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Dirk Bergner

FDP 22.10.2021 Sitzungen 7/62

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Herr Präsident, ich hatte es unzulässigerweise bereits bilateral gelöst und zum Ausdruck gebracht, (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ich ha- be noch 6 Minuten!) ich weiß, dass Sie mehr Redezeit haben, deswegen lassen Sie mir doch jetzt endlich mal die paar Minuten, die ich hier habe. Dann will ich dazu das sagen, was ich sagen wollte. Dann können wir uns immer noch über das Thema von Anfragen unterhalten. Aber es ist nun mal so, dass wir ausweislich der Geschäftsordnung nicht so viel Möglichkeiten haben zu reden wie Sie und deswegen auch erst mal das sagen wollen, was wir sagen wollen. Damit komme ich zurück zu dem, was ich mir vorgenommen hatte, nämlich ein wesentlicher, mehrere wesentliche Punkte, die wir nicht vergessen dürfen. Ich möchte die Geschichte erwähnen mit den Mehrbelastungsausgleichen, die jetzt mit Abgeltungsklauseln versehen sind, mit befristeten Investitionspauschalen usw., das ist heute alles schon zum Ausdruck gekommen. Aber mich treibt noch ein ganz wesentlicher anderer Punkt um, nämlich die Tatsache, dass auch das vorgelegte Gutachten eben nicht an einen wesentlichen Kritikpunkt, den wir schon seit vielen Jahren äußern, rangeht, nämlich die Frage der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs. Nach wie vor ist bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs eben nicht der Investitionsstau berücksichtigt. Ich will es für all diejenigen erläutern, die damit nicht so sehr viel zu tun hatten und haben: Die Ermittlung des Finanzbedarfs geschieht anhand der getätigten Ausgaben. Das bedeutet, dass die Ausgaben, die nicht getätigt worden sind, weil die Kommunen sie sich nicht leisten konnten, eben nicht und auch jetzt bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs leider immer noch nicht Gegenstand sind. Wenn wir also immer noch auf Straßen herumholpern, die vor inzwischen 70 Jahren und länger gepflastert worden sind, weil wir das Geld bislang nicht hatten, sie zu sanieren, weil es auch an den Eigenmitteln gefehlt hat und immer noch fehlt, dann bedeutet das, dass die eben bei diesem kommunalen Finanzbedarf nicht enthalten sind. Wenn wir immer noch uralte Bogenbrücken – die schön sind, aber eben auch nicht saniert – haben, weil das Geld fehlte, dann ist das eben nicht bei der Erfassung des kommunalen Finanzbedarfs dabei, und es beschreibt natürlich eine erhebliche Unterfinanzierung der kommunalen Familie. (Beifall Gruppe der FDP) Das betrifft auch andere Punkte, ich will mit Blick auf Redezeiten ein weiteres Beispiel bringen: Denn auf die Kommunen, nicht nur im Freistaat Thüringen, aber da eben auch, kommen erhebliche Anforderungen zu – nebenbei gesagt: richtigerweise, ich bin da begeistert, wenn wir es in den Griff kriegen sollten –, was das Thema „Barrierefreiheit“ anbelangt. (Beifall Gruppe der FDP) Mit den Ausgaben für Barrierefreiheit – sei es nur die Internetseite einer Stadt, einer Verwaltung, einer Gemeinde, aber eben auch mit den ganzen baulichen Umbauten – ist es eben so, dass bislang bei der Erfassung des Finanzbedarfs nur die erfasst werden konnten, die bereits finanziert haben. Aber wir haben eben erhebliche Defizite bei dem, was dort passieren müsste. Deswegen, meine Damen und Herren, möchte ich auch das an dieser Stelle nicht verschweigen: Ich halte das nach wie vor für einen großen Systemfehler beim Ermitteln des Finanzbedarfs der Kommunen in unserem Land und ich werde auch nicht schweigen, das zu wiederholen. Ich möchte noch einen Satz zum Abschluss bringen: Ich finde, wir sollten diese Diskussion sachlich führen und in der Sache. Und das, was heute hier an Äußerungen über Frau Prof. Färber gefallen ist, das war unter aller Gürtellinie. Ich habe diese Frau im Ausschuss als eine Frau mit einem profunden Fachwissen erlebt, mit einem bemerkenswerten Standing und komme zu der aus meiner Sicht anderen Einschätzung, Herr Kollege Bilay: Ich fand, es hat am laufenden Band geklatscht, als die Frau gesprochen hat, weil sie nämlich die ganzen Fehler und Mängel um die Ohren gehauen hat, und das war auch gut so. (Beifall Gruppe der FDP) Ich habe also großen Respekt vor Frau Prof. Färber und finde es unsäglich, wenn man so mit anderen Leuten umgeht. Man kann sie kritisieren, man kann sich fachlich auseinandersetzen, aber dies so despektierlich an der Person auszumachen und einen Menschen dabei so unter aller Gürtellinie zu betrachten, das ist etwas, wo wir nicht mitgehen können. Und – Herr Präsident, ich komme zum Ende – damit ist leider auch meine Redezeit vorbei. Ich freue mich auf eine engagierte Diskussion in den Ausschüssen im Dienste unserer Kommunen. Danke schön. (Beifall CDU, Gruppe der FDP)

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