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Plenarprotokoll 8/133

03.06.2026 · 124 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (16)CDU (12)SPD (11)Die Linke (8)GRÜNE (7)FDP (4)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, Platz zu nehmen und die letzten Fotos zu absolvieren. Vielen Dank! Ich begrüße Sie zur 133. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 133., 134. und 135. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 133., 134. und 135. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Thomas Diener ist mit Wirkung zum 31. Mai 2026 aus der Fraktion der CDU ausgetreten und von diesem Tag an fraktionsloser Abgeordneter im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch auf die zurückliegenden Geburtstage kommen. Im Mai hatten Geburtstag Franz-Robert Liskow, Manuela Schwesig, Beate Schlupp, Christian Winter, Jutta Wegner. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, Thomas Diener, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen und ein weiteres Ereignis zum Anlass für eine Gratulation nehmen. Es handelt sich um ein sehr bemerkenswertes Jubiläum. Unser Landtagsdirektor, Herr Armin Tebben, hat sein 40-jähriges Dienstjubiläum vollendet. (Zurufe aus dem Plenum: He!) Mittlerweile mehr als 25 Jahre ist er als Direktor des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern tätig. Lieber Armin, vielen Dank für dein herausragendes Engagement und dafür, dass du uns jederzeit mit deinem klaren Kompass zur Seite stehst! Immer hast du das Wohl des Landtages im Blick und natürlich auch deine große Liebe, das Schweriner Schloss, und deine Frau natürlich. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, Thomas Diener, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Ja, meine Damen und Herren, wir kommen aber noch zu einem, wie ich finde, schönen Ereignis. In den letzten Tagen hatten wir noch das 22. Parlamentsforum Südliche Ostsee, das vom 31. Mai bis zum 2. Juni 2026 im Schweriner Schloss getagt hat. Das Parlamentsforum und ein Jugendforum haben sich in den vergangenen drei Tagen intensiv mit den Chancen und Risiken der Künstlichen Intelligenz in der südlichen Ostseeregion beschäftigt und sich für gemeinsame europäische Lösungen der damit verbundenen Herausforderungen ausgesprochen. Gestern Mittag wurde die gemeinsame Resolution unterzeichnet. Und ich möchte mich ganz herzlich zum einen bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die daran mitgewirkt haben, insbesondere aber natürlich auch bei unserer Ersten Vizepräsidentin Beate Schlupp, die maßgeblich auch die Redaktionskonferenz für uns durchgeführt hat. Liebe Beate, auch noch mal in diesem Gremium vielen herzlichen Dank für dein Engagement! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, Thomas Diener, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Und ich möchte mich auch bei denjenigen bedanken, die für die Landtagsverwaltung die gesamte Veranstaltung vorbereitet haben, inklusive, wie ich fand, einem hervorragenden Rahmenprogramm. Ich denke, wir waren sehr, sehr gute Gastgeber. Herzlichen Dank an die Landtagsverwaltung für die gute Vorbereitung und Durchführung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, Hannes Damm, fraktionslos, Thomas Diener, fraktionslos, und auf der Regierungsbank) Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die 133., 134. und 135. Sitzung bemerkenswerte Abgeordnete als Schriftführer, und zwar die Abgeordneten Franz-Robert Liskow, Torsten Renz, Ann Christin von Allwörden, Katy Hoffmeister, Daniel Peters und Marc Reinhardt zu Schriftführern. (allgemeine Heiterkeit – Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aha!) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion Die Linke hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Kleinere Gruppen – Größere Förderung: Zukunftsplan Kita für Mecklenburg-Vorpommern“ beantragt. Aktuelle Stunde Kleinere Gruppen – Größere Förderung: Zukunftsplan Kita für Mecklenburg-Vorpommern Gemäß Paragraf 66 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 56 Minuten. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kleinere Gruppen – größere Förderung, das gelingt. Bereits mit Beginn des Jahres 2027 verbessern wir das Verhältnis von Fachkraft zu Kind in der Krippe von 1 : 6 auf 1 : 5, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) ab August 2027 im Hort von 1 : 22 auf 1 : 21 und noch einmal ab 2029 auf 1 : 20. (Torsten Renz, CDU: Klatschen!) Auch im Kindergarten geht es ab 2028 auf 1 : 13 weiter runter. (Torsten Renz, CDU: Noch mal klatschen!) Allen Beschäftigten sichern wir trotz rückläufiger Kinderzahlen Perspektiven in Kita/Hort/Schule oder in der Kinder- und Jugendhilfe. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der Zukunftsplan Kita ist ein großer Durchbruch, mit Ergebnissen, die eine Vorgeschichte haben. (Torsten Renz, CDU: Da müssen Sie ja nicht rot werden!) Denn der Zukunftsplan baut nicht auf einem Stillstand auf, (Torsten Koplin, Die Linke: Schön zu hören!) er baut auf einer Entwicklung auf, die die rot-rote Koalition seit Jahren konsequent vorantreibt mit jeder Investition in die Kindertagesförderung, mit jeder konkreten Verbesserung. Wir reden über 1 Milliarde Euro vom Land und den Kommunen, über 200 Millionen Euro mehr als noch vor fünf Jahren. Und noch nie war der Anteil der Kindertagesförderung am Landeshaushalt so hoch wie heute. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Familien werden durch die Beitragsfreiheit um bis zu 18.000 Euro pro Kind entlastet. Erzieherinnen und Erzieher haben heute ein deutlich höheres Einkommen. (Torsten Renz, CDU: Sind wir denn schon im Wahlkampf?!) Der Landesrahmenvertrag mit gemeinsamen landesweiten Mindeststandards und die Nichtanrechnung von ENZ-Auszubildenden auf den Personalschlüssel bringen zusätzlich 1.200 Erzieherinnen und Erzieher ins System, Alltagshilfen unterstützen die Fachkräfte. Die Sprach-Kitas werden vollständig durch das Land gesichert. Und in der Kita ist mittlerweile eine Fachkraft für 14 Kinder zuständig, immer noch zu viele, aber ich erinnere an Zeiten mit 18 Kindern und mehr. Für uns als Linke stand und steht fest, hierbei dürfen wir nicht stehenbleiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb ringen wir seit Jahren um kleinere Gruppen, um jeden qualitativen Schritt und nicht zuletzt um eine tragfähige Finanzierung. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Wurzeln des heutigen Zukunftsplans Kita reichen bis in das Jahr 2024 zurück. Der Landtag beschäftigte sich damals mit einer Volksinitiative. Deren Forderungen liefen auf 5.000 Fachkräfte zusätzlich hinaus, auf über 300 Millionen Euro jährliche Mehrkosten. Unsere Antwort lautete damals nicht einfach Nein. Unsere Antwort lautete: Wir brauchen einen langfristigen Weg, wir brauchen einen realistischen Perspektivplan Kita. Auf den Weg gebracht wurde dieser durch die Bildungsministerin Simone Oldenburg. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der Plan, meine Damen und Herren, berücksichtigte die demografische Entwicklung, Finanzoptionen, die Fachkräfteentwicklung und verschiedene Szenarien für Qualitätsverbesserungen. In jeder Kitadebatte betont die Bildungsministerin, wie wichtig es ist, Schritt für Schritt mehr Qualität zu erreichen (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Julian Barlen, SPD: Pst!) und vor allem mit allen Beteiligten zu Lösungen zu kommen. Diese Prozesse, bis hin zu den intensiven Gesprächen zum aktuellen Volksbegehren, spiegeln den Erfolg. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Meine Damen und Herren, wir sprechen über den Zukunftsplan Kita. Damit sprechen wir über Bildungsgerechtigkeit. Wir sprechen über Fachkräftesicherung und über Familienpolitik. Mecklenburg-Vorpommern gehört bundesweit zur Spitze bei der Inanspruchnahme von Kitaplätzen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) bei den Betreuungszeiten, bei flexiblen Angeboten und bei der Fachkräftequote. Und hinzu kommt die vollständige Beitragsfreiheit für Kita, Hort und Ferienhort. (Torsten Renz, CDU: Und die Qualität? – Christine Klingohr, SPD: Die ist super!) Wir investieren in die frühkindliche Bildung so viel wie nie zuvor, und das, meine Damen und Herren, ist keine Selbstverständlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das sind verantwortungsvolle politische Entscheidungen, denn längst ist belegt, dass sich kaum eine Investition stärker auszahlt als Investitionen in die frühkindliche Bildung. Sie sichern für alle bessere Startchancen, und Kinder aus sozial benachteiligten Familien profitieren noch mal besonders. Wer also Chancengleichheit ernst meint, muss bei den Kleinsten anfangen. Entscheidend sind die pädagogischen Beziehungen zwischen Kindern und Fachkräften, entscheidend ist die Zeit. Und genau deshalb spielen Betreuungsschlüssel eine so zentrale Rolle. Mit dem Zukunftsplan Kita stellen wir uns außerdem einer echten Herausforderung, dem tiefgreifenden demografischen Wandel. 2025 wurden in unserem Land nur noch 8.365 Kinder geboren, der niedrigste Wert seit 1960. Und in vielen Regionen, das wissen wir, sinken die Kinderzahlen dramatisch. Dieser Trend löst natürlich bei vielen Menschen Fragen und Sorgen aus. Weniger Kinder bedeuten für Kitaträger, für Eltern, für Auszubildende und insbesondere für die Beschäftigten Unsicherheit: Wie geht es mit den Einrichtungen weiter, was wird aus den Fachkräften? Und genau deshalb hat sich das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung in den vergangenen Jahren mit Nachdruck für einen langfristigen Perspektivplan eingesetzt. Das Ziel war und ist es, den Beschäftigten Sicherheit und Perspektiven zu geben, die wertvollen Fachkräfte im System zu halten und gleichzeitig die demografische Entwicklung dazu zu nutzen, die Qualität in unseren Kindertagesstätten weiter zu verbessern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, die Initiatoren des Volksbegehrens haben einen wichtigen, einen breiten Impuls für die Debatte um die Qualität in unseren Kitas gesetzt. Und das Anliegen, das unterstützen wir ausdrücklich. Gleichzeitig mussten wir uns der Realität stellen. Die vollständige Umsetzung der Forderungen hätte zusätzliche Ausgaben von rund 800 Millionen Euro verursacht. Eine solche Summe kann kein Landeshaushalt aufbringen, ohne an anderer Stelle ganz massiv einzuschneiden. Also die Aufgabe bestand stets darin, einen Weg zu finden, der sowohl den berechtigten Wunsch nach mehr Qualität als auch die finanziellen und personellen Bedingungen berücksichtigt. Und für alle Beteiligten war klar, wir wollen Verbesserungen nicht erst irgendwann, sondern möglichst schnell, wir wollen erste konkrete und zugleich realistische, umsetzbare Schritte. Wir waren uns einig, wir brauchen einen verlässlichen Entwicklungspfad für die kommenden Jahre. Und wir brauchen Perspektiven für die Beschäftigten, damit die demografische Entwicklung eben nicht zu Verunsicherung führt, sondern mehr Qualität und bessere Arbeitsbedingungen erreicht werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb sind wir sehr dankbar für die intensiven Gespräche der Landesregierung mit den Initiatoren des Volksbegehrens, mit den Kommunen, mit den Kitaträgern, der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege und den Gewerkschaften, getragen von einem, von dem gemeinsamen Ziel, gute Lösungen für die Kinder, die Familien und die Beschäftigten in unserem Land zu finden. Und eine weitreichende Verständigung ist gelungen – ein großartiger Erfolg! Und hier zeigt sich, dass gesellschaftlicher Dialog, politische Verantwortung und die Bereitschaft zum Kompromiss zu ganz konkreten Verbesserungen führen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das Land nutzt freiwerdende finanzielle Mittel und investiert sie ausdrücklich in die Zukunft unserer Kinder und in die Qualität unserer Kindertageseinrichtungen. Und das ist eine hervorragende Entscheidung, weil mehr Zeit für Sprachförderung, mehr Zeit für besondere Unterstützung, mehr Zeit für Elternarbeit, mehr Zeit für die Kinder. Und genau darum geht es doch am Ende. Wir wollen allen Kindern die bestmöglichen Chancen geben, und deshalb beginnt Bildung für uns dort, wo Kinder die Welt entdecken, Sprache entwickeln, Vertrauen aufbauen, wo sie sich ausprobieren, sozial interagieren und erfahren, ich werde gesehen, ich werde ernst genommen, ich bin wichtig und richtig so, wie ich bin. Meine Damen und Herren, wir setzen auch große Hoffnungen in die beschlossenen regionalen Runden Tische. Die Kommunen nehmen als Träger der Kitabedarfsplanung ihre Verantwortung wahr und bringen die relevanten Akteure vor Ort zusammen. Gemeinsam mit den Trägern, den Beschäftigten, den Elternvertretungen, den Gewerkschaften und weiteren Partnern geht es um Lösungen, damit Fachkräfte auch künftig gute berufliche Perspektiven in ihrer Region finden. Und es geht dabei nicht nur darum, bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Es geht auch darum, neue Wege zu eröffnen und vorhandene Kompetenzen dort einzusetzen, wo sie eben dringend gebraucht werden. Und dazu stehen Fort- und Weiterbildungsangebote, Qualifizierungsmaßnahmen bereit. Und es ist natürlich wichtig bei der Vermittlung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten, so gut es geht zu unterstützen. Denn eines ist klar, der Bedarf an gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften ist weiterhin groß, nicht nur in den Kindertageseinrichtungen, sondern auch in Schulen, in Ganztagsangeboten, in der Schulsozialarbeit, in den vielfältigen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Meine Damen und Herren, für uns als Linke ist der Zukunftsplan Kita, und ich betone dies erneut, ein großer Erfolg. Nicht deshalb, weil nun alle Probleme gelöst wären, nicht deshalb, weil wir schon am Ziel wären – wir wissen, dass der Betreuungsschlüssel weiter verbessert werden muss, gerade im Krippenbereich ist die Zielmarke von 1 : 4 unerlässlich –, der Zukunftsplan ist deshalb ein Erfolg, weil wir endlich einen verbindlichen Plan, einen verbindlichen Pfad schaffen, auch einen finanziellen. Und manche fragen natürlich, können wir uns das leisten. Ich finde, wir müssen die Frage anders stellen: Können wir es uns leisten, darauf zu verzichten? Können wir es uns leisten, auf bessere Bildungschancen zu verzichten, können wir es uns leisten, Fachkräfte zu verlieren, und können wir es uns leisten, soziale Ungleichheit wachsen zu lassen? Die Antwort ist Nein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb investieren wir in Kinder, in Familien, in Fachkräfte, in Chancen, in Zusammenhalt. Meine Damen und Herren, noch ein etwas persönlicheres Wort. Es sind immer wunderbare Momente, wenn ich meine 3-jährige Enkelin von der Kita abhole. Und es gibt Tage, an denen läuft sie mir freudestrahlend und energiegeladen entgegen, und es gibt Tage, da ist sie etwas gnaddelig. Die Plattdeutsch-Kinder verstehen, was ich meine. Aber auf eines ist immer Verlass, da ist die Erzieherin, und sie verabschiedet die Kinder stets mit einem Lächeln, erzählt kurz vom Tag und weiß genau, was dieses Kind heute bewegt hat. Und ich erlebe, mit welcher Hingabe die Erzieherinnen und Erzieher die Kleinen begleiten. Und natürlich ist es mir bewusst, welche enorme Verantwortung sie tragen, welche unglaublich wertvolle Bildungsarbeit sie Tag für Tag leisten. (Patrick Dahlemann, SPD: Ganz genau!) Und dafür gilt ihnen unser größter Respekt und Anerkennung. Dank an die Kita meiner Enkelin und Dank an alle Kitas hier im Land! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich meine, Kinder, Eltern und Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, dass Politik die Bedingungen in den Kitas kontinuierlich verbessert. Und genau das tun wir gemeinsam mit allen Beteiligten. Gemeinsam übernehmen wir Verantwortung mit dem Zukunftsplan Kita. Er ist ein großartiges Signal für Mecklenburg-Vorpommern. Er ist ein Meilenstein, und das darf man mit Stolz sagen, denn was hier gelungen ist, ist beim Blick auf die große Politik das Gegenteil von dem, was wir derzeit so von der Bundesregierung erleben. Während zunehmend nach unten getreten wird und Sozialabbau an allen Ecken und Enden stattfindet, handeln wir im Dialog und für die Menschen im Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der Zukunftsplan Kita ist ein Bildungsplan, er ist ein Sozialplan, er ist ein Familienplan, (Heiterkeit und Zuruf von Horst Förster, AfD) er ist ein Fachkräfteplan, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) aber vor allem ist er ein Zukunftsplan für Mecklenburg-Vorpommern. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Klüschenberg-Schule Plau am See sowie Mitglieder der Jugendgemeinde aus Warnemünde-Lichtenhagen. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier bei uns im Landtag sind! Ich rufe auf die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

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Manuela Schwesig

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Mit dem Zukunftsplan Kita und der heutigen Aktuellen Stunde zeigen wir eine weitere Perspektive für gute, verlässliche und vor allem auch gebührenfreie Kindertagesbetreuung in Krippe, Tagespflege, Kindergarten, Hort und Ferienhort auf. Und ich bin der Fraktion Die Linke sehr dankbar, dass dieses Thema für die Aktuelle Stunde gewählt wurde, denn wir haben ja in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv darüber diskutiert und hatten vor allem durch die Volksinitiative mit über 100.000 Unterschriften, 150.000 Unterschriften für das Thema starken Rückenwind. Denn in den letzten Jahren war es ja oft so – mir ist es jedenfalls so begegnet –, wenn man über Kitas geredet hat, wurde es oft belächelt, was will Frau Schwesig, was will die Regierung, was will die SPD/Die Linke schon wieder mit Kita. Dabei ist eine verlässliche, gebührenfreie und qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung essenziell für Familien in unserem Land, für die Arbeit und Wirtschaft in unserem Land, für die Bildung in unserem Land und damit auch für die Gegenwart und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Deshalb haben wir unter verschiedenen Landesregierungen kontinuierlich über die Jahre in die Kindertagesbetreuung investiert. Erstens. Es ist wichtig, dass wir überall wohnortnah Kindertagesbetreuung haben für alle Eltern, und das nicht nur von 09:00 bis 14:00 Uhr, sondern ganztags, denn viele Eltern in unserem Land arbeiten Vollzeit, müssen oft pendeln, und deshalb ist die Frage von guter wohnortnaher Kindertagesbetreuung, aber auch umfangreicher Kindertagesbetreuung sehr wichtig. Und das haben wir in den letzten Jahren ausgebaut. Zweitens. Es ist wichtig, dass die Kindertagesbetreuung nicht irgendjemand macht. Wir alle, die Eltern sind, wissen, wie herausfordernd gute Betreuung und vor allem auch Bildung mit und für Kinder sind, weil Kinder sind zum Glück, wie sie sind, und nicht immer so, wie wir sie haben wollen. (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD) Und deshalb ist es wichtig, dass die Kindertagesbetreuung in unserem Land durch gut qualifizierte Fachkräfte gemacht wird, und das sind unsere staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher mit vergleichbaren pädagogischen Fachkräften, die jeden Tag dafür sorgen, ob in der Krippe, im Kindergarten, im Hort, dass unsere Kinder nicht einfach nur betreut werden, sondern dass sie auch gebildet werden. Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für den Bildungserfolg aller Kinder in allen weiteren Stationen. Wenn Schülerinnen und Schüler heute zuschauen, dann haben sie nicht erst Sprache, Motorik und Sozialverhalten in der Schule gelernt, sondern es fängt in der Familie an und insbesondere in der frühkindlichen Bildung. Und deswegen ist die Qualität von Fachkräften sehr entscheidend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und auch da haben wir investiert, nicht nur in dieser Koalition, sondern auch schon davor mit der ENZ-Ausbildung, mit genug Ausbildung für Fachkräfte. Wir waren eines der ersten Bundesländer, die das Schulgeld abgeschafft haben, die dafür gesorgt haben, dass Erzieherinnen und Erzieher nicht Geld für die Ausbildung mitbringen müssen, sondern dass sie Ausbildungsvergütung bekommen. Mit der dualen Ausbildung haben wir viele Fachkräfte gewinnen können. Und es ist gut, dass wir nicht mehr in Zeiten von Fachkräftemangel für die frühkindliche Bildung sind, sondern genug Fachkräfte an Bord haben, denn die beste Kita, die kleinste Gruppe nützt nichts, wenn wir nicht die Erzieherinnen und Erzieher da haben. Und ich will mich ausdrücklich dem großen Dank anschließen. Wir Mütter und Väter wissen, dass wir schon manchmal ganz schön durch sind, wenn es nur ein/zwei Kinder sind, die da sind. Und jeden Tag. Gerade in diesen Gruppengrößen frühkindliche Bildung zu machen, für die Eltern da zu sein, für die Kinder da zu sein, das ist eine großartige Leistung, die wir anerkennen und wertschätzen und wofür wir uns bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb ist es wichtig, das Mecklenburg-Vorpommern zu dem Land gehört in Deutschland, zu den Ländern, die an der Spitze sind, wenn es darum geht, ein umfangreiches Angebot zu haben, das Kitaplätze überhaupt da sind, wenn es darum geht, ein umfangreiches Stundenangebot zu haben für Eltern, insbesondere die arbeiten und vielleicht sogar noch im Schichtdienst sind und pendeln müssen. Und es ist auch sehr gut, dass wir das Bundesland sind, was die höchste Fachkräftequote hat. Der Anteil an Fachkräften, an den Menschen, die in den Kitas arbeiten, in der Kindertagesbetreuung, ist in unserem Land am höchsten. Und das ist uns wichtig, und das muss auch so bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir haben dann in der letzten Legislatur ein weiteres Qualitätsmerkmal eingeführt – es gibt nämlich nicht nur eins, es gibt mehrere –, und zu dem komme ich jetzt auch, das ist die gebührenfreie Kita. Die gebührenfreie Kita sorgt ganz konkret dafür, dass die Menschen, die arbeiten, nicht noch 300, heute wären es locker 500 Euro bei den Qualitätsstandards für einen Platz von ihrem Lohn abgeben müssen in einem Land mit kleinen und mittleren Löhnen. In einem Land, wo gerade die Menschen mit einem Einkommen bis 3.000 Euro gerade unter wirtschaftlichem Druck sind wegen anderen Kostensteigerungen, ist es sehr, sehr wichtig, dass wir nicht die Menschen, die hier jeden Tag arbeiten gehen, weiter belasten, sondern dass wir sie entlasten, dass es beim Versprechen von mehr Netto vom Brutto bleibt. Und das war uns sehr wichtig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das heißt nicht, dass Eltern nicht ihren Beitrag leisten. Ich will das hier noch mal sagen, weil ich manchmal über diese Debatte sehr erstaunt bin. Alle Eltern müssen täglich die Kosten für das Essengeld bezahlen, und das ist nicht wenig. Bei einer guten Vollverpflegung, die in unserem Gesetz verankert ist, müssen Eltern oft 100 Euro im Monat zahlen. Und wenn man mit Eltern redet, die zwei Kinder haben, drei Kinder, ist das nicht ohne. Und deshalb leisten die Eltern auch schon ihren Beitrag. Und ich will auch etwas sagen zu der Debatte, es kann nicht sein, dass Plätze bezahlt werden, die nicht genutzt werden. Das stimmt, hier können die Kommunen steuern. Und ich will auch noch was sagen zum Thema, ja, es gibt Eltern, die sehr viel Geld verdienen, die diese Plätze zahlen könnten. Ich sage aber auch, wir werden auf gar keinen Fall, weil die Masse ist nicht in dem Einkommensbereich, jetzt alle mit Einkommensprüfungen überziehen für Elternbeiträge, sondern wir setzen auf ein gerechteres Steuersystem, in dem die kleinen und mittleren Einkommen entlastet werden und große Spitzenverdiener stärker ihren Beitrag leisten. Dann geht das Thema Gerechtigkeit auch auf. Man muss es nicht bei den Kitagebühren machen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Sehr richtig!) Warum die kostenfreie Kita – die gebührenfreie Kita, besser gesagt – auch ein Qualitätsmerkmal ist, das sehen wir bei der Chancengleichheit. Unsere Bildungsministerin hat schon mehrfach darauf hingewiesen, und das ist etwas, was uns sehr, sehr wichtig ist als Landesregierung und in der gesamten MV-Koalition: Wir sind das Land, das an der Spitze ist, wenn es um Chancengleichheit geht, wenn es darum geht, ob alle Kinder, auch unabhängig vom sozialen und finanziellen Status der Eltern, beste Bildungschancen haben. Und das ist eine Frage der Gerechtigkeit, und wer mit Gerechtigkeit nicht so viel anfangen kann, dem sage ich, das ist auch eine Frage von Wirtschaft und Ökonomie, denn wir wollen und können es uns nicht leisten, dass auch nur ein Kind auf der Bildungsstrecke zurückbleibt, nur, weil es im Elternhaus nicht so gute Bedingungen hat. Und deswegen ist die Chancengleichheit ein elementares Qualitätsmerkmal für die Kinder selbst, für ihre Laufbahn, für die Bildung und auch für Wirtschaft und Ökonomie und Zukunftsfähigkeit eines Landes. Und was sind die Gründe, warum Mecklenburg-Vorpommern beim Thema Chancengleichheit vorne an der Spitze ist? Das ist auch die beitragsfreie Kita. Deshalb ist es nicht ein Geschenk an Familien, sondern elementar für die Entlastung und für die Qualität von Bildung in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und weil es uns auch wichtig ist, dass Eltern eine verlässliche Kinderbetreuung haben, werden wir nicht das Bundesgesetz für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Schule, also im Hort praktisch, so umsetzen, wie es der Bund möchte. Das sind 40 Stunden, das ist ein Riesenfortschritt für ganz Deutschland. Denn wir haben in vielen Bundesländern weder verlässliche Kindertagesbetreuung noch bezahlbare Kindertagesbetreuung und schon gar nicht Ganztagsbetreuung in der Schule. Und deswegen haben wir auch das Bundesgesetz unterstützt. Aber wir würden uns verschlechtern, denn unsere Ganztagsbetreuung in der Schule geht bis zu 50 Stunden, gerade für Eltern, die in Vollzeit arbeiten, die Schicht arbeiten. Und deswegen werden wir ein KiföG hier verabschieden im Juli mit den Stimmen mindestens der MV-Koalition. Und ich bitte alle, das zu unterstützen, dass wir das, was wir schon haben, nämlich den Rechtsanspruch auf 50 Stunden, dass wir das auch absichern. Das ist uns wichtig, dass die Eltern nicht schlechtergestellt werden, dass die Kinder nicht schlechtergestellt werden, sondern dass wir eine verlässliche Betreuung auch weiter in der Schule haben über den Hort, und das hat auch mit Fachkräftesicherung zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und weitere Qualitätsmerkmale sind auch die Fragen von Sprachförderung, von Vor- und Nachbereitungszeiten für Kindertagesbetreuung. Und auch die haben wir in den letzten Jahren verbessert. Wir sind eingesprungen, als die grüne Bundesfamilienministerin in der Ampelregierung die Fehlentscheidung getroffen hat, die Sprachförderung zu kürzen. Wir haben sie stabil gehalten. Und ich sage ganz deutlich, ich erwarte, dass die neue Bundesfamilienministerin – wir haben gerade vor einigen Tagen darüber gesprochen – jetzt Wort hält und das umsetzt, wofür wir uns in den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene eingesetzt haben, dass der Bund wieder einsteigt in die Sprachförderung, und dass er nicht nur einsteigt, sondern sie ausbaut, auch insbesondere im Schulbereich, und dass dafür nicht die Mittel, mit denen wir schon Qualitätsverbesserungen machen konnten hier im Land, genommen werden, sondern dass diese zusätzlich kommen. Alle – Kommunen, Land und Bund – tragen gemeinsam Verantwortung für eine qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist natürlich auch die Frage, wie groß sind die Gruppen. Und hier, muss man sagen – obwohl wir im Vorteil sind im Osten, da wir aus den DDR-Zeiten eine sehr breite Kindertagesbetreuung übernommen haben und nicht wie der Westen das erst aufbauen mussten –, haben wir den Vorteil gehabt, viele Kitas zu haben. Wir mussten stark sanieren, auch das haben wir in den letzten Jahren gemacht und für mehr Qualität gesorgt, wir mussten vor allem dafür sorgen, dass die Trägervielfalt Einzug hält in unserem Land, weil wir damit auch verschiedene pädagogische Konzepte anbieten, auch das hat die Qualität gesteigert. Aber wir haben große Gruppengrößen geerbt, und das war ein großes Problem. Und deshalb bin ich sehr dankbar, dass wir, schon als ich Sozialministerin war, damit angefangen haben, die Gruppen Schritt für Schritt zu verkleinern. Damals hatten wir alle am Tisch, so wie heute, und der Fokus lag auf dem Kindergarten wegen dem Thema „Vorschuljahr, frühkindliche Bildung vor der Schule“. Und deswegen haben wir angefangen im Kindergarten zunächst auf 1 : 17, parallel noch die Vor- und Nachbereitungszeiten verbessert. Wir haben dann weitergemacht in den nächsten Jahren auf 1 : 15, also dazwischen noch 1 : 16, 1 : 15 war dann gleich der nächste Schritt, und wir haben vor der letzten Wahl versprochen, den nächsten Schritt zu gehen auf 1 : 14, auch das haben wir in dieser Koalition umgesetzt. (Patrick Dahlemann, SPD: Versprochen, gehalten!) Aber es ist berechtigt zu sagen, wir brauchen weitere Perspektiven. Und einen Punkt hat die Kollegin Fraktionsvorsitzende der Linken angesprochen: Beim Krippenschlüssel hat sich noch gar nichts geändert. Und da ist natürlich der Aufwand enorm groß. Und deswegen war es auch richtig, dass der nächste Schritt jetzt in der Krippe sein muss und dann auch der Hort folgt. Und es war auch richtig, dass hier im Landtag beschlossen wurde – das ist ja schon vor einigen Monaten passiert –, dass wir dafür einen sogenannten Perspektivplan brauchen. Und ich bin auch sehr dankbar, dass unsere Bildungsministerin alle, die mit Kita zu tun haben – das ist nämlich anders als bei Schule, dass wir da bestimmen als Arbeitgeber und Planer –, dass wir sowohl die Kommunen als auch die Träger, als auch die Gewerkschaften und natürlich das Land an einen Tisch geholt haben im Gute-Kita-Forum, auch den Landeselternrat, denn wir haben die Elternkompetenz und vor allem die Elternrechte in den letzten Jahren gestärkt. Und ich bin den Eltern, die sich ehrenamtlich neben Job und Familie in den Elternräten sowohl in den Kreisen als auch auf Landesebene engagieren, für dieses Engagement sehr, sehr dankbar. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und wir haben bereits im Oktober letzten Jahres alle an einen Tisch geholt mit dem Ziel, darüber zu sprechen, wo können die nächsten Schritte folgen. Es gab aber eine Herausforderung. Die Frage war: Wie können wir weitere Schritte darstellen? Gerade der nächste Schritt in der Krippe bedeutet, ohne die Kommunen zu belasten, 40 Millionen Euro pro Jahr mehr. Sie alle kennen den Haushalt. Unser Haushalt hat ein strukturelles Defizit, weil längst Kosten sowohl im Kitabereich als auch im Bundesteilhabebereich, also in sensiblen sozialen Bereichen gestiegen sind. Das hat vor allem auch mit der besseren Bezahlung zu tun. Und das will ich auch deutlich machen, die bessere Bezahlung von Erzieherinnen und Erziehern, die durch die gebührenfreie Kita geschafft wurde, dass Erzieherinnen und Erzieher fast 1.000 Euro mehr im Monat bekommen als noch vor einigen Jahren, ist auch ein Qualitätsmerkmal, denn man kann nicht gute Fachkräfte wollen und sie dann nicht gut bezahlen. Auch das leisten wir im Kitasystem. Aber deshalb ist nicht einfach Spielraum da. Sie kennen das alle. Deshalb war es uns wichtig, parallel zu diesem Prozess schon sehr frühzeitig Spielräume zu erarbeiten. Und es gibt einen Punkt im Landeshaushalt, wo unser Land zu Unrecht belastet wird. Das ist ein Streitthema zwischen Ost-MPs und allen Bundesregierungen, die es bisher gab seit vielen Jahren. Das sind die Kosten für die sogenannten DDR-Staatsbediensteten. Der Bund hat sowohl die Lasten als auch die schönen Dinge, die der DDR gehört haben, übernommen. Zu den schönen Dingen gehören große Flächen, gute Flächen, auch hier in unserem Bundesland. Zu den Lasten gehören natürlich Verantwortung für ehemalige DDR-Kosten, und das ist die Verantwortung für DDR-Staatsrenten. Kein einziges Bundesland im Westen zahlt eine Rente für einen Bundesbeamten oder einen Bundesangestellten. Das belastet die ostdeutschen Bundesländer seit vielen Jahren enorm. Mittlerweile teilen wir uns die Kosten, wir sind vorangekommen, wir haben schon in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, dass der Bund mehr übernimmt. Wir waren mal bei 60 Länder, 40 Bund, wir sind jetzt bei 50/50. Das bedeutet aber immer noch 300 Millionen aus unserem Landeshaushalt jedes Jahr für Kosten, für die wir nicht verantwortlich sind. Deshalb ist es wichtig, diese Schritte weiterzugehen. Und ich bin meinem Kollegen Herrn Kretschmer sehr dankbar, dass wir bei den Koalitionsverhandlungen in den Vertrag hineinverhandelt haben, dass der nächste Schritt um zehn Prozent gegangen wird. Das bedeutet 40 Millionen, und das ist dann genau die Summe für Kita. Und das haben wir intern in der Landesregierung beraten. Und deshalb bin ich auch dem Finanzminister sehr dankbar, dass er nicht wie andere Länder schon einfach diesen Posten eingebucht hat und wir damit den Haushalt konsolidieren, sondern dass wir gesagt haben, wenn dieses Gesetz den Bundesrat erreicht, dann können wir eine Zusage für den Perspektivplan machen. Und in der kommenden Bundesratssitzung im Juni, am 13. Juni, wird dieses Gesetz drin sein. Und wir können fest mit Zustimmung rechnen, weil es im Interesse der Länder ist und wir auch die Unterstützung der westdeutschen Kollegen haben. Und deshalb haben wir hier eine solide Finanzierung. Dieses Geld kommt sogar dann schon für 26, sodass wir sowohl für 27 den Schritt als auch für Mitte 27 den Schritt finanzieren können, auch mit Blick auf den nächsten Schritt 28. Und damit haben wir eine stabile Finanzierungsgrundlage, denn in den Beratungen war klar, dass die Kommunen sagen, wir werden auf gar keinen Fall einen weiteren Schritt der Verkleinerung der Gruppen unterstützen, weil wir das einfach auch nicht bezahlen können. Und deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, bin ich froh, dass wir in den letzten Monaten und Jahren an zwei parallelen Prozessen gearbeitet haben, sowohl die Bildungsministerin im Kita-Forum an der Frage, was wären die nächsten Schritte, als auch parallel der Finanzminister und ich an der Frage, wo können wir noch Spielräume in unserem Haushalt erschließen, um so etwas auch solide zu finanzieren. Lange war es nicht klar, ob dieses Gesetz kommt, weil im Zusammenhang mit dieser Entlastung andere kommunale Entlastungen für westdeutsche Bundesländer diskutiert werden. Und ich bin sehr dankbar der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag, dass aber jetzt hier Klarheit herrscht und dieses Gesetz da ist und wir diese Spielräume in unserem Haushalt nutzen können. Deshalb war es wichtig, das zu machen, was wir dem Gute-Kita-Forum von Anfang an zugesagt haben, dass die Verhandlungsrunde, dass alle noch mal an den Tisch der Ministerpräsidentin zusammengeholt werden. Und wir hatten intensive und gute Verhandlungen sowohl mit den Vertretern der Träger, der Volksinitiative, der GEW, des Landeselternrates, auch der kommunalen Ebene, Landräte und Städte- und Gemeindetag. Und wir haben uns auf zwei große Dinge verständigt, erstens, für die aktuelle Situation zu wissen aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land, welche Kita ist in Zukunft wie ausgelastet, wo fehlen Erzieherinnen und Erzieher, wo sind welche zu viel – und das ist im Land sehr unterschiedlich, das hat uns die kommunale Ebene bestätigt und auch die Träger –, wie können die Träger hier untereinander arbeiten, dass wir dafür genau diese sogenannten Runden Tische einrichten. Denn für die Kitabedarfsplanung sind die Landkreise zuständig, da kann das Land nicht einfach reinreden, für die Arbeitgeber sind aber die Träger, da kann auch nicht das Land reinreden. Was das Land macht, ist – und auch das ist ein Qualitätsmerkmal –, wir sind eines der wenigen Bundesländer, die eine Vollfinanzierung für Träger zur Verfügung stellen. Wir erwarten keinen Eigenanteil. Das, was verhandelt wird, wird auch bereitgestellt. Was an Kosten da ist, wird bereitgestellt. Auch deshalb ist unser System so kostenintensiv. Und wir brauchen auch die Eltern, die den Prozess mitgestalten. Und wir brauchen auch die Gewerkschaften, denen natürlich die Beschäftigungssicherheit und Perspektive am Herzen liegt. Und ich bin sehr dankbar, dass wir diese Runden Tische jetzt in allen kreisfreien Städten und auch in den Landkreisen, die für diese Planungen da sind, verankern und uns jetzt an den Prozess machen, eine entsprechende angepasste Kitabedarfsplanung zu entwickeln und auch eine entsprechende Beschäftigungsperspektive für Erzieherinnen und Erzieher in ganz unterschiedlichen Bereichen, möglichst in der Kita, vielleicht in einer anderen Kita, aber auch in Schule, in Kinder- und Jugendhilfe. Überall werden diese hochqualifizierten Fachkräfte gebraucht. Und das kann man nur lokal, regional konzipieren, das kann man nicht zentral aus dem Bildungsministerium steuern. Deswegen bin ich für diese Bereitschaft aller Beteiligten dankbar. Und wir als Land werden natürlich diese Runden Tische begleiten. Für diese Planung ist aber entscheidend, wie entwickeln sich die Gruppengrößen. Und deshalb gibt es den zweiten Strang, den wir geeint haben, sowohl mit Trägern als auch mit den Vertretern der Volksinitiative, den Gewerkschaften wie ver.di und GEW. Wir werden die Gruppen weiter im Land verkleinern, zum 01.01.27 von 1 : 6 auf 1 : 5 in der Krippe, zum 01.08.27 von 1 : 22 auf 1 : 21 im Hort, zum 01.01.28 dann den nächsten Schritt im Kindergarten auf 1 : 13 und dann noch einmal perspektivisch zum 01.01.29 im Hort auf 1 : 20. Das ist der Zukunftsplan Mecklenburg-Vorpommerns für eine verlässliche Kindertagesbetreuung für alle Kinder in unserem Land, für alle Familien, die auf kleinere Gruppen setzt, die auf eine größere Förderung setzt, die auf eine umfangreiche Betreuungszeit setzt, die weiter auf ein Fachkräftegebot setzt und die vor allem gebührenfrei bleibt. Vielen Dank allen Beteiligten für diesen konstruktiven Prozess! Vielen Dank beiden Fraktionsvorsitzenden von Linke und SPD, die diesen Prozess mitgestaltet und begleitet haben, und auch für die Bereitschaft, die ersten Schritte im aktuellen KiföG abzusichern! Ich bedanke mich auch bei den Vertretern der Volksinitiative für die Bereitschaft, dass wir über realistische Pläne sprechen, die auch wirklich stabil, verlässlich und finanzierbar sind. Natürlich sind Wünsche immer größer, aber zu einer verantwortungsvollen Politik gehört auch, nächste Schritte zu ermöglichen, aber auch realistisch zu sagen, was möglich ist, damit sich die Eltern darauf verlassen können und wir nicht einfach leere Versprechungen machen. Vielen Dank allen Beteiligten! Und ich bitte in der nächsten, im nächsten Landtag um Zustimmung dieser nächsten weiteren Schritte für die neue KiföG-Novelle, und dann hoffe ich, dann wird unsere Bildungsministerin wieder gesund sein – von hier aus herzliche Genesungsgrüße! –, und dann wird sie sich zu diesem Thema noch mal genauso gut äußern können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Die Ministerpräsidentin hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der AfD Herrn Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ja, dass der Betreuungsschlüssel verbessert werden muss in den Kindertagesstätten, das liegt auf der Hand. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern den schlechtesten Betreuungsschlüssel deutschlandweit. Und den haben wir auch nach wie vor. Aber das jetzt als großen Durchbruch zu bezeichnen oder als Meilenstein, sehr geehrte Damen und Herren, das trifft es nicht. Ich bin der Meinung, das ist eher ein Trommelwirbel für einen Knallbonbon. (Julian Barlen, SPD: Was?! Das sagt der Richtige! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das sind warme, warme Worte und wenig Ertrag, denn lassen Sie uns mal schauen, sehr geehrte Damen und Herren, was denn wirklich vereinbart wurde in diesem „Zukunftsplan Kita“ für Mecklenburg-Vorpommern. Das Ergebnis ist nämlich ernüchternd, nämlich das, was tatsächlich vereinbart wurde. Ab 01.01.2027 betreut ein Erzieher fünf Kinder in der Kindertagesstätte. Derzeit ist der Schlüssel 1 : 6, und diesen Schlüssel, den gibt es seit 36 Jahren, sehr geehrte Damen und Herren. Seit der Wende haben wir einen Schlüssel von 1 : 6 in der Krippe. Natürlich muss da jetzt gehandelt werden. (Michael Noetzel, Die Linke: Natürlich ist das ein Meilenstein. Das ist doch die beste Begründung dafür. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das kann man nicht als großen Durchbruch bezeichnen. Wir haben das Fachkraft-Kind-Verhältnis im Hort 1 : 21/1 : 22. Aber ich frage Sie: Ist das da der Anspruch oder die Forderung des Volksbegehrens? Ist das das, was die Initiatoren des Volksbegehrens wirklich gefordert haben, womit sie, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) womit sie in die, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Wir können das auch sehr gut einordnen.) womit sie in die Kindertagesstätten gegangen sind? Nein, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will Ihnen mal sagen, was gefordert wurde: in der Kita ein Betreuungsschlüssel von 1 : 3, im Kindergarten ein Betreuungsschlüssel von 1 : 7 und im Hort 1 : 11. Jetzt haben wir 1 : 21, die Ankündigung. Also wir bleiben weit hinter dem zurück, was die Eltern mit 140.000 Unterschriften tatsächlich gefordert haben. Deshalb kann man das nicht als großen Durchbruch bezeichnen, sehr geehrte Damen und Herren. Das ist ja wieder viel Wind um wenig Ertrag. Und das lassen wir Ihnen hier auch nicht so durchgehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und bei diesem, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) bei diesem Zukunftsplan, vereinbarten Zukunftsplan gibt es wenige Gewinner. Ich sagte es, die Initiatoren vom Volksbegehren sind weit hinter dem zurückgeblieben, was Sie wirklich den Eltern versprochen haben. Die Eltern da draußen zum Teil, in gewisser Weise haben sie eine kleinere, eine kleine Verbesserung des Betreuungsschlüssels in unseren Kindertagesstätten, die aber – und das sage ich in aller Deutlichkeit – dringend notwendig war. Ich sagte, es ist seit 36 Jahren Betreuungsschlüssel 1 : 6 in den Kindertagesstätten. Die kommunale Familie sieht sich auch nicht als der große Gewinner. Im Gegenteil, sie haben nämlich ganz bewusst dem Teil 1 dieses Zukunftsplans zugestimmt – und ich komme gleich noch mal dazu, was im Teil 1 steht – und Teil 2 ganz bewusst die Zustimmung verweigert, also das muss man noch mal ganz klar sagen, weil sie nämlich fürchten, beteiligt zu werden an den hohen Kosten dieser Versprechungen, die hier gerade auch an dieser Stelle gemacht wurden. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) Eine große Verliererin dieses Volksbegehrens ist in der Tat unsere Bildungsministerin Frau Oldenburg. Und schade, dass sie heute krank ist. Ich weiß nicht, ob sie überhaupt dazu gesprochen hätte. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) Ich glaube nämlich, gar nicht, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Was sind denn das für Spekulationen?!) denn, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Oldenburg ist nämlich diejenige, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) diejenige, ist diejenige, die immer gesagt hat, dass dieses Volksbegehren so nicht umsetzbar ist. Und was ist dann passiert? Ich kann das in diversen Pressemitteilungen Ihnen darlegen, dass sie immer davor gewarnt hat, dass es realistisch sein muss. Und dann ist nämlich Folgendes passiert, das von Frau Oldenburg nichts mehr zu hören war. Und dann kam die Ministerpräsidentin und hat sich sozusagen nach vorne gestellt und hat gesagt, ich übernehme jetzt das Volksbegehren und ich bin jetzt diejenige, die hier handelt. Und das hat man ja auch gesehen, bei der Verkündung der Einigung mit den Initiatoren war von unserer Bildungsministerin nichts mehr zu sehen. (Patrick Dahlemann, SPD: Pressekonferenz.) Und ich kann Ihnen da gerne auch noch mal, wenn Sie das nicht glauben, die Pressemitteilung, (Julian Barlen, SPD: Sie war in der Pressekonferenz vor den Kameras.) die Pressemitteilung der Landesregierung: (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) „Gemeinsamer Zukunftsplan Kita aufgestellt – Landesregierung und Initiatoren des Volksbegehrens verständigen sich“. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das ist ja ein wichtiger fachlicher Punkt, eine wichtige Pressemitteilung, Herr Dahlemann, aber ich schaue, in dieser Pressemitteilung kommt die Bildungsministerin, die die Fachpolitikerin ist, die für die Kindertagesstätten verantwortlich ist, wird nicht einmal erwähnt. Dreimal wird Frau Schwesig erwähnt, aber die Ministerin, die zuständige Ministerin Frau Oldenburg wird gar nicht erwähnt. (Torsten Koplin, Die Linke: Reden Sie doch mal zur Sache!) Und insofern ist es schon bezeichnend, dass Sie jetzt hier die Linkspartei loben oder die Linksfraktion. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sie haben sie in den Schatten gestellt, Frau Schwesig. Und das ist ganz klar, dass die Linksfraktion die großen Verlierer sind, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) jedenfalls in der Außendarstellung. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sie leuchten aus eigener Kraft. – Thore Stein, AfD: Meine Güte!) Eine Person, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke – Glocke der Präsidentin) eine Person, sehr geehrte Damen und Herren, eine Person, sehr geehrte Damen und Herren, profitiert natürlich davon. (Zurufe von Thore Stein, AfD, und Jeannine Rösler, Die Linke) Ich sagte noch, Frau Schwesig hat sich jetzt dargestellt als die große Macherin. Aber man muss sich das natürlich anschauen, das Volksbegehren. Dann kam ja diese, dann kam ja diese Einschätzung des Gutachtens, dass das beispielsweise gar nicht möglich sei, weil das zu sehr in den Landeshaushalt eingreift. Und dann hat sich die Ministerpräsidentin davorgespannt und hat sich jetzt als die große Macherin dargestellt. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, warum stehen wir denn vor diesen Problemen, vor denen wir heute stehen? 2019, 2020, am 01.01.2020 wurde das Gute-Kita-Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Das Gute-Kita, nein, das ist ein Bundesgesetz, wir haben sozusagen das KiföG angepasst am 01.01.2020, und in diesem Gute-Kita-Gesetz waren Qualitätssteigerungen vorgesehen in den Kindertagesstätten. Und Mecklenburg-Vorpommern war das einzige Bundesland, das das gesamte Bundesgeld des Gute-Kita-Gesetzes ausschließlich für die Beitragsfreiheit aufgewendet hat, ausschließlich für die Beitragsfreiheit. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Alle anderen Länder haben in die Qualitätssteigerung investiert. Und deshalb sind wir natürlich jetzt in der Lage, dort nachziehen zu müssen, damals im Übrigen von SPD und CDU beschlossen. (Jeannine Rösler, Die Linke: Beitragsfreiheit ist auch Qualität.) Richtig! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Deshalb ist ja auch diese Ankündigung, Herr Ehlers, die Sie jetzt sozusagen vortragen, irgendwie auch nicht glaubwürdig, dass Sie sich jetzt als die großen Verfechter eines besseren Betreuungsschlüssels hier darstellen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Im Gegenteil, Sie haben das ja damals sozusagen mitgetragen und haben den parlamentarischen Weg dafür geebnet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte Ihnen, (Torsten Renz, CDU: CDU-Forderungen eins zu eins umgesetzt.) ich möchte Ihnen, ich möchte Ihnen noch mal eine konsequente politische Richtung oder ein konsequentes Handeln – Herr Renz, Sie schmunzeln schon – darlegen. Denn wir als AfD haben 2024, als diese Volksinitiative, da war ja eine Unterschriftenaktion, dass der Betreuungsschlüssel verbessert werden muss in den Kindertagesstätten auf 1 : 4, auf 1 : 10 und auf 1 : 17, dem haben wir damals zugestimmt. Und wir haben auch eine Deckungsquelle genannt von 278 Millionen. (Jeannine Rösler, Die Linke: Die hat aber nicht gereicht.) Damals hieß es, das ist finanziell nicht möglich und wir haben zu wenige Erzieher. Jetzt ist es finanziell, also wir haben eine Deckungsquelle genannt, es wäre finanziell möglich gewesen. Und die Erzieher, haben wir ja gehört, 3.000 gehen jetzt offensichtlich, müssen fürchten, gekündigt zu werden. Die haben wir jetzt auch. Deshalb ist es richtig und notwendig, jetzt wirklich ins Handeln zu kommen und jetzt das nicht als den großen Durchbruch und den Meilenstein zu bezeichnen, wie es Frau Rösler hier getan hat, denn alles von den Problemen, die wir jetzt, vor denen wir jetzt stehen, das ist selbst verursacht, weil die Mittel des Gute-Kita-Gesetzes, Bundesmittel ausschließlich für die Beitragsfreiheit damals aufgewendet wurden. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Jeannine Rösler, Die Linke: Erzählen Sie doch mal was Neues!) Und, Frau Schwesig, Sie sprachen ja an, das ist eine Chancengleichheit, diese beitragsfreie Kita ist eine Chancengleichheit. Ich erinnere Sie daran, dass finanziell angeschlagene Familien schon damals keine Beiträge bezahlt haben. 50 Prozent der Eltern damals haben sozusagen lediglich Beiträge bezahlt. Die einkommensschwachen Familien haben damals schon keine Beiträge gezahlt. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Und deshalb ist es auch keine Chancengleichheit, sondern die Chancengleichheit war schon damals gegeben, sehr geehrte Damen und Herren. (Jeannine Rösler, Die Linke: Unsinn!) Und ich möchte, ich möchte jetzt noch mal zu den, zu der kommunalen Familie, zu den kommunalen Spitzenverbänden kommen, denn es ist ja das, was immer wieder kolportiert wird. Die stehen da wie ein Mann oder eine Frau hinter dieser Einigung. Es gibt ja zwei Teile in diesem Zukunftsplan Kita, und im ersten Teil steht drin – die unterstützen im Übrigen auch die kommunalen Spitzenverbände –, da steht drin, ich zitiere das mal, „regionale Runde Tische“. Ja, hört sich gut an, reden ist immer gut. Transparenz im System, Kitaträger müssen Zahlen offenlegen, bisher Zuarbeit unbefriedigend, das ist auch richtig. Das ist das, was die kommunalen Spitzenverbände ja auch seit Jahr und Tag fordern. Was steht noch im Teil 1, der von den kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen wird? Weiterbildung für die ENZ, das sind Erzieher für 0- bis 10-Jährige. Das ist eine MV-spezifische Ausbildung. Die Weiterbildung soll in Güstrow erfolgen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Die Finanzierung ist auch noch nicht klar, wer das übernimmt, ob das die Träger bezahlen oder die Landesregierung oder gar die Kommunen, und dass man tatsächlich miteinander redet, das sind die Punkte, sehr geehrte Damen und Herren, die im Teil 1 dieses Zukunftsplans aufgeführt sind, und ausschließlich diesen Punkten stimmen die kommunalen Spitzenverbände zu. Jetzt komme ich zum Teil 2, der nicht mitgetragen wird von den Kommunen, von den Landkreisen und von den Gemeinden und Städten. Da steht drin eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels auf 1 : 5 und auf 1 : 21 im Hort und eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in der Kita auf 1 : 13 am 01.01.28 und auf 1 : 20 am 01.01.29. Das bedeutet, die konkreten Dinge, die konkreten Dinge, die Sie beraten haben und verabschiedet haben, die werden von den kommunalen Spitzenverbänden gar nicht mitgetragen. Was sie, was von der Kommune, was von den Kommunen mitgetragen wird, das sind lediglich diese Ankündigungen, dass man sich zusammensetzt, Runde Tische, regionale Tische und so weiter und Transparenz im System. Deshalb sind wir da vorsichtig, was dieser große Wurf, dieser große Durchbruch, dass das als großer Durchbruch bezeichnet wird oder als Meilenstein. Wir sagen als AfD ganz klar: Ja, wir brauchen eine Verbesserung in den Kindertagesstätten, aber bitte machen Sie den Menschen da draußen nichts vor! Kommen Sie ins Handeln und versuchen Sie nicht mit Nebelkerzen hier vor der Wahl noch irgendwelche sozusagen Stimmen zu erhaschen, weil die Probleme, die dort existieren, die haben Sie selber verursacht! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich möchte Ihnen noch mal, was im Teil 2 noch auch drinsteht: „Die Landesregierung wird noch im Jahr“, also ich zitiere, „Die Landesregierung wird … noch im Jahr 2027 eine Bundesratsinitiative starten, um eine deutlich verstärkte finanzielle Beteiligung des Bundes für weitere Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung zu erreichen.“ Das ist das, was ich gerade ausführte. Es gab damals dieses Gute-Kita-Gesetz, ein Bundesgesetz, da sollte das Geld aufgewendet werden für die Qualitätsverbesserung. Sie haben das ausschließlich für die kostenfreie Kita aufgewendet. Wir sagen ganz klar, wir stehen auch für die kostenfreie Kita. (Julian Barlen, SPD: Das ist ja ganz was Neues!) Und das hat mein Kollege Thomas Fernandes auch dargelegt, wir wollen aber natürlich auch Qualitätsverbesserungen. Wir wollen einen besseren Betreuungsschlüssel, Herr Barlen, wie es im Übrigen alle anderen Bundesländer damals auch verhandelt haben und vereinbart haben. Nur Mecklenburg-Vorpommern hat das ganze Geld in die Beitragsfreiheit gesteckt. Ich möchte mit dem Satz schließen oder ich möchte noch ganz kurz darauf hinweisen, wie wichtig ja auch dieser Betreuungsschlüssel, dieser bessere Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten ist. Schauen Sie sich an, 1 : 6 in den Kitas. Wir haben ganz viele Defizite in den Kitas. Jedes vierte Kind hat sprachliche Defizite mittlerweile, denn wir brauchen gut ausgebildete Erzieher, und deshalb ist es dringend notwendig, dort den Betreuungsschlüssel zu bessern, zu verbessern. Aber was wir nicht machen können, ist, wieder andere dafür blechen zu lassen, die Kommunen dafür blechen zu lassen, die Landkreise dafür blechen zu lassen. Verbessern Sie den Betreuungsschlüssel mit Landesmitteln, sehr geehrte Damen und Herren! Diese 55 Prozent reichen nicht aus. Das haben wir in diversen Sitzungen im Bildungsausschuss, aber hier auch am Pult immer wieder gefordert. Nur Ankündigungslyrik reicht nicht aus. Kommen Sie endlich ins Handeln! Wir als AfD stehen ganz klar dafür bereit, den Betreuungsschlüssel an dieser Stelle zu verbessern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Danke, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz.

