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Janine Merz

SPD 22.10.2021 Sitzungen 7/62

Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der vorliegende Entwurf zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts in Drucksache 7/3575 wurde am 2. Juli 2021 in der 52. Sitzung des Thüringer Landtags durch die Landesregierung eingebracht und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich insgesamt in drei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf befasst. In der 32. Sitzung am 16. Juli 2021 wurde der Gesetzentwurf erstmals beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren sowie die Durchführung eines Online-Diskussionsforums bis zum 6. September 2021 beschlossen. Angehört wurden neben den kommunalen Spitzenverbänden unter anderem der Thüringer Beamtenbund, der DGB, Interessenvertretungen der Richterschaft und der Hochschullehrer. Auch der Thüringer Rechnungshof hat eine entsprechende Stellungnahme vorgelegt. Die Ergebnisse der Anhörung wurden auf Bitte des Ausschusses hin seitens der Landtagsverwaltung in einer Synopse in Vorlage 7/2603 zusammengefasst. Für diese umfangreiche Zuarbeit an dieser Stelle noch mal herzlichen Dank. Zusätzlich wurde bereits am 21. Mai 2021 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine gutachterliche Stellungnahme zu diesem Gesetzentwurf beim Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags beauftragt. Diese wurde in den weiteren Beratungsverlauf einbezogen. Am 17. September in seiner 33. Sitzung wertete der Ausschuss die Ergebnisse der Anhörung aus. Finanzministerin Heike Taubert sagte im Zuge der Beratung eine ergänzende Stellungnahme der Landesregierung zu den vorgebrachten Argumenten der Gutachten bzw. Stellungnahmen der Anzuhörenden zu. Diese wurde dem Ausschuss in Vorlage 7/2692 schriftlich zur Verfügung gestellt. Weiterhin enthielt die benannte Vorlage eine erste Überarbeitung der Beträge der Familienzuschläge seitens des TFM. Damit wurden Veränderungen auf Bundesebene im SGB II sowie bei den Rundfunkbeiträgen berücksichtigt. Die Änderungen wurden durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in Vorlage 7/2763 in das Verfahren eingebracht und am 15. Oktober in der 34. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses beschlossen. Weiterhin wurden ergänzend in dieser Sitzung die Inhalte des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes mündlich vorgestellt. Der Haushalts- und Finanzausschuss fasste in der 34. Sitzung die Beschlussempfehlung mit der Drucksachennummer 7/4224 und empfiehlt darin die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Form. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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