Keller
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien, die Zuschauerinnen und Zuschauer, die wir noch herzlich begrüßen auf der Tribüne und am Internet-Livestream. Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung ist Herr Abgeordneter Aust. Die Redeliste führt Herr Abgeordneter Beier. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Bühl, Frau Abgeordnete HennigWellsow, Herr Abgeordneter Höcke zeitweise, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Taubert zeitweise. Der Ministerpräsident – zur Information an alle, da wir heute ein wichtiges Thema hier im Landtag haben – ist heute auf der Ministerpräsidentenkonferenz, die natürlich entscheidend für die neue Legislatur des Bundesrats ist, und er bittet dafür ganz herzlich um Verständnis. Die Hinweise zur Tagesordnung: Gemäß der gestrigen Festlegung wird heute nach der Mittagspause erneut der Tagesordnungspunkt 20, die Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission, aufgerufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu Tagesordnungspunkt 31 hat die Drucksachennummer 7/4273. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der genannten Hinweise widersprochen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich fest, dass wir Einigkeit erzielt haben. Ich darf aufrufen die Tagesordnungspunkte 2 a), 2 b) und 38 gemeinsam Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4170 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4171 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4172 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung zu einem der Gesetzentwürfe oder zu mehreren Gesetzentwürfen gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann gestatten Sie mir noch den Hinweis: Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung erfolgen Beratungen im Zusammenhang mit dem Haushalt grundsätzlich in langer Redezeit. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur grundsätzlichen Halbierung der Redezeit steht für die drei Tagesordnungspunkte dreimal die einfache Redezeit zur Verfügung. Das Wort hat Frau Ministerin Taubert. Bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zumindest die Sonne steht aufseiten der Finanzministerin.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das verur-
sacht aber lange Schatten!) Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen als Landesregierung heute einen Haushalt vor, der zukunftsfest ist. Sowohl bei der Digitalisierung als auch bei den Aufgaben, die der Freistaat zu erledigen hat, und auch bei denen, die die Kommunen zu erledigen haben, haben wir gute Mittel eingestellt. Und auch die Investitionsrate ist mit 15 Prozent wiederum überproportional. Heute hier zu stehen und den vom Kabinett am 05.10. beschlossenen Entwurf des Haushalts einbringen zu dürfen, das weckt ganz viele verschiedene Emotionen in mir. Zum einen ist da die Erleichterung, den Haushaltsentwurf nach der Entscheidung über die abgesagte Landtagswahl so zügig erstellt zu haben, um sowohl Zeit für die parlamentarische Beratung zu haben als auch zugleich eine Zeit vorläufiger Haushaltsführung Anfang kommenden Jahres so klein wie möglich zu halten. Da ist die Zufriedenheit, dass es uns gelungen ist, den Haushalt ohne neue Schulden aufzustellen und gleichwohl auch im kommenden Jahr politisch gestalten zu können. Da ist die Hoffnung, dass im Kabinett mit diesem Haushalt eine Kehrtwende begonnen wurde. Weg von der Überveranschlagung hin zu realitätsnäherer Ausgabenplanung, um dabei die kommenden Jahre auch finanzpolitisch fest im Blick zu halten. Da ist aber auch die Nachdenklichkeit. Denn noch immer gelingt es uns nur mit Rückgriff auf die Rücklagen und Fonds – wenn Sie so wollen, die Spardose des Landes –, den Haushaltsplan auszugleichen. Meine Damen und Herren, die Haushaltsaufstellung war herausfordernd. Und da meine ich zuallererst nicht die gewohnt ausufernden Ausgabenwünsche aller Ressorts, denn da tritt zugegebenermaßen ein Stück Gewohnheitseffekt ein. Nein, ich meine die Rahmenbedingungen. Die Corona-Pandemie hat uns auch finanziell in den letzten beiden Jahren alles abverlangt. Zurückgehende Steuereinnahmen und zusätzliche Ausgaben zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen haben unsere finanziellen Reserven aufgebraucht. Im Jahr 2020 haben wir 1,2 Milliarden Euro Kredite aufnehmen müssen. Für das