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade zu Beginn bei der Rede von Frau Rösler, ich weiß nicht, wie es Ihnen da ging, (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Mir gings sehr gut, sehr, sehr gut!) die vielleicht schon ein bisschen länger auf diesem Planeten und in diesem Land leben als ich, (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Fachlich brillant, kompetent, sympathisch. – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke – Glocke der Präsidentin) ich sah mich zurückversetzt zu Zeiten des Politbüros der SED, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) außerhalb von Zeit und Raum. (Steffi Pulz-Debler, Die Linke: Schnickschnack! – Zurufe von Torsten Koplin, Die Linke, und Michael Noetzel, Die Linke) Aber es gibt zwei wesentliche Unterschiede, (Julian Barlen, SPD: Halten Sie doch erst mal Ihre eigene Rede! Da haben Sie genug zu tun.) es gibt aber zwei wesentliche Unterschiede: (Torsten Koplin, Die Linke: Sie sind nur neidisch, Sie sind neidisch! Frau Rösler hat eine tolle Rede gehalten.) Frau Rösler, alterstechnisch trifft das (Glocke der Präsidentin) auf Sie nicht zu und zum Glück leben wir in einer Demokratie. Und diese Demokratie mit einem Volksbegehren hat es geschafft, durch Druck von der Straße hier Veränderungen herbeizuführen, Veränderungen herbeizuführen, Qualitätsverbesserungen für Kinder, Eltern und Erzieher in diesem Lande. Und deshalb der erste große Respekt an das Volksbegehren für 150.000 Unterschriften. Das war nämlich die Ursache für das Handeln in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich will es gleich zu Beginn sagen, es war längst überfällig, dass die Fachkraft-Kind-Relation verbessert wird. Das war längst überfällig. Und wenn Frau Schwesig dann hier vorträgt, welch schweres Erbe wir durch die deutsche Einheit übernommen haben, dann stellt sich als Erstes die Frage, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) wenn wir damals 1 : 18, 1 : 22 und 1 : 6 bei homogenen Gruppen hatten, ob das überhaupt vergleichbar war. Aber 36 Jahre ist es her, das ist ein langes zeitliches Erbe. Und wie oft lässt sich die SPD in diesem Lande feiern für Regierungsverantwortung?! Herr Dahlemann, Ihre Partei ist seit 1994 mit in Regierungsverantwortung, seit 1998 stellen Sie den Ministerpräsidenten und Sie haben es nicht geschafft, eine klitzekleine Verbesserung (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) im Bereich Krippe und Hort in diesem Land seit über 25 Jahren auf den Weg zu bringen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) meine sehr geehrten Damen und Herren! Und das gehört zur Ehrlichkeit dazu, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und wenn wir uns jetzt das Ergebnis betrachten, dann haben wir eine Verbesserung der Erzieher-Kind-Relation tatsächlich, wenn dann auch endlich der Änderungsantrag vorliegt, verbindlich zu 1 : 5 und zu 1 : 21 in Krippe und Hort. Und wir haben im Teil 2 die Bildung von Runden Tischen, also das altbekannte Motto „Wenn ich nicht weiterweiß, bilde ich einen Arbeitskreis“, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) Und was mich besonders freut, ist dann die Tatsache, dass Sie jetzt im Prinzip das umsetzen, und fast 1 : 1, was die CDU-Fraktion seit Jahren, seit Jahren gefordert hat, in Form von Anträgen, in Form von Redebeiträgen. Das setzen Sie jetzt endlich um. Das ist gut so! Und ich mache Ihnen trotzdem den Vorwurf, dass Sie mit Ihrer Verfahrensweise eben der Demokratie eher geschadet haben, weil ich habe immer gesagt, seit der Volksinitiative 2024, seitdem wir uns hier damit beschäftigt haben, lassen Sie uns dieses Thema, diesen Überbietungswettbewerb, schneller, höher, weiter, wer diese Zahlen senkt, raushalten aus dem Wahlkampf. Das habe ich schon vor zwei Jahren gesagt. Und deswegen haben wir immer als CDU gesagt, (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Die Kassandra-Rolle steht Ihnen nicht gut.) und auch in Anträgen ist das nachzulesen, lassen Sie uns einen ersten gemeinsamen Schritt gehen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) so, wie er jetzt gegangen wird, und lassen Sie uns dann mit allen gesamtgesellschaftlichen Kräften, die im Bereich Bildung aktiv sind, einen Zukunftsplan, einen Stufenplan gemeinsam entwickeln. Aber eine Ihrer Zielstellungen war ja wohl immer, die Opposition rauszulassen. Das ist Ihnen zumindest gelungen. Aber Sie haben natürlich für die Demokratie, für den Frieden in diesem Politikbereich eher das Gegenteil erreicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und das ist ein Vorwurf, den ich Ihnen heute an dieser Stelle ganz deutlich machen möchte. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will das sogar dann noch mal untersetzen. Sie waren nämlich beratungsresistent. Rot-Rot war beratungsresistent. Und der Vorwurf, den ich Ihnen mache, ist, Sie haben diese Situation sozusagen heraufprovoziert. Sie haben diese Situation, das Problem selbst organisiert. Ja, ich sehe schon das Stirnrunzeln bei dem einen oder anderen, deswegen, es bleibt dabei, die Wahrheit muss ausgesprochen werden. Und Medizin ist manchmal bitter, aber sie hilft, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und deswegen will ich nur eins sagen, 2024, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Sind Sie jetzt die Pille, die bittere Pille, oder was?!) 2024 haben Sie auch unter der Verantwortung von Herrn Barlen einen Beschluss herbeigeführt in diesem Landtag, dass die Bildungsministerin, die für ihr Handeln ständig gelobt wird – ich frage mich gerade, bei welchem Thema überhaupt –, einen Stufenplan vorlegen soll. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Der lag bis heute noch nicht vor, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und dann ging der Showdown weiter. Im Oktober 2025, da waren ja besonders interessant auch die Aktivitäten von Herrn Barlen. Da habe ich mir noch mal dann vom 10. Oktober die Pressemitteilung rausgesucht. Sie werden sich alle erinnern an die Landtagsdebatte hier. Herr Barlen hat das wie folgt kommentiert, die angekündigten Demonstrationen: „gezielte Verunsicherungskampagne“. (Enrico Schult, AfD: Das ist ja ein Ding!) Er hat sich dann ausgelassen in seiner Pressemitteilung, auch bei Qualität sind wir „bundesweit vorn“. Ja, warum haben wir überhaupt dieses Thema, wenn wir bundesweit vorn sind?! So könnte ich das fortführen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Die Bildungsministerin hat hier an diesem Pult (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) in das gleiche Horn geblasen, hat dann noch sogar einen sozusagen Verteidigungsbrief an alle Eltern geschickt. Und dann kam die große Demonstration, 5.000 Leute, die größte Demonstration in diesem Lande seit 1990. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Dann sind Sie – ein Glück! – zu Recht umgekippt. (Stephan J. Reuken, AfD: Wo waren Sie denn bei Corona?) Und was haben Sie gemacht? Sie haben den ersten Runden Tisch gebildet, haben ihn dann „Gute Kita 2030“ genannt, um die Sache zu beruhigen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das haben Sie dann im Oktober/November auf den Weg gebracht. Und genau in diesem Gremium, genau in diesem Gremium wurde dann im März in der Lenkungsgruppe ein Beschluss zum Stufenplan gefasst. (Patrick Dahlemann, SPD: Waren Sie dabei?) Und was haben Sie gemacht, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ihre Bildungsministerin, die Sie rund um die Uhr loben? Nichts haben Sie gemacht. Sie haben den Stufenplan gar nicht umgesetzt. Das ist doch der Fakt, (Patrick Dahlemann, SPD: Völliger Quatsch!) das ist doch die Realität! (Patrick Dahlemann, SPD: Völliger Quatsch!) Und dass sich dann eine Volksinitiative unter dieser logischen Kette, 2024 das erste Mal mit einem Landtagsantrag veralbert, dann Gute Kita-Forum gegründet, wieder veralbert, es gibt keine Ergebnisse, dann ist doch klar, dass die sich auf den Weg machen und diese Unterschriftenaktion, dieses Volksbegehren auf den Weg bringen. Und dann, dann waren Sie ja immer noch beratungsresistent, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Wer auch immer hat denn den ersten guten Gedanken gehabt, na, lasst uns doch erst mal ein Gutachten erstellen, ob das überhaupt verfassungsrechtlich funktioniert. Also das war ja schon ein Ding, heute tun Sie jetzt so, als wenn es das gar nicht mehr gab. Ihnen war ja schon immer klar, dass Sie die Qualität verbessern wollen. Warum befassen Sie sich dann noch mit so einem Gutachten, meine sehr geehrten Damen und Herren?! Ich sage, das ist scheinheilig. (Julian Barlen, SPD: Wir befassen uns mit ganz, ganz vielen Sachen, Herr Renz.) Das Ganze haben Sie dann begleitet, (Julian Barlen, SPD: Multitasking!) auch das können Sie nachlesen, 20.03., die Bildungsministerin verkündet, alles unrealistisch, 450 Millionen Euro. Das hat noch nicht gereicht, weil die Anzahl der Unterschriften hat ja ständig zugenommen bis 150.000. Da möchte ich mich noch mal bedanken. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Deswegen eine neue Pressemitteilung am 21.04., nachzulesen Bildungsministerium, Herr Dahlemann, Sie kennen die Zahlen. Da waren es schon 800 Millionen. Da wurde man ja schon ganz unruhig. Und da das noch nicht ausgereicht hat, hat man noch hingeschrieben, ein zusätzlicher Mehrbedarf an Erziehern von 13.000. Aber die Volksinitiative, das Volksbegehren hat sich davon zu Recht nicht beirren lassen. Und dieser Druck hat eben dazu geführt, dass Sie dieses selbstorganisierte Problem dann endlich mal lösen mussten. Und jetzt kommt sozusagen der dritte Akt, Tragödie dritter Teil, wie Sie das auch immer nennen wollen. Dieses Problem, was Sie organisiert haben, das müssen Sie jetzt lösen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und jetzt wollen Sie sich als großer Retter darstellen. (Julian Barlen, SPD: Heute der Live-Kommentator der CDU Torsten Renz.) Ich werde in meinem zweiten Redebeitrag noch genauer darauf eingehen. Aber Fakt ist doch, Fakt ist doch, dass Sie im Koalitionsvertrag nichts davon drinstehen haben, dass die Erzieher-Kind-Relation im Krippen- oder im Hortbereich verbessert werden soll. Im SPD-Wahlprogramm, wird Herr Barlen wahrscheinlich demnächst auch mal lesen, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) steht nichts davon drin, für Krippe und Hort irgendetwas zu machen. Und heute, seit ein paar Tagen stellen Sie sich hin, wir wollten noch nie etwas anderes. Selbstverständlich, jetzt müssen wir im Krippen- und Hortbereich handeln, (Patrick Dahlemann, SPD: Das hat die Ministerpräsidentin aber gut erklärt.) entsprechend jetzt sofort. Das haben Sie nie vorgehabt, das müssen Sie doch mal sagen! (Heiterkeit bei Beatrix Hegenkötter, SPD) Und sich jetzt hinzustellen (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und so zu tun, als wenn Sie das schon immer wollten, das ist unredlich, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Beatrix Hegenkötter, SPD) meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist unredlich! Ich weiß, Sie freuen sich gerade, Sie wurden ja auch überrascht vom 3-Punkte-Plan der Ministerpräsidentin hier. (Thomas Krüger, SPD: Woher wollen Sie das wissen? – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Heute war das nicht mehr so richtig rauszuhören. (Thomas Krüger, SPD: Woher wollen Sie das wissen? – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Man kann den ja auch inzwischen mal so ein bisschen umschreiben. Fakt ist doch, Fakt ist doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, als die Weltöffentlichkeit erstaunt zur Kenntnis genommen hat, dass dieser 3-Punkte-Plan, eine Beschäftigungssicherung für die Erzieher, stattfinden soll, da haben wir doch alle das so verstanden, ja, in den Kitas. Dass das gar nicht wahrscheinlich möglich ist, dass Sie heute andere sinnvolle Modelle auf den Weg gebracht haben, (Patrick Dahlemann, SPD: Da können Sie mal sehen, wie weit Sie von dem Thema weg sind, Herr Renz!) das gehört doch zur Wahrheit dazu. Das heißt, dieser erste Punkt ist schon nicht mehr ganz so, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) wie er hier dann niedergeschrieben wurde. (Torsten Koplin, Die Linke: Haarspalterei.) Dann kommen wir mal zum Punkt 2. Da hat die Ministerpräsidentin gesagt, was wir brauchen, ist definitiv ein Perspektivplan. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) Pressemitteilung Bildungsministerium, (Jeannine Rösler, Die Linke: Ihnen gehts gar nicht um die Sache. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Rede von Frau Rösler, Rede von Frau Schwesig: Perspektivplan steht. Dann gucken Sie doch mal in die Vereinbarung rein! Ein Plan, der aus zwei Punkten besteht verbindlich, ist doch wohl kein Stufenplan. (Heiterkeit und Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Das ist ein erster richtiger Schritt, wie die CDU es immer gesagt hat. Ansonsten haben Sie nur verbindlich zwei Schritte, (Enrico Schult, AfD: Ja.) einmal im Januar in der Krippe mit 1 : 5 – ich habe mich schon gefragt, wenn wir 1 : 5 beantragt hätten, ob Sie dann 1 : 4,5 genommen hätten, also das wäre auch noch mal ein interessanter Punkt – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei uns hätten sie das gemacht, bei euch nicht.) und dann zum 1. August. Mehr ist doch verbindlich gar nicht, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) gar nicht vereinbart. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Alles andere steht, Sie streben das an und es steht unter Haushaltsvorbehalt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Also so viel zum Thema zweiter Punkt Perspektivplan. Na ja! Auf alle Fälle, dem CDU-Vorschlag sind Sie gefolgt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Dafür sind wir Ihnen schon mal dankbar. Und dann kommt Ihr dritter Punkt, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Michael Noetzel, Die Linke) dann kommt Ihr dritter Punkt, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) endlich eine Kitabedarfsplanung. Sonst können Sie gar nicht entscheiden. Wenn keine konkreten Zahlen vorliegen, können Sie nicht entscheiden. Erstaunlicherweise, die Zahlen liegen immer noch nicht vor. Sie haben ja dann erst mal nächsten Tag dann alle angeschrieben, ob sie mal Zahlen liefern können. Fakt ist, die Zahlen liegen nicht vor, Sie haben trotzdem entschieden. Dazu beglückwünsche ich Sie auch zum Ersten Schritt, der ist nämlich genau richtig. Das haben wir nämlich auch beantragt im Bildungsausschuss, dass jetzt gehandelt werden muss, um auch Zeit zu gewinnen, nämlich erste Absenkung zum 01.01.27. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Aber Fakt ist, Fakt ist auch, Sie haben keine Zahlen als Landesregierung. Da können Sie immer noch sagen, die Landkreise sind verantwortlich oder die Träger, wen Sie auch immer nachher verantwortlich machen wollen. Fakt ist, es ist zahlentechnisch ein gewisser Blindflug, den Sie hier vollziehen. Insofern ist von diesem 3-Punkte-Plan nicht mehr so viel übrig geblieben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und deswegen sage ich Ihnen eins, das Handeln von Rot-Rot bei diesem Thema ist eher ein Trauerspiel. (Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke: Oh!) Und das, was Sie jetzt noch versuchen, die Tatsachen in der Öffentlichkeit zu Ihren Gunsten hinzudrehen, (Torsten Koplin, Die Linke: Sie tun mir ja leid!) um dann sozusagen die Wahl am 20. September zu überstehen, (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Die müssen Sie erst mal überstehen, Herr Kollege!) um dann an runden Tischen Ihre Politik unverbindlich weiterzumachen, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Heiterkeit bei Michael Noetzel, Die Linke – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Stephan J. Reuken, AfD) Aber was Fakt ist, was Fakt ist – und das ist das Positive in dieser Diskussion –, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) das Volksbegehren hat einen ersten wichtigen Schritt für die Kinder, Erzieher und Eltern in diesem Lande für Qualitätsverbesserungen erreicht. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Und ich sage Ihnen ganz deutlich für die CDU-Fraktion, das ist ein großer Erfolg in dieser Demokratie. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen. (Patrick Dahlemann, SPD: Jetzt gibt es endlich wieder eine Rede. Jetzt mal einer, der dabei war. – Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe schon, es gibt hier einiges zu sortieren. (Torsten Koplin, Die Linke: Ja, unbedingt.) Gleichzeitig will ich zunächst mal den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke Danke schön sagen für die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunktes der Aktuellen Stunde, (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Enrico Schult, AfD) weil, dass wir heute erneut über die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern sprechen, meine Damen und Herren, das ist ein richtig gutes Zeichen. Noch vor wenigen Wochen, Tagen muss man ja sagen, standen im Mittelpunkt der Debatte berechtigte Sorgen, standen ganz unterschiedliche Forderungen, viele offene Fragen rund um die Machbarkeit, die Finanzierung, und natürlich auch, wir haben es gehört, die ein oder andere politische Zuspitzung. Heute aber, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sprechen wir über eine Einigung auf einen ganz konkreten Zukunftsplan für die Bildung und Betreuung in den Kitas in Mecklenburg-Vorpommern. Heute, meine Damen und Herren, sprechen wir über kleinere Gruppen, sprechen wir über mehr Sicherheit für die Beschäftigten, sprechen wir über Klarheit für die Eltern, für die Träger. Und in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, ich muss es sagen, sprechen wir heute darüber, dass der Beweis angetreten ist, dass Politik in Mecklenburg-Vorpommern immer dann am besten funktioniert, wenn alle Beteiligten nicht übereinander reden, sondern miteinander reden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) wenn sie sich nicht gegenseitig überbieten, sondern wenn sie ganz praktisch miteinander Lösungen anbieten. Und das, meine Damen und Herren, ist passiert. Ich nenne das den „Alle an einen Tisch“-MV-Modus. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das war auch die Grundidee des Forums „Gute Kita“ mit den Kommunen, mit den Trägern, mit den Eltern, den Gewerkschaften und dem Land. Und genau für diesen Ansatz, der Lösungen produziert, steht unsere Ministerpräsidentin, steht die Landesregierung mit der Bildungsministerin, steht die Koalitionsfraktion von SPD, aber auch Die Linke wie keine zweite, meine Damen und Herren. Dieser MV-Modus „Alle an einen Tisch“ hat unser Bundesland in den letzten Jahren, und man muss mit Blick auf die Entwicklung der Kindertagesförderung sagen, genau dieser gemeinschaftliche Modus hat unser Bundesland in den letzten Jahrzehnten zu einem Kitaland gemacht, mit einem Betreuungsumfang und einem Fachkräfteanteil, die bundesweit spitze sind, mit einer hohen Inanspruchnahme und eben auch mit einer Beitragsfreiheit, die die Familien entlastet. Und da will ich an dieser Stelle festhalten, alles, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten als nächste Schritte versprochen wurde, wurde eingehalten und abgeliefert. Und genau für diesen ganz realistischen, verlässlichen Kurs, nicht irgendetwas zu sagen, sondern praktisch zu sagen, was geht, und es dann auch einzulösen, genau dafür steht die Landesregierung, dafür steht unsere Ministerpräsidentin, dafür stehen wir als Koalitionsfraktionen, meine Damen und Herren. Und genau diese Verlässlichkeit und diese Planbarkeit für die Kommunen, für die Träger, für die Eltern, für die Beschäftigten ist doch das, was am Ende zählt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das ist das, was am Ende zählt. Und, meine Damen und Herren, genau das ist auch dieses Mal wieder mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung gelungen. Und gleichzeitig haben wir nie bestritten, im Gegenteil sogar bestätigt, die Anliegen der Beschäftigten, der Eltern, die sind berechtigt. Und deshalb war es auch richtig, und deshalb war es übrigens auch – manchmal hatte man den Eindruck, es könnte anders gewesen sein –, aber deshalb war es auch von Anfang an unser gemeinsames Anliegen, dass diese berechtigten Sorgen mit Nachdruck auf der Tagesordnung sind. Und deshalb war es auch unser gemeinsames Anliegen, dass das Forum „Gute Kita“ einberufen wurde, um genau mit den Beteiligten an einer Lösung zu arbeiten und nicht nur in der Öffentlichkeit übereinander zu reden. (Torsten Renz, CDU: Und warum haben die das Volksbegehren gestartet? – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Deshalb ist es auch richtig gut, dass nun am Tisch der Ministerpräsidentin mit allen Beteiligten eine Einigung und ein ganz konkreter Fahrplan verabredet wurde, der eben die Klarheit für die nächsten Jahre bringt und der allen Beteiligten auch die Sicherheit bietet. Und im Namen der SPD hier im Landtag will ich ganz ausdrücklich sagen, danke allen Beteiligten für diese sehr gute Einigung. Der Kita-Zukunftsplan, meine Damen und Herren, ist nicht nur der Beleg dafür, dass dieser MV-Modus „Alle an einen Tisch“, dass das zum Ziel führt, sondern dieses Ergebnis ist auch der Ausdruck gemeinsam getragener Verantwortung. Und diese Einigung ist auch Ausdruck unseres Respektes vor den Bedürfnissen der Kinder, aber vor allem auch vor der sehr guten Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas. Diesem Dank, der auch von Jeannine Rösler, der auch von unserer Ministerpräsidentin geäußert wurde, möchte ich mich auch im Namen der SPD-Fraktion ausdrücklich anschließen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vielen Dank! Und Respekt zeigen in der Politik heißt eben nicht, sich mit Forderungen zu überbieten, heißt eben nicht, ungedeckte Schecks in Größenordnungen auszustellen, (Torsten Renz, CDU: Wer macht das?) sondern Respekt zeigen heißt, sich gemeinsam und sehr ernsthaft mit den Anliegen zu befassen, (Torsten Renz, CDU: Wer hat denn das gemacht?) praktisch machbare, am Ende auch verlässliche Antworten auf die wichtigen Fragen zu liefern: Was ist denn gut für die Kinder? Was entlastet die Fachkräfte? Was hält denn die qualifizierten, engagierten Beschäftigten im System? Was bringt den Eltern auch in der finanziellen Planung der Familie weiter Verlässlichkeit? Wie passen Entlastung und Vereinbarkeit zusammen? Was können Träger und Kommunen eigentlich tatsächlich umsetzen mit Blick auch auf ihre Ressourcen, nicht nur die Budgets der Kommunen betreffend, sondern auch die Verfügbarkeit von Fachkräften? Was ist am Ende solide finanzierbar? Und heute, meine Damen und Herren, können wir sagen, der gemeinsame Zukunftsplan Kita ist eine Lösung, das sind Antworten auf diese Fragen, die am Ende auch Bestand haben. Und das sagen wir sehr selbstbewusst an dieser Stelle, nicht, weil damit jede Debatte um dieses Thema für alle Zeiten beendet wäre, sondern weil diese nächsten Schritte eben konkret definiert sind. Und der Zukunftsplan, die Vereinbarung schafft unseres Erachtens mindestens vier Dinge gleichzeitig: Erstens, er bringt konkrete Qualitätsverbesserungen, mit kleineren Gruppen in den Krippen, wir haben es gehört, das ist ein wichtiger Schritt, gerade bei der Betreuung der Kleinsten, die besonders viel Nähe, besonders viel Zuwendung und Begleitung brauchen, und dann in einem nächsten Schritt auch im Hort. Auch das ist wichtig, weil Hort eben nicht Zeitvertreib nach der Schule ist, sondern Hort bedeutet Bildung, Hort bedeutet Begleitung, soziales Lernen, Ankommen, Spielen, Wachsen. Und weitere Schritte, meine Damen und Herren, die – ja, genau wie in den letzten Jahrzehnten auch – gemeinsam mit den Kommunen ausgehandelt werden müssen, weitere Schritte in der Krippe, Verzeihung, im Kindergarten und im Hort werden in 2028 und in 2029 folgen. Zweitens, der Zukunftsplan gibt Beschäftigten die dringend notwendige Perspektive. Nichts ist schlimmer, als qualifiziert zu sein, sich jeden Tag in den Einrichtungen wirklich von früh bis spät – hätte fast gesagt, den Mors aufzureißen –, sich wirklich reinzuhängen, wirklich alles zu geben für die Kinder und dann am Ende nicht zu wissen, werde ich im nächsten Jahr, werde ich in Zukunft noch gebraucht. Und deshalb lautet die klare Botschaft des Zukunftsplans an die Fachkräfte: Wir brauchen Sie alle, meine Damen und Herren! Wer heute in der Kita, also in Krippe, Kindergarten und Hort arbeitet, wer gerade in Ausbildung befindlich ist, wer sich für diesen wichtigen Beruf entscheidet, soll wissen, Mecklenburg-Vorpommern setzt auf Sie alle. Die Runden Tische vor Ort mit den Beteiligten auf der kommunalen Ebene haben es in der Hand. Die müssen es leisten, dass Bedarfe realistisch geplant werden, dass Angebot und Nachfrage, sowohl die Plätze als natürlich auch das überhaupt zur Verfügung stehende Personal betreffend, so zueinander gebracht werden, dass wirklich an alle gedacht wird. Und, meine Damen und Herren, ich will es an dieser Stelle einmal ausdrücklich auch in Richtung Herrn Renz sagen, weil das hat mich ziemlich fassungslos gemacht, diese gemeinschaftliche Verantwortung, die auch auf kommunaler Ebene mit den Gewerkschaften, mit den Trägern, mit den Eltern, aber eben auch mit dem Land getragen wird, um realistische Planungen und am Ende auch ein verlässliches Angebot zu schaffen, hier so als Irgendwo-man-weiß-nicht-weiter-Laberrunde abzuqualifizieren, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja.) das ist wirklich respektlos vor dem, was vor Ort in den Kommunen (Torsten Renz, CDU: Jetzt müsst ihr klatschen.) gemeinsam mit allen Verantwortlichen geleistet wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Christine Klingohr, SPD: Ja, machen wir.) Und genau das haben Sie hier eben gemacht, Herr Renz. Das möchte ich an der Stelle wirklich zurückweisen. Drittens, und das ist – Sie haben es sowohl bei unserer Ministerpräsidentin als auch bei meiner Kollegin Frau Rösler gehört –, drittens – und das ist uns ein Anliegen, das nicht mal eben so ist, sondern ein sehr wichtiges Anliegen –, drittens, der Zukunftsplan verhindert Elternbeiträge durch die Hintertür, weil die Verbesserungen, die besprochen sind, auch realistisch machbar sind, sie sind ausfinanziert. Und deshalb können sich die Eltern und die Familien darauf verlassen, keine neuen Elternbeiträge durch die kalte Küche. Das ist der Unterschied am Ende zwischen seriöser Politik und zwischen bloßer Forderungspolitik. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Richtig! – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und ich will an diesem Punkt ausdrücklich unterstreichen, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) die beitragsfreie Kita bleibt, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die bleibt, und sie bleibt nicht mal eben so nebenbei, sondern sie bleibt ganz bewusst als Grundpfeiler einer gerechten Familienpolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Sie schafft Familien finanzielle Spielräume, über die wir gerade in diesen Tagen hoher Preise immer und immer wieder zu Recht sprechen. Sie schafft Familien finanzielle Spielräume im Umfang von mindestens 18.000 Euro je Kind und Betreuungszeitraum. Und das, meine Damen und Herren, ist übrigens gerechnet mit alten Preisen, als die Kitabeitragsfreiheit eingeführt wurde. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU) Mit aktuellen Preisen sind das locker 25.000 bis 30.000 Euro, die gezahlt werden müssten im Betreuungszeitraum von der Krippe über den Kindergarten bis inklusive Hort. Und deshalb ist Beitragsfreiheit nicht irgendein Extra, sondern sie ist konkrete Entlastung, sie ist Chancengleichheit, sie ist Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sie macht gerade in den Zeiten hoher Preise für die Familien einen echten Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und was ich an dieser Stelle auch einmal anmerken möchte, was ebenfalls einen echten Unterschied macht, ist zu sagen, die Elternbeitragsfreiheit bleibt – oder gleich das nicht ganz so wichtig zu finden –, und auf der anderen Seite eine Lösung zu präsentieren, wie das gelingt, nämlich auf der einen Seite qualitative Verbesserungen bei gleichzeitiger Ausfinanzierung mit Beibehaltung der Beitragsfreiheit abzuliefern. Und diesen Unterschied macht unsere Ministerpräsidentin, weil sie hat beim Thema Finanzierung gemeinsam mit dem Finanzminister, mit der Landesregierung abgeliefert und hat nicht nur gesagt, die Kita bleibt beitragsfrei – (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ist dafür ja viel gescholten worden, wie kann man so was sagen in diesen Zeiten. Ja, sie hat es gesagt und sie hat es getan, indem eine Finanzierung organisiert wurde, die zusätzlich jetzt möglich ist, dadurch, dass es eine Entlastung der Länder bei der Übernahme der AAÜG-Mittel gibt. Und dafür will ich ausdrücklich Danke sagen, weil dieses Engagement führt dazu, dass wir zusätzlichen Spielraum gewinnen. Und das ist dieser Spielraum, den man dringend braucht, um die weiteren Schritte zu gehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Also, großes Kompliment an dieser Stelle zu dieser Einigung und vor allem für den Einsatz, der zu dieser Einigung auch auf der Bundesebene geführt hat! Meine Damen und Herren, wir wollen beides, gute Bildung von Anfang an und Familien, die auf Entlastung vertrauen können, wir wollen gute Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher und eine solide Finanzierung für kleinere Gruppen gleichzeitig. Und viertens, meine Damen und Herren, der neue Kita-Pakt mit den Beteiligten macht den MV-Modus „Alle an einen Tisch“ zum Normalzustand. Denn wie gesagt, wenn die Beteiligten zusammenkommen, dann entsteht in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern mit viel Fläche und tollen – aber vergleichsweise wenigen – engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern, dann entsteht doch gerade in unserem Bundesland dieser gemeinsame Kurs, den es braucht, um dann auch die Schritte, die man sich leisten kann, die man praktisch umsetzen kann, gemeinsam zu gehen – für kleinere Gruppen, für die Sicherheit der Beschäftigung, für eine garantiert beitragsfreie Kita. Und das sichert auch der Pakt der Kitas und der Beteiligten für die Zukunft. Und ich will das mal unterstreichen, weil auf diesem Weg eben so rumgeritten wurde, auch vor allen Dingen auch auf diesem Wort. Und genau diese, dieser Vierklang aus Zukunftspakt, aus der Verhinderung von Elternbeiträgen, aus der klaren Perspektive für die Beschäftigten und die konkreten Qualitätsverbesserungen mit den kleineren Gruppengrößen, meine Damen und Herren, das macht diese Einigung, das macht diesen Zukunftsplan zu einem echten Meilenstein für das Kinderland Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das kann man an der Stelle nicht oft genug sagen. Und ich will an dieser Stelle auch einmal auf ein paar Dinge eingehen, die die Opposition vorgebracht hat. Man kann natürlich immer mehr fordern, (Torsten Renz, CDU: Haben wir nicht.) man kann Pressemitteilungen schreiben, (Torsten Renz, CDU: Haben wir nicht.) bevor irgendetwas gerechnet wurde, man kann auch sagen, jede Vorsicht (Zuruf von Torsten Renz, CDU) sei irgendwo Zögern, man kann behaupten, es sei alles zu wenig, es sei alles irgendwo zu spät, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) man hätte das alles früher sagen können. Aber mal ganz ehrlich, was am Ende den Erzieherinnen und Erziehern, den Trägern, den Kommunen, den Familien hilft, das sind konkrete, ausfinanzierte Lösungen. Und, meine Damen und Herren, dafür steht der Zukunftsplan. Wir haben mit diesem Zukunftsplan mehr abgeliefert, als im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Wir haben immer gesagt, meine Damen und Herren, lieber Herr Renz, (Torsten Renz, CDU: Ja.) dass in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern jeder Schritt, der gegangen werden kann, jede Möglichkeit, die sich bietet, auch genutzt wird, um die Kita besser zu machen. (Torsten Renz, CDU: Sehr gut!) Und dass Sie nun auch das wieder kritisieren, (Torsten Renz, CDU: Nein, gar nicht.) Herr Renz, dass wir das tun, das ist schon ein wenig verwunderlich. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das war so ein bisschen der Tenor Ihrer Rede, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die ja so ein bisschen Rumgestocher war, irgendwo zwischen Livekommentar und Büttenrede. Also ganz so – ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit könnte ich mir von Ihnen (Torsten Renz, CDU: Unsere Forderungen haben Sie umgesetzt, eins zu eins.) an dieser Stelle wünschen. Und zur AfD will ich sagen, meine Damen und Herren, wir sehen an dieser Stelle zum einen einen beispiellosen Eiertanz, den Sie aufführen rund um die Verlässlichkeit, die es gilt, den Eltern in diesem Land auch entgegenzubringen. Was die Gebührenfreiheit angeht, stehen Sie jetzt hier und sagen, wir sind natürlich für die Gebührenfreiheit. (Petra Federau, AfD: Seit Jahren. – Enrico Schult, AfD: Haben wir schon immer gesagt.) In der Vergangenheit hatten Sie in Ihren Programmen, dass es also keine Gebührenfreiheit gibt, (Stephan J. Reuken, AfD: 2016.) sondern dass nur Basiskosten also gebührenfrei sind, (Zuruf von Petra Federau, AfD) alles andere müssten die Kitas selber erwirtschaften. (Patrick Dahlemann, SPD: Das triggert Sie immer wieder.) Sie arbeiten sich ja auch an ganz anderer Stelle – (Unruhe bei Patrick Dahlemann, SPD, und Stephan J. Reuken, AfD) Herr de Jesus Fernandes ist gerade ja, wohnt dieser Debatte hier nicht bei – an den Kitas ab. Wenn da mal über so teuflische Worte wie „Demokratie“ oder „Vielfalt“ gesprochen wird in den Kitas, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Das wollen Sie, ne?) dann reiten Sie da ja gleich ein und zelebrieren Ihre totalitären Reflexe. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Genau! – Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Enrico Schult, AfD) Man kann mal festhalten, der AfD geht es um Spaltung, (Torsten Koplin, Die Linke: So ist es.) der AfD geht es darum, alles schlechtzureden, (Martin Schmidt, AfD: Sie verteilen doch Schwesig-Osterhasen im Kindergarten.) was nicht AfD ist, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) und die AfD ist im wahrsten Wortsinne (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD – Glocke der Präsidentin) kompromisslos, weil – und das will ich sagen, das haben wir auch eben wieder gemerkt – es geht nicht um Kompromisse finden, es geht nicht um das Miteinander. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Ihr Lebenselixier als Partei, Ihr Lebenselixier als Partei ist nicht die Einigung, Ihr Lebenselixier als Partei ist eben nicht der Kompromiss, (Enrico Schult, AfD: Doch, miteinander reden, Herr Barlen.) sondern Ihr Lebenselixier ist das Gegeneinander, (Zuruf von Petra Federau, AfD) das Spalten der Gesellschaft. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und deshalb scheuen Sie auch einen Pakt für die Kita, (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Enrico Schult, AfD) einen Zukunftsplan wie der Teufel das Weihwasser, weil es nämlich die Einigkeit und die Kraft der Gesellschaft (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie Bärbel Bas eigentlich mal zugehört?) hier in Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck bringt. Wenn wir zusammenstehen, können wir richtig was erreichen, meine Damen und Herren, und das haben wir gesehen beim Zukunftsplan für die Kita. – Ich danke allen Beteiligten herzlich (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! An dieser Stelle begrüße ich recht herzlich Bürgerinnen und Bürger des Heimatvereins Neukalen und Umgebung. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute bei uns im Landtag sind! Ich rufe auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerpräsidentin, zum Feiern besteht heute wirklich kein Anlass. Ja, es ist gut, dass es am Ende doch noch Gespräche gab. Ja, es ist gut, dass die Landesregierung endlich verstanden hat, dass sich über 150.000 Menschen in diesem Land nicht einfach ignorieren lassen. (Michael Noetzel, Die Linke: Es gab auch Ergebnisse. Es gab nicht nur Gespräche, es gab auch Ergebnisse) Das Volksbegehren „Zukunftsplan Kita“ ist die größte direkte demokratische Initiative in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber machen wir uns nichts vor, der jetzt verbindlich vereinbarte Schritt ist nicht der große Durchbruch, (Enrico Schult, AfD: Sehen Sie!) er ist das absolute Minimum. Verbindlich abgesichert ist bisher genau ein Schritt für 2027, in der Krippe von 1 : 6 auf 1 : 5, im Hort von 1 : 22 auf 1 : 21. Damit ich nicht falsch verstanden werde, das ist richtig, das ist notwendig, aber das reicht noch lange nicht, denn alles Weitere ab 2028 bleibt bislang unverbindlich: kein abgesicherter Stufenplan, keine verbindliche Finanzierung, keine Garantie, dass die nächsten Schritte tatsächlich kommen. (Julian Barlen, SPD: Waren Sie länger nicht da gerade? Oder was sagen Sie da falsch? – Enrico Schult, AfD: Sie hat doch recht. Schauen Sie doch mal in den Zukunftsplan rein!) Und genau das war doch der Grund, und genau das war doch der Kern der Volksinitiative 2024. (Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und Enrico Schult, AfD) Nicht ein symbolischer Einzelschritt, sondern ein verbindlicher Zukunftsplan. Und auch jetzt wollte die Initiative im Volksbegehren sinkende Kinderzahlen endlich nutzen, um dauerhaft bessere Betreuungsschlüssel zu schaffen, Fachkräfte im System zu halten und Kitaschließungen zu verhindern, nicht sofort, sondern mit einem verbindlichen Stufenplan mit Perspektiven, die nicht bloße Lippenbekenntnisse sind. Denn was Sie hier verschweigen, ist, dass von all dem, was Sie hier aufgezählt haben – und es ist ja auch bereits gesagt worden –, nur der erste Verbesserungsschritt für 2027 verbindlich vereinbart und gegenfinanziert ist. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Alle anderen angekündigten Verbesserungen ab 2028 sind lediglich politische Absichtserklärungen, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dabei sind die sinkenden Kinderzahlen doch keine Katastrophe, sie sind eine Chance, die Chance auf kleinere Gruppen, die Chance auf mehr Zeit für Kinder in den Kitas, die Chance auf bessere Arbeitsbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher. Aber dafür braucht es politischen Mut. (Julian Barlen, SPD: Und den haben wir! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Dafür braucht es die Bereitschaft, notwendige Schritte zu gehen, auch in schwierigen Zeiten, auch wenn der Wind von vorn kommt. Und genau an diesem Mut fehlt es dieser Landesregierung seit Jahren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD – Patrick Dahlemann, SPD: Oh Gott!) Denn erinnern wir uns, die Koalition selbst (Julian Barlen, SPD: Wer hat Ihnen denn die Trauerrede geschrieben?) hat bereits im März 2024 – Herr Renz hat darauf hingewiesen – einen Entschließungsantrag zu einem Stufenplan beschlossen hier im Landtag. Passiert ist bis heute nichts. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Renz, CDU: So ist es.) Einen klitzekleinen ersten Schritt gibt es erst jetzt, nachdem ein Volksbegehren in kürzester Zeit mehr als 150.000 Unterschriften gesammelt hat und damit Druck aufgebaut wurde, (Patrick Dahlemann, SPD: Nicht erst jetzt, sondern schneller als das Volksbegehren, Frau Wegner. Das hat die Ministerpräsidentin doch erklärt.) damit überhaupt Bewegung entsteht. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So sieht es aus.) Dafür gilt den Initiator/-innen dieses Volksbegehrens unser aller Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Was dort geleistet wurde und wie deutlich die Menschen im Land zum Ausdruck gebracht haben, wie wichtig gute Bildung, gute Betreuung, eine gute pädagogische Arbeit in der Kita ihnen ist, das dürfen wir nicht unterschätzen. Und deswegen wirkt es ehrlich gesagt auch ziemlich peinlich, wenn Sie jetzt in einem Social-Media-Beitrag von „Versprochen, gehalten“ reden, liebe Frau Ministerpräsidentin. Gehalten wurde hier gar nichts freiwillig. Die Landesregierung wurde getrieben (Torsten Renz, CDU: Richtig!) von Eltern, von Fachkräften, von Gewerkschaften, von Menschen, die sich Sorgen um die Zukunft unserer Kinder machen. Und auch die Verhandlungen selbst werfen Fragen auf. Es ist gut, dass es am Ende einen Schulterschluss in der Landesregierung mit der Ministerpräsidentin gab. Aber viele Menschen fragen sich inzwischen schon, welche Rolle spielte eigentlich die Bildungsministerin noch bei diesen Gesprächen. Denn zuvor wurden Trägerinitiativen und Fachkräfte mit juristischen Debatten und Horrorszenarien über angeblich unbezahlbare Kosten vor den Kopf gestoßen. Statt Vertrauen aufzubauen, wurde Geschirr zerschlagen, Partner verärgert und versucht, das Thema aus der öffentlichen Diskussion zu holen. Was für eine Fehleinschätzung! (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Seit Jahren, seit Jahrzehnten immer wieder die gleichen Lippenbekenntnisse, wie wichtig gute Bildung ist. Das zeigen doch seit Jahren immer wieder auch die Bildungsstudien, die sehr klar auf die Bedeutung der Betreuungsschlüssel für gute pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen hinweisen. Mit zunehmendem Fach- und Arbeitskräftemangel stimmt auch die Wirtschaft inzwischen laut ein, der ja jedes Versäumnis in der Bildungspolitik auf die Füße fällt. Und die Landesregierung gibt die drei Affen: nichts hören, nichts sehen und bloß nicht drüber reden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe vonseiten der Fraktion Die Linke: Oh! – Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Also jetzt mal ehrlich, das kann doch nicht Ihr Ernst sein!) Und genau deshalb bleibt die Skepsis groß. Denn schon von den Beschäftigten, von der Beschäftigungsgarantie, die die Ministerpräsidentin hier im Landtag in der letzten Sitzungswoche gegeben hat, ist nur noch eine Beschäftigungsperspektive geblieben. Das ist nämlich ein gewaltiger Unterschied. Eine Perspektive bedeutet eben gerade nicht, dass Fachkräfte dauerhaft im Kitasystem gehalten werden. Sie können am Ende auch in andere Bereiche verschoben werden. (Jeannine Rösler, Die Linke: Verschoben?! Unfassbar!) Sie können, und das wird auch passieren, weil nämlich überall Mangel herrscht, (Jeannine Rösler, Die Linke: Es geht nicht um verschieben, es geht wirklich um echte Perspektiven!) weil überfällige Reformen auf die lange Bank geschoben wurden und jetzt wieder werden. Und genau das darf doch nicht passieren. Wenn wir jetzt Fachkräfte verlieren, werden wir sie später schmerzlich vermissen. Und worüber reden wir hier eigentlich? Wir reden über Kinder, die mehr Unterstützung brauchen, über Fachkräfte, die seit Jahren am Limit arbeiten, über Momente in der Kita, in denen schlicht die Zeit fehlt, um einem Kind gerecht zu werden. Und deshalb, liebe Frau Ministerpräsidentin, ist der Fachkräfteanteil eben kein Indiz für gute Qualität in der Kita, weil die Zeit am Kind fehlt, um diese Qualität überhaupt ausspielen zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU) Das ist keine Nebensache, diese Zeit am Kind, das ist eine Bildungsfrage. Gute Bildung beginnt nicht erst in der Schule. Sie beginnt dort, wo Kinder Aufmerksamkeit bekommen, wo sie Sprache lernen, wo sie Sicherheit erleben, wo sie individuell gefördert werden. Und genau deshalb darf gute Kitaqualität nicht dauerhaft unter Finanzierungsvorbehalt stehen, (Julian Barlen, SPD: Ja, muss aber finanziert werden.) nicht immer nur angekündigt werden. Wir sind schon so oft vertröstet worden. Es braucht mehr als Ankündigungen unter Vorbehalt. Gute Bildung und gute Kitas müssen uns etwas wert sein. Wir GRÜNE sagen ganz klar, der erste Schritt ist richtig, aber er darf nicht das Ende sein. Die weiteren versprochenen Schritte brauchen Verbindlichkeit – nicht 2030 vielleicht, sondern jetzt! Dieses Land braucht endlich einen verbindlichen Stufenplan für bessere Betreuungsschlüssel, mit klaren Zielen, mit gesetzlicher Absicherung und mit der Bereitschaft, auch in schwierigen Zeiten in Kinder und Bildung zu investieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Kinder brauchen Zeit, Aufmerksamkeit und echte individuelle Förderung. Genau deshalb sprechen wir heute auch über die Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel und die Zukunft unserer Kitas in Mecklenburg-Vorpommern. Eines ist klar – und da sind wir uns alle einig, jeder, der bisher vor mir hier gestanden hat –, frühkindliche Bildung ist die Grundlage für Chancengerechtigkeit, Sprachentwicklung, soziale Kompetenzen und späteren Bildungserfolg. Aber es bedurfte eines Volksbegehrens, um hier etwas zu verändern, einen politischen Schritt herbeizuführen, der schon lange überfällig war. Und wir wissen um den Kompromiss, der in meinen Augen eigentlich auch nicht weit genug geht, aber es ist ein Kompromiss, der durchaus auch weit hinter den Forderungen des Volksbegehrens zurückbleibt. Ich habe noch sehr gut im Ohr, wie unsere Bildungsministerin jede Kritik an der Qualität der Kitas ablehnte. Meine Kollegin Sabine stand damals hier und musste sich anhören, nur die kostenfreie Kita wäre das Prinzip für Qualität. Das konnten wir so damals auch schon nicht mittragen. Und die Erzieherinnen und Erzieher leisten jeden Tag Herausragendes, wir wissen das, sie arbeiten oft am Limit. Und es ist auch richtig, dass die Debatte um den Zukunftsplan Kita Bewegung in die Bildungspolitik gebracht hat. Die geplante schrittweise Verbesserung des Betreuungsschlüssels ist ein wichtiges Signal, daran besteht überhaupt kein Zweifel. Gerade in den Krippen entscheidet doch die intensive Betreuung darüber, ob Kinder die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. So, wie meine Vorrednerin schon gesagt hat, die Zeit am Kind, mit dem Kind ist die wichtigste, die wir dort in den Kitas haben. Und wer einmal eine Krippengruppe begleitet hat, der weiß, es macht durchaus einen Unterschied, ob eine Fachkraft gleichzeitig für sechs oder fünf Kinder verantwortlich ist oder idealerweise noch weniger. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Es ist ein Unterschied, wie viel Zeit für Sprache, emotionale Entwicklung und individuelle Förderung bleibt oder ob der Alltag nur noch aus Organisation besteht. Doch ehrlich gesagt, die jetzt angekündigten Schritte lösen nicht die Probleme. Mecklenburg-Vorpommern liegt bei der Fachkraft-Kind-Relation seit Jahren hinter wissenschaftlichen Empfehlungen zurück und bleibt es auch weiterhin. Aber als Freie Demokraten sagen wir deshalb auch klar, Qualität in der frühkindlichen Bildung darf nicht nur von Haushaltslagen abhängen. Wer immer neue Aufgaben an Kitas überträgt, muss auch dauerhaft für ausreichende Finanzierung und verlässliche Strukturen sorgen. Und genauso wichtig ist der Blick auf die Fachkräfte. Die Erzieherinnen und Erzieher wünschen sich mehr Zeit für pädagogische Arbeit und weniger Bürokratie. Pädagogische Fachkräfte sollen Kinder fördern und begleiten können, statt immer neue Dokumentationspflichten erfüllen zu müssen. Gute Arbeitsbedingungen sind heute eine der wichtigsten Voraussetzungen gegen Fachkräftemangel. Und wir haben richtig gut ausgebildete Fachkräfte, und diese Fachkräfte müssen wir im System halten, sie müssen dort bleiben, sie brauchen Planungssicherheit und nicht Angst vor einem eventuellen Kitaschließen. Kleinere Gruppen entlasten nicht nur Kinder, sondern auch Beschäftigte. Kleine Gruppen schaffen bessere Arbeitsbedingungen und erhöhen Langfristigkeit, auch die Attraktivität des Berufs. Der Zukunftsplan Kita kann ein wichtiger Schritt sein, wenn er nicht bei einzelnen Verbesserungen stehen bleibt. Ich bin gar nicht so kritisch gegenüber den vorgesehenen Runden Tischen. Man muss ja eine Form finden, es weiterzuentwickeln. Ein Kompromiss, der geschlossen ist, kann eigentlich dazu führen, dass die tatsächlichen Forderungen irgendwann auch erfüllt werden können. Und das kann man mit diesem Instrument. Ich denke, da sollten wir den Runden Tischen durchaus eine Chance geben. Entscheidend ist es, dass wir bereit sind, frühkindliche Bildung als echte Zukunftsinvestitionen zu behandeln. Jeder Euro, den wir in Kitas bereit sind, in frühkindliche Bildungschancen, soziale Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stecken, der ist wichtig. Unser Anspruch muss sein: kleine optimale Gruppen, bessere Förderung und verlässliche Qualität in allen Regionen unseres Landes. Und wir müssen dem Vertrauen und dem Anspruch der Eltern, das Beste für ihre Kinder zu bekommen, Rechnung tragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nur einmal ganz kurz auf Frau Wegner bezogen, das muss ich sagen, hat mir doch ein bisschen die Socken ausgezogen. Also angesichts dieser größten Schrittfolge von Qualitätsverbesserung im Sinne von Gruppenverkleinerung (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier so eine Trauerrede zu halten, wirklich im Ton und auch im Inhalt, das ist wirklich unangemessen für diesen Erfolg, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) der da gemeinschaftlich von den Beteiligten erzielt wurde. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht unangemessen, sondern sachgerecht!) Ich will zwei Sachen sagen: Sie reden davon, dass hier Dinge auf die lange Bank geschoben werden. Das ist einfach grundfalsch, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt keinen verbindlichen Stufenplan.) wenn Sie sich einmal mit der Frage beschäftigen, (Unruhe bei Patrick Dahlemann, SPD, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum 01.01.2027 in der Krippe anzusetzen, in diesem Jahr schon mit den kommunalen Runden Tischen. Ja das ist ja sogar früher als das, was auf der Vorschlagsliste des Volksbegehrens war. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es. Es wird schneller gehandelt.) Also es wird schneller gehandelt, es wird im Grunde auf der kurzen Bank noch nach vorne gezogen. (Patrick Dahlemann, SPD: Super!) Und eine zweite Sache, Frau Wegner, wir lassen uns nicht von den GRÜNEN, nicht von den GRÜNEN, die im Bund eiskalt die Sprach-Kita abschaffen, ohne Plan B, und die Länder auf den Kosten sitzen lassen, (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und wir haben sie getragen, von diesen GRÜNEN lassen wir uns hier nicht in Mecklenburg-Vorpommern mangelnde Ambitionen attestieren. Das ist einfach falsch. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier ist jedes Vorhaben im Koalitionsvertrag gehalten worden, und jetzt machen wir sogar mehr, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD – Glocke der Präsidentin) als im Koalitionsvertrag geregelt wurde. In den letzten Jahren sind die Gruppen kleiner geworden, der Mindestpersonalschlüssel ist in allen Kommunen verbessert worden. Das hat Personal in die Einrichtungen gebracht, es gab mehr Personal für Schwerpunktkitas mit DESK, mehr Zeit für mittelbare pädagogische Arbeit, ein neues Finanzierungssystem für steigende Löhne und jetzt diesen Zukunftsplan. Wissen Sie, natürlich, das wissen wir aus den Gesprächen mit allen Beteiligten, mehr geht immer. Aber man muss es am Ende auch praktisch einlösen. Und wer diese Verlässlichkeit will, der kann heute und auch für die Zukunft wissen, dafür steht unsere Ministerpräsidentin, dafür stehen wir als SPD-Fraktion, dafür stehen wir als Koalition felsenfest. Und lassen Sie uns bitte diesen Kurs der Verlässlichkeit weitergehen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender, der es tatsächlich geschafft hat, bis auf die Sekunde seine Redezeit auszuschöpfen. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Renz. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss feststellen bei der Debatte, dass die SPD mit Herrn Barlen der CDU im Prinzip nicht widersprochen hat. Das muss ich hoch anerkennen. Wiederum verwundert es auch nicht, weil das, was jetzt umgesetzt wurde, ja genau das ist, was wir seit zwei Jahren gefordert haben. (Patrick Dahlemann, SPD: Ohne mit den Kommunen darüber zu reden.) Und, Herr Dahlemann, Sie wissen ja auch, dass wir schon vor einer gefühlten Ewigkeit einen Änderungsantrag im Bildungsausschuss eingebracht haben, der genau gefordert hat, zum 01.01.27 zu handeln und die Erzieher-Kind-Relation herunterzusetzen. (Patrick Dahlemann, SPD: Ohne die Finanzierungsquelle zu nennen. Ohne die Finanzierungsquell zu nennen. – Marc Reinhardt, CDU: Mit Finanzierungsquelle, Herr Dahlemann!) Das haben wir nämlich auch angekündigt in der letzten Rede, weil die Entlassungen und Schließungen jetzt anstehen als große Gefahr. Deswegen sind wir da auch vorangeprescht. Am Ende sind wir mit dem, was verhandelt wurde, ich will das noch mal deutlich sagen, einfach zufrieden. Aber was ich kritisiere – vielleicht müssen Sie ja auch berufstechnisch unbedingt erst mal als Koalition dagegensprechen –, aber deswegen muss ich trotzdem sagen, was ich kritisiere, ist die Scheinheiligkeit, Herr Dahlemann, und das, was verkauft wird. Und auch hier wiederum wird verkauft, dass ein Stufenplan vorliegt. Und wenn ein Stufenplan vorliegt, dann muss er verbindlich sein und konkret. Herr Barlen spricht von einem konkreten Plan und vom verlässlichen Kurs. Und, Herr Barlen, Sie widersprechen sich doch selbst, wenn Sie sagen, das, was Sie aufschreiben, das, was Sie sagen, setzen Sie um, dann habe ich Ihnen doch vorhin schon gesagt, es steht weder im Koalitionsvertrag die Verbesserung der Krippen-, Hortkind-, Erzieher-Kind-Relation drin, es steht nichts in Ihrem Wahlprogramm drin. Wenn Sie von dieser Logik sagen, das, was ich aufschreibe, das, was ich sage, setze ich um, dann muss ja der Wähler schlussfolgern, dass hier eigentlich das, was Sie sagen, verbindlicher Stufenplan, gar nicht umgesetzt wird. Und die Realität hat doch gezeigt, das, was in der Lenkungsgruppe beschlossen wurde im Forum „Gute Kita 2030“, wurde nicht umgesetzt. Der Entschließungsantrag, den dieser Landtag beauftragte, die Bildungsministerin hat einen Stufenplan vorzulegen, wurde nicht umgesetzt. Und jetzt, ich sage es noch mal, der Druck hat zu einem aus unserer Sicht akzeptablen Ergebnis geführt. Und trotzdem verkaufen Sie, wenn Sie sich das anschauen, die Pressemitteilung der Bildungsministerin, einen Stufenplan, der sämtliche Daten vorgibt, und auch in Ihren Reden tun Sie das immer wieder. Deswegen müssen wir Ihnen noch mal sagen, in der Vereinbarung steht drin, und zwar nicht vereinbart mit der kommunalen Ebene, sondern nur mit dem Volksbegehren, unter Punkt 7 im Teil 2: „Es wird angestrebt …“ Ich muss doch wohl der Öffentlichkeit das Wort „angestrebt“ nicht sozusagen erklären. „Es wird angestrebt, …13 Kinder je Fachkraft ab dem 01.01.2028 und … 20 Kinder ab dem 01.01.2029 abzusenken.“ – in einem Dialog mit der kommunalen Familie, das ist ja auch richtig, aber Sie können sich doch nicht hier hinstellen und sagen, das ist verbindlich und konkret. „Es wird angestrebt ...“! (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Da muss man doch den nächsten Doppelhaushalt erst mal abwarten.) Und da Sie ja richtigerweise auch die Finanzen im Blick haben, steht im Punkt 8 drin: Die „Stufen sind an eine Verbesserung der aktuellen Haushaltssituation des Landes oder steigende Zuschüsse an Bundesmittel gebunden“. Das ist doch seriös, aber was Sie nicht seriös machen, ist die Verdummung – entschuldigen Sie mir jetzt bitte den Ausdruck –, die Verdummung, (Torsten Koplin, Die Linke: Nee, können wir nicht entschuldigen.) die Sie öffentlich hier verbreiten, und dann in dem Satz auch noch zu sagen, …

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, ich weise darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Mir liegt aber noch eine Kurzintervention durch Herrn Barlen vor.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Renz, erst mal will ich natürlich herausarbeiten, schön, dass Sie jetzt mit der getroffenen Vereinbarung zufrieden sind. Wir sind das ausdrücklich auch. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Eine Sache will ich aber doch sehr deutlich zurückweisen, und das ist, dass Sie hier auf eine wirklich nicht gute Art und Weise von angeblicher, Zitat, „Scheinheiligkeit“ sprechen. Wissen Sie, was scheinheilig wäre, ist, sich als CDU-Abgeordneter hier hinzustellen, im letzten Sommer noch Ihren Fraktionsvorsitzenden am Pult zu sehen, der sagt, es gibt große Zweifel daran, ob man in den nächsten vier/fünf Jahren noch an der Elternbeitragsfreiheit festhalten kann, dann im Anschluss kein einziges Finanzierungskonzept vorzulegen (Unruhe bei Marc Reinhardt, CDU) und dann zur Kenntnis zu nehmen, dass unsere Ministerpräsidentin auf Bundesebene eine zusätzliche Finanzierung über das im Koalitionsvertrag Hinausgehende organisiert, um uns dann Scheinheiligkeit vorzuwerfen. Herr Renz, das ist einfach, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das merken Sie selber, das dreht sich also wirklich, das ist ehrabschneidend, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und es ist redlich, nur Dinge anzukündigen, die man auch finanzieren kann. Und Sie haben sich hier letzten Sommer als Fraktion hingestellt und zweifeln an der Finanzierung der Beitragsfreiheit. Hier wieder, haben Sie wieder … (Daniel Peters, CDU: Das ist einfach nur falsch, Herr Barlen, was Sie hier erzählen. Das ist dreiste Lüge.) Ja, dann haben Sie das wiedergegeben, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) haben anschließend keinen Ton zu einer realistischen Finanzierung beigetragen. (Glocke der Präsidentin) Meine Damen und Herren, das ist, kann eine Opposition vielleicht machen, aber verlässliche, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) solide Politik einer Regierung mit unserer Ministerpräsidentin sieht einfach anders aus. (Daniel Peters, CDU: Dreiste Lüge!) Darauf können die Menschen sich nämlich verlassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Herr Renz, möchten Sie darauf erwidern?

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Torsten Renz CDU

Selbstverständlich, Frau Präsidentin! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sehr geehrter Herr Barlen, wenn Ihnen dieses Wort „scheinheilig“ zu nahe geht, wir können gerne darüber streiten, (Unruhe bei Thomas Krüger, SPD, und Daniel Peters, CDU) welches andere Adjektiv wir einführen: „unredlich“ oder „nicht ganz bei der Wahrheit bleiben“ oder Ähnliches. (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Verlässlich, konstant, kompetent!) Fakt ist doch, ich sage Ihnen, ich sage Ihnen noch mal, wenn Sie es nicht verstehen wollen, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Sie suggerieren der Öffentlichkeit einen – auch durch Ihre Ausführung –, einen konkreten Zukunftsplan. Und Sie sprechen von Verbindlichkeit, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) und es ist einfach nicht verbindlich, Herr Barlen. Dem werden Sie doch wohl zustimmen, wenn Sie in die eigene Vereinbarung reinschreiben, „es wird angestrebt“, und dann dieser Satz „vor dem Hintergrund der Finanzierbarkeit“, (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist ins Gesetz geschrieben. Verbindlicher gehts gar nicht!) dann ist doch das, was Sie machen, unredlich, dann will ich das so bezeichnen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und ich sage Ihnen auch aus vollster Überzeugung, aus vollster … (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) Ich weiß gar nicht, sind Sie auch bei diesem Thema dabei als Linke? (Torsten Koplin, Die Linke: Na selbstverständlich!) Also das wundert mich echt. Bei den großen Themen, wo wir fraktionsübergreifend arbeiten sollten, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) wie Corona und so weiter, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) wo Herr Barlen sich hinstellt und sagt, wir nehmen alle mit – aber „alle“ sind immer nicht die CDU –, da können Sie doch froh sein, dass Sie überhaupt noch mitreden dürfen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Am Ende hat doch die SPD hier eine Alleinregierung in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall Enrico Schult, AfD, und Marc Reinhardt, CDU – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Und es ist ein Unding, wenn Sie bei diesen großen Themen, die wir gemeinsam angehen wollen, uns rauslassen. Und dann Ihren Verkaufsschlager, den Sie jetzt noch machen, (Zurufe von Michael Noetzel, Die Linke, und Elke-Annette Schmidt, Die Linke) auch zum Schluss noch zu sagen, wir werden jetzt eine Ratsinitiative starten, das machen Sie dann auch noch mal medienwirksam, vielleicht im Juli, ich weiß es nicht. Auf alle Fälle sind das alles kleine Trippelschritte, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) um den 20. September zu erreichen. Und das ist einfach unredlich, und da bleibe ich bei, nehme dann „scheinheilig“ zurück. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist aber ganz schön klein! Ganz schön klein!) Aber „unredlich“ ist mehr als zutreffend. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist erstaunlich, wie unterschiedlich man auf die Situation, auf den Zukunftsplan Kita aus den Augen der Opposition und aus Sicht der Regierungskoalition blicken kann. Fakt ist doch aber, dass wir tatsächlich verbindlich nur eine einzige Regelung haben, die eine Verbesserung um eine Stelle im Bereich von Kita, also von Hort und von Krippe geben wird. Diesen Schritt hätte es ohne die Volksinitiative nicht gegeben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte sehr gerne noch mal die Zeitschiene dieser Legislatur zu dem Thema aufzählen. Wir hatten 2024 eine Volksinitiative, die mit einem Entschließungsantrag der Regierungskoalition endete, es soll einen Stufenplan geben. Den haben wir bis heute nicht. Es gab dann das Forum „Gute Kita“. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das endete mit dem Versprechen der Bildungsministerin, es gibt einen Perspektivplan. (Patrick Dahlemann, SPD: Es endete mit dem Versprechen, dass es ein Gespräch mit der Ministerpräsidentin gibt, Frau Wegner! Sie waren doch gar nicht dabei, Sie können das gar nicht beurteilen!) Auch den gibt es nicht, sondern es gibt, es …, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Entschuldigung, es gab eine Einigung an der Stelle, die nicht umgesetzt worden ist. Die Ansage, das Versprechen im Forum „Gute Kita“ war, was wir miteinander geeinigt bekommen, das werden wir auch umsetzen. Nichts ist! (Patrick Dahlemann, SPD: Wir werden über die Ergebnisse mit der Ministerpräsidentin sprechen!) Und insofern finde ich es einfach unredlich, heute hier zu stehen und zu sagen, wir machen doch und verlasst euch mal, wir sind verlässlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, Frau Ministerpräsidentin, auch wenn Sie es immer wieder und zu gerne gegen uns GRÜNE verwenden wollen, die Sprach-Kita ist ein Modellprojekt des Bundes gewesen, das ausgelaufen ist, das befristet gewesen ist. (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Nein! Nein!) Bildung ist Aufgabe der Bundesländer und damit auch Mecklenburg-Vorpommerns. (Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Wahnsinn!) Und weil diese Aufgabe, die – das wissen wir alle – eine Jahrhundertaufgabe ist, weil sie riesengroß ist, weil sie teuer ist, zu unterstützen, gab es dann das erste Gute-Kita-Gesetz, das eben auch Geld ins Land gespült hat für Gute Kita. Und ich glaube, all das müssen wir sehen, wenn wir darüber reden, ist das genug oder ist es nicht genug und brauchen wir – und das ist mein großes Petitum –, brauchen wir Verbindlichkeit für weitere Schritte. Gute Bildung in der Kita ist … Es braucht als Grundvoraussetzung bessere Betreuungsschlüssel. Und dafür müssen wir uns mit verbindlichen Vereinbarungen, mit gesetzlichen Regelungen auf den Weg machen und nicht mit unverbindlichen Absichtserklärungen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Mir liegt noch eine Kurzintervention durch Herrn Dr. Trepsdorf vor.

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Jutta Wegner GRÜNE

Na, nur zu! (Jeannine Rösler, Die Linke: Rede, Rede! – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke)

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Birgit Hesse

Tut mir leid, Herr Dr. Trepsdorf, dann muss ich Sie aber erst hinten einreihen, weil dann hat das Wort erst einmal die Ministerpräsidentin Frau Schwesig. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Da reihe ich mich doch gerne ein!)

