Ringo Mühlmann
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation sowie über die Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige angestellte Professoren neuen Rechts
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete und Zuschauer im digitalen Bereich, sehr geehrte Beamte im Freistaat Thüringen! Nach so viel Einigkeit will ich dann doch noch mal etwas Kritik üben. Zunächst erst mal: Ich möchte mich zu dem ersten Teil, der Gewährung einer Anerkennungsleistung für ehemalige Professoren neuen Rechts kurzfassen. Hier würde meine Fraktion bei gegebenenfalls getrennter Abstimmung dem Gesetzentwurf auch umgehend zustimmen. Anders sieht es aus bei dem zweiten Teil des Gesetzes, in dem es darum geht, dass die vom Bundesverfassungsgericht bescheinigte fehlende verfassungsgemäße Alimentation der Beamten rückwirkend und natürlich auch für die Zukunft geheilt wird. Zunächst muss ich es an dieser Stelle ansprechen. Offensichtlich regiert es sich nach einer Bundestagswahl offenbar freier und das Ergebnis dessen dürfen die Beamten im Freistaat nun kosten. Wir begrüßen natürlich Ihre geplanten Zuwendungen an Familien mit Kindern. Aber auch wenn wir der Meinung sind, davon kann es nicht genug und sollte es mehr geben, darf das nicht der einzige Fokus in diesem Fall bei der Bearbeitung der Ergebnisse dessen, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, sein. In welchem Maße Ihr Gesetzentwurf nämlich sogar fast schon beschämend ist, führten Ihnen bereits die im HuFA angehörten Sachverständigen in ordnerfüllenden Schreiben aus. Ich möchte daher einige dieser Stimmen mal mit in die Debatte einbringen, weil das meiner Meinung nach doch bisher zu kurz gekommen ist. Der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e. V. hat in der Anhörung mitgeteilt – ich zitiere –: „Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die alimentationsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht in der erforderlichen Weise um und wird von uns abgelehnt.“ Und weiter heißt es: „Zur näheren Begründung dieser Auffassung schließen wir uns in vollem Umfang den zutreffenden Ausführungen“ – die haben das also offensichtlich genauso gesehen – „des tbb Beamtenbund und der Tarifunion Thüringen e. V. an.“ Deutlicher könnten die Interessenverbände wohl nicht vereint sagen, was sie von dem Gesetzentwurf, der hier vorgelegt wurde, halten. Und daher verstehe ich auch diese Einigkeit, die hier im Raum herrscht, nicht wirklich. Der von Ihnen beauftragte Wissenschaftliche Dienst stellt auch noch fest – ich zitiere auch wieder –: „Dabei wäre es unter den Gesichtspunkten der Nachvollziehbarkeit und Transparenz der im Ergebnis favorisierten Lösung angezeigt, wenn nicht sogar nach den dargestellten Maßgaben rechtlich geboten gewesen, auf die verfassungsrechtlich weniger bedenkliche Alternative einer Anhebung der Grundbesoldung einzugehen.“ Etwas klang das schon an, aber tatsächlich hat das nicht dazu geführt, dass der Gesetzentwurf anders bearbeitet wird, als er heute hier vorliegt. Also wurde hier sogar eine bessere Alternative als die, die Sie heute gehen, im Rahmen der Anhörung und im Rahmen der Bearbeitung im Ausschuss aufgezeigt. Der eigentliche Knackpunkt ist aber Ihr Umgang mit all jenen, denen diese Landesregierung seit Jahren laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts eben keine verfassungsgemäße Alimentation zukommen lassen hat. Was Sie den Wissenschaftlichen Dienst nämlich nicht gefragt haben, war, ob es darauf ankommt, dass Widersprüche oder Klagen für Nachzahlungsansprüche noch anhängig sind oder schon dann ein Nachzahlungsanspruch besteht, wenn sich der Beamte gegen die Höhe der Besoldung zeitnah und mit den statthaften Rechtsmitteln gewehrt hat. Dazu hatte nämlich schon das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2020 explizit ausgeführt. Und auch hier muss ich wieder zitieren: „Eine rückwirkende Behebung ist erforderlich. Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt.“ Entscheidend – und das muss ich dazu sagen – ist lediglich, dass die Beamten sich mittels Rechtsbehelfen zeitnah gewehrt haben. Aber mit all denen, die ich jetzt schon genannt habe, nicht genug, denn der Thüringer Rechnungshof hat als Antwort auf die Frage nach der Nachzahlung für alle Betroffenen auf die Gerichte verwiesen. Und ohne dass ich jetzt noch mal ausführen will, was ich am Anfang schon über den entsprechenden Verein und die Beamtenvertretungen gesagt hatte. Die haben sich bereits positioniert. Die haben bereits ganz deutlich gesagt, was sie davon halten, denn es sind die Richter in Weimar, die ihnen über ihren Berufsverband der Thüringer Verwaltungsrichter nicht einfach ein unbeachtliches Statement in der Anhörung gesendet haben, sondern eine klare Absage. Ein konkreter Gesetzentwurf wird von allen Angehörten zerrissen, von den Vertretern der Judikative abgelehnt. Und was machen die linksroten Fraktionen gemeinsam offensichtlich mit den Oppositionsfraktionen? Sie machen es trotzdem. Klagen gab es schon immer, sagte die Finanzministerin mit Bezug auf die damit zu erwartende Klagewelle, wenn sie das genauso machen. Sie verweisen also auf den Rechtsweg. Was bitte schön ist das für ein Umgang mit unseren Beamten, mit den Landesdienern hier im Freistaat Thüringen?
