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Carolina Trautner

CSU 17.04.2024 Sitzungen 19/16

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedes Leben ist wertvoll, und ein Kind ist ein großes Geschenk. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich bin davon überzeugt, dass es hier im Hohen Haus daran auch überhaupt keinen Zweifel gibt. Genau aus diesem Grund hat man es sich vor dreißig Jahren auch so schwer gemacht, diese Regelung wirklich auf den Weg zu bringen, und – wie es die Frau Präsidentin schon ausgeführt hat – hat mühevoll einen Kompromiss erarbeitet, der sowohl dem Schutz des ungeborenen Lebens einen hohen Stellenwert einräumt als auch gleichzeitig dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen in solchen Konfliktsituationen Rechnung trägt. Das ist ein Spagat. Auch ich spreche mich explizit für die Beibehaltung der Kompromisslösung und der Beratungspflicht aus. Ein Abbruch darf niemals den Anstrich von Normalität bekommen, sondern ist immer eine schwerwiegende Entscheidung. (Beifall bei der CSU) Das ist kein Eingriff, der eben mal so en passant vorgenommen wird, sondern ein Eingriff mit ernst zu nehmenden Konsequenzen. Ja, ich glaube auch: Keine Frau macht sich diese Entscheidung leicht. Sie muss in dieser Ausnahmesituation wirklich bestmöglich begleitet werden. Deshalb ist diese verpflichtende, fachlich kompetente, offene Beratung essenziell, die aufzeigt, welche Möglichkeiten es gibt und welche finanziellen Unterstützungsangebote vorhanden sind, wenn man sich für das Kind entscheidet. Sorgen müssen aufgefangen und Ängste genommen werden. Deshalb danke ich ganz ausdrücklich dem Personal in den Beratungsstellen, das hier mit hoher fachlicher Kompetenz und großer Sensibilität diese notwendige Unterstützung bietet. (Beifall bei der CSU) Natürlich ist eine gute finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen wichtig. Da bin ich ganz bei den GRÜNEN. Laut Bundesverfassungsgericht besteht ein Anspruch auf eine angemessene Förderung. Das sind 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten zur Sicherstellung. In Bayern erhalten die staatlich anerkannten Beratungsstellen Freier Träger 95 %. Im Jahr 2023 betrug die staatliche Förderung für 52 anerkannte Schwangerenberatungsstellen rund 13,5 Millionen Euro. Und auch das wurde schon gesagt: Im Doppelhaushalt, sofern das Parlament diesem zustimmt, ist zusätzlich eine Verbesserung der Förderung vorgesehen, da auch die Geschäftsstellen mitgefördert werden sollen. Ich empfehle auch die Infoseite des Sozialministeriums: www.schwangerinbayern.de. Auch dort sind die Möglichkeiten sehr gut aufgezeigt, wenn man eine Beratungsstelle in der Nähe sucht. Nach der Beratung und einer umfassenden Aufklärung steht dann die zu akzeptierende Entscheidung der Frau. Ja, und sie darf keinesfalls Opfer von Belästigungen oder Anfeindungen werden. Das gilt auch für die betroffenen Arztpraxen. Oft hadern Frauen auch im Nachgang, oft Jahre später, mit ihrer Entscheidung, und auch da braucht es psychologische Unterstützung. Besonders schwer haben es die Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind. Schwer nachvollziehbar ist hier im Moment die Regelung in § 24a SGB V, der nach unserer Auffassung angepasst werden müsste. Darin ist geregelt, dass Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln haben. Das gilt auch, wenn ärztlich verordnet, für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva. Aber es gibt keine Ausnahmen für Opfer von Vergewaltigungen. Vergewaltigungen kennen aber keine Altersgrenzen. Sie sind einfach zutiefst verabscheuungswürdige Verbrechen, egal wie alt die Betroffenen sind. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Deshalb wollen wir genau für diese Fälle erreichen, dass die gesetzlichen und natürlich auch die privaten Krankenkassen für die Kosten geradestehen und die Kosten für die Pille danach übernehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, Sie mahnen in Ihrem Dringlichkeitsantrag an, dass ein ausreichendes Angebot von Möglichkeiten bestehen sollte, wenn sich eine Frau für eine Abtreibung entscheidet. Nun fällt es mir bei diesem Thema wirklich schwer, störrische Vorgaben zu zitieren. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es eine klare Vorgabe, wann das Angebot als ausreichend gilt. Es muss so sein, dass in einem solchen Fall von einer Frau nicht die Abwesenheit von über einem Tag verlangt wird. Zugegebenermaßen ist es schwierig, dass ich jetzt so argumentieren muss. Das ist aber eine Tatsache. Diese Vorgabe wird in Bayern erfüllt. Der vorgegebene Sicherstellungsauftrag wird erfüllt. Sie fordern des Weiteren eine Regelung zur Bedarfserfassung. – Wie soll denn das funktionieren? Wie wollen wir feststellen, welche Frau keinen Abbruch vornehmen konnte, obwohl sie dies wollte? Sollen wir jede Schwangere befragen, ob sie abbrechen wollte und wegen mangelnder Angebote keine Möglichkeit dazu hatte, um eine vollständige und valide Übersicht zu bekommen? Das ist doch nicht darstellbar. Mir ist es ganz wichtig, auf Folgendes hinzuweisen. Ärztinnen und Ärzte können nicht dazu verpflichtet werden, am Abbruch einer Schwangerschaft mitzuwirken. (Beifall bei der CSU) Diese Entscheidung unterliegt der Gewissensfreiheit. Daran ist nicht zu rütteln. Ärztinnen und Ärzte müssen diese Entscheidung auch nicht begründen. Daraus ergibt sich logischerweise die Schwierigkeit, dass eine Verpflichtung für Universitätskliniken oder Krankenhäuser, einen solchen Eingriff zu ermöglichen, nicht umsetzbar ist. Kein Arzt kann dazu gezwungen werden. Natürlich muss es für Ärzte, die sich bereit erklären, einen Abbruch vorzunehmen, oder die sich über dieses Thema informieren wollen, Angebote für Fort- und Weiterbildungen geben. Das hat die Kammer, die auf der Grundlage der ärztlichen Selbstverwaltung und ihrer fachlichen Expertise entscheidet, welche Inhalte bei den Fortbildungen vermittelt werden sollen, auf dem Schirm. Es gibt spezielle Kurse. Ich zitiere den Titel "Medizinische und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs". Auch in der Weiterbildung auf dem Gebiet der Frauenheilkunde und der Geburtshilfe gehört das Thema Schwangerschaftsabbrüche zu den Inhalten. Kurz noch zum Thema Runder Tisch: Ja, eine Vernetzung der Akteure ist sicherlich wünschenswert. Eine Beratungsstelle wird aber nur anerkannt, wenn sie mit keiner Einrichtung, in der Abtreibungen vorgenommen werden, in irgendeiner Weise verbunden ist. Hier geht es schlicht und ergreifend um die Objektivität. Insgesamt handelt es sich hier um eine Debatte, die sensibel geführt werden muss. Diese Debatte taugt nicht dazu, dass wir mit erhobenem Zeigefinger oder mit Schaum vor dem Mund argumentieren. Mir fehlt jegliches Verständnis dafür, wenn in sozialen Netzwerken mit peinlichen Videos die Stärkung der Frauenrechte gefeiert wird, wie das eine Fraktion, die nicht in diesem Landtag vertreten ist, bei der Abschaffung des § 219a des Strafgesetzbuchs getan hat. In meinen Augen zeugt dies von maximaler Unreife und mangelndem Verständnis für dieses ernste Thema. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist mit Sicherheit kein angemessenes Verhalten für einen hohen Mandatsträger. Lassen Sie uns an der bestehenden Lösung und damit an der doppelten Anwaltschaft festhalten, um den Frauen die bestmögliche Unterstützung zu geben. Ich danke ausdrücklich der Frau Präsidentin für ihr tolles Statement. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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