laufende Jahr sieht der Haushaltsplan eine Kreditaufnahme von 288 Millionen Euro vor. Wir müssen zudem in 2021 massiv auf die Rücklagen zugreifen. Geplant ist eine Entnahme von 1,16 Milliarden Euro, und wir haben im laufenden Jahr zur Entlastung von Versorgungsaufgaben den Pensionsfonds schon bereits zur Hälfte geleert. Für das Jahr 2022 werden wir noch einmal die Haushaltsausgleichsrücklage beanspruchen müssen und die derzeit verfügbaren 687 Millionen Euro vollständig entnehmen. Der noch verbleibende Betrag im Pensionsfonds von 149 Millionen Euro wird zur Entlastung der wachsenden Versorgungsausgaben in 2022 ebenfalls herangezogen, sodass der Fonds aufgelöst ist. Es ist uns also nur mit einmalig zur Verfügung stehenden Einnahmen gelungen, den Haushaltsausgleich herzustellen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Reserven sind damit erschöpft. Wir haben Stand heute nahezu alle für das Land verfügbaren Ersparnisse aufgezehrt. Sie stehen in kommenden Jahren nicht mehr zur Verfügung. Ich bitte das aber nicht falsch zu verstehen. Die Haushaltsrücklage steht gerade für die Situation zur Verfügung, in der Steuern zur Ausgabenfinanzierung nicht im benötigten Umfang ausgleichend wirken können und somit die erforderliche Zeit zu erhalten, um das Ausgabeverhalten anpassen zu können. Ich denke, dies ist uns mit dem Etat 2022 gelungen. Die Herausforderungen in den kommenden Jahren werden aber deutlich größer, auch wenn die Steuern wieder das Vorkrisenniveau erreichen und auch übersteigen. Aber die Steuereinnahmen liegen noch nicht wieder auf der vor wenigen Jahren erwarteten Entwicklungslinie. Den Einbruch der jüngsten Zeit werden wir daher noch einige Jahre als Niveauverschiebung nach unten verspüren. Deswegen stelle ich mit Blick auf den heute einzubringenden Haushaltsentwurf zwei Dinge fest: Erstens ist es uns trotz dieser schwierigen Situation gelungen, das grundgesetzliche und nach der Thüringer Haushaltsordnung bestehende Verbot einer Neuverschuldung einzuhalten. Bereits auf Grundlage der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2021 ist die Veranschlagung einer konjunkturbedingten Kreditaufnahme im Haushaltsplan 2022 nach Maßgabe des § 18 Abs. 2 Nr. 1 der Landeshaushaltsordnung nicht zulässig. Aufgrund des weiteren Abflauens der Folgen der CoronaPandemie für den Landeshaushalt kommt auch eine Kreditaufnahme aufgrund einer Ausnahmesituation im Sinne der Nummer 2 nicht in Betracht, denn wir haben eben keinen außergewöhnlichen Finanzbedarf infolge einer außergewöhnlichen Notsituation mehr, die die Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Man mag sich die Entwicklung der Ausgaben in allen Bereichen anschauen und wird feststellen, dass alle pandemiebedingten Bedarfe durch Umschichtungen innerhalb des Landeshaushalts 2022 abgedeckt werden können. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der eine oder andere hier im Hohen Haus diskutierte die Frage der Kreditaufnahme beispielsweise für Zukunftsinvestitionen. Nun will ich die hehre Absicht dahinter gar nicht in Zweifel ziehen und ja, die eine oder andere Investition auf Landes- und kommunaler Ebene ist nötig. Aber jeder, der diese Diskussion führt, muss sich zwei Vorhalte gefallen lassen und darauf Antwort geben. Zum einen: Weder das Grundgesetz noch die Thüringer Landeshaushaltsordnung bieten eine Grundlage für so eine Diskussion. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, für einen solchen Zweck Kredite aufzunehmen. Und da lässt sich auch nicht unterscheiden zwischen einer Kreditaufnahme für einen guten und einen weniger guten Zweck. Eine Kreditaufnahme ist schlicht und ergreifend rechtlich nicht möglich, und ich sehe auch keine Mehrheit im Bund oder im Land, dies zu ändern. Ich bitte also, in der öffentlichen Diskussion nicht den Eindruck zu erwecken, man müsse das mit der Kreditaufnahme nur wollen – Rechtslage hin oder her. Und, meine Damen und Herren, es hat sich als richtig erwiesen, dass wir die Regelungen der Schuldenbremse so haben, wie wir sie haben. Zum einen stehen wir damit im Ländervergleich gut da. Wir sind besser und mit weniger Zukunftsbelastungen durch die Pandemie gekommen als andere Länder. Wir haben Kredite nur im unabdingbar notwendigen Umfang aufgenommen, denn jede Kreditaufnahme bedeutet Tilgungsverpflichtung und belastet die kommenden Haushalte.