(Beifall AfD)
Ich komme an der Stelle noch einmal auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zurück. Dort heißt es: In diesem Sinne stellt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung dar, dass Beamte auch nicht aus Ihrer Treuepflicht heraus in der Pflicht stünden, mehr als andere zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte beizutragen. Und weshalb sage ich das? Trotz dieser deutlichen Worte verhandeln wir die nächsten Monate über den Landeshaushalt 2022, in dem sich die Landesregierung am Pensionsfonds der Beamten bedient. Sie machen die Beamten zur Melkkuh ihres Versagens im Haushaltsbereich und an Stellen, wo sie sich revanchieren könnten wie in dem vorgelegten Gesetzentwurf, da zeigen Sie ihnen, also den Beamten,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ach, Sie haben doch keine Ahnung!) anders im Übrigen als andere Nachbarländer – ich sage nur Sachsen und Sachsen-Anhalt – das gehandhabt haben, die kalte Schulter. Was Sie mit solch einem Verhalten erreichen, sieht man im Übrigen auch im Bereich der inneren Sicherheit. Die Bewerberzahlen – wir hatten es vorhin erst in der einen Mündlichen Anfrage gehabt – sind seit Jahren rückläufig, und das hat etwas damit zu tun, wenn Sie den öffentlichen Dienst unattraktiv gestalten und die Beamten für Selbstverständlichkeiten, die in anderen Bundesländern einfach umgesetzt werden, auf den Klageweg verweisen.
(Beifall AfD)
(Unruhe DIE LINKE)
Jetzt mache ich etwas, wozu ich mir habe im Vorfeld sagen lassen, als ich mich auf die heutige Rede vorbereitet habe, es sei ungewöhnlich, dennoch halte ich es für notwendig und beantrage hiermit die Rücküberweisung des Entwurfs an den HuFA. Nach meiner Leseart der §§ 55 und 59 der Geschäftsordnung ist das zulässig, und dass das notwendig ist, zeigt sich schon anhand der eingereichten beiden Entschließungsanträge. Denn auch die Einreicher dieser beiden Entschließungsanträge haben offensichtlich erkannt, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht ausreichend ist, sonst hätten sie die nicht so eingereicht. Und die linken Fraktionen gehen sogar so weit, dass sie eine jährliche Kontrollinstanz einziehen wollen, weil sie merken, dass es so nicht funktioniert. Deswegen ist es mir wichtig, das jetzt hier so zu beantragen. Deshalb springen Sie einfach mal über Ihren Schatten, sehen Sie nicht die antragstellende Fraktion, sondern sehen Sie die Beamten, die hier möglicherweise auch zusehen, die auch schon weitgehend angekündigt haben, sich genau mit dem Ergebnis des heutigen Gesetzentwurfs oder der heutigen Debatte hier im Landtag auseinanderzusetzen, stellen Sie sich auf die Seite dieser Beamten, für die heute hier langfristige Entscheidungen getroffen werden sollen, stimmen Sie einer Rücküberweisung an den HuFA zu! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