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Manuela Schwesig

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank für die Aussprache! Ich muss sagen, ich persönlich finde, in der Aussprache ging es viel zu sehr darum, wer hat wann, was, wie, wo und wer hat wann in der Pressemitteilung und überhaupt. Ich glaube, dass es mehr darum gehen sollte, was brauchen die Familien, was brauchen die Kinder und wie können wir den Zukunftsplan, den ja offensichtlich mehr als die Koalitionsfraktionen gut finden, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wie können wir den auch wirklich in der Zukunft absichern. (Beifall und Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und deshalb möchte ich noch mal die Gelegenheit nutzen, weil auch durch Wortmeldungen falsche Eindrücke entstanden sind, Dinge geradezurücken, damit alle wissen, worum es wirklich geht in der Einigung. Und ich will hier sagen, die Einigung hat bewusst zwei Teile. Der erste Teil sind die Runden Tische, und ich danke Julian Barlen, dass er das zurückgewiesen hat, dass es irgendwelche „Laberrunden“ wären. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sondern, ich will es deutlich sagen, ich bin den Landräten sehr dankbar, dass sie, und auch den Bürgermeistern, dass sie ganz klar sagen, wir sind für die Kitabedarfsplanung zuständig und wir werden alle an einen Tisch holen. Und ich bin auch dankbar, dass die Träger mit mehr Transparenz beitragen werden, wie ist denn, wie sind sie denn personell aufgestellt. Und ich bin auch dankbar den Eltern, die dort ehrenamtlich mitwirken, und auch den Gewerkschaften. Das ist ein Riesenfortschritt. Das Land kann die Planung nicht machen. Dass wir die Zahlen brauchen, ist klar, aber die gibt es nur lokal und regional. Und deswegen sind diese Runden Tische, man kann sie gerne auch anders nennen, aber sie sind elementar für die Kitabedarfsplanung. Und es ist sehr gut, dass sich dazu alle verständigt haben und sich auch alle dazu bekannt haben. Das ist ein hoher Wert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und das Zweite, die Kommunen haben sich nicht geweigert, diesen Zukunftsplan zu unterschreiben, sondern es war unser Angebot an die Kommunen, zu sagen, die weitere Absenkung des Schlüssels – und dieser Plan ist sehr wichtig für die Kitabedarfsplanung, den zu machen – übernehmen wir komplett alleine. Es ist nicht so, wie Sie suggeriert haben, Herr Schult, und es ist wieder ein Zeichen, dass Sie sich in der Kitafinanzierung des Landes nicht wirklich auskennen: (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das wollen wir erst mal sehen!) Wir werden nicht 55 Prozent übernehmen, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) sondern wir übernehmen klar die kompletten Kosten für diese Absenkung als Land, damit die Kommunen nicht belastet sind. Und die Kommunen waren auch sehr erleichtert, dass wir das aus den AAÜG-Mitteln machen, weil, wenn wir das aus dem einfachen Landeshaushalt machen würden, die Kommunen durch höhere Ausgaben des Landes wieder zwei Jahre später beim FAG benachteiligt sind. Und deswegen waren sie sehr froh, dass wir diesen Finanzierungsweg gehen. Und wir haben ausdrücklich den Kommunen angeboten, dass sie nicht Teil dieses Planes sein müssen, weil, die Kommunen haben in allen Runden, auch bei dem Gute-Kita-Forum, gesagt, wir werden keine weitere Absenkung unterstützen, auch nicht dann, wenn es das Land macht, weil wir zurzeit nicht sehen, dass wir die Standards weiter verbessern können. Das ist die Position der Kommunen, die ich aufgrund ihrer Finanzierungsschwierigkeiten und der anderen steigenden Sozialkosten respektiere und akzeptiere, und gesagt habe, deswegen machen wir als Land den Plan allein und haben gar nicht die Erwartung, dass die Kommunen das noch unterschreiben. Das haben wir gemeinschaftlich so am Kabinettstisch mit allen besprochen. Und deswegen bin ich auch allen dankbar, dass alle im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag geleistet haben. Wenn wir auf das Ja der Kommunen gewartet hätten, dann gäbe es keinen Zukunftsplan, weil die Kommunen zurzeit die Position haben, dass weitere Standardverbesserungen, selbst wenn das Land sie komplett übernimmt, aus ihrer Sicht nicht gehen, sie es aber akzeptieren, wenn wir es machen. Und ich fand, es war ein fairer Umgang miteinander. Dafür auch noch mal vielen Dank an die Kommunen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und es stimmt deshalb nicht, was Sie suggeriert haben, dass wir es nur zu 55 Prozent finanzieren. Weil das Land es voll finanziert, steigt der Anteil im Gesamt-Kita-Kostenvolumen auf 55 Prozent. Und ich will erneut etwas – weil man kann nicht alles, was die AfD immer behauptet, geraderücken, dann sind wir heute Abend noch unterwegs –, (Julian Barlen, SPD: Ja. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) aber ich will zwei Dinge, die Herr Schult zum wiederholten Male falsch suggeriert, wieder geraderücken. Ja, beim Gute-Kita-Gesetz gab es damals einen Qualitätspunkt unter 10., und das war die Beitragsfreiheit. Und ich habe persönlich dieses Gesetz verhandelt, (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) persönlich den Eltern gesagt, wenn es zu dieser Koalition kommt, wenn es zu diesem Gesetz kommt, gehen wir zur Beitragsfreiheit. Wenn wir das erst Jahre später gemacht hätten, hätten die Eltern in diesen Jahren Tausende von Euro verloren. Und deswegen stehe ich zu dem, was wir gesagt und gemacht haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Horst Förster, AfD) Und zwischenzeitlich finanzieren wir alles komplett aus Landesmitteln. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Aus Steuermitteln!) Es stimmt einfach nicht, dass die Bundesmittel genutzt werden für die Elternbeitragsfreiheit, das machen wir aus Landesmitteln. Das haben wir in den letzten Jahren umgestellt, das wissen Sie. Und mittlerweile machen wir Qualitätssprünge in der Kita auch aus Bundesmitteln, und deswegen muss es auch dabei bleiben. Und deswegen ist es wichtig, dass jetzt die Sprachförderung des Bundes zusätzlich kommt. Da werden wir darauf achten. Und ich will eine Sache zurückweisen, Herr Renz. Mir tut es manchmal weh, dass Sie als ehemaliger geschätzter Minister meiner Regierung hier so reden, wie, ich finde, es nicht angemessen ist. Wir haben hier einen Plan vorgelegt, und der ist keine Verdummung. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das finde ich unanständig, dass Sie so etwas sagen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das sagt die SPD?!) Er ist auch verbindlich. Und wissen Sie, wo er verbindlich ist? Auf diesem Plan, inklusive der Schritte 28 und 29, wird jetzt vor Ort die Kitabedarfsplanung gemacht. Deswegen hat er eine Verbindlichkeit für die Planung, das haben wir klar verabredet. Und ja, eine neue Landesregierung muss, wenn sie den Haushalt 28/29 aufstellen wird, (Torsten Renz, CDU: So ist es.) mit dem Parlament diese weiteren Schritte darstellen müssen. Und dass es dann auch noch mal auf die Lage der Kommunen ankommt, hat nicht damit zu tun, dass die es dann bezahlen sollen, hat damit zu tun, dass es gerade ziemliche Drohgebärden der Bundesregierung gibt, wo ich Sie mal ansprechen muss. (Torsten Renz, CDU: Ja.) Alleine der Vorschlag der CDU-Gesundheitsministerin, dass zukünftig vorstellbar wäre, dass Bundeszuschüsse für das Pflegeheim zeitversetzt kommen, bedeutet ganz konkret, mehr Leute sind in unserem Land auf Hilfen zur Pflege angewiesen und die Kommunen müssen es bezahlen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wir werden das mit aller Macht bekämpfen. Und es ist richtig, dass Lars Klingbeil das angehalten hat. Aber wenn so eine Drohkulisse für unsere Kommunen, für unsere Bürger im Bereich alleine der Pflege im Raum steht, dann müssen wir auch sagen, da müssen wir in 28 auch darüber reden. Und wir werden es vorher mit unserer Kraft verhindern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Zu Recht, zu Recht! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und letzter Punkt: Selbstverständlich ist das Volksbegehren gut und richtig gewesen, habe ich ja gleich zum Anfang meiner Erklärung gesagt. Aber wir haben das Volksbegehren und die Initiatoren überzeugt – Herr Geue und Herr Dahlemann – mit sehr vielen Gesprächen. Und ich habe großen Respekt vor allen drei Beteiligten des Volksbegehrens, die es unterschrieben haben. Sie haben sich stundenlang Zeit genommen, um sich mit unserem Haushalt auseinanderzusetzen. Und wie wir Abgeordneten hier alle wissen, ist das nicht einfach. Und sie haben die Realität der Haushalte mit anerkannt und haben gesagt, uns ist es wichtig, Schritte zu machen. Und ich habe ihnen vorgeschlagen, lasst uns doch eher beginnen, lasst uns doch jetzt schon zu 27 beginnen. Wir hätten auch das Volksbegehren durchlaufen lassen können, dann hätte eine neue Regierung komplett dieses Gesetz im Rahmen 28/29 umsetzen müssen. Und das wäre ohne entweder schwerwiegende Kürzungen in anderen Bereichen oder ohne Elternbeitragserhöhungen nicht durchgegangen. Das wissen hier alle. Und deswegen war es uns wichtig, und das war mein Vorschlag gegenüber den Initiatoren, zu sagen, lasst uns eher beginnen, auch weil wir jetzt die Beschäftigungssicherheit für die Erzieher brauchen, weil wir jetzt die Planungssicherheit brauchen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt schneller waren, als das Volksbegehren es ermöglicht hätte. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Und ich kann hier nur noch mal sagen, Respekt an die Initiatoren des Volksbegehrens, die sich da jetzt richtig reingehangen haben, in das, was möglich ist, die auch zu diesem Ergebnis stehen – das finde ich auch sehr gut – und die das Ergebnis mit uns gemeinsam vertreten. Allerletzter Punkt: Ja, es wird darauf ankommen, wie eine Koalition, eine neue, nach der Wahl den Haushalt 28/29 vorlegt und mit welchen Schwerpunkten. Und ich will sagen, nur weil am 20.09. Wahl ist, kann es ja nicht sein, dass wir nichts mehr machen. Wir haben die aktuelle KiföG-Novelle aus anderen Gründen, weil wir unsere gute Betreuungszeit im Hort absichern wollen und nicht wollen, dass nur das Bundesgesetz gilt. Und wir können jetzt dieses KiföG nutzen, um noch für das, was haushaltsrelevant im aktuell beschlossenen Haushalt ist, mit einzubringen für 27. Und das, finde ich, sollten wir auf jeden Fall im Juli machen. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig!) Und dann, sehr geehrter Herr Schult, wird auch die Bildungsministerin reden. Ich finde, was Sie hier gemacht haben, unanständig. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Ja. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sehr geehrte Landtagspräsidentin, wie Sie wissen, hat sich die Bildungsministerin bereits gestern krankgemeldet und sich damit für heute abgemeldet. Ich habe gestern Abend noch mal mit ihr gesprochen, weil wir gemeinsame Redezeit angemeldet hatten und zusammen reden wollten. Sie können gerne diese Regierung in jeglicher Hinsicht kritisieren, (Thore Stein, AfD: Machen wir!) aber wenn sich ein – ich glaube, was niemand den Ministern und Ministerinnen absprechen kann, ist, dass sie fleißig sind –, und wenn sich jemand krankmeldet, dann ist er krank. (Horst Förster, AfD: Unterstellen Sie uns doch nicht so was!) Ich möchte nicht hier begründen müssen, warum jemand krank ist. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Ich finde, das ist unanständig. Wenn jemand krank ist, dann kann er auch hier nicht reden. Und ob er geredet hätte, gehört dann auch hier nicht ans Pult. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und Noah Böhringer, FDP – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig!) Ich habe selber, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) ich habe selber bei der Krebserkrankung und auch in der Nachfolge erlebt, (Stephan J. Reuken, AfD: Gleiches Recht für alle!) wie politische Konkurrenz das benutzt hat. Ich wünsche es keinem. Und ich verbiete es mir, wenn Ministerinnen und Minister krank sind, hier darüber zu spekulieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Noah Böhringer, FDP) Und ich bitte, dass Sie das zurückweisen. Lieber Herr Renz, danke, dass Sie sich Sorgen um das SPD-Landesprogramm machen! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Ich rede hier als Ministerpräsidentin und darf deshalb nicht als SPD-Vorsitzende reden. Aber als Ministerpräsidentin habe ich großes Vertrauen zu der SPD in Mecklenburg-Vorpommern und rechne damit, dass sie den Vorschlag, den wir hier verhandelt haben, mit allen Beteiligten auch in ihr Programm aufnimmt. (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig! – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Da bin ich sehr sicher. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zuletzt kann ich sagen, für mich gilt alles, was ich zusage und unterschreibe, erst recht mit gesellschaftlichen und demokratischen Partnern in diesem Land. Und das ist unsere kommunale Ebene, das sind die Träger, die eine hohe Verantwortung für Kita haben, und für die Erzieher, das sind unsere Gewerkschaften und der Landeselternrat. Alle in diesem Land können sich darauf verlassen und darauf vertrauen, dass ich auch in der Zukunft, wenn ich dafür ein Mandat bekomme, genau diesen Plan 100 Prozent umsetzen werde. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! (Sebastian Ehlers, CDU: Aufstehen! Standing Ovations! – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Tu dir keinen Zwang an!) Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Dr. Trepsdorf.

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, jetzt muss ich doch noch mal, weil der politische Bildner und Demokratiepädagoge in mir durchkommt, das Wort ergreifen, weil es mehrfach, insbesondere von der Opposition, so aufgeführt wurde, (Zuruf von Horst Förster, AfD) als dass, wenn ein Volksbegehren startet oder Menschen sich aus der Zivilgesellschaft beteiligen und sagen, wir wollen unseren Einfluss geltend machen, dass das negativ sich auf die MV-Koalition auswirkt. Ich muss Ihnen ganz deutlich sagen, ich habe schlicht und ergreifend ein ganz anderes Demokratieverständnis. Ich finde es wunderbar, dass sich Zivilgesellschaft, dass sie ihre Meinung kundtut, dass sie auf die Straße geht, dass sie sagt, wir wollen als Korrektiv unterwegs sein und wir sind auch gern euer Korrektiv. Wir betrachten Zivilgesellschaft nicht als Gegnerinnen und Gegner, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Sehr gut! – Zuruf von Steffi Pulz-Debler, Die Linke) sondern wir betrachten sie als Partnerinnen und Partner, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) mit denen wir gemeinsam uns auf den Weg machen. Und das, glaube ich, ist auch ganz wichtig, dass wir das hier noch mal klarstellen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es gibt nichts Gutes, außer man tut es, und diese MV-Koalition tut es. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, da die Ministerpräsidentin uns ja direkt angesprochen hat von der AfD, muss ich hier noch mal ans Mikrofon treten und mit einigen Irrtümern aufräumen oder gar mit einigen Falschbehauptungen, sehr geehrte Frau Schwesig. (Patrick Dahlemann, SPD: Jetzt wird artig reagiert, wenn man angesprochen wird.) Einerseits haben Sie ja gesprochen, dass ich natürlich, (Julian Barlen, SPD: Getroffene Hunde bellen!) natürlich Frau Oldenburg auch von dieser Stelle alles Gute wünsche und dass sie schnell genesen mag, aber ich habe angesprochen, dass Frau Oldenburg bei dieser Einigung des Zukunftsplans völlig außen vor war. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Das ist falsch!) Frau Oldenburg war völlig außen vor. Frau Oldenburg wurde als, die Fachministerin, (Julian Barlen, SPD: Sie war sogar bei der Pressekonferenz dabei! – Jeannine Rösler, Die Linke: Das ist doch Unsinn!) die Fachministerin wurde quasi als Blitzableiterin nach vorne geschoben. Als Sie das Ergebnis verkündet haben (Julian Barlen, SPD: Falsch! – Patrick Dahlemann, SPD: Fake News!) in der Staatskanzlei, war von Frau Oldenburg weit und breit nichts zu sehen. (Julian Barlen, SPD: Sie war vor der Kamera in der Staatskanzlei! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich habe hier eine Regierungserklärung, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) ich habe hier eine Regierungserklärung der Landesregierung, da steht von der Fachministerin kein einziges Zitat, dreimal wird Frau Schwesig da zitiert. Und das ist das, was ich Ihnen vorwerfe, dass die Fachministerin sozusagen damals die schlechten Botschaften überbringen musste. Ich kann Ihnen aus den Pressemitteilungen zitieren, es ist alles nicht möglich, es ist alles, … (Der Abgeordnete Julian Barlen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. … es ist alles nicht möglich, es ist alles nicht finanzierbar und nicht umsetzbar. Und dann haben Sie sie quasi aufs Gleis gestellt, aufs Abstellgleis. Und das weiß Die Linke auch, (Torsten Koplin, Die Linke: Erzählen Sie keinen Unsinn! – Jeannine Rösler, Die Linke: Blödsinn!) und deshalb gibt es ja auch so viel Unmut dort in der Partei. Und damit haben Sie natürlich auch recht, sehr geehrte Damen und Herren. Ich möchte einen zweiten Punkt natürlich klarstellen. Sie sagten ja, die Kommunen, die sind da ganz amused von und die finden das toll, die würden diesem Zukunftsplan zustimmen. Ich kann Ihnen sagen, es war beim Landkreistag, Vorstandssitzung des Landkreistages, ich war im Übrigen zugegen, da wurde hart gerungen, um sozusagen, um diese Abstimmung. Und ich werde natürlich jetzt nicht weiter ins Detail gehen, aber die Kommunen sind nicht, not amused oder sind not, sind nicht so …, (Torsten Renz, CDU: Wie war das Ergebnis, das ist die Frage.) entscheiden mit einer Stimme Mehrheit, Herr Renz, und Enrico Schult hat sich enthalten. Da können Sie mal schauen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) da können Sie mal schauen, wie, auf wie viel Gegenwind sozusagen auch dieser Zukunftsplan stößt. Und da ging es ja tatsächlich auch nur um den Teil 1. Was Sie ansprachen, die Finanzierung, in der Tat, 55 Prozent ist ja die jetzige geregelte Finanzierung. Und das ist ja das, was Sie ja noch ankündigen, was ja jetzt kommen wird, dass diese Kosten, die das Land jetzt trägt, das ist ja nur jetzt in der Krippe die Absenkung auf 1 : 5 und im Hort auf 1 : 21, das wird jetzt vom Land getragen. Aber diese anderen Ankündigungen, die Sie ja noch vorgetragen haben – Absenkung auf 1 : 13 im Kindergarten und später auf 1 : 20 im Hort –, das muss die kommunale Ebene natürlich nachher noch mittragen. Und da werden Sie mächtig Unmut merken in den Debatten. Und das ist ja, deshalb haben Sie das ja auch ganz zurückhaltend hier in diesem Zukunftsplan formuliert, allenfalls im Teil 2, wo das wirklich steht, man setzt sich zusammen und man wird sich da beispielsweise irgendwo noch mal in der Zukunft einigen können. Und das Dritte, der dritte Punkt, Frau Schwesig, den ich ja immer wieder gerne auch Ihnen vortragen muss und möchte, die Bundesmittel für das Gute-Kita-Gesetz, 106 Millionen Euro. Natürlich hat Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland die gesamten Mittel in die Beitragsfreiheit gesteckt. Man hat nichts in die Qualität gesteckt, man hat alles in die Beitragsfreiheit gesteckt. Und ich weiß das deshalb so ganz genau, weil die Familienministerin Frau Giffey hier unten im Schweriner Schloss war. Da waren elf Würfel aufgestellt, ganz viele Handlungsempfehlungen über das Gute-Kita-Gesetz, und Mecklenburg-Vorpommern hat lediglich einen Würfel hochgehoben: „Beitragsfreiheit“. Qualitätssteigerung in den Kindertagesstätten war nicht möglich, Qualifizierung der Kitaleitung war kein Thema, was wir finanziert haben. Und das ist das, was Ihnen jetzt auf die Füße fällt, sehr geehrte Damen und Herren (Andreas Butzki, SPD: Ich denke, Sie wollen auch die Beitragsfreiheit, Herr Schult!) von SPD und CDU, im Übrigen. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das gehört zur Wahrheit dazu. Im ganzen Land waren große Plakate aufgestellt, Herr Butzki: „Gutes neues Jahr! Die Kita ist jetzt kostenfrei!“. (Andreas Butzki, SPD: Na klar, ist doch gut, das wollen wir doch auch!) Die Ministerpräsidentin war darauf abgebildet (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) am 01.01.2020. Und das haben Sie genutzt, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Sie haben das für Werbemaßnahmen genutzt und haben die Betreuungsqualität in den Kindertagesstätten vernachlässigt. Und das werfe ich Ihnen nach wie vor vor, sehr geehrte Damen und Herren! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es … (Der Abgeordnete Harry Glawe tritt an das Saalmikrofon.) Herr Glawe, noch nicht! … zwei Anträge auf Kurzintervention. Der erste Antrag kommt von Herrn Barlen, Fraktion der SPD, den ich jetzt aufrufe. Danach sind Sie dann dran. (Harry Glawe, CDU: Sehr schön! – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Schult, ich will einmal festhalten, dass Sie als größter Spaltpilz im politischen Wald in Mecklenburg-Vorpommern Ihrem Ruf wirklich alle Ehre machen. (Horst Förster, AfD: Ja, gerade von Ihnen!) Sie haben hier wiederholt, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) wiederholt und vor allem – das zeichnet Sie aus – wider besseres Wissen die Unwahrheit erzählt (Zuruf von Horst Förster, AfD) hinsichtlich der Rolle unserer Bildungsministerin. Ich weiß nicht, ob Sie sich am Abend der Einigung mit der ganzen Geschichte beschäftigt haben, aber die Bildungsministerin war an Ort und Stelle in der Staatskanzlei. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sie war persönlich in der Pressekonferenz, hat sich in Wort und Bild den Fragen der Journalistinnen und Journalisten gestellt. Wie Sie da auf die Idee kommen, sie wäre nicht dabei gewesen, ist einfach nachweislich falsch, hat eine Pressemitteilung nach der anderen auch herausgegeben zu diesem Thema. Also ich weiß nicht, was Sie damit bezwecken, hier solche Unwahrheiten zu verbreiten, außer halt Spaltung zu betreiben. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Aber keine Sorge, wir haben ja die Gelegenheit, das zurückzuweisen und das auch richtigzustellen. Und noch mal zu Ihrer Finanzjonglage, die Sie hier immer wieder anstellen. Also noch mal, in der Vergangenheit konnte sich Ihre Partei zu keinem klaren Bekenntnis zur Beitragsfreiheit durchringen. (Stephan J. Reuken, AfD: Wider besseres Wissen, da haben wir es wieder!) Offensichtlich haben Sie da jetzt auf zwei Reifen irgend- wie die Kurve gekriegt, mag sein. Wie glaubwürdig das ist, kann sich jeder ein eigenes Bild von machen. Ich kann nur sagen, die Beitragsfreiheit wird 100 Prozent aus Landesmitteln finanziert. Und wir haben immer gesagt, wir setzen auf beides, Qualität plus Entlastung der Familien, und dazu ist bis heute die verlässliche Finanzierung da. Alles andere, was Sie dazu zum Besten geben, ist nichts als heiße Luft und blauer Dunst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Möchten Sie sofort darauf antworten oder erst die Kurzintervention von Herrn Glawe? (Zustimmung) Dann, bitte schön, Herr Glawe, für die zweite Kurzintervention!

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Harry Glawe CDU

Ja, Herr Schult, ich will mal feststellen, dass Sie einerseits ja in Kitafragen eigentlich immer relativ kompetent vortragen, aber bei der Förderung (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) und dem Zukunftsplan hat ja, glaube ich, auch die Ministerpräsidentin das Recht, die Richtlinienkompetenz im Land wahrzunehmen und damit auch Minister/-innen oder Staatssekretär/-innen die Aufgabe zu erteilen, die eine oder andere Richtung in diese wichtige Kommunikation zu stellen und am Ende ein Ergebnis einzuführen. Und dass am Ende, wenn die Richtlinienkompetenz gelaufen ist, die Ministerpräsidentin auch die Presse suchen darf, glaube ich, können Sie nicht in Abrede stellen. Und es ist dann in der Regel so, dass Minister dann nur das zweite Wort haben.

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Beate Schlupp

So, das waren jetzt zwei Kurzinterventionen. Bitte schön, Herr Schult, Sie haben das Wort für die Antworten! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Harry Glawe spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: Es gibt noch Leute, die anständig sind.)

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank! Vielen Dank, Herr Glawe, damit haben Sie ja quasi auch meinen Eindruck bestätigt, dass Frau Oldenburg für die Überbringung der schlechten Botschaften damals zuständig war. (Patrick Dahlemann, SPD: Wortverdrehung! – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Jeannine Rösler, Die Linke) Und das kann ich Ihnen, Sie beide sind ja … (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Jetzt schreien Sie schon wieder rum. So, da kann ich ja auch aus internen Runden des Bildungsausschusses berichten, und da waren Sie ja beide nicht zugegen. Ich kann Ihnen eine Pressemitteilung noch mal vom 21. April – da hat nämlich die Bildungsministerin noch, wie gesagt, die Hände hochgerissen, um Gottes willen, das ist gar nicht möglich, deshalb befassen wir uns im Dialogprozess „Gute Kita 2030“ mit den Kommunen, Trägern, Gewerkschaften, Eltern (Patrick Dahlemann, SPD: Genau das haben wir getan. Genau das haben wir getan.) sowie den Erzieherinnen und Erziehern, (Patrick Dahlemann, SPD: Genau das haben wir getan.) und genau mit den Fragen hier besprechen wir auch einen konkreten Fahrplan. (Patrick Dahlemann, SPD: Genau das ist der Punkt. – Jeannine Rösler, Die Linke: Genau dieser Dialogprozess hat stattgefunden. – Glocke der Vizepräsidentin) Die Dimensionen der Forderungen des Volksbegehrens sind unrealistisch, (Patrick Dahlemann, SPD: Gucken Sie sich das Ergebnis an!) insbesondere der hohe Bedarf an zusätzlichen Erziehern, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) 13.000 Erzieher, und genau das wurde uns im Bildungsausschuss immer wieder auch kommuniziert. Und, Herr Glawe, ich habe ja gerade zitiert aus der Pressemitteilung der Landesregierung, als es um die Einigung ging. Und in der Tat, man kann das so machen, dass man sagt, liebe Fachministerin, du bist jetzt erst mal außen vor, (Patrick Dahlemann, SPD: Falsch, falsch!) ich als Ministerpräsidentin habe jetzt das sozusagen an mich gezogen über diese Richtlinienkompetenz. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist falsch, was Sie sagen!) Ich finde es aber insofern unredlich, weil diese Ministerin sich ja auch viele Monate und Jahre eigentlich mit dieser Finanzierung (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) und insbesondere im Bildungsausschuss mit uns, mit der Opposition da auseinandergesetzt hat. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist falsch, was Sie da sagen!) Das war eine Klarstellung meinerseits. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist falsch, was Sie da sagen! – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Dass sie heute bewusst krank ist, das habe ich hier nie gesagt an dieser Stelle. Das möchte ich auch ganz klar richtigstellen, falls das falsch rübergekommen sein sollte, das habe ich nie gesagt. Aber ich habe sozusagen meine Erwartung geäußert, dass Frau Oldenburg heute hier ohnehin nicht viel gesprochen hätte, denn die Ministerpräsidentin versucht jetzt, (Patrick Dahlemann, SPD: Zehn Minuten Redezeit gemeldet! Zeitplan des Landtages!) die Lorbeeren, die Lorbeeren (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) dieser Einigung für sich zu ernten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: So ist es. – Glocke der Vizepräsidentin) Und das wird immer wieder deutlich, auch bei den Pressestatements. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und jetzt möchte ich gerne noch auf Herrn Barlen zu sprechen kommen. Herr Barlen, in der Tat, Sie sprachen ja an, dass die AfD, also erst mal „größter Spaltpilz in Mecklenburg-Vorpommern“. Also Ihnen muss ja wirklich schon die Muffe gehen, was am 20.09. hier los sein wird in Mecklenburg-Vorpommern, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wenn Sie mit solchen, (Julian Barlen, SPD: Wir sind passionierte Pilzsammler.) wenn Sie mit solchen, (Julian Barlen, SPD: Die Pilzsaison ist eröffnet!) wenn Sie mit solchen Zuschreibungen hier um die Ecke kommen. Laut Artikel 26 der Landesverfassung, Artikel 26 der Landesverfassung, Herr Barlen, ist es die Aufgabe der Opposition, die Regierung kritisch zu beleuchten. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, aber nicht mit Falschmeldungen!) Also das kann man nicht als Spaltpilz abtun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Nein, wir müssen genau schauen, und das ist Auftrag der Landesverfassung, dass wir als Opposition ganz genau hinschauen. Und das werden wir auch tun. Und das erwarten natürlich auch die vielen Wähler von uns, dass wir uns hier an dieser Stelle hinstellen und wenn Falschnachrichten oder Falschaussagen der Ministerpräsidentin (Rainer Albrecht, SPD: Nee, von Ihnen! – Jeannine Rösler, Die Linke: Ihre Falschaussagen!) dann getätigt werden, dass ich mich hier hinstelle oder ein Kollege und das geraderückt, sehr geehrter Herr Barlen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Julian Barlen spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Rainer Albrecht, SPD: Ah!) Und ich kann Ihnen noch, ich kann Ihnen das gerne noch einmal, ich kann Ihnen auf die Sprünge helfen. 2016 ist unsere Partei ja in den Landtag eingezogen. Es gab 2019 das Gute-Kita-Gesetz, das wurde am 01.01.2020 beschlossen hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und mein Kollege Thomas de Jesus Fernandes, der hat in der Tat diverse Änderungsanträge gestellt, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) weil wir nämlich – und das ist ja auch verbrieft, das kann ich Ihnen gerne auch durch Protokolle beweisen –, (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Thomas Krüger, SPD) weil wir nämlich als Mecklenburg-Vorpommern (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Thomas Krüger, SPD – Glocke der Vizepräsidentin) das gesamte Geld in die Beitragsfreiheit gesteckt haben, Herr Barlen.

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Beate Schlupp

So, einen Moment, Herr Schult, jetzt muss ich doch unterbrechen. Also wir sind im Instrument der Kurzintervention. Herr Schult wendet sich an denjenigen, der etwas vorgetragen hat. Von daher bitte ich doch wirklich, die Zwischenrufe so einzuschränken, weil es geht um einen gegenseitigen Austausch. Das gilt auch dann im Übrigen für Kommentare. Erst hat einer das Wort, dann hat der andere das Wort. Ich bitte, das zu berücksichtigen. So, wir haben die Zeit gestoppt und ich hoffe, dass wir jetzt ohne weitere Störungen fortfahren können. Bitte schön, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! In der damaligen Parlamentsberatung, in der Beratung des KiföG hat die AfD-Fraktion diverse Änderungsanträge gestellt, dass wir nicht das gesamte Geld ausschließlich in die Beitragsfreiheit stecken, sondern, so wie andere Bundesländer auch, die Qualität in den Kindertagesstätten verbessern, dass wir den Betreuungsschlüssel in den Kindertagesstätten verbessern. Das haben Sie damals rundheraus abgelehnt. (Patrick Dahlemann, SPD: Wiedereinführung moderater Kitagebühren?) Deshalb haben wir uns bei dem KiföG-Gesetz seinerzeit enthalten. (Patrick Dahlemann, SPD: Ihre Pressemitteilung?) Und deshalb, Herr Barlen, ist es so, dass wir – anders als andere Bundesländer – den schlechtesten Betreuungsschlüssel bundesweit haben, und den haben wir, das sage ich noch mal ganz deutlich, nach wie vor. Also das ist sozusagen ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, aber wir haben immer noch den schlechtesten Betreuungsschlüssel. Und dafür sind Sie verantwortlich, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) weil Sie sich damals wichtig gemacht haben und haben die Kinder damals im Regen stehen lassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Patrick Dahlemann, SPD: So eine Verdrehung der Tatsachen! – Dr. Monique Wölk, SPD: Unfassbar! – Zuruf von Julian Barlen, SPD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Auszubildende zu Verwaltungsfachangestellten aus Güstrow. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Renz.

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Torsten Renz CDU

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, vielleicht hat Herr Schult die Möglichkeit, mir noch mal die Frage zu stellen nach der CDU-Verantwortung Gute-Kita-Gesetz und Beitragsfreiheit, weil meine Redezeit sonst nicht ausreicht. Ich werde ihm das dann sehr gerne erklären. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege von den Linken, wir brauchen von Ihnen als Opposition, und so habe ich es aufgenommen, keine Belehrung, wie Demokratie funktionieren soll. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Jeannine Rösler, Die Linke: Sagt der, der alle belehrt! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Sie stellen sich hin und tun so, als wenn Sie die Einzigen sind, die das Volksbegehren begrüßen, und was wir für schlechte Menschen sind, dass wir da eine andere Auffassung möglicherweise zu haben. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sie stellen Kleine Anfragen und verfolgen die Zivilgesellschaft!) Sie verwechseln Ursache und Wirkung, Herr Kollege. Sie haben mit Ihrer Bildungsministerin den Auftrag gehabt, diesem Landtag einen Stufenplan vorzulegen. Ihre linke Bildungsministerin hat diesen Stufenplan nicht vorgelegt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Jeannine Rösler, Die Linke: Das wissen Sie doch gar nicht! – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Sie haben ein Gute-Kita-Forum gebildet. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Dort wurde ein Beschluss gefasst. Die Bildungsministerin, Ihre linke Bildungsministerin setzt das nicht um. Das ist die Ursache dafür, dass die Leute verärgert sind und sich auf den Weg gemacht haben, ein Volksbegehren zu starten. Und wenn eine linke Bildungsministerin nicht mehr in der Lage ist, Bildungspolitik erfolgreich im Sinne der Bürger in diesem Land durchzuführen, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Ministerpräsidentin die Initiative ergreift und Sie als Linke außen vor lässt. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das ist unglaublich!) Und dass Sie sich dann hinstellen und dann noch jubeln, dass es ein Volksbegehren gibt, also das ist schon ein Ding der Unmöglichkeit. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sie erzählen hier Dinge der Unmöglichkeit!) Sie bringen die Leute auf den Baum, finden keine Lösung und feiern dieses Vorgehen. Aber eines will ich Ihnen sagen, und das treibt mich in diesem Land auch echt um, das treibt mich echt um, nicht in Mecklenburg-Vorpommern, sondern deutschlandweit gesehen: Rechts außen und links außen – und dazu gehören Sie auch, links außen –, Sie sind gar nicht mehr an Inhalten interessiert, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Das ist doch wohl der Gipfel! – Zurufe von Torsten Koplin, Die Linke, und Jeannine Rösler, Die Linke) weil ja die Umfragen Sie relativ stabil auf Bundesebene bei zehn und elf Prozent sehen. Deswegen, bei dieser schwierigen Situation, die wir in Deutschland haben (Jeannine Rösler, Die Linke: Das ist einfach nur traurig! – Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) und wo auch gespart werden muss, werden Sie gegen alles sein. Das ist Ihre Politik, und das macht mir echt Sorge. Und deswegen brauchen wir auch im Bereich der Demokratie keine Nachhilfe von den Linken in Mecklenburg-Vorpommern. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Haben Sie jetzt, haben Sie jetzt noch eine Frage? Dann habe ich noch 30/40 Sekunden für Herrn Schult. Fakt ist, die Ministerpräsidentin hat recht, dass sie dafür gesorgt hat, dass damals diese 36 Millionen ausschließlich in die Beitragsfreiheit geflossen sind. Aber Sie müssen sich doch mal mathematisch mit folgender Tatsache auseinandersetzen. Wir haben zwei Säulen, Qualität und Beitragsfreiheit, am Ende haben wir 12 Milliarden Euro Pi mal Daumen Einnahmen. Und ob wir jetzt die 36 Millionen nehmen direkt vom Bund und in die Kita stecken für Beitragsfreiheit oder ob die 36 Millionen in den Landeshaushalt fließen und anschließend genutzt werden, um die Beitragsfreiheit zu finanzieren, das macht doch mathematisch keinen wirklichen Unterschied. Deswegen ist das eine Diskussion, die uns nicht in die Zukunft führt, und Sie sollten dann mit Ihrer Behauptung etwas vorsichtiger oder zurückhaltender sein. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Herr Renz, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult!

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Torsten Renz CDU

Dann machen wir das. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Enrico Schult AfD

Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Vielen Dank, Herr Renz! Ja, da muss ich tatsächlich jetzt noch einmal nachfragen. Sie waren ja damals auch beteiligt.

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Beate Schlupp

Also nachfragen geht jetzt nicht mehr, jetzt geht bloß noch eine Kurzintervention.

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Enrico Schult AfD

Dann frage ich mich, und ich treffe eine Feststellung, und ich frage mich, ob diese Feststellung richtig ist, denn Sie waren ja damals beteiligt an der Finanzierung, auch beim Gute-Kita-Gesetz, diese Mittel, die da ausgereicht wurden. Andere Bundesländer haben das für die Steigerung der Qualität genommen, ich sagte es, Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland ausschließlich in die Beitragsfreiheit gesteckt. Ich würde für meine Person sagen, dass, wenn man das Geld damals anders aufgeteilt hätte, beispielsweise wie andere Bundesländer, die alle derzeit einen besseren Betreuungsschlüssel haben als Mecklenburg-Vorpommern, hätte man damals schon Verbesserungen in der Qualität hinbekommen, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) damals schon Verbesserungen im Betreuungsschlüssel hinbekommen und hätte die jetzt nicht 36 Jahre nach der Wende, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) also wir haben 1 : 6, haben wir 36 Jahre, hätten wir die nicht erst jetzt vornehmen können. Das ist eine Sache, die ist für mich, eigentlich leuchtet die ein. Ich weiß nicht, wie Sie das einschätzen, aber das ist doch klar, wenn ich das gesamte Geld in die Beitragsfreiheit stecke, dass die Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten dann anders als in anderen Bundesländern darunter leidet. (Thomas Krüger, SPD: Jetzt fängt das wieder an! Wir haben das diskutiert.)

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Torsten Renz CDU

Er hat die Frage vergessen eigentlich, ne?

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Beate Schlupp

Herr Renz, es ist keine Frage, aber ich sehe, Sie möchten darauf antworten. Bitte schön!

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Torsten Renz CDU

Sehr geehrter Herr Schult, die Frage, die Sie sich selbst gestellt haben – ich sage ja immer, es gibt Äpfel und Birnen, (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) beides ist Obst, aber man kann das nur bedingt miteinander vergleichen –, bei Ihrer Fragestellung an sich selbst waren noch viele andere Früchte dabei. Deswegen wird es schwierig, diese drei/vier Themen, die Sie aufgelistet haben, hier zu beantworten. Erstens, die Tatsache, dass 36 Jahre die Erzieher-Kind-Relation im Krippen- und Hortbereich nicht gesenkt wurde, hat mit dem, was Sie ausgeführt haben, gar nichts zu tun. Wenn der politische Wille dagewesen wäre, der war damals nicht da, weil man gesagt hat, der Kindergartenbereich ist wichtiger, wenn die politische Prioritätensetzung so gewesen wäre, dass man gesagt hätte, Krippe oder Hort, dann hätte man es gemacht. Hat also mit der Bundeszuweisung gar nichts zu tun. Dann ist es eine inhaltliche Frage, das ist Punkt zwei. Ich habe immer die Auffassung vertreten, dass die Beitragsfreiheit kein Qualitätsmerkmal ist. Das ist eindeutig aus meiner Sicht belegt durch die entsprechenden Gutachten durch den Bundestag, durch die Bundesministerin, die das bei der Evaluierung vorgelegt haben. Das ist also ein inhaltliches Problem. Aber das, was Sie jetzt vermischen, ist ja die Thematik der Geldflüsse. Das ist also ein rein mathematisches Problem. Wenn wir also damals bei dem Gute-Kita-Gesetz dieses Geld, was tatsächlich verbindlich geregelt war, dass es für Beitragsfreiheit genutzt werden kann, wenn wir das als Regelung nicht gehabt hätten – das hat ja die Ministerpräsidentin durchgesetzt –, wenn wir das nicht gehabt hätten, dann hätten wir als Landesregierung von SPD und CDU diese 36 Millionen aus dem Landeshaushalt von den damals 11 Milliarden genommen und hätten die Beitragsfreiheit finanziert. Das sind also viele Dinge, die Sie hier vermischen. Und ich sage Ihnen noch mal, Ihre Ausführungen, die Sie öffentlich tätigen in dieser Form, sind einfach falsch und zurückzuweisen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin. (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also ich möchte meiner Empörung Luft machen, Herr Renz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) weil das, was Sie hier abziehen, ist reinweg hanebüchen, ist hanebüchen! Ich möchte gern darauf zurückkommen, die Ministerpräsidentin hat es gesagt, worum geht es hier: Es geht um die Kinder in diesem Land, um die Zukunft der Kinder, um die soziale, berufliche Situation der Familien, der Erwachsenen, der Sorgeberechtigten und natürlich auch der Beschäftigten. Wir reden also in voller Verantwortung für die Zukunft vieler Menschen in diesem Land. Und Sie tun das ab in einer Art und Weise, wo Sie uns vorwerfen, wir würden uns hier also in Zahlenarithmetik üben, und machen das selbst, machen das selbst. Und ich finde das also reinweg peinlich, hier mit demoskopischen Zahlen herumzuspielen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) wer wie viel Prozent derzeit in Umfragen hat. Da sollten Sie mal ganz bei sich bleiben. (Michael Noetzel, Die Linke: Richtig!) Und was ich da lese in der Zeitung, ist ja alles lächerlich mit dem neuen ... Sie haben Regierungsfantasien, Sie sollten sich erst mal ordentlich sortieren, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, ja?! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Oh, oh!) Das, das finde ich! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und was Sie anerkennen sollten in dieser Situation, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) was Sie anerkennen sollten, ist, dass wir mit diesem, mit diesem Vorhaben in zweifacher Hinsicht einen Paradigmenwechsel vollziehen, in zweifacher Hinsicht. Sie waren in politischer Verantwortung, als es damals schon mal ein Volksbegehren gab. Es ist ja jetzt das, worüber wir reden, das zweite in der Geschichte dieses Landes. Das erste zur Gerichtsstrukturreform, hochumstritten, Volksbegehren, 149.000 Unterschriften gesammelt, dann kam es zum Volksentscheid. 89,2 Prozent waren gegen die damalige Gerichtsstrukturreform. Es ist trotzdem gescheitert, weil das eine Drittel nicht erreicht wurde. Es gab dann 23 Komma noch was Prozent Beteiligung. Sie haben damals zumindest eine Politik praktiziert des Abtropfens, des Sich-auf-die-Hinterbeine-Stellens. Hier ist es eine ganz andere politische Kultur, und ich finde, das muss mal gewürdigt werden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) eine andere politische Kultur, Menschen an den Tisch zu holen mit sehr konträren Interessenlagen. Und das in dieser Zeit unter einen Hut zu bekommen, das ist ein Glanzstück. (Patrick Dahlemann, SPD: So ist es.) Und da danke ich allen, die daran teilgenommen haben, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) der Ministerpräsidentin, der Bildungsministerin und allen, die am Tisch waren. Und noch ein Paradigmenwechsel. Das ist immer so ein lineares Denken: weniger Köpfe, weniger Plätze werden benötigt, weniger Erzieherinnen und Erzieher. Man hat dann eine sogenannte demografische Rendite. Wir stehen finanziell mit dem Rücken an der Wand, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ach nee!) ist ja unbestritten, und in einer solchen Situation könnte man ja (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Woher kommt das wohl?) in die Versuchung kommen zu sagen, ja, das wäre so eine Rendite, die nehmen wir mit. Aber wir haben gesagt, was ist denn wirklich wichtig für die Zukunft dieses Landes, und das ist eben, in diesen Bereich zu investieren. – Vielen Dank, dass Sie das auf den Weg gebracht haben! Wir stehen dazu! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Sehr gut!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Zum Tagesordnungspunkt 2 begrüße ich sehr herzlich den Bürgerbeauftragten des Landes und rufe damit auf die Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6320, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/6606. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6320 – Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 8/6606 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Drucksache 8/6606 liegt Ihnen die Beschlussfassung und der Bericht des Petitionsausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Gruppe der FDP vor. Gegenstand dieses Gesetzentwurfes ist eine Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes und der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Zentrale Änderungen sind die Einführung der öffentlichen Petition und die neue Aufgabe des Bürgerbeauftragten als Ombudsperson gegen Diskriminierung. Der Petitionsausschuss hat diesen Gesetzentwurf erstmalig in seiner 80. Sitzung am 22. April 2026 sowie in einer öffentlichen Anhörung am 29. April 2026 und abschließend in seiner 83. Sitzung am 20. Mai 2026 beraten. An der öffentlichen Anhörung haben das Sozialministerium, das Justizministerium, das Finanzministerium, der Inklusionsförderrat der Landesregierung sowie der Bürgerbeauftragte teilgenommen. Der Bürgerbeauftragte hat insbesondere begrüßt, dass ihm die neue Aufgabe der Ombudsperson gegen Diskriminierung übertragen wird. Durch diese neue Stelle werden Schutzlücken im Bereich des Diskriminierungsschutzes geschlossen und die europäischen Vorgaben umgesetzt. Dieser Einschätzung hat sich auch das Justizministerium angeschlossen. Es hat außerdem die Einführung der öffentlichen Petition als sehr positiv bewertet. Damit erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Petitionen zur Veröffentlichung auf der Homepage des Landtages einzureichen und mitzeichnen zu lassen. Werden mindestens tausend Unterschriften erreicht, wird zur Petition eine Anhörung durchgeführt und der Petent oder die Petentin nehmen teil. Der Inklusionsförderrat hat grundsätzlich befürwortet, dass der Gesetzestext die Funktion des Bürgerbeauftragten als Beauftragtem für die Menschen mit Behinderung hervorhebt. Er hat aber zugleich angeregt, einen eigenständigen Behindertenbeauftragten zu schaffen, denn damit könne den spezifischen Belangen von Menschen mit Behinderung besser Rechnung getragen werden. Diese Forderung ist von den Fraktionen und den übrigen Anzuhörenden unterschiedlich aufgegriffen. Während die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Forderung des Integrationsförderrates unterstützt hat, (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) haben zum Beispiel die Fraktionen der SPD und AfD sowie der Bürgerbeauftragte erklärt, dass der Bürgerbeauftragte die Belange von Menschen mit Behinderung kompetent wahrnehme und andernfalls Unklarheit über Zuständigkeiten entstehen könne. Mitberatend haben der Finanzausschuss und der Sozialausschuss dem Gesetzentwurf in unveränderter Weise zugestimmt. Der Rechtsausschuss hat empfohlen, bei der Neubekanntmachung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes neben den Regeln der aktuellen Rechtschreibung auch die geschlechtergerechte Sprache mit aufzunehmen. Dieser Änderung hat der Petitionsausschuss mehrheitlich zugestimmt. Die Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Gruppe der FDP haben mit einem Änderungsantrag insbesondere noch eigene gesetzessystematische Änderungen eingebracht. Vor diesem Hintergrund der Stellungnahmen und der Diskussion hat der Petitionsausschuss schließlich mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und bei Enthaltung der CDU beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Ausschussdrucksache 8/6320 mit Änderungen in Artikel 1, 3 und 4, im Übrigen unverändert anzunehmen. Ich bitte daher auch um Ihre Zustimmung und sage herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schmelzer.

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Grit Schmelzer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Petition, Sie wissen das, ist laut Wikipedia ein Schreiben – also eine Bittschrift, ein Ersuchen oder eine Beschwerde – an eine zuständige Behörde oder Volksvertretung, um auf ein Problem aufmerksam zu machen und eine konkrete politische Änderung zu fordern. Aber sie ist so viel mehr. Im Ergebnis kann wie in Stralendorf eine Schule erweitert werden oder in der Stadt Usedom eine Fußgängerampel in der Nähe einer Seniorenwohnanlage entstehen. In einem anderen Fall wurde ein Zweckverband gegründet, um mit Unterstützung des Landes das national bedeutende Kulturdenkmal Zitadelle Dömitz und das Schloss Raben Steinfeld zu erhalten. Das sind Verbesserungen, die direkt bei den Menschen vor Ort ankommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass Bürgerbeteiligung wirkt, sicher auch, weil die Zusammenarbeit in diesem Ausschuss über Parteigrenzen hinweg und auch mit dem Bürgerbeauftragten besonders gut ist. Aber nicht allen der 358 Petitionen aus dem Jahr 2025 konnten wir Abgeordnete zustimmen. Und manche kommen erst gar nicht bei uns an, weil sie auf private Petitionsplattformen gestellt wurden. Unter anderem, um das zu ändern, haben wir gemeinsam mit den Fraktionen der Linken, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP am 18.03. ein Zweites Petitionsgesetz in den Landtag eingebracht. Darin führen wir die öffentliche Petition ein und ermöglichen die Mitzeichnung sowohl handschriftlich als auch digital. Ab tausend Unterschriften beschäftigt sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen. Da kann man ja denken, ja, aber das ist doch nicht neu, ich habe doch schon tausendmal viele Petitionen im Netz unterzeichnet. Ja, das stimmt, unterschrieben, und dann war Schluss. Es wird zwar die Öffentlichkeit erreicht, aber eine Prüfung oder Abhilfe für das Anliegen gab es bisher nicht, es sei denn, die Petenten wandten sich explizit an den Petitionsausschuss des Landtages. Das ändern wir jetzt, und das, meine Damen und Herren, ist der Gamechanger in diesem Gesetz. In den mehr als 30 Jahren, die das Petitionsgesetz existiert, wurde nur wenig verändert. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht stärken wir jetzt durch weitere entscheidende Verbesserungen. Unter anderem führen wir die Aufgabe der Ombudsperson gegen Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Verwaltung ein. Diese Aufgabe übernimmt jetzt der Bürgerbeauftragte. Weiter erfolgt eine Klarstellung, dass dieser auch der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist. Somit bündeln wir alle Aufgaben in einer Person und vermeiden so die Frage, wer zuständig ist – eine Anlaufstelle für alle Anliegen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Wir haben uns entgegen Forderungen in der Anhörung entschieden, keine Diskriminierungsmerkmale in das Gesetz aufzunehmen. Was als Diskriminierung empfunden wird, hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert, und wir wollen für die Zukunft nichts ausschließen. Aber auch bei jeder nicht explizit im Gesetz benannten Benachteiligung kann sich so jeder an den Petitionsausschuss oder den Bürgerbeauftragten wenden. Neuregelungen in der Geschäftsordnung zur Behandlung von öffentlichen Petitionen wie die Klarnamenpflicht sollen die Verbreitung von Hass und Hetze verhindern. Stattdessen wird so eine sachliche Auseinandersetzung zu den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gefordert. Neu ist auch ein Sprechtag in jeder Justizvollzugsanstalt des Landes mindestens einmal in der Legislaturperiode. Das soll auch für diese Menschen den einfachen Zugang zum Petitionsrecht sicherstellen. (Torsten Renz, CDU: Das ist aber ganz schön wenig, einmal.) Die Themenauswahl im Petitionsausschuss ist so breit wie das Leben selbst. Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind nicht alles Fachleute. Deshalb führen wir die Möglichkeit ein, zukünftig Stellungnahmen des Fachausschusses zu Petitionen einzuholen. Im gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen gehen wir auf Forderungen aus der öffentlichen Anhörung ein. So wird die Sprache im Gesetz geschlechtergerecht angepasst, wie es der Rechtsausschuss gefordert hat. Und wir haben im Ausschuss verabredet, dass das Gesetz in einfacher Sprache auf der Webseite veröffentlicht wird. So kann es jeder verstehen. Meine Damen und Herren, in der Demokratie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor, dass Menschen sich mit ihren Sorgen und Problemen gehört fühlen. Das nehmen wir sehr ernst. Dieses Zweite Gesetz zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes passt dieses Instrument zur Bürgerbeteiligung an die Wünsche und Erfordernisse unserer Zeit an. Wir stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und damit das Vertrauen in unser Land. Lassen Sie uns das gemeinsam möglich machen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Reuken.

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Stephan J. Reuken AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir stehen hier also zur Zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs, und ich wiederhole gerne die Kritik, die wir schon beim letzten Mal daran hatten: Was uns hier vorliegt, soll größere Bürgerbeteiligung ermöglichen, liefert sie allerdings aus unserer Sicht nicht. Gleichzeitig werden neue Posten geschaffen, die vor allem Geld kosten werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Einreichung von öffentlichen Petitionen ist ein sinnvoller Schritt und auch zeitlich gesehen überfällig. Wenn dann aber in der angestrebten Praxis die volle Handhabe der Regierungsmehrheit darüber entscheiden kann, welche Petition zum öffentlichen Mitzeichnen freigegeben wird, dann ist das Beteiligung mit Einschränkungen. Schlimmer noch, sie entzieht dem Instrument sogar Glaubwürdigkeit, denn das Instrument der öffentlichen Petition behält seinen Wert ausschließlich, wenn alle Petitionen gleichbehandelt und veröffentlicht werden, bis auf eben solche, die das Strafrecht verletzen, selbstverständlich. Wir sehen also hier an dieser Stelle einen richtigen Ansatz, sind mit der Umsetzung in dieser Form allerdings nicht besonders zufrieden. Sehr geehrte Damen und Herren, auch der Datenschutz wird im Gesetzentwurf genannt, jedoch wird ihm nicht wirklich entsprochen. Es kann nicht sein, dass ein Petent fürchten muss, öffentlich angeprangert zu werden, weil er für ein Anliegen eintritt, das ihm unter den Nägeln brennt. Deswegen sollte die Vergabe eines Pseudonyms bei der öffentlichen Petition Standard sein und nicht wie im Entwurf die Nennung von Klarnamen und vor allem auch des Wohnortes des Petenten. Die zweite große Änderung, es wurde angesprochen, ist die Einrichtung einer Ombudsstelle gegen Diskriminierung, angesiedelt beim Bürgerbeauftragten. Der Gesetzentwurf führt in der Begründung aus, dass damit ein effektiver und sichtbarer Beschwerdeweg eröffnet werden könne. Die Frage ist allerdings: Was macht diesen Beschwerdeweg denn effektiver als den jetzigen? Welche Schutzlücke wird eigentlich geschlossen, wenn der Bürgerbeauftragte diese Aufgabe übernimmt? Das sind Fragen, die auch in der Ausschussberatung mit dem Bürgerbeauftragten eigentlich nicht wirklich klarer geworden sind, ebenso, wie der Bürgerbeauftragte das Ganze personell stemmen soll. Diese Erweiterung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten ist also aus unserer Sicht abzulehnen, da sich nichts relevant verbessert, sondern nur Kosten verursacht werden, wie im Gesetzentwurf beschrieben. Das Problem ist nur, im Gesetzentwurf können Sie diese Kosten noch nicht mal benennen. Und zu guter Letzt, der dritte Kritikpunkt, den wir haben, der regelmäßige Besuch des Petitionsausschusses in den Justizvollzugsanstalten. Da stellt sich mir grundsätzlich die Frage, warum verurteilte Straftäter anderen gesellschaftlichen Gruppen vorgezogen werden sollen. (Thomas Krüger, SPD: Weil die nicht alleine kommen dürfen.) Auch Häftlinge haben wie alle anderen das Recht und die Möglichkeit, Petitionen einzureichen. Warum also hier diese Extrawurst? Wir sehen da keine Notwendigkeit, im Gegenteil, es ist ein sehr, sehr schlechtes Signal in Richtung der Justizvollzugsbeamten, die dort ihren Dienst tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und zu guter Letzt, zu guter Letzt auch noch was Versöhnliches: Die Möglichkeit des Petitionsausschusses zu erweitern, die Fachausschüsse um Stellungnahmen zu bitten, ist tatsächlich ein wirklich gutes Anliegen. Hierdurch können Petitionen, die eine große inhaltliche Tiefe aufweisen, deutlich schneller und fundierter bearbeitet werden, und gleichzeitig würde das Petitionswesen stärkeren Einfluss auf die Arbeit der Fachausschüsse ausüben, was ja letztlich bedeutet, dass wir eine größere indirekte Bürgerbeteiligung hier in den Prozessen des Landtages hätten. Und dafür sind wir natürlich zu haben. Grundsätzlich überwiegt allerdings die Kritik am Gesetzentwurf und deswegen werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.

