Heike Werner
Fragestunde
Danke schön, sehr geehrter Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner möchte ich wie folgt beantworten: Zu Frage 1: In Thüringen wurden aus dem CoronaTeilhabe-Fonds 1.746.405 Euro und 19 Cent ausgereicht. Zu Frage 2: Auf Bundesebene erfolgten Informationen zum Inhalt des Programms und zum Antrag zum Förderverfahren auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfachdienste. In Thüringen wurden ebenfalls Hinweise auf den Internetseiten des TMASGFF und Thüringer Landesverwaltungsamts platziert. Ferner wurden sowohl zum Start als auch zur Verlängerung des Programms Pressemitteilungen herausgegeben. Zudem wurden die Landesarbeitsgemeinschaft der Inklusionsfirmen, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen, die LIGA der freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände per E-Mail ebenfalls sowohl zum Start als auch zur Verlängerung des Programms informiert. Es wurden in E-Mails Links und Seiten des BMAS und BIH gesetzt, um unmittelbar auf die Antragsunterlagen zugreifen zu können. Zu Frage 3: Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen antragsberechtigte Inklusionsunternehmen in Thüringen nicht von der Antragsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben. Zu Frage 4: Inklusionsbetriebe arbeiten als eigenständige Unternehmen oder als unternehmensinterne Betriebe und Abteilungen. Sie müssen mindestens 30 Prozent besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit soll der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an der Gesamtbelegschaft jedoch 50 Prozent nicht übersteigen. Inklusionsbetriebe stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, müssen wirtschaftlich erfolgreich und gleichzeitig sozial engagiert sein. Es muss ihnen gelingen, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität auf der einen Seite und Beschäftigung einer hohen Zahl schwerbehinderter Menschen auf der anderen Seite erfolgreich miteinander zu verbinden. Im Vorfeld ist es daher besonders wichtig, dass Inklusionsbetriebe ihren Markt entdecken, wirtschaftlich tragfähige Konzepte entwickeln, diese mit einem soliden Marketing kombinieren und eine detaillierte betriebswirtschaftliche Planung ausarbeiten. Dabei erhalten Sie von den Integrationsämtern Unterstützung in Form einer betriebswirtschaftlichen Beratung. Inklusionsbetriebe müssen ihre laufenden Kosten durch Umsätze selbst erwirtschaften. Die Zuschüsse des Integrationsamts aus Mitteln der Ausgleichsabgabe dienen ausschließlich dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile der besonders betroffenen schwerbehinderten Beschäftigten. Für folgende Bereiche können Leistungen des Integrationsamts gewährt werden: Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung, betriebswirtschaftliche Beratung, Abdeckung des besonderen Aufwands gemäß § 134 SGB IX, Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen gemäß § 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Gesundheitsförderung und Weiterbildung. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
