Johannes Becher
Sehr geehrte Frau Huml, Stichwort "jetzt angehen" – man kann nur begrüßen, dass Sie jetzt die Reform des BayKiBiG aus dem Jahr 2005 angehen. Wenn es tatsächlich mal zu einer Reform kommt und man einen Prozess einleitet, muss man sicherlich alle Akteure mit ins Boot nehmen. Bei der Frage der Erhöhung des Basiswertes – das, was das Bündnis für frühkindliche Bildung, das wiederum selbst von der Bayerischen Staatsregierung eingesetzt worden ist, uns immer wieder ins Stammbuch schreibt – brauchen wir keinen Runden Tisch, sondern Taten. Die Wahrheit steht im Gesetz. Der Bayerische Landtag ist der Haushaltsgesetzgeber. Mich interessiert: Ist dann die Bestrebung des Arbeitskreises Soziales der CSU – ich habe wahrgenommen, Sie würden gern mehr machen –, dass sich das in einem Haushaltsantrag zum Doppelhaushalt 2024/2025 niederschlagen wird? Gibt es dann einen höheren Basiswert? Oder ist das ein Wunsch, der in der Realität nicht erfüllt wird, hofft man, in ferner Zukunft irgendetwas zu erreichen? Ich wünsche mir, dass man den Worten Taten folgen lässt. Diese Möglichkeit bestünde für Sie.
