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Plenarprotokoll 7/62

22.10.2021 · 166 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (17)Die Linke (15)FDP (15)AfD (9)SPD (5)GRÜNE (2)fraktionslos (1)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Zuschauerinnen und Zuschauer, die wir noch herzlich begrüßen auf der Tribüne und am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Aust. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Beier. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Bühl, Frau Abgeordnete HennigWellsow, Herr Abgeordneter Höcke zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Taubert zeitweise. Der Ministerpräsident – zur Information an alle, da wir heute ein wichtiges Thema hier im Landtag haben – ist heute auf der Ministerpräsidentenkonferenz, die natürlich entscheidend für die neue Legislatur des Bundesrats ist, und er bittet dafür ganz herzlich um Verständnis. Die Hinweise zur Tagesordnung: Gemäß der gestrigen Festlegung wird heute nach der Mittagspause erneut der Tagesordnungspunkt 20, die Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission, aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu Tagesordnungspunkt 31 hat die Drucksachennummer 7/4273. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich fest, dass wir Einigkeit erzielt haben. Ich darf aufrufen die Tagesordnungspunkte 2 a), 2 b) und 38 gemeinsam Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4170 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4171 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4172 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zu einem der Gesetzentwürfe oder zu mehreren Gesetzentwürfen gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann gestatten Sie mir noch den Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit dem Haushalt grundsätzlich in langer Redezeit. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur grundsätzlichen Halbierung der Redezeit steht für die drei Tagesordnungspunkte dreimal die einfache Redezeit zur Verfügung. Das Wort hat Frau Ministerin Taubert. Bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zumindest die Sonne steht aufseiten der Finanzministerin. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das verur- sacht aber lange Schatten!) Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen als Landesregierung heute einen Haushalt vor, der zukunftsfest ist. Sowohl bei der Digitalisierung als auch bei den Aufgaben, die der Freistaat zu erledigen hat, und auch bei denen, die die Kommunen zu erledigen haben, haben wir gute Mittel eingestellt. Und auch die Investitionsrate ist mit 15 Prozent wiederum überproportional. Heute hier zu stehen und den vom Kabinett am 05.10. beschlossenen Entwurf des Haushalts einbringen zu dürfen, das weckt ganz viele verschiedene Emotionen in mir. Zum einen ist da die Erleichterung, den Haushaltsentwurf nach der Entscheidung über die abgesagte Landtagswahl so zügig erstellt zu haben, um sowohl Zeit für die parlamentarische Beratung zu haben als auch zugleich eine Zeit vorläufiger Haushaltsführung Anfang kommenden Jahres so klein wie möglich zu halten. Da ist die Zufriedenheit, dass es uns gelungen ist, den Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen und gleichwohl auch im kommenden Jahr politisch gestalten zu können. Da ist die Hoffnung, dass im Kabinett mit diesem Haushalt eine Kehrtwende begonnen wurde. Weg von der Überveranschlagung hin zu realitätsnäherer Ausgabenplanung, um dabei die kommenden Jahre auch finanzpolitisch fest im Blick zu halten. Da ist aber auch die Nachdenklichkeit. Denn noch immer gelingt es uns nur mit Rückgriff auf die Rücklagen und Fonds – wenn Sie so wollen, die Spardose des Landes –, den Haushaltsplan auszugleichen. Meine Damen und Herren, die Haushaltsaufstellung war herausfordernd. Und da meine ich zuallererst nicht die gewohnt ausufernden Ausgabenwünsche aller Ressorts, denn da tritt zugegebenermaßen ein Stück Gewohnheitseffekt ein. Nein, ich meine die Rahmenbedingungen. Die Corona-Pandemie hat uns auch finanziell in den letzten beiden Jahren alles abverlangt. Zurückgehende Steuereinnahmen und zusätzliche Ausgaben zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen haben unsere finanziellen Reserven aufgebraucht. Im Jahr 2020 haben wir 1,2 Milliarden Euro Kredite aufnehmen müssen. Für das laufende Jahr sieht der Haushaltsplan eine Kreditaufnahme von 288 Millionen Euro vor. Wir müssen zudem in 2021 massiv auf die Rücklagen zugreifen. Geplant ist eine Entnahme von 1,16 Milliarden Euro, und wir haben im laufenden Jahr zur Entlastung von Versorgungsaufgaben den Pensionsfonds schon bereits zur Hälfte geleert. Für das Jahr 2022 werden wir noch einmal die Haushaltsausgleichsrücklage beanspruchen müssen und die derzeit verfügbaren 687 Millionen Euro vollständig entnehmen. Der noch verbleibende Betrag im Pensionsfonds von 149 Millionen Euro wird zur Entlastung der wachsenden Versorgungsausgaben in 2022 ebenfalls herangezogen, sodass der Fonds aufgelöst ist. Es ist uns also nur mit einmalig zur Verfügung stehenden Einnahmen gelungen, den Haushaltsausgleich herzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Reserven sind damit erschöpft. Wir haben Stand heute nahezu alle für das Land verfügbaren Ersparnisse aufgezehrt. Sie stehen in kommenden Jahren nicht mehr zur Verfügung. Ich bitte das aber nicht falsch zu verstehen. Die Haushaltsrücklage steht gerade für die Situation zur Verfügung, in der Steuern zur Ausgabenfinanzierung nicht im benötigten Umfang ausgleichend wirken können und somit die erforderliche Zeit zu erhalten, um das Ausgabeverhalten anpassen zu können. Ich denke, dies ist uns mit dem Etat 2022 gelungen. Die Herausforderungen in den kommenden Jahren werden aber deutlich größer, auch wenn die Steuern wieder das Vorkrisenniveau erreichen und auch übersteigen. Aber die Steuereinnahmen liegen noch nicht wieder auf der vor wenigen Jahren erwarteten Entwicklungslinie. Den Einbruch der jüngsten Zeit werden wir daher noch einige Jahre als Niveauverschiebung nach unten verspüren. Deswegen stelle ich mit Blick auf den heute einzubringenden Haushaltsentwurf zwei Dinge fest: Erstens ist es uns trotz dieser schwierigen Situation gelungen, das grundgesetzliche und nach der Thüringer Haushaltsordnung bestehende Verbot einer Neuverschuldung einzuhalten. Bereits auf Grundlage der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2021 ist die Veranschlagung einer konjunkturbedingten Kreditaufnahme im Haushaltsplan 2022 nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 Nr. 1 der Landeshaushaltsordnung nicht zulässig. Aufgrund des weiteren Abflauens der Folgen der CoronaPandemie für den Landeshaushalt kommt auch eine Kreditaufnahme aufgrund einer Ausnahmesituation im Sinne der Nummer 2 nicht in Betracht, denn wir haben eben keinen außergewöhnlichen Finanzbedarf infolge einer außergewöhnlichen Notsituation mehr, die die Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Man mag sich die Entwicklung der Ausgaben in allen Bereichen anschauen und wird feststellen, dass alle pandemiebedingten Bedarfe durch Umschichtungen innerhalb des Landeshaushalts 2022 abgedeckt werden können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der eine oder andere hier im Hohen Haus diskutierte die Frage der Kreditaufnahme beispielsweise für Zukunftsinvestitionen. Nun will ich die hehre Absicht dahinter gar nicht in Zweifel ziehen und ja, die eine oder andere Investition auf Landes- und kommunaler Ebene ist nötig. Aber jeder, der diese Diskussion führt, muss sich zwei Vorhalte gefallen lassen und darauf Antwort geben. Zum einen: Weder das Grundgesetz noch die Thüringer Landeshaushaltsordnung bieten eine Grundlage für so eine Diskussion. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, für einen solchen Zweck Kredite aufzunehmen. Und da lässt sich auch nicht unterscheiden zwischen einer Kreditaufnahme für einen guten und einen weniger guten Zweck. Eine Kreditaufnahme ist schlicht und ergreifend rechtlich nicht möglich, und ich sehe auch keine Mehrheit im Bund oder im Land, dies zu ändern. Ich bitte also, in der öffentlichen Diskussion nicht den Eindruck zu erwecken, man müsse das mit der Kreditaufnahme nur wollen – Rechtslage hin oder her. Und, meine Damen und Herren, es hat sich als richtig erwiesen, dass wir die Regelungen der Schuldenbremse so haben, wie wir sie haben. Zum einen stehen wir damit im Ländervergleich gut da. Wir sind besser und mit weniger Zukunftsbelastungen durch die Pandemie gekommen als andere Länder. Wir haben Kredite nur im unabdingbar notwendigen Umfang aufgenommen, denn jede Kreditaufnahme bedeutet Tilgungsverpflichtung und belastet die kommenden Haushalte. (Beifall SPD) Gerade ganz aktuell wird auf Bundes- und Länderebene der Weg diskutiert, nach den Verwerfungen durch die Pandemie zu solider und langfristig tragfähiger Finanzpolitik zurückzukehren. Dies geschieht auch und vor allem, um im Fall kommender Notsituationen mit konsolidierten Staatsfinanzen erneut robust auf anstehende Herausforderungen reagieren zu können. Meine Damen und Herren, ich unterstütze solche Bestrebungen ausdrücklich. Und es gibt einen zweiten Punkt in diesem Haushalt, der mir als Finanzministerin besonders wichtig ist. Mit dem Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme ist das Land verpflichtet, in 2022 mit der Tilgung der in 2020 und 2021 aufgenommenen bzw. geplanten Kredite zu beginnen und zugleich die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell wieder aufzunehmen. Für das Jahr 2022 ist eine Tilgung der aufgenommenen Kredite in Höhe von 100 Millionen Euro und eine Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell von 71,2 Millionen Euro veranschlagt, die in Anbetracht der Auflösung des nicht mehr zeitgemäßen Pensionsfonds der endgültige Paradigmenwechsel hin zu einer modernen Vorsorge für die Pensionslasten der kommenden Jahrzehnte ist. Das, was wir an dieser Stelle tun, ist aber ohne jeden Zweifel im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung, die einen Tilgungszeitraum von insgesamt acht Jahren bestimmt. Andere Behauptungen sind schlicht falsch. Ich will ausdrücklich sagen: Ich hätte mir mehr gewünscht, denn jeder Euro, den wir jetzt nicht tilgen, muss in den nachfolgenden sieben Jahren getilgt werden. Und dies bedeutet, dass wir bei gleichmäßiger Verteilung der neu aufgenommenen Schulden in den kommenden Jahren rund 200 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell aufbringen müssen. Daran wird eines deutlich: Ein jetzt durch Kreditaufnahme investierter Euro schränkt uns in den kommenden Jahren in entsprechender Weise auf der Ausgabenseite ein. Eine wie oft suggeriert gute Kreditaufnahme für einen guten Zweck ist eben immer auch eine Belastung für die kommenden Jahre. Meine Damen und Herren, viele Themen gelten als Zukunftsthemen, ob sie nun Klimaschutz, demografische Entwicklung oder Digitalisierung heißen, und sie sind es ohne Zweifel auch. Aber auch Finanzpolitik ist Zukunftspolitik. Ohne eine solide, planbare, nachhaltig handelnde Finanzpolitik wird es der öffentlichen Hand, wird es dem Freistaat Thüringen unmöglich sein, sich der Bewältigung der Zukunftsthemen zu stellen. Und deswegen sage ich Ihnen – ich nehme es mal in Anführungsstrichen – als Zukunftsministerin: Es ist eine unserer vorrangigen Aufgaben, eine zukunftsorientierte Finanzpolitik zu betreiben, um die finanziellen Grundlagen unseres Landes zu sichern und politische Gestaltung überhaupt zu ermöglichen. Deswegen bin ich froh, dass wir den Haushalt ohne neue Schulden aufstellen und dass wir die Tilgung wieder aufnehmen. Wie man ausgehend von dieser Tatsache von einem Überschuldungskurs der Landesregierung sprechen kann, sehr geehrter Herr Prof. Voigt, das ist mir ein Rätsel, aber Sie werden es mir sicherlich nachher erklären. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie haben es doch selbst schon gesagt! Sie haben Rücklagen aufgebraucht und jetzt haben Sie nichts mehr!) Ja, aber wir nehmen keine Kredite auf, das ist schon mal was anderes. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die- ses Jahr!) Auch nächstes Jahr; wir nehmen doch nächstes Jahr keine Kredite auf. Wir reden doch von 2022. Ich biete Ihnen allen an, eine Nachhilfe zur Landeshaushaltsordnung zu machen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Aber Sie haben natürlich auch gute Leute in den eigenen Reihen, die Ihnen das erklären können. Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt zur Erreichung dessen war und ist, dass wir die für die kommenden Jahre geplanten Ausgaben stärker als bisher an den zurückliegenden Ist-Ausgaben orientieren. Stets waren wir in der Situation, dass wir den Haushaltsplan regelmäßig nur durch den Rückgriff auf die Haushaltsausgleichsrücklage ausgleichen konnten. Im Haushaltsvollzug hat sich anschließend häufig genug gezeigt, dass die tatsächlichen Ausgaben die geplanten Ausgaben zum Teil weit unterschritten haben, sodass Entnahmen aus der Rücklage nicht oder in geringem Umfang notwendig waren. Mal abgesehen von den Fragen, die das beispielsweise im Stabilitätsrat aufwirft, weil wir regelmäßig durch einen geplant großen negativen Finanzierungssaldo auffallen, wird eines deutlich: Das bisher Praktizierte funktioniert doch nur solange, wie hinreichend Geld in der Rücklage ist. Rücklagen wurden eingeplant, nicht in Anspruch genommen und standen für den nächsten oder übernächsten Haushalt zur Verfügung. Wenn dann die Rücklage für ihren eigentlichen Zweck, nämlich die Kompensation von Einnahmeschwankungen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie im laufenden Jahr eingesetzt wird, dann funktioniert das bisher Praktizierte eben nicht mehr. Deswegen war und ist es mein Ziel, zu einer realistischeren Veranschlagung zu kommen. Niemandem ist gedient, wenn wir Seifenblasen für die Galerie etatisieren, von denen man aus Erfahrung schon bei der Planerstellung sagen kann, dass sie zerplatzen. Und auf Dauer ist es eben kein Weg, jeden neuen finanziellen Bedarf durch zusätzliche Mittel in den jeweiligen Einzelplänen abzudecken. Vielmehr muss es immer wieder das Ziel sein, vorhandene Ausgaben auf die Notwendigkeit des Fortbestands zu prüfen und mit den vorhandenen Mitteln neue Prioritäten zu setzen. Zeiten wie diese sind Zeiten politischer Entscheidungen und nicht des Wegguckens. Es ist unsere Verantwortung, auch bei der Ausgabenplanung das Richtige und nicht das Bequeme zu tun und für diese aktiven Entscheidungen einzustehen. (Beifall CDU) Mit dem Haushalt 2022 ist uns dies in gemeinsamer Anstrengung und in zum Teil kontrovers geführten, aber am Ende konstruktiven Verhandlungen gelungen, und dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen und all denen, die dahinter natürlich auch die Arbeit machen in den Ministerien – ich weiß, die Beauftragten für den Haushalt hatten manche schlaflose Nacht – ganz herzlich bedanken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2022 basiert einnahmeseitig auf der fortgeschriebenen Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres. Ich will erklären, warum wir diese Fortschreibung sehr berechtigt vorgenommen haben. Grundlage bildet die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr. Die Mehrzahl der an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute geht nach aktuellem Stand vom September 2021 für das Jahr 2022 von einem Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts zwischen 4,9 Prozent und 5,1 Prozent aus. Der Mai-Steuerschätzung lag hingegen noch eine Wachstumsannahme von 3,6 Prozent zugrunde. Gegenwärtig sieht sich insbesondere das verarbeitende Gewerbe mit Produktionseinschränkungen in Form von Lieferengpässen und Materialmangel konfrontiert. Mittelfristig wird aber mit einem Abflauen dieser Einschränkungen gerechnet. Dies führt dazu, dass ein Teil des für dieses Jahr erwarteten Wachstums in das Jahr 2022 verschoben wird und so zur Wachstumsdynamik beiträgt. Für den Landeshaushalt bleibt diese Verschiebung aus zwei Gründen ohne negative Auswirkungen im laufenden Jahr. Zum einen wird das gegenwärtige Wachstum – anders als noch im Frühjahr 2021 angenommen – hauptsächlich durch die positive Arbeitsmarktentwicklung getragen. Die damit verbundene stabile Einkommenslage im Zusammenspiel mit den weitreichenden Lockerungen, vor allen Dingen im Handel und den Dienstleistungsbereichen, stärkt den privaten Konsum als Stütze des Aufschwungs. Zum anderen führt die derzeit durch Sondereffekte erhöhte Inflationsrate am aktuellen Rand vorübergehend zu einer gewissen Entkopplung der Steuereinnahmen vom zugrundeliegenden Wirtschaftswachstum. Im Bereich der Betrachtungen haben wir bei der Haushaltsaufstellung für 2022 die Steuereinnahmen um 202 Millionen Euro im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai nach oben korrigieren können. Sehr geehrte Damen und Herren, nun habe ich von einigen Abgeordneten dieses Hauses vernommen, ich hätte bei der Steuerschätzung getrickst, und nur ein Aufsetzen auf den Stand Mai 2021 sei solide. Wir werden in weniger als vier Wochen die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November haben. Dann bin ich gern bereit, mit Ihnen gemeinsam die Auswirkungen zu erörtern. Ich für meinen Teil sehe unser Herangehen gut und solide begründet und damit gerechtfertigt. Es entspricht den Grundsätzen von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Eines dürfen wir nicht vergessen, der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ leistet verlässliche Arbeit, aber es ist und bleibt am Ende, was schon die Bezeichnung nahelegt: Es ist eine Schätzung. Nichts anderes habe ich gemacht, meine Damen und Herren, und auf dieser Basis eine fundierte Betrachtung gemacht. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein wenig das Innere des Haushalts beleuchten. Ja, wir haben ein auf leicht über 12 Milliarden Euro gewachsenes Haushaltvolumen. Allerdings – und das muss man der Ehrlichkeit halber schon erwähnen – enthält dieses Volumen Tilgungsleistungen von 171 Millionen Euro. Die Jahre 2020 und 2021 enthielten das nicht. Berücksichtigt man dies, ergibt sich ein um Tilgung bereinigtes und damit vergleichbares Haushaltsvolumen von 11,86 Milliarden Euro. Ein Volumen, das 130 Millionen Euro unter dem des Jahres 2021 liegt. Überdies – das Haushaltsvolumen für sich genommen sagt nichts über die Solidität des Haushalts. Es ist vordergründig eine eher optische Größe, die wenig über die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und die Finanzierung insgesamt aussagt. Insofern hilft es auch wenig, eine feste Obergrenze für das Haushaltsvolumen zu fordern, denn das Volumen ist die Summe aller Einnahmen und Ausgaben, mithin Folge der Gestaltung einzelner Haushaltsansätze. Der Haushalt 2022 ist trotz schwieriger Rahmenbedingungen kein Sparhaushalt, sondern er setzt viele politische Akzente. Lassen Sie mich exemplarisch aus den unterschiedlichsten Bereichen Beispiele nennen. So kofinanzieren wir auch in 2022 das Sonderinvestitionsprogramm von Bund und Land für die reichhaltige Schlösserlandschaft in Thüringen. (Beifall SPD) Thüringen wird im kommenden Jahr im Zuge der Bundesratspräsidentschaft für die Ausrichtung der zentralen Feiern zum Tag der Deutschen Einheit verantwortlich sein. Auch hier haben wir Vorsorge im Einzelplan der Thüringer Staatskanzlei getroffen. Die innere Sicherheit war, ist und bleibt ein wichtiges Thema. Auch in 2022 wollen wir wieder 300 Anwärter zur Ausbildung bei der Polizei einstellen. Die Investitionen in die Landespolizei werden auf hohem Niveau fortgeführt, auch um pandemiebedingte Beschaffungsverzögerungen auszugleichen. Der Brand- und vor allem der Katastrophenschutz muss eine herausgehobene Stellung behalten, und dies tun wir im Entwurf. Gerade die Erfahrungen in diesem Jahr zeigen, dass eine leistungsfähige und technisch auf der Höhe der Zeit befindliche Ausstattung notwendig und wichtig ist. Meine Damen und Herren, Sie reden oft auch im Landtag darüber: Gute Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft. Deswegen liegt ein Schwerpunkt der Ausgaben des Haushalts 2022 im Einzelplan 04. Dies betrifft nicht nur die Personalausgaben, sondern zum Beispiel auch die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes, die Kofinanzierung diverser Bundesprogramme zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze und den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Im Bereich der Schulen kofinanzieren wir das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ und den Digitalpakt Schule. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf eines hinweisen: Vermehrt engagiert sich der Bund im Kompetenzbereich der Länder und stellt hierfür zweckgebundene finanzielle Unterstützungen bereit, die in der Regel auch noch durch die Länder anteilig kozufinanzieren sind. Damit greift der Bund immer stärker in die Gestaltung und damit in die Hoheit der Länderhaushalte ein und nimmt somit Einfluss, wo ihm keiner zusteht. Stellen Sie sich mal vor, wir machten das bei den Kommunen. Wenn der Bund zu Recht der Auffassung ist, dass den Ländern zur Erfüllung der ihnen grundgesetzlich obliegenden Aufgaben nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, dann muss ganz dringend die gesamtwirtschaftliche Finanzverteilung zugunsten der Länder und Kommunen verändert werden, wie es das Grundgesetz vorsieht. Das Wedeln des Bundes mit der Wurst, um Einfluss zu gewinnen, kann jedenfalls nicht im Länderinteresse liegen, wenn dadurch unsere Gestaltungsfreiheit unangemessen eingeschränkt wird. Zurück zum Haushaltsentwurf: Im Bereich der Wirtschafts- und Entwicklungsförderungen spielen auch im kommenden Jahr die europäischen Strukturfonds eine erhebliche Rolle. Durch den Nachlauf erwarten wir aus der 2020 EFRE-Förderperiode Einnahmen und Ausgaben noch oberhalb des Niveaus des Jahres 2021, während die neue Förderperiode mit rund 46 Millionen Euro EU-Einnahmen noch im Anlaufen begriffen ist. Die Ausgaben für Hochschulen wachsen deutlich. Hier kommt neben der Steigerung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt und dem Zukunftsvertrag auch der Anstieg der Landesmittel in Höhe von knapp 15 Millionen Euro auf insgesamt 588 Millionen Euro im Vergleich zu 558 Millionen Euro im laufenden Jahr zum Tragen. Im Einzelplan 08 ist Vorsorge für die Corona-Pandemie getroffen, deren Bewältigung aber im Jahr 2022 vermutlich nicht mehr so stark aus öffentlichen Mitteln bestritten werden muss wie noch im laufenden Jahr. Neu in der Folge der Pandemie ist die ab 2021 einsetzende stärkere Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, den in Thüringen die Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen. Für diesen Zweck sind 7,6 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen veranschlagt. Dieser Betrag wird in den kommenden Jahren bis 2026 sukzessive auf voraussichtlich 16 bis 18 Millionen Euro ansteigen. Bis 2026 stehen dem Freistaat zur Finanzierung die erhöhten Umsatzsteueranteile zur Verfügung. Ab 2027 könnte sich der Bund aus dieser Finanzierung zurückziehen – auch ein Beispiel für ein nicht nachhaltig tragendes Engagement des Bundes, bei dem Land und Kommunen erst anfinanziert und dann im Stich gelassen werden. Meine Damen und Herren, der Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – hat sein Ausgabevolumen zwischen 2015 und 2020 mehr als verdoppelt. Das unterstreicht, welche große Bedeutung die Landesregierung den Bereichen Umwelt und Klimaschutz, aber auch der Gewässerunterhaltung oder dem Hochwasserschutz beimisst. Es ist hiermit belegt, dass diese Landesregierung den Einsatz für Klimaschutz, so klein unsere Möglichkeiten gemessen an der Größe unseres Freistaats auch sein mögen, und der bereits im Jahr des Pariser Klimaschutzabkommens begonnen hat, massiv bis zum laufenden Haushaltsjahr auch ausgeweitet hat. Wir leisten unseren Beitrag für den Klimaschutz und einen Planeten, der auch für die kommende Generation noch lebenswerte Bedingungen bietet. Genauso gilt es auch, für die öffentliche Infrastruktur beim Land und den Kommunen für unsere Kinder und Enkel wichtige Pfeiler der Daseinsvorsorge und Entwicklung des Freistaats zu erhalten und zu modernisieren. Hier sind die Ausgaben auch in 2022 verstetigt, um dem durchaus wachsenden Bedarf auch und gerade im Bereich der Unterhaltung von Vermögen Rechnung zu tragen. Das Azubi-Ticket wird in 2022 und 2023 fortgeführt. Die dafür notwendigen Mittel und die Verpflichtungsermächtigungen wurden eingestellt. Und – ich hatte es am Anfang erwähnt – die Digitalisierung unserer Verwaltung schreitet gut voran. Ohne sie ist in der Zukunft ein funktionierendes Gemeinwesen im 21. Jahrhundert nicht mehr vorstellbar. Auch wenn Thüringen in den letzten Jahren massiv investiert und zugelegt hat, hat Deutschland als Ganzes im Vergleich zu manch europäischem Nachbarn Nachholbedarf. Die Pandemie hat uns dies an der einen oder anderen Stelle sehr deutlich vor Augen geführt. Deshalb investieren wir in digitale Infrastruktur, aber auch in den gesetzlich geforderten Onlinezugang zu Verwaltungsdienstleistungen. Ich freue mich ausdrücklich, dass wir hier auch den Thüringer Rechnungshof an unserer Seite wissen. Mit den Investitionen in ein neues Rechenzentrum investieren wir dank Green-IT gleichzeitig in den Klimaschutz, und das erfolgreiche Förderprogramm für IT und E-Government in Thüringer Kommunen setzen wir auch in 2022 fort. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einen ganz kurzen Blick auf den Kommunalen Finanzausgleich werfen, ohne der Beratung des FAG vorzugreifen. Wer an dieser Stelle von Austrocknung der Gemeinden spricht und die unzureichende Finanzausstattung insgesamt kritisiert, der verdreht ganz absichtlich die Tatsachen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Die Finanzzuweisungen des Landes an die Thüringer Kommunen sind auch in 2022 weit oberhalb der Finanzzuweisungen in fast allen anderen Bundesländern. Nach Baden-Württemberg sind wir das Bundesland mit der zweithöchsten Pro-Kopf-Zuweisung, und während es dem Land nur unter Rückgriff auf Kreditaufnahmen und Ersparnisse gelungen ist, seine Haushalte aufzustellen, konnten die Kommunen in Thüringen ihre Verschuldung reduzieren. Der Vollständigkeit halber will ich ebenfalls auf die Anstrengungen des Freistaats in 2020 und 2021 zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen hinweisen. Ich freue mich besonders, dass die Kommunen damit durch die Krise gekommen sind, aber es beweist auch, dass der Freistaat seinen gesetzlichen Verpflichtungen umfassend nachkommt. Gestatten Sie mir abschließend einen Blick auf die Personalausgaben und die Anzahl der Planstellen und Stellen. Man kann ja in einigen auch öffentlich immer wiederkehrenden Äußerungen den Eindruck gewinnen, dass die Umsetzung politischer Ziele einzig und allein von der Anzahl der im Haushalt ausgebrachten Stellen und Planstellen abhängt. Und deswegen wird in jedem Jahr sowohl innerhalb der Landesregierung als auch im Landtag die Frage nach weiteren Stellen und Planstellen diskutiert. Aber, meine Damen und Herren, hier gilt nicht das alte Sprichwort „viel hilft viel“, das sich schon oft als falsch erwiesen hat. Es geht vielmehr um die Besetzung ohnehin freier Stellen, es geht um Personalsteuerung und Einsatz dort, wo es notwendig ist. Es bedarf kluger Ideen, um die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zielführend wie möglich einzusetzen. Und es geht um die durch die Digitalisierung der Verwaltung für neue Aufgaben frei werdenden Personalressourcen. Denn eines ist schwarz auf weiß nachzulesen und kann als Fakt nicht ignoriert werden: Thüringen hat bundesweit die höchste Zahl an Stellen und Planstellen je Einwohner. Da darf man schon die Frage nach dem Warum stellen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und es wer- den immer mehr!) Was machen die anderen seit vielen Jahren besser als wir? Wieso ist ihre Verwaltung effizienter? Verstellen wir uns nicht mit der steten Erhöhung des Inputs an Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu innovativen und reformerischen Ansätzen. Der Vergleich wird übrigens auch unter Einbeziehung der Länderfläche nicht besser, denn auch, wenn das einige wundern mag, auch andere Bundesländer verfügen über ein Territorialgebiet. Wenn Sie an Schleswig-Holstein denken, mit dem wir uns oft vergleichen – dies taugt also nicht als Erklärung. Die Personalausgaben steigen von 2021 auf 2022 um rund 73 Millionen Euro auf 3,28 Milliarden Euro. Sie machen damit rund 27,7 Prozent aller Landesausgaben aus. Und mit jeder weiteren Stelle und mit jeder weiteren Einstellung wachsen diese Ausgaben noch schneller und nehmen uns in den kommenden Jahrzehnten finanzpolitische Luft zum Atmen. Ich will es einmal verdeutlichen: Ein Beschäftigter in der Entgeltgruppe 10 und einer angenommenen Tarifsteigerung von 2 Prozent pro Jahr kostet dem Freistaat im Laufe eines 40-jährigen Berufslebens rund 4 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, da die Einbringung des Haushalts heute gemeinsam mit dem Gesetz zur Änderung des Corona-Sondervermögens beraten wird, hier auch eine Anmerkung dazu: Das Sondervermögen ist derzeit bis zum 31.12.2021 befristet und endet, wenn es nicht verlängert wird, automatisch. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens enthält derzeit auch Positionen, die über den 31.12.2021 hinaus fortgeführt und abfinanziert werden müssen. Im Fall einer Beendigung wäre diese noch in den Haushalt 2022 einzustellen. Dies bereitet derzeit gewisse Schwierigkeiten, weil erst am Ende des Jahres belastbare Zahlen verfügbar sein werden. Also konnte die Landesregierung dies nicht tun. Deswegen ist unser Vorschlag, die Laufzeit des Sondervermögens um ein Jahr zu verlängern, um die Abwicklung zu erleichtern. Ausdrücklich schlagen wir nicht vor, neue Ausgaben auf- oder gar eine weitere Zuführung von Landesmitteln vorzunehmen. Insofern geht die Vorhaltung fehl, dass es uns nur mit Hilfe des Sondervermögens gelänge, den Haushalt auszugleichen. Meine Damen und Herren, zum Abschluss ein kurzer Blick auf den Zeitplan. Nach der Landeshaushaltsordnung war die Landesregierung gehalten, den Haushaltsentwurf 2022 bis zum Plenum im September 2021 vorzulegen. Nun waren wir und weite Teile des Landtags davon ausgegangen, dass wir Neuwahlen zum Landtag am 26.09.2021 haben werden. Darauf war unser Zeitplan ausgerichtet, weil etwas anderes wenig Sinn ergeben hätte. Mit der Entscheidung, keine Wahlen durchzuführen, haben wir umgehend unsere eigene zeitliche Planung gestrafft. Und ich bin als Finanzministerin allen Beteiligten sehr dankbar, dass wir innerhalb eines wirklich kurzen Zeitraums die Aufstellung des Haushaltsentwurfs abschließen konnten. Damit haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um dem parlamentarischen Verfahren angemessen Zeit einzuräumen und mit Ihrer Unterstützung eine gegebenenfalls längere Phase der vorläufigen Haushaltsführung zu vermeiden. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und ich freue mich schon auf die vielen konstruktiven Auseinandersetzungen, Streitigkeiten, Diskussionen, die wir hier und auch im Haushaltsausschuss haben werden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert. Damit können wir in die Aussprache eintreten und ich darf zunächst das Wort erteilen für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Höcke.

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Björn Höcke AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch von meiner Seite ein herzliches guten Morgen ins Hohe Haus. Vielen Dank, Frau Ministerin Taubert, für Ihre einleitenden Worte, für Ihre Ausführungen. Wahrscheinlich kam es nicht nur mir so vor, als würde ich auf eine Traumreise mitgenommen werden. In den frühen Morgenstunden ist das vielleicht ganz angenehm, aber ich muss Sie jetzt leider auf den harten Boden der Realität zurückholen, sehr geehrte Frau Finanzministerin, das ist meine Aufgabe, und die ist auch durchaus begründet. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, gut 12 Milliarden Euro sind 2022 für den neuen Haushalt vorgesehen. Das ist viel Geld für unser kleines Bundesland. Grundsätzlich ist es so, dass ein Haushalt ein Land nach vorne bringen soll, ein Land fit machen soll für die Zukunft, wie man so schön sagt im Politikerdeutsch. Das ist leider bei diesem Haushaltsentwurf nicht der Fall. Thüringen wird nicht fit gemacht für die Zukunft, Thüringen wird nicht besser gemacht, Thüringen wird nicht schöner gemacht. Dieser Haushalt ist ein schlechter Haushalt, Frau Finanzministerin, und ich möchte Ihnen das an vier zentralen Punkten verdeutlichen. Der erste Punkt, den ich in den Blick nehmen will, sind die Investitionstätigkeiten, die vorgenommen werden sollen, bzw. werde ich in diesem Zusammenhang auch einen kleinen Rückblick anstellen müssen. Der zweite Punkt ist das Phänomen des weiteren Aufwuchses der Einnahmen und der Ausgaben. Der dritte zentrale Punkt, den ich in den Blick nehme, ist die fehlende, die mangelnde Transparenz Ihres Haushalts. Sie haben ja eben in Ihrer Einführung selbst von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit gesprochen. Ich werde Ihnen an einigen Punkten darlegen, dass dieses Prinzip der Haushaltsführung von Ihnen leider nicht exekutiert wird. Und der vierte große Punkt, an dem ich meine Kritik festmachen werde, sind die Einsparpotenziale, die wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag mit Blick auf Ihren Haushaltsentwurf festgestellt haben und die wir entsprechend in Änderungsanträgen dann in den nächsten Wochen und Monaten auch aufnehmen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum ersten großen Kritikpunkt, das ist die Problematik der Investitionen. Wir alle wissen, dass in den vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Thüringen ein massiver Investitionsstau vorliegt: bei Straßen, bei Turnhallen, bei Schulgebäuden und auch gerade bei den in Thüringen und für Thüringen so wichtigen Schlössern und Gärten. Ja, und das bezweifeln wir als AfD-Fraktion nicht, Investitionen sind dringend erforderlich, aber schon in der haushaltspolitischen Rückschau lässt sich leider nichts Gutes für die Zukunft erwarten. Im Jahr 2020 sind 61,35 Millionen Euro, die für öffentliche Investitionen vorgesehen waren, nicht ausgegeben worden. Vorhaben, für die Finanzmittel bereitgestellt waren, wurden einfach nicht umgesetzt. Für das laufende Jahr 2021 haben wir leider einen ähnlichen Befund zu konstatieren. Während dieses Jahr nun auch schon wieder – tempus fugit – dreiviertel der Zeit abgelaufen ist, wurden erst 37 Prozent der für Investitionen verfügbaren Mittel entsprechend verwendet. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass ein Haushalt eben nicht nur ein Zahlenwerk ist, nicht nur ein auf Papier gebanntes Luftschloss. Nein, ein Haushalt hat auch einen Erfüllungsauftrag. Und deswegen, sehr geehrte Frau Finanzministerin, sehr geehrte Landesregierung, bekommt die Landesregierung, bekommen Sie, Frau Taubert, von mir für die Planerfüllung ein Mangelhaft, für das Bauen von Luftschlössern bekommen Sie allerdings ein Sehr gut. (Beifall AfD) Nun wissen wir – und an der Stelle begrüße ich den Präsidenten des Landesrechnungshofs, Herrn Dr. Dette, auch sehr herzlich –, dass der Landesrechnungshof Kritik am Luftschlösserbau geübt hat, berechtigte Kritik, und vielleicht ist die Landesregierung im Entwurf für 2022 deshalb ein wenig bescheidener geworden, denn die für Investitionen vorgeschlagenen Summen in den Obergruppen 07 und 08 des Haushaltsentwurfs wurden von 1,975 Milliarden im Haushaltsjahr 2021 auf 1,879 Milliarden für 2022 reduziert, das will ich der Fairness halber nicht unterschlagen. An dem erkennbaren, uns bekannten Investitionsstau ändert das aber letztlich wenig bzw. gar nichts, im Gegenteil. Wir als AfD drängen daher für 2022 auf die tatsächliche Umsetzung der Planansätze, und das natürlich besonders im Hinblick auf ganz wesentliche und wichtige Sachen wie die Sanierung von Turnhallen, Schulgebäuden und Straßen etc. Ich muss an dieser Stelle auch eine effektive Verwendung bei vorhandenen Rücklagen anmahnen, Frau Finanzministerin. Schauen wir beispielsweise auf die im Titel 08 vorhandenen Rücklagen für Ausgleichsabgaben zugunsten Schwerbehinderter. Anstelle der eigentlich vorgesehenen Entnahme 2020 – geplant waren 5,5 Millionen Euro – erfuhr die Rücklage eine weitere Zuführung von 4,35 Millionen Euro, sodass der Rücklagenstand laut Thüringer Rechnungshof Ende des letzten Jahres bei sage und schreibe 31,7 Millionen Euro lag. Ich sage Ihnen, sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrte Landesregierung, von Ihrem oft getätigten und gehörten Integrations- und Inklusionsgeschwätz – ich muss mich jetzt mal sehr deutlich ausdrücken – haben die besonders förderungswürdigen Menschen in Thüringen leider gar nichts. (Beifall AfD) Es ist unverschämt und es ist schäbig, dass Sie diese Millionen nicht herausrücken. Ich komme zum zweiten großen Kritikpunkt an Ihrem Haushaltsentwurf: Das ist der ständige Aufwuchs von Einnahmen und Ausgaben. Warum leidet der Landeshaushalt an einem ständigen Aufwuchs von Einnahmen und Ausgaben? Die Gründe dafür liegen insbesondere auf der Ausgabenseite. Ich greife einmal die Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz heraus. Heute sehen wir erneut ein Anwachsen dieser Ausgaben. 2020 hatten die veranschlagten 30 Millionen Euro nicht gereicht – leider, muss man sagen. Statt 30 Millionen mussten 35,65 Millionen Euro ausgegeben werden. Inzwischen sind wir für 2022 in Ihrem Entwurf bei 39 Millionen Euro für Wohngeld angelangt. Dass die staatlichen Zahlungen für Wohngeldempfänger und Personen mit Grundsicherung steigen, ist nicht zuletzt das Resultat politischer Fehlentscheidungen. Ich habe in meiner Rede zur Aktuellen Stunde am Mittwoch auf zwei zentrale Preistreiber hingewiesen. Das sind eben nicht – wie Sie das in Ihren Ausführungen deutlich zu machen versuchten – temporäre Phänomene, sondern wir haben hier ein strukturelles Problem. Die zentralen Preistreiber, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete – ich möchte das noch mal in Erinnerung rufen –, sind, wie ich am Mittwoch ausführte, vor allen Dingen die Geldpolitik der EZB, die von Ihnen allen, mit Ausnahme der AfD, gestützt wird, also die sogenannte Geldmengenausweitung und die Klimapolitik, die zu einer Verteuerung vieler Dinge des täglichen Lebens geführt hat. Gerade einkommensschwache Haushalte müssen – und das ist leider die logische Folge für so eine politische Fehlausrichtung der großen Linien – jetzt staatlich alimentiert, staatlich gestützt werden. Aber auch die, die nicht am unteren Rand der Einkommensgruppen einsortiert werden dürfen und müssen – die Beamten beispielsweise –, auch für die muss mehr ausgegeben werden. Auch die Beamtenalimentation muss an das Grundsicherungsniveau angepasst werden, wie Sie wissen, und auch die öffentlichen Sachausgaben und die Gebäude- und Erhaltungskosten werden immer teurer – auch eine Folge der von Ihnen favorisierten Klimapolitik. Als Folge davon muss dann der Staatshaushalt immer weiter aufgebläht werden. Eine fatale Spirale als Folge falscher politischer Weichenstellung wird in Gang gesetzt, und der Steuerzahler wird am Ende zur Kasse gebeten. Als AfD – und das möchte ich hier noch mal betonen – sagen wir – und wir sind die einzige politische Kraft in Thüringen und Deutschland, die das in dieser Deutlichkeit argumentiert und auch propagiert –: Schluss mit der Geldmengenausweitung der EZB und Schluss mit einer Energiewende gegen die Gesetze der Physik! Ihre Klimapolitik, sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Kollegen von den Altparteien, ist wie das Heizen im Winter bei offenem Fenster: sinnlos und teuer. (Beifall AfD) Ja, es kommt viel Geld in die Staatskassen. Mich persönlich freut das eher weniger – muss ich sagen –, und den Steuerzahler wird es auch weniger freuen, denn es sind die Leistungen der Bürger, der Unternehmen, die entsprechend das Staatssäckel füllen. Ich erinnere an diesem Tag ungern daran, dass wir am 13. Juli was gefeiert haben, sehr geehrte Frau Finanzministerin? Den Steuerzahlergedenktag. Bis zum 13. Juli dieses Jahres haben die Menschen für Steuern und Abgaben gearbeitet, die Sie, sehr geehrte Kollegen von den superdemokratischen Parteien, ihnen aufgebürdet haben. Nächstes Jahr wird dieser Termin wahrscheinlich noch etwas weiter im Jahr zu suchen sein. Vielleicht sind wir dann schon beim 15. Juli oder beim 20. Juli oder vielleicht sogar schon im August – schauen wir mal. Das ist leider so. (Beifall AfD) Durchschnittlich haben wir eine Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland von 52,9 Prozent, das ist einer der höchsten Werte weltweit und das ist in unseren Augen als AfD skandalös. (Beifall AfD) Die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland ist unerträglich hoch und sie wird unter Ihrer Ägide wahrscheinlich tendenziell weiter steigen. Die Fleißigen und die Ehrlichen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, das sind die Dummen in Deutschland. (Beifall AfD) Die Leistungsträger verlassen leider jedes Jahr in Scharen Deutschland. Ich habe das an dieser Stelle schon des Öfteren ausgedrückt, ich tue es hier wieder, weil es Sinn macht und zielführend ist. Es ist so: Unter Ihrer politischen Ägide, sehr geehrte Kollegen von den superdemokratischen Fraktionen und Parteien, ist Deutschland zu einem Fachkräfteauswanderungs- und zu einem Sozialhilfeempfängereinwanderungsland geworden, (Beifall AfD) und die Thüringer Landesregierung befördert diesen Trend leider nach Kräften. Und dass Sie sich auf Kosten des Thüringer Steuerzahlers auch noch kräftig verzockt haben, sehr geehrte Frau Taubert und sehr geehrte Landesregierung, möchte ich hier nur en passant erwähnen. Etwas muss ich auch noch für den Kollegen Voigt übriglassen und für seine Möglichkeiten, hier auszuführen. 50 Millionen Euro sind bei einer danebengegangenen Geldanlage bei der Greensill Bank versenkt worden, das sind 50 Millionen Euro, die fehlen, um beispielsweise marode Straßen, marode Turnhallen, marode Schulgebäude zu sanieren. Das ist tatsächlich ein Totalversagen der thüringischen Landesregierung bzw. des Finanzministeriums. (Beifall AfD) Ich komme zum dritten großen Kritikpunkt an Ihrem Haushaltsentwurf, sehr geehrte Frau Finanzministerin, die mangelnde Transparenz. Den politischen Umgang mit dem Coronavirus kritisiert meine Fraktion seit gut anderthalb Jahren. Wir haben uns dazu mehrfach öffentlich, auch profund im Schriftlichen geäußert. Diese Maßnahmen, die Sie auch in Thüringen unterstützen, sehr geehrte Kollegen von den superdemokratischen Fraktionen, halten wir weiterhin für unverhältnismäßig, wir halten sie für völlig überzogen, wir halten sie für nicht effektiv, ja, wir halten sie für hysterisch. Ihre Corona-Politik – die jetzt auch indirekt natürlich unseren Haushalt für 2022 in unanständiger Art und Weise aufbläht – ist als hysterisch einzuordnen, sie schädigt die Wirtschaft und sie gefährdet die Demokratie. Das, was Sie hier betreiben, sehr geehrte Landesregierung, das ist nichts anderes als Corona-Extremismus. (Beifall AfD) Zu all den Schäden in der Volkswirtschaft, im Bereich der Bildung und Ausbildung und zu all den psychischen, mentalen und kulturellen Verwüstungen, die die Corona-Maßnahmen zur Folge haben, kommen die exorbitanten öffentlichen Kosten dieser irrationalen Maßnahmen. In Thüringen wurde für die entsprechenden Ausgaben ein Sondervermögen eingerichtet, der Corona-Pandemie-Hilfsfonds ins Leben gerufen. Wenn mit diesem Fonds richtig umgegangen wird, so ermöglicht er zumindest die Kosten der CoronaMaßnahmen quasi auf einmal in den Blick zu nehmen. Aber leider ist das nicht so. Leider hat es sich gezeigt, dass die Kosten der Corona-Politik keineswegs nur im Corona-Fonds abgebildet werden, sondern in allen möglichen Stellen und an allen möglichen Stellen des Kernhaushalts. Was hier versucht wird, ist nichts anderes als eine Verschleierungstaktik, und das kritisieren wir als AfD-Fraktion auf Schärfste. (Beifall AfD) Für den Bund wissen wir immerhin – das hat eine Anfrage unserer Bundestagsfraktion herausgefunden –, dass der Corona-Ausnahmezustand, der von Ihnen allen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, hier für Thüringen zu verantworten ist, etwa 1,4 Billionen Euro für das Jahr 2020 kosten wird. Das sind umgerechnet auf eine vierköpfige Familie 75.000 Euro. Auch das dürfen Sie den Bürgern draußen gerne mal erzählen. Es ist nur angemessen, sehr geehrte Damen und Herren, dass die Thüringer Bürger unzweifelhaft ersehen können, was Sie für diesen Corona-Ausnahmezustand und die Suspendierung ihrer Grundrechte am Ende zahlen müssen. Noch mal – und ich sagte das eingangs –: Wir fordern gerade in diesem Zusammenhang eines irrationalen Politikansatzes Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit, wir fordern Transparenz. (Beifall AfD) Ich komme zum vierten großen Kritikpunkt – die von uns aufgeklärten Einsparungspotenziale sind ja ein indirekter Kritikpunkt. Niemanden wird es wundern, wenn ich für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag die exorbitanten Ausgaben, die durch die Alimentierung einer wuchernden Asylindustrie und die Finanzierung zumal der illegalen Migration getätigt werden, komplett ablehne. Und diese Kosten werden ja wieder steigen. Eine neue Flüchtlingswelle steht uns bevor, und es scheint ja so zu sein, dass die etablierten Kräfte in diesem Land wiederum nicht gewillt sein werden, das zu tun, was Recht und Gesetz ist, nämlich die Grenzen dieses Landes endlich mal effektiv zu schützen. (Beifall AfD) Unter mehreren Haushaltstiteln, aus denen sogenannte Maßnahmen zur Integrationsförderung finanziert werden, sieht beispielsweise der Titel 684 72 fast 6,4 Millionen Euro vor, aus denen auch Beratungs- und Netzwerkarbeit des Thüringer Flüchtlingsrats alimentiert wird. 6,4 Millionen Euro Steuergeld für Beratung und Netzwerkarbeit, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der Titel 684 02 sieht für fast 6,6 Millionen Euro Integrationsmaßnahmen vor, und die Gesundheitsversorgung von Migranten, etwa die per elektronischer Gesundheitskarte, soll das Land und den Thüringer Steuerzahler mit 19,5 Millionen Euro jährlich belasten. Diese zusammen 32,5 Millionen Euro der drei entsprechenden Haushaltstitel sind noch längst nicht alles. Aber sie zeigen exemplarisch, die Multikulturalisierungspolitik, die Sie, sehr geehrte Landesregierung, aber letztlich doch alle Abgeordnete der etablierten (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ihre Redezeit!) und der superdemokratischen Kräfte hier exekutieren – sie ist reine Geldverschwendung und ein Raubbau an unserer Zukunft. (Beifall AfD) Hier gehört der Rotstift angesetzt, und eben das werden wir mit unseren Änderungsanträgen tun. Neben dem Einsparpotenzial in diesem Bereich sehen wir erhebliches Potenzial im Bereich der Förderung aller möglichen politischen Projekte. Hier wird unter dem Etikett der angeblichen Demokratieförderung auf Kosten der Steuerzahler vor allem ein Netz von Vereinen und Gruppen versorgt, die das politische Vorfeld des rot-rot-grünen Lagers bilden und die den von Ihnen verachteten Staat vor allem dann gut finden, wenn er ihr Auskommen finanziert. (Beifall AfD) Das Resultat sind steuerfinanzierte Projekte und Veranstaltungen zur Diffamierung bürgerlicher und konservativer, patriotischer Meinung und zur Durchsetzung absurder Ideologien. Ich will – und das möchte ich an dieser Stelle noch mal betonen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Landesregierung – keinen Staat, der auf dem rechten Auge blind ist. Ich will keinen Staat, der auf dem linken Auge blind ist. Ich möchte einen neutralen Staat. Ich möchte einen Staat, (Beifall AfD) der den Bürgern nicht ständig vorschreibt, was sie zu denken und was sie zu sagen haben. Die Bürger draußen wissen, was sie sich an Denken erlauben dürfen bzw., was sie zu denken haben. Sie bilden sich ihre eigene Meinung. Die Bürger draußen sind mündig und sie sind diese Bevormundung und die politische Korrektheit ein für alle Mal satt. (Beifall AfD) Wir wissen – das haben wir als AfD-Fraktion aufgeklärt –, dass in den letzten Jahren wenigstens 167 verschiedene Empfänger, Vereine und Einrichtungen Gelder für solche Art Projekte – also für antidemokratische, linksextremistische Projekte – erhalten haben. Im Jahr 2021 in den verschiedenen Haushaltstiteln der Kapitel 03, 04 und 05 sind das insgesamt 12,8 Millionen Euro für Ideologieproduktion, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. (Beifall AfD) Das muss ich in dieser Deutlichkeit mal artikulieren. 12,8 Millionen Euro. Und dass Sie jetzt am meisten und am lautesten schreien, sehr geehrte Kollegen von der Linken, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Na- ziideologie!) das wundert mich tatsächlich nicht. Der Gipfel bei dieser Art von Förderung aus dem Steuertopf ist, dass viele der so geförderten Vereine und Gruppen noch nicht mal korrekt Rechenschaft ablegen, ja, dass sie nicht ordnungsgemäß abrechnen. Das hat Gott sei Dank der Landesrechnungshof zu Recht kritisiert. Aber die Landesregierung kümmert sich einfach nicht darum, es handelt sich schließlich um ihr eigenes politisches Vorfeld, und da ist jeder Steuergroschen – so die Ansicht der Landesregierung – anscheinend gut angelegt. Wir halten das für völlig falsch und wir sagen, wir wollen den weiteren Trend in Richtung Linksstaat in Thüringen stoppen. Wir wollen zurück zu einem Rechtsstaat. (Beifall AfD) Ich könnte noch sehr lange ausführen, aber ich denke, diese vier zentralen Punkte, die ich ausgeführt habe, haben Ihnen deutlich gemacht, Frau Finanzministerin, sehr geehrte Landesregierung, dass es berechtigte Kritik an diesem Landeshaushaltsentwurf gibt. Wir werden, wie gesagt, mit Änderungsanträgen unsere Kritik auch noch mal manifest und transparent machen. Abschließend sei mir doch noch mal ein Wort Richtung Opposition – Fragezeichen – erlaubt, sehr geehrter Kollege Voigt vor allen Dingen, Sie werden ja gleich auch an das Rednerpult schreiten dürfen. Sie haben ja schon angekündigt bzw. Ihre Fraktion hat angekündigt, dass Sie jetzt mal wieder die Rolle tauschen wollen. Sie wollen jetzt nicht mehr der verlässliche Partner sein, jetzt wollen Sie Opposition sein. Aber die CDU ist ja geschmeidig, das kennen wir ja aus den Jahrzehnten der Existenz der CDU. (Beifall AfD) Ich bin wirklich mal gespannt, ob Sie Distanz aufbauen können zum rot rot grünen Zeitgeist oder ob ‑ ‑ Sie dann – nachdem Sie zunächst einmal den Oppositionellen gemimt haben – doch wieder über einen irgendwie gearteten Judaslohn eingekauft werden und dann doch aus staatspolitischer Verantwortung diesen – in Anführungszeichen – Haushalt stützen werden. Machen Sie sich Gedanken, ob jetzt nicht vielleicht doch der Zeitpunkt gekommen ist, Rot-Rot-Grün, diese Minderheitsregierung in den unverdienten politischen Ruhestand zu schicken. Von dieser Seite und von dieser Stelle noch mal meine herzliche Einladung, gemeinsam diesen Haushaltsentwurf (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Vorläufi- ge Haushaltsführung! Beschäftigen Sie sich mal damit!) hart zu kritisieren und am Ende dann wirklich sachlich zu bewerten und wenn die Bewertung so ausfällt, dass wir das ganze Ding nicht verabschieden können, dann gemeinsam diesen Haushalt nicht zu verabschieden und für Thüringen einen Neuanfang zu gewährleisten und Thüringen eine Zukunft zu ermöglichen (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Machen Sie das selbst?) ohne rot-rot-grüne Misswirtschaft, ohne weiteren Gang in den Linksstaat. Das wäre meine Bitte. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit, sehr geehrte Kollegen. (Beifall AfD)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Das Wort erhält nun für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Prof. Voigt.

