedingungen. Das ist etwas, was wir nicht wollen können. Ich habe gestern mit großem Interesse gesehen, dass auch die CSU zu diesem Thema einen Dringlichkeitsantrag eingebracht hat. Ich dachte, jetzt bin ich gespannt, was kommt, und war, ehrlich gesagt, enttäuscht; denn das ist ein sensibles Thema, das ist ein emotionales Thema, und das ist vor allem ein Thema, bei dem es Lösungen braucht. Sie haben einen Antrag gestellt, mit dem Sie mal wieder mit dem Finger nach Berlin gezeigt haben, anstatt die Lage hier, wo Sie Verantwortung tragen, zu verbessern. Sie sagen, dass der vor Jahrzehnten gefundene Kompromiss zum Thema Abtreibung ausreichend sei. Da stelle ich die Frage: Haben Sie mit Betroffenen gesprochen? Haben Sie mit den Beratungsstellen gesprochen? Haben Sie mit Ärztinnen und Ärzten gesprochen? Haben Sie sich die ELSA-Studie angeschaut, die schwarz auf weiß klar zeigt, dass wir in Bayern beim Thema "Versorgung von Arztpraxen, aber auch Beratungsstellen" deutschlandweit auf dem letzten Platz sind? – Wenn Sie sich all das angeschaut haben, verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, warum Sie einen Vorschlag, den eine interdisziplinär verfasste Expertinnen- und Expertenkommission in Berlin gemacht hat, der in meinen Augen sehr ausgewogen (Zuruf von der CSU: Ausgewogen ist etwas anderes!) und ein Ansporn zu einer weiterführenden Debatte ist, bevor man diese Debatte überhaupt führt, kategorisch ablehnen. Ich glaube, damit tun Sie der Sache und vor allem den Frauen keinen Gefallen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Ich habe es gerade schon angesprochen, möchte es aber noch einmal betonen: Diese Debatte ist sensibel, sie ist emotional und sollte mit Respekt und vor allem mit Differenziertheit geführt werden. Dazu gehört, vor allem den Frauen sowie den Expertinnen und Experten in diesem Bereich zuzuhören und zu schauen, was wir als Gesellschaft für die Stärkung der Frauenrechte noch weiter vorantreiben müssen. Ich wünsche mir eine Debatte, in der wir die Vorstellungen der Frauen nach vorne stellen und immer im Hinterkopf haben: Frauen haben das Recht, über ihren eigenen Körper zu entscheiden und frei und selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Dafür brauchen sie die passende Versorgung. Auch dafür ist der Freistaat Bayern zuständig. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)
Tobias Reiß
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Florian Köhler, AfD-Fraktion, vor.
Florian Köhler AfD
Frau Schulze, wir haben in Deutschland über 100.000 Abtreibungen im Jahr 2022 gehabt. 4 % davon waren Schwangerschaftsabbrüche aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit. 0,03 % davon – in Zahlen: 35 Schwangerschaftsabbrüche – erfolgten aufgrund eines Sexualdelikts. Sie wollen mit Ihrem Antrag mehr Abtreibungskliniken haben und die Verfügbarkeit von Abtreibungen erleichtern. Wir wollen hier in Bayern Leben schützen. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, Leben zu schützen. In der Bayerischen Verfassung werden Kinder zu Recht als das köstlichste Gut eines Volkes bezeichnet. Die Wahrheit ist auch, dass jede Frau, die aufgrund einer Vergewaltigung schwanger wurde oder aus gesundheitlichen Gründen eine Abtreibung braucht, in Bayern auch eine Abtreibung bekommen hat. Mir ist in Bayern kein einziger Fall bekannt, bei dem eine Frau aufgrund eines fehlenden Schwangerschaftsabbruchs verstorben wäre. Warum wollen Sie dann sogenannte Lifestyle-Abtreibungen erleichtern? (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Frau Kollegin.
Katharina Schulze GRÜNE
Ihrer Aussage ist ein Schlag ins Gesicht aller Frauen, die einmal in einer solchen Situation waren. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Ich bitte darum, den Betroffenen bei diesem Thema zuzuhören; denn keine Frau macht sich die Entscheidung einfach, ob sie eine Schwangerschaft abbricht oder nicht. Wenn man mit Beratungsstellen redet, erfährt man auch, dass die Bilder, die manchmal an die Wand gemalt werden – "Ach, das sind alles Teenagerschwangerschaften" etc. –, nicht richtig sind. Die meisten Schwangerschaften werden abgebrochen, weil die Frau schon ein Kind oder mehrere Kinder hat und sagt: Finanziell und kräftemäßig schaffen ich und meine Familie das nicht. Ich finde, die Selbstbestimmung und die reproduktiven Rechte von Frauen sind ein Wert in einer freiheitlichen Demokratie. Die gehören genauso geschützt und unterstützt. Es ist auch unsere Aufgabe, die Frauenrechte zu stärken und vor allem die Frauen in ihrer Entscheidung zu stärken, sodass sie für sich die richtige Entscheidung treffen können. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ilse Aigner.
Ilse Aigner CSU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schulze, es gibt einen Anlass, warum wir heute darüber sprechen, nämlich ein Gutachten, das diesen Montag veröffentlicht worden ist. Mit diesem Gutachten ist schon etwas ins Wanken geraten, weil Weichenstellungen vorgenommen werden sollen. Ich will eingangs sagen: Wenn Sie in Deutschland ein Haus bauen oder ein Dach sanieren, dann müssen Sie eine Pflichtenergieberatung machen. Wenn es aber um das Leben geht, wird gerade die Pflichtberatung durch diese Weichenstellungen infrage gestellt. Deswegen frage ich mich schon: Ist die Menschenwürde nicht das höchste Rechtsgut, das wir haben? (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin Vorsitzende von Donum Vitae. Donum Vitae steht für die doppelte Anwaltschaft: für die Anwaltschaft für das ungeborene Leben auf der einen Seite und für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen auf der anderen Seite. Um nebenbei mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen: Donum Vitae wurde nicht von der katholischen Kirche gegründet, sondern eher das Gegenteil war der Fall. Die katholische Kirche ist ausgestiegen, als damals ein Kompromiss gefunden wurde und der Schwangerschaftsabbruch mit einer Beratung straffrei gestellt werden sollte. Deshalb ist die Kirche ausgestiegen. Donum Vitae wurde mit vielen Mitstreitern aus dem kirchlichen Bereich gegründet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich warne ausdrücklich; denn die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch würde wirklich etwas ins Wanken bringen. Das ist genau der Ausgleich zwischen den Rechten der schwangeren Frau auf der einen Seite und den Rechten des Kindes auf der anderen Seite. Die geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch sind ein schwieriger Kompromiss gewesen. Ich habe das Ganze in einer hochemotionalen Debatte miterlebt, die schon damals geführt worden ist. Kaum eine Debatte wird auch so aufgeladen und so emotional und persönlich geführt. Jetzt wird sie wieder geführt, weil die Bundesregierung das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Es ist polarisierend. Die Kollegin Lina Trautner wird noch viele Punkte ansprechen, die Ihren Antrag betreffen. Noch mal zum Grundsätzlichen: Es geht um Grundsatzfragen. Es geht um ganz persönliche Überzeugungen – das ist auch richtig. Ich gebe zu: Es kann einen fast zerreißen, wenn man zwischen den beiden Rechtspositionen abwägen muss, dem Recht der Frau und dem Recht des ungeborenen Lebens, das keinen Anwalt hat. Dieser verantwortungsvolle Kompromiss, der gefunden wurde, hat genau in die Mitte gepasst. Ich erkenne das als richtig an. Genau diese geltende Regelung ist etwas für die Breite und für die Mitte der Gesellschaft. Es ist ein erschreckend schlichtes und auch falsches Narrativ, wenn jetzt verbreitet wird – Sie haben es leider auch gesagt –, dass Frauenrechte damit bedroht würden, dass Frauen über ihren eigenen Körper entscheiden müssten, dass sie durch das geltende Abtreibungsrecht kriminalisiert würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will klipp und klar feststellen: Die geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert Frauen nicht, sie setzt auf Beratung und danach auf Straffreiheit. Sie hat die Zahl der Abtreibungen zurückgehen lassen, und zwar ohne dass Frauen und Ärzte tatsächlich in den Anwendungsbereich des § 218 StGB gekommen sind. Das zeigt auch eine Statistik. Verfolgt werden Männer, die Frauen missbraucht haben. Die Strafverfolgungsstatistik hat das bewiesen. Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums ist seit 2010 eine einzige Frau nach § 218 rechtskräftig verurteilt worden – eine! Klar ist aber auch – das will ich ausdrücklich unterstreichen –: Diese Frage ist ein nicht aufzulösendes Dilemma, und zwar für die Rechte der Frauen auf der einen Seite und für die Rechte des ungeborenen Kindes auf der anderen. Diese beiden Aspekte sind einfach untrennbar miteinander verbunden. Richtig ist auch: Kein Recht gilt absolut, wenn mehrere Rechte aufeinandertreffen. Die gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch berücksichtigt genau dies mit einem kombinierten Schutzkonzept für das ungeborene Leben unter Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Frau: Einerseits gilt die klare, sichtbar auch im Strafrecht verankerte uneingeschränkte Anerkennung der Würde des ungeborenen Lebens und andererseits der Schutz der Frauen und ihrer Würde im Schwangerschaftskonflikt durch fachkundige Beratung und nicht zuletzt durch die de facto straffreie Entscheidung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat muss sich zum ungeborenen Leben verhalten. Das ist eine Grundsatzfrage. Unser Umgang mit dem Schwangerschaftskonflikt muss auch vom Respekt vor dem Leben geprägt sein, und zwar von Anfang an. So hat es übrigens auch das Bundesverfassungsgericht damals entschieden. Wir dürfen und können solche Grundsatzfragen deshalb nicht aufgeben. Nach meinem Eindruck passiert aber genau das gerade. Das zeigen schon die Aufhebung des Werbeverbots und jetzt die Pläne, § 218 und damit den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Bei aller Nachdenklichkeit und Diskussionsbereitschaft, die in Berlin signalisiert wird, die gut und richtig ist: Die eingeschlagene Richtung ist klar, und das erfüllt mich wirklich mit tiefer Sorge. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir alle wissen: Eine ungewollte Schwangerschaft stürzt die Betroffenen wirklich in eine tiefe Krise. Das kann ich wirklich bestätigen. Sie fühlen sich verloren in einem Dickicht von Ängsten und Sorgen, die sie umgeben. Es ist meine feste Überzeugung, dass eine Beratung, das Abwägen und dann das Entscheiden unter fachkundiger Begleitung gerade die Frauen stärken. Damit ist es der beste Schutz für das ungeborene Leben. Wir können und wollen gar nicht ausschließen, dass sich Frauen nach der Beratung für eine Abtreibung entscheiden. Aber ohne die Beratung – das ist auch klar – wären in den letzten Jahren Tausende Kinder nicht zur Welt gekommen. Das ist Leben, jedes einzelne Kind! Wir tun gut daran, an dieser Beratungspflicht festzuhalten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Es ist die geltende Rechtsprechung. Das muss unser Anspruch sein. Wir sind dem Leben verpflichtet. Ich frage Sie allen Ernstes: Wollen wir den Rat für das Leben wirklich abräumen? – Eine anonyme Umfrage des Verbands Donum Vitae hat ergeben, dass die wenigsten Frauen ohne eine Pflicht zur Beratung gegangen wären; die Frauen haben aber genauso bestätigt – fast alle –, dass ihnen die Beratung wirklich geholfen hat. Ich sage noch mal: Die wenigsten wären hingegangen, wenn die Beratung nicht Pflicht gewesen wäre. Den allermeisten hat die Beratung aber geholfen. Also ist Beratung eben keine Bürde und nicht etwas, was die Autonomie und die Selbstbestimmung und die Entscheidungsfreiheit der Frau einschränkt. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die verpflichtende Beratung bietet Frauen einen geschützten Raum, damit sie eine informierte, eine gewissenhafte und eine frei verantwortete Entscheidung treffen können. Die verpflichtende Beratung verhindert, dass der Frau das Selbstbestimmungsrecht von anderen genommen wird, sei es vom Partner oder von den Eltern oder von anderen Menschen im Umfeld. Das darf es zum Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frau eben nicht geben: die freie Bahn für einen Schwangerschaftsabbruch. Wir sollten hier nicht alle Stoppschilder entfernen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schätzen wir den Wert dieses Kompromisses, der damals unter schwierigen – ich hätte fast gesagt: "Geburtswehen" – Bedingungen gefunden wurde, nicht zu gering. Kompromisse sind das Lebenselixier in der Demokratie. Das sage ich jetzt auch als Landtagspräsidentin, die um den Konsens der breiten Mitte in diesem Kontext fürchtet, und ich sage das als Vorsitzende von Donum Vitae in Bayern, nicht zuletzt aber als Frau, die zum Schutz der Frauen und ihrer Würde im Schwangerschaftskonflikt ein hilfreiches Angebot haben will, und ich sage das als Mensch, ganz persönlich, in Sorge um den Wert und die Würde des Lebens von Anfang an. (Anhaltender Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Beifall bei Abgeordneten der AfD)
Tobias Reiß
Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Frau Kollegin. – Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor, die erste von Frau Kollegin Katharina Schulze.
Katharina Schulze GRÜNE
Frau Präsidentin, danke für die differenzierte Debatte bisher. Zwei Anmerkungen von meiner Seite: Erster Punkt. Frauenrechte sind weltweit bedroht, und gerade beim Thema Abtreibung ist oft der erste Schritt, dass extreme Rechte probieren, das schon Erreichte wieder zurückzudrehen. Der zweite Punkt: Der Kommissionsbericht ist sehr ausgewogen. Der Vorschlag ist, eine Abtreibung in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft als Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen, damit die Frauen eben nicht mehr kriminalisiert werden. Er lässt die Beratungspflicht extra offen, was ich persönlich sehr klug finde; denn ich finde, genau darüber sollten wir diskutieren. Ich stimme Ihnen zu, eine gute Beratung ist sehr sinnvoll. Ich persönlich stehe dem offen gegenüber, dass man das Thema Beratung dort weiter stark verankert. Mir stellen sich dann aber zwei konkrete Fragen: Erstens. Wenn Ihnen die Beratung so wichtig ist, warum unterstützt Ihre Fraktion dann nicht die Beratungsstellen mit mehr finanziellen Mitteln und hat unseren Änderungsantrag dazu abgelehnt? Zweitens. Warum stellen Sie sich so dagegen, dass eine Abtreibung in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft als Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch genommen wird? Der Abbruch zu einem späteren Zeitpunkt würde auf jeden Fall strafbar bleiben, was ich übrigens auch ausdrücklich begrüße. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner CSU
Zum Ersten: Genau diese Frage, ab wann der Schutz im Strafrecht beginnt, hat das Bundesverfassungsgericht damals ganz genau überprüft. Der Schutz gilt von Anfang an. Der Maßstab ist nicht – wie auch immer das interpretiert wird –, ab wann menschliches Leben lebensfähig ist, sondern es ist ganz klar, dass der Schutz von Beginn an gilt. Deshalb ist dieser Kompromiss dem Staat aufgegeben worden, der nicht mit irgendwelchen beratenden und zusätzlichen Mitteln kompensiert werden kann. Es ist wirklich die Aufgabe des Staates, den Schutz des Lebens von Anfang an zu gewährleisten. Dieser Kompromiss gibt mit einer Pflichtberatung die Möglichkeit, das anders zu gestalten, wenn es einfach keine anderen Auswegmöglichkeiten gibt. Deswegen sind das sozusagen zwei Rechtsrichtungen, zu denen damit ein Kompromiss gefunden worden ist. Ich finde, er hat das seit 30 Jahren in weiten Teilen der Bevölkerung wirklich befriedet. Das Zweite. Wir haben die Mittel aufgestockt. Ich bedanke mich natürlich auch bei der Staatsregierung. Wir haben mit der Fraktionsinitiative von Union und GRÜNEN zusätzlich auch noch bei der Digitalisierung aufgestockt. – Keine Frage; mehr ist immer wünschenswert. Wir haben in diesem Jahr aber noch deutlich zugelegt. Das war ein gutes Entgegenkommen. Ich halte das für sehr, sehr wichtig. – Danke. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Herr von Brunn, bitte.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf Initiative von Elisabeth Selbert – eine Sozialdemokratin – ist vor 75 Jahren ins Grundgesetz der Satz aufgenommen worden: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Trotzdem durften Frauen erst ab 1958 mit dem Gleichstellungsgesetz ein eigenes Konto ohne Zustimmung des Mannes eröffnen. Erst ab 1977 durften sie wirklich frei darüber entscheiden, ob sie arbeiten. Das heißt: Rechtsprechung, Verfassungsrechtsprechung, Verfassungswirklichkeit verändern sich. Ich frage Sie deshalb jetzt noch einmal ganz persönlich: Wie erklären Sie, dass Abtreibung bei uns rechtswidrig ist, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei bleibt? – Weil, ganz ehrlich: Ich bin ein Mann; ich kann mich da nicht hineinversetzen. Es kommt einem wie ein Gnadenakt vor: Du darfst in den ersten zwölf Wochen abtreiben, aber grundsätzlich ist es strafbar. Also, ich habe damit ein Problem. Ich würde deswegen einfach gerne wissen, wie Sie das persönlich erklären.
Ilse Aigner CSU
Noch einmal: Rechtsetzung verändert sich in der Tat. Dass Frauen jetzt wählen und selbstständig entscheiden dürfen, war eine richtige Entscheidung. Ich glaube, wir sind uns da auch einig. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Genau. Früher vielleicht nicht, aber ich war da noch nicht auf der Welt oder noch nicht in politischer Verantwortung. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Das ungeborene Leben hat keinen Anwalt. Die Definition, ab wann Leben wirklich beginnt, ist eine hoch ethische. Sie ist aber mit Sicherheit nicht anhand der Frage zu entscheiden, ob jemand selbstständig leben kann oder nicht; denn wenn es danach ginge: Es gibt auch Menschen, die ins Koma fallen und dann vielleicht auch nicht selbstständig leben können. Das ist eine Debatte, die wir gerade nach den Erfahrungen der fürchterlichen, schrecklichen Zeiten, die wir alle nicht mehr wollen, nicht mehr führen wollten. Deswegen ist die Würde des Lebens von Anfang an eigentlich ganz klar definiert. Das war 1993 auch ganz klar im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu lesen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es heute auch noch so ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Johann Müller (AfD))
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Anna Rasehorn.
