Martin Henkel
Fragestunde
Einsatz von Fremddienstleistern bei der Bearbeitung von Anträgen durch die Thüringer Aufbaubank Bei einer Vielzahl von Förderprogrammen wurde mit der Bearbeitung der Anträge die Thüringer Aufbaubank beauftragt. Die Anfrage befasst sich mit der Frage der Hinzuziehung von Fremddienstleistern durch die Thüringer Aufbaubank. Ich frage die Landesregierung: 1. Soweit es zutreffend ist, dass Fremddienstleister die rechtswirksame Bearbeitung durch die Thüringer Aufbaubank unterstützten beziehungsweise diese übernehmen, wie erfolgte die Auswahl und welche Dienstleister waren für welche Förderprogramme zuständig? 2. Welche Kosten entstehen durch die Bearbeitung der Anträge durch die Thüringer Aufbaubank insgesamt und dabei speziell durch die Beauftragung externer Dienstleister? 3. Wie viel qualifiziertes Personal wird in welchen externen Gesellschaften für die rechtsgültige Bewertung von Anträgen durch die seitens der Thüringer Aufbaubank erfolgte Beauftragung gebunden? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung aus datenschutzrechtlicher Sicht dazu, dass Mitarbeiter von Fremddienstleistern gegenüber den Antragstellern auftreten und die Daten der Antragsteller bearbeiten?