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Christiane Berg CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf seit zehn Jahren Mitglied dieses Petitionsausschusses sein, und ich war und ich bin es sehr, sehr gern. Vielschichtige Hilferufe haben uns in dieser Zeit beschäftigt. Nicht immer konnten wir helfen. Das ist nicht das Schöne. Und es war zu merken, neue Bedingungen verlangen Anpassungen, auch im Gesetzestext. Nun liegt uns der fertige Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MV und der Geschäftsordnung des Landtages MV zur Schlussabstimmung vor. Entschuldigung, dass ich das so schnell gemacht habe, aber es ist ein langer Titel. 1995 trat das ursprüngliche Gesetz in Kraft und die Novellierung soll jetzt das Petitionsrecht attraktiver machen. Das ist ein guter Ansatz und wir als CDU-Fraktion bewerten den neu eingefügten Paragrafen 20a positiv. Es ist die Stärkung der Position des Petitionsausschusses innerhalb des Landtages und der parlamentarischen Abläufe, und die Einführung der öffentlichen Petitionen, das ist eine Aufwertung der Möglichkeiten von Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Wir bewerten weiterhin sehr positiv die Änderungen bei den Paragrafen 3, 4, 6 und 8. Das sind allerdings redaktionelle und modernisierte Anpassungen. Und es ist zum Beispiel die Streichung der Benachrichtigung der Landesregierung bei Ortsbesichtigungen. So weit, so gut. Neu eingeführt wird der Paragraf 16a, eine Ombudsperson gegen Diskriminierung. Diese Person ist direkt dem Bürgerbeauftragten unterstellt und der Tätigkeitsnachweis erfolgt im Rahmen des Berichtes des Bürgerbeauftragten. Wir verstehen die Intention, dass so effektiv auf etwaige Diskriminierungen eingewirkt und dass dem Beispiel der Bundesregierung mit der Installierung einer Ombudsperson gefolgt werden soll. Allerdings ist in unserem Fall eine klare Definition, was unter Diskriminierung, Benachteiligung oder Belästigung zu verstehen ist, nicht aufgeführt und es gibt kein Landesgesetz so wie in anderen Bundesländern. Der Bürgerbeauftragte Herr Witt hat dazu in einem Schreiben an die Abgeordneten des Petitionsausschusses in einer Stellungnahme vom 17.04., das ist die Drucksache 8/806, darauf hingewiesen. Darin findet sich auch die Formulierung, es sei davon auszugehen, dass der Gesetzgeber für die personelle und finanzielle Ausstattung Sorge trägt. Diese Einwände sind bisher nicht ins Gesetz eingeflossen und machen es schwierig zuzustimmen. Hinzu kommt, dass unter dem Dach des Antidiskriminierungsverbandes in Mecklenburg-Vorpommern 17 Organisationen darauf hinarbeiten, Menschen mit genau diesen Problemen und Beschwerden zur Seite zu stehen. Was also macht die Ombudsperson beim Bürgerbeauftragten dann so speziell? Kritisch bleibt weiter anzumerken, dass durch die Einführung einer Ombudsperson die Berichtspflichten und Zuständigkeiten ausgebaut werden. Neben dem Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten nun auch als Akteur diese Ombudsperson. Seit April 2021, das wissen wir alle, ist der Bürgerbeauftragte auch der Beauftragte für die Landespolizei, der Behindertenbeauftragte – nun eine neue Berichtspflicht für die Ombudsperson. Das könnte manchmal in der Frage der Zuständigkeiten, der Schnittstellen zu Irritationen führen. Und Bürokratieabbau sieht ganz anders aus. Auf Vorschlag des mitberatenden Rechtsausschusses wird in Artikel 3 Satz 2 nach der Angabe „Rechtschreibung“ der Zusatz „und der geschlechtergerechten Sprache“ eingefügt. Wir sehen das in der Sache als unnötig, und als CDU-Fraktion handeln wir nach wie vor nach der Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung, geschlechtergerechte Zeichen nicht anzuwenden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Fazit: Aus unserer Sicht sind mehr Klarheit und weniger zusätzliche Verfahrensregeln notwendig. Die Umsetzung ist hier in diesem Gesetz nicht zufriedenstellend. Und als Fraktion haben wir diesen Entwurf bereits im Finanz- und Rechtsausschuss abgelehnt und wir werden auch heute hier mit Ablehnung stimmen. – Vielen Dank! (Beifall Torsten Renz, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort für die Fraktion Die Linke hat jetzt der Abgeordnete Herr Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht ist eines der unmittelbarsten demokratischen Rechte, die Bürger/-innen in unserem Land haben. Es ist niederschwellig, unkompliziert und offen für alle Menschen. Unabhängig von Herkunft, Einkommen, Bildung oder Staatsangehörigkeit kann sich jeder Mensch mit Sorgen, Beschwerden oder Vorschlägen direkt an den Landtag wenden, mündlich, schriftlich und bald auch öffentlich. Genau das macht dieses Gesetz so wertvoll, denn Petitionen sind weit mehr als einzelne Anliegen. Sie geben uns als Parlament einen direkten Einblick in die Lebenswirklichkeit der Menschen. Sie zeigen uns, wo Gesetze nicht funktionieren, Verwaltungshandeln Probleme verursacht oder wo Bürger/-innen nicht ausreichend Gehör finden. Immer wieder machen Petitionen auf Missstände aufmerksam, die Politik und Verwaltung sonst vielleicht gar nicht oder erst viel später wahrnehmen würden. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass wir das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz modernisieren. Mit diesem Gesetz stärken wir das verfassungsrechtlich garantierte Petitionsrecht und passen es an die Forderungen unserer Zeit an. Eine wichtige Neuerung dabei ist die Einführung der öffentlichen Petition, die es ermöglicht, auf der Internetseite des Landtages veröffentlicht zu werden, und wo dann andere Menschen online mitunterzeichnen oder unterstützen können. Damit öffnen wir das Petitionswesen stärker für gesellschaftliche Debatten und tragen zu einer verbesserten Sichtbarkeit bei. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Modernisierung dieses Gesetzes. Menschen organisieren sich heute online, tauschen sich dort aus und machen auf Probleme aufmerksam. Dieser Entwicklung werden wir nun endlich gerecht. Wir verbessern aber nicht nur die Beteiligung, sondern auch die praktische Arbeit des Petitionsausschusses. Künftig können Fachausschüsse des Landtages stärker eingebunden werden. Anliegen könnten schneller dort beraten werden, wo die fachliche Zuständigkeit liegt. Ein weiterer und für uns sehr wichtiger Punkt ist die neue Ombudsperson gegen Diskriminierung beim Bürgerbeauftragten. Damit schaffen wir einen Beschwerdeweg für Menschen im öffentlichen Sektor, die Diskriminierung erfahren. Wir schließen Schutzlücken, stärken den Diskriminierungsschutz in MV und setzen EU-Richtlinien um. Auch der Zugang zum Petitionsrecht für Menschen im Justizvollzug wird verbessert. Der Petitionsausschuss soll künftig mindestens einmal pro Legislatur einen Sprechtag in jeder Justizvollzugsanstalt durchführen und anlassbezogen auch in Heil- und Pflegeanstalten präsent sein. Das ist wichtig, denn demokratische Beteiligung darf nicht an verschlossenen Türen enden. Gerade Menschen in besonderen Lebenslagen müssen die Möglichkeit haben, ihre Anliegen vorzubringen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz macht das Petitionswesen moderner, transparenter und bürgernäher. Es stärkt die Beteiligung der Menschen und verbessert zugleich die parlamentarische Arbeit. Vor allem aber wollen wir ein wichtiges Signal senden: Wir hören zu, wir nehmen Anliegen ernst, wir wollen für die Menschen in MV erreichbar sein. Deshalb bitte ich um Zustimmung für diesen Entwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir gemeinsam einen wichtigen parlamentarischen Weg ab, mit einem Gesetz, das unsere Demokratie ein Stück näher zu den Menschen bringt. Öffentliche Petitionen, die Mitzeichnungsfunktion, klare Wege der Beteiligung, das sind keine technischen Details, das ist gelebte Bürgernähe. Wer Anliegen hat, findet künftig einfacher Gehör, sichtbar, nachvollziehbar und verbindlich. Und genau so wächst Vertrauen, wenn Menschen erleben, dass ihre Stimme zählt und dass im Parlament eine Wirkung damit entfaltet werden kann. Und deswegen möchte ich auch zu Beginn ausdrücklich danken, zum einen der SPD-Fraktion, aber insbesondere auch unserem geschätzten Kollegen Herrn Krüger. Es war Ihre Energie und Ihre Zeit, Ihre Beharrlichkeit, Ihr langer Atem, der dieses Projekt letztendlich jetzt über die Linie heute bringt. Bis in die letzten Änderungsrunden hinein haben Sie auf Augenhöhe mit uns Demokrat/- innen verhandelt und es war immer konstruktiv und lösungsorientiert. Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie politische Arbeit im parlamentarischen Alltag funktionieren kann und sollte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Torsten Renz, CDU) In den Ausschussberatungen haben wir gelernt, zugehört und nachgeschärft. Lassen Sie mich drei inhaltliche Punkte noch einmal hervorheben: Erstens. Menschen mit Behinderung verdienen eine starke, eigenständige Vertretung. Die Anhörung hat klar gezeigt, dass die Aufgaben so umfassend und struktureller Art sind, dass eine gebündelte Mehrfachrolle an Grenzen stößt. Es geht nicht um den Einzelfall, sondern um echte langfristige Veränderungen, barrierefreie Verwaltungswege, inklusive Bildung, selbstbestimmtes Wohnen, Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dafür braucht es eine Beauftragte mit eigenem Mandat, mit eigenem Profil und ausreichenden Ressourcen. Wir hätten diese eigenständige Stelle gern jetzt schon verankert und wir Bündnisgrünen werden weiter mit Nachdruck dafür kämpfen, dass sie bald kommt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens. Zweitens hätten wir gerne auch den Impuls des Bürgerbeauftragten Herrn Witt aufgenommen, den Begriff der Diskriminierung gesetzlich zu definieren. Warum ist das sinnvoll? Eine klare Definition schafft Rechtssicherheit für betroffene Behörden und den Petitionsausschuss. Sie macht nachvollziehbar, wann ein Vorgang der Diskriminierung zu prüfen ist, und verhindert, dass berechtigte Anliegen im Ungefähren bleiben. Eine gute Definition ist dabei kein starres Korsett. Man kann sie so formulieren, dass offene Merkmale und Schutznormen mitschwingen. So schließt man niemanden aus, ganz im Gegenteil, man verhindert, dass Menschen heute durchs Raster fallen, nur, weil es keine tragfähige gesetzliche Begriffsgrundlage für ihren Fall gibt. Die Sorge, eine Definition könnte zukünftige Entwicklungen festschreiben, überzeugt meine Fraktion dabei nicht. Gesetzgebung kann und muss nachsteuern, aber ohne Definition droht Unschärfe, und Unschärfe benachteiligt oft gerade die, die den Schutz am Nötigsten brauchen. Drittens. Wir hätten die Befugnisse der oder des Polizeibeauftragten gern weiter ausgebaut. Eine starke, unabhängig agierende Stelle mit klaren Einsichts- und Informationsrechten ist im Interesse aller, der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie der vielen Polizistinnen und Polizisten, die professionell und rechtsstaatlich arbeiten. Transparente Befugnisse schaffen Vertrauen und helfen, Missstände früh zu erkennen, aufzuklären und abzustellen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen, ... Ich habe keine Zeit mehr. ... trotz dieser Punkte, bei denen wir uns mehr gewünscht hätten, überwiegt heute unsere Zufriedenheit mit dem Erreichten. Das Gesetz öffnet direkte Wege ins Parlament, stärkt Beteiligung, setzt Signale gegen Diskriminierung und verpflichtet uns alle zu mehr Präsenz, etwa mit Sprechtagen in den Justizvollzugsanstalten, kurz, wir machen Politik näher, verständlicher und präsenter, und das ist gerade in der heutigen Zeit eine der wichtigsten Aufgaben. Unsere Demokratie ist jeden Tag unter Beschuss. Ein bürgernahes Parlament ist ein Weg dahin, wieder mehr Vertrauen aufzubauen, denn schließlich stehen hinter jeder Petition Menschen. Das sollten wir nicht vergessen! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Beschwerden und Anregungen der Menschen haben in Mecklenburg-Vorpommern eine gute und verlässliche Adresse: den Petitionsausschuss des Landtages. Er setzt sich aus Mitgliedern aller Fraktionen zusammen und diskutiert die Anliegen der Bevölkerung. Es sind Anliegen aus wirklich allen Bevölkerungskreisen, selbst Kinder, wenn sie in der Lage sind, ihr Problem so zu gestalten oder zu fassen, dass wir es auch verstehen und lesen können. Die Problematiken sind wirklich weit gespannt, und die regelmäßigen Berichte aus dem Ausschuss im Landtag durch unseren Vorsitzenden lieferten regelmäßig einen guten Überblick. Mir hat diese Arbeit – und glauben Sie mir, das war sehr viel – immer Freude gemacht. Die Vor-Ort-Termine, die Gespräche mit den Petenten und das Gefühl, tatsächlich etwas bewirken zu können, gehörten für mich zu den Highlights der letzten Jahre. Aber wir sind im Ausschuss auch an Grenzen gestoßen. Gerade unsere Reise zu ausgewählten Petitionsausschüssen anderer Bundesländer und dem Ausschuss des Bundestages hat uns darin bestätigt, auch Mecklenburg-Vorpommern braucht ein modernes Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz. Der Entwurf liegt uns heute vor. Wir als Gruppe der FDP haben es von Beginn an unterstützt und mit eingebracht. Dieses Gesetz trägt zur engen Verzahnung mit der Arbeit des Bürgerbeauftragten bei und ermöglicht die Nutzung moderner Medien. Öffentliche Petitionen werden eingeführt. Damit erhält die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern neue, einfache und bürokratiearme Wege, um sich mit ihren Anliegen direkt an den Landtag zu wenden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP) Dies begrüßen wir ausdrücklich und hoffen, dass dies einen wichtigen nächsten Schritt darstellt, das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Politik nachhaltig zu stärken. Wir bitten um die Zustimmung zu diesem Gesetz. – Danke! (Beifall Rainer Albrecht, SPD, Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und David Wulff, FDP)

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Beate Schlupp

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Krüger.

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reformieren hier ein gut 30 Jahre altes Gesetz und bringen es auf einen modernen und zeitgemäßen Stand. In meiner Einbringung habe ich ausgeführt, was uns an Anregungen übergeben worden ist und was uns empfohlen worden ist, noch im Gesetz aufzunehmen. Zwei Dinge haben wir nicht aufgenommen, auf die würde ich jetzt noch mal eingehen. Das ist ja von den Kolleginnen hier insbesondere auch schon genannt worden. Die erste Anregung kam vom Integrationsförderrat. Da war die Anregung, dass wir einen eigenständigen Behindertenbeauftragten für das Land Mecklenburg-Vorpommern installieren sollen. Uns hat die Argumentation nicht überzeugt. Heute ist es so, dass viele der Beschwerden über die Petitionen reinkommen, von Menschen mit und ohne Behinderung, und die landen dann am Ende beim Bürgerbeauftragten als Petition. Und hier jetzt eine künstliche Trennung vorzunehmen bei den Anliegen, die da über die Petitionen reinkommen und den Bereich der Menschen mit Behinderung betreffen, und dann einen eigenständigen Behindertenbeauftragten danebenzusetzen, wäre eher nachteilig und würde aus unserer Sicht zu einem Informationsdefizit führen, denn vielfach kann man auch aus diesen Petitionen selbst ablesen, Probleme, die im Land generalistisch da sind für Menschen mit Behinderungen. Und das bearbeitet der Bürgerbeauftragte am besten. Zweite Anregung, die wir nicht übernommen haben, kam vom Bürgerbeauftragten. Das hat Kollegin Shepley hier auch ausdrücklich noch mal angesprochen, dass wir da auch intensive Diskussionen miteinander hatten. Da ging es nämlich darum, ob man eine Definition, was Diskriminierung ist, ins Gesetz reinschreibt, um es klarer zu fassen. Hintergrund, meine Damen und Herren, der Entscheidung, das nicht mit aufzunehmen, ist, dass der Diskriminierungsbegriff in den letzten Jahren einem Wandel unterzogen war. War es früher so, dass eine Diskriminierung eine absichtliche, punktgenaue Ungerechtigkeit einer Person gegenüber einer anderen Person war, ist es heute eher so, dass Diskriminierung viel stärker ein strukturelles, ein systemisches, ein vernetztes Phänomen ist. Insofern lassen wir dem Bürgerbeauftragten hier bewusst Luft und die Freiheit, gesellschaftliche Entwicklungen in seiner Arbeit nachvollziehen zu können. Aber ich glaube, Kollegin Shepley, das war auch so der einzige Punkt, wo wir einen Dissens hatten. Und so ist es in der Demokratie, irgendwann muss es entschieden werden. Meine Damen und Herren, ich möchte mich für die weitgehend sachliche Diskussion zur Neufassung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes bedanken. Leider, meine Damen und Herren, muss ich die AfD und Herrn Reuken davon ausnehmen. Herr Reuken, Sie haben hier schon in der Einbringung Dinge behauptet, die mit der Realität dieses Gesetzentwurfes nichts zu tun hatten. Und nach Ihrer Generalkritik bei der Einbringung des Gesetzentwurfes bin ich davon ausgegangen, dass Sie hier mit Änderungsanträgen kommen. Ich hatte sie eigentlich im Ausschuss erwartet, weil ausweislich des Plenarprotokolls haben Sie ja gesagt, dann freue ich mich auf die Ausschussberatung. Im Ausschuss, meine Damen und Herren, kam nach der Generalkritik der AfD aber nichts, nada, überhaupt nichts! (Rainer Albrecht, SPD: Nur heiße Luft!) Meine Damen und Herren, und dann hatte ich erwartet, wenn die AfD die Dinge so viel anders sieht, meint, von Bürokratie sprechen zu müssen, von irgendwelchen Katalogen sprechen zu müssen, die sie nicht will, dass es hier vor Ort jetzt hier im Plenarsaal dann die Anträge gibt. Und ich frage mal die Kolleginnen und Kollegen: Habe ich irgendwas übersehen? Haben Sie etwas gesehen? Nein, offensichtlich nicht. Also auch da keinerlei Initiative der AfD, nichts, nada! Meine Damen und Herren, und dann habe ich mir mal die Rede des Herrn Kollegen Reuken von der AfD vorgenommen, die er im März gehalten hat, und habe das verglichen mit der Realität im Gesetzentwurf, weil das ist ja das, worüber wir gesprochen haben, und daran will ich mich kurz festhalten: Also wir haben mit dem Gesetzentwurf hier eingereicht, dass wir mehr direkte und öffentliche Beschwerdemöglichkeiten schaffen wollen. Und was sagt die AfD dazu? Schauen wir mal hin! Herr Reuken sagt dazu, Zitat, damit schaffen wir eine weitere „Ausweitung einer ideologisch aufgeladenen Beschwerdebürokratie“. Aha! Dann definieren wir mit dem Gesetzentwurf, dass das Ausschusssekretariat – ausdrücklich das Ausschusssekretariat! – (Heiterkeit und Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) auf Wunsch eines Bürgers dessen Beschwerde veröffentlichen kann, wenn der Rahmen des Gesetzes erfüllt ist. Es gibt also keinen generellen Politikvorbehalt, das heißt, wir sehen es nicht einmal, wenn entsprechend dem Gesetzentwurf eingereicht worden ist. Das nennt die AfD „neue Filtermöglichkeiten gegen unliebsame Anliegen“. Dann, meine Damen und Herren, regeln wir mit dem Gesetzentwurf, dass Menschen, die sich diskriminiert fühlen, eine Anlauf- und Beschwerdestelle in Mecklenburg-Vorpommern bekommen. Wie nennt die AfD das? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich kann es Ihnen sagen, Zitat: „… wir brauchen dafür keine zusätzliche politisierte Ombudsbürokratie“. Zusammenfassend, meine Damen und Herren, kann ich nur feststellen, (Tilo Gundlack, SPD: Schwachsinn!) dass die AfD Mecklenburg-Vorpommern, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wenn es um konkrete Ausweitung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) um konkrete Beschwerdemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger geht, diesen Menschen symbolisch den Mittelfinger zeigt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch einmal zusammenfassen, ich will noch einmal zusammenfassen, was die Hintergründe für die Gesetzesänderung sind, und zwar in fünf Punkten: (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Erstens. Es kann nicht richtig sein, dass auf privaten Petitionsplattformen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ins Leere laufen. Deshalb schaffen wir hier die Möglichkeit, die den engagierten Menschen des Landes das Recht einräumt, sich direkt an uns zu wenden, nämlich durch das Sammeln. Mit tausend Unterschriften können sie direkt nach Schwerin, direkt in den Ausschuss kommen, um ihr Anliegen direkt vor den Abgeordneten, (Stephan J. Reuken, AfD: Kein Rechtsanspruch ist das!) gegebenenfalls auch mit, (Stephan J. Reuken, AfD: Kein Rechtsanspruch!) gegebenenfalls auch mit Fachleuten vorzutragen und gegenüber den Regierungsvertretern zu bestehen. Zweitens. Wir wollen Menschen, die sich von Trägern der öffentlichen Verwaltung diskriminiert fühlen, eine Anlaufstelle geben. Das ist wichtig, damit die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. Menschen, die sich von öffentlichen Institutionen diskriminiert fühlen, bekommen einen Ansprechpartner. Drittens. Meine Damen und Herren, die Menschen, die aufgrund von Straftaten oder gesundheitlichen Einschränkungen in geschlossenen Anstalten leben, werden künftig stärker durch den Petitionsausschuss beachtet. Viertens. Wir stellen klar, der Bürgerbeauftragte ist der Behindertenbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Richtig, genau!) Fünftens. Die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit den fachlich zuständigen Ausschüssen wird verbessert. Meine Damen und Herren, wir haben hier einen guten Gesetzentwurf, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) ein Gesetzentwurf, der von den Abgeordneten aus der Mitte des Parlaments kommt, und ich möchte mich bei allen herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Bevor wir zur Abstimmung kommen, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus dem Sternberger Seenland. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und wir steigen in die Abstimmung ein. Wir stimmen ab über den von den Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6320. Der Petitionsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6320 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6606 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6606 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und der CDU und unterschiedlichem Stimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/6606 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6606 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/6169, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 8/6577. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6634 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6169 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) – Drucksache 8/6577 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6634 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich berichte heute über die Beschlussempfehlung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern. Der Justizvollzug fällt nach Artikel 70 Absatz 1 des Grundgesetzes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Unser Bundesland hat davon umfassend Gebrauch gemacht. Der vorliegende Gesetzentwurf harmonisiert insgesamt sechs Kernbereiche unseres Vollzugsrechts: das Jugendstrafvollzugs-, das Strafvollzugs-, das Untersuchungshaftvollzugs-, das Sicherungsverwahrungsvollzugs-, das Jugendarrestvollzugs- und das Jugendvollzugsdatenschutzgesetz. Diese Novelle ist notwendig, um ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den Koalitionsvertrag zwischen den Parteien der SPD und Die Linke umzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Resozialisierung ein schlüssiges Gesamtkonzept erfordert, in dem der Faktor Arbeit und dessen Vergütung eine spürbare verfassungsgemäße Bedeutung für die Gefangenen haben müssen. Der Entwurf setzt an mehreren Stellschrauben an, um den Vollzug moderner, rechtssicherer und resozialisierungsorientierter zu gestalten. Ich möchte ein paar Sachen hervorheben: Erstens, die Erhöhung der Gefangenenvergütung. Der monetäre Teil der Arbeit wird deutlich angehoben. Im Straf-, Jugend- und Untersuchungshaftvollzug steigt die Vergütung von 9 auf 15 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße. Das bedeutet konkret einen Anstieg von bisher 16,19 Euro auf künftig 26,96 Euro pro Tag. In der Sicherungsverwahrung wird der Satz von 16 auf 22 Prozent erhöht. Zweitens, die Stärkung der nicht monetären Komponenten. Als Ausgleich und Anreiz wird die Zahl der maximalen Freistellungstage pro Kalenderjahr von acht auf zwölf Tage angehoben. Drittens, das neue Resozialisierungsgeld. In Anlehnung an bewährte Modelle anderer Bundesländer wird ein Resozialisierungsgeld eingeführt. Gefangene müssen künftig 25 Prozent ihrer Vergütung verpflichtend ansparen. Damit sichern wir einen finanziellen Grundstock, der den hoch vulnerablen Übergang nach der Haftentlassung abfedern und Rückfälle verhindern soll. Viertens, Familienfreundlichkeit und Modernisierung. Kontakt halten schützt vor Rückfall, daher werden zeitgemäße Videobesuche eingeführt. Besonders wichtig: Besuchszeiten von Kindern unter 14 Jahren werden künftig nicht mehr auf die reguläre Mindestbesuchszeit angerechnet, sondern erhalten zwei Stunden extra. Zudem verankert das Gesetz verfassungskonforme Regelungen für Transsexuelle, intergeschlechtliche und nicht binäre Gefangene. Außerdem spielen, fünftens, eine Rolle natürlich die Sicherheit und der Gesundheitsschutz. Um das Einschleusen geruchsloser, psychoaktiver Substanzen über beträufeltes Papier zu stoppen, erhalten Anstalten die Befugnis, eingehende Briefe durch Kopien zu ersetzen. Zudem werden schnelle, nicht invasive Speicheltests für Suchtmittelkontrollen zugelassen. Der Rechtsausschuss hat den Entwurf intensiv beraten und am 11. März 2026 eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen aus Justiz, Praxis, Medizin, Psychologie und Wissenschaft durchgeführt. Die Sachverständigen begrüßen die Neuregelungen, insbesondere die Angleichung der Gesetzestexte für den Arbeitsalltag sowie die Einführung des Resozialisierungsgeldes ganz überwiegend. Kritik und weitergehende Forderungen kamen im Verfahren vor allem von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Diese forderten unter anderem eine Ausweitung der Freistellungstage auf bis zu 36 oder 90 Tage, einen Rechtsschutz gegen sofort vollstreckbare Disziplinarmaßnahmen sowie eine gesetzliche Verankerung zur Unterbringung psychisch erkrankter Gefangener in vollzugsexternen psychiatrischen Krankenhäusern. Diese Änderungsanträge wurden im Ausschuss jedoch mehrheitlich abgelehnt. Das Justizministerium verwies darauf, dass die zwölf Freistellungstage im Ländervergleich bereits an der Spitze liegen und eine externe psychiatrische Unterbringung im Rahmen der Ressortabstimmung primär an ungeklärten Finanzierungsfragen sowie an praktischen Sicherheits- und Bewachungsproblemen vor Ort scheiterten. Dem hat sich die Mehrheit des Ausschusses angeschlossen. Der mitberatende Finanzausschuss hat der Vorlage aus finanzpolitischer Sicht einvernehmlich und ohne Änderungsempfehlungen seine Zustimmung erteilt. Der Rechtsausschuss hat in seiner finalen Sitzung am 29. April 2026 eine Reihe von redaktionellen Präzisierungen beschlossen. Die bedeutendste redaktionelle Änderung betrifft das Inkrafttreten. Da das parlamentarische Beratungsverfahren auf der Grundlage des Entwurfs der Landesregierung mehr Zeit in Anspruch nahm als ursprünglich geplant, empfiehlt der Ausschuss eine Rückwirkung des Gesetzes zum 1. Juni 2026. Damit wird sichergestellt, dass die Verzögerungen nicht zulasten der Insassen gehen und diese die erhöhten monetären und nicht monetären Vergütungen wie geplant ab Juni erhalten. Die Justizvollzugskostenverordnung tritt korrespondierend am 31. Mai 2026 außer Kraft. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einvernehmlich mit Stimmen von SPD, CDU und Die Linke, bei Enthaltung der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf mit den genannten Maßnahmen anzunehmen. Dieser Empfehlung möchte ich mich anschließen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Ausschussvorsitzender! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Professor Dr. Northoff.

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wir beraten heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung der Vollzugsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern. Wie Sie wissen, ist das ein Vorschriftenpaket, das einen Verfassungsauftrag und Modernisierungsregelungen verbindet. Ich danke insofern zunächst einmal dem Kollegen Noetzel, der alles Wichtige eigentlich schon auf den Punkt gebracht hat. Ich kann mich daher jetzt ein bisschen pointieren und kurzfassen, weil ich mich nicht sozusagen unnötig diesbezüglich wiederholen will. Aber noch einmal zur Erkenntnis für uns alle: Hintergrund ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtes vom 20. Juni. Das Gericht verlangt ein wirksames und in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept, in dem Arbeit als Behandlungsmaßnahme anerkannt und das Verhältnis von monetärer und nicht monetärer Anerkennung geregelt ist. Und das ist dann im Erwachsenenstrafvollzug, bei der Untersuchungshaft im Jugendstrafvollzug vor allem, umgesetzt worden. Ich kann mich insofern auf das Wortprotokoll der Anhörung – ich war selbst krank – stützen und insbesondere auf die Stellungnahmen auch von Professor emeritus Dr. Frieder Dünkel und von Professor Harrendorf. Kern – und das möchte ich an dieser Stelle als Pointe doch noch einmal klarstellen – ist also nicht, dass es um mehr Geld geht für Insassen im Strafvollzug, sondern es geht um ein Resozialisierungskonzept, in dem Arbeit sichtbar als Behandlungsmaßnahme verankert ist. Genau das setzt der Entwurf um. Die monetäre Komponente – das wurde gerade schon erwähnt – sind 9 bis 15 Prozent der Bezugsgröße. Das ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Krankenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Und wir haben jetzt schon Tagesbeträge gehört. Es gibt verschiedene Vergütungsstufen. In den unteren Vergütungsstufen kommt man da auf etwa 2,50 Euro pro Stunde, aber das ist dann etwas höher in anderen Stufen. Dann kommt man auch auf den Tagesbetrag, der hier vorhin erwähnt worden ist. Bei der Anhörung wurde dazu noch einmal klargestellt – und das ist mir einfach auch wichtig –, das ist jetzt höchstrichterliche Rechtsprechung. Und damit es kein Missverständnis gibt, es wird hier nicht etwa ein Mindestlohn im Strafvollzug eingeführt, das ist eine vollzugsspezifische Vergütung als Teil eines Resozialisierungskonzeptes. Und das ist damit gut begründet von dem freien Arbeitsmarkt auch abgegrenzt. Resozialisierung ist aber nicht nur Geld, sie ist auch Struktur und sie ist Übergang. Daher sind auch die nicht monetären Vergütungskomponenten gestärkt worden, die Freistellungstage – wir haben es gehört – auf 12, in besonderen Fällen bis zu 20. Es ist ein Resozialisierungsgeld eingeführt worden, auch das haben wir gerade schon gehört. Ein geordneter Staat nach der Haft soll eben nicht an unmittelbarer Mittellosigkeit scheitern. Außerdem sind ein paar Regelungen angepasst worden: Kooperation mit der Bewährungshilfe, damit jedenfalls der Übergang nicht in Bürokratie steckenbleibt, sondern dass das gut funktioniert. Auch zum Thema „Sicherheit und Außenkontakte“ wurde schon etwas angedeutet, deswegen kann ich mich auch hier pointiert kurzfassen. Es gibt eben in der Tat schon neue Einschleusungswege von psychoaktiven Substanzen über die Post, über die Schreiben selbst heraufgeträufelt. Das soll vielleicht verhindert werden oder soll zumindest durch Kopien dann das Schreiben ersetzt werden können. Es ist auch diskutiert worden, ob man nicht alle Schreiben gleich sofort in Kopie macht. Das wäre aber ein sehr unverhältnismäßig großer Aufwand. Ich glaube, es ist wohl richtig, dass man sich da auf Verhältnismäßigkeitsgründen konkretisiert und prüft, in welchen Fällen, zum Beispiel bei Drogenabhängigen oder so, dass man diesbezüglich dann konkreter wird. Wir haben ja auch schon gehört, dass das Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Juni festgelegt worden ist. Auch dem kann ich gerne zustimmen. Es gibt schließlich noch ein paar redaktionelle Klarstellungen zur Berichtigung von Verweisungen, zu Schreibfehlerberichtigungen. Das will ich hier nicht weiter ausführen. Lassen Sie mich noch eine kleine Pointe am Schluss setzen, das ist der Blick auf die psychische Versorgung von Insassen. Das war ein heiß diskutiertes Thema, und es geht um die Versorgung psychisch erkrankter Gefangener, eventuell auch außerhalb sozusagen des bekannten Vollzuges. Da gab es auch eine Ressortregelung zu, dass es also möglich sein soll, ist aber nicht weiter dann verfolgt worden. Die Sachverständigen Dünkel und Harrendorf haben dazu klar auch argumentiert, dass das Äquivalenzprinzip das nahelege. Und da könnte man sich auch dann weiter Gedanken machen über Beleihung. Das Ganze ist also nicht so einfach, wie es sich anhört, einfach mal jemanden woandershin verlegen, sondern man muss sich dann auch über die Beleihung, über die Sicherheit, über die Kosten und Ähnliches doch ausführlich Gedanken machen. Daran anknüpfend, glaube ich, insbesondere gibt es auch den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und der beginnt ja damit, dass es am Anfang eine gesonderte Aufnahme von psychiatrischen Erkrankungen ins Diagnoseverfahren gibt. Das würde ich jetzt nicht so zwingend sehen. Ich kenne ja teilweise auch die Leute, so ausgebildet, dass sie in ihrem ersten Vollzugsplan, also vor allem die Psychologen und die Sozialarbeiter/-innen, sich genau darüber auch Gedanken machen und dass sie das auch konkretisieren. Ich glaube, da brennt jetzt nicht so viel an. Das Zweite ist natürlich dann die Frage, ob man nicht den Referentenentwurf doch noch mal wieder aufholt und sich überlegt, ob vielleicht doch in gewissen Fällen außerhalb des Strafvollzuges eine solche Unterbringung bei psychisch kranken Personen erforderlich sein kann. Ich will auch gerne einräumen, dass ich eine solche Überlegung mit einer gewissen Sympathie verfolge, denn es besteht aus meiner Sicht ein gewisser Bedarf, in diese Richtung eine Ermächtigungsgrundlage irgendwann einmal auch zu schaffen. Allerdings, es ist doch völlig klar, das bedarf – eine solche Regelung – einer ganzheitlichen Abwägung aller Argumente. Es müssen eben auch Fragen der Finanzierung und der praktischen Ausgestaltung geklärt werden. Wenn man eine solche Ermächtigungsgrundlage hätte, entstehen mittelbar Kosten – medizinisch, organisatorisch, möglicherweise auch baulich und vor allem unter sicherungstechnischen Überlegungen. Das will gut überlegt sein. Der Antrag der GRÜNEN sagt dazu nichts, und deswegen kann man diesem Änderungsantrag leider nicht zustimmen. Ich habe aber mit Vertretern des Finanzministeriums, des Justizministeriums und des Sozialministeriums gesprochen, und wir haben darüber diskutiert, dass diese drei Betroffenen sich zusammensetzen sollten und das in einem späteren Gesetzgebungsverfahren auch weiterverfolgt werden muss. Und wir haben auch darüber diskutiert, damit da nichts anbrennt in der Zwischenzeit, die Versorgung kann im Einzelfall über Hinzuziehung psychiatrischen Fachpersonals und bei akutem stationärem Bedarf über Amtshilfe insbesondere auch im Maßregelvollzug erfolgen. Ich fasse zusammen: Die psychische Versorgung von Insassen ist ein nach wie vor nicht zu unterschätzendes Thema. Sie betrifft zwar nur wenige Fälle, aber Fälle mit möglicherweise erheblicher Wirkung und Auswirkung auf Behandlung, Sicherheit, Personal, Mitgefangene. Wir müssen das meines Erachtens perspektivisch durchaus im Blick behalten. Aber der jetzt vorliegende Gesetzentwurf muss daran nicht scheitern. Wir haben hier einen Verfassungsauftrag zur Vergütung und zu weiteren Modernisierungen. Diese sind notwendig und sollten also jetzt vorangebracht werden. Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz darf kein Schlusspunkt sein, aber es ist ein notwendiger und jetzt auch richtiger Schritt. Es erfüllt einen Verfassungsauftrag, stärkt Resozialisierung praktisch. Die SPD-Fraktion sollte also dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Horst Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dem Gesetzentwurf liegt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung zugrunde, die den Landesgesetzgeber zu einer Änderung der geltenden Vollzugsgesetze zwingt. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat das im Einzelnen klargestellt hier. Man kann jetzt über Einzelheiten der Neuregelung streiten, insbesondere darüber, ob die Erhöhung der monetären Vergütung von 9 auf 15 Prozent der Bezugsgröße noch angemessen ist. Die Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Rentenversicherten. Dasselbe gilt für den nicht monetären Teil der Vergütung. Das sind die Tage der Freistellung von der Arbeit, die von der Dauer der Beschäftigung abhängen. Sie sollen von acht auf zwölf Freistellungstage im Jahr erhöht werden, also um 50 Prozent. Der Gefangene kann hiernach mit etwa 400 Euro im Monat rechnen. Das ist mehr als das, was vielen fleißigen Arbeitnehmern, die mit ihrem Lohn eine Familie zu ernähren haben, monatlich zur freien Verfügung übrig bleibt. Man sollte allerdings zum Verständnis des Ganzen sich zunächst mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts befassen, denn wieso die Vergütung von Gefangenenarbeit Verfassungsrang haben soll, erschließt sich nicht ohne Weiteres. Schließlich hat der Mindestlohn auch keinen Verfassungsrang. Das Verfassungsgericht stellt sich bei seiner Entscheidung oder stellt bei seiner Entscheidung das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot ganz in den Vordergrund und wiederholt das ständig. Allerdings findet man ein solches Gebot im Grundgesetz nicht. Das Verfassungsgericht leitet es aber aus der Menschenwürde ab – damit hat das Verfassungsgericht schon sehr vieles begründet – und fordert aufgrund dieses so von ihm entwickelten Resozialisierungsgebots mit Verfassungsrang ein umfangreiches Resozialisierungskonzept. Aus diesem müsse sich schlüssig und widerspruchsfrei ergeben, welche Bedeutung dem Faktor Arbeit und der Vergütung im Vergleich zu anderen Behandlungsmaßnahmen zukomme und welche Zwecke damit erreicht werden sollen. Ich dachte bislang, dass Arbeit für ein soziales Leben selbsterklärend ist. Meine Damen und Herren, lesen Sie das Urteil von 67 Seiten oder die Pressemitteilung dazu von zehn Seiten und Sie kommen ins Grübeln. Das Wort „Strafe“ kommt dort nicht vor, „Opferschutz“ und „Wiedergutmachung“ nur insoweit, dass sie den Gefangenen bei der ihm verbleibenden Vergütung nicht überfordern dürfen. Das mehrfach in den Vordergrund gestellte verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot lässt das Bild des Straftäters verblassen und rückt an seine Stelle einen sozial erkrankten Menschen, der behandlungsbedürftig ist. Strafe wird nur noch als Teil eines Resozialisierungs- und Behandlungskonzepts gesehen. Die Realität ist eine ganz andere. In Deutschland kommen Sie nur in den Knast nach sehr schweren Straftaten oder mehrfachen Verurteilungen und Bewährungsversagen. Zudem sind in den Ballungszentren die Haftanstalten inzwischen über die Hälfte mit Ausländern besetzt, wo die Kommunikation natürlich und damit auch Resozialisierungsmaßnahmen sehr erschwert sind. Dennoch, um es an dieser Stelle ganz klar zu sagen, es geht uns nicht darum, die Resozialisierung grundsätzlich infrage zu stellen, es geht darum, sie anders einzuordnen und das der Gerechtigkeit verpflichtete Prinzip der Strafe wieder mehr in den Vordergrund zu rücken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Strafe muss zur Bewahrung des Rechts und zu einer wirksamen Abschreckung auch Strafe bleiben. Wie weit sich das Bundesverfassungsgericht von der Wirklichkeit entfernt hat, zeigt sich auch daran, dass das Resozialisierungsgebot ausdrücklich auch für lebenslang verurteilte Mörder und Sicherungsverwahrte gelten soll. So lag dem in Rede stehenden Urteil auch die Beschwerde eines zu lebenslanger Haft verurteilten Mörders zugrunde, der damit eine höhere Vergütung erfolgreich erstritten hat. Die Instanzgerichte sahen das aus meiner Sicht zu Recht ganz anders. Es zeigt sich hier ein ganz anderes grundsätzliches Problem, nämlich das Risiko von Kompetenzüberschreitungen des Bundesverfassungsgerichts in den politischen Raum. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hört, hört!) Das Verfassungsgericht, das selbst keiner Überprüfung unterliegt, greift immer mehr in die Gestaltungsfreiheit der Politik ein und beschneidet diese. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Dabei ist die Frage eines eher harten oder weichen Strafvollzugs eine hochpolitische Frage, in die das Verfassungsgericht über die Menschenwürde oder besser mittels der Strapazierfähigkeit von Artikel 1 des Grundgesetzes massiv hineinsteuert. Die seit Jahrzehnten bestehenden und 2006 von den Ländern übernommenen Regelungen zur Gefangenenvergütung, die weit entfernt von irgendwelcher Willkür sind, gehören nicht vor das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung stellt natürlich die Resozialisierung ebenfalls ganz in den Vordergrund und möchte, kurz gesagt, den Gefangenen das Leben so angenehm wie möglich machen. So ist der offene Vollzug extrem großzügig geregelt. Von der Freiheitsstrafe bleibt dann am Ende des Tages nur die verbindliche Schlafstelle übrig. Was von der Anpassung der Vollzugsgesetze an die Fantasien zur Geschlechtervielfalt und deren praxistaugliche Umsetzung in Haftanstalten zu halten ist, das erklärt sich ebenfalls von selbst. Dazu nimmt meine Fraktion ausdrücklich nicht Stellung. Wir können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sehen aber die Notwendigkeit einer Anpassung aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für gegeben und werden uns deshalb enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir abschließend über den Gesetzentwurf zur Änderung der Vollzugsgesetze hier in Mecklenburg-Vorpommern. Der Gesetzentwurf – das ist ja schon angesprochen worden von meinen Vorrednern – sieht eine umfassende Neuregelung des Jugendstrafvollzugs und weiterer Justizvollzugsgesetze vor. Die Vergütung der Gefangenenarbeit wird angehoben, ein gestuftes Vergütungssystem eingeführt und Regelungen zu Freistellungstagen, Taschengeld, Hausgeld, Haftkosten, Beiträgen und einem Resozialisierungsgeld neu gefasst. Der Gesetzentwurf regelt den Vollzug der Jugendstrafe, die Vollzugs- und Eingliederungsplanung sowie Unterbringung, Beschäftigung, Ausbildung und therapeutische Maßnahmen neu. Besuchsrechte und Kommunikationsmöglichkeiten einschließlich Videobesuchen werden gesetzlich konkretisiert, ebenso besondere Regelungen für inhaftierte Eltern und die Unterbringung von Müttern mit Kleinkindern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf greift notwendige Entwicklungen auf. Er reagiert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung und führt zugleich verschiedene Vollzugsgesetze unseres Landes zusammen, modernisiert sie und schafft mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit. Dabei halten wir als CDU-Fraktion nicht jede einzelne Regelung für perfekt. Wir stimmen zu und haben es im Ausschuss gemacht und werden es auch heute machen, weil die Richtung insgesamt stimmt, um Resozialisierung zu stärken, um Rückfälle zu verhindern und gleichzeitig Sicherheit und Ordnung in unseren Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neuregelung der Gefangenenvergütung. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Arbeit im Vollzug nicht lediglich Beschäftigungstherapie sein darf. Arbeit soll motivieren, Verantwortung fördern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützen. Wer arbeitet, wer Qualifizierungsangebote wahrnimmt und wer sich auf ein straffreies Leben vorbereitet, muss erkennen können, dass sich dieser Einsatz lohnt. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion waren stets der Auffassung, dass Arbeit ein zentraler Schlüssel für Resozialisierung ist. Wer im Vollzug lernt, Verantwortung zu übernehmen, Pünktlichkeit einzuhalten und eine Tagesstruktur wieder zu entwickeln, hat bessere Chancen auf ein Leben ohne neue Straftaten. Deshalb unterstützen wir die Einführung eines Resozialisierungsbetrages. Es ist sinnvoll, dass Gefangene einen Teil ihrer Vergütung ansparen und damit nach der Entlassung über einen finanziellen Grundstock verfügen. Die ersten Wochen nach der Haft sind oft entscheidend für den weiteren Lebensweg. Wer sofort vor dem Nichts steht, gerät leichter wieder auf die schiefe Bahn, auch das ist bekannt. Und deswegen ist es so, dass auch die Stärkung der familiären Bindung ein weiterer Schwerpunkt ist, den wir unterstützen. Und die Forschung ist sich da relativ einig, sie zeigt, dass stabile soziale Kontakte die Rückfallgefahr für erneute Straftaten erheblich senken können. Und deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass künftig auch minderjährige Kinder nicht mehr auf die regulären Besuchszeiten angerechnet werden und dass Videokontakte ermöglicht werden. Meine Damen und Herren, Gleichzeitig möchte ich für unsere Fraktion auch betonen, dass für den Vollzug große Herausforderungen bestehen bleiben, auch mit dem heutigen Beschluss hier im Landtag. In der Anhörung, die wir durchgeführt haben, wurde mehrfach auf die Situation psychisch erkrankter Gefangener hingewiesen. Die Zahl der Betroffenen steigt, die Anforderungen an Behandlung und Betreuung steigen ebenfalls. Und wir nehmen zur Kenntnis, dass die Landesregierung hier bislang keine abschließende Lösung präsentieren konnte. Die Frage der Versorgung psychisch erkrankter Gefangener wird deshalb auch künftig noch Thema sein und den Landtag auch in seiner neuen Wahlperiode beschäftigen. Und gerade im Interesse der Sicherheit in den Anstalten und der Rückfallprävention nach der Entlassung darf dieser Bereich, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht aus dem Blick geraten. Und das darf nicht von der Finanzierbarkeit der Maßnahme abhängen und keine Frage der Zuständigkeiten zwischen Finanz-, Sozial- und Justizministerium sein. Ebenso wird zu beobachten sein, wie sich die neuen Vergütungsregelungen in der Praxis bewähren. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Anforderungen formuliert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Strafvollzug erfüllt mehrere Aufgaben: Er schützt die Allgemeinheit, er setzt rechtsstaatliche Entscheidungen durch, und er soll Menschen befähigen, künftig ohne Straftaten zu leben. Und auch das sei mir hier an der Stelle gestattet: ein herzliches Dankeschön an alle Beamtinnen und Beamten, alle Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag in unseren Justizvollzugsanstalten ihren durchaus herausfordernden Dienst verrichten für unser Land! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, meine Damen und Herren, es ist mir auch noch einmal wichtig zu betonen, ein moderner Vollzug darf weder auf bloße Verwahrung reduziert werden noch die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung aus den Augen verlieren. Der vorliegende Gesetzentwurf geht diesen Weg grundsätzlich in die richtige Richtung. Er stärkt Beschäftigung, Bildung, Familienkontakte und Resozialisierung der Gefangenen, schafft mehr Klarheit für die Praxis – auch das ist, glaube ich, wichtig für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort – und er setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. Deswegen wird meine Fraktion, wie bereits im Ausschuss, auch heute hier in der Zweiten Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem erneut vorliegenden Gesetzentwurf modernisieren wir den Justizvollzug in Mecklenburg-Vorpommern an entscheidenden Stellen. Wir setzen nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, sondern stärken zugleich die Resozialisierung als das zentrale Ziel des Strafvollzugs. Denn das, Herr Förster, ist das zentrale Ziel. Es geht nicht um Rache, es geht nicht nur um Strafe, das zentrale Ziel ist Resozialisierung. Nur dann ist das auch sinnvoll. Menschen, die eine Haftstrafe verbüßen, sollen wieder Teil unserer Gesellschaft werden. Deshalb müssen wir die Menschen nach ihrer Entlassung unterstützen, damit sie ein straffreies Leben führen können. Das ist gut für die Betroffenen, kann künftige Straftaten verhindern und soll die Sicherheit unserer Gesellschaft stärken. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Gefangenenvergütung deutlich gemacht, dass Arbeit im Vollzug mehr sein muss als reine Beschäftigung, das haben wir schon gehört. Sie muss anerkannt werden und einen tatsächlichen Beitrag zur Wiedereingliederung leisten. Und genau das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen. Die Erhöhung der Gefangenenvergütung ist deshalb ein wichtiger Schritt. Wer arbeitet, eine Ausbildung absolviert oder sich qualifiziert, soll dafür eine angemessene Anerkennung erhalten. Gleichzeitig schaffen wir mit dem Resozialisierungsgeld eine konkrete Unterstützung für einen straffreien Neustart nach der Haft. Um den Gefangenen hier auch entgegenzukommen, haben wir uns im Ausschuss gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen darauf geeinigt, das Gesetz rückwirkend ab dem 01.06. in Kraft treten zu lassen. Wer entlassen wird, braucht Geld für eine Wohnung, für Mobilität oder für die ersten Tage und Wochen in Freiheit. Das sind keine Nebensächlichkeiten, sondern entscheidende Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben ohne neue Straftaten. Denn sonst, wo kommt man als Erstes unter, wenn nicht bei der Familie, dann bei den alten Kumpels, mit denen man wieder Mist baut. Deswegen ist es auch ganz besonders positiv hervorzuheben, dass der Resozialisierungsgedanke auch noch einmal deutlich stärker im Jugendstrafvollzug verankert wird. Jugendliche und Heranwachsende befinden sich noch in ihrer Entwicklung. Gerade hier kommt es darauf an, individuelle Förderbedarfe zu erkennen, Bildungs- und Ausbildungsangebote bereitzustellen und soziale Kompetenzen zu stärken. Ebenso wichtig ist die Stärkung familiärer Beziehungen. Forschung und Praxis zeigen seit Jahren, dass stabile soziale Bindungen einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Wiedereingliederung sind. Dass Besuche minderjähriger Kinder künftig besonders berücksichtigt werden und nicht mehr auf die regulären Besuchszeiten angerechnet werden, ist deshalb ein sehr richtiger, wichtiger, sinnvoller Schritt. Meine Damen und Herren, und gleichzeitig müssen wir uns natürlich auch auf neue Herausforderungen einstellen und darauf reagieren. Die Regelungen zum Umgang mit psychoaktiven Substanzen und die Möglichkeit, eingehende Schreiben durch Kopien zu ersetzen, dienen dem Schutz der Bediensteten und der Gefangenen sowie der Sicherheit in den Einrichtungen. Insgesamt ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, menschenwürdigen und wirksamen Justizvollzug, ein Vollzug, der Verantwortung von Täter/-innen einfordert, die Gesellschaft schützt, Chancen eröffnet und damit gleichzeitig die Sicherheit für uns alle stärken soll. Ich möchte an dieser Stelle noch kurz, zumindest teilweise, auf den Änderungsantrag der GRÜNEN eingehen, den wir wenig überraschend ablehnen werden, nicht, weil wir das Thema Gesundheitsversorgung falsch finden, sondern weil, wie wir hier gehört haben, wichtige Voraussetzungen, um das gesetzlich zu normieren, noch nicht geklärt sind. Und – der Kollege Ehlers hat es gesagt – das wird dann sicherlich die nächste Regierung auch noch mal beschäftigen. Bis dahin ist die Versorgung in jedem Fall natürlich trotzdem gesichert, wenn auch nicht optimal. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem den Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Fraktionsvorsitzende Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vollzugsgesetze dieser Landesregierung will das Richtige, bleibt aber auf halber Strecke stehen. Die Entlohnung für die im Strafvollzug geleistete Arbeit wird zwar erhöht, bleibt aber insgesamt zu niedrig und ist daher verfassungswidrig. Psychisch erkrankte Gefangene sollen nach dem Referentenentwurf, sollten nach dem Referentenentwurf in vollzugsexternen Einrichtungen behandelt werden können, doch da macht die im Kabinett beschlossene Fassung des Gesetzentwurfs einen Rückzieher. Der Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug bleibt prekär. Da hätte ich von einer rot-roten Landesregierung durchaus etwas anderes erwartet. Aber eins nach dem anderen: Erstens. Strafgefangene haben einen Anspruch darauf, dass der Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gebot aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitet. Den Gefangenen sollen die Fähigkeit und der Wille zu eigenverantwortlicher Lebensführung vermittelt werden. Sie sollen sich unter den Bedingungen einer freien Gesellschaft ohne Rechtsbruch behaupten, die Chancen einer solchen Gesellschaft wahrnehmen und ihre Risiken bewältigen können. Doch diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen wird der Gesetzentwurf nur zum Teil gerecht. Arbeit im Strafvollzug ist nur dann ein wirksames Resozialisierungsmittel, wenn die geleistete Arbeit eine angemessene Anerkennung findet. „Diese Anerkennung muß …“, so das Bundesverfassungsgericht, „geeignet sein, dem Gefangenen den Wert regelmäßiger Arbeit für ein künftiges eigenverantwortetes und straffreies Leben in Gestalt eines … greifbaren Vorteils vor Augen zu führen.“ Die bisher geltende Vergütung, deren Bemessung 9 Prozent des Durchschnittslohns der gesetzlichen Rentenversicherten zugrunde lag, hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Nach dem uns nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen es 15 Prozent werden. Der Tagessatz erhöht sich somit auf 25,45 Euro, das Monatsgehalt auf 560 Euro. Jetzt mal ganz ehrlich, sehr geehrte Kolleg/-innen, für wen von Ihnen wäre ein solches Gehalt akzeptabel? (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Frieder Dünkel, emeritierter Professor für Kriminologie an der Universität Greifswald, und Stefan Harrendorf, sein Nachfolger, stufen auch die dergestalt erhöhte Vergütung als zu niedrig und daher verfassungswidrig ein. (Beatrix Hegenkötter, SPD: Meine Güte!) Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf: „Die Folge wird sein, dass es auch weiterhin Gefangenen häufiger nicht gelingen wird, die durch die Straftat Verletzten zu entschädigen, Schulden zu regulieren und zugleich die eigene Familie finanziell nennenswert zu unterstützen.“ Aufgrund der allgemeinen Finanzlage sei die nunmehr vorgesehene Vergütung jedoch realistischerweise schwer angreifbar. Noch mal, noch mal: Es geht darum, den arbeitenden Gefangenen den Wert von Arbeit für ein legales Leben ausreichend zu verdeutlichen. Angesichts „begrenzter finanzieller Ressourcen“ liegt die Lösung, so die Sachverständigen Dünkel und Harrendorf, „in der nichtmonetären Komponente der Vergütung von Arbeit …, die den Staat naturgemäß finanziell nicht belastet“. Bislang erhalten Strafgefangene für die geleistete Arbeit eine Freistellung von bis zu acht Tagen pro Kalenderjahr. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung auf zwölf Tage ist sehr dürftig. Den Empfehlungen der Sachverständigen Dünkel und Harrendorf folgend beantragen wir daher eine Anhebung auf 36 Freistellungstage pro Kalenderjahr. Zweitens. Eine Freiheitsstrafe soll sich auf den Entzug von Freiheit beschränken. Das Leben im Strafvollzug ist dem allgemeinen Leben so weit wie möglich anzugleichen. Das besagt der sogenannte Angleichungsgrundsatz. Daraus ergibt sich unter anderem, dass Strafgefangene Anspruch auf den gleichen Standard der medizinischen Behandlung haben wie Bürger/-innen außerhalb des Vollzugs. Psychisch Erkrankte beziehungsweise psychiatrisch und psychotherapeutisch behandlungsbedürftige Gefangene müssen demgemäß die ihrer Gesundheitslage erforderliche Behandlung erhalten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Soweit der Vollzug in eigenen Einrichtungen, zum Beispiel in der Sozialtherapie oder in einer psychiatrischen Abteilung beziehungsweise einem psychiatrischen Vollzugskrankenhaus, hierzu in der Lage ist, sind diese Behandlungsmöglichkeiten selbstverständlich vorrangig zu nutzen. Da der Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern jedoch abgesehen von der Sozialtherapie nicht in der Lage ist, nicht in der Lage ist, schwere psychiatrisch injizierte Persönlichkeitsstörungen beziehungsweise Erkrankungen selbst zu behandeln, muss er sich externer Behandlungseinrichtungen bedienen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Soweit die psychiatrische Versorgung in unserem Bundesland privatisiert ist, bedarf es im Falle der Nutzung derartiger Behandlungseinrichtungen der Beleihung der entsprechenden Einrichtungen mit hoheitlichen Befugnissen. Diese Gesetzeslücke sollte der ursprünglich vorgelegte Referentenentwurf schließen, und das greifen wir mit unserem Änderungsantrag wieder auf. Drittens. Der Strafvollzug ist kein rechtsfreier Raum. Wenn Strafgefangene im Strafvollzug gegen Strafgesetze verstoßen, können gegen sie Disziplinarmaßnahmen angeordnet werden. Natürlich! Zulässige Disziplinarmaßnahmen sind unter anderem die Beschränkung oder der Entzug des Fernsehempfangs bis zu drei Monaten, die Kürzung des Arbeitsentgelts um zehn Prozent für bis zu drei Wochen und der Arrest bis zu vier Wochen. In der Regel werden Disziplinarmaßnahmen sofort vollstreckt. Gegen die Anordnung von Disziplinarmaßnahmen steht den Gefangenen der Rechtsweg offen. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung hat sich die Maßnahme jedoch häufig erledigt. Daher sollte, wenn erkennbar wird, dass Gefangene Rechtsmittel einlegen werden, die Aussetzung der Vollstreckung bedacht werden. Mit unserem Änderungsantrag fordern wir eine Regelung über die Aussetzung der Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen nach dem Vorbild Sachsens. Es ist nicht nur so, sehr geehrte Kolleg/-innen, dass Strafgefangene einen Anspruch darauf haben, dass der Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet wird, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung auszurichten, dient zugleich dem Schutz und der Sicherheit von uns allen. Wir als Gesellschaft haben ein unmittelbares Interesse daran, dass Straftäter/-innen nicht wieder rückfällig werden und nicht erneut ihre Mitmenschen und die Gemeinschaft schädigen. Den Strafvollzug so zu gestalten, dass ein Leben in Freiheit ohne weitere Straftaten gelingt, sollte also das Ziel von uns allen sein. Dieses Ziel liegt den Änderungsanträgen meiner Fraktion zugrunde, für die ich um Ihre Zustimmung bitte. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Frau Fraktionsvorsitzende, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Förster!

