Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister, sehr geehrte Zuschauer! Die SPD-Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen, weil er kontraproduktiv ist. Die Gebäudeenergierichtlinie sieht nämlich keine Sanierungspflicht für Wohngebäude vor. Eine Einigung darauf erfolgte bereits am 07.12.2023 durch die Unterhändler. Entgangen ist den Antragstellern offensichtlich, dass die Bundesregierung dafür gesorgt hat, dass kein Sanierungszwang für Wohngebäude kommt. (Johannes Becher (GRÜNE): Hört, hört!) Es gibt daher auch keinen Grund zu befürchten, dass ein Sanierungszwang bei der Umsetzung in nationales Recht wieder eingeführt werden würde. Im "Handelsblatt" konnte man lesen, dass die Bauindustrie explizit davor warnt, eine Debatte über überdimensionierte Mindestziele zu führen. Dort heißt es: Das schreckt Investoren ab, das lässt Eigentümer hilflos zurück, und es führt dazu, dass noch weniger saniert wird. Was sieht denn die EU-Gebäudeenergierichtlinie tatsächlich vor? – Der durchschnittliche Energieverbrauch von Wohngebäuden soll bis längstens 2035 gesenkt werden. Dafür sollen Wohngebäude saniert werden, aber auch andere Maßnahmen der Energieeinsparung sind möglich. Auch dafür hat die Bundesregierung gesorgt. Bei Nichtwohngebäuden sieht die Richtlinie vor, dass ein Anteil der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis längstens 2033 saniert werden soll. Betroffen sind hier aber nur Gebäude der Energieeffizienzklasse G, und diese Gebäude sollten wirklich saniert werden. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Das gilt vor allen Dingen, wenn sie in kommunaler Hand sind. Richtig ist, dass die Richtlinie vorsieht, dass ab 2040 in Gebäuden keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden sollen; aber es bleibt weiterhin bei der Förderung hybrider Heizkessel. Die neuen Anlagen sind also nachrüstbar. Das deutsche Handwerk begrüßte ausdrücklich den hier gefundenen Kompromiss. Und vergessen wir nicht: Bayern soll spätestens 2040 klimaneutral sein. Die Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um 65 % gesenkt werden. Diese Ziele hat die Bayerische Staatsregierung im Bayerischen Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Gross, Ihr Schlusssatz, bitte. Ihre Redezeit ist zu Ende.
