Ilse Aigner
Zum Ersten: Genau diese Frage, ab wann der Schutz im Strafrecht beginnt, hat das Bundesverfassungsgericht damals ganz genau überprüft. Der Schutz gilt von Anfang an. Der Maßstab ist nicht – wie auch immer das interpretiert wird –, ab wann menschliches Leben lebensfähig ist, sondern es ist ganz klar, dass der Schutz von Beginn an gilt. Deshalb ist dieser Kompromiss dem Staat aufgegeben worden, der nicht mit irgendwelchen beratenden und zusätzlichen Mitteln kompensiert werden kann. Es ist wirklich die Aufgabe des Staates, den Schutz des Lebens von Anfang an zu gewährleisten. Dieser Kompromiss gibt mit einer Pflichtberatung die Möglichkeit, das anders zu gestalten, wenn es einfach keine anderen Auswegmöglichkeiten gibt. Deswegen sind das sozusagen zwei Rechtsrichtungen, zu denen damit ein Kompromiss gefunden worden ist. Ich finde, er hat das seit 30 Jahren in weiten Teilen der Bevölkerung wirklich befriedet. Das Zweite. Wir haben die Mittel aufgestockt. Ich bedanke mich natürlich auch bei der Staatsregierung. Wir haben mit der Fraktionsinitiative von Union und GRÜNEN zusätzlich auch noch bei der Digitalisierung aufgestockt. – Keine Frage; mehr ist immer wünschenswert. Wir haben in diesem Jahr aber noch deutlich zugelegt. Das war ein gutes Entgegenkommen. Ich halte das für sehr, sehr wichtig. – Danke. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