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Mario Voigt CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Werte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste! Sehr geehrte Frau Taubert, schönen Dank für die Einbringung. Ich darf Ihnen im Namen meiner Fraktion sagen: Wir gönnen Ihnen, dass Sie heute in der Sonne stehen, Sie hatten ja nicht sonderlich sonnenreiche Haushaltsverhandlungen. Insofern kann ich Ihnen nur sagen, dass das ein Tag ist, der Ihnen gegönnt sei und Sie mir auf der anderen Seite fast leidtun, dass Sie das verteidigen müssen, wo Sie bestimmt an manchen Stellen zumindest auch öffentlich verlautbar anderer Meinung waren. Aber es gibt ja diesen Spruch „We have to fix the roof when the sun is shining.“ von J.F.K, also man muss das Dach reparieren, wenn die Sonne scheint. Das, was die Landesregierung hier macht mit 12 Milliarden Euro, ist nichts anderes als ein ambitionsloses Weiterwurschteln ohne ein Zukunftsbild für dieses Land. Und deswegen müssen Sie sich leider trotz Sonne heute auch die Kritik und die langen Schatten Ihres Haushalts gefallen lassen. (Beifall CDU) Die Bürger fragen zu Recht: Wofür gibt eine Landesregierung das Geld aus? Rot-Rot-Grün leistet sich beständig mehr Verwaltungspersonal, Sie haben darauf verwiesen, die meisten in Deutschland, aber uns fehlen Lehrer, Polizisten, Richter. Rot-RotGrün gibt 1,2 Millionen für ein paar aus dem Ruder gelaufene Wölfe aus, aber unsere Kinder warten weiterhin auf digitale Endgeräte. Rot-Rot-Grün versenkt 50 Millionen Euro in windigen Finanzanlagen, aber in unseren Kommunen wissen die Dörfer nicht mehr, wie sie ihre Schlaglöcher auf den Dorfstraßen fixen sollen. Das zeigt doch nur eines: Das zeigt letztlich, dass Sie die falschen Schwerpunkte für dieses Land setzen, und damit müssen Sie sich heute bei den Haushaltsberatungen auch auseinandersetzen. (Beifall CDU) Diesem Haushalt fehlen drei Dinge: Das erste ist eine gemeinsame Idee, eine gemeinsame Vorstellung, wo dieses Land eigentlich hingehen soll, das zweite ist finanzpolitische Solidität und das dritte ist die Einladung zum Mitmachen. Ich will es noch mal sagen: Sie sind in einer Minderheitsposition. Ich habe viel über den Sommer gelesen von gemeinsamem Geist, Kultur des Miteinanders. Herr Höcke – ist jetzt leider draußen –, dass Sie ernsthafterweise kein Interesse an diesem Staat haben, verstehe ich, weil die Aussage Ihres ehemaligen Bundessprechers war: Je schlechter es Deutschland geht, umso besser geht es der AfD. Das ist nicht der Ansatz der CDU, ich glaube, auch nicht der Ansatz der FDP. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Aber wir messen eine Landesregierung am Ende schon an einer Kultur des Miteinanders, und da ist dieser Haushalt eben auch keine Einladung zum Mitmachen. Wenn man über Thüringen geredet hat – lassen Sie mich zum ersten Punkt der gemeinsamen Idee von diesem Land kommen –, hat man immer davon gesprochen, dass es eines der Vorzeigeländer in den neuen Bundesländern ist, weil wir einfach erfolgreich waren, die Leute haben wirklich etwas aufgebaut, das hat man an allen Kernzahlen sehen können. Aber seit sieben Jahren merkt man eben, dass dieses Land in ganz wesentlichen Bereichen zurückfällt. Und seitdem Sie, Rot-Rot-Grün, regieren, hat Thüringen in vielen Bereichen die roten Laternen. Das kann man auch ganz normal an Fakten belegen: weniger Lehrer, aber mehr Unterrichtsausfall, weniger Gewerbeanmeldungen, Unternehmensgründungen und niedrigeres Wirtschaftswachstum, dafür aber höhere Steuern. Wir haben mittlerweile einen der höchsten Verwaltungspersonalstände und Bürokratiekosten in ganz Deutschland. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weniger Komplexität bei der CDU gehört auch dazu!) Wir haben weniger Mediziner, aber längere Wege zum Arzt. Wir haben weniger Geld für den ländlichen Raum, aber mehr Belastungen für die Dörfer. All das macht Rot-Rot-Grün in sieben Jahren aus, und das ist eine fehlerhafte Politik. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Wir haben sechs Jahre lang die höchsten Steuereinnahmen gehabt, die Thüringen jemals hatte, und trotzdem sind die falschen Schwerpunkte gesetzt worden. Der Landeshaushalt seit 2014 ist knapp um 3 Milliarden Euro gestiegen – 3 Milliarden Euro! Die Inflation ist jedes Jahr 1,1 Prozent gewesen. Der Landeshaushalt ist jedes Jahr um 3,3 Prozent gestiegen. Das ist die Bilanz. Und das müssen Sie sich auch gefallen lassen. Jetzt kann man natürlich die Frage stellen: Gehen Sie die großen Themen dieses Landes an? Gehen Sie die Fragen an, die die Demografie dieses Landes verändern? Gehen Sie damit um, wie sich Digitalisierung auf unseren Wirtschafts-, aber auch unseren täglichen Bereich auswirkt? Gehen Sie mit dem Klimawandel um? Was bedeutet das eigentlich für Fachkräftegewinnung? Und wenn man sich das dann anschaut, dann muss man Ihnen sagen: Dieser Haushalt ist in gewisser Weise last call, das ist der letzte Aufruf dafür, dass wir eben auch nicht mehr dieses ambitionslose Weiterwurschteln von Ihnen akzeptieren, sondern sagen: Wir wollen in einem Land leben, das wieder spitze ist, das nicht Mittelmaß ist, das nicht hintendran ist. Ich glaube, das ist auch der Prüfungsmaßstab, den man so einem Haushalt auferlegen muss. (Beifall CDU) Und wenn wir das tun, dann lassen Sie mich mal ein paar einzelne Punkte herausgreifen. Gehen wir mal in den Bereich „Wirtschaft und Arbeitsplätze“. Gemeinhin geht es doch um eine Frage: Es muss zuerst erwirtschaftet werden, bevor es verteilt wird. Da gibt es eine gewisse Selbstverständlichkeit in Ihrem Haushalt, dass Sie sagen: Ja, ja, die Unternehmen, die werden schon irgendwie durchkommen, aber wir belasten die mal weiter. Also die Frage: Wo ist eigentlich in diesem Haushalt die Entlastung und Entfesselung des Mittelstandes, wo ist denn die Fachkräfteinitiative? Neun von zehn Unternehmen sind nach 1990 gegründet worden. Gleichzeitig haben wir statistische Erhebungen, dass Thüringen bis zum Jahr 2030 rund 300.000 Fachkräfte fehlen, weil viele in den Ruhestand gehen. Jetzt schaut man sich an und denkt sich, na ja, so eine Landesregierung, die muss sich ja mit der Frage auseinandersetzen: Was heißt das eigentlich für unsere Unternehmen, was können wir dafür tun, dass Fachkräfte gewonnen werden? Wie gehen wir für die Pflege, für den Bäckermeister oder für das Industrieunternehmen damit um? Dann schauen wir in den Haushalt von Rot-Rot-Grün und stellen fest: Landesprogramm für Auszubildende in der Pflege in Thüringen wird einfach mal gekürzt. Dann geht es um die Frage „Fachkräftebedarf“, Kampagne „Macht eure Kinder stark“. Wir haben das damals in den Landeshaushalt 2021 hineinverhandelt – ewiger Prozess, nie richtig an den Start gekommen. Dann wurde uns versprochen, es soll im Haushalt des Sozialministeriums stehen – auch nicht da. Das bedeutet, für Handwerk, für Pflege, für Industrie gibt es in diesem Haushalt eine Kürzung in den Fragen „Fachkräftegewinnung“. Dann gucken wir uns auch noch an, wie es um die Mittel zur Existenzgründung, für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen geht: Ansatz halbiert, zusammengestrichen, Meistergründungsprämie halbiert. Wenn das Ihre Antwort auf die Frage ist, wie wir mit Fachkräftegewinnung umgehen, wenn das Ihre Antwort darauf ist, wie wir eigentlich Wirtschaftspolitik in diesem Freistaat gestalten wollen, die uns auch Zukunftsfähigkeit sichert, dann kann ich sagen, das sind die falschen Schwerpunkte. Das sorgt nicht dafür, dass wir in diesem Land erfolgreich sind, und deswegen ist dieser Punkt auch absolut abzulehnen. Wir als CDU sagen: Es muss wieder mehr für Fleißige in diesem Land getan werden. Sie tun es im Haushalt nicht. (Beifall CDU) Nehmen wir einen zweiten Punkt „moderne Infrastruktur, Digitalisierung“: In diesem Jahr – ich habe mir alle Studien und Befragungen angeschaut – liegt Thüringen in vielen Punkten am Tabellenende. Verfügbarkeit hoher Bandbreite für Gewerbestandorte, Abdeckung mit Glasfaser, Zuwachs bei Breitbandverfügbarkeit im Gigabit-Bereich. Den einzigen Spitzenplatz, den wir in dem Bereich einnehmen, ist die Anzahl der Internetausfälle. Wenn das Ihre Antwort auf eine moderne digitale Gesellschaft ist, dann ist Thüringen weiter und weiter abgehängt, und das können wir uns einfach nicht leisten. Das ist Antriebslosigkeit, das ist Bräsigkeit, wo wir eigentlich Geschwindigkeit brauchen. Oder nehmen wir den bildungspolitischen Bereich. Thüringen war da mal ziemlich weit vorne. Und diese Landesregierung steht auf den Schultern von Riesen, aber sie fällt eben runter. Das kann man Ihnen auch ganz genau belegen. 2014 gab es mehr Lehrer im Freistaat, als es heute gibt, und es gab weniger Schüler. Das heißt, wir haben mehr Schüler bekommen und Sie haben weniger Lehrer momentan eingestellt. Das ist die Realität in Thüringen. Und wir als CDU sind hingegangen und haben gesagt: Jawohl, wir wollen vor allen Dingen ein Zulagesystem für Lehrer auch im ländlichen Raum, weil dort natürlich auch Bedarfe sind. Jetzt sind wir ein dreiviertel Jahr später, diese Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum gibt es immer noch nicht und damit natürlich auch eine Einstellungspause für viele Lehrer, die wir eigentlich gebrauchen können. Das führt zu Unterrichtsausfall in diesem Freistaat. Das führt dazu, dass Lehrer und Schüler eben nicht so arbeiten können, wie sie es könnten, und das führt dazu, dass Thüringen auch weiter zurückfällt. Das können wir uns nicht leisten, liebe Freunde. (Beifall CDU) Und ich will es vielleicht auch mal relativ klar sagen, das misst sich auch an den Zahlen. Ich habe jetzt das Corona-Jahr mal rausgenommen, weil das wäre ein unfairer Vergleich. Aber wenn ich mir anschaue, was das für Schüler in Thüringen bedeutet, wenn Sie anschauen, wie die Schulabbrecherquote in diesem Freistaat aussieht, und den bundespolitischen dazu suchen, dann werden Sie feststellen, knapp 10 Prozent der Thüringer Schüler verlassen die Schule ohne Schulabschluss. Das ist ein Skandal. Der bundesweite Durchschnitt sind 7 Prozent. Das kann doch bitte schön nicht die Ambition dieser Zeit sein, dass wir so etwas zulassen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Um das mal in Ihre Haushaltspolitik zu gießen, man kann sich das sehr genau anschauen: Was heißt das denn für Thüringerinnen und Thüringer, wenn man Ihren Haushalt liest? Eine alleinerziehende Mutter, die aus dem ländlichen Raum kommt, zahlt für den Weg zur Grundschule ihrer Kinder in 10 Kilometern Entfernung zunächst 2 Euro pro Liter Benzin. Für den Weg zu der 1.000 Meter entfernten städtischen Grundschule gibt es für die gut verdienende Akademikerfamilie eine 40-prozentige Förderung für das Lastenrad, den Anhänger und auch noch den Unterstand. Ist das gerechte Bildungspolitik? Ich glaube nicht. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) (Unruhe DIE LINKE) Nehmen wir doch mal das Thema „Innere Sicherheit“, Punkt Nummer 4: Polizisten mit Bodycams ausstatten, steht schon wieder im Haushalt. Seit 2017 leisten wir uns ein Pilotprojekt. Das hilft den Thüringer Polizistinnen und Polizisten nichts. Es muss irgendwann mal verstetigt werden. (Beifall CDU) (Unruhe DIE LINKE) Dieses Stückwerk ist es, was uns schadet. Wir brauchen endlich Klarheit und Sicherheit für unsere Leute, die uns schützen, und nicht einfach nur Pilotprojekte, weil Sie sich in der Koalition nicht einigen können. Bodycams müssen auch in diesem Freistaat kommen, damit unsere Sicherheitskräfte sicher sind. (Beifall CDU) Und ich nehme den Bereich Migration. Ich sage das auch in aller Offenheit, Herr Minister. Wir haben uns darüber schon häufiger unterhalten. Sie verkünden Landesaufnahmeprogramme, Sie wollen ein eigenes Programm Thüringer Außenpolitik in gewisser Weise, aber tatsächlich die Probleme zu lösen, die in diesem Freistaat da sind – und ich kann nur an Sie appellieren: Nehmen Sie sich mal die Zeit, fahren Sie mal nach Suhl, schauen Sie sich an, was dort passiert. Es gibt keine klaren Rechtszustände; es ist wirklich ein Skandal, wie dort mit Menschen umgegangen wird, die bei uns Zuflucht suchen. Wenn das Ihre humanitäre Migrationspolitik ist, dann kann ich wirklich nur eines sagen: Es ist leicht, immer wieder zu verkünden, dass man Menschen Schutz geben will. Aber wenn man tatsächlich daran scheitert, es in Suhl oder dann in Eisenberg zu machen, nicht mal mit den kommunalen Verantwortlichen zu reden, wenn man dort neue Zuweisung betreibt, dann ist das eine Form von Migrationspolitik, die nicht funktioniert. Ich sage es gleich ganz deutlich, was für uns entscheidend ist: Wir wollen eine Migrationspolitik, die den Menschen, die Zuflucht brauchen, auch hilft, aber wir wollen vor allen Dingen auch eine Kontrolle und wir wollen vor allen Dingen auch diejenigen abweisen, die kriminell sind, weil das eben auch in Thüringen mit dazugehören muss. Humanitäres Gesicht und kontrollierendes, steuerndes Gesicht, das sind ein und dieselbe Medaille. (Beifall CDU) Oder nehmen wir einen weiteren Schwerpunkt Ihres Haushalts: Wald und Klimawandel. Es gibt zwei Möglichkeiten, auf den Klimawandel einzugehen. Das erste sind Verbote und Gesetze, das wird am Ende kein gutes Ende nehmen. Denn wir müssen auf Technologie und auf Innovation setzen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetze sind generell was Schlechtes, ich verstehe schon!) Wer glaubt, dass Klimawandel nur durch Windräder sowie durch Vetos und Verbote entstehen wird, der irrt. Das Entscheidende ist, dass es deutsche Ingenieurskraft und unserer Forschungsstärke bedarf, damit wir wieder bessere Möglichkeiten bekommen. Und darum muss es eben gehen. Nur jetzt schauen wir in den Haushalt und was sehen wir da? Ach ja, die Landesregierung streicht einfach mal die Flächenprämie für die Wiederaufforstung unserer Wälder. Warum macht sie das? Wenn man Klimawandel ernst nimmt, dann darf man eben nicht nur darüber reden, sondern muss da anfangen, wo Klimawandel in Thüringen eben auch beginnt. Wenn unsere Wälder durch Dürre, durch weniger Wasser geschädigt sind, dann muss es doch bitte schön darum gehen, den klimastabilen Baumartenbestand eben auch vorweisen zu können. Es geht nicht nur darum, Natura-2000-Stationen mit mehr Personal auszustatten. Der Klimaschutz in Thüringen wächst vor der Haustür, und deswegen ist das der falsche Schritt, um dem Klimawandel in Thüringen zu begegnen. (Beifall CDU; Abg. Dr. Bergner, fraktionslos) Nehmen wir den letzten Punkt: gleichwertige Lebensbedingungen. Das ist für mich wirklich das größte Ärgernis. Das ist für mich sogar ein Skandal, was in diesem Haushalt passiert. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Dann hätten Sie doch der Verfassungsänderung zustimmen können!) Dieses Land hat doch eine Zukunft, wenn wir wieder Großes auch im Kleinen machen, in unseren kleinen Dörfern, unseren kleinen Städten. Denn wir brauchen eine moderne Infrastruktur, wir brauchen schnelles Internet, Berufsschule in der Fläche, wohnortnahe ärztliche Versorgung. All das sind die Fragestellungen. Und wissen Sie, das ist das, was ich konzeptionell wirklich als den größten Unterschied zwischen dem, was uns antreibt, und Ihnen in der Landesregierung sehe: Sie geben Menschen unterschiedliche Startvoraussetzungen. Wenn Sie auf dem Dorf wohnen, im ländlichen Raum, dann werden die von Ihnen weniger wertgeschätzt als diejenigen, die in der Stadt leben. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall CDU) Das macht sich auch an den Finanzzuweisungen in diesem Haushalt deutlich. Denn wenn man sich anschaut – Kommunaler Finanzausgleich, die Finanzministerin hat darüber gesprochen –: Wir haben als CDU-Fraktion letztes Jahr zu einem Kommunalgipfel mit eingeladen, wo wir gesagt haben: Jawohl, wir wollen, dass wir zu einer Reform – (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Der Mi- nisterpräsident hat eingeladen!) ja, auf unseren Vorschlag hin, Herr Bilay, um bei der Wahrheit zu bleiben. (Heiterkeit DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie be- nehmen sich wie ein kleines Kind!) Ja, manche entlarven sich selbst, Herr Dittes, das ist immer wieder beruhigend. (Beifall DIE LINKE) Also, schauen wir uns den Kommunalen Finanzausgleich an. Wir haben im letzten Jahr darüber verhandelt, zwei Sachen waren maßgebend. Das Erste: Es muss zu einer ehrlichen Reform des Kommunalen Finanzausgleichs kommen, zu einer größeren Fairness zwischen dem ländlichen Raum und dem Land. Dann haben wir darüber gesprochen, haben darüber verhandelt, haben gesagt: Jawohl, das soll in 2022 passieren. Gleichzeitig haben wir dafür Sorge getragen, dass Finanzströme gerade auch in die kleinen Gemeinden kommen. Da haben wir ein Programm für die kleinen Gemeinden gemacht, der Minister hat es auch mit einer eigenen Pressemitteilung als seine eigene Idee verkauft. Und was lese ich jetzt in diesem Haushalt? Etwas ganz Simples: 43 Millionen Euro werden den Kreisen weggenommen und dann wird gesagt: Ja, besorgt es euch mal bei euren Gemeinden. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die krie- gen 60 Millionen mehr!) Das führt am Ende zu etwas ganz Simplem, Herr Bilay, und das muss man sich eben auch anschauen. Es passiert etwas ganz Simples: Sie wollen den Streit in der kommunalen Familie. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Über- haupt nicht!) Sie hetzen die Gemeinden auf die Landkreise, (Beifall CDU) weil Sie eines wollen: Sie wissen ganz genau, dass die Landkreise sich das über die Kreisumlage bei ihren Gemeinden ziehen. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie hätten sich mal den Haushalt anschauen sollen!) Das führt wiederum zu Verwerfungen auf der gemeindlichen Ebene. Und Sie wollen genau diesen Streit, weil am Ende nämlich niemand mehr in dieser emotionalen Infrastruktur in den kleinen Gemeinden Verantwortung übernehmen will, weil er immer wieder von seinem Bürger dafür angemacht wird, dass die Steuern steigen, dass nicht genügend Geld da ist, um in Infrastruktur zu investieren. Und das führt letztlich dazu, dass Leute sagen: Ich übernehme keine Verantwortung mehr. Durch diesen finanzpolitischen Trick zwingen Sie indirekt zu einer Zwangsfusion, weil vor Ort die Leute, die diese Verantwortung übernehmen wollen, nicht mehr zu finden sind. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber die Gemeinden kriegen doch mehr Geld!) Das ist die große Schwierigkeit. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Sie versuchen das durch die Hintertür, und das ist eben falsch. Und ich kann Ihnen sagen: Wir als CDU-Fraktion, wir sind die Kommunalaufsicht dieser Regierung. (Beifall CDU) Das, was Sie hier inhaltlich leisten, dieses Hetzen auf die kleinen Gemeinden, das ist auch etwas, das wir in den Haushaltsverhandlungen deutlich machen müssen: Es muss mehr hängenbleiben, und es braucht eine bessere Fairness für die kleinen Gemeinden und auch für die Landkreise, denn dort lebt ein Großteil der Thüringerinnen und Thüringer, und auf die darf nicht herabgeblickt werden, sondern die müssen mitgenommen werden. Das ist der Ansatz der CDU-Fraktion. (Beifall CDU) Und ich will es auch deutlich machen: Ich habe einen Brief von einem Bürgermeister bekommen, der hat mir gezeigt – Dorferneuerungsprogramm. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir ma- chen noch mal ein Seminar für die CDU!) Wenn es Ihnen ernst wäre, dann würden Sie auch auf so etwas achten. Aber was steht mittlerweile in offiziellen Schreiben der Landesregierung an die kleinen Bürgermeister?: Sie können bei der Dorferneuerung nicht mehr bedacht werden. Weil der Förderschwerpunkt ab dem Jahr 2023 ausläuft, wird eh kein Geld mehr da sein, ihr braucht gar nicht zu beantragen. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Das steht überhaupt nicht drin! Es ist um ein Jahr verschoben!) Kümmert euch nicht um die Zukunft eurer Dörfer, ist eh sinnlos. Dafür wird es kein Geld mehr geben. Das ist der falsche Schwerpunkt, das brauchen wir nicht. (Beifall CDU) Und weil jetzt eben von der Finanzministerin über das Thema KFA gesprochen worden ist: Zur Ehrlichkeit gehört auch bitte schön nicht nur die Frage der Zuweisung, Frau Finanzministerin. Zur Ehrlichkeit gehört doch auch, was Sie den Kommunen an Aufgaben übertragen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau das ist es!) (Beifall CDU) Und zur Ehrlichkeit gehört doch auch, dass in Bezug auf die Einnahmesituation, was die Steuerkraft im Vergleich angeht, Thüringen mit MecklenburgVorpommern zusammen die steuerkraftschwächsten kommunalen Ebenen sind. Genau aus diesem Grund muss doch auch auf so etwas geachtet werden. Wir werden nicht zulassen, dass Sie die Thüringer Kommunen weiter über Gebühr belasten, und das muss ein Ende haben. Nur so kann ein Haushalt, der Zukunft bauen will, funktionieren. (Beifall CDU) Um den Beleg noch einmal anzubringen, dass Sie am Ende gar nicht darauf achten, nämlich noch ein Beispiel: Dorfladenprogramm. Haben wir im letzten Haushalt mit verhandelt, haben es reingebracht, über 30 Anträge sind trotz kurzer Antragsfrist eingegangen. Wird das Programm nächstes Jahr wieder fortgesetzt? In diesem Haushalt findet es sich nicht, und das zeigt, dass Sie gar nicht daran interessiert sind, diese Infrastruktur im ländlichen Raum aufzubauen. Aber die braucht es eben. Wir sind demografisch das Land, was herausgefordert sein wird. 19 von 20 Regionen in Europa, die das höchste Durchschnittsalter haben, 19 von 20 Regionen liegen in Ostdeutschland, ein Großteil auch in Thüringen. Jetzt muss man sich die Frage stellen – und Ihr Konzept ist Zentralisierung. Unser Konzept ist, zu sagen, wir wollen Dezentralisierung, wir wollen die kleinen Einheiten starkmachen, weil die am Ende dafür Sorge tragen, dass das funktioniert, wie dieses Land eben auch tickt. Wir brauchen eine Regierung, die die Menschen auf dem Lande genauso unterstützt wie in den Städten, das ist der signifikante Unterschied, und das wird in den Haushaltsverhandlungen von unserer Seite auch deutlich gemacht werden. (Beifall CDU) Jetzt lassen Sie mich auch etwas zur finanzpolitischen Solidität und den Zumutungen dieses Haushalts sagen. Ich habe schon darauf verwiesen, dass seit 2014 der Haushalt um knapp 3 Milliarden Euro gestiegen ist – und das in einer Zeit, wo wir die steuerstärksten Jahre dieses Landes hatten. Frau Taubert tut mir in einer gewissen Weise leid. Sie müssen sich mit dieser ungebremsten Ausgabenpolitik der Minister und von Bodo Ramelow auseinandersetzen und müssen immer wieder dafür Sorge tragen, dass das irgendwie hinten und vorn funktioniert. Sie haben ja in gewisser Weise heute auch den Offenbarungseid abgeliefert. Sie haben gesagt: Die Pensionskasse ist leer, die Rücklagen sind leer und im nächsten Jahr schauen wir mal, wie es weitergeht. Das ist eben nicht finanzpolitisch solide, das baut nicht voraus, das spart auch nicht, sondern es setzt die falschen Schwerpunkte. Es gibt Geld aus, ohne zu wissen, wie es weitergeht. Das ist nicht finanzpolitisch ordentlich, und das kritisieren wir auch. (Beifall CDU) Jetzt haben Sie uns ja eine Fortbildung in der LHO angeboten, die nehme ich gern an. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Beim KFA auch!) Im Gegenzug biete ich Ihnen an, vielleicht auch das eine oder andere beizutragen, denn wenn es um die Frage der Einbringung dieses Landeshaushalts geht, gibt es klare rechtliche Maßstäbe. Die Landeshaushaltsordnung gibt Ihnen vor, wann Sie einen Landeshaushalt einzubringen haben. § 1 der Landeshaushaltsordnung sagt: „Der Haushaltsplan wird vor Beginn des Haushaltsjahres […] festgestellt.“ Was jetzt mit dem Einbringen hier im Oktober passiert ist, ist vollkommen klar: Das Parlament hat gar keine Chance, den Haushalt vor Jahresende und vor Beginn des Jahres 2022 zu verabschieden. Das geht mit allen Anhörungsfristen gar nicht. Das bedeutet, dass wir in eine Zeit laufen werden, wo Vereine, wo Organisationen, die Gemeinden noch gar nicht wissen, was auf sie zukommt. Sie können in das Jahr 2022 gar nicht solide reingehen. Jetzt haben Sie es damit entschuldigt zu sagen: Wir wussten ja nicht genau, wie das hier politisch weitergeht. – Seit März haben Sie diesen Landeshaushalt geplant, aufgestellt. Im Juni/Juli war klar, wie es weitergeht, und dann trotzdem im September keinen Landeshaushalt vorzulegen, obwohl in der Landeshaushaltsordnung § 30 steht, die Einbringung des Landeshaushalts muss in der ersten Sitzungswoche nach dem 1.9. stattfinden, ist zumindest meine kleine Chance, die Brücke zu bauen zur Weiterbildung der Landeshaushaltsordnung. Aber es bleibt dabei: Das schadet diesem Land, weil wir zu spät sind, das schadet der Planungssicherheit, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da waren wir doch in einer ganz anderen Situation. Das ist der Punkt!) aber es wird garantiert nicht dazu führen, dass wir uns hetzen lassen, denn wir wollen alle Anhörungsfristen, die es braucht, für die kommunalen Spitzenverbände, für die Organisationen, die angehört werden müssen, weil wir natürlich eines wollen: Wir wollen das gesamte Bild von Thüringen repräsentieren und nicht durch ein schuldhaftes Zögern der Landesregierung dafür Sorge tragen, dass am Ende kein solider Haushalt zustande kommt. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall CDU) Jetzt schlagen Sie vor, dass man das Sondervermögen noch ein Jahr länger fahren lässt, obwohl es eine klare vertragliche Verabredung gibt, das zum 31.12.2021 zu beenden. Ich bin sehr froh, dass der Präsident des Landesrechnungshofs heute hier ist. Herzlich willkommen, lieber Herr Dette! Die Präsidentenkonferenz der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat ganz klar in einer Beschlusslage deutlich gemacht, dass Nebenhaushalte zu vermeiden sind, weil sie Schattenhaushalte sind, weil sie die Schuldenbremse umgehen, weil sie die Kreditaufnahme auslagern. Deswegen sagen wir: Es kann nicht sein, dass gegen die vertragliche Verabredung, dass das Sondervermögen zum 31.12.2021 ausläuft, schon wieder verstoßen wird. Das ist nicht finanzpolitisch solide, und das lehnen wir ab. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da ist aber eine Menge Geld für Kommunen drin!) Jetzt gehe ich gar nicht auf die Frage ein, dass Sie eine eigene Steuerschätzung gemacht haben, damit Sie das Finanzpolster noch mal um 300 Millionen Euro aufpäppeln können. Wir werden an der Steuerschätzung im November sehen, wo wir rauskommen, und dann wird neu zu diskutieren sein. Was uns stört, ist: Förderprogramme werden nicht erarbeitet, Richtlinien werden nicht erlassen, Anträge werden monatelang nicht bearbeitet, Geld bleibt in der Landeskasse, Haushaltsreste fallen regelmäßig an und werden nicht verausgabt. 12 Milliarden Euro stehen jetzt im Haushalt. Wenn wir uns den letzten Haushalt mal anschauen: Ende September waren nicht mal 8 Milliarden Euro abgeflossen. Das ist keine finanzpolitische Solidität, weil Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit voraussetzt, dass die Dinge auch tatsächlich abfließen, die beantragt werden. Da versucht man, den Haushaltsgesetzgeber durch die Hintertür ein bisschen zu behumsen. Das funktioniert nicht. Wenn dann der Ministerpräsident noch davon spricht: Jetzt wollen wir mal die Deckungskreise erweitern, damit wir quasi Geld ganz beliebig von A nach B hin- und herschieben können. So funktioniert Finanzpolitik nicht, das ist Voodoo-Finanzpolitik, das brauchen wir in Thüringen nicht. (Beifall CDU) Dann lassen Sie mich zum letzten Punkt kommen, weil viel von neuem Miteinander und Zusammenarbeit gesprochen worden ist. Sie können sich sicher sein – und das auch an die Adresse vom Kollegen Höcke, ich weiß nicht, ob er gerade seine sehr langwierige Erkältung auskuriert, ich hoffe, dass er irgendwann auch mal einen Corona-Test macht: Wenn wir uns um die Frage dieses Landes streiten, dann tun wir es immer in der Sache. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Corona gibt es doch gar nicht!) Deswegen glaube ich, dass wir als CDU-Fraktion auch im letzten Jahr sehr genau gezeigt haben, was wir darunter verstehen, dieses Land nicht hängen zu lassen. Nicht wegen der Landesregierung, da wäre die Entscheidung einfach. Aber wegen der Bürgerinnen und Bürger, wegen der Dörfer und Städte, wegen der Vereine und Organisationen – darum geht es. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das haben die Bürger aber anders gesehen!) Deswegen kann ich nur eines sagen: Wenn ich mir das anschaue und ich Sie an den Taten messe und dann anschaue, was die CDU letztes Jahr an Vorschlägen gemacht hat und was sich in diesem Landeshaushalt wiederfindet … Wenn es Ihnen wichtig ist, weil Sie in der Minderheitsregierung sind, der Opposition die Hand zu geben – sei es die FDP oder die CDU –, dann muss Ihnen doch auch wichtig sein, Anknüpfungspunkte für solch eine Zusammenarbeit oder für solche Gespräche zu finden. Das Gegenteil ist der Fall. Sie haben es einfach rausgestrichen, haben es einfach weggemacht. Deswegen kann ich nur sagen: Wenn Sie tatsächlich an einem Gespräch interessiert sind, dann muss Ihnen doch auch wichtig sein zu begreifen, dass wir eine andere Idee von diesem Land haben. Aber: Kinder-Bauland-Bonus steht den Familien in Thüringen immer noch nicht zur Verfügung. Bei der Beantragung der Familienkarte ist komplett das Gegenteil davon herausgekommen, was hier im Landtag besprochen worden ist. Geld für Feuerwehren – die geplanten 5 Millionen Euro – sind immer noch weitgehend nicht bewilligt. Zulagen für Lehrer in Mangelfächern und Schulen im ländlichen Raum – 24 Millionen Euro eingestellt, immer noch keine Richtlinie. Ich könnte das weiter auflisten. Da kann ich einfach nur sagen: Wenn das Ihre Form von Angebot der Gesprächsführung ist, dann haben Sie immer noch nicht begriffen, in welcher politischen Lage Sie sich in diesem Land befinden. Sie sind Minderheit, und wenn Sie Zustimmung in diesem Haushalt wollen, dann müssen Sie begreifen, dass das mit diesem Haushalt nicht funktionieren wird. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Ich glaube, es ist deutlich geworden: Die Idee von diesem Land wird in Ihrem Haushalt nicht sichtbar. Sie haben ein falsches Zukunftsbild. Sie haben eigentlich gar keins. Es ist ambitionslos, es ist rückwärtsgewandt, es hat nichts mit den Problemen dieses Landes zu tun. Es sind häufig Nischenprojekte, aber die Hauptthemen werden nicht angegangen. Es geht nicht um die Frage, was finanzpolitisch solide ist. Es ist auch keine Kultur des Miteinanders. Die Haushaltspolitik von Rot-Rot-Grün erinnert ein bisschen an Christopher Kolumbus. Als er losfuhr, wusste er nicht, wohin, als er ankam, wusste er nicht, wo er war. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Aber er ist angekommen!) (Heiterkeit DIE LINKE) Das ist nicht bei Herrn Hey, sondern das ist bei Herrn Strauß. Ich habe es leicht umgewandelt. Da steht nämlich: Als er zurückkam, wusste er nicht, wo er gewesen ist – und das alles mit fremdem Steuergeld. Das ist der entscheidende Punkt: Sie machen es mit fremdem Steuergeld, Sie geben Dinge aus, die in diesem Land nicht gebraucht werden, Sie sorgen nicht dafür, dass vorgesorgt wird, und Sie sorgen vor allem nicht für eines: Sie sorgen nicht für eine Kurskorrektur, die es eigentlich braucht, um die Probleme dieses Landes zu lösen. Ob der Haushalt, wie er jetzt vorliegt, aus Sicht der CDU eine Chance hat, zustimmungsfähig zu sein, habe ich deutlich gemacht. Dieser Haushalt, wie er vorliegt, ist nicht zustimmungsfähig. Jetzt werden harte Verhandlungen stattfinden. Wie es am Ende ausgeht, setzt auch voraus, dass Sie über die Frage der Zukunft dieses Landes mit sich diskutieren lassen, mit sich über finanzpolitische Solidität sprechen lassen und dass Sie sich von Nischenprojekten verabschieden, die Sie so lange vor sich hergetragen haben. Weil das macht dieses Land nicht stark. Wir als CDU-Fraktion wollen das und deswegen sind wir heute hier in diesem Hohen Haus. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Ich freue mich sehr, trotz der Rahmenbedingungen, die wir im Landtag haben, was Corona betrifft, dass wir doch Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne haben. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir hatten die Gesamtschule Erfurt und auch das Gymnasium Stadtroda hier zu Besuch. Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Dittes.

