Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Das Vergabeverfahren für das Gutachten zur Überprüfung von Todesfällen mutmaßlich rechter Gewalt ist noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungen mit dem Bieter über offene Punkte dauern noch an. Im Wesentlichen betrifft dies die Modalitäten der Einsichtnahmen und der Arbeit mit den Strafakten, welche hochsensible personenbezogene Daten enthalten. Da sich die Akten teilweise bei den Staatsanwaltschaften und teilweise bei den Staatsarchiven befinden, sind neben den allgemein datenschutzrechtlichen Bestimmungen die besonderen Schutzvorschriften der Strafprozessordnung und des Thüringer Archivgesetzes zu beachten. Die für diese Sonderfragen zuständigen Häuser, das TMMJV und die Thüringer Staatskanzlei, sind in den Abstimmungsprozess eingebunden. Es ist selbstverständlich, dass vor einer Auftragsvergabe sicher geklärt sein muss, ob der beabsichtigte Umgang mit den sensiblen Akten den rechtlichen Anforderungen genügt. Am 20. Oktober 2021 hat zur Klärung und Erläuterung der noch offenen Punkte ein weiteres konstruktives Bietergespräch stattgefunden, in welchem die wesentlichen inhaltlichen Fragen geklärt werden konnten. Im Ergebnis dieses Gesprächs wird der Bieter noch im Laufe des Novembers ein überarbeitetes Angebot inklusive eines modifizierten Datenschutzkonzepts vorlegen. Sobald beides vorliegt, soll das Vergabeverfahren unverzüglich mit einer Auftragsvergabe abgeschlossen werden. Antwort zu Frage 2: Bereits im Jahr 2018 wurde beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine zentrale Informationsstelle zum Umgang mit sogenannten Reichsbürgern eingerichtet, die alle Informationen zu diesem Themenkreis aus den Bereichen der Landes- und Kommunalverwaltung zusammenführt, um sie den Bediensteten gebündelt zugänglich zum achen. Dazu gehören auch Leitlinien und Verhalensempfehlungen. Diese zentrale Informationsstelt le ist unter einer Telefonhotline und einer eigenen E-Mail-Adresse erreichbar. Im Jahr 2019 wurde eine zentrale Telefonhotline für kommunale Mandatsträger bei der Landespolizei eingerichtet, deren Ziel es ist, vor allem kommunalen Amtsträgern schnelle und kompetente Beratung bei Angriffen gegen ihre Person oder ihr Eigentum zu geben bzw. diese zu vermitteln und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. Es lässt sich feststellen, dass gegenwärtig zwei zentrale Ansprechpartner des Landes zur Verfügung stehen, um bedrohten Kommunalpolitikern bzw. Kommunalpolitikerinnen Hilfe und Beratung anzubieten. Die kommunalen Spitzenverbände sprachen sich im Rahmen einer Abstimmung zur Beratungsstelle „Hatespeech“ für eine Intensivierung und Beschleunigung strafrechtlicher Ahndung von Bedrohungen aus und wiesen darauf hin, dass eine zusammengefasste Übersicht für Beratungsund Hilfsangebote hilfreicher erscheint. Der gesetzliche Rahmen für die Bekämpfung von Hasskriminalität wird im Juli dieses Jahres durch ein umfassendes Gesetzespaket des Bundes auch zum besseren Schutz von bedrohten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern erweitert. Schlussendlich hat Thüringen, weil die Problematik der Bedrohung von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern alle Länder gleichermaßen betrifft, das Thema für die Frühjahrs-Innenministerkonferenz im Juni 2021 angemeldet. Diese hat beschlossen, bis Ende 2021 ein umfassendes Lagebild zu erstellen, weitere Optimierungspotenziale zur Bekämpfung von Übergriffen auf Amts- und Mandatsträger zu erstellen und konkrete Empfehlungen einschließlich Prävention, Beratung und Schutzmaßnahmen zu erarbeiten. Nach Vorlage dieses fundierten Lagebildes auf IMK-Ebene werden in Auswertung desselben die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen sein, um in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden für Betroffene in Thüringen ergänzende und/oder zusätzliche Beratungs- und Hilfsangebote ziel- und bedarfsgerecht zu etablieren. Zur finanziellen Absicherung dieses Projekts wurde im Haushaltsentwurf 2021 dafür Sorge getragen, dass die für 2021 eingestellten Mittel auch im kommenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Antwort zu Frage 3: Die Bitte des Landtags an die Landesregierung zur Überprüfung konkret benannter Todesfälle wurde im November 2018 formuliert. Die Vergabe des Gutachterauftrags im Jahr 2019 scheiterte zum einen an fehlenden Haushaltsmitteln, da der Beschluss bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 noch nicht bekannt war, und zum anderen an einem nicht unerheblichen inhaltlichen Nachbesserungsbedarf des Angebots. In der Folge wurden die offenen Punkte unter Einbeziehung der Thüringer Staatskanzlei und des TMMJV mit dem Bieter in mehreren Schreiben und Telefonaten konkretisiert und abgestimmt. Hierbei kam es sowohl aufseiten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales als auch aufseiten des Bieters unter anderem infolge der wiederkehrenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu Verzögerungen. Das überarbeitete Angebot wurde vom Bieter erst Ende Juli dieses Jahres vorgelegt. Da die besprochenen Punkte noch nicht umfänglich berücksichtigt wurden, wurde ein weiteres Bietergespräch vereinbart. Hierzu möchte ich auf meine Ausführungen zu Frage 1 verweisen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
