Ilse Aigner
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schulze, es gibt einen Anlass, warum wir heute darüber sprechen, nämlich ein Gutachten, das diesen Montag veröffentlicht worden ist. Mit diesem Gutachten ist schon etwas ins Wanken geraten, weil Weichenstellungen vorgenommen werden sollen. Ich will eingangs sagen: Wenn Sie in Deutschland ein Haus bauen oder ein Dach sanieren, dann müssen Sie eine Pflichtenergieberatung machen. Wenn es aber um das Leben geht, wird gerade die Pflichtberatung durch diese Weichenstellungen infrage gestellt. Deswegen frage ich mich schon: Ist die Menschenwürde nicht das höchste Rechtsgut, das wir haben? (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin Vorsitzende von Donum Vitae. Donum Vitae steht für die doppelte Anwaltschaft: für die Anwaltschaft für das ungeborene Leben auf der einen Seite und für das Selbstbestimmungsrecht der Frauen auf der anderen Seite. Um nebenbei mit einem weitverbreiteten Irrtum aufzuräumen: Donum Vitae wurde nicht von der katholischen Kirche gegründet, sondern eher das Gegenteil war der Fall. Die katholische Kirche ist ausgestiegen, als damals ein Kompromiss gefunden wurde und der Schwangerschaftsabbruch mit einer Beratung straffrei gestellt werden sollte. Deshalb ist die Kirche ausgestiegen. Donum Vitae wurde mit vielen Mitstreitern aus dem kirchlichen Bereich gegründet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich warne ausdrücklich; denn die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch würde wirklich etwas ins Wanken bringen. Das ist genau der Ausgleich zwischen den Rechten der schwangeren Frau auf der einen Seite und den Rechten des Kindes auf der anderen Seite. Die geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch sind ein schwieriger Kompromiss gewesen. Ich habe das Ganze in einer hochemotionalen Debatte miterlebt, die schon damals geführt worden ist. Kaum eine Debatte wird auch so aufgeladen und so emotional und persönlich geführt. Jetzt wird sie wieder geführt, weil die Bundesregierung das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Es ist polarisierend. Die Kollegin Lina Trautner wird noch viele Punkte ansprechen, die Ihren Antrag betreffen. Noch mal zum Grundsätzlichen: Es geht um Grundsatzfragen. Es geht um ganz persönliche Überzeugungen – das ist auch richtig. Ich gebe zu: Es kann einen fast zerreißen, wenn man zwischen den beiden Rechtspositionen abwägen muss, dem Recht der Frau und dem Recht des ungeborenen Lebens, das keinen Anwalt hat. Dieser verantwortungsvolle Kompromiss, der gefunden wurde, hat genau in die Mitte gepasst. Ich erkenne das als richtig an. Genau diese geltende Regelung ist etwas für die Breite und für die Mitte der Gesellschaft. Es ist ein erschreckend schlichtes und auch falsches Narrativ, wenn jetzt verbreitet wird – Sie haben es leider auch gesagt –, dass Frauenrechte damit bedroht würden, dass Frauen über ihren eigenen Körper entscheiden müssten, dass sie durch das geltende Abtreibungsrecht kriminalisiert würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will klipp und klar feststellen: Die geltende Regelung zum Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert Frauen nicht, sie setzt auf Beratung und danach auf Straffreiheit. Sie hat die Zahl der Abtreibungen zurückgehen lassen, und zwar ohne dass Frauen und Ärzte tatsächlich in den Anwendungsbereich des § 218 StGB gekommen sind. Das zeigt auch eine Statistik. Verfolgt werden Männer, die Frauen missbraucht haben. Die Strafverfolgungsstatistik hat das bewiesen. Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums ist seit 2010 eine einzige Frau nach § 218 rechtskräftig verurteilt worden – eine! Klar ist aber auch – das will ich ausdrücklich unterstreichen –: Diese Frage ist ein nicht aufzulösendes Dilemma, und zwar für die Rechte der Frauen auf der einen Seite und für die Rechte des ungeborenen Kindes auf der anderen. Diese beiden Aspekte sind einfach untrennbar miteinander verbunden. Richtig ist auch: Kein Recht gilt absolut, wenn mehrere Rechte aufeinandertreffen. Die gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch berücksichtigt genau dies mit einem kombinierten Schutzkonzept für das ungeborene Leben unter Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Frau: Einerseits gilt die klare, sichtbar auch im Strafrecht verankerte uneingeschränkte Anerkennung der Würde des ungeborenen Lebens und andererseits der Schutz der Frauen und ihrer Würde im Schwangerschaftskonflikt durch fachkundige Beratung und nicht zuletzt durch die de facto straffreie Entscheidung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat muss sich zum ungeborenen Leben verhalten. Das ist eine Grundsatzfrage. Unser Umgang mit dem Schwangerschaftskonflikt muss auch vom Respekt vor dem Leben geprägt sein, und zwar von Anfang an. So hat es übrigens auch das Bundesverfassungsgericht damals entschieden. Wir dürfen und können solche Grundsatzfragen deshalb nicht aufgeben. Nach meinem Eindruck passiert aber genau das gerade. Das zeigen schon die Aufhebung des Werbeverbots und jetzt die Pläne, § 218 und damit den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Bei aller Nachdenklichkeit und Diskussionsbereitschaft, die in Berlin signalisiert wird, die gut und richtig ist: Die eingeschlagene Richtung ist klar, und das erfüllt mich wirklich mit tiefer Sorge. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir alle wissen: Eine ungewollte Schwangerschaft stürzt die Betroffenen wirklich in eine tiefe Krise. Das kann ich wirklich bestätigen. Sie fühlen sich verloren in einem Dickicht von Ängsten und Sorgen, die sie umgeben. Es ist meine feste Überzeugung, dass eine Beratung, das Abwägen und dann das Entscheiden unter fachkundiger Begleitung gerade die Frauen stärken. Damit ist es der beste Schutz für das ungeborene Leben. Wir können und wollen gar nicht ausschließen, dass sich Frauen nach der Beratung für eine Abtreibung entscheiden. Aber ohne die Beratung – das ist auch klar – wären in den letzten Jahren Tausende Kinder nicht zur Welt gekommen. Das ist Leben, jedes einzelne Kind! Wir tun gut daran, an dieser Beratungspflicht festzuhalten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Es ist die geltende Rechtsprechung. Das muss unser Anspruch sein. Wir sind dem Leben verpflichtet. Ich frage Sie allen Ernstes: Wollen wir den Rat für das Leben wirklich abräumen? – Eine anonyme Umfrage des Verbands Donum Vitae hat ergeben, dass die wenigsten Frauen ohne eine Pflicht zur Beratung gegangen wären; die Frauen haben aber genauso bestätigt – fast alle –, dass ihnen die Beratung wirklich geholfen hat. Ich sage noch mal: Die wenigsten wären hingegangen, wenn die Beratung nicht Pflicht gewesen wäre. Den allermeisten hat die Beratung aber geholfen. Also ist Beratung eben keine Bürde und nicht etwas, was die Autonomie und die Selbstbestimmung und die Entscheidungsfreiheit der Frau einschränkt. Das Gegenteil ist der Fall. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die verpflichtende Beratung bietet Frauen einen geschützten Raum, damit sie eine informierte, eine gewissenhafte und eine frei verantwortete Entscheidung treffen können. Die verpflichtende Beratung verhindert, dass der Frau das Selbstbestimmungsrecht von anderen genommen wird, sei es vom Partner oder von den Eltern oder von anderen Menschen im Umfeld. Das darf es zum Schutz des ungeborenen Lebens und der Selbstbestimmung der Frau eben nicht geben: die freie Bahn für einen Schwangerschaftsabbruch. Wir sollten hier nicht alle Stoppschilder entfernen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schätzen wir den Wert dieses Kompromisses, der damals unter schwierigen – ich hätte fast gesagt: "Geburtswehen" – Bedingungen gefunden wurde, nicht zu gering. Kompromisse sind das Lebenselixier in der Demokratie. Das sage ich jetzt auch als Landtagspräsidentin, die um den Konsens der breiten Mitte in diesem Kontext fürchtet, und ich sage das als Vorsitzende von Donum Vitae in Bayern, nicht zuletzt aber als Frau, die zum Schutz der Frauen und ihrer Würde im Schwangerschaftskonflikt ein hilfreiches Angebot haben will, und ich sage das als Mensch, ganz persönlich, in Sorge um den Wert und die Würde des Lebens von Anfang an. (Anhaltender Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Beifall bei Abgeordneten der AfD)
