Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für den Vorbereitungsdienst des mittleren Polizeivollzugsdienstes kann im Gegensatz zu dem Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes aufgrund der unterschiedlichen Regularien bei den Abschlussprüfungen und in der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit lediglich eine allgemeine Aussage getroffen werden, da diese Zahlen statistisch nicht erhoben werden und nur unter erheblichem Aufwand eruiert werden können. Fakt ist, dass 150 Polizeimeisterinnen und Polizeimeister zum 1. Oktober 2021 im mittleren Polizeivollzugsdienst ernannt werden konnten. Im Verlauf der zweijährigen Ausbildung sind zwischenzeitlich 49 Anwärterinnen und Anwärter zurückversetzt und wiederholen somit das jeweilige Ausbildungsjahr. Das Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst konnten in diesem Jahr – Stand 19. Oktober 2021 – bisher 56 Kommissarinnen und Kommissare erfolgreich absolvieren. Unter diesen sind 22 Aufstiegsbeamte, also Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes, welche das Studium zum Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgreich beendeten. Für eine Anwärterin besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit zur Übernahme als Kommissarin nach dem Bestehen der erforderlichen Sportnormen. Des Weiteren haben sieben Studierende die Modulprüfung der Bachelorarbeit nicht bestanden und somit ebenfalls noch die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Unter diesen befinden sich zwei Aufstiegsbeamte. Im Endeffekt bedeutet das, dass diese sechs Anwärterinnen und Anwärter und die zwei Aufstiegsbeamten noch die Möglichkeit zum erfolgreichen Abschluss der Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst haben. So viel zu Frage 1. Zu Frage 2: Eine laufende Erhebung findet nicht statt. Diese Erhebung erfolgt grundsätzlich rückwirkend für das vergangene Jahr zu Beginn eines jeden Jahres. Für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst sind für das Jahr 2021 folgende Personalabgänge prognostiziert – im mittleren Polizeivollzugsdienst 2021: planmäßige Personalabgänge 121, sonstige Personalabgänge 12, ergibt insgesamt 133; im gehobenen Polizeivollzugsdienst: planmäßige Personalabgänge 71, sonstige Personalabgänge 7, sind gesamt 78. Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, sind für das Jahr 2021 für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst zusammen 211 Personalabgänge zu prognostizieren. Diesen stehen gegenwärtig 184 in den Landesdienst übernommene Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter gegenüber. 17 weitere könnten, wie in der Antwort zu Frage 1 aufgeführt, in diesem Jahr möglicherweise noch erfolgreich die Ausbildung bzw. das Studium beenden, sodass insgesamt 201 Absolventen den 211 Personalabgängen gegenüberstehen. Eine abschließende Aussage lässt sich aber erst treffen, wenn die im Jahr 2021 tatsächlich erfolgten Personalabgänge zahlenmäßig erfasst sind. Zu Frage 4: Am 21. Dezember 2020 hat der Thüringer Landtag in seiner 32. Sitzung beschlossen, die für die Jahre 2021 bis 2025 jährlich festgelegte Anzahl einzustellender Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter auf 300 vorzuziehen. Die Gewinnung von Nachwuchskräften gestaltet sich auch für die Thüringer Polizei immer schwieriger. In diesem Jahr konnten zum ersten Mal die Einstellungsmöglichkeiten nicht gänzlich ausgeschöpft werden. Daher planen das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und die Polizei kurzfristig eine weitere Intensivierung der Anstrengungen, um in den nächsten Jahren genügend geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu gewinnen. Dazu gehören unter anderem eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, die weitere Beschleunigung des Auswahlprozesses und eine enge Verzahnung zwischen den Akteuren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
