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Raymond Walk

CDU 22.10.2021 Sitzungen 7/62

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher – die sich jetzt etwas verdünnisiert haben. Ich will noch etwas zu dem Bereich Kommunalfinanzen sagen, weil das von fast allen Kolleginnen und Kollegen auch hier angesprochen wurde. Ich will voranstellen, auf unsere Kommunen ist Verlass. Sie sind der stabile Anker vor Ort und sind die Macher vor Ort, (Beifall CDU) auf die wir uns immer verlassen können. Daher geht mein Blick auch erst mal in die Vergangenheit zurück. Meine CDU-Fraktion hat bereits vor über einem Jahr im Juni 2020 einen Antrag unter dem passenden Titel – wie ich finde – „Kommunalen Finanzausgleich in Thüringen anpassen, um Selbstverwaltung zu stärken“ auf den Weg gebracht, der auch mit großer Mehrheit beschlossen wurde. (Beifall CDU) Ein Ergebnis dieses Antrags war die Einrichtung eines Unterausschusses KFA. Anlässlich der 11. Sitzung des Unterausschusses KFA im September 2021 hat Staatssekretärin Schenk den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichgesetzes und zur Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 im Unterausschuss vorgestellt und ganz klar und deutlich gemacht – und das ist jetzt spannend –, mit dem von ihr kurz dargestellten Gesetzentwurf sei beabsichtigt, einen weitgehenden Schlussstrich unter die vielfältig vorgetragene Reformbestrebung hinsichtlich der vertikalen und auch horizontalen Finanzmassenverteilung zu setzen. So sagt es das Protokoll. Ich will hier ganz deutlich sagen: Da machen wir nicht mit. (Beifall CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in aller Kürze – zumal wir uns in der ersten Lesung befinden – einige Anmerkungen aus den Stellungnahmen der beiden kommunalen Spitzenverbände aufgreifen, was die dazu sagen, dass unter der Reform des KFA ein Schlussstrich gezogen werden soll. Wir haben eben schon vom Kollegen Dittes gehört, wie gut es den Kommunen geht, er nannte eine Zahl, 212 Millionen mehr. Kollege Hey hat eine andere Zahl genannt, 1,5 Millionen, das konnte ich jetzt noch nicht so richtig einordnen, wir können es ja dann erörtern, Kollege Hey. Deswegen will ich erst mal auf das eingehen, was der Thüringer Landkreistag in seiner Stellungnahme gesagt hat. Das ist insofern spannend, Minister Georg Maier, weil das parteiübergreifend ist und wir auch wissen, dass Sie eine Anzahl von SPD-Landräten in den Reihen haben. Das Votum ist einstimmig ausgefallen und ich will aus der Stellungnahme zitieren: „Nach Beteiligung der Landkreise und einstimmiger Beschlussfassung in unseren Verbandsgremien können wir Ihnen mitteilen, dass wir den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ausgleichsgesetzes unter Aufhebung des Thüringer Gesetzes für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 auf das Schärfste ablehnen.“ (Beifall CDU) Der Landkreistag, so kennen wir ihn, stellt das ja nicht einfach in den Raum, sondern er hat es aus meiner Sicht auch sehr detailliert und nachvollziehbar begründet. Die Gründe will ich gern anführen: Aus Sicht des Landkreistags darf es keine Kürzungen bei den Schlüsselzuweisungen an die Landkreise geben; die 43 Millionen wurden vorhin schon angesprochen. Die Kreisumlagen, das wird befürchtet, werden in 2020 daraufhin in etwa 3 bis 4 Prozent im Durchschnitt ansteigen, man holt sich das Geld also von den Kommunen wieder zurück. Und gleichzeitig müsse man Ausgabensteigerungen bei den Landkreisen und Kommunen in der FAG-Masse und in den Schlüsselzuweisungen berücksichtigen. Zuweisungen – das ist der letzte Punkt – des Bundes müssten auch tatsächlich bei den Landkreisen und den Kommunen ankommen und dürften nicht in einer Pufferrechnung – Zitat des Innenministeriums – untergehen. (Beifall CDU) Lassen Sie mich den zweiten Bereich aufgreifen, das sind die Gemeinden und Städte, die haben sich auch geäußert. Auch da will ich gern aus der Stellungnahme zitieren: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung angesichts des knappen Zeitfensters ein erstes Zwischenergebnis für das nächste erreichbare Finanzausgleichsjahr 2020 vorgeschlagen. Dieses erste Zwischenergebnis im partnerschaftlichen Beteiligungsprozess zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs stellt eine“ – jetzt kommt es – „Einsparung zugunsten des Landes, aber zulasten der Kommunen von insgesamt einem Minus von 23 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2021 dar.“ (Beifall CDU) Wir sprechen heute – Herr Dittes, Herr Hey, alle anderen, die diese Vergleichszahlen hier schon in die Debatte eingebracht haben – über das FAG, wir sprechen heute über das Gesetz für die kommunale Investitionsoffensive und wir sprechen über das sogenannte Kleine-Kommunen-Programm, darum geht es. Deswegen machen die Stellungnahmen der Spitzenverbände eines deutlich: Der vorliegende Gesetzentwurf zum Finanzausgleichsgesetz – das ist ja eben angesprochen worden auch vom Kollegen Hey – von 107 Millionen Euro plus ist natürlich eine Mogelpackung. Das will ich auch gern gleich im Anschluss erklären. (Beifall CDU) Eine ernsthafte und nachhaltige KFA-Reform – das hatten wir uns eigentlich auf die Fahnen geschrieben – steht nach wie vor aus; auf die werden wir auch nicht verzichten. (Beifall CDU) Dass das bei den schwierigen Mehrheitsverhältnissen