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Anna Rasehorn

SPD 17.04.2024 Sitzungen 19/16

Liebe Frau Kollegin Trautner, vielen Dank für diese sehr differenzierte Rede. Sie sagten, das vom Verfassungsgericht festgelegte Mindestmaß sei die eine Tagesreise, die Frauen auf sich nehmen könnten. Als Freistaat haben wir aber immer die Möglichkeit, solche Mindeststandards zu überbieten. Wir müssen die Schwangeren nicht direkt befragen, sondern nur auf die Homepage der Bundesärztekammer schauen. Dort können Praxen angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder nicht anbieten. Wir wissen, dass es in Schwaben oder Niederbayern keine Ärztinnen oder Ärzte gibt, die dieses Angebot machen. Was sagen Sie dazu, dass es Regierungsbezirke gibt, in denen Frauen nicht die Möglichkeit haben, diesen schweren Schritt zu vollziehen, sondern dafür einen weiten Weg auf sich nehmen müssen? Gut, vom Bodensee aus ist München in gut vier Stunden erreichbar. Das ist aber eine lange Fahrt, die sehr quälend sein kann, vor allem wenn die Frau diesen Weg alleine zurücklegen muss. Was halten Sie von der Forderung, dass in jedem Regierungsbezirk zumindest eine Grundversorgung gewährleistet sein muss?

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