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Steffen Dittes Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Voigt, ich bin Ihnen dankbar für das letzte Bild, was Sie in unseren Köpfen hinterlassen haben. Sie haben ja die Regierungsübernahme von Rot-Rot-Grün im Jahr 2014 als die Entdeckung Amerikas beschrieben – 1492. (Beifall DIE LINKE) Ich habe das ähnlich wahrgenommen und viele Thüringerinnen und Thüringer auch. Denn Sie wissen, 1492, Kolumbus markiert das Ende des Mittelalters und den Eintritt in die Neuzeit. (Beifall DIE LINKE, SPD) So viel Authentizität in der Wahrnehmung hatte ich Ihnen gar nicht zugetraut. (Unruhe CDU) Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht mit dem letzten Abschnitt auch ein Stück weit beginnen, den Herr Voigt angesprochen hat, nämlich mit der Gemeinsamkeit in den Haushaltsberatungen. Als ich heute früh die „Thüringer Allgemeine“ gelesen habe, den Kommentar von Martin Debes, „Misstrauen und Missvergnügen“, da dachte ich: Na, da übertreibt er mal wieder offensichtlich ein wenig. Aber eben hatte ich den Eindruck, Sie hatten wirklich auch kein Vergnügen, sich mit dem Haushalt zu beschäftigen, und misstrauen tatsächlich auch den politischen Verantwortungsträgern in diesem Land. Aber darum geht es mir in diesem Moment gar nicht. Ich will eher auf diese Bemerkung eingehen, dass hier eine Gefahr darin bestehe, es existiere für den Haushalt derzeit keine Mehrheit, weil keine Absprachen und keine Verträge Grundlage dieser Haushaltsberatung sind. Dem will ich ganz vehement widersprechen und auch das an Ihre Adresse, Herr Voigt, richten. Wir haben einen Vertrag zu dieser Haushaltsberatung, und zwar wir alle 90 Abgeordnete in diesem Landtag. Wir haben einen Vertrag mit den Wählerinnen und Wählern in diesem Land, einen Haushalt für dieses Land auf den Weg zu bringen. Die Landesregierung ist ihrer Verantwortung nachgekommen und hat dem Landtag einen Haushaltsentwurf vorgelegt. Und unsere Verantwortung ist es, und dafür wurden wir im Oktober 2019 gewählt, mit einem Haushalt Jahr für Jahr die Voraussetzungen für die Funktionalität dieses Landes zu schaffen, dafür, dass Verwaltung funktioniert, dafür, dass Planungssicherheit in den Kommunen existiert, dafür, dass öffentliche Aufträge verteilt werden, dafür, dass Unternehmen auch Wirtschaftsfördermittel und Subventionen erhalten und dass vor allem auch die soziale Infrastruktur in diesem Land am Leben erhalten wird. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung, und der kann sich kein Parlamentarier entziehen, ob nun in der Opposition oder in der Regierungsfraktion, und das umso mehr auch noch unter den Bedingungen einer Minderheitsregierung. In den Zeiten einer Mehrheitskoalition kann man sich als Oppositionspolitiker durchaus auf solche Redebeiträge wie den Ihren zurückziehen, aber in dieser Zeit, in dieser politischen Verantwortung stehend reicht es eben nicht aus, da muss man seine Verantwortung als Parlamentarier dieses Landes ernst nehmen und den Haushalt auf den Weg bringen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landesregierung hat mit dem Entwurf dem Parlament die Grundlage auch dafür geschaffen. Frau Taubert ist darauf eingegangen, es gibt eine schwierige politische Situation im Thüringer Landtag, es gibt Herausforderungen, vor denen auch die Gesellschaft steht, die Pandemie, die Klimaschutznotwendigkeit, die uns fordert, auch Maßnahmen zum Umgang mit dem Klimawandel. All das sind Herausforderungen, die sich natürlich auch in einem Haushalt wiederfinden müssen. Die Besonderheit dieser Herausforderungen ist, dass sie eben nicht an den Grenzen der Einjährigkeit eines Haushalts enden, sondern wirklich mehrjährige Probleme darstellen, die wir dann eben auch im Haushalt jährlich abbilden müssen, aber die Mehrjährigkeit dieser Herausforderungen ebenso im Blick halten müssen. Und ich sagen Ihnen ganz ehrlich, dieser Haushalt bildet das gut ab und zeigt, dass auch die Regierung handlungsfähig ist. Wir wären schlechte Parlamentarier, wenn wir der Auffassung sind, an diesem Haushaltsentwurf gäbe es nichts mehr zu verändern. Aber der Haushaltsentwurf zeigt noch eines, und das ist ganz im Widerspruch zu dem, was hier vorgetragen wurde: Es ist die Fortsetzung auch politischer Entscheidungen – und ich werde darauf zurückkommen –, die der Landtag die letzten Jahre getroffen hat. Die sind hier fortgesetzt finanziert. Das heißt, das, was an Kursentwicklung auch seit 2014 – praktisch seit der Neuzeit in Thüringen – auf den Weg gebracht worden ist, wird mit diesem Haushalt fortgesetzt und gesichert. Das zeigt doch auch deutlich, dass diese Landesregierung gut haushalten kann. Ich komme aber gleich noch mal darauf zurück. Ich will drei Eckdaten nennen, die durchaus von Relevanz sind, wenn man über die Seriosität auch dieses Haushaltsentwurfs reden will. Die Personalausgabenquote liegt bei etwa 30 Prozent, also 10 Prozent unterhalb der verfassungsrechtlichen Schranke. Die Investitionsausgabenquote liegt bei über 15 Prozent und die Zinsausgabenquote unter 3 Prozent. Und Sie haben die Frage der Realisierung von Investitionen aus diesem Haushalt heraus angesprochen, Herr Voigt. Wir haben doch aber, wenn wir von diesem Pult reden, auch noch eine andere Verantwortung, nicht nur auf den Zahlenteil zu schauen, der in diesem Haushalt ist, sondern auch die Frage nach der Realisierung und nach der Realisierungsverantwortung zu stellen. Das Problem – und deswegen will ich Ihnen das auch an diesen Beispielen benennen – bei Schulen, bei Sporthallen, aber auch beim Straßenbau, bei der Digitalisierung ist doch, dass nicht das Land der Aufgabenträger dieser Investitionen ist, sondern das Land nur derjenige ist, der die Gelder praktisch hilfestellend zur Verfügung stellt, damit andere Investoren ihre Investitionsleistungen tatsächlich erbringen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Aber zu spät!) Und wenn Sie sagen „zu spät“, dann will ich Ihnen auch am Beispiel der Digitalisierung mal sagen, weil Sie ja zumindest in bundespolitischer Verantwortung waren: Die Bundesregierung hat in diesem wichtigen Bereich, den Sie immer wieder hier hervorheben, die Verantwortung für die Digitalisierung im ländlichen Raum durch das Bundesprogramm Graue Flecken auf die Kommunen übertragen, die in dieser kleinteiligen Struktur, wie wir sie auch in Thüringen haben, überhaupt nicht in der Lage waren, das tatsächlich abzuwickeln, was an Investitionsmitteln durch Bund und durch das Land zur Verfügung gestellt worden ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen ist es auch eine Frage, über die wir beispielsweise im Zusammenhang mit dem Sondervermögen reden müssen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben keine Ahnung von Kommunen!) Es ist richtig, dass wir das Geld zur Verfügung stellen. Und dann müssen wir die Frage stellen: Warum können die, die für die Investitionen verantwortlich sind, diese Gelder nicht wirklich für tatsächliche Investitionen nutzen? Dafür ist Digitalisierung ein gutes Beispiel, weil wir da wirklich drei Säulen der Verantwortung haben: den Bund, das Land und eben auch die Kommunen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ver- antwortung war Ihr Stichwort, jetzt sind Sie eingestiegen!) Herr Voigt, ich habe Ihre Rede ja wirklich … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ge- nossen!) Genossen kann man nicht sagen, es war aber auch kein Missvergnügen. Ich hatte an einigen Stellen den Eindruck, Sie hätten sich bei der Vorbereitung der Rede vielleicht weniger mit Ihrem Bildzeitungsredakteur hinsetzen sollen als mit Ihren Haushältern. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich will noch mal auf einige Punkte eingehen. Sie monieren in der „Thüringer Allgemeinen“ und heute ja auch einen Überschuldungs- und Ausgebekurs, auf welchem sich die Minderheitsregierung befindet. Ich will – und das kann ich Ihnen nicht ersparen – Sie an Ihre Rede aus dem September 2020 in der Messehalle zum Haushaltsentwurf 2021 erinnern. Dort sagten Sie: „eine Kunst zu zeitigen, mit weniger auch wieder mehr zu erreichen. Ich kann nur sagen: Das kann ich in diesem Haushalt nicht erkennen und das ist die falsche Prioritätensetzung.“ Sie haben uns vorgeworfen, diese Regierung würde das Geld zum offenen Fenster hinauswerfen. Das haben Sie heute sinngemäß wieder getan, ich habe ja zugehört. Sie haben viele Forderungen für Mehrausgaben gestellt und einen Punkt für Reduzierung aufgenommen, nämlich die Lastenfahrräder, Ihr liebstes politisches Projekt, das 1 Million Euro im Haushalt von 12 Milliarden ausmacht. Das war Ihr einziger Einsparvorschlag, den Sie von hier vorn vorgetragen haben. Alles andere waren Mehrforderungen. (Beifall DIE LINKE) Aber ich will Sie auch an 2020 erinnern. Damals, als Sie gesagt haben, die Landesregierung wirft das Geld mit vollen Händen zum Fenster raus, betrug das Volumen des Haushaltsentwurfs der Landesregierung 11,4 Milliarden Euro. Zum Leidwesen der Finanzministerin hat die rot-rot-grüne Koalition mit Ihnen dann Verhandlungen aufgenommen, wie wir den Haushalt mehrheitsfähig bekommen. Erinnern Sie sich noch an die Gesamtsumme des Haushalts 2021, der Sie dann zugestimmt haben? 12 Milliarden Euro. Das Verhandlungsergebnis mit Ihnen auf der Grundlage des Landesregierungsentwurfs für den Haushalt 2021 waren Mehrausgaben in Höhe von 600 Millionen Euro. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) An Ihrer Stelle wäre ich bei solchen starken Worten, die Sie von hier vorn gesprochen haben, durchaus etwas zurückhaltender. Sie werfen uns immer vor, dass in diesem Haushaltsentwurf Ideologieprojekte stehen würden. Wir haben auch Ideologieprojekte Ihrer Fraktion mit in den Haushalt genommen, zum Beispiel – Sie haben es angesprochen – den Kinder-Bauland-Bonus – ein reiner Mitnahmeeffekt ohne wirklichen Gestaltungseffekt in diesem Moment, ohne eine Lenkungsfunktion, ein reines Ideologieprojekt der CDU-Fraktion. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie haben eine andere Vorstellung davon! Familien interessieren Sie nicht!) (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Fa- milienkarte sage ich nur als Stichwort!) Wie sieht es mit dem Haushaltsentwurf 2022 aus? Das Gesamtvolumen des Haushalts ist 12,034 Milliarden Euro. Dann haben Sie Ihre Rede damit begonnen, Herr Voigt, dass Thüringen seit 2014 das Schlusslicht im Bundesländervergleich ist, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: So ist das!) und sagen dann aber gleichzeitig, dass in dieser Zeit das Haushaltsvolumen von 2014 bis 2022 um 3 Milliarden Euro gestiegen ist. Das heißt, in dieser Zeit, wo Thüringen das Schlusslicht jeder wirtschaftlichen Entwicklung, jeder möglichen Steuereinnahmefähigkeit war, haben sich die Einnahmen in diesem Land um 3 Milliarden Euro verändert. Sie sind nicht ganz so weit gegangen wie Herr Höcke, der darunter leidet, dass sich die Einnahmen verbessert haben, aber Sie kritisieren das und bringen es aber auch überhaupt nicht in den Zusammenhang damit, dass das vielleicht Ausdruck einer Entwicklung ist, jedes Jahr 3,3 Prozent, haben Sie gesagt, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein, 3,3 Milliarden!) Zuwachs auch an Einnahmen. Das ist doch etwas, was wir in dieser Zeit auch mal bedenken. Hier will ich das vielleicht auch mal in Zahlen übertragen: Die Steuereinnahmen 2022 nach diesem Haushaltsentwurf werden exakt die Höhe haben wie der Gesamthaushalt 2014, den Sie noch zu verantworten haben. Das können Sie als negative Entwicklung geißeln, aber ich glaube, es ist wenig glaubhaft, und damit werden Sie auch keinen überzeugen. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Also, alles raus damit!) Herr Voigt, warten Sie doch ab, ich bin doch noch nicht am Ende meiner Rede. Nun lesen wir ja auch immer wieder in den Zeitungen, die Einnahmen gehen zurück. Da will ich vielleicht auch sagen, natürlich haben wir Herausforderungen. Und, Frau Taubert, wir müssen auch mal zur Kenntnis nehmen – Sie werden das sicherlich bestätigen –, die Einnahmen in diesem Haushaltsentwurf 2022, und das ist kein Haushaltsvoodoo, steigen um 800 Millionen Euro gegenüber dem Haushalt 2021. Das kann man ja kritisieren. Aber wenn man Vorschläge machen will, damit umzugehen, dann sollte man vielleicht nicht auf das Gesamtbudget schauen und auf die damit verbundene Einnahmeseite, sondern man sollte auf die Ausgabenseite schauen und da sind wir gespannt, welche Vorschläge Sie machen etwa zur höheren Tilgung oder vielleicht auch zur Rücklagenauffüllung. Da haben Sie hier im Prinzip jede Antwort offengelassen, aber haben sich darauf beschränkt, eine auf falschen Tatsachen gründende Kritik zu äußern. Ich will es auch noch einmal sagen, weil Sie es auch als Haushaltsvoodoo beschrieben haben – die Auflösung des Pensionsfonds. Sie erwecken den Eindruck, als ob wir aus den verbliebenen 149 Millionen Euro alle Pensionen in den nächsten Jahren bezahlen können sollten. Das ist doch nicht der Fall. Der Pensionsfonds war dazu gedacht, Spitzen bei den Pensionszahlungen im Haushalt abzubilden und realisieren zu können. Nun ist es doch sogar betriebswirtschaftlich, aber vielmehr noch volkswirtschaftlich viel sinnvoller, nicht einen Fonds zu haben, den ich für 1 Prozent Zinsen anlege, wenn ich gleichzeitig Schulden mit 2 Prozent Zinsen abfinanzieren muss. Das heißt, es ist doch sinnvoll, das Nachhaltigkeitskonzept der Landesregierung weiter zu verfolgen und für wirklich jeden Beamten, den wir in den Landesdienst übernehmen, Schulden abzubauen, weil damit die Zinsbelastung auch in der Zukunft des Freistaats Thüringen reduziert wird, etwas, was ich mit dem Pensionsfonds überhaupt nicht abbilden kann, wenn ich einen Pensionsfonds für 1 Prozent Zinsgewinn anlege, aber gleichzeitig für Schulden 2 Prozent zahle, dann ist das Geldverschwendung, wenn ich an diesem System festhalte. Deshalb ist das nicht Haushaltsvoodoo, sondern vernünftig, was die Finanzministerin hier vorgelegt hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weil Frau Taubert und Herr Voigt auch darauf eingegangen sind, zur Frage der Nettokreditaufnahme: Ich habe heute auch gelesen, die Linke hätte Schulden gefordert. Mir erscheint diese Sichtweise ein bisschen unterkomplex. Erstens hat die Linke keine Schulden gefordert und zweitens sind wir auch nicht so verrückt, und stellen uns irgendwo hin und fordern, Schulden aufzunehmen. Sondern dahinter steht auch die Frage: Wie finanziere ich notwendige Ausgaben in Haushalten? Nun ist das ein Stück weit – Frau Taubert, Sie sind darauf eingegangen – politische Spiegelfechterei, die wir hier betreiben. Die Landeshaushaltsordnung – § 18, glaube ich – ist da relativ eindeutig. Die Landesregierung hat die Notsituation nicht festgestellt. Der Landtag kann es aufgrund der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht tun, also werden wir mit dem Geld auskommen, was im Gesamtbudget des Finanzministeriums hier dem Landtag vorgelegt worden ist. Für uns ist das auch keine ideologische Frage, und deswegen ist die Frage „Schulden ja oder nein“ für mich auch tatsächlich unterkomplex diskutiert, auch von Ihnen, Herr Voigt, sondern es ist wirklich einmal eine volkswirtschaftliche Betrachtung wert, was wir hier eigentlich diskutieren. Natürlich – und da hat Frau Taubert recht –, jede kreditfinanzierte Investition verlagert Ausgaben und damit auch Kosten in die Zukunft auf künftige Haushalte, weil dann die Kredite abfinanziert werden müssen. Aber volkswirtschaftlich gedacht ist auch die Verlagerung der Investitionsleistung in die Zukunft eine Verlagerung von Kosten in die Zukunft, weil dann in Zukunft die notwendigen Investitionen finanziert werden müssen. Und es kommt jetzt noch ein Kostenfaktor hinzu, nämlich die Kosten für den Verzicht auf die Investition, die wir tagtäglich in vielen Bereichen erleiden, entweder, indem wir Maßnahmen zum Klimaschutz und zum Umgang mit dem Klimawandel nicht auf den Weg bringen oder wenn wir beispielsweise in der Digitalisierung notwendige Investitionen nicht tätigen oder auch im Bereich der Bildungseinrichtungen und Gebäude, also Vermögen auf Verschleiß fahren. Das heißt, dort, wo wir natürlich auch Investitionen verlagern, werden die Investitionskosten in Zukunft höher sein und die Kosten, die wir heute haben, durch den Verzicht auf die Investitionen schlagen auch noch ins Konto. Deswegen ist es keine Frage allein von Schulden ja oder nein, sondern es ist eine Frage volkswirtschaftlicher Verantwortung auch für die Zukunft. (Beifall DIE LINKE) Ich wünschte mir, dass wir, wenn wir über öffentliche Haushalte diskutieren, nicht immer das Portemonnaie der schwäbischen Hausfrau oder das Portemonnaie der privaten Haushalte – um es wertfrei zu formulieren – zur Hand nehmen, sondern wenn wir über volkswirtschaftliche Zusammenhänge reden – und da ist der öffentliche Haushalt einer von drei Sektoren –, dann gehört es auch dazu, volkswirtschaftlich darüber zu diskutieren. Vielleicht gelingt es uns ja auch jenseits von diesem Haushaltsentwurf darüber eine Diskussion in Thüringen auch in der Politik zu beginnen. Auf Bundesebene hat die ja auch zu ganz anderen Ergebnissen geführt als in Thüringen. Das sei nur am Rand bemerkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Voigt, ein großes Thema Ihrer Darstellung, Ihrer Rede und auch Ihrer öffentlichen Äußerungen in den vergangenen Tagen zum Haushalt ist die Frage der Kommunalfinanzierung, ein Thema, was uns wirklich alle tatsächlich beschäftigt. Sie haben zum Beispiel kritisiert, dass die kommunale Familie mit dem Haushalt schlechtergestellt wäre, sie finanziell auszutrocknen drohe. Dann haben Sie in Suhl zu Ihrem Landesparteitag gesagt, Sie werden dem Haushalt nur zustimmen, wenn die Kommunen nicht kaputtgespart würden. Ehrlich gesagt war ich da beruhigt. Als ich das gehört habe, dachte ich: Die Mehrheit ist sicher. Ich hatte es mir nicht so leicht vorgestellt, aber ich dachte, super, der Fraktionsvorsitzende der CDU erklärt in Suhl schon durch eine sehr galante Art und Weise und ein bisschen subtil seinen Mitgliedern seines Landesverbands, dass er dem Haushalt zustimmen wird. (Unruhe CDU) Ich weiß, Herr Voigt, so haben Sie es nicht gemeint. Ich habe es so verstanden, aber so haben Sie es nicht gemeint. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Hochmut kommt vor dem Fall!) Ja. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gilt aber für alle!) Herr Voigt, Sie stehen ja oft hier vorn mit so einem professoralen Gestus und verlangen evidenzbasierte politische Entscheidungen. Das Bedauerliche dabei ist, dass Sie das selbst in Ihren eigenen Positionen gar nicht so wichtig finden. Deswegen will ich vielleicht doch noch mal einen Blick auf die Kommunalfinanzen legen und Ihnen sagen: Das, was Sie hier vorn vorgetragen haben – und das muss man auch in der politischen Debatte ganz ohne Hochmut sagen können –, war falsch. Schauen wir doch erst mal auf das Jahr 2020, das Corona-Pandemie-Jahr. Wir haben ja viel und oft auch über die Situation in den Gemeinden diskutiert. Mehrbelastung in den Kommunen, in den Gemeinden, in den Landkreisen, schwindende Einnahmen durch Wegfall von Steuereinnahmen auch auf der gemeindlichen Ebene und natürlich auch die Situation in den Verwaltungen durch die sehr tiefgreifenden Lockdownmaßnahmen. Das war das Jahr 2020 für die Kommunen. Und wenn man jetzt – und das können Sie beim Landesamt für Statistik nachlesen – die Zahlen für Landkreise, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften anschaut, die konnten in Thüringen im Krisenjahr 2020 über 260 Millionen Euro mehr ausgeben, das mussten sie auch, das war auch gerechtfertigt. Die Gesamteinnahmen stiegen in dieser Zeit aber um mehr als 380 Millionen Euro. Im Ergebnis erwirtschaften Thüringer Kommunen in der Gesamtsumme – und wir brauchen nicht bestreiten, dass sich das für die Kommunen durchaus sehr unterschiedlich darstellt und dadurch auch Verwerfungen eintreten – einen Jahresüberschuss von 300 Millionen Euro. Dann sage ich Ihnen noch dazu: 280 Millionen Euro davon waren Bundes- und Landesgelder, die zur Kompensation von Steuermindereinnahmen gedacht waren. Wenn Sie das jetzt mal gegenrechnen, dann sage ich Ihnen: Im Corona-Jahr 2020 haben Bund und Land den Thüringer Kommunen die Steuermindereinnahmen und die Mehrausgaben überkompensiert, und das führte zu diesem Jahresüberschuss von 300 Millionen Euro. (Beifall DIE LINKE) Zeitgleich, Herr Voigt, konnten die Thüringer Kommunen 234 Millionen Euro Schulden oder Kredite tilgen. (Beifall DIE LINKE) Das ist die Situation 2020. Aber was macht die Landesregierung? Was werfen Sie uns hier vor? Was macht die Landesregierung in diesem Haushaltsentwurf 2022? Sie erhöht, Herr Voigt, die Zuschüsse, sie erhöht die Zuschüsse an die Kommunen in Thüringen. Ich will es nur mal sagen: Die Finanzausgleichsmasse steigt von 2,23 Milliarden auf 2,335 Milliarden um 106 Millionen Euro. Das sind Mittel, die den Kommunen direkt unmittelbar auf Grundlage dieser gesetzlichen Regelung zur Verfügung stehen. Sie können den Kopf schütteln, aber Sie können (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist eine Mogelpackung!) auch in die Drucksache hineinschauen. Dann sind Ihnen ja, wie wir heute gehört haben, die Gemeinden sehr wichtig. Die gemeindliche Schlüsselmasse, also Schlüsselmasse für gemeindliche Aufgaben, steigt um 42 Millionen Euro. Nun sind Sie aber auch noch darauf eingegangen, dass Ihnen besonders die kleinen Gemeinden im ländlichen Raum am Herzen liegen. Auch hier hat die Landesregierung mit ihrem Entwurf einen Vorschlag unterbreitet, nämlich die Verlängerung des Demografiefaktors von drei auf fünf Jahre. Das heißt, gerade die kleinen Gemeinden im ländlichen Raum profitieren von dem Finanzausgleichsgesetz, was vorgelegt worden ist, (Beifall DIE LINKE) und erhalten mehr statt weniger Geld. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das sehen die absolut nicht so!) Nun haben Sie sich hier hingestellt und haben gesagt, wir würden die Gemeinden gegen die Landkreise ausspielen. Und dann erinnere ich Sie wieder: evidenzbasierte politische Entscheidung. Diese Landesregierung hat am Anfang des Jahres ein Gutachten in Auftrag gegeben und das Gutachten, wissenschaftliches Gutachten – als Wissenschaftler haben Sie da ja hohen Respekt; (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Kei- ne Plausibilität!) als Wissenschaftler sollten Sie hohen Respekt vor solchen wissenschaftlichen Leistungen haben –, kommt zum Ergebnis: Die Finanzausgleichsmasse ist in der Höhe mehr als ausreichend. Die Finanzausgleichsmasse wurde aber trotzdem um 106 Millionen Euro erhöht. Dieses Gutachten kommt aber auch noch zu dem Ergebnis, dass es eine Ungleichbehandlung zwischen Gemeinden und Landkreisen gibt und es deswegen dort zu einer Verschiebung kommen muss. Aber auch diese Verschiebung – und deswegen lohnt wirklich ein Blick in den Haushalt, auch für Sie – ist im Prinzip nicht eine, die in diesem Haushaltsentwurf eins zu eins umgesetzt worden ist, sondern die Landkreise wurden mit einer Weiterleitung der Mittel für Kosten der Unterkunft in Höhe von 59 Millionen Euro zusätzlich im Prinzip an den Zuschüssen des Bundes beteiligt, sodass auch deren Finanzausgleichsmasse – nicht Finanzausgleichsmasse, weil die 59 Millionen, insgesamt, glaube ich, 160 Millionen, in diesem Teil außerhalb des Finanzausgleichs liegen –, also auch die Zuweisungen an die Landkreise und auch an die kreisfreien Städte für Landkreisaufgaben steigen. (Beifall DIE LINKE) Also das, was Sie von hier vorne erzählt haben, Herr Voigt, ist einfach nicht wahr. Und wenn man sich dann noch die Finanzsituation der Gemeinden und der Kommunen anschaut, dann sollten Sie auch noch eines berücksichtigen, das ist für unseren Haushalt ja auch wichtig: nämlich die Einnahmenseite bei den Kommunen. Denn aufgrund der Steuerschätzung im Mai ist davon auszugehen, dass die eigenen Steuereinnahmen der Gemeinden und Städte um weitere 47 Millionen Euro auf 1,854 Milliarden Euro steigen. Jetzt sage ich Ihnen die Zahl: In Summe werden den Gemeinden, Städten und Landkreisen im Jahr 2022 5,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: We- gen ihrer eigenen Steuereinnahmen! Weil sie es müssen!) Finanzausgleich – ich komme gleich dazu –, Zuweisungen aus dem Haushalt außerhalb des Finanzausgleichs und eigene Steuereinnahmen. Das sind 85 Millionen Euro mehr als 2021 und, Herr Voigt, 1,7 Milliarden Euro mehr als 2014, als Sie das letzte Mal in Regierungsverantwortung einen Haushalt beschlossen haben. (Beifall DIE LINKE) Von den 1,7 Milliarden Euro Steigerung in diesem Zeitraum fallen 1,2 Milliarden Euro auf höhere Zuweisungen des Landes zurück und eine halbe Milliarde auf den Anstieg eigener Steuereinnahmen. Und wie man aufgrund dieser Zahlen sich hier hinstellen und sagen kann, dass diese Landesregierung die Kommunen austrocknet, das verstehe ich nicht, aber das verstehen Sie wahrscheinlich auch nicht. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Im Durchschnitt, Herr Voigt, bedeutet das im Übrigen – und das ist für alle Kommunalpolitiker, die regelmäßig auch mit dem Landkreistag diskutieren –, im Durchschnitt der letzten acht Jahre bedeutet das, dass 200 Millionen Euro jedes Jahr bei den kommunalen Finanzen on top gekommen sind, und das seit 2014. (Beifall DIE LINKE) Ich will Ihnen auch noch mal sagen, weil Sie auch sagen, dass ja dann immer diskutiert wird, der Kommunale Finanzausgleich, das sind systemkommunizierende Röhren, wenn das Land an Steuereinnahmen partizipiert, dann muss es das auch den Kommunen weitergeben: Wenn man jetzt mal sogar den kommunalen Anteil in diesem Landeshaushalt 2022 und im Entwurf ohne die Tilgungsausgaben vergleicht mit dem Anteil für Kommunen im Haushalt 2021, dann steigt der Anteil für die Kommunen trotz geringer werdender Ausgaben des Landes insgesamt von 29,3 auf 30 Prozent. Deswegen sage ich Ihnen: Das, was Sie hier vorne zu den Kommunen gesagt haben, entbehrt jeder Grundlage in diesem Haushalt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Um es noch mal deutlich zu sagen: Die kommunalen Finanzen stiegen Jahr für Jahr seit 2014 um 5,75 Prozent an. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist Voodoo! Sie sind vier Jahre gar nicht angestiegen!) Nein, das ist nicht Voodoo, Herr Voigt. Das ist nicht Voodoo, das sind die Zahlen, die Sie nachlesen können beim Landesamt für Statistik. Und damit hätten Sie sich eigentlich auch auseinandersetzen sollen. Wenn wir wirklich darüber reden wollen, wie wir den Kommunen in einzelnen Situationen besser helfen, dann müssen wir über einige Sachen reden, dann müssen wir über Aufgaben reden, aber nicht nur über Aufgaben, die das Land überträgt, sondern auch über Aufgabenwahrnahme auf kommunaler Ebene und auch leistungsfähige Strukturen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das sagt unser Konnexitätsprinzip!) Wie zu Recht alle, auch die kommunale Familie, an das Land appellieren, auch die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, dass man auch in schwierigen Situationen mit dem vorhandenen Geld kluge Entscheidungen treffen kann mit demselben Recht, denke ich, können wir in einer gemeinsamen Diskussion mit den Kommunen darüber reden, welche notwendigen strukturellen Veränderungen auch in der Aufgabenwahrnahme notwendig sind, damit das Geld, was den Kommunen ansteigend zur Verfügung steht, auch sinnvoll eingesetzt werden kann und die Probleme löst, die auf kommunaler Ebene bestehen. (Beifall DIE LINKE) Herr Voigt, Sie haben gesagt, dem Haushalt fehlt eine Idee, eine Perspektive, ein Leitfaden. Das mag sein, dass Sie die nicht erkannt haben, aber das heißt ja nicht, dass sie ihm fehlt. Ich will es vielleicht mal an diesen drei Aspekten, drei inhaltlichen Fragen benennen. Es ist nämlich tatsächlich ein Leitfaden drin, ein Leitfaden der Gerechtigkeit. Ich fange mal bei der Bildung an, weil Ihnen das auch wichtig ist, nämlich der Frage der Bildungsgerechtigkeit. Sie haben in diesem Zusammenhang ja darauf hingewiesen, dass die Zuwendungen für Lehrer, die in den ländlichen Raum gehen, noch nicht so in dem Maße sichergestellt werden konnten, wie Sie es sich vielleicht wünschen. Frau Taubert hat dazwischengerufen, dass es beamtenrechtliche Hindernisse gibt. Was Sie aber nicht machen, ist, dass mit diesem Haushalt Entscheidungen, die dieser Landtag die letzten Jahre getroffen hat, die tatsächlich zu einer höheren Attraktivität des Lehrerberufs führen, auch zu mehr Bildungsgerechtigkeit führen, tatsächlich mitfinanziert, weiterfinanziert werden und auch für die Folgejahre gesichert sind. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie müssen einfach mehr Lehrer einstellen!) Herr Voigt, mehr Lehrer einstellen – der Stellenplan und der Personalkostenansatz sind dafür geeignet, den demografischen Wandel in den Klassenzimmern tatsächlich zu vollziehen. Jetzt will ich es Ihnen noch mal deutlich sagen, weil Sie sich hier hinstellen und sagen, da müssen sie halt mehr Lehrer einstellen: Sie haben ja recht, 2014 gab es mehr Lehrer. Aber schauen Sie sich doch mal die Alterspyramide der Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen 2014 an. Ihre Regierung war es, die sehenden Auges in diese Situation in den Lehrerzimmern hineingeraten ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will Ihnen das auch mit Zahlen untersetzen. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die Alterspyramide war 2014 jünger als Sie!) In der Periode 2009 bis 2014 wurden durch Ihre Regierung 1.604 Lehrer eingestellt, in den Jahren 2015 bis 2020 durch Rot-Rot-Grün 4.512 Lehrerinnen und Lehrer. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Plus Stel- lenhebungen!) (Unruhe CDU) Warum ist denn das notwendig gewesen in dieser Zahl? (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist in Summe weniger!) Weil es eben nicht den normalen Wandel eines gesunden – sage ich mal – Altersdurchschnitts in der Lehrerschaft praktisch ersetzen konnte, sondern weil ein deutlicher Abgang der durch die auf Verschleiß gefahrenen Alterspyramide zu ersetzen war und notwendig war. Das ist die Realität. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Der demografische Wandel ist in diesem Haushalt auch abgebildet. Und noch etwas ist in diesem Haushalt abgebildet, was ich als Frage der Gerechtigkeit verstehe: Endlich sind seit diesem Jahr Lehrer aller Schularten gleichgestellt, (Beifall DIE LINKE) Regelschullehrer, Grundschullehrer, Gymnasiallehrer – und auch das ist ausreichend finanziert in diesem Haushalt. Ich finde, das ist eben auch eine Frage von Gerechtigkeit, eine Frage von Attraktivität. Dazu gehört auch die Entscheidung, Hortnerinnen auf 80 Prozent anzuheben, weil das eben auch die Attraktivität in der Ganztagsschule sichert, weil das eben auch den Erzieherberuf in der Schule tatsächlich attraktiver gestaltet. Das sind Entscheidungen, die wir hier in diesem Landtag getroffen haben, Herr Tischner, die wir in diesem Landtag getroffen haben, die mit diesem Haushalt finanziert und gesichert sind. Finanziert und gesichert mit diesem Haushalt sind auch zwei entgeltfreie Kindergartenjahre, dass eben tatsächlich der entgeltfreie Zugang besteht. Ich will es vor dem Hintergrund so mancher Diskussion deutlich sagen: Auch der kostenfreie Zugang zu Bildung ist eine Frage von Bildungsqualität. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es ist nicht der einzige Aspekt. Wir müssen auch über die Verstetigung und gesetzliche Sicherung der praxisintegrierten Ausbildung für Erzieher reden, wir müssen auch über den Betreuungsschlüssel reden. Diese drei Säulen machen Bildungsqualität in Thüringen aus. Ich denke, die müssen wir zusammen diskutieren, und das werden wir als Linke auch weiter forcieren. Ich will es auch mal deutlich sagen: Das Recht auf Bildung hat das Kind. Das Recht auf Bildung hat nicht das Kind in Abhängigkeit der sozialen Situation der Eltern. (Beifall DIE LINKE) Wenn wir tatsächlich finanzstarke Eltern stärker an den Ausgaben für gesellschaftliche Aufgaben beteiligen wollen, dann kann ich nur appellieren an Grüne, an SPD und auch an die FDP, auf Bundesebene tatsächlich endlich zu einer sozialgerechten Steuerreform beizutragen, dann kriegen wir auch die Finanzierung des Gemeinwesens hin und dann garantieren wir auch das Recht auf Bildung überall. (Beifall DIE LINKE) Das Thema „soziale Gerechtigkeit“ – ich hatte es vorhin schon mal angesprochen – zieht sich auch durch diesen Haushalt. Die Sicherung der sozialen Infrastruktur – Vereine, Institutionen, Projektträger, beraten, betreuen, begleiten, pflegen, 24 Stunden, sieben Tage die Woche, jede Woche, jeden Monat im Jahr viele Menschen in diesem Land, Kinder, Jugendliche, Seniorinnen, Menschen mit Behinderung, Frauen mit Gewalterfahrungen – die Kette ist lang. Die soziale Infrastruktur stützt sich auf das Engagement vieler Menschen in vielen Vereinen, Projekten und Initiativen. Mit diesem Haushaltsentwurf wird diese soziale Infrastruktur gesichert. Ich will auch mal deutlich machen: Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ wurde die Familienpolitik neu ausgerichtet. Jetzt entscheiden wirklich die Landkreise und die kreisfreien Städte selbst, was Förderung bedarf: Familienzentrum, Seniorenbeauftragte, Pflegestützpunkte oder Bürgerbusse. Das, was wirklich notwendig ist zum Zusammenleben, wird über dieses Programm vor Ort entschieden und umgesetzt. Auch das Projekt „AGATHE – Älter werden in der Gemeinschaft“ wird über dieses Programm vor Ort entschieden und umgesetzt. Das Projekt AGATHE ist auch eine Voraussetzung dafür, um als Gesellschaft auf den demografischen Wandel zu reagieren und Einsamkeit tatsächlich auszuschließen, Menschen mitzunehmen, teilhaben zu lassen am gesellschaftlichen Leben in diesem Land. Zur Frage der Gerechtigkeit – und deswegen verstehe ich nicht, wie Sie bei diesem Thema diese Frage immer völlig ausblenden können – gehört natürlich auch die Frage der Klimaschutzpolitik. Denn das ist eine Frage der Gerechtigkeit: Wer verbraucht eigentlich welchen Anteil an natürlichen Ressourcen? Wer hat eigentlich welchen Zugang zu natürlichen Ressourcen? Welche natürlichen Ressourcen hinterlassen wir zukünftigen Generationen? Da sind im Haushalt durchaus Entscheidungen getroffen worden, die hier schon angesprochen worden sind, die umgesetzt worden sind, denen hier im Landtag Entscheidungen zugrunde liegen. Ich denke da an die Niedrigwasserstrategie, die jetzt Aufnahme gefunden hat. Natürlich können wir uns auch vorstellen, an einigen Stellen – Frau Siegesmund, Sie werden mich in dieser Frage wahrscheinlich unterstützen – nachzusteuern. Ich finde das Projekt „Solar Invest“ eine wesentliche Säule von Klimaschutzpolitik. Im Bereich der Energieversorgungspolitik ist doch gerade das eine Möglichkeit, mit diesem Programm Bürgerinnen und Bürger dazu zu animieren, zur Energiewende selbst beizutragen. Die hohe Inanspruchnahme dieses Programms zeigt ja auch, dass Bürgerinnen und Bürger in diesem Land daran ein Interesse haben. Deswegen sollten wir noch mal gemeinsam diskutieren, wie wir vielleicht mit einem niedrigen Betrag – wir reden hier gar nicht über zwei- oder dreistellige Summen – da tatsächlich den Energiewandel in Klimaschutzpolitik stärken können. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Ich will, weil Sie es angesprochen haben, Herr Voigt, auch auf einen Punkt noch mal eingehen. Sie haben den Wald angesprochen. Ich will hier nicht alle Maßnahmen, die im Landeshaushalt enthalten sind, erwähnen. Ich will natürlich sagen, dass beispielsweise auch Mittel zur Beseitigung von Waldschäden integriert sind. Aber ich will noch mal auf einen anderen Punkt verweisen. Mit diesem Haushaltsentwurf unterstützt diese Landesregierung oder dann der Landtag auch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse als Förderung ehrenamtlicher Struktur. Nun kann man sagen, das ist eine ganz normale Entscheidung, das ist irgendwie sinnvoll, dies auf den Weg zu bringen. Ich will es an dieser Stelle auch noch mal sagen – Frau Müller hat es vorhin auch schon dazwischengerufen: Ich würde mir wünschen, dass diese Ausgabe – die Förderung ehrenamtlicher Strukturen – auch im aktiven Umweltschutz endlich eine verfassungsrechtliche Grundlage der Förderung des Ehrenamts als Staatsziel hat. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und ich kann Sie nur auffordern und einladen, daran mitzuwirken und das Staatsziel auf Förderung des Ehrenamts endlich in der Thüringer Verfassung zu verankern. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Auch der Bereich der öffentlichen Sicherheit wurde durch Sie angesprochen. Da will ich auch noch mal sagen, weil Sie immer sagen, Thüringen ist seit 2014 Schlusslicht: Wir reden hier – ich weiß nicht, Herr Maier – in jeder zweiten Plenardebatte über die Situation in der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Wir müssen die Investitionsplanung dort auch im Blick halten, wir sind auf einem guten Weg, sonst wird dieses Dauerthema irgendwann zu einer Never-Ending-Story. Aber seit 2014 wurde der Personalbestand an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule um 62 Prozent angehoben. Das ist das, was der Landtag beschlossen hat. Eine Schwierigkeit haben wir – deswegen ist es vielleicht auch Ihre Verantwortung, nicht immer nur das Land schlechtzureden oder einzelne Strukturen und Entscheidungen schlechtzureden, sondern gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir diese Stellen auch besetzen können. Wir wissen, dass die Stellen, die wir geschaffen haben, nicht besetzt werden konnten und im Moment noch einige im Besetzungsverfahren sind. Deswegen müssen wir auch den Haushalt nutzen, beispielsweise über Stellunganhebungen zu diskutieren, dass wir auch vergleichbare attraktive Arbeitsangebote in der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule haben (Beifall DIE LINKE) und kooperieren dann mit operativen Maßnahmen, sollte das dann dazu führen, dass nicht mehr so viele Ausbildungslehrgänge, insbesondere für die Ehrenamtlichen, zu verzeichnen sind. Herr Maier, natürlich – ich komme aus meiner Haut als Innenpolitiker nicht raus – muss ich auch noch einen kritischen Punkt zum Inneneinzelplan sagen: (Zwischenruf Siegesmund, Ministerin für Um- welt, Energie, Naturschutz: Nur einen?) Nur einen. Wir haben viele Jahre dazu genutzt, um darüber zu diskutieren, wie viele Polizeianwärter wir brauchen. Wir hatten jährliche Überbietungswettbewerbe zwischen den Polizeigewerkschaften, der Opposition. Sagten die einen 150, sagten die anderen 180, dann sagte der Dritte 225 sind notwendig, und am Ende haben wir etwas gemacht, was ich für sehr vernünftig halte: Wir haben einen Landtagsbeschluss gefasst und haben gesagt, wir schreiben jetzt mit dem Haushalt 2021 die Anwärterzahlen für 5 Jahre auf 300 Anwärter jedes Jahr fest. Wir wissen aus dem Innenausschuss, Herr Maier, es ist schwierig und es wird noch schwieriger werden, diese 300 Anwärterstellen immer zu besetzen, und wir wissen, es ist auch schwierig, die eingestellten Anwärter bis zum erfolgreichen Abschluss zu bringen. Deswegen verstehe ich nicht, warum wir zwar der Anzahl der Polizeianwärter sehr viel Aufmerksamkeit gewidmet haben, aber die Menschen, die die Polizeianwärter ausbilden, weniger Aufmerksamkeit erfahren. Nun hat dieser Landtag 2020 und 2021 mit den jeweiligen Haushalten insgesamt 13 neue Stellen in der Polizeibildungseinrichtung in Meiningen geschaffen, um genau eine stärkere Qualität in der Ausbildung zu sichern und damit auch diese 300 Anwärterzahlen jedes Jahr umzusetzen. Was ich nicht verstehe, Herr Maier – und das ist mein einziger Punkt der Kritik, die ich an dieser Stelle äußere – ist, warum Sie uns im Haushaltsentwurf vorlegen, dass sechs Stellen, die wir erst geschaffen haben, wieder an das Innenministerium zurückgehen. Ich glaube, wenn man die Polizeianwärterausbildung qualitativ hochwertig gestalten will, dann muss man auch diejenigen stärken, die diese Ausbildung vollziehen. Deswegen hoffe ich, dass wir diese Entscheidung Ihres Hauses auch im Parlament diskutieren und am Ende noch korrigieren können. Herr Voigt, ein Wesensmerkmal von rot-rot-grüner Politik ist die Frage demokratischer Partizipation und das Eintreten für Menschenrechte in diesem Land. Auf dem Landesparteitag in Suhl haben Sie gesagt, man brauche keine Lastenfahrräder und Demokratieprogramme, die irgendwelche Linken versorgen. Dass Sie beides zusammenführen, offenbart, glaube ich, schon, welches politische Klima bei Ihren Landesparteitagen herrscht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass Sie versuchen, auch mit Lastenfahrrädern Politik zu machen, finde ich persönlich für eine Oppositionspartei ein bisschen dünn, aber es ist Ihre Entscheidung. Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, es fühlt sich kein Mensch in diesem Land beleidigt, wenn er als links beschrieben wird. (Unruhe CDU) Aber das Ziel, das Sie mit solchen Aussagen verfolgen, ist doch erkennbar. Sie wollen Demokratieförderprojekte in der öffentlichen Meinung diskreditieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und was Sie in der Konsequenz diskreditieren, ist das Engagement für demokratische Werte und Zivilgesellschaft, und das kann nicht der Ernst einer werteorientierten CDU sein, die sich als bürgerliche Partei der Mitte versteht. (Beifall DIE LINKE) Wir brauchen – und das haben Sie richtig gesagt – nach dem Attentat in Großbritannien eine Situation, in der die Demokraten mehr zusammenstehen. Es bedarf also mehr Zivilgesellschaft und nicht weniger, und das ist auch der Maßstab unserer gemeinsamen Beratung hier zum Haushalt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch ein Satz am Ende zum Sondervermögen. Sie haben gesagt, Sie wollen das Sondervermögen nicht verlängern. Das sagt, genau genommen, der Gesetzentwurf der Landesregierung auch nicht aus. Wenn man mal genau nachliest, wird man sehen, es soll die Laufzeit des Sondervermögens um ein Jahr verlängert werden, keine weiteren Zuführungen und keine weitere Verankerung von neuen Programmen im Sondervermögen. Worum geht es also? Es geht darum, dass das Geld, das dieser Haushaltsgesetzgeber mit dem Gesetz zum Corona-Hilfsfonds zur Verfügung gestellt hat – mit der Zustimmung zum Wirtschaftsplan –, auch für notwendige Maßnahmen adressiert hat, tatsächlich auch für diese Maßnahmen ausgegeben wird. Wenn Sie nun wollen, dass Gelder, die aus irgendwelchen Gründen bis zum Jahresende nicht ausgereicht werden konnten, in den Haushalt zurückfließen, dann wollen Sie im Prinzip, dass diese Maßnahmen auch nicht mehr realisiert sind. Das sind Maßnahmen zur Stärkung von ÖPNV in diesem Land, das sind Maßnahmen zur Stärkung von Sportvereinen, das sind aber auch Maßnahmen zur Digitalisierung im Schulbereich. Dort sind Gelder drin, beispielsweise für digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler. Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir wollen das Sondervermögen nicht weiterlaufen lassen, damit diese Maßnahmen nicht abfinanziert werden, dann sagen Sie gleichzeitig, dass genau diese wichtigen Projekte, die wir hier verabredet haben, beendet werden. Das werfe ich Ihnen vor. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deswegen lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass das, was notwendig ist, dass das, was finanziert ist, auch durch Beschlüsse dieses Landtags realisiert werden kann, damit es denen zugutekommt, die diese Unterstützung nach der CoronaPandemie brauchen, und dass die Maßnahmen, die zur Pandemiefolgenbeseitigung und zur Pandemievorsorge notwendig sind, auch tatsächlich realisiert werden, wie wir das als Landesgesetzgeber auch beschlossen haben. Meine Damen und Herren, heute ist die erste Beratung des Entwurfs der Landesregierung. Ich hatte gesagt, wir wären schlechte Parlamentarier, wenn wir darin keinen Veränderungsbedarf erkennen würden. Wir werden sicherlich in vielen Beratungen auch mit Ihnen gemeinsam, mit der FDP und auch mit der CDU, den Haushaltsentwurf weiter prüfen und dort, wo wir gemeinsam zu Entscheidungen kommen, nachjustieren. Ich gehe davon aus, dass sich alle demokratischen Fraktionen ihrer Verantwortung als Parlamentarier bewusst sind und sich dafür einsetzen, dass ein Haushalt rechtzeitig, also spätestens – und das sage ich ganz offen und ehrlich – in der ersten Sitzung des Thüringer Landtags im neuen Jahr, beschlossen werden kann. (Beifall DIE LINKE) Das wäre nicht nur im Interesse der Vereine und Verbände in Thüringen, das wäre auch im Interesse der Unternehmen, es wäre im Interesse der Kommunen, aber ganz zuletzt – und das beschreibt unsere Verantwortung ganz gut – ist ein beschlossener Haushalt vor allem im Interesse der in Thüringen lebenden Menschen liegend. Dieser Verantwortung sollten wir gerecht werden. Die Landesregierung hat mit ihrem Entwurf unter Beweis gestellt, dass sie auch in dieser schwierigen Situation Gestaltungskraft besitzt und diesem Landtag einen Entwurf vorlegen kann. Wir als Parlamentarier sollten nun unsere Gestaltungsverantwortung wahrnehmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Wir treten jetzt in die Lüftungspause. Dennoch – wir hatten gerade einen Wechsel auf der Zuschauertribüne – sind Sie ganz herzlich willkommen aus dem Wahlkreis von Herrn König – den Ort habe ich jetzt leider nicht mitbekommen –. Willkommen! Wir werden die Lüftungspause bis 11.35 Uhr haben. Nach der Lüftungspause erhält Abgeordneter Kemmerich für die FDP-Gruppe das Wort.

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich würde gern die Plenarsitzung fortsetzen. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen. Wir setzen die Beratung zur Einbringung des Haushalts fort. Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-hörer auf der Tribüne, an den diversen Endgeräten! Sehr geehrte Frau Ministerin – ich hätte sie gern noch begrüßt und persönlich angesprochen, aber das ist wahrscheinlich entschuldbar aufgrund tatsächlich wichtiger Dinge. Ich kann das nur wiederholen und möchte das auch voranstellen, bevor wir ins Zahlenwerk gehen. Frau Taubert, Ihre Rede – Sie können es sich vielleicht im Nachhinein anhören, wenn Sie es hören wollen – war grundsätzlich haushaltspolitisch sehr zu begrüßen. Viele der allgemeinen Grundsätze, die Sie hier dem vorangestellt haben, denke ich, können Sie mit Sicherheit unterschreiben, allerdings klaffen dann bei dem Entwurf, der hier vorgelegt worden ist, Anspruch und Wirklichkeit auseinander. (Beifall Gruppe der FDP) Den Vorwurf muss man sich einfach gefallen lassen. Ich habe Sie auch schon in der öffentlichen Debatte dafür gelobt, dass Sie das Haushaltsvolumen erst mal von fast 13 Milliarden auf 12 Milliarden Euro herabsenken konnten. Allerdings sind 12 Milliarden Euro eben immer noch ein sehr großes Volumen. Da geht es auch nicht um die alleinige Betrachtung des Volumens. Natürlich ist das Volumen – allein für sich betrachtet – nicht schlecht, aber wenn ich auf der anderen Seite nur 11 Milliarden Euro zur Verfügung habe, dann muss ich ja im Jahre 2022 klären, wie ich diese Lücke schließe, und erst recht – und das ist ja der Vorwurf, den wir dann auch gemacht haben – für die Folgejahre. (Beifall Gruppe der FDP) Frau Taubert, ich schätze Sie sehr als sehr nüchterne und sachliche Gesprächspartnerin, aber dann relativ flapsig zu Herrn Voigt und zu mir zu sagen, dass die Grundsätze uns jemand anders erklären kann, ich glaube, das geht an der Sache vorbei. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir bemühen uns wirklich, für das Land Thüringen hier dem Auftrag gerecht zu werden, für die Wähler und Wählerinnen was Zukunftsfähiges, was Zukunftsträchtiges zu machen, auch in der Haushaltsführung. Deshalb wird unser Anspruch, zumindest für die Freien Demokraten, sein, dass dieser Haushalt, und zwar nicht nur dieser Haushalt für das Jahr 2022, sondern auch die Haushalte für die nächsten Jahre, so solide finanziert ist, dass er nicht nur zukunftsfest, sondern auch generationengerecht und enkelfest ist, (Beifall CDU, Gruppe der FDP) nämlich, dass wir nicht die Zukunft der Enkel und der nächsten Generation jetzt im Jahre 2022 verfrühstücken, weil wir irgendwie den Haushalt rund kriegen müssen, sondern weil wir für die Zukunft eine Menge noch zu bewältigen haben. Wie gesagt, Haushaltsvolumen knapp 12 Milliarden. Das ist alles schon gesagt. Und es ist schon mehrfach gesagt worden, wir haben kein Einnahmenproblem. Die Einnahmen der letzten Jahre haben wir eben nicht genutzt, um die Investitionen anzuschieben bzw. schon fertiggestellt zu haben, die längst überfällig sind. Sondern wir haben ein massives Ausgabenproblem, was sich in den Zahlen der letzten Jahre sehr eindrucksvoll darstellen lässt. Ich gehe mal auf den Haushalt von 2019, weil der war, wenn man so will, nicht von der Pandemie geprägt, sondern relativ von normalen Umständen begleitet. Hier hatten wir ein Haushaltsausgabevolumen von 10,3 Milliarden Euro und jetzt planen wir mit 11,87. Dieser Sprung ist eben nicht damit zu erklären, dass wir Tarifsteigerungen bei Löhnen haben, dass wir verpflichtet sind, diese Ausgaben in der Höhe hochzutreiben. Jedenfalls ist das aus dem Zahlenwerk nicht zu entnehmen. Sondern es ist viel politisch getrieben und da ist es jetzt die Aufgabe der nächsten Wochen – und da sind wir als kleine Fraktion auch nicht gerade auf Rosen gebettet –, das herauszuarbeiten. Aber wir können nur die großen Dinge feststellen. Es ist aber auch eine Frage der Rhetorik und der Herangehensweise. Es ist eine Minderheitsregierung, da braucht man nichts vormachen. Und der MDR ist ja heute so fleißig, twittert direkt mit und schreibt direkt mit Pressemitteilungen. Dort wurden Sie zitiert, Frau Taubert: Die Reserven sind erschöpft. – Nein, die Reserven sind aufgebraucht. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Das ist doch bewusster Wille, bewusste Haushaltsführung, die Rücklage eben aufzulösen, den Pensionsfonds aufzulösen. Noch mal: Das ist eine Milliarde, die fehlt. Klar kann ich die so decken einmalig in diesem Jahr. Ich kann mich vielleicht auch wieder darauf verlassen, dass der Haushaltsabschluss wieder so gering stattfindet wie in den letzten Jahren. Aber das ist nicht solide. Und deshalb werden wir hier daran arbeiten und eine solide Finanzierung einfordern. (Beifall Gruppe der FDP) Kommen wir zu den großen Blöcken der Ausgaben. Die Personalausgaben springen von jährlich knapp 3 Milliarden auf jetzt 3,4 Milliarden Euro. Das sind 400 Millionen Euro mehr, die erklärt werden müssen. Ich kann mir das alles rauslesen, aber wir haben 4.000 Stellen in dem Thüringer Haushalt, die zurzeit nicht besetzt sind. Und bevor wir neue Stellen schaffen, die ja allenthalben gefordert werden, immer auch mit Begründungen, die man mal abweisen und mal nicht abweisen kann, ist es doch wichtig zu sagen, dann muss umgeschichtet werden. Noch mal: Ich kann Geld nur einmal ausgeben. Und wenn eine große Steigerung von 12 Prozent im Personalhaushalt zu finden ist, dann muss es mehr sein, als sie einfach reinzustellen und sicherlich an der einen oder anderen Stelle auch zu begründen. Ich muss eben auch da den Gürtel enger schnallen und nicht enger schnallen zulasten der Bildung, nicht enger schnallen zulasten von Polizei und Vollzug. Es wird andere Stellen geben. Wir sprechen häufig über die Digitalisierung und über die Möglichkeiten auch da im Personalbereich Dinge zu heben. Auch da weiß ich, die kosten erst mal Geld. Das haben wir schon öfter diskutiert. Aber dann brauche ich wenigstens einen Pfad, wo ich sage: Okay, ich habe einen kleinen Anwuchs durch Einmalkosten im Sinne einer Implementierung von IT, aber langfristig fließt das dann ab. Und da gibt es ja noch ganz andere Notwendigkeiten. Die ambitionierten Stellenpläne, die wir hier haben, die werden allein durch den demografischen Wandel nicht mehr zu besetzen sein. Der Fachkräftemangel, der Arbeitskräftemangel macht ja nicht vor der öffentlichen Verwaltung halt, das wissen wir ja, sonst wären die Stellen ja in dem Maße nicht besetzt. Deshalb müssen wir auch einfordern, das hat mit dem Haushalt jetzt nichts zu tun, aber auch da ein Strukturwandel, zu sagen, wie komme ich mit dem zur Verfügung stehenden Personal heute klar – sprich 4.000 Stellen nicht besetzt und morgen werden vielleicht weitere 4.000 Stellen nicht besetzbar sein nach heutigem Aufbau –, wie kann ich gewährleisten, dass das Land Thüringen jede Kommune, jede Gliederung des Landes handlungsfähig bleibt. (Beifall Gruppe der FDP) In Hauptgruppe 6 – Zuweisungen – liegen 800 Millionen – das ist schon fast die Milliarde, die wir suchen – über dem Niveau von 2019. Das sind 15 Prozent Steigerungen, auch da braucht es mehr Erklärungen, als es hier der Fall ist, und deshalb müssen wir einfach einfordern, wenn viele Aufgaben vor uns stehen, das sehen wir ja alle ein, aber wenn ich das Haushaltsvolumen von diesen 11 Milliarden nur einmal habe, dann muss ich priorisieren und sagen: Okay, dann ist das für das Jahr 2022 wichtig. Es gibt auch Dinge, die über mehrere Jahre abfließen müssen. Wir haben große Aufgaben: Digitalisierung, Schulneubauten, Turnhallen. Das kann man alles nicht in einem Jahr schaffen. Aber dann muss ich sagen, wie groß das Volumen insgesamt ist und muss es über die nächsten Jahre entwickeln. Aber wenn ein Haushaltsaufbau eine Einnahmesituation in den nächsten Jahren nur – und wir werden die Steuerschätzung abwarten müssen – 11 Milliarden steigend in kleinen Dosen zur Verfügung stellt, dann kann ich nicht Jahr für Jahr unsolide planen – das ist jedenfalls unsere Auffassung – und sagen, okay, jetzt nehme ich die Rücklage. Ich habe das schon einmal öffentlich gesagt, das ist nichts anderes, als eine unechte Kreditaufnahme, weil ich ja für die Zukunft Geld wegnehme, das mir dann als Rücklage nicht mehr zur Verfügung steht. Das ist ja der Sinn und Zweck der Rücklage, um auf unabweisbare Ereignisse zu reagieren. Der Haushalt 2022 ist aber nicht unabweisbar, sondern notwendig. Der kommt auch nicht plötzlich. (Beifall Gruppe der FDP) Es wurde von den Vorrednern schon gesagt: Wir haben dann bei den Investitionen nur einen Mittelabfluss von ca. 40 Prozent. Wenn wir schon Investitionen zur Verfügung stellen, dann sollte auch der Anspruch sein, dass sie machbar und realisierbar sind und nicht mit Deckungsringen und mit anderen Möglichkeiten irgendwo anders hinfließen könnten. Das ist eben nicht Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit. Schuldenbremse sollte doch – ich halte das für selbstverständlich – kein Spielball der politischen Entscheidungen sein, ob wir die Schuldengrenze mal einhalten oder nicht, sondern wir haben uns in einer großen Mehrheit in den diversen Landtagen und verfassungsgebenden Versammlungen für die Schuldenbremse entschieden, damit sie für die nächsten Generationen auch eine Verbindlichkeit in unserem Handeln heute entwickelt. Da kann ich nicht je nach politischer Couleur sagen: Okay, jetzt haben wir – ich kenne die Diskussionen aus Berlin – Megaaufgaben, Riesenaufgaben. Herr Dittes hat dann volkswirtschaftlich versucht, Schulden zu relativieren. Genauso ist das ja nicht. Wenn Sie vom Schuldenmachen die Vergleiche zu unternehmerischen Entscheidungen ziehen – was Sie scheuen wie der Teufel das berühmte Weihwasser –, sind das private Investitionen in Bereiche, PPP-Projekte. Da gibt es einen verbindlichen Tilgungsplan. Wenn wir aber Schulden in unseren öffentlichen Haushalten aufnehmen – es gibt keinen verbindlichen Tilgungsplan, das kennen wir doch –, (Unruhe DIE LINKE) dann werden die Tilgungen oftmals der politischen Opportunität geopfert. Wir haben einen gewissen Pfad der Tilgung unter Finanzminister Voß gesehen, und die guten Einnahmen der letzten Jahre hat auch die Frau Taubert bis ins Jahr 2019 genutzt, um einen gewissen Schuldenabbau zu machen, aber wir wissen ganz genau, wie viele Jahresscheiben wir noch vor uns gehabt hätten, wenn wir in dem Tempo weitermachen. Das erleben wir alle hier nicht und meine Kinder auch nicht mehr. Das sind die Fragen. Wenn ich dann sage, okay, ich investiere kreditfinanziert in die öffentliche Hand, muss ich trotzdem einen Tilgungsplan von 20/25 Jahren gewährleisten, tun wir aber nicht. Deshalb sagen wir: Schuldenbremse macht Sinn; wenn wir Investitionen heben wollen und müssen, dann sollten wir sie auch unter Zuhilfenahme von anderen Partnern durchaus in Erwägung ziehen. (Beifall Gruppe der FDP) Ich will mal auf ein paar Detailprojekte eingehen, wo wir Schwerpunkte sehen, wo wir im Wege der Umschichtung, im Wege der Priorisierung dazu kommen müssen, dass die nicht verloren gehen. Thema „Wirtschaft“: Tatsächlich ist es Wirtschaft, weil das der Nährboden für zukünftige Haushaltsverteilungsmassen ist, Steuereinnahmen, die wir generieren müssen. Wir müssen die Wirtschaft entfesseln. Da ist natürlich die Pandemie allumfassend. Wir kommen später noch einmal zu dem Sondervermögen. Damit sollten wir die direkten Folgen der Pandemie abmildern, aber wir müssen noch Voraussetzungen für die Wirtschaft schaffen, dass sie in Zukunft handlungsfähig ist und bleibt und vor allem zukunftsfähig ist. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist die Fachkräftegewinnung. Die Kollegen vorhin haben es teilweise angesprochen. Das ist aber natürlich auch die Möglichkeit, neue gute Ideen zu entwickeln. Das ist die Möglichkeit, Unternehmensnachfolgen zu organisieren. Hier fehlen die Ansätze im Haushalt in großem Maße. Da ist die Halbierung des Meisterbonus sicherlich auch zu nennen, aber das ist noch zu kurz gesprungen. Wir brauchen tatsächlich Entfesselungskräfte für die Wirtschaft, die nicht nur aus Haushalten kommen, keine Frage. Aber in haushalterischen Leitplanken kann ich da eine Menge machen, um da für die Zukunft zu gewinnen. Bildung – Sie wissen, das ist ein Herzensanliegen der Freien Demokraten. Es ist ja nun mal so, dass wir mehr Schüler haben und weniger Lehrer. Es ist so, dass wir mehr Schulausfall haben. Wir haben immer noch 10 Prozent Schulabbrecher, deshalb können wir uns für die höchsten Bildungsausgaben der Welt feiern, aber wenn am Ende nichts rauskommt, dann kumulieren wir das Geld an falscher Stelle. Wir setzen es falsch ein. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Und wenn wir über Demokratieprogramme in dem Haushalt reden, dann haben wir doch nichts dagegen, dass Demokratie gelehrt und vor allem gestärkt wird. Aber ist es da nicht in erster Linie Anliegen der Schulen, das zu machen? Haben wir nicht die Schulen personell und sachlich so auszustatten, dass sie die Demokratie mit lehren können? Es darf eben kein Sozialkundeunterricht ausfallen, es darf kein Geschichtsunterricht ausfallen. Es darf überhaupt kein Unterricht ausfallen. (Beifall Gruppe der FDP) Innere Sicherheit, Polizeivollzug: Wir wissen doch, dass die schlecht ausgestattet sind. Wir müssen doch nur mit den Leuten einfach mal reden. Letztlich habe ich wieder mit jemandem gesprochen, der hatte leider einen Verkehrsunfall – leider kommt das vor. Da wird immer noch in eine Kladde geschrieben. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Das stimmt nicht!) Doch, das stimmt, Herr Maier, ich saß daneben. Es wurde dann aus der Kladde später übertragen – Wir können es noch mal gern austauschen, es ist der Fall. – Und wenn Sie sich mit Verantwortlichen unterhalten, gerade bei den hoch kriminalisierten Taten, Spurensuche, Spurenauswertung – wir haben überhaupt nicht die Fachleute, um da auf dem Niveau zu agieren, wie es leider die auf der anderen Seite machen. Das muss unser Anspruch sein, besser als das Verbrechen zu sein, personell und sachlich besser ausgestattet zu sein, und da fehlen uns die Ansätze. Das hat auch mit Ideologie zu tun, Bodycams wurde genannt. Da müssen wir einfach noch mal die Prioritäten richtig setzen. Herr Maier, wenn Sie sagen, es stimmt nicht, dann, glaube ich, teilen wir die Auffassung. Sie wissen uns an Ihrer Seite, dass wir bei den Polizisten und Vollzugsbeamten sind, dass sie in der Zukunft besser arbeiten können. (Beifall Gruppe der FDP) Zur Frage „kommunale Familie“ kann ich auch noch mal betonen, es darf nicht zum Ausspielen der einzelnen Institutionen kommen – Kreise gegen die Gemeinden. Es darf vor allen Dingen nicht zu einem kommen: dass wir tatsächlich Gemeinden austrocknen und das am Ende dazu führt, dass sie aufgrund einer finanziellen Not – nicht mehr in einer freien, selbstgewählten Entscheidung – gezwungen sind, ihre Eigenständigkeit als Kommune aufzugeben. (Beifall Gruppe der FDP) Die Identität vor Ort – und wir beklagen das aufgrund der Wahlergebnisse für Leute, die wenig Substanz, aber viel Lautstärke erzeugen. Diese Ergebnisse können wir nur erzielen, wenn die Leute vor Ort nach wie vor das Gefühl haben, dass Politik sich um sie kümmert. (Beifall Gruppe der FDP) Das sind keine abgehobenen Diskussionen. Deshalb ist der Vergleich mit den Lastenfahrrädern nicht falsch. Lastenfahrrad ist tatsächlich nur ein Symbol. Das löst weder das Problem der Mobilität auf dem Land noch in der Stadt. Aber wenn das das hervorragende Ziel ist, dann fühlt sich der eine oder andere auf dem Land einfach unverstanden, weil er Mobilität braucht, um seine Kinder zur Schule zu fahren, seine Mutter zum Arzt und um tatsächlich hier und da den Einkauf zu erledigen. (Beifall Gruppe der FDP) Das wird auch keine Taktung des ÖPNV kurzfristig lösen, und eben auch nicht das Lastenfahrrad. Das müssen Sie einfach aushalten, dass das hier dann falsch bei den Leuten ankommt und es zu Verdruss kommt. Noch mal zur Zeitlinie. (Unruhe DIE LINKE) Ihr könnt ja dann gleich diskutieren, wer welches Fahrrad fährt. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Fahren Sie auch eins, Herr Kemmerich?) Wenn Sie die Zeit so lange anhalten, dann höre ich mir das auch gern an.

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Ich darf Sie bitten, die Unterredungen zum Kaffee vielleicht auch dort zu führen, wo es den Kaffee gibt. Herr Abgeordneter Kemmerich hat das Wort.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Danke schön. Ich trinke keinen Kaffee. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie waren ja auch nicht eingeladen!) Ich würde mit Ihnen auch schon gar keinen Kaffee trinken. Junge Frau, bleiben Sie mal ganz klar auf Distanz. Man hat ja heute mal ein bisschen mehr Zeit, da kann man das auch ein bisschen ausleben. (Heiterkeit Gruppe der FDP) Zeitschiene: Klar, wir haben uns jetzt angehört, dass die Regierung darauf vorbereitet war, dass es Neuwahlen gibt. Wir wissen, wer den Antrag zurückgezogen hat – letztlich links und grün –, damit kam es nicht zur Abstimmung. Aber das ist heute nicht mein Thema. Man kann sich doch nicht als Regierung darauf verlassen, dass ein Beschluss, der über Wochen und Monate diskutiert worden ist, am Ende zustande kommt. Jetzt stecken wir alle in dem Dilemma, dass wir heute im Oktober zum ersten Mal über den Haushalt reden, eine sehr enge Zeitschiene haben, die uns selbst in den Februar des nächsten Jahres führt. Mit Genehmigung und Veröffentlichung ist schon fast ein Quartal des Jahres 2022 herum. Jetzt wurde anfangs von meinen Vorrednern, insbesondere Herrn Dittes, gesagt, wir haben alle einen Vertrag mit den Wählern. Das stimmt. Aber wir haben alle einen anderen Vertrag. (Beifall Gruppe der FDP) Denn wir als Freie Demokraten haben den Wählern das versprochen, was in unserem Wahlprogramm steht, und Sie, was in Ihrem Wahlprogramm steht. Da gibt es keinen Zwang zur Einigung. Es gibt für uns einen Zwang, nämlich die Versprechen an unsere Wähler zu erfüllen, wie für Herrn Voigt und sicherlich auch für Ihre Wähler. Es gibt einen Zwang (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Da kommen wir nie zur Entscheidung!) – das ist nicht richtig –, nämlich etwas Vernünftiges für Thüringen zu machen. (Beifall Gruppe der FDP) Da müssen wir einfach alle vielleicht etwas abrüsten und sagen, okay, wie können wir das denn herleiten und wie können wir das auch leisten? Indem wir uns darauf konzentrieren, nur die 11 Milliarden auszugeben, die wir haben. (Beifall Gruppe der FDP) Wahrscheinlich sind es 11,4, vielleicht kann man noch mal genau rechnen, aber es sind keine 12. Wenn wir alle gemeinsam das verstehen und alle gemeinsam dann priorisieren und jeder sagt, da muss jeder Federn lassen im Sinne der zukünftigen Generation, dann werden wir unserer Verantwortung gerecht, (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Noch weniger Investitionen!) nicht mit einer zwangsweisen Einigung, die wie immer herbeigeredet wird und am Ende – deshalb habe ich mit der Zeitschiene angefangen – (Beifall Gruppe der FDP) aus der Zeit abgeleitet wird. Schnelle Entscheidungen, Entscheidungen unter Druck sind meist schlechte Entscheidungen, und schlechte Entscheidungen für Thüringen wollen wir nicht treffen. (Beifall Gruppe der FDP) Noch ein paar Worte zu der Frage „Sondervermögen“: Es ist doch ganz klar, deshalb gibt es das Sondervermögen – es hat anfangs ja unsere Kritik gefunden, dass man es nicht im ordentlichen Haushalt abgebildet hat, aber jetzt haben wir es einmal –, dass jemand, der die Einschränkung für das öffentliche Leben, für das wirtschaftliche Leben, das private Leben initiiert hat, natürlich auch für die Folgeschäden aufkommt. Das ist uns an der einen oder anderen Stelle immer noch zu wenig gewesen, das wissen Sie. Es gibt immer noch große Teile der Wirtschaft, die nach wie vor unter den Folgen der Pandemie leiden, vielleicht auch gar nicht mehr richtig auf die Füße kommen. Ich will die Debatte jetzt nicht führen, ob die Maßnahmen immer noch in der Form gerechtfertigt sind, ob sie angemessen sind, die Folgen der Pandemie oder vor allen Dingen die Inzidenzen und andere Zahlen zu beherrschen, insbesondere das Ziel zu beeinflussen, die Überforderung des Gesundheitswesens herunterzufahren – das an anderer Stelle. Es findet nach wie vor unsere Kritik, dass wir da manches Maß verloren haben. Eins ist aber wichtig: dass wir jetzt das im Sondervermögen vorhandene Geld wirklich dafür nutzen, die Folgen der Pandemie zu beseitigen. Und da fehlt mir das Konzept. Manchmal hat man den Eindruck, wer am ersten und am lautesten ruft, der wird dann doch noch mal bedacht. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir gerade die Bereiche ins Auge nehmen, die wichtig für die Gesellschaft sind. Das ist erst mal nach wie vor unser Bildungssystem. Wir haben die Tage über Testen – ja, nein, in welcher Art und Weise – diskutiert. Vielleicht ist es mal wichtig, aufzuhören, nur die Symptome zu bekämpfen, sondern an die Ursachen heranzugehen. (Beifall Gruppe der FDP) Nach wie vor haben wir doch nicht die Möglichkeit, pandemiefest in den Schulen Unterricht zu geben. Und wenn wir dann noch Schulen damit überfrachten, Sonderräume für die nicht getesteten jungen Menschen zu schaffen, wird das nicht funktionieren. Das kann man mal schnell aufs Papier und im politischen Diskurs sagen, aber das funktioniert nicht. Gesundheitsausstattung, persönliche Schutzausrüstung, Existenzsicherung für Unternehmen, die vielleicht nicht mehr so spürbar unter den Folgen direkt leiden, aber wo Wertschöpfungsketten außer Kraft getreten sind, also das ist alles nicht so monokausal, wie man das manchmal haben will, und so leicht fassbar. Ich glaube, hier ist noch eine ganze Menge zu tun, und in dem Sondervermögen ist noch eine Menge Möglichkeiten, hier sehr konkret auch unbillige Härten auszugleichen, also den Leuten wirklich zur Seite zu stehen, damit sie eben nicht die Verlierer der Pandemie sind, in die wir alle unverschuldet hineingeraten sind. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb unterstützen wir die Fortführung des Sondervermögens für ein weiteres Jahr ohne weitere Zuführungen, aber mit sehr konkretem Plan, wie man denn hier wirksam werden kann. Trotz alledem soll das Sondervermögen keine weitere Aufforderung sein, in die bürgerlichen Freiheiten weiter einzuschneiden, das sollte sich auch hier der Verordnungsgeber gefallen lassen. Wir unterstützen auch die Idee im Bund, die pandemische Lage im November aufzuheben. Damit kommt viel mehr Verantwortung für die Entscheidung hier vor Ort, der wir uns gern stellen, damit wir tatsächlich hier für das Land Thüringen auch in der Form Gutes tun können. Rundum, ich kann es nur so sagen: So, wie uns der Haushalt jetzt vorliegt, werden wir ihm nicht zustimmen können, aber wir stellen uns gern der Debatte, wie wir uns dazu bewegen können. Ein bisschen fehlt mir die Fantasie an der Stelle, weil es doch ein großer Brocken ist. Frau Taubert, Sie lächeln, aber ich denke, wir werden noch das eine oder andere Gespräch führen, ob wir uns auf dem Weg bewegen können und am Ende einen soliden Haushalt für Thüringen und für die Zukunft Thüringens haben. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hey von der Fraktion der SPD.

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Matthias Hey SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und auch draußen im Land an den Internetkanälen, jetzt haben wir ja schon einiges gehört zum Haushaltsplanentwurf 2022. Ich versuche mal ein bisschen einzugehen auf all das, was wir im Vorfeld hier schon in der Debatte vernommen haben, also zu den Dingen, die ich in der jetzigen fortgeschrittenen Haushaltsdiskussion schon vernommen habe. Das war bei Herrn Höcke schwierig auseinanderzuhalten, ob das jetzt ein Plädoyer oder ein Statement war gegen Klimapolitik und Einwanderungs- und Migrationsprobleme, schlechthin vermengt mit Thüringer Positionen. Ich habe auch bei Herrn Voigt sehr genau zugehört, auch bei Herrn Kemmerich, will gleich noch mal darauf zurückkommen. Ich will aber auch noch etwas sagen zu den Dingen, die ich im Vorfeld, bevor wir heute hier alle am Pult gestanden haben, gelesen habe aus den Pressemitteilungen und auch in den Medien über die Einschätzung dieses Haushaltsentwurfs, den die Landesregierung uns übergeben hat, aufseiten der Opposition. Das hat mittlerweile schon fast was Traditionelles. Die Hitliste wird ja angeführt von: Der Haushalt setzt nicht die richtigen Schwerpunkte. Das haben wir vorhin sehr eindrucksvoll aus der Rede von Herrn Voigt gehört. Im Grunde hatte ich das Gefühl – verzeihen Sie, wenn ich das jetzt auch so übersetze –, dass im Grunde eigentlich alles schlecht ist. Ich habe auch sehr genau zugehört, Herr Voigt, als Sie über den Bereich der Bildung gesprochen haben. Das verbittert nicht nur manche Kollegen im Haus, sondern auch mich, weil nicht einfach wegzudiskutieren ist: Ja, es gab unter Rot-Rot-Grün seit 2014 eine Einstellung im Lehrerbereich von roundabout 4.500 Stellen. Das muss man schon mal anerkennen. Man muss auch anerkennen – und das ist ein Fakt, den haben Sie nicht zu verantworten, auch wenn Sie damals gemeinsam mit mir von 2009 bis 2014 bereits Politik gestaltet haben und diese Debatte uns auch in den Haushaltsverhandlungen mit umgetrieben hat –, dass keine Vorsorge getroffen wurde über fast eineinhalb Jahrzehnte zuvor auch unter CDU-Ägide, als die Bildungsressorts ja meist von Ministern begleitet wurden, die Ihre Parteizugehörigkeit hatten. Wir wissen, dass wir im Jahr 2009 gerade mal neun neue Lehrerstellen hatten. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: 1.200 zu- sätzlich durch die Teilzeitverbeamtung!) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Na, die war ja rechtswidrig, die Teilzeitverbeamtung!) 2009 gab es in allen Schulbereichen neun neue Lehrerstellen, die da mit übernommen wurden. Es gibt auch heute noch – und das ist weit unbestrittener als alles andere, Herr Tischner – die Alterspyramide der Lehrerschaft. Ich bin ja genauso wie Sie auch im Wahlkreis und auch im Freistaat Thüringen unterwegs und ich lasse mir das doch schildern auch von Leuten, die diesen Beruf begleiten. Diese Leute, die teilweise über 50, 55, 60 sind, laufen zum Teil wirklich auf der letzten Rille. (Beifall SPD) Das liegt unter anderem auch daran, weil eben diese Alterspyramide, weil der Altersdurchschnitt der Thüringer Lehrerschaft eben so ist, wie er ist, aber der ist nicht über Nacht so geworden, weil 2014 Regierungswechsel kam und Rot-Rot-Grün die Verantwortung übernommen hat. Nein, das ist doch ganz logisch, dass die Lehrer deswegen auch mittlerweile in einer Alterspyramide und in Alterskohorten an den Schulen beschäftigt sind und immer älter geworden sind, weil über viele, viele Jahre hinweg einfach nicht genügend junge, neue Kräfte eingestellt wurden, auch unter CDU-Regierungen. Das kann man doch nicht einfach wegdiskutieren. Das ist es, was mich so ein bisschen verbittert. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir können das ja im Übrigen – das ist auch ein Angebot an Sie, Herr Tischner, und auch ein Angebot an meinen Kollegen Herrn Voigt – auch gern besser machen. Ich bin gespannt über die Änderungsanträge der CDU, wie viele neue Lehrerstellen Sie dann in diese Debatte mit reinlenken werden. Ich bin da wirklich gespannt, wir werden gern darüber diskutieren können, das ist kein Problem. Ein weiterer Anwärter auf einen Spitzenplatz bei der Frage, ob das ein guter Haushalt ist oder nicht – also erstens ist es immer: es ist kein guter, er setzt nicht die richtigen Schwerpunkte –, ist: Der Haushalt kommt zu spät. Darauf hat Herr Voigt auch abgestellt. Jetzt kann man die Landeshaushaltsordnung beiziehen und er hat daraus zitiert und gesagt, das hätte alles im September schon passieren sollen. Ich kann mich entsinnen, Herr Voigt, da trugen wir beide auch schon politische Verantwortung, nicht in unserer jetzigen Position, wir waren da noch keine Fraktionsvorsitzenden, aber 2009, dass wir auch unter Schwarz-Rot nicht immer gleich oder vor Dezember schon die neuen Haushalte verabschiedet haben. 2010 beispielsweise war das erst im April. Und es ist tatsächlich – Sie haben ja recht, Sie sprechen das an – ein Problem der Planungssicherheit für Vereine, Verbände, Initiativen, natürlich aber auch für die Kommunen nachgeschaltet in allen Bereichen, weil die auf öffentliche Gelder zurückgreifen müssen und dann immer nur in dieser Zwölftelversion mit dieser vorläufigen Haushaltsführung zurechtkommen. Aber bitte nicht so tun, als sei das jetzt ein Novum, weil Heike Taubert das alles verpennt hätte. Das ist auch etwas, das verbittert mich. Aber auf dem Siegertreppchen all dessen, was die Opposition Jahr für Jahr immer wieder ins Feld führt – es ist mittlerweile für mich schon fast erheiternd –, ist: Dieser Haushalt ist aufgebläht. Das Wort wird ja immer verwendet: ist aufgebläht. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das stimmt ja auch!) Ja, das ist ein schöner Evergreen. Das amüsiert mich mittlerweile so, dass ich gedacht habe, jetzt gibst du einfach mal bei den Suchmaschinen, bei den großen, die Begriffe „Thüringen“, „Landeshaushalt“ und das Wort „aufgebläht“ ein. Was kommt denn da? Da werden Ihnen als aktuelle Treffer angezeigt, nicht nur Dinge von jetzt, also auch in den Pressemitteilungen von AfD, FDP und CDU haben wir das wieder gelesen. Gleich als dritter Treffer wurde mir vom Nachrichtenportal „T-Online“ ein Beitrag aus dem Jahr 2019 angezeigt, ich zitiere mal wörtlich: „Die CDU- sowie die AfD-Fraktion kritisierten die Ausgabensteigerung und sprachen von einem aufgeblähten Haushalt. ‚Ohne Not wurde der Regierungsentwurf nochmals aufgeblasen‘, sagte der AfD-Abgeordnete Olaf Kießling.“ Das Portal „Thüringen24“ meldet aus 2018 unter der Überschrift „Thüringen greift in Rücklagen für mehr Lehrer und Polizisten“ die schöne Neuigkeit: „Die Oppositionsfraktionen werfen der Koalition einen aufgeblähten Etat […] vor.“ Die FUNKE Mediengruppe meldet am 21.12.2020, also fast ein Jahr zuvor: „AfD und FDP kritisieren Haushaltsentwurf. Vertreter der Opposition kritisierten den Haushalt in der seit Freitagvormittag andauernden Sitzung in Erfurt als unverantwortlich und aufgebläht.“ Und als Abschluss gern noch einmal die Pressemitteilung der CDU vom 13. September, damit der Evergreen rund gemacht wird: „Statt sinnvoller Investitionen wird der Haushalt immer weiter aufgebläht.“ Das ist großartig, oder? (Heiterkeit SPD) (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: So oft wie Sie haben wir das noch nicht gesagt!) Es geht auch gleich noch weiter. „Vom rot-rot-grünen Amtsantritt 2014“ – steht in dieser Pressemitteilung, damals waren es 8,9 Milliarden Euro – „bis zur aktuellen Bedarfsanmeldung der Ministerien für 2022 (12,8 Milliarden Euro) stehe ein Aufwuchs von sage und schreibe 43 Prozent im Raum, sagte Voigt.“ Okay, 12,8 Milliarden sind es nicht geworden, sondern rund 12 Milliarden Euro. Aber ich will Ihnen auch mal klar was sagen. Ich bin seit 2009 Mitglied des Thüringer Landtags. Als ich hier neu dazukam, hat man mir damals zwei Ausschussfunktionen übertragen. Ich bin damals in den Innenausschuss gekommen und in den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich habe dann so ab 2010 viele, viele Veranstaltungen im Land gehabt, wir trugen ja auch mit Regierungsverantwortung in der Koalition, gemeinsam mit den Christdemokraten, und habe immer mal auch etwas zum Landeshaushalt erzählen müssen. Und das Volumen des Haushalts 2009, dass wir uns das einfach noch mal in Erinnerung rufen, betrug damals 9,3 Milliarden Euro. Und es gab Berechnungen, und die waren durchaus seriös angelegt. Ich sage das jetzt auch vollkommen ohne Vorwurf. Diese Berechnungen sind damals von der damaligen Finanzministerin Marion Walsmann, auch später der direkte Nachfolger, Herr Voß, hat die fortgeführt, die haben immer gesagt: Wenn die steuerliche Entwicklung in Thüringen so weitergeht, also prognostiziert, was im Moment anhält, verglichen auf die Jahre und prognostiziert auf die Folgejahre, wenn der Bevölkerungsschwund in Thüringen weiterhin so anhält, wenn die SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen zurückgehen – die gab es damals immer noch, das muss man sich mal vorstellen, also bildlich, immer zu Jahresbeginn am 01.01. ist der Finanzminister eines neuen Bundeslandes an sein Schließfach gegangen, hat aufgeschlossen und da lag ein Paket vom Bund drin, weil die beschlossen hatten, den neuen Bundesländern jedes Jahr Geld zur Verfügung zu stellen; das wurde aber jedes Jahr weniger, das war degressiv –, wenn der Solidarpakt II also weiter abschmilzt, dann werden wir im Jahr 2020, wenn wir alles das zusammenfließen lassen, nur noch über 7 Milliarden Euro verfügen. Das war die damalige Geschichte, die erzählt wurde. Und jetzt reden wir über 12 Milliarden Euro, roundabout. Das sind 5 Milliarden mehr. Da werden jetzt manche wieder rufen, da sieht man ja wieder, wie aufgebläht das Ganze eigentlich ist. Aber jedes Jahr ein höherer Landeshaushalt, auch mal dazu klare Kante, liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor Sie solche Pressemitteilungen in die Welt setzen, bevor Sie das in die geöffneten Stenoblöcke der Medien hineindiktieren: Das betrifft erstens alle Bundesländer. Das wollen Sie immer nicht hören, ich sage es Ihnen gern trotzdem noch mal und ich sage auch gern, warum: weil nämlich die Einnahmen gestiegen sind. Und das ist gut. Auch mal ein Hinweis an alle, die jetzt auf der Besuchertribüne sitzen. Wenn man mehr Einnahmen hat, ist das gut in unserer Zeit. Wenn man mehr Lohn bekommt, mehr Gehalt, teilweise auch mehr Taschengeld, das ist eine gute Sache. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist ja nicht so!) Doch, natürlich gibt es mehr Einnahmen. Also es gibt doch mehr Einnahmen von 2009 bis heute. Diese Steigerung ist doch logischerweise auch nachvollziehbar, selbst für Sie von der AfD, die es nicht so mit dem Rechnen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber weil die Konjunktur in Deutschland von 2009 bis heute mit dem Corona-Knick 2020 so angezogen hat – das ist ein unglaublich guter Verlauf, ich finde, darauf sollten wir stolz sein, auch für den Freistaat Thüringen, weil auch hier unsere Wirtschaft, unser Mittelstand, unsere Unternehmen sehr gut mit verdient haben –, sind die Steuereinnahmen des Landes kontinuierlich gestiegen. Das lässt nun mal einen Haushalt wachsen, deswegen ist der nicht aufgebläht, der wächst. Sie wissen ganz genau, dass das so ist, aber das erzählt sich eben nicht so schön. Man muss ja als Opposition immer einen Vorwurf mehr auf der Pfanne haben, als eigentlich notwendig ist, und da fehlt eben dieses Wort „aufgebläht“ meist nicht in diesen Pressemitteilungen. Und ich will das, damit das alle Zuschauer auf der Tribüne oder am Livestream auch gut verstehen, einfach mal illustrieren: Wenn Sie monatlich 2.000 Euro verdienen und Ihre Gewerkschaft boxt für Sie eine Lohnerhöhung von – sagen wir mal – 5 Prozent durch, dann kriegen Sie nach diesem Durchboxen, nach dieser Lohnerhöhung 2.100 Euro. Dann haben Sie mehr Einnahmen. Da kommt keiner auf die Idee und um die Ecke und würde sagen, ist ja furchtbar, dein Lohn ist ja aufgebläht. Nein, der hat mehr Einnahmen, ist doch gut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wissen Sie, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen – das ist das Zweite –, die haben in ihren Landeshaushalten in den letzten fünf bis sechs Jahren – weiß Gott alles keine Länder, die von RotRot-Grün oder der SPD regiert werden – im Schnitt mehr als ein Viertel des Haushaltsvolumens in diesem Aufwuchs gehabt. Ich will mal ein Beispiel nehmen, was das Haushaltsvolumen betrifft. Im Jahr 1999, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU, haben Sie hier die alleinige Verantwortung unter Bernhard Vogel getragen – Alleinregierung mit 51 Prozent, da wird man wehmütig, kann ich mir vorstellen. Da hat Herr Trautvetter das Ressort geführt, und wissen Sie noch, wie hoch der Etat da umgerechnet war – 1999 hatten wir ja noch keinen Euro –? 9,7 Milliarden Euro. Der Schuldenstand Thüringens wurde damals übrigens um rund 1 Milliarde Euro erhöht. Mit diesem Betrag hat man tatsächlich das Finanzierungssaldo im Landeshaushalt abgedeckt. Vereinfacht ausgedrückt: Es wurden mehr Ausgaben geplant, als tatsächliche Einnahmen vorhanden waren. Das ist ein wirkliches Aufblähen, da gebe ich Ihnen recht. Da gab es noch keine Schuldenbremse, hat man sich das Geld einfach per Kredit besorgt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 2015 hat die Finanzministerin Taubert über eine Etathöhe von – festhalten – 9,2 Milliarden Euro verfügt, also mehr als eine halbe Milliarde weniger als damals 1999 die CDU-Alleinregierung. Wissen Sie, was das heißt? 16 Jahre später war dieser Haushalt nicht nur eine halbe Milliarde Euro niedriger, er ist auch ohne neue Schulden ausgekommen. Und dann erzählen Sie uns bitte nicht immer etwas vom Aufblähen. Wir sollten aufhören, hier immer diese gleichen Halbwahrheiten zu erzählen. Wissen Sie, ich bin wirklich froh, dass ich heutzutage diese Geschichte mit den 7 Milliarden nicht mehr erzählen muss, die damals 2010 immer noch prognostiziert wurden, weil jede Landesregierung hier in Deutschland unter unglaublichen Ausgabezwängen steht – auch unter Corona – und da ist es doch gut, wenn wir im Moment 12 und nicht 7 Milliarden als Diskussionsgrundlage haben. Also ich bin dankbar – sage ich ehrlich – über jeden Euro, der in die Staatskasse fließt, und ich glaube, das sollte man hier vorn auch mal anerkennen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass behauptet wird, viele Dinge von denen, die da in diesem Haushalt stehen, seien gar nicht sinnvoll und sie seien auch rausgeworfenes Geld und ideologische Lieblingsprojekte. Ich lasse das mal so stehen, wenn immer wieder das Lastenrad mit so zu Rate gezogen wird. Das ist – man muss es sich vorstellen – bei einem 12-Milliarden-Haushalt, damit es auch jeder noch mal gehört hat, ein Landesprogramm, das 1 Millionen Euro beträgt – 1 Million Euro. Und dann sagt Herr Kemmerich, na ja, es ginge jetzt nicht unbedingt um die Höhe, es wäre eher eine Symbolfrage. Das verstehe ich ja. Und vieles von dem, was wir in der ersten Haushaltslesung als Fraktionsvorsitzende hier vorn machen, ist ja auch zum Teil Symbolpolitik. Aber wissen Sie, das Schöne ist, beim Haushalt kommt es zum Schluss eben nicht nur auf Symbole, sondern auf harte Fakten an, auf Zahlen, auf bestimmte Teile, Unterteile in den Kapiteln, in den Titeln. Darüber müssen wir uns dann einigen und uns in die Augen schauen, ob 1 Million Euro tatsächlich so ein ideologisiertes energiegeladenes Projekt ist, das ich immer wieder auch zu Rate ziehen muss, wenn ich hier vorn am Pult stehe und darzustellen versuche, dass dieser Haushalt – noch mal: 12 Milliarden auf der einen, 1 Million Euro Förderprogramm auf der anderen Seite – so abgrundtief schlecht ist. Das muss man sich wirklich überlegen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann sich trefflich, Herr Voigt, über verschiedene Ausgabeposten streiten. Ich finde, das ist auch okay. Aber ich sage auch ganz deutlich: Dann lassen Sie uns das gemeinsam tun. Das ist eine Aufforderung an Sie und auch an die FDP, diese Einladung gilt gleichermaßen. Ich denke, wir müssen über bestimmte Sachen, wenn wir uns dann treffen wollen, gar nicht streiten, weil ich glaube, dass der Haushalt nicht so schlecht ist, wie er vorhin in den Reden zum Teil auch wieder dargestellt wurde. Ich sage mal nur ein paar Dinge, von denen ich glaube, auch wenn Sie sie vorhin vielleicht bewusst nicht aufgeführt haben, durchaus sinnvoll in diesem Haushalt verankert sind, die uns, egal, welche Parteifarbe wir haben, welches Parteibuch wir hier in der Tasche haben, allen zugutekommen. Ich sage mal nur in dem Bereich „EU-Strukturfonds“ – ich habe mir das mal rausgeschrieben –, im Rahmen von EFRE – es gibt da die alte und die neue Förderperiode, die wir jetzt zusammengerechnet haben – wurden insgesamt rund 270 Millionen Euro an EU-Mitteln in diesen Haushalt eingestellt. Das sind wichtige Strukturfördermaßnahmen in den Bereichen der Transformation, Wirtschaft, Mobilität, Umwelt, Energie. Das sind in den Bereichen Unternehmensförderung, Infrastrukturentwicklung und Forschung Mittel, die abgesichert in diesem Haushalt drinstehen. Also zum Beispiel rund 61 Millionen Euro für Zuwendungen und Investitionen an private Unternehmen. Das kann doch nicht schlecht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP. Das sind 71,5 Millionen Euro für Investitionen – aufgemerkt, liebe CDU! – in Infrastrukturmaßnahmen der Gemeinden, dieser ganz kleinen, von denen Sie vorhin auch mit voller Leidenschaft – sicherlich auch zu Recht so – gesprochen haben. 88,2 Millionen Euro unter anderem für Investitionen in Forschungsinfrastruktur, in CO -arme Mobilität, energieeffiziente öf2 fentliche Gebäude, wirtschaftsnahe Infrastruktur. Die Kofinanzierung all dieser Projekte allein im EFRE-Bereich ist mit diesem Landeshaushalt sichergestellt. Ich gehe mal weiter zur Bildung – hat ja auch eine große Rolle gespielt. Da ging es jetzt aber nicht immer nur um Lehrerstellen und Überalterung usw., wir gehen mal in den Bereich der Hochschule und der Forschung. Rund 30,5 Millionen Euro zusätzlich für Thüringens Hochschulen – das sind insgesamt mehr als eine halbe Milliarde Euro, und damit erhalten die Hochschulen weiterhin eine vierprozentige Steigerung für gute Forschung und Entwicklung. Das ist in Ihren Reden überhaupt nicht mit zum Tragen gekommen. Ich sage es trotzdem, weil ich für so einen Aufwuchs dankbar bin, weil auch das den Bildungsstandort Thüringen nach vorne bringt, in einer Art und Weise, die – auch das müssen Sie zugeben, Herr Voigt –, hier in Deutschland einen Spitzenplatz bedeutet. Einen Spitzenplatz – auch das, glaube ich, verdient hier mal eine Erwähnung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben im Bereich Soziales, Familie, Senioren und Pflege – auch darauf haben Sie abgestellt, Herr Voigt –, weil Sie vorhin gesagt haben, auch im ländlichen Raum, die Wege zum Arzt, und für die älteren Leute usw. usf. alles ein Riesenproblem, keine richtigen Weichen gestellt, keine Zukunftssicherheit. Wir haben das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Das wird auf hohem Niveau fortgeführt – insgesamt 16,5 Millionen Euro. Es gibt eine überregionale Familienförderung. Das ist die Unterstützung von Einrichtungen und Projekten der Familien- und Seniorenförderung. Die steigt von 2,9 auf 3,6 Millionen Euro – also 700.000 Euro mehr. Es gibt das Programm „AGATHE“ – das lieben wir – glaube ich – alle, egal, welche Parteifarbe wir haben. Das ist diese Unterstützung älterer, insbesondere alleinlebender, Menschen im Alltag, die auch weit entfernt von den Zentren leben. Das wird ausgebaut, auch da gibt es anderthalb Millionen Euro mehr. Im Bereich der Gesundheit – weil Sie es angesprochen haben –: Es gibt Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung des kommunalen und öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen, die werden nämlich deutlich aufgestockt, um rund 7,2 Millionen Euro. Ich finde das eine richtige Weichenstellung und eine richtige Antwort auf das, was wir in den letzten 14 Monaten hier quasi in der Corona-Pandemie miterlebt haben. Es gibt Investitionen in ambulante medizinische Versorgung, unter anderem die Förderung niedergelassener Ärzte, auch im ländlichen Raum. Rund 1 Million Euro mehr, Herr Voigt. Das kann Ihnen doch nicht entgangen sein, wenn Sie den Etat mit Ihrem kritischen Blick da durchforstet haben. Und es gibt eine Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, zum Beispiel der Telemedizin. Das wird im ländlichen Raum demnächst auch noch einmal – finde ich – eine immer wachsende, immer stetig steigende Rolle spielen, insgesamt 3,8 Millionen Euro sind das. Das ist ein hohes Niveau, das dort im Haushalt festgelegt ist und auch fortgeführt wird. Im Bereich der Sicherheit und Ordnung – der weitere Ausbau der Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz ist dort mit drin. Es ist mehr Geld eingestellt worden für die Polizeiausbildung in Meiningen, für das LKA, für die Landespolizei, bei Infrastruktur und Verkehr. Das Azubi-Ticket wird fortgeführt. Kostet auch mal 21,5 Millionen Euro. Muss man an dieser Stelle – glaube ich – aber auch durchaus mal sagen, wofür dieser Freistaat auch Geld ausgibt – zu Recht, wie ich finde. Dem Wohnungsbauvermögen können weitere 16 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zugeführt werden. Das sind doch alles Dinge – wie ich finde –, die da drinstehen und ich denke, die sind sinnvoll, und ich streite mit Ihnen auch gerne darüber, Herr Voigt und Herr Kemmerich, ob die nun wirklich so sinnvoll sind und die Prioritätensetzung in diesem Haushalt auch in der Schwerpunktsetzung so ausmachen müssen. Aber eines ist klar, man kann ja über alle Posten, von denen Sie sagen, das ist zu ideologiegetragen, das ist vollkommener Unsinn – man kann mit uns natürlich gern über das Wegstreichen dieser Posten debattieren, aber dann muss man auch die Folgen kennen. Die muss man immer abschätzen können. Das betrifft im Übrigen auch die Frage nach der Fortführung des Sondervermögens. Was mich wirklich sauer macht, Herr Voigt, und das ist zum Teil wirklich wenig, aber die heutige Zeitungslektüre, die ist mir bitter aufgestoßen, denn ich lese in der „Thüringer Allgemeinen“ – vorn steht auf dem Titel –: CDU will mehr Geld für Dörfer – (Beifall CDU) das ist ja schon mal – ja. Da trommeln Sie wie die Duracell-Äffchen. Aber das ist okay. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU) Hier steht wörtlich: „Zudem müsse der CoronaHilfsfonds, der über Kredite finanziert wird, wie geplant Ende dieses Jahres auslaufen.“ Das macht mich wirklich sauer, weil Sie wissen, Herr Voigt, und weil Sie es mit uns mitverhandelt haben – deswegen wundert es mich auch, dass ich es heute schwarz auf weiß in einer großen Thüringer Tageszeitung lesen muss –: Das Corona-Sondervermögen ist nicht kreditfinanziert. Das wissen Sie. Das haben wir gemeinsam miteinander ausgehandelt. Das ist zum einen Teil aus dem Landeshaushalt überführt worden – bitte? (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das haben wir ausgehandelt, dass es dieses Jahr endet! Oder? ... Jetzt auf einmal anders!) Dazu komme ich doch noch, Herr Emde. Ich habe jetzt vorgelesen, dass seitens der CDU gesagt wird, dass der Corona-Hilfsfonds, der über Kredite finanziert wird – das stößt mir bitter auf. Das werde ich ja noch sagen dürfen. Denn Sie wissen, Herr Emde – auch Herr Voigt weiß es, Ihre gesamte Fraktion weiß es –, es gibt keine kreditfinanzierten CoronaHilfsfonds in diesem Land. Das sind Bundesmittel auf der einen und Landesmittel auf der anderen Seite, die wir aus dem Landeshaushalt überführt haben, um relativ schnell helfen zu können. Und da ist meine Frage: Warum erzählen Sie es den Journalisten? Möglicherweise sind Sie falsch zitiert. Das kann sein. Das weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus – es ist von Martin Debes, der recherchiert relativ gut – dieser Satz muss in irgendeiner Form gefallen sein. Ich finde, man sollte es hier an diesem Pult schon mal richtigstellen: Kein einziger Euro Kredit, nicht ein einziges Klopfen an irgendeine Bankentür war notwendig, um diesen Corona-Sonderfonds in dieser Form aufzulegen, den Sie im Übrigen mitgetragen haben. Das ist auch eine Leistung an sich. Auch das muss man mal sagen. (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Ganz richtig ist das auch nicht! Wir mussten auch Kredite aufnehmen, um das alles zu stemmen!) Um das alles zu stemmen, aber nicht den CoronaHilfsfonds, Herr Emde. Wir wollen mal bei der Wahrheit bleiben, denn Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit – habe ich eben gehört – ist ein sehr hohes Gut, wird von Ihnen immer wieder zu Felde geführt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß – und das hat Herr Emde jetzt eben mit seinem Zwischenruf auch noch mal illustriert –, dass es um die Laufzeit geht. Ich kann nur anraten, noch mal gründlich darüber nachzudenken – es ist nur ein Rat und es ist auch ein Angebot –, ob es wirklich sinnvoll ist, dieses Sondervermögen jetzt aufzulösen, also mit dem Jahresende auslaufen zu lassen, im Hinblick auf alles, was im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie noch auf unser Land zukommt. Auch da sind wir gesprächsbereit. Es ist nur ein Appell, weil ich glaube, dass das Corona-Sondervermögen – Herr Dittes hat vorhin mal gesagt, was da alles noch an Geldern mit drinsteckt und was in dieser Art und Weise durchaus weiterhin sinnvoll finanziert werden kann – aus meiner Sicht heraus nicht einfach so am Silvestertag sterben sollte. Lassen Sie mich das auch noch sagen, im Bereich der Kommunalfinanzierung – das ist derzeit auch so ein Zankapfel. Eigentlich aber – wenn wir ganz ehrlich sind, liebe Kolleginnen und Kollegen – ist es auch ein Evergreen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 200 Millionen Euro!) Ich habe ja vernommen, dass die CDU sagt, man weiß noch nicht, ob man dem Haushalt zustimmt. So, wie er jetzt vorliegt, hat Herr Voigt sich vorhin geäußert, sei er so schlecht, da ginge das gar nicht. Auf keinen Fall aber würde man zusehen, wie die Kommunen austrocknen. „Austrocknen“ ist auch so ein schönes Bild, „aufgebläht“, „aufgeblasen“, „austrocknen“. Man muss manchmal in Bildern sprechen – ist ja okay. Aber wenn wir über „Austrocknen“ reden, über die finanzielle Wüste da draußen, müssen wir versuchen, auch die Fakten mal in irgendeiner Form mit zur Geltung kommen zu lassen. Die FAG-Masse – ich will mal nicht so förmlich sprechen für alle hier, die heute auf der Besuchertribüne oder draußen am Livestream sind –, die Masse des Finanzausgleichsgesetzes, die regelt, wie viel die kommunale Familie durch den Freistaat Thüringen jährlich eingelenkt bekommt, mit der Bürgermeister, Landräte und Gemeinderäte rechnen können und müssen, steigt insgesamt um 110 Millionen Euro an – wie wir finden, deutlich an. 110 Millionen Euro. Verantwortlich dafür ist diese Überführung des kommunalen Investitionsgesetzes. Das waren ja 100 Millionen Euro per anno bis einschließlich 2024. Es gibt eine Finanzgarantie, die der Landtag den Kommunen damals auch gemeinsam mit der CDU gegeben hat. Ich finde das nach wie vor sehr gut, dass diese SPD-Idee so umgesetzt wurde. Dadurch erhalten die Kommunen erstmals eine Investitionspauschale innerhalb dieses FAG. Das war übrigens eine Forderung. Herr Walk nickt, weil er das kennt, weil er in diesen Runden und den Debatten mit der kommunalen Familie auch dabei war, dass die immer gesagt haben, nein, nicht immer nur außerhalb und als Sonderprogramm, führt das mit in die Masse rein, dass wir auch im Regelbezug immer genau darauf zurückgreifen können. Das haben wir jetzt gemacht. Bitte? (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das haben die gerade nicht gemacht! Aber ich gehe nachher auch noch darauf ein!) Okay, gut. Freuen wir uns. Alles gut. Gleichzeitig zu dieser Überführung wurden 100 Millionen Euro, die ursprünglich als Finanzgarantie – nämlich infolge der Corona-Pandemie – angelegt waren, beibehalten. Die haben wir nicht gestrichen. Das war eine Debatte, die wir im letzten Jahr geführt haben: Wie können wir Kommunen wirkungsvoll unterstützen? Auch da war die CDU an unserer Seite und hat gesagt, da muss es einen Sonderausgleich geben. Auch der ist, wie gesagt, jetzt noch drin. Seit 2013 – einer meiner Vorredner hat darauf bereits abgestellt – steigen die Zuweisungen an die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs ersichtlich an. Es gibt da diese Treppchen, die man in jeweiligen Charts auch immer mit abbilden kann, wenn man das mal so darstellt. Zusätzlich stehen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs für Kommunen weitere Haushaltsmittel in Höhe von rund insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit. Wenn man nämlich alles, was im Haushalt verifiziert auf gemeindliche Ebene, auf Umsetzung dessen, was in die Kommunen hineinfließt, übersetzt, macht das noch mal 1,5 Milliarden Euro aus. Ich finde, von einem Austrocknen – wörtlich, wie immer von der CDU dargestellt und wie es kolportiert wird – kann vor diesem Hintergrund keine Rede sein. Es gibt übrigens einen sehr interessanten Ländervergleich: Thüringen stellt seinen Kommunen pro Einwohner 989 Euro zur Verfügung und befindet sich damit auf dem zweiten Rang direkt hinter Baden-Württemberg, weiß Gott kein armes Bundesland. Auch das muss man mal sagen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt allerdings – Herr Voigt hat darauf hingewiesen und das gebe ich gerne zu und deswegen will ich das hier vorne auch offensiv ansprechen, Herr Voigt –, es gibt dieses Problem, das Sie hier schon skizziert haben. Und das ist diese Verschiebung zwischen der Kreis- und Gemeindeebene innerhalb dieser Finanzausgleichsmasse, die hervorgerufen wird, die auch skizziert wird in diesem Gutachten, für das im Übrigen – ich will es hier gleich noch mal betonen – nicht der Innenminister zuständig ist oder dafür Verantwortung trägt, der hat das nicht geschrieben, sondern es war ein Auftrag des Landtags an die Landesregierung, ein Gutachten einzuholen. Und in dem Gutachten ist festgestellt worden: 43 Millionen Euro von den Landkreisen sollen zugunsten der Gemeinden umgeschichtet werden. Hintergrund dazu sind ja die Ergebnisse des Gutachtens, die mit angeführt werden. Das Problem haben wir genauso erkannt, Herr Voigt. Wir sind im Gespräch mit der kommunalen Familie, genauso wie Sie das sind. Und vor Ihnen – glauben Sie es mir – steht auch ein Kommunaler, ich komme auch aus einer Kommune genauso wie Sie, ich habe über einige Jahre hinweg auch in einem Rathaus mal darüber finanzielle Verantwortung tragen müssen. Wir wollen da eine verträgliche Lösung und jetzt kommt es – und ich sage das noch mal, weil ich es vorhin angedeutet habe –: Wir wollen das gemeinsam mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP. Damit komme ich zum letzten Punkt in meiner Rede. Jetzt haben Sie gesagt, dieser Haushalt sei ja kein Gesprächsangebot, weil er die falschen Ansätze hat. Sie haben immer – ich habe sehr genau hingesehen, Herr Voigt, denn auch das gilt ja als Bildsprache – in Richtung Landesregierung geguckt und gesagt, wenn diese und jene Projekte da drin nicht ordentlich ausfinanziert oder sogar gekürzt sind, dann kann das doch kein ernsthaftes Gesprächsangebot an die CDU sein. Jetzt sage ich mal: Es gibt eigentlich gar keinen Grund, die Landesregierung da anzusprechen, weil wir im Parlament jetzt Ihre Ansprechpartner sind. Ich will Sie aber auch gern daran erinnern, weil das zur Fairness dazugehört: Letztes Jahr gab es – obwohl Sie nicht zur Regierung gehörten, obwohl es einen Stabilitätsmechanismus gab, der im Grunde die Zusammenarbeit im Parlament zumindest abgesichert hat – ein Angebot von der Landesregierung schon bei der Erstellung des Landeshaushalts, bei der Frage, wie Ressorts untereinander zunächst mal miteinander verhandeln, um auch eine Etathöhe festzustellen. Dazu wurden Sie mit eingeladen und das wollten Sie nicht. Auch das gehört zur Fairness dazu. Da haben Sie gesagt, das machen Sie nicht mit, sie greifen dann im Parlament ein. Und jetzt sage ich noch mal: Herr Voigt, nicht zur Landesregierung sprechen und sagen, was für ein furchtbarer Haushalt das ist! Auch zu Herrn Kemmerich sage ich: Sprechen Sie uns an! (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die Landesregierung hat den Haushalt vorgelegt!) Klar. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wenn Sie zu mir reden, das ist in Ordnung! Aber es geht um den Haushalt!) Ich habe doch nur darstellen wollen, Herr Voigt, dass Sie sich immer … (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die semantische Analyse ist ja auch gut. Sie haben mit Friedenstein … Aber vielleicht sollten Sie einfach auch zur Sache des Haushalts reden!) (Beifall CDU) Ich danke Ihnen sehr, dass Sie noch mal auf den Friedenstein eingegangen sind, den hatte ich heute ausnahmsweise in meiner Haushaltsrede mal nicht bedacht. Aber da haben Sie mir geholfen. (Beifall SPD) Es ist nicht einfach so dahergesagt, Herr Voigt, wir sitzen hier alle im gleichen Boot und wir tragen, glaube ich, in diesem Land alle genau die gleiche Verantwortung. Auch wenn wir – Herr Kemmerich hat vorhin gesagt – durch die Parteiprogramme getrennt sind. Das mag sein, dass wir unterschiedliche Ziele und auch Ideen haben, wie man dieses Land voranbringen kann, das gestehe ich ja jedem Politiker zu. In den letzten Wochen ist auch noch mal viel geredet und geschrieben worden über die verpatzten Neuwahlen und über die Schuldfrage und wie das jetzt alles weitergehen soll und wie schwierig das ist. Und das ist es natürlich auch. Das ist eine Situation, die hat noch kein einziges Bundesland in dieser Republik seit 1949. Diese Situation, in der wir jetzt sind, die ist tatsächlich singulär, die hat es noch nie gegeben. Aber mittendrin in dieser komplizierten Lage, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eins eigentlich ziemlich einfach: So wie ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und der FDP, abkaufe, dass Sie dieser Verantwortung für das Land gerecht werden wollen, so sehr können Sie es mir abkaufen, dass wir gemeinsam mit Ihnen über diesen Haushalt verhandeln wollen mit einem guten Ergebnis am Ende, nämlich dass wir gleich am Jahresbeginn 2022 hier sitzen und die Hand für diesen Landeshaushalt heben. Ich glaube das deswegen, weil ich einer Grundüberzeugung bin – und das will ich auch noch mal ganz deutlich hier in die geöffneten Mikrofone reinsagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP und CDU –: Die Menschen in Thüringen draußen haben nämlich ein Recht darauf, dass wir uns hier im Landtag zusammenraufen. Im Parlament wird viel gestritten, aber am Ende dann eben auch entschieden. Das ist eine der Hauptaufgaben, die wir in einer Demokratie zu erfüllen haben. Das Beste, was man in schwieriger Zeit machen kann – der Überzeugung bin ich –, ist nicht Streiten, sondern Zusammenarbeiten. Entscheiden Sie sich deshalb bitte für die gemeinsame Zusammenarbeit für diesen Landeshaushalt, das lohnt sich für die Leute draußen, für all die angeschlossenen Institutionen, Vereine und Verbände, für die kleinen Gemeinden sowieso. In dem Sinne: Packen wir es an! Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Finanzministerin und liebe Gäste natürlich auch in dieser doch schon recht lang andauernden Debatte, ich kann ganz gut bei dem anschließen, womit Matthias Hey gerade aufgehört hat. In der Tat stehen wir vor einer schwierigen Situation, und zwar vor einer, wie wir sie tatsächlich in mehrerlei Hinsicht noch nie hatten. Auf der einen Seite haben wir nach wie vor eine pandemische Lage, die uns vieles abverlangt und die übrigens auch dem letzten Haushalt aus unterschiedlichsten Gründen nicht all die Abflüsse an Mitteln ermöglicht hat, die wir uns vorgestellt haben. Und auf der anderen Seite stehen wir tatsächlich als Koalitionsfraktionen einer Minderheitsregierung vor der Herausforderung, einen Haushalt auf den Weg zu bringen und zu verabschieden, weil wir es den Kommunen, weil wir es den Menschen im Land schuldig sind. Das sehe ich ganz genauso. Deshalb, Herr Voigt, wenn Sie es ernst meinen damit, dass Sie kein schuldhaftes Verzögern wollen – so interpretiere ich mal den Einstieg vorhin in Ihre Rede –, dann bitte ich auch hier ganz eindringlich alle demokratisch gesinnten Abgeordneten, jetzt ebenfalls alles dafür zu tun, dass aus dem Parlament kein schuldhaftes Verzögern folgt, sondern dass wir uns zusammenraufen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) so, wie es Matthias Hey gerade gesagt hat, bei allen Unterschiedlichkeiten, dass wir aufhören damit – das gehört nun mal so ein bisschen zur Dynamik einer Haushaltsdebatte –, nur vom Spielfeldrand zu stänkern, sondern dass wir sagen, was wir wollen, und dass wir gemeinsam schauen, wie wir das hinbekommen. Das liegt bei jeder und jedem Einzelnen, ob wir das hinbekommen oder nicht. Unser erklärtes Ziel jedenfalls ist es, im ersten Plenum des neuen Jahres tatsächlich den Haushalt zu verabschieden. Ich glaube, das wäre ein ganz wichtiges und auch ein starkes Signal, auch und gerade angesichts der schwierigen Situation. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und weil Sie, Frau Taubert, in Ihrer Eingangsrede auch gesagt haben, dass es im Vorfeld einen Streit um die Frage gegeben habe, ob man Kredite aufnehmen sollte, Sie sich ganz klar dagegen entschieden haben und Sie denjenigen, die das anders gesehen haben, gesagt haben, es gäbe da zwei ganz entscheidende Gründe, die dagegensprechen, nämlich einmal das Grundgesetz mit der Landeshaushaltsordnung und zum Zweiten die Schuldenbremse, will ich Ihnen trotzdem etwas entgegenhalten. Man kann auch und gerade in einer besonders schwierigen Situation – und in der befinden wir uns, glaube ich, das teilen wir alle, dass das so ist – anders entscheiden. Das sage nicht nur ich als jemand, die der Überzeugung ist, dass wir diese Pandemie, dass wir auch aber die Klimakrise durchaus als Krise benennen müssen, in der es notwendig ist, Investitionen zu tätigen und dafür im Zweifel, wenn wir die Mittel sonst nicht haben, auch Kredite aufzunehmen. Damit stehe ich nicht ganz allein, sondern Walter-Borjans hat vor drei Tagen gesagt – ich zitiere –: „‚Bei Investitionen in die Zukunft ist dabei auch eine teilweise Finanzierung mit Krediten gerechtfertigt.‘ (Beifall DIE LINKE) Die Schuldenbremse enthalte dafür ‚durchaus Spielräume‘. Hinzu kämen die Möglichkeiten staatlicher Institutionen wie der Förderbanken von Bund und Ländern, sagte der SPD-Chef.“ Ich will das hier noch einmal betonen, weil viele von Ihnen das selbstverständlich wissen, dass gerade die Bereiche „Bildung“, aber auch „Klimaschutz“ und wenn wir uns dann noch die Wahlergebnisse auf der Bundestagswahl anschauen, der Bereich „Demokratieförderung“ ganz dringend Investitionen brauchen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum sage ich das? Weil wir zwar ein beachtliches Haushaltsvolumen haben – das ist ja hier schon umfangreich ausgeführt worden, Steffen Dittes hat es dargelegt, aber auch viele andere –, aber eben kaum Spielräume. Das ist ein echtes Problem, das muss man ganz klar sagen. Deswegen meine ich, muss man auch die Möglichkeit von Krediten hier noch einmal ansprechen. (Beifall DIE LINKE) So viele Möglichkeiten oder Stellschrauben gibt es eben nicht. Man könnte jetzt auch sagen, wir warten noch die November-Steuerschätzung ab, vielleicht ergibt sich daraus noch etwas mehr Spielraum, aber ich habe eben selbst vom Problem gesprochen, dass wir kein schuldhaftes Verzögern wollen, deswegen können wir also nicht abwarten, sondern werden sicherlich dann in den Debatten berücksichtigen, was von dort kommt. Es gäbe auch noch die Möglichkeit, die Absenkung der Kredittilgung vorzunehmen, weil die Kreditsumme ja erst in den kommenden acht Jahren getilgt werden muss und keine Mindesttilgung festgeschrieben ist. Frau Taubert hat aber vorgestellt, wie es die Landesregierung geplant hat, nämlich mit 100 Millionen und auch den 71 Millionen da reinzugehen. Auch das sind Stellschrauben, die ich noch einmal benennen möchte. Wie gesagt, noch einmal erwähne ich auch die Möglichkeit der Kreditaufnahme. Ich meine, dass die Situation so gegeben ist, wir befinden uns in einer Krisensituation, und zwar vielfach, wir haben die Klimakrise, wir haben die pandemische Lage und wir haben im Übrigen auch eine Bildungskrise, das will ich ganz offen sagen – in den letzten 1,5 Jahren lief nämlich nichts so, wie wir uns das gewünscht hätten. Die fehlenden Schulabschlüsse und die großen Probleme, die damit einhergehen, werden in der Zukunft kosten, davon bin ich überzeugt, deswegen müssen wir investieren. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagen, anders als es Herr Voigt hier festgestellt hat, es gibt natürlich die Notwendigkeit, eine Schwerpunktsetzung auch mit dem Haushalt vorzunehmen. Wir wollen das. Wir wollen investieren, wir wollen Schwerpunkte setzen in den Bereichen Bildung, Klimaschutz und Demokratie. Ich will das auch noch einmal ganz kurz mit Blick auf die Wahlergebnisse der Bundestagswahl untersetzen. Wir kennen zusätzlich noch die alljährlichen Ergebnisse des Thüringen-Monitors, die werden uns ja auch in einer der nächsten Sitzungen wieder beschäftigen. Wir wissen um die verfestigten rechtsextremen Einstellungen in der Bevölkerung – wir „durften“ ja heute auch alle Herrn Höcke hören, da muss man nicht mehr sehr viel mehr dazu sagen –. Wir wissen um die zugespitzten gesellschaftlichen Konfliktlagen rund um die Corona-Pandemie und kennen auch das Grassieren der Fake News. Das alles zeigt uns auf, dass politische Bildung wichtiger denn je ist. Hinzu kommt, dass wir politische Bildung selbstverständlich auch und gerade deshalb brauchen, um tatsächlich unsere Demokratie zu stärken. Das brauchen wir auch und gerade mit Blick auf die Situation in vielen Orten in unserem Land. In den letzten Monaten mussten wir eine deutliche Zunahme rassistischer, antisemitischer und auch verschwörungsideologischer Denkweisen konstatieren. Ich will nur erinnern an Halle, an Hanau oder auch den Mord an Walter Lübcke. Sie haben gezeigt, dass rassistische und antisemitische Hetze in furchtbare Gewalttaten umschlagen kann. Auch in Thüringen erleben wir diese Situation. Da wir nun aufgrund der nicht stattgefundenen Landtagswahl, die wir uns im Übrigen gewünscht hätten, noch weitere drei Jahre gemeinsam regieren, braucht es, davon sind wir überzeugt, eine Gesamtstrategie im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus. Wir wollen das auch zum Schwerpunkt der Landespolitik machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dieser Schwerpunkt muss sich dann natürlich auch im Haushalt wiederfinden, das ist klar, beispielsweise in der fortgesetzten Förderung zivilgesellschaftlicher Initiativen, wie zum Beispiel ezra oder MOBIT, des Landesprogrammes für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit oder aber auch der Stärkung der Polizeivertrauensstelle. Jetzt lassen Sie mich noch mal durch die Einzelpläne gehen, weil mir das wichtig scheint. Im Einzelplan 01, über den wird ja immer relativ wenig gesprochen, gibt es wieder erhebliche Aufwüchse, auch bei den Beauftragten. Ein zentraler Punkt findet sich bei den Aufwendungen für ehemalige Abgeordnete, das sind 8,84 Millionen Euro. Ich will das hier nur ansprechen, weil ich sage, wir brauchen eine Debatte darüber, wie Abgeordnete künftig – in Anführungszeichen – finanziert werden. Die Altersvorsorge für Abgeordnete wollen wir anders gestalten. Wir wollen, dass sie ähnlich oder gleich wie Beamtinnen und Beamte selbstständig in die öffentliche Rentenversicherung einzahlen können. Ein gerechtes soziales Rentensystem würde übrigens auch den Landeshaushalt längerfristig entlasten. Wir sehen auch sonst etliche Aufwüchse, beispielsweise beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – das werden wir uns genau anschauen – und auch beim Landesbeauftragten für Aufarbeitung der SED-Diktatur. Hier muss ich allerdings sagen, dass es um die Umsetzung des im letzten Landeshaushalt beschlossenen Härtefallfonds für bereits anerkannte oder bisher nicht angemessen berücksichtigte Opfergruppen geht. Insofern sind wir froh, dass es hier mehr Mittel gibt. Wir freuen uns auch, dass der Aufbau einer Beratungsstruktur für Heimkinder in der DDR und auch die Umsetzung des Härtefallfonds im neuen Haushalt mitfinanziert werden. Aus dem Einzelplan 02 will ich nur ganz kurz einige wenige Punkte herausgreifen. Wir hatten vor wenigen Tagen am 19. Oktober die Eröffnung des queeren Zentrums in Erfurt, das ist ein landesweit arbeitendes Zentrum. Selbstverständlich soll dieses seine Arbeit auch fortsetzen müssen. Auch darauf werden wir achten. Außerdem wissen wir, dass es in der TSK zu Einsparungen von 2,3 Millionen Euro kommt, sicherlich auch nicht ganz freiwillig, sondern das war bestimmt eine Vorgabe. Aber wir sehen durchaus skeptisch, dass hier wichtige Projekte quasi beschnitten werden, nämlich bei der spartenbezogenen Projektförderung, das trifft auch und gerade die durch Corona ohnehin schon gebeutelte Kulturszene oder auch das Corona-Stipendium oder das „Chancengeber*innenprogramm“, die in diesem Einzelplan nicht mehr vorkommen, was wir ausdrücklich bedauern und gern noch mal zur Diskussion stellen wollen. Positiv bewerten wir, dass bei der Europa- und Entwicklungszusammenarbeit tatsächlich Mittel dazukommen oder verstetigt werden. Das sind wichtige Punkte, wo wir dann tatsächlich in die einzelnen Debatten hineingehen müssen, um sie zu halten. Jetzt komme ich zum Einzelplan 03: Zum Bereich der Polizei und zum Bereich der Innenpolitik ist schon einiges gesagt worden. Für uns ist wichtig, dass wir auch diskutieren, wie wir die Polizeivertrauensstelle weiterentwickeln können und welche Vorsorge dafür im Haushalt getroffen werden muss. Wir wollen sie als eine unabhängige Behörde mit Kompetenzen weiterentwickeln. Ich habe sie jetzt noch nicht etatisiert gefunden, aber vielleicht können wir uns darauf in der Debatte noch verständigen. Die Polizeibildungseinrichtungen – ganz wichtig – wollen wir selbstverständlich weiter stärken. Das ist auch mit den letzten Haushalten schon geschehen. Da wollen wir auf diesem Weg aber noch weitergehen. Wir meinen jedenfalls, dass die Bildungseinrichtungen eher mehr Stellen brauchen als weniger, sehen da, dass da durchaus Verschiebungen geplant sind, die wir nicht ganz nachvollziehen können. Wir wissen, dass wir mehr Mittel auch für die Nachwuchsgewinnung einstellen müssen. Ich will in dem Zusammenhang mal die Möglichkeit nutzen, einer Frau zu danken, nämlich Frau Langguth, für ihre gute Arbeit an der Polizeischule. Wir bedauern sehr, dass sie diese gute Arbeit nicht fortführen kann. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum Bereich KFA/Kommunales hat Matthias Hey zwar schon ganz viel gesagt, ich will trotzdem noch einmal kurz erwähnen, dass wir die Überführung der kommunalen Investitionspauschalen in die Finanzausgleichsmasse und auch die angestrebte Evaluation durchaus begrüßen, weil das den Kommunen mehr Planungssicherheit gibt, und es gibt eine Verschiebung von den Kreisen hin zu den Gemeinden. Das FiFo-Institut hatte hier ja eine wesentlich größere Schieflage festgestellt, deshalb ist die jetzige – ich nenne es mal – Anpassung sehr zurückhaltend und durchaus angemessen. Der Entwurf jedenfalls zeigt – anders als von der CDU ausgeführt, jetzt ist Herr Voigt leider nicht mehr da, hier war schon die Rede vom „Aufblähen“ oder „Austrocknen“, ich rede mal vom „Ausbluten“, das war auch ein Begriff, der gern genutzt wurde –, dass er die Kommunen durchaus sehr gut stellt. Wir haben den Kommunen gut durch die Krise geholfen und werden das selbstverständlich auch weiterhin tun. Es ist schon vorgerechnet worden, während 2020 die Einnahmen um 118 Millionen Euro niedriger waren als in der letzten Steuerschätzung vor Corona berechnet, haben die Kommunen insgesamt 282,5 Millionen Euro vom Bund und dem Land erhalten. Es kann also vom „Austrocknen“ oder „Ausbluten“ tatsächlich gar keine Rede sein. Jetzt will ich kurz noch etwas zum Bereich der Feuerwehr sagen, weil sie natürlich nicht nur angesichts des Sturms gestern eine ganz wichtige Institution ist. Ich bin etwas über die Kürzung von 4,4 Millionen Euro bei dem Titel „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände für Feuerwehrhäuser, -fahrzeuge, -geräte [etc.]“ gestolpert. Ich bin ja auch Stadträtin und ich konnte diese Kürzung nicht nachvollziehen, aber vielleicht können wir auch das in der Debatte noch klären. Jetzt kommen wir zum Einzelplan 04, der mit den Gesamtausgaben von 2,032 Milliarden Euro der zentrale Investitionshaushalt in Thüringen ist. Und wenn man die Ausgaben im Kommunalen Finanzausgleich für Schulen, Schülerbeförderung, Kindergärten noch dazurechnet, dann wird etwa jeder fünfte Euro des Landes für Bildung ausgegeben, und das ist auch gut so. Im Einzelplan 04 geht es um echte Zukunftsinvestitionen, um gute Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung im Land in den Kindergärten für insgesamt 93.000 Kinder, um chancengerechte und leistungsfähige Schulen für 250.000 Schülerinnen und Schüler mit mehr als 20.000 Lehrkräften und Pädagoginnen, um Schulsozialarbeit, um Jugendförderung und um lebenslanges Lernen in der Erwachsenenbildung. In den vergangenen Jahren haben wir den Bildungsetat Jahr für Jahr gesteigert. Erstmalig geht es jetzt mit diesem Haushalt angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen darum, das Erreichte überhaupt zu sichern und deutlich zu machen, wo unsere Prioritäten liegen. So bauen wir in der frühkindlichen Bildung die praxisintegrierte Erzieherinnenausbildung weiter aus, weil es mehr und auch attraktive Wege in den Erzieherinnenberuf braucht, auch für Seiteneinsteigerinnen. (Beifall SPD) Das Thema „Beitragsfreiheit“ kennen wir. Wir haben 31 Millionen Euro für verbesserte Betreuungsschlüssel und 6,5 Millionen Euro für das Modellprojekt „Multiprofessionelle Teams“. Um Benachteiligungen der Corona-Pandemie im Kindergarten und im Schulbereich auszugleichen, stellt der Bund mit dem Aktionsprogramm „Aufholen durch Bildung“ für zusätzliche Förderangebote, für Schulsozialarbeit, für Ferienfreizeiten und Sprachkindergärten Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung. Über das Ganztagsfördergesetz und den DigitalPakt erhält Thüringen bis 2027 weitere Investitionsmittel. Damit stehen den Kommunen als Schulträgern kofinanziert durch das Land etwa 310 Millionen Euro an zusätzlichen Investitionsmitteln für Ganztag und Digitalisierung zur Verfügung. Leider haben wir aber auch ein paar schmerzhafte Kürzungen im Einzelplan 04 zur Kenntnis nehmen müssen. Um 2,1 Millionen Euro wurde das Schulbudget reduziert. Auch die Mittel für internationale Schulpatenschaften mussten reduziert werden, ebenso wie die örtliche Jugendförderung, deren Ansatz um 1,5 Millionen Euro geschmälert ist. Darüber werden wir sprechen müssen. Ebenso die Erwachsenenbildung – das tut mir vor dem Hintergrund besonders weh, dass wir erst in einer der letzten Plenarsitzungen das Gesetz zur Finanzierung der Erwachsenenbildung quasi pandemiefest machen wollten. Sie erinnern sich, mit dem letzten Haushalt hatten wir 2,8 Millionen Euro für die Förderung der politischen Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt, jetzt finde ich nur 1,5 Millionen Euro im Plan. Auch die Integrationsförderung minus 600.000 Euro gerade mit dem wichtigen Programm „Start Bildung“ und weiteren Integrationsmaßnahmen musste Kürzungen verzeichnen. Es wird also in den nächsten Wochen darum gehen müssen, dass wir diese wichtigen Bereiche möglichst wieder stärken, und dazu müssen wir miteinander ins Gespräch kommen. Im Einzelplan 05 geht es um die menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik, und das zeigt sich natürlich auch im Landeshaushalt. Etwa 120 Millionen Euro bringt der Freistaat für die Aufgaben im Asylund Migrationsbereich auf. Gemeinsam mit den Kommunen – das will ich noch mal deutlich sagen – haben wir in den vergangenen Jahren ein leistungsfähiges System der Aufnahme und auch der Betreuung der Geflüchteten aufgebaut. Mit 64 Millionen Euro – weil es vorhin so despektierlich vonseiten der AfD dargestellt wurde – unterstützen wir die Kommunen mit den Erstattungen vonseiten des Landes bei dieser wichtigen Aufgabe. Und mein Dank geht an alle, die sich da beteiligen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Integrationsförderung hat für uns eine ganz besondere Bedeutung, denn gesellschaftliche Teilhabe – so ist jedenfalls unser Menschenbild – muss für alle Menschen gelten, da kommt es nicht auf die Herkünfte oder den Aufenthaltsstatus der Menschen an. Und das braucht gute Rahmenbedingungen, verlässliche Programme und auch Initiativen. Diese Aufgaben übernehmen ganz viele Vereine, Migrantenorganisationen, örtliche Integrationsinitiativen, und auch das Land hat wichtige Initiativen gestartet und gefördert. Ich erinnere nur an die soziale Beratung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge, das Landesprogramm „Dolmetschen“ und die Maßnahmen im Integrationskonzept. Etwa 12,8 Millionen Euro sind es, die hier für die Integrationsförderung zur Verfügung gestellt werden. Eine Reduzierung musste ich hier auch zur Kenntnis nehmen, nämlich um 2 Millionen Euro. Das werden wir uns selbstverständlich auch noch mal genau anschauen müssen, und wir wollen jedenfalls als Bündnis 90/Die Grünen sicherstellen, dass diese wichtige Integrationsarbeit nicht leidet. Als Freistaat haben wir zudem mehrfach bekundet, dass wir bereit sind, Geflüchtete aus den elendigen Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln oder über den Familiennachzug afghanischer Geflüchteter durch Landesaufnahmeprogramme aufzunehmen. Gescheitert ist das bislang am Unwillen und Zynismus des Bundesinnenministers. Unsere Bereitschaft gilt selbstverständlich auch weiterhin. Deswegen ist es auch ehrlich, dass dafür Mittel entsprechend im Etat eingeplant sind. (Beifall DIE LINKE) Nun zum Einzelplan 07: Hier haben wir durchaus gute Entwicklungen zu konstatieren. Die Hochschulen sind mit der Rahmenvereinbarung V gut aufgestellt und der Extrafonds zur Digitalisierung der Hochschullehrer wird gut genutzt. Das zeigt auch die gute Umsetzung während der pandemiebedingten Online-Semester, die allerdings wirklich eine harte Zumutung natürlich für alle, insbesondere die Studierenden, waren. Mit dem Gesetz zur elektronischen Verwaltung und dem Vergabegesetz hat Thüringen Open-SourceLösungen einen besonderen Stellenplatz eingeräumt und damit bundesweit auch Maßstäbe gesetzt. Dazu haben wir 2018 auch einen Open-Source-Preis ausgelobt, der übrigens ein voller Erfolg ist. Umso bitterer ist, dass wir ihn Jahr für Jahr wieder in den Haushalt hineinstimmen müssen, weil er leider im Etat erst mal nicht drinsteht. Zum Sozialbereich – Einzelplan 08: Hier will ich ansprechen, was uns Kopfschmerzen bereitet, das ist nämlich, dass die hochwertige Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen von 750.000 auf 518.000 Euro absinkt. Zwar soll die Höhe der Förderung für die Geburtshäuser – das habe ich durchaus wahrgenommen – mit 468.800 Euro gleich bleiben wie 2021, aber die Projektförderung von Maßnahmen für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen soll von 281.200 auf 50.000 Euro geschrumpft werden. Damit rücken – mal ganz konkret formuliert – die Finanzierungen von Hebammenbonus oder die ebenso von uns ins Spiel gebrachte Gründerinnenprämie zur Förderung von Praxisgründungen leider ein Stück weit in die Ferne. Das dient ganz sicher nicht der Sicherung von Hebammenleistungen und wird dem Anspruch einer ausreichenden Bereitstellung von Geburtshilfe aus unserer Sicht nicht gerecht. Deshalb würden wir auch hier gern noch mal in die Diskussion kommen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Negativ sehen wir auch die Halbierung der Investitionen für Tierheime. – Wir hatten das Thema gestern. – Wenn man es nämlich ernst meint, muss hier selbstverständlich auch entsprechend investiert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Mittelabfluss der letzten Jahre war da auch immer gut. Insofern bedauern wir sehr, dass hier nicht in der Größenordnung wieder reingegangen werden konnte. Positiv will ich noch das Drug-Checking erwähnen, mit 100.000 Euro gefördert, damit die Nachhaltigkeit gewährleistet ist und auch die Fortführung des deutschlandweit einzigartigen Projekts gesichert wird. Jetzt lassen Sie mich zum Einzelplan 09 kommen, Klimaschutz. Hier werden die Ansätze zwar leicht erhöht, sie liegen allerdings – das will ich ganz deutlich sagen – weit unter den Aufwüchsen für eine effektive Bekämpfung der Klimakrise. Die Stärkung des kommunalen Klimaschutzes ist dabei ein ganz wirksames Instrument, dafür stehen jetzt 15 Millionen Euro zur Verfügung, zum Beispiel über das Förderprogramm Klima Invest. Der Ansatz 2022 konnte im Vergleich zu 2020 um 1,5 Millionen Euro auf 7,7 Millionen erhöht werden, das reicht aber nicht. Allein um den im Thüringer Klimagesetz festgelegten Klimapakt mit den Kommunen erfüllen zu können, sollten jährlich mindestens 15 Millionen Euro für den kommunalen Klimaschutz zur Verfügung gestellt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So sind beispielsweise die im Corona-Sondervermögen eingestellten Zuweisungen an Kommunen für den Klimaschutz im Jahr 2021 ganz schnell abgeflossen. Da gibt es also einen riesigen Bedarf. Auch bei den anderen Klimaschutzförderprogrammen wurden die eingestellten Mittel ganz schnell abgerufen – Solar Invest war heute hier schon Thema –, trotz einer Verdoppelung im Haushalt schon im April ausgeschöpft. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und diese Beispiele zeigen, wie schnell Klimaschutzinvestitionen regionale Wertschöpfungsketten anreizen – also etwas, was wir uns eigentlich alle immer wünschen – und sich so auch wirtschaftlich positiv auswirken. Es ist also wichtig, den Klimaschutz in der Zukunft viel stärker als ressortübergreifende Aufgabe zu begreifen und ihn im Haushalt entsprechend finanziell zu untersetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu wird es übrigens auch mehr Personal brauchen, das ist – glaube ich – allen klar. Das gilt auch für die Klimaanpassung. Deshalb meinen wir, dass wir hier tatsächlich einen Schwerpunkt setzen sollten. Ich will noch ganz kurz das Augenmerk auf die Mittel für den Abwasserpakt lenken, die ja von 20 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro verdoppelt werden. Jetzt noch zum Einzelplan 10, Mobilität: Wir hatten ja gestern bei der Debatte rund um die MitteDeutschland-Verbindung alle die frohe Kunde vernommen, dass nun doch 4,5 Millionen Euro für die Planungsleistungen bereitgestellt werden. Da sind wir alle sehr froh, die sind aber im Haushalt auch noch nicht etatisiert. Das heißt, auch die werden sich sicherlich noch irgendwie wiederfinden müssen. Ein zweites wichtiges Thema in dem Bereich ist die Radwegeförderung. Wir wollen sie verstetigen und deutlich erhöhen. Im Entwurf wurde leider aus unserer Sicht ein wenig unmotiviert gekürzt: Statt 2,5 Millionen Euro stehen wieder nur 2 Millionen Euro für die Umsetzung des Thüringer Radverkehrskonzepts zur Verfügung. So wird das leider nichts mit einer Verdoppelung des Radanteils bis 2025, die ja erklärtes Ziel ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir geben uns auch nicht damit zufrieden, dass wir die Bundesgelder für Radschnellwege liegen lassen, weil wir nämlich bisher keine Projekte aus Thüringen identifizieren. Dabei zeigen uns viele Studien, dass dies durchaus Potenzial hat. Im Bereich der Landwirtschaft ist die Entlastung des Landeshaushalts durch Aufnahme in die Europäische Landwirtschaftsförderung positiv. Dafür haben wir uns auch lange erfolgreich eingesetzt. Da geht es zum Beispiel um die Sommerweidehaltung von Milchkühen, Strohhaltung von Schweinen, aber auch um die Schaf- und Ziegenprämie. Im Bereich Forst wissen wir, dass die Förderungen privater und kommunaler Wälder zum beschleunigten Waldumbau aufgrund der Dürre der letzten Jahre, aufgrund der Haushaltsrestriktionen dieses Jahr leider nicht möglich sind. Wir hoffen, dass der Bund hier Ersatz schafft. Der Staatswald ist ganz gut ausgestattet. Hier geht es jetzt darum, die Klimafunktion und auch die soziale Funktion weiter zu erhalten. Im Wohnungsbau wissen wir, dass der soziale Wohnungsbau dringend besser ausgestattet werden muss. Hängepartien können wir uns hier nicht leisten, und hier hoffen wir auf eine gute Abstimmung vonseiten des Infrastrukturministeriums mit dem Finanzministerium. Jetzt sind schon ganz viele Themen von mir angesprochen worden, von vielen anderen auch. Ich weiß, das wird ein kräftezehrender, ein schwieriger Prozess. Es gibt viel zu beraten, wie wir Thüringen sicher aus der Krise führen und gleichzeitig möglichst nachhaltig einen Konjunkturprozess in Gang setzen. Das können wir nur schaffen – da schließe ich noch mal an meinen Anfang an –, wenn sich alle demokratischen Kräfte gemeinsam an einen Tisch setzen. Es ist jetzt einfach nicht der Zeitpunkt für taktische Spielchen. Dazu sind die zu treffenden Entscheidungen viel zu relevant für das Land und die Bürgerinnen und Bürger. Und ich lade hier gern und ernsthaft zum intensiven Austausch und zu guten, konstruktiven Beratungen ein. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Als nächste Rednerin spricht zu uns Frau Abgeordnete Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Spezifisch, messbar, ambitioniert, realistisch und terminiert, so sollte ein Landeshaushalt aufgestellt sein, denn die Landesregierung wirtschaftet und arbeitet mit Steuergeldern, die die Bürgerinnen und Bürger erarbeitet haben. Ich habe Ihren Ausführungen, Frau Taubert, entnommen, dass Sie sich darum bemühen. In der Kürze der Zeit war es mir bis heute nicht möglich, den Haushalt vollständig unter die Lupe zu nehmen. Dennoch sind mir nach dem ersten Überfliegen einige Sachen aufgefallen, die ich kritisch kommentieren möchte. Ich verweise immer wieder darauf, dass Budgets nicht vorsorglich in Form von Beruhigungspillen in den Landeshaushalt einzustellen sind, denn solange es keine konkreten Maßnahmen gibt, birgt das immer die Gefahr, dass derartig unspezifische Budgets weder abgerufen noch ausgeschöpft werden. Auch in diesem Haushalt finden sich wieder viele unspezifische Haushaltsposten. Nehmen wir zum Beispiel das Werbebudget. Wir wissen, dass die duale Ausbildung aufgrund des Akademisierungstrends in unserer Gesellschaft ein Imageproblem hat. Wir wissen, dass Fachkräftemangel die Hauptbremse für wirtschaftliches Wachstum in unserem Land ist, denn es fehlen uns vor allem qualifizierte Fachkräfte, die Wirtschaftsgüter von Hand produzieren. Es fehlen Handwerker und es fehlen Servicekräfte in allen Bereichen. Deshalb sollten wir zum Beispiel im allgemeinen Kampagnenbudget des Landeshaushalts auch eine definierte Unterstützung für die Kampagne „Ausbildung in Thüringen – Macht eure Kinder stark“ festschreiben. (Beifall CDU) Das ist mir sehr, sehr wichtig, weil junge Menschen in der dualen Ausbildung eine Schlüsselfunktion für unsere Zukunft darstellen. Auch bürokratische Selbstbeschäftigung bringt uns nicht voran. Wir schlagen uns noch immer mit dem Bürokratiemonster Vergabegesetz herum, das Landesinvestitionen verhindert und bereitgestellte Budgets ungenutzt zurücklässt. (Beifall CDU) Bei einem Fachkräftemangel arbeiten die wenig verfügbaren Firmen dort, wo unbürokratisch Aufträge umgesetzt werden können. Hier bedarf es mehr Realitätssinn und Akzeptanz der Situation und auch der Fähigkeit, Fehlentscheidungen zu korrigieren. Die Leidtragenden waren im vergangenen Jahr zum Beispiel die Eltern schulpflichtiger Kinder. So waren die Gelder für Digitalisierung an den Schulen zwar da, angekommen sind sie aber nur selten. Oder nehmen wir den Haushaltstitel 10. Hier sind die Baumaßnahmen als Investitionen statt mit 101 Millionen Euro im Jahr 2021 nur noch mit 99 Millionen Euro für 2022 ausgewiesen. Wir wissen alle, dass es dramatische Materialpreissteigerungen in der Bauindustrie im letzten Jahr gegeben hat. Da ist es in meinen Augen ein dramatischer Rückgang an Investitionen, wenn ich an die extrem gestiegenen Materialpreise und auch an die gestiegenen Personalkosten denke. Da frage ich mich, ob das der richtige Posten ist, an dem man so dramatische Einsparungen vornehmen sollte. Und ich frage mich, ob Sie hier bewusst die Augen vor dieser Tatsache verschließen. Smart haushalten ist in Krisenzeiten ein Muss, das sind wir den Bürgern schuldig. Wir sollten vorhandene Mittel an wirksamen Stellen einsetzen. Eine Sache, die mir besonders am Herzen liegt, sind die Investitionen in Wald und Straßenrandbegrünungen, die CO in den Kreislauf bringen. Deshalb for2 dere ich hier auf, die Finanzmittel dafür mindestens auf dem Niveau vom letzten Jahr zu stabilisieren. Wie ich gestern gefordert habe, erwarte ich auch, dass sich das gestrige Bekenntnis zum zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung im Haushalt widerspiegelt. Das soll aber ohne Neuverschuldung passieren. Die Berücksichtigung dieses Postens im Haushalt ist für mich ein wichtiger Punkt, ob ich dem Haushalt zustimmen kann. Ich möchte auch noch etwas zum Thema „Bildung und Lehrermangel“ sagen. Auch hier ist das Bereitstellen des Budgets für Lehrer nur eine Seite der Medaille. Ähnlich wie bei den ungenutzten Mitteln bei Investitionen ist hier mal nach den tieferliegenden Gründen zu fragen. Wie viele ausgebildete Lehrer in unserem Land gehen nicht der Tätigkeit eines Lehrers nach? Hat mal jemand nach den Gründen gefragt, diese analysiert und Schlussfolgerungen gezogen? Lehrer wollen mit Schülern arbeiten und nicht Bürokratiehelden werden. (Beifall AfD) Auch hier mein Appell an die Realität: Akzeptieren Sie und fragen Sie, was notwendig ist, und dann brauchen wir innovative Lösungen dafür. Ich stehe auf diesem Gebiet gern als Diskussionspartner und als Ideengeber zur Verfügung. Aus meiner Arbeit im Finanzausschuss habe ich die Erkenntnis mitgenommen, dass es nicht unbedingt ein guter Weg ist, bei Erkenntnissen aus der Finanzanalyse Veränderungen und Vorschläge nicht aufzunehmen und einfach die Verantwortung lapidar an die Fachausschüsse zu schieben. Hier sehe ich die Notwendigkeit einer sehr intensiven Zusammenarbeit, um hier bessere Lösungen für unser Land zu erreichen. Am Ende meiner Ausführungen möchte ich noch sagen, dass die Finanzministerin meinen Respekt für diesen Haushaltsentwurf genießt. Denn trotz hoher Forderungen ihrer Ministerkollegen ist es ihr gelungen, den Etat erst mal stabil zu halten. Ich wünsche Ihnen, Frau Taubert, weiterhin viel Durchstehvermögen, Ihr Ziel, den Haushalt smart zu machen, durchsetzen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD, CDU)

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es eine weitere Wortmeldung, und zwar im Rahmen der Mitberatung des Tagesordnungspunkts 2 b erhält jetzt das Wort Herr Kollege Walk für die CDU-Fraktion.

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Raymond Walk CDU

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher – die sich jetzt etwas verdünnisiert haben. Ich will noch etwas zu dem Bereich Kommunalfinanzen sagen, weil das von fast allen Kolleginnen und Kollegen auch hier angesprochen wurde. Ich will voranstellen, auf unsere Kommunen ist Verlass. Sie sind der stabile Anker vor Ort und sind die Macher vor Ort, (Beifall CDU) auf die wir uns immer verlassen können. Daher geht mein Blick auch erst mal in die Vergangenheit zurück. Meine CDU-Fraktion hat bereits vor über einem Jahr im Juni 2020 einen Antrag unter dem passenden Titel – wie ich finde – „Kommunalen Finanzausgleich in Thüringen anpassen, um Selbstverwaltung zu stärken“ auf den Weg gebracht, der auch mit großer Mehrheit beschlossen wurde. (Beifall CDU) Ein Ergebnis dieses Antrags war die Einrichtung eines Unterausschusses KFA. Anlässlich der 11. Sitzung des Unterausschusses KFA im September 2021 hat Staatssekretärin Schenk den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes und zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 im Unterausschuss vorgestellt und ganz klar und deutlich gemacht – und das ist jetzt spannend –, mit dem von ihr kurz dargestellten Gesetzentwurf sei beabsichtigt, einen weitgehenden Schlussstrich unter die vielfältig vorgetragene Reformbestrebung hinsichtlich der vertikalen und auch horizontalen Finanzmassenverteilung zu setzen. So sagt es das Protokoll. Ich will hier ganz deutlich sagen: Da machen wir nicht mit. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in aller Kürze – zumal wir uns in der ersten Lesung befinden – einige Anmerkungen aus den Stellungnahmen der beiden kommunalen Spitzenverbände aufgreifen, was die dazu sagen, dass unter der Reform des KFA ein Schlussstrich gezogen werden soll. Wir haben eben schon vom Kollegen Dittes gehört, wie gut es den Kommunen geht, er nannte eine Zahl, 212 Millionen mehr. Kollege Hey hat eine andere Zahl genannt, 1,5 Millionen, das konnte ich jetzt noch nicht so richtig einordnen, wir können es ja dann erörtern, Kollege Hey. Deswegen will ich erst mal auf das eingehen, was der Thüringer Landkreistag in seiner Stellungnahme gesagt hat. Das ist insofern spannend, Minister Georg Maier, weil das parteiübergreifend ist und wir auch wissen, dass Sie eine Anzahl von SPD-Landräten in den Reihen haben. Das Votum ist einstimmig ausgefallen und ich will aus der Stellungnahme zitieren: „Nach Beteiligung der Landkreise und einstimmiger Beschlussfassung in unseren Verbandsgremien können wir Ihnen mitteilen, dass wir den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ausgleichsgesetzes unter Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 auf das Schärfste ablehnen.“ (Beifall CDU) Der Landkreistag, so kennen wir ihn, stellt das ja nicht einfach in den Raum, sondern er hat es aus meiner Sicht auch sehr detailliert und nachvollziehbar begründet. Die Gründe will ich gern anführen: Aus Sicht des Landkreistags darf es keine Kürzungen bei den Schlüsselzuweisungen an die Landkreise geben; die 43 Millionen wurden vorhin schon angesprochen. Die Kreisumlagen, das wird befürchtet, werden in 2020 daraufhin in etwa 3 bis 4 Prozent im Durchschnitt ansteigen, man holt sich das Geld also von den Kommunen wieder zurück. Und gleichzeitig müsse man Ausgabensteigerungen bei den Landkreisen und Kommunen in der FAG-Masse und in den Schlüsselzuweisungen berücksichtigen. Zuweisungen – das ist der letzte Punkt – des Bundes müssten auch tatsächlich bei den Landkreisen und den Kommunen ankommen und dürften nicht in einer Pufferrechnung – Zitat des Innenministeriums – untergehen. (Beifall CDU) Lassen Sie mich den zweiten Bereich aufgreifen, das sind die Gemeinden und Städte, die haben sich auch geäußert. Auch da will ich gern aus der Stellungnahme zitieren: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung angesichts des knappen Zeitfensters ein erstes Zwischenergebnis für das nächste erreichbare Finanzausgleichsjahr 2020 vorgeschlagen. Dieses erste Zwischenergebnis im partnerschaftlichen Beteiligungsprozess zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs stellt eine“ – jetzt kommt es – „Einsparung zugunsten des Landes, aber zulasten der Kommunen von insgesamt einem Minus von 23 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2021 dar.“ (Beifall CDU) Wir sprechen heute – Herr Dittes, Herr Hey, alle anderen, die diese Vergleichszahlen hier schon in die Debatte eingebracht haben – über das FAG, wir sprechen heute über das Gesetz für die kommunale Investitionsoffensive und wir sprechen über das sogenannte Kleine-Kommunen-Programm, darum geht es. Deswegen machen die Stellungnahmen der Spitzenverbände eines deutlich: Der vorliegende Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsgesetz – das ist ja eben angesprochen worden auch vom Kollegen Hey – von 107 Millionen Euro plus ist natürlich eine Mogelpackung. Das will ich auch gern gleich im Anschluss erklären. (Beifall CDU) Eine ernsthafte und nachhaltige KFA-Reform – das hatten wir uns eigentlich auf die Fahnen geschrieben – steht nach wie vor aus; auf die werden wir auch nicht verzichten. (Beifall CDU) Dass das bei den schwierigen Mehrheitsverhältnissen zurzeit schwierig ist, wissen wir. Deswegen macht es auch wenig Sinn, jetzt an dieser Stelle hier weiter zu diskutieren. Ich will nur für meine Fraktion ankündigen, dass wir an diesem Ziel selbstverständlich festhalten werden. Ich will noch etwas sagen zu den 107 Millionen: Die statistische Erhöhung ist deswegen Kosmetik, weil Georg Maier oder Frau Taubert das ganz einfach gemacht haben – Buchungstrick, die Investitionspauschale, diese 100 Millionen aus einem anderen Haushaltstitel jetzt einfach eingebucht in die FAGMasse, das sind 100 Millionen mehr. Dann hat man noch 7 Millionen draufgepackt, dann sind es 107 Millionen. So ist es natürlich nicht. Das ist von der einen Tasche in die andere. Deswegen müssen wir uns ehrlich machen, dass der Anstieg der FAGMasse um 107 Millionen eigentlich einer ist von lediglich 7 Millionen. Wenn man dann dagegen rechnet, dass das Kleine-Kommunen-Programm ersatzlos wegfällt, 30 Millionen, haben wir in der Tat ein Minus von 23 Millionen. Das sind genau die Punkte, die wir dann in der Debatte in den Ausschüssen erörtern müssen. Ich bin ja offen, Kollege Hey und Kollege Dittes. Sie schütteln schon wieder mit dem Kopf. Sie haben andere Zahlen, die haben Sie eben vorgetragen. Das hören wir uns gern an. Ich freue mich auf die Diskussion, auf die Erörterung in den Ausschüssen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, gemeinsam mit Ihnen als Fraktion, mit der Landesregierung und auch mit den Fachleuten. Ich bin mir sicher, dass wir ein Ergebnis bekommen werden. Kollege Hey hat es ja so schön gesagt: Aufgabe des Parlaments ist natürlich, sich zu streiten, die Dinge zu erörtern, Argumente aufzunehmen. Zum Schluss müssen wir entscheiden, und das muss jeder nach bestem Wissen und Gewissen machen. Das werden wir tun. Wir wollen die Latte gar nicht hochlegen, wir sind unseren eigenen Wählern verpflichtet, unserem Programm, wie alle anderen auch. Deswegen bin ich mir auch ziemlich sicher, dass wir eine Lösung hinbekommen werden, weil wir es auch hinbekommen müssen. Das erwarten die Menschen zu Recht. (Beifall CDU, SPD) Ich will in der Schlussbetrachtung noch mal vier Punkte ansprechen, die uns wichtig sind. Worauf kommt es an? Aus unserer Sicht müssen die Zuweisungen nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden – also diese 30 Millionen – verstetigt werden. Alle, die dabei waren, wissen und wenn man ins Gesetz schaut, steht es auch drin, in § 1 Abs. 2, dass diese Mittel verstetigt werden. Das heißt, wir müssten das wieder rausstreichen. Das wollen wir nicht. Zweiter Punkt: Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bleibt auf der Agenda, das will ich jetzt abkürzen. Dazu ist schon viel gesagt worden. Dritter Punkt: Was wir wollen, ist eine echte Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs in der FAG-Masse, nicht diese 100 Millionen, die falsch gebucht sind oder rübergebucht worden sind. Das ist zu wenig. Genauso ist es zu wenig, einfach 43 Millionen – auch diese Zahl wurde öfter genannt – aus dem Bereich der Landkreise rüberzubuchen auf den Bereich der Kommunen. Das hat Auswirkungen und bedeutet – damit man sich das mal vorstellen kann – für unseren Wartburgkreis ein Minus von 4,5 Millionen. Natürlich muss sich der Kämmerer Gedanken machen, wie er diese Kosten ausgleichen kann. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir haben 15 Millionen in der Rücklage!) – Das will doch niemand bestreiten. – Die Gefahr, dass dadurch die Kreisumlage steigt, wie es der Gemeinde- und Städtebund und auch der Thüringer Landkreistag gesagt haben, in einer Größenordnung von 3 bis 4 Prozent, ist doch nicht vom Tisch zu wischen. Ob das jetzt genau so realistisch ist, werden wir sehen. Ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass das Gegenstand der Erörterungen in den Ausschüssen sein wird. Eines will ich noch sagen, Herr Maier, und das will ich Ihnen wirklich zugutehalten: Die Selbstkritik der Landesregierung. Das ist nicht ironisch gemeint. Immerhin hat Frau Schenk in der von mir bereits erwähnten Sitzung im Unterausschuss gesagt, dass erheblicher Zeitdruck entstanden ist in der Landesregierung. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Zitat aus den Ausschüssen, das geht nicht! § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung, guck mal nach!) Frau Schenk hat sinngemäß gesagt, dass erheblicher Zeitdruck entstanden ist aufgrund der ausgefallenen Neuwahlen und dass sie sehr wohl sieht, dass erheblicher Überarbeitungsbedarf noch vorhanden ist, insbesondere im Bereich der Soziallasten. Ich denke, das ist ein erster Schritt, dass wir genau über diesen Punkt noch mal sprechen und das erörtern müssen. Klar ist auch – das ist mein letzter Satz –, vor uns liegen schwierige Verhandlungen, das werden auch harte Auseinandersetzungen werden. Ich bin da bei Kollegen Hey, wir werden streiten, wir werden uns mit den Fachleuten auch auseinandersetzen und dann werden wir entscheiden. Abschließen will ich damit, wie ich auch begonnen habe: Die Kommunen können sich auf uns verlassen, wir verlassen uns auf die Kommunen und gemeinsam müssen wir für die Menschen im Land das Beste erreichen. Unsere Fraktion, meine Fraktion ist gern bereit mitzuhelfen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Es geht weiter zu diesem Thema mit Herrn Abgeordnetem Sesselmann von der AfDFraktion.

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Robert Sesselmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen sieht vor, dass die Kommunen finanziell vernünftig auszustatten sind, um ihren Aufgaben sowohl im eigenen als auch dem übertragenen Wirkungskreis gerecht werden zu können. Wenn man wie ich in einem Kommunalparlament tätig ist, so muss man feststellen, dass viele Projekte nicht mehr ausgeführt werden können. Ich denke da an den Neubau des Feuerwehrgebäudes in der Gemeinde Frankenblick, der dem Corona-Krisenmanagement der Landesregierung zum Opfer fiel. Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Fällen, wo Gemeinden eben nicht finanziell ordentlich ausgestattet sind. Aber auch die kreisfreien Städte, wie beispielsweise Suhl, oder die Landkreise, hier der Landkreis Hildburghausen, klagen oder klagten gegen die aus deren Sicht unzureichende finanzielle Untersetzung ihrer Kommunen vor den Verwaltungsgerichten. Schulgebäude sind vielerorten in einem desolaten Zustand. Da muss man sich nur in meiner Heimat die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg anschauen, da fallen einem zur Begrüßung die Fenster schon fast entgegen und in die Unterrichtsräume regnet es herein. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das stimmt doch gar nicht!) Da ist Digitalisierung zweitrangig, sehr geehrte Kollegen der FDP, wenn es schon am Essenziellen fehlt. (Beifall AfD) Die Krankenhäuser, an denen viele Kommunen beteiligt sind, sind chronisch unterfinanziert. Gute Ärzte wandern ab und man trifft dort oft nur Ärzte an, die allenfalls rudimentär Deutsch sprechen. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Unverschämt!) Was mögen diese Kommunen denken, wenn die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen hier vollmundig den Thüringer Partnerschaftsgrundsatz bemühen, welcher zugunsten der Kommunen wirkt, und betonen, dass es zu keiner Unterfinanzierung kommen würde. Was nutzen hier positive Zahlen, die von der Linksfraktion in den Raum gestellt werden, wenn man doch vor Ort erkennt, mit welchen finanziellen Problemen und welchem Investitionsstau sich die Kommunen herumschlagen müssen. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das sind völlig unterschiedliche Sachen!) Meine Damen und Herren, es ist gut, dass es die kommunalen Spitzenverbände gibt, die wie Löwen für die Interessen der Menschen in ihren Gemeinden, Städten und Heimatkreisen kämpfen, damit sie als Partner auf Augenhöhe anerkannt werden. Sie sind die starke Stimme der Kommunen und vertreten die gemeinsamen Interessen engagiert, kompetent, verlässlich und – wenn es sein muss – auch unbequem ohne Blick auf das Parteibuch. Diese Erfahrungen werden die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen im Ausschuss wieder machen dürfen. So sieht nämlich der gelebte Partnerschaftsgrundsatz aus, Herr Minister Maier. Sie aber kennen unsere Kommunen nicht – jedenfalls nicht wirklich –, weil Sie sowohl als Stadtrat von Friedrichroda als auch als Kreistagsmitglied des Landkreises Gotha so gut wie nie dort gesehen werden. (Beifall AfD) (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und Kommunales: Das ist eine Unverschämtheit! Das ist gelogen!) Sie können ja dazu dann noch was sagen. Unbequem wurde es bereits für die Landesregierung, als sie das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der – und ich möchte hier in Klammern setzen – und nicht der Universität zu Köln zum Finanzausgleichsgesetz, welches 199 Seiten dick ist, vorgestellt hatte. Darin finden sich Argumente, die allenfalls geworfen effektiv wirken. Dieses der Revision zugrunde gelegte Gutachten konnte die Erwartungen der kommunalen Spitzenverbände in keiner Weise erfüllen. Ich darf hier auf die Resolution des Thüringer Landkreistags als Ergebnis der Landrätekonferenz vom 21. zum 22.09.2021 in Zeulenroda verweisen, wonach dieser vor einem finanziellen Kahlschlag warnt. In dieser Resolution heißt es – ich darf zitieren –: „Für die Landkreise ist der Entwurf für den Kommunalen Finanzausgleich 2022 vollkommen inakzeptabel, da das Land 43 Millionen Euro im Vergleich zu 2021 ersatzlos streichen will. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der Landkreise im Sozialbereich und beim Personal durch Tarifund Besoldungsanpassungen massiv an. Kürzungen der Landeszuweisungen und steigende Ausgaben passen nicht zusammen! Die Landkreise brauchen zwingend ausreichend Geld vom Land. Die Sozial- und Jugendhilfe machen über 60 Prozent der Haushalte der Landkreise aus, hinzu kommen Straßenunterhaltung oder ÖPNV u.a.m.“ Diese Kürzungen und die durch die vollstände Revision geplante rechnerische Verschiebung von 6,4 Prozent der Zuschussbedarfe zulasten der Landkreise führen zu einer höheren Kreisumlage für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte. Thüringer Kommunen liegen bereits jetzt bei ihren Kreisumlagen deutschlandweit auf dem vierten Platz. Mit einer Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird Thüringen zum absoluten Spitzenreiter, was die Höhe der Kreisumlagen betrifft. Das nennt sich nun Politik auf Augenhöhe und – ich darf ergänzen – zulasten der Bürger. (Beifall AfD) Obendrein befürchtet der Landkreistag auch einen Kahlschlag bei den Kommunen, denen das Land 30 Millionen Euro, genau genommen sind es 29,5 Millionen, durch Streichung der Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden in der Haushaltsposition in Kapitel 17 16 Titel 613 18 wegnehmen will. Dies führt nicht nur zu massiven Verwerfungen – Herr Prof. Dr. Voigt, Sie hatten es schon angesprochen – zwischen den Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden und Städten, sondern gerichtliche Prozesse über Grund und Höhe der Kreisumlage sind durch ein solch unverantwortliches Verhalten der Landesregierung vorprogrammiert. Die Stadt Suhl hatte kürzlich ein Klageverfahren angestrengt. Auch der Landkreis Hildburghausen klagt gegen die Landesregierung und macht klar: Das Gutachten des FiFo Köln sei sehr abstrakt, akademisch und schwer nachvollziehbar. Insofern werde man auch in Zukunft die Beschwerde des Landkreises Hildburghausen auf dem Klageweg deutlich machen. Der Landkreis hatte unter anderem herausgearbeitet, dass der Soziallastenansatz des § 13 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes methodisch unsauber und ungeeignet ist, einen angemessenen finanziellen Ausgleich unter den Sozialhilfeträgern zu schaffen. Zu kritisieren ist daher zu Recht, dass bei dem neuerlich vorgelegten Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung der Multiplikator 14 für den Soziallastenansatz unverändert geblieben ist. Zwar ist der Mehrbelastungsausgleich für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die FAG-Masse II, gemäß § 23 des Finanzausgleichsgesetzes um 32,6 Millionen Euro gestiegen. Hiervon, meine sehr verehrten Damen und Herren, profitieren jedoch nur die kreisfreien Städte um 30 Euro Zuwachs je Einwohner. Doch dahinter verbirgt sich eine Mogelpackung, denn dadurch verlieren die kreisangehörigen Städte über die Anwendung des § 1 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden 29,5 Millionen Euro, was zu deren Lasten geht. Herr Walk hatte das vorhin angesprochen. Hier besteht auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf, denn aus unserer Sicht handelt es sich bei diesem Gesetz nicht um ein Gesetz zur Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden, sondern zur Schwächung der kreisangehörigen Gemeinden. Hierzu fällt mir auch ein Zitat von Franz Josef Strauß ein, der einmal sagte – ich darf zitieren –: „Das Eigenartige an Sozialisten ist doch, dass sie ihre Lehren aus der Vergangenheit ziehen, in der Gegenwart versagen und für die Zukunft goldene Berge versprechen.“ (Beifall AfD) Gerade hier zeigt sich, dass es einer gewissen Aufmerksamkeit der bürgerlichen Kräfte bedarf, um das zunehmende Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land nicht weiter durch rot-rot-grüne Politik zulasten des ländlichen Raums zu verlagern, denn wo sitzen die in deren Gunst stehenden Oberbürgermeister? In Erfurt, Gera, Weimar und auch im linksversifften Jena. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sa- gen Sie mal, spinnen Sie?! Das ist eine Frechheit!)

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Herr Sesselmann, ich bitte Sie, die Würde des Hauses hier zu bewahren.

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Robert Sesselmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Auch wenn man mit diesem in der Bewertung als mangelhaft einzustufenden Gesetzentwurf der Landesregierung noch die Thüringer Kommunalordnung wegen Nachbeschlussfassung von Haushaltssatzungen wegen Fehlerheilung ändern will, muss man wissen, dass eine solche Heilungsmöglichkeit bereits seit dem Jahr 2008 besteht, so die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts. Mit Ihrer Gesetzesänderung bestätigen Sie einmal mehr die Einschätzung von Franz Josef Strauß von vor über 30 Jahren, dass wir es hier bei einer rotrot-grünen Regierung mit Faschingskommandanten auf dem Narrenschiff Utopia zu tun haben. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, Thüringen funktioniert am besten, wenn wir das Prinzip der Subsidiarität zum Maßstab unseres Handelns machen, das heißt Zutrauen statt Misstrauen, Beteiligen statt Bevormunden. Thüringens Stärke sind seine Menschen, sie haben Ideen, Mut zu Neuem und Verantwortungsbewusstsein – das zeichnet gerade auch die Landräte, Bürgermeister und Kommunalpolitiker überall in Thüringen aus –, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie aber nicht!) sind nah an Praxis und Lebenswirklichkeit. Ohne kraftvolle Kommunen fehlt jedem Staat die Basis. Die Forderung des Thüringer Landkreistags, das Gesetz nachzubessern und weitere 100 Millionen Euro regelgebunden in den Schlüsselzuweisungen zur Refinanzierung der ständig steigenden Sozialkosten und Personalausgaben einzubringen, ist daher trotz seit 2020 um fast 25 Prozent gestiegener Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II wegen immer noch fehlender Konnexität bei diesen den kreisfreien Städten und Landkreisen übertragenen eigentlichen Staatsaufgaben dringend geboten. Wir als AfD unterstützen keine Politik zulasten unserer Kommunen. Und deshalb werden wir alles unternehmen, um unsere Kommunen und den ländlichen Raum weiter zu stärken. Meine Damen und Herren, wir haben vorhin von Frau Ministerin Taubert gehört, dass der Pro-KopfAnteil bei den Zuweisungen im Rahmen des KFA auf Platz 2 hinter Baden-Württemberg liegt. Aber man muss natürlich auch die Fläche berücksichtigen und man muss sich hier auch mal die anderen Bundesländer anschauen, wie die haushalterisch mit den Kommunen umgehen. Und da gibt Bayern nun mal das Ziel vor, jeder vierte Euro aus dem Gesamthaushalt des Freistaats Bayern fließt in die kommunalen Haushalte. Das wären umgerechnet auf Thüringen 3 Milliarden Euro. (Unruhe DIE LINKE) Von diesem Ziel ist die rot-rot-grüne Landesregierung so weit entfernt wie – ich darf das mal so salopp formulieren – die Sonneberger Schnapsdrossel Carola vom Fliegen. Der Freistaat Thüringen belegt damit den unrühmlichen letzten Platz im Ranking der Bundesländer. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Wer schreibt Ihnen denn die Reden? Das ist doch eine Katastrophe!) Herzlichen Glückwunsch! Wir als AfD-Fraktion fordern die Landesregierung auf, endlich eine kommunalfreundliche Politik zu vollziehen, wovon sie derzeit Lichtjahre entfernt zu sein scheint. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle ein organisatorischer Hinweis: Die Rednerliste füllt sich weiter. Ich habe derzeit noch zwei weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten, dann haben wir natürlich auch noch Erwiderungsmöglichkeiten bzw. auch eine Redeanmeldung des Innen- und Kommunalministers. Deswegen wäre nach dem nächsten Redner Herrn Bilay die Lüftungspause fällig, die werde ich zur Mittagspause aufblähen. Danach müssen wir dann diesen Tagesordnungspunkt zu Ende beraten, bevor wir dann zu den Wahlen und der Fragestunde kommen können. So weit zur logistischen Planung. Herr Abgeordneter Bilay von der Fraktion Die Linke, Sie haben das Wort.

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Sascha Bilay Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gestehe, Herr Walk, Sie haben mich jetzt noch mal dazu gezwungen, zu dem, was Sie gesagt haben, das eine oder andere richtigzustellen, weil davon ganz viel falsch gewesen ist. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Nein!) Doch, das werden Sie auch gleich hören. Die Staatssekretärin hat in dem zuständigen Unterausschuss KFA keinesfalls gesagt, dass irgendwie ein Schlussstrich bei der Reform des KFA mit dem vorliegenden Entwurf für 2022 gezogen würde, sondern – und so betrachte ich auch den Gesetzentwurf, das kommt auch in Teilen im Gesetzentwurf mit raus – dass wir uns in einer Phase befinden, wo wir die Gutachten oder die gutachterlichen Empfehlungen umsetzen. Ich bewerte das auch als einen ersten Schritt hin zur Umsetzung dieser Empfehlungen. Was eben auch hinsichtlich der Frage gesagt wurde, ob und inwieweit der Soziallastenansatz bei den Landkreisen und kreisfreien Städten noch in der richtigen Höhe angemessen ist, will ich darauf hinweisen: Das haben wir im Unterausschuss KFA sehr dezidiert besprochen und die Staatssekretärin Schenk hat darauf hingewiesen, dass es dazu nach Rücksprache, insbesondere mit dem Landkreistag im Beirat für kommunale Finanzen, eine Aussprache gegeben hat und dass der Wunsch dieser grundsätzlichen Reform des Soziallastenansatzes in der Kürze der Zeit nicht mehr umsetzungsfähig gewesen ist, dass man aber weiter im Gespräch bleibt und dass angestrebt wird, für 2023, wenn wir den nächsten KFA zusammen mit dem Landeshaushalt beraten werden, auch zu überprüfen, ob und inwieweit dieser Soziallastenansatz noch mal verändert werden kann. Insofern ist da auch gar nichts beendet, sondern es geht weiter nach vorn gerichtet. Ich will noch mal auf einen Punkt hinweisen. Wenn hier immer so getan wird, als würde das Land in einer Verpflichtung sein, den Kommunen alles, was sie an Wünschen haben – wir haben ja Weihnachten bald vor der Tür, die ersten haben vielleicht schon angefangen, ihre Zettel zu füllen, was sie sich wünschen – zu erfüllen, ist das falsch, das ist ausdrücklich falsch. Die Verfassung des Landes und auch das Grundgesetz sagen, dass die Kommunen bedarfsorientiert und angemessen finanziell ausgestattet sein müssen. Da ist natürlich auch immer mit in den Blick zu nehmen, welchen Aufgabenumfang die Kommunen zu realisieren haben und wie hoch die eigenen Einnahmen sind. Steffen Dittes hat vorhin für meine Fraktion darauf hingewiesen, dass auch die kommunalen Steuereinnahmen wieder ansteigen und nächstes Jahr ein Niveau erreichen werden, was vor der Pandemie schon mal da gewesen ist, also die Talsohle kann als durchschritten betrachtet werden. Und, Herr Walk, wir haben die ersten Akzente im Unterausschuss gehört, wohin die Reise gehen soll. Der Gesetzentwurf liegt ja nun auch offiziell vor. Aber Sie können doch nicht immer nur ein Teilelement aus dem komplexen System des Kommunalen Finanzausgleichs rauspicken und Sie schauen immer nur auf die Schlüsselzuweisungen. Ja, es gibt eine Verschiebung weg von den kreislichen Aufgaben hin zu den gemeindlichen Aufgaben. Damit folgt das Land einer Empfehlung der Gutachter, die genau dieses empfohlen haben, die das beschrieben haben, und nicht mal vollständig, sondern es wird nur teilweise das Gutachten umgesetzt. Wir hätten auch gern darüber diskutieren können, warum das nicht vollständig umgesetzt wird. Aber Ihr Fraktionsvorsitzender – auch darauf ist Steffen Dittes eingegangen – erzählt hier ständig etwas von evidenzbasierten politischen Entscheidungen. Und wenn ein Gutachten von honorigen Wissenschaftlern aus der Materie auf dem Tisch liegt, die sich damit auskennen, die im Übrigen auch die Länder Schleswig-Holstein und Saarland beraten haben – Schleswig-Holstein hat das Gutachten schon umgesetzt, das Saarland ist gerade dabei, das Gutachten umzusetzen, und wir machen das in Teilen jetzt auch in mehreren Schritten, das habe ich eben schon dargestellt –, dann können Sie sich doch aber jetzt nicht ernsthaft zurücklehnen und sagen, wir setzen das Gutachten in der Frage nicht um. (Beifall DIE LINKE) Und auch das, weil Sie das immer behaupten, es gibt zwei Gutachten: Es gibt keine zwei Gutachten. Es gibt ein Gutachten. Im Unterausschuss haben wir auf Wunsch der CDU-Fraktion die von Ihnen vorgeschlagene Sachverständige angehört. Herr Walk, hören Sie zu, ich sage es Ihnen noch mal, Sie haben auch teilweise vorhin aus Ausschusssitzungen zitiert, das können wir auch gern in der Geschäftsordnung offiziell regeln, dann reden wir über öffentlich tagende Ausschüsse. (Beifall DIE LINKE) Zu dem, was Sie eben angesprochen haben, Frau Prof. Dr. Färber – das darf ich zitieren, weil das eine öffentliche Anhörung war, die war im Livestream und ist vielleicht auch noch in der Mediathek zu finden –, hören Sie gut zu, denn Sie sollten den Fehler, Frau Prof. Dr. Färber einzuladen, nicht noch mal machen in der Anhörung jetzt vielleicht. In der Frage ging es beispielsweise darum, wie hoch der kommunale Investitionsstau ist – wird hier immer wieder erzählt. Die Kommunen sind unterfinanziert. Sie können ihre Investitionen nicht mehr schultern. Auf die Frage, in welcher Höhe Frau Färber den Investitionsstau beziffert, hat Sie was geantwortet? Sie waren dabei. Ich werde es Ihnen sagen. Für die Öffentlichkeit noch mal: Ihre Sachverständige – es ist keine Gutachterin gewesen, eine Sachverständige – hat im Originalton gesagt: Das kann sie nicht beziffern, aber sie hat es im Gefühl. Eine Gefühlslage ist etwas anderes, als eine evidenzbasierte politische Entscheidung zu treffen. (Beifall DIE LINKE) Um das aber zu qualifizieren – Sie waren nicht dabei, aber Sie können es sich gern noch mal anschauen, wenn nicht, lesen Sie es jetzt im Protokoll des Plenums nach. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wir haben uns darüber unterhalten, und wir haben ein völlig anderes Bild davon!) Ja, dass Sie ein anderes Bild haben, das weiß ich. Auf die Nachfrage, ob Sie als Wissenschaftlerin uns im Landtag eine wissenschaftliche Methode an die Hand geben könnte, mit der man das vielleicht irgendwie quantifizieren könnte, denn nur eine Gefühlslage ist zu schwach, das gebe ich ehrlich zu – wissen Sie noch, was da die Antwort war? – hat Ihre Sachverständige gesagt, es gebe keine wissenschaftliche Methode. Sie müssen sich schon mal einig werden, was Sie denn eigentlich wollen. (Zwischenruf aus dem Hause) Aus der Unterausschusssitzung kann ich sehr wohl zitieren, weil die öffentlich gewesen ist. Ich habe gesagt, Sie können sich das auch noch mal im Livestream anschauen. Ich will auch noch mal darauf hinweisen: Ja, es gibt eine Verschiebung der Schlüsselmasse. Es gibt eine Verschiebung der Schlüsselmasse von den kreislichen Aufgaben hin zu den gemeindlichen Aufgaben. Wenn Sie den Gesetzentwurf gelesen haben, finden Sie das in der Begründung und in den Erläuterungen ausführlich dargestellt. Rein verfassungsrechtlich, rein rechtlich gesehen, hätte das Land die höheren Kostenbeteiligungen des Bundes in Höhe von 59 Millionen Euro bei Kosten für Unterkunft und Heizung, also Sozialausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte, kürzen können. Der Vorschlag der Landesregierung sieht vor, in dem Fall die Schlüsselmasse und die Finanzausgleichsmasse eben nicht zu kürzen. Entgegen dessen, was Sie ständig behaupten, haben die Landkreise und kreisfreien Städte im nächsten Jahr den gleichen Betrag, nämlich 59 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, zur freien Verwendung, zweckungebunden, steuerkraftunabhängig. (Beifall DIE LINKE) 59 Millionen Euro zusätzlich. Wir reichen auch im Bereich der Grundsicherung 10 Millionen Euro zusätzlich an die Sozialträger weiter. 70 Millionen Euro zusätzlich. Und Sie stellen sich allen Ernstes hier hin und behaupten ständig was von einer Streichung und von einer Kürzung. (Beifall DIE LINKE) Bedienen Sie doch mal den Taschenrechner! Sie dürfen nicht nur die Schlüsselmasse oder die Finanzausgleichsmasse separat betrachten, sondern Sie müssen natürlich über alle Einzelpläne hinweg schauen, in welchen Bereichen noch weitere kommunalrelevante Mittel im Landeshaushalt verankert sind, die den Kommunen selbstverständlich für ganz viele unterschiedliche Projekte zur Verfügung stehen – im Sozialministerium, im Umweltministerium, im Infrastrukturministerium, ganz viel, kommunaler Straßenbau, da ist doch Geld für die Kommunen da. Das steht nicht im Finanzausgleichsgesetz, aber es steht im Landeshaushalt, öffentliche Mittel, die das Land den Kommunen zur Verfügung stellt. Das sind noch einmal rund 3,5 Milliarden Euro. Steffen Dittes hat es Ihnen vorhin vorgerechnet. Ich muss natürlich auch die kommunalen Steuereinnahmen, die steigen, berücksichtigen. In der Summe werden die Kommunen im nächsten Jahr mehr Geld zur Verfügung haben als in diesem Jahr, mehr Geld als in jedem Jahr zuvor. (Beifall DIE LINKE) Der Kommunalgipfel, der vor gut einem Jahr in der Staatskanzlei auf Einladung des Ministerpräsidenten stattgefunden hat, hatte ein Versprechen an die kommunale Ebene – eine Finanzgarantie: Die Kommunen sollen aus der Corona-Pandemie nicht mit weniger Geld rausgehen. Dieses Versprechen hat diese Landesregierung gehalten und auf diesem Weg werden wir auch die Landesregierung bei den Haushaltsberatungen unterstützen. Noch ein Punkt – weil das eben angesprochen wurde mit Taschentricksereien und linke Tasche, rechte Tasche. Die 100-Millionen-Euro-Investitionspauschale folgt auch einer Empfehlung der Gutachter, die nämlich gesagt haben, so viele separate Stränge, die dazu führen, dass am Ende die Transparenz und die Verständlichkeit im System des Finanzausgleichs darunter leiden, diese Mittel sollten in den Finanzausgleich konkret integriert werden. Auch diesem Vorschlag ist die Landesregierung gefolgt. Herr Walk, ich freue mich wirklich, wenn wir jetzt im Kreistag des Wartburgkreises auch ganz konkret über Kommunalfinanzen reden dürfen. Ihr Landrat wird ja bald den Haushalt – hoffe ich mal – auf den Tisch legen. Ich will Ihnen nur mal eines sagen – Steffen Dittes hat es vorhin für das gesamte Land betrachtet gesagt: Die kommunale Ebene hatte im letzten Jahr, im Corona-Krisenjahr, mit allem Drum und Dran, mit Zuweisungen, Hilfen des Bundes und auch des Landes, aber auch abzüglich der notwendigen Tilgungsleistung für Kredite – am Ende hatte die kommunale Ebene in Thüringen einen Überschuss von 300 Millionen Euro erwirtschaftet. Der Wartburgkreis – das ist ja das Typische für einen CDU-Landrat im Wartburgkreis – plant immer einen Haushalt am Ende Spitz auf Knopf. Wenn dann Haushaltsberatungen stattfinden, wird gesagt: Wir können nichts mehr machen, denn wir haben kein Geld. Wird alles abgewürgt. (Beifall DIE LINKE) Herr Walk, ich frage Sie als Kreistagsmitglied: Wissen Sie, wie hoch bei einem geplanten Überschuss von 0 Euro am Ende das Defizit oder der Überschuss des Wartburgkreises am 31.12.2020 real gewesen ist? Sie müssen nicht nachgucken, ich sage es Ihnen: 4 Millionen Euro. Der Wartburgkreis hat in der Krisenzeit 2020 am Ende 4 Millionen Euro mehr in der Kasse gehabt als ursprünglich geplant. Sie können doch auch als Kommunalpolitiker nicht ernsthaft hergehen und sagen, das Land kürzt fortwährend bei den Kommunen. Das können Sie doch ernsthaft nicht behaupten! Ich will noch auf einen letzten Punkt eingehen – die Kreisumlage. Ich empfinde es als skandalös, wie hier die Landräte die Vorgaben des Verfassungsgerichtes missachten. Das Verfassungsgericht hat 2005 und 2011 klargestellt, wie die Finanzausstattung vonseiten des Landes für die Kommunen ausgestaltet sein muss. Wir haben einen Verfassungsauftrag, zunächst die Kommunalfinanzen auf gemeindlicher und städtischer Ebene sicherzustellen. Diesem Auftrag kommen wir eben nach, indem wir in dem Fall die Schlüsselmasse erhöhen. Und damit eben nicht die Landkreise gezwungen werden, automatisch die Kreisumlagen zu erhöhen, folgt das Land einem Vorschlag Ihrer Sachverständigen Frau Färber – das ist der einzig wirklich positive Beitrag, der in der Anhörung herausgekommen ist – und wir erhöhen die fiktive Umlagekraftmesszahl, die für die Bemessung der Kreisumlage entscheidend ist, von 30 auf 40 Prozent. Da nehmen wir einen Druck aus dem Kessel, dass die Landkreise die Kreisumlagen erhöhen müssen. Davon profitieren insbesondere die finanzschwachen, die steuerschwachen Landkreise mit hohen Sozialausgaben. Da bitte ich doch einfach auch mal darum, dass innerhalb der kommunalen Ebene etwas Solidarität gelebt wird. (Beifall DIE LINKE) Es kann doch nicht sein, dass die wohlhabenden Landkreise auf Kosten der schwächeren Landkreise ständig mehr Geld fordern, sondern auch da gehört es zur Gerechtigkeit, dass innerhalb der kommunalen Ebene die zur Verfügung stehenden Mittel sachgerecht und angemessen ausgereicht werden. (Unruhe CDU) Insofern freue ich mich auf die Debatte in den Ausschüssen. Ich sehe dem ganz gelassen entgegen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank. Wir treten jetzt in die Lüftungspause ein. Die Lüftungspause ist gleichzeitig die Mittagspause. Um 14.10 Uhr machen wir hier weiter mit diesem vereinbarten gemeinsamen Tagesordnungspunkt. Bisher gibt es da dann noch einen Redner aus den Reihen der Abgeordneten. Der Nächste wäre dann Herr Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP. 14.10 Uhr geht es hier weiter. Erst wenn der Tagesordnungspunkt dann abgeschlossen ist, können wir in die Wahlen und in die Fragestunde eintreten.

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Henry Worm

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zumindest die, die anwesend sind, ich hoffe, dass ein beträchtlicher Teil vielleicht noch dazustößt, wir fahren nämlich jetzt fort in der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 2 a, b und 38. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Bergner von der Parlamentarischen Gruppe der FDP auf.

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Dirk Bergner FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, eigentlich hatte ich gar nicht vor, mich außer der Rede unseres Sprechers noch zu Wort zu melden, aber gemeldet habe ich mich, als Herr Sesselmann die Kommunen missbraucht hat, um sich unsäglich über ganze Bevölkerungsgruppen zu äußern. (Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP) Da sehe ich einmal die Äußerungen über die Stadt Jena, die – nebenbei gesagt – einen liberalen Oberbürgermeister hat, (Beifall Gruppe der FDP) in der natürlich auch politische Äußerungen möglich sind, die mir bei Weitem nicht alle gefallen, und zwar in alle möglichen Richtungen, aber die in der Summe eine sehr vielfältige Stadt ist, in der Meinungsfreiheit möglich ist und in der man nicht die ganze Bevölkerung per se beschimpfen sollte. Meine Damen und Herren, und was mich auch gestört hat, Herr Sesselmann, sind Ihre Äußerungen über Ärzte, die, aus anderen Ländern kommend, den Weg zu uns gefunden haben. Ich muss sagen, ich habe Riesenrespekt vor Menschen, die ihrer Arbeit in einem anderen Land und mit einer anderen Sprache nachgehen und es schaffen, sich dort auch beruflich durchzusetzen, in meinen Augen auch beruflich gut durchzusetzen. Ich habe diesen Mut in meinem Leben nie gehabt, meinen Beruf in einem anderen Land auszuüben, und man kann vor diesen Menschen nicht genügend Hochachtung haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Insofern fand ich das unsäglich, dass Sie ausgerechnet die Kommunen vors Loch schieben, um sich mit solchen Äußerungen hier im Hohen Haus zu diskreditieren und in meinen Augen auch zu blamieren. Meine Damen und Herren, dann kamen aber auch noch die Nebelbomben dazu, die Kollege Bilay über die angeblich gut finanzierten Kommunen geschmissen hat. Das hat mich dann doch auch wieder nach vorn getrieben. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr Bergner, Sie hatten so gut angefangen!) Das freut mich, dass wir zumindest bei dem ersten Teil die gleiche Einschätzung haben. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Auf je- den Fall!) Aber ich will mal eins sagen: Wenn ich an die Trickkiste denke von den 100 Millionen, die dann halt nicht zusätzlich gekommen sind, aber in den KFA eingespeist werden, dann ist das (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist doch aber immer genau Ihre Forderung!) – das ist ein anderer Punkt, aber da kommen wir auch noch dazu – ist das, nein, von der Äußerung nämlich so zu tun, als hätte es sich dadurch verbessert … (Unruhe DIE LINKE) Sie können doch nachher auch noch reden, lassen Sie mir mal das bisschen Redezeit, was wir als kleine Gruppe haben, ohne ständig dazwischenzurufen.

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Henry Worm

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Bitte, Herr Dittes, lassen Sie den Herrn Bergner reden.

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Dirk Bergner FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Deswegen will ich das auch noch mal klar und deutlich sagen: Es ist ja nicht so, als wäre aus den 100 Millionen jetzt mehr Geld für die Kommunen entstanden. Insofern teile ich also auch die Einschätzung, die der Kollege Walk bereits zum Kommunalen Finanzausgleich hier vorne geäußert hat. Wir schauen mal, wie weit ich mit meiner Redezeit komme, wir haben nicht so viel wie Sie.

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Henry Worm

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es gibt eine Zwischenfrage.