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Horst Förster AfD

Ja, vielen Dank! Frau Kollegin, ich habe das Gefühl, dass Sie von der Realität wirklich weit entfernt sind, wenn Sie die Gefangenenvergütung vergleichen mit dem Lohn eines in Freiheit lebenden, normalen, bürgerrechtstreuen Bürgers. Da sind ja Welten dazwischen. Ich weiß nicht, ob Sie das wirklich ernsthaft bedacht haben, was das bedeutet. Der Mann hat oder der Mann oder die Frau, die sich dort in Haft befindet, hat im Zweifel eine schwere Straftat begangen. Wenn dort die Arbeit verschärft würde und davon würde der größte Teil zur Opferentschädigung gehen, dann könnte ich das noch nachvollziehen. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Wissen Sie, ich habe ganz konkret ein Bild vor Augen, wo ich selbst noch ermittelt habe, eine Rentnerin, der die Tasche geraubt wird, die die Treppe runtergestoßen wird, schwerst beschädigt ist. Wenn Sie den Leuten so was erzählen, dass im Grunde, wenn man die Diskussion hört, Strafvollzug nicht mehr Strafe ist, sondern man hat den Eindruck, wir reden hier über eine Reha oder sonst irgendwas in der Richtung, das geht meilenweit an dem vorbei, auch dass Strafe abschrecken muss. Die Rechtsordnung muss geschützt werden, und sie kann nicht geschützt werden, wenn Sie die den Aufenthalt in Haftanstalten so gemütlich und angenehm wie möglich gestalten. Nein, sie muss ein Empfinden zurücklassen, dass man da nicht mehr hin will, dass man in Freiheit leben will und straffrei sein muss. Das ist das Gebot der Stunde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Frau Fraktionsvorsitzende? (Zustimmung) Bitte schön!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Danke schön! Sehr geehrte Kolleg/-innen, von der Realität weit entfernt soll ich mich hier bewegt haben mit meinem Redebeitrag – das Gegenteil ist der Fall. Es ist so, dass dieser Gesetzentwurf dafür dient, die Rechtslage in unserem Bundesland anzugleichen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Gesetzgeber nun einmal nicht vorbeikommt. Wir haben während der Beratung dieses Gesetzentwurfs Sachverständige gehört mit großem Renommee, mit großem Renommee. Frieder Dünkel ist über die Grenzen dieses Bundeslandes bekannt, an der Kompetenz seines Nachfolgers kann kein Zweifel bestehen, und diese beiden Sachverständigen haben uns in ihrer Sachverständigenstellungnahme vor Augen geführt, dass die Arbeitsentlohnung, wie sie dieser Gesetzentwurf vorsieht, eben nach wie vor nicht der Verfassung entspricht, und darauf habe ich mich in meinem Redebeitrag bezogen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Justizvollzug ist einer der härtesten Eingriffe des Staates in die Freiheit des Einzelnen. Der Freiheitsentzug sollte für die meisten doch schon Strafe genug sein. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und gerade deshalb braucht er klare Regeln, Verhältnismäßigkeit und wirksame Resozialisierung. Am Ende ist es doch genau das Spannungsfeld, das wir hier gerade erlebt haben: Wir wollen, dass hinterher niemand mehr Straftaten begeht, und das erreiche ich nicht alleine durch Abschreckung und möglichst schlimme Haftbedingungen, sondern das erreiche ich auch gerade durch die Resozialisierung. Gerade das sind im Übrigen Teile, die wissenschaftlich hinreichend belegt und erforscht sind, und, wie ich bei der Ersten Lesung zu diesem Gesetz auch schon Schiller zitiert hatte: „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“, auch schon seit Jahrhunderten bekannt. Der Gesetzentwurf setzt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung um, hebt die Vergütung an – das ist soweit erst mal okay – und auch in der Sicherungsverwahrung, das ist nachvollziehbar. Arbeit im Vollzug darf nicht bloß Beschäftigungstherapie sein, er soll den Gefangenen auch einen gewissen Wert vermitteln. Sie muss Verantwortung, Tagesstruktur und Rückkehrfähigkeit fördern. Und der Staat darf nicht nur mehr Regeln schaffen, sondern muss auch die Wirkung nachweisen. Und genau hier haben wir weiterhin Zweifel. Mehr Vergütung, Resozialisierungsgeld, Videobesuche, neue Detailregelungen sind sinnvoll, aber sie beantworten nicht ausreichend die Frage, ob Personal, Therapieangebote und Nachsorge tatsächlich mit enthalten sind. Und besonders kritisch: Die Anhörung hat offene Punkte bei psychiatrischer Versorgung, Übergangseinrichtungen und effektivem Rechtsschutz bei Disziplinarmaßnahmen gezeigt, und diese wurden auch im Nachgang nicht ausreichend überzeugend gelöst. Sicherheit entsteht nicht durch Symbolpolitik, sondern durch wirksame Resozialisierung, klare Verantwortung, rechtsstaatliche Begrenzung staatlicher Macht. Und der Entwurf ist notwendig aus unserer Sicht, aber nicht stark genug, deshalb keine Ablehnung, aber auch keine Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Horst Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich sind wir alle an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden, aber es hätte uns gut angestanden, doch da etwas in die Tiefe zu gehen. Denn wenn ich Frau Oehlrich folge und die Vergütung ist nicht verfassungsgemäß, dann müssen wir uns vor Augen halten, dass also das, was wir jetzt reparieren, weiterhin – man kann darüber streiten, über die Höhe, ist richtig – verfassungsfeindlich ist. Und da stellt sich doch für jeden Bürger mit so schlichtem Rechtsempfinden die Frage: Ist das wirklich ein Problem des Verfassungsgerichts? Und wie das Verfassungsgericht denkt und wer entscheidet, will ich Ihnen – kannst du mal ganz schnell die Brille bringen? –, will ich Ihnen aus den Leitsätzen kurz vorlesen, aus den Leitsätzen kurz vorlesen. Entschuldigung, ich hatte meine Brille vergessen! So, Leitsatz Nummer 1: „Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot aus Artikel 2 Absatz 1“ – das ist die allgemeine Handlungsfreiheit – „in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz, Menschenwürde, verpflichtet den Gesetzgeber dazu, ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln sowie die von ihm zu bestimmenden wesentlichen Regelungen des Strafvollzugs darauf aufzubauen.“ – Verfassungsrang. Unter 3: „Die gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Vollzugs müssen auf sorgfältig ermittelten Annahmen und Prognosen beruhen, und die Wirksamkeit der Vollzugsgestaltungen und Behandlungsmaßnahmen muss regelmäßig wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.“ „Hat der Gesetzgeber ein Resozialisierungskonzept festgeschrieben und entschieden, welchen Zwecken die Gefangenenarbeit und deren Vergütung dienen sollen, müssen Ausgestaltung und Höhe der Vergütung so bemessen sein, dass die in dem Konzept festgeschriebenen Zwecke auch tatsächlich erreicht werden können. Die Angemessenheit der Vergütung… ist an den mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken zu messen.“ – 67 Seiten Begründung. Da müssen Sie doch spüren, dass das ganz schwer zu erfüllen ist beziehungsweise Tür und Tor öffnet, da immer wieder irgendein Haar in der Suppe zu finden. Wenn Sie das übertragen auf ein Krankenhaus oder auf pädagogische Einrichtungen – alles aktuell nach wissenschaftlichem Stand, wenn nicht, dann läuft irgendwas schief –, da können Sie die Hälfte der Schulen zumachen, wenn Sie das übertragen auf das wirkliche reale Leben. Und dann sage ich Ihnen nochmals: Auch für den zu lebenslanger Haft verurteilten Mörder – und der eine, das war einer der Beschwerdeführer – soll das Resozialisierungsgebot gelten. Wenn Sie jetzt nach Jugendrecht einen Spät-KZ-Mann verurteilen mit 80, dann ist die Resozialisierung, alles im Eimer, und Sie verurteilen ihn trotzdem, weil Sie dann einsehen, dass Strafe auch noch einen anderen Zweck hat, nämlich die Rechtsordnung zu schützen. Es muss klar sein in jeder Gesellschaft, wenn ich dieses und jenes tue, wenn ich schwer gegen Gesetze verstoße, dann hat das Folgen, und zwar nicht irgendwelche pädagogischen Maßnahmen, ich gehe nicht in die Reha, dann hat das unangenehme Folgen. Die müssen so sein, dass ich davon die Nase voll habe und es nicht wieder tue. Das alles vergessen Sie vollkommen. Und die Fragen im Einzelnen, wie das nun richtig sein soll, ob nun 10 Euro, 5 Euro, 3 Euro, das ist doch das Kernproblem, sind das Fragen für die Verfassung oder ist das eine Frage des politischen Gesetzgebers. Und der Gedanke, dass das Verfassungsgericht, ich sage mal, wieder über das hinausschießt, was die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit dem Verfassungsgericht gewollt haben, nämlich die Verfassung, die Grundlagen zu schützen, das darüber hinausgeht, das ist ja nicht das erste Mal, und ich bin ja nicht der Einzige, der dieses Problem sieht, und das wird langfristig ein riesiges Problem sein. Wenn Sie nämlich alles das umsetzen wollen an Reformmaßnahmen, was jetzt in der Schublade steht, dann wird von allen Ecken gesagt werden, das ist verfassungsrechtlich bedenklich. Es ist eine Kernfrage für unsere Demokratie und unsere Gesellschaft, sich mit diesen Grundsatzfragen zu beschäftigen und nicht einfach alles zu übernehmen. Das Unfehlbarkeitsgebot in der katholischen Kirche: für Lehrmeinungen des Papstes, aber nicht für das Verfassungsgericht. Und es steht uns durchaus an, dieses Verfassungsgericht, so, wie es hier praktiziert wird und was es mit der Menschenwürde insbesondere macht – und da können Sie alles machen, wenn Sie es wollen –, praktiziert, das ist eine sehr entscheidende Frage, der wir hier nicht ausweichen dürfen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6169. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6577 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6634, soweit er Artikel 1 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6634, soweit er Artikel 1 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung und unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6577 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD und CDU, Stimmenthaltung der übrigen Fraktionen und der Gruppe und unterschiedlichem Verhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6634, soweit er Artikel 2 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6634, soweit er Artikel 2 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe und unterschiedlicher Abstimmung der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6577 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD und CDU und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen und unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6634, soweit er Artikel 3 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6634, soweit er Artikel 3 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen und der Gruppe und unterschiedlichem Stimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 3 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6577 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen und der Gruppe und unterschiedlichem Abstimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Artikel 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6634, soweit er Artikel 4 betrifft, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6634, soweit er Artikel 4 betrifft, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung aller übrigen Fraktionen und der Gruppe und unterschiedlichem Abstimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 4 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 4 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6577 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Stimmenthaltung der übrigen Fraktionen und der Gruppe und unterschiedlichem Stimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf die Artikel 5 bis 9 sowie die Überschrift der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 5 bis 9 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6577 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD und CDU und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen und der Gruppe und unterschiedlichem Stimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 8/6577 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6577 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen und der Gruppe und unterschiedlichem Abstimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes, auf Drucksache 8/6164, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/6602. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6636 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kurortgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6164 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (5. Ausschuss) – Drucksache 8/6602 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6636 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6164. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6602 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6636 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6636 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Gegenstimmen der Fraktionen und Gruppe und unterschiedlichem Abstimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6602 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, CDU und AfD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und unterschiedlichem Stimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Damit sind … Ach so! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Wie hat die AfD ...? (Thore Stein, AfD: Zugestimmt!) Zugestimmt? Okay, danke! Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6602 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, CDU und AfD, Stimmenthaltung der Fraktion der GRÜNEN und der Gruppe der FDP und unterschiedlichem Abstimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 8/6602 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Unruhe bei Jeannine Rösler, Die Linke, und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke – Schriftführer Tilo Gundlack: Ich sehe Herrn Damm nicht. Hallo!) Es stört, wenn während der Abstimmung ..., weil wir können dann nicht die Abgeordneten sehen. (Schriftführer Tilo Gundlack: Ich kann Herrn Damm nicht sehen.) Also ich bitte noch mal um Zustimmung. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6602 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, CDU und AfD, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und unterschiedlichem Abstimmverhalten der fraktionslosen Abgeordneten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes, auf Drucksache 8/6468, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6600. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6468 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/6600 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Wir haben in der letzten Landtagssitzung bereits eine Aussprache zu diesem Thema gehabt. Es hat sich an sich nicht sehr viel geändert, deswegen würde ich es kurzfassen. Vorausgesetzt Ihrer Zustimmung werden wir in Artikel 1 des Landesjagdgesetzes nach Paragraf 26 Absatz 1 Satz 2 folgenden Satz einfügen: „Das Aufstellen und die Fortschreibung von Wolfsmanagementplänen obliegt der obersten Jagdbehörde.“ Und den Absatz 3 im selbigen Paragrafen werden wir streichen. Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle unseres Landesjagdgesetzes am 01.04.2024 der Wolf noch als Doppelrechtler und streng geschützte Art dem Naturschutzrecht unterstand, gab es kein Aneignungsrecht der Jagdausübungsberechtigten. Der Status des Wolfes als streng geschützte Tierart hat sich mit dem Nachweis des guten Erhaltungszustandes in Europa geändert. Er ist und bleibt eine geschützte Tierart und wurde als solche am 01.04.2026 in das Bundesjagdrecht aufgenommen. Mit Aufnahme in das Bundesjagdrecht ist das Aneignungsrecht neu geregelt. Somit ist die Streichung unter Paragraf 26 Absatz 3 folgerichtig und sorgt für Sicherheit in der Jägerschaft. Wir haben am 07.05. im Anschluss an die Landtagssitzung eine Sondersitzung des Agrarausschusses durchgeführt und beide Änderungen einstimmig beschlossen. Dies ist in der Beschlussempfehlung festgehalten. Ich möchte trotzdem noch einmal ausdrücklich und nachdrücklich sagen, dass der Inhalt unseres Antrages vom 30.10.2024 auf Drucksache 8/4286 seine Gültigkeit behält. Ein Teil unserer Forderung ist erfüllt, denn unsere Landesregierung – und hier natürlich unser Minister Dr. Till Backhaus – hat sich im Bund und auf EU-Ebene für die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes und eine Aufnahme ins Bundesjagdrecht eingesetzt, und dies ist ja passiert. Und trotzdem bleibt die bestmögliche Unterstützung der Weidetierhalter der wichtigste Kern eines Miteinanders von Mensch und Wolf in unserem Land, das haben wir in diesem Antrag deutlich gemacht. Es wird künftig vorrangig um die schnelle und rechtssichere Entnahme von auffälligen Wölfen in unserem Land gehen, und dabei ist das Bundesjagdrecht nicht hilfreich. Momentan erfolgt eine Weiterbildung und Schulung der Rissgutachter, denn sie sollen vor Ort schnell und möglichst sicher entscheiden können, war dieses Rissvorkommen auf einen Wolf zurückzuführen oder auf einen Hund, wenn ja, welchen Radius lege ich den örtlichen Gegebenheiten entsprechend innerhalb der möglichen 20 Kilometer an, die das Bundesjagdrecht festgelegt hat, und welchen Zeitraum wähle ich innerhalb der möglichen ersten sechs Wochen oder möglichen sechs Wochen als Zeitraum der Bejagung, wie im Bundesjagdrecht festgeschrieben. Das sind große Herausforderungen und sie lasten auf den Schultern der Gutachter. Es sind nebulöse Forderungen im Bundesjagdrecht, die diese Rissvorfälle sozusagen nicht eindeutig oder besser gesagt keine Hilfe darstellen. Die wildökologische Raumplanung wird deswegen eine große Rolle spielen zukünftig, und ich glaube, dieser müssen wir uns widmen. Und ansonsten bin ich dafür oder möchte dafür werben, dass wir dieser Gesetzesänderung zustimmen, denn dann ist nämlich die Landesregierung in der Lage, auch das entsprechende Referat oder die entsprechende Abteilung einzurichten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger der Mecklenburgischen Seenplatte und aus Vorpommern-Greifswald. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute geht ja auch eine Geschichte so ein bisschen zu Ende, denn wenn ich dieses Hohe Haus hier sehe, seit dem Jahr 2000, seit dem Jahr 2000 setzen wir uns regelmäßig mit den Wölfen auseinander. Es ist auf der einen Seite ein Erfolg des Artenschutzes, dass diese Art „Wolf“ sich wieder angesiedelt hat. Im Jahr 2000 haben sich die ersten Wölfe auch in Mecklenburg-Vorpommern gezeigt. Heute, wissen wir, haben wir in Deutschland 219 Wolfsrudel, die man mal zehn rechnen kann, dann weiß man in etwa, mit welcher Situation wir es zu tun haben. Ich bin dankbar dem Agrarausschuss und dem Hohen Haus, dass diese Gesetzesnovelle sehr schnell auf den Weg gebracht worden ist. Im Kern geht es ja jetzt darum, die Rechtsgrundlagen zu schaffen, dass wir insbesondere die schadstiftenden, also die auffälligen Wölfe sehr schnell und rechtssicher und gerichtsfest entnehmen können, und auf der anderen Seite im Übrigen dann auch mit einem Managementplan, den wir dann auf Landesseite komplett übernehmen werden, weil ansonsten müssten ja die Landkreise, sechs Landkreise müssten jeweils Managementpläne entwickeln und diese dann auch umsetzen. Das ziehen wir jetzt an uns, an die oberste Jagdbehörde, die im Übrigen im Ministerium angesiedelt ist. Wir haben die Strukturen jetzt auch aktuell geschaffen, das wollte ich Ihnen auch noch gerne mit auf den Weg geben. Es gibt jetzt ein eigenes Referat, das sich mit dem Thema komplett auseinandersetzt und damit auch mit den Verbänden, sowohl mit den Nutzerverbänden, das ist insbesondere die Jägerschaft natürlich, aber auch mit den Umweltverbänden eng kooperiert. Und es ist auch schon angedeutet, dass wir das Management noch mal jetzt anpassen, denn am Ende wird es jetzt auch den Einstieg geben, weil der gute Erhaltungszustand für Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden ist – wir haben einen guten Erhaltungszustand bei den Wölfen – und wir damit, wenn man es so will, in eine Art Management eintreten können. Daran arbeiten wir mit Hochdruck, an dem Managementplan. Und das wird dann auch bedeuten, dass wenn, neben den Schadstiftenden, also denjenigen, die Schäden anrichten, wir schnell handeln können, dann auch in ein System der Bewirtschaftung sukzessive übergehen können. Da sind die Weichen gestellt. Und die Doppelrechtlerfrage ist nach wie vor auf Bundesebene weiter zu begleiten. Insofern ist er nach wie vor eine geschützte Art, der Wolf als solches, aber wir bekommen jetzt Erleichterungen in der Art der Begleitung. Für Mecklenburg-Vorpommern ist oberste Priorität, die ist genannt worden, dass wir die Tierhaltung erhalten wollen und damit den Tierhaltern die Sicherheit geben wollen, wenn sie ihre Tiere vernünftig geschützt haben, wenn denn Wölfe tatsächlich Schäden anrichten, dass wir diese dann tatsächlich dann auch unterm Strich zur Verantwortung ziehen können und auch werden. In dem Sinne danke ich dem Hohen Haus und hoffe auf möglichst breite Zustimmung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Er hat seine Redezeit nicht überschritten. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Herr Minister Backhaus hat eines eben richtig festgestellt: Dieses Thema ist ein Thema, was die deutsche Politik seit vielen Jahren, nicht erst seit 2000, sondern eigentlich seit 1984, seit dem Inkrafttreten der Berner Konvention, beschäftigt. Da ist nämlich erstmals der Wolf tatsächlich als streng geschützte Art quasi aufgenommen worden. Dann war er lange Zeit eben hier gar nicht heimisch. 1998 gab es die ersten Wölfe auf dem Truppenübungsplatz in Sachsen, später dann auch in Mecklenburg-Vorpommern. Und um zumindest etwas Wasser in den Wein zu kippen, der hier heute serviert wird: Da, wo wir heute stehen, hätten wir, ganz ehrlich, schon vor mindestens fünf Jahren stehen müssen, denn das Anwachsen der Wolfspopulation in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern und die damit verbundenen Herausforderungen für die Weidetierhaltung, die sind hier spätestens seit dem Jahr 2016 doch sehr intensiv und immer wieder vorgetragen worden. Und jahrelang wurde auch hier im Haus gerne nach Berlin und nach Brüssel gezeigt und schulterzuckend gesagt, wir können ja gar nichts tun, denn Brüssel erlaubt es uns nicht. Das war natürlich immer doch ein wenig sehr einfach, wenn man dann gerne nach oben zeigt und sagt, wir würden gerne, aber die lassen uns nicht. Jetzt ist man dort zumindest auch endlich zur Einsicht gelangt, dass eben hier mit mittlerweile über 250 Rudeln die Vereinbarkeit zwischen offener Weidetierhaltung, die ja auch gerne gewollt ist, und eben diesem hohen Schutzstatus so nicht mehr zu vereinbaren ist. Und nun kommt das Ganze auch ins Rollen. Am Ende müssen Sie sich auch daran messen lassen, wie das Ganze jetzt in der Praxis umgesetzt wird. Und ich möchte hier noch eine Sache ganz klar noch mal betonen, und das ist auch eine Erwartungshaltung ans Ministerium, wenn jetzt die offizielle Jagd auf den Wolf erlaubt wird und auch praktiziert wird, dann steht das Ministerium und dann steht letztlich das Land Mecklenburg-Vorpommern auch in der Pflicht, die Jägerschaft vor dem zu schützen, was nämlich jahrelang auch herangezüchtet worden ist, nämlich eine völlig verklärte Sicht auf die Natur und die Dinge, die Abläufe der Natur. Und ich habe ernsthaft Sorgen, dass eventuell auch gewisse Kreise und Cliquen, die es so gibt, dann auch den Jägern, die diese Aufgabe erfüllen werden, das Leben schwer machen. Und da erwarte ich auch, dass entsprechender Rückhalt für die Jägerschaft dann auch aus der Politik kommt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn ansonsten wird es nicht funktionieren. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Beate Schlupp.

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Beate Schlupp CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also mich persönlich hat schon überrascht, dass wir zu diesem Beschluss heute noch eine Aussprache aufgesetzt haben, es hat ja bereits in der Ersten Lesung eine Aussprache gegeben. Es war ja auch nicht schwierig, es ging ja lediglich um einen Satz, der in diesem Gesetzentwurf geändert werden soll. Es kam noch eine Streichung hinzu, aber eigentlich war alles weitgehend geeint und es hätte dieser Debatte nicht bedurft. Und ich habe jetzt aufmerksam zugehört und habe allerdings trotzdem noch nicht verstanden, (Zuruf von Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD) warum wir diese Debatte hier führen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil es ein Parlament ist.) Wer hat es denn aufgesetzt? (Dr. Sylva Rahm-Präger, SPD: Wir nicht.) Ich weiß es nicht. Ich bin etwas überrascht, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) das muss ich doch sagen dürfen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) Von daher hätte es dieser Debatte nicht bedurft, weil wir uns ja einig waren. Sollten wir uns jetzt über diese Beurteilung nicht einig sein, würde mich das wundern. Von daher darf ich ja wohl meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass wir über etwas diskutieren, (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) was derartig streitfrei auch im Ausschuss behandelt wurde. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Aber es gibt mir natürlich die Gelegenheit zu sagen, dass es begrüßenswert ist, dass eine lange fällige Änderung erfolgt ist, aber mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf – und das will ich mal dezidiert für meine Fraktion auch hier noch mal erklären – verbindet sich bei uns die klare Erwartungshaltung, dass durch die oberste Jagdbehörde dann, wenn Entscheidungen anstehen, zugunsten von Betroffenen diese Entscheidungen dann auch im Sinne der Betroffenen gefällt werden, denn Papier ist geduldig und allein diese Änderung garantiert noch nicht, dass sie dann in der Praxis tatsächlich … Zudem auch von der Bevölkerung, insbesondere in den betroffenen Gebieten, zu Recht erwartet wird, dass diese Veränderung auch eintritt. Und hier habe ich hohe Erwartungen, das will ich mal so sagen, und nicht nur ich, sondern meine Fraktion. Aber es ist erst mal in der Theorie eine Möglichkeit, die wir lange gefordert haben. Und mit der Umsetzung in der Praxis können wir dann erkennen, ob tatsächlich eine Verbesserung erreicht wurde, die hier ja jetzt schon ein bisschen im Vorfeld auch abgefeiert wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Heiterkeit bei Henning Foerster, Die Linke: Wessen Wolfsgeheul war das denn nun? – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes. Auch mich befremdet es, dass Sie über diese übersichtliche Novelle debattieren, haben wir uns doch im Agrarausschuss einstimmig gegen eine Aussprache entschieden. Na gut! Die Linksfraktion begrüßt, dass die Landesregierung dieses Thema anfasst, und zwar so, dass es endlich möglich sein wird, zwei berechtigte Anliegen zusammenzubringen, die in den letzten Jahren viel zu oft gegeneinander ausgespielt wurden, den Tierschutz – und ja, der Schutz des Wolfes steht dabei über allem – und zugleich den wirksamen Schutz unserer Weidetiere. Ich möchte zu Beginn klar sagen, der Wolf ist Teil unserer heimischen Natur. Er ist streng geschützt, und das hat gute Gründe. Wer Naturschutz ernst meint, wer Biodiversität erhalten will, wer ökologische Verantwortung nicht als Schlagwort benutzt, der akzeptiert auch, dass ein Beutegreifer in unsere Kulturlandschaft zurückgekehrt ist. Aber genauso klar ist, Weidetierhaltung ist keine Folklore, kein romantisches Hobby und kein Auslaufmodell. Weidetierhaltung ist eine von uns Linken ausdrücklich gewollte und von breiten gesellschaftlichen Schichten unterstützte Haltungsform, weil sie Tierwohl konkret verbessert, weil sie Landschaftspflege leistet, weil sie regionale Wertschöpfung schafft und weil sie gerade im ländlichen Raum Arbeitsplätze und Betriebe trägt, die ohnehin unter enormem Druck stehen. Wenn wir also beides ernst nehmen, Wolfsschutz und Weidetierhaltung, dann dürfen wir uns nicht mit symbolischen Debatten zufriedengeben, dann brauchen wir praktikable Regeln, Rechtssicherheit und vor allem eine Politik, die nicht den Starken hilft, sondern denjenigen, die tagtäglich die Arbeit machen: die Schäferinnen und Schäfer, die Mutterkuhhalter in den Betrieben, die ihre Tiere draußen halten, bei Wind und Wetter, oft mit sehr knappen Margen. Diese Menschen erleben Risse nicht als abstraktes Problem, sondern als konkrete Belastungen – emotional, organisatorisch und wirtschaftlich. Wer von ihnen fordert, Weidetierhaltung zu erhalten, der muss auch dafür sorgen, dass sie unter realen Bedingungen möglich bleibt. Aus linker Sicht ist dabei entscheidend, es geht nicht um Wolf gegen Mensch oder Naturschutz gegen Landwirtschaft, es geht um einen vernünftigen Ausgleich und um Verantwortung. Verantwortung heißt erstens, Prävention vor Eskalation. Wir brauchen einen wirksamen Herdenschutz als Standard, nicht als Ausnahme. Zäune, Untergrabschutz, Herdenschutzhunde, Beratung, schnelle Hilfe bei Schäden, das muss verlässlich finanziert werden, unbürokratisch organisiert und flächendeckend verfügbar sein. Gerade kleinere und mittlere Betriebe dürfen nicht an den Kosten und am Aufwand scheitern. Wenn die Gesellschaft den Wolf schützt, dann muss die Gesellschaft auch solidarisch mit die Lasten tragen, die dadurch entstehen. Verantwortung heißt zweitens, klare Regeln für den Umgang mit Konfliktfällen. Niemand gewinnt etwas, wenn Fälle sich über Monate hinziehen, Zuständigkeiten unklar sind und die Betroffenen das Gefühl bekommen, alleingelassen zu werden. Genau hier ist eine Änderung des Landesjagdgesetzes ein wichtiger Schritt. Es schafft den Rahmen, damit in klar definierten Ausnahmesituationen gehandelt werden kann – fachlich begründet, rechtsstaatlich kontrolliert und mit einer eindeutigen Priorität für den Schutzstatus des Wolfes. Das ist keine Abkehr vom Artenschutz, sondern das Gegenteil. Ein funktionierendes, transparentes Konfliktmanagement stärkt die gesellschaftliche Akzeptanz, und Akzeptanz in einer dicht besiedelten Kulturlandschaft ist ein zeitlicher Faktor dafür, dass der Wolf langfristig geschützt bleibt. Verantwortung heißt drittens, soziale Gerechtigkeit im ländlichen Raum. Wer über den Wolf und Weidetierhaltung redet, redet auch über Lebensrealitäten außerhalb der Städte. Viele Betriebe wirtschaften ohnehin unter schwierigen Bedingungen: steigende Kosten, unsichere Märkte, Flächendruck. Und wenn dann zusätzliche Risiken dazukommen, ohne dass die öffentliche Hand wirksam unterstützt, dann droht das, was viele nicht wollen: Rückzug aus der Weidehaltung, mehr Stallhaltung oder Aufgabe ganzer Betriebe. Das wäre tierwohlpolitisch ein Rückschritt, ökologisch ein Verlust und sozialpolitisch eine Bankrotterklärung. Weidetierhaltung ist ein öffentliches Gut. Sie erhält offene Landschaften, fördert Artenvielfalt auf Grünland, stärkt regionale Kreisläufe. Deshalb ist es richtig, sie politisch zu schützen, nicht nur in Sonntagsreden, sondern mit konkreten Instrumenten. Noch ein Punkt ist wichtig: Sachlichkeit statt Stimmungsmache. In der Debatte der letzten Jahre haben wir oft erlebt, wie Angst geschürt und das Thema instrumentalisiert wurde, mal gegen den Naturschutz, mal gegen die Landwirtschaft. Das hilft niemandem, am wenigsten den Tieren. Was sie brauchen, ist eine Politik, die Fakten anerkennt, die wissenschaftliche Expertise einbindet, die Verwaltung handlungsfähig macht und die Betroffenen ernst nimmt, ohne in Symbolpolitik zu verfallen. Genau deshalb bewerten wir als positiv, wenn dieser Gesetzentwurf darauf zielt, Verfahren zu ordnen, Zuständigkeiten zu klären und ein Handeln im Rahmen des hohen Schutzstandards zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, wir werden auch künftig sehr genau darauf achten, dass der Schutz des Wolfes als Leitlinie erhalten bleibt, dass Prävention und Herdenschutz die erste und wichtigste Säule sind, dass es dort, wo es nötig ist, klare und rechtssichere Wege gibt, um Weidetiere wirksam zu schützen. Wir wollen Lösungen, die funktionieren, für den Artenschutz, für die Tierhalterinnen und Tierhalter, sowie die gesellschaftliche Akzeptanz insgesamt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es heute relativ kurz machen. Das fällt nicht schwer, denn wir beraten hier einen Gesetzentwurf, dem im Ausschuss alle Fraktionen zugestimmt haben. (Zuruf aus dem Plenum: Richtig!) Umso mehr stellt sich die Frage, warum wir über diese sehr überschaubare Verwaltungsänderung nun doch noch einmal eine größere Debatte führen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird geregelt, dass künftig ein landesweiter Wolfsmanagementplan durch die obere Jagdbehörde erstellt wird, statt mehrere einzelne Pläne durch die unteren Jagdbehörden. Das ist sinnvoll, praktikabel und vermeidet unnötige Doppelstrukturen. Deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, nicht, weil wir unsere grundsätzliche Haltung geändert hätten, sondern weil die vorgeschlagene Regelung eine Verwaltungsvereinfachung darstellt. Unsere Position zum Wolf bleibt dabei unverändert. Wir hätten die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz, halten das weiterhin für einen falschen Weg. Der Umgang mit Problemwölfen und Fragen des Wolfsmanagements wären aus unserer Sicht im Naturschutzrecht besser aufgehoben gewesen als im Jagdrecht. Wir sind nicht gegen eine rechtssichere, schnelle Entnahme von Problemwölfen, wir sehen aber weiterhin kritisch, dass der Eindruck erweckt wird, die Bejagung sei die zentrale Lösung für die Herausforderung der Weidetierhaltung. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen etwas anderes. Entscheidend sind guter Herdenschutz, Beratung und eine verlässliche Unterstützung der Weidetierhalter/-innen – sowohl in der Anschaffung als auch in der Unterhaltung von Zäunen und Hunden. Das ist leider kein hundertprozentiger Schutz, den gibt es nicht, aber es wirkt maßgeblich. Gerade deshalb sollten wir unsere politischen Anstrengungen vor allem darauf richten, Herdenschutzmaßnahmen weiter auszubauen, Entschädigungen unbürokratisch auszuzahlen und die Weidetierhaltung insgesamt zu stärken. Meine Damen und Herren, die Grundsatzentscheidung zur Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist auf Bundesebene getroffen worden. Wie gesagt, wir hätten einen anderen Weg gewünscht. Wenn diese Entscheidung nun aber getroffen ist, dann sollten wir zumindest für klare, praktikable und rechtssichere Zuständigkeiten sorgen. Genau das tut dieser Gesetzentwurf, deshalb stimmen wir ihm zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete Noah Böhringer.

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Noah Böhringer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ähnlich wie meine Vorredner habe ich mir auch die Frage gestellt, warum reden wir eigentlich noch über das Thema, es ist doch alles klar. Ich kann mich an der Stelle also eigentlich nur bedanken, dass ich einen Schluck Wasser bekommen habe. Wir stimmen dem Ganzen zu, wie es jetzt ist. Und ich könnte jetzt noch mal erklären, dass es viel zu spät ist, dass es viel früher kommen würde, (Sebastian Ehlers, CDU: Viel zu spät.) deswegen kann ich einfach sagen, ich glaube, ich würde mir von der Landesregierung einfach mal wünschen, dass, wenn es um Entbürokratisierung geht oder Prozesse nicht bürokratisch gestaltet werden, würde ich mir direkt wünschen, dass das Einfache so einfach ist. Dann könnten wir in der FDP beruhigter schlafen und müssten Sie auch nicht ganz so doll ärgern. In diesem Sinne, wir stimmen immer noch zu. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6468. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6600 anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6600 bei einstimmiger Befürwortung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6600 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6600 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung einer klimaverträglichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze, auf Drucksache 8/5418, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6609. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge des Abgeordneten Hannes Damm auf den Drucksachen 8/6618 bis 8/6624 und ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6633 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6637 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung einer klimaverträglichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/5418 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/6609 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6618 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6619 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6620 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6621 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6622 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6623 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6624 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6633 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke – Drucksache 8/6637 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Dr. Sylva Rahm-Präger.

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Dr. Sylva Rahm-Präger SPD

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Der Klimawandel ist längst keine abstrakte Zukunftsfrage mehr. Er zeigt sich in trockenen Sommern, sinkenden Grundwasserständen, zunehmenden Extremwetterereignissen und den Herausforderungen, vor denen Landwirtschaft, Wälder, Küsten und Kommunen bereits heute stehen. Kaum ein Bundesland spürt die Auswirkungen dieser Entwicklung so unmittelbar wie Mecklenburg-Vorpommern. (Thore Stein, AfD: Hört, hört!) Unsere Küsten müssen gegen steigende Wasserstände geschützt werden. Unsere Land- und Forstwirtschaft muss sich auf veränderte klimatische Bedingungen einstellen. Unsere Moore, Wälder und Gewässer gewinnen zunehmend an Bedeutung für den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Mit dem vorliegenden Klimaverträglichkeitsgesetz schafft Mecklenburg-Vorpommern erstmals einen umfassenden gesetzlichen Rahmen für Klimaschutz/Klimaanpassung auf Landesebene. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Folgen des Klimawandels frühzeitig zu berücksichtigen, den Ausstoß von Treibhausgasen schrittweise zu reduzieren und zugleich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Wirtschaft, Kommunen und Gesellschaft den notwendigen Wandel planbar und verlässlich gestalten können. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Landtag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt überwiesen. Der Ausschuss hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst und hierzu am 11. März 2026 eine öffentliche Anhörung, geclustert in vier umfängliche Themenblöcke, durchgeführt. Der erste Themenkomplex bezog sich auf die Klimaschutzziele, den Klimaschutzplan, die Treibhausgasbilanz, Klimaanpassung und klimaneutrale Landesverwaltung. Der zweite Themenkomplex bezog sich auf die Landwirtschaft und den Sektor Landuse, Landuse and Forestry. Der dritte Themenkomplex auf die Energiewende und das Bauen und der vierte auf den Verkehr. Dabei hatten 30 Sachverständige aus Wissenschaft, Wirtschaft, Landwirtschaft, Kommunen sowie Umwelt- und Naturschutzverbänden Gelegenheit, ihre Einschätzungen und Empfehlungen einzubringen. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Ziele des Gesetzes grundsätzlich breite Unterstützung erfahren. Gleichzeitig wurden unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich einzelner Regelungen vorgetragen, insbesondere zu den Bereichen Landnutzung, Moorbodenschutz und den vorgesehenen Steuerungs- und Planungsinstrumenten sowie deren praktischer Umsetzung. Mehrere Sachverständige wiesen zudem darauf hin, dass wesentliche Maßnahmen und Umsetzungsschritte erst im nachgelagerten Klimaschutzplan konkretisiert werden sollen und diesem daher für die Wirksamkeit des Gesetzes eine besondere Bedeutung zukommt. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf nach Auswertung der Anhörung und der schriftlichen Stellungnahmen an mehreren Stellen angepasst. Ein Schwerpunkt der Änderungen betrifft die Ausgestaltung des Klimaschutzplanes. Der Ausschuss hat dessen Rolle als zentrales Instrument zur Umsetzung der Klimaschutzziele weiter geschärft. Zugleich wurden die Regelungen zur Erarbeitung des ersten Klimaschutzplans an den zeitlichen Rahmen der laufenden Legislaturperiode angepasst. Darüber hinaus wurden die kommunalen Aufgaben erweitert. Künftig sollen auch die großen kreisangehörigen Städte Klimaschutzpläne und Klimaschutzanpassungskonzepte erarbeiten. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Regelungen zum Moorbodenschutz. Hier wurden die Vorgaben mit dem Ziel angepasst, die Wiedervernässung von Moorflächen gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort umzusetzen, wirtschaftliche Perspektiven für die Landnutzung zu berücksichtigen und die Zielerreichung im Jahr 2035 unabhängig evaluieren zu lassen. Schließlich hat der Ausschuss verschiedene fachliche, rechtliche und redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Dazu gehören Klarstellungen bei der Berücksichtigung der Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren, die Vermeidung von Doppelregelungen sowie weitere rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen. Die vorgenommenen Änderungen dienen insbesondere dazu, einzelne Regelungen zu konkretisieren, die praktische Umsetzbarkeit zu verbessern und die Ergebnisse der Anhörung sowie der Ausschussberatung in die weitere Ausgestaltung des Gesetzentwurfes einfließen zu lassen. Die grundlegenden Zielstellungen des Gesetzes bleiben dabei unverändert: Klimaschutz und Klimaanpassung als dauerhafte Aufgabe des Landes zu verankern und hierfür einen verlässlichen und gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 41 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat um das Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus!

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt spreche ich auch als Klimaschutzminister und als Umweltminister dieses Landes, (Thore Stein, AfD: Wow!) und es erfüllt mich ein Stück weit auch mit Stolz, dass ich heute vor diesem Hohen Haus stehen darf und das Klimaverträglichkeitsgesetz Ihnen noch mal in der Grundphilosophie kurz vorzustelle. Zum einen, der Klimaschutz, der Umweltschutz, der Erhalt der natürlichen Ressourcen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn man in die weite Welt hinausschaut, dann sieht man ja heute, die globalen Krisen nehmen zu, der Klimawandel verschärft sich, die Katastrophenszenarien werden immer größer, weltweit im Übrigen haben wir 37 Milliarden Tonnen, nach wie vor über 37 Milliarden Tonnen CO -Ausstoß. 2 Deutschland ist in einer relativ guten Verfassung, was die Reduktionsziele anbetrifft im Übrigen. Wir liegen in Deutschland bei 650 Millionen Tonnen. Noch mal, 34 Milliarden sind es auf der ganzen Welt. (Thore Stein, AfD: Hier in MV?) Und in Mecklenburg-Vorpommern sind wir mit 18 Millionen Tonnen betroffen. (Der Abgeordnete Thore Stein pfeift.) Unser Ziel ist und bleibt es, bis zum Jahr 2040/45 CO - 2 neutral zu werden, bis zum Jahr 2045. Und da im Übrigen, unsere Sektorenziele – damit sind wir in einem Alleinstellungsmerkmal in Deutschland – haben wir festgeschrieben in diesem Gesetz. Und insofern will ich eines schon mal vorausschicken: Die Diskussion – da bin ich auch dankbar für die Ausschussarbeit und auch für den Landtag insgesamt – hat gezeigt, es ist eben schon deutlich geworden, ja, der Klimaschutz geht uns alle an und wir müssen uns auf diese Szenarien stärker denn je einstellen. Was sind diese Szenarien? Wir nehmen doch alle zur Kenntnis die Erderwärmung, auch wir merken es. Wie viele Waldbrände haben wir aktuell schon gehabt? Fünf im Übrigen in Mecklenburg-Vorpommern. Auf dieser weiten Welt, im Übrigen in Kanada, Amerika haben wir Großbrände, die zurzeit wüten, von denen hören wir gar nichts. Oder die Starkregenereignisse, in den letzten Tagen im Übrigen über Deutschland hinweggefegt. Oder natürlich auch den Anstieg im Übrigen der Weltmeere, alleine in Mecklenburg-Vorpommern, was die Ostsee anbetrifft, rechnen wir bis zum Jahr 2100 mit einem Anstieg der Ostsee von 84 Zentimetern. Das hat massive Auswirkungen. Allein in den letzten 30 Jahren, auch die Zahl möchte ich Ihnen mit an die Hand geben, sind aufgrund des Klimawandels über eine Million Menschen an den Folgen des Klimawandels verstorben. Das ist im Übrigen auch eine der größten Herausforderungen, auch in unserem Land, gerade auch für die ältere Generation dafür zu sorgen, im Übrigen auch für die Jüngeren in den Schulen, in den Kindergärten, das Sozialministerium arbeitet da mit uns ja sehr eng zusammen, nach Lösungen zu suchen, wie wir tatsächlich auch diesem Klimawandel entgegentreten. Die Hauptthemen in diesem Zusammenhang sind vollkommen klar. Das ist auf der einen Seite die Energie. Im Übrigen bin ich gespannt auf Harald, ob du, Harald Terpe, ob du heute was zu Baden-Württemberg noch mal sagst. Ich gebe dir schon mal jetzt den Hinweis mit, wenn das Kohlekraftwerk in Rostock, das im Übrigen betrieben wird von EnBW, abgeschaltet wird möglichst schnell, würden wir zwei Millionen Tonnen, die uns angerechnet werden, zwei Millionen Tonnen CO sofort einsparen können. Nur 2 mal so ein Hinweis an Cem Özdemir, (Thore Stein, AfD: Und wo kommt der Strom her für die Menschen? – Daniel Peters, CDU: Brauchen wir aber, wir brauchen das Kraftwerk dringend. Das läuft auf Volllast.) den ich ja ganz gut kenne, dass er uns da helfen könnte. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich will dann natürlich auch die anderen Bereiche ansprechen, die Sektoren. Also Energiefrage ist zu klären, deswegen sagen wir nach wie vor auch das ausdrücklich, (Thore Stein, AfD: Hauptsache, die Bilanz stimmt noch.) an den erneuerbaren Energien führt kein Weg daran vorbei, der Weg ist richtig. Aber wir arbeiten hier, wie wir immer wieder gesagt haben, auch beim Klimaanpassungsgesetz nicht mit der Brechstange, sondern auf Augenhöhe und mit den Menschen in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Wir brauchen für diese Maßnahmen Akzeptanz. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Und deswegen war es richtig im Übrigen, dass wir die Öffentlichkeitsbeteiligung, die wissenschaftlich fundierten Daten und Fakten tatsächlich dort einbezogen haben und die Zielpfade ausdrücklich mit der Sektorenstudie nach wie vor Bestand haben. Und damit sind wir ein Bundesland, das wird uns auch national und international bestätigt, sind wir auf der richtigen Seite, dass wir diese Ziele tatsächlich bis 2045 erreichen können und damit auch die Einzelsektoren. Da hat im Übrigen auch unter Robert Habeck, hat man ja auf Bundesebene den angepasst, dass wir dies umsetzen können. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Minister …

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Dr. Till Backhaus

Ich möchte gerne, Herr Damm – wir haben uns nun gerade in Boizenburg gesehen –, ich bin gerne bereit, nachher noch auch Ihre Fragen dann zu beantworten. Und deswegen glaube ich nach wie vor, dass es richtig ist, dass wir dieses Klimaverträglichkeitsgesetz auf den Weg gebracht haben, denn der Klimawandel ist spürbar in Mecklenburg-Vorpommern. Die außergewöhnlich hohen Temperaturen über das Pfingstwochenende haben wir hoffentlich auch zur Kenntnis genommen, (Stephan J. Reuken, AfD: Das nennt man Wetter.) oder natürlich auch die vielen Temperaturentwicklungen auf der südlichen Erdhalbkugel, die im Übrigen zu massiven Ernteverlusten und damit zu Hunger führen. Wir haben ein Ansteigen im Übrigen aktuell auch der Hungernden auf dieser Welt, oder, über zwei Milliarden Menschen kommen nicht an Wasser heran. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Auch das gehört dazu. Und deswegen ist es so wichtig, dass wir tatsächlich feststellen müssen, dass seit 1881 die Temperaturen in Mecklenburg-Vorpommern um 1,7 Grad angestiegen sind. Und damit ist auch klar, auch für Deutschland und international, wir haben bereits das 1,5-Grad-Ziel, was wir eigentlich uns auch gemeinsam als Weltgemeinschaft vorgenommen haben, haben wir gerissen. Es gibt im Übrigen tatsächlich 28 Frosttage weniger, auch wenn wir in diesem Jahr mal Winter wieder gehabt haben. Aber insgesamt nehmen wir zur Kenntnis, wir haben mehr Niederschläge, wir haben weniger Frosttage, aber wir haben auch 21, immerhin 21 Sommertage mehr. Auch das nehmen wir doch bitte zur Kenntnis. Manch einer verleugnet ja, dass wir den Klimawandel haben. Auf globaler, auf EU- und Bundesebene wurden bereits entsprechende Vereinbarungen immer wieder getroffen, und an die haben wir uns zu halten, weil ansonsten dieser Planet tatsächlich, was die Lebensfähigkeit von Mensch, Natur und Umwelt, in der Perspektive infrage gestellt wird. Und deswegen haben wir den Koalitionsvertrag 178 erfüllt, nämlich ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Wir machen Politik nicht mit der Brechstange, sondern mit Vernunft, mit Augenmaß, freiwillig, mit Vertrauen, Verlässlichkeit und in Verantwortung, denn Ökonomie, Ökologie und soziale Verantwortung stehen auch in dieser Frage ganz oben bei uns auf der Agenda. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Im Übrigen, wir haben viele Maßnahmen auch bereits umgesetzt. Ich will an unsere drei Moorschutzprogramme erinnern. 35.000 Hektar – damit sind wir im Übrigen auch an der Spitze der Bewegung in Deutschland – haben wir bereits renaturiert. Das sind über 400 Projekte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Oder wir haben im Übrigen über 5.000 Hektar Wald mehr angelegt. Wir sind ja auch in dieser Woche im Übrigen in Deutschland und international das Forstland der Bundesrepublik Deutschland. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, über 1.000 Förster sind bereits in diesem Lande, und die Forstvereinstagung, die zum hundertsten Bestehen dieses Verbandes stattfindet, findet in Rostock statt. Im Übrigen habe ich mich deswegen auch so ein bisschen gekleidet, weil ich natürlich auch ein Forstfan bin. Und deswegen noch mal: Wir brauchen aber auch mehr Verbindlichkeit in der Umsetzung. Und die vorliegenden Abstimmungsprozesse, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben, führen dann auch zum Erfolg. Die Struktur des Gesetzes orientiert sich an den Sektoren, im Übrigen auch des Klimaschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, das ja auch noch mal von den GRÜNEN gekommen ist, nämlich im Energiebereich, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderungen, aber auch die Forstwirtschaft, die Abfallwirtschaft und die sonstigen Sektoren sind mit dabei. Das ist eine hochkomplexe Aufgabe, mit der wir es hier zu tun haben. Und insofern haben wir dann in den einzelnen Sektoren, die ich hier genannt habe, ab 46, also 2046, nur noch Restemissionen in der Landwirtschaft oder geringe Emissionen in allen anderen Bereichen, die wir festgeschrieben haben, die Teil des Gesetzes sind. Und wenn da jemand sagt, wir hätten das Gesetz jetzt aufgelöst und würden damit unsere Ziele nicht mehr verfolgen, dem kann ich hier fest und deutlich sagen: Schauen Sie sich die Anlagen des Gesetzes an, da sind die Reduktionsziele mit jährlichen Maßnahmen in der Anlage festgeschrieben, und die sind zu erfüllen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Es ist schon eben darauf hingewiesen worden, der Klimaschutzstartplan, der im Übrigen in 26 zu erarbeiten ist, wir arbeiten mit Hochdruck daran, oder auch die Klimaschutzstrategie, die fertiggestellt worden ist durch unser Haus, liegt bereits im Entwurf vor. Und damit wird im Übrigen auch für die einzelnen Ressorts die Verantwortung zu übernehmen sein, wie wir in der Landesverwaltung bis 2030 dann CO -neutral sind. Auch das ist fest-2 geschrieben und damit auch kontinuierliche, überprüfbare Entwicklungen, die regelmäßig evaluiert werden und am Ende natürlich auch alle zwei Jahre die Sektorenüberprüfungen vorgenommen werden, um damit auch unserem Bundesland wirklich zu dienen und damit ausdrücklich auch diesen Prozess voranzutreiben. Mecklenburg-Vorpommern hat eine Besonderheit, das sind die Moore. Das wissen wir seit vielen, vielen Jahren. Und deswegen will ich auch noch mal feststellen: Etwa ein Drittel der 18 Millionen Tonnen, das sind also 6 Millionen Tonnen, kommen allein aus den Mooren, die zu DDR-Zeiten und auch davor entwässert worden sind. Warum? Um im Übrigen die Ernährung zu sichern. Das war ein Prozess, der richtig war, der notwendig war, um den Hunger zu besiegen. Aber wir haben heute auch festzustellen, dass die Degradationen der Moore natürlich erhebliche Emissionen darstellen. Und die 6 Millionen Tonnen CO -Äquivalente habe ich bereits genannt. 2 Und deswegen ist auch vollkommen klar, wir halten ausdrücklich bis 2045 dann daran fest, dass die Einstellung der Entwässerung dann auch stattzufinden hat. Ich will an dieser Stelle auch ausdrücklich sagen, wir setzen hier auf Kooperation und nicht auf Konfrontation. Und wir haben einen großen Prozess auch der Beteiligung, den hat es in der Form bei einem Gesetz noch nie gegeben. Und ich habe an diesen Veranstaltungen teilgenommen, und ich habe dort immer wieder gesagt, wir setzen auf Freiwilligkeit, Enteignungen wird es mit uns nicht geben. Und die Politik ist natürlich auch mit den Eigentümern und den Bewirtschaftern hier im Gespräch. Und ich bin froh im Übrigen auch ausdrücklich, dass das Greifswalder Moor Centrum zugesagt hat, dass wir mit der Landwirtschaft im Übrigen eine Arbeitsgruppe einsetzen werden, die sich des Themas annimmt. Und ich will auch darauf hinweisen, dass aktuell endlich, auch daran habe ich intensiv mitgearbeitet und daran gewirkt, dass die Paludi-Richtlinie durch die Europäische Kommission bestätigt worden ist und wir damit 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung haben, um insgesamt den Komplex der Moorvernässung, aber darauf basierend im Übrigen dann auch neue Produktionsverfahren, Entwicklung anschieben können. Und ich stelle mir sehr deutlich vor, dass Mecklenburg-Vorpommern zu einer Modellregion für Paludi wird, weil das Greifswalder Moor Centrum mit der Wissenschaft, Forschung, mit der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe in unserem Bundesland angesiedelt sind. Und ich hoffe, dass die Unternehmen, die Landwirtschaftsbetriebe, aber auch die verarbeitenden Industrien sich darauf einstellen, dass hier tatsächlich eine völlig neue Wertschöpfungskette entstehen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für mich ist in diesem Zusammenhang der Moorschutz gleichzeitig auch Wasserschutz. Im Übrigen ganz klar, das Auffüllen unser Grundwasserbestände ist so zwingend nötig wie nie zuvor. Das erleben wir aktuell auch. Und da, wo Wasser ist, ist die Artenvielfalt stabilisiert. Und da, wo die Artenvielfalt stabilisiert ist, schaffen wir im Übrigen damit auch Zukunft für Räume einer lebenswerten und am Ende auch einer guten Politik für die Landwirtschaft, die ländlichen Räume, aber auch für Wertschöpfungsketten. Ökonomie und Ökologie, soziale Verantwortung gehören hier zusammen. Und deswegen ist für mich auch noch mal sehr wichtig, dass wir jetzt diese verfügbaren Mittel in Anspruch nehmen. Wir haben im Übrigen 150 Millionen Euro bereits aus dem Bundesprogramm des Bundesumweltministeriums, des ANKs, des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz, nach Mecklenburg-Vorpommern geholt. Da haben wir Alleinstellungsmerkmale. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, aber dass wir Moorspezialisten ausbilden, ist deutschlandweit mittlerweile zu einem erfolgreichen Produkt geworden. Wir haben im Übrigen Projekte, die insbesondere im Bereich auch der Seegraswiesen von großer Bedeutung sind. Und wir haben im Moorschutzbereich und insbesondere bei der Wiederaufforstung große Erfolge zu verzeichnen. Deswegen ist Mecklenburg-Vorpommern sicherlich eines der Bundesländer, das in dem Bereich eine hohe Kompetenz hat und daran weiter arbeiten wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auch herausarbeiten noch mal das Greifswald Moor Centrum. Da sind wir intensiv daran am Arbeiten, hier eine Forschungseinrichtung zu stabilisieren, die für die Zukunft der Moore und des Ökosystems weltweit von hoher Verantwortung sind. Wir haben, noch mal, 400 Maßnahmen allein in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und das Aktionsprogramm erfreut sich großer Beliebtheit. Im Übrigen bei den erneuerbaren Energien, auch das gehört dazu, haben wir im Übrigen ausdrücklich knapp dreimal so viel an Energieproduktion heute, als wir selber verbrauchen. Das heißt, wir sind pro Kopf in Deutschland mit auch da an der Spitze der Bewegung bei den Erneuerbaren, im Windbereich, im Solarbereich, aber auch bei der Biomasse. Bei der Bruttostromerzeugung aus Erneuerbaren liegen wir mittlerweile bei knapp 90 Prozent. Das sind die Ziele, die eigentlich Deutschland erst 2045 erreichen will. Mecklenburg-Vorpommern hat die heute schon erreicht. Also auch der Ausbau der Erneuerbaren trägt zum Klimaschutz und damit zur Abkehr von den fossilen Energien massiv bei. Ich glaube, auch das ist eine Erfolgsstory. Und ich will auch ausdrücklich sagen, bei den Zulassungen von Fahrzeugen, von Pkws, haben mittlerweile tatsächlich die strombetriebenen Fahrzeuge die Verbrenner überholt. Wir liegen in Mecklenburg-Vorpommern bei knapp 11.000 Zulassungen von Hybridfahrzeugen und bei Diesel- und Benzinbetriebenen liegen wir bei knapp 8.000. Also auch da zeigt sich die Veränderung, dass man erkennt, mit den erneuerbaren Energien, auch mit den Möglichkeiten der Schnellladepunkte oder dem Ausbau des Ladenetzes kommen wir voran. Im Übrigen gilt das auch für den Schwerlasttransport oder auch andere Bereiche, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr. Wenn ich die Fahrzeuge jedenfalls sehe, die Rufbusse, die in der Regel alle stromgetriebene Fahrzeuge sind oder Elektrofahrzeuge, wird das deutlich. Das bedeutet am Ende im Übrigen auch, wir investieren weiter. Wir haben allein für diese Förderperiode 82 Millionen Euro in unserem Haus noch mal zur Verfügung für kommunale Investitionen in die Energieeffizienz, in den Klimaschutz und am Ende natürlich auch für Maßnahmen, dazu gehören die Balkonanlagen, die sich großer Beliebtheit erfreut haben – auch ein Projekt, was einmalig ist, was wir in Deutschland umgesetzt haben. Oder auch die Beratungsmaßnahmen von LEKA oder die Leea sind für uns wichtige Partner, die dieses Wissen in die Breite tragen. Deswegen möchte ich abschließend mich noch mal bedanken, dass wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Aber ich will auch in Erinnerung rufen, dass es Einrichtungen gibt, die wissensbasiert arbeiten und die uns das auch noch mal an die Hand gegeben haben, und das beeindruckt mich und macht mich auch betroffen: In der Zeit 2000 bis 2021 entstanden in Deutschland mindestens Schäden von 145 Milliarden durch die Folgen des Klimawandels innerhalb der letzten zehn Jahre, der letzten 20 Jahre, Entschuldigung, der letzten 20 Jahre. Wenn wir dieses Geld investiert hätten tatsächlich in den Klimaschutz, in Artenschutz und sauberes Wasser, in gesunde Ernährung, dann hätten wir tatsächlich einen Riesenerfolg einfahren können. Und im Übrigen, auch das ist wichtig, die tödlichsten Extremwetterereignisse der letzten Jahre sind immer noch weltweit die Hitzewellen. Das ist uns manchmal vielleicht gar nicht so bewusst. Deswegen ist das so wichtig, dass wir den Klimaschutz ernst nehmen, dass wir dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben. Und abschließend noch mal, die Ökonomie, die Ökologie, die soziale Verantwortung, dafür steht dieses Gesetz in Verantwortung, mit Vernunft, an dem Bedarf orientiert und im Übrigen eben nicht mit der Brechstange, sondern in Vertrauen und Verlässlichkeit und in Verantwortung für unser Land. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Umwelt- und Klimaschutzminister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.

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Thore Stein AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Da ist es, das Klimaverträglichkeitsgesetz in seiner Endfassung. Was wir hier heute erleben, ist ein weiterer eindrucksvoller Versuch, ideologische Wunschvorstellungen, die wir eben auch wirklich wunderschön ausgebreitet bekommen haben, in Gesetzesform zu gießen und den Bürgern als verantwortungsvolle Politik zu verkaufen. Doch machen wir uns nichts vor, dieses Gesetz wird das Weltklima nicht retten. (Stephan J. Reuken, AfD: Was?!) Es wird keine einzige Naturkatastrophe verhindern, (Nikolaus Kramer, AfD: Das glaube ich nicht.) keine einzige globale Temperaturprognose verändern (Thomas Krüger, SPD: Wenn das in jedem Land gesagt wird, wird gar nichts passieren. – Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) und keinen messbaren Einfluss auf das Weltklima haben. (Torsten Koplin, Die Linke: Genau, immer so weitermachen. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Was es hingegen ganz sicher bewirken wird, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus, Stephan J. Reuken, AfD, und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) was es hingegen ganz sicher bewirken wird, sind mehr Bürokratie, mehr Kosten und mehr staatliche Bevormundung. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Während die Menschen in unserem Land unter steigenden Lebenshaltungskosten, hohen Energiepreisen und wirtschaftlicher Unsicherheit leiden – alles Themen, die Sie vielleicht nicht interessieren –, (Torsten Koplin, Die Linke: Das interessiert uns sehr wohl.) beschäftigt sich die Landesregierung mit Symbolpolitik. (Torsten Koplin, Die Linke: Weil wir anderer Meinung sind.) Statt die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu stärken, statt Investitionen zu erleichtern und statt die Verwaltung endlich effizienter zu machen, schafft sie neue Hürden, neue Prüfverfahren und neue Berichtspflichten. Das ist die eigentliche Wahrheit hinter diesem Gesetz. Künftig soll nahezu jede politische Entscheidung unter einen Klimavorbehalt gestellt werden. Ob Straßen gebaut werden, Unternehmen investieren wollen oder Kommunen wichtige Infrastrukturprojekte umsetzen möchten, überall sollen neue Klimaprüfungen stattfinden. Das bedeutet mehr Gutachten, mehr Aktenordner, mehr Verzögerungen und letztlich auch mehr Kosten. Und wer profitiert davon? Sicherlich nicht die Bürger, sicher nicht die Kommunen, sicher nicht die wenigen noch verbliebenen mittelständischen Unternehmen unseres Landes. Profiteure, und die haben Sie ja eben selbst benannt, sind vor allem jene, die von immer neuen Regulierungen leben: Beratungsfirmen, Gutachter und eine steigende, stetig wachsende Klimabürokratie, auch in Ihrem Ministerium. Allein der Blick in die Stellenpläne der genannten Ministerien verdeutlicht, was hier an zusätzlichen Personalkosten auf die Steuerzahler zukommen wird. Besonders bemerkenswert ist dabei die politische Anmaßung, die diesem Gesetz zugrunde liegt. Die Landesregierung vermittelt den Eindruck, Mecklenburg-Vorpommern könne durch zusätzliche Vorschriften einen relevanten Beitrag zur Rettung des Weltklimas leisten. Dabei liegt der Anteil unseres Bundeslandes an den weltweiten Emissionen im Promillebereich. Gleichzeitig steigen die Emissionen in China, Indien und vielen anderen Staaten Jahr für Jahr weiter an. Die Menschen erkennen diese Widersprüche glücklicherweise längst auch in unserem Land. Sie spüren die Folgen ihrer Klimaplanwirtschaft nämlich tagtäglich: an der Zapfsäule, der Stromrechnung, den explodierenden Kosten für den Alltag. Sie sehen aber auch die Auswirkungen dieser Politik in ihrem direkten Umfeld. Eine einst lebenswerte Heimat wird zu einem gewaltigen Windpark transformiert, in dem bald kein Mensch mehr wirklich leben möchte. (Rainer Albrecht, SPD: Unsinn, Unsinn! – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Die Menschen im Land sehen, das von ihnen immer neue Einschränkungen verlangt werden, während der tatsächliche Nutzen gegen null geht. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Paul-Joachim Timm, AfD) Sie sehen, dass politische Symbolhandlungen und -haltungen wichtiger geworden sind als wirtschaftliche Vernunft. Und Sie sehen, dass unter dem Vorwand einer Krisenbewältigung dem Staat erneut neue Eingriffsrechte verschafft werden sollen. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist Ausdruck einer Politik, die glaubt, jedes vermeintliche Problem durch mehr Regulierung lösen zu können. Genau diese Denkweise hat jedoch dazu geführt, dass Deutschland inzwischen unter einer erdrückenden Bürokratielast leidet und sich auf dem besten Weg befindet, seinen Status als führende Wirtschaftsnation endgültig zu verlieren. Aber Ihnen und Ihrer volksfernen Politik kommt das vielleicht sogar ganz recht. Unsere Kommunen ächzen unter immer neuen Pflichten. Unsere Unternehmen verlieren im internationalen Wettbewerb an Boden, Investoren wandern ab, Genehmigungsverfahren dauern Jahre statt Monate und behindern letztlich jegliches Fortkommen. (Minister Dr. Till Backhaus: Das ist doch Quatsch. – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Ich untermauere Ihnen diese Entwicklung gerne auch mit ein paar Zahlen, wenn Sie hier sagen, das sei Quatsch, Herr Backhaus, hören Sie mal zu! Zwar ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den vergangenen zehn Jahren hier in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ganz leicht gestiegen, doch dieser Zuwachs beruht nahezu ausschließlich auf dem Ausbau des Gesundheits- und Sozialwesens sowie anderer Dienstleistungs- und vor allem Verwaltungsbereiche. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Gleichzeitig gingen im produzierenden Gewerbe, welches nun auch massiv durch Ihr Klimaschutzgesetz betroffen sein wird, über 4.000 Arbeitsplätze verloren, und zwar fast alle im verarbeitenden Gewerbe, (Nikolaus Kramer, AfD: So ist es.) also dort, wo die klassische Wertschöpfung erfolgt: Ernährungsindustrie in Mecklenburg-Vorpommern, Metallverarbeitung, Bauwirtschaft und auch die hier in Teilen vorhandene Zuliefererindustrie für den Fahrzeugbau. (Hannes Damm, fraktionslos: Die freuen sich alle, die freuen sich alle. Nehmen Sie das mal zu Kenntnis!) Alles Arbeitsplätze, die in den vergangenen Jahren verloren gegangen sind. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Und Mecklenburg-Vorpommern verliert damit nach und nach seine kleine industrielle Substanz und somit letztlich auch die wirtschaftliche Eigenständigkeit (Torsten Koplin, Die Linke: Es bleibt nicht so, wie es ist, das ist doch logisch. ökonomischer Wandel!) und hängt noch eher am Tropf des Länderfinanzausgleiches. (Nikolaus Kramer, AfD: So ist es.) Für eine dauerhaft starke Wirtschaft braucht unser Land mehr Industrie, mehr Produktion und mehr private Wertschöpfung, letztlich Unternehmer, nicht immer mehr Abhängigkeit von staatlich finanzierten Beschäftigungsstrukturen. Und was ist die Antwort der Landesregierung? Dieses Gesetz – mit noch mehr Vorschriften, noch mehr Bürokratie, noch mehr Ideologie. (Thomas Krüger, SPD: Der Klimawandel ist Ideologie, oder was?!) Liebe Freunde, wer Mecklenburg-Vorpommern wirklich stärken will, (Thomas Krüger, SPD: Das tun wir! – Torsten Koplin, Die Linke: Wir sind nicht Ihre Freunde!) der sorgt für bezahlbare Energie, leistungsfähige Infrastruktur, starke Unternehmen und handlungsfähige Kommunen. (Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Thomas Krüger, SPD) Wer dagegen haltungsorientierten Klimaschutz zum obersten Maßstab nahezu aller politischen Entscheidungen erhebt, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) riskiert letztlich den kleinen Wohlstand der Menschen in diesem Land. Er riskiert Arbeitsplätze, (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) und er riskiert die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes. Und dieses Gesetz steht nicht für Pragmatismus, es steht letztlich für eine Symbolpolitik gegen das eigene Land und gegen das eigene Volk. Es steht nicht für Fortschritt, es steht für zusätzliche Bürokratie. Und es steht nicht für die Interessen der Bürger unseres Landes, es steht für die politische Selbstinszenierung einer Landesregierung, …

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie eine …

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Thore Stein AfD

… die lieber Haltungsziele formuliert, als reale Probleme zu lösen. Deshalb lehnen wir dieses Klimaverträglichkeitsgesetz entschieden ab …

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Elke-Annette Schmidt

Herr Abgeordneter, …

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Thore Stein AfD

… und werden es als eine der ersten Amtshandlungen im Herbst rückabwickeln, …

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Elke-Annette Schmidt

… Sie müssen mir schon mal die Möglichkeit geben …

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Thore Stein AfD

… und Sie können die Frage gern zulassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Sie sind jetzt am Ende, sehe ich das richtig? Sie gestatten aber die Zwischenfrage, ist das so? (Zustimmung) (Heiterkeit bei Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Der Kollege war schon von Anfang an am Ende.) Bitte!

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Thomas Krüger SPD

Herr Kollege, Deutschland kauft im Jahr, wenn ich die Medienberichte richtig gelesen habe, 80 Millionen, für 80 Milliarden Euro Energie ein, insbesondere Öl und Gas. (Paul-Joachim Timm, AfD: Atomstrom aus Frankreich.) Wenn wir jetzt verstärkt dazu kommen, selbst unsere Energie zu erzeugen, halten Sie das so, wie es im Gesetz angelegt ist, für einen Fortschritt? (Der Abgeordnete Thore Stein wendet sich an das Präsidium. – Stephan J. Reuken, AfD: Wenn es grundlastfähig wäre, vielleicht. – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Na bitte, Sie können antworten. Sie haben ja die Frage zugelassen.

