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Robert-Martin Montag

FDP 22.10.2021 Sitzungen 7/62

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Richtige Rede, anderer Abgeordneter. Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen – danke lieber Thomas, dass Du schon auf dem Weg warst, aber in dem Fall: überholen ohne einzuholen –, wir haben heute in der zweiten Beratung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur verfassungsgemäßen Alimentation und werden darüber abstimmen. Und ja, leider ist – das haben wir ja nicht nur in den Vorreden, sondern auch in der Diskussion in den Ausschüssen gehört – durch die Urteile, die wir über Verfassungsgerichte bekommen haben, eben klar, dass die Besoldung auch hier in Thüringen seit Jahren verfassungswidrig ist. Das will der Gesetzentwurf beseitigen, das ist im Grunde gut und dem kann man auch im Grunde, zumindest der Intention, durchaus zustimmen, gerade deswegen, weil er aus unserer Sicht jedenfalls versucht, sich ein Stück weit dem Spannungsfeld auch der haushalterischen Prämisse zu stellen, und dem auch Genüge tun will. Aber – und das kommt nicht nur, weil es eine Oppositionsrede ist, sondern natürlich auch, weil tatsächlich einige Fragen offenbleiben und die Fragen sind keine kleinen Fragen –: Der Gesetzentwurf kann maximal als Zwischenlösung gelten, denn das Besoldungsrecht ist in Gänze, glaube ich, nicht mehr zeitgemäß. Wir haben das auch schon angesprochen in unserem Antragskonvolut – wie ich das immer so gerne sage – „Update für den Öffentlichen Dienst“ aus dem Juni, wo wir auch schon die Befassung damit eingefordert haben. Denn wir vermissen natürlich da eine Lösung, die auch schon seit Jahren mit den Kolleginnen und Kollegen, den Beamtinnen und Beamten eben besprochen wird, die hier auch Druck machen, zumindest haben sie das auch sehr nachdrücklich in den Gesprächen mit uns getan. Ein weiterer Punkt ist die Lösung der Landesregierung. Die arbeitet sich eben dezidiert auf den Cent genau an den Kriterien der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung ab. Da wurden also mit hohem Arbeitsaufwand und viel, viel Fleiß verschiedenste Daten zusammengetragen und die Grenze zur verfassungswidrigen Alimentation errechnet. Die dann im Gesetzentwurf festgesetzten Grundlagen zur Besoldung hangeln sich an der Grenze entlang, und da wird es dann eben auch problematisch. Wie ja auch der Antrag der regierungstragenden Fraktionen erahnen lässt, müssen wir zukünftig – zumindest wenn das Recht so bestehen bleibt – jedes Mal, wenn sich irgendetwas bei den Daten in der Grundversorgung ändert, hier quasi in einer permanenten Endlosschleife auch das Besoldungsrecht ändern. Das macht erkennbar keinen Sinn. Also wenn man diese Bezugsdaten nimmt, hat man in der Zeit, bis man zur Entscheidung kommt, unterjährig, wahrscheinlich mehrfach unterjährig, eben auch wieder einen verfassungswidrigen Zustand, und dann ist wieder damit zu rechnen, dass viele Beamtinnen und Beamte dagegen Widerspruch einlegen werden. Und das, sage ich mal, diese Art ist natürlich mit dem Fürsorge- und Treueverhältnis zwischen Dienstherr und Beamten nicht in jedem einzelnen Fall wirklich vereinbar. Und es gibt auch im Gesetzentwurf eine Verknüpfung der Alimentation mit der Grundsicherung, die – das habe ich schon gesagt – zeitverzögert dann auch hier wieder angehoben wird und leider nicht mehr auf eine auf die Wertigkeit des Amts bezogene Besoldung abstellt. Auch das haben wir im Ausschuss versucht zu erfragen: Wenn Sie Eingangsämter streichen, schwindet sozusagen der Abstand zu den Eingangsämtern höherer Besoldungsgruppen. Der muss sich aber auf die Wertigkeit des Amts, das heißt der Aufgaben, die man zu tun hat, beziehen. Da haben wir noch keine aus meiner Sicht hinreichende Antwort bekommen, welche neuen Aufgaben das sind oder wie sich denn die Bewertung dieser Wertigkeit durch die Landesregierung geändert hat. Wir als FDP – ich habe es gesagt – fordern einen umfassenden Blick auf die Besoldung unserer Thüringer Beamten und auf die Grundsätze der Alimentation, der Treue und Fürsorge als Dienstherr, auf die Fachkräftegewinnung, die nicht unerheblich davon abhängt und damit zukünftige Arbeitsleistung und Leistungsfähigkeit unserer öffentlichen Verwaltung sicherstellen soll. Und genau daher haben wir mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag eingebracht. Das Ende meiner Redezeit wird angezeigt, dieses Mal halte ich mich daran. Ich hoffe, dass wir in überschaubarer Zeit tatsächlich gemeinsam zu einem neuen Besoldungsrecht kommen. Uns, aber auch die Beamtinnen und Beamten, haben Sie bei der Debatte an Ihrer Seite. Ich danke Ihnen sehr herzlich für die freundliche Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall SPD, Gruppe der FDP)

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