(Beifall SPD)
Gerade ganz aktuell wird auf Bundes- und Länderebene der Weg diskutiert, nach den Verwerfungen durch die Pandemie zu solider und langfristig tragfähiger Finanzpolitik zurückzukehren. Dies geschieht auch und vor allem, um im Fall kommender Notsituationen mit konsolidierten Staatsfinanzen erneut robust auf anstehende Herausforderungen reagieren zu können. Meine Damen und Herren, ich unterstütze solche Bestrebungen ausdrücklich. Und es gibt einen zweiten Punkt in diesem Haushalt, der mir als Finanzministerin besonders wichtig ist. Mit dem Haushaltsausgleich ohne Kreditaufnahme ist das Land verpflichtet, in 2022 mit der Tilgung der in 2020 und 2021 aufgenommenen bzw. geplanten Kredite zu beginnen und zugleich die Tilgung nach dem Thüringer Nachhaltigkeitsmodell wieder aufzunehmen. Für das Jahr 2022 ist eine Tilgung der aufgenommenen Kredite in Höhe von 100 Millionen Euro und eine Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell von 71,2 Millionen Euro veranschlagt, die in Anbetracht der Auflösung des nicht mehr zeitgemäßen Pensionsfonds der endgültige Paradigmenwechsel hin zu einer modernen Vorsorge für die Pensionslasten der kommenden Jahrzehnte ist. Das, was wir an dieser Stelle tun, ist aber ohne jeden Zweifel im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung, die einen Tilgungszeitraum von insgesamt acht Jahren bestimmt. Andere Behauptungen sind schlicht falsch. Ich will ausdrücklich sagen: Ich hätte mir mehr gewünscht, denn jeder Euro, den wir jetzt nicht tilgen, muss in den nachfolgenden sieben Jahren getilgt werden. Und dies bedeutet, dass wir bei gleichmäßiger Verteilung der neu aufgenommenen Schulden in den kommenden Jahren rund 200 Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Tilgung nach dem Nachhaltigkeitsmodell aufbringen müssen. Daran wird eines deutlich: Ein jetzt durch Kreditaufnahme investierter Euro schränkt uns in den kommenden Jahren in entsprechender Weise auf der Ausgabenseite ein. Eine wie oft suggeriert gute Kreditaufnahme für einen guten Zweck ist eben immer auch eine Belastung für die kommenden Jahre. Meine Damen und Herren, viele Themen gelten als Zukunftsthemen, ob sie nun Klimaschutz, demografische Entwicklung oder Digitalisierung heißen, und sie sind es ohne Zweifel auch. Aber auch Finanzpolitik ist Zukunftspolitik. Ohne eine solide, planbare, nachhaltig handelnde Finanzpolitik wird es der öffentlichen Hand, wird es dem Freistaat Thüringen unmöglich sein, sich der Bewältigung der Zukunftsthemen zu stellen. Und deswegen sage ich Ihnen – ich nehme es mal in Anführungsstrichen – als Zukunftsministerin: Es ist eine unserer vorrangigen Aufgaben, eine zukunftsorientierte Finanzpolitik zu betreiben, um die finanziellen Grundlagen unseres Landes zu sichern und politische Gestaltung überhaupt zu ermöglichen. Deswegen bin ich froh, dass wir den Haushalt ohne neue Schulden aufstellen und dass wir die Tilgung wieder aufnehmen. Wie man ausgehend von dieser Tatsache von einem Überschuldungskurs der Landesregierung sprechen kann, sehr geehrter Herr Prof. Voigt, das ist mir ein Rätsel, aber Sie werden es mir sicherlich nachher erklären.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie
haben es doch selbst schon gesagt! Sie haben Rücklagen aufgebraucht und jetzt haben Sie nichts mehr!) Ja, aber wir nehmen keine Kredite auf, das ist schon mal was anderes.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die-
