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Ilse Aigner

17.04.2024 Sitzungen 19/16

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 16. Vollsitzung und bitte Sie, sich zu einem Gedenken von den Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Am 12. April ist im Alter von 88 Jahren Adolf Dinglreiter verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1986 bis 2003 an und vertrat die CSU im Stimmkreis Rosenheim-Ost. Er hatte zunächst die Bauernhochschule besucht und war Landesgeschäftsführer der Bayerischen Jungbauernschaft. Im Anschluss absolvierte er ein betriebswirtschaftliches Studium und arbeitete bei der Allianz, zuletzt als Leiter des Marketingbereiches. Drei Jahrzehnte war er Mitglied des Stadtrates in Rosenheim. Er war tief verwurzelt in der Kommunalpolitik. Im Bayerischen Landtag war er viele Jahre Mitglied und in seiner letzten Legislaturperiode Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie. Seit 2011 war er Vorsitzender der Vereinigung der ehemaligen Abgeordneten des Bayerischen Landtags. In und neben der Politik war er der Traditions- und Heimatpflege zeitlebens wirklich immer verbunden. 25 Jahre war er Vorsitzender und dann Ehrenvorsitzender des Bayernbundes. Fast 40 Jahre war er Erster Vorsitzender des TSV 1860 Rosenheim, und auch jenseits des Sports engagierte er sich mit großem Einsatz vorpolitisch und gesellschaftlich. Für seine Verdienste wurde er insbesondere ausgezeichnet mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Bayerischen Verdienstorden und mit der Bayerischen Verfassungsmedaille in Gold. Er war im aktiven Dienst und bis zum Ende seines Lebens ein überzeugter und leidenschaftlicher Parlamentarier. Er war auch für mich ganz persönlich eine Anlaufstelle in meiner ersten Legislaturperiode hier und auch ein Unterstützer über die ganzen vielen Jahre. Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. – Vielen Dank. Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich darauf hinweisen, dass wir heute wieder eine Reihe von Wahlen zu absolvieren haben. Bitte denken Sie daran, Ihre Namenskarten vorher im Vorraum zu holen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 a auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 (Drs. 19/1555) - Erste Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen damit sogleich zur Zuweisung an den federführenden Ausschuss. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Förderung der Bundeswehr in Bayern (Drs. 19/1556) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich sehr, heute hier im Hohen Haus das Bayerische Gesetz zur Förderung der Bundeswehr einbringen zu können und damit gemeinsam mit den Abgeordneten des Bayerischen Landtags gewissermaßen Rechtsgeschichte zu schreiben: denn Bayern, die Staatsregierung, hat als erstes und einziges als Land bundesweit ein Gesetz initiiert, um als Freistaat die Bundeswehr und unsere Soldatinnen und Soldaten bei der Landes- und Bündnisverteidigung zu unterstützen. Es ist gewissermaßen unser Beitrag zur Zeitenwende; denn zwei Jahre nach Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine zeigt sich für uns nach wie vor sehr deutlich: Wir brauchen eine umfassende sicherheitspolitische Zeitenwende. Unser Staat muss die Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung befähigen. Das bisher Getane reicht dafür allerdings nicht. Die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung war ein Rohrkrepierer. Das Sondervermögen für die Bundeswehr ist in Kürze aufgebraucht, und die weitere Finanzierung der Bundeswehr ist nicht geklärt. Schon für 2025 wird erwartet, dass die Zwei-Prozent-Verpflichtung in der NATO um einen größeren Milliardenbetrag verfehlt wird. Für eine echte Zeitenwende fehlt es daher an gesicherter Finanzierung, an verlässlicher Planung und am Bewusstsein, dass diese Zeitenwende eine gesamtstaatliche und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Mit den Änderungen im Landesrecht, die wir jetzt vornehmen möchten, erleichtern wir die sicherheitspolitische Forschung, stärken die Verankerung der Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft und reduzieren bürokratische