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Dirk Bergner FDP

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Herr Präsident, ich hatte es unzulässigerweise bereits bilateral gelöst und zum Ausdruck gebracht, (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ha- be noch 6 Minuten!) ich weiß, dass Sie mehr Redezeit haben, deswegen lassen Sie mir doch jetzt endlich mal die paar Minuten, die ich hier habe. Dann will ich dazu das sagen, was ich sagen wollte. Dann können wir uns immer noch über das Thema von Anfragen unterhalten. Aber es ist nun mal so, dass wir ausweislich der Geschäftsordnung nicht so viel Möglichkeiten haben zu reden wie Sie und deswegen auch erst mal das sagen wollen, was wir sagen wollen. Damit komme ich zurück zu dem, was ich mir vorgenommen hatte, nämlich ein wesentlicher, mehrere wesentliche Punkte, die wir nicht vergessen dürfen. Ich möchte die Geschichte erwähnen mit den Mehrbelastungsausgleichen, die jetzt mit Abgeltungsklauseln versehen sind, mit befristeten Investitionspauschalen usw., das ist heute alles schon zum Ausdruck gekommen. Aber mich treibt noch ein ganz wesentlicher anderer Punkt um, nämlich die Tatsache, dass auch das vorgelegte Gutachten eben nicht an einen wesentlichen Kritikpunkt, den wir schon seit vielen Jahren äußern, rangeht, nämlich die Frage der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs. Nach wie vor ist bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs eben nicht der Investitionsstau berücksichtigt. Ich will es für all diejenigen erläutern, die damit nicht so sehr viel zu tun hatten und haben: Die Ermittlung des Finanzbedarfs geschieht anhand der getätigten Ausgaben. Das bedeutet, dass die Ausgaben, die nicht getätigt worden sind, weil die Kommunen sie sich nicht leisten konnten, eben nicht und auch jetzt bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs leider immer noch nicht Gegenstand sind. Wenn wir also immer noch auf Straßen herumholpern, die vor inzwischen 70 Jahren und länger gepflastert worden sind, weil wir das Geld bislang nicht hatten, sie zu sanieren, weil es auch an den Eigenmitteln gefehlt hat und immer noch fehlt, dann bedeutet das, dass die eben bei diesem kommunalen Finanzbedarf nicht enthalten sind. Wenn wir immer noch uralte Bogenbrücken – die schön sind, aber eben auch nicht saniert – haben, weil das Geld fehlte, dann ist das eben nicht bei der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs dabei, und es beschreibt natürlich eine erhebliche Unterfinanzierung der kommunalen Familie. (Beifall Gruppe der FDP) Das betrifft auch andere Punkte, ich will mit Blick auf Redezeiten ein weiteres Beispiel bringen: Denn auf die Kommunen, nicht nur im Freistaat Thüringen, aber da eben auch, kommen erhebliche Anforderungen zu – nebenbei gesagt: richtigerweise, ich bin da begeistert, wenn wir es in den Griff kriegen sollten –, was das Thema „Barrierefreiheit“ anbelangt. (Beifall Gruppe der FDP) Mit den Ausgaben für Barrierefreiheit – sei es nur die Internetseite einer Stadt, einer Verwaltung, einer Gemeinde, aber eben auch mit den ganzen baulichen Umbauten – ist es eben so, dass bislang bei der Erfassung des Finanzbedarfs nur die erfasst werden konnten, die bereits finanziert haben. Aber wir haben eben erhebliche Defizite bei dem, was dort passieren müsste. Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich auch das an dieser Stelle nicht verschweigen: Ich halte das nach wie vor für einen großen Systemfehler beim Ermitteln des Finanzbedarfs der Kommunen in unserem Land und ich werde auch nicht schweigen, das zu wiederholen. Ich möchte noch einen Satz zum Abschluss bringen: Ich finde, wir sollten diese Diskussion sachlich führen und in der Sache. Und das, was heute hier an Äußerungen über Frau Prof. Färber gefallen ist, das war unter aller Gürtellinie. Ich habe diese Frau im Ausschuss als eine Frau mit einem profunden Fachwissen erlebt, mit einem bemerkenswerten Standing und komme zu der aus meiner Sicht anderen Einschätzung, Herr Kollege Bilay: Ich fand, es hat am laufenden Band geklatscht, als die Frau gesprochen hat, weil sie nämlich die ganzen Fehler und Mängel um die Ohren gehauen hat, und das war auch gut so. (Beifall Gruppe der FDP) Ich habe also großen Respekt vor Frau Prof. Färber und finde es unsäglich, wenn man so mit anderen Leuten umgeht. Man kann sie kritisieren, man kann sich fachlich auseinandersetzen, aber dies so despektierlich an der Person auszumachen und einen Menschen dabei so unter aller Gürtellinie zu betrachten, das ist etwas, wo wir nicht mitgehen können. Und – Herr Präsident, ich komme zum Ende – damit ist leider auch meine Redezeit vorbei. Ich freue mich auf eine engagierte Diskussion in den Ausschüssen im Dienste unserer Kommunen. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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Henry Worm

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Wir stimmen als Erstes ab über den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/4170. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich gebe folgenden Hinweis: Eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist notwendig, da gemäß § 67 Abs. 1 der Geschäftsordnung erst nach dessen Vorberatung eine Abstimmung möglich ist. Ich gehe deshalb davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Haushaltsund Finanzausschuss damit zu befassen. Ich gehe überdies davon aus, dass der Haushalts- und Finanzausschuss die Federführung innehaben soll, sollte der Gesetzentwurf an mehrere Ausschüsse überwiesen werden. Wird die Überweisung an weitere Ausschüsse beantragt? Das kann ich jetzt nicht feststellen. Damit stimmen wir ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses, insbesondere auch die Parlamentarische Gruppe der FDP und Frau Abgeordnete Bergner. Damit ist die Überweisung angenommen und der Gesetzentwurf ausschließlich an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/4171. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ich gehe auch bei diesem Gesetzentwurf aufgrund seiner Haushaltsrelevanz davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Haushalts- und Finanzausschuss damit zu befassen. Weiterhin gehe ich auch bei diesem Gesetzentwurf davon aus, dass der Haushaltsund Finanzausschuss die Federführung innehaben soll, sollte der Gesetzentwurf an mehrere Ausschüsse überwiesen werden. Wird die Überweisung an weitere Ausschüsse beantragt? Das kann ich nicht feststellen. Also stimmen wir ab über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hohen Hauses, die Parlamentarische Gruppe der FDP und die Abgeordnete Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und der Gesetzentwurf ausschließlich an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/4172. Auch hier die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ja. Aufgrund seiner Haushaltsrelevanz gehe ich davon aus, dass es der Wille des Landtags ist, den Haushalts- und Finanzausschuss mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Auch gehe ich davon aus, dass der Haushalts- und Finanzausschuss die Federführung innehaben soll, sollte der Gesetzentwurf an mehrere Ausschüsse überwiesen werden. Wird die Überweisung an weitere Ausschüsse beantragt? Auch hier kann ich das nicht feststellen. Somit stimmen wir ab über die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP und Frau Abgeordnete Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und der Gesetzentwurf ausschließlich an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum erneuten Aufruf des TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4234 Ich gebe folgenden Hinweis: Für die Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Robert Sesselmann vorgeschlagen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält. Das sind mindestens 46 Stimmen. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Somit kommen wir zu den Wahlen: Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel, auf dem Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen können. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind eingesetzt Herr Abgeordneter Schubert, Herr Abgeordneter Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Katja Maurer Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Henry Worm

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Ich gehe davon aus, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. – Zu spät, geschlossen. – Ich rufe erneut Tagesordnungspunkt 24 auf Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden entsprechend § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Wir beginnen mit der ersten Mündlichen Anfrage des heutigen Tages, die durch Herrn Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/4215 gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Unterrichtsausfall am Dr.-Konrad-Duden-Gymnasium in Schleiz Der Unterrichtsausfall, bedingt durch fehlende Lehrkräfte, am Gymnasium in Schleiz ist akut. Laut § 43 des Thüringer Schulgesetzes bilden die Stundentafeln und Lehrpläne die Grundlage für Unterricht und Erziehung. Durch die offensichtliche Nichteinhaltung der Stundentafeln ist das Recht der Schüler, eine entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten, aktuell nicht vollumfänglich gewährleistet. Auch die Schulelternvertreter sehen dieser Entwicklung mit großer Sorge entgegen und rufen dazu auf, mit einem Brief an das für Schulwesen zuständige Ministerium eine Lösung zu finden, um dem Recht unserer Kinder auf schulische Bildung nachzukommen. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der aktuelle Unterrichtsausfall pro Woche am Gymnasium in Schleiz? 2. Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung ergriffen, um den Unterrichtsausfall zu beseitigen? 3. Wie viele Lehrerstellen sind derzeit an der Schule nicht besetzt? 4. Aus welchen Gründen ist eine Neubesetzung der Stelle des Schulleiters am Gymnasium in Schleiz noch nicht erfolgt und wann wird die Neubesetzung vollzogen sein?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Nach meinen Unterlagen antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Ich kann keinen Vertreter des zuständigen Ministeriums feststellen. (Zwischenruf Götze, Staatssekretär: Ich ver- suche gerade, die Kollegin Heesen zu erreichen!) Somit schieben wir die Beantwortung der Frage nach hinten. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon in der Drucksache 7/4216 auf. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Torsten Czuppon AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Absolventenquote in der Polizeiausbildung Laut Aussagen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ist es angebliches Ziel der Landesregierung, die offenen Haushaltsstellen im Bereich der Thüringer Landespolizei zu besetzen. Diese Zielstellung deckt sich jedoch nicht mit zahlreichen Medienberichten, wonach hinsichtlich der Absolventenquote der Polizeischule Meiningen nicht einmal die aktuell besetzten Stellen adäquat sukzessive nachbesetzt werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anwärter traten jeweils zu den Abschlussprüfungen im mittleren und gehobenen Polizeidienst sowie dem Staatsexamen an und wie viele Prüflinge jeweils davon absolvierten die Ausbildung erfolgreich – bitte auch unter Benennung der Anzahl der Aufstiegsbewerber im gehobenen Dienst –? 2. Wie viele Abgänge aus dem Polizeivollzugsdienst hat die Thüringer Polizei im Jahr 2021 bisher aus welchen Gründen zu verzeichnen? 3. Wie wirken sich die zuvor erfragten Zahlen auf die Besetzung der unbesetzten Haushaltsstellen im Bereich der Thüringer Polizei konkret aus? 4. Welche Lösung präferiert die Landesregierung, um in den kommenden fünf Jahren eine tatsächliche Besetzung der nahezu 500 unbesetzten Haushaltsstellen im Bereich der Thüringer Landespolizei – vergleiche Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage in Drucksache 7/3163 – zu erreichen?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes kann im Gegensatz zu dem Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes aufgrund der unterschiedlichen Regularien bei den Abschlussprüfungen und in der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit lediglich eine allgemeine Aussage getroffen werden, da diese Zahlen statistisch nicht erhoben werden und nur unter erheblichem Aufwand eruiert werden können. Fakt ist, dass 150 Polizeimeisterinnen und Polizeimeister zum 1. Oktober 2021 im mittleren Polizeivollzugsdienst ernannt werden konnten. Im Verlauf der zweijährigen Ausbildung sind zwischenzeitlich 49 Anwärterinnen und Anwärter zurückversetzt und wiederholen somit das jeweilige Ausbildungsjahr. Das Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst konnten in diesem Jahr – Stand 19. Oktober 2021 – bisher 56 Kommissarinnen und Kommissare erfolgreich absolvieren. Unter diesen sind 22 Aufstiegsbeamte, also Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes, welche das Studium zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgreich beendeten. Für eine Anwärterin besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit zur Übernahme als Kommissarin nach dem Bestehen der erforderlichen Sportnormen. Des Weiteren haben sieben Studierende die Modulprüfung der Bachelorarbeit nicht bestanden und somit ebenfalls noch die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Unter diesen befinden sich zwei Aufstiegsbeamte. Im Endeffekt bedeutet das, dass diese sechs Anwärterinnen und Anwärter und die zwei Aufstiegsbeamten noch die Möglichkeit zum erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst haben. So viel zu Frage 1. Zu Frage 2: Eine laufende Erhebung findet nicht statt. Diese Erhebung erfolgt grundsätzlich rückwirkend für das vergangene Jahr zu Beginn eines jeden Jahres. Für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst sind für das Jahr 2021 folgende Personalabgänge prognostiziert – im mittleren Polizeivollzugsdienst 2021: planmäßige Personalabgänge 121, sonstige Personalabgänge 12, ergibt insgesamt 133; im gehobenen Polizeivollzugsdienst: planmäßige Personalabgänge 71, sonstige Personalabgänge 7, sind gesamt 78. Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, sind für das Jahr 2021 für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst zusammen 211 Personalabgänge zu prognostizieren. Diesen stehen gegenwärtig 184 in den Landesdienst übernommene Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter gegenüber. 17 weitere könnten, wie in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt, in diesem Jahr möglicherweise noch erfolgreich die Ausbildung bzw. das Studium beenden, sodass insgesamt 201 Absolventen den 211 Personalabgängen gegenüberstehen. Eine abschließende Aussage lässt sich aber erst treffen, wenn die im Jahr 2021 tatsächlich erfolgten Personalabgänge zahlenmäßig erfasst sind. Zu Frage 4: Am 21. Dezember 2020 hat der Thüringer Landtag in seiner 32. Sitzung beschlossen, die für die Jahre 2021 bis 2025 jährlich festgelegte Anzahl einzustellender Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter auf 300 vorzuziehen. Die Gewinnung von Nachwuchskräften gestaltet sich auch für die Thüringer Polizei immer schwieriger. In diesem Jahr konnten zum ersten Mal die Einstellungsmöglichkeiten nicht gänzlich ausgeschöpft werden. Daher planen das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und die Polizei kurzfristig eine weitere Intensivierung der Anstrengungen, um in den nächsten Jahren genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Dazu gehören unter anderem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, die weitere Beschleunigung des Auswahlprozesses und eine enge Verzahnung zwischen den Akteuren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Walk, bitte.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Herr Vorsitzender. Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt bei den Abgängen in 2021 mittlerer Dienst 121 plus 12 und beim gehobenen Dienst 71 plus 7. Wie sind denn die Pluszahlen zu erläutern? Sind das die außerplanmäßigen Abgänge oder die, die möglicherweise vorher schon verlängert hatten?

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Götze

Fragestunde

Das sind die außerplanmäßigen Abgänge.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke.

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Henry Worm

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht feststellen. Ich rufe an dieser Stelle noch mal auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum in der Drucksache 7/4215, die jetzt beantwortet wird durch Ministerin Werner. Bitte sehr.

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Heike Werner

Fragestunde

Herzlichen Dank und noch mal Entschuldigung, Sie waren dann doch viel schneller mit dem Wählen als gedacht. Aber jetzt beantworte ich natürlich sehr gern die Mündliche Anfrage. Zu Frage 1: Am Dr.-Konrad-Duden-Gymnasium in Schleiz betrifft die Stundenkürzung derzeit die Fächer Mathematik mit 25 Lehrerwochenstunden, Physik mit 11 Lehrerwochenstunden, Astronomie mit 3 Lehrerwochenstunden, Sport mit 2 Lehrerwochenstunden, Mensch/Natur/Technik mit 2 Lehrerwochenstunden, Wahlpflichtfach Naturwissenschaft und Technik mit 2 Lehrerwochenstunden und Kunsterziehung mit 18 Lehrerwochenstunden. Das heißt, 63 Unterrichtsstunden können somit nicht erteilt werden. Von den Stundenkürzungen sind die Klassenstufen 5 bis 10 betroffen. Zu Frage 2: Zu Schuljahresbeginn konnten drei neue Lehrkräfte an das Staatliche Gymnasium Dr.Konrad-Duden Schleiz versetzt bzw. eingestellt werden. Vier Unterrichtsstunden im Fach Mathematik werden über die Regelung „Grau macht schlau“ zusätzlich unterrichtet. Weitere Hilfen über diese Regelung sind in Vorbereitung. Der weiterhin offene Bedarf resultiert aus Beschäftigungsverboten und Elternzeiten sowie Langzeiterkrankungen und Reduzierung der Beschäftigungsumfänge auf Antrag der Beschäftigten. Aus diesem Grund wurde eine Stelle für die Elternzeitvertretung sowie eine sachgrundlos befristete Stelle geschaffen, um die offenen Stunden abzudecken. Hierfür gab es bisher keine Bewerberinnen und Bewerber. Abordnungen von Lehrkräften im Fach Mathematik von den umliegenden Gymnasien wurden und werden geprüft, sind aber aufgrund des dort abzusichernden Unterrichts kurzfristig nicht möglich. Um Ausfall zu vermeiden, wird eine hohe Zahl an Vertretungsstunden geplant. Lehrkräfte im Krankenstand stellen zudem Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Die Landesregierung ergreift vielfältige Maßnahmen, um Lehrkräfte für Thüringen zu gewinnen. Insbesondere die Lehrergewinnungskampagne „Erste Reihe“ zielt mit vielfältigen Maßnahmen und Aktionen auf die Gewinnung von neuen Lehrerinnen und Lehrern ab. Ich will noch mal kurz erwähnen, auch wenn das vorhin in den Haushaltsverhandlungen schon eine Rolle gespielt hat, es geht um die Kampagne „Stelle des Monats“, die Gewährung von Sonderzuschlägen zur Personalgewinnung im Schulbereich, die Nachqualifizierung von Seiteneinsteigern, die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern, die Erhöhung der Besoldung auf die A13 insbesondere bei Grund- und Regelschullehrerinnen und -lehrern. Zu Frage 3: Aktuell unbesetzt sind die Stelle für die Elternzeitvertretung, diese befristet, und die sachgrundlos befristete Stelle aufgrund Bewerbermangels. Zu Frage 4: Die Schulleiterstelle am Staatlichen Gymnasium „Dr. Konrad Duden“ wurde im Amtsblatt September 2020 ausgeschrieben. Auf die Stelle, die für Studienrätinnen und Studienräte der Besoldungsgruppe A13 ausgeschrieben war, sind drei Bewerbungen eingegangen. Wann die Neubesetzung vollzogen sein wird, kann noch nicht genau beantwortet werden. Die Auswahlentscheidung des Ministeriums erfolgt zurzeit auf der Grundlage aktueller Beurteilungen. Das Stellenbesetzungsverfahren kann sich aber noch verzögern, wenn es zu einer rechtlichen Überprüfung der Beurteilungen kommen sollte oder die Auswahlentscheidung des Ministeriums auf Antrag der nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber verwaltungsgerichtlich überprüft werden muss. Danke schön.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die durch Frau Abgeordnete König-Preuss in der Drucksache 7/4217 gestellt wird.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Stand der Umsetzung der Studie „Todesopfer rechter Gewalt“ und der Beratungsstelle „Hatespeech“ Bereits im November 2018 beschloss der Thüringer Landtag, eine Studie zur Überprüfung von Todesopfern rechter Gewalt in Auftrag zu geben. Grund dafür waren auch die Erkenntnisse aus den Thüringer NSU-Untersuchungsausschüssen. Die für die Studie benötigten finanziellen Mittel wurden im Haushaltsplan des Innenministeriums bereitgestellt. Mit dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2021 stellte der Thüringer Landtag finanzielle Mittel im Innenministerium ein, um eine Beratungsstelle „Hatespeech“ im Jahr 2021 in Thüringen zu etablieren. Am 21. April 2021 erklärte der Innenminister im Plenum des Thüringer Landtags zur Beratungsstelle „Hatespeech“ – ich zitiere –: „Der Landtag hat im Thüringer Ministerium dafür Mittel zur Verfügung gestellt und wir stehen in der Verantwortung, die entsprechende Beratungsstelle gegen Hate Speech jetzt auch zeitig umzusetzen. Ich nehme das an und das ist meine Verpflichtung.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung der Studie zur Überprüfung von Todesopfern rechter Gewalt in Thüringen? 2. Wie ist der Stand der Umsetzung der Beratungsstelle „Hatespeech“ in Thüringen? 3. Wie begründet das zuständige Ministerium die mehrjährige Verzögerung bei der Umsetzung eines Landtagsbeschlusses?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Das Vergabeverfahren für das Gutachten zur Überprüfung von Todesfällen mutmaßlich rechter Gewalt ist noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungen mit dem Bieter über offene Punkte dauern noch an. Im Wesentlichen betrifft dies die Modalitäten der Einsichtnahmen und der Arbeit mit den Strafakten, welche hochsensible personenbezogene Daten enthalten. Da sich die Akten teilweise bei den Staatsanwaltschaften und teilweise bei den Staatsarchiven befinden, sind neben den allgemein datenschutzrechtlichen Bestimmungen die besonderen Schutzvorschriften der Strafprozessordnung und des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Die für diese Sonderfragen zuständigen Häuser, das TMMJV und die Thüringer Staatskanzlei, sind in den Abstimmungsprozess eingebunden. Es ist selbstverständlich, dass vor einer Auftragsvergabe sicher geklärt sein muss, ob der beabsichtigte Umgang mit den sensiblen Akten den rechtlichen Anforderungen genügt. Am 20. Oktober 2021 hat zur Klärung und Erläuterung der noch offenen Punkte ein weiteres konstruktives Bietergespräch stattgefunden, in welchem die wesentlichen inhaltlichen Fragen geklärt werden konnten. Im Ergebnis dieses Gesprächs wird der Bieter noch im Laufe des Novembers ein überarbeitetes Angebot inklusive eines modifizierten Datenschutzkonzepts vorlegen. Sobald beides vorliegt, soll das Vergabeverfahren unverzüglich mit einer Auftragsvergabe abgeschlossen werden. Antwort zu Frage 2: Bereits im Jahr 2018 wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine zentrale Informationsstelle zum Umgang mit sogenannten Reichsbürgern eingerichtet, die alle Informationen zu diesem Themenkreis aus den Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltung zusammenführt, um sie den Bediensteten gebündelt zugänglich zum achen. Dazu gehören auch Leitlinien und Verhalensempfehlungen. Diese zentrale Informationsstelt le ist unter einer Telefonhotline und einer eigenen E-Mail-Adresse erreichbar. Im Jahr 2019 wurde eine zentrale Telefonhotline für kommunale Mandatsträger bei der Landespolizei eingerichtet, deren Ziel es ist, vor allem kommunalen Amtsträgern schnelle und kompetente Beratung bei Angriffen gegen ihre Person oder ihr Eigentum zu geben bzw. diese zu vermitteln und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. Es lässt sich feststellen, dass gegenwärtig zwei zentrale Ansprechpartner des Landes zur Verfügung stehen, um bedrohten Kommunalpolitikern bzw. Kommunalpolitikerinnen Hilfe und Beratung anzubieten. Die kommunalen Spitzenverbände sprachen sich im Rahmen einer Abstimmung zur Beratungsstelle „Hatespeech“ für eine Intensivierung und Beschleunigung strafrechtlicher Ahndung von Bedrohungen aus und wiesen darauf hin, dass eine zusammengefasste Übersicht für Beratungsund Hilfsangebote hilfreicher erscheint. Der gesetzliche Rahmen für die Bekämpfung von Hasskriminalität wird im Juli dieses Jahres durch ein umfassendes Gesetzespaket des Bundes auch zum besseren Schutz von bedrohten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern erweitert. Schlussendlich hat Thüringen, weil die Problematik der Bedrohung von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern alle Länder gleichermaßen betrifft, das Thema für die Frühjahrs-Innenministerkonferenz im Juni 2021 angemeldet. Diese hat beschlossen, bis Ende 2021 ein umfassendes Lagebild zu erstellen, weitere Optimierungspotenziale zur Bekämpfung von Übergriffen auf Amts- und Mandatsträger zu erstellen und konkrete Empfehlungen einschließlich Prävention, Beratung und Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Nach Vorlage dieses fundierten Lagebildes auf IMK-Ebene werden in Auswertung desselben die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen sein, um in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden für Betroffene in Thüringen ergänzende und/oder zusätzliche Beratungs- und Hilfsangebote ziel- und bedarfsgerecht zu etablieren. Zur finanziellen Absicherung dieses Projekts wurde im Haushaltsentwurf 2021 dafür Sorge getragen, dass die für 2021 eingestellten Mittel auch im kommenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Antwort zu Frage 3: Die Bitte des Landtags an die Landesregierung zur Überprüfung konkret benannter Todesfälle wurde im November 2018 formuliert. Die Vergabe des Gutachterauftrags im Jahr 2019 scheiterte zum einen an fehlenden Haushaltsmitteln, da der Beschluss bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 noch nicht bekannt war, und zum anderen an einem nicht unerheblichen inhaltlichen Nachbesserungsbedarf des Angebots. In der Folge wurden die offenen Punkte unter Einbeziehung der Thüringer Staatskanzlei und des TMMJV mit dem Bieter in mehreren Schreiben und Telefonaten konkretisiert und abgestimmt. Hierbei kam es sowohl aufseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales als auch aufseiten des Bieters unter anderem infolge der wiederkehrenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu Verzögerungen. Das überarbeitete Angebot wurde vom Bieter erst Ende Juli dieses Jahres vorgelegt. Da die besprochenen Punkte noch nicht umfänglich berücksichtigt wurden, wurde ein weiteres Bietergespräch vereinbart. Hierzu möchte ich auf meine Ausführungen zu Frage 1 verweisen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Genau. Meine Frage 1 ist: Wie kommt das Innenministerium auf die Idee, dass mit der Beratungsstelle „Hatespeech“, für die der Thüringer Landtag die Mittel zur Verfügung gestellt hatte, nur Kommunalpolitiker/-innen gemeint sind und nicht weitere gesellschaftliche Gruppen in der Bevölkerung, die seit längerer Zeit massiven Angriffen durch sogenannte Hatespeech-Aktivitäten ausgesetzt sind?

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Götze

Fragestunde

Sie haben recht, es ist nicht der einzige Punkt, den es hier zu beachten gilt.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Aber das haben Sie geantwortet. Wie kommen Sie auf die Idee?

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Götze

Fragestunde

Ja. Wir sehen schon, das zeigen auch die praktischen Erfahrungen, dass insbesondere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sich hier in besonderer Weise Angriffen ausgesetzt sehen.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Also das Ministerium ignoriert demzufolge die HateSpeech-Angriffe, die Frauen, Betroffene von Rassismus und Antisemitismus hinnehmen müssen?

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Götze

Fragestunde

Das tun wir ausdrücklich nicht, Frau Abgeordnete. Wir beziehen alle Gruppen in unsere Überlegungen und Planungen mit ein. Ich hatte Ihnen den aktuellen Planungsstand

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Das war in der Antwort auf keinen Fall.

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Götze

Fragestunde

erläutert und denke, dass wir auch hier im nächsten Jahr zu einem guten Ergebnis kommen werden und diese Beratungsstelle einrichten können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine weitere Nachfrage.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich muss auch noch mal in diese Kerbe hauen. Jetzt haben Sie ja, wie die Kollegin das schon richtig ausgeführt hat, das insbesondere mit den Angriffen auf Kommunalpolitiker begründet. Wenn ich mich recht an die Studie oder besser gesagt an die Zahlen erinnere, war für 2020 ein erheblicher Anstieg an Angriffen auf Kommunalpolitiker von linker politischer Seite zu sehen (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Es geht um Hate Speech!) – Kommunalpolitiker, Kommunalpolitiker – und ein gleichbleibender Wert an Angriffen seitens der Rechten, die sozusagen dem rechten Milieu zugeordnet wurden. Das bedeutet aus Ihrer Sicht, wenn Sie das mit den Angriffen auf Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker begründen, geht Hate Speech insbesondere seitens der linken Straftäter aus. Sehe ich das dann richtig so?

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Götze

Fragestunde

Das ist eine Fehlinterpretation meiner Ausführungen. Ich habe mich hier auf eine relevante Eckgruppe Betroffener bezogen, hatte der Abgeordneten König-Preuss auch gesagt, dass wir die anderen Gruppen selbstverständlich mit einbeziehen. Die Herausforderung besteht hier darin, die bestehenden Beratungsangebote zu bündeln, um eine bestmögliche Beratungsleistung anbieten zu können. Und dieser Herausforderung stellen wir uns momentan. Ich hatte auf das Lagebild, was hier im Rahmen der IMK erstellt werden sollte, Bezug genommen. Selbstverständlich werden wir uns auch mit den anderen Gruppen auseinandersetzen. Aber der Eindruck, der bei Ihnen entstanden ist, ist definitiv falsch.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Weitere Nachfragen kann ich nicht erkennen. Ich möchte aus gegebenem Anlass noch mal darauf hinweisen, dass durch die Fragesteller bitte kurze und präzise Nachfragen zu stellen sind und nicht noch mal der gesamte Sachverhalt dargelegt werden soll. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Pfefferlein in der Drucksache 7/4218. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Babette Pfefferlein GRÜNE

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Einsatz des Drogenpräventionsprojekts „Revolution Train“ in Thüringen Zurzeit ist das Drogenpräventionsprojekt „Revolution Train“ wieder in Thüringen unterwegs. Das Projekt soll die Auswirkungen von Drogenmissbrauch auf die Gesundheit und das soziale Leben aufzeigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist das aktualisierte Konzept des Projekts „Revolution Train“, das immer noch verstärkt auf Abschreckung setzt, aus Sicht der Landesregierung – einschließlich des nachgeordneten Bereichs der Landespolizei – zeitgemäß, um bezüglich der Gefahren durch Drogenmissbrauch aufzuklären? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Stellungnahmen der Suchthilfe Thüringen, aber auch der Suchthilfestellen anderer Bundesländer, die den „Revolution Train“ aus wissenschaftlicher und fachlicher Sicht als nicht geeignet ansehen, um bei der Präventionsarbeit mit Jugendlichen im Bereich Drogenkonsum und Drogenmissbrauch wirksam zu sein? 3. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung aus wissenschaftlicher und fachlicher Sicht für zielführend, um Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren – Zielgruppe „Revolution Train“ –, aber auch darüber hinaus über die Gefahren des Drogenkonsums aufzuklären? 4. Welche Institutionen des Freistaats Thüringen, die sich mit Drogenmissbrauch oder den Gefahren des Drogenkonsums beschäftigen, empfehlen den Besuch des „Revolution-Trains“ zur Prävention bei Jugendlichen? Vielen Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Frau Ministerin Werner, bitte sehr.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Frage der Abgeordneten Pfefferlein möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Der Revolution Train setzt zum überwiegenden Teil auf den Ansatz der Abschreckung, der in den Sechziger- und Siebzigerjahren weit verbreitet war. Später wurden in der Präventionsarbeit Ursachen und Motive für den Konsum von Suchtmitteln berücksichtigt. Der Blickwinkel wird heute auf die gesundheitsbezogene Perspektive gerichtet sowie die Stärkung der Persönlichkeit und Kompetenz zum Nein-Sagen in den Fokus genommen. Allerdings stehen Akzeptanz und Wirksamkeit eines Angebotes mitunter in einem Widerstreit. Die punktuelle Zustimmung zu einem Projekt ist keineswegs ein Indikator für dessen evidenzbasierte Wirksamkeit. Auf einen dauerhaft angelegten reduzierten Substanzkonsum, die Stabilisierung und den Ausbau persönlicher, sozialer und kommunikativer Fähigkeiten über die Stärkung der Selbstkontrolle ist das in Rede stehende Programm jedoch nicht angelegt. Auch in Übereinstimmung mit den Thüringer Polizeibehörden werden das Konzept, der Einsatz und die Finanzierung des Revolution Train durch die Landesregierung abgelehnt. Nach Einschätzung der Kommission „Polizeiliche Kriminalprävention“ vom Dezember 2018 müsste das Drogenpräventionsprojekt „Revolution Train“ im Ergebnis als uneffektiv und ineffizient bewertet werden. Mit Erlass vom 4. Mai 2020 hat zudem das TMIK die sofortige Einstellung der Zusammenarbeit der Thüringer Polizei mit dem Projekt „Revolution Train“ aufgrund seines überholten Abschreckungsansatzes, fehlender wissenschaftlicher Fundierung und der nicht nachgewiesenen Wirksamkeit verfügt. Eine besonders eindringliche und ausführlich begründete Warnung vor dem Projekt „Revolution Train“ hat zuletzt die Europäische Gesellschaft für Präventionsforschung in ihren am 22. Oktober 2019 veröffentlichten Positionen zu ineffektiven und potenziell schädlichen Ansätzen in der Suchtprävention ausgesprochen. Zu Frage 2: Der Ansatz der Abschreckung erweist sich als wenig wirksam und gilt daher seit Jahrzehnten im Sinne einer gelingenden Suchtprävention als überholt. Er ist nicht nachhaltig. Dies entspricht dem derzeitigen Stand der nationalen und teils internationalen fachlichen Diskussionen. Vielmehr basiert moderne und wirksame Suchtprävention auf wissenschaftlich fundierten Erklärungsmodellen für die Entstehung von Suchtverhalten und richtet den Blick auf die Stärkung von personalen und interpersonalen Ressourcen in Verbindung mit Wissensvermittlung. Der Revolution Train mag durch seine Gestaltung und die eventhafte Bewerbung innovativ und faszinierend für den Laien erscheinen, so antiquiert und überholt ist demgegenüber jedoch sein rein auf Abschreckung abstellender pädagogischer Ansatz. Experten für Gesundheits- und Suchtprävention sowohl national, international und ebenfalls aus dem Herkunftsland des Projekts Tschechien lehnen dessen Einsatz ab. Die Thüringer Fachstellen für Suchtprävention haben in ihrem Zusammenschluss als Fachzirkel bereits 2019 einen gemeinsamen Standpunkt zum Einsatz des Revolution Train aufgrund wissenschaftlicher Betrachtungsweisen verfasst und dieser wird unverändert von der Landesregierung respektive dem für Gesundheit und Suchtprävention zuständigen Ministerium mitgetragen. Der Einsatz in Thüringen wird aus suchtfachlicher Sicht abgelehnt. Zu Frage 3: Moderne und wirksame Suchtprävention basiert auf wissenschaftlich fundierten Erklärungsmodellen für die Entstehung von Suchtverhalten und richtet den Blick auf die Stärkung von personalen und interpersonalen Ressourcen in Verbindung mit Wissensvermittlung. Intensive Beziehungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist dabei unabdingbar und kein aktionistisches Momentanangebot. Dementsprechend ist es notwendig, suchtpräventive Angebote und Maßnahmen langfristig anzulegen und ritualisiert umzusetzen. Kontinuierliche Arbeit zur Suchtprävention in den Kommunen und den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen durch stabile und im Thema qualifizierte Personalkompetenz ist ein absolut notwendiges Erfordernis. Durch die Landesregierung und die Thüringer Fachstellen für Suchtprävention werden Maßnahmen unterstützt und befürwortet, die folgenden Zielen dienen: Stärkung der Persönlichkeit, Kompetenztraining, Ressourcenaktivierung, Strategien zur Schadensminimierung, Vermittlung substanzbezogener Informationen und Risikowissen, Motivationsbildung zu Verhaltensänderungen und auch das Unterbreiten von Hilfsmöglichkeiten. Beispielsweise stellt das Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen gGmbH folgende Materialien mit Schulungen für Thüringer Fachkräfte zur Verfügung, um suchtpräventive Angebote mit Jugendlichen auszuleihen und umzusetzen: „High five“ – interaktive Ausstellung zum Thema „illegale Drogen“, „locker und cool mit 0,0“ – interaktive Ausstellung zur Alkoholprävention, „Rauchfrei – ich auch“ – interaktive Ausstellung zur Tabakprävention, „Spurwechsel“ – Methodenhandbuch zum Umgang mit Medien, „Bordbuch“ – Arbeitshilfe für praktische Angebote mit Kindern und Jugendlichen und suchtkranken Müttern und Vätern. Zudem wird die Kampagne „Be Smart – Don‘t Start“ – bundesweiter Wettbewerb für rauchfreie Schulklassen koordiniert. Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung empfehlen keine Einrichtungen des Freistaats Thüringen den Einsatz des Revolution Train. Sofern dieses Projekt in einzelnen Kommunen präsentiert wird, geschieht die Organisation und Finanzierung unseres Wissens nach beispielsweise durch Privatinitiativen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Das ist die der Frau Abgeordneten Lukasch in der Drucksache 7/4223. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Ute Lukasch Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Willkür auf dem Wohnungsmarkt? In deutschen Städten herrscht Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Davon betroffen sind auch Städte in Thüringen. Alte Aktionsformen wie die Hausbesetzung kehren zurück. Die Besetzer wollen auf die Wohnungssituation in der Stadt aufmerksam machen. In Weimar sind Unbekannte in ein leer stehendes Wohnhaus – ich hatte übrigens das Datum vergessen, es war der 13.10. – in der Innenstadt eingedrungen und haben eine Besetzung bekanntgegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer hat den Räumungstitel gestellt beziehungsweise auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der von Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer spontanen Kundgebung als nicht verhältnismäßig eingeordnete Polizeieinsatz? 2. Wie wurde der Polizeieinsatz zur Räumung hinsichtlich der Sicherheitslage einschließlich des wichtigen Fakts, ab welchem Zeitpunkt bekannt war, dass sich im besagten Objekt keine Personen mehr befanden, eingeschätzt? 3. Wie ordnet die Landesregierung im Hinblick auf die Stadtentwicklung von Weimar die Befürchtung der Hausbesetzer ein, dass die Immobilie am Zeughaus in der Böttchergasse einer kommerzialisierten und leblosen Innenstadt zum Opfer fällt? 4. Was ist mit dem genannten Objekt im Kontext der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigt?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach mir vorliegenden Informationen des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales eröffnete die am Nachmittag des 13. Oktober 2021 vorliegende Information den polizeilichen Anfangsverdacht eines Hausfriedensbruchs durch mehrere Personen in einer Immobilie in der Böttchergasse in Weimar. Der Vertreter des Immobilieneigentümers stellte daraufhin Strafantrag. Auf dieser Grundlage erfolgten das Betreten und die Durchsuchung der Immobilie durch die Polizei. Ziel waren die Beendigung des im Raum stehenden rechtswidrigen Zustands und die Identifizierung unter Umständen anzutreffender Personen. Ein Räumungstitel als Vollstreckungsmaßnahme gegen Schuldner und Schuldnerinnen war hierzu nicht erforderlich. Gleichlautend wurden begleitend polizeiliche Schutzmaßnahmen zu den im Kontext stattfindenden versammlungsrechtlichen Aktionen praktiziert. Deren Ziel war die Organisation eines störungsfreien Verlaufs in Abstimmung mit der Versammlungsleitung. Zu Frage 2: Die Gestaltung des polizeilichen Einsatzes orientierte sich an den zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Bis zum Abschluss der Ergreifungs- bzw. Ermittlungsdurchsuchungen war den Einsatzkräften nicht bekannt, dass sich keine Person mehr im Objekt befindet. Nach Abschluss der Durchsuchungsmaßnahmen sowie der gesicherten Erkenntnis, dass sich keine relevanten Personen mehr im Objekt aufhalten, wurden die polizeilichen Maßnahmen sukzessive auf Sicherungs- und Ermittlungstätigkeiten umgelenkt. Die Kräfteanzahl wurde reduziert. Parallel lag der Fokus auf der Absicherung der versammlungsrechtlichen Aktionen bis zu deren Beendigung. Im Ergebnis wurde die polizeiliche Lagebewältigung vonseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales als angemessen und zielführend eingeschätzt. Zu Frage 3: Diese Einschätzung kann nur vonseiten der Stadtverwaltung Weimar vorgenommen werden. Eine Bewertung vonseiten der Landesregierung ist vor dem Hintergrund des den Gemeinden durch das Grundgesetz Artikel 28 eingeräumten Selbstverwaltungsrechts nicht möglich. Zu Frage 4: Entsprechende Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Auch im Rahmen der Städtebauförderung wurde dies bisher nicht thematisiert. Im Übrigen verweise ich auf das in meiner Antwort zu Frage 3 dargelegte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden. Vielen lieben Dank.

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Henry Worm

Fragestunde

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

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Ute Lukasch Die Linke

Fragestunde

Entschuldigung, es tut mir leid. Normalerweise gibt es Fördermittel vom Freistaat Thüringen, wenn ein integriertes Stadtentwicklungskonzept vorliegt. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept sind normalerweise alle Informationen detailliert beschrieben, was damit werden soll. Deswegen würde ich trotzdem noch mal bitten, die Frage nachzuholen, was mit diesem baulichen Objekt passieren soll.

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Weil

Fragestunde

Mit dem konkreten in der Böttchergasse?

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Ute Lukasch Die Linke

Fragestunde

Genau. Danke.

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Weil

Fragestunde

Okay, sehr gern.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Meißner in der Drucksache 7/4225.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Inanspruchnahme des Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes in Thüringen Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes unterstützt die Bundesregierung die Teilhabe behinderter Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäusern und gemeinnützigen Sozialunternehmen wie den Inklusionsbetrieben. Aufgrund der pandemischen Lage wurde die Antragsfrist für die Leistungen bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds, die in Thüringen ausgereicht wurden? 2. Welche Hilfestellungen und Informationen gab es seitens der Landesregierung an die Thüringer Inklusionsunternehmen, um über den Corona-TeilhabeFonds des Bundes aufzuklären? 3. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen antragsberechtigte Inklusionsunternehmen in Thüringen nicht von der Antragsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben? 4. Durch welche weiteren Maßnahmen werden die Thüringer Inklusionsunternehmen unterstützt?

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Henry Worm

Fragestunde

Es antwortet Frau Ministerin Werner für das Sozialministerium.

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Heike Werner

Fragestunde

Danke schön, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: In Thüringen wurden aus dem CoronaTeilhabe-Fonds 1.746.405 Euro und 19 Cent ausgereicht. Zu Frage 2: Auf Bundesebene erfolgten Informationen zum Inhalt des Programms und zum Antrag zum Förderverfahren auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfachdienste. In Thüringen wurden ebenfalls Hinweise auf den Internetseiten des TMASGFF und Thüringer Landesverwaltungsamts platziert. Ferner wurden sowohl zum Start als auch zur Verlängerung des Programms Pressemitteilungen herausgegeben. Zudem wurden die Landesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, die LIGA der freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände per E-Mail ebenfalls sowohl zum Start als auch zur Verlängerung des Programms informiert. Es wurden in E-Mails Links und Seiten des BMAS und BIH gesetzt, um unmittelbar auf die Antragsunterlagen zugreifen zu können. Zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen antragsberechtigte Inklusionsunternehmen in Thüringen nicht von der Antragsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben. Zu Frage 4: Inklusionsbetriebe arbeiten als eigenständige Unternehmen oder als unternehmensinterne Betriebe und Abteilungen. Sie müssen mindestens 30 Prozent besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit soll der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an der Gesamtbelegschaft jedoch 50 Prozent nicht übersteigen. Inklusionsbetriebe stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, müssen wirtschaftlich erfolgreich und gleichzeitig sozial engagiert sein. Es muss ihnen gelingen, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität auf der einen Seite und Beschäftigung einer hohen Zahl schwerbehinderter Menschen auf der anderen Seite erfolgreich miteinander zu verbinden. Im Vorfeld ist es daher besonders wichtig, dass Inklusionsbetriebe ihren Markt entdecken, wirtschaftlich tragfähige Konzepte entwickeln, diese mit einem soliden Marketing kombinieren und eine detaillierte betriebswirtschaftliche Planung ausarbeiten. Dabei erhalten Sie von den Integrationsämtern Unterstützung in Form einer betriebswirtschaftlichen Beratung. Inklusionsbetriebe müssen ihre laufenden Kosten durch Umsätze selbst erwirtschaften. Die Zuschüsse des Integrationsamts aus Mitteln der Ausgleichsabgabe dienen ausschließlich dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der besonders betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten. Für folgende Bereiche können Leistungen des Integrationsamts gewährt werden: Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung, betriebswirtschaftliche Beratung, Abdeckung des besonderen Aufwands gemäß § 134 SGB IX, Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen gemäß § 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Gesundheitsförderung und Weiterbildung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Ja, vielen Dank. Sind Ihnen Inklusionsunternehmen bekannt, die während der Corona-Pandemie oder jetzt gerade ihre Arbeit eingestellt haben?

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Heike Werner

Fragestunde

Nein, das ist mir nicht bekannt.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Vielleicht könnten Sie es nachreichen?

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Heike Werner

Fragestunde

Gern.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Wir kommen nunmehr zur nächsten Mündlichen Anfrage, die des Abgeordneten Zippel in der Drucksache 7/4226, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Meißner.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Kosten für Corona-Impfungen in Thüringen Die Impfquote gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Thüringen ist im deutschlandweiten Vergleich sehr niedrig. Lediglich Sachsen und Brandenburg haben mit Stand vom 15. Oktober eine niedrigere Impfquote für eine vollständige Impfung. Lediglich Sachsen hat mit Stand vom 15. Oktober 2021 eine niedrigere Impfquote bei den erstmaligen Impfungen. Eine hohe Impfquote ist jedoch Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Krankheitsbekämpfung und Normalisierung des Alltags. Deshalb ist eine breite Mitwirkungsbereitschaft möglichst vieler kompetenter Impfakteure an möglichst vielen Impforten notwendig. Der Abgeordnete Zippel fragt daher die Landesregierung: 1. Wie verteilt sich die Zahl der Impfungen zwischen Impfzentren, Impfstellen, mobilen Teams, niedergelassenen Ärzten, Betriebsärzten, Sonderaktionen und Sonstigen? Bitte in absoluten Zahlen angeben. 2. Wie hoch sind die Kosten je Impfung in den Thüringer Impfstellen und Impfzentren? 3. Wie hoch sind die Kosten je Impfung bei den niedergelassenen Ärzten in Thüringen? 4. Wie hoch waren die Kosten je Impfung bei den Sonderimpfaktionen, zum Beispiel auf dem Erfurter ega-Gelände?

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Auch hier antwortet Frau Ministerin Werner für das Sozialministerium. Bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst teile ich die Schlussfolgerung des Abgeordneten Zippel, dass es einer breiten Mitwirkungsbereitschaft möglichst vieler kompetenter Impfakteure an möglichst vielen Impforten bedarf, um die Impfquoten in Thüringen zu erhöhen. Deshalb haben wir die Impfstellen nicht auf breiter Ebene wie in anderen Bundesländern geschlossen und werden diese auch weiterhin betreiben, wo die Nachfrage dies rechtfertigt. Dies gilt insbesondere für die mobilen Impfteams. Zu den Einzelfragen möchte ich wie folgt antworten: Mit Stand Oktober 2021 wurden in Thüringen durch Impfstellen 976.400 Personen geimpft, durch Impfzentren 447.220 Personen, durch mobile Impfteams 137.366 Personen, durch Vertragsarztpraxen 905.587 Personen und durch Betriebsärzte 21.125 Personen. Ich kann die Zahlen gern noch mal zureichen. Dabei handelte es sich um Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen. Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen aktuell keine Zahlen zu den Kosten je Impfung in Impfstellen und Impfzentren vor. Die Gesamtkosten der Impfkampagne betrugen bis August 2021 – das ist der letzte abgerechnete Monat – 46.125.214,32 Euro. Davon wurden dem Land bisher 25.505.896,95 Euro vom Bundesamt für soziale Sicherung erstattet. Eine Erhebung der Kosten je Impfung in Impfzentren und Impfstellen erfolgt seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, die mit der Durchführung der Impfungen durch das Land beauftragt wurde, nicht. Die zur Ermittlung der durchschnittlichen Kosten notwendige Zahl der geimpften Personen mit Stand August 2021 ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen angefragt. Sobald mir die erforderlichen Daten vorliegen, werde ich den Wert schriftlich nachreichen. Zu Frage 3: Die Vergütung der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner ist in § 9 der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Sie beträgt je Impfung 20 Euro, bei Aufsuchung der zu impfenden Person 35 Euro und bei jeder weiteren im Rahmen des Aufsuchens geimpften Person 15 Euro. Darüber hinaus fallen auch Kosten für den Impfstoff an. Zu Frage 4: Die Kosten der unterschiedlichen Impfsonderaktionen sind durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wegen der unterschiedlichen Inanspruchnahme nicht durchschnittlich darstellbar. Allein auf der BUGA gab es die unterschiedlichsten Teilnahmequoten, sodass die Kosten je Quote ebenfalls unterschiedlich hoch sind. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Zippel, bitte.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin, zunächst für die Beantwortung. Ich will insbesondere noch mal auf die Frage 4 eingehen. Ich möchte explizit darauf hinweisen, dass ich nicht nach dem durchschnittlichen Wert gefragt hatte, sondern ich hatte nach den einzelnen Kosten der einzelnen Aktionen gefragt, weil mich auch kein Durchschnittswert interessiert hat. Wenn Sie also bitte auch diese Zahlen noch mal nachliefern könnten, gern auch aufgeschlüsselt nach den einzelnen Aktionen. Ich denke, das Gleiche lässt sich auch für die Impfstellen und Impfzentren nachliefern. Wir wissen, wie die Mietkosten waren, Personaleinsatz, Impfstoff usw. Wenn das bitte so nachgeliefert werden könnte oder können Sie es jetzt schon sagen?

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Heike Werner

Fragestunde

Was die Fragen der durchschnittlichen Kosten angeht, habe ich gesagt, dass ich den Wert nachreichen werde. Ich will noch etwas zu den Sonderimpfaktionen sagen. Wir können das versuchen, aber das wird ein unheimlicher Aufwand sein. Sie wissen, dass die Sonderimpfaktionen ganz unterschiedlich angenommen worden sind. Beispielsweise der mobile Impfbus: An der einen Haltestelle haben sich acht Menschen impfen lassen, an der nächsten Haltestelle gar niemand und an der dritten vielleicht 20. Bei den Sonderimpfaktionen ist es ähnlich. Manchmal kommen sehr viele Menschen, manchmal nur sehr wenige. Das heißt, das ist ein unheimlich hoher Aufwand, jetzt alle Sonderimpfaktionen zu nehmen und die jeweiligen Kosten der jeweiligen Impfaktion auch darzustellen. Deswegen würde ich jetzt gern noch mal schauen, welchen Aufwand das bedeuten würde. Vielleicht kann man es ausschnittartig geben, vielleicht würde Ihnen das entgegenkommen. Aber ansonsten sehen Sie ja, wir haben so viele Impfaktionen, dass es wirklich schwierig darzustellen ist.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Zippel.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Ich verstehe diese Sorge. Ist es Ihnen vielleicht dann möglich, zumindest artverwandte Impfaktionen in einem Wert zusammenzufassen und zu sagen, wir machen da den Mittelwert? Ich sage jetzt mal, zum Beispiel Impfbus als eine Variante, egaPark hätte ich jetzt zum Beispiel als eine andere Variante gesehen. Wenn es Ihnen möglich wäre, auf die Art und Weise die Daten nachzuliefern, wäre das hilfreich, insbesondere um einen Vergleich der Arten hinzubekommen und um zu schauen, wie effektiv die einzelne Aktion einfach war, KostenNutzen-Verhältnis.

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Heike Werner

Fragestunde

Ja, das verstehe ich. Das würden wir versuchen, aber ich bitte darum, das ist, glaube ich, nicht in einer Woche zu schaffen, dafür brauchen wir ein bisschen mehr Zeit. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da geben wir Ihnen auch zwei Wochen Zeit!) Andere haben auch Ferien.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die durch Herrn Abgeordneten Kemmerich in der Drucksache 7/4227 gestellt wird. Bitte, Herr Abgeordneter.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Vom Handy bis zur Waschmaschine: Mehr als 6.000 Thüringer nutzten in den vergangenen vier Monaten den Reparaturbonus Thüringen, um ihre defekten Elektrogeräte reparieren zu lassen. Aus einer Förderung des Thüringer Umweltministeriums erhielten sie durch die Verbraucherzentrale Thüringen die Hälfte der Reparaturkosten bis maximal 100 Euro zurück. Laut einer Pressemitteilung der Thüringer Verbraucherzentrale wurden seit dem Start des Reparaturbonus am 15. Juni 2021 mehr als 6.000 Anträge bei der Verbraucherzentrale eingereicht. Für rund 3.200 Geräte konnte der Bonus bereits überwiesen werden – insgesamt knapp 240.000 Euro. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Bearbeitungskosten pro Bescheid? 2. Wie viele Mitarbeiter prüfen und bescheiden die Anträge? 3. Wie viele Stellen wurden zur Prüfung und Bescheidung der Anträge im Haushaltsjahr 2021 zusätzlich geschaffen? 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Zuschüsse für den Personalbestand bei der Verbraucherzentrale für das Haushaltsjahr 2022 anzuheben?

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Henry Worm

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Ministerin Siegesmund.

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Anja Siegesmund

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die internen Kosten der Verbraucherzentrale für das Pilotprojekt liegen bei 70.500 Euro, davon sind rund 13.000 Euro Einmalkosten, zum Beispiel für die Programmierung der Internetseite und die administrative Vorbereitung. Die reinen Bearbeitungskosten liegen demnach für 6.000 Anträge rechnerisch bei ca. 9,58 Euro pro Antrag. Zu Frage 2: Die Anträge werden von drei Beschäftigten in Teilzeit bearbeitet. Diese haben zusammen eine wöchentliche Arbeitszeit von 56 Stunden. Zu Frage 3: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor, da dies der internen Disposition der Verbraucherzentrale Thüringen obliegt. Zu Frage 4: Nein, das Projekt „Reparaturbonus Thüringen“ wird bisher projektbezogen bei der Verbraucherzentrale durch das Umweltministerium finanziert, einschließlich der internen Personal- und Sachkosten bei der Verbraucherzentrale. Auch im Rahmen einer eventuellen Fortführung wird die Finanzierung in dieser Form sichergestellt werden.

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Henry Worm

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/4228.

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Martin Henkel CDU

Fragestunde

Einsatz von Fremddienstleistern bei der Bearbeitung von Anträgen durch die Thüringer Aufbaubank Bei einer Vielzahl von Förderprogrammen wurde mit der Bearbeitung der Anträge die Thüringer Aufbaubank beauftragt. Die Anfrage befasst sich mit der Frage der Hinzuziehung von Fremddienstleistern durch die Thüringer Aufbaubank. Ich frage die Landesregierung: 1. Soweit es zutreffend ist, dass Fremddienstleister die rechtswirksame Bearbeitung durch die Thüringer Aufbaubank unterstützten beziehungsweise diese übernehmen, wie erfolgte die Auswahl und welche Dienstleister waren für welche Förderprogramme zuständig? 2. Welche Kosten entstehen durch die Bearbeitung der Anträge durch die Thüringer Aufbaubank insgesamt und dabei speziell durch die Beauftragung externer Dienstleister? 3. Wie viel qualifiziertes Personal wird in welchen externen Gesellschaften für die rechtsgültige Bewertung von Anträgen durch die seitens der Thüringer Aufbaubank erfolgte Beauftragung gebunden? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung aus datenschutzrechtlicher Sicht dazu, dass Mitarbeiter von Fremddienstleistern gegenüber den Antragstellern auftreten und die Daten der Antragsteller bearbeiten?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte, Herr Minister Tiefensee.

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Wolfgang Tiefensee

Fragestunde

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich antworte wie folgt und gestatte mir zunächst eine Vorbemerkung: Meine Ausführungen beziehen sich auf das laufende Jahr. Mit Blick auf die Fragestellung beschränke ich mich ferner auf die Programme aus dem Sondervermögen, die originär von der TAB bearbeitet werden. Zu Frage 1: Die TAB wird bei der Bearbeitung im Bereich der außerordentlichen Wirtschaftshilfen durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt. Ferner werden bei der Bearbeitung des Programms Solar Invest zwei externe Dienstleistungsgesellschaften eingesetzt. Die externen Dienstleister unterstützen im Rahmen der Bearbeitung, nehmen jedoch keine Bewilligungen vor. Die Auswahl der Dienstleister erfolgte jeweils im Ergebnis von Vergabeverfahren. Die Vereinbarungen der TAB mit dem Freistaat Thüringen ermöglichen es, externe Unterstützer einzusetzen. Zu Frage 2: Für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen Corona sind im Jahr 2021 bis zum 30.09.2021 Kosten von insgesamt 5,08 Millionen Euro angefallen. Davon entfallen auf den externen Unterstützer 1,75 Millionen Euro. Für Solar Invest sind im Jahr 2021 bis zum 30.09.21 Kosten von insgesamt 1,62 Millionen Euro angefallen. Die für Solar Invest bis zum 30.09.21 angefallenen Kosten der externen Dienstleister werden erst im IV. Quartal in Rechnung gestellt. Es handelt sich voraussichtlich um 150.000 Euro. Zu Frage 3: Der Einsatz von externem Personal erfolgt bedarfsgerecht. Im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen Corona werden im Durchschnitt etwa 15 bis 20 externe Personen eingesetzt. Für Solar Invest werden je nach Eingang der Anträge und Abrufe bis zu 20 Personen eingesetzt. Zu Frage 4: Soweit die TAB externe Dienstleister eingesetzt hat, sind mit den Unternehmen entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen nach Maßgabe des Artikels 28 DSGVO geschlossen worden. Dementsprechend dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Antragsteller nur nach Weisung der TAB verarbeiten. Die TAB arbeitet grundsätzlich nur mit Auftragsverarbeitern zusammen, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet. Auf die Beauftragung solcher Dienstleister bzw. auf die Weitergaben der Daten weist die TAB in ihren Datenschutzinformationen hin. Hierbei wird unter Ziffer 4.5 ausdrücklich klargestellt, dass Empfänger personenbezogener Daten auch Dienstleister sein können, die im Auftrag der TAB personenbezogene Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. Das sind die Auftragsverarbeiter. Beispielhaft wird hier die Beauftragung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften genannt, die die TAB bei der Bearbeitung von Förderverfahren unterstützen. Soweit meine Antworten. Vielen Dank.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Bitte.

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Martin Henkel CDU

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Minister, danke für die Beantwortung der Fragen. Allerdings hätte ich die Frage 1 insofern konkretisiert gesehen, es war ja gefragt, welche Dienstleister beauftragt wurden. Ich denke, das kann man sagen. Sie sagten, es war ein Dienstleister für Sondervermögen und zwei für Solar Invest. Da würde uns interessieren, wer das war. Des Weiteren wäre insgesamt noch die Frage gewesen, Sie haben jetzt ausschließlich für die TAB und für die Dienstleistungen im Bereich des Sondervermögens und für Solar Invest gesprochen. Gibt es darüber hinaus noch weitere Beauftragungen?

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Wolfgang Tiefensee

Fragestunde

Die erste Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten, wer die Dienstleister für Solar Invest sind. Es sind auf alle Fälle keine Wirtschaftsprüfergesellschaften, sondern das sind Externe. Bei Solar Invest sind es 20 Personen, die bislang Zugriffs- und Bearbeitungsrechte haben. Es sind allerdings tatsächlich nur neun Personen momentan tätig. Ich habe mich Ihrer Frage gemäß auf diese Programme bezogen. Wir können gern noch mal nachliefern, wenn Sie Interesse auch an weiteren Programmen haben. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Ja, danke!)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Herr Minister, vielen Dank. Ist es ein dauerhaftes Geschäftsmodell der TAB, sich externer Dienstleister zur Abwicklung von Förderprogrammen der nicht coronabedingt kurzfristig indizierten Programme zu bedienen? Und wenn ja, liegt zu dieser dauerhaften Beauftragung eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, ob es für den Freistaat nicht einfach günstiger wäre, wenn man das durch qualifiziertes Personal innerhalb der TAB, möglicherweise auch mit einer Aufstockung des dort vorhandenen qualifizierten Personals, machen könnte?

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Wolfgang Tiefensee

Fragestunde

Herr Abgeordneter, es geht im Prinzip wirklich um die Programme, die kurzfristig aufgesetzt werden müssen und nicht dem täglichen oder dem normalen Fördergeschäft entsprechen. Bei Solar Invest ist es ein längeres Programm, das ist richtig, deshalb handelt es sich auch um relativ wenig Personal, was zusätzlich gebunden wird. Das ist immer eine Frage. Ich erinnere an die Soforthilfe und den Zeitraum zwischen März 2020 bis Ende Juli 2020, wo wir zum Beispiel auch Dienstleistungen aus den Kammern angenommen und eingesetzt haben und dort diese zusätzliche Kapazität natürlich auch vergütet haben. Es wird immer untersucht, ob es sinnvoll ist, bei solchen Programmen die Belegschaft der TAB aufzustocken, oder ob es besser ist, die Aufträge temporär zu vergeben. Nach dieser Entscheidung wird dann auch gehandelt. Es gibt hier keinen generellen Fahrplan. In der Regel werden die Förderanträge – wie Sie wissen – durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der TAB bearbeitet.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Minister Tiefensee. Weitere Fragen sehe ich nicht. Dann stellt Abgeordneter Bergner mit der Drucksache 7/4229 die nächste Anfrage. Bitte, Herr Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Umfang des Investitionsstaus in Thüringer Kommunen Seit zwei Jahren werden jährlich zwischen Mai und August die Städte und Gemeinden sowie Landkreise im Freistaat im Auftrag der Thüringer Aufbaubank befragt. Die Umfrage spiegelt die Situation zur Haushaltslage, zur Investitionstätigkeit, zu den Fördermittelbedarfen in den Gemeinden, Städten, Verwaltungsgemeinschaften und in den Landkreisen wider. Bestandteil dieser Umfrage sind Angaben zum Investitionsstau, zu Investitionshemmnissen und der prognostizierte Finanzbedarf in Bezug auf zu erwartende Trends und Aufgaben. Im Rahmen der Debatte um eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs sind eben diese Kennzahlen immer wieder von der FDP, aber auch von den kommunalen Spitzenverbänden thematisiert worden. Ein nunmehr vorgelegter Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sieht unter anderem eine Implementierung der bereits seit Jahren von der FDP geforderten Investitionspauschalen vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf der Thüringer Kommunen auf der Grundlage welcher Zahlenbasis in Summe ein? 2. Worin sieht die Landesregierung Hemmnisse bei Investitionsvorhaben der Thüringer Kommunen? 3. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung Schwerpunkte beim prognostizierten Investitionsund Finanzbedarf? 4. In welchem Umfang sind die Ergebnisse zu den Fragen 1 bis 3 im Entwurf des neuen Gesetzes zum Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt worden?

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung legt in regelmäßigen Abständen Revisionsberichte nach § 3 Abs. 5 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vor. Hierin wird auch der durch die Finanzausgleichsmasse zu deckende Finanzbedarf ermittelt. Darin eingeschlossen sind auch die Schätzungen für die Investitionsbedarfe. Die aktuelle Revision ist Grundlage des dem Parlament seit 6. Oktober 2021 vorliegenden Entwurfs einer Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Während der Kommunalmonitor der Thüringer Aufbaubank auf eine Umfrage unter Kommunen abstellt, deren Teilnahme freiwillig ist, basiert die Revision stets auf der kommunalen Jahresrechnungsstatistik. Somit werden die Daten aller Thüringer Kommunen herangezogen und noch einer Plausibilitätskontrolle seitens des Thüringer Landesamts für Statistik unterzogen. Sie eignen sich daher gut als Basisdaten für weitere Berechnungen und Prognosen. Das aktuelle Revisionsergebnis basiert auf den Rechnungsergebnissen des Jahres 2019 und beinhaltet auch Investitionsausgaben in Höhe von 630 Millionen Euro für investive Pflichtaufgaben. Im Rahmen der Revision werden diesen Ausgaben diesbezügliche kommunale Einnahmen außerhalb der Finanzausgleichsmasse gegenübergestellt, um so den noch durch die Finanzausgleichsmasse zu deckenden Anteil zu bestimmen. Da sich die Frage auf den Investitionsbedarf unabhängig von dessen Finanzierung durch Landesoder Bundesförderprogramme oder die Finanzausgleichsmasse bezieht, bietet es sich für die hier vorliegende Anfrage an, die kompletten Investitionsausgaben auf das Jahr 2022 fortzuschreiben. In Übereinstimmung mit der Herangehensweise im Revisionsbericht erfolgt die Fortschreibung sowohl mit Jahresteuerungsraten im Straßenbau und im Bürogebäudebau als auch mit der prognostizierten Einwohnerzahl. Hierbei ergibt sich für pflichtige eigene Aufgaben ein Wert von 693 Millionen Euro. Hinzu kommen noch Finanzbedarfe im freiwilligen Aufgabenbereich. Geht man hier von den tatsächlichen Investitionsausgaben von ca. 209 Millionen Euro aus und schreibt diese entsprechend fort, ergibt sich ein Wert von rund 230 Millionen Euro. Zu beachten sind darüber hinaus noch Investitionsausgaben für den Bereich des übertragenen Wirkungskreises mit rund 31 Millionen Euro im Jahr 2019, die auf das Jahr 2022 fortgeschrieben rund 35 Millionen Euro betragen. In Summe ergibt sich für die eigenen und übertragenen Aufgaben insgesamt für Investitionen ein Finanzbedarf von rund 958 Millionen Euro für das Jahr 2022. Investitionsausgaben im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen der Abwasser- und Abfallbeseitigung bleiben angesichts der Kostendeckung im Sinne des Kommunalabgabengesetzes außen vor. Dieser schematisch ermittelte Wert ist nicht zu verwechseln mit einem möglichen Investitionsstau, der von der Landesregierung nicht geschätzt wird. Wie diese Mündliche Anfrage aus dem Kommunalmonitor, einer Umfrage der Thüringer Aufbaubank, zitiert, besteht ein solcher bei der kommunalen Infrastruktur. Dieser wird vom Grundsatz her auch vonseiten der Landesregierung nicht bestritten und kann sicher nur über einen längeren Zeitraum abgebaut werden. So weit die Antwort zu Frage 1. Ich komme zu Frage 2, welche ich wie folgt beantworten möchte: Eine Vielzahl von Investitionshemmnissen wird von der Thüringer Aufbaubank im Kommunalmonitor genannt, die aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich nachvollziehbar sind. Aufgeführt werden zum Beispiel die Verfügbarkeit von Eigen- und Fördermitteln, die Verfügbarkeit von Planungs- und Projektsteuerungskapazitäten, Konsolidierungsrestriktionen und fehlende langfristige Investitionsbedarfsstrategien. Zudem ist zu erwarten, dass sich künftig auch der Mangel an ausführenden Betrieben problematisch auf kommunale Investitionen auswirken wird. Die Antwort zu Frage 3: Die im Rahmen der Revision herangezogenen Jahresrechnungsergebnisse des Jahres 2019 zeigen, dass Schwerpunkte der derzeitigen Investitionstätigkeit in den Aufgabenbereichen Straßen und ÖPNV, Schule, Kita und bei sonstigen pflichtigen Aufgaben liegen. Wobei im letztgenannten Aufgabenbereich zum Beispiel der Brandschutz mit hohen Nettoausgaben für Investitionsausgaben involviert ist. Diese Bereiche spiegeln sich auch in den Umfrageergebnissen des Kommunalmonitors wider. Soweit hier die Verwaltungsdigitalisierung noch mit einer hohen Wichtigkeit genannt ist, ist zu berücksichtigen, dass Investitionen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung in der Jahresrechnungsstatistik in den einzelnen Aufgabenbereichen mit ausgewiesen werden und somit nicht separat betrachtet werden können. Die Antwort zur Frage 4: In dem bei der Antwort zur Frage 1 erwähnten Entwurf der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wird auch explizit auf die Entwicklung der kommunalen Investitionsausgaben eingegangen. Der Anstieg der kommunalen Investitionsausgaben von 2016 bis 2020 um rund zwei Drittel zeigt, dass die in diesem Zeitraum erfolgten erhöhten investiven Landeszuweisungen an die Kommunen ihre Wirkung nicht verfehlen. Obwohl die von mir schon bei der Antwort zur Frage 1 erwähnte Revision im Ergebnis eine Reduktion der Finanzausgleichsmasse zugelassen hätte, wurde auch aufgrund der Entwicklung der Investitionstätigkeit der Kommunen der kommunale Anteil des Partnerschaftsgrundsatzes nicht gesenkt. Im Gegenteil soll die Integration der Investitionspauschale von 100 Millionen Euro pro Jahr aus dem Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 in den kommunalen Anteil des Partnerschaftsgrundsatzes ein klares Zeichen für eine langfristig angelegte Investivunterstützung der Kommunen sein. Bereits 2020 wurde die Finanzausgleichsmasse um die 100 Millionen Euro der Investitionspauschalen der Jahre 2018 und 2019 aufgestockt, die vollständig dauerhaft in die Schlüsselmasse überführt wurden. Damit waren die Mittel nicht zweckgebunden, konnten aber weiterhin für Investitionen eingesetzt werden. Die aktuelle Überführung sieht vor, die Mittel aus dem KFA als Investitionspauschalen auszureichen. Im Ergebnis werden die Thüringer Kommunen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den weiteren umfangreichen Landesförderprogrammen in die Lage versetzt, den kommunalen Investitionsstau weiter abbauen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär Götze. Es gibt eine Nachfrage. Bitte.

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Dirk Bergner FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich melde auch gleich zwei Nachfragen an. Vielen Dank, Herr Staatssekretär für Ihre Antwort. Ich habe Sie also richtig verstanden – ich glaube, da ist ja auch kein Dissens –, dass in der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs demzufolge tatsächlich die Ausgaben, die nicht getätigt werden konnten, weil das Geld vor Ort nicht da war, auch nicht enthalten sind. Wenn aber dem Investitionsstau zu Leibe gerückt werden soll – das haben Sie ja im Prinzip selbst angedeutet –: Wie soll das passieren, wenn die Höhe des Investitionsstaus auch nicht annäherungsweise bekannt ist? Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage bezieht sich auf Ihre Antwort zu meiner zweiten Frage, nämlich die Hemmnisse bei Investitionsvorhaben der Thüringer Kommunen. Meinen Sie nicht auch, dass ein wesentliches Hemmnis darin besteht, dass sehr oft selbst bei Fördermittelmaßnahmen die Eigenmittel fehlen? Danke.

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Götze

Fragestunde

Dass fehlende Eigenmittel an der einen oder anderen Stelle dazu führen können, das Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden können, möchte ich nicht bestreiten. Allerdings denke ich nicht, dass das ein flächendeckendes Problem in Thüringen ist. Die erste Frage möchte ich Ihnen grundsätzlich mit Ja beantworten. Ich hatte versucht, Ihnen darzulegen, dass wir uns diesem Thema „Investitionsbedarf“ natürlich auf Basis verlässlicher Zahlen nähern müssen. Da möchte ich mich auf die Diskussion zum Haushalt beziehen, wo schon festgestellt wurde, dass es unheimlich schwierig ist, ein entsprechendes Berechnungsschema zu entwickeln. Insofern macht es aus meiner Sicht durchaus Sinn, die Investitionszahlen des Jahres 2019 als Basis heranzuziehen und auf das Jahr 2022 fortzuschreiben, wie ich Ihnen das erläutert hatte. Und es ist auch richtig und wichtig, die investiven Mittel, die wir in der Vergangenheit immer nur temporär zur Verfügung gestellt haben, jetzt auch zu verstetigen und den Kommunen dauerhaft zur Verfügung zu stellen, was geschehen ist und dazu führen wird, dass der Investitionsstau perspektivisch abgebaut werden kann. Darüber hinaus ist es genauso richtig und wichtig gewesen, den Partnerschaftsgrundsatz nicht zulasten der Kommunen zu modifizieren und in dieser Höhe beizubehalten, was auch dazu führt, dass den Kommunen mehr Investitionsmittel zur Verfügung stehen werden. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Vielen Dank! Da ich meine Nachfragen ausgeschöpft habe, freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss!) Ich auch.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe noch mal eine Nachfrage. Sie hatten ja in der Antwort schon auf Frage 4 von dem Kollegen gesagt, dass der Investitionsstau weiter abgebaut wird. Wo können wir das auch ein Stück weit plakativ deutlich machen vor dem Hintergrund, dass für mich jetzt noch mal interessant wäre zu wissen, bezieht sich diese Aussage auf den Abbau einer objektkonkreten Betrachtungsweise oder bezieht sich das auf ein Finanzvolumen, was notwendig ist, um den Investitionsstau abzuarbeiten? Wir wissen, dass es zum Beispiel mit Blick auf die letzten zwei Jahre allein bei den Baukosten – und kommunale Investitionen sind ja zum Großteil Baukosten, nicht alles, wenn wir an Feuerwehrfahrzeuge denken, aber doch ein Großteil ist bauinvestitionsinduziert –, dass es da einen erheblichen Preisschub gegeben hat – nach Expertenrechnung 20 Prozent plus/ minus. Also selbst wenn wir dort sozusagen objektkonkret planmäßig vorwärtskommen würden – was wir ja noch hoffen –, würde sich das natürlich nominell im Finanzvolumen gar nicht nachvollziehen lassen. Deshalb noch mal die konkrete Frage: Wo kann man das jetzt nachvollziehen, dass wir, wie Sie sagen, im Abbau des Investitionsstaus auf der kommunalen Ebene weiter vorankommen?

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Götze

Fragestunde

Zunächst sprechen wir ja von einer kommunalen Aufgabe. Die Kommunen haben selbst zu entscheiden, erst mal selbst zu identifizieren, wo ein Investitionsstau besteht. Herr Abgeordneter Bergner hat sich ja auf den Kommunalmonitor bezogen und im Kommunalmonitor werden nach meiner Erinnerung, glaube ich, die zehn wichtigsten Bereiche dargestellt, wo perspektivisch verstärkt Investitionen oder in den nächsten Jahren verstärkt Investitionen vorgenommen werden müssen. Das deckt sich auch mit unseren Erkenntnissen. Aber die Detailentscheidungen obliegen natürlich den Städten und Gemeinden. Wir unterstützen sie nur, indem wir ihnen die dafür erforderlichen Mittel in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang zur Verfügung stellen. Was die einzelnen Förderprogramme angeht, kann man dadurch natürlich eine gewisse Sichtbarkeit herstellen, indem man diese ganzen Förderprogramme, was wir in der Vergangenheit auch schon getan haben, mal auflistet, damit man sieht, was parallel zum FAG an die Kommunen noch für Unterstützungen ausgereicht werden. Wir sind diesbezüglich aber auch in der Pflicht – und im Innenministerium tun wir das auch –, unsere Fördersätze vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung natürlich zu überprüfen und auch regelmäßig anzupassen. Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Monaten in allen Ressorts geschehen wird und damit eine planvolle Investitionstätigkeit durch das Land unterstützt werden kann.

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär Götze. Damit ist die Zeit für die Fragestunde erschöpft. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut den Tagesordnungspunkt 20 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4234 Abgegebene Stimmen: 78, ungültige Stimmen: 0, gültige Stimmen: 78. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 24 Jastimmen, 50 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit hat Herr Abgeordneter Sesselmann die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und möchte kurz eine Bemerkung zum weiteren Verlauf der Tagesordnung machen. Wir hatten uns bei der Feststellung der Tagesordnung auf eine Reihe von Tagesordnungspunkten verständigt, die in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden sollten. Nach dem derzeitigen Stand der Abarbeitung der Tagesordnung erscheint es jedoch möglich, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle diese Punkte werden zum Aufruf kommen können. Um diesen Zielkonflikt zu lösen, gehe ich davon aus, dass keiner von den betroffenen Einbringerinnen bzw. Einbringern der Feststellung widerspricht, dass die Zustimmung zur Überschreitung der Beratungsfrist zu denjenigen Tagesordnungspunkten vorliegt, die aufgerufen werden müssten, heute aber nicht mehr aufgerufen werden können. Ich sehe keinen Widerspruch. Gut. Dann rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 32 auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3575 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/4224 dazu: Modernisierung und Neuordnung der Beamtenbesoldung in Thüringen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/4264 dazu: Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation und Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4268 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Frau Abgeordnete Merz aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Entwurf zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts in Drucksache 7/3575 wurde am 2. Juli 2021 in der 52. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Landesregierung eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich insgesamt in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. In der 32. Sitzung am 16. Juli 2021 wurde der Gesetzentwurf erstmals beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums bis zum 6. September 2021 beschlossen. Angehört wurden neben den kommunalen Spitzenverbänden unter anderem der Thüringer Beamtenbund, der DGB, Interessenvertretungen der Richterschaft und der Hochschullehrer. Auch der Thüringer Rechnungshof hat eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt. Die Ergebnisse der Anhörung wurden auf Bitte des Ausschusses hin seitens der Landtagsverwaltung in einer Synopse in Vorlage 7/2603 zusammengefasst. Für diese umfangreiche Zuarbeit an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank. Zusätzlich wurde bereits am 21. Mai 2021 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine gutachterliche Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf beim Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags beauftragt. Diese wurde in den weiteren Beratungsverlauf einbezogen. Am 17. September in seiner 33. Sitzung wertete der Ausschuss die Ergebnisse der Anhörung aus. Finanzministerin Heike Taubert sagte im Zuge der Beratung eine ergänzende Stellungnahme der Landesregierung zu den vorgebrachten Argumenten der Gutachten bzw. Stellungnahmen der Anzuhörenden zu. Diese wurde dem Ausschuss in Vorlage 7/2692 schriftlich zur Verfügung gestellt. Weiterhin enthielt die benannte Vorlage eine erste Überarbeitung der Beträge der Familienzuschläge seitens des TFM. Damit wurden Veränderungen auf Bundesebene im SGB II sowie bei den Rundfunkbeiträgen berücksichtigt. Die Änderungen wurden durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Vorlage 7/2763 in das Verfahren eingebracht und am 15. Oktober in der 34. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen. Weiterhin wurden ergänzend in dieser Sitzung die Inhalte des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes mündlich vorgestellt. Der Haushalts- und Finanzausschuss fasste in der 34. Sitzung die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 7/4224 und empfiehlt darin die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Form. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Danke, Frau Merz. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags in der Drucksache 7/4264 gewünscht? Herr Montag? (Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Nein!) Nicht? Gut. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags in der Drucksache 7/4268 gewünscht? Auch nicht. Dann eröffne ich die Aussprache. Es hat jetzt das Wort Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke. Nein? Dann machen wir hier weiter und es hat jetzt Abgeordneter Kowalleck von der Fraktion der CDU das Wort.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, in der Berichterstattung ist auch klargeworden, dass wir uns in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema und dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt haben. Die CDU-Fraktion hat zahlreiche Gespräche mit den Vertretern des Beamtenbunds geführt und nach Lösungen gesucht, und ich denke, wichtig ist es, an dieser Stelle noch mal ganz herzlich unseren Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit zu danken, die sie für unseren Freistaat leisten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, an dieser Stelle haben wir die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamten in Thüringen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Dabei ist auch klar: Der große Wurf ist hier nicht gelungen, der vorliegende Entwurf ist mit einer über einhundertseitigen Begründung versehen, die sich insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Dieser Gesetzentwurf bleibt das, was er ist: ein Reparaturgesetz mit nur einem Mindestmaß an dem, was für unsere Beamten zu tun ist. Die verfassungsgemäße Besoldung muss hergestellt werden und das ist aus unserer Sicht wichtig, aber eben nur der erste Schritt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist so anfällig ausgestaltet, dass er aufgrund der vom Verfassungsgericht definierten Berechnungsgrößen laufend angepasst werden muss. Es ist daher eine ständige Aufgabe, die Besoldung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren und entsprechend anzupassen. Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir uns bereits in der vorigen Woche mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf beschäftigt, die Berichterstatterin hat das an dieser Stelle auch erwähnt. Dieser Gesetzentwurf hat eben auch schon im ersten Schritt Parameter angepasst, um nicht wieder in die Verfassungswidrigkeit zu rutschen. Das kann letztendlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein, das dürfte jedem klar sein, auch wenn es sich hier um ein komplexes Thema handelt. Auch der Rechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme, dass sich die Entwicklung des Besoldungsrechts nicht auf kurzfristige oder Mindeständerung als bloße Reaktion auf die Rechtsprechung beschränken darf. Hiermit werden lediglich Symptome behandelt und Lücken nur vorübergehend geschlossen. Wir laufen somit auf eine mögliche Klagewelle der Thüringer Beamtinnen und Beamten gegen den eigenen Dienstherrn zu. So wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel in der Verwaltung und Justiz in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für künftige Generationen attraktiv und erstrebenswert auszugestalten. Generell muss es unser Ziel sein, eine fortlaufende Anpassung der besoldungsrechtlichen Regelungen aufgrund unterjähriger Anpassungen zu vermeiden. Ich möchte deshalb nicht lange drum herumreden: Unser Besoldungsrecht in Thüringen gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. (Beifall AfD, CDU) Meine Damen und Herren, die Beamtenbesoldung ist derzeit wie ein großer Tisch, der immer an einer anderen Stelle wackelt. Wenn das Land unter ein Bein etwas legt, dann wackelt es wieder unter dem anderen. Aus diesem Grund liegt uns heute auch ein gemeinsamer Entschließungsantrag der CDUFraktion und der FDP-Gruppe vor, welcher genau eine solche Evaluierung, Neuordnung und somit auch Modernisierung des Besoldungsrechts in Thüringen fordert. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, ist offensichtlich, doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, den Gewerkschaften, den kommunalen Spitzenverbänden bestehend aus dem Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund an einen Tisch setzen und für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige, eine attraktive und eine leistungsbezogene Lösung erarbeiten. Die Qualität unserer öffentlichen Dienstleistungen hängt von der Leistungsfähigkeit und von der Motivation der Amtsträger ab. Der öffentliche Dienst ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft und Dienstherren anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fachund Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. (Beifall CDU) Besondere Aufgabe ist hierbei im angestrebten Novellierungsprozess, die haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen und Rahmenbedingungen einzuhalten, dabei eben zu berücksichtigen, dass auch der Einklang und die Wertschätzung des Thüringer Beamtentums erfolgen. Nur so können wir einen langfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen herstellen. Meine Damen und Herren, der uns heute vorliegende Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün greift eine ähnliche Zielstellung auf wie der Entschließungsantrag von CDU und der Gruppe der FDP. Das ist auch gut so, denn es gibt viel zu tun im Besoldungsrecht. Das haben uns die Anhörung und die vielen Gespräche mit den Thüringer Beamtinnen und Beamten gezeigt. Deshalb: Lassen Sie es uns gemeinsam angehen für unsere Thüringer Beamtinnen und Beamten! Danke schön. (Beifall AfD, CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Vielen Dank, Herr Kowalleck. Es spricht nun Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke.

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Anja Müller Die Linke

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer – auf der Tribüne ist keiner mehr da, aber am Livestream! Ich habe mich bei diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, da ich noch einmal auf die mit diesem Besoldungsgesetz verbundene Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts, die sogenannten Lücke- oder – wir sagen besser – Aufbauprofessoren eingehen möchte. Ich bedauere es, dass Herr Dr. Voigt gerade nicht da ist – nein, Herr Montag ist ja da –, Sie hatten das gestern ein bisschen verwechselt. Der Verein für die Altersversorgung für angestellte Professoren und Hochschuldozenten neuen Rechts in den neuen Bundesländern hat sich zu Beginn des Jahres 2019 an den Thüringer Petitionsausschuss gewandt. Er setzt sich für eine Verbesserung der Rentenzahlungen der sogenannten Lückeoder Aufbauprofessoren der neuen Bundesländer ein. Die genannten Professorinnen und Professoren haben mit vollem Einsatz und hoher wissenschaftlicher Reputation im In- und Ausland dafür gesorgt, dass die Neuausrichtung und Anerkennung der ostdeutschen Universitäten und Hochschulen gelang. Ihre Leistungen und einschlägige Wissenschafts- und Lebenserfahrung in der Zeit der Umstellung des ostdeutschen Hochschulwesens sind nicht hoch genug einzuschätzen. Dem steht in einem deutlichen Missverhältnis gegenüber, dass den Aufbauprofessoren bis zum heutigen Tag eine Rente von nur etwa 30 Prozent des letzten Bruttogehalts zusteht, wo normalerweise etwa 70 Prozent üblich sind. Der Grund hierfür ist einfach: Sie waren zu Beginn der 1990er-Jahre aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters schlicht zu alt, um in ein Beamtenverhältnis aufgenommen zu werden, und für die Erreichung akzeptabler Dienstaltersstufen im Angestelltenverhältnis fehlte die Möglichkeit ausreichender Dienstjahre. Um diese Rentenungerechtigkeit zu beseitigen, werden seit mindestens zehn Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene Gespräche geführt, die jedoch bisher zu keiner gemeinsamen Lösung geführt haben. Daher freut es mich ganz besonders, dass es uns nach vielen Gesprächen und Verhandlungen gelungen ist, zumindest den an den Thüringer Hochschulen beschäftigten Aufbauprofessoren eine Anerkennungsleistung zukommen zu lassen. Der Weg bis hierin war sehr lang und für viele Betroffene leider schon zu lang. Es bleibt daher zu hoffen, dass den noch lebenden Aufbauprofessoren die Anerkennungsleistung so unbürokratisch und zügig wie möglich ausgezahlt wird – und da schaue ich auch ein wenig in Richtung der Landesregierung. Darüber hinaus hoffe ich, dass dieses Gesetz auch eine gewisse Strahlkraft und Vorbildwirkung auf die anderen ostdeutschen Länder ausübt. Auch die dort damals ehemals beschäftigten Professorinnen und Professoren verdienen Anerkennung für ihre Leistungen für den Aufbau der ostdeutschen Hochschullandschaft. Auch diese Betroffenen warten auf eine Lösung, dass ihnen wenigstens eine späte Gerechtigkeit widerfahren wird. Bei dem Thema „Rentenungerechtigkeit“ will ich nicht nur bei den Lückeprofessoren oder Aufbauprofessoren stehenbleiben. Im Einigungsvertrag finden sich viele weitere Rentenungerechtigkeitslücken, und da schaue ich gerade in die Richtung und kommen jetzt heute in Haftung Bündnis 90/Die Grünen, SPD und aber auch die FDP. Wenn es denn gelingt, eine gemeinsame Bundesregierung auf den Weg zu bringen, dann bitte ich, das Thema „Rentenungerechtigkeit“ gerade von den in der DDR geschiedenen Frauen oder aber die Balletttänzerinnen und 17 weitere Gruppen (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) mit in den Vertrag aufzunehmen, diese Rentenungerechtigkeit zu beseitigen, damit die Länder eben nicht allein handeln müssen, sondern allen Gerechtigkeit widerfährt. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Danke, Frau Müller. Wir müssen jetzt in die obligatorische Lüftungspause gehen. Die Sitzung wird um 16.33 Uhr fortgesetzt. Ich setze die Sitzung fort. Es erhält nun Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD das Wort.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, Thüringen ist heute eines der ersten Länder, das dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation umsetzt. Uns als Landesgesetzgeber und vor allem auch im Ausschuss und in der Landesregierung war es wichtig, dass wir dieses noch im Jahr 2021 durchführen, um noch im Dezember die Gehaltszahlungen auch rückwirkend so vornehmen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt mit einer deutlichen Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge, rechtlich klar geregelten Erstattungsklauseln und einer Anpassung der unteren Besoldungsgruppen aus unserer Sicht alle verfassungsrechtlichen Vorgaben um. Damit wird ein sachgerechter und zielgerichteter Weg verfolgt, mit dem der zusätzlich zu berücksichtigende Bedarf für Kinder eindeutig erfüllt wird. So soll ein alleinverdienender Beamter in der ersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe A6, verheiratet, zwei Kinder, immer mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Man bemerke nebenbei das klassische Familienbild, was hier noch zugrunde gelegt wurde – aber sei es drum. Die im Rahmen der Beratung häufig vorgetragenen Auffassungen, die Aufwertung der Kinderzuschläge würde das Abstandsgefüge zwischen den Besoldungsgruppen wahlweise konterkarieren oder gar missachten, tragen an dieser Stelle nicht. Grundsätzlich wird nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Ermittlung und Prüfung des abstrakten Abstandsgefüges der Abstand zwischen den Grundgehaltssätzen von zwei Besoldungsgruppen verglichen. Die individuellen Familienzuschläge werden dabei nicht einbezogen. Auch das Verfassungsgericht hat bereits in diesen beiden Urteilen vom 23. Mai 2017 festgehalten, dass sich das Abstandsgebot auf den Abstand zwischen den verschiedenen Besoldungsgruppen hinsichtlich deren unterschiedlicher Wertigkeit bezieht. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amts und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt. Diese Auffassung wird in den jüngsten Urteilen erneut bestätigt. Demzufolge richten sich individuelle familienbezogene Besoldungsbestandteile zuvorderst auf die notwendige, vom Verfassungsgericht eingeforderte Alimentation zugunsten von Kindern und eben nicht auf das Abstandsgefüge im Sinne unmittelbar amtsbezogener Kriterien. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Besoldungsänderung werden zusätzlich 50 Millionen Euro pro Jahr für die Beamtinnen und Beamten aus dem Landeshaushalt aufgewendet. Es gab in diesem Zusammenhang Argumente, dass damit allein fiskalische Ziele zur Kosteneinsparung verfolgt werden und die Landesregierung einen rein rechnerischen Vorschlag unterbreitet hätte. Dem müssen zwei Dinge entgegengehalten werden. Erstens: Einen Aufwuchs von 50 Millionen Euro pro Jahr als Einsparung zu bezeichnen, geht gerade nach der heutigen Haushaltsdebatte wirklich an der Realität vorbei. Vor dem Hintergrund der angefallenen Kosten und Schulden während der Corona-Krise ist ein dauerhafter Anstieg von Haushaltsausgaben in dieser Größenordnung sicher alles, aber keine Kosteneinsparung. Zweitens: Im Beschluss des zweiten Senats vom 4. Mai 2020 wurde von den Richtern zudem festgestellt, dass mit der Besoldung auch die Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, also des Haushaltsgesetzgebers, darstellbar sein muss. Dem Besoldungsgesetzgeber wurde also eindeutig ein Spielraum zugestanden und eine Wahlfreiheit geschaffen, die hier auch umgesetzt wird. Denn am Ende ist nach der zuvorderst herzustellenden verfassungsgemäßen Alimentation auch Augenmaß mit Blick auf alle anderen Aufgabenbereiche des Landeshaushalts gefragt. Die Koalitionsfraktionen haben nach einem Hinweis des Finanzministeriums einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem bereits die erste Anpassung der Berechnungen durchgeführt wird – zunächst reine Formsache. Sie macht allerdings deutlich, dass es einer ständigen Beobachtung und Evaluation dieser Rechtsmaterie bedarf, damit in Zukunft die verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt werden kann. Darüber hinaus ist das Besoldungsrecht durch zahlreiche Einzeländerungen zunehmend ins Ungleichgewicht geraten und muss perspektivisch reformiert werden. Aus diesem Grund haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, einen begleitenden Entschließungsantrag vorzulegen, mit dem drei Punkte verfolgt werden sollen: die jährliche Ermittlung, ob die Voraussetzungen im Sinne der Verfassungsgerichtsrechtsprechung noch erfüllt sind, eine Evaluation des Besoldungsgefüges zusammen mit TBB und DGB, die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, um die Rahmenbedingungen für das Arbeiten im öffentlichen Dienst in Thüringen an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Koalitionsfraktionen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie zum vorliegenden Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Danke, Frau Merz. Es spricht nun der Abgeordnete Kemmerich von der Parlamentarischen Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Richtige Rede, anderer Abgeordneter. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen – danke lieber Thomas, dass Du schon auf dem Weg warst, aber in dem Fall: überholen ohne einzuholen –, wir haben heute in der zweiten Beratung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur verfassungsgemäßen Alimentation und werden darüber abstimmen. Und ja, leider ist – das haben wir ja nicht nur in den Vorreden, sondern auch in der Diskussion in den Ausschüssen gehört – durch die Urteile, die wir über Verfassungsgerichte bekommen haben, eben klar, dass die Besoldung auch hier in Thüringen seit Jahren verfassungswidrig ist. Das will der Gesetzentwurf beseitigen, das ist im Grunde gut und dem kann man auch im Grunde, zumindest der Intention, durchaus zustimmen, gerade deswegen, weil er aus unserer Sicht jedenfalls versucht, sich ein Stück weit dem Spannungsfeld auch der haushalterischen Prämisse zu stellen, und dem auch Genüge tun will. Aber – und das kommt nicht nur, weil es eine Oppositionsrede ist, sondern natürlich auch, weil tatsächlich einige Fragen offenbleiben und die Fragen sind keine kleinen Fragen –: Der Gesetzentwurf kann maximal als Zwischenlösung gelten, denn das Besoldungsrecht ist in Gänze, glaube ich, nicht mehr zeitgemäß. Wir haben das auch schon angesprochen in unserem Antragskonvolut – wie ich das immer so gerne sage – „Update für den Öffentlichen Dienst“ aus dem Juni, wo wir auch schon die Befassung damit eingefordert haben. Denn wir vermissen natürlich da eine Lösung, die auch schon seit Jahren mit den Kolleginnen und Kollegen, den Beamtinnen und Beamten eben besprochen wird, die hier auch Druck machen, zumindest haben sie das auch sehr nachdrücklich in den Gesprächen mit uns getan. Ein weiterer Punkt ist die Lösung der Landesregierung. Die arbeitet sich eben dezidiert auf den Cent genau an den Kriterien der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ab. Da wurden also mit hohem Arbeitsaufwand und viel, viel Fleiß verschiedenste Daten zusammengetragen und die Grenze zur verfassungswidrigen Alimentation errechnet. Die dann im Gesetzentwurf festgesetzten Grundlagen zur Besoldung hangeln sich an der Grenze entlang, und da wird es dann eben auch problematisch. Wie ja auch der Antrag der regierungstragenden Fraktionen erahnen lässt, müssen wir zukünftig – zumindest wenn das Recht so bestehen bleibt – jedes Mal, wenn sich irgendetwas bei den Daten in der Grundversorgung ändert, hier quasi in einer permanenten Endlosschleife auch das Besoldungsrecht ändern. Das macht erkennbar keinen Sinn. Also wenn man diese Bezugsdaten nimmt, hat man in der Zeit, bis man zur Entscheidung kommt, unterjährig, wahrscheinlich mehrfach unterjährig, eben auch wieder einen verfassungswidrigen Zustand, und dann ist wieder damit zu rechnen, dass viele Beamtinnen und Beamte dagegen Widerspruch einlegen werden. Und das, sage ich mal, diese Art ist natürlich mit dem Fürsorge- und Treueverhältnis zwischen Dienstherr und Beamten nicht in jedem einzelnen Fall wirklich vereinbar. Und es gibt auch im Gesetzentwurf eine Verknüpfung der Alimentation mit der Grundsicherung, die – das habe ich schon gesagt – zeitverzögert dann auch hier wieder angehoben wird und leider nicht mehr auf eine auf die Wertigkeit des Amts bezogene Besoldung abstellt. Auch das haben wir im Ausschuss versucht zu erfragen: Wenn Sie Eingangsämter streichen, schwindet sozusagen der Abstand zu den Eingangsämtern höherer Besoldungsgruppen. Der muss sich aber auf die Wertigkeit des Amts, das heißt der Aufgaben, die man zu tun hat, beziehen. Da haben wir noch keine aus meiner Sicht hinreichende Antwort bekommen, welche neuen Aufgaben das sind oder wie sich denn die Bewertung dieser Wertigkeit durch die Landesregierung geändert hat. Wir als FDP – ich habe es gesagt – fordern einen umfassenden Blick auf die Besoldung unserer Thüringer Beamten und auf die Grundsätze der Alimentation, der Treue und Fürsorge als Dienstherr, auf die Fachkräftegewinnung, die nicht unerheblich davon abhängt und damit zukünftige Arbeitsleistung und Leistungsfähigkeit unserer öffentlichen Verwaltung sicherstellen soll. Und genau daher haben wir mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht. Das Ende meiner Redezeit wird angezeigt, dieses Mal halte ich mich daran. Ich hoffe, dass wir in überschaubarer Zeit tatsächlich gemeinsam zu einem neuen Besoldungsrecht kommen. Uns, aber auch die Beamtinnen und Beamten, haben Sie bei der Debatte an Ihrer Seite. Ich danke Ihnen sehr herzlich für die freundliche Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Danke, Herr Montag. Es spricht nun Abgeordneter Mühlmann von der Fraktion der AfD.

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Ringo Mühlmann AfD

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer im digitalen Bereich, sehr geehrte Beamte im Freistaat Thüringen! Nach so viel Einigkeit will ich dann doch noch mal etwas Kritik üben. Zunächst erst mal: Ich möchte mich zu dem ersten Teil, der Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige Professoren neuen Rechts kurzfassen. Hier würde meine Fraktion bei gegebenenfalls getrennter Abstimmung dem Gesetzentwurf auch umgehend zustimmen. Anders sieht es aus bei dem zweiten Teil des Gesetzes, in dem es darum geht, dass die vom Bundesverfassungsgericht bescheinigte fehlende verfassungsgemäße Alimentation der Beamten rückwirkend und natürlich auch für die Zukunft geheilt wird. Zunächst muss ich es an dieser Stelle ansprechen. Offensichtlich regiert es sich nach einer Bundestagswahl offenbar freier und das Ergebnis dessen dürfen die Beamten im Freistaat nun kosten. Wir begrüßen natürlich Ihre geplanten Zuwendungen an Familien mit Kindern. Aber auch wenn wir der Meinung sind, davon kann es nicht genug und sollte es mehr geben, darf das nicht der einzige Fokus in diesem Fall bei der Bearbeitung der Ergebnisse dessen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, sein. In welchem Maße Ihr Gesetzentwurf nämlich sogar fast schon beschämend ist, führten Ihnen bereits die im HuFA angehörten Sachverständigen in ordnerfüllenden Schreiben aus. Ich möchte daher einige dieser Stimmen mal mit in die Debatte einbringen, weil das meiner Meinung nach doch bisher zu kurz gekommen ist. Der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e. V. hat in der Anhörung mitgeteilt – ich zitiere –: „Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die alimentationsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in der erforderlichen Weise um und wird von uns abgelehnt.“ Und weiter heißt es: „Zur näheren Begründung dieser Auffassung schließen wir uns in vollem Umfang den zutreffenden Ausführungen“ – die haben das also offensichtlich genauso gesehen – „des tbb Beamtenbund und der Tarifunion Thüringen e. V. an.“ Deutlicher könnten die Interessenverbände wohl nicht vereint sagen, was sie von dem Gesetzentwurf, der hier vorgelegt wurde, halten. Und daher verstehe ich auch diese Einigkeit, die hier im Raum herrscht, nicht wirklich. Der von Ihnen beauftragte Wissenschaftliche Dienst stellt auch noch fest – ich zitiere auch wieder –: „Dabei wäre es unter den Gesichtspunkten der Nachvollziehbarkeit und Transparenz der im Ergebnis favorisierten Lösung angezeigt, wenn nicht sogar nach den dargestellten Maßgaben rechtlich geboten gewesen, auf die verfassungsrechtlich weniger bedenkliche Alternative einer Anhebung der Grundbesoldung einzugehen.“ Etwas klang das schon an, aber tatsächlich hat das nicht dazu geführt, dass der Gesetzentwurf anders bearbeitet wird, als er heute hier vorliegt. Also wurde hier sogar eine bessere Alternative als die, die Sie heute gehen, im Rahmen der Anhörung und im Rahmen der Bearbeitung im Ausschuss aufgezeigt. Der eigentliche Knackpunkt ist aber Ihr Umgang mit all jenen, denen diese Landesregierung seit Jahren laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts eben keine verfassungsgemäße Alimentation zukommen lassen hat. Was Sie den Wissenschaftlichen Dienst nämlich nicht gefragt haben, war, ob es darauf ankommt, dass Widersprüche oder Klagen für Nachzahlungsansprüche noch anhängig sind oder schon dann ein Nachzahlungsanspruch besteht, wenn sich der Beamte gegen die Höhe der Besoldung zeitnah und mit den statthaften Rechtsmitteln gewehrt hat. Dazu hatte nämlich schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2020 explizit ausgeführt. Und auch hier muss ich wieder zitieren: „Eine rückwirkende Behebung ist erforderlich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt.“ Entscheidend – und das muss ich dazu sagen – ist lediglich, dass die Beamten sich mittels Rechtsbehelfen zeitnah gewehrt haben. Aber mit all denen, die ich jetzt schon genannt habe, nicht genug, denn der Thüringer Rechnungshof hat als Antwort auf die Frage nach der Nachzahlung für alle Betroffenen auf die Gerichte verwiesen. Und ohne dass ich jetzt noch mal ausführen will, was ich am Anfang schon über den entsprechenden Verein und die Beamtenvertretungen gesagt hatte. Die haben sich bereits positioniert. Die haben bereits ganz deutlich gesagt, was sie davon halten, denn es sind die Richter in Weimar, die ihnen über ihren Berufsverband der Thüringer Verwaltungsrichter nicht einfach ein unbeachtliches Statement in der Anhörung gesendet haben, sondern eine klare Absage. Ein konkreter Gesetzentwurf wird von allen Angehörten zerrissen, von den Vertretern der Judikative abgelehnt. Und was machen die linksroten Fraktionen gemeinsam offensichtlich mit den Oppositionsfraktionen? Sie machen es trotzdem. Klagen gab es schon immer, sagte die Finanzministerin mit Bezug auf die damit zu erwartende Klagewelle, wenn sie das genauso machen. Sie verweisen also auf den Rechtsweg. Was bitte schön ist das für ein Umgang mit unseren Beamten, mit den Landesdienern hier im Freistaat Thüringen? (Beifall AfD) Ich komme an der Stelle noch einmal auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zurück. Dort heißt es: In diesem Sinne stellt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung dar, dass Beamte auch nicht aus Ihrer Treuepflicht heraus in der Pflicht stünden, mehr als andere zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beizutragen. Und weshalb sage ich das? Trotz dieser deutlichen Worte verhandeln wir die nächsten Monate über den Landeshaushalt 2022, in dem sich die Landesregierung am Pensionsfonds der Beamten bedient. Sie machen die Beamten zur Melkkuh ihres Versagens im Haushaltsbereich und an Stellen, wo sie sich revanchieren könnten wie in dem vorgelegten Gesetzentwurf, da zeigen Sie ihnen, also den Beamten, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, Sie haben doch keine Ahnung!) anders im Übrigen als andere Nachbarländer – ich sage nur Sachsen und Sachsen-Anhalt – das gehandhabt haben, die kalte Schulter. Was Sie mit solch einem Verhalten erreichen, sieht man im Übrigen auch im Bereich der inneren Sicherheit. Die Bewerberzahlen – wir hatten es vorhin erst in der einen Mündlichen Anfrage gehabt – sind seit Jahren rückläufig, und das hat etwas damit zu tun, wenn Sie den öffentlichen Dienst unattraktiv gestalten und die Beamten für Selbstverständlichkeiten, die in anderen Bundesländern einfach umgesetzt werden, auf den Klageweg verweisen. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Jetzt mache ich etwas, wozu ich mir habe im Vorfeld sagen lassen, als ich mich auf die heutige Rede vorbereitet habe, es sei ungewöhnlich, dennoch halte ich es für notwendig und beantrage hiermit die Rücküberweisung des Entwurfs an den HuFA. Nach meiner Leseart der §§ 55 und 59 der Geschäftsordnung ist das zulässig, und dass das notwendig ist, zeigt sich schon anhand der eingereichten beiden Entschließungsanträge. Denn auch die Einreicher dieser beiden Entschließungsanträge haben offensichtlich erkannt, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht ausreichend ist, sonst hätten sie die nicht so eingereicht. Und die linken Fraktionen gehen sogar so weit, dass sie eine jährliche Kontrollinstanz einziehen wollen, weil sie merken, dass es so nicht funktioniert. Deswegen ist es mir wichtig, das jetzt hier so zu beantragen. Deshalb springen Sie einfach mal über Ihren Schatten, sehen Sie nicht die antragstellende Fraktion, sondern sehen Sie die Beamten, die hier möglicherweise auch zusehen, die auch schon weitgehend angekündigt haben, sich genau mit dem Ergebnis des heutigen Gesetzentwurfs oder der heutigen Debatte hier im Landtag auseinanderzusetzen, stellen Sie sich auf die Seite dieser Beamten, für die heute hier langfristige Entscheidungen getroffen werden sollen, stimmen Sie einer Rücküberweisung an den HuFA zu! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt die Landesregierung das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst einmal möchte ich mich bei allen Abgeordneten, die im HuFA da sehr intensiv mitdiskutiert haben, bedanken. Das Thema ist in der Tat ein sehr schwieriges Thema und es ist nicht so, Herr Montag, dass, wenn man irgendetwas festgestellt hat dazu, dann schnell gearbeitet ist, so nach dem Motto: beschlossen und gearbeitet ist dann schnell. Es ist eine außergewöhnlich schwierige Materie, die sich ableitet aus dem Treueverhältnis, das der Beamte hat, und der Notwendigkeit der Alimentation aus dem Grundgesetz. Ich möchte noch mal sagen und hier feststellen: Wir haben einen verfassungsgemäßen Vorschlag vorgelegt. Niemand, Herr Mühlmann, nicht der Beamtenbund, nicht der Interessenverband, den Sie angesprochen haben, nicht das Gutachten des Landtags, auch nicht der Rechnungshof oder andere, die sich geäußert haben, sagen, dass es ein verfassungswidriger Entwurf ist. Also das, was wir als Gesetzentwurf vorgelegt haben, das jetzt noch mal in den Zahlen konkretisiert wurde, ist eine verfassungsgemäße Alimentation, die hier gezahlt wird. Das will ich zunächst feststellen. Auch wenn sich der eine oder andere Beamte schon sehr intensiv geäußert hat und gern möchte, dass alle Welt weiß, was er da aufgeschrieben hat, das ist zunächst mal Fakt. Natürlich ist auch Fakt, dass es sehr kompliziert ist, jetzt immer wieder die Anpassung vorzunehmen. Das ist nicht der Wunsch des Freistaats Thüringen gewesen und auch kein Wunsch eines anderen Bundeslandes und des Bundes, sondern das ist eine Ableitung des Bundesverfassungsgerichts, das eben festgestellt hat, indem es einen Vergleich zur Grundsicherung gezogen hat, das als Maßstab genommen hat, was es bedeutet, wenn bei einer vierköpfigen Familie, also zwei Partner und zwei Kinder, einer als Beamtin oder Beamter arbeitet und ob das ausreicht, um über dem Limit des Grundsicherungsniveaus zu sein. Da spielen eben – das haben wir nicht verursacht und das ist auch misslich – ganz viele Faktoren rein, außer denen, die gesetzlich festgelegt werden, eben auch, ob in Erfurt noch mehr freie Möglichkeiten für Kinder bestehen, das Museum, den Zoo oder etwas anderes zu besuchen. Alles müssen wir auch aus diesem Teil des Bildungs- und Teilhabesektors mit einarbeiten. Das machen wir. Dafür haben wir jetzt Programme, die wir selbst entwickelt haben, die kein Geld gekostet haben. Das heißt, das können wir berechnen und Ihnen immer wieder vorlegen. Ich sehe auch, dass die beiden Entschließungsanträge auch auf den Wunsch des Beamtenbundes eingehen, nämlich zu sagen, wie wir das Besoldungsrecht in Thüringen anpassen können. Es ist keine Modernisierung. Es ist einfach eine andere Art, mit der Besoldung umzugehen. Sie werden mir als Finanzministerin nicht verwehren, dass ich sage, zunächst einmal muss es aufkommensneutral sein. Denn wenn wir es nicht aufkommensneutral machen – wir haben heute den Haushalt diskutiert –, dann wird es an anderen Stellen fehlen. Was wir auch dabei berücksichtigen müssen, wir nehmen das natürlich auf und werden das auch angehen, auch mit den zwei Beamtinnen und Beamten, die ich dafür zur Verfügung habe. Wir werden natürlich – das ist selbstverständlich – auf den Beamtenbund zugehen und die eigenen Vorstellungen, die der Beamtenbund an der Stelle hat, natürlich auch versuchen mit umzusetzen, denn bei der Umsetzung ist das Problem, nicht bei den Ideen. Die Umsetzung wird die Schwierigkeit sein. Was mir besonders am Herzen liegt, ist, wir haben auf der einen Seite die Alimentation, wie gesagt, da gibt es kein Wenn und Aber, das ist auch völlig unbestritten. Wir haben auf der anderen Seite aber natürlich auch Tarifbeschäftigte in unseren Reihen. Jetzt möchte ich nicht, dass ich einen gegen den anderen ausspiele, (Beifall SPD) aber Fakt wäre, Herr Mühlmann, wenn wir genau das gemacht hätten, was der Beamtenbund als einzige Lösung aus seiner Sicht vorgeschlagen hätte, wir hätten den Beamtinnen und Beamten pro Monat 400 Euro brutto mehr bezahlen müssen und wir hätten keine Möglichkeit gehabt, dieses Geld auch den Tarifbeschäftigten in einer vergleichbaren Beschäftigung zuteilwerden zu lassen. Das wäre nicht möglich gewesen. Ich denke, wenn wir diese Alimentation auf andere Füße stellen wollen – wie gesagt, wir sind für viele Vorschläge da sehr offen –, dann müssen wir natürlich auch die Gerechtigkeit innerhalb einer gesamten Landesverwaltung letztendlich auch in Anlehnung an die Kommunen mit beachten. Das dauert eine Weile, aber für uns ist das kein Problem. Ich will noch etwas sagen. Sie hatten den Verband der Verwaltungsrichterinnen und -richter angesprochen. Für mich persönlich gibt es zwei Dinge, die man da trennen muss: Zunächst einmal haben wir Gewerkschaften, den tbb und Verbände. Das sind Interessenverbände, die das gute Recht haben, sich zu äußern – auch in dem Sinn, wie das jetzt hier vorgetragen wurde. Aber das ist ein Unterschied, ob ein Verwaltungsrichter über den Verband die Verbandsmeinung äußert oder ob er dann im Gericht sitzt und über einen ganz konkreten Sachverhalt abstimmen muss. (Beifall SPD) Da gibt es ganz eineindeutig eine Trennung, weil natürlich der Verband immer mehr fordern kann, als der Richter am Ende auch nach Ansicht und Prüfung urteilen muss. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, und ich denke, die sollte man auch im Interesse der Verbände und Gewerkschaften auseinanderhalten. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Danke, Frau Ministerin Taubert. Gibt es jetzt noch Wortmeldungen? Nein. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, denn es gibt jetzt eine Abweichung vom Rollenplan, denn es wurde die Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich frage also jetzt zuerst: Wer ist dafür, dass dieser Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zurücküberwiesen wird? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD. FDP kann ich jetzt nicht genau erkennen? Nicht, gut. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Na ja, Herr Präsident, Sie haben ja auch noch nicht nach den Enthaltungen gefragt!) Ja, es kam gerade eine Hand hoch, deswegen war das nicht eindeutig. Und die Fraktion der CDU. Gibt es Enthaltungen? Das ist jetzt die Gruppe der FDP. Damit ist die Rücküberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3575, erstens über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 7/4224 –. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wer stimmt dagegen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Es enthalten sich die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Schütze. Gut, damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3575 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Parlamentarische Gruppe der FDP, die Fraktionen der CDU und der AfD und der Abgeordnete Schütze. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen nun abschließend über den Gesetzentwurf ab. Ich bitte diejenigen, sich von den Plätzen zu erheben, die für den Gesetzentwurf stimmen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Danke. Jetzt erheben sich bitte die Abgeordneten, die gegen den Gesetzentwurf stimmen. Das sind keine. Und abschließend: Wer enthält sich, bitte aufstehen. Das sind die Abgeordneten der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und der Abgeordnete Schütze. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Wir stimmen jetzt weiterhin über den Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4264 ab. Das ist der Entschließungsantrag der CDU und der FDP. Wird dazu Ausschussüberweisung beantragt? Nein, gut. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Abgeordnete aller Fraktionen. Wer stimmt dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen. Ich komme nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4268. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 *) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3067 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Bitte, Herr Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ja, wenn es um die Frage der Gesundheitskompetenz geht, zumindest im erweiterten Sinne häufig getarnt als aus meiner Sicht illegitime politische Ernährungstipps, schon über den einen oder anderen Vorschlag hier im Plenum beraten. Das letzte Mal war es ein Verbot von zuckerhaltigen Getränken an Schulen, das die AfD gern wollte. Ich glaube immer noch, nicht nur, weil ich Liberaler bin, dass eine hohe Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung staatliche Lenkungseingriffe unnötig macht, um am Ende die Selbst- und Eigenverantwortung der Bürger zu stärken. Das geht eben nur, wenn wir sie entsprechend qualifizieren und diese Kompetenzen stärken. Aber es ist nicht nur für das Wohlergehen des Einzelnen, für die Gesundheit des Einzelnen von zentraler Bedeutung, sondern es hat natürlich auch Auswirkungen auf unser Gesundheitssystem. Aber was bedeutet es eigentlich, eine gute Gesundheit und Gesundheitskompetenz zu haben? Das ist natürlich zentral für eine hohe Lebensqualität, und zwar bis ins hohe Alter hinein. Gesundheitskompetenz ist somit eine der Schlüsselqualifikationen, wenn es um ein selbstbestimmtes Leben geht, denn den eigenen Körper, (Beifall Gruppe der FDP) die Gesundheit hat man nur einmal. Natürlich hilft eine gute Präventionsarbeit, also auch Resilienzstärkung, um Krankenhausaufenthalte, am Ende auch Kosten im Gesundheitswesen, zu vermeiden. Was bedeutet das auf der anderen Seite, wenn man es nicht hat? Orientierungsschwierigkeiten, sich im Gesundheitssystem, das durchaus zu den komplexeren Sozialsystemen in unserem Land gehört, zurechtzufinden. Ich habe noch nicht über die digitale Gesundheitskompetenz gesprochen, darauf komme ich noch. Wir wissen, das hat häufigere Einweisung in das Krankenhaus zur Folge, wenn Leute nicht selbst mit Gesundheitsinformationen umgehen können, häufigere Inanspruchnahme des Notfalldienstes, des ärztlichen Notfalldienstes und natürlich dann auch Kommunikationsschwierigkeiten mit den Gesundheitsberufen. Auf gut Deutsch: Was will mir der Mediziner/die Medizinerin eigentlich sagen? Wir wollen – das erwarten Sie gar nicht anders von Freien Demokraten – Menschen die Fähigkeiten verschaffen, selbstbestimmt und eigenverantwortlich Entscheidungen über ihre Gesundheit zu treffen, aus sich selbst heraus und nicht durch staatliche Verbote. Dazu braucht es das Auffinden, Verstehen und die Anwendung von Gesundheitsinformationen, auf gut Deutsch: die aktive Teilhabe und Entscheidungsfreiheit in Gesundheitsfragen zu haben. Auf der anderen Seite bedeutet eine gute Gesundheitskompetenz auch die eigenverantwortliche aktive Gesundheitsvorsorge. Das ist auf gut Deutsch das, was man tun kann, Herr Schubert, wenn Sie in Gera mal an der Gera entlanglaufen. Letzten Endes bedeutet es Wissen über die Auswirkungen einer richtigen bzw. falschen Ernährung, den Lebensstil, das Rauchen etc. Jetzt komme ich zu einem ganz entscheidenden Ansatz: Da fängt man am besten so früh damit an wie irgend möglich, nämlich im Kindesalter. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb ist eine entscheidende Forderung von uns, gemeinsam mit allen Akteuren ein Programm für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, um diese Fähigkeiten zu stärken. Wir haben Ihnen Vorschläge gemacht. Im Übrigen ging es vor ein paar Tagen um die Frage, und zwar gemeinsam mit Frau Werner und den drogenpolitischen Sprechern, der Suchtprävention, wo auch noch mal gesagt wurde, dass Gesundheitskompetenz eben auch die Resilienz stärkt, das heißt auch die Selbstbehauptung gegenüber allerlei Versuchung. Dazu gehört nicht nur das Rauchen, dazu gehört nicht nur ein zuckerhaltiges Getränk, sondern dazu gehören auch Dinge, die wir im allgemeinen Politischen oftmals beklagen, dass vielleicht die Resilienz für eine einfache Lösung bei dem einen oder anderen fehlt. Auch das ist Kompetenz, und deswegen gehört das bei uns in die Schule von 1 bis 6. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Warum gucken Sie mich bei „Resilienz“ so an?) Ich weiß nicht, ich dachte, ich schaue Sie einfach mal an. Das ist ja eine normale Form der menschlichen Kommunikation, die zumeist über die Augen stattfindet. Insofern schaue ich das nächste Mal gerne woanders hin. Also, wir haben Ihnen den Vorschlag gemacht und ich hoffe auf eine interessante Debatte. Ich glaube, die Einführung und die Einbringung, das hat den Auftakt auf alle Fälle schon mal gegeben. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Danke, Herr Montag. Es erhält nun das Wort der Abgeordnete Dr. Lauerwald von der Fraktion der AfD.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, unter Gesundheitskompetenz, unter Health Literacy wird die Fähigkeit verstanden, Entscheidungen im Alltag zu treffen, die der Gesundheit förderlich sind bzw. zu mehr Gesundheit beitragen. Dafür sind bestimmte individuelle Kompetenzen und unterstützende Rahmenbedingungen erforderlich. Gesundheitskompetenz zeigt sich in der Balance zwischen den Fähigkeiten der einzelnen Person und der Health-Literacy-Freundlichkeit des gesellschaftlichen und situativen Umfelds. Wie haben wir früher unsere eigene Gesundheitskompetenz gestärkt? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie können doch nicht mal in den Ellenbogen niesen!) Nun, wenn ich mich an meine Jugend erinnere, wir haben schon damals das Rad nicht neu erfinden müssen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Echt jetzt?!) Wir wussten, dass viel Bewegung, möglichst an frischer Luft, gesunde, ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf, ein stabiles soziales Umfeld, das Vermeiden von Nikotin und zu viel Alkohol und nicht zuletzt ein gesunder Eustress statt Distress die Grundpfeiler gesunder Lebensweise waren. (Beifall AfD) Auch medizinische und zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in Kindergärten und Schulen fanden statt. Es gab eine hohe Durchimpfungsrate gegen gefährliche Kinderkrankheiten, Röntgenreihenuntersuchungen und großzügig Heilkuren. Auch damals haben die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen nicht ausreichend funktioniert. Die Schulspeisung war suboptimal, es gab aber Pausenmilch, viele außerschulische Sportmöglichkeiten und – ich betone – regelmäßigen Schulsport mit drei Stunden pro Woche, im Winter das Manöver Schneeflocke und im Sommer Ferienlager mit Sportfesten. Die gesunde Lebensweise oder Gesundheitskompetenz vermittelten uns die Eltern, die Großeltern, und die Familie wurde von den Erziehern und Lehrern unterstützt. Drogen gab es zum Glück nicht, auch keine Digitalisierung, aber die Lebensfreude und der schulische Leistungswille und damit das Bildungsniveau (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, war das Leben schön!) waren mehrheitlich ausgeprägt gut und besser als heutzutage. (Beifall AfD) Nachteilig im gesellschaftlichen Umfeld war zwar die regelmäßige politische Indoktrination, aber wir hatten eine Schere im Kopf, wussten zu filtern, ließen uns nicht das Gehirn waschen und konnten uns damit letztlich psychisch gesundhalten. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: So wie heu- te!) (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wie ist die Situation aktuell? Die Studie zur Gesundheitskompetenz – Sie kommen doch nachher noch dran, beherrschen Sie sich doch mal ein bisschen! –, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entschuldigung, bei der Rede?) (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das hat sie in der Schule nicht gelernt!) Die Studie zur Gesundheitskompetenz, die Health Literacy 2012, musste feststellen, dass es etwa der Hälfte der Studienteilnehmer in Deutschland schwerfällt, Gesundheitsinformationen zu finden, zu beurteilen und anzuwenden. Was sind die Ursachen, dass wir heutzutage zunehmend Defizite in der Gesundheitskompetenz feststellen müssen? Vor allem Menschen mit geringem Bildungsgrad, mit Migrationshintergrund und Ältere sind laut Studie betroffen. Damals hatten wir die ersten beiden fast kaum und Letztere deutlich weniger. Die Gesundheitskompetenz hat sich in den letzten Jahren sogar noch verschlechtert. Verfügten 2014 noch 54,3 Prozent der Bevölkerung über eine geringe Gesundheitskompetenz, so ist der Anteil 2020 auf fast 60 Prozent angestiegen. Die Verbesserung der Gesundheitskompetenz stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, die einer systematischen Vorgehensweise bedarf und ein umfassendes bundesweites Programm erfordert. Aus diesem Grunde wurde 2018 der „Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz“ mit vier Handlungsfeldern und 15 Empfehlungen, die Gesundheitskompetenz in Deutschland gezielt zu fördern und zu stärken, ins Leben gerufen. Leider vermisse ich, liebe Kollegen der FDP, dass dieser „Nationale Aktionsplan Gesundheitskompetenz 2018“ von Ihnen weder erwähnt noch in Bezug zu Ihrem Antrag gesetzt wird. Der FDP-Antrag fordert ein Landesprogramm „Gesundheitsförderung für Kinder“, das ausschließlich auf Maßnahmen der Verhaltensprävention, also auf Wissensvermittlung setzt. Das Konzept Gesundheitskompetenz sieht aber ausdrücklich eine Kombination aus Verhaltens- und Verhältnisprävention vor. Ein Konzept, das ausschließlich über die Wissensvermittlung Einstellungen ändern und gesundheitsgerechtes Verhalten erreichen möchte, wird wenig Erfolg haben, da die Motivation und die jeweilige Lebenswelt in aller Regel nicht adressiert werden. Die Motivation hängt vom Leidensdruck des Einzelnen, aber auch von den jeweils verfügbaren Ressourcen ab. Sie fordern von der Landesregierung die Bestandsaufnahme und Verbesserung der gesundheitsrelevanten Rahmenbedingungen für alle Personen in den Kindergärten und Schulen in Thüringen. Was genau soll man sich darunter vorstellen? Sie fordern weiterhin die Förderung der Gesundheitskompetenz der Kinder und Jugendlichen in Thüringen durch zum Beispiel Maßnahmen zur gesunden Ernährung in der Schule. Das wäre auch unabhängig von irgendeiner Gesundheitskompetenz zu fordern. Die AfD hatte dies bereits in ihrem Antrag vom 03.07.2020 in Drucksache 7/1165, „Krankhaftes Übergewicht bei Heranwachsenden – Präventionsmaßnahmen ausbauen und die Anzahl adipöser Kinder und Jugendlicher durch wirksame Maßnahmen reduzieren“, gefordert, wurde aber von der nationalen Front weggestimmt. Liebe FDP, Sie fordern Maßnahmen zur Reduzierung von Stress und zur Verhinderung von Suchterkrankungen. Wie soll das funktionieren, wenn die Lebensverhältnisse außen vor bleiben, wenn die Kinder und Jugendlichen durch Regierungsmaßnahmen mit Dauerlockdowns, Heimbeschulung, Testorgien, Quarantänen und indirektem Impfzwang verängstigt, bedroht, genötigt und dadurch massiv physisch und psychisch anhaltend geschädigt werden? Letztlich fordern Sie in Ihrem Antrag die Entwicklung und Implementierung eigener Maßnahmen (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Die AfD ist durch das Virus geschädigt worden!) wie Förderprogramme und die Entwicklung einer möglichen dauerhaften Finanzierungsstruktur für die präventiven Angebote zu ihrer Absicherung. Das ist zu vage. Förderprogramme für wen, mit welchem Ziel? In dieser Form erscheint der Antrag überflüssig. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Danke. Es spricht nun Abgeordnete Frau Dr. Klisch von der Fraktion der SPD.