ses Jahr!) Auch nächstes Jahr; wir nehmen doch nächstes Jahr keine Kredite auf. Wir reden doch von 2022. Ich biete Ihnen allen an, eine Nachhilfe zur Landeshaushaltsordnung zu machen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe CDU)
Aber Sie haben natürlich auch gute Leute in den eigenen Reihen, die Ihnen das erklären können. Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt zur Erreichung dessen war und ist, dass wir die für die kommenden Jahre geplanten Ausgaben stärker als bisher an den zurückliegenden Ist-Ausgaben orientieren. Stets waren wir in der Situation, dass wir den Haushaltsplan regelmäßig nur durch den Rückgriff auf die Haushaltsausgleichsrücklage ausgleichen konnten. Im Haushaltsvollzug hat sich anschließend häufig genug gezeigt, dass die tatsächlichen Ausgaben die geplanten Ausgaben zum Teil weit unterschritten haben, sodass Entnahmen aus der Rücklage nicht oder in geringem Umfang notwendig waren. Mal abgesehen von den Fragen, die das beispielsweise im Stabilitätsrat aufwirft, weil wir regelmäßig durch einen geplant großen negativen Finanzierungssaldo auffallen, wird eines deutlich: Das bisher Praktizierte funktioniert doch nur solange, wie hinreichend Geld in der Rücklage ist. Rücklagen wurden eingeplant, nicht in Anspruch genommen und standen für den nächsten oder übernächsten Haushalt zur Verfügung. Wenn dann die Rücklage für ihren eigentlichen Zweck, nämlich die Kompensation von Einnahmeschwankungen oder außergewöhnlichen Ereignissen wie im laufenden Jahr eingesetzt wird, dann funktioniert das bisher Praktizierte eben nicht mehr. Deswegen war und ist es mein Ziel, zu einer realistischeren Veranschlagung zu kommen. Niemandem ist gedient, wenn wir Seifenblasen für die Galerie etatisieren, von denen man aus Erfahrung schon bei der Planerstellung sagen kann, dass sie zerplatzen. Und auf Dauer ist es eben kein Weg, jeden neuen finanziellen Bedarf durch zusätzliche Mittel in den jeweiligen Einzelplänen abzudecken. Vielmehr muss es immer wieder das Ziel sein, vorhandene Ausgaben auf die Notwendigkeit des Fortbestands zu prüfen und mit den vorhandenen Mitteln neue Prioritäten zu setzen. Zeiten wie diese sind Zeiten politischer Entscheidungen und nicht des Wegguckens. Es ist unsere Verantwortung, auch bei der Ausgabenplanung das Richtige und nicht das Bequeme zu tun und für diese aktiven Entscheidungen einzustehen.
(Beifall CDU)
Mit dem Haushalt 2022 ist uns dies in gemeinsamer Anstrengung und in zum Teil kontrovers geführten, aber am Ende konstruktiven Verhandlungen gelungen, und dafür möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen und all denen, die dahinter natürlich auch die Arbeit machen in den Ministerien – ich weiß, die Beauftragten für den Haushalt hatten manche schlaflose Nacht – ganz herzlich bedanken.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, der Haushaltsentwurf 2022 basiert einnahmeseitig auf der fortgeschriebenen Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres. Ich will erklären, warum wir diese Fortschreibung sehr berechtigt vorgenommen haben. Grundlage bildet die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr. Die Mehrzahl der an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Wirtschaftsforschungsinstitute geht nach aktuellem Stand vom September 2021 für das Jahr 2022 von einem Zuwachs des realen Bruttoinlandsprodukts zwischen 4,9 Prozent und 5,1 Prozent aus. Der Mai-Steuerschätzung lag hingegen noch eine Wachstumsannahme von 3,6 Prozent zugrunde. Gegenwärtig sieht sich