Anna Rasehorn
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Laut der Weltgesundheitsorganisation stirbt weltweit alle acht Minuten eine Frau an einem unsicheren Schwangerschaftsabbruch. Deswegen ist es heute so wichtig und richtig, dass wir diese Debatte sachorientiert und vor allem auch so gut und differenziert führen. Studien der WHO belegen auch: Es ist falsch, dass eine Legalisierung den Abbruch fördert. Verbote haben keinen Einfluss auf die Entscheidung zu Schwangerschaftsabbrüchen; vielmehr ist es der Verbreitungsgrad an Verhütungsmitteln. Verbote bringen Frauen – vor allem dann, wenn sie kein Geld und keinen Zugang zu Bildung haben – nur dazu, einen Schwangerschaftsabbruch uninformiert und vor allem unsicher durchführen zu lassen. Schwangerschaftsabbrüche finden – Katha hat es gerade angesprochen – immer und überall statt, auch wenn sie kriminalisiert sind. Auch hier in Deutschland wird uns Frauen immer noch vorgeschrieben, was wir mit unseren Körpern tun dürfen und was nicht; denn immer noch schreibt der § 218 StGB – ein Relikt aus dem Jahr 1872 – vor, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar und nur unter Ausnahmeregelungen straffrei sind. Frau Aigner, ja, wir müssen über ungeborenes Leben und die Gesundheit, den freien Willen und die Integrität von Frauen sprechen. Ich bin da voll und ganz bei Ihnen. Wenn man sich aber anguckt, warum der Paragraf– wohlgemerkt zwischen "Mord" und "Totschlag" – 1872 eingeführt wurde; wenn man sich die Kommentierung – damals alle von Männern – durchliest, war es nicht der Schutz ungeborenen Lebens oder die Integrität der Frauen, die damals diskutiert wurden, sondern allein die Stellung der Frau in der Gesellschaft und wie die Gesellschaft die Frauen sieht. Da hat sich das Rad gedreht. Ich glaube, wir müssen natürlich die Debatte führen, wie wir abwägen wollen. Aber warum muss es zwischen "Mord" und "Totschlag" stehen und ein Relikt von 1872 sein? Wozu führt das? – Es macht es für alle Beteiligten heikel, auch wenn sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Schauen wir in Länder, in denen die strafrechtliche Regelung für ungültig erklärt oder sogar gestrichen worden ist! – Da ist die von rechter Seite viel prophezeite Abbruchwelle nicht eingetreten. Beispielsweise hat das oberste Gericht in Kanada 1988 das bis dahin geltende Abtreibungsgesetz für ungültig erklärt, weil es gegen die körperliche Integrität von Frauen spricht. Der Schwangerschaftsabbruch unterliegt dort seitdem denselben Bestimmungen wie jeder andere ärztliche Eingriff auch. Auch dort müssen Beratungen stattfinden. Die Zahl der durchgeführten Abbrüche ist in Kanada sogar gesunken und gleicht derjenigen der westlichen Länder. Zudem weist Kanada die wenigsten Komplikationen und die niedrigste Müttersterblichkeit auf. Irland hat sich inzwischen davon verabschiedet, restriktivster Abtreibungsgegner in Europa zu sein, und ist in Teilen sogar fortschrittlicher als wir. Es gibt somit keinen sachlichen Grund, Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch weiterhin zu kriminalisieren. Wir müssen natürlich darüber debattieren – aber warum im Strafgesetzbuch? Das hat auch die unabhängige Expert:innenkommission, in der auch konservative Wissenschaftler:innen dabei waren und viele Punkte angesprochen haben, festgestellt. FREIE WÄHLER und CSU, sprechen Sie hier doch auch mit den vielen Organisationen wie Pro Familia, der Evangelischen Kirche, dem Deutschen Hebammenverband, dem Deutschen Frauenring, die sich in den vergangenen Monaten explizit dafür ausgesprochen haben, dass der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werde. Gehen wir bitte in diese gesellschaftliche Debatte. Die Rechtsprechung und die Gesellschaft haben sich in den letzten 30 Jahren geändert. Liebe CSU, in eurem Antrag schreibt ihr, dass der Staat zum Schutz von Vergewaltigungsopfern die Kosten für die Pille danach übernehmen soll. – Das impliziert aber, dass Frauen, kurz nachdem sie eine traumatische Erfahrung erlebt haben, auch tätig werden müssen. Was passiert, wenn sie sich erst später trauen und können? Haben sie dann Pech gehabt? (Michael Hofmann (CSU): Nein, nein! Sagen wir doch nicht!) Euer Antrag ist auch aus medizinischer Sicht etwas schwierig. Frauen sollen weiterhin kriminalisiert werden, wenn sie den mechanischen Abbruch wählen, aber der kleine Abbruch – nichts anderes ist die Pille danach –, ein medikamentöser Abbruch soll von der Krankenkasse übernommen werden. Diskutieren wir das doch bitte! (Michael Hofmann (CSU): Derzeit wird es gar nicht bezahlt! Das ist der Punkt!) Besonders wichtig ist in Bayern aber: Obwohl es der häufigste gynäkologische Eingriff in Deutschland ist und sich die Mehrheit der Deutschen dafür ausspricht, bieten immer weniger Ärzt:innen in dieser schwierigen Situation einen Schwangerschaftsabbruch an, so auch bei mir in Augsburg. In der ganzen Großstadtregion und in ganz Schwaben werden keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Die Frauen müssen in dieser Ausnahmesituation und mit Schmerzen nach München fahren. Auch hier gibt es genau einen Arzt, der rund ein Drittel der Abbrüche in Bayern durchführt und fast 80 Jahre alt ist. Warum ist das so? – Weil wir ein Ärzt:innennachwuchsproblem haben. Neben der Abschreckung durch das Strafrecht wird der Schwangerschaftsabbruch im Medizinstudium kaum besprochen oder praktisch ausgeübt. Ob angehende Gynäkolog:innen lernen, wie man einen Abbruch durchführt, hängt davon ab, ob das Krankenhaus, an dem sie ihre Fachärzt:innenausbildung absolvieren, solche Eingriffe vornimmt. Viele Krankenhäuser – vor allem auch in kirchlicher Trägerschaft – führen keine solche Ausbildung durch, so auch das Universitätsklinikum Augsburg als Maximalversorger. Liebe Staatsregierung, ihr müsst auch da schon fragen: Die Debatte ist das eine. Wir müssen aber doch die Versorgung gewährleisten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Es kann doch nicht sein, dass ein Maximalversorger der drittgrößten Stadt in Bayern diesen lebensnotwendigen Eingriff nicht durchführt und auch nicht lehrt. Wo bleiben da bitte die Ansagen der Staatsregierung als Träger? – Hier können wir auch Leben retten. In den anderen Regierungsbezirken schaut es nicht besser aus. Wir hatten gerade das Beispiel aus Regensburg. Laut Schwangerschaftskonfliktgesetz müssen die Bundesländer ein ausreichendes Angebot an Praxen und Kliniken für Abbrüche sicherstellen. Wir sind da Schlusslicht. Das Angebot zu Schwangerschaftsabbrüchen muss aber als Teil einer flächendeckenden ärztlichen Grundversorgung angesehen werden, wenn wir den Frauen wirkliche Selbstbestimmung und eine echte medizinische Versorgung gewährleisten wollen. Wir als SPD stimmen daher dem Antrag der GRÜNEN zu und lehnen den Antrag der CSU ab. Wir stimmen natürlich auch für unseren Nachzieher. – Vielen lieben Dank.