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Thore Stein AfD

Danke schön! Sie haben natürlich hier wieder sehr einzelne Zahlen rausgepickt (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Machen Sie ständig. – Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD – Zuruf und Heiterkeit bei Jeannine Rösler, Die Linke) und vergessen dabei natürlich die relevante Kenngröße, (Zurufe von Ministerin Bettina Martin und Hannes Damm, fraktionslos) dass wir eine Industrienation sind, die letztlich eine ständige Energieversorgung braucht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Herr Krüger, ich muss Ihnen ja jetzt nicht erklären, wo die Herausforderungen beim Ausbau der Windkraft liegen, (Nikolaus Kramer, AfD: Offensichtlich schon.) die kennen Sie ja selber auch. Das Problem an erneuerbaren Energien ist, dass wir nach wie vor die ausreichenden Speichertechnologien nicht haben, um eine Volkswirtschaft wie Deutschland auch in Phasen der Nichterzeugung kontinuierlich zu versorgen. Und vielleicht liegen darin ja auch die massiven Zukaufsmengen, die wir jedes Jahr realisieren müssen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) weil wir eben in diesen Phasen, weil wir eben in diesen Phasen, wo hier keine Sonne scheint und kein Wind weht, trotzdem Strom brauchen. Und den kaufen wir eben aus dem Ausland zu, (Nikolaus Kramer, AfD: Bei der SPD scheint immer die Sonne, bis zum 20.09. – Heiterkeit bei Paul-Joachim Timm, AfD) wo er dann wie entsteht? Genau, fossil. Es ist also am Ende nichts anderes als bilanzielle Trickserei hier, nichts anderes. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Der Abgeordnete Thomas Krüger spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Verschwörungsideologien! – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Daniel Peters. (Thore Stein, AfD: Grüne Politik jetzt hier, oder was? – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, niemand, na doch, einige vielleicht, aber niemand bestreitet den menschgemachten Klimawandel (Rainer Albrecht, SPD: Doch, da! – Torsten Koplin, Die Linke: Doch, die da drüben schon! – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) und dass das Ganze mit uns, dass uns das Ganze vor große gesamtgesellschaftliche Herausforderungen stellt. Das ist unbestritten, auch wenn wir hier immer wieder teilweise unnötige Grundsatzdiskussionen darüber führen müssen. Aber hier und heute beschäftigen wir uns ja mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und die Grundsatzfrage, die zu stellen ist: Braucht es überhaupt so ein Gesetz auf Landesebene, wenn wir wissen, dass wir europäische Vorgaben haben, Bundesvorgaben haben, die relativ weitreichend in das Leben, in das wirtschaftliche Leben, aber auch in das Leben der Menschen auch hier in Mecklenburg-Vorpommern eingreifen und vor allem mit Blick auf die Bekämpfung des Klimawandels weitreichende Vorgaben schon machen? Und da kommen wir in der Abwägung ganz klar zu dem Befund, dieses Gesetz braucht es nicht, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos) Ich erkläre Ihnen auch, warum und warum dieses Gesetz sogar in eine erst mal, und auch in eine wirtschaftliche Situation fällt, die schlimmer bald nicht sein könnte. Ich möchte noch mal erinnern an das, was vor 14 Tagen uns die Industrie- und Handelskammern dieses Landes ins Stammbuch geschrieben haben. Das war schon mehr als ein Warnschuss. Es war, ich will nicht sagen Horrorszenario, aber es war schon ein dramatischer Befund über das, was wir in Mecklenburg-Vorpommern auch an wirtschaftlicher Situation haben. Dort ist noch mal klar gesagt worden, (Thomas Krüger, SPD: Das kriegt der Kanzler ganz schnell hin, innerhalb von wenigen Monaten, hat er gesagt.) die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ächzt unter einer überbordenden Bürokratie, explodierende Energie- und Arbeitserledigungskosten, ein dramatischer Verlust an Wettbewerbsfähigkeit, Herr Krüger, auch wenn Sie das als SPD und als Linke permanent ausblenden und seit Jahren den Menschen erklären, Mecklenburg-Vorpommern sei das Wirtschaftswunderland Deutschlands. Die Realität ist eine andere, und die Menschen und vor allem die Unternehmen in diesem Land wissen das auch, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) aber jetzt kommen Sie – und jetzt kommen wir zu diesem Gesetzentwurf wieder –, jetzt kommen Sie, indem auf der wirtschaftlichen Seite die Leute unbedingt, unbedingt von uns verlangen, einen Bürokratierückbau vorzunehmen. Und es gibt ja zaghafte Versuche seitens des Finanzministers. Jetzt kommt aber auf der anderen Seite dieser Gesetzentwurf – und das ist hier tatsächlich ja auch schon gesagt worden –, und das bringt noch mehr, deutlich mehr Bürokratie, mehr Regelungswut und vor allem auch Kontrollwahn. (Beifall Beate Schlupp, CDU, und Sandy van Baal, fraktionslos) So muss man es mittlerweile schon so sagen, meine Damen und Herren. Und jetzt gucken wir mal auf das, was um uns herum passiert mit Blick auf die Situation rund um den Klimawandel, aber auch um die wirtschaftliche Situation. Natürlich ist das immer ein Abwägungsprozess: Wie weit können wir Maßnahmen gegen den Klimawandel durchführen, wie weit belastet das aber auch die Wirtschaft. Und wenn ich mir angucke, dass auf EU-Ebene der CO -Zertifikatehandel ab 27 aufgeweicht werden soll, 2 die Europäische Kommission sogar darauf hinweist, Deutschland darauf hinweist, dass deutsche Einzelgänge überhaupt keinen messbaren Beitrag zur Rettung des Weltklimas leisten würden, dann muss ich schon fragen, warum machen wir das, was wir hier gerade miteinander bereden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Rainer Albrecht, SPD: Einer muss ja anfangen.) Und das ist eine mehr als legitime Frage: Warum beschäftigen wir uns eigentlich jetzt nicht damit, wie wir insbesondere die Landwirtschaft von bürokratischen Lasten befreien und wie wir sie auch in einer schwierigen Lage stärker unterstützen können? Und wir kommen ganz klar zu dem Befund, das ist keine Unterstützung für die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Michael Meister, AfD: Richtig!) Deswegen sagen wir, niemand braucht dieses Gesetz. Und ich sage auch ganz deutlich, das ist eben in der Abwägung ein klarer Befund zu mehr wirtschaftlichen Nachteilen in Mecklenburg-Vorpommern. Und jetzt kommen wir auch mal zu den handwerklichen, aus unserer Sicht handwerklichen Fehlern. Das ist ja vorhin in der Zusammenfassung der Ausschussbefassung – war nicht dabei, aber mir wurde das ausführlich berichtet –, ist das noch sehr nett umschrieben. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Also allein das, was die kommunale Familie dazu gesagt hat, führte dazu – und ich erinnere daran –, dass man erwägt, gegen dieses Gesetz zu klagen, weil man, um es ganz deutlich zu sagen, der Auffassung ist, dieses Gesetz ist sehr wahrscheinlich verfassungswidrig. Warum? Erstens, weil hier eine Unbestimmtheit vorherrscht. Normalerweise muss auch ein Gesetz natürlich, wenn es verfassungskonform sein soll, ich gucke so zu meiner Kollegin, die ja Juristin ist, und die das sicherlich bestätigen werden kann, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, wir haben auch Vorschläge für mehr Bestimmtheit. – Heiterkeit bei Sandy van Baal, fraktionslos) dass jedes Gesetz eine Bestimmtheit vorweisen muss. Hier reden wir leider davon, dass es unbestimmt ist, denn es ermächtigt mehr oder weniger die Landesregierung zu Maßnahmen, die wir nicht kennen, die auch nicht in diesem Gesetz niedergeschrieben wurden. Das hat uns – das hat sich nicht die CDU-Landtagsfraktion als Opposition einfallen lassen, sondern das gebe ich wieder –, so ist es von dem Städte- und Gemeindetag mindestens artikuliert worden, mehr als deutlich. Und wenn man diese Kritik hört, dann muss ich doch als Landesregierung wirklich spätestens dann wach werden und sagen, hoppla!, hier ist uns vielleicht etwas unterlaufen, hier sind wir vielleicht zu weit gegangen, denn das kann an der Stelle wirklich nicht sein, dass wir hier eine Ermächtigung vornehmen für eine Landesregierung, die dann, ohne dieses Parlament nochmals zu beteiligen, schon gar nicht die Öffentlichkeit und schon gar nicht die Betroffenen an der Stelle, dann an denen Politik vorbei macht, mit Maßnahmen, die wir hier und heute nicht kennen und die dieses Gesetz auch nicht benennt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das ist eine der Grundkritiken, die wir hier an dieser Stelle auch haben. Und ja, Sie formulieren hehre Ziele bis 2045, der Minister hat das ausgeführt. Sie lassen aber Verteilungsfragen, Finanzierungsinstrumente und die Auflösung von Zielkonflikten komplett im Dunkeln. Das sind aber wesentliche Bestandteile, die nun mal zu einem Gesetz gehören. Ob nun Solarpflichten, Klimaschutzkonzepte oder aber auch die massiven Vorgaben des sogenannten Klimaschutzplans, all das wird zukünftig nur noch mit Rechtsverordnungen an diesem Landtag vorbeilaufen. Das ist tatsächlich ein Frontalangriff auch auf die parlamentarische Demokratie in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und ich will auch einen weiteren Kritikpunkt aufgreifen, und zwar die Konnexität. Auch das ist von der kommunalen Familie deutlich gesagt worden, denn die großen Aufgaben und wer sie erledigen soll, bleiben erstens undefiniert, und dann, das sagen Sie sogar selbst in der Begründung des Gesetzes, ist auch die Frage, wer wie was finanzieren soll, völlig unklar. Dort heißt es sogar in der Begründung, es ging um, Zitat: „Mehraufwendungen“, die derzeit nicht konkret abgeschätzt werden können. Also böse Zungen würden hier tatsächlich von finanzpolitischer Geisterfahrt reden. Und ich kann da auch unsere Kommunen oder die kommunale Familie sehr gut verstehen, denn die wissen ja schon, was das bedeuten kann. Dass ein Großteil der Kosten, die damit in Verbindung stehen, auf deren Seite landen wird, das dürfen wir nicht zulassen. Und auch aus diesem Grund lehnen wir diesen Gesetzentwurf, dieses Gesetz an der Stelle ab. Und ich appelliere sogar noch mal an die Koalition, hier nicht einen Schritt zu gehen, der Sie vielleicht irgendwann auch einholen wird, denn die Kritik daran, wenn eine Landesregierung Maßnahmen erlässt, die Sie in Ihren Wahlkreisen vielleicht dazu bringen werden, dass Sie erhebliche Kritik einstecken werden, das müssen Sie an der Stelle überlegen. (Thore Stein, AfD: Und übernehmen.) Sie sind, Sie sind, Sie sind Parlamentarier, Sie können es doch nicht zulassen, dass wir hier ein Rahmengesetz der Regierung an die Hand geben, ohne zu wissen, was dann wirklich passiert! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos) Das muss doch, das muss doch ein Grundinteresse eines Abgeordneten sein, wenn ich so ein Gesetz hier auf die Reise schicke, auch zu wissen, welche Maßnahmen sind damit konkret verbunden. Dass Sie das hier nicht an irgendeiner Stelle bemängeln, auch gegenüber Ihrer eigenen Regierung, das finde ich grob fahrlässig. Das muss ich mit aller Deutlichkeit an der Stelle so sagen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ja, jetzt kommen wir zum ideologischen Kernstück dieses Gesetzes, das ist dann der Moorschutz. Über 30 Prozent der Minderungsmaßnahmen sollen allein durch die Wiedervernässung von Mooren erreicht werden, andere Sektoren tauchen gar nicht substanziell auf. (Thore Stein, AfD: Die gibts ja auch nicht. – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Es entsteht der Eindruck, dass dieses Gesetz vordergründig ein Instrument zur zwangsweisen Vernässung von Mooren ist. Und wir reden hier über massive Eingriffe in das verfassungsgemäß geschützte Eigentumsrecht. Sie haben zwar vorhin gesagt, Sie wollen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit arbeiten, aber das ist aus diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht erkennbar. Sie wollen eine gesellschaftliche Aufgabe allein auf dem Rücken der Eigentümer und der Landwirte abladen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos) Und jetzt kommt es: Wenn ich das machen will, muss ich ja zumindest auch mal in diesem Gesetzentwurf darüber reden, wie ich Entschädigungen oder Fördermaßnahmen regele. (Beifall Beate Schlupp, CDU) Das, was Sie hier ins Schaufenster stellen, was Sie ins Schaufenster stellen, ist ja diese Richtlinie des Bundes zu den Paludikulturen und diese hohe Summe an Geld. Aber das hat mit diesem Gesetzentwurf ehrlicherweise überhaupt nichts zu tun. Dazu braucht es diesen Gesetzentwurf nicht, und das kann ich auch als Nicht-Agrarexperte einfach herauslesen, das finde ich etwas …, wo ich mich frage: Wozu brauchen wir das, wozu müssen wir das hier implementieren in einen Gesetzentwurf, der an anderer Stelle doch sowieso geregelt wird? Und natürlich können wir gerne hier ein besonderes Gebiet sein, Mecklenburg-Vorpommern, was Paludikulturen entwickeln kann, aber doch bitte nur mit dem Prinzip der Freiwilligkeit und bitte ohne Enteignung. Und wenn dann enteignet wird, dann muss ich doch wenigstens sagen, dass ich diese Menschen entschädige, die darauf immer gepocht haben und gehofft haben, dass Eigentum wirklich in unserer deutschen Verfassung steht, im Grundgesetz steht. Und wenn eine Landesregierung meint, das aushebeln zu wollen, dann sage ich ganz deutlich, dann werden auch wir überlegen, ob wir gegen dieses Gesetz gerichtlich zu Felde ziehen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos – Minister Dr. Till Backhaus: Ja, los!) Und dann ein letzter PR-Gag: Sie haben ja dann mit den kosmetischen Änderungen in letzter Sekunde jetzt versucht, dieses absolute Verbot der Moorentwässerung ab 45, das zu streichen. Aber trotzdem halte ich den mal, auch als Nichtjurist, für leicht erkennbar, gibt es ja immer noch die Ermächtigungsgrundlage in Paragraf 5, die die Entwässerung trotzdem jederzeit im Alleingang unterbinden kann, meine Damen und Herren. Und das ist nichts anderes als kalte Enteignung durch die Hintertür, ohne Ausgleich und ohne Kompensation. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke) Ich sage Ihnen ganz deutlich zum Abschluss, wer den Klimaschutz will, der muss ihn mit den Menschen gestalten und nicht gegen sie. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und das muss das Credo auch der Politik von Mecklenburg-Vorpommern sein. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy van Baal, fraktionslos)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Dr. Daniel Trepsdorf. Und ich nutze die Zeit, bis der Abgeordnete hier ist, um auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Neubrandenburg zu begrüßen. Seien Sie uns recht herzlich willkommen!

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Dr. Daniel Trepsdorf Die Linke

