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Heike Werner

22.10.2021 Sitzungen 7/62

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Frage der Abgeordneten Pfefferlein möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Der Revolution Train setzt zum überwiegenden Teil auf den Ansatz der Abschreckung, der in den Sechziger- und Siebzigerjahren weit verbreitet war. Später wurden in der Präventionsarbeit Ursachen und Motive für den Konsum von Suchtmitteln berücksichtigt. Der Blickwinkel wird heute auf die gesundheitsbezogene Perspektive gerichtet sowie die Stärkung der Persönlichkeit und Kompetenz zum Nein-Sagen in den Fokus genommen. Allerdings stehen Akzeptanz und Wirksamkeit eines Angebotes mitunter in einem Widerstreit. Die punktuelle Zustimmung zu einem Projekt ist keineswegs ein Indikator für dessen evidenzbasierte Wirksamkeit. Auf einen dauerhaft angelegten reduzierten Substanzkonsum, die Stabilisierung und den Ausbau persönlicher, sozialer und kommunikativer Fähigkeiten über die Stärkung der Selbstkontrolle ist das in Rede stehende Programm jedoch nicht angelegt. Auch in Übereinstimmung mit den Thüringer Polizeibehörden werden das Konzept, der Einsatz und die Finanzierung des Revolution Train durch die Landesregierung abgelehnt. Nach Einschätzung der Kommission „Polizeiliche Kriminalprävention“ vom Dezember 2018 müsste das Drogenpräventionsprojekt „Revolution Train“ im Ergebnis als uneffektiv und ineffizient bewertet werden. Mit Erlass vom 4. Mai 2020 hat zudem das TMIK die sofortige Einstellung der Zusammenarbeit der Thüringer Polizei mit dem Projekt „Revolution Train“ aufgrund seines überholten Abschreckungsansatzes, fehlender wissenschaftlicher Fundierung und der nicht nachgewiesenen Wirksamkeit verfügt. Eine besonders eindringliche und ausführlich begründete Warnung vor dem Projekt „Revolution Train“ hat zuletzt die Europäische Gesellschaft für Präventionsforschung in ihren am 22. Oktober 2019 veröffentlichten Positionen zu ineffektiven und potenziell schädlichen Ansätzen in der Suchtprävention ausgesprochen. Zu Frage 2: Der Ansatz der Abschreckung erweist sich als wenig wirksam und gilt daher seit Jahrzehnten im Sinne einer gelingenden Suchtprävention als überholt. Er ist nicht nachhaltig. Dies entspricht dem derzeitigen Stand der nationalen und teils internationalen fachlichen Diskussionen. Vielmehr basiert moderne und wirksame Suchtprävention auf wissenschaftlich fundierten Erklärungsmodellen für die Entstehung von Suchtverhalten und richtet den Blick auf die Stärkung von personalen und interpersonalen Ressourcen in Verbindung mit Wissensvermittlung. Der Revolution Train mag durch seine Gestaltung und die eventhafte Bewerbung innovativ und faszinierend für den Laien erscheinen, so antiquiert und überholt ist demgegenüber jedoch sein rein auf Abschreckung abstellender pädagogischer Ansatz. Experten für Gesundheits- und Suchtprävention sowohl national, international und ebenfalls aus dem Herkunftsland des Projekts Tschechien lehnen dessen Einsatz ab. Die Thüringer Fachstellen für Suchtprävention haben in ihrem Zusammenschluss als Fachzirkel bereits 2019 einen gemeinsamen Standpunkt zum Einsatz des Revolution Train aufgrund wissenschaftlicher Betrachtungsweisen verfasst und dieser wird unverändert von der Landesregierung respektive dem für Gesundheit und Suchtprävention zuständigen Ministerium mitgetragen. Der Einsatz in Thüringen wird aus suchtfachlicher Sicht abgelehnt. Zu Frage 3: Moderne und wirksame Suchtprävention basiert auf wissenschaftlich fundierten Erklärungsmodellen für die Entstehung von Suchtverhalten und richtet den Blick auf die Stärkung von personalen und interpersonalen Ressourcen in Verbindung mit Wissensvermittlung. Intensive Beziehungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen ist dabei unabdingbar und kein aktionistisches Momentanangebot. Dementsprechend ist es notwendig, suchtpräventive Angebote und Maßnahmen langfristig anzulegen und ritualisiert umzusetzen. Kontinuierliche Arbeit zur Suchtprävention in den Kommunen und den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen durch stabile und im Thema qualifizierte Personalkompetenz ist ein absolut notwendiges Erfordernis. Durch die Landesregierung und die Thüringer Fachstellen für Suchtprävention werden Maßnahmen unterstützt und befürwortet, die folgenden Zielen dienen: Stärkung der Persönlichkeit, Kompetenztraining, Ressourcenaktivierung, Strategien zur Schadensminimierung, Vermittlung substanzbezogener Informationen und Risikowissen, Motivationsbildung zu Verhaltensänderungen und auch das Unterbreiten von Hilfsmöglichkeiten. Beispielsweise stellt das Präventionszentrum der Suchthilfe in Thüringen gGmbH folgende Materialien mit Schulungen für Thüringer Fachkräfte zur Verfügung, um suchtpräventive Angebote mit Jugendlichen auszuleihen und umzusetzen: „High five“ – interaktive Ausstellung zum Thema „illegale Drogen“, „locker und cool mit 0,0“ – interaktive Ausstellung zur Alkoholprävention, „Rauchfrei – ich auch“ – interaktive Ausstellung zur Tabakprävention, „Spurwechsel“ – Methodenhandbuch zum Umgang mit Medien, „Bordbuch“ – Arbeitshilfe für praktische Angebote mit Kindern und Jugendlichen und suchtkranken Müttern und Vätern. Zudem wird die Kampagne „Be Smart – Don‘t Start“ – bundesweiter Wettbewerb für rauchfreie Schulklassen koordiniert. Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung empfehlen keine Einrichtungen des Freistaats Thüringen den Einsatz des Revolution Train. Sofern dieses Projekt in einzelnen Kommunen präsentiert wird, geschieht die Organisation und Finanzierung unseres Wissens nach beispielsweise durch Privatinitiativen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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