Anna Rasehorn SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Laut der Weltgesundheitsorganisation stirbt weltweit alle acht Minuten eine Frau an einem unsicheren Schwangerschaftsabbruch. Deswegen ist es heute so wichtig und richtig, dass wir diese Debatte sachorientiert und vor allem auch so gut und differenziert führen. Studien der WHO belegen auch: Es ist falsch, dass eine Legalisierung den Abbruch fördert. Verbote haben keinen Einfluss auf die Entscheidung zu Schwangerschaftsabbrüchen; vielmehr ist es der Verbreitungsgrad an Verhütungsmitteln. Verbote bringen Frauen – vor allem dann, wenn sie kein Geld und keinen Zugang zu Bildung haben – nur dazu, einen Schwangerschaftsabbruch uninformiert und vor allem unsicher durchführen zu lassen. Schwangerschaftsabbrüche finden – Katha hat es gerade angesprochen – immer und überall statt, auch wenn sie kriminalisiert sind. Auch hier in Deutschland wird uns Frauen immer noch vorgeschrieben, was wir mit unseren Körpern tun dürfen und was nicht; denn immer noch schreibt der § 218 StGB – ein Relikt aus dem Jahr 1872 – vor, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar und nur unter Ausnahmeregelungen straffrei sind. Frau Aigner, ja, wir müssen über ungeborenes Leben und die Gesundheit, den freien Willen und die Integrität von Frauen sprechen. Ich bin da voll und ganz bei Ihnen. Wenn man sich aber anguckt, warum der Paragraf– wohlgemerkt zwischen "Mord" und "Totschlag" – 1872 eingeführt wurde; wenn man sich die Kommentierung – damals alle von Männern – durchliest, war es nicht der Schutz ungeborenen Lebens oder die Integrität der Frauen, die damals diskutiert wurden, sondern allein die Stellung der Frau in der Gesellschaft und wie die Gesellschaft die Frauen sieht. Da hat sich das Rad gedreht. Ich glaube, wir müssen natürlich die Debatte führen, wie wir abwägen wollen. Aber warum muss es zwischen "Mord" und "Totschlag" stehen und ein Relikt von 1872 sein? Wozu führt das? – Es macht es für alle Beteiligten heikel, auch wenn sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Schauen wir in Länder, in denen die strafrechtliche Regelung für ungültig erklärt oder sogar gestrichen worden ist! – Da ist die von rechter Seite viel prophezeite Abbruchwelle nicht eingetreten. Beispielsweise hat das oberste Gericht in Kanada 1988 das bis dahin geltende Abtreibungsgesetz für ungültig erklärt, weil es gegen die körperliche Integrität von Frauen spricht. Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt dort seitdem denselben Bestimmungen wie jeder andere ärztliche Eingriff auch. Auch dort müssen Beratungen stattfinden. Die Zahl der durchgeführten Abbrüche ist in Kanada sogar gesunken und gleicht derjenigen der westlichen Länder. Zudem weist Kanada die wenigsten Komplikationen und die niedrigste Müttersterblichkeit auf. Irland hat sich inzwischen davon verabschiedet, restriktivster Abtreibungsgegner in Europa zu sein, und ist in Teilen sogar fortschrittlicher als wir. Es gibt somit keinen sachlichen Grund, Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch weiterhin zu kriminalisieren. Wir müssen natürlich darüber debattieren – aber warum im Strafgesetzbuch? Das hat auch die unabhängige Expert:innenkommission, in der auch konservative Wissenschaftler:innen dabei waren und viele Punkte angesprochen haben, festgestellt. FREIE WÄHLER und CSU, sprechen Sie hier doch auch mit den vielen Organisationen wie Pro Familia, der Evangelischen Kirche, dem Deutschen Hebammenverband, dem Deutschen Frauenring, die sich in den vergangenen Monaten explizit dafür ausgesprochen haben, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werde. Gehen wir bitte in diese gesellschaftliche Debatte. Die Rechtsprechung und die Gesellschaft haben sich in den letzten 30 Jahren geändert. Liebe CSU, in eurem Antrag schreibt ihr, dass der Staat zum Schutz von Vergewaltigungsopfern die Kosten für die Pille danach übernehmen soll. – Das impliziert aber, dass Frauen, kurz nachdem sie eine traumatische Erfahrung erlebt haben, auch tätig werden müssen. Was passiert, wenn sie sich erst später trauen und können? Haben sie dann Pech gehabt? (Michael Hofmann (CSU): Nein, nein! Sagen wir doch nicht!) Euer Antrag ist auch aus medizinischer Sicht etwas schwierig. Frauen sollen weiterhin kriminalisiert werden, wenn sie den mechanischen Abbruch wählen, aber der kleine Abbruch – nichts anderes ist die Pille danach –, ein medikamentöser Abbruch soll von der Krankenkasse übernommen werden. Diskutieren wir das doch bitte! (Michael Hofmann (CSU): Derzeit wird es gar nicht bezahlt! Das ist der Punkt!) Besonders wichtig ist in Bayern aber: Obwohl es der häufigste gynäkologische Eingriff in Deutschland ist und sich die Mehrheit der Deutschen dafür ausspricht, bieten immer weniger Ärzt:innen in dieser schwierigen Situation einen Schwangerschaftsabbruch an, so auch bei mir in Augsburg. In der ganzen Großstadtregion und in ganz Schwaben werden keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Die Frauen müssen in dieser Ausnahmesituation und mit Schmerzen nach München fahren. Auch hier gibt es genau einen Arzt, der rund ein Drittel der Abbrüche in Bayern durchführt und fast 80 Jahre alt ist. Warum ist das so? – Weil wir ein Ärzt:innennachwuchsproblem haben. Neben der Abschreckung durch das Strafrecht wird der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium kaum besprochen oder praktisch ausgeübt. Ob angehende Gynäkolog:innen lernen, wie man einen Abbruch durchführt, hängt davon ab, ob das Krankenhaus, an dem sie ihre Fachärzt:innenausbildung absolvieren, solche Eingriffe vornimmt. Viele Krankenhäuser – vor allem auch in kirchlicher Trägerschaft – führen keine solche Ausbildung durch, so auch das Universitätsklinikum Augsburg als Maximalversorger. Liebe Staatsregierung, ihr müsst auch da schon fragen: Die Debatte ist das eine. Wir müssen aber doch die Versorgung gewährleisten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Es kann doch nicht sein, dass ein Maximalversorger der drittgrößten Stadt in Bayern diesen lebensnotwendigen Eingriff nicht durchführt und auch nicht lehrt. Wo bleiben da bitte die Ansagen der Staatsregierung als Träger? – Hier können wir auch Leben retten. In den anderen Regierungsbezirken schaut es nicht besser aus. Wir hatten gerade das Beispiel aus Regensburg. Laut Schwangerschaftskonfliktgesetz müssen die Bundesländer ein ausreichendes Angebot an Praxen und Kliniken für Abbrüche sicherstellen. Wir sind da Schlusslicht. Das Angebot zu Schwangerschaftsabbrüchen muss aber als Teil einer flächendeckenden ärztlichen Grundversorgung angesehen werden, wenn wir den Frauen wirkliche Selbstbestimmung und eine echte medizinische Versorgung gewährleisten wollen. Wir als SPD stimmen daher dem Antrag der GRÜNEN zu und lehnen den Antrag der CSU ab. Wir stimmen natürlich auch für unseren Nachzieher. – Vielen lieben Dank.
Tobias Reiß
Frau Kollegin, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Es liegt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Florian Köhler, AfD-Fraktion, vor.
Florian Köhler AfD
Mich irritieren Ihre Ausführungen zugegebenermaßen etwas. Ihre Jugendorganisation, die Jusos, will Abtreibungen nicht nur legalisieren. Ihr SPD-Schwesterverband, der Landesverband Sachsen, möchte in allen öffentlichen Toilettenkabinen Mülleimer aufstellen, damit – Zitat – menstruierende Männer und menstruierende nicht binäre Personen bei der Entsorgung von Hygieneprodukten nicht diskriminiert werden. (Toni Schuberl (GRÜNE): Was hat das damit zu tun?) Eine Person muss doch grundsätzlich menstruieren können, um auch schwanger werden zu können. Liebe Kollegin, Sie selbst gendern auch durchgängig –
Anna Rasehorn SPD
Ja.
Florian Köhler AfD
– und bringen dadurch zum Ausdruck, dass es scheinbar, Ihrer Meinung nach, mehr als zwei Geschlechter gibt. Sie reden aber heute hier zu Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbrüchen im Kontext von Frauen. Sind Sie also der Meinung, dass nur Frauen schwanger werden können? (Unruhe – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Was ist das jetzt?) Können Sie mir definieren, welches Geschlecht man haben muss, um schwanger zu werden und menstruieren zu können? (Heiterkeit bei der AfD – Gülseren Demirel (GRÜNE): Peinlich! – Florian von Brunn (SPD): Wir sind der Auffassung, dass manche Abgeordnete zurücktre- ten sollten!)
Anna Rasehorn SPD
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch hieran zeigt sich, dass es an unseren Schulen durchaus politische Bildung und vor allem biologischen Aufklärungsunterricht braucht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) FLINTA*s müssen nicht unbedingt einen weiblichen Körper haben, um auch FLINTA*s zu sein. Es gibt auch non-binäre Personen, die betroffen sein können. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Überfordern Sie die nicht!) Aber Sie können das gerne mal nachschauen. Wie gesagt, FLINTA*s können weiblich gelesen werden, müssen aber nicht weiblich sein. Aber besuchen Sie doch den Biologieunterricht! Dann wird sich bei Ihnen einiges aufhellen. – Wir können jetzt zu den richtigen und wichtigen Fragen kommen. (Beifall bei SPD – Lachen bei der AfD) Gibt es noch eine Frage?
Tobias Reiß
Nein. Danke schön. – Als Nächster hat der Kollege Martin Scharf das Wort.
Martin Scharf FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen: Ich bin keine Frau. Aber auch Männer sollten sich über das Thema Gedanken machen und sollten eine Meinung dazu haben. Als ich am Montag, also vorgestern, vom Expertenvorschlag zur Reformierung des § 218 des Strafgesetzbuches gehört habe, war meine erste Reaktion: Warum? Warum soll eine seit Jahrzehnten gut funktionierende, vom Bundesverfassungsgericht abgesegnete Praxis abgeändert werden? Ich habe es am Montag nicht verstanden, ich verstehe es auch heute noch nicht. Der Vorschlag der eingesetzten Kommission sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche – ich habe kein Datum gefunden – bis zu einem für mich nicht definierten Zeitpunkt straffrei zu stellen. (Katharina Schulze (GRÜNE): Bis zur zwölften Woche!) Dies bedeutet allerdings auch, eine Schutzvorschrift für das ungeborene Leben abzuschaffen. Wir reden hier bitte von Leben. Die Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs dient, wie schon gesagt, dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Straffreiheit nach Beratung trägt dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der Frauen Rechnung. Damit werden meines Erachtens beide Rechtsgüter gleichermaßen angemessen berücksichtigt. Es gibt weder kriminalpolitische noch verfassungsrechtliche Gründe, die eine solche Reform rechtfertigen würden. Ganz im Gegenteil: Das geltende Recht führt nicht dazu, dass Frauen oder Ärzte kriminalisiert werden. Die Frau Präsidentin hat es gesagt: Seit 2010 hat es einen einzigen Fall gegeben, in dem eine Frau gemäß § 218 des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt wurde. Eine solche Reform, wie sie in diesem Pamphlet steht, würde den Frauen, die ungewollt schwanger werden, nicht helfen, sondern die grundrechtliche Verpflichtung des Staates, ungeborenes Leben zu schützen, missachten. Die Würde des Menschen erstreckt sich auch auf das ungeborene Leben. Das aktuelle Recht respektiert dies. Es ist aus meiner Sicht als Jurist bedauerlich, dass sich die Mitglieder der Expertenkommission mit der klaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend auseinandergesetzt haben. Angesichts der schwerwiegenden Bedeutung der Grundrechtsgüter, die hier abgewogen werden müssen, hätte ich mir eine gründlichere Analyse erwartet. Es steht viel auf dem Spiel. Wir sollten eine Debatte führen, die auf Fakten und verfassungsrechtlichen Prinzipien basiert. Bezüglich der Forderung im Dringlichkeitsantrag der CSU nach Kostenübernahme für die sogenannte "Pille danach" besteht meinerseits, seitens der FREIE-WÄHLER-Fraktion, Einverständnis. Da sollte tatsächlich eine Änderung erfolgen. Kurz zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Höhe der Förderung der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen bei uns in Bayern liegt bundesweit mit an der Spitze. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags ist im Doppelhaushalt 2024/25 eine Erhöhung vorgesehen. Es wird also etwas gemacht. Das Bild, das in dem Dringlichkeitsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezeichnet wird, ist aus meiner Sicht nicht richtig, nicht korrekt. Meine Damen und Herren, der beste Schutz für ungeborenes Leben und die beste Unterstützung für schwangere Frauen ist die Förderung unserer Familien. Eine kinderreiche und kinderfreundliche Gesellschaft ist für unsere Fraktion der Schlüssel zum Schutz für ungeborenes Leben und zum Schutz für ungewollt schwangere Frauen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Johannes Becher vor.
Johannes Becher GRÜNE
Herr Kollege Scharf, ich nehme zur Kenntnis, dass die Ergebnisse der Expertenkommission bei Ihnen nicht auf ungeteilte Freude stoßen. Allerdings wollte ich nachfragen, nachdem diese Expertenkommission aus 15 Professorinnen und 3 Professoren besteht, also 18 Wissenschaftlern interdisziplinärer Art: Wie halten Sie es mit der Wissenschaft, wenn Sie deren Veröffentlichungen hier als Pamphlet darstellen und ausführen, wir müssen eine Diskussion auf der Basis von Fakten führen? Haben die dann keine Diskussion auf der Basis von Fakten geführt? Man kann bei der Wertung unterschiedlicher Meinung sein. Aber dass Sie hier hergehen und zu 18 Professoren einfach sagen, ihr habt euch nicht gescheit mit der Materie auseinandergesetzt und wir müssen auf der Basis von Fakten diskutieren, das verwundert mich auch angesichts der Wortwahl doch. Daher hätte ich eine Frage: Wie stehen Sie dazu, dass es solche Expertenkommissionen mit wissenschaftlicher Kompetenz gibt? Lehnen Sie das immer ab, wenn das Ergebnis nicht passt? Was ist da Ihre Grundhaltung? (Beifall bei den GRÜNEN)
Martin Scharf FREIE WÄHLER
Nein, ich lehne nicht alles ab. Aber Sie kennen den Spruch: zwei Juristen, drei Meinungen. Insbesondere angesichts der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung (Florian von Brunn (SPD): Das sind solche Banalitäten, wirklich!) – ja, Herr Kollege – habe ich den ganzen Bericht aufmerksam gelesen. Mir persönlich, Herr Kollege Becher, war das zu wenig, was da dringestanden ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Elena Roon. (Beifall bei der AfD)
Elena Roon AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Mitbürger, Servus! Ich bin wirklich fassungslos, worüber Sie heute debattieren. Ich bin selbst Mutter eines besonderen Kindes: Ich habe ein Kind mit Trisomie 21. Die Option einer Abtreibung kam für mich nie in Frage. (Beifall bei der AfD) Das ist mein Kind, das ist mein Leib, das ist mein Herz, und ich freue mich auf jeden Fall, dass ich mich für dieses Kind entschieden habe. (Beifall bei der AfD) Es geht um die Abschaffung bzw. Änderung des § 218 StGB, also die absolute Legalisierung von Kindermord. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wo sind wir nun hingekommen? – Im Jahr 2022 hatten in Deutschland 84 % der Familien ein oder zwei Kinder, und weniger als 1 % der etwa 8,25 Millionen Familien mehr als vier Kinder. Die menschen- und familienfeindliche Politik der GRÜNEN ist eine der Ursachen für die historisch niedrigen Geburtenraten in unserem Land. (Beifall bei der AfD) Ich muss gar nichts beweisen. Das haben Sie selbst schon längst bewiesen. (Johannes Becher (GRÜNE): Nein, Sie können nichts beweisen!) Die GRÜNEN und die SPD stehen im Kampf gegen ungeborenes Leben. Bereits Ende 2018 haben sich die Jusos, die Jugendorganisation der SPD, für Abtreibung – jetzt bitte Achtung – bis zum neunten Schwangerschaftsmonat ausgesprochen. Im neunten Monat ist es ein fertiges Kind, das bloß noch nicht auf der Welt ist; aber die Jusos – googeln Sie es einfach – haben sich Ende 2018 für Abtreibung bis zum neunten Schwangerschaftsmonat ausgesprochen. Das heißt also: Die Jusos wollen das Töten von Babys erlauben. Das ist Kindermord. (Beifall bei der AfD) Frau Schulze, Sie reden von einer angeblichen Selbstbestimmung der Frauen, von einem individuellen Recht der Frauen auf Abtreibung, wie Sie sich das vorstellen. Aber wo war das Recht auf Selbstbestimmung, als es um die Corona-Impfung ging? Wo waren Sie da? (Beifall bei der AfD) Sie standen hier und haben auf ekligste Weise und mit Schaum vor dem Mund gegen Kritik an der Gentherapie gehetzt. (Beifall bei der AfD) Und nun, heute, sprechen wir über die Tötung ungeborenen Lebens. Jeder mit gesundem Menschenverstand (Florian von Brunn (SPD): Aber da dürfen Sie dann nicht mitreden!) muss das ablehnen. Mit der Abschaffung des § 218 attackiert die Ampelkoalition den Kern unseres Grundgesetzes. Abtreibungen sind grundsätzlich illegal, es sei denn, es gibt schwerwiegende Gründe dafür. Somit gibt es drei Indikationen, die eine Abtreibung begründen: soziale, kriminologische und medizinische. In Deutschland wurden im Jahr 2022 über 103.000 Abtreibungen vorgenommen, fast 10.000 mehr als im Jahr davor. 2023 sind die Zahlen wieder gestiegen. 96 % der Abtreibungen im Jahr 2022 erfolgten aus sozialen Gründen, was eigentlich in Deutschland überhaupt nicht sein darf. (Beifall bei der AfD) Abgetrieben wird also aufgrund persönlicher Lebensumstände, oft aufgrund finanzieller Not, und das können wir mit einer familienfreundlichen Politik auch für Alleinerziehende lösen. In Deutschland muss es zum Glück innerhalb der ersten zwölf Wochen eine Schwangerschaftsberatung geben. Die bleibt und darf weiterhin erfolgen. Diese Beratungen sind wichtig und können Leben retten; denn sie zeigen teils verzweifelten Müttern eventuell Perspektiven, um sich doch für das Kind zu entscheiden. Laut Beratungsstatistik von Pro Femina haben sich dort 67 % der Frauen, die beraten wurden, für das Kind entschieden, und das ist gut so. (Beifall bei der AfD) Allein das zeigt, wie wichtig die Beratungen sind. 81 % der Frauen waren glücklich darüber, ihr Kind behalten zu haben. Pro Femina befragte auch jene Frauen, die sich gegen das Kind entschieden haben, und diese haben das bereut. Wenn der § 218 aufgeweicht oder abgeschafft wird, haben wir noch mehr tote Kinder und leidende Frauen. Als AfD stehen wir für den bedingungslosen Schutz des ungeborenen Lebens, für eine echte Willkommenskultur für Kinder. Als AfD, als Alternative für Deutschland, stehen wir für Familienwerte und fordern mehr Beratung und Betreuung für die Schwangeren, mehr finanzielle Unterstützung für Familien und Alleinerziehende, mehr Anreize für den Kinderwunsch und nicht die Zerstörung der Familie; denn es geht um ein Kind und nicht um einen Zellhaufen. (Beifall bei der AfD) Daher unterstützen wir den Antrag der CSU sehr gerne, und die Anträge der GRÜNEN und der SPD lehnen wir entschieden ab. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Carolina Trautner.
Carolina Trautner CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Leben ist wertvoll, und ein Kind ist ein großes Geschenk. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich bin davon überzeugt, dass es hier im Hohen Haus daran auch überhaupt keinen Zweifel gibt. Genau aus diesem Grund hat man es sich vor dreißig Jahren auch so schwer gemacht, diese Regelung wirklich auf den Weg zu bringen, und – wie es die Frau Präsidentin schon ausgeführt hat – hat mühevoll einen Kompromiss erarbeitet, der sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens einen hohen Stellenwert einräumt als auch gleichzeitig dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen in solchen Konfliktsituationen Rechnung trägt. Das ist ein Spagat. Auch ich spreche mich explizit für die Beibehaltung der Kompromisslösung und der Beratungspflicht aus. Ein Abbruch darf niemals den Anstrich von Normalität bekommen, sondern ist immer eine schwerwiegende Entscheidung. (Beifall bei der CSU) Das ist kein Eingriff, der eben mal so en passant vorgenommen wird, sondern ein Eingriff mit ernst zu nehmenden Konsequenzen. Ja, ich glaube auch: Keine Frau macht sich diese Entscheidung leicht. Sie muss in dieser Ausnahmesituation wirklich bestmöglich begleitet werden. Deshalb ist diese verpflichtende, fachlich kompetente, offene Beratung essenziell, die aufzeigt, welche Möglichkeiten es gibt und welche finanziellen Unterstützungsangebote vorhanden sind, wenn man sich für das Kind entscheidet. Sorgen müssen aufgefangen und Ängste genommen werden. Deshalb danke ich ganz ausdrücklich dem Personal in den Beratungsstellen, das hier mit hoher fachlicher Kompetenz und großer Sensibilität diese notwendige Unterstützung bietet. (Beifall bei der CSU) Natürlich ist eine gute finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen wichtig. Da bin ich ganz bei den GRÜNEN. Laut Bundesverfassungsgericht besteht ein Anspruch auf eine angemessene Förderung. Das sind 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten zur Sicherstellung. In Bayern erhalten die staatlich anerkannten Beratungsstellen Freier Träger 95 %. Im Jahr 2023 betrug die staatliche Förderung für 52 anerkannte Schwangerenberatungsstellen rund 13,5 Millionen Euro. Und auch das wurde schon gesagt: Im Doppelhaushalt, sofern das Parlament diesem zustimmt, ist zusätzlich eine Verbesserung der Förderung vorgesehen, da auch die Geschäftsstellen mitgefördert werden sollen. Ich empfehle auch die Infoseite des Sozialministeriums: www.schwangerinbayern.de. Auch dort sind die Möglichkeiten sehr gut aufgezeigt, wenn man eine Beratungsstelle in der Nähe sucht. Nach der Beratung und einer umfassenden Aufklärung steht dann die zu akzeptierende Entscheidung der Frau. Ja, und sie darf keinesfalls Opfer von Belästigungen oder Anfeindungen werden. Das gilt auch für die betroffenen Arztpraxen. Oft hadern Frauen auch im Nachgang, oft Jahre später, mit ihrer Entscheidung, und auch da braucht es psychologische Unterstützung. Besonders schwer haben es die Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind. Schwer nachvollziehbar ist hier im Moment die Regelung in § 24a SGB V, der nach unserer Auffassung angepasst werden müsste. Darin ist geregelt, dass Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln haben. Das gilt auch, wenn ärztlich verordnet, für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva. Aber es gibt keine Ausnahmen für Opfer von Vergewaltigungen. Vergewaltigungen kennen aber keine Altersgrenzen. Sie sind einfach zutiefst verabscheuungswürdige Verbrechen, egal wie alt die Betroffenen sind. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Deshalb wollen wir genau für diese Fälle erreichen, dass die gesetzlichen und natürlich auch die privaten Krankenkassen für die Kosten geradestehen und die Kosten für die Pille danach übernehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie mahnen in Ihrem Dringlichkeitsantrag an, dass ein ausreichendes Angebot von Möglichkeiten bestehen sollte, wenn sich eine Frau für eine Abtreibung entscheidet. Nun fällt es mir bei diesem Thema wirklich schwer, störrische Vorgaben zu zitieren. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es eine klare Vorgabe, wann das Angebot als ausreichend gilt. Es muss so sein, dass in einem solchen Fall von einer Frau nicht die Abwesenheit von über einem Tag verlangt wird. Zugegebenermaßen ist es schwierig, dass ich jetzt so argumentieren muss. Das ist aber eine Tatsache. Diese Vorgabe wird in Bayern erfüllt. Der vorgegebene Sicherstellungsauftrag wird erfüllt. Sie fordern des Weiteren eine Regelung zur Bedarfserfassung. – Wie soll denn das funktionieren? Wie wollen wir feststellen, welche Frau keinen Abbruch vornehmen konnte, obwohl sie dies wollte? Sollen wir jede Schwangere befragen, ob sie abbrechen wollte und wegen mangelnder Angebote keine Möglichkeit dazu hatte, um eine vollständige und valide Übersicht zu bekommen? Das ist doch nicht darstellbar. Mir ist es ganz wichtig, auf Folgendes hinzuweisen. Ärztinnen und Ärzte können nicht dazu verpflichtet werden, am Abbruch einer Schwangerschaft mitzuwirken. (Beifall bei der CSU) Diese Entscheidung unterliegt der Gewissensfreiheit. Daran ist nicht zu rütteln. Ärztinnen und Ärzte müssen diese Entscheidung auch nicht begründen. Daraus ergibt sich logischerweise die Schwierigkeit, dass eine Verpflichtung für Universitätskliniken oder Krankenhäuser, einen solchen Eingriff zu ermöglichen, nicht umsetzbar ist. Kein Arzt kann dazu gezwungen werden. Natürlich muss es für Ärzte, die sich bereit erklären, einen Abbruch vorzunehmen, oder die sich über dieses Thema informieren wollen, Angebote für Fort- und Weiterbildungen geben. Das hat die Kammer, die auf der Grundlage der ärztlichen Selbstverwaltung und ihrer fachlichen Expertise entscheidet, welche Inhalte bei den Fortbildungen vermittelt werden sollen, auf dem Schirm. Es gibt spezielle Kurse. Ich zitiere den Titel "Medizinische und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs". Auch in der Weiterbildung auf dem Gebiet der Frauenheilkunde und der Geburtshilfe gehört das Thema Schwangerschaftsabbrüche zu den Inhalten. Kurz noch zum Thema Runder Tisch: Ja, eine Vernetzung der Akteure ist sicherlich wünschenswert. Eine Beratungsstelle wird aber nur anerkannt, wenn sie mit keiner Einrichtung, in der Abtreibungen vorgenommen werden, in irgendeiner Weise verbunden ist. Hier geht es schlicht und ergreifend um die Objektivität. Insgesamt handelt es sich hier um eine Debatte, die sensibel geführt werden muss. Diese Debatte taugt nicht dazu, dass wir mit erhobenem Zeigefinger oder mit Schaum vor dem Mund argumentieren. Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, wenn in sozialen Netzwerken mit peinlichen Videos die Stärkung der Frauenrechte gefeiert wird, wie das eine Fraktion, die nicht in diesem Landtag vertreten ist, bei der Abschaffung des § 219a des Strafgesetzbuchs getan hat. In meinen Augen zeugt dies von maximaler Unreife und mangelndem Verständnis für dieses ernste Thema. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist mit Sicherheit kein angemessenes Verhalten für einen hohen Mandatsträger. Lassen Sie uns an der bestehenden Lösung und damit an der doppelten Anwaltschaft festhalten, um den Frauen die bestmögliche Unterstützung zu geben. Ich danke ausdrücklich der Frau Präsidentin für ihr tolles Statement. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Wir haben eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Anna Rasehorn.
Anna Rasehorn SPD
Liebe Frau Kollegin Trautner, vielen Dank für diese sehr differenzierte Rede. Sie sagten, das vom Verfassungsgericht festgelegte Mindestmaß sei die eine Tagesreise, die Frauen auf sich nehmen könnten. Als Freistaat haben wir aber immer die Möglichkeit, solche Mindeststandards zu überbieten. Wir müssen die Schwangeren nicht direkt befragen, sondern nur auf die Homepage der Bundesärztekammer schauen. Dort können Praxen angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht anbieten. Wir wissen, dass es in Schwaben oder Niederbayern keine Ärztinnen oder Ärzte gibt, die dieses Angebot machen. Was sagen Sie dazu, dass es Regierungsbezirke gibt, in denen Frauen nicht die Möglichkeit haben, diesen schweren Schritt zu vollziehen, sondern dafür einen weiten Weg auf sich nehmen müssen? Gut, vom Bodensee aus ist München in gut vier Stunden erreichbar. Das ist aber eine lange Fahrt, die sehr quälend sein kann, vor allem wenn die Frau diesen Weg alleine zurücklegen muss. Was halten Sie von der Forderung, dass in jedem Regierungsbezirk zumindest eine Grundversorgung gewährleistet sein muss?
Carolina Trautner CSU
Liebe Frau Kollegin, ich habe das bereits ausgeführt. Sie können noch so sehr ein besseres Angebot vorhalten wollen, aber Sie müssen zuerst einen Arzt finden, der bereit ist, einen Abbruch vorzunehmen. Natürlich gibt es hier regionale Unterschiede; das bestreite ich nicht. Ein solcher Eingriff ist aber keine Angelegenheit, die wöchentlich durchgeführt wird. Bei einer solchen Ausnahmeentscheidung kann deshalb auch eine etwas längere Fahrt in Kauf genommen werden. Wichtig ist, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Wir können aber keine Ärztin und keinen Arzt dazu zwingen, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Deshalb lässt sich dieses Angebot nicht beliebig erweitern. Ich würde gerne Vorschläge von Ihnen hören, wie Sie glauben, ein solches Angebot vorhalten zu können, wenn Sie dafür keine Ärzte haben. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Ulrike Scharf ums Wort gebeten.
Ulrike Scharf
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat vor gut zweieinhalb Jahren Koalitionsverhandlungen geführt und bei der Forderung, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen, keine Einigung erzielt. Wie das so üblich ist, wurde danach eine Kommission eingesetzt. Diese Kommission hat am vergangenen Montag ihren Bericht vorgestellt. Das ist ein sehr großes Paket im Umfang von etwa 600 Seiten, das auch das Thema Reproduktionsmedizin umfasst und in dem viele ethische Fragen aufgeworfen werden. Aus meiner Sicht befeuert die Bundesregierung diese Debatte ohne Not. Wir haben in der vergangenen Stunde gehört, dass es ein unglaublich langer Weg war, einen Kompromiss zu finden. Jetzt wird wiederum eine Debatte angestoßen, in einer Zeit, in der wir uns darum bemühen sollten, eine Spaltung zu verhindern und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. (Beifall bei der CSU) Mit diesem Kompromiss ist es gelungen, zwei Rechtsbereiche zu vereinen. Wir können feststellen, dass dieser Kompromiss große Akzeptanz gefunden hat. Wir haben einerseits gesellschaftlichen Frieden und andererseits Sicherheit für die Frauen. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, gerade zu diesem Zeitpunkt eine solche Debatte anzustoßen. Der § 218 stellt seit dreißig Jahren einen ausgewogenen Kompromiss dar. Dieser Kompromiss trägt beiden Seiten Rechnung, zum einen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und zum anderen dem Schutz des ungeborenen Lebens. Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Das ist unbestritten. Diese Frauen brauchen unsere Hilfe und unsere Unterstützung. Diese Unterstützung bekommen sie auch, nämlich von den Schwangerenberatungsstellen in Bayern. Diese Beratung ist eine wertvolle Unterstützung und Begleitung. Vor allem hilft sie den Frauen, zu einer Entscheidung zu kommen. Die Beratung – so ist es auch gesetzlich vorgegeben – muss ergebnisoffen geführt werden. Die jährlichen Berichte der Beratungsstellen kann man als eine eindrucksvolle Bestätigung sehen, in welch wertschätzender und vorurteilsfreier Atmosphäre hier von neutralen Personen in einem hohen Maß an Professionalität begleitet und beraten wird, damit ohne sozialen und familiären Druck eine Entscheidung zum Wohle der Frau getroffen werden kann. Wir fördern die staatlich anerkannten Beratungsstellen mit 13,5 Millionen Euro. Zusätzlich gibt es auch noch eine freiwillige Förderung für die nicht staatlich anerkannten Stellen in Höhe von 27.000 Euro als Jahrespauschale. Im Doppelhaushalt, den wir gerade beraten, gibt es noch zusätzlich 390.000 Euro für die eingeplanten Geschäftsstellen. § 218 sieht vor, dass der Abbruch mit einer verpflichtenden Beratung und den drei Tagen Wartezeit in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei bleibt. Das wissen Sie. Dieses Recht ist aus meiner Sicht auch nicht sehr restriktiv. Sieht man sich die Zahl der Abtreibungen – wir haben gehört, in Deutschland sind es rund 100.000 im Jahr und in Bayern rund 12.000 – und die polizeistatistisch erfassten Fälle an, stellt man fest, dass die Anzahl der Straftaten nach § 218 StGB überaus gering ist. Die Beschuldigten sind dabei in großer Mehrheit männlich. In den letzten 15 Jahren gab es 148 Verurteilungen nach § 218. Seit 2010 ist nur eine einzige Schwangere nach § 218 rechtskräftig verurteilt worden. Die anderen Verurteilungen – dies gehört vielleicht auch noch zur Wahrheit – stehen im Zusammenhang mit den Gewalttaten gegen schwangere Frauen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verfassung enthält eine Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben. Auch dem Embryo steht der Würdeanspruch unseres Artikels 1 Absatz 1 des Grundgesetzes zu. Die gesetzlich vorgesehene Kombination von Fristen- und Beratungsmodell ist ein wesentlicher Bestandteil des verfassungsrechtlichen Ausgleichs zwischen den Grundrechten des ungeborenen Lebens und der Frau. Eine Streichung der Beratungsregelung würde den Lebensschutz erheblich schwächen. Zum Schluss darf ich noch anmerken, was mir in dieser Diskussion aufgefallen ist, gerade von Ihrer Seite, liebe Frau Kollegin Schulze: Der Schutz des ungeborenen Lebens kam nicht in Ihrem Bericht vor. (Michael Hofmann (CSU): Richtig! So ist das!) Ich wundere mich, dass gerade diese beiden Rechtsgüter, die uns klar sein sollten, wenn wir über den § 218 sprechen, nämlich der hohe Wert des Selbstbestimmungsrechts der Frau, aber auch der hohe Wert des Schutzes des ungeborenen Lebens, nicht einmal Erwähnung finden. Das finde ich traurig, und dies lässt auch tief blicken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Frauen haben eine Stimme. Das ungeborene Leben hat keine Stimme. Es ist unsere Verantwortung, auch für das ungeborene Leben, das keine Stimme hat, unsere Stimme zu erheben. Es ist unsere Pflicht im Rahmen der Fürsorge, uns für die Frauen genauso wie für das ungeborene Leben einzusetzen. Ich wünsche mir sehr, dass wir bei dem § 218 so, wie er jetzt geregelt ist, bleiben können. Ich appelliere an die Bundesregierung, hier sehr sorgsam und sensibel vorzugehen und diesen Paragraphen nicht zu ändern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Johannes Becher vor.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, jetzt haben Sie viel über eine mögliche Änderung der Rechtslage ausgeführt. Wir haben hier aber auch noch einen zweiten Antrag vorliegen. Darin geht es um die regionale Versorgung. Wir stellen fest, in Schwaben und in der Oberpfalz gibt es kein Krankenhaus mit der Bereitschaftsanzeige, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. In Niederbayern gibt es zwei Arztpraxen. Davon ist eine nur alle 14 Tage geöffnet. Sprechen wir also über die reale Situation in Bayern, stellen wir fest, dass die Versorgungslandschaft sehr unterschiedlich ist. Wir haben jetzt einige Vorschläge unterbreitet, was man tun könnte. Darauf sind Sie noch nicht eingegangen. Dies würde mich interessieren. Auch würde mich interessieren, ob die Staatsregierung denn mit dem aktuellen Stand der Versorgung zufrieden ist und was konkret getan wird, um in den Bereichen, wo wir nichts haben, jemanden zu finden, der die aktuelle Rechtslage dann auch durchführen kann.
Ulrike Scharf
Lieber Kollege Johannes Becher, scheinbar hast du bei den Ausführungen der Kollegin Trautner nicht zugehört. Sie hat sehr genau aufgezeigt, wie die Versorgungslage ist und dass wir gerade bei den Beratungsstellen eine Versorgung haben, die aus meiner Sicht ausreichend ist, mit all den staatlich anerkannten und nicht anerkannten Stellen und jetzt auch noch mit der Aufstockungen der Förderung der Geschäftsstellen. Vor allem hat Frau Kollegin Trautner sehr ausführlich ausgeführt und auch auf Nachfrage noch einmal beantwortet, wie die Versorgung mit Praxen und Kliniken aussieht, die Abtreibungen vornehmen. Natürlich kann man sich wünschen, dass es mehr wären und dass der Weg, den die Frauen auf sich nehmen müssen, kürzer wäre. Die Kollegin hat aber sehr genau aufgezeigt, wie die rechtliche Lage ist. Ich glaube, wir müssen mehr daran arbeiten, dass wir vor allem eines akzeptieren: In meinen vielen Gesprächen – im Übrigen habe ich bereits im letzten Jahr eine Expertenrunde einberufen und ein Rechtsgutachten für den § 218 in Auftrag gegeben – erzählen mir Praktiker, dass die Frauen oft den Weg wählen, die Abtreibung nicht in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnortes und Zuhauses vornehmen zu lassen. Auch dieser Aspekt darf nicht unberücksichtigt bleiben. Man würde sich wünschen, es gäbe noch mehr Praxen und Kliniken, die einen Abbruch vornähmen, aber wir können das nicht – –
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, achten Sie bitte auf Ihre Redezeit!
Ulrike Scharf
Gut, bin schon fertig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierfür werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/1810 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Liegen keine vor. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/1812 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER und AfD. Gegenstimmen! – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Liegen mir nicht vor. Der Dringlichkeitsantrag ist damit angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/1818 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – FREIE WÄHLER, CSU und AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Liegen mir nicht vor. Der Antrag ist abgelehnt. Jetzt komme ich zu der Bekanntgabe der Ergebnisse der vorher durchgeführten Wahlen eines Vizepräsidenten sowie eines Schriftführers des Bayerischen Landtags. Die Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags war der Tagesordnungspunkt 2. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 170 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig waren 0 Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Rene Dierkes entfielen 30 Ja-Stimmen und 137 Nein-Stimmen. 3 Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Herr Abgeordneter Rene Dierkes hat nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 3, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 169 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig waren 0 Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 31 Ja-Stimmen und 135 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich 3 Abgeordnete. Der Abgeordnete Benjamin Nolte hat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Ich komme nun zur Bekanntgabe des Ergebnisses der durchgeführten Wahlen zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Tagesordnungspunkt 4. Nach Artikel 2 des Parlamentarischen Kontrollgremium-Gesetzes ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags auf sich vereint. An der Wahl haben 166 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig waren 0 Stimmen. Auf Herrn Abgeordneten Jörg Baumann entfielen 30 Ja-Stimmen und 134 Nein-Stimmen. 2 Kollegen haben sich der Stimme enthalten. Ich stelle fest, dass Herr Kollege Jörg Baumann nicht zum Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums gewählt worden ist. Ich komme somit wieder zum Tagesordnungspunkt "Dringlichkeitsanträge" und rufe zur gemeinsamen Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Doris Rauscher, Dr. Simone Strohmayr u. a. und Fraktion (SPD) Mehr Geld für Bayerns Kitas (Drs. 19/1811) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Julian Preidl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Für Bayerns Familien: Kitas jetzt weiterentwickeln (Drs. 19/1819) Ich erinnere noch einmal daran, dass für den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt worden ist. – Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache und erteile der Kollegin Doris Rauscher das Wort. Bitte.
Doris Rauscher SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich mal auf den Punkt zu bringen: Bei unseren Kindern dürfen wir nicht sparen. Bayerns Kitas bauchen Geld. (Beifall bei der SPD) Die gute Nachricht möchte ich auch gleich noch hinterherschicken. Dafür können wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch etwas tun; (Beifall bei der SPD) denn der Freistaat unterstützt anteilig die Finanzierung der Kitas mit dem sogenannten Basiswert – das ist wichtigste Maßeinheit bei der Finanzierung –, insbesondere die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen. Der Basiswert wurde 2005 mit der Umstellung auf das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, kurz BayKiBiG, eingeführt. Inzwischen ist dieser staatliche Anteil der Förderung ungefähr bei einem Satz von 60 % angekommen. Früher war er mit 75 bis 80 % deutlich höher, nur so als Größenordnung. Die weiteren Kosten mussten und müssen noch immer die Kitas bzw. die Kommunen selbst aufbringen. Dieser Anteil wird für die Kommunen und auch die Kitaträger zu einem immer größeren Problem, zumal sie oft nur eine Stellschraube haben, an der sie drehen können, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. An dieser Stellschraube dreht doch eigentlich niemand gern. Die einzige Möglichkeit besteht darin, die Elterngebühren zu erhöhen. Genau das passiert in immer mehr Kommunen in Bayern. In vielen Orten in Bayern, nicht nur in einem einzigen Ort – München wird immer erwähnt – explodieren die Elterngebühren geradezu, zum Teil mit einer Verdoppelung, zum Teil – auch das als Größenordnung – von bisher 200 auf 400 Euro, von 300 auf 600 Euro im Monat, und das für eine durchschnittliche Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden. Dies bezieht sich, wie gesagt, nicht nur auf München. Die gleiche Situation haben wir in Aschaffenburg, in Augsburg, und auch vor meinem eigenen Landkreis, Ebersberg, macht diese Entwicklung nicht halt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die traurige Wahrheit ist, dass diese Entwicklung seit Jahren absehbar ist. Deshalb stehe ich hier heute auch nicht zum ersten Mal zu diesem Thema. Zum bekannten Fachkräftemangel kommt ein großes Finanzierungsproblem hinzu. Wir beobachten schon seit Jahren, dass die Kitafinanzierung bei Weitem nicht mehr auskömmlich ist, dass die Lücke zwischen den tatsächlichen Sach- und Personalkosten einer Kita und der staatlichen Refinanzierung immer größer wird. Seit Jahren weise ich immer wieder auf diese entstehende Finanzierungslücke hin, im Rahmen von Haushaltsberatungen, im Fachausschuss und auch hier im Plenum, in der Vollversammlung des Hohen Hauses. Und was hat sich getan? (Thomas Huber (CSU): Vieles!) Die Deckungslücke wird immer größer. – Wenn sich vieles getan hätte, hätten wir keine so große Deckungslücke, Herr Kollege von der CSU. (Beifall bei der SPD) Sehen Sie der Realität doch einfach mal ins Auge. Dabei, Kolleginnen und Kollegen, komme ja nicht nur ich oder kommt nicht nur die SPD-Landtagsfraktion mit dieser Thematik immer wieder hier ins Parlament. Die Fachpraxis kommt. Die Äußerungen kommen vonseiten der Kommunen, von den Spitzenverbänden. Auch sie weisen immer wieder auf diese alarmierende Entwicklung hin. Sie kommen von der Fachpraxis, und alle sagen das Gleiche: Die Finanzierung der Betriebskosten muss neu und vor allem auskömmlich gestaltet werden. (Beifall bei der SPD) Selbst das von der Staatsregierung eingesetzte Bündnis für frühkindliche Bildung hat in seinem Zwischenbericht eine ganz eindeutige Handlungsempfehlung formuliert. Was muss denn eigentlich noch passieren? Lieber verweisen Sie aber immer darauf, dass die Kitas kommunale Pflichtaufgabe seien. Da haben Sie ja auch gar nicht so Unrecht. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN: Ja! Hört, hört!) – Ja, ja, Hört, hört. Ist so. Hört, hört. – Das sind die Äußerungen der CSU. Aber dieses Herumgeschiebe von Verantwortung, Kolleginnen und Kollegen, ist doch ein Trugschluss. (Thomas Huber (CSU): Das ist klare Verantwortung!) Einerseits haben die Kommunen ein immer größer werdendes Problem wegen des nicht wirklich gut ausgestatteten kommunalen Finanzausgleichs. (Beifall bei der SPD – Widerspruch und Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe der Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER) und Michael Hofmann (CSU)) Gleichzeitig werden ihnen immer mehr Aufgaben zugemutet, und das, wie gesagt, in einer Zeit, in der die Kommunen landauf, landab mit angespannten Haushalten zu kämpfen haben. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Wegen eurer Bundespolitik!) Außerdem möchte ich darauf hinweisen – es sollte inzwischen eigentlich auch hier jedem Abgeordneten bekannt sein –, dass Bildung, somit auch frühkindliche Bildung, Ländersache ist. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern zu schaffen ist auch Aufgabe des Freistaats. Bitte berücksichtigen auch Sie diese Aspekte. (Beifall bei der SPD) Deshalb kann es Ihnen doch nicht egal sein, wenn die Kitaqualität vom Wohnort abhängt, wenn es beim Anstellungsschlüssel in Bayern ein Nord-Süd-Gefälle gibt, wenn die Finanzkraft der Kommune darüber entscheidet, ob Eltern niedrige bis keine Elterngebühren zahlen, während die Gebühren im Nachbarort in die Höhe schnellen. (Florian von Brunn (SPD): Genau so ist es!) Es darf nicht sein, dass die frühkindliche Förderung davon abhängt, wo in Bayern ein Kind wohnt. (Beifall bei der SPD) Bayern steht im Bereich der Kindertagesbetreuung fest an der Seite der Kommunen. Passenderweise haben Sie, Frau Ministerin, genau das gestern auch im Nachgang zur Kabinettssitzung erneut verkündet. Prima, sage ich da. Liebe CSU und FREIE WÄHLER, jetzt, nicht erst 2026, wie aus dem Sozialministerium verkündet, soll es Nachbesserungen im Zuge des BayKiBiG geben. Jetzt müssen Sie nachbessern; (Beifall bei der SPD) denn jetzt, jeden Tag, haben Träger, Einrichtungen und Kommunen ein Finanzierungsproblem. Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Jahren hat sich gezeigt, welch hohe Bedeutung der frühkindlichen Bildung zukommt. Darauf dürfen wir alle stolz sein. Es gibt genug wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die frühkindliche Bildung das grundlegendste Glied in der Bildungskette ist. Genau deshalb zahlen sich Investitionen in diesen Bildungsbereich, in unseren Nachwuchs, in unsere Zukunft immer aus. Sie sind zentral für Kinder, für Familien, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auch übrigens für die Gleichstellungsthematik. Letztendlich zahlen sie sich auch für die Wirtschaft aus. Wir wissen, dass jede Fachkraft in der Wirtschaft gebraucht wird, und jedes Kind, das nicht betreut werden kann, entzieht quasi der Wirtschaft eine Fachkraft. (Florian von Brunn (SPD): So ist es!) Ich bitte Sie, sich auch diesen Aspekt immer wieder bei der Gesamtthematik vor Augen zu führen. Wir sind ein reiches Bundesland. Wir können und wir sollten uns hier eine stärkere Investition leisten. Wissen Sie, was passieren wird – da würde ich fast eine Wette eingehen –, wenn sich nicht umgehend etwas ändert? – Dann werden uns spätestens nächstes Jahr die Träger reihenweise die Kindertageseinrichtungen zurückgeben, weil sie nicht mehr wirtschaftlich zu führen sind. Gehen Sie raus in die Praxis, reden Sie mit den Trägern, öffnen Sie Ihre Ohren und vor allem Ihr Herz bei Haushaltsverhandlungen. Gehen Sie mit dem Basiswert deutlich hoch. Das ist die Forderung unseres Dringlichkeitsantrags. Es ist dringlich, heute mehr denn je. (Beifall bei der SPD) Beim Nachzieher der CSU können wir uns wirklich nur enthalten. (Thomas Huber (CSU): Was?) Erst dachte ich, es ist ja ein Berichtsantrag; wieso denn nicht zustimmen? – Aber wir hatten erst 2022 einen Bericht aus dem Bündnis für frühkindliche Bildung. Bereits da wurden Finanzforderungen gestellt. Sie vertrösten, Sie verschieben, Sie gehen Verbesserungen im Rahmen der Haushaltssituation ein. (Thomas Huber (CSU): Haben Sie nicht richtig gelesen?) Kolleginnen und Kollegen, haben Sie die Größe des Problems wirklich noch nicht erkannt? Wir werden uns enthalten. (Michael Hofmann (CSU): Das ist traurig! – Thomas Huber (CSU): Das ist wirklich traurig!) Mit Ihrem Berichtsantrag verschieben Sie diese wirklich große Problematik wiederum nur um Wochen und Monate nach hinten. (Thomas Huber (CSU): Es ist nicht nur ein Berichtsantrag!) Wir alle wissen eigentlich, dass wir bereits in Verzug sind. Das Problem hätte eigentlich schon zu Beginn des letzten Kindergartenjahres strukturiert angegangen werden müssen. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Liebe Kollegin, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung vom Kollegen Prof. Dr. Ingo Hahn vor.
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
Werte Kollegin Rauscher von der SPD, für all Ihre Anträge im Bereich Bildung und Soziales, haben Sie immer nur eine einzige Lösung parat: Nämlich mehr Geld vom Staat, und dann lösen sich alle Probleme in Wohlgefallen auf. Aber die Probleme im sozialen Bereich lösen sich eben nicht nur durch Geld. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass die Kitas den Andrang durch die von Ihnen geförderte Massenzuwanderung überhaupt nicht mehr stemmen können und die Betreuungskräfte maßlos überfordert sind? Daran müsste sich nämlich einmal etwas ändern. Geld alleine reicht eben nicht aus. Wie Maggie Thatcher es schon damals richtig sagte: Das Problem des Sozialismus ist, dass einem irgendwann das Geld der anderen Leute ausgeht. (Beifall bei der AfD)
Doris Rauscher SPD
Herr Kollege von der AfD, zum einen konzentriere ich meine Initiativen seit vielen Jahren im Hohen Haus nicht nur auf Geldinvestitionen, sondern auch auf andere Bereiche. Sie sind ja noch nicht so lange dabei. Ich weiß als gelernte Erzieherin und langjährig Tätige in diesem Bereich, was draußen los ist und mit welchen Problemen Träger zu kämpfen haben. Glauben Sie mir, wenn eine weiß, wovon sie spricht, dann mit Sicherheit ich – mehr als Sie. (Beifall bei der SPD) Zum anderen zum Thema Massenzuwanderung: Die Kita ist der beste Ort für Integration, sowohl für Kinder als auch für Familien. Wir lassen uns das von Ihnen nicht nehmen. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, entschuldigen Sie, bleiben Sie am Rednerpult. – Mir liegt eine weitere Meldung zur Zwischenbemerkung vom Kollegen Dr. Harald Schwartz für die CSU-Fraktion vor. – Entschuldigung, Sie sind entlassen, die Zwischenbemerkung war zu spät angemeldet und ist damit hinfällig. Damit kommen wir zur nächsten Rednerin, der Kollegin Melanie Huml für die CSU-Fraktion.
Melanie Huml CSU
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch uns ist das Thema Kinderbetreuung enorm wichtig. Deswegen machen wir uns natürlich immer wieder Gedanken darüber, wie wir diese weiter verbessern können und was wir tun können. Wir haben aber auch schon enorm viel erreicht. Liebe Kollegin Rauscher, Sie haben erwähnt, dass der kommunale Finanzausgleich nichts wäre. Hier muss ich Ihnen widersprechen; denn so hoch war er noch nie. Selbst die Kommunen erkennen das an. Ich würde mir hier schon wünschen, dass man bei der Wahrheit bleibt und das entsprechend goutiert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ja, uns beschäftigen natürlich Themen wie ausreichend Kitaplätze, genügend Personal und eine auskömmliche Finanzierung. Ein Blick in den Koalitionsvertrag von CSU und FREIEN WÄHLERN zeigt, dass genau diese Themen enthalten sind, angegangen werden und in den letzten Jahren bereits angegangen worden sind. Wir fangen in Bayern nicht bei null an. Wir haben in den letzten Jahren schon etliches getan. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte Sie ein bisschen mit Zahlen konfrontieren: Alleine die Anzahl der Krippenplätze ist von 2008 bis 2022 von 40.000 auf 140.000 erhöht worden. (Johannes Becher (GRÜNE): Der Bedarf ist höher!) Das war nur möglich, weil der Freistaat mitfinanziert hat und sich gekümmert hat. Wir haben in den Koalitionsvertrag neu aufgenommen, dass wir noch einmal 180.000 Plätze schaffen wollen, um die Regierungsverantwortung für Kinder unter drei Jahren und Kinder über sechs Jahre zu tragen, da hier ein besonderer Bedarf vorliegt. Wir werden uns auch weiter kümmern. Das muss man wirklich auch anerkennen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie behaupten weiter, dass wir an den Kindern sparen würden. Jedoch sprechen die Zahlen und Fakten eine ganz andere Sprache: Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sind im Jahr 2007 mit etwa 580 Millionen Euro gefördert worden. Bis zum Jahr 2022 ist diese Summe auf fast 3 Milliarden Euro angewachsen. Da kann man doch bitte nicht davon reden, dass wir an den Kindern sparen würden. Das entspricht doch einfach nicht der Realität. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch ich bin vor Ort in den Kindertagesstätten und in Gesprächen mit verschiedenen Kräften wie Erziehern, Eltern – mein Jüngster ist noch gar nicht so lange aus dem Kindergarten draußen –, Trägern und den Kommunen. Wir sagen zu Recht, dass es sich auch um eine kommunale Pflichtaufgabe handelt. Deswegen ist es richtig, die Kommunen mit ins Boot zu nehmen; das machen wir in unserem Antrag auch. Wir lassen die Kommunen nicht alleine, aber wir lassen sie auch nicht komplett aus der Verantwortung, denn das gehört eben auch dazu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie haben vorhin gesagt, dass es darauf ankommt, wo das Kind wohnt. Ich darf Ihnen sagen, dass es bei mir in der Region Bamberg sehr unterschiedliche Beiträge für die Eltern gibt. Das ist bereits innerhalb einer Region der Fall. Es kommt also nicht nur darauf an, wo das Kind bzw. die Familie lebt, sondern es kommt auch darauf an, wie der einzelne Träger haushaltet und die Kommune bereit ist, ihrer Pflichtaufgabe nachzukommen. Die Stadt Bamberg beispielsweise hat keinen einzigen kommunalen Kindergarten, obwohl es ihre Aufgabe wäre. (Michael Hofmann (CSU): SPD-Oberbürgermeister!) Wenn Eltern bei mir aufschlagen und sich beschweren, dass sie keinen Platz bekommen, dann schicke ich sie ehrlicherweise zum Oberbürgermeister. Ich bin der Auffassung, dass da etwas getan werden muss. Selbstverständlich kümmern wir uns auch. Ich habe schon vielen Eltern geholfen, indem ich zu anderen Trägern Kontakt hergestellt habe. Ich würde mir aber schon wünschen, dass die kommunale Aufgabe angenommen wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Da Sie sich bei unserem Antrag nur enthalten wollen, möchte ich darauf hinweisen, dass in unserem Antrag steht, dass das Thema jetzt angegangen werden soll. Sie haben sich ja beschwert, dass es zu langsam gehe und noch schneller gehen müsse. Man muss auch immer darauf achten, wie die haushalterischen Möglichkeiten sind. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Aber wir wollen, dass das Thema vorankommt. Auch der Arbeitskreis Soziales ist bestrebt, dass die Eltern die Sicherheit haben, einen Kinderbetreuungsplatz mit einer qualitativ hochwertigen Betreuung zu finden. Ich möchte zum Abschluss kurz aus unserem Dringlichkeitsantrag zitieren, wonach wir "gemeinsam mit der kommunalen Familie eine auskömmliche Finanzausstattung der Einrichtungsträger, sozialverträgliche Elternbeiträge und eine bayernweit hohe Qualität sowie vergleichbare Bildungschancen für alle Kinder" sichern wollen. Sie schauen nur auf den Basiswert, aber das ist uns zu wenig. Wir wollen eben noch mehr. Deswegen schauen wir auf eine auskömmliche Finanzierung mit der kommunalen Familie und haben die Einrichtungsträger, die Elternbeiträge und die Qualität mit im Blick. Ich weiß, dass wir im Bereich der Familien die Chance haben, dass Kinder bestmöglich betreut und gebildet werden können und die Eltern dann auch einem Beruf nachgehen können. Ich hätte viele Jahre lang nicht als Abgeordnete in diesem Hohen Haus tätig sein können, wenn ich nicht gewusst hätte, dass meine Kinder vor Ort bestens betreut werden. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir würden uns freuen, wenn Sie den Antrag unterstützen und nicht nur einseitig den Basiswert anschauen würden. Wir wollen das Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz insgesamt reformieren, aber mit den Kommunen und den Trägern zusammen, und wir wollen die Qualität und die Elternbeiträge mit im Blick haben. In diesem Sinne: Jetzt angehen! Das ist auch für uns wichtig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Es gibt zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Die erste Zwischenbemerkung kommt vom Kollegen Johannes Becher von den GRÜNEN.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Huml, Stichwort "jetzt angehen" – man kann nur begrüßen, dass Sie jetzt die Reform des BayKiBiG aus dem Jahr 2005 angehen. Wenn es tatsächlich mal zu einer Reform kommt und man einen Prozess einleitet, muss man sicherlich alle Akteure mit ins Boot nehmen. Bei der Frage der Erhöhung des Basiswertes – das, was das Bündnis für frühkindliche Bildung, das wiederum selbst von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzt worden ist, uns immer wieder ins Stammbuch schreibt – brauchen wir keinen Runden Tisch, sondern Taten. Die Wahrheit steht im Gesetz. Der Bayerische Landtag ist der Haushaltsgesetzgeber. Mich interessiert: Ist dann die Bestrebung des Arbeitskreises Soziales der CSU – ich habe wahrgenommen, Sie würden gern mehr machen –, dass sich das in einem Haushaltsantrag zum Doppelhaushalt 2024/2025 niederschlagen wird? Gibt es dann einen höheren Basiswert? Oder ist das ein Wunsch, der in der Realität nicht erfüllt wird, hofft man, in ferner Zukunft irgendetwas zu erreichen? Ich wünsche mir, dass man den Worten Taten folgen lässt. Diese Möglichkeit bestünde für Sie.
Melanie Huml CSU
Da Sie behaupten, dass sich das BayKiBiG, das aus dem Jahr 2005 stammt, zwischenzeitlich nicht geändert habe, muss ich Ihnen sagen, dass es beim Basiswert immer mal wieder zu einer Erhöhung gekommen ist. Ich kann das relativ deutlich sagen; denn ich habe es im Jahr 2005 miteinbringen dürfen. Ich habe es mir jetzt, als ich wieder in den Sozialausschuss gegangen bin, noch mal angeschaut und mir gedacht: Mensch, da hat sich ja etliches getan. Ich bin aber auch der Auffassung – und dieser Auffassung sind auch das Sozialministerium und die Sozialministerin –, dass man das durchaus mal wieder überprüfen kann. Deshalb ist es ja in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden. Nichts ist so gut, als dass man es nicht hier oder dort noch mal verbessern kann, wenn Möglichkeiten bestehen. Deswegen ist auch im BayKiBiG während der letzten Jahre immer mal wieder für die Familien etwas positiv verändert worden. Denken Sie allein an die 100 Euro, die die Kindergarteneltern bekommen haben. Denken Sie an das Familiengeld und das Krippengeld. Seitens des Freistaats Bayern ist viel Geld geflossen, und zwar gerade an die Eltern. Die sind ja auch maßgeblich, wenn es um die Elternbeiträge beim Basiswert geht.
Ludwig Hartmann
Zu einer zweiten Zwischenbemerkung hat sich die Kollegin Doris Rauscher von der SPD gemeldet.
Doris Rauscher SPD
Frau Kollegin Huml, CSU-Arbeitskreis, guten Morgen, wenn Sie jetzt erst feststellen, dass Sie die Thematik "jetzt angehen" müssen, weil sie offensichtlich auch aus Ihrer Sicht wichtig ist. Diese Anmerkung zum Ersten. Zum Zweiten hören wir die Worte "jetzt angehen" immer wieder. Es ist allerhöchste Zeit. Schieben Sie es nicht wieder auf die lange Bank! Der vorliegende Antrag konzentriert sich tatsächlich auf die Finanzen. Ich stimme Ihnen gerne zu, dass ein "Noch mehr" wichtig ist. Ihr Berichtsantrag reicht aber nicht aus. Wenn Sie es jetzt schon angehen wollen, wünsche ich mir ein bisschen mehr Wumms. Zum Dritten. Stimmen Sie mir zu, dass die Anzahl der Plätze, der Aufwuchs der Plätze noch lange nichts über die auskömmliche Finanzierung des einzelnen Platzes oder der Kita aussagt?
Melanie Huml CSU
Sie haben vielleicht meine Ausführungen wahrgenommen. Ich habe damit begonnen, dass es sehr wohl darum geht, die Plätze auszubauen, aber auch darum, das Personal aufzustocken, das natürlich notwendig ist, um die Plätze mit Leben zu füllen. Außerdem spielt der finanzielle Aspekt eine Rolle. Dies ist ein Dreiklang. Man kann diese drei Punkte nicht isoliert betrachten. Deswegen erachten wir Ihren Antrag, der nur auf die Finanzierung abstellt, als zu wenig ganzheitlich für das gesamte System, das in der Kinderbetreuung für die Familien in Bayern notwendig ist. Wir wollen es weiterentwickeln. Wir haben ja schon etwas getan. Sie tun so, als wären wir stehen geblieben. Das sind wir aber schlichtweg nicht. Denken Sie nur an die Quereinsteiger, die modulare Ausbildung. Ich habe mir dazu die Zahlen heute noch einmal geben lassen. Wir haben 6.000 Quereinsteiger, die sich für den Beruf interessieren. Das ist doch ein Erfolg. Natürlich muss man gucken, wie es gemacht ist und wie es in der Praxis ankommt; aber gehen wir doch manchen Weg auch einfach mal, um sehen zu können, wie sich das auswirkt, damit es für die Familien einen Benefit gibt und damit die Kinder bestens betreut und gebildet werden können. Das liegt uns doch allen am Herzen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU)
Ludwig Hartmann
Der nächste Redner ist der Abgeordnete Franz Schmid für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Franz Schmid AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Ihren Antrag in allen Ehren; aber ich als Kinderpfleger sehe selbst, wo die Probleme liegen – vorweg: Am fehlenden Geld liegt es nicht. Sie zitieren in Ihrem Antrag einen Bericht aus dem Jahr 2021. Der Antrag ist nahezu wortgleich mit dem, was im Zwischenbericht der Facharbeitsgruppe "Kita 2050" des Bündnisses für frühkindliche Bildung in Bayern steht. Ich gehe nun auf das Problem des Mangels an Betreuern und Fachkräften ein. Selbstverständlich besteht Handlungsbedarf. Nehmen wir zum Beispiel den bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung unabhängig von der Beschäftigungssituation und dem Einkommen der Eltern. Nicht der Rechtsanspruch an sich ist das Problem. Vielmehr haben wir das Problem, dass das Leben immer teurer wird und einer allein die Familie nicht mehr versorgen kann. Vor allem die Leistungserbringer in unserer Gesellschaft haben somit keine freie Wahl mehr, ob sie ihr Kind zu Hause betreuen oder ob sie es in eine Kita geben. (Beifall bei der AfD) Eine echte Wahlfreiheit, wie sie von der Staatsregierung immer wieder angepriesen wird, gibt es de facto nicht. Es gäbe sie nur dann, wenn die Erziehungsleistung der Mutter oder des Vaters für die Regierung denselben Stellenwert hätte wie die der Fremdbetreuung – das ist aber offensichtlich nicht der Fall, da man seitens des Staates darauf bedacht ist, die Kinder so schnell wie möglich unter die Fittiche zu nehmen. Gleichzeitig leidet die Qualität der Kinderbetreuung, welche bestimmt nicht nur durch Quereinsteiger gewährleistet werden kann. Zusätzlich wäre es auch angebracht, den Arbeitsalltag der Fachkräfte zu entbürokratisieren und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Doch damit ist längst nicht alles getan. Unsere Grenzen sind immer noch offen, und zwar sperrangelweit. Künftige Bürgergeldempfänger werden von der Bundesministerin Paus nach Deutschland gelockt. Massenhaft findet illegale Migration statt, und dann treibt man das Ganze auch noch auf die Spitze, indem man den Familiennachzug fördert. Frauen mit Migrationshintergrund bekommen durchschnittlich drei Kinder, während deutsche Frauen durchschnittlich nur 1,3 Kinder bekommen. Jetzt überlegen Sie sich mal, was das für Auswirkungen auf die Kinderbetreuung und die Betreuung in Schulen hat! Markus Söder erklärte im letzten Sommer, dass 30 % der Schülerinnen und Schüler in Bayern einen Migrationshintergrund hätten. Im Jahr 2016 hatten bereits 27 % aller Kinder in bayerischen Kitas einen Migrationshintergrund. Ja, mit dem Rechtsanspruch haben auch Kinder von Asylbewerbern Anspruch auf einen Kitaplatz, und zwar ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in einer Anschlussunterkunft. Unsere Probleme sind nicht etwa zu wenige Kitaplätze oder zu wenige Fachkräfte; unser Problem heißt illegale Einwanderung! (Beifall bei der AfD) Ja, damit haben die Kommunen ein wahnsinniges Problem. Der Ansturm illegaler Migranten ist nicht mehr zu stemmen. Dies stellt eine wahnsinnige finanzielle Belastung dar. Dazu zählt selbstredend auch die Kinderbetreuung. Die Zuwendungen an die Gemeinden sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind sie wiederum um viele Hundert Millionen Euro gestiegen. Wenn Sie jetzt nicht eins und eins zusammenzählen können, dann können Sie sich denken, was die Lösung ist. Wenn endlich wieder Logik statt Ideologie und Realität statt Fantasie zum Zuge kommen, dann kann es nur eine Lösung geben: Einerseits muss konsequent eine Remigrationsoffensive eingeleitet werden, andererseits müssen unsere Grenzen wieder dichtgemacht werden. Dann würden wir nicht nur das Problem der fehlenden Betreuungsplätze und der fehlenden Fachkräfte in unseren Kitas lösen, sondern auch unser Land vor Überfremdung durch nicht integrationswillige Migranten retten und unser Sozialsystem vor dem Kollaps bewahren. (Beifall bei der AfD) Wir lehnen den Antrag der SPD ab und stimmen dem Berichtsantrag der CSU zu. (Johannes Becher (GRÜNE): Sagen das die von der Identitären Bewegung?) – Herr Becher, jetzt ist doch Gras legal; ich verstehe gar nicht, warum Sie immer noch die ganze Zeit so herumschreien. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Die nächste Rednerin ist die Kollegin Julia Post für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Julia Post GRÜNE
Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor Kurzem hat mich folgende Zuschrift erreicht, die mehr Substanz hat als die Rede meines Vorredners: "Wir Mütter brauchen dringend Hilfe. Wir sollen arbeiten, als hätten wir keine Kinder, und die Kinder großziehen, als würden wir nicht arbeiten." Das ist die Situation von Eltern in Bayern. Sie werden von der Regierung alleingelassen und stehen täglich am Rande der Erschöpfung. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): So ein Blödsinn! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Blödsinn! – Martin Wagle (CSU): So ein Blödsinn!) Eltern wünschen sich, dass ihre Kinder in besten Händen sind. Dafür sind sie bereit viel zu geben. Doch in den vergangenen Monaten ist das Leben für die Menschen spürbar teurer geworden. Vielerorts kamen für viele steigende Kitagebühren obendrauf. Für Kinder entscheidet sich in der frühen Lebensphase verdammt viel. Der Grundstein für das Lebensglück und die Chancen, die man mal im Leben haben wird, wird in den ersten sechs Lebensjahren gelegt, und zwar sowohl für die soziale Entwicklung als auch für die intellektuelle Entwicklung. Dafür braucht es in diesen Jahren Bildung, nicht einfach nur Betreuung und Aufbewahrung. Diese Bildung, diese Zuwendung wird von Menschen, von pädagogischem Fachpersonal, geleistet bzw. sie würden sie gerne leisten. Doch sie gehen regelmäßig unter im Verwaltungskram und kämpfen mit zu großen Gruppen, die individuelle Zuwendung erschweren oder gar unmöglich machen. Was wir dringend brauchen, das sind gute Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung, damit wieder mehr Menschen diese Berufe ergreifen, die unsere Kinder stark für die Zukunft machen. (Unruhe)
Ludwig Hartmann
Entschuldigung Frau Kollegin, ganz kurz: Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe und darum, die Einzelgespräche hinten einzustellen. – Danke.
Julia Post GRÜNE
Wir brauchen Planungssicherheit für Träger, über denen zurzeit fast immer der Pleitegeier kreist. Erst dann können diese Träger die beste Qualität an Bildung bieten und Elternbeiträge sozialverträglich gestalten. Das alles ist ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, und ich glaube, die ist uns allen verdammt wichtig. (Beifall bei den GRÜNEN) Das mag Sie jetzt vielleicht überraschen, aber dafür braucht man Geld. Unser Job ist es, dass wir für Investitionen in Kitas, in die frühkindliche Bildung, sorgen und damit Eltern, Fachkräfte und Träger aus ihrem täglichen Struggle befreien. Egal, ob man Kinder hat oder nicht: Es geht um die Zukunft unserer Gesellschaft. Unsere Kinder haben die allerbesten Startchancen fürs Leben verdient. Sie sollen doch mal gut ausgebildete Fachkräfte sein, die den Wohlstand von morgen sichern. Investitionen in die frühkindliche Bildung bewirken genau da am allermeisten. Es geht aber auch um die Gegenwart. Mit verlässlicher Kinderbetreuung können wir schon heute das Potenzial von Frauen für den Arbeitsmarkt heben. Das reduziert für Frauen die Gefahr von Altersarmut, und dieses Potenzial brauchen jetzt auch unsere Unternehmen ganz dringend. 40 % der Unternehmen müssen Aufträge ablehnen, weil ihnen das Personal fehlt. Investieren wir also, das lohnt sich an dieser Stelle kräftig. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Wir GRÜNE wollen genau das und haben dies auch in den Haushaltsberatungen mit Änderungsanträgen unterlegt. Wir wollen, wie die SPD, dass sich der Basiswert für Kitas erhöht. Das muss sofort passieren, noch in diesem Doppelhaushalt, und deshalb stimmen wir auch dem Dringlichkeitsantrag der SPD zu. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Aber das allein reicht nicht. Wir wollen mehr. Wir brauchen mittelfristig eine ganz andere, eine bessere Finanzierungsstruktur. Dafür müssen wir das BayKiBiG reformieren; (Thomas Huber (CSU): Dann stimmt unserem Antrag zu!) etwas, was sich die Staatsregierung laut Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgenommen hat. (Martin Wagle (CSU): Sie haben keine Ahnung, wie Kindergärten finanziert werden! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie haben überhaupt keine Ahnung!) Die Anhörung, die wir GRÜNE dazu beantragt haben, haben wir vergangene Woche einstimmig im Sozialausschuss beschlossen. Da brauchen wir jetzt wirklich Tempo; denn Eltern, Kitapersonal, Träger, das ganze System ist am Limit, und das wissen wir alle auch. (Thomas Huber (CSU): Stimmt unserem Antrag zu! – Martin Wagle (CSU): Keine Ahnung!) Hierin zu investieren, das ist ein echtes Förderprogramm auch für unsere Wirtschaft. (Unruhe) Zum CSU-Antrag: – Thomas Huber, jetzt rede ich über euren Antrag! – Der Berichtsantrag geht für mich in Ordnung. Er ist vielleicht nach unserer letzten Ausschusssitzung ein bisschen hinfällig, wir haben ja gemeinsam die Anhörung beschlossen. Wir müssen uns aber enthalten, weil wir mit den bisherigen Handlungen – das ist der erste Absatz – noch nicht zufrieden sind. (Martin Wagle (CSU): Weil zu wenig Basiswissen vorhanden ist!) Das ist einfach noch nicht ausreichend, das können wir nicht begrüßen. Viele andere Punkte, die im CSU-Antrag stehen – eine auskömmliche Finanzausstattung, sozialverträgliche Elterngebühren und hohe Qualität –, teilen wir ausdrücklich. Aber es ist auch alles ein bisschen ein starkes Wollen, und wir hoffen einfach ganz inständig, dass das jetzt nicht nur beantragt wird, sondern dass es vor allem umgesetzt wird; denn bei vielen Punkten haben wir in Bayern noch große Baustellen. Wir haben die schlechteste Fachkraftquote, wir müssen die Vergütung ab dem ersten Tag der Kinderpflegeausbildung einführen, es braucht die kostenfreie Weiterqualifizierung und, und, und. Das heißt: Dem SPD-Antrag stimmen wir zu, beim CSU-Antrag enthalten wir uns. Ich will mit einer weiteren Zuschrift enden, die mich erreicht hat, einem Appell an uns alle, der, finde ich, sehr gut unterstreicht, was wir hier gemeinsam auf den Weg bringen sollten. Deshalb freue ich mich auch auf die Anhörung zum BayKiBiG: "Ich wünsche mir, dass man sich ernsthaft und über politische Lager hinweg Gedanken macht, wie man allen Kindern ein Recht auf gleichberechtigte Bildung und Teilhabe garantieren kann. Es bleiben ja nicht nur die Frauen daheim und werden ihrer Chancen beraubt, sondern auch die Kinder. Ich erwarte, dass alle politischen Akteure dafür kooperieren. Anders geht es nicht." (Martin Wagle (CSU): Schön vorgelesen! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Genau das tun wir!) Ich freue mich darauf, das im Ausschuss fortzusetzen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Nächster Redner ist Julian Preidl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte.
Julian Preidl FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an das anschließen, was Frau Rauscher gesagt hat: Was hat sich in den vergangenen Jahren getan? – Stichwort: Sprach-Kitas. Hier hat das Land eindeutig etwas geleistet, während im Bund Wortbruch begangen worden ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Das muss man mal ganz klar feststellen. Für die Kitas wird sehr viel geleistet. Heute beobachten ganz viele Erziehende, Pädagogen und Träger da draußen die Debatte. Deshalb rufe ich dazu auf, dass wir das Thema wirklich sachlich diskutieren. De facto – das ist richtig – sind die Betriebskosten und Personalkosten, die Instandhaltungskosten und Prüfkosten teils drastisch gestiegen. Das bemerkt aber auch jeder, der Eigentum hat oder zur Miete wohnt. Die Gründe sind ja eigentlich allseits bekannt: Energiekosten, Personalmangel etc. Das bedeutet, genauso wie bei uns zu Hause eben auch, dass die Gefahr der Defizite immer spürbarer wird. Das wirkt sich logischerweise auch auf die Träger, die Eltern und eben auch auf die Kommunen aus. Das ist aber nicht nur in den Kitas so. Ich hatte gestern ein Gespräch mit einer Bildungseinrichtung, die alleine für die Dachsanierung 350.000 Euro gezahlt hat, aus Rücklagen finanziert, aber im Moment keine Rücklagen mehr bilden kann. Ein anderes Beispiel: Bei mir in der Region muss eine kleine Gemeinde 3 Millionen Euro für den Kita-Ausbau in die Hand nehmen. Warum? – Weil auch die gesetzlichen Anforderungen und Ansprüche insgesamt zu hoch geworden sind. Was folgt daraus? – Es kommen immer mehr Kosten auf alle zu. Die Lösung hierfür wäre, dass wir den Trägern mehr Gestaltungsfreiheit und Flexibilität geben. Da ist es jetzt eine gute alte SPD-Tradition, dass man sagt: Wenn das so ist, dann muss der Staat einfach mehr Geld zur Verfügung stellen, und dann ist man alle Sorgen los. Das ist eine ganz klassische Vorgehensweise. Das kann man auch so machen, aber dann würden wir in ein paar Jahren vor denselben Haushaltstricksereien und Defiziten stehen wie die SPD-regierten Länder. Hier in Bayern wird sauber gewirtschaftet, und genau deshalb müssen wir doch die SPD-regierten Länder immer mitfinanzieren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Denn wir hier in Bayern können mit Geld umgehen. Damit die Kitas in Zukunft mit ihrem Geld auskommen, brauchen sie im Kern vier Punkte: Erstens. Die teilweise nicht mehr nachvollziehbaren Anforderungen müssen wir mindern. Da müssen sich alle auf einen Weg machen. Zweitens. Diese ständige Mentalität der Rechtsansprüche gegen den Staat geht so auch nicht mehr. Das sagen mir die Bürgermeister im Gespräch auch. Drittens. Bürokratie und Verwaltungsaufwand müssen wir Stück für Stück senken. Viertens. Nicht immer nur nach mehr Geld schreien, sondern nach mehr Effektivität des Gesamtsystems. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Aber zu der Forderung nach mehr Geld: Die Mittel für die Förderung von Kindertageseinrichtungen in Bayern erhöhen sich im Jahr 2024 um 425 Millionen auf über 3,4 Milliarden Euro und im Jahr 2025 um weitere 93,6 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben für Soziales steigen im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr um satte 11,4 % und 2025 weiter um 76,4 Millionen auf über 8,5 Milliarden Euro. Das ist ein deutliches Bekenntnis zu unseren Kitas in Bayern, zu den Trägern, Erziehern, Kinderpflegern, Pädagogen und allen weiteren Sozialberufen. Es ist auch ein Bekenntnis der Staatsregierung zur Entlastung der Kommunen und von Eltern im Freistaat, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Und das, obwohl der IWF nur noch ein Miniwachstum von 0,2 % in diesem Jahr voraussagt. Das muss man immer auch beachten; gestern kam diese Meldung. Stellen wir uns doch mal die Frage, was passiert, wenn überhaupt kein Wachstum mehr stattfindet. Können wir dann immer noch mehr und mehr und mehr Geld fordern? Denken Sie an die vier eben genannten Punkte. Die würden uns viel eher weiterbringen als diese ständige Forderung nach mehr Geld. Wir FREIEN WÄHLER stehen mehr denn je hinter unseren Kitas und Kommunen, sorgen nachweislich dafür, dass noch mehr Geld im Sinne unserer Kitas bereitgestellt wird, gleichen ausbleibende Leistungen des Bundes aus und kümmern uns parallel gemeinsam mit dem Koalitionspartner noch darum, dass in Bayern weiterhin sauber gewirtschaftet wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Johannes Becher vor. Bitte.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Preidl, ich habe versucht, Ihre vier Punkte mitzuschreiben. Mir war nicht hundertprozentig klar, was Sie konkret meinen. Flexibilität für die Träger – da würde mich ganz konkret interessieren: Was heißt das für einen Träger? Was wollen Sie flexibilisieren, was jetzt nicht flexibel ist? Das Zweite ist: Die Anforderungen müssen herunter, haben Sie gesagt. Welche Anforderungen? Geht es da um Qualitätsstandards? Worum geht es da? Welche Anforderungen möchten Sie heruntersetzen? Das Dritte ist: Sie haben die Effektivität des Gesamtsystems angesprochen. Das klingt auch wunderbar. Ich möchte Sie einfach fragen: Wie wollen Sie das machen? Wo ist unser Gesamtsystem jetzt ineffektiv? Was machen die Kommunen falsch? Wo wollen Sie das verbessern? Für mich war das Ganze eine Aneinanderreihung von wohlklingenden Satzbausteinen. Darum hätte ich gern ganz konkrete Punkte, damit ich weiß, was ich den Trägern erzählen kann, wofür die FREIEN WÄHLER gerade stehen.
Julian Preidl FREIE WÄHLER
Sitzen Sie in einem Gemeinderat? (Johannes Becher (GRÜNE): Ja!) Zum einen: Viele, die in Kitas arbeiten, sitzen öfter sehr lange am Schreibtisch. Die könnten aber auch bei den Kindern sein. Da könnte man effektiver werden. Das meine ich damit. Zum anderen sind in den vergangenen Jahren die Anforderungen, beispielsweise an die Räumlichkeiten, die Fläche usw., immer mehr gestiegen. Auch das müssen die Kommunen stemmen. Dadurch entstehen weitere Mehrkosten. Stück für Stück, Woche für Woche kommen mehr Anforderungen dazu. Das müssen am Ende die Kommunen auffangen. Das spreche ich auch als Stadtrat an. Um genau das geht es. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich gebe kurz bekannt, dass auch die Regierungsfraktionen für ihren Dringlichkeitsantrag "Für Bayerns Familien: Kitas jetzt weiterentwickeln", Drucksache 19/1819, namentliche Abstimmung beantragt haben. Wir haben keine 15 Minuten Wartezeit, weil wir gemeinsam über den SPD-Antrag beraten. Dafür wurde bereits die namentliche Abstimmung angekündigt. Jetzt hat noch für die Staatsregierung die Staatsministerin Ulrike Scharf um das Wort gebeten. Bitte.
Ulrike Scharf
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich immer, wenn wir über die Kinderbetreuung sprechen. Ich mache das tagtäglich, gefühlt den ganzen Tag, weil für mich Kinder, Kitas und Kitafachkräfte oberste Priorität haben und die Nummer eins auf meiner Agenda sind. Ich kann Ihnen nur immer wieder zurufen: Die Bedeutung der Kinderbetreuung können wir nicht hoch genug einschätzen. Sie ist familienpolitisch, bildungspolitisch, sozialpolitisch, integrationspolitisch, aber auch wirtschaftspolitisch von höchster Bedeutung. Ich mag das Wort nicht so gerne, sage es aber trotzdem, weil es das Ganze auf den Punkt bringt: Kinderbetreuung ist für mich systemrelevant. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um hier gut voranzukommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, ich kann gleich vorausschicken: Der Antrag, den Sie heute eingebracht haben, liebe Doris Rauscher, ist überflüssig – eigentlich ist er Zeitverschwendung –, weil wir längst an der Arbeit sind und es mitnichten so ist, dass sich gerade im Bereich der Finanzierung und der finanziellen Ausstattung für die Kindertagesstätten nichts täte. Wir haben vor fünf Jahren das Bündnis für frühkindliche Bildung in Bayern gegründet. Es gibt die Facharbeitsgruppe "Kita 2050". Sie erarbeitet ganz konkrete Vorschläge. Diese Facharbeitsgruppe tagt seit einem guten halben Jahr. Es geht darum, wie wir die gesetzliche Betriebskostenförderung auf ein neues Niveau heben können, und auch darum, wie wir die Bürokratie auf allen Ebenen abbauen. Wir haben gerade gehört, dass auch das ein Teil der Belastung ist, die wir in den Kitas wahrnehmen. Wir arbeiten unglaublich gern und gut mit dem Bündnis zusammen. Ich persönlich versuche, bei möglichst vielen Sitzungen dabei zu sein. Die Facharbeitsgruppe wird bereits Ende April wieder tagen. Die Regierungsfraktionen haben in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass das BayKiBiG weiterentwickelt wird. Ich freue mich, dass wir uns in dieser Legislaturperiode die Zeit dazu nehmen können, weil dabei so viele Fragen zu klären sind, dass das nicht von heute auf morgen geht. Mir ist wichtig, dass wir einen umfassenden und ergebnisoffenen Diskurs mit den Partnern führen und genau abwägen, was die richtigen und nachhaltigen Lösungen sind. Ich darf noch etwas zu dem Antrag der SPD-Fraktion sagen, vielleicht etwas sportlich: Geld allein schießt keine Tore. Es braucht sehr viel mehr. Nur Geld in das System zu geben, reicht nicht. Deshalb wollen wir im BayKiBiG ein umfassendes Reformkonzept anstoßen. Ich erwarte mir auch konstruktive Mitarbeit. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen an der Seite unserer Kommunen. Ich sage aus tiefer Überzeugung, dass wir das mit der größten Kraftanstrengung tun. Wir stehen aber auch an der Seite unserer Familien. Familien haben einen realen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Ich darf Ihnen sagen: Während wir 2011 noch 420.000 Kinder in der Betreuung hatten, sind es im letzten Jahr 640.000 gewesen, also mehr als 200.000 Kinder mehr in über zehn Jahren. Das bedeutet auch, wir haben uns in den letzten zwölf Jahren beim Personal unglaublich entwickelt. Was die Personalausstattung betrifft, war das ein Aufwuchs um 85 %. 118.000 Beschäftigte sind in unseren Kitas. Ich freue mich ausgesprochen darüber, dass sich unser Quereinsteigerprogramm, das Gesamtkonzept für die berufliche Weiterentwicklung, so großer Beliebtheit erfreut und wir über 6.000 Menschen für die Arbeit in den Kitas begeistern konnten. (Unruhe)
Ludwig Hartmann
Entschuldigen Sie ganz kurz. – Ich bitte um etwas mehr Ruhe und darum, die Einzelgespräche einzustellen. Wenn man sie nicht aufschieben kann, dann bitte ich, sie vor dem Plenarsaal zu führen.
Ulrike Scharf
Wir haben zwei große Säulen, die uns wirklich intensiv und tagtäglich beschäftigen: Das sind genügend Plätze in der Kinderbetreuung und genügend Personal. Wenn ich allein die letzte Legislaturperiode anschaue: Wir haben uns vorgenommen, 42.000 Plätze zu schaffen. Herausgekommen sind 73.500, also fast die doppelte Anzahl. Wir lassen auch hier nicht nach. Der jetzige Koalitionsvertrag sieht für die Unter-Sechsjährigen noch zusätzlich 50.000 Plätze vor. Natürlich haben wir auch die Ganztagsbetreuung sehr intensiv im Blick. Dafür sind die Förderrichtlinien für die Kommunen längst auf dem Weg, nämlich seit September letzten Jahres. Wir wollen 130.000 zusätzliche Plätze für Grundschulkinder in der Nachmittagsbetreuung schaffen. Mir ist auch wichtig, eine Zahl zu nennen, nämlich bezüglich der Frage, was der Freistaat leistet, wenn es um die Betriebskostenförderung geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Jahr 2023 waren das 2,3 Milliarden Euro. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jeder Euro ist gut und richtig investiert, auch wenn die kommunale Pflichtaufgabe im Raum steht. Es ist heute schon diskutiert worden: Auch die Kommunen müssen hier ihre Aufgaben erfüllen. Hinsichtlich der Anpassung des Basiswerts, die ja regelmäßig stattfindet, kann ich sagen: Im Vergleich zum letzten Jahr sind es 10 % mehr. Wir haben sogar eine vorgezogene Abschlagszahlung angeboten und zur Verfügung gestellt, und zwar in Höhe von 90 Millionen Euro bereits im November, damit man den Tarifsteigerungen bei den Personalkosten standhalten kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN – vor allen Dingen Frau Post möchte ich gerne ansprechen –, wenn es um die Kinderbetreuung geht, brauchen wir auch den Bund. Schauen wir uns nur einmal das KiTa-Qualitätsgesetz an: Wir haben jetzt Mitte April und wissen nach wie vor nicht, wie es Ende dieses Jahres weitergeht. Ähnlich ist es bei den Sprach-Kitas: ewige Verzögerung. Letztlich mussten wir selbst einspringen. Frau Paus hat es geschafft, für das Gute-KiTa-Gesetz, das Ende 2022 ausgelaufen ist, am 20. Dezember einen Beschluss für den 1. Januar 2023 herbeizuführen. Diese Planungsunsicherheit und Hängepartie sind nicht gut für Bayern. Immerhin stehen 300 Millionen Euro auf dem Spiel. Wir wissen nicht, wie es weitergeht. Setzen Sie sich bitte dafür ein, dass das KiTa-Qualitätsgesetz bzw. die Verlängerung ab Ende des Jahres vorankommt, damit wir für 2025 ordentlich planen können. Für die Träger ist auch wichtig, dass Planungssicherheit besteht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die kommende Zeit, wenn wir gemeinsam einen konstruktiven Prozess anstoßen, um die Kinderbetreuung so darstellen zu können, dass wir allen Bedarfen der Eltern gerecht werden, ob im U6-Bereich oder ab 2026 dann auch in der Ganztagsbetreuung. Den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion brauchen wir dazu nicht. Wir lehnen ihn ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierfür werden die Anträge wieder getrennt. Wie vorher angekündigt, finden beide Abstimmungen in namentlicher Form statt. Wir starten mit dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/1811. Ich bitte Sie, dazu die Abstimmgeräte zu verwenden. Die Abstimmzeit beträgt für den ersten Antrag drei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 17:00 bis 17:03 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, konnten alle ihre Stimme abgeben? – Das scheint der Fall zu sein. Damit ist die Abstimmung geschlossen. Das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Wir kommen zur zweiten namentlichen Abstimmung, zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen auf Drucksache 19/1819. Hier beträgt die Abstimmungszeit zwei Minuten. Die Abstimmung ist eröffnet. (Zurufe: Funktioniert nicht!) – Wir haben es mitbekommen, dass es technisch noch nicht läuft. Wir arbeiten an der Lösung des Problems. – (Michael Hofmann (CSU): Jetzt geht’s! – Namentliche Abstimmung von 17:04 bis 17:06 Uhr) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? – Ich schaue ins Plenum – das scheint der Fall zu sein. Damit schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis der beiden namentlichen Abstimmungen wird zu einem späteren Zeitpunkt im Laufe der Plenarsitzung bekannt gegeben. Ich rufe nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Martin Behringer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Gegen überambitionierte Sanierungspflichten für Wohnimmobilien und öffentliche Gebäude - für eine sozial verträgliche Ausgestaltung von EU-Energiesparregeln! (Drs. 19/1813) Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Martin Behringer das Wort. (Unruhe) Schön, wenn das Hohe Haus jetzt wieder etwas zur Ruhe findet, um Herrn Behringer die Möglichkeit zu geben, seine Ausführungen zu machen. – Bitte schön, Herr Kollege.
Martin Behringer FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der am vergangenen Freitag beschlossenen neuen EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden macht Europa, obwohl heftigst kritisiert, ernst. Das ist zweifellos ein bedeutsamer Schritt, der eine Reihe von Herausforderungen mit sich bringt. Zunächst einmal finde ich es erfreulich, feststellen zu können, dass ein EU-Sanierungszwang abgewendet wurde. Trotzdem sehen wir FREIE WÄHLER hier eine außerordentlich große Gefahr, dass weite Teile der nationalen Bestandsimmobilien deutlich entwertet werden. Zwar ist in der EU-Richtlinie immer wieder von einer Angemessenheit der Mittel die Rede, doch bleibt man bei der Umsetzung selbst vage, während man sich bei den Zielen glasklar festlegt. Jetzt ist die Ampel-Regierung am Zug. Bis 2026 muss ein nationaler Sanierungsplan ausgearbeitet werden, und bis 2030 soll der Energieverbrauch um mindestens 16 % gesenkt werden, bis 2035 um 26 %. Machen wir uns nichts vor, dieses Ziel ist ehrgeizig – sehr ehrgeizig. Experten sagen, die gesetzlich erzwungenen Sanierungen könnten uns in Deutschland bis 2030 knapp 140 Milliarden Euro kosten. Wir als FREIE WÄHLER haben hier klare Erwartungen an die Bundesregierung. Erstens. Niemand darf zur Sanierung seines Eigenheims gezwungen werden. Wir setzen auf Freiwilligkeit statt auf Zwang. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ein Bürokratiemonster "Heizungsgesetz 2.0" muss unbedingt vermieden werden. Zweitens. Eine ausreichende und vor allem zuverlässige Förderung ist unabdingbar. Ein Stop-and-Go wie zuletzt bei dem KfW-Programm muss unbedingt vermieden werden. Eigentümer und Bauherren benötigen Planungssicherheit. Drittens. Die Richtlinie muss eins zu eins in Deutschland umgesetzt werden. Jeglicher Spielraum für eine Entlastung der Haus- und Wohnungseigentümer muss genutzt werden. Viertens. Eine Lösung muss für alle Hausbesitzer gefunden werden, auch für die, die noch im letzten Jahr eine neue Öl- oder Gasheizung eingebaut haben. Die Zusage der Ampel-Regierung, diese Heizungen noch bis 2045 nutzen zu können, muss eingehalten werden. Fünftens. Die Aussage der Bauministerin Klara Geywitz, wonach zunächst Krankenhäuser und Schulen saniert werden sollen, grenzt an Realitätsverlust. Eine finanzielle Überforderung der Kommunen muss unbedingt vermieden werden. Die EU-Regelungen lenken den Blick auf ein größeres Problem: Das Bauen ist zu teuer, weil immer mehr Bauvorschriften zu beachten sind. Trotzdem baut Europa weiter an seinen Luftschlössern, statt sich um die wirklich drängenden Probleme zu kümmern. Wir haben zu wenig Wohnraum! Erst gestern hatten wir im Bauausschuss eine Anhörung mit den Verbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft. Die Botschaft war eindeutig: Bauen muss einfacher und kostengünstiger werden. Dafür braucht es mehr Spielräume in den Gesetzen und Verordnungen und vor allem Mut, und zwar auf EU-, Landes- und Bundesebene. Als Beispiele sind die Abstandsflächen- oder die Stellplatzregelungen zu nennen. Da müssen wir endlich ran. Beim sozialen Wohnungsbau müssen wir einen Zahn zulegen; auch dies wurde gestern in der Anhörung klar. Experten sprechen von fast 200.000 fehlenden Wohnungen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern konnten wir wenigstens den Schrumpfkurs im Sozialwohnungsbau stoppen. Notwendig ist auch eine Entlastung bei den Kaufnebenkosten, allen voran bei der Grunderwerbsteuer. Schon heute hat Bayern mit 3,5 % den niedrigsten Steuersatz aller Länder. Leider hat die Ampel den Ländern bis heute keinen größeren Spielraum bei der Besteuerung eingeräumt. Eine Entlastung wäre hier extrem wichtig, weil die Käufer dann mehr Finanzierungsspielräume hätten. Auch den Bund muss man hier in die Pflicht nehmen. Ich nenne die wichtigsten Punkte: Das KfW-Förderprogramm muss zuverlässig laufen und ausreichend finanziert sein. Für das einfache Bauen braucht es Anpassungen im Vertragsrecht, Stichwort: "Gebäudetyp-e". Die Erbschaftsteuer muss abgeschafft werden, um bezahlbare Mietwohnungen zu erhalten. Ich möchte zusammenfassend betonen: Der Wohnungsbau steht vor großen Herausforderungen. Die EU-Sanierungsrichtlinie darf nicht zum K.-o.-Schlag für den Bau werden. Es bedarf endlich Maßnahmen seitens des Bundes, um dies zu gewährleisten. Die EU-Richtlinie zeigt uns die Probleme im Bauwesen auf. Anstatt die Kosten weiter in die Höhe zu treiben, braucht es dringendst Vereinfachungen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Da muss jetzt endlich und dringend gehandelt werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Behringer. – Es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor, die erste von Herrn Prof. Hahn, AfD-Fraktion.
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
Geschätzter Herr Kollege Behringer von den FREIEN WÄHLERN, im Rahmen von "Fit-for-55" und des European Green Deal ist es ja so: Diese Gebäuderichtlinie wird in Brüssel bereits seit 2021 überarbeitet. Seit 2023 ist auch das Trilog-Verfahren abgeschlossen. Jetzt muss das aber sozusagen noch im EU-Parlament und im EU-Rat gebilligt werden. Eine interessante Sache. In der Begründung lassen Sie allerdings außer Acht, dass bis 2035 der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bis zu 22 % in Wohngebäuden und bis 2033 sogar unglaubliche 26 % in Nichtwohngebäuden gesenkt werden soll. Mit solchen Sachen bewirken Sie natürlich Folgendes: Mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel sollen durch die EU-Gebäuderichtlinie schrittweise gänzlich abgeschafft werden. Jetzt meine Frage: Wie werden sich Ihre Fraktionen – FREIE WÄHLER und FDP – im EU-Parlament zum Green Deal verhalten? – Es ist nämlich eigentlich so, dass Ulrike Müller und Engin Eroglu – aus Ihrer Fraktion im EU-Parlament – immer genau das andere machen und sozusagen unseren Häuslebauern in Bayern in den Rücken fallen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke. – Herr Behringer, bitte.
Martin Behringer FREIE WÄHLER
Ich glaube, nachdem nicht wir, sondern andere diese Richtlinie vorgelegt haben und auch der Bund in seinem Heizungsgesetz einige Vorgaben gemacht hat, brauche ich dazu nicht mehr sagen, weil das in das entsprechende Förderprogramm fällt. Die Prozentzahlen, die Sie genannt haben, habe ich in meiner Rede auch schon genannt. Da hätten Sie vielleicht besser aufpassen müssen. (Prof. Dr. Ingo Hahn (AfD): Wie votieren Sie im EU-Parlament?) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die nächste Zwischenbemerkung kommt von Herrn Martin Stümpfig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Martin Stümpfig GRÜNE
Herr Behringer, die CSU und die FREIEN WÄHLER haben im Jahr 2021 ein Klimagesetz beschlossen, nach dem Bayern spätestens 2040 klimaneutral sein soll. Ich frage Sie heute: Haben Sie das Ziel aufgegeben? – In Ihrem Antrag fordern Sie nämlich die EU auf, in der Gebäuderichtlinie dieses Vorziehen auf 2040 abzulehnen. Sie sagen, es geht auch fünf Jahre später. Haben Sie also das Ziel aufgegeben? Sie argumentieren hier mit Kosten. Ich wundere mich da schon: Sie sind selbst in Deggendorf geboren und wohnen in der Region. 2013 gab es ein Riesenhochwasserereignis. Hunderte Häuser mussten im Nachhinein abgerissen werden. Hunderte Millionen Euro Schäden! Ist das alles schon vergessen? Deswegen die Frage, auf die ich gerne eine konkrete Antwort hätte: Haben Sie das Ziel eines klimaneutralen Bayerns ab 2040 aufgegeben? (Beifall bei den GRÜNEN)
Martin Behringer FREIE WÄHLER
Sie müssen mir später vielleicht noch erklären, was ein Heizungstausch mit Hochwasser zu tun hat. Wir haben das Ziel sicherlich nicht aufgegeben, aber es muss halt alles finanzierbar bleiben; vor allem muss es auch für den Bürger finanzierbar bleiben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Martin Stümpfig (GRÜNE): Dann haben Sie es doch aufgegeben, wenn es finanzierbar sein soll!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Behringer. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhm für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Martin Böhm AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FREIE-WÄHLER-Fraktion ist ein Placebo für die geschundenen Seelen unserer Bürger. Statt mit dem Titel "Gegen überambitionierte Eurokratie – für ein Europa befreundeter, aber souveräner Vaterländer" aufzutauchen, sind Sie in der Koalitionsräson versunken. Unsere nationale Selbstbestimmung liegt auf dem Brüsseler Altar, und die meisten hier und in Berlin sitzen im Chorgestühl nebendran und jubilieren darüber. Ihr Antrag gipfelt im dritten Spiegelstrich. Sie schreiben da: Die Staatsregierung möge sich gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass "eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der europäischen Regeln ohne nationale Zusatzanforderungen erfolgt". – Wie tief ist Ihr Bückling vor der Ampel-Abrisstruppe in Berlin, wenn Sie schon froh sind, dass die nicht noch eins oben draufsetzen! (Beifall bei der AfD) Das Einzige, wofür wir demokratische Fraktionen rechts der Mitte uns hier im Hohen Haus einsetzen müssen, ist, dass das Trauerspiel in Berlin und in Brüssel sein Ende findet. Den ersten Schritt dahin geht unser Staatsvolk am 9. Juni dieses Jahres. Nur mit uns wird es dabei eben kein kleinlautes Appeasement im Kampf um die deutsche Souveränität geben. Sie als FREIE-WÄHLER-Fraktion sollten sich an Aiwangers Worte erinnern. Er sprach am 12. Dezember vergangenen Jahres von "illusorischen Sanierungsvorgaben" der EU, mit denen Immobilienbesitzer "in die Knie gezwungen werden". Solche klaren und wahren Worte lässt der Antrag hier deutlich vermissen. Die Brüsseler Eurokraten krakeelen von einer Renovierungswelle und fordern zentrale Anlaufstellen für Sanierungswillige. – Wir reden derweil voller Sorge über EUverursachte Pleitewellen. (Johannes Becher (GRÜNE): Über den Austritt aus der EU redet ihr!) – Die Wahrheit, lieber Kollege, ist: Die zentralen Anlaufstellen für bayerische Firmen werden nicht in Brüssel sein. Das werden die Insolvenzgerichte werden, während die bayerischen Bürger dank EU-Wahnsinn vor der Schuldnerberatung Schlange stehen müssen. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Keine Kommune, die für eine Schule oder ein Krankenhaus verantwortlich zeichnet, wird sich jemals wieder der Kommunalaufsicht entziehen können; (Beifall bei der AfD) verarmt und verbittert, während im gleichen Ort aus gut geheizten Containerdörfern – natürlich bei offenem Fenster – die Musik von Kulturbereicherern durch unsere Gassen hallt. Gemäß Kommission bleiben unsere Schornsteine ab 2040 kalt. Die von den FREIEN WÄHLERN heute erträumten Spielräume – wir haben es gerade vom Kollegen gehört – auf nationaler Ebene werden bis dahin der linken Verfassung eines europäischen Bundesstaates zum Opfer gefallen sein, weil die Zeit eben nicht stehen bleibt, sondern diese Reformen in der EU uns – und die FREIEN WÄHLER – schon lange, lange überholt haben. Die einfache Mehrheit von Rotwein- und Balkanstaaten wird bis dahin ausreichen, um unsere guten deutschen Interessen niederzuhalten und gegen uns zu obsiegen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Das sind russische Interessen! – Johannes Becher (GRÜNE): Hanebüchen!) Sie werden sich noch wundern, wie die Zustände in dieser Europäischen Union am Ende der kommenden Legislatur ausschauen werden. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie sprechen hier eine Drohung aus?) Keiner von uns kann sich das vorstellen, keiner wünscht sich das. Unser Vaterland, unsere Souveränität wird in Brüssel mit den Füssen getreten. (Beifall bei der AfD – Johannes Becher (GRÜNE): Weil Russland der bessere Partner ist?) Liebe FREIE WÄHLER, bedenken Sie künftig bei Ihren Anträgen eines: Was die Fraktion der FREIEN WÄHLER fordert, interessiert in dieser, heute kaum vertretenen Staatsregierung niemanden. Selbst von der CSU-Fraktion hat man sich dort mittlerweile vollkommen abgekoppelt, abgehoben gewissermaßen. Die Staatsregierung für sich ist im Bundesrat der absolute Totalausfall. Unsere Alterative hingegen ist überall im Land die wirklich starke Kraft. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Vor allem im Bundesrat! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Auf kommunaler Ebene!) Reißen Sie die Brandmauern ein und entscheiden Sie sich für starke Mehrheiten rechts der Mitte. Nutzen Sie diese Chance! Es kann Ihre letzte in der Politik sein. (Toni Schuberl (GRÜNE): War das eine Drohung?) Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Kristan Freiherr von Waldenfels, CSU-Fraktion, vor. Bitte sehr, Herr Kollege.
Kristan Freiherr von Waldenfels CSU
Kollege Böhm, eine kurze Frage, um Ihre Ausführungen richtig einordnen zu können: Könnten Sie vielleicht Ihre Haltung zur Europäischen Union deutlich machen, die ein Garant für Frieden ist und gerade für den Exportweltmeister Bundesrepublik Deutschland, besonders den Freistaat Bayern mit seinem Exportüberhang, ganz wichtig als Wohlstandsgarant ist? Stehen Sie einem Austritt aus der Europäischen Union Ihren Ausführungen folgend positiv gegenüber? Wie sehen Sie konkret die Zukunft der Europäischen Union? Ich denke, dass das von Interesse ist.
Martin Böhm AfD
Unsere Fraktion, unsere Partei, die Alternative für Deutschland, postuliert seit Jahren eines: Wir brauchen eine starke Wirtschaftsgemeinschaft, frei von irgendwelchen Zwängen, frei von Bevormundung unserer Nationalstaaten. Wir brauchen eine Wirtschaftsgemeinschaft, die aus einer Gemeinschaft souveräner Nationalstaaten besteht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hätte man mit Ja oder Nein beantworten können!) Das ist es. Das ist das ganz klare Ziel unserer Politik. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Keine klare Aussage!) Wir sprechen niemals von Dexit, sondern wir sprechen davon, dass das Europa der souveränen Nationalstaaten eine starke Wirtschaftsgemeinschaft bildet und dass – besonders wichtig – das Europa der Nationalstaaten endlich in der Lage ist, die Außengrenzen dieser Europäischen Gemeinschaft zu sichern. Da liegt das eigentliche Übel Ihrer Politik, und dieses Übel hat 2015 unter Merkel angefangen! (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Daneben geredet! – Johannes Becher (GRÜNE): Wenn die Argumente ausgehen!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Ursula Sowa von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Ursula Sowa GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Umweltminister, ich freue mich, dass Sie heute hier sind. Das Thema, von Ihrer Fraktion gestellt, könnte Sie nämlich angehen. Mir ist aufgefallen, dass Ihr Name nicht im Briefkopf steht. Möglicherweise haben Sie da eine andere Haltung. Könnte ja sein. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ein Mitglied der Staatsregierung steht nicht auf dem Antrag! Das sollten Sie wissen!) Es geht nämlich um die Gebäudesanierung, und zwar auf europäischer Ebene. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn Sie hier mehr Schwung reingebracht hätten. Es geht nämlich um eine gute Zielvorgabe. Sie wehren sich aber dagegen, dass diese ambitioniert wird. Sie sagen sogar, Sie wehren sich gegen "überambitionierte Sanierungspflichten". Wir GRÜNE sehen das anders. Ich möchte daran erinnern: Der Gebäudesektor ist für rund ein Drittel der deutschen und europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Wenn man Treibhausgase einsparen kann, dann in diesem Sektor. Jetzt gibt es von der europäischen Ebene eine Möglichkeit, eine Zielvorgabe, die uns sogar zwei Jahre Zeit lässt, zu entscheiden, wie wir das am besten eintüten. Sie sehen das so negativ. Wir sehen das sehr positiv; denn die Sanierung von Bestandsgebäuden hat ein großes Potenzial, um Energie einzusparen und Emissionen zu vermeiden. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Aber unbezahlbar! – Johannes Becher (GRÜNE): Nicht zu sanieren ist unbezahlbar!) Mit der Novelle der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie haben sich die Mitgliedstaaten darauf verständigt, Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen zu senken, und zwar in zwei Schritten, einmal bis 2030 der erste Schub. Und dann sollen bis 2050 überhaupt keine klimaschädlichen Emissionen mehr verursacht werden. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, der für Europa gilt. In Deutschland und in Bayern könnten wir beginnen. Ich freue mich sehr, dass unser Minister da ist und seine Fraktion begleiten kann, damit dieser Beitrag entscheidend wird. Natürlich müssen die Energierechnungen für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben. Da sind wir ganz nah bei Ihnen. Wir können versichern und darauf verweisen, dass der Staat inzwischen Angebote macht, begleitend zu wirken. Es gibt inzwischen unglaublich viele Programme, so im Bereich der Dämmung, der Heizung und auch des seriellen Sanierens. Sie müssen nur lesen und gucken, was alles verkündet wird. Die Planungssicherheit ist wichtig. Wir haben gestern in unserem Bauausschuss gehört, dass wir nicht immer wieder ein Hü und Hott haben können und wollen. Deswegen ist die Verlässlichkeit wichtig. Da sind wir ganz nah bei Ihnen. Wir hätten Ihrem Antrag gerne zugestimmt. Aber so zaghaft, wie er konnotiert ist, geht das nicht. Wir werden Vorschläge machen, wie Sie dieses große Ziel mit Schwung verwirklichen. Ich erinnere an den Einwurf von meinem Kollegen, der Sie an das selbstgesteckte Klimaziel erinnert hat. Bayern will vorangehen und 2040 klimaneutral werden. Der Kollege hat Sie gebeten, zu benennen, mit welchen konkreten Maßnahmen wir das umsetzen können. Ich habe deutlich gemacht, dass der Gebäudesektor hier relevant ist. (Martin Wagle (CSU): Mit besserer Bundesförderung!) Wir werden im Bauausschuss, aber gerne auch im Umweltausschuss Vorschläge machen, wie wir praktikable Maßnahmen zur Realisierung durchkriegen. Darauf freue ich mich. Wie gesagt: Ihrem Blockadeantrag können wir nicht zustimmen. Aber wenn wir das Problem mit guten Vorschlägen knacken können, dann können wir vielleicht dieses Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden, das wir durchaus teilen, gemeinsam erreichen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin Sowa, bitte bleiben Sie am Mikrofon. – Es gibt noch eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Martin Behringer, FREIE-WÄHLER-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Martin Behringer FREIE WÄHLER
Frau Sowa, herzlichen Dank. Aber mich würde interessieren: Die Bundesregierung hat jetzt schon massive Probleme gehabt, den Haushalt aufzustellen und Löcher zu stopfen. Sie reden von den Sanierungen, die viel Geld kosten. Aber Sie haben nicht gesagt, woher das Geld kommt. Kommt das dann von den Bürgern? Muss das der Bürger alles selber berappen? Wo kommt das her? Sie müssen irgendwann einen Finanzierungsplan für das Ganze haben. (Toni Schuberl (GRÜNE): Es gibt auch den bayerischen Haushalt!)
Ursula Sowa GRÜNE
Ich schicke Ihnen dann doch mal die ganze Seite. Ich bin auf Ihre Frage vorbereitet. Ich kann ein Beispiel nennen: Die KfW fördert zum Beispiel die serielle Sanierung über die Effizienzhausprogramme. Dafür müssen die Immobilien nach der Sanierung mindestens den Standard "Effizienzhaus 55" erreichen, nicht mehr "Effizienzhaus 40". Auch das ist ein kleines Zugeständnis. (Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Das Geld muss aber auch irgendwo herkommen!) Dabei reduziert die Förderbank die Kreditsumme, die zurückzuzahlen ist, um 15 %, und das sogar bis zu 22.500 Euro pro Wohneinheit. (Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Die KfW druckt das Geld aber auch nicht! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist nichts! – Weitere Zurufe – Beifall bei den GRÜNEN) Das ist jetzt neu aufgelegt. Vielleicht sind Sie nicht auf dem Laufenden. Ich kann Sie gerne mit Informationen versorgen. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Sowa. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion. (Ruth Waldmann (SPD): Die erste Rede!)
Sabine Gross SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Zuschauer! Die SPD-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen, weil er kontraproduktiv ist. Die Gebäudeenergierichtlinie sieht nämlich keine Sanierungspflicht für Wohngebäude vor. Eine Einigung darauf erfolgte bereits am 07.12.2023 durch die Unterhändler. Entgangen ist den Antragstellern offensichtlich, dass die Bundesregierung dafür gesorgt hat, dass kein Sanierungszwang für Wohngebäude kommt. (Johannes Becher (GRÜNE): Hört, hört!) Es gibt daher auch keinen Grund zu befürchten, dass ein Sanierungszwang bei der Umsetzung in nationales Recht wieder eingeführt werden würde. Im "Handelsblatt" konnte man lesen, dass die Bauindustrie explizit davor warnt, eine Debatte über überdimensionierte Mindestziele zu führen. Dort heißt es: Das schreckt Investoren ab, das lässt Eigentümer hilflos zurück, und es führt dazu, dass noch weniger saniert wird. Was sieht denn die EU-Gebäudeenergierichtlinie tatsächlich vor? – Der durchschnittliche Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis längstens 2035 gesenkt werden. Dafür sollen Wohngebäude saniert werden, aber auch andere Maßnahmen der Energieeinsparung sind möglich. Auch dafür hat die Bundesregierung gesorgt. Bei Nichtwohngebäuden sieht die Richtlinie vor, dass ein Anteil der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis längstens 2033 saniert werden soll. Betroffen sind hier aber nur Gebäude der Energieeffizienzklasse G, und diese Gebäude sollten wirklich saniert werden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Das gilt vor allen Dingen, wenn sie in kommunaler Hand sind. Richtig ist, dass die Richtlinie vorsieht, dass ab 2040 in Gebäuden keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden sollen; aber es bleibt weiterhin bei der Förderung hybrider Heizkessel. Die neuen Anlagen sind also nachrüstbar. Das deutsche Handwerk begrüßte ausdrücklich den hier gefundenen Kompromiss. Und vergessen wir nicht: Bayern soll spätestens 2040 klimaneutral sein. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um 65 % gesenkt werden. Diese Ziele hat die Bayerische Staatsregierung im Bayerischen Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Gross, Ihr Schlusssatz, bitte. Ihre Redezeit ist zu Ende.
Sabine Gross SPD
Sie sollte sich daher lieber Gedanken machen, wie sie den Gebäudesektor bis 2040 klimagerecht gestalten kann, anstatt derartige Debatten anzuzetteln. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Gross. Durch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung bekommen Sie noch mal eine Redezeitverlängerung. Bitte bleiben Sie am Mikrofon. – Die Zwischenbemerkung kommt von Herrn Kollegen Martin Behringer von der Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Martin Behringer FREIE WÄHLER
Frau Gross, Sie reden von Sanierungen. Das ist zwar toll und schön; aber auch Sie haben uns nicht genannt, wo das Geld herkommen soll. Sie haben auch die Kommunen massiv in die Pflicht genommen. Auch die müssen irgendwo das Geld auftreiben. Vielleicht können Sie mir die Frage beantworten, wo das Geld herkommt. Bitte kommen Sie nicht mit der Ausrede der KfW, weil die KfW auch ihr Geld irgendwo herbekommen muss. Und zum Nächsten: Kennen Sie Ihr eigenes Heizungsgesetz, das Sie mit Ihrem Koalitionspartner auf Bundesebene auf den Weg gebracht haben? Wissen Sie, was das für ein Bürokratiemonster ist und wie viele Fachleute man braucht, um überhaupt eine dementsprechende Förderung zu bekommen? (Toni Schuberl (GRÜNE): Bis zu 70 %!)
Sabine Gross SPD
Sehr geehrter Herr Kollege, das hat aber nichts damit zu tun, dass wir es angehen müssen, die Gebäude zu sanieren, die wirklich hohe Treibhausgasemissionen haben, die wirklich viel Energie verbrauchen, vor allen Dingen, wenn man das Ziel dieser Staatsregierung, dass Bayern bis 2040 klimaneutral ist, angehen will. Und wie wäre es denn mit einer zusätzlichen bayerischen Förderung, um das Ganze in Schwung zu bringen? (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Gross. – Nächster Redner ist Herr Kollege Joachim Konrad für die CSU-Fraktion. (Unruhe) Das Wort hat Herr Kollege Joachim Konrad für die CSU-Fraktion. Bitte sehr.
