Ulrike Scharf
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat vor gut zweieinhalb Jahren Koalitionsverhandlungen geführt und bei der Forderung, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen, keine Einigung erzielt. Wie das so üblich ist, wurde danach eine Kommission eingesetzt. Diese Kommission hat am vergangenen Montag ihren Bericht vorgestellt. Das ist ein sehr großes Paket im Umfang von etwa 600 Seiten, das auch das Thema Reproduktionsmedizin umfasst und in dem viele ethische Fragen aufgeworfen werden. Aus meiner Sicht befeuert die Bundesregierung diese Debatte ohne Not. Wir haben in der vergangenen Stunde gehört, dass es ein unglaublich langer Weg war, einen Kompromiss zu finden. Jetzt wird wiederum eine Debatte angestoßen, in einer Zeit, in der wir uns darum bemühen sollten, eine Spaltung zu verhindern und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. (Beifall bei der CSU) Mit diesem Kompromiss ist es gelungen, zwei Rechtsbereiche zu vereinen. Wir können feststellen, dass dieser Kompromiss große Akzeptanz gefunden hat. Wir haben einerseits gesellschaftlichen Frieden und andererseits Sicherheit für die Frauen. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich, gerade zu diesem Zeitpunkt eine solche Debatte anzustoßen. Der § 218 stellt seit dreißig Jahren einen ausgewogenen Kompromiss dar. Dieser Kompromiss trägt beiden Seiten Rechnung, zum einen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und zum anderen dem Schutz des ungeborenen Lebens. Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer emotionalen Ausnahmesituation. Das ist unbestritten. Diese Frauen brauchen unsere Hilfe und unsere Unterstützung. Diese Unterstützung bekommen sie auch, nämlich von den Schwangerenberatungsstellen in Bayern. Diese Beratung ist eine wertvolle Unterstützung und Begleitung. Vor allem hilft sie den Frauen, zu einer Entscheidung zu kommen. Die Beratung – so ist es auch gesetzlich vorgegeben – muss ergebnisoffen geführt werden. Die jährlichen Berichte der Beratungsstellen kann man als eine eindrucksvolle Bestätigung sehen, in welch wertschätzender und vorurteilsfreier Atmosphäre hier von neutralen Personen in einem hohen Maß an Professionalität begleitet und beraten wird, damit ohne sozialen und familiären Druck eine Entscheidung zum Wohle der Frau getroffen werden kann. Wir fördern die staatlich anerkannten Beratungsstellen mit 13,5 Millionen Euro. Zusätzlich gibt es auch noch eine freiwillige Förderung für die nicht staatlich anerkannten Stellen in Höhe von 27.000 Euro als Jahrespauschale. Im Doppelhaushalt, den wir gerade beraten, gibt es noch zusätzlich 390.000 Euro für die eingeplanten Geschäftsstellen. § 218 sieht vor, dass der Abbruch mit einer verpflichtenden Beratung und den drei Tagen Wartezeit in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft straffrei bleibt. Das wissen Sie. Dieses Recht ist aus meiner Sicht auch nicht sehr restriktiv. Sieht man sich die Zahl der Abtreibungen – wir haben gehört, in Deutschland sind es rund 100.000 im Jahr und in Bayern rund 12.000 – und die polizeistatistisch erfassten Fälle an, stellt man fest, dass die Anzahl der Straftaten nach § 218 StGB überaus gering ist. Die Beschuldigten sind dabei in großer Mehrheit männlich. In den letzten 15 Jahren gab es 148 Verurteilungen nach § 218. Seit 2010 ist nur eine einzige Schwangere nach § 218 rechtskräftig verurteilt worden. Die anderen Verurteilungen – dies gehört vielleicht auch noch zur Wahrheit – stehen im Zusammenhang mit den Gewalttaten gegen schwangere Frauen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verfassung enthält eine Schutzpflicht des Staates für das ungeborene Leben. Auch dem Embryo steht der Würdeanspruch unseres Artikels 1 Absatz 1 des Grundgesetzes zu. Die gesetzlich vorgesehene Kombination von Fristen- und Beratungsmodell ist ein wesentlicher Bestandteil des verfassungsrechtlichen Ausgleichs zwischen den Grundrechten des ungeborenen Lebens und der Frau. Eine Streichung der Beratungsregelung würde den Lebensschutz erheblich schwächen. Zum Schluss darf ich noch anmerken, was mir in dieser Diskussion aufgefallen ist, gerade von Ihrer Seite, liebe Frau Kollegin Schulze: Der Schutz des ungeborenen Lebens kam nicht in Ihrem Bericht vor. (Michael Hofmann (CSU): Richtig! So ist das!) Ich wundere mich, dass gerade diese beiden Rechtsgüter, die uns klar sein sollten, wenn wir über den § 218 sprechen, nämlich der hohe Wert des Selbstbestimmungsrechts der Frau, aber auch der hohe Wert des Schutzes des ungeborenen Lebens, nicht einmal Erwähnung finden. Das finde ich traurig, und dies lässt auch tief blicken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Frauen haben eine Stimme. Das ungeborene Leben hat keine Stimme. Es ist unsere Verantwortung, auch für das ungeborene Leben, das keine Stimme hat, unsere Stimme zu erheben. Es ist unsere Pflicht im Rahmen der Fürsorge, uns für die Frauen genauso wie für das ungeborene Leben einzusetzen. Ich wünsche mir sehr, dass wir bei dem § 218 so, wie er jetzt geregelt ist, bleiben können. Ich appelliere an die Bundesregierung, hier sehr sorgsam und sensibel vorzugehen und diesen Paragraphen nicht zu ändern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