insbesondere das verarbeitende Gewerbe mit Produktionseinschränkungen in Form von Lieferengpässen und Materialmangel konfrontiert. Mittelfristig wird aber mit einem Abflauen dieser Einschränkungen gerechnet. Dies führt dazu, dass ein Teil des für dieses Jahr erwarteten Wachstums in das Jahr 2022 verschoben wird und so zur Wachstumsdynamik beiträgt. Für den Landeshaushalt bleibt diese Verschiebung aus zwei Gründen ohne negative Auswirkungen im laufenden Jahr. Zum einen wird das gegenwärtige Wachstum – anders als noch im Frühjahr 2021 angenommen – hauptsächlich durch die positive Arbeitsmarktentwicklung getragen. Die damit verbundene stabile Einkommenslage im Zusammenspiel mit den weitreichenden Lockerungen, vor allen Dingen im Handel und den Dienstleistungsbereichen, stärkt den privaten Konsum als Stütze des Aufschwungs. Zum anderen führt die derzeit durch Sondereffekte erhöhte Inflationsrate am aktuellen Rand vorübergehend zu einer gewissen Entkopplung der Steuereinnahmen vom zugrundeliegenden Wirtschaftswachstum. Im Bereich der Betrachtungen haben wir bei der Haushaltsaufstellung für 2022 die Steuereinnahmen um 202 Millionen Euro im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai nach oben korrigieren können. Sehr geehrte Damen und Herren, nun habe ich von einigen Abgeordneten dieses Hauses vernommen, ich hätte bei der Steuerschätzung getrickst, und nur ein Aufsetzen auf den Stand Mai 2021 sei solide. Wir werden in weniger als vier Wochen die Ergebnisse der Steuerschätzung vom November haben. Dann bin ich gern bereit, mit Ihnen gemeinsam die Auswirkungen zu erörtern. Ich für meinen Teil sehe unser Herangehen gut und solide begründet und damit gerechtfertigt. Es entspricht den Grundsätzen von Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Eines dürfen wir nicht vergessen, der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ leistet verlässliche Arbeit, aber es ist und bleibt am Ende, was schon die Bezeichnung nahelegt: Es ist eine Schätzung. Nichts anderes habe ich gemacht, meine Damen und Herren, und auf dieser Basis eine fundierte Betrachtung gemacht. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein wenig das Innere des Haushalts beleuchten. Ja, wir haben ein auf leicht über 12 Milliarden Euro gewachsenes Haushaltvolumen. Allerdings – und das muss man der Ehrlichkeit halber schon erwähnen – enthält dieses Volumen Tilgungsleistungen von 171 Millionen Euro. Die Jahre 2020 und 2021 enthielten das nicht. Berücksichtigt man dies, ergibt sich ein um Tilgung bereinigtes und damit vergleichbares Haushaltsvolumen von 11,86 Milliarden Euro. Ein Volumen, das 130 Millionen Euro unter dem des Jahres 2021 liegt. Überdies – das Haushaltsvolumen für sich genommen sagt nichts über die Solidität des Haushalts. Es ist vordergründig eine eher optische Größe, die wenig über die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen und die Finanzierung insgesamt aussagt. Insofern hilft es auch wenig, eine feste Obergrenze für das Haushaltsvolumen zu fordern, denn das Volumen ist die Summe aller Einnahmen und Ausgaben, mithin Folge der Gestaltung einzelner Haushaltsansätze. Der Haushalt 2022 ist trotz schwieriger Rahmenbedingungen kein Sparhaushalt, sondern er setzt viele politische Akzente. Lassen Sie mich exemplarisch aus den unterschiedlichsten Bereichen Beispiele nennen. So kofinanzieren wir auch in 2022 das Sonderinvestitionsprogramm von Bund und Land für die reichhaltige Schlösserlandschaft in Thüringen.