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Cornelia Klisch SPD

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben es jetzt schon in verschiedenen Reden gehört, Gesundheitskompetenz entscheidet sich im Alltag. Es ist wirklich die Fähigkeit eines jeden Einzelnen, im Alltag Entscheidungen zu treffen, die der Gesundheit dienen oder die Gesundheit optimieren. Das ist gerade die Frage: Können wir Gesundheit optimieren? Ich habe gerade da hinten gehört, ich möchte auch das Recht haben, einmal krank zu werden. Prinzipiell ist aber Gesundheit etwas, das wir schützen sollten. Deswegen, natürlich, liebe FDP, kann man damit gar nicht früh genug anfangen, gerade unseren Kindern oder den Jugendlichen zu erklären, dass Gesundheit etwas ist, was sich im Leben entscheidet, und nicht im Krankenhaus oder beim Arzt. Insofern ist Gesundheitskompetenz eben auch nicht Sache von Fachleuten im Gesundheitswesen, sondern es ist eine multisektorale Aufgabe. Die Beispiele – es sind schon einige genannt worden – sind da sicherlich vielfältig. Seien es jetzt die Familien, die in der Kita beraten werden bei der Erziehung ihrer Kinder für gesunde Lebensweise, seien es die Schulpsychologen oder Sozialarbeiter, die in den Schulen die Jugendlichen beraten, wenn es um Mobbing geht und dafür sensibilisieren. Ich möchte auch die vielen ehrenamtlichen Trainer und Trainerinnen dazuzählen, die täglich in den Sportvereinen Jung und Alt dazu motivieren, sich zu bewegen. All das ist Gesundheitskompetenz, Gesundheitsprävention. Natürlich gehören da auch der Pausenapfel dazu oder auch das gesunde Arbeitsklima am Arbeitsplatz und der positive Stress, der Eustress, sodass man nicht immer so viel negativen Druck hat. Prinzipiell ist aber Gesundheit – das haben uns leider sehr viele Studien gezeigt – auch vom sozioökonomischen Status abhängig. Jemand, der reich oder gut gebildet ist, hat nicht nur eine bessere Gesundheit, sondern er hat auch mehr Ressourcen, um zum Beispiel gesundheitsschädliche Gewohnheiten zu verändern. Deshalb sind wir als Politiker – oder auch die Zivilgesellschaft – gefragt und auch in der Pflicht, gesundheitlich schlechter gestellten Bevölkerungsgruppen – und hier auch insbesondere den Jüngsten – gesunde Lebensbedingungen zu gewährleisten und sie vor allen Dingen zu befähigen, auch einen gesunden Lebensstil zu führen und einen sicheren und allseits guten Zugang zur Gesundheitsversorgung zu haben. Wir alle können auf jeden Fall dazu beitragen, diese gesundheitsförderlichen Lebensbedingungen zu schaffen und wir sollten – und da denke ich, hat die FDP sicherlich einen richtigen Fokus gesetzt – gerade die Jugend sensibilisieren und sollten Akteure aus allen Bereichen – nicht nur Gesundheitswesen –, wie Wissenschaft, Bildung, Politik, Wirtschaft und Medien hinzuziehen, um für Gesundheitsfragen zu sensibilisieren. Hier möchte ich noch mal ganz besonders die Gesundheitskommunikation herausstellen, denn mir erscheint es manchmal auch so, dass Sie gerade Gesundheitszusammenhänge frei interpretieren und da teilweise auch wirklich Irrmärchen erzählen. Ich denke, das sollte unser aller Ansatz sein, dass wir eine gute … (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Was, wir erzählen Märchen?) Nein, das war in Richtung AfD, Entschuldigung. Es sollte in Richtung einer guten Gesundheitskommunikation gehen, damit die Menschen einfach gesundheitliche Zusammenhänge leichter verstehen. In diesem Sinne, liebe FDP – jetzt meine ich Sie wirklich –: Ich freue mich auf eine gute Kommunikation. Ich würde mich freuen, wenn wir das im Ausschuss besprechen können, ich hoffe, Sie gehen da mit. Meine Fraktion würde beantragen, dass wir das im Gesundheitsausschuss weiter diskutieren. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Danke. Es erhält nun Abgeordneter Zippel von der Fraktion der CDU das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, schlägt man in einer bekannten Internetenzyklopädie den Begriff „Gesundheitskompetenz“ nach, dann liest man dort: „Gesundheitskompetenz ist die Fähigkeit, Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden, um im Alltag angemessene Entscheidungen zur Gesundheit treffen zu können. […]“ Und weiter: „Gesundheitskompetenz gehört zur Bildung und umfasst Wissen, Motivation und Handlungskompetenz. […]“ Wenn man das wortwörtlich nimmt, dann ist das in der Tat enorm wichtig und gerade in einer Zeit, in der es in Deutschland gefühlt 80 Millionen Virologen gibt und wo Schlagersänger und Kochbuchautoren in den sozialen Medien die Wahrheit über Corona verbreiten. Aber der vorliegende Antrag geht über die Gesundheitskompetenz im beschriebenen engeren Sinne noch hinaus, so fordern Sie ein Landesprogramm „Gesundheitsförderung für Kinder“. Hier soll es unter anderem um Prävention, gesunde Ernährung und die Verhinderung von Suchterkrankungen gehen. Das sind sehr gute Absichten, ist aber auch – und das ist deutlich geworden – ein ziemlich großer Brocken, zumal es in vielen dieser Bereiche bereits Angebote des Landes oder landesgeförderter Vereine gibt, die eine hervorragende Arbeit machen, aber auch einige Formate, die sich nach meinem Eindruck darin erschöpfen, Flipcharts vollzuschreiben und bunte Broschüren zu produzieren. Wir sollten deshalb nicht versuchen, das Rad neu zu erfinden, zumal es auch Akteure, wie zum Beispiel die BZgA, gibt, die hier auch aktiv sind. Der Antrag ist jedoch eine gute Gelegenheit, im Sozialausschuss einmal genau draufzuschauen, was genau in diesem Bereich eigentlich alles passiert, und vielleicht einen Überblick zu gewinnen, was davon funktioniert und wo es eventuell auch Nachbesserungsbedarf gibt. Der Antrag sollte im Ausschuss intensiv überarbeitet werden. Es gilt dort, vor allen Dingen einen klaren Fokus herauszuarbeiten, sonst besteht die Gefahr, dass wir uns am Ende zwischen Digitalkompetenz, gesunder Ernährung und Suchtprävention verzetteln. Für meine Fraktion empfehle ich eine Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Danke. Es spricht nun Abgeordneter Montag von der Parlamentarischen Gruppe der FDP.

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Robert-Martin Montag FDP

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Wir haben schon ein bisschen was gehört, wie wichtig Gesundheitskompetenz ist, auch was möglicherweise dazugehört. Dem kann ich gar nichts hinzufügen, will das auch nicht tun. (Beifall CDU) Insofern verstehe ich an der Stelle den Applaus der CDU-Fraktion nicht. (Heiterkeit DIE LINKE) Aber Politik hat ja auch immer so vom Grundsatz her einen pädagogischen Ansatz, deswegen nehme ich Sie mal mit auf eine Reise der Erkenntnis, warum überhaupt das Thema … (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU) Ja, ja, ja, gestern schon im Corona-Ausschuss was gelernt. Aber die Frage ist: Was sind eigentlich die Grundlagen, warum ist das Problem tatsächlich virulent in Thüringen? Da will ich mich auf eine Studie beziehen, die genau das herauszuarbeiten versucht hat. In Thüringen hat mehr als jeder Zweite Schwierigkeiten, Informationen zu Gesundheitsfragen im Internet zu verstehen und zu bewerten. Da geht es wirklich nur um die elektronisch bereitgestellten Gesundheitsinformationen. Wir haben eine der niedrigsten Gesundheitskompetenzraten der Menschen in Deutschland im Bundesländervergleich. 44 Prozent der Befragten in Thüringen haben leider eben nur eine geringe digitale Gesundheitskompetenz, 53 Prozent aller Befragten finden es schwierig, generell Informationen zu beurteilen, die medizinischen Inhalt haben, und vor allen Dingen auch die Frage, ob sie auch zuverlässig sind, und 31 Prozent tun sich zudem schwer einzuschätzen, ob ihnen die Information, die sie gefunden haben, tatsächlich bei der Frage hilft, den eigenen Lösungsweg zu beschreiten. Man spricht dann von Therapiecompliance, also wenn der Patient sozusagen den Informationen medizinischer Fachkräfte dann auch Folge leistet. Das muss uns tatsächlich Sorgen machen, denn – es ist schon angesprochen worden – Gesundheitskompetenz ist ein zentrales Gut, weil es eben nicht nur der Umgang mit Informationen ist, sondern auch das Schlüsselziel, und am Ende bedeutet es auch Gesunderhaltung und ist Grundlage von dem, was wir normalerweise hier gern immer wieder unter Präventionsarbeit verstehen. Meine Damen und Herren, es ist viel gesagt worden, vielleicht noch ein Punkt zu Herrn Zippel: Es ist tatsächlich ein weites Feld – um auch noch mal hier vielleicht eine Anleihe zu finden –, deswegen ist die Verengung auf einen Punkt, glaube ich, zu kurz gegriffen. Deswegen haben wir hier zahlreiche Punkte angesprochen, die eben auch mal die Qualität der Angebotsstruktur in Thüringen in den Blick nehmen – auch da bin ich bei Ihnen. Es ist, glaube ich, auch der eine oder andere Ansatz durchaus zu hinterfragen, aber am Ende geht es um den Punkt, dass wir diese Gesundheitskompetenz dauerhaft und institutionalisiert dorthin bringen, wo sie hin muss, und das beginnt im Kindesalter. Insofern freue ich mich auf die Debatte und dann am Ende sicherlich auch – denke ich – eine gemeinsame gute Lösung für unsere Kinder und Jugendlichen und die dann irgendwann einmal werdenden Erwachsenen in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Danke. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt die Landesregierung das Wort. Bitte, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist schon vieles gesagt worden, was Gesundheitskompetenz ausmacht und vor allem, worum es im Bereich der Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung geht. Deswegen will ich an dieser Stelle gar nicht so sehr viel zu den wirklich richtigen Beschreibungen sagen, nur noch mal darauf hinweisen: Herr Montag, Sie haben zwar jetzt viel darüber erzählt, dass Gesundheitskompetenz und Gesundheitsförderung und -prävention eingeordnet werden muss in ein Gesamtsetting. Aber Ihr Antrag sieht eher anders aus, weil er sich doch sehr darauf konzentriert, die personalen Kompetenzen des Einzelnen in den Blick zu nehmen, und dabei aber vergisst, dass, wenn es um Gesundheitskompetenz geht, wir ein relationales Konzept an der Stelle in den Blick nehmen müssen, das heißt, dass Einfluss auf die Gesundheitskompetenz eben auch andere Faktoren hat wie soziale und strukturelle Umwelt. Und dieses erweiterte Verständnis ist, denke ich, das, was uns hier tragen sollte. Ich hatte gestern schon mal gesagt: Das ist der Landesregierung natürlich nicht neu. Genau deswegen hat die Landesregierung die Landesgesundheitskonferenz gegründet. Ich weiß, gestern haben wir schon mal kurz darüber gesprochen, und Sie meinten, sagen Sie nicht wieder „Landesgesundheitskonferenz“. Deswegen muss ich trotzdem noch mal ganz kurz darauf eingehen, weil Sie, glaube ich, immer noch nicht verstanden haben, worin das Prinzip liegt. Wenn wir tatsächlich Gesundheitskompetenz steigern wollen, wenn wir wollen, dass Prävention und Gesundheitsförderung bei den Menschen auch ankommen, dann müssen wir alle Settings in den Blick nehmen und es müssen alle Akteure, die im Setting sind, miteinander ins Gespräch kommen. Wir brauchen verbindliche Verabredungen und diese Verabredungen können eben in der Landesgesundheitskonferenz getroffen werden. Ein Ergebnis der Landesgesundheitskonferenz war beispielsweise, das Thema „Gesundheitskompetenz“ als Jahresthema 2019 gemeinsam zu behandeln. Das heißt, wir haben uns gemeinsam erarbeitet, was braucht es, damit Menschen mehr Gesundheitskompetenz erhalten, wo müssen hier entsprechende Rahmenbedingungen verbessert werden. Hier sind sehr viele gute Ergebnisse entstanden, die eben dann die Gesundheitsämter mit in ihre Kommunen nehmen, die die Wissenschaft mit in die Wissenschaft nimmt, die die Kassen mit in ihre Kassen nehmen. Insofern denke ich, dass die Landesgesundheitskonferenz hier ein wichtiger Akteur ist. Um ein weiteres Beispiel zu nennen: Wir haben ja gestern oder vorgestern das Thema „Kinder und Jugendliche“ sehr ausführlich diskutiert. Hier kann man sehen, dass das Konstrukt, das wir haben, aus Landesgesundheitskonferenz und Landesrahmenvereinbarung, die das Präventionsgesetz des Bundes auf Landesebene umsetzt, dass wir hier ein gutes Konstrukt gefunden haben, denn die Landesgesundheitskonferenz hat entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Die Landesrahmenvereinbarung hat diese Empfehlungen dann übernommen und daraus ist das Konzept „KoBAGS“ entstanden, ein Konzept, das an den Schulen eine Rolle spielt und wo es genau darum geht, Kinder und Jugendliche in dem Setting Schule zu erreichen, um dort gemeinsam Konzepte zu erarbeiten, damit eben in den Schulen das, was uns wichtig ist – nämlich Gesundheitsprävention, Gesundheitsförderung, aber auch Gesundheitskompetenz –, entstehen kann. Dieses Konzept „KoBAGS“ gibt es jetzt seit 2017. Wir haben es für drei Jahre über die Landesrahmenvereinbarung finanzieren können. Dieses läuft jetzt leider ab, aber die Kassen haben sich zum Glück bereit erklärt, für ein Jahr übergangsweise das Konzept zu finanzieren. Ich will noch mal kurz sagen, worum es geht: Es geht genau darum, dass Schulen eine qualitative Beratung erhalten, insbesondere zur Analyse ihrer gesundheitsbezogenen Bedarfe in der Schule. Es geht um die Entwicklung eines individuellen Gesundheitsförderungskonzepts, das in die Schule einfließen soll, das also umgesetzt werden soll und in dem entsprechende Qualitätsmerkmale auch mit aufgestellt werden. Es geht darum, Schulen Zugang zu Informationen zu ermöglichen, aber auch zu regionalen und überregionalen Unterstützungsnetzwerken. Es geht darum, Maßnahmen zu entwickeln für schulische Präventions- und Gesundheitsförderung in den Schulen. Und es geht aber auch darum, dass sich schulunterstützende Einrichtungen vernetzen, dass sie bedarfsgerecht miteinander arbeiten – das Thema hatten wir ja –, zum Beispiel das Einbeziehen der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen genau in diese Arbeit. Insofern, denke ich, wird es ganz spannend sein, im Ausschuss etwas länger darüber zu diskutieren und auch vorzustellen, was bisher hier im Rahmen der Landesregierung gelaufen ist, was es auch an zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten in den Schulen gibt. Aber ich glaube, dass wir hier als Landesregierung tatsächlich gut aufgestellt sind, und wir werden bestimmt darüber sehr ausführlich diskutieren können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Der Weg zum selbstbestimmten Patienten: Gesundheitskompetenz bei Kindern und Jugendlichen stärken

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit sehe ich jetzt keine Redemeldungen mehr und wir kommen zu den Abstimmungen. Vorgeschlagen bzw. beantragt wurde die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Weitere Ausschussüberweisungen wurden nicht beantragt. Damit bitte ich alle, die der Ausschussüberweisung zustimmen wollen, jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Sehe ich keine. Damit ist also dieser Überweisung stattgegeben und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3390 Für die Begründung hat sich schon Frau Kollegin Meißner zu Wort gemeldet.

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Beate Meißner CDU

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, werte Zuschauer, die Zeit ist vorangeschritten, deswegen möchte ich es ganz kurz machen, obwohl der vorliegende Antrag für uns als Fraktion natürlich eine Herzensangelegenheit ist. Das ist auch der Grund, warum wir darum gebeten haben, dass er unbedingt in diesem Plenum noch mit aufgerufen wird, denn wir haben ihn schon Ende Mai dieses Jahres eingebracht. Er trägt die Überschrift „Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft“. In diesem Antrag haben wir den Schwerpunkt auf ein Thema gelegt, was uns allen nicht nur wichtig ist, sondern auch in Zukunft vielleicht noch wichtiger sein sollte. Die Pflege ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen, die wir gemeinsam stemmen müssen. Deswegen haben wir in unserem Antrag unter anderem ganz viele Fragen gestellt, für die die Landesregierung schon angekündigt hat, sie nach meiner Einbringung zu beantworten. Auf Grundlage dieser Fragen haben wir aber auch Forderungen, die wir mit Ihnen diskutieren und letztendlich umsetzen wollen. Unzweifelhaft ist es so, dass die größte Pflegeleistung zu Hause erbracht wird. Die pflegenden Angehörigen sind ein zentraler Bestandteil, um die Herausforderungen der Pflege bei dem Generationswechsel bzw. bei unserer Aufstellung in der Gesellschaft zu leisten. Deswegen wollen wir diese pflegenden Angehörigen entlasten. Wir haben mehrere Vorschläge in unserem Antrag aufgelistet, dazu gehört natürlich auch die Frage der Gewinnung und Ausbildung von Pflegekräften und auch die Teilnahme an dem, was der Bund da auf den Weg gebracht hat unter dem Stichwort „Konzertierte Aktion Pflege“. Darüber hinaus ist ein wichtiger Bestandteil unseres Antrags natürlich die Gretchenfrage, nämlich: Wer kann sich Pflege zukünftig noch leisten? Wir wollen, dass die Kosten für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen nicht allein bei den Pflegebedürftigen hängen bleiben, und wollen die Landesregierung hier auffordern, auch auf Bundesebene aktiv zu werden. Alles das beinhaltet unser umfangreicher Antrag, deswegen freue ich mich auf die Berichterstattung und dann natürlich auf eine intensive Weiterberatung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Vielen Dank, Frau Kollegin Meißner. Es hat sich Frau Ministerin Werner zu Wort gemeldet.

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Heike Werner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Herzlichen Dank. Ich würde vielleicht ganz kurz erläutern, warum ich jetzt schon ans Redner-/-innenpult gehe. Ich habe leider um 18.00 Uhr eine Veranstaltung und ich hatte mit dem Einbringer gesprochen und darum gebeten, dass ich vielleicht jetzt schon reden kann. Ich müsste dann vorzeitig das Plenum verlassen, aber da ich davon ausgehe, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird, werden wir dann ausführlich die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen. Ich verspreche, wenn wir wieder im Landtag sind, das dann gemeinsam diskutieren zu können. Es wäre sowieso gar nicht möglich gewesen, all die Fragen, die Sie gestellt haben, jetzt hier im Plenum zu beantworten. Sie haben schon gesagt, Frau Meißner, es ist ein sehr ausführlicher Antrag mit sehr vielen Fragestellungen. Da bräuchte ich über eine halbe Stunde, um wirklich auch Auskunft geben zu können. Aber ich bin natürlich gern bereit, das im Ausschuss auch ausführlich zu tun. Lassen Sie mich aber trotzdem etwas Grundsätzliches zum Antrag sagen: Ich bin ganz froh, Frau Meißner, dass Sie jetzt noch mal gesagt haben, dass es Ihnen vor allem auch darum geht, die pflegenden Angehörigen an der Stelle zu entlasten, denn der Antrag selbst bezieht sich – bis auf zwei, drei Fragen – fast nur auf die professionelle Pflege, die also in der ambulanten oder stationären Pflege stattfindet. Das ist tatsächlich zu wenig, denn wir wissen gemeinsam, 70 Prozent der Pflege findet im häuslichen Umfeld statt und wir wissen, dass genau hier das Problem liegt, dass nämlich unser System der Pflege in Deutschland insgesamt so aufgestellt ist, dass es vor allem darum geht, dass zuallererst Familien verantwortlich sind, dass die Verantwortung zuerst bei den Familien liegt und erst dann, wenn Familien das nicht mehr leisten können oder eben die Pflegenden das möchten, sie dann tatsächlich übergeht in die stationäre oder in die ambulante Pflege. Weitere Dinge ergeben sich daraus, beispielsweise dass Pflege zuallererst von den Familien geleistet und auch von den Familien finanziert werden muss. Es gibt Unterhaltsbedarfe, die an der Stelle eine Rolle spielen. Das kann für die Pflege der Zukunft so nicht bleiben. Es wurde schon gesagt, der demografische Wandel wird dazu führen, dass wir viel mehr ältere Menschen haben, die nicht mehr zu Hause gepflegt werden können. Das ist das eine Problem. Aber das andere ist auch, dass wir natürlich ermöglichen müssen, dass diejenigen, die gepflegt werden, auch eine gute Pflege und vor allem eine Pflege bekommen, die den Bedürfnissen und Bedarfen, die sie haben, entspricht. Deswegen müsste das System der Pflege grundsätzlich in Deutschland verändert werden. (Beifall DIE LINKE) Das heißt, wir müssten hin zu einer Pflegevollversicherung kommen, die tatsächlich ermöglicht, dass für alle, die in die Pflege einzahlen, eine Vollversicherung besteht, damit alle Bedarfe, die in der Pflege dann anfallen, tatsächlich auch finanziert werden. Das würde verhindern, dass die Familie den Hauptanteil an der Stelle tragen würde, und es würde auch dazu beitragen, dass beispielsweise in der stationären Pflege ganz andere Löhne gezahlt werden könnten, aber dass sich auch insgesamt die Situation in der Pflege verbessert. Wir wissen, die stationäre Pflege hat ein großes Problem, nämlich den Nachwuchs zu gewinnen. Wir wissen aber auch, dass es nicht allein die Löhne sind, die dazu beitragen, die Pflegesituation für die Pflegenden zu verbessern, sondern es ist vor allem die Arbeitsbelastung in der Pflege, die dazu beiträgt, dass viele Pflegende schon zwei/drei Jahre nach Berufsbeginn die Pflege verlassen. Wir haben dazu eine Untersuchung angestellt und konnten genau das nachweisen, dass hier ein Großteil – es sind fast 25 Prozent – die Pflege verlassen und der Hauptgrund ist, dass die Belastungen zu groß sind. Deswegen gibt es ein Gutachten, das sogenannte Rothgang-Gutachten, das sehr deutlich gezeigt hat, dass insgesamt die Anzahl des Personals in der Pflege viel zu gering ist, dass es an der Stelle große Aufwüchse braucht, um tatsächlich zum einen die Belastung zu minimieren, aber auf der anderen Seite eine gute Pflege zu ermöglichen. Auch das ist mit dem bestehenden Pflegesystem, mit der derzeitigen Finanzierung und den strukturellen Vorgaben gar nicht möglich. Insofern versuchen wir auf Landesebene natürlich alles dafür zu tun, Fachkräfte zu gewinnen, das Leben der Pflegenden zu verbessern, auch dazu beizutragen, dass Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt darüber entscheiden können, wie sie leben und vor allem alt werden wollen. Aber insgesamt müssen wir auch darüber reden, wie das System der Pflege insgesamt verändert wird. Ich hoffe natürlich, dass es hier auf Bundesebene mit einer neuen Bundesregierung zu wirklichen Veränderungen kommt, weil wir ohne diese wirklichen Veränderungen die Herausforderungen der Pflege nicht meistern können. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich hoffe, Sie verzeihen mir, im Ausschuss jedenfalls werde ich ganz ausführlich Stellung nehmen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Vielen Dank, Frau Ministerin. Da die Landesregierung jederzeit das Recht hat, das Wort zu ergreifen, müssen Sie sich auch nicht entschuldigen. Danke schön. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Aust zu Wort gemeldet.

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René Aust AfD

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, vielen herzlichen Dank für diesen Antrag und Glückwunsch, dass Sie uns zuvorgekommen sind, denn an etwas Ähnlichem haben wir auch gearbeitet. Im Sommer gab es von dem Landesseniorenbeirat ein wunderbares Diskussionspapier „Pflege und Pflegepolitik in Thüringen“. Dort wurde uns etwas ins Stammbuch geschrieben, das alle Parteien und alle Fraktionen betrifft, ich möchte da meine eigene gar nicht ausnehmen und meine Partei explizit einbeziehen. Ich möchte zitieren: „Eine moderne Pflegepolitik ist in Thüringen nicht konturiert. Eine Diskussion über ihre Etablierung findet seit Jahren nicht statt. Die landespolitischen Ansätze, die sich im Wohn- und Teilhabegesetz, im Thüringer Pflegepakt, der Förderung von Pflegebegleitern und Netzwerken und im Landesprogramm für das Solidarische Zusammenleben der Generationen finden lassen, formieren sich zu keiner kohärenten Pflegepolitik. Eine Landespflege(bedarfs)planung ist nicht in Ansätzen erkennbar.“ (Beifall AfD) Viel zu häufig – und ich möchte uns dort eben auch mit einbeziehen – diskutieren wir Einzelmaßnahmen, statt eine kohärente Landespflegeplanung zu erstellen. Darum ist jeder Beitrag in dieser Debatte in den kommenden Jahren, wie beispielsweise dieser Antrag auch, willkommen, damit wir für genau diese Aufgabe, vor der wir als Landespolitik insgesamt stehen, eben auch zu den richtigen Ergebnissen kommen. Der CDU-Antrag selbst ist bei allem Umfang aber dennoch unvollständig, ich möchte auf einige Aspekte hier eingehen. Beispielsweise wird zwar sehr wohl bei der Fachkräftegewinnung auf die Auswirkungen für Deutschland und für Thüringen eingegangen, es fehlt aber zum Beispiel die Frage nach den Auswirkungen der Herkunftsländer. Wenn beispielsweise in Ländern mit ähnlicher demografischer Entwicklung die Pflegekräfte abgeworben werden, was passiert dann eigentlich in Polen und der Ukraine in Bezug auf die Destabilisierung eben dieser Länder? Auch solche Aspekte müssten dann im Ausschuss diskutiert werden. Es fehlen auch andere wichtige Aspekte, wenn es die Bundespolitik betrifft, wie beispielsweise der steigende Eigenanteil in den Pflegeeinrichtungen für die Pflegenden. Auch dieser Aspekt wird hier in diesem Antrag nicht genannt, muss aber im Rahmen einer kohärenten Pflegepolitik und Landespflegepolitik diskutiert werden. Es gibt eine ganze Reihe von anderen positiven Vorschlägen, die auch nicht im CDU-Antrag eingebracht worden sind, die ich hier aber sehr kurz anschneiden möchte, damit wir sie auch im Ausschuss diskutieren können. Ein Beispiel dafür wäre ein eigener Beauftragter für sorgende und pflegende Angehörige. Ich weiß, dass bei mir in der Fraktion selbst das Beauftragtenwesen kritisch gesehen wird, aber dennoch muss man ja auch in der eigenen Partei um die Uhrzeit vielleicht auch noch mal ein bisschen provozieren, damit man eben zu sinnvollen Lösungen in der Zukunft gelangt. Beispielsweise gibt es das schon in Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen oder auch Schleswig-Holstein. Es gibt eine ganze Reihe von anderen Aspekten, die wir angehen müssten und eben nicht nur auf der Landesebene ansprechen müssen, sondern beispielsweise über den Bundesrat als Diskussion in die Bundesebene bringen müssen. Dazu gehört der klare rechtliche Begriff der pflegenden Angehörigen in Formblättern statt Hausfrau, Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse sorgender und pflegender An- und Zugehöriger in der sozialen Gesetzgebung, zum Beispiel bei der Definition der Pflegepersonen in § 19 SGB XI. Es bedarf beispielsweise der Diskussion über die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige analog zum Pflegegeld. Nicht das Pflegegeld ist diese Lohnersatzleistung, denn das geht ja schließlich für die Pflege drauf. Es geht darum, Hilfe für kleine Betriebe zur Verfügung zu stellen, um die Rückkehr von Pflegenden aus der Pflegezeit in ihren ursprünglichen Beruf zu ermöglichen, das gibt es bisher noch nicht auf der Landesebene. Es geht darum, beispielsweise die Einführung von unabhängigen Ombudsstellen für Widersprüche gegen Entscheidungen des Medizinischen Diensts der Krankenkassen einzuführen. Auch das fehlt nach wie vor. Und ich möchte eine Gruppe ganz explizit nennen, deren Fokus derzeit noch eigentlich niemand wirklich im Blick hat, das ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die pflegebedürftige Eltern haben: etwa 500.000 in Deutschland insgesamt, 5.000 bis 10.000 etwa in Thüringen. Das heißt, es gibt eine ganze Anzahl von Aspekten, die wir in den kommenden Monaten und Jahren zu diskutieren haben, um der Forderung nachzukommen, die der Landesseniorenbeirat uns ins Stammbuch geschrieben hat, nämlich zu einer kohärenten Landespolitik zu kommen. Die AfD wird sich dem nicht verweigern. Ich möchte allen Parteien und Fraktionen hier in diesem Landtag sagen, dass dieses Problem, das in den kommenden Jahren noch viel, viel drängender wird, nur von uns allen gemeinsam gelöst werden kann. Auch wenn Ihnen meine Partei in der einen oder anderen Sache zuwider ist, eines kann ich Ihnen versprechen: So, wie das Pflegeproblem, insbesondere im ländlichen Raum, immer stärker zutage tritt, so wird es eben auch die AfD in den kommenden Jahren, und darum können wir nur alle gemeinsam dieses Problem lösen. Wir sind dazu bereit und stimmen der Überweisung zu. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Vielen Dank, Herr Kollege Aust. Für die FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.

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Robert-Martin Montag FDP

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Aust, ein überraschend sachlicher Beitrag. Ich wüsste gar nicht, wann mal ein sachlicher Beitrag aus Ihrer Fraktion gekommen ist. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das war jetzt keiner von Ihnen!) Doch, eben das, Herr Möller, unterscheidet uns beide. Ich habe ein gewisses Selbstbildnis und eben ein Stück weit auch … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie sind ein ganz Guter, Herr Montag!) Ja, gut sein reicht manchmal nicht, man muss auch eine gute Politik machen. Und das heißt eben, Respekt hier und da auch für Positionen zu haben, die man sonst vielleicht nicht nachvollziehen kann. Also noch mal: Die CDU adressiert hier ein ganz zentrales Problem, danke dafür, Kollege Zippel. Ich glaube, wir alle wissen, dass die Probleme in der Pflege erst noch auf uns zurollen. Demografie beschäftigt uns in diesem Plenum daher in jedem zweiten Tagesordnungspunkt, und die Lösungen sind nicht einfach. Die Lösungen sind nicht einfach bei der Frage der Fachkräftegewinnung, bei der Qualifizierung, aber vor allen Dingen auch bei der Finanzierung. Aber trotzdem ist man hier in Thüringen schon ein Stück weit den Weg gegangen, man hat beispielsweise mit der Streichung des Schulgelds in den Ausbildungsberufen und Gesundheitsberufen zumindest einen ersten Schritt gemacht. Eine weitere Forderung wäre, die Auszubildenden nicht auf den Personalschlüssel anzurechnen, damit Auszubildende nicht als vollwertige Arbeitskräfte eingesetzt werden, denn das sind sie tatsächlich nicht. Akademisierung des Pflegeberufs kann ein Weg sein, aber sicherlich keiner, der zur letztendlichen Lösung des Problems beiträgt, denn – ja, man braucht auch Häuptlinge, aber eben nicht nur, denn die Qualifizierung und die Akademisierung haben natürlich zur Folge, dass die Basis – die Breite – der Beschäftigten noch weiter ausgedünnt wird. Auch das ist deutlich in der Diskussion, wenn es um die Frage „Akademisierung des Pflegeberufs“ geht. Viel wichtiger ist es, wie wir umgehend den Pflegeberuf … Ich hoffe, es geht Ihnen gut. (Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE) Also es ist ja tatsächlich spannend, Frau KönigPreuss, aber gut. Es geht natürlich auch darum, die Frage der … Jetzt haben Sie mich tatsächlich rausgebracht, (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) weil ich nicht wusste, ob das jetzt Comedy war, was Sie hier abziehen, aber das soll Ihnen ja unbestritten sein, sich hier zu benehmen, wie Sie das gern wollen. (Beifall DIE LINKE) Ach so – Delegation von Leistungen macht einen Beruf interessant: dass ich Dinge tun kann, für die ich qualifiziert bin. Wir haben ja die Debatte zwischen medizinischen Fachberufen und den Ärztinnen und Ärzten, welche Leistungen tatsächlich am Patienten ausgeführt werden können. Wir sprechen da über Substitution oder eben die Frage der Delegation. Ich glaube, unter ärztlicher Aufsicht und Verantwortung können auch Pflegekräfte sehr viel mehr leisten, denn es ist ja nicht das erste Mal. Zu DDR-Zeiten war der Qualifikationsrahmen der Pflegekräfte auch ein anderer. (Heiterkeit DIE LINKE) Ich weiß nicht, was jetzt hier links los ist. Gab es da Schnaps in der Linken-Fraktion oder was ist bei euch? (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Meine Damen und Herren, vielleicht schaffen wir es jetzt noch die letzten Minuten, wieder etwas Ruhe in den Saal zu bekommen.

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Robert-Martin Montag FDP

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Und trotzdem: Ich will noch zu einem Punkt kommen – es ist von Frau Ministerin schon angesprochen worden –: immer das Abstellen auf die Bezahlung. Die Bezahlung allein ist nicht das seligmachende Momentum, sondern die Frage ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dazu gehört es eben, (Heiterkeit DIE LINKE) lieber eine Kollegin mehr zu haben, die einen unterstützt, als das doppelte Geld. Also, jeder winkt, hier ist freundlicher Zuspruch für unsere Position, so nehme ich es einfach mal an oder es ist einfach nur zu spät für ein doch komplexes Thema. (Beifall Gruppe der FDP) Also, ich habe gesagt, Delegation, Attraktivmachen des Pflegeberufs, lieber die Kollegin mehr einstellen können als nur über die Bezahlung sprechen, denn die Löhne sind in der Qualifikation auch gut, es gibt in der Pflege keine Hungerlöhne mehr, das ist eine Diskussion, die wir seit einigen Jahren hinter uns haben. Was noch wichtig ist: Wie verhindern wir Altersarmut? Die hängt mit den Pflegekosten zusammen, die steigen. Die werden weiter steigen, Frau Ministerin hat das auch gesagt. Sie hat angesprochen, sie will eine Pflegevollversicherung haben. Wir sagen: Lassen Sie uns auch im sozialen Pflegesystem die Kapitaldeckung nutzen, das, was in anderen Ländern funktioniert, ganz generell im Gesundheitswesen, wie beispielsweise als dritte Säule im holländischen System, wie wir es jetzt hoffentlich bald einführen, auch als Subsistenzelement

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Robert-Martin Montag FDP

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

in der Rente, so soll es doch auch in der Pflege gehen. Es gibt den Pflege-Bahr, das ist eine reine Privatleistung, Herr Schubert. Herr Schubert, Sie haben wenigstens einen festen Klassenstandpunkt,

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Herr Montag, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Robert-Martin Montag FDP

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

aber nicht immer Ahnung, aber das hilft vielleicht. Bei der nächsten Debatte (Unruhe im Hause) freue ich mich darauf, das mit Ihnen auseinanderzudividieren. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Meine Damen und Herren, bei allem Hang zu etwas Heiterkeit gegen Ende der Sitzung, möchte ich doch trotzdem darum bitten, wieder etwas Ruhe einziehen zu lassen. Die Geräuschkulisse ist doch etwas unangenehm. Es hat sich für die SPD Frau Dr. Klisch zu Wort gemeldet und vielleicht schaffen wir es doch, etwas besser zuzuhören.

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Cornelia Klisch SPD

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, gute Pflege – wir haben es schon gehört –, sei es im stationären Krankenhaussektor, der Altenpflege oder auch der ambulanten Pflege oder der Pflege in der Familie, das ist nicht in der Zukunft, sondern heute schon eine große Herausforderung und wird es natürlich auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Thüringen für die nächsten Jahre sein. Gute Pflege ist für mich immer, muss ich Ihnen ehrlich sagen – ich gehe heute immer noch als Ärztin in ganz viele Pflegeheime –, gute Pflegekräfte sind für mich irgendwie so eine ganz besondere Spezies Mensch. Ganz besonders hat mich gestern zum Beispiel in einer Headline der Tagesschau wirklich geschockt, da stand: Die WHO schätzt, dass weltweit 115.000 Pflegekräfte an Corona gestorben sind. Das hat mir wieder vor Augen geführt, wie gesagt, eine ganz besondere Spezies Mensch, Pflegekräfte sind Menschen, die in erster Linie auch erst mal an die anderen denken und in der Not bei den anderen sind und für andere einstehen. Diese Wertschätzung, die wir eigentlich diesen Menschen gegenüber erbringen sollten, das tun wir oft leider viel zu wenig. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ja, da darf man auch klatschen. Insofern, liebe CDU, herzlichen Dank für diesen, finde ich, sehr qualifizierten Antrag und insofern wichtiges Thema, über das wir reden sollten. Die SPD, muss ich ehrlich sagen, hat schon – Sie haben ja darauf abgezielt, gerade die Pflege in der Familie, Frau Meißner hat das zumindest erwähnt – vor Jahrzehnten den Slogan geprägt „Daheim vor Heim“. Das soll bedeuten, dass natürlich ein sehr, sehr großer Anteil der Menschen heute zu Hause gepflegt wird und dass viele Pflegeleistungen einfach durch die Familien zu Hause erbracht werden. Deswegen ist es genau wichtig, diese Familien auch zu entlasten. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Wir haben da verschiedenste Strukturen, Strukturen, die wir eben auch stärken müssen, also ambulante Pflegeberatung, ambulante Pflegedienste, aber auch Care-Programme, die vorgeschaltet sind wie das AGATHE-Programm, was mein Fraktionsvorsitzender heute in der Haushaltsberatung auch erwähnt hat. Und natürlich ist die Gewinnung und Ausbildung von neuen Fachkräften ganz, ganz wichtig, um einfach mit Blick auf diesen Gap in der Pflege, der uns droht, die Kehrtwende, die wir erreichen wollen, schnellstmöglich auch zu erreichen. Die genannte Steigerung der Gehälter – das war jetzt auch schon mehrfach Thema – ist sicherlich ein Thema. Ein anderes Thema ist, dass wir mehr Personal in der Pflege brauchen, dass wir weniger Bürokratie brauchen und meiner Meinung nach auch eine Entzerrung der Arbeitsdichte, um einfach die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Wir als SPD glauben, dass es sogar noch mehr braucht, denn wir plädieren für eine schrittweise Einführung der 30-Stunden-Woche in der Pflege, analog zu der 35-Stunden-Woche der IG-Metall, denn unserer Meinung nach leistet derjenige, der pflegt, ähnlich harte oder manchmal sogar schwerere Arbeit als heutzutage ein Metallfacharbeiter. Wir glauben, dass es mit solchen Ansätzen wie einer schrittweisen Einführung einer 30-Stunden-Woche möglich ist, Menschen einerseits in der Teilzeit zu halten, denn viele Menschen verlassen den Pflegeberuf trotz Teilzeit. Wir hoffen, dass wir damit einen höheren Anreiz schaffen können, und wir hoffen, dass Menschen auch wieder in die Pflege zurückkehren. Denn nur mit mehr Personal kann Pflege wieder attraktiver werden. Diese Verbesserungen, insbesondere die höheren Löhne in der Pflege, dürfen unserer Meinung nach natürlich nicht die Schwächsten treffen, nämlich nicht die Betroffenen. Es ist natürlich zu befürchten, dass die Pflegekosten für die Betroffenen ansteigen. Deshalb fordern wir auch als SPD, dass wir hier eine Reform in der Finanzierung brauchen, dass wir sozusagen eine Vollkasko-Pflegeversicherung brauchen. Man könnte es auch eine solidarische Bürgerpflegeversicherung nennen. Ich denke, wir können da sogar im Bund zusammen mit der FDP und den Grünen einige Schritte in die richtige Richtung gehen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern freue ich mich auf die Diskussion. Ich denke, die Ministerin hat recht, wir werden das im Ausschuss weiterdiskutieren. Danke noch mal für den guten Antrag. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Vielen Dank, Frau Dr. Klisch. Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Zippel zu Wort gemeldet.

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Christoph Zippel CDU

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal herzlichen Dank für die bisher doch außerordentlich konstruktive Diskussion. Ich will, weil die Ministerin schon gesprochen hat, auch kurz betonen, dass wir natürlich auch grundsätzlich über die Zukunft der Pflege reden müssen. Die Thematik „Vollkaskoversicherung“ schwebt natürlich über allem, aber neben dieser Thematik bedarf es auch dennoch Maßnahmen auf Landesebene – und dafür unser vorliegender Antrag. Der Bedarf an professioneller Pflege wird in den nächsten kommenden Jahren enorm ansteigen. Der bundesweite Trend ist klar, aber aufgrund der Altersstruktur in Thüringen trifft es uns mit besonderer Schärfe. Die Erhöhung der Auszubildendenzahlen ist wichtig, aber sie allein wird weder den zu erwartenden Fachkräftebedarf stillen, noch wird es ausreichen, um den Renteneintritt geburtsstarker Jahrgänge abfedern zu können. Die gezielte Fachkräftegewinnung für die Pflege ist essenziell und von größter Bedeutung. Es darf jedoch – und das wurde auch schon angedeutet – nicht dazu führen, anderen Ländern die Pflegekräfte zu entziehen, wenn sie dort ebenfalls dringend gebraucht werden. Hier gilt es, eine genaue Unterscheidung zu treffen zwischen Ländern, auf die das zutreffen würde, und anderen Ländern, auf die das nicht zutreffen würde. Ich will hier, weil wir als ein Beispiel Polen gehört haben, aber auch die Philippinen als Beispiel bringen, die doch sehr gut ausgebildete Pflegekräfte haben, wo dort auch ein Überangebot besteht. Die verstärkte Ausbildung und Anwerbung kann aber auch nur erfolgreich sein, wenn der Pflegeberuf attraktiver wird. Die bessere Bezahlung ist sicherlich ein wichtiger Aspekt, aber nicht der einzige. Ich will nur kurz über die wichtigen Aspekte drüber gehen, weil es doch immer wieder die Klassiker sind, die man aufzählen kann: bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – eigentlich der Schlüssel zu einer gelingenden Pflege –, Entbürokratisierung, bessere Aufgabenverteilung, und die Pflegekräfte müssen mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben. Dabei muss klar sein: Die größte Pflegeleistung wird noch immer in häuslicher Umgebung erbracht und dabei eben oft durch die Familien. Gerade diese Familien brauchen die besondere Unterstützung und vor allem auch Ruhepausen. Deshalb muss dem Ausbau der Kurzzeit- und Verhinderungspflege besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um die Familien eben nicht an die Leistungsgrenze zu führen, über die sie oftmals aktuell im Alltag schon längst hinweggeschritten sind. Wie soll das nun konkret aussehen? Dafür muss man auf Bundes- und Landesebene aktiv werden und zum einen Bundesratsinitiativen unterstützen, zum Beispiel nur Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zulassen, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen. Die mit Abstand meisten tun das, aber es gilt auch hier, tatsächlich noch mal genau hinzuschauen, um die vereinzelten schwarzen Schafe noch herauszufiltern. Es gilt, einen Pflegedeckel einzuführen und Pflegekosten zu begrenzen, die durch die Pflegebedürftigen zu erbringen sind, (Beifall DIE LINKE) aber – und das ist wichtig – nicht nur die Pflegekosten im Blick zu halten, sondern auch die Zusatzkosten. Ich will hier nur betonen, dass es uns im Osten besonders hart trifft, dass Zusatzkosten von der Ausbildungsumlage bis hin zu den Heizkosten oftmals einen viel größeren Anteil ausmachen. Ich will hier einmal von einem Gespräch berichten, das ich bei mir im Bürgerbüro hatte. Wenn Sie einmal vor sich eine ältere Dame sitzen haben, die Ihnen mit tränenerstickter Stimme erzählt, dass sie mit dem letzten Euro ihren Mann gerade noch pflegen lassen kann in der Einrichtung, für sich selbst aber kein Geld mehr zur Verfügung hat, und sie zeigt einem den Bescheid von der Pflegeeinrichtung und Sie sehen, wie hoch die Nebenkosten sind, dann ist Ihnen klar, dass wir dort zu einer Deckelung kommen müssen, um eben viele Menschen nicht auch an den Rand des Ruins zu führen. Gerade bei diesem zweiten Punkt ist die Landesregierung in der Verantwortung, die ostdeutsche Perspektive ganz besonders einzubringen. Ja, wir haben geringe Löhne und Renten im Osten. Die Pflegekosten, die in den alten Bundesländern als moderat gelten, bringen bei uns oftmals Menschen wie beschrieben in echte Existenznöte. Die Steigerung der Pflegekosten darf nicht länger allein von den Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen oder den Kommunen, auf die es im Endeffekt dann auch hinausläuft, getragen werden. Wir müssen uns an der Stelle einfach auch ehrlich machen: Wir haben jetzt schon eine Teilsteuerfinanzierung des Pflegesystems, wenn es letzten Endes oftmals bei den Kommunen landet, geht es auch um Steuermittel, also geht es im Endeffekt darum, zu überlegen, wie wir das gesamte Pflegesystem finanziell grundsätzlich auf neue und stabilere Füße stellen können. Das Ganze muss im Rahmen der Pflegeversicherung in irgendeiner Art und Weise wie beschrieben abgedeckt werden. Ein weiterer Punkt ist die Einführung eines Landesprogramms, das es zu prüfen gilt, Fachkräfte mit hochwertiger pflegenaher Ausbildung, zum Beispiel für einen Pflegeberuf fortbilden. Es gibt viele Interessenten, die in ähnlichen Berufen tätig sind, über einen Wechsel nachdenken, aber die hohen Hürden halten sie oftmals davon ab. Wenn der Wunsch nach beruflicher Veränderung besteht, sollte ein Wechsel erleichtert werden, um das System einfach durchlässiger zu machen. Ebenfalls auf Landesebene gilt es, ein Investitionsprogramm zum Ausbau der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu starten. Auch fordern wir die Einführung eines Landespflegegeldes, vielleicht nach bayerischem Vorbild: Pflegende Angehörige, also Angehörige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, erhalten jährlich 1.000 Euro als Anerkennungsleistung. Das ist oftmals nur ein Tropfen auf den heißen Stein, kann aber ein wichtiges Symbol zur Stärkung sein, um diesen Menschen auch wieder Kraft und Mut zu geben und den Alltag vielleicht etwas zu erleichtern. Um es zusammenzufassen: Löhne in der Pflege und insbesondere in der Altenpflege müssen doch immer noch spürbar steigen. Es gilt, mehr Pflegepersonal zu gewinnen und auszubilden und den Beruf mit allem, was ich beschrieben habe, attraktiver zu machen. Und – ganz wichtig – Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs darf eben nicht allein auf Kosten der Pflegebedürftigen gehen. Unsere Forderungen haben wir nicht aus dem luftleeren Raum gegriffen – das will ich an der Stelle noch einmal betonen –, wir haben auch hier – und es ist ja auch beschrieben worden, welche Akteure sich hier schon geäußert haben – viele Impulse aus der Praxis aufgegriffen, zum Beispiel Anregungen, die auf ein Pflegeforum unserer Fraktion zurückgehen. Die Absicherung und Garantie der bezahlbaren Pflege wird eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre sein – ich will mich aus dem Fenster lehnen –, vielleicht sogar die wichtigste Aufgabe, wenn wir uns die demografische Entwicklung anschauen. Der vorliegende Antrag ist ein erster Aufschlag dazu. Ich freue mich auf die spannende und auch, wie es sich andeutet, sehr inhaltsgeladene Diskussion dazu im Ausschuss. Ich werbe um die Zustimmung für eine Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Vielen Dank, Herr Kollege Zippel. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt. – Doch, Entschuldigung. Das ist der Nachteil einer Gleitsichtbrille. Bitte schön, Sie haben natürlich das Wort.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Herr Präsident, danke, dass ich noch mal das Wort bekomme. Ich habe mich bei ein/zwei Bemerkungen, die jetzt gerade hier gefallen sind, dann doch gefragt, worüber wir eigentlich reden. Es ist ja sehr schön, wenn alle Parteien dieses Thema jetzt so für sich entdeckt haben, aber, liebe CDU, wenn Sie hier wirklich vom Einsatz auf Bundesebene sprechen, dann muss man sich doch fragen: Wie lange waren Sie noch mal führend in der Bundesregierung tätig? Jetzt so zu tun, als wäre Ihnen dieser feministische Kampf und der Kampf für tarifberechtigte Löhne und die Fokussierung auf pflegende Angehörige jetzt gerade erst eingefallen, das finde ich an der Stelle schon ganz schön peinlich. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Also so zu tun, als wäre das Thema neu und als hätten Sie jetzt erst einen Maßnahmenkatalog gefunden, ist schon ein kleines bisschen dreist. Mit Blick auf das Landespflegegeld, das Sie angesprochen haben, bin ich sehr gespannt auf die Haushaltsverhandlungen. Das sind doch einige Summen, um die es da gehen würde, und dann schauen wir mal, was auch im Ausschuss bei der entsprechenden Beratung passieren wird. Die FDP-Gruppe ist jetzt gerade kaum noch anwesend, aber auch da würde ich gern noch mal darauf hinweisen: Wenn sich Herr Robert-Martin Montag vorhin hier hinstellt und sagt, in der Pflege gäbe es keine Hungerlöhne mehr – also gar keine im gesamten Bereich der Pflege –, dann ist das sehr hämisch. Da muss man sich einfach mal nur mit Menschen, die wirklich in Deutschland in der Pflege arbeiten, unterhalten, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) da sind Hungerlöhne immer noch an der Tagesordnung. Sehr geehrter Herr Präsident, ich kenne die Geschäftsordnung sicherlich nicht so gut, aber ich glaube, die Geste, die meine Fraktion dazu schon gemacht hat, darf ich nicht wiederholen, sie wäre aber bei dem Punkt wirklich angemessen gewesen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege in der Zukunft

Ihren Hinweis auf die Geschäftsordnung habe ich nicht verstanden, weil es rein akustisch nicht ankam, aber okay. Jetzt sehe ich keine weitere Wortmeldung mehr. Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt, weitere Ausschussüberweisungen nicht. Wer dieser Überweisung zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung aus allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Keine. Damit ist die Überweisung beschlossen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 16 noch aufzurufen Antrag der Abgeordneten Dittes, Blechschmidt, König-Preuss und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE, der Abgeordneten Hey, Lehmann und Marx der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Rothe-Beinlich, Henfling und Wahl der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4199 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir, da es keine Wortmeldungen gibt, auch zur Abstimmung kommen. (Zuruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das ist Minderheitenrecht!) Nein, stimmt, Entschuldigung, Sie haben recht. Erhebt sich Widerspruch gegen die Feststellung, dass der Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses erweitert ist? Das ist nicht der Fall. Da kein Widerspruch vorliegt, gilt der Untersuchungsgegenstand des Untersuchungsausschusses als erweitert. Meine Damen und Herren, damit ist die Erweiterung beschlossen und ich kann auch diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich mache darauf aufmerksam, dass die Mitglieder des Ältestenrats sich im Anschluss zur Ältestenratssitzung treffen, ich glaube, es war der Raum F 101. Ich schließe die Sitzung (Beifall SPD) und wünsche allen einen guten Heimweg und auch eine gute nächste Woche. Vielen Dank.

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