Robert Sesselmann
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen sieht vor, dass die Kommunen finanziell vernünftig auszustatten sind, um ihren Aufgaben sowohl im eigenen als auch dem übertragenen Wirkungskreis gerecht werden zu können. Wenn man wie ich in einem Kommunalparlament tätig ist, so muss man feststellen, dass viele Projekte nicht mehr ausgeführt werden können. Ich denke da an den Neubau des Feuerwehrgebäudes in der Gemeinde Frankenblick, der dem Corona-Krisenmanagement der Landesregierung zum Opfer fiel. Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl von Fällen, wo Gemeinden eben nicht finanziell ordentlich ausgestattet sind. Aber auch die kreisfreien Städte, wie beispielsweise Suhl, oder die Landkreise, hier der Landkreis Hildburghausen, klagen oder klagten gegen die aus deren Sicht unzureichende finanzielle Untersetzung ihrer Kommunen vor den Verwaltungsgerichten. Schulgebäude sind vielerorten in einem desolaten Zustand. Da muss man sich nur in meiner Heimat die Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg anschauen, da fallen einem zur Begrüßung die Fenster schon fast entgegen und in die Unterrichtsräume regnet es herein.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
stimmt doch gar nicht!) Da ist Digitalisierung zweitrangig, sehr geehrte Kollegen der FDP, wenn es schon am Essenziellen fehlt.
(Beifall AfD)
Die Krankenhäuser, an denen viele Kommunen beteiligt sind, sind chronisch unterfinanziert. Gute Ärzte wandern ab und man trifft dort oft nur Ärzte an, die allenfalls rudimentär Deutsch sprechen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Unverschämt!) Was mögen diese Kommunen denken, wenn die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen hier vollmundig den Thüringer Partnerschaftsgrundsatz bemühen, welcher zugunsten der Kommunen wirkt, und betonen, dass es zu keiner Unterfinanzierung kommen würde. Was nutzen hier positive Zahlen, die von der Linksfraktion in den Raum gestellt werden, wenn man doch vor Ort erkennt, mit welchen finanziellen Problemen und welchem Investitionsstau sich die Kommunen herumschlagen müssen.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das sind völlig unterschiedliche Sachen!) Meine Damen und Herren, es ist gut, dass es die kommunalen Spitzenverbände gibt, die wie Löwen für die Interessen der Menschen in ihren Gemeinden, Städten und Heimatkreisen kämpfen, damit sie als Partner auf Augenhöhe anerkannt werden. Sie sind die starke Stimme der Kommunen und vertreten die gemeinsamen Interessen engagiert, kompetent, verlässlich und – wenn es sein muss – auch unbequem ohne Blick auf das Parteibuch. Diese Erfahrungen werden die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen im Ausschuss wieder machen dürfen. So sieht nämlich der gelebte Partnerschaftsgrundsatz aus, Herr Minister Maier. Sie aber kennen unsere Kommunen nicht – jedenfalls nicht wirklich –, weil Sie sowohl als Stadtrat von Friedrichroda als auch als Kreistagsmitglied des Landkreises Gotha so gut wie nie dort gesehen werden.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Maier, Minister für Inneres und
Kommunales: Das ist eine Unverschämtheit! Das ist gelogen!) Sie können ja dazu dann noch was sagen. Unbequem wurde es bereits für die Landesregierung, als sie das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der – und ich möchte hier in Klammern setzen – und nicht der Universität zu Köln zum Finanzausgleichsgesetz, welches 199 Seiten dick ist, vorgestellt hatte. Darin finden sich Argumente, die allenfalls geworfen effektiv wirken. Dieses der Revision zugrunde gelegte Gutachten konnte die Erwartungen der kommunalen Spitzenverbände in keiner Weise erfüllen. Ich darf hier auf die Resolution des Thüringer Landkreistags als Ergebnis der Landrätekonferenz vom 21. zum 22.09.2021 in Zeulenroda verweisen, wonach dieser vor einem finanziellen Kahlschlag warnt. In dieser Resolution heißt es – ich darf zitieren –: „Für die Landkreise ist der Entwurf für den Kommunalen Finanzausgleich 2022 vollkommen inakzeptabel, da das Land 43 Millionen Euro im Vergleich zu 2021 ersatzlos streichen will. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der Landkreise im Sozialbereich und beim Personal durch Tarifund Besoldungsanpassungen massiv an. Kürzungen der Landeszuweisungen und steigende Ausgaben passen nicht zusammen! Die Landkreise brauchen zwingend ausreichend Geld vom Land. Die Sozial- und Jugendhilfe machen über 60 Prozent der Haushalte der Landkreise aus, hinzu kommen Straßenunterhaltung oder ÖPNV u.a.m.“ Diese Kürzungen und die durch die vollstände Revision geplante rechnerische Verschiebung von 6,4 Prozent der Zuschussbedarfe zulasten der Landkreise führen zu einer höheren Kreisumlage für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte. Thüringer Kommunen liegen bereits jetzt bei ihren Kreisumlagen deutschlandweit auf dem vierten Platz. Mit einer Umsetzung dieses Gesetzesvorhabens, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird Thüringen zum absoluten Spitzenreiter, was die Höhe der Kreisumlagen betrifft. Das nennt sich nun Politik auf Augenhöhe und – ich darf ergänzen – zulasten der Bürger.
