Beate Meißner
Fragestunde
Inanspruchnahme des Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes in Thüringen Mit dem Corona-Teilhabe-Fonds des Bundes unterstützt die Bundesregierung die Teilhabe behinderter Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäusern und gemeinnützigen Sozialunternehmen wie den Inklusionsbetrieben. Aufgrund der pandemischen Lage wurde die Antragsfrist für die Leistungen bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds, die in Thüringen ausgereicht wurden? 2. Welche Hilfestellungen und Informationen gab es seitens der Landesregierung an die Thüringer Inklusionsunternehmen, um über den Corona-TeilhabeFonds des Bundes aufzuklären? 3. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen antragsberechtigte Inklusionsunternehmen in Thüringen nicht von der Antragsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben? 4. Durch welche weiteren Maßnahmen werden die Thüringer Inklusionsunternehmen unterstützt?
