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Katharina Schulze

GRÜNE 17.04.2024 Sitzungen 19/16

Frau Präsidentin, danke für die differenzierte Debatte bisher. Zwei Anmerkungen von meiner Seite: Erster Punkt. Frauenrechte sind weltweit bedroht, und gerade beim Thema Abtreibung ist oft der erste Schritt, dass extreme Rechte probieren, das schon Erreichte wieder zurückzudrehen. Der zweite Punkt: Der Kommissionsbericht ist sehr ausgewogen. Der Vorschlag ist, eine Abtreibung in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft als Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch herauszunehmen, damit die Frauen eben nicht mehr kriminalisiert werden. Er lässt die Beratungspflicht extra offen, was ich persönlich sehr klug finde; denn ich finde, genau darüber sollten wir diskutieren. Ich stimme Ihnen zu, eine gute Beratung ist sehr sinnvoll. Ich persönlich stehe dem offen gegenüber, dass man das Thema Beratung dort weiter stark verankert. Mir stellen sich dann aber zwei konkrete Fragen: Erstens. Wenn Ihnen die Beratung so wichtig ist, warum unterstützt Ihre Fraktion dann nicht die Beratungsstellen mit mehr finanziellen Mitteln und hat unseren Änderungsantrag dazu abgelehnt? Zweitens. Warum stellen Sie sich so dagegen, dass eine Abtreibung in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft als Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch genommen wird? Der Abbruch zu einem späteren Zeitpunkt würde auf jeden Fall strafbar bleiben, was ich übrigens auch ausdrücklich begrüße. (Beifall bei den GRÜNEN)

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