(Beifall AfD)
Obendrein befürchtet der Landkreistag auch einen Kahlschlag bei den Kommunen, denen das Land 30 Millionen Euro, genau genommen sind es 29,5 Millionen, durch Streichung der Zuweisungen an kreisangehörige Gemeinden in der Haushaltsposition in Kapitel 17 16 Titel 613 18 wegnehmen will. Dies führt nicht nur zu massiven Verwerfungen – Herr Prof. Dr. Voigt, Sie hatten es schon angesprochen – zwischen den Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden und Städten, sondern gerichtliche Prozesse über Grund und Höhe der Kreisumlage sind durch ein solch unverantwortliches Verhalten der Landesregierung vorprogrammiert. Die Stadt Suhl hatte kürzlich ein Klageverfahren angestrengt. Auch der Landkreis Hildburghausen klagt gegen die Landesregierung und macht klar: Das Gutachten des FiFo Köln sei sehr abstrakt, akademisch und schwer nachvollziehbar. Insofern werde man auch in Zukunft die Beschwerde des Landkreises Hildburghausen auf dem Klageweg deutlich machen. Der Landkreis hatte unter anderem herausgearbeitet, dass der Soziallastenansatz des § 13 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes methodisch unsauber und ungeeignet ist, einen angemessenen finanziellen Ausgleich unter den Sozialhilfeträgern zu schaffen. Zu kritisieren ist daher zu Recht, dass bei dem neuerlich vorgelegten Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung der Multiplikator 14 für den Soziallastenansatz unverändert geblieben ist. Zwar ist der Mehrbelastungsausgleich für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die FAG-Masse II, gemäß § 23 des Finanzausgleichsgesetzes um 32,6 Millionen Euro gestiegen. Hiervon, meine sehr verehrten Damen und Herren, profitieren jedoch nur die kreisfreien Städte um 30 Euro Zuwachs je Einwohner. Doch dahinter verbirgt sich eine Mogelpackung, denn dadurch verlieren die kreisangehörigen Städte über die Anwendung des § 1 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden 29,5 Millionen Euro, was zu deren Lasten geht. Herr Walk hatte das vorhin angesprochen. Hier besteht auf jeden Fall Nachbesserungsbedarf, denn aus unserer Sicht handelt es sich bei diesem Gesetz nicht um ein Gesetz zur Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden, sondern zur Schwächung der kreisangehörigen Gemeinden. Hierzu fällt mir auch ein Zitat von Franz Josef Strauß ein, der einmal sagte – ich darf zitieren –: „Das Eigenartige an Sozialisten ist doch, dass sie ihre Lehren aus der Vergangenheit ziehen, in der Gegenwart versagen und für die Zukunft goldene Berge versprechen.“
(Beifall AfD)
Gerade hier zeigt sich, dass es einer gewissen Aufmerksamkeit der bürgerlichen Kräfte bedarf, um das zunehmende Ungleichgewicht zwischen Stadt und Land nicht weiter durch rot-rot-grüne Politik zulasten des ländlichen Raums zu verlagern, denn wo sitzen die in deren Gunst stehenden Oberbürgermeister? In Erfurt, Gera, Weimar und auch im linksversifften Jena.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sa-
gen Sie mal, spinnen Sie?! Das ist eine Frechheit!)