zurzeit schwierig ist, wissen wir. Deswegen macht es auch wenig Sinn, jetzt an dieser Stelle hier weiter zu diskutieren. Ich will nur für meine Fraktion ankündigen, dass wir an diesem Ziel selbstverständlich festhalten werden. Ich will noch etwas sagen zu den 107 Millionen: Die statistische Erhöhung ist deswegen Kosmetik, weil Georg Maier oder Frau Taubert das ganz einfach gemacht haben – Buchungstrick, die Investitionspauschale, diese 100 Millionen aus einem anderen Haushaltstitel jetzt einfach eingebucht in die FAGMasse, das sind 100 Millionen mehr. Dann hat man noch 7 Millionen draufgepackt, dann sind es 107 Millionen. So ist es natürlich nicht. Das ist von der einen Tasche in die andere. Deswegen müssen wir uns ehrlich machen, dass der Anstieg der FAGMasse um 107 Millionen eigentlich einer ist von lediglich 7 Millionen. Wenn man dann dagegen rechnet, dass das Kleine-Kommunen-Programm ersatzlos wegfällt, 30 Millionen, haben wir in der Tat ein Minus von 23 Millionen. Das sind genau die Punkte, die wir dann in der Debatte in den Ausschüssen erörtern müssen. Ich bin ja offen, Kollege Hey und Kollege Dittes. Sie schütteln schon wieder mit dem Kopf. Sie haben andere Zahlen, die haben Sie eben vorgetragen. Das hören wir uns gern an. Ich freue mich auf die Diskussion, auf die Erörterung in den Ausschüssen gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, gemeinsam mit Ihnen als Fraktion, mit der Landesregierung und auch mit den Fachleuten. Ich bin mir sicher, dass wir ein Ergebnis bekommen werden. Kollege Hey hat es ja so schön gesagt: Aufgabe des Parlaments ist natürlich, sich zu streiten, die Dinge zu erörtern, Argumente aufzunehmen. Zum Schluss müssen wir entscheiden, und das muss jeder nach bestem Wissen und Gewissen machen. Das werden wir tun. Wir wollen die Latte gar nicht hochlegen, wir sind unseren eigenen Wählern verpflichtet, unserem Programm, wie alle anderen auch. Deswegen bin ich mir auch ziemlich sicher, dass wir eine Lösung hinbekommen werden, weil wir es auch hinbekommen müssen. Das erwarten die Menschen zu Recht. (Beifall CDU, SPD) Ich will in der Schlussbetrachtung noch mal vier Punkte ansprechen, die uns wichtig sind. Worauf kommt es an? Aus unserer Sicht müssen die Zuweisungen nach dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden – also diese 30 Millionen – verstetigt werden. Alle, die dabei waren, wissen und wenn man ins Gesetz schaut, steht es auch drin, in § 1 Abs. 2, dass diese Mittel verstetigt werden. Das heißt, wir müssten das wieder rausstreichen. Das wollen wir nicht. Zweiter Punkt: Die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bleibt auf der Agenda, das will ich jetzt abkürzen. Dazu ist schon viel gesagt worden. Dritter Punkt: Was wir wollen, ist eine echte Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs in der FAG-Masse, nicht diese 100 Millionen, die falsch gebucht sind oder rübergebucht worden sind. Das ist zu wenig. Genauso ist es zu wenig, einfach 43 Millionen – auch diese Zahl wurde öfter genannt – aus dem Bereich der Landkreise rüberzubuchen auf den Bereich der Kommunen. Das hat Auswirkungen und bedeutet – damit man sich das mal vorstellen kann – für unseren Wartburgkreis ein Minus von 4,5 Millionen. Natürlich muss sich der Kämmerer Gedanken machen, wie er diese Kosten ausgleichen kann. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir haben 15 Millionen in der Rücklage!) – Das will doch niemand bestreiten. – Die Gefahr, dass dadurch die Kreisumlage steigt, wie es der Gemeinde- und Städtebund und auch der Thüringer Landkreistag gesagt haben, in einer Größenordnung von 3 bis 4 Prozent, ist doch nicht vom Tisch zu wischen. Ob das jetzt genau so realistisch ist, werden wir sehen. Ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass das Gegenstand der Erörterungen in den Ausschüssen sein wird. Eines will ich noch sagen, Herr Maier, und das will ich Ihnen wirklich zugutehalten: Die Selbstkritik der Landesregierung. Das ist nicht ironisch gemeint. Immerhin hat Frau Schenk in der von mir bereits erwähnten Sitzung im Unterausschuss gesagt, dass erheblicher Zeitdruck entstanden ist in der Landesregierung. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Zitat aus den Ausschüssen, das geht nicht! § 78 Abs. 2 der Geschäftsordnung, guck mal nach!) Frau Schenk hat sinngemäß gesagt, dass erheblicher Zeitdruck entstanden ist aufgrund der ausgefallenen Neuwahlen und dass sie sehr wohl sieht, dass erheblicher Überarbeitungsbedarf noch vorhanden ist, insbesondere im Bereich der Soziallasten. Ich denke, das ist ein erster Schritt, dass wir genau über diesen Punkt noch mal sprechen und das erörtern müssen. Klar ist auch – das ist mein letzter Satz –, vor uns liegen schwierige Verhandlungen, das werden auch harte Auseinandersetzungen werden. Ich bin da bei Kollegen Hey, wir werden streiten, wir werden uns mit den Fachleuten auch auseinandersetzen und dann werden wir entscheiden. Abschließen will ich damit, wie ich auch begonnen habe: Die Kommunen können sich auf uns verlassen, wir verlassen uns auf die Kommunen und gemeinsam müssen wir für die Menschen im Land das Beste erreichen. Unsere Fraktion, meine Fraktion ist gern bereit mitzuhelfen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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