(Beifall SPD)
Thüringen wird im kommenden Jahr im Zuge der Bundesratspräsidentschaft für die Ausrichtung der zentralen Feiern zum Tag der Deutschen Einheit verantwortlich sein. Auch hier haben wir Vorsorge im Einzelplan der Thüringer Staatskanzlei getroffen. Die innere Sicherheit war, ist und bleibt ein wichtiges Thema. Auch in 2022 wollen wir wieder 300 Anwärter zur Ausbildung bei der Polizei einstellen. Die Investitionen in die Landespolizei werden auf hohem Niveau fortgeführt, auch um pandemiebedingte Beschaffungsverzögerungen auszugleichen. Der Brand- und vor allem der Katastrophenschutz muss eine herausgehobene Stellung behalten, und dies tun wir im Entwurf. Gerade die Erfahrungen in diesem Jahr zeigen, dass eine leistungsfähige und technisch auf der Höhe der Zeit befindliche Ausstattung notwendig und wichtig ist. Meine Damen und Herren, Sie reden oft auch im Landtag darüber: Gute Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ist eine Investition in die Zukunft. Deswegen liegt ein Schwerpunkt der Ausgaben des Haushalts 2022 im Einzelplan 04. Dies betrifft nicht nur die Personalausgaben, sondern zum Beispiel auch die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes, die Kofinanzierung diverser Bundesprogramme zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze und den Ausbau der Ganztagsbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Im Bereich der Schulen kofinanzieren wir das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ und den Digitalpakt Schule. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auf eines hinweisen: Vermehrt engagiert sich der Bund im Kompetenzbereich der Länder und stellt hierfür zweckgebundene finanzielle Unterstützungen bereit, die in der Regel auch noch durch die Länder anteilig kozufinanzieren sind. Damit greift der Bund immer stärker in die Gestaltung und damit in die Hoheit der Länderhaushalte ein und nimmt somit Einfluss, wo ihm keiner zusteht. Stellen Sie sich mal vor, wir machten das bei den Kommunen. Wenn der Bund zu Recht der Auffassung ist, dass den Ländern zur Erfüllung der ihnen grundgesetzlich obliegenden Aufgaben nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, dann muss ganz dringend die gesamtwirtschaftliche Finanzverteilung zugunsten der Länder und Kommunen verändert werden, wie es das Grundgesetz vorsieht. Das Wedeln des Bundes mit der Wurst, um Einfluss zu gewinnen, kann jedenfalls nicht im Länderinteresse liegen, wenn dadurch unsere Gestaltungsfreiheit unangemessen eingeschränkt wird. Zurück zum Haushaltsentwurf: Im Bereich der Wirtschafts- und Entwicklungsförderungen spielen auch im kommenden Jahr die europäischen Strukturfonds eine erhebliche Rolle. Durch den Nachlauf erwarten wir aus der 2020 EFRE-Förderperiode Einnahmen und Ausgaben noch oberhalb des Niveaus des Jahres 2021, während die neue Förderperiode mit rund 46 Millionen Euro EU-Einnahmen noch im Anlaufen begriffen ist. Die Ausgaben für Hochschulen wachsen deutlich. Hier kommt neben der Steigerung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt und dem Zukunftsvertrag auch der Anstieg der Landesmittel in Höhe von knapp 15 Millionen Euro auf insgesamt 588 Millionen Euro im Vergleich zu 558 Millionen Euro im laufenden Jahr zum Tragen. Im Einzelplan 08 ist Vorsorge für die Corona-Pandemie getroffen, deren Bewältigung aber im Jahr 2022 vermutlich nicht mehr so stark aus öffentlichen Mitteln bestritten werden muss wie noch im laufenden Jahr. Neu in der Folge der Pandemie ist die ab 2021 einsetzende stärkere Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, den in Thüringen die Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen. Für diesen Zweck sind 7,6 Millionen Euro für die Thüringer Kommunen veranschlagt. Dieser Betrag wird in den kommenden Jahren bis 2026 sukzessive auf voraussichtlich 16 bis 18 Millionen Euro ansteigen. Bis 2026 stehen dem Freistaat zur Finanzierung die erhöhten Umsatzsteueranteile zur Verfügung. Ab 2027 könnte sich der Bund aus dieser Finanzierung zurückziehen – auch ein Beispiel für ein nicht nachhaltig tragendes Engagement des Bundes, bei dem Land und Kommunen erst anfinanziert und dann im Stich gelassen werden. Meine Damen und Herren, der Einzelplan 09 – Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz – hat sein Ausgabevolumen zwischen 2015 und 2020 mehr als verdoppelt. Das unterstreicht, welche große Bedeutung die Landesregierung den Bereichen Umwelt und Klimaschutz, aber auch der Gewässerunterhaltung oder dem Hochwasserschutz beimisst. Es ist hiermit belegt, dass diese Landesregierung den Einsatz für Klimaschutz, so klein unsere Möglichkeiten gemessen an der Größe unseres Freistaats auch sein mögen, und der bereits im Jahr des Pariser Klimaschutzabkommens begonnen hat, massiv bis zum laufenden Haushaltsjahr auch ausgeweitet hat. Wir leisten unseren Beitrag für den Klimaschutz und einen Planeten, der auch für die kommende Generation noch lebenswerte Bedingungen bietet. Genauso gilt es auch, für die öffentliche Infrastruktur beim Land und den Kommunen für unsere Kinder und Enkel wichtige Pfeiler der Daseinsvorsorge und Entwicklung des Freistaats zu erhalten und zu modernisieren. Hier sind die Ausgaben auch in 2022 verstetigt, um dem durchaus wachsenden Bedarf auch und gerade im Bereich der Unterhaltung von Vermögen Rechnung zu tragen. Das Azubi-Ticket wird in 2022 und 2023 fortgeführt. Die dafür notwendigen Mittel und die Verpflichtungsermächtigungen wurden eingestellt. Und – ich hatte es am Anfang erwähnt – die Digitalisierung unserer Verwaltung schreitet gut voran. Ohne sie ist in der Zukunft ein funktionierendes Gemeinwesen im 21. Jahrhundert nicht mehr vorstellbar. Auch wenn Thüringen in den letzten Jahren massiv investiert und zugelegt hat, hat Deutschland als Ganzes im Vergleich zu manch europäischem Nachbarn Nachholbedarf. Die Pandemie hat uns dies an der einen oder anderen Stelle sehr deutlich vor Augen geführt. Deshalb investieren wir in digitale Infrastruktur, aber auch in den gesetzlich geforderten Onlinezugang zu Verwaltungsdienstleistungen. Ich freue mich ausdrücklich, dass wir hier auch den Thüringer Rechnungshof an unserer Seite wissen. Mit den Investitionen in ein neues Rechenzentrum investieren wir dank Green-IT gleichzeitig in den Klimaschutz, und das erfolgreiche Förderprogramm für IT und E-Government in Thüringer Kommunen setzen wir auch in 2022 fort. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch einen ganz kurzen Blick auf den Kommunalen Finanzausgleich werfen, ohne der Beratung des FAG vorzugreifen. Wer an dieser Stelle von Austrocknung der Gemeinden spricht und die unzureichende Finanzausstattung insgesamt kritisiert, der verdreht ganz absichtlich die Tatsachen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Die Finanzzuweisungen des Landes an die Thüringer Kommunen sind auch in 2022 weit oberhalb der Finanzzuweisungen in fast allen anderen Bundesländern. Nach Baden-Württemberg sind wir das Bundesland mit der zweithöchsten Pro-Kopf-Zuweisung, und während es dem Land nur unter Rückgriff auf Kreditaufnahmen und Ersparnisse gelungen ist, seine Haushalte aufzustellen, konnten die Kommunen in Thüringen ihre Verschuldung reduzieren. Der Vollständigkeit halber will ich ebenfalls auf die Anstrengungen des Freistaats in 2020 und 2021 zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen der Kommunen hinweisen. Ich freue mich besonders, dass die Kommunen damit durch die Krise gekommen sind, aber es beweist auch, dass der Freistaat seinen gesetzlichen Verpflichtungen umfassend nachkommt. Gestatten Sie mir abschließend einen Blick auf die Personalausgaben und die Anzahl der Planstellen und Stellen. Man kann ja in einigen auch öffentlich immer wiederkehrenden Äußerungen den Eindruck gewinnen, dass die Umsetzung politischer Ziele einzig und allein von der Anzahl der im Haushalt ausgebrachten Stellen und Planstellen abhängt. Und deswegen wird in jedem Jahr sowohl innerhalb der Landesregierung als auch im Landtag die Frage nach weiteren Stellen und Planstellen diskutiert. Aber, meine Damen und Herren, hier gilt nicht das alte Sprichwort „viel hilft viel“, das sich schon oft als falsch erwiesen hat. Es geht vielmehr um die Besetzung ohnehin freier Stellen, es geht um Personalsteuerung und Einsatz dort, wo es notwendig ist. Es bedarf kluger Ideen, um die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so zielführend wie möglich einzusetzen. Und es geht um die durch die Digitalisierung der Verwaltung für neue Aufgaben frei werdenden Personalressourcen. Denn eines ist schwarz auf weiß nachzulesen und kann als Fakt nicht ignoriert werden: Thüringen hat bundesweit die höchste Zahl an Stellen und Planstellen je Einwohner. Da darf man schon die Frage nach dem Warum stellen.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und es wer-
den immer mehr!) Was machen die anderen seit vielen Jahren besser als wir? Wieso ist ihre Verwaltung effizienter? Verstellen wir uns nicht mit der steten Erhöhung des Inputs an Arbeitsplätzen in der öffentlichen Verwaltung den Zugang zu innovativen und reformerischen Ansätzen. Der Vergleich wird übrigens auch unter Einbeziehung der Länderfläche nicht besser, denn auch, wenn das einige wundern mag, auch andere Bundesländer verfügen über ein Territorialgebiet. Wenn Sie an Schleswig-Holstein denken, mit dem wir uns oft vergleichen – dies taugt also nicht als Erklärung. Die Personalausgaben steigen von 2021 auf 2022 um rund 73 Millionen Euro auf 3,28 Milliarden Euro. Sie machen damit rund 27,7 Prozent aller Landesausgaben aus. Und mit jeder weiteren Stelle und mit jeder weiteren Einstellung wachsen diese Ausgaben noch schneller und nehmen uns in den kommenden Jahrzehnten finanzpolitische Luft zum Atmen. Ich will es einmal verdeutlichen: Ein Beschäftigter in der Entgeltgruppe 10 und einer angenommenen Tarifsteigerung von 2 Prozent pro Jahr kostet dem Freistaat im Laufe eines 40-jährigen Berufslebens rund 4 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, da die Einbringung des Haushalts heute gemeinsam mit dem Gesetz zur Änderung des Corona-Sondervermögens beraten wird, hier auch eine Anmerkung dazu: Das Sondervermögen ist derzeit bis zum 31.12.2021 befristet und endet, wenn es nicht verlängert wird, automatisch. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens enthält derzeit auch Positionen, die über den 31.12.2021 hinaus fortgeführt und abfinanziert werden müssen. Im Fall einer Beendigung wäre diese noch in den Haushalt 2022 einzustellen. Dies bereitet derzeit gewisse Schwierigkeiten, weil erst am Ende des Jahres belastbare Zahlen verfügbar sein werden. Also konnte die Landesregierung dies nicht tun. Deswegen ist unser Vorschlag, die Laufzeit des Sondervermögens um ein Jahr zu verlängern, um die Abwicklung zu erleichtern. Ausdrücklich schlagen wir nicht vor, neue Ausgaben auf- oder gar eine weitere Zuführung von Landesmitteln vorzunehmen. Insofern geht die Vorhaltung fehl, dass es uns nur mit Hilfe des Sondervermögens gelänge, den Haushalt auszugleichen. Meine Damen und Herren, zum Abschluss ein kurzer Blick auf den Zeitplan. Nach der Landeshaushaltsordnung war die Landesregierung gehalten, den Haushaltsentwurf 2022 bis zum Plenum im September 2021 vorzulegen. Nun waren wir und weite Teile des Landtags davon ausgegangen, dass wir Neuwahlen zum Landtag am 26.09.2021 haben werden. Darauf war unser Zeitplan ausgerichtet, weil etwas anderes wenig Sinn ergeben hätte. Mit der Entscheidung, keine Wahlen durchzuführen, haben wir umgehend unsere eigene zeitliche Planung gestrafft. Und ich bin als Finanzministerin allen Beteiligten sehr dankbar, dass wir innerhalb eines wirklich kurzen Zeitraums die Aufstellung des Haushaltsentwurfs abschließen konnten. Damit haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um dem parlamentarischen Verfahren angemessen Zeit einzuräumen und mit Ihrer Unterstützung eine gegebenenfalls längere Phase der vorläufigen Haushaltsführung zu vermeiden. Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und ich freue mich schon auf die vielen konstruktiven Auseinandersetzungen, Streitigkeiten, Diskussionen, die wir hier und auch im Haushaltsausschuss haben werden. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