Ja, werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie sagt der Kollege Barlen, immer so schön: Hier gilt es, einiges zu sortieren. Ja, und das war schon eine ziemliche Leistung, lieber Kollege Peters, gerade eben noch davon zu sprechen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass das Gesetz nicht besonders verbindlich ist, dann aber ihm Verbindlichkeit zu unterstellen, und dann auch noch an der falschen Stelle, gerade was die Wiedervernässung der Moore angeht. (Beifall Michael Noetzel, Die Linke – Beate Schlupp, CDU: Da würde ich an Ihrer Stelle mal nicht lachen. – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos Aber gut, lassen Sie uns mal grundsätzlich beginnen: Als ich im letzten Jahr hier eingestiegen bin bei dem Gesetzgebungsverfahren zu wirksamem Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern, da, muss ich an der Stelle sagen, haben schon eine ganze Reihe von klugen Menschen an diesem Gesetzesvorhaben gearbeitet, und ich werde explizit die klugen Menschen der Opposition auch hier, des Großteils der Opposition, mit einbinden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Der Prozess setzte von Anfang an auf Partizipation, die Vorschläge aus Wissenschaft, Wirtschaft, Umweltbewegung, Zivilgesellschaft aufgriff und in dieses Gesetz implementierte. (Beate Schlupp, CDU: Wo denn? – Hannes Damm, fraktionslos: Welche sind denn drinne?) Es zeigt sich eindeutig der Wille dieser MV-Koalition, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos – Torsten Koplin, Die Linke: Bleib mal ganz ruhig!) gemeinsam mit den Bürger/-innen unseres Landes ein klimaverträgliches Gesetz für M-V zu entwickeln, ein Gesetz, das sei an dieser Stelle deutlich gesagt, das sicherlich nicht perfekt ist, das indes ein Anfang ist, das weiter gedacht werden wird und das klare CO - 2 Minderungspfade vorgibt, das zu abrechenbaren Sektorenzielen führen wird, mit Monitoring-Instrumenten versehen ist und das die Bürger und Institutionen unseres Bundeslandes mitnichten vor den Kopf stößt. Ja, manche Kompromisse mussten wir eingehen und aushandeln. Und so ist das nun mal, so, wie ein Stein an der Küste Nienhagens vom steten Wellengang der Ostsee geschliffen wird, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ah!) so hat auch dieses Gesetz im Prozess manche Scharte erhalten. Ja, auch ein bisschen Lyrik muss sein. Nehmen Sie sich mal ein Beispiel! Nichtsdestoweniger bleibe ich bei meiner früheren Aussage, dieses Gesetz ist ein Meilenstein für unser Bundesland, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Falsche Richtung.) eine Wegmarke für den Klimaschutz, ein Achtungszeichen in Sachen Zukunftsgestaltung, trotz aller Kritik. Nach meinem persönlichen Dafürhalten ist es tatsächlich eine der höchsten Tugenden der Politik, sich auch argumentativ rational, aber eben auch emotional mit anderen Perspektiven auseinandersetzen zu können. Das geht Ihnen ja ganz besonders ab. Denn wenn ich bereits schon vorher wüsste, was richtig und was falsch ist, dann bräuchte ich den demokratischen Austausch ja auch nicht mehr. Nur verschlossene Geister können sich stets sicher sein. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, Die Linke) Und ja, natürlich gab es Unkenrufe von Umweltverbänden, Lobbyisten in Sachen Energie- und Landwirtschaft, dem Städtetag und den Landkreisen, von den Kolleg/- innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) vor allem natürlich auch der Landtagsfraktion – ich sage euch ganz ehrlich, bei manchem Einwand, den ihr hattet, ich stehe euch sehr viel näher, als es meine Rolle und Funktion heute zulässt –, long story short, es fehle, so wurde uns vorgeworfen, der rot-roten Koalition der Landesregierung am Willen zum Handeln. Aber, und das muss ich insbesondere gerade gegenüber dem Kollegen Damm sagen, manchmal kam es einem auch insbesondere im Ausschuss so vor, als wäre das der enervierende Schachspieler, der denjenigen, die die Verantwortung tragen, immer wieder über den Rücken schaut, über die Schulter schaut und sagt, man wisse ganz genau, welchen Zug man tut. Ja, wer fühlt sich da ertappt, lieber Kollege Damm?! (Hannes Damm, fraktionslos: Ich habe nicht verstanden, was Sie wollen, ehrlich gesagt.) Die CDU-Fraktion beklagt angeblich wirtschaftsfeindliches Handeln – das hat Herr Peters gerade noch einmal dargestellt – der Landesregierung, ein einseitiges Insistieren auf zu schnellen Ausbau erneuerbarer Energien wegen fehlendem Netzausbau, mangelnde Technologieoffenheit zum Beispiel im Gebäude- oder Verkehrssektor oder die Schaffung – und das ist ja nun, haben wir gerade eben gehört wieder, wieder ein Lieblingsmotiv konservativer Angstschürerei – von enteignungsgleichen Tatbeständen für die Landwirt/-innen. Gehts auch eine Nummer kleiner?! (Beate Schlupp, CDU: Sind Sie schon mal in Vorpommern gewesen und haben sich das angeguckt?) Denn die Landesregierung bekäme viel zu viel Ermächtigungen, um die Beispiele an Verordnungen auf den Weg zu bringen oder Minderungsziele und Pfade für die einzelnen Sektoren festzulegen. (Beate Schlupp, CDU: Krass, eh!) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen an der Stelle, ich fand Ihre Verweigerung im jüngsten Agrarausschuss geradezu infantil, sich da nicht daran zu beteiligen, an der Diskussion. Das Hochhalten von imaginären oder tatsächlichen Protestschildern (Beate Schlupp, CDU: Wir hatten das nicht diskutiert, wir haben abgestimmt.) in Demonstrationsgebärden ist ja eigentlich eine Domäne der Linken. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und dann noch rechts außen. Ach, da komme ich noch mal sehr gerne darauf zu sprechen. Wie sagte Frau von Storch einst, Zitat, die Erde erhitze sich, weil die Sonne zu stark strahlt. (Heiterkeit bei Jeannine Rösler, Die Linke) Ich wünsche Ihrer Kollegin einen nigelnagelneuen Aluhut mit Ventilatoren-Funktion. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die AfD und deren Vertreter hier im Hohen Hause streiten ohnehin ab – und das hat Herr Stein ja gerade eben noch mal eindrucksvoll bewiesen –, dass ein Bundesland wie MV sich überhaupt einbringen müsse. Erstens gäbe es den menschengemachten Einfluss auf den Klimawandel ja gar nicht, zweitens wäre ein signifikanter Beitrag von Mecklenburg-Vorpommern gemessen am globalen Einfluss sowieso völlig umsonst. Und doch sage ich an dieser Stelle, wir schleifen die stoßkräftigen Klingen unserer Argumente auch an der Kritik unserer Antagonist/-innen, und genau aufgrund dieser Kritik aus gegensätzlichen Richtungen an diesem Gesetzentwurf ist es für mich persönlich und für meine Fraktion insbesondere ein großer Erfolg, dass sich das erste Mal, das erste Mal in Sachen Klimaschutzgesetzgebung in diesem Bundesland etwas bewegt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Genau!) Ich bin der festen Überzeugung – übrigens auch mit Blick auf die zurückliegende Gesetzgebung zum Landeswasser- und Küstenschutzgesetz –, ich bin der festen Überzeugung, dass trotz aller Unzulänglichkeiten und Kompromisse, die wir eingehen mussten, weil wir lernfähig sind, es in keiner anderen Regierungskoalition möglich gewesen wäre, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Darauf können die Kolleginnen und Kollegen der SPD und Linken stolz sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ja, wir haben per Unterschrift im Koalitionsvertrag uns verpflichtet, hier etwas zu tun, (Hannes Damm, fraktionslos: 2040.) und wir haben etwas Greifbares nach vorn gebracht. Gerade in einer Zeit, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) wo die Demokratie so unter Feuer steht, ist das eine ganz wesentliche Entwicklung. Von großer Wichtigkeit war dabei für meine Fraktion, dass es uns gelungen ist, Elemente von Checks and Balances zu implementieren. Dies gilt insbesondere für die Begleitung des Moorschutzes, … (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Gerne nach meiner Rede, Kollege Damm. Wir wollen nicht jetzt schon den Dammbruch provozieren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) … dem eigentlichen Kern des Gesetzes durch einen Beirat … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Also, Herr Kollege … Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: … aus Wissenschaft und den von Wiedervernässung Betroffenen. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Kollege, einen kleinen Moment! Ich möchte erst mal die Frage stellen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen. Sie haben sie mit „danach“ beantwortet. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ja, gern! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Danach. Und ich bitte Sie, solche Vergleiche wirklich zu lassen. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Gut. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Das ist nicht so in unseren parlamentarischen Gepflogenheiten. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Sehr wohl, Frau Präsidentin! Ich bin übrigens sehr froh, dass wir dabei auf Verbote, auch wenn sie erst in 20 Jahren wirksam werden würden, verzichten – der Minister hat das eindrucksvoll ausgeführt – und das Prinzip der Freiwilligkeit für die Flächeneigentümer setzen. Der Staat, welcher gerade heutzutage oft als Überregulierer, als paternalistischer Vormund oder eben als träger Bürokratietanker wahrgenommen wird, zeigt sich hier expressis verbis als Partner, der gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern etwas Zukunftsträchtiges entwickeln möchte. Trotzdem möchte ich es an dieser Stelle auch noch mal aussprechen, natürlich wäre uns Linken etwa eine klare Reglementierung der Entwässerung von Moorflächen ab 2045 lieber gewesen. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass in den Betrieben, die auf entwässerten Moorflächen wirtschaften, die Befürchtung existiert, sie würden auf diesem Wege eines Entwässerungsverbotes kalt in ihren wirtschaftlichen Planungen beschnitten. Es ist ebenfalls der Zeitpunkt, noch mal einige persönliche Worte an die AfD zu richten, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) die den ganzen Prozess sehr beschwert hat. Sie meinen, dass Ihre Konzepte für die Zukunft taugen, wiewohl insbesondere Fachkräfte aus Wissenschaft, Sozialem und Ökonomie diesen Konzepten fatale Auswirkungen auf unsere Gesellschaft attestieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sie meinen, dass progressive Umwelt- und Klimapolitik sinnlose Unterfangen seien. (Thore Stein, AfD: Das lassen Sie die Bürger entscheiden, ja!) Sie meinen im weiteren Bereich, wie Ihr interner, ultranationalistischer und geschichtsrevisionistischer Chat am 8. Mai darlegt, (Thore Stein, AfD: Meine Güte!) dass der Tag der Befreiung aller Völker, ja, auch des deutschen Tätervolkes, (Thore Stein, AfD: Ja, können Sie sich bitte hinsetzen mit diesem Quatsch?!) von der Geißel der Naziherrschaft kein Feiertag sei. Wir sagen, Ihnen vernagelt Ihre dogmatische Ideologie die Stirne mit so dicken Brettern, dass es Ihnen nicht möglich sein wird, Verantwortung für dieses schöne Land und seine Menschen zu übernehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thore Stein, AfD: Das entscheiden die Wähler und nicht Sie.) Herr Stein, (Thore Stein, AfD: Hört, hört! – Paul-Joachim Timm, AfD: Das entscheidet der Wähler.) Herr Stein, insbesondere Ihre unwissenschaftlichen Ausführungen, die wir gerade eben gehört haben, da möchte ich vor diesem Hohen Hause doch ganz klar und deutlich sagen, wer so viel Meinung hat wie Sie, der ist zum Wissen zu faul und zum Glauben zu träge. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Und jetzt der Ordnungsruf. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Wir indes verfügen über den Glauben und die Zuversicht für MV. Wir sind der Überzeugung, dass dieses Land und die Menschen in Vorpommern und Mecklenburg auch unter schwierigen Bedingungen Herausforderungen im Umwelt- und Klimaschutz meistern werden. Wir sind voll der Zuversicht, dass die Menschen dieses Landes mit Weitblick über das Meer schauen und vernünftig und nachhaltig Flora, Fauna sowie Lebensgrundlagen ihrer Heimat bewahren und entwickeln wollen. (David Wulff, FDP: Warum müssen Sie das dann gesetzlich vorschreiben?) Ich bin voller Gewissheit, dass in den Menschen von Mecklenburg-Vorpommern (Thore Stein, AfD: Haben Sie die Menschen mal gefragt? So ein Quatsch, den Sie da erzählen! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) auch künftig die Wissbegierde und der forschende Neugiereifer nach neuen Ufern und Horizonten mächtiger ist als die Angst und Befürchtung vor dem Aufbruch, (Daniel Peters, CDU: Das Gegenteil ist doch der Fall. Wir glauben an die Menschen, und ihr wollt verordnen!) vor dem Fremden, die Sie mit Ihren politischen Botschaften verbreiten. Kompetenz wird nicht in Dezibel gemessen, da können Sie jetzt im Wahlkampf krakeelen, wie Sie wollen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Im übertragenen Sinne und mit einer Prise Humor sage ich, ich würde Ihre gesellschaftlichen Ansichten, Meinungen und Überzeugungen jederzeit für meine Hand ins Feuer legen. (Thore Stein, AfD: Hä?) Das Klimaverträglichkeitsgesetz schafft klare Ziele, einen klaren Pfad und vor allem Planbarkeit. Es stärkt den Moorschutz als Herzstück des Gesetzes, es verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte zur Erstellung von Klimaschutz- und Anpassungskonzepten. Es macht Förderprogramme klimaverträglich und richtet sie auf Nachhaltigkeit aus. Es entwickelt eine Strategie zur Klimaanpassung, um unser Land besser gegen Hitze, Starkregen und Hochwasser zu schützen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich werbe daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz, wohl wissend, dass es ein Anfang ist, und, auch wenn es nicht perfekt ist, wohl wissend, dass noch eine ganze Menge Arbeit vor uns liegt, schlussendlich aber auch akzeptierend, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Ende! Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: … dass unsere Vorstellungen nicht zu 100 Prozent durchgesetzt werden konnten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es gibt jetzt die Möglichkeit der Zwischenfrage durch den Kollegen Damm. Bitte schön! Hannes Damm , fraktionslos: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo Sie sich alles ausgelassen haben über mich in der Rede, aber eine Frage möchte ich Ihnen trotzdem stellen. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ich schicke Ihnen die gerne zu. Hannes Damm , fraktionslos: Und zwar haben Sie, und zwar haben Sie ausgeführt, dass Sie ja Kompromisse machen mussten, dass Sie auf Expert/-innen gehört haben. Ich würde mich mal interessieren dafür, welche Expert/-innen das waren. Ganz besonders bei den Kompromissen würde mich mal interessieren, wie Sie es eigentlich geschafft haben als Linke – im Entwurf war ja noch 2040 das Ziel Klimaverträglichkeit oder Klimaneutralität in MV, das haben Sie im Wahlprogramm auf 2035 vorgezogen als Linke, die SPD hatte 2040 –, wie kommt man auf einen Kompromiss, der jetzt 2045 lautet, und was können die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich auf die Wahlversprechen der Linken geben. Das würde mich interessieren. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können definitiv eine ganze Menge auf die Wahlversprechen der Linken geben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das hätte ich jetzt auch gesagt, das ist ja klar.) Aber, und das wissen Sie natürlich ganz genau, es ist so, dass wir einmal ein Wahlprogramm verabschieden, wenn wir allein regieren würden. Das tut Ihre Partei auch, das tun alle Parteien. Ich habe vor Jahren schon vorgeschlagen, man müsste eigentlich auch noch ein Koalitionsprogramm schreiben, (Paul-Joachim Timm, AfD: Na, die Zeiten sind ja jetzt wohl vorbei, wo die SPD allein regiert.) dass man ganz klar sagen kann, okay, wir werden in einer Koalition Kompromisse machen. Wir denken, dass wir die Kompromisse, die in diesem Gesetz errungen worden sind, hart erkämpft haben. Aber ich finde es ein bisschen populistisch, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wieso setzt Die Linke sich nicht hundertprozentig durch. Wir sind nun mal in einer Koalition und wir sind gewillt, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) und das habe ich ja mehrfach ausgeführt, in dieser Koalition auch eine gute Politik zu machen. Da können wir uns nicht hundertprozentig durchsetzen. (Michael Noetzel, Die Linke: Willkommen in der Politikrealität!) Mehr ist dazu nicht zu sagen. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt jetzt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch die Abgeordnete Beate Schlupp. Beate Schlupp , CDU: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich muss mich schon ein bisschen wundern. Wenn man anderen Infantilität vorwirft, muss man sich natürlich auch mal selbst reflektieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Thore Stein, AfD) Und ich muss mal ganz ehrlich sagen, wir haben immer erklärt, wir brauchen dieses Gesetz nicht. Wie sinnvoll ist es dann, wenn wir Änderungsanträge zu diesem Gesetz einbringen und dann uns an Diskussionen beteiligen? Wir haben in der Ersten Lesung klar gesagt, wir sehen dieses Gesetz als nicht notwendig an. Dann jemandem Infantilität zu unterstellen, das finde ich schon ein starkes Stück. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Ja.) Und meine nächste Frage wäre: Wie sehen Sie es denn mit dem Parlamentarismus? (Zuruf aus dem Plenum: Frage?!) Nicht nur wir … Ich stelle keine Frage, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) das ist eine rhetorische Frage. Und wir können gerne … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Nein, das ist eine rhetorische Frage. Wie halten Sie es mit dem Parlamentarismus, wenn, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Frau Präsidentin … (Thore Stein, AfD: Die Ausführungen der Präsidentin sind nicht zu kommentieren!) Beate Schlupp , CDU: … wenn ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das nicht wir, sondern andere als derartig unbestimmt und finanziell wenig untersetzt darstellen, und Sie hier als Abgeordnete sagen, das ist mir total egal, wir sind zwar Gesetzgeber, wir sind zwar Gesetzgeber, aber alles, was dann konkrete Regelungsinhalte betrifft, (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) die Auswirkungen auf die Menschen haben, die überlassen wir mal schön der Landesregierung? Das ist die Exekutive. Meine Frage ist, die ich mir stelle, (allgemeine Heiterkeit) welches Verhältnis haben die Regierungskoalitionen zum Verhältnis von Legislative und Exekutive. (Daniel Peters, CDU: Gar keins.) Brauchen wir, stelle ich mir die Frage, tatsächlich noch eine Legislative, wenn wir der Exekutive ja alles überlassen, was konkret zu regeln ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ich möchte darauf reagieren, ich möchte darauf reagieren. Ich bin der festen Überzeugung – ich hatte tatsächlich gerade mit dem Kollegen Noetzel auch eine ähnliche Debatte –, Menschenskinder, muss ja auch frustrierend sein für die Opposition, permanent Ideen und Vorschläge einzubringen und die meisten davon werden leider abgebügelt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ganz persönlich, ich finde es auch problematisch. Ich finde es auch besser, wenn wir intensiver auch einzelne Ideen und Konzepte der Opposition mit einbinden würden. Das wäre eine Form der politischen Hygiene, nach meinem Dafürhalten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nichtsdestoweniger glaube ich nicht, dass es umsonst ist, weil im Endeffekt erfüllen Sie ja Ihr Recht, indem Sie hier in diesem Hohen Hause auch vor den Bürgerinnen und Bürgern ganz deutlich machen, was Sie von verschiedenen Koalitionsideen halten, und das gibt uns natürlich auch zu denken. Also Sie wissen gar nicht, was los ist bei uns, sowohl bei der SPD als auch bei den Linken, wenn Sie vernünftige Ideen vorbringen, (Paul-Joachim Timm, AfD: Das wäre mir neu.) dass wir die natürlich auch diskutieren, reflektieren. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Seit wann das denn?) Insofern kann ich Sie beruhigen, auch Sie haben als Opposition einen sehr großen Einfluss auf die Art und Weise, (Torsten Koplin, Die Linke: Ja, absolut.) wie wir parlamentarisch mit verschiedenen Herausforderungen umgehen. Aber, und das muss man auch an der Stelle auch sagen, wir haben die strikte Trennung zwischen Amt und Mandat. In der SPD ist das zum Beispiel nicht der Fall, ja, und da kann ich natürlich der Ministerpräsidentin nicht vorwerfen, dass sie zwischen verschiedenen Rollen und Funktionen changieren muss und sie nicht vor dem Spiegel steht vorn – oder der Landwirtschaftsminister – und sagt, ich bin heute nur als Abgeordneter hier, nicht als Minister, nicht als Ausschussmitglied oder wie auch immer. Also das wird schwierig, und ich finde, es hat sogar einige Synergieeffekte. Und wir als Linke haben leider Gottes in unserer Oppositionsarbeit auch von der CDU erfahren müssen über mehr als ein Jahrzehnt, dass Sie das auch sehr gut zu wissen, zu nutzen, für Ihre Politik zu nutzen wissen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Thomas Krüger, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Vielleicht können Sie sich, wenn Sie sich in der nächsten Legislatur erneut an der Regierung beteiligen wollen, aus dieser Erfahrung aus der Opposition lernen und vielleicht auch ein paar gute linke Ideen, die wir auch schon vor unserer Regierungsbeteiligung am Start hatten, (Marc Reinhardt, CDU: Auge um Auge, Zahn um Zahn!) mit implementieren in Ihre eigenen Gedanken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe. (Minister Dr. Till Backhaus: Kannste mal sehen, Harald, wie da die Gefühlslage ist.) Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was die Koalition zur Abstimmung vorlegt, ist weniger ein Klimaverträglichkeitsgesetz als ein Klimaunverträglichkeitsgesetz, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) weil es dramatischere Klimafolgen billigend in Kauf nimmt, die durch Verzögerungen beim Klimaschutz drohen. (Hannes Damm, fraktionslos: So ist es.) Erst vor wenigen Tagen haben 141 Staaten in den Vereinten Nationen das Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofes unterstützt. Dieses Gutachten sagt im Kern, Staaten müssen mehr tun, um Menschen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. (Minister Dr. Till Backhaus: Genau das machen wir ja.) Die Botschaft ist klar, Klimaschutz ist keine freiwillige Hausaufgabe, sondern staatliche Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute beraten wir dieses Gesetz in Zweiter Lesung. Die Phase der Ankündigungen und des Ausredens muss vorbei sein. Jetzt zählt der Text, der wirklich beschlossen werden soll. Nach Jahren der Ankündigungen liegt hier ein Gesetz vor, das die entscheidenden Maßnahmen erneut vertagt. Dabei ist die Landesregierung mit hohen Ambitionen gestartet: Klimaneutralität 2040, ein eigenes Klimaschutzgesetz, Sektorenziele, Maßnahmenbeteiligung, Planungssicherheit. Dann folgte ein langer Prozess: Studien, Foren, Anhörungen und so weiter und so fort. Nur, wenn am Ende eines so langen Prozesses ein Gesetz steht, das die eigentlichen Maßnahmen wieder in einen späteren Klimaschutzplan verschiebt, dann muss man eine einfache Frage stellen: Wofür genau haben Sie diese Jahre gebraucht? (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Wenn der zentrale politische Inhalt erst später in einen Plan ausgelagert wird, dann hätte Mecklenburg-Vorpommern schon 2023 ein schlankes, schnelles Gesetz haben können – Ziele: Monitoring, Nachsteuerung, klare Zuständigkeiten –, dann hätte man parallel den Klimaschutzplan erarbeiten können, dann wären wir heute erheblich weiter. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Stattdessen haben Sie Jahre verstreichen lassen. Und jetzt setzt die Koalition dieses Muster fort mit einem vorläufigen Klimaschutzplan, der erneut den Eindruck erweckt, als sei Klimaschutz vor allem ein Verfahren zur Verschiebung von Entscheidungen. Und das ist nicht nur ein Problem im Kalender, es ist ein Problem im Haushalt. Wenn der belastbare Klimaschutzplan erst Ende 2028 kommt, dann ist der Doppelhaushalt 2028/29 politisch längst entschieden. Dann reden wir bei größeren Maßnahmen nicht mehr von 2028, dann reden wir realistisch über 2030, und das bedeutet, diese Koalition hat mal zehn Jahre einfach verschlafen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Diese Verschiebetaktik begründet die Koalition nun auch noch mit Beteiligung. Über Jahre hat sie sich selbst dafür gelobt, wie umfangreich die Öffentlichkeit beteiligt worden sei. Nur, diese Beteiligung drehte sich vor allem um Maßnahmen, also um genau das, was jetzt im Klimaschutzplan fehlt. Dann entscheiden Sie sich bitte: War diese Beteiligung gut? Dann gibt es keinen Grund, den ersten Maßnahmenplan erneut monatelang zu verschleppen. Oder war sie schlecht? Dann sollten Sie aufhören, sie als Ausrede für die Verzögerung des Gesetzes zu verkaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Beides gleichzeitig geht nicht. Und diese Verwechslung von Beteiligung und Verbindlichkeit zieht sich weiter durch. In der Abschlussberatung wurde ernsthaft so getan, als könne Öffentlichkeitsbeteiligung praktisch die Rolle eines Klimasachverständigenrates übernehmen. Diese Interpretation ist absurd. Ein Beteiligungsabsatz schafft keine unabhängige Prüfinstanz. Er schafft keine klaren Rechte auf Daten, keine Pflicht zur Stellungnahme, keine öffentliche Bewertung der Zielerreichung und keine unabhängige Kontrolle der Nachsteuerung. Bürger/-innenbeteiligung ist wichtig, aber sie ersetzt keine fachlich unabhängige Kontrolle der Landesregierung. Diese Politik des Vertagens hat Folgen. Wir gehen weiter davon aus, Klimaneutralität bis 2040 wäre für Mecklenburg-Vorpommern möglich gewesen, wenn diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht seit Jahren zum Aufschiebeverein geworden wären. Die Sektorzielstudie für das Zieljahr 2040 hat genau dafür einen Pfad beschrieben. Sie hat Maßnahmen benannt, sie hat gezeigt, was nötig wäre – nicht bequem, nicht konfliktfrei, aber möglich. Und was hat die Landesregierung daraus gemacht? Erst wurde aus 2040 das Jahr 2045, dann wurde der Referentenentwurf aufgeweicht, aus einer ernsthaften Solarpflicht wurde ein politisch entschärfter Rest. Reduktionsziele wurden gestreckt und jetzt wird auch noch der Moorschutz zur Bemühensformel verschandelt. Am deutlichsten sieht man diese Entkernung beim Moorschutz. Ohne konsequenten Moorschutz wird Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern nicht funktionieren. Das hat der Landwirtschaftsminister schon am Anfang dieser Legislaturperiode auch so gesagt. Entwässerte Moore sind eine der zentralen Emissionsquellen dieses Landes. Wer hier nur schöne Worte ins Gesetz schreibt, aber keine verbindlichen Schritte absichert, betreibt Symbolpolitik. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Aus dem Ziel, die Entwässerung von Moorböden bis 2045 schrittweise zu beenden, machen Sie eine unverbindliche Bemühensformel. Das klingt nach Moorschutz, wirkt aber wie eine politische Ausstiegsklausel. Und damit helfen Sie nicht einmal den Landwirt/-innen. Wer beim Moorschutz immer nur „Freiwilligkeit“ sagt, aber keine verlässliche Finanzierung, keinen klaren Zeitplan und keine Perspektive für neue Bewirtschaftungsformen schafft, schafft Unsicherheit für alle Beteiligten. Landwirt/- innen brauchen planbare Rahmenbedingungen, faire Angebote, langfristige Finanzierung, etwa für Paludikulturen oder andere Bewirtschaftungsformen oder eben naturverträgliche Moor-Photovoltaik. Verlässlichkeit entsteht nicht durch Wegducken, (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Verlässlichkeit entsteht durch klare Regeln, faire Übergänge und eine Landesregierung, die Verantwortung übernimmt. Das ist das Muster dieses Gesetzes, ehrgeizig angekündigt, konfliktscheu verhandelt und am Ende entkernt. Und ja, ich sage es deutlich, Stück für Stück wurde der Entwurf abgeschwächt. So entsteht kein Klimaschutzgesetz. So entsteht ein Gesetz, das Ziele aufschreibt, aber Entscheidungen vertagt. Dabei bräuchte Mecklenburg-Vorpommern das Gegenteil: klare Ziele, verbindliche Maßnahmen, Planungssicherheit für Kommunen, Wirtschaft, Landwirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Wer investieren soll, braucht Verlässlichkeit, wer Flächen umstellen soll, braucht einen fairen Rahmen, wer Gebäude saniert, Wärme plant, Busse bestellt, Solaranlagen baut und Moore wiedervernässt, braucht mehr als politische Absichtserklärungen. Wir haben als GRÜNE-Fraktion Änderungsanträge vorgelegt, um genau diese Lücken zu schließen, Klimaschutzziele wieder auf 2040 vorzuziehen und den Klimaschutzplan verbindlicher auszugestalten, einen unabhängigen Klimasachverständigenrat einzusetzen und die Nachsteuerung zu stärken. Die Koalition hat die Chance gehabt, aus einem schwachen Entwurf noch ein tragfähiges Gesetz zu machen. Sie hat sich für das Gegenteil entschieden. Deshalb ist unsere Bewertung klar, dieses Gesetz kommt zu spät, bleibt zu unkonkret, es verschenkt Potenzial. Das ist insgesamt Greenwashing eines Politikversagens. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zusammen mit dem jahrelangen Greenbashing seitens der CDU-Fraktion, (Minister Dr. Till Backhaus: Jetzt ist es aber langsam genug, du!) seitens der CDU auf Bundesebene lässt das (Minister Dr. Till Backhaus: Jetzt ist es gleich genug! Ihr fahrt die Wirtschaft gegen die Wand und wir sollen den Kopf hinhalten. Ihr spinnt wohl!) für den Klimaschutz zukünftig Schlimmes erwarten, ganz davon abgesehen, von den Klimaleugnern oder Klimawandelleugnern von rechts. (Minister Dr. Till Backhaus: Da muss ich doch noch mal was zu sagen.) Wir lehnen das Gesetz demzufolge klar ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Stephan J. Reuken, AfD: Wir lehnen das auch ab. Überlegen Sie sich das noch mal!) Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. (allgemeine Unruhe) Minister Dr. Till Backhaus: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Rainer Albrecht, SPD: Ihr müsst schon zuhören. – Torsten Koplin, Die Linke: Hallo! – Glocke der Vizepräsidentin) Diese letzten Aussagen, die Herr Terpe hier losgelassen hat, die weise ich erst mal in ganz klarer Art und Weise zurück. Wir wollen mal eines festhalten: Wenn man die Realität in dieser Gesellschaft anschaut, dann nehme ich zur Kenntnis, dass die Ampel in Berlin, das müssen Sie jetzt ertragen, uns ein Bundesklimaschutzgesetz vorgelegt hat – was steht da drin: Umsetzung 2045, Robert Habeck, im Übrigen, die Unterschrift, Punkt eins, Punkt eins, … (Marc Reinhardt, CDU: An dem die Sozis sich beteiligt haben, so wie immer.) Jetzt bin ich dran. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) … Punkt zwei, die Sektorenziele, die Sektorenziele, die er im Übrigen reingeschrieben hat, … (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) Ja, das ist ein schwer zu ertragen bei den GRÜNEN oder vielleicht auch bei anderen, aber die Fakten, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was haben Sie denn auf der Landesebene zu bieten? – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den Fakten muss man dann mal ins Auge schauen. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich glaube, wir nehmen auch zur Kenntnis, dass wir in einer Phase sind, wo im Übrigen die Wirtschaftsentwicklung und ausdrücklich die Energiekrise, die Wirtschaftskrise erkennbar ist, und wir in Mecklenburg-Vorpommern gesagt haben, wir werden das Prinzip mit der Brechstange, wie es in Berlin in der Ampel gemacht worden ist, unter den GRÜNEN, werden wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht durchführen. Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie … Minister Dr. Till Backhaus: Wir haben, wir haben … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister? Minister Dr. Till Backhaus: Nein, nein. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie … Minister Dr. Till Backhaus: Nein, möchte ich nicht, weil ich, ich weiß ja, was, was hier kommt. (Hannes Damm, fraktionslos: Ja, was? – Zuruf von Torsten Renz, CDU) So, das Zweite, das Zweite, ich will einmal ausdrücklich sagen, wir haben hier ein Gesetzgebungsverfahren innerhalb dieser Legislaturperiode vereinbart, und da war vollkommen klar, wir werden wissenschaftlich basierte Grundlagen legen. Ich gebe Ihnen nachher noch mal den Zettel, (Minister Dr. Till Backhaus zeigt ein Schriftstück.) wo im Übrigen die einzelnen Sektorenziele festgeschrieben sind. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Minister, wir zeigen hier keine Dokumente! Minister Dr. Till Backhaus: Dann muss man sich das vielleicht mal anschauen, das Gesetz, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht sollten Sie mal unseren Änderungsantrag lesen!) wo nämlich eindeutig die Sektorenziele festgeschrieben sind (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) und damit verbindliche Umsetzungsmaßnahmen einhergehen. Das halte ich mal ausdrücklich fest. Das Zweite ist die Finanzierung. Ja, die kommunale Familie ist von Herrn Peters angesprochen worden. Selbstverständlich, wenn Sie in den Anhörungen zugehört hätten, und dann auch die Maßnahmen, die sind abgesichert. Im Übrigen haben wir nicht nur die kreisfreien Städte, die Landkreise, sondern auch die größeren Städte haben wir mit aufgenommen, die im Übrigen von der Finanzierung her über das Finanzministerium mit abgesichert werden, haushalterisch abgesichert, nehme ich zur Kenntnis. Hätten Sie auch aufnehmen müssen. (Beate Schlupp, CDU: Was kann man denn absichern, wenn man es nicht beziffern kann?) Punkt zwei, Punkt zwei, was die Maßnahmen in der Landwirtschaft … (Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht hören Sie mal einmal zu! Da kann man nämlich sehen, wie groß das Interesse an dem Thema ist. (Thore Stein, AfD: Nicht so groß.) Aber wenn übermorgen, wenn wir übermorgen Kalamitäten haben, große Waldbrände oder andere Extremereignisse, (Hannes Damm, fraktionslos: Das ist nämlich eine Brechstange.) dann wird es heißen: Warum habt ihr nicht?! (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Dann hören Sie jetzt wenigstens mal zu! Die Maßnahmen sind im Einzelnen Ihnen auch erläutert worden, im Übrigen in großen Anhörungen draußen vor Ort. Die Diskussionen mit der Landwirtschaft, mit den Kommunen, mit den Umweltverbänden haben stattgefunden. Das war ein einmaliger Prozess, der hier stattgefunden hat, den ich selber mit begleitet und geführt habe. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir! Das sind keine Maßnahmen.) Und dann sind wir bei der Finanzierung. Ja, selbstverständlich, selbstverständlich sind hier Finanzierungsangebote. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, auch wenn Sie hier was anderes suggerieren – und wer Ihnen das auch aufschreibt, weiß ich auch ziemlich genau –, aber es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. (Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Freiwilligkeit funktioniert ja nicht.) Wir haben im Übrigen mit unserem Agrarumweltprogramm Riesenerfolg. Über 600.000 Hektar, über 600.000 Hektar sind da drin. Im Übrigen gehört die Moorschonende Stauhaltung, ein völlig überzeichnetes Programm, gehört dazu. Deswegen haben wir die Paludi-Richtlinie jetzt endlich auf den Weg gebracht. Das war nämlich unter, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was soll denn der Quatsch?! – Zuruf von Thore Stein, AfD) unter der Ampel nicht möglich. Und die 1,7 Milliarden Euro stehen explizit für den Moorschutz und dessen Weiterentwicklung, um daraus Wertschöpfungsketten, um den Menschen die Angst, den Eigentümern auch die Sorgen zu nehmen, stehen dafür zur Verfügung. Und ich sehe ja noch auch Bilder, Frau Schlupp, wenn ich Sie ansprechen darf, ich sehe die Bilder noch, so nach dem Motto, lasst hier Vorpommern nicht absaufen. Ich nehme das zur Kenntnis, das habe ich hier heute auch gesagt, wir haben 400 Projekte, 400 Projekte in diesem Land umgesetzt, mit der Landwirtschaft, mit den Bodeneigentümern, wo wir zwei oder drei Diskussionen gehabt haben und ansonsten eine sehr erfolgreiche Entwicklung. (Beate Schlupp, CDU: Ich kann schon aufzählen aus dem Kopf!) Das Letzte ist, wenn wir die Marktwirtschaft, die soziale Marktwirtschaft wollen, dann bin ich felsenfest davon überzeugt – der Zertifikatehandel, von dem Herr Peters spricht, dass er jetzt eingeschränkt werden soll, ja, warum soll er eingeschränkt werden, weil hier Zertifikate ausgereicht worden sind über die Kommission, die in China in dubiose Hände gekommen sind –, wir müssen vor Ort in diese Maßnahmen investieren. Und da sage ich mal hier ausdrücklich, dass wir davon ausgehen, dass ein Zertifikatehandel als marktwirtschaftliches Instrument auch und insbesondere für den Moorschutz damit ein Finanzierungsinstrument darstellt. Deswegen weise ich ein Greenbashing oder was weiß ich, diese Begriffe, die weise ich in aller Form zurück. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Washing, nicht Bashing!) Damit leisten Sie keinen, keinen Beitrag für den Klimaschutz, und vor allen Dingen, das hat man ja hier auch deutlich rausgehört, wo denn der Spannungsbogen ist, den einen ist es viel zu wenig, den anderen ist es viel zu viel, der Nächste sagt, wir brauchen das alles gar nicht. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das entbindet Sie doch nicht von Ihrer Pflicht, was zu tun!) Wer sich der Sache nicht annimmt und sich damit auseinandersetzt, welche Bedeutung der Klimaschutz, der Artenschutz, das saubere Wasser, die gesunde Ernährung und die Friedenspolitik anbetrifft, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wer sich damit nicht insgesamt, mit der Komplexität auseinandersetzt, (Thore Stein, AfD: Was hat das denn mit dem konkret zu tun? Das entscheiden die Wähler, nicht Sie, Herr Backhaus.) hat es nicht verdient, in diesem Landtag zu sitzen. (Torsten Koplin, Die Linke: Genau!) Das ist meine Grundüberzeugung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Falko Beitz. Falko Beitz , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir dieses Gesetz im vergangenen November in Erster Lesung beraten haben, habe ich gesagt, Klimaschutz funktioniert nur mit den Menschen und nicht gegen sie. (Thore Stein, AfD: Haben Sie die Menschen gefragt?) Heute, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) heute, nach vielen Monaten intensiver Beratungen, nach Anhörungen, Fachgesprächen und im Austausch mit Verbänden, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Kommunen, Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürgern können wir sagen, genau diesem Anspruch wird das Gesetz gerecht, (Thore Stein, AfD: Ha, ha, ha!) denn wir beschließen heute nicht einfach den ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung, wir beschließen ein Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren weiterentwickelt und verbessert wurde, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verwässert, nicht verbessert! – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) ein Gesetz, das von den Erfahrungen der Praxis profitiert, und ein Gesetz, das die Handschrift der regierungstragenden Fraktionen Die Linke und SPD trägt. Die Beratungen im Agrarausschuss waren intensiv. Vier Anhörungen, zahlreiche Stellungnahmen und viele Gespräche haben gezeigt, die Ziele des Gesetzes werden breit unterstützt. Gleichzeitig, das ist auch zu betonen, wurden Hinweise gegeben, wie wir klimaschutzwirksamer, praxistauglicher und akzeptierter gestalten können. Und genau das haben wir getan. Wir stärken den Klimaschutzplan als zentrales Steuerungsinstrument. Zur Steigerung der Transparenz und zur Förderung einer gemeinsamen offenen Zusammenarbeit wird der Klimaschutzplan 2026 vorläufig aufgestellt, bis Ende 2028 unter Einbeziehung der Öffentlichkeit weiterentwickelt und anschließend mindestens alle vier Jahre fortgeschrieben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Damit schaffen wir Verlässlichkeit und gleichzeitig die notwendige Flexibilität, um auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Entwicklungen reagieren zu können. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und wir stärken zudem die kommunale Ebene. Das ist schon angeklungen. Die Landkreise und die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte werden künftig verpflichtet, Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte zu erstellen beziehungsweise dann auch fortzuschreiben. Und gleichzeitig lassen wir die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein. Das Land unterstützt sie ab 2030 mit einer pauschalen Förderung von jeweils 50.000 Euro. Zudem sollen benachbarte Planungsräume ihre Konzepte aufeinander abstimmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf dem Moorschutz, und zwar aus gutem Grund. Wer in Mecklenburg-Vorpommern ernsthaft Klimaschutz betreiben will, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) kommt an den Mooren nicht vorbei. Unsere Moore sind einer der größten natürlichen Kohlenstoffspeicher Europas. Entwässerte Moore verursachen erhebliche Treibhausgasemissionen. Und deshalb gilt auch weiterhin: Moore müssen nass! Das hat unser Minister stets und ständig betont, und dabei bleibt es! (Hannes Damm, fraktionslos: Nur nicht per Gesetz.) Aber in den Anhörungen, Herr Damm, ist auch deutlich geworden, dass der ursprünglich vorgesehene Weg viele Fragen aufgeworfen hat, insbesondere Landnutzer, Wasser- und Bodenverbände sowie Fachleute haben darauf hingewiesen, dass starre Verbotsregeln die notwendige Akzeptanz gefährden können. Und deshalb haben wir gehandelt. Aus dem ursprünglich vorgesehenen Entwässerungsverbot wird nun ein anderer Ansatz. Das Land setzt sich dafür ein, die Entwässerung von Moorböden schrittweise bis 2045 einzustellen. Gleichzeitig wird 2035 eine umfassende Evaluierung (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) der Beteiligung der Fachleute und Verbände durchgeführt, um den Fortschritt beim Moorschutz zu bewerten. (Andreas Butzki, SPD: Jetzt halt doch einfach mal den Mund! – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Und ich will zur Kritik deutlich sagen, das ist kein Zurückweichen vom Ziel. Im Gegenteil, das Ziel bleibt bestehen, aber wir gehen den Weg dorthin gemeinsam mit den Menschen. Denn eines ist klar, Wiedervernässung kann dauerhaft nur gelingen, wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Landwirtinnen und Landwirte sowie die betroffenen Regionen diesen Weg mitgehen. Gefühlte Enteignungen schaffen kein Vertrauen, gefühlte Enteignungen schaffen Widerstand, und Vertrauen entsteht durch Beteiligung, durch Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) für neue Nutzungsformen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thore Stein, AfD: Dann sollten wir dem Gesetz nicht zustimmen heute.) Genau deshalb haben wir auch die sogenannte 2-Hektar-Regel aufgenommen: Künftig richtet sich die Regelung zur schrittweisen Erreichung von Wasserständen auf Flurhöhe auf landwirtschaftlich genutzten Mooren mit einer Größe von mehr als zwei Hektar. Damit stellen wir sicher, dass die Maßnahmen dort ansetzen, wo sie tatsächlich klimarelevant sind. Gleichzeitig vermeiden wir unnötige Belastungen und bürokratischen Aufwand bei kleineren Flächen. Und auch bei Waldmooren haben wir Hinweise aus der Praxis aufgenommen. Künftig wird unter klaren naturschutzfachlichen Voraussetzungen eine angepasste forstwirtschaftliche Nutzung geeigneter Baumarten ermöglicht. Und damit verbinden wir Klimaschutz, Naturschutz und wirtschaftliche Vernunft. Meine Damen und Herren, die vergangenen Monate haben auch eins gezeigt: Wir haben beim Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern längst begonnen. Wir haben inzwischen rund fünf Millionen Bäume gepflanzt. Wir schützen das Wasser als zentrale Ressource, das ist in diesem Haus noch mal deutlich geworden. Wir bauen unsere Wälder zu klimaresilienten Mischwäldern um. Wir treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien voran, und wir haben beim Moorschutz bundesweit Maßstäbe gesetzt. Dieses Gesetz beginnt also nicht bei null. Es gibt all diesen Maßnahmen erstmals einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Das Stichwort „Rahmengesetz“ ist heute schon gefallen. Und deshalb will ich auch heute noch einmal deutlich sagen, mit uns wird es keinen Klimaschutz mit der Brechstange geben. Wir setzen auf Anreize statt Zwang, auf Beteiligung statt Bevormundung, auf Zusammenarbeit statt Konfrontation, denn Klimaschutz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) denn Klimaschutz ist keine Aufgabe, die man gegen die Menschen durchsetzen kann, er gelingt nur gemeinsam mit den Menschen. Und mit dem heute vorliegenden Gesetz schaffen wir dafür die rechtliche Grundlage. Wir verankern das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 im Landesrecht analog zum Bund. Wir schaffen verbindliche Ziele für die einzelnen Sektoren und wir stärken die kommunale Ebene. Wir verbessern den Moorschutz und wir verbinden ökologische Verantwortung mit sozialer und wirtschaftlicher Vernunft. Das ist verantwortliche Klimapolitik für Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses mit dem kleinen heute eingereichten Änderungsantrag, redaktionellen Änderungsantrag unserer Koalitionsfraktionen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme mal den letzten Satz: Klimapolitik muss nicht gegen die Menschen gemacht werden, sondern für die Menschen. Und darin besteht ja genau die Verantwortung, weil die Menschen werden unter den Klimafolgen leiden. Und das heißt, man muss rechtzeitig verantwortliche Politik machen. Sie machen also mehr Schaden als an der Stelle Nutzen. (Zuruf von Falko Beitz, SPD) An den Minister gewandt noch mal die Sache: Also es ist ja gut und schön, wenn Sie Anlagen vorweisen für das Gesetz, die sind in der Regel nicht verbindlich. Das wird uns immer wieder gesagt, dass die Begründung und Anlagen nicht den verbindlichen Charakter haben wie das Gesetz selbst, der Gesetzestext. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und eine Sache aus der Erinnerung heraus, als hätte ich es geahnt: Mir war das Bauchgefühl schon bei dem ersten Gespräch, das wir in dieser Legislaturperiode über Klimaschutz und über Windkraftausbau gemacht haben, da hatte ich schon das Gefühl, das wird bis Ende der Legislaturperiode dauern, bis Sie ein Gesetz machen. Das sind fünf Jahre. Und dass ich jetzt sozusagen nach Nachrechnen rauskriege, Sie brauchen eigentlich zehn Jahre, bis Sie einen verbindlichen Plan haben, nämlich bis 2030, da ist die Enttäuschung noch viel größer. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ins Stammbuch von dir, Till. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister, ja, Klimaschutz ist eine reale Aufgabe, der wir uns widmen müssen. Und die SPD-Rhetorik hier, die Brechstange nicht benutzen zu wollen, können Sie noch so häufig bemühen – einen Gummihammer, mit dem Sie sich hier auf den Finger hauen, haben Sie trotzdem vorgelegt. Wetter, Klima, CO , das interessiert doch … Also das Wetter, 2 das Klima, aber auch das CO interessiert doch nicht, was 2 in irgendwelchen Paragrafen, Reden oder Sonstigem hier beschlossen wird. Das ist doch völlig irrelevant. Relevant ist doch nur, was am Ende tatsächlich den CO -Gehalt in 2 der Atmosphäre reduziert. Das ist doch die ganze wissenschaftliche Grundlage, auf der wir uns hier unterhalten. Was Sie hier aber gut gemeint vorlegen, sind Überschriften, wo wir die Wirkung nicht sehen, die Bezahlbarkeit unklar ist und die Umsetzbarkeit irgendwann mal in Zukunft besprochen werden soll. Und das ist doch das Problem von diesem Gesetzentwurf. Was kostet es? Wer setzt es um? Welche Prioritäten sollen denn gelten? Und wie verhindern wir, dass am Ende die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen die Rechnung zahlen? Wir in diesem Hause können das ja gar nicht absehen, weil wir gar nicht wissen, was am Ende in irgendwelchen Verordnungen oder sonst wo drinstehen mag. Das wird uns hier aus der Hand genommen. Aber das ist ja nichts Neues, das hat nichts mit diesem Gesetz zu tun, das hat was mit dem Selbstverständnis der regierungstragenden Fraktionen hier zu tun, denn das ist eine Landesregierung, die sich hier ein Parlament hält. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Klimaschutz braucht Innovation, (Patrick Dahlemann, SPD: Was ist das für ein Demokratieverständnis?!) Innovation, Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Anreize. Und das macht der CO -Preis, der CO - 2 2 Zertifikatehandel auf alle Sektoren, um das gleich dazu zu sagen, auf alle Sektoren. Und dann sehen wir marktwirtschaftlich, was funktioniert, was schnell funktioniert. Da brauchen wir kein einziges Gesetz, da brauchen wir keine einzige Verordnung. Und wenn die Moore so evident wichtig sind, dann müssen aber auch die, die die Flächen haben und sagen, ich mache jetzt eine Wiedervernässung, Geld dafür bekommen, dass sie das CO speichern. Sie sind Teil dieses 2 Systems. Es geht nicht darum, nur eine Abgabe, sondern auch der Entzug von CO aus der Atmosphäre muss 2 wirtschaftliche Anreize haben. Und dann sind wir fertig, dann brauchen wir hier kein Konzept, kein Gesetz. Wir brauchen keine Berichtspflichten, wir brauchen keine Konzeptpflichten, wir brauchen keine Prüfaufträge und wir brauchen keine staatliche Lenkung. Aber das ist der Nagel, den Sie hier mit Ihrem Gummihammer auf den Kopf treffen, das ist Maßlos-Hammer. Das sind Ihre Instrumente, und mit diesen Instrumenten versuchen Sie einfach alles zu erschlagen. Und am Ende müssen Sie feststellen, dass Sie überall noch weitere Steuergelder draufpacken müssen, um ein Pflaster draufzulegen, damit es diejenigen, die es umsetzen müssen, irgendwie ertragen können. Und deswegen lehnen wir dieses Gesetz aus voller Überzeugung ab, weil es ineffektiv, unnötig und überbürokratisch ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP, Thore Stein, AfD, und Sandy van Baal, fraktionslos) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sandy van Baal. Sandy van Baal , fraktionslos: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt Herausforderungen zum Klimawandel, und ja, es gibt aber schon Gesetzgebung zum Klimaschutz auf Bundesebene und auf EU-Ebene. Aus meiner Sicht ist dieses Klimaverträglichkeitsgesetz auf Landesebene nicht notwendig, brauchen wir nicht. Gehen wir mal da rein, schauen wir mal auf die Moore. Bis 2045 soll die Entwässerung eingestellt werden. Mir wurde auch zugetragen, dass das gestern auf dem Parlamentarischen Abend bei der KOWA noch durch SPD-Abgeordnete bestätigt worden ist. Ich war selbst nicht dabei. Also Entwässerung soll eingestellt werden. Nur die Fachleute dazu sagen selbst, dass nasse Nutzung bislang sich nicht rechnet. Das ist einfach so. Die Landesforschungsanstalt sagt es, der Bauernverband sagt es. Es gibt aktuell keinen Markt für diese Produkte, und die Entwicklung eines Marktes dauert ewig. Es gibt keine Verarbeitung, kein Lager, keine Logistik. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) Wir nehmen den Bauern den Boden unter den Füßen weg. Und wir bieten nichts Tragfähiges an mit diesem Gesetzentwurf. Konkret wird dieses Gesetz nur in einem Bereich, und zwar in der Land- und Forstwirtschaft. (Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.) Alles andere wird auf einen Klimaschutzplan verschoben, den der Landtag noch gar nicht beschließt. Präsidentin Birgit Hesse: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Sandy van Baal , fraktionslos: Nein, danke! (Thomas Krüger, SPD: Tja, das verstehe ich.) Das heißt, die Lasten sind klar verteilt. Die Landnutzer tragen die Lasten, und die großen Versprechen in dem ganzen Gesetz bleiben unverbindlich. Auch die Kommunen warnen. Der Städte- und Gemeindetag sagt, die Ziele sind so nicht erreichbar. Die 50.000 Euro pro Kreis reichen nicht einmal für das Konzept. Das ist kein Geld, das ist eine Geste. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Meine Damen und Herren, ein gutes Gesetz schafft Klarheit. Dieses schafft Unsicherheit, es schafft Bürokratie, es schafft Misstrauen gegen die Menschen, die dieses Land jeden Tag bewirtschaften. Präsidentin Birgit Hesse: Frau Abgeordnete, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage? Sandy van Baal , fraktionslos: Nein. Ich lehne dieses Gesetz ab, und zwar aus Verantwortungsgefühl gegenüber dem ländlichen Raum. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Landhagen. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute im Landtag sind! Ich rufe auf den Abgeordneten Hannes Damm. Hannes Damm , fraktionslos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Stellen Sie sich ein Kind vor, das mit einem unserer Küstenfischer auf die Ostsee rausfährt, aber die Netze, (Nikolaus Kramer, AfD: Mit welchem Küstenfischer denn? – Zuruf von Thore Stein, AfD) die Netze bleiben leer. Der Dorsch ist weg, nicht abgewandert, der ist ausgestorben. (Thore Stein, AfD: Ach so!) Wie erklären Sie das dem Kind? Stellen Sie sich den Wald vor, in dem Sie in Ihrer Kindheit gespielt haben – der Geruch von frischem Laub, von feuchtem Moos. Heute ist da nur noch graues, totes Holz, vertrocknet, weil es seit Jahren zu heiß ist und der Regen fehlt. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Meine Kinder fragen mich heute schon: (Horst Förster, AfD: Die armen Kinder! – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Papa, warum habt ihr den Wald sterben lassen? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Papa, warum tötet ihr die Tiere? (Thore Stein, AfD: Welcher Wald ist denn gestorben?) Wir verlieren unsere Lebensgrundlage nicht durch Zufall. Wir verlieren sie, (Stephan J. Reuken, AfD: Apokalyptiker! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Michael Meister, AfD) weil wir immer nur getan haben, was bequem genug war, und nie, (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD – Glocke der Präsidentin) was nötig gewesen wäre, obwohl wir es besser wussten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und sagen Sie nicht, niemand hätte gewarnt! Sieben Jahre lang Millionen junge Menschen auf den Straßen, (Paul-Joachim Timm, AfD: Ja.) Tausende Seiten Stellungnahmen (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) im Gesetzgebungsprozess, zuletzt ein Moorexperten-Appell im Agrarausschuss – alles haben Sie ignoriert. Ich habe vor über zwei Jahren mit der GRÜNEN-Fraktion einen Paris-kompatiblen Gesetzentwurf eingebracht, mit verbindlichen Regeln, sozialem Ausgleich und unabhängigem Klimaexpertenrat. Heute kommen wieder sieben Änderungsanträge von mir, weil dieser Entwurf inhaltsleer ist. Bei Energie, Verkehr, Wärme, den Kommunen, dem Moorschutz haben Sie zwei Stunden vor dem abschließenden Fachausschuss Beratungen gestrichen. Und Ihr Klimapfad 45, der bleibt sogar hinter dem Bund zurück, ermöglicht mehr CO -Ausstoß als selbst das Bun-2 desgesetz. Jeder Weg wurde versucht. Unsere parlamentarischen Initiativen konnten Sie nicht überzeugen, die Zivilgesellschaft nicht, nicht einmal die Wissenschaft. Also was bleibt? Soll ich in den Hungerstreik treten, ja? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wenn das Klimaschützer der „Letzten Generation“ machen, nennen Sie das Extremismus. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wussten Sie, dass Till Backhaus, als er bereits im Landtag saß, tagelang für ein Krankenhaus in den Hungerstreik getreten ist? Ich könnte mich jetzt auch hier, könnte ich mich jetzt hier am Pult festkleben. (Der Abgeordnete Hannes Damm stellt eine Tube Kleber auf das Rednerpult. – Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber wozu? Sie kennen, Sie kennen ja die Fakten! Sie verschließen bewusst die Augen, während diese Welt auf den Abgrund zurast. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Deshalb bleibt nur, sich von einer lebenswerten Zukunft zu verabschieden. (Julian Barlen, SPD: Hat der ernsthaft Klebstoff da?!) Meine restliche Redezeit nutze ich für eine Schweigeminute für das Klima, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Ministerin Stefanie Drese: Nein!) für unsere Lebensgrundlagen – aus Trauer, aus Wut und Entsetzen über so viel Wissenschaftsverweigerung und Verantwortungslosigkeit. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Sie jetzt am Ende Ihrer Rede sind. Ich weise darauf hin, Sie haben es wahrscheinlich selber schon bemerkt, dass es nicht gestattet ist, eine Klebetube oder was auch immer Sie da auf Ihr Pult gestellt haben. Ich bitte also, auch davon zukünftig Abstand zu nehmen. Da es sich hierbei um ein Redepult handelt und nicht um ein Schweigepult, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Horst Förster, AfD) würde ich Sie jetzt bitten, das Pult auch zu verlassen, und Sie auffordern, jetzt zu gehen, damit ich den nächsten beziehungsweise die nächste Rednerin aufrufen kann. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Schriftführer Henning Foerster: Ich habe gestoppt. – Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Schriftführer Henning Foerster: Ja jetzt, wo du wieder angefangen hast. – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Herr Abgeordneter, ich habe gerade kommentiert, was Sie hier abgezogen haben am Rednerpult. Sie können froh sein, dass ich das nicht anders geahndet habe. Ich finde das ein Stück weit auch respektlos. Insofern dürfen Sie jetzt Ihren Abschlusssatz bilden, und ich würde Sie dann auffordern, wieder zum Platz zu gehen. Vielen Dank! (Patrick Dahlemann, SPD: Kindergarten! – Zuruf von Michael Meister, AfD) Hannes Damm , fraktionslos: Vielen Dank! (Thore Stein, AfD: Klamauk! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Oh Gott! (Die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger stellt das Rednerpult ein.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Im Wesentlichen hat mein Kollege Herr Beitz unsere Position vorgetragen, und dafür danke ich ihm. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Aber ich möchte hier einiges aufräumen. Und zwar, Herr Peters, Sie haben sich hier hingestellt und haben gesagt, wir brauchen keine Landesgesetzgebung, weil der Bund und die Europäische Union alles regeln. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dann würde ich doch drum bitten, dass Sie Einfluss nehmen auf Frau Reiches Pläne (Marc Reinhardt, CDU: Niemals!) zur Veränderung oder zur EEG-Novelle, denn dort möchte sie nämlich die Pläne für Moor-PV streichen, also die Privilegierung für Moor-PV soll dort gestrichen werden. Wir haben aber in unseren Verhandlungen mit der Landesregierung extra reinverhandelt, dass wir im Paragrafen 10 die Freiflächen-PV-Anlagen, also auf landwirtschaftlichen Flächen, rausnehmen und tauschen, privilegieren die Moor-PV, weil das wichtig ist, dass wir Einkommen erzielen auf diesen Flächen. Genau darum geht es. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Also Sie müssen sich dann mit den Dingen auch beschäftigen. Und vielleicht noch ganz kurz ein Zitat von Frau Dr. Tiemeyer vom Johann Heinrich von Thünen-Institut aus der Anhörung – Sie waren ja einige, die hier jetzt gesprochen haben, waren bei der Anhörung überhaupt nicht dabei –, und sie sprach von einer, von einer Absenkung des Bodens im Durchschnitt unseres Landes – ich rede jetzt aber nicht von den mineralischen Böden, sondern von den organischen Böden – von 80 Zentimetern bis einen Meter. Dann sollten Sie sich vielleicht Gedanken machen, dass nicht wir mit dem Gesetz die Landwirte enteignen – es ist auch der völlig falsche Begriff, da komme ich noch mal drauf zurück –, sondern dass die Natur das selber macht. Wir sacken in einigen Bereichen unter den Meeresspiegel mit den Böden. Wir haben eine Sackung von acht Millimetern pro Jahr bei dieser Nutzung, wenn wir sie weiter so nutzen und einfach ein „Weiter so“ machen wie bisher. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was passiert dann?) Und wenn wir auf diese Sackung gucken, dann können wir uns einige Moore anschauen, die schon 60/70 Zentimeter unterm Meeresspiegel liegen. Wir entwässern das noch mit Deichen davor, bewirtschaften die Deiche. Dann frage ich mich, wie das in Zukunft weitergehen soll. Der Meeresspiegel steigt und wir kriegen das Wasser durch die Flüsse wieder ins Land hinein. Also man muss sich doch mit den Dingen mal auseinandersetzen. Also das würde ich in erster Linie sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, Daniel Peters, CDU, und Torsten Koplin, Die Linke) Das Zweite ist die Palu-Richtlinie. Die Palu-Richtlinie, die kam später. Es ist super, dass sich unser Minister dafür auf Bundesebene eingesetzt hat, dass wir dieses Geld bekommen. Wir haben ja das nicht ausgesetzt mit dem Bund – das auch noch mal an die Adresse von Herrn Damm, das muss ich sagen, und auch Herr Dr. Terpe –, das ist ja nicht ausgesetzt, sondern wir müssen es hinbekommen, dass wir Nutzung auf diese Flächen bekommen (Hannes Damm, fraktionslos: Das hat aber mit Ihrem Gesetz nichts zu tun.) und dass wir, dass wir Nutzung auf diese Flächen bekommen, dass die Landwirte mitgehen. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Wenn wir, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) wenn wir auf diesen Flächen es schaffen, dass wir mit Säcken und Binsen eventuell eine Nutzung erreichen (Thore Stein, AfD: Eventuell!) und dort über Biogasanlagen oder über Baustoffproduktion dann eine Nutzung bekommen, dann ist das wirklich sinnvoll, diese Flächen auch in Bewirtschaftung zu halten. Und unser Ansatz ist ja, dass wir sie nicht rausnehmen aus der Nutzung, sondern dass sie landwirtschaftliche Nutzflächen bleiben. Darum geht es eigentlich, dass sie die Nutzfläche bleiben, dass sie auch weiterhin bevorteilt werden und weiterhin auch zuwendungsfähig sind für alle Maßnahmen, die die GAP oder der mittelfristige Finanzrahmen uns zukünftig bringen. So, aber dass wir jetzt dieses Geld einsetzen genau für diese Flächen und dann gucken, wie wir damit weiterkommen, das ist doch der richtige Weg, mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam da draußen. Das noch mal an die Adresse auch für diejenigen, auch Herr Wulff, Sie waren bei der Anhörung auch nicht dabei. Frau van Baal, ich muss mal sagen, wenn Sie sagen, dass Sie, (Sandy van Baal, fraktionslos: Ich habe das Wortprotokoll, das konnte man gut lesen.) wenn Sie hier sagen, dass die nasse Nutzung sich nicht rechnet, dann haben Sie recht. Und dass Sie das Gesetz aber aus Verantwortung ablehnen für den ländlichen Raum, dann sage ich, wenn Sie Verantwortung für den ländlichen Raum übernehmen wollen, dann müssen Sie diesem Gesetz eigentlich zustimmen. (Thore Stein, AfD: Nein!) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5418. Und genau darum hätte ich gebeten, dass die Abgeordneten jetzt Platz nehmen, damit wir bei der Abstimmung auch genau nachverfolgen können, wer abstimmt, denn jetzt kommt ein kleiner Abstimmungsmarathon. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6618 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6618 bei Zustimmung durch den fraktionslosen Abgeordneten, Enthaltungen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6619 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6619 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6620 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6620 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6621 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6621 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6622 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6622 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6623 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6623 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6624 zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6624 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6633, soweit er Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6633 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einen fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Gruppe der FDP, AfD sowie einen fraktionslosen Abgeordneten und eine fraktionslose Abgeordneten abgelehnt. (Zuruf aus dem Plenum: Das ist schade!) Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6637 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Moment! Noch einmal bitte die Gegenprobe. Es tut mir leid, aber dadurch, dass es jetzt etwas komplizierter geworden ist … (Marc Reinhardt, CDU: Hammelsprung! – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Daniel Peters, CDU, und Torsten Renz, CDU) Noch einmal bitte die Gegenstimmen! – Und die Enthaltung! – (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6637 bei Zustimmung – ich hoffe, ich sag es jetzt richtig – durch die Fraktion Die Linke und der SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke und SPD und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 2 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6633, soweit er Artikel 10 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6633, soweit er Artikel 10 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einen fraktionslosen Abgeordneten, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 10 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke und SPD und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 11 bis 21 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 11 bis 21 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6609 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke und SPD und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Vielen Dank für die disziplinierte Abstimmung! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, Drucksache 8/6163, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschafts- und Europaausschusses, Drucksache 8/6608. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/6625 bis 8/6630 sowie ein Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6635 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6163 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (8. Ausschuss) – Drucksache 8/6608 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6625 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6626 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6627 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6628 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6629 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6630 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6635 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Stamer. Dirk Stamer , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heutigen Zweiten Lesung schließen wir die parlamentarische Beratung zur Siebten Novelle des Landeshochschulgesetzes ab. Damit liegt am Ende eines intensiven Gesetzgebungsverfahrens ein Ergebnis vor, das unsere Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig stärken soll im Wettbewerb um Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und damit auch im Wettbewerb um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Bereits in der Ersten Lesung habe ich für meine Fraktion deutlich gemacht, welche Richtung wir mit dieser Reform einschlagen. Wir wollen unsere Hochschulen besser aufstellen im internationalen und nationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Wir wollen gute Bedingungen für Lehre und Forschung schaffen. Und wir wollen erreichen, dass junge Menschen, die hier studieren und forschen, auch hier im Land Perspektiven finden. Nach der Überweisung in den Wissenschaftsausschuss wurde der Gesetzentwurf dort umfassend beraten. Ein zentraler Bestandteil dieses Beratungsprozesses war die öffentliche Anhörung. Ich danke hier an dieser Stelle allen Sachverständigen ausdrücklich für ihre Stellungnahmen und ihre Bereitschaft, die Reform aus ganz unterschiedlichen Perspektiven zu bewerten. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das Ergebnis dieser Anhörung ist aus unserer Sicht eindeutig und erfreulich. Die grundlegende Richtung der Novelle wird von der großen Mehrheit der Anzuhörenden ausdrücklich unterstützt. Und das gilt insbesondere für drei zentrale Bausteine dieser Reform: 1. das neue Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche an unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie sie seit dieser Novelle heißen, 2. die konsequente Verankerung einer Open Access Strategie und 3. die Verbesserungen beim Nachteilsausgleich und damit der sozialen Ausgestaltung des Studiums. Und diese breite Zustimmung zeigt, wir greifen keine abstrakten Reformideen auf, sondern reagieren auf reale Bedarfe an unseren Hochschulen. Gerade das Promotionsrecht an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist dabei ein entscheidender Schritt. Es geht ausdrücklich nicht um eine Absenkung wissenschaftlicher Standards, sondern um eine qualitätsgesicherte, klar begrenzte und evaluierte Öffnung in besonders forschungsstarken Bereichen. Wenn wir wollen, dass die besten Köpfe in Mecklenburg-Vorpommern bleiben oder zu uns kommen, dann müssen wir ihnen auch eine echte wissenschaftliche Entwicklungsperspektive bieten. Dazu gehört in geeigneten Bereichen auch der Weg zur Promotion, und zwar dort, wo Forschung bereits heute auf hohem Niveau stattfindet. Und das ist nicht nur eine Frage der Attraktivität für die Standorte Wismar, Stralsund oder Neubrandenburg, es ist auch eine Frage der Zukunftsfähigkeit unseres gesamten Wissenschaftssystems im Land. Denn klar ist auch, wer diese Perspektiven nicht bietet, verliert Talente an andere Bundesländer oder ins Ausland. Und ein weiterer Schwerpunkt dieser Reform ist die konsequente Stärkung der Open-Access-Strategie. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit öffentlichen Mitteln erarbeitet werden, sollen möglichst frei zugänglich sein. Und das ist nicht nur eine Frage der Transparenz, sondern auch der Innovationsfähigkeit. Forschung entfaltet ihren Wert nicht im Verborgenen, sondern im Austausch, im Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Open Access bedeutet daher auch mehr Wissenstransfer, mehr Anschlussfähigkeit und mehr Wirkung, wissenschaftliche Arbeit über die Hochschulen hinaus. Eng damit verbunden ist auch die Stärkung des Forschungsdatenmanagements. Auch hier geht es um die nachhaltige Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und um die Sicherstellung, dass Forschung nachvollziehbar, anschlussfähig und zukunftsfest organisiert ist. Ein dritter, auch ganz wesentlicher Baustein betrifft die Studienbedingungen an unseren Hochschulen. Mit der Novelle verbessern wir die Rahmenbedingungen für Studierende in verschiedenen Lebenslagen spürbar. Wir erleichtern zum Beispiel den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte. Wer Ausbildung, Berufserfahrung und Studierfähigkeit mitbringt, soll nicht an unnötigen Zugangshürden scheitern. Damit öffnen wir unsere Hochschulen stärker für Lebensrealitäten außerhalb des klassischen Bildungswegs und leisten zugleich einen Beitrag zu unserer eigenen Fachkräftesicherung. Gleichzeitig stärken wir aber auch den Nachteilsausgleich. Studieren muss auch dann möglich sein, wenn Menschen Verantwortung für Kinder übernehmen oder Angehörige pflegen. Und das Studium wird dadurch nicht erleichtert für diese Personen, aber es wird deutlich fairer ausgestaltet. Das betrifft ganz konkrete Fragen, Prüfungsformen, Fristen oder die Nutzung von Hilfsmitteln. Es geht also nicht um Privilegien, sondern um Chancengerechtigkeit, um Bildungsgerechtigkeit im realen Studienalltag. Darüber hinaus stärken wir auch die Gleichstellung und verankern den Anspruch eines diskriminierungsfreien Hochschulraums nicht nur programmatisch, sondern auch strukturell in Verfahren und Zuständigkeiten. Und das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Hochschulpraxis. Ein weiterer ganz wichtiger zentraler Punkt ist die Stärkung der studentischen Mitbestimmung durch das neu eingeführte verpflichtende studentische Prorektorat. Damit wird die Perspektive der Studierenden erstmals unmittelbar verpflichtend in der Hochschulleitung verankert. Und das ist ein ganz wichtiger Ausdruck moderner Hochschulgovernance. Wer Entscheidungen trifft, sollte die Perspektiven derjenigen kennen, die von diesen Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Beteiligung ist dabei kein Risiko, sondern ein Qualitätsgewinn, gerade in Fragen der Lehre, der Studienorganisation und der Weiterentwicklung von Studienangeboten. Schließlich stärken wir mit dieser Reform die Autonomie der Hochschulen und reduzieren bürokratische Belastungen. Wir schaffen mehr Spielräume für eigenverantwortliches Handeln und bauen Doppelstrukturen und unnötige Anzeige- und Zustimmungspflichten ab. Und das ist auch ein Ausdruck von Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen. Meine Damen und Herren, die Anhörung im Wissenschaftsausschuss hat nicht nur breite Zustimmung zu den zentralen Reformelementen gezeigt, sondern hat uns auch wertvolle Hinweise aus der Praxis geliefert. Und einige dieser Hinweise haben wir aufgegriffen und in Form von Änderungsanträgen in das Gesetzgebungsverfahren im Wissenschaftsausschuss eingebracht. Exemplarisch möchte ich einmal darstellen, dass wir hiermit den Gesetzentwurf zielgerichtet an einer Stelle verbessern, der aus der Praxis heraus konkreten Anpassungsbedarf hatte. Wir geben den Hochschulen in bestimmten Sonderfällen nun die Möglichkeit, selbst über die Vergabe von Freiversuchen entscheiden zu können. Dies hilft einerseits den Studierenden, denen sonst ein Freiversuch in bestimmten Konstellationen verwehrt geblieben wäre, und andererseits stärken wir damit auch die Autonomie der Hochschulen und bauen hier bürokratische Hürden ab. Und genau darin zeigt sich auch die Stärke dieses parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Wir beraten nicht nur, wir hören zu, wir prüfen und wir passen an, wenn es sachlich geboten ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Insgesamt setzen wir mit dieser Novelle ein klares Signal für die Weiterentwicklung unserer Hochschullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern, mehr Qualität, mehr Offenheit, mehr Autonomie und bessere Bedingungen für Studierende und Beschäftigte gleichermaßen. Damit stärken wir nicht nur einzelne Hochschulen, sondern den Wissenschaftsstandort in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Landeshochschulgesetz in der Beschlussfassung und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Wissenschafts- und Europaministerin Frau Martin. Ministerin Bettina Martin: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor knapp vier Monaten in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes habe ich Ihnen den Entwurf eines modernen, eines schlanken und leistungsstarken Hochschulgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern bereits dargestellt. Heute in der Zweiten Lesung blicken wir auf einen intensiven Beratungsprozess zurück. Der Wissenschaftsausschuss hat den Entwurf sorgfältig geprüft, diskutiert und auch ergänzt, wie wir es ja gerade auch gehört haben, und dafür möchte ich mich erst einmal sehr herzlich bedanken. Das Ergebnis, das wir heute zur Schlussabstimmung bringen, ist ein Gesetz, das nicht nur den aktuellen Herausforderungen unserer Wissenschaftslandschaft gerecht wird, sondern auch die Weichen für die nächsten Jahrzehnte stellt. Es ist ein Gesetz für mehr Autonomie, für mehr Gerechtigkeit und für eine Stärkung unseres Hochschul- und Wissenschaftsstandortes im nationalen, aber auch im internationalen Wettbewerb. Den Kern dieses Gesetzentwurfs habe ich Ihnen damals ja bereits vorgestellt. Wir haben eben auch die wichtigsten Punkte gehört. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit unsere Hochschulen ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit weiterentwickeln können. Wir erkennen an, dass Hochschulen nicht nur Orte der höheren Bildung, sondern zentrale Akteure für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität unseres Landes sind. Lassen Sie mich aber trotz allem die wichtigsten Säulen dieses Gesetzes noch mal in Erinnerung rufen, weil auch ich gerne noch mal einen Fokus darauf werfen möchte: 1. Die Stärkung des Studiums und der Studierenden Wir machen das Studium familienfreundlicher. Für Studierende mit Kindern oder Pflegeverantwortung schaffen wir mehr Flexibilität im Nachteilsausgleich. Wir erweitern den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte, indem wir die starren Fristen der Berufspraxis flexibilisieren und den Hochschulen mehr Spielraum geben. Und wir geben den Studierenden mehr Mitsprachemöglichkeiten. Das neue Gesetz schreibt vor, dass in jeder Hochschulleitung ein gewähltes studentisches Mitglied sitzt. Das ist ein Signal dafür, dass die Interessen der Studierenden in strategischen Entscheidungen nicht nur gehört werden, sondern eben auch mitbestimmend sind. 2. Die Stärkung der Forschung und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Wir würdigen die gewachsene Rolle der Fachhochschulen in der angewandten Forschung durch die Umbenennung in Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Noch wichtiger, wir eröffnen diesen HAW erstmals die Möglichkeit, in forschungsstarken Fachbereichen das Promotionsrecht zu erhalten. Dieses Recht wird nicht voraussetzungslos gewährt, sondern es ist ein qualitätsgesichertes Verfahren vorgesehen. Nur wenn externe, unabhängige Gutachter eine entsprechende Forschungsstärke bestätigen, wird dieses Recht gewährt. Damit können wir hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an unsere Standorte binden. Wir bieten also zusätzliche attraktive Entwicklungsperspektiven an, und das älteste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Europa, das die Bundesregierung und die Länder in allen Fragen der Entwicklung von Wissenschaft, Forschung und Hochschulentwicklung berät, der Wissenschaftsrat, hat diesen Gesetzentwurf sehr positiv in der Anhörung bewertet, und insbesondere das neue Promotionsrecht der HAWs hat er ausdrücklich gelobt und gesagt, dass hier eben ein sehr begrüßenswertes einheitliches Vorgehen angestrebt wird und die Entwicklung gemeinsamer Standards unterstrichen wird. Zudem verankern wir den Open Access – wir haben es gerade gehört – als gesetzliche Aufgabe. Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung sollen frei zugänglich sein. Das ist ein Bekenntnis zu Transparenz, zu wissenschaftlichem Fortschritt und zur Barrierefreiheit im digitalen Raum. 3. Auch wichtig für die Hochschulen – Bürokratieabbau und mehr Autonomie Wir entlasten die Hochschulen von unnötigen Berichtspflichten, von Anzeigepflichten für Prüfungsordnungen, für Forschungsfreisemester oder für die Bewirtschaftung von Körperschaftshaushalten. All das fällt weg. Wir vertrauen den Hochschulen, wir stärken ihre Selbstverwaltung und geben ihnen den Rücken frei, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich auf Forschung, auf Lehre und auf den Transfer. Meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) meine Damen und Herren, auf dem Weg zur heutigen Abstimmung in Zweiter Lesung wurden in der Ausschussbefassung noch einige wichtige Fragen geklärt. So trägt der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke einigen notwendigen Anpassungen Rechnung, die wir ausdrücklich auch mittragen. Mit einer wirklich wichtigen Änderung wird die gesamte Region, zum Beispiel Greifswald, gestärkt, was Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit angeht, nämlich mit der Ermächtigung, das Klinikum Karlsburg in die öffentlichrechtliche Struktur der Universitätsmedizin Greifswald zu integrieren. Durch die einheitliche und dauerhafte öffentlich-rechtliche Struktur können die universitären Aufgaben an beiden Standorten der Hochleistungsmedizin, nämlich Forschung, Lehre und Krankenversorgung, optimal wahrgenommen werden. Ganz klar, mit dieser Änderung wird das Ziel des Gesetzentwurfes, nämlich die Stärkung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes MV und die Verbesserung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsmedizin weiter beziehungsweise noch intensiver verfolgt, und auch das gerade angesichts der Krankenhausreform, die das, solche Schritte auch notwendig macht. Das Zusammengehen der beiden Kliniken ist eine echte Win-win-Situation, von der alle Seiten profitieren, Karlsburg, die Klinik, natürlich auch die Universitätsmedizin, aber vor allem auch die Patientinnen und Patienten in der Region Vorpommern, denn unser gemeinsames Ziel ist es, im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern den Bürgerinnen und Bürgern die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen. Bereits jetzt wird aus dem einstigen Versorgungshaus ein Krankenhaus mit wissenschaftlicher Forschung, etwa im Bereich der Diabetologie. Die Erfahrungen fließen in neueste Studien ein und tragen so zur Verbesserung von Krankheitserkennung und Behandlungsmöglichkeiten bei. Ich selbst war vor Kurzem in Karlsburg vor Ort und konnte mich davon überzeugen, dass die Aktivitäten für die Zusammenlegung wirklich auf Hochtouren laufen. Die Integration dieses renommierten und spezialisierten Fachkrankenhauses für Herz- und Gefäßmedizin in die Strukturen der UMG sichert nicht nur die Forschung und Lehre in diesen kritischen Fachbereichen, sie garantiert auch, dass die hochwertigen medizinischen Leistungen in der Region langfristig in öffentlicher Hand bleiben und eine nicht nur stabile, sondern wirklich hochklassige Gesundheitsversorgung gewährleistet wird. Eine weitere Änderung aus dem Ausschuss zielt darauf ab, Freiversuchsmöglichkeiten für Studierende auch in den Fällen zu erhalten, in denen Fristen für einen Freiversuch aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen bereits verstrichen sind. Wir gewährleisten damit mehr Chancengerechtigkeit. Die Vorschläge zeigen, wir hören zu, wir passen uns an, wenn es notwendig ist, um das Gesetz praxistauglich und rechtssicher zu machen. Wir stehen heute vor einer hochschulpolitisch bedeutsamen Entscheidung. Mit diesem Gesetz senden wir ein klares Signal: Mecklenburg-Vorpommern ist ein Standort, der Wissenschaft wertschätzt, der Innovation fördert und der den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wir investieren in die Zukunft unserer Jugend durch ein familienfreundliches Studium, wir investieren in die Zukunft unserer Wirtschaft durch forschungsstarke Hochschulen und Open Access und wir investieren in die Zukunft unserer Gesundheit durch eine leistungsfähige, moderne und effiziente Universitätsmedizin. Die Ausschüsse haben ihre Arbeit getan, die Fraktionen haben ihre Positionen eingebracht, der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen schließt die letzten Lücken. Ich bitte Sie daher, dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes in der Fassung der Ausschussberatungen unter Berücksichtigung des Änderungsantrages von Linke und SPD zuzustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern als Wissenschaftsland aufblüht. Lassen Sie uns die Weichen stellen für eine starke, für eine autonome und zukunftsfähige Hochschullandschaft. Ich bitte um Annahme des Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Timm. Paul-Joachim Timm , AfD: Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, bereits während der Ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat meine Fraktion deutlich gemacht, dass die knappen personellen und sachlichen Ressourcen besser vollumfänglich der Lehre und Forschung zur Verfügung stehen sollten und eben nicht wieder im Sinne einer Ideologie quotiert werden. Beispielsweise sollen laut Gesetzestext Fachbereiche ab 150 Mitgliedern eine Professorin aus ihrem Fachbereich für Gleichstellungsfragen wählen. Diese soll dann für ihre Aufgaben mindestens 25 Prozent Freistellungsanspruch haben und räumliche und sachliche Ausstattung genießen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir nach Greifswald gucken, da gibt es eine zentrale Stelle für Gleichberechtigung mit mehreren Mitarbeitern, zwei Hände voll, und jede Fakultät hatte eine eigene Gleichstellungsbeauftragte. Da muss man sich fragen, ist das wirklich noch verhältnismäßig, gerade wenn wir uns in den Haushaltsverhandlungen hier um jede Professorenstelle streiten, die uns wirklich nach vorne bringen würde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wieder einmal werden den Hochschulen neue Aufgaben zugewiesen, wobei die Finanzierung aus der Grundfinanzierung, also aus der Substanz der Hochschule selbst erfolgen soll. Frau Ministerin, Sie halten den Hochschulen eben nicht den Rücken frei. Hier wären wir mal über Erläuterungen froh gewesen, wie dies alles trotz knapper Mittel dann finanziert werden soll. Nichts von der Ministerin und nichts vom Seniorpartner der Koalition hier an dieser Stelle. Eine weitere Kritik betrifft die im Koalitionsvertrag festgelegte Absicht, die Kooperation zwischen den Unimedizinen verbessern zu wollen. Nun sind hierzu im Gesetz einige Maßnahmen vorgesehen, um dieses Ziel dann zu erreichen, welche aber beim wissenschaftlichen Vorstand der Unimedizin Greifswald ausweislich der Anhörung auf wenig Gegenliebe stoßen. So wurde in den eingereichten Stellungnahmen sowie in der Expertenanhörung betont, dass die beiden Unimedizinen bereits gut vernetzt seien und schon zusammenarbeiten würden. Oh Wunder! In Bezug auf die geplanten Änderungen im Gesetzestext wurde betont, dass beispielsweise die für Vorstände der Unimedizin, der wissenschaftliche Vorstand, der ärztliche Vorstand, der kaufmännische Vorstand und der Pflegevorstand bereits im Landeshochschulgesetz festgelegt sind und daher die Schaffung eines weiteren Vorstandsbereichs per Satzung und nicht per Gesetz fragwürdig erscheine. Ähnlich verhält es sich mit dem geplanten Beirat, durch den ein weiteres bürokratisches Instrument, und man muss ja schon die Angst haben, dass ein neues bürokratisches Monster eingeführt und auf den Weg gebracht wird. Seit 2020 gibt es mit beiden Universitätsmedizinen einen Vertrag zur Kooperation. Dieser regelt umfassend, demzufolge ist diese Änderung einfach unnötig. Und so können Sie auch unseren Änderungsantrag verstehen, der das bitte ersatzlos streicht. Ein weiterer Punkt, den wir kritisch sehen, ist die Einführung einer Zivilklausel, denn im Rahmen von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie können die Hochschulen im Land ohnehin grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie sicherheitsrelevante Forschung zulassen wollen oder eben auch nicht. Zudem bindet Artikel 18a der Landesverfassung die Hochschulen in ihrer Verantwortung. Aus diesem Grund erscheint uns die Änderung hier überflüssig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen Sie sich für Frieden an der Stelle ein, wo es nottut, aber hier ist es überflüssig! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was uns im Gesetz aber am meisten gefehlt hat, das sind die allzu großen Schritte, zu denen Sie eben nicht bereit sind. Dies wären für uns zum einen die Einführung einer Studiengebühr für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland und zum anderen die Schaffung eines Austrittsrechts aus der verfassten Studentenschaft, der wir politische Einseitigkeit und Zweckentfremdung von Mitteln vorwerfen, und das aus guten Gründen. Letzteres betreffend haben wir einen ergänzenden Änderungsantrag geschrieben, der das Landeshochschulgesetz um eine Vorschrift ergänzen soll, die Hochschule beziehungsweise die Aufsichtsbehörde mit einer Möglichkeit auszugestalten, auf rechtswidriges Verhalten der Studentenschaft mit angemessenen und wirksamen Mitteln zu reagieren. Gucken Sie nach Hessen! Paragraf 87 des Hessischen Hochschulgesetzes gibt es vor. Die neue Regelung sieht insbesondere die Androhung und Festsetzung von Ordnungsgeldern vor und die Möglichkeit, zukünftig Beiträge befristet zu sperren, wenn rechtswidrige Verwendungen festgestellt werden. Damit wird eine klare, rechtssichere Grundlage geschaffen, um die Rechtsaufsicht effektiv auszuüben und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten sicherzustellen. Nach der jetzigen Rechtslage unterliegt die Studentenschaft der Rechtsaufsicht der Hochschule. Diese Aufsichtsbefugnis ist aber bisher weitgehend wirkungslos, da sie lediglich eine nachträgliche Beanstandung rechtswidriger Handlungen ermöglicht. Tatsächlich gab es allein an der Universität Greifswald – ich frage jetzt auch mal alle anderen Hochschulen in diesem Land ab – seit 2014 insgesamt 14 Rechtsverstöße, gegen die nicht viel unternommen werden konnte. Dies wollen wir ändern. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dies müssen wir sogar ändern! Insgesamt wurden unsere Änderungsanträge – oh, wen wunderts – abgelehnt in den Ausschussberatungen. Wir haben sie heute der Vollständigkeit halber noch mal eingereicht, um zu protokollieren, wie es ab dem September 2026 hier in diesem Bundesland auf dem hochschulpolitischen Parkett weitergehen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da uns mehr trennt als eint und diese Novelle sowieso schon sehr, sehr lange auf sich warten gelassen hat, werden wir diesem Gesetzentwurf der Landesregierung in der jetzigen Fassung nicht zustimmen, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf ist symptomatisch, lange angekündigt und am Ende visionslos, ganz kleine Schritte mit ganz großen Ankündigungen. Wir haben die Worte gerade wieder gehört: Mehr Autonomie, mehr Selbstbestimmung, weniger Bürokratie. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, der bildet das alles gar nicht ab. Was bleibt, der fehlende Mut zu echten Veränderungen und aus meiner Sicht Misstrauen gegenüber den Hochschulen unseres Landes. Ja, ein bisschen Autonomie hier, ein paar Anzeigepflichten weniger dort und gleichzeitig, das muss man sich vorstellen, gleichzeitig neue Bürokratie an anderer Stelle, und zwar jedes Mal im Klein-Klein. Und ein besonderes Beispiel dafür ist Paragraf 38 Absatz 12. Was zunächst gut klingt, ein einfaches ärztliches Attest soll ausreichen, um die Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich zu bestätigen, aber dann kommt das Entscheidende: „… es sei denn, … hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen lassen“, lägen vor. Was bedeutet denn das juristisch? Eine Beweislastumkehr. Bisher musste der Studierende, der Student seine Prüfungsunfähigkeit nachweisen, künftig muss das die Prüfungsbehörde begründen, warum sie das ärztliche Attest anzweifelt und einen positiven Nachweis der Prüfungsunfähigkeit führen soll. Sie verkaufen das als Bürokratieabbau, faktisch ist es das nicht. Aber das eigentliche Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, das, was im Gesetz gerade nicht drinsteht, das eigentliche Problem ist das, was fehlt. Die finanziellen Ressourcen, über die haben wir in der letzten oder in dieser Legislatur vielfach gesprochen, und zwar am Beispiel der Zielvereinbarung in den Haushaltsdebatten oder auch dann, wenn Brandbriefe von Rektoren ihre eigenen Mitarbeiter erreichen oder eine ganze Bürgerschaft uns auffordert, uns für die Ausfinanzierung der Hochschulen einzusetzen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Aber auch hier Aufgabenübertragungen im Gesetz, natürlich würde man sagen, ohne Aufstockung der Haushaltsmittel. Die erste Forderung ist also echte finanzielle Ausfinanzierung und echte finanzielle Autonomie. Unsere Hochschulen bekommen ein Budget. Sie nennen das Globalhaushalt. Aber ein Globalhaushalt, bei dem weiterhin Stellenpläne geführt werden und Personalentscheidungen faktisch durch das Ministerium kontrolliert werden, ist kein echter Globalhaushalt. Das ist Verwaltung bis ins Detail. Und auch hier, das ist Misstrauen gegenüber unseren eigenen Hochschulen. Selbst der Wissenschaftsrat mahnt inzwischen an, Wissenschaft braucht mehr Eigenverantwortung und weniger kleinteilige Steuerung. Und genau das ist es, was diesem Gesetz fehlt. Unsere zweite Forderung: eigenständige Berufungsrechte für die Hochschulen. Viele Bundesländer haben inzwischen den Hochschulen längst weitgehend deutliche Berufungsrechte eingeräumt, und Mecklenburg-Vorpommern fasst sie gar nicht an, sondern bleibt beim alten Denken. Die Folge, Berufungsverfahren dauern zu lange, exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler springen gegebenenfalls ab und Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Vorpommern verliert im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Das ist der Preis von Verzögerungspolitik. Deshalb haben wir vorgeschlagen, Hochschulen mit rechtssicheren Berufungsverfahren eigenständige Berufungsrechte zu übertragen, selbstverständlich unter Rechtsaufsicht des Ministeriums, nicht, dass wir uns an dieser Stelle missverstehen. Unsere dritte Forderung: Promotionsrecht in Architektur und Design. Die Koalition hat zu Recht entschieden, das Promotionsrecht den HAW einzuräumen und auch das Promotionsrecht für künstlerische Arbeiten an die Hochschule für Musik und Theater zuzuweisen. Aber was ist mit den Architekturstudierenden und den Designstudierenden? Sie arbeiten genauso. Sie entwickeln praxisbasiertes Wissen, das für Wirtschaft und Gesellschaft relevant ist. Aber sie, sie dürfen nicht promovieren, weil dieser Entwurf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften an dieser Stelle nämlich außen vor lässt. Das ist keine mutige Wissenschaftspolitik, das ist Halbherzigkeit. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz hätte eine echte Reform dringend nötig gehabt: mehr Vertrauen, mehr Freiheit, weniger staatliche Detailsteuerung. Die Hochschulen in unserem Land verdienen das. Die Studenten, die Wissenschaftler, die Rektoren, sie alle haben in der Stellungnahme klargemacht, wo der Schuh drückt. Wer das nicht hören will, muss sich nicht wundern, wenn der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Wir werden uns an dieser Stelle enthalten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Dr. Trepsdorf. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Torsten Renz, CDU: Oha!) sehr verehrte Frau Präsidentin, ich halte diese Rede justamente für meinen sehr geschätzten Kollegen Christian Albrecht, der leider erkrankt ist. Beste Grüße aus diesem Hohen Hause nach Rostock! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der Gesetzesentwurf ist ein gutes Signal für unsere Hochschulen und den Wissenschaftsstandort. Er stärkt die Wissenschaft, demokratische Mitbestimmung, soziale Teilhabe und gesellschaftliche Verantwortung in gleichem Maße. Hochschulen sind Orte wissenschaftlicher Innovation, demokratischer Debatten und gesellschaftlicher Entwicklung. Sie bilden Fachkräfte aus, entwickeln Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit und tragen wesentlich zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes bei. Der Gesetzesentwurf – und da muss ich meiner Vorrednerin leider Gottes widersprechen – trägt diesen Tatsachen Rechnung. Er sorgt für bessere Studien- und Lehrbedingungen, weniger bürokratische Hürden, eine stärkere Universitätsmedizin und moderne Hochschulstrukturen. Er ist ein wichtiger Schwerpunkt für die Weiterentwicklung unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie leisten längst mehr als nur praxisnahe Lehre. Sie betreiben hochwertige Forschung, arbeiten eng mit Unternehmen zusammen, mit Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren. Ebenso ausdrücklich begrüßen wir die stärkere Verankerung von Open Science und Open Access. Da hat mein Kollege Dirk Stamer schon hinreichend ausgeführt zu der Thematik. Vielen Dank! Öffentlich finanzierte Forschung sollte möglichst auch öffentlich zugänglich sein. Wissen darf kein Luxusgut sein, das hinter teuren Bezahlschranken verschwindet. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern profitieren kleinere Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Vereine und soziale Träger von einem offenen und barrierefreien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, denn offene Wissenschaft stärkt Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt. Meine Damen und Herren, ein weiterer zentraler Fortschritt betrifft die Demokratisierung der Hochschulen. Künftig soll an jeder Hochschule ein studentisches Mitglied stimmberechtigter Teil der Hochschulleitung sein. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, denn wer kennt die Herausforderungen, die der Hochschulalltag mit sich bringt, besser als die Studierenden selbst? Wer erlebt die Auswirkungen von Prüfungsordnungen, Studienorganisationen, Wohnraummangel oder psychischen Belastungen unmittelbarer als die Studierenden selbst? Gleichzeitig werden die Aufgaben der Studierendenschaften erweitert. Sie sollen künftig noch stärker zu Chancengleichheit, Teilhabe und dem Abbau von Benachteiligung beitragen. Das entspricht auch nach unserem Dafürhalten einem modernen Hochschulverständnis. Besonders wichtig ist uns außerdem die soziale Öffnung der Hochschulen. Noch immer entscheidet die soziale Herkunft in Deutschland zu häufig über Bildungswege und Bildungschancen. Deshalb ist es richtig, dass berufliche Qualifikationen künftig leichter Zugang zum Studium erhalten. Zu den spannendsten Leuten, das muss ich Ihnen an dieser Stelle ganz persönlich sagen, die ich in meinem Leben getroffen habe, das waren eben jene, die erst nach Irrwegen oder nach einer beruflichen Qualifikation späterhin den Weg zu einer akademischen Qualifikation gefunden haben oder eben einige Jahre an Berufserfahrung mit investiert hatten. Gute Hochschulpolitik erkennt diese Biografien ganz bewusst an. Ebenso begrüßen wir die Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Studium, Familie und Pflege. Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen leisten häufig einen täglichen Kraftakt. Künftig müssen Prüfungsordnungen hierfür ausdrücklich Nachteilsausgleiche vorsehen. Das ist nicht nur familienfreundlich, sondern vor allem auch eine Frage der Chancengleichheit. Werte Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Stärkung von Gleichstellung und Antidiskriminierung. Hochschulen sollen eben fördern, dass Vielfalt nach vorn gebracht wird und Diskriminierung aktiv entgegengewirkt wird. Sie müssen Orte des Respekts, der Offenheit und der demokratischen Kultur sein. Gerade eben auch in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung ist das wichtiger denn je. Wissenschaft lebt von Vielfalt, von unterschiedlichen Perspektiven und von offenem Austausch. Von besonderer Bedeutung ist für die Zukunft unseres Landes außerdem die Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald. Das sind die Garanten für Spitzenforschung, Fachkräftegewinnung, Innovation und regionale Versorgungssicherheit. Beide Standorte stehen vor erheblichen Herausforderungen, vom Fachkräftemangel über steigende Kosten hin. Es wurde hierzu außerordentlich ausgeführt, verehrte Kolleg/-innen, es ist nicht spektakulär, aber dennoch wichtig sind die vorgesehenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Hochschulen sollen mehr Eigenverantwortung erhalten und von unnötigen Verwaltungsaufgaben entlastet werden, denn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten ihre Zeit in Forschung und Lehre investieren, im direkten Kontakt mit den Studierenden, und nicht überflüssige Genehmigungs- und Anzeigeverfahren rauszögern. Moderne Hochschulpolitik braucht Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Hochschulen. Wenn wir diesen Gesetzentwurf insgesamt betrachten, dann erkennen wir eine klare Richtung: Wir stärken Wissenschaft und Innovation, wir bringen demokratische Mitbestimmung nach vorn, wir verbessern die Hochschulbildung, wir fördern Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit und stärken Gleichstellung und Antidiskriminierung. Dabei entwickeln wir die Universitätsmedizin weiter und schaffen moderne und handlungsfähige Hochschulstrukturen. Natürlich wird dieses Gesetz nicht allen Herausforderungen gerecht. Fragen der Hochschulfinanzierung, des studentischen Wohnraums, gute Arbeitsbedingungen im Wissenschaftssystem oder soziale Absicherung bleiben weitere politische Aufgaben. Aber dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine Hochschule darf kein exklusiver Ort für wenige sein. Sie muss offen für unterschiedliche Bildungsbiografien sein, für Menschen mit Familie, für beruflich qualifizierte und internationale Studierende, insgesamt auch ein Ort für kritisches Denken. Deshalb unterstützt die Linksfraktion diesen Gesetzesvorschlag ausdrücklich. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes wird rechtsförmlich die bundesweit sich vollziehende Entwicklung der Fachhochschulen hin zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften vollzogen. Mit der Änderung der Bezeichnung verbindet sich der Wunsch und die Erwartung – vermutlich von vielen – an die Hochschulen, als Standort von Wissenschaft und Forschung aufzutreten und sich zu stärken. Als Ansporn wird das Promotionsrecht für forschungsstarke Teilbereiche der Hochschulen nach gutachterlicher Evaluation in Aussicht gestellt. Bisher bedurfte es ja da an der Stelle einer Kooperation mit den Universitäten. Und es ist ja ohnehin auch in dem Landeshochschulgesetz jetzt das Gebot der Kooperation zwischen den Hochschulen und auch den Universitätsmedizinen erwähnt. In der Anhörung wurde der Zielkonflikt thematisiert, was die Promotion betrifft. Seitens der Universitäten wurde sehr dafür geworben, die bestehenden Forschungskooperationen weiterzuführen und eher zu stärken und nicht infolge des Promotionsrechtes, was dann eingeräumt ist, die Kooperation zu schwächen. Dieses Anliegen unterstützen wir als Fraktion ausdrücklich. Die im Gesetz bürokratisch etwas entschlackten Möglichkeiten, die kooperieren zwischen den Hochschuleinrichtungen, weisen in die gleiche Richtung. Auch steht die Entwicklung des Promotionsrechtes unter dem Evaluationsvorbehalt nach zehn Jahren, sodass insgesamt eine ausgewogene Novellierung diesbezüglich entstanden ist. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gebot der diskriminierungsfreien Hochschule wird der freiheitlichdemokratische Charakter der Hochschulen gestärkt. Die Studienbedingungen für Studierende mit Kindern werden durch Flexibilisierungen ebenfalls gestärkt. Die studentische Mitbestimmung wird durch die Installation einer studentischen Prorektorin, eines Prorektors verbessert, wobei aus Sicht der Studentenschaft auch der Wunsch geäußert wurde nach personeller Unterstützung bei der Sacharbeit. Dieser Wunsch wurde ebenfalls vorgetragen. Aber deutlicher noch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde durch die studentischen Sachverständigen in der Anhörung die für die Kommilitoninnen und Kommilitonen angespannte und mitunter auch prekäre Situation im Hinblick auf die Finanzierung ihres Lebensunterhalts thematisiert. Viele müssen dazuverdienen und geraten unter Druck bezüglich der Regelstudienzeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen als Abgeordnete, wenn man verbunden ist mit der Gesellschaft, dass die Studentenschaft auf eine BAföG-Reform wartet. Und das betrifft auch viele Eltern, die eine höhere Unterstützung ihrer Kinder nicht leisten können. Umso unverständlicher ist die Kehrtwende der Bundesforschungsministerin Bär. Und wir sollten alle als Abgeordnete und vielleicht auch die Regierung darauf hinwirken in Berlin, dass die BAföG-Reform doch noch kommt. Ebenfalls geregelt wird der freie Zugang zu Forschungsdaten. Das ist ja auch schon genannt worden in den Reden. Ich weise aber darauf hin, dass wir da natürlich möglicherweise auch ein Resilienzproblem haben, das wir immer im Auge behalten müssen, weil ja Forschungsdaten aus Spionagegründen abgegriffen werden können. Weitere Regelungen zum Fortbestand der Umsatzsteuerfreiheit im Zusammenhang der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Hochschulen und ihren hoheitlichen Aufgaben, diese Regelungen sind sachgerecht nach unserer Meinung, und auch das Verbleiben der Mieteinnahmen für Liegenschaften des Landes bei den Hochschulen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden dem zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Böhringer. Noah Böhringer , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Ministerin! Schaue ich mir den Antrag an, sehe ich das Ganze vom Prinzip her ähnlich wie Frau Hoffmeister. Ein bisschen ist es wie eine Bestandsaufnahme: Wir schauen uns mal ein bisschen an, was läuft eigentlich schon an den Universitäten, was haben die Universitäten eigentlich selber schon verändert, und wir schreiben das erst mal auf. Nichtsdestotrotz muss ich lobend auch hervorheben, dass Sie ein paar Sachen gefunden haben, die noch geändert werden müssen. Beispielsweise, dass der studentische Prorektor die Möglichkeit hat, mit abzustimmen, und nicht nur beratend ist, ist eine große Änderung. Mir fehlt aber persönlich, ehrlich gesagt, auch ein bisschen der Mut und auch ein bisschen der Weitblick. Ich finde es schön und gut, (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) ich finde es schön und gut, dass wir den Studierendenschaften neue Aufgaben geben. Gleichzeitig frage ich mich auch, wie sollen die Studierendenschaften diese Aufgaben erledigen. Wir reden von Teilhabe, von Gleichberechtigung. Teilhabe und Gleichberechtigung funktionieren immer nur, wenn ich die finanziellen Mittel habe. Was mache ich, wenn ich jemanden habe, der beispielsweise einen Gebärdendolmetscher braucht? Was mache ich mit ausländischen Studierenden, die sich an der Studierendenschaft beteiligen wollen, die nicht so gut Deutsch sprechen, die an den Gremiensitzungen nicht teilhaben können aufgrund dessen, dass die Gremiensitzungen auf Deutsch stattfinden? Da bräuchte ich jemanden, der übersetzt. Das sind alles Gelder, die die Studierendenschaft bräuchte, um diese Sachen umsetzen zu können. Das heißt, wenn ich fordere, muss ich gleichzeitig auch irgendwas geben, damit die Möglichkeiten da sind, um das umzusetzen, was hier gefordert wird. Das sehe ich aktuell einfach noch gar nicht. Was mir noch aufgefallen ist, wenn ich mir das Ganze anschaue, ist die Frage danach … Nee, entschuldigen Sie bitte! Ach, jetzt weiß ich wieder, wo ich hinwollte, genau. Was ich noch sagen wollte, ist, wir hatten die Finanzierung, Herr Trepsdorf hat die Finanzierung angesprochen, dass ein Studium nicht an der Finanzierung scheitern darf. Da habe ich eine Lösung für Sie. Ich weiß, das ist jetzt gerade nicht das Thema. Sie haben den Hebel in der Hand. Finanzieren Sie die Studierendenwerke vernünftig aus! Die Studierendenwerke machen so viel für Studierende. Wir haben Wohnraum, wir haben die Mensen. Es gibt so viele Möglichkeiten, was man da bewegen könnte. Das fehlt mir persönlich. Das wollte ich einfach noch mal erwähnen, weil gerade die Finanzierung erwähnt wurde. Und auf die AfD, auf Ihre Änderungsanträge werde ich jetzt mal nicht eingehen, weil Ihr nächster Antrag ja, gefühlt noch mal Ihr Änderungsantrag dabei ist und weil ich der Meinung bin, dass Studierendenschaften eine wichtige Rolle haben. Studierendenschaften sind gelebte Demokratie. Man sollte Studierendenschaften einfach mal vertrauen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und es ist auch Aufgabe eines Bürgers, seine demokratischen Rechte wahrzunehmen. Und wenn ich eine Studierendenschaft oder eine geringe Wahlbeteiligung an der Universität habe, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie mal die Wahlbeteiligung betrachtet?) ja, dann habe ich dafür eine Verantwortung, weil eine Demokratie lebt eben von Verantwortung. Dann bin ich eben als Student, der eine andere Meinung hat, auch dafür verantwortlich, anzutreten und irgendwas zu verändern. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Man will einfach nur studieren und vom linken Zeitgeist in Ruhe gelassen werden. – Glocke der Vizepräsidentin) Ich war auch im StuRa und ich kann Ihnen sagen, dass man vernünftig behandelt wird, auch von den Leuten da. Ja, in diesem Sinne kann ich nur sagen, dass so, wie es jetzt aktuell aussieht, wir dem Antrag nicht zustimmen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Hannes Damm, fraktionslos) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hannes Damm. Hannes Damm , fraktionslos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Der Gesetzentwurf enthält unstrittig ein paar Verbesserungen. Er ordnet Verfahren neu und schließt einzelne Lücken. Und er verankert das Promotionsrecht für einige, wenn auch nicht alle Hochschulen. Die einzelnen Verbesserungen erkenne ich auch ausdrücklich an, doch die entscheidende Frage ist nicht, ob er einzelne Dinge besser macht, sondern ob er das Studium in Mecklenburg-Vorpommern wirklich moderner macht, und da bleibt er unter dem Strich hinter den Anforderungen zurück. Ein modernes Hochschulgesetz misst sich an den Studierenden, an der Attraktivität des Studien- und Wissenschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern, an der Qualität von Lehre und Forschung. Dafür bietet der Entwurf, ehrlich gesagt, leider kaum Antworten. Für die Studierenden bleiben enormer Prüfungsdruck, Gebühren, schwache Mitbestimmung, fehlende Strukturen für Nachhaltigkeit und gegen Diskriminierung. An diesen Punkten klaffen im Gesetzentwurf große Lücken. Einzelne Regelungen, die getroffen werden, bleiben viel zu vage. Genau dort setzen meine Änderungsanträge an: Erstens gesunde Studienbedingungen, mindestens drei Prüfungsversuche landesweit und keine Anwesenheitspflicht, wo sie für das Lernziel nichts bringen. Prüfungsdruck darf kein Grund für Studienabbrüche sein. Zweitens die soziale Frage. Verwaltungsgebühren von 50 Euro pro Semester für Kernleistungen sind einfach unangemessen und für viele Studierende ein relevanter Teil ihres verfügbaren Budgets. Ich beantrage eine Senkung auf 5 Euro. Das genügt, um unnötigen Verwaltungsdienstleistungen entgegenzuwirken, denn Bildung darf nicht am Geldbeutel scheitern. Drittens echte Mitbestimmung, eine rechtssichere politische, ein rechtssicheres politisches Mandat für die Studierendenschaft in Belangen, die das Studium betreffen, und endlich eine verbindliche Vertretung für Promovierende, eine Gruppe, die stärker als alle anderen Abhängigkeitsverhältnissen und prekären Bedingungen ausgesetzt ist und eine starke, geeinte Stimme braucht. Das sage ich ausdrücklich als ehemaliges Mitglied der Doktorand/-innenvertretung der Max-Planck-Gesellschaft, die hier gegenüber MV-Hochschulen Lichtjahre voraus ist. Viertens – und das ist mir als Klima- und Hochschulpolitiker besonders wichtig –, Hochschulen, die zur Klimaneutralität verpflichtet werden, brauchen Nachhaltigkeitsbeauftragte, die diese Aufgabe auch umsetzen. Das passiert ja nicht von alleine an den Hochschulen. Und Hochschulen, die diskriminierungsfrei werden sollen, brauchen Diversitätsbeauftragte. Beide verankert mein Antrag im Gesetz. Fünftens, Gesundheit als echte Aufgabe der Hochschulen. Mein Vorschlag verpflichtet die Hochschulen auf die zehn Gütekriterien gesundheitsfördernder Hochschulen und sichert den Hochschulsport mit ab. Das sind Dinge, die ein moderner, studierendenfreundlicher Wissenschaftsstandort heute einfach leisten und mitbringen muss. Stimmen Sie daher gerne meinem Änderungsantrag zu! Messen wir das Gesetz daran, ob Studierende in Mecklenburg-Vorpommern ihr Studium gesund, bezahlbar und vor allem gern absolvieren! Daran entscheidet sich, ob unser Land auch in Zukunft ein attraktiver Studienstandort bleibt. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/6163. Der Wissenschafts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6608 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6625 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6625 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6626 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6626 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6627 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6627 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6628 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6628 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6629 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6629 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6630 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6630 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6635 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6635 bei Zustimmung des fraktionslosen Abgeordneten Hannes Damm, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6608 bei Zustimmung durch die Fraktionen SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltungen angenommen. Ich rufe auf die Artikel 1a, 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1a, 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6608 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/6608 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6608 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, Drucksache 8/6316. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6316 – In der 127. Sitzung des Landtages am 18. März 2026 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Timm. Paul-Joachim Timm , AfD: Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, wir beraten heute in Zweiter Lesung erneut unseren Gesetzentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland. Die Debatte der Ersten Lesung hat gezeigt, dass die Unterschiede in der Bewertung dieses Vorhabens erheblich sind. Umso wichtiger ist es, noch einmal nüchtern hier und heute auf die Fakten zu blicken. Bereits in der Ersten Lesung haben wir deutlich gemacht, dass es uns nicht um Abschottung, nicht um Verhinderung internationaler Studenten und auch nicht um die Schwächung unserer Hochschulen geht. Ganz im Gegenteil, wir wollen starke Hochschulen, wir wollen eine bessere Grundfinanzierung unserer Universitäten und wir wollen exzellente Forschung und Lehre. Aber was wir auch wollen, das ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Geld der Steuerzahler unseres Landes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir uns nichts vor, die finanzielle Lage vieler Hochschulen ist in Mecklenburg-Vorpommern angespannt. Haushaltsdefizite, steigende Kosten für Digitalisierung, IT-Sicherheit, Verwaltung und Infrastruktur und eben auch der vorangegangene Gesetzentwurf setzen die Einrichtungen zunehmend unter Druck. Gleichzeitig finanzieren die Bürger unseres Landes über ihre Steuern ein Hochschulsystem, das auch von den Studenten aus Drittstaaten in Anspruch genommen wird, ohne dass diese sich in angemessenem Umfang an Ausbildungskosten beteiligen. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an. Die von uns vorgeschlagenen Gebühren von 1.500 Euro pro Semester beziehungsweise 3.000 Euro im Bereich der Humanmedizin stellen lediglich einen ganz kleinen Bruchteil der tatsächlichen Ausbildungskosten dar. Gerade im Medizinstudium liegen diese nach Angaben aus dem Hochschulbereich bei mehreren 100.000 Euro pro Studenten. Wer angesichts solcher Summen behauptet, eine Beteiligung von wenigen 1.000 Euro sei unzumutbar, der verliert jede Relation. In der Ersten Lesung wurde insbesondere von Frau Ministerin Martin auf eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft verwiesen, wonach internationale Studenten dem deutschen Staat langfristig mehr Steuern und Abgaben einbringen würden, als sie kosten. Dieses Argument klingt auf den ersten Blick überzeugend, es blendet jedoch einen ganz wesentlichen Fakt und entscheidenden Punkt aus: Die Studie betrachtet nur diejenigen Studenten, die ihr Studium erfolgreich abschließen und anschließend in Deutschland verbleiben. Unser Gesetzentwurf richtet den Blick jedoch auf die Realität an den Hochschulen selbst. Bereits in der Ersten Lesung haben wir auf die hohen Abbruchquoten unter Studierenden aus den Nicht-EU-Staaten hingewiesen. Die Zahlen zeigen, dass diese deutlich über den Quoten deutscher Studenten liegen. Besonders deutlich wird dies in kostenintensiven Studiengängen wie eben der Humanmedizin. Wer sein Studium abbricht, zahlt später keine entsprechenden Steuern als hoch qualifizierte Fachkraft in Deutschland. Wer nach dem Abschluss in sein Heimatland zurückkehrt, trägt ebenfalls nur begrenzt zur Refinanzierung der Ausbildungskosten bei. Das sollte doch einleuchten. Deshalb genügt es eben nicht, mit Durchschnittswerten erfolgreicher Absolventen zu argumentieren. Entscheidend ist die tatsächliche Bilanz aller Studenten, die einen Studienplatz in Anspruch nehmen. Gerade deshalb bleibt unsere Forderung vernünftig und ausgewogen. Eine moderate Studiengebühr sorgt dafür, dass auch diejenigen an den Kosten beteiligt werden, die die Leistungen unseres Hochschulsystems nutzen. Das ist weder diskriminierend, das ist weder ungerecht, das ist Ausdruck eines fairen Lastenausgleiches. Von mehreren Rednern wurde der Vorwurf erhoben, Studiengebühren würden die Chancengleichheit mindern. Chancengleichheit bedeutet, dass Menschen gleiche Möglichkeiten erhalten. Chancengleichheit bedeutet aber nicht, dass die Steuerzahler eines Landes sämtliche Ausbildungskosten für die ganze Welt übernehmen müssen. Wer nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, erhält Zugang zu moderner Infrastruktur, hoch qualifizierten Dozenten, Bibliotheken, Laboren und einem international anerkannten Abschluss. Dass hierfür ein geringer finanzieller Eigenbetrag verlangt wird, stellt keine Benachteiligung dar, sondern entspricht dem Prinzip von Leistung und Verantwortung. Im Übrigen verlangen zahlreiche europäische Staaten längst Studiengebühren für Studenten aus Drittstaaten. Schweden angefangen, Großbritannien, Italien, Polen, Tschechien und andere Länder erheben deutlich höhere Beiträge als die von uns vorgeschlagenen Beträge. Trotzdem gelten diese Staaten weiterhin als attraktive Hochschulstandorte. Die Behauptung, Mecklenburg-Vorpommern werde durch moderate Gebühren automatisch unattraktiv, hält einer solchen Betrachtung nicht stand. Mehrfach wurde zudem behauptet, unser Gesetzesentwurf würde den Fachkräftemangel verschärfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier lohnt sich ein genauer Blick. Der Fachkräftemangel entsteht nicht dadurch, dass Studenten einen moderaten Beitrag zu ihrer Ausbildung leisten. Die eigentlichen Ursachen liegen in einer übermäßigen Steuer und Abgabenbelastung, bürokratischen Hürden, fehlendem Wohnraum und oftmals mangelnden beruflichen Perspektiven nach dem Studium. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wer wirklich möchte, dass internationale Absolventen dauerhaft in Deutschland bleiben, muss diese Rahmenbedingungen verbessern. Es reicht nicht, ausschließlich auf kostenlose Studienplätze zu setzen. Die entscheidende Frage lautet doch, warum verlassen viele gut ausgebildete Fachkräfte Deutschland trotz kostenloser Ausbildung wieder. Genau auf diese Frage haben die Gegner unseres Gesetzentwurfs bis heute keine überzeugende Antwort gegeben. (Katy Hoffmeister, CDU: Aber Sie?!) Ebenso wenig überzeugend war die Behauptung, die erwarteten Mehreinnahmen seien eine sogenannte Milchmädchenrechnung. Wenn mehrere Tausend Studierende aus Nicht-EU-Staaten einen moderaten Beitrag leisten, entstehen zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe. Ich kann es Ihnen gerne noch mal vorrechnen. Diese Mittel könnten unmittelbar die Engpässe an den Hochschulen schmälern und den Hochschulen direkt zugutekommen, die seit Jahren über finanzielle Engpässe klagen. Natürlich wird dadurch auch nicht jedes finanzielle Problem gelöst, so weit, so klar. Das haben wir auch nie behauptet. Aber wer angesichts knapper Haushalte in etwa 11 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen als bedeutungslos bezeichnet, handelt nicht verantwortungsbewusst. Jeder Euro, der den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung steht, verbessert Lehre, Forschung und Studienbedingungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erste Lesung hat gezeigt, dass viele Gegenargumente auf Unterstellungen und ideologischen Vorannahmen beruhten. Unser Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen internationale Studierende, er tritt ein für Fairness gegenüber den Steuerzahlern unseres Landes, er zielt auf eine solide Hochschulfinanzierung, und er fordert Sie alle auf zu einer sachlichen Debatte über Kosten, Nutzen und Verantwortung. Wir respektieren jeden jungen Menschen, der nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, um hier zu studieren. Gerade deshalb erwarten wir auch einen angemessenen Beitrag zu den Kosten dieser hochwertigen Ausbildung. Wer die Vorteile unseres Hochschulsystems nutzt, kann sich auch in einem überschaubaren Umfang an der Finanzierung beteiligen. Oder anders gesprochen, was nichts kostet, ist nichts wert. Deshalb bitte ich Sie erneut, unseren Gesetzentwurf unvoreingenommen zu prüfen, diesem zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vom Verfahren her unsinnig, nämlich parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren und offenbar selbst gemerkt, denn schließlich haben Sie Ihren Antrag, den Sie hier als Entwurf vorlegen, jetzt noch mal als Änderungsantrag eingebracht gehabt in die Debatte, die wir gerade zuvor geführt haben. (Paul-Joachim Timm, AfD: Genau!) Also vom Verfahren her völlig unsinnig und inhaltlich nicht zustimmungsfähig, und das wissen Sie auch spätestens nach der Debatte zur Ersten Lesung. Und ich will heute anders beginnen. Der stellvertretende Chef des ifo Instituts Dresden, Joachim Ragnitz, hat in einer Studie im Auftrag der ostdeutschen Wirtschaftsverbände, die er dort durchgeführt hat, eine Warnung ausgesprochen, die aus unserer Sicht direkt in diese Debatte passt: zu wenige Fachkräfte in Ostdeutschland, zu geringe Investitionen in Ostdeutschland und zunehmend alternde Bevölkerung in Ostdeutschland und Ostdeutschland verbunden mit Negativwirkung wegen gezielter Abwertung von bestimmten Personengruppen mit dem Tenor „Ostdeutschland ist nicht euer Ort“. Diese Debatte, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir heute führen, verstärkt dieses Signal aus meiner Sicht an junge Menschen, an Hochschulen und an potenzielle Investoren, dies ist nicht euer Ort. Und das, meine Damen und Herren, können wir an dieser Stelle nicht hinnehmen. Meine Damen und Herren, das trifft nämlich unser Bundesland an einer besonders empfindlichen Stelle. Mecklenburg-Vorpommern verliert seit Jahren junge Menschen. Abwanderung ist ein strukturelles Problem und eine Herausforderung für unser Land. Internationale Studenten gehören zu den wenigen Gruppen, die aktiv den Weg zu uns wählen, die sich bewusst an unserer Hochschule einschreiben und sich für die entscheiden, die hierherkommen, obwohl sie woanders studieren könnten. Wir konkurrieren nämlich im Ostseeraum mit den anderen Hochschulstandorten in Polen, Dänemark, Schweden, im Baltikum. Viele dieser Länder setzen genau darauf, internationale Studienprogramme aufzulegen, sie werben aktiv um diese jungen Menschen, und wir führen eine solche Debatte zu einer Ausgrenzung. Wer internationale Studenten abschreckt, verschlimmert das Problem, das demografische Problem, das es vermeintlich lösen will. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Und wer in Zeiten, in denen das ifo Institut vor dem Standortschaden warnt, noch einen draufsetzt, mit diesem Gesetzentwurf nämlich, der Ausschließung zum Programm macht, der handelt ausdrücklich gegen die Interessen unseres Landes. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf nach wie vor ab. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer. Dirk Stamer , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion schlägt hier mit ihrem Gesetzentwurf vor, Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten einzuführen. Für die meisten Studiengänge sollen künftig 1.500 Euro pro Semester, für Humanmedizin sogar 3.000 Euro pro Semester erhoben werden. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab! Dabei geht es für uns keineswegs um die Frage, die Finanzierung der Hochschulen oder die Herausforderungen durch Studienabbrüche zu ignorieren. Natürlich müssen wir sorgfältig mit öffentlichen Mitteln umgehen, aber das tun wir auch. Die Schlussfolgerungen, die Sie als AfD-Fraktion ziehen, sind allerdings grundsätzlich falsch. Mecklenburg-Vorpommern steht vor einem erheblichen Fachkräftebedarf. Unsere Unternehmen, unsere Krankenhäuser, unsere Forschungseinrichtungen und auch der öffentliche Dienst suchen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig sinkt aber die Zahl junger Menschen im Land. Deshalb sind wir mehr denn je darauf angewiesen, talentierte Menschen für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, und internationale Studierende – Frau Hoffmeister hat gerade explizit darauf hingewiesen – leisten hierzu einen ganz wichtigen Beitrag. Nehmen Sie das bitte endlich zur Kenntnis! Sie tragen hier zu einer sehr negativen Sicht auf dieses wunderschöne Bundesland bei, und das ist etwas, was wir nicht hinnehmen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Richtig!) Denn wer bei uns studiert, der erwirbt nicht nur einen Abschluss. Viele lernen die deutsche Sprache, bauen soziale Kontakte auf, tragen zur Völkerverständigung bei, sammeln berufliche Erfahrungen und entscheiden sich anschließend für ein Leben und Arbeiten hier bei uns in diesem Land, und damit ist dies ein ganz, ganz wichtiger Teil der Fachkräftesicherung. Der Gesetzentwurf der AfD betrachtet jedoch diese jungen Menschen vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Kosten, einer inhumanen Sicht auf Menschen. Und das greift aus unserer Sicht viel zu kurz. Bildung ist keine bloße Ausgabe, sondern sie ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Und Sie verkennen auch wieder einmal an dieser Stelle, dass ausländische Studierende im Studium oder gegebenenfalls nach dem Studium auch zu unserer Forschungsleistung in diesem Land beitragen. Wir bilden hier nicht für die Welt aus. Wir wollen die besten und klügsten Köpfe in diesem Land haben, damit sie hier zu der Wertschöpfung der wissenschaftlichen oder der Wertschöpfung beitragen. Und auch die Argumentation mit den Studienabbrüchen überzeugt nicht. (Michael Meister, AfD: Trotzdem wandern die Leute ab.) Studienabbrüche gibt es in allen Gruppen von Studierenden. Die Gründe dafür sind vielfältig: persönliche Lebensumstände, finanzielle Belastungen, fachliche Neuorientierung oder veränderte berufliche Perspektiven. Wer nun ausgerechnet internationalen Studierenden zusätzliche finanzielle Hürden auferlegt, löst dieses Problem überhaupt nicht, sondern im Gegenteil verschärft es. Die Gefahr besteht, dass gerade leistungsstarke junge Menschen sich künftig für andere Hochschulstandorte außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Denn unsere Hochschulen stehen in einem internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. (Michael Meister, AfD: Das ist ja nicht zu fassen!) Und wir sollten alles daransetzen, die Attraktivität zu stärken, statt neue Barrieren und Hürden aufzubauen, denn unser Land profitiert von Offenheit, Internationalität und wissenschaftlichem Austausch. Und diese Stärken dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Sie hingegen tun genau das, Sie verschrecken ausländische Studierende, Sie verschrecken auch inländische Studierende, Sie wollen verfasste Studierendenschaften angreifen, Sie torpedieren Gleichberechtigung. Wir haben es vorhin auch gehört, Sie schwächen das System, Sie torpedieren letztendlich nichts anderes als unsere Demokratie und Vielfalt. Und das ist etwas, was wir nicht hinnehmen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, wer internationale Studierende willkommen heißt, investiert in Innovation, in wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung und in die Zukunft unseres Landes, unabhängig von der Nationalität. Wer ihnen zusätzliche Gebühren auferlegt, sendet hingegen das Signal in die Welt, dass sie hier nicht erwünscht sind. Und ein solches Signal braucht Mecklenburg-Vorpommern nicht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD entschieden ab und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, da sich Herr Tadsen rechtzeitig von seinem Platz erhoben hat, um anzuzeigen, dass er eine … (allgemeine Unruhe – Schriftführer Christian Winter: Herr Tadsen nicht, Timm.) Ach nicht Herr … Herr Timm. Herr Timm, eine Zwischenfrage war das, eine Frage, denke ich mal, eine Frage zu stellen. Lassen Sie sie zu? Dirk Stamer , SPD: Ja, bitte! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Paul-Joachim Timm , AfD: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Stamer, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Sie haben ja wieder das ganz große Rad gedreht: „Völkerverständigung“, „inhuman“ sind gefallen als Worte. Es gibt Bundesländer, die haben Studiengebühren eingeführt, Hessen, schwarz-grün. Sind die auch inhuman? Richten die sich auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder liegen diesem Antrag ganz einfache, nüchterne, haushalterische Überlegungen zugrunde? Vizepräsidentin Beate Schlupp: Es sind zwar mehr als eine Frage, aber ich überlasse es dem Gefragten, zu entscheiden, ob er alle Fragen beantworten will, nur eine Frage beantworten will oder wie er damit umgeht. Dirk Stamer , SPD: Herr Timm, vielen Dank! Das große Rad habe ich gar nicht gedreht, Herr Timm. Ich habe Ihnen die Gründe, (Michael Meister, AfD: Gab es noch ein größeres?) die Gründe dargelegt, was passiert, wenn wir so handeln, wie Sie es vorschlagen. Das ist das, was Sie wollen. Ob Sie das jetzt selber sehen und anerkennen, das weiß ich nicht. Ich hoffe es allerdings an der Stelle. Aber es ist für dieses Land essenziell, dass wir junge, talentierte Kräfte bekommen. Die finanziellen Mittel, es ist alles nicht kostenlos, das stimmt, aber das ist eine Investition in dieses Land, und das ist mir persönlich es wert. Wenn andere Länder sich dort anders entscheiden, ist das für sie in Ordnung. Aber unsere Attraktivität ist im Vergleich zu Baden-Württembergs Universitäten und Hochschulen vielleicht etwas geringer, sodass wir uns nicht noch zusätzliche Hürden wie finanzielle auferlegen sollten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Reden Sie mal das Land nicht so schlecht!) Und deswegen, nein, wir lehnen Studiengebühren für ausländische Studierende ab, weil wir dieses Land voranbringen wollen, und wir wollen die klügsten Köpfe hier. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja schon mal eine Diskussion darüber, ich mache es nicht so sehr lang. Ich kommentiere noch mal den Gesetzentwurf. Es ist ja in den ersten beiden Punkten sehr übersichtlich, und schon in den darauffolgenden Punkten merkt man, wie schwierig es ist, so ein Gesetz zu schreiben, und welche Ausnahmen man alle berücksichtigen muss. Und das haben Sie, Herr Kollege Timm, in Ihrer durchschnittlichen Übersichtszahlengebung mit den mehreren Tausend Studenten, wovon die Hälfte abbricht, dann nicht mit einberechnet. Insbesondere ist es tatsächlich auch so, ein Teil von denen geht auch in andere Bundesländer. Und da sind wir beim entscheidenden Punkt: Mecklenburg-Vorpommern steht als Standort im Wettbewerb auch mit den anderen Bundesländern, nicht nur mit anderen Ländern im Ostseeraum, sondern auch mit anderen Bundesländern. Und ich bin derselben Meinung wie einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner, wir sollten hier versuchen, ein attraktiver, auch finanziell attraktiver Standort für ausländische Studenten, auch aus den Nicht-EU-Ländern zu sein, weil wir letztendlich von jedem und jeder, die hier sozusagen die Ausbildung abschließt und auch dann entweder einen Deutschlandbezug mit nach Hause nimmt oder gar hierbleibt als Fachkraft, profitieren. Und für mich ist es auch gar nicht so entscheidend, dass Studentinnen und Studenten von hier dann auch in andere Bundesländer gehen. Da freue ich mich für die auch, dass sie vielleicht eine zusätzliche Chance haben. Ich habe natürlich ein bisschen Tränen in den Augen, dass sie nicht bei uns geblieben sind, aber das ist für Deutschland insgesamt auch gut. Und vielleicht zum Abschluss noch einen Gedanken, den ich äußern wollte: Man muss schon auch ein bisschen Verständnis haben dafür, dass die sozusagen, wie Sie sagen, die Abbrecherquote – wobei ich wie gesagt diesen Vorbehalt machen würde, sind die wirklich abgebrochen im Studium oder nur in den anderen Bundesländern gelandet – bei ausländischen Studierenden naturgemäß ein bisschen höher sein wird. Das würde uns genauso gehen im Ausland im Übrigen, also dem Durchschnitt unserer Studentinnen und Studenten. Dafür muss man auch ein bisschen Verständnis aufbringen. Und ich glaube, dass wir eher versuchen sollten, die sprachlichen Voraussetzungen und die Unterstützungsleistungen, die wir machen können, eben auch für ausländische Studenten so anzuwenden, dass es dann diesen Unterschied gar nicht mehr macht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beatrix Hegenkötter, SPD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Trepsdorf. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja wirklich ein sehr, sehr spannendes Thema. Ich müsste mich öfter mit Hochschulpolitik auseinandersetzen, tolle Geschichte. Dann kriegt man aber die Anträge von der AfD leider Gottes auch wieder zu lesen. Da muss ich sagen, auf den ersten Blick, ja, Hochschulfinanzierung, solide Hochschulfinanzen, das klingt erst mal gut, und dann setze ich mir die Brille auf und denke, Menschenskinder, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der ist ja von der AfD.) liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, es geht ja gar nicht um Hochschulfinanzierung, um die realen Probleme unserer Hochschulen, sondern es geht um die Einführung neuer Hürden für internationale Studierende. (Torsten Koplin, Die Linke: Trojanisches Pferd.) Und deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie die Rede geschrieben, Herr Koplin?) Bemerkenswert ist dabei, dass selbst das Wissenschaftsministerium hier in unserem schönen Bundesland eine solche Regelung bereits geprüft und ausdrücklich nicht befürwortet hat. Im Rahmen der Verbandsanhörung zum Landeshochschulgesetz wurde deutlich gemacht, dass Studiengebühren aus bildungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen eben der falsche Weg sind. Auch meine werte Kollegin Frau Hoffmeister hat bereits darauf hingewiesen, dass Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren das Ziel verfolgt, die Hochschulen internationaler aufzustellen. Wir wollen wissenschaftlichen Austausch fördern, internationale Kooperationen stärken und qualifizierte Menschen für unser Land gewinnen. Studiengebühren würden genau diese Ziele konterkarieren, ja, erschweren. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, können wir uns internationale Studierende leisten, sondern können wir es uns angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel leisten, auf sie zu verzichten. Der Gesetzentwurf schafft zudem eine klare Ungleichbehandlung zwischen Studierenden aus Frankreich, Polen oder Norwegen, und die müssen nichts bezahlen. Studierende aus Indien aber, Vietnam oder Ukraine hingegen schon. Und dass man Bildungschancen von der Staatsangehörigkeit abhängig macht, das ist wirklich Politik von vorgestern. Ich habe mal überlegt, was ein schönes Bild wäre für Ihre Bildungs- oder in dem Fall Hochschulpolitik, und da kam mir das Bild von Hogwarts in den Sinn. Ja, da gab es, ich weiß nicht, fünfter, sechster, siebenter Teil, eine Dolores Umbridge, die mit schwarzer Feder in die Hochschule Hogwarts dann gekommen ist und die Kolleginnen und Kollegen, besonders die Studierenden, Schülerinnen und Schüler drangsaliert hat mit quälenden Strafarbeiten. Sie schrieb immer mit der schwarzen Feder Voldemorts. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, auch Sie schreiben hier Ihre Anträge mit der schwarzen Feder Voldemorts. (Sebastian Ehlers, CDU: Pfauenfeder!) Die AfD begründet Ihren Antrag unter anderem mit höheren Studienabbruchsquoten internationaler Studierender. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Tatsächlich zeigen Studien – und das ist ja nun mal Wissenschaft, wir wollen uns darauf einigen, dass Wissenschaft hier die Grundlage unseres Handelns sein sollte und nicht die schwarze Feder von Dolores Umbridge –, doch die Forschung nennt dafür ganz andere Ursachen: finanzielle Belastungen, Sprachbarrieren, fehlende soziale Integration, mangelnde Unterstützung im Studienalltag. Mit anderen Worten, das Problem heißt „fehlende Unterstützung“, die Antwort der AfD lautet „zusätzliche Belastung“. Wer Studienabbrüche senken will, muss in Beratung, Sprachförderung, Monitoring, psychosoziale Unterstützung und bezahlbaren Wohnraum investieren. Gebühren verschärfen bestehende Ungleichlagen noch weiter. Das heißt also, und das ist aus Ihrem Antrag leider Gottes in fast jeder Zeile herauszulesen, Sie sehen immer nur die Fachkräfte, Sie sehen den Menschen immer nur in seiner Art als Vollzug oder für die Wirtschaft tätiges Individuum. Aber es sind Menschen, es sind Menschen und nicht nur Funktionsträger. Und das Gleiche trifft natürlich auch auf Studierende und Studierende zu. Sie zahlen Steuern, finanzieren soziale Absicherungen, stärken Unternehmen und helfen dabei, Fachkräftelücken zu schließen. Und genau das wollen viele internationale Studierende. Die Befragungen zeigen, dass rund zwei Drittel der internationalen Studierenden nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben möchten. Was für eine wunderbare Werbung für dieses Land und natürlich auch für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern! Da will ich ruhig einräumen, dass Baden-Württemberg und Hessen ganz andere Voraussetzungen haben in der Mitte Deutschlands, als wir an der Peripherie. Deswegen müssen wir darauf auch, wie die Kolleginnen und Kollegen unisono festgestellt haben, darauf reagieren. Auch der Blick nach Baden-Württemberg zeigt, wohin dieser Weg führen kann. Dort führte die Einführung von Studiengebühren eben zu einem Rückgang von internationalen Studierenden, gerade jene, die aus einkommensschwachen oder wirtschaftsschwächeren Herkunftsländern kommen. Für uns als Linksfraktion bleibt deshalb klar, Bildung ist und darf keine Ware sein. Bildung ist ein öffentliches Gut. Der Zugang zur Hochschule darf nicht vom Pass oder vom Einkommen der Eltern abhängen. Wir stellen Offenheit an Hochschulen nach vorn, für gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule und für eine Wissenschaft, die Brücken baut statt Schlagbäume aufstellt. Dieser Gesetzentwurf löst kein einziges Problem, sondern schafft tatsächlich immer wieder neue, deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Timm! Paul-Joachim Timm , AfD: Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Trepsdorf, Sie haben ja wirklich eine blühende Fantasie. Vielleicht hätten Sie „Harry Potter“ schreiben sollen und nicht Joanne K. Rowling. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber ich muss Ihnen sagen, die Zauberei, die kommt im Landeshaushalt gar nicht so richtig an, die Sie hier betreiben. Ich weiß nicht, ob Sie das bemerkt haben, wir haben eine Finanzkrise, und wir haben auch eine Haushaltskrise, und da ist es natürlich nur billig und gut, dass wir uns auch Gedanken machen, wie können wir diesen Haushalt entlasten. Und Sie erwähnten gerade die Ungleichbehandlung von Belgiern, von Franzosen im Vergleich zu Chinesen und Indern. Und da wollte ich Sie erst mal darauf hinweisen, dass wir ein Bologna-System haben, was auch ein sehr gutes System ist, dass ich von Malta bis nach Finnland studieren kann, was auch alles gut ist. Das teilen wir auch alles. Aber haben Sie sich denn wirklich schon mal damit beschäftigt, warum die Chinesen und Inder tatsächlich nicht hierbleiben, sondern wieder in ihre Heimat gehen? Haben Sie sich wirklich damit auseinandergesetzt, warum die überhaupt hier sind und warum sie denn wieder weg sind? Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Da gibt es definitiv … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Also, einen Moment, einen Moment! Zulassen müssen Sie die Kurzintervention. Ich frage Sie dann, ob Sie darauf antworten möchten, aber da ich ja auch immer ins Schleudern gekommen bin bei meiner Kurzintervention vorhin, werte ich mal großzügigerweise Ihre Fragen als rhetorische Fragen. (allgemeine Heiterkeit) Paul-Joachim Timm , AfD: Immer! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Und von daher frage ich Sie jetzt, möchten Sie antworten? Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Also ich würde gerne antworten. Der Punkt ist einfach mal, und da können Sie auch international tätige Industrieunternehmen beispielsweise fragen, dass auch deutsche Unternehmen, die in China oder in Indien unterwegs sind und dort ihre Fabriken bauen, sehr gerne auf Fachkräfte zurückgreifen, die auch in Deutschland ausgebildet wurden. Die bringen nämlich meistens auch die sprachlichen Kompetenzen mit. Und dadurch werden auch in der internationalen Ökonomie Profite erwirtschaftet, die dem Wirtschaftsstandort Deutschland zugutekommen. Also ich glaube, der Denkfehler, den Sie häufig haben, ist, dass Sie glauben, Deutschland ist der Nabel der Welt und nur alle Innovationen, alles Positive würde von unserem Land ausgehen. Wir denken eher, nein, wir müssen uns von diesem nationalistischen Blick auf die Hochschulpolitik und auf die Fachkräfteentwicklung lösen und eher international schauen, wie wir die besten Köpfe gewinnen können. (Horst Förster, AfD: Sie zerreden ja wieder alles völlig!) Da ist es mir total egal, ob das eine Chinesin ist oder eine Inderin oder was auch immer. Geist kennt keinen Pass! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Böhringer. Noah Böhringer , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Timm, ich versuche es heute mal ein bisschen ruhiger als letztes Mal, weil Sie sich das ja gewünscht haben. Und ich versuche einfach mal, ein bisschen nüchtern die ganze Geschichte anzugehen. Internationale Studierende sind ja aus Ihrer Sicht eigentlich nur eine ökonomische Belastung. Setze ich mich jetzt mal mit Mecklenburg-Vorpommern auseinander, fällt mir auf, he, wir haben sehr viele Tourismusregionen, wir haben Tourismusregionen, die gleichzeitig auch studentische Standorte sind, sprich, die Leute, die hierherkommen, gehen meistens in der Regel auch arbeiten, machen einen Minijob und unterstützen unsere Wirtschaft dadurch. Das betrachtet man vielleicht im ersten Moment gar nicht, aber es ist ein wichtiger Faktor. Das heißt, wenn wir jetzt sozusagen eine Studierendengebühr für internationale Studierende einführen würden, hätten wir gleichzeitig auch weniger Arbeitskräfte, die hier vor Ort arbeiten könnten. Es wurde auch schon zu Recht erwähnt, dass die Leute mitunter auch Steuern zahlen. Und internationale Studierende sind ja jetzt auch schon dabei, dass sie beispielsweise die Studierendengebühren, genauso wie ich, genauso wie jeder andere Studierende zahlt. Und hinzu kommt ja auch noch, es ist ja nicht so, dass jeder, der jetzt sagt, Mensch, ich gehe jetzt mal nach Deutschland, ich studiere jetzt hier, dass das nicht so abläuft. Wir haben ja trotzdem immer noch einen Numerus clausus, wir haben auch verschiedene Studiengänge und eine gewisse Kapazität. Das heißt, nicht jeder kommt hierher, sondern die Leute, die kluge Köpfe sind, kommen hierher. Deswegen ist es ja gerade das Wichtige, dass wir uns darum kümmern, dass wir die Leute hier vernünftig integriert bekommen, dass die Leute, die hier vor Ort sind, schnell unsere Sprache lernen, an den Universitäten sich hier wohlfühlen, nach Hause kommen, Werbung für Deutschland machen und gegebenenfalls gleichzeitig dafür sorgen, dass immer mehr Leute hier vor Ort sind und man am Ende damit auch noch wirtschaftliche Beziehungen aufbauen kann. Weil es ist ja nicht nur der Wissenschaftsaustausch in gewissen Bereichen, es ist ja auch gleichzeitig der wirtschaftliche Austausch. Schauen wir uns Deutschland einfach mal an, wir haben nicht so viele Ressourcen, die wir verwenden können. Deswegen ist es doch gerade wichtig, dass Leute aus anderen Ländern zu uns kommen, damit wir vielleicht auch gewisse wirtschaftliche Routen aufbauen können. Und es wurde eben schon erwähnt, Baden-Württemberg hat es ja gemacht. Baden-Württemberg hat festgestellt, oh, wir haben auf einmal viel, viel weniger internationale Studierende und wollen es jetzt wieder ändern. Daran sieht man doch eigentlich, dass es ein riesengroßer Fehler ist. Und es ist auch zu Recht und richtig, zu erwähnen, dass wir nicht nur im Wettbewerb mit anderen Ländern sind, sondern auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Deswegen müssen wir in Mecklenburg-Vorpommern ja gerade eben dafür sorgen, dass wir eben attraktiv werden, dass wir attraktiv für Start-ups werden, für junge Leute, die sagen, Mensch, ich habe eine Idee, ich will eine Idee umsetzen. Das ist ja die Sache, die wir auch immer versuchen anzutreiben, dass die Start-ups sich hier niederlassen. Wir haben die Möglichkeiten, wir haben die erneuerbaren Energien, wir haben Energie, wir können aus Mecklenburg-Vorpommern so viel machen. Und die internationalen Studierenden sind eben auch ein wichtiger Faktor, wenn wir aus Mecklenburg-Vorpommern viel machen wollen. In diesem Sinne werden wir Ihrem Antrag auf jeden Fall nicht zustimmen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Gesetzentwurf!) Ja, Ihrem Gesetzesentwurf. Entschuldigen Sie! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6316. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/6316 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6316 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes, Drucksache 8/6329. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6329 – In der 127. Sitzung des Landtages am 18. März 2026 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Frau Shepley. Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Ersten Lesung einen Einwand immer wieder gehört: Das Gesetz sei doch gerade erst beschlossen worden, warum denn jetzt schon Änderungen? Und ich sage Ihnen ganz offen, die Änderungen sind nötig, weil die Kinder in diesem Land nicht warten können. Kinderschutz ist kein Bereich, in dem man erst fünf Jahre Erfahrungen sammelt, während Schutzlücken weiter bestehen. Und wenn wir heute schon wissen, dass Regelungen zu unverbindlich sind, dass Standards fehlen und dass Kinder durchs Raster fallen, dann haben wir hier die Pflicht zu handeln. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn die Probleme sind ja nicht neu. Wenn wir nur das Beispiel Gemeinschaftsunterkünfte nehmen, die Haffburg in Wismar hat uns doch vor Augen geführt, was passiert, wenn Schutzkonzepte nicht schützen, wenn niemand kontrolliert und wenn Verantwortung seit Jahren diffus bleibt. Menschen werden unzureichend geschützt, Kinder leben in unsicheren Strukturen, und das Land weiß teilweise nicht einmal, wo überhaupt Kinderschutzkonzepte existieren. Das ist doch die eigentliche Debatte, werte Kolleg/-innen, nicht, warum ändern wir das Gesetz so schnell, sondern, warum haben Sie diese Punkte nicht direkt verbindlicher geregelt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben als GRÜNE darauf hingewiesen, und zwar sehr früh, dass Sollregelungen im Kinderschutz nicht ausreichen, denn ein Kind ist nicht geschützt, weil etwas empfohlen wird, ein Kind ist geschützt, wenn Verantwortung klar geregelt ist. Genau deshalb ersetzen wir an mehreren Stellen „sollen“ durch „müssen“, weil die Realität zeigt, dass Freiwilligkeit nun mal nicht genügt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und die Zahlen, die sind alarmierend. 60 Gemeinschaftsunterkünfte gibt es landesweit, aber nur ein Teil verfügt überhaupt über Gewaltschutzkonzepte. Bei eigenständigen Kinderschutzkonzepten sieht es noch schlechter aus. Nur 5 Einrichtungen von 60 verfügen über ein eigenes Kinderschutzkonzept. 5! Und bei manchen Einrichtungen kann die Landesregierung nicht einmal sagen, ob es überhaupt Schutzkonzepte gibt. Das ist kein funktionierendes System, das ist ein Flickenteppich. Und deshalb wollen wir klare landesweite Standards, verbindliche Schutzkonzepte, verpflichtende Netzwerke, Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche, kultursensible Angebote und besonderen Schutz für Kinder mit traumatischen Erfahrungen, denn Kinderschutz darf nicht vom Zufall abhängen, nicht vom Wohnort, nicht vom Träger und nicht davon, ob zufällig engagierte Menschen vor Ort sind. Und natürlich – und ich vermute, das wird auch heute der Fall sein – hören wir dann auch immer wieder das Argument der Kosten. Aber ich frage Sie: Was kostet es uns eigentlich, nicht zu handeln? Was kostet eskalierte Kindeswohlgefährdung? Was kostet Gewalt? Was kostet jahrelanges Wegsehen? Wir wissen alle, die Studien sind da, die Lage ist klar, Prävention ist günstiger als Krise. Jede früh erkannte Gefährdung spart Leid und langfristig auch Geld. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer heute beim Kinderschutz spart, zahlt morgen doppelt. Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Opposition, wir legen diesen Gesetzentwurf nicht vor, weil wir einfach mit Ihnen stänkern wollen, wir legen ihn vor, weil wir diese Verantwortung ernst nehmen. Ein Gesetz muss doch auf Probleme im Land reagieren. Und wenn sich zeigt, dass Schutzlücken bestehen, dann darf Politik eben aus unserer Sicht nicht abwarten, dann muss Politik handeln im Sinne unserer Kinder. Und wenn Sie mir zum Abschluss erlauben, noch mal einzugehen auf die Situation jetzt in diesem Raum hier: Ich weiß, es ist die Zweite Lesung, ich weiß, es ist ein Oppositionsgesetz und offensichtlich wird es hier natürlich keine Zustimmung dafür geben, aber die Haltung, die viele Abgeordnete hier an den Tag legen, überhaupt nicht zuzuhören, es gibt ganz viele Gespräche, das wird diesem Thema nicht gerecht, Leute! Und da könnt ihr jetzt alle auf eure Handys starren, wie ihr wollt, dieses Problem wird ja dadurch nicht weggehen. Und ich finde schon, dass wir den Kindern in diesem Land es schuldig sind, zumindest zuzuhören und zumindest ein bisschen Aufmerksamkeit diesem Thema zu schenken, auch wenn es gerade nicht in den Tagesablauf einiger Abgeordneter zu passen scheint. Ich freue mich dennoch auf eine Debatte und hoffe, dass einige auch von den Fachkollegen hier ein bisschen breiter argumentieren werden, außer, es ist zu teuer und wir haben doch schon ein Gesetz auf den Tisch gelegt. Das Gesetz, was wir gerade haben, löst die Probleme in diesem Land nicht mal ansatzweise, das wissen wir aus den Anhörungen, und ich appelliere an Ihr Gewissen, für die Kinder in diesem Land etwas tiefer zu gehen und hier eine ordentliche Debatte stattfinden zu lassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. Michael Noetzel , Die Linke: Danke schön! Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich rede heute für meinen Kollegen Christian Albrecht, dem ich ebenfalls von hier aus gute Besserung wünsche. Und, Frau Shepley, Kinderschutz ist eines der sensibelsten und wichtigsten Themen, mit denen wir uns hier in unserem Hohen Hause befassen, und das hat auch die intensive Arbeit am Kinderschutzgesetz gezeigt, bei der wir gemeinsam mit zahlreichen Expert/-innen substanzielle Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen konnten. Und wir haben das Landesjugendamt massiv aufgestockt und das Personal fast verdoppelt, und das zeigt, uns eint in diesem Landtag der tiefe Wille, junge Menschen wirksam zu schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN greift dieses wichtige Anliegen auf und verheddert sich dann aber aus unserer Sicht doch sehr in der Kleinteiligkeit. Der Ersatz von „Soll“ durch ein „Muss“ mag auf den ersten Blick mehr Verbindlichkeit bringen, und wir hatten das in diesem Haus ja schon öfter und wissen mittlerweile eigentlich alle, eine Sollbestimmung ist bereits bindend, sie ist ein Muss, außer es liegt ein gut begründeter Ausnahmefall vor. Das Gesetz gibt der Praxis vor Ort damit lediglich die Flexibilität, die sie in Einzelfällen dringend braucht. Ein starres Muss schafft hier eben keine zusätzliche Sicherheit, sondern wirft sofort die Frage der Konnexität auf. Zur politischen Ehrlichkeit gehört dann eben auch zu fragen oder zu sagen, dass eine starre Verpflichtung der Kommune solide ausfinanziert sein muss. Das hätte mein Kollege Albrecht oder das hatte mein Kollege Albrecht in der vergangenen Debatte dann aber auch bereits ausführlich erörtert. Auch darüber hinaus haben wir keinen neuen Sachstand in dieser Zweiten Lesung. Sie haben es gerade schon erwähnt. Der vorliegende Entwurf bringt uns an dieser Stelle leider nicht weiter. Und aufgrund dessen würde ich auch verzichten, die Rede meines Kollegen Albrecht vom letzten Mal noch mal zu halten. Bei aller Wertschätzung für die Initiative lehnen wir den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau. Petra Federau , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kinderschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen, ist keine parteipolitische Frage, sondern eine Verpflichtung gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft. Deshalb haben wir selbstverständlich auch diesen Gesetzentwurf mit der nötigen Ernsthaftigkeit geprüft, denn das Ziel, den Kinderschutz zu verbessern, ist richtig und wichtig. Aber gute Absichten ersetzen keine praktikable Politik, Symbolpolitik ersetzt keine starken Familien, keine funktionierenden Jugendämter, und weitere Bürokratie bewirkt genau das Gegenteil. Genau deshalb sehen wir diesen Gesetzentwurf auch kritisch. Er schafft vor allem neue Vorgaben, neue Berichtspflichten und neue Strukturen, löst aber die eigentlichen Probleme im Kinderschutz nicht im Ansatz. Meine Damen und Herren, die Novelle erweitert Netzwerke, Schutzkonzepte, Dokumentationspflichten, Qualifizierungsanforderungen und Abstimmungsstrukturen. Das mag auf dem Papier beeindruckend wirken, aber es ist genau das: beeindruckend viel Papier, beeindruckend viel Bürokratie. Unsere Jugendämter arbeiten vielerorts bereits an der Belastungsgrenze, Fachkräfte fehlen, Stellen bleiben unbesetzt. Die Fallzahlen steigen, insbesondere auch durch massive Zuwanderung der letzten elf Jahre. Gleichzeitig verbringen Sozialarbeiter immer mehr Zeit mit Formularen und Verwaltungsaufgaben, anstatt sich um die Kinder zu kümmern, die ihre Hilfe benötigen. Wer glaubt, man könne Kindeswohlgefährdung durch immer neue Konzeptpapiere verhindern, hat die Realität in den Jugendämtern nicht verstanden. Und auch die vielen Ehrenamtlichen in Sportvereinen, Jugendklubs und kulturellen Einrichtungen sollen erneut mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden. Dabei sind gerade sie diejenigen, die Kindern Halt, Gemeinschaft und Orientierung geben. Meine Damen und Herren, besonders kritisch sehen wir die ideologische Schwerpunktsetzung dieses Gesetzentwurfs, wobei ein wichtiger Teil der Realität ausgeblendet wird. Die Masseneinwanderung der vergangenen Jahre hat unsere Kommunen, Schulen, Kitas und Jugendämter erheblich belastet. Wo Sprachbarrieren bestehen, wo Integrationsprobleme auftreten und wo Behörden immer größere Fallzahlen bewältigen müssen, entstehen selbstverständlich auch zusätzliche Herausforderungen im Bereich des Kinderschutzes. Und all diese zusätzlichen Probleme sind genau durch Ihre Politik der unkontrollierten Zuwanderung selbst verursacht, meine Damen und Herren. Darüber muss man endlich offen sprechen, stattdessen verlieren sich die GRÜNEN erneut in ideologischen Begrifflichkeiten wie „kultursensiblen“ Ansätzen und politisch korrekten Sprachregelungen. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Noch wichtiger ist jedoch eine andere Frage: Warum sprechen wir eigentlich so wenig über die Familie? Denn der beste Kinderschutz beginnt nicht im Ministerium, der beste Kinderschutz beginnt in einer starken und stabilen Familie, dort, wo Kinder Liebe, Geborgenheit und Orientierung erfahren, dort, wo Eltern Verantwortung übernehmen und ihren Kindern Halt geben, dort, wo Werte wie Respekt, Verlässlichkeit und Zusammenhalt gelebt werden. Meine Damen und Herren, jede funktionierende Familie ist der erste und wichtigste Schutzraum für ein Kind, und deshalb müssen wir Familien stärken, statt immer neue bürokratische Strukturen aufzubauen. Wer Jugendämter entlasten will, muss verhindern, dass Familien überhaupt erst in Krisen geraten. Davon findet sich in diesem Gesetzentwurf jedoch viel zu wenig. Wir brauchen stabile Familien, wir brauchen starke Eltern, und natürlich brauchen wir funktionierende Frühwarnsysteme mit starken Jugendämtern und auch ausreichend Fachpersonal, sodass konsequent gehandelt werden kann, wenn Kinder tatsächlich gefährdet sind. Meine Damen und Herren, Kinderschutz funktioniert nicht durch immer neue Begrifflichkeiten und ausufernde Bürokratie, Kinderschutz entscheidet sich dort, wo Familien stabil sind, dort, wo Eltern Verantwortung übernehmen können, dort, wo Fachkräfte genügend Zeit für die Kinder haben. Und, meine Damen und Herren, starke Familien sind das Fundament einer starken Gesellschaft und der beste Schutz für unsere Kinder. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Harry Glawe. Harry Glawe , CDU: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes“ – meine Vorredner haben es schon gesagt, das jetzige Gesetz ist etwa drei Monate alt, und da frage ich mich schon, warum man die Fragen, die man hat, jetzt schon auf den Tisch legt, obwohl man noch gar keine Erkenntnisse hat über die Wirkung. Das Zweite ist, Konnexität ist immer, und das ist schon Anfang der 2000er-Jahre festgestellt worden, wenn das der Fall ist, dann muss der Gesetzgeber die Finanzierung bereitstellen für die kommunale Ebene oder für die Verantwortungsbereiche, die ausgelobt worden sind. Das sehe ich hier überhaupt nicht. Und ich meine, wir müssen dafür sorgen, dass auch die kommunale Ebene einerseits handeln kann, andererseits aber auch gerade den Kinderschutz gewähren kann. Und Kindeswohlgefährdung ist natürlich ein Thema, das alle umtreibt, nichtsdestotrotz glaube ich, dass Sie, liebe GRÜNE, zurzeit mit diesem Gesetzentwurf keine offenen Türen einrennen müssen, sondern Sie müssen, erstens, dieses Gesetz wirken lassen, zweitens muss dann darüber geredet werden, was man später ändert, drittens müssen die Finanzen bereitgestellt werden. Und das ist alles in Ihrem Gesetzentwurf de facto nicht zu finden. Die tatsächlichen Kosten müssen ermittelt werden. Und dann kann man auch gucken, ob man einerseits, und da hat mein Kollege vorhin auch drauf hingewiesen, dass in den Landesjugendämtern Personal aufgestockt worden ist, dass auch die Verantwortung auf die Landesebene übertragen wurde, das hat also auch das Land nach 15 Jahren Arbeit an der kommunalen Basis wieder ins Lot gebracht. Und all diese Dinge müssen erst bewertet werden, die Leute müssen auch arbeiten, und am Ende steht dann die Frage: Ist ein Gesetz zu ändern oder gibt es weiteren Änderungsbedarf? Aber drei Monate, nachdem der Gesetzgeber hier gehandelt hat, halte ich das, gelinde gesagt, für viel zu früh. Wir haben keine Daten, wir haben keine Erfahrung und vor allen Dingen die Leute – und wir waren ja vor Kurzem vom Sozialausschuss noch im Landesamt und haben uns also auch berichten lassen, wie es läuft –, die Leute sind dabei, die Strukturen zu ändern, die Zuständigkeiten auch umzustrukturieren und die kommunale Ebene insgesamt in den Gedankenaustausch und Ideenaustausch mit einzubinden, um am Ende auch Kindeswohlgefährdung zu minimieren, es wird nicht immer ganz zu verhindern sein, aber dass dann auch das Kind, und wenn Sie so wollen, auch die Familien davon was haben. Aktionismus hilft uns, glaube ich, heute nicht weiter, auch wenn die GRÜNEN meinen, das wäre jetzt auf der Tagesordnung. Ich glaube nicht, dass es auf der Tagesordnung steht. Auf alle Fälle sind ja die Ämter, diejenigen, die Verantwortung tragen im Land, aber auch auf der kommunalen Ebene, durchaus sensibilisiert. Und jedem Kind, das am Ende Kindeswohlgefährdung oder, ja, Strafen erlebt et cetera pp., andere Dinge, wird man mit dieser Gesetzesänderung nicht helfen können. Entscheidend ist, dass gut kommuniziert wird, dass die Hilfen, die da sind, auch angenommen werden, und andererseits Kindern, die Kindeswohlgefährdung unterliegen, denen muss geholfen werden, und das wird auch jetzt der Fall sein. – Vielen Dank! Wir können leider Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Nadine Julitz. Nadine Julitz , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich halte diese Rede stellvertretend für meine Kollegin Mandy Pfeifer, der ich auch von hier aus gute Besserung wünsche. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Erste Gesetz zur Änderung des Kinderschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beraten wir heute zum zweiten Mal. Es ist die erste Änderung eines Gesetzes, das wir erst im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen haben. Wir haben es im März beraten und nun beraten wir es zum zweiten Mal. Meine Damen und Herren, das Kinderschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist das erste seiner Art in unserem Land. Wir haben eine wertschätzende Debatte zu diesem Gesetz erlebt. Es verfolgt ja auch ein wichtiges Ziel. Es vereint Prävention und Intervention, hat zum Ziel, alle Akteure um die Kinder herum zu deren Schutz besser zu vernetzen, und gibt dem Land eine Struktur, die das Ganze in die Hand nimmt, nämlich das Landesjugendamt. Das Landesjugendamt ist seit Januar dieses Jahres in Zuständigkeit des Landes und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelt. Seit unserer Debatte im März hat der Sozialausschuss dieses Hohen Hauses das LAGuS besucht und sich ein Bild über die Entwicklung seit Vollendung der Rückübertragung an das Land gemacht. Das Landesjugendamt verfolgt ganz aktuell das Ziel, die Aufgaben des überörtlichen Trägers, die in den vergangenen Jahren zwischen KSV und dem Sozialministerium aufgeteilt waren, zusammenzuführen, die Zentrale Stelle Kinderschutz aufzubauen, eine Landesjugendhilfeplanung aufzusetzen, freie und zusätzliche Stellen zu besetzen – ein Prozess, der gut läuft, so wurde uns berichtet – und festgestellte Vollzugsdefizite abzubauen. Die Zentrale Stelle Kinderschutz wird ganz konkret Ansprechpartner für die Multiplikatoren vor Ort sein und Handlungsempfehlungen und Handlungsleitlinien für den Kinderschutz vor Ort erarbeiten und bei der Aufarbeitung von Kinderschutzfällen vor Ort unterstützen. Der Landesjugendhilfeausschuss war durch seine Vorsitzende auch zugegen und hat berichtet, dass er wieder arbeitsfähig ist und darauf brennt, seine Aufgabe übernehmen zu können, dass er sich aber aktuell in der Situation befindet, all das, was in den letzten Jahren nicht möglich war, wieder aufzuarbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen, mir ist bei diesem Besuch der Eindruck entstanden, dass wir auf einem richtig guten Weg sind. Das bekräftigt mich in meinem Appell aus der letzten Debatte, das Gesetz, das wir im Dezember letzten Jahres beschlossen haben, zunächst erst einmal wirken zu lassen und den Menschen, die diese Aufgabe für uns übernehmen, die Zeit zu geben, alles rund um den Kinderschutz richtig und funktional aufzusetzen. Ich habe beim Landesjugendamt und beim Landesjugendhilfeausschuss eine hohe Motivation, Entschlossenheit erlebt, den Kinderschutz in unserem Land voranzubringen. Dieses Vertrauen sollten wir ihnen geben. Und nicht nur das: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen an diesem Prozess beteiligten Kolleginnen und Kollegen für ihr Herzblut und ihren Einsatz für dieses wichtige Thema im Namen meiner Fraktion zu danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Und wenn ich schon mal hier stehe, nutze ich gerne die Gelegenheit, auch noch einmal als Vorsitzende des Netzwerks „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ Müritz sowohl den vielen Netzwerkpartnern in den Landkreisen als auch den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreise, speziell bei uns der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, zu danken, denn ich erlebe auch vor Ort viele Menschen, die hier mit Herzblut bei der Arbeit sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ihren Gesetzentwurf indes lehnen wir auch in dieser Sitzung ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel. Barbara Becker-Hornickel , FDP: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat im Dezember 2025 mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen einen landesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für den Kinderschutz geschaffen. Der nun vorliegende Entwurf der GRÜNEN setzt gerade hier an der Frage der Verbindlichkeit des gerade verabschiedeten Gesetzes an, aber wirft auch aus fachlicher Sicht mehrere strukturelle Fragen auf. Erstens die Frage der Steuerung der Netzwerke: Regionale Kinderschutznetzwerke sind ein wichtiges Instrument der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz und Bildungssystem. Der Entwurf erhöht ihre Verbindlichkeit, ohne jedoch klar zu definieren, welche institutionelle Steuerung, Moderation und Ressourcen hinter diesen Netzwerken stehen sollen. Ohne klare Governance-Strukturen besteht die Gefahr, dass zusätzliche Abstimmungsgremien entstehen, die zwar formal existieren, aber in der Praxis nur begrenzte Wirkung entfalten. Zum Zweiten die Umsetzbarkeit der verpflichtenden Schutzkonzepte: Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass insbesondere kleine Träger, Sportvereine oder Jugendinitiativen erhebliche Schwierigkeiten haben, solche Konzepte fachlich fundiert zu entwickeln. Und zum Dritten die Frage der Ressourcen: Der Entwurf erweitert Fortbildungs-, Koordinations- und Dokumentationspflichten deutlich. Gleichzeitig bleibt aber unklar, wie Jugendämter, freie Träger und Netzwerke diese Aufgaben leisten sollen. Angesichts bereits hoher Fallzahlen und erheblicher Fachkräfteengpässe in der Kinder- und Jugendhilfe ist das durchaus ein zentraler Punkt. Es bleibt die Frage zur strukturellen Verzahnung mit bestehenden Kinderschutzstrukturen. Die geplanten Netzwerke, Fortbildungsstrukturen und Schutzkonzepte müssen eng mit der Zentralen Stelle Kinderschutz, bestehenden Fachberatungsangeboten und landesweiten Projekten abgestimmt werden. Wir vermissen hier eine klare Aufgabenabgrenzung und sehen das Risiko von Doppelstrukturen und zusätzlichen Koordinationsaufwänden. Aus liberaler Sicht geht es nicht um die Frage, ob Kinderschutz gestärkt werden muss, sondern alle bestehenden Strukturen zum Wohle der Kinder zu nutzen. Und genau deshalb schließe ich mich auch hier meinen Vorrednern an und sage, dieses Gesetz, das wir im Dezember verabschiedet haben, geben wir diesem Gesetz die Chance, sehen wir, was es bringt. Und ich denke, es wird, ich war leider bei dem Besuch dort nicht dabei, aber ich denke, dass dort alle Voraussetzungen geschaffen werden, um wirklich Kinderschutz in unserem Land zu gestalten, wie Kinder es brauchen. Wir können uns zu diesem Gesetzentwurf nur enthalten. – Danke! (Beifall David Wulff, FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6329. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/6329 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP, Gegenstimmen aller übrigen Abgeordneten und unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes, auf Drucksache 8/6580. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes (Gewalthilfegesetz-Ausführungsgesetz – GewHGAG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/6580 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Ministerin Jacqueline Bernhardt: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute bringen wir den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Gewalthilfegesetz in den Landtag ein. Dieses Gesetz hat ein klares Ziel: Frauen und ihre Kinder, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, sollen in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich wohnortnah Schutz, Beratung und Unterstützung erhalten. Das ist kein bloßer formaler Nachvollzug von Bundesrecht, es ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit, mehr Verlässlichkeit und mehr Schutz für Frauen und Kinder in unserem Land. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sind keine Randphänomene, sie sind bittere Realität. Wie man auch der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 entnehmen kann, wurden 2025 in Mecklenburg-Vorpommern 7.100 Fälle häuslicher und sexualisierter Gewalt registriert, 87 Prozent der Betroffenen waren weiblich. Und wir wissen, das ist nur das Hellfeld. Viele Taten werden nie angezeigt, viele Frauen schweigen aus Angst, aus Scham, aus Abhängigkeit oder weil sie nicht wissen, wo sie sich hinwenden können. Deshalb braucht es ein Hilfesystem, auf das sich die Betroffenen verlassen können, erreichbar, niederschwellig, fachlich qualifiziert und bedarfsgerecht. Der heutige Gesetzentwurf steht in einer Entwicklung, die für mich politisch und persönlich eine besondere Bedeutung hat. Am 14. Februar 2025 habe ich als Mitglied des Bundesrates mitgetragen, dass Mecklenburg-Vorpommern dem Gewalthilfegesetz des Bundes zugestimmt hat. Und es war für mich ein ganz bedeutender Tag – und nicht nur für mich, sondern den vielen Frauen und Organisationen, die dafür gekämpft haben, was endlich auch in das Bundesgesetz aufgenommen wurde. Es wurde erstmals ein verbindlicher und gesetzlicher Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei Frauen und ihren mitbetroffenen Kindern geschaffen. Ich finde, das war ein riesengroßer Meilenstein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Damit wurde von der damaligen Ampelkoalition und von uns als Bundesländern im Bundesrat der Weg bereitet für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ab dem 01.01.2032. Zeitgleich wurden wir Länder verpflichtet, ab dem 01.01.2027 ein ausreichendes, niederschwelliges, fachliches und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsstellen aufzubauen, sodass wir auch 2032 genau diesen Anspruch umsetzen können. Heute setzen wir diesen Auftrag für Mecklenburg-Vorpommern um. Ein zentraler Baustein unseres Gesetzentwurfes sind die sieben Schutz- und Beratungsregionen, die wir gemeinsam mit dem Hilfe- und Beratungsnetz entwickelt haben. Dafür mein herzlicher Dank an die Mitwirkenden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland. Deshalb reicht es nicht, Angebote nur irgendwo im Land vorzuhalten, Hilfe muss tatsächlich erreichbar und wohnortnah sein. Die Schutz- und Beratungsregionen orientieren sich an den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Schwerin und Nordwestmecklenburg werden dabei zu einer gemeinsamen Region zusammengefasst. Damit schaffen wir eine Struktur, die regionale Besonderheiten berücksichtigt und zugleich ein ausgewogenes Verhältnis zu der Zahl der Frauen in den Regionen herstellt. Diese sieben Regionen sind der Rahmen für ein niedrigschwelliges, wohnortnahes und vernetztes Hilfesystem. Ziel ist es, dass die Betroffenen in jeder Region Zugang zu Beratung, Schutz und Unterstützung finden und dass die Einrichtungen vor Ort eng mit anderen Hilfsdiensten, Behörden und gesellschaftlichen Institutionen zusammenarbeiten können. Denn Betroffene brauchen häufig nicht nur einen Schutzplatz und Hilfe und Beratung, es geht gleichzeitig auch um Beratung bezüglich Kinder, Wohnung, Existenzsicherung, Gesundheit, Polizei, Justiz oder Jugendhilfe. Ein wirksames Hilfesystem muss eben diese Unterstützungsbedarfe zusammenführen. Wir bauen dabei auf die starken bestehenden Strukturen auf, die heute schon jeder gewaltbetroffenen Frau und ihrem Kind immer ein Angebot auf Hilfe und Unterstützung zur Verfügung stellen. Es wird schon heute keine Frau mit ihren Kindern in Mecklenburg-Vorpommern durch das Hilfe- und Beratungssystem alleinegelassen. Dazu stellen wir in Mecklenburg-Vorpommern 32 Einrichtungen im Beratungs- und Hilfenetz zur Verfügung – Frauenschutzhäuser, Interventionsstellen, Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt, Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, Gewaltberatungsstellen und eine Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung. Insgesamt stehen derzeit in Mecklenburg-Vorpommern 153 Frauenhausplätze im Land zur Verfügung. Diese Strukturen leisten jeden Tag wirklich unverzichtbare Arbeit. Den Trägern, den Beschäftigten und allen, die in diