Martin Scharf
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen: Ich bin keine Frau. Aber auch Männer sollten sich über das Thema Gedanken machen und sollten eine Meinung dazu haben. Als ich am Montag, also vorgestern, vom Expertenvorschlag zur Reformierung des § 218 des Strafgesetzbuches gehört habe, war meine erste Reaktion: Warum? Warum soll eine seit Jahrzehnten gut funktionierende, vom Bundesverfassungsgericht abgesegnete Praxis abgeändert werden? Ich habe es am Montag nicht verstanden, ich verstehe es auch heute noch nicht. Der Vorschlag der eingesetzten Kommission sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche – ich habe kein Datum gefunden – bis zu einem für mich nicht definierten Zeitpunkt straffrei zu stellen. (Katharina Schulze (GRÜNE): Bis zur zwölften Woche!) Dies bedeutet allerdings auch, eine Schutzvorschrift für das ungeborene Leben abzuschaffen. Wir reden hier bitte von Leben. Die Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs dient, wie schon gesagt, dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Straffreiheit nach Beratung trägt dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der Frauen Rechnung. Damit werden meines Erachtens beide Rechtsgüter gleichermaßen angemessen berücksichtigt. Es gibt weder kriminalpolitische noch verfassungsrechtliche Gründe, die eine solche Reform rechtfertigen würden. Ganz im Gegenteil: Das geltende Recht führt nicht dazu, dass Frauen oder Ärzte kriminalisiert werden. Die Frau Präsidentin hat es gesagt: Seit 2010 hat es einen einzigen Fall gegeben, in dem eine Frau gemäß § 218 des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt wurde. Eine solche Reform, wie sie in diesem Pamphlet steht, würde den Frauen, die ungewollt schwanger werden, nicht helfen, sondern die grundrechtliche Verpflichtung des Staates, ungeborenes Leben zu schützen, missachten. Die Würde des Menschen erstreckt sich auch auf das ungeborene Leben. Das aktuelle Recht respektiert dies. Es ist aus meiner Sicht als Jurist bedauerlich, dass sich die Mitglieder der Expertenkommission mit der klaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend auseinandergesetzt haben. Angesichts der schwerwiegenden Bedeutung der Grundrechtsgüter, die hier abgewogen werden müssen, hätte ich mir eine gründlichere Analyse erwartet. Es steht viel auf dem Spiel. Wir sollten eine Debatte führen, die auf Fakten und verfassungsrechtlichen Prinzipien basiert. Bezüglich der Forderung im Dringlichkeitsantrag der CSU nach Kostenübernahme für die sogenannte "Pille danach" besteht meinerseits, seitens der FREIE-WÄHLER-Fraktion, Einverständnis. Da sollte tatsächlich eine Änderung erfolgen. Kurz zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die Höhe der Förderung der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen bei uns in Bayern liegt bundesweit mit an der Spitze. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bayerischen Landtags ist im Doppelhaushalt 2024/25 eine Erhöhung vorgesehen. Es wird also etwas gemacht. Das Bild, das in dem Dringlichkeitsantrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezeichnet wird, ist aus meiner Sicht nicht richtig, nicht korrekt. Meine Damen und Herren, der beste Schutz für ungeborenes Leben und die beste Unterstützung für schwangere Frauen ist die Förderung unserer Familien. Eine kinderreiche und kinderfreundliche Gesellschaft ist für unsere Fraktion der Schlüssel zum Schutz für ungeborenes Leben und zum Schutz für ungewollt schwangere Frauen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
