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Maik Kowalleck

CDU 22.10.2021 Sitzungen 7/62

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, in der Berichterstattung ist auch klargeworden, dass wir uns in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema und dem vorliegenden Gesetzentwurf beschäftigt haben. Die CDU-Fraktion hat zahlreiche Gespräche mit den Vertretern des Beamtenbunds geführt und nach Lösungen gesucht, und ich denke, wichtig ist es, an dieser Stelle noch mal ganz herzlich unseren Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit zu danken, die sie für unseren Freistaat leisten. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Meine Damen und Herren, an dieser Stelle haben wir die Aufgabe, die sogenannte verfassungsgemäße Alimentation für unsere Beamten in Thüringen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Dabei ist auch klar: Der große Wurf ist hier nicht gelungen, der vorliegende Entwurf ist mit einer über einhundertseitigen Begründung versehen, die sich insbesondere mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt. Dieser Gesetzentwurf bleibt das, was er ist: ein Reparaturgesetz mit nur einem Mindestmaß an dem, was für unsere Beamten zu tun ist. Die verfassungsgemäße Besoldung muss hergestellt werden und das ist aus unserer Sicht wichtig, aber eben nur der erste Schritt. Der vorliegende Gesetzentwurf ist so anfällig ausgestaltet, dass er aufgrund der vom Verfassungsgericht definierten Berechnungsgrößen laufend angepasst werden muss. Es ist daher eine ständige Aufgabe, die Besoldung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu kontrollieren und entsprechend anzupassen. Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir uns bereits in der vorigen Woche mit einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf beschäftigt, die Berichterstatterin hat das an dieser Stelle auch erwähnt. Dieser Gesetzentwurf hat eben auch schon im ersten Schritt Parameter angepasst, um nicht wieder in die Verfassungswidrigkeit zu rutschen. Das kann letztendlich nicht der Weisheit letzter Schluss sein, das dürfte jedem klar sein, auch wenn es sich hier um ein komplexes Thema handelt. Auch der Rechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme, dass sich die Entwicklung des Besoldungsrechts nicht auf kurzfristige oder Mindeständerung als bloße Reaktion auf die Rechtsprechung beschränken darf. Hiermit werden lediglich Symptome behandelt und Lücken nur vorübergehend geschlossen. Wir laufen somit auf eine mögliche Klagewelle der Thüringer Beamtinnen und Beamten gegen den eigenen Dienstherrn zu. So wird es nicht gelingen, den anstehenden Generationswechsel in der Verwaltung und Justiz in dieser Dekade erfolgreich zu bewältigen und das Beamtentum auch für künftige Generationen attraktiv und erstrebenswert auszugestalten. Generell muss es unser Ziel sein, eine fortlaufende Anpassung der besoldungsrechtlichen Regelungen aufgrund unterjähriger Anpassungen zu vermeiden. Ich möchte deshalb nicht lange drum herumreden: Unser Besoldungsrecht in Thüringen gehört auf den Prüfstand und muss neu geordnet werden. (Beifall AfD, CDU) Meine Damen und Herren, die Beamtenbesoldung ist derzeit wie ein großer Tisch, der immer an einer anderen Stelle wackelt. Wenn das Land unter ein Bein etwas legt, dann wackelt es wieder unter dem anderen. Aus diesem Grund liegt uns heute auch ein gemeinsamer Entschließungsantrag der CDUFraktion und der FDP-Gruppe vor, welcher genau eine solche Evaluierung, Neuordnung und somit auch Modernisierung des Besoldungsrechts in Thüringen fordert. Dass dies keine kurzfristige und leichte Aufgabe ist, ist offensichtlich, doch wir dürfen uns nicht länger davor scheuen, sondern müssen uns gemeinsam mit dem Beamtenbund, den Gewerkschaften, den kommunalen Spitzenverbänden bestehend aus dem Thüringischen Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund an einen Tisch setzen und für unseren öffentlichen Dienst eine zukunftsfähige, eine attraktive und eine leistungsbezogene Lösung erarbeiten. Die Qualität unserer öffentlichen Dienstleistungen hängt von der Leistungsfähigkeit und von der Motivation der Amtsträger ab. Der öffentliche Dienst ist nicht nur Dienstleister, sondern auch Schnittstelle zwischen Verwaltung und den Menschen im Freistaat. Die Besoldung muss deshalb so ausgestaltet sein, dass Thüringen im Wettbewerb mit privaten Arbeitgebern der freien Wirtschaft und Dienstherren anderer Länder dauerhaft attraktiv bleibt, um Fachund Führungsfunktionen mit den besten Köpfen besetzen zu können. (Beifall CDU) Besondere Aufgabe ist hierbei im angestrebten Novellierungsprozess, die haushalterischen Voraussetzungen zu schaffen und Rahmenbedingungen einzuhalten, dabei eben zu berücksichtigen, dass auch der Einklang und die Wertschätzung des Thüringer Beamtentums erfolgen. Nur so können wir einen langfristigen Besoldungsfrieden in Thüringen herstellen. Meine Damen und Herren, der uns heute vorliegende Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün greift eine ähnliche Zielstellung auf wie der Entschließungsantrag von CDU und der Gruppe der FDP. Das ist auch gut so, denn es gibt viel zu tun im Besoldungsrecht. Das haben uns die Anhörung und die vielen Gespräche mit den Thüringer Beamtinnen und Beamten gezeigt. Deshalb: Lassen Sie es uns gemeinsam angehen für unsere Thüringer Beamtinnen und Beamten! Danke schön. (Beifall AfD, CDU)

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