Wolfgang Tiefensee
Fragestunde
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich antworte wie folgt und gestatte mir zunächst eine Vorbemerkung: Meine Ausführungen beziehen sich auf das laufende Jahr. Mit Blick auf die Fragestellung beschränke ich mich ferner auf die Programme aus dem Sondervermögen, die originär von der TAB bearbeitet werden. Zu Frage 1: Die TAB wird bei der Bearbeitung im Bereich der außerordentlichen Wirtschaftshilfen durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterstützt. Ferner werden bei der Bearbeitung des Programms Solar Invest zwei externe Dienstleistungsgesellschaften eingesetzt. Die externen Dienstleister unterstützen im Rahmen der Bearbeitung, nehmen jedoch keine Bewilligungen vor. Die Auswahl der Dienstleister erfolgte jeweils im Ergebnis von Vergabeverfahren. Die Vereinbarungen der TAB mit dem Freistaat Thüringen ermöglichen es, externe Unterstützer einzusetzen. Zu Frage 2: Für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen Corona sind im Jahr 2021 bis zum 30.09.2021 Kosten von insgesamt 5,08 Millionen Euro angefallen. Davon entfallen auf den externen Unterstützer 1,75 Millionen Euro. Für Solar Invest sind im Jahr 2021 bis zum 30.09.21 Kosten von insgesamt 1,62 Millionen Euro angefallen. Die für Solar Invest bis zum 30.09.21 angefallenen Kosten der externen Dienstleister werden erst im IV. Quartal in Rechnung gestellt. Es handelt sich voraussichtlich um 150.000 Euro. Zu Frage 3: Der Einsatz von externem Personal erfolgt bedarfsgerecht. Im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfen Corona werden im Durchschnitt etwa 15 bis 20 externe Personen eingesetzt. Für Solar Invest werden je nach Eingang der Anträge und Abrufe bis zu 20 Personen eingesetzt. Zu Frage 4: Soweit die TAB externe Dienstleister eingesetzt hat, sind mit den Unternehmen entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen nach Maßgabe des Artikels 28 DSGVO geschlossen worden. Dementsprechend dürfen die Dienstleister die personenbezogenen Daten der Antragsteller nur nach Weisung der TAB verarbeiten. Die TAB arbeitet grundsätzlich nur mit Auftragsverarbeitern zusammen, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet. Auf die Beauftragung solcher Dienstleister bzw. auf die Weitergaben der Daten weist die TAB in ihren Datenschutzinformationen hin. Hierbei wird unter Ziffer 4.5 ausdrücklich klargestellt, dass Empfänger personenbezogener Daten auch Dienstleister sein können, die im Auftrag der TAB personenbezogene Daten zu den genannten Zwecken verarbeiten. Das sind die Auftragsverarbeiter. Beispielhaft wird hier die Beauftragung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften genannt, die die TAB bei der Bearbeitung von Förderverfahren unterstützen. Soweit meine Antworten. Vielen Dank.
