Prof. Dr.-Ing. Kaufmann
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann hat jetzt die Landesregierung das Wort. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, zunächst einmal möchte ich mich bei allen Abgeordneten, die im HuFA da sehr intensiv mitdiskutiert haben, bedanken. Das Thema ist in der Tat ein sehr schwieriges Thema und es ist nicht so, Herr Montag, dass, wenn man irgendetwas festgestellt hat dazu, dann schnell gearbeitet ist, so nach dem Motto: beschlossen und gearbeitet ist dann schnell. Es ist eine außergewöhnlich schwierige Materie, die sich ableitet aus dem Treueverhältnis, das der Beamte hat, und der Notwendigkeit der Alimentation aus dem Grundgesetz. Ich möchte noch mal sagen und hier feststellen: Wir haben einen verfassungsgemäßen Vorschlag vorgelegt. Niemand, Herr Mühlmann, nicht der Beamtenbund, nicht der Interessenverband, den Sie angesprochen haben, nicht das Gutachten des Landtags, auch nicht der Rechnungshof oder andere, die sich geäußert haben, sagen, dass es ein verfassungswidriger Entwurf ist. Also das, was wir als Gesetzentwurf vorgelegt haben, das jetzt noch mal in den Zahlen konkretisiert wurde, ist eine verfassungsgemäße Alimentation, die hier gezahlt wird. Das will ich zunächst feststellen. Auch wenn sich der eine oder andere Beamte schon sehr intensiv geäußert hat und gern möchte, dass alle Welt weiß, was er da aufgeschrieben hat, das ist zunächst mal Fakt. Natürlich ist auch Fakt, dass es sehr kompliziert ist, jetzt immer wieder die Anpassung vorzunehmen. Das ist nicht der Wunsch des Freistaats Thüringen gewesen und auch kein Wunsch eines anderen Bundeslandes und des Bundes, sondern das ist eine Ableitung des Bundesverfassungsgerichts, das eben festgestellt hat, indem es einen Vergleich zur Grundsicherung gezogen hat, das als Maßstab genommen hat, was es bedeutet, wenn bei einer vierköpfigen Familie, also zwei Partner und zwei Kinder, einer als Beamtin oder Beamter arbeitet und ob das ausreicht, um über dem Limit des Grundsicherungsniveaus zu sein. Da spielen eben – das haben wir nicht verursacht und das ist auch misslich – ganz viele Faktoren rein, außer denen, die gesetzlich festgelegt werden, eben auch, ob in Erfurt noch mehr freie Möglichkeiten für Kinder bestehen, das Museum, den Zoo oder etwas anderes zu besuchen. Alles müssen wir auch aus diesem Teil des Bildungs- und Teilhabesektors mit einarbeiten. Das machen wir. Dafür haben wir jetzt Programme, die wir selbst entwickelt haben, die kein Geld gekostet haben. Das heißt, das können wir berechnen und Ihnen immer wieder vorlegen. Ich sehe auch, dass die beiden Entschließungsanträge auch auf den Wunsch des Beamtenbundes eingehen, nämlich zu sagen, wie wir das Besoldungsrecht in Thüringen anpassen können. Es ist keine Modernisierung. Es ist einfach eine andere Art, mit der Besoldung umzugehen. Sie werden mir als Finanzministerin nicht verwehren, dass ich sage, zunächst einmal muss es aufkommensneutral sein. Denn wenn wir es nicht aufkommensneutral machen – wir haben heute den Haushalt diskutiert –, dann wird es an anderen Stellen fehlen. Was wir auch dabei berücksichtigen müssen, wir nehmen das natürlich auf und werden das auch angehen, auch mit den zwei Beamtinnen und Beamten, die ich dafür zur Verfügung habe. Wir werden natürlich – das ist selbstverständlich – auf den Beamtenbund zugehen und die eigenen Vorstellungen, die der Beamtenbund an der Stelle hat, natürlich auch versuchen mit umzusetzen, denn bei der Umsetzung ist das Problem, nicht bei den Ideen. Die Umsetzung wird die Schwierigkeit sein. Was mir besonders am Herzen liegt, ist, wir haben auf der einen Seite die Alimentation, wie gesagt, da gibt es kein Wenn und Aber, das ist auch völlig unbestritten. Wir haben auf der anderen Seite aber natürlich auch Tarifbeschäftigte in unseren Reihen. Jetzt möchte ich nicht, dass ich einen gegen den anderen ausspiele,
(Beifall SPD)
aber Fakt wäre, Herr Mühlmann, wenn wir genau das gemacht hätten, was der Beamtenbund als einzige Lösung aus seiner Sicht vorgeschlagen hätte, wir hätten den Beamtinnen und Beamten pro Monat 400 Euro brutto mehr bezahlen müssen und wir hätten keine Möglichkeit gehabt, dieses Geld auch den Tarifbeschäftigten in einer vergleichbaren Beschäftigung zuteilwerden zu lassen. Das wäre nicht möglich gewesen. Ich denke, wenn wir diese Alimentation auf andere Füße stellen wollen – wie gesagt, wir sind für viele Vorschläge da sehr offen –, dann müssen wir natürlich auch die Gerechtigkeit innerhalb einer gesamten Landesverwaltung letztendlich auch in Anlehnung an die Kommunen mit beachten. Das dauert eine Weile, aber für uns ist das kein Problem. Ich will noch etwas sagen. Sie hatten den Verband der Verwaltungsrichterinnen und -richter angesprochen. Für mich persönlich gibt es zwei Dinge, die man da trennen muss: Zunächst einmal haben wir Gewerkschaften, den tbb und Verbände. Das sind Interessenverbände, die das gute Recht haben, sich zu äußern – auch in dem Sinn, wie das jetzt hier vorgetragen wurde. Aber das ist ein Unterschied, ob ein Verwaltungsrichter über den Verband die Verbandsmeinung äußert oder ob er dann im Gericht sitzt und über einen ganz konkreten Sachverhalt abstimmen muss.
(Beifall SPD)
Da gibt es ganz eineindeutig eine Trennung, weil natürlich der Verband immer mehr fordern kann, als der Richter am Ende auch nach Ansicht und Prüfung urteilen muss. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, und ich denke, die sollte man auch im Interesse der Verbände und Gewerkschaften auseinanderhalten. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
