Janine Merz
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, Thüringen ist heute eines der ersten Länder, das dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsgemäßen Alimentation umsetzt. Uns als Landesgesetzgeber und vor allem auch im Ausschuss und in der Landesregierung war es wichtig, dass wir dieses noch im Jahr 2021 durchführen, um noch im Dezember die Gehaltszahlungen auch rückwirkend so vornehmen zu können. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt mit einer deutlichen Anhebung der kinderbezogenen Familienzuschläge, rechtlich klar geregelten Erstattungsklauseln und einer Anpassung der unteren Besoldungsgruppen aus unserer Sicht alle verfassungsrechtlichen Vorgaben um. Damit wird ein sachgerechter und zielgerichteter Weg verfolgt, mit dem der zusätzlich zu berücksichtigende Bedarf für Kinder eindeutig erfüllt wird. So soll ein alleinverdienender Beamter in der ersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe A6, verheiratet, zwei Kinder, immer mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Man bemerke nebenbei das klassische Familienbild, was hier noch zugrunde gelegt wurde – aber sei es drum. Die im Rahmen der Beratung häufig vorgetragenen Auffassungen, die Aufwertung der Kinderzuschläge würde das Abstandsgefüge zwischen den Besoldungsgruppen wahlweise konterkarieren oder gar missachten, tragen an dieser Stelle nicht. Grundsätzlich wird nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Ermittlung und Prüfung des abstrakten Abstandsgefüges der Abstand zwischen den Grundgehaltssätzen von zwei Besoldungsgruppen verglichen. Die individuellen Familienzuschläge werden dabei nicht einbezogen. Auch das Verfassungsgericht hat bereits in diesen beiden Urteilen vom 23. Mai 2017 festgehalten, dass sich das Abstandsgebot auf den Abstand zwischen den verschiedenen Besoldungsgruppen hinsichtlich deren unterschiedlicher Wertigkeit bezieht. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amts und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt. Diese Auffassung wird in den jüngsten Urteilen erneut bestätigt. Demzufolge richten sich individuelle familienbezogene Besoldungsbestandteile zuvorderst auf die notwendige, vom Verfassungsgericht eingeforderte Alimentation zugunsten von Kindern und eben nicht auf das Abstandsgefüge im Sinne unmittelbar amtsbezogener Kriterien. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Besoldungsänderung werden zusätzlich 50 Millionen Euro pro Jahr für die Beamtinnen und Beamten aus dem Landeshaushalt aufgewendet. Es gab in diesem Zusammenhang Argumente, dass damit allein fiskalische Ziele zur Kosteneinsparung verfolgt werden und die Landesregierung einen rein rechnerischen Vorschlag unterbreitet hätte. Dem müssen zwei Dinge entgegengehalten werden. Erstens: Einen Aufwuchs von 50 Millionen Euro pro Jahr als Einsparung zu bezeichnen, geht gerade nach der heutigen Haushaltsdebatte wirklich an der Realität vorbei. Vor dem Hintergrund der angefallenen Kosten und Schulden während der Corona-Krise ist ein dauerhafter Anstieg von Haushaltsausgaben in dieser Größenordnung sicher alles, aber keine Kosteneinsparung. Zweitens: Im Beschluss des zweiten Senats vom 4. Mai 2020 wurde von den Richtern zudem festgestellt, dass mit der Besoldung auch die Leistungsfähigkeit des Dienstherrn, also des Haushaltsgesetzgebers, darstellbar sein muss. Dem Besoldungsgesetzgeber wurde also eindeutig ein Spielraum zugestanden und eine Wahlfreiheit geschaffen, die hier auch umgesetzt wird. Denn am Ende ist nach der zuvorderst herzustellenden verfassungsgemäßen Alimentation auch Augenmaß mit Blick auf alle anderen Aufgabenbereiche des Landeshaushalts gefragt. Die Koalitionsfraktionen haben nach einem Hinweis des Finanzministeriums einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem bereits die erste Anpassung der Berechnungen durchgeführt wird – zunächst reine Formsache. Sie macht allerdings deutlich, dass es einer ständigen Beobachtung und Evaluation dieser Rechtsmaterie bedarf, damit in Zukunft die verfassungsgemäße Alimentation sichergestellt werden kann. Darüber hinaus ist das Besoldungsrecht durch zahlreiche Einzeländerungen zunehmend ins Ungleichgewicht geraten und muss perspektivisch reformiert werden. Aus diesem Grund haben sich die Koalitionsfraktionen entschlossen, einen begleitenden Entschließungsantrag vorzulegen, mit dem drei Punkte verfolgt werden sollen: die jährliche Ermittlung, ob die Voraussetzungen im Sinne der Verfassungsgerichtsrechtsprechung noch erfüllt sind, eine Evaluation des Besoldungsgefüges zusammen mit TBB und DGB, die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, um die Rahmenbedingungen für das Arbeiten im öffentlichen Dienst in Thüringen an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Koalitionsfraktionen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie zum vorliegenden Entschließungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