Joachim Konrad CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich zum ersten Mal von der Novelle der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie hörte, hatte ich ein Déjà-vu, ein Heizungsgesetz-Déjà-vu. Im Grundsatz ist es völlig vernünftig, sich vor allem die Gebäude mit den schlechtesten Energieverbrauchswerten vorzunehmen; denn hier ist natürlich der Kosten-Nutzen-Effekt am größten. Allerdings handelt es sich um eine Richtlinie, und eine Richtlinie lässt den einzelnen Mitgliedstaaten durchaus Spielräume, was die gesetzgeberischen Umsetzungen in den Mitgliedsländern anbelangt. Leider war und ist Deutschland Weltmeister darin, die Vorgaben, die sich aus europäischen Richtlinien ergeben, immer noch zu toppen. Dies war bei der Landwirtschaft, bei der Abfallwirtschaft und bei zahlreichen weiteren Themen wie der Datenschutz-Grundverordnung so. Die Südländer in Europa haben uns für diese typisch deutsche Gründlichkeit in den letzten Jahren belächelt und haben uns mittlerweile auf vielen Feldern, insbesondere auf dem Feld der Wirtschaftspolitik, überholt, nicht zuletzt durch einen pragmatischen Umgang mit EU-Vorgaben. Umgemünzt auf das aktuelle Thema möchte ich den Geschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses e. V. in Deutschland zitieren: "Jede weitere Verschärfung verteuert das Bauen zusätzlich und verstärkt so die Wohnungsnot wie die Gefahr sozialer Spannungen erheblich." Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem die Bevölkerung immer noch einigermaßen vom rot-grün-gelben Heizungsgesetz traumatisiert ist, dürfen wir die Menschen auf keinen Fall ein weiteres Mal verunsichern. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Die Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN fordert deshalb: keine Sanierungspflichten für einzelne Wohngebäude, großzügige Förderangebote, Einszu-eins-Umsetzung der europäischen Regeln und Ausschöpfung sämtlicher Spielräume für Ausnahmen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir fordern also von der Bundesregierung, dass sie alles unternimmt, um ein Heizungsgesetz-Déjà-vu zu verhindern. Fazit ist: Wir wollen keine Enteignung durch die Hintertür, keine weiteren Lasten für unsere Kommunen, keine Zunahme von Bürokratie und Gängelung. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Martin Stümpfig von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrter Herr Konrad, ich frage mich bei der Debatte jetzt schon, warum Bayern kein Förderprogramm für die energetische Sanierung der Gebäude mehr hat. Das 10.000-Häuser-Programm wurde eingestampft. Das gibt es nicht mehr, das sind nur noch ein paar Haushaltsmittel, die jetzt auslaufen. Es gibt nichts mehr; aber die Frage, die ich jetzt an Sie stellen will, betrifft eigentlich die Antwort Ihres Kollegen aus der Regierungsfraktion von den FREIEN WÄHLERN, des Herrn Behringer: Auf meine Frage, ob denn das Ziel eines klimaneutralen Bayerns von den FREIEN WÄHLERN aufgegeben wurde, hat er geantwortet: Nein, wir haben es nicht aufgegeben, aber es muss finanzierbar sein. Ich habe jetzt noch mal nachgeschaut, ob im Klimagesetz, das Sie beschlossen haben, irgendetwas von einem Finanzvorbehalt steht. Das ist nicht der Fall. Was Sie hier formulieren – was der Herr Behringer formuliert hat –, wäre ein Finanzvorbehalt, dass man das nur macht, wenn Geld da ist. Das steht nicht im Gesetz. Deswegen stelle ich an Sie die Frage: Haben Sie als CSU-Fraktion das Ziel eines klimaneutralen Bayerns bis 2040 aufgegeben? (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Nein, haben wir nicht!)
Joachim Konrad CSU
Herr Kollege Stümpfig, wir haben natürlich das Ziel des klimaneutralen Bayerns nicht aufgegeben, sondern wir gehen auf vielen verschiedenen Feldern voran, und das ist auch gut so. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Konrad. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU auf Drucksache 19/1813 seine Zustimmung geben will, den bitte jetzt ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Ich gebe jetzt das Ergebnis der beiden namentlichen Abstimmungen bekannt. Das ist zunächst der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Mehr Geld für Bayerns Kitas" auf Drucksache 19/1811: Mit Ja haben 46, mit Nein 120 Abgeordnete gestimmt. Es gab 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Nun gebe ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER betreffend "Für Bayerns Familien: Kitas jetzt weiterentwickeln" auf Drucksache 19/1819 bekannt: Mit Ja haben 122, mit Nein haben 0 Abgeordnete gestimmt. Es gab 45 Stimmenthaltungen. Damit ist der nachgezogene Dringlichkeitsantrag angenommen. (Abstimmungsliste siehe Anlage 4) Ich rufe auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Schutz bayerischer Infrastruktur vor linksextremistischen Angriffen (Drs. 19/1814) Ich erinnere noch einmal daran, dass zu diesem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt wurde, eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Nolte von der AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)
Benjamin Nolte AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! (Unruhe) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf um ein bisschen mehr Ruhe bitten. Das ist der letzte Dringlichkeitsantrag, den wir heute beraten. Herr Nolte, Sie haben das Wort.
Benjamin Nolte AfD
Sie haben es bald überstanden. Ich fange noch einmal an. – Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Kommen wir zu einem Thema, über das viele hier im Hohen Hause am liebsten den Mantel des Schweigens legen würden. Am 5. März dieses Jahres wurde auf die Stromversorgung des Tesla-Werkes im brandenburgischen Grünheide, der sogenannten Gigafactory, ein Brandanschlag verübt. Die Energieversorgung der Fabrik konnte erst nach mehreren Tagen wiederhergestellt werden. Tausende Haushalte waren ohne Strom. Dass auch medizinische Einrichtungen von dem Stromausfall betroffen waren, war den Tätern egal. Die Wiederherstellung der Stromversorgung kostete mehr als eine Million Euro. Tesla entstanden durch die Produktionsausfälle Kosten von mehreren Hundert Millionen Euro. Zu dem Anschlag bekannte sich in einem Bekennerschreiben die sogenannte Vulkangruppe, eine Gruppierung linker Spinner, die, Zitat, die "komplette Zerstörung der Gigafactory" fordert. Am 9. März, vier Tage nach dem Anschlag in Brandenburg, veröffentlichte der Bayerische Rundfunk einen Bericht über eine Serie von Brandanschlägen in München und Oberbayern, die Polizei und Justiz seit Jahren beschäftigt. Im Mai 2021 wurde ein Brandanschlag auf ein Stromkabel im Osten der Landeshauptstadt München verübt. 20.000 Haushalte waren über Stunden ohne Strom. Auch hier bekannte sich eine Gruppe linker Terroristen zu dem Anschlag. Das Ziel sei die Zentrale der Firma Rohde & Schwarz gewesen. Im Oktober letzten Jahres wurden bei einem Brandanschlag in Polling, Landkreis Mühldorf am Inn, zehn Baumaschinen einer Baustelle für eine Geothermie-Anlage zerstört. Außerdem wurde durch einen Brand in einem Kabelschacht der Bahnverkehr zwischen Tüßling und Mühldorf über mehrere Stunden lahmgelegt. Schaden: circa 2,5 Millionen Euro. Im Dezember letzten Jahres wurden in München gleich drei Brandanschläge verübt, zwei auf Baumaschinen im Perlacher Forst und im Forstenrieder Park, einer auf einen Kabelschacht im Bereich der Ludwigsbrücke an der Isar. Auch in diesem Jahr gab es bereits Brandanschläge auf eine Baumaschine im Münchner Süden und ein Kieswerk in Kirchseeon im Landkreis Ebersberg. Bei dem Anschlag auf das Kieswerk wurden eine Halle, ein Nebengebäude, zwei Radlager und mehrere Förderbänder beschädigt. Wohlgemerkt, was ich gerade zitiert habe, kam in einem Bericht des Bayerischen Rundfunks vor, eben jenes Bayerischen Rundfunks, der sonst gerne offen Sympathien für sämtliche noch so extreme, verfassungsfeindliche, menschenverachtende und gewaltbereite Ideologien hegt, sofern sie aus Sicht des Bayerischen Rundfunks aus der richtigen Ecke, nämlich von links, kommen. (Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): So ein Schmarrn!) Der linke Terror ist offensichtlich auch in Bayern akut, und zwar so akut, dass nicht einmal der linke Staatsfunk ihn verschweigen kann. Liebe Kollegen, dass dieses Thema dem einen oder anderen hier im Saal unangenehm ist, hat vielleicht auch damit zu tun, dass wir in diesem Hohen Hause mindestens zwei Fraktionen haben, die man guten Gewissens als parlamentarischen Arm des linken Terrors bezeichnen kann. (Beifall bei der AfD) Auch die CSU ist auf dem linken Auge blind. Sie zeigt keine Bemühungen, dem linken Terror Einhalt zu gebieten und vor allem den Sumpf der Finanzierung gewaltbereiter linker Strukturen trockenzulegen. In peinlicher Weise biedert man sich lieber dem militanten Linksextremismus an. Wir jedenfalls verschließen die Augen nicht und fordern die Staatsregierung auf, endlich tätig zu werden und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um nicht nur unsere Infrastruktur, sondern auch die Menschen in Bayern vor dem linken Terror zu schützen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist Herr Kollege Jürgen Eberwein für die CSU-Fraktion.
Jürgen Eberwein CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin fast ein bisschen amüsiert; denn das hatte gerade etwas von Satire. Die AfD will der Bayerischen Staatsregierung sagen, wie sie Extremismus zu bekämpfen hat. Da musste ich schon etwas lachen. (Beifall und Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass es in Bayern Defizite bei der Extremismusbekämpfung gebe? Sie zitieren in Ihrer Begründung selbst unseren Innenminister, der davon spricht, wie viele Personen mit Gewaltpotenzial wir in Bayern haben. Das allein zeigt doch schon, dass wir die Szene im Visier haben und wissen, was läuft. Haben Sie den aktuellen Verfassungsschutzbericht gelesen? Den sollten Sie lesen, schon im eigenen Interesse. (Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie werden dann erkennen, dass sämtliche relevanten Personen und Gruppierungen der linken Szene unter Beobachtung stehen. Trotz aller Maßnahmen muss jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass nicht die gesamte Infrastruktur physisch geschützt werden kann. Allein das Stromnetz in Deutschland hat eine Länge von 1,9 Millionen Kilometern. Allein bei den großen Leitungen mit Hochvolt-Leistung haben wir 100.000 Strommasten. Sie schreiben ja selbst in der Begründung Ihres Antrages, dass die Extremen die Infrastruktur total unspezifisch angreifen. Da werden Autos abgefackelt, Kabel in Kabelschächten durchtrennt und Ähnliches. Ein umfassender physischer Schutz aller Objekte ist also schlichtweg nicht möglich. Das muss jedem klar sein. Was tun wir nun in Bayern? – Wir tun das, was wir seit Jahren sehr intensiv, professionell und effektiv tun: Wir beobachten die extremistische Szene, ermitteln gründlich und nutzen die guten rechtlichen Voraussetzungen in Bayern. Wir bekämpfen den Extremismus aller Richtungen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir bekämpfen den Extremismus von rechts und von links, den aus dem Ausland gesteuerten Extremismus, den religiös motivierten Extremismus und den Extremismus, der noch nicht zugeordnet werden kann. Ich nenne als Beispiele die Prepper- und die Reichsbürgerszene. Wir erkennen die Gefahren und benennen sie auch deutlich. Wir handeln konsequent und erfolgreich, unabhängig davon, aus welcher Richtung der Extremismus kommt. Das ist übrigens nicht überall in Deutschland der Fall. Wir haben beim Bayerischen Landeskriminalamt, beim Verfassungsschutz und in den Kommissariaten der Kriminaldienststellen kompetente Spezialisten. Viele von ihnen kenne ich sogar aus meiner früheren Tätigkeit persönlich. Wir kennen unsere Pappenheimer und wissen, was läuft. Bayern ist bei der Extremismusbekämpfung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spitze. Wir haben in Bayern auch die richtigen Rechtsgrundlagen. Wenn uns in Bayern jemand an der effektiven Verfolgung und Verhinderung von schweren Straftaten behindert, sind das die Ampel-Parteien in Berlin, Stichwort Vorratsdatenspeicherung. Die Ampel-Parteien verhindern seit Jahren die Erhebung von Verkehrs- und Verbindungsdaten. Diese Daten würden uns bei der Bekämpfung der extremistisch motivierten Kriminalität und von Sabotage-Akten helfen. Das nach vielen Jahren fruchtloser Diskussion auf den Weg gebrachte Quick-Freeze-Verfahren ist ein fauler Kompromiss, der uns nicht weiterbringt. Wir wissen, was in Bayern zur Bekämpfung extremistisch motivierter Gewalt zu tun ist. Wir handeln bereits seit Jahrzehnten. Wir brauchen dazu keine Aufforderung, geschweige denn eine Nachhilfe von der AfD. Räumen Sie erst einmal Ihren Laden auf. Kehren Sie vor Ihrer eigenen Türe, bevor Sie unseren Sicherheitsbehörden sagen, was zu tun ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Eberwein. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Maximilian Deisenhofer für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Maximilian Deisenhofer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist doch völlig klar: Gewalt darf nie Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Das gilt selbstverständlich für Extremistinnen und Extremisten jeglicher Couleur. Dass die AfD heute diesen Dringlichkeitsantrag stellt und sich dabei nur auf den Linksextremismus konzentriert, ist absurd. Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht. Die Gefahr für unsere Sicherheit und vor allem für die Demokratie kommt – wie wir spätestens nach den fünf NSU-Morden, die allein in Bayern stattgefunden haben, feststellen – von rechts, und heute insbesondere von Ihnen, von der AfD. Ich erspare Ihnen und uns allen jetzt eine weitere Aufzählung aller Anzeichen und Verfehlungen und empfehle stattdessen wie die Vorredner eine intensive Lektüre des aktuellen Verfassungsschutzberichts. Aus meiner Sicht und aus der Sicht unserer Fraktion muss auch die bayerische AfD zügig als gesichert rechtsextrem eingestuft werden, wie es in Brandenburg, Thüringen und Sachsen schon passiert ist. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Aber ganz egal, ob diese Einstufung jetzt bald passiert oder nicht, kann ich Ihnen eines versichern: Die Demokratie ist stärker, als es manchmal aussieht. Im Zweifel halten wir Demokratinnen und Demokraten trotz inhaltlicher Unterschiede zusammen und verteidigen unsere Demokratie gemeinsam. Deswegen möchte ich an der Stelle noch einmal die Gelegenheit nutzen und die letzten Sätze meiner Rede heute einem demokratischen Kollegen widmen. Lieber Vizepräsident, lieber Kollege Alexander Hold, alles Gute für die nächsten Wochen! Werden Sie schnell wieder gesund. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit zum Wohle Bayerns und auf ein Wiedersehen hier im Bayerischen Landtag. (Zuruf des Abgeordneten Roland Weigert (FREIE WÄHLER) – Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Deisenhofer. Den Genesungswünschen für Herrn Kollegen Hold schließt sich das Hohe Haus an. Vielen Dank für Ihre guten Worte. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Nolte, AfD, vor.
Benjamin Nolte AfD
Vielen Dank, Herr Kollege. Bis auf die Genesungswünsche für Herrn Kollegen Hold, denen ich mich selbstverständlich auch anschließe, habe ich von Ihnen jetzt eigentlich außer Whataboutismus nichts gehört. Können Sie mir vielleicht einmal kurz erläutern, wie denn das Konzept Ihrer Fraktion gegen linksextremen Terror aussieht? Das würde mich jetzt einmal interessieren. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Bitte schön, Herr Deisenhofer.
Maximilian Deisenhofer GRÜNE
Lieber Herr Kollege Nolte, ich empfehle an der Stelle noch einmal die Lektüre des Verfassungsschutzberichts. Darin können Sie nachlesen, was der Staat auch gegen Linksextremismus unternimmt, was er völlig zu Recht tut. Ich wollte zu Ihrer Rede eigentlich gar nichts sagen, weil diese so gaga war, aber als Gegenfrage würde mir jetzt noch einfallen, (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) welche weitere Fraktion Sie denn hier im Hohen Haus eigentlich gemeint haben, als Sie vom politischen Arm des Extremismus gesprochen haben. Mir fällt nur eine ein, und es ist eine Schande, dass Sie hier im Hohen Haus sind. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Das Wort hat Herr Kollege Roland Weigert für die FREIEN WÄHLER.
Roland Weigert FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fachlich haben meine Vorredner alles ausgeführt. Deswegen muss ich fachlich nicht mehr näher darauf eingehen. Das will ich Ihnen ersparen. Ich will allerdings noch einmal auf den Titel des Antrags, "Schutz bayerischer Infrastruktur vor linksextremistischen Angriffen", eingehen. Meine Damen und Herren, für mich ist der Titel des Antrages allein schon Propaganda und Manipulation. Ihre Ausführungen, Herr Nolte, haben dies bestätigt. Sie fragmentieren! Das ist eine typische Methode der politischen Agitation. Sie lösen einen Sachverhalt aus dem Gesamtzusammenhang heraus. Sie lösen den Linksextremismus aus dem Gesamtkontext heraus. Dies, glaube ich, tun Sie mit purer Absicht, weil Sie damit auch einen Hintergedanken verfolgen. (Johannes Becher (GRÜNE): So ist es!) Weil ich dies nicht mittrage und glaube, dass dies verlorene Zeit ist, will ich nur kurz Stellung nehmen, ähnlich wie es meine Vorredner und vor allem Herr Kollege Eberwein gerade getan haben: Die Staatsregierung schützt die bayerische Infrastruktur vor extremistischen Angriffen insgesamt, seien es Angriffe von links oder rechts, seien sie religiös motiviert oder sonstwie. Die Bayerische Staatsregierung tut dies nachdrücklich und beherzt. Ihr Antrag läuft ins Leere. Er ist deshalb nicht zu diskutieren und abzulehnen. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Herr Kollege Weigert, bitte kommen Sie noch einmal ans Mikrofon. – Die Zwischenbemerkung kommt von Herrn Abgeordneten Böhm, AfD-Fraktion.
Martin Böhm AfD
Lieber Herr Kollege Weigert, man hat gesehen, wie gut die Bayerische Staatsregierung unseren Freistaat vor linkem Extremismus schützt. Den Flammenschein hat man von hier aus sehen können. Ungefähr 150 bis 170 Meter Luftlinie von hier sind an der Baustelle zur zweiten Stammstrecke am 4. April mehrere Bagger, Unimogs und Baumaschinen in Flammen aufgegangen. Nach polizeilichen Ermittlungen war dies eindeutig ein linksextremistischer Anschlag, direkt vor der Tür des Hohen Hauses. Finden Sie das in Ordnung? Hat sich hier die bayerische Politik des Schutzes des sicheren Freistaats bewährt, oder ist dies nicht ein Generalversagen auch Ihrer Politik vor dem linken Extremismus hier in Bayern? (Beifall bei der AfD)
Roland Weigert FREIE WÄHLER
Schauen Sie, auch das ist Manipulation und Propaganda. Wir alle wissen, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht gibt. Diese wird keine Staatsgewalt dieser Welt herstellen können. Das heißt aber nicht, dass die bayerische Polizei und die Nachrichtendienste nicht alles unternehmen würden, um entsprechende Angriffe gegen den Rechtsstaat, die Wirtschaft und die Sektoren zu verhindern. Darauf abzuzielen, einen Punkt herauszuholen und damit die Arbeit zu diskreditieren, ist genau der Stil von Manipulation. (Zuruf des Abgeordneten Martin Böhm (AfD)) – Sie machen es gerade deutlich. Deswegen, meine Damen und Herren: Folgen Sie den rechtsstaatlichen Parteien – ich sage dies den Zuschauern zu Hause –, egal, aus welchem Spektrum in diesem Hause. Folgen Sie aber den rechtsstaatlichen Parteien! Damit tun Sie dem Rechtsstaat und Ihren Persönlichkeitsrechten einen großen Gefallen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD – Zuruf: Bravo!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Weigert. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Für die SPD-Fraktion gibt es keine weitere Redezeit mehr. Diese ist bereits aufgebraucht. (Zuruf: Oh!) Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1814. Die namentliche Abstimmung findet in elektronischer Form statt. Verwenden Sie bitte Ihr Abstimmgerät. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist jetzt freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 17:56 bis 17:59 Uhr) Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis wird nun außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze bekannt gegeben. (Unterbrechung von 17:59 bis 18:03 Uhr) Ich gebe jetzt noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Schutz bayerischer Infrastruktur vor linksextremistischen Angriffen" auf Drucksache 19/1814 bekannt. Mit Ja haben 29 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 118 gestimmt. Stimmenthaltungen: keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 5) Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 19/1815 mit 19/1817 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen. Damit ist die Sitzung geschlossen. (Schluss: 18:04 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Anlage 2 zum Protokoll 19/16 Anlage 3 zum Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Anlage 4 zum Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Anlage 5 zum Protokoll 19/16 Protokoll 19/16 Protokoll 19/16
