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Götze

22.10.2021 Sitzungen 7/62

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Die Landesregierung legt in regelmäßigen Abständen Revisionsberichte nach § 3 Abs. 5 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vor. Hierin wird auch der durch die Finanzausgleichsmasse zu deckende Finanzbedarf ermittelt. Darin eingeschlossen sind auch die Schätzungen für die Investitionsbedarfe. Die aktuelle Revision ist Grundlage des dem Parlament seit 6. Oktober 2021 vorliegenden Entwurfs einer Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Während der Kommunalmonitor der Thüringer Aufbaubank auf eine Umfrage unter Kommunen abstellt, deren Teilnahme freiwillig ist, basiert die Revision stets auf der kommunalen Jahresrechnungsstatistik. Somit werden die Daten aller Thüringer Kommunen herangezogen und noch einer Plausibilitätskontrolle seitens des Thüringer Landesamts für Statistik unterzogen. Sie eignen sich daher gut als Basisdaten für weitere Berechnungen und Prognosen. Das aktuelle Revisionsergebnis basiert auf den Rechnungsergebnissen des Jahres 2019 und beinhaltet auch Investitionsausgaben in Höhe von 630 Millionen Euro für investive Pflichtaufgaben. Im Rahmen der Revision werden diesen Ausgaben diesbezügliche kommunale Einnahmen außerhalb der Finanzausgleichsmasse gegenübergestellt, um so den noch durch die Finanzausgleichsmasse zu deckenden Anteil zu bestimmen. Da sich die Frage auf den Investitionsbedarf unabhängig von dessen Finanzierung durch Landesoder Bundesförderprogramme oder die Finanzausgleichsmasse bezieht, bietet es sich für die hier vorliegende Anfrage an, die kompletten Investitionsausgaben auf das Jahr 2022 fortzuschreiben. In Übereinstimmung mit der Herangehensweise im Revisionsbericht erfolgt die Fortschreibung sowohl mit Jahresteuerungsraten im Straßenbau und im Bürogebäudebau als auch mit der prognostizierten Einwohnerzahl. Hierbei ergibt sich für pflichtige eigene Aufgaben ein Wert von 693 Millionen Euro. Hinzu kommen noch Finanzbedarfe im freiwilligen Aufgabenbereich. Geht man hier von den tatsächlichen Investitionsausgaben von ca. 209 Millionen Euro aus und schreibt diese entsprechend fort, ergibt sich ein Wert von rund 230 Millionen Euro. Zu beachten sind darüber hinaus noch Investitionsausgaben für den Bereich des übertragenen Wirkungskreises mit rund 31 Millionen Euro im Jahr 2019, die auf das Jahr 2022 fortgeschrieben rund 35 Millionen Euro betragen. In Summe ergibt sich für die eigenen und übertragenen Aufgaben insgesamt für Investitionen ein Finanzbedarf von rund 958 Millionen Euro für das Jahr 2022. Investitionsausgaben im Bereich der kostendeckenden Einrichtungen der Abwasser- und Abfallbeseitigung bleiben angesichts der Kostendeckung im Sinne des Kommunalabgabengesetzes außen vor. Dieser schematisch ermittelte Wert ist nicht zu verwechseln mit einem möglichen Investitionsstau, der von der Landesregierung nicht geschätzt wird. Wie diese Mündliche Anfrage aus dem Kommunalmonitor, einer Umfrage der Thüringer Aufbaubank, zitiert, besteht ein solcher bei der kommunalen Infrastruktur. Dieser wird vom Grundsatz her auch vonseiten der Landesregierung nicht bestritten und kann sicher nur über einen längeren Zeitraum abgebaut werden. So weit die Antwort zu Frage 1. Ich komme zu Frage 2, welche ich wie folgt beantworten möchte: Eine Vielzahl von Investitionshemmnissen wird von der Thüringer Aufbaubank im Kommunalmonitor genannt, die aus Sicht der Landesregierung grundsätzlich nachvollziehbar sind. Aufgeführt werden zum Beispiel die Verfügbarkeit von Eigen- und Fördermitteln, die Verfügbarkeit von Planungs- und Projektsteuerungskapazitäten, Konsolidierungsrestriktionen und fehlende langfristige Investitionsbedarfsstrategien. Zudem ist zu erwarten, dass sich künftig auch der Mangel an ausführenden Betrieben problematisch auf kommunale Investitionen auswirken wird. Die Antwort zu Frage 3: Die im Rahmen der Revision herangezogenen Jahresrechnungsergebnisse des Jahres 2019 zeigen, dass Schwerpunkte der derzeitigen Investitionstätigkeit in den Aufgabenbereichen Straßen und ÖPNV, Schule, Kita und bei sonstigen pflichtigen Aufgaben liegen. Wobei im letztgenannten Aufgabenbereich zum Beispiel der Brandschutz mit hohen Nettoausgaben für Investitionsausgaben involviert ist. Diese Bereiche spiegeln sich auch in den Umfrageergebnissen des Kommunalmonitors wider. Soweit hier die Verwaltungsdigitalisierung noch mit einer hohen Wichtigkeit genannt ist, ist zu berücksichtigen, dass Investitionen im Bereich Verwaltungsdigitalisierung in der Jahresrechnungsstatistik in den einzelnen Aufgabenbereichen mit ausgewiesen werden und somit nicht separat betrachtet werden können. Die Antwort zur Frage 4: In dem bei der Antwort zur Frage 1 erwähnten Entwurf der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes wird auch explizit auf die Entwicklung der kommunalen Investitionsausgaben eingegangen. Der Anstieg der kommunalen Investitionsausgaben von 2016 bis 2020 um rund zwei Drittel zeigt, dass die in diesem Zeitraum erfolgten erhöhten investiven Landeszuweisungen an die Kommunen ihre Wirkung nicht verfehlen. Obwohl die von mir schon bei der Antwort zur Frage 1 erwähnte Revision im Ergebnis eine Reduktion der Finanzausgleichsmasse zugelassen hätte, wurde auch aufgrund der Entwicklung der Investitionstätigkeit der Kommunen der kommunale Anteil des Partnerschaftsgrundsatzes nicht gesenkt. Im Gegenteil soll die Integration der Investitionspauschale von 100 Millionen Euro pro Jahr aus dem Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 in den kommunalen Anteil des Partnerschaftsgrundsatzes ein klares Zeichen für eine langfristig angelegte Investivunterstützung der Kommunen sein. Bereits 2020 wurde die Finanzausgleichsmasse um die 100 Millionen Euro der Investitionspauschalen der Jahre 2018 und 2019 aufgestockt, die vollständig dauerhaft in die Schlüsselmasse überführt wurden. Damit waren die Mittel nicht zweckgebunden, konnten aber weiterhin für Investitionen eingesetzt werden. Die aktuelle Überführung sieht vor, die Mittel aus dem KFA als Investitionspauschalen auszureichen. Im Ergebnis werden die Thüringer Kommunen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und den weiteren umfangreichen Landesförderprogrammen in die Lage versetzt, den kommunalen Investitionsstau weiter abbauen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