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Heike Werner

22.10.2021 Sitzungen 7/62

Fragestunde

Herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst teile ich die Schlussfolgerung des Abgeordneten Zippel, dass es einer breiten Mitwirkungsbereitschaft möglichst vieler kompetenter Impfakteure an möglichst vielen Impforten bedarf, um die Impfquoten in Thüringen zu erhöhen. Deshalb haben wir die Impfstellen nicht auf breiter Ebene wie in anderen Bundesländern geschlossen und werden diese auch weiterhin betreiben, wo die Nachfrage dies rechtfertigt. Dies gilt insbesondere für die mobilen Impfteams. Zu den Einzelfragen möchte ich wie folgt antworten: Mit Stand Oktober 2021 wurden in Thüringen durch Impfstellen 976.400 Personen geimpft, durch Impfzentren 447.220 Personen, durch mobile Impfteams 137.366 Personen, durch Vertragsarztpraxen 905.587 Personen und durch Betriebsärzte 21.125 Personen. Ich kann die Zahlen gern noch mal zureichen. Dabei handelte es sich um Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen. Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen aktuell keine Zahlen zu den Kosten je Impfung in Impfstellen und Impfzentren vor. Die Gesamtkosten der Impfkampagne betrugen bis August 2021 – das ist der letzte abgerechnete Monat – 46.125.214,32 Euro. Davon wurden dem Land bisher 25.505.896,95 Euro vom Bundesamt für soziale Sicherung erstattet. Eine Erhebung der Kosten je Impfung in Impfzentren und Impfstellen erfolgt seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, die mit der Durchführung der Impfungen durch das Land beauftragt wurde, nicht. Die zur Ermittlung der durchschnittlichen Kosten notwendige Zahl der geimpften Personen mit Stand August 2021 ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen angefragt. Sobald mir die erforderlichen Daten vorliegen, werde ich den Wert schriftlich nachreichen. Zu Frage 3: Die Vergütung der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner ist in § 9 der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Sie beträgt je Impfung 20 Euro, bei Aufsuchung der zu impfenden Person 35 Euro und bei jeder weiteren im Rahmen des Aufsuchens geimpften Person 15 Euro. Darüber hinaus fallen auch Kosten für den Impfstoff an. Zu Frage 4: Die Kosten der unterschiedlichen Impfsonderaktionen sind durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wegen der unterschiedlichen Inanspruchnahme nicht durchschnittlich darstellbar. Allein auf der BUGA gab es die unterschiedlichsten Teilnahmequoten, sodass die Kosten je Quote ebenfalls unterschiedlich hoch sind. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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