Florian von Brunn
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf Initiative von Elisabeth Selbert – eine Sozialdemokratin – ist vor 75 Jahren ins Grundgesetz der Satz aufgenommen worden: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Trotzdem durften Frauen erst ab 1958 mit dem Gleichstellungsgesetz ein eigenes Konto ohne Zustimmung des Mannes eröffnen. Erst ab 1977 durften sie wirklich frei darüber entscheiden, ob sie arbeiten. Das heißt: Rechtsprechung, Verfassungsrechtsprechung, Verfassungswirklichkeit verändern sich. Ich frage Sie deshalb jetzt noch einmal ganz persönlich: Wie erklären Sie, dass Abtreibung bei uns rechtswidrig ist, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei bleibt? – Weil, ganz ehrlich: Ich bin ein Mann; ich kann mich da nicht hineinversetzen. Es kommt einem wie ein Gnadenakt vor: Du darfst in den ersten zwölf Wochen abtreiben, aber grundsätzlich ist es strafbar. Also, ich habe damit ein Problem. Ich würde deswegen einfach gerne wissen, wie Sie das persönlich erklären.