Hürden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir machen das deshalb, weil das der Tätigkeitsbereich, der Zuständigkeitsbereich ist, in dem der Freistaat handeln kann, in dem die Staatsregierung zusammen mit dem Bayerischen Landtag handeln kann. Wir sind nicht zuständig für Verteidigungs-, Außen- und Sicherheitspolitik im Allgemeinen, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) aber zuständig dort, wo wir steuernd eingreifen können, wo wir das Signal in Richtung der Bundeswehr, aber auch der Soldatinnen und Soldaten senden können, dass sie willkommen sind, weil sie eine wichtige, eine fundamental wichtige Aufgabe für unser Gemeinwesen erledigen, nämlich für Freiheit und Sicherheit einzustehen. Dafür haben sie es verdient, dass wir uns politisch dort, wo es eben geht, auch mit entsprechenden gesetzgeberischen Handlungen hinter sie stellen. Im Einzelnen: Wir erleichtern die Forschung. Bundeswehr und Wehrindustrie als industrielle Basis der Verteidigung sind zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf Wissenstransfer und Fachkräfteausbildung durch Universitäten und Hochschulen angewiesen. Der Gesetzentwurf sieht deshalb ein Verbot der sogenannten Zivilklausel vor. Sie bedeutet, dass Forschungsergebnisse auf zivile Anwendungsfelder beschränkt werden müssen und nicht im Militärischen verwendet werden dürfen. Auf militärischem Gebiet darf nicht geforscht werden. Diese sogenannte Zivilklausel gibt es in Bayern erfreulicherweise nirgendwo an Universitäten. Es gibt immer mal wieder Bestrebungen aus bestimmten politischen Richtungen, aber ihnen wollen wir von vorneherein Einhalt gebieten, indem wir Zivilklauseln, also die Selbstbeschränkung von Universitäten und Hochschulen auf reine Zivilforschung, gesetzlich ausschließen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wir sehen außerdem ein allgemeines Kooperationsgebot von Hochschulen mit der Bundeswehr vor und in Fällen der nationalen Sicherheit sogar eine Kooperationspflicht. Das Ganze ist natürlich im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit, was ja völlig selbstverständlich ist. Man kann keinen Professor und keine Professorin oder sonstige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu zwingen, irgendwelche Dinge zu erforschen. Das ist doch völlig selbstverständlich. Das sind auch wieder Binsenweisheiten. Ich bin schon gespannt auf die Wallungen, die seitens der GRÜNEN ja medial schon wieder gemacht wurden, statt sich einfach mal ganz vernünftig mit der Thematik zu beschäftigen, selbstverständlich im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit. Auf der anderen Seite muss man anerkennen: Auch Forschung, die im militärischen Bereich Anwendung findet und für den militärischen Bereich relevant ist, gehört nicht in die Schmuddelecke. Das ist aber der Eindruck, der politisch dahintersteht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gerade im militärischen Bereich ist die Innovation häufig viel stärker als im zivilen Bereich, sodass auch die Wechselwirkungen zwischen dem militärischen und dem zivilen Bereich, was die Innovationskraft betrifft, völlig unstreitig sind. Auch die Notwendigkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist gegeben. Schauen wir nur einmal, welche hochmodernen Drohnen von bayerischen Unternehmen in Richtung Ukraine geschickt werden. Die Notwendigkeit, in diesem Bereich Topprodukte liefern zu können, ist mittlerweile völlig unbestritten. Wir wollen, dass das auch bei uns stattfindet, weil wir eine starke und leistungsfähige sicherheits- und wehrpolitische Industrie haben. Das soll auch so bleiben. Deswegen: keine politischen Spielchen, sondern ein klares Bekenntnis zur Forschung auch in diesem Bereich, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Neben der Forschung wollen wir die Verankerung der Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft stärken. Wir schaffen das Gebot der Zusammenarbeit von Schulen mit den Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung. Damit wird der Gefahr begegnet, dass extreme politische Kräfte und Urheber von Desinformationskampagnen den Informationsbedarf junger Menschen für sich nutzen. Das klappt in vielen Fällen sehr gut. Das alles findet in vielen Schulen statt. Aber es soll daran erinnert werden, dass es wirklich sinnvoll ist, mit Jugendoffizieren der Bundeswehr auch im schulischen Umfeld über Themen der Sicherheitspolitik zu diskutieren. Wir öffnen außerdem die Schulen für Berufsberatung durch Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Bundeswehr und Blaulichtorganisationen müssen die Möglichkeit haben, im Rahmen der normalen Veranstaltungen zur beruflichen Orientierung an den Schulen auch ihre Berufsoptionen vorzustellen. Schließlich erreichen wir junge Menschen am besten in den Schulen. Sie sollen aus erster Hand über die internationalen Rahmenbedingungen und die Konsequenzen für Deutschlands Sicherheit informiert werden. Wir brauchen mündige Bürgerinnen und Bürger, die politische Entscheidungen bewerten und selbst fällen können. Ich stelle aber klar: Wir betonen auch künftig klar die Zwecke des Zugangs zu den Schulen. Eine Vermischung von politischer Bildung auf der einen Seite und Anwerbung für den Dienst bei der Bundeswehr auf der anderen Seite wird es auch künftig nicht geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Verteidigungsfähigkeit bei der Landesplanung wieder mitdenken. Die Verteidigungsfähigkeit des Landes muss, wie schon vor dem Ende des Kalten Krieges, wieder selbstverständlicher Teil landesplanerischer Entscheidungen werden. Der Stellenwert von Verteidigung und Zivilschutz als Grundsatz der Landesplanung muss gestärkt werden, soweit nicht der Ausbau erneuerbarer Energien betroffen ist. Wir machen auch hier eine vernünftige Abwägung und legen den Fokus auf Verteidigung und Zivilschutz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Außerdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, reduzieren wir bürokratische Hürden beim militärischen Bauen. Künftig werden in Bayern militärische Bauvorhaben auf Militärgeländen verfahrensfrei sein. Das Baudienststellen müssen natürlich weiterhin das Baurecht einhalten, brauchen aber keine gesonderte Baugenehmigung. Der Bund kann auf seinem Grund selbst die Verantwortung für die Einhaltung des Baurechts tragen. Das beschleunigt und entlastet gleichzeitig auch die Bauaufsichtsbehörden. Das Baurecht selbst wollen wir entschlacken. So gelten örtliche Bauvorschriften der Standortgemeinden nicht mehr für die Bauvorhaben der Bundeswehr und die Stationierungsstreitkräfte auf Militärgelände. Das ist die grundlegende Voraussetzung für die effiziente Nutzung von Wiederholungsplanungen und seriellem Bauen. Außerdem entlasten wir die Bundeswehr beim Denkmalschutz, damit die Gebäude von den Streitkräften flexibel und nach militärischem Bedarf genutzt werden können. Der Denkmalschutz soll beteiligt werden, hat aber keine Erlaubnispflicht und Verbotskompetenz mehr. Meine Damen und Herren, das sind viele Einzelschritte, die in der Summe eine große und deutschlandweit einzigartige Unterstützung für unsere Bundeswehr bedeuten. Das spiegelt sich auch in vielen positiven Reaktionen auf den Gesetzentwurf wider. Beispielsweise bewertet das Bundesministerium der Verteidigung die Gesetzesinitiative als ein wichtiges politisches Signal. Der BundeswehrVerband attestiert Bayern eine Vorreiterrolle, erst wieder vor zwei Tagen auf der Süddeutschlandtagung in Füssen. Der Bayerische Soldatenbund sieht den Entwurf als einen Meilenstein im Freistaat. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Deutsche Hochschulverband und viele andere haben sich im Rahmen der bisherigen Verbändeanhörung positiv geäußert. Diese positiven Reaktionen zeigen: Bayern geht voran. Wir schaffen in unserem Land Bedingungen, die für ganz Deutschland gelten sollten. Mit dieser Initiative zeigen wir auch: Soldatinnen und Soldaten sind in Bayern willkommen und geschätzt. Wir wollen nicht nur Standort, sondern wir wollen auch Heimat sein. Dafür werden wir jede Unterstützung ermöglichen, die in unserer Zuständigkeit liegt. Ich bitte das Hohe Haus um Beratung dieses Gesetzentwurfs und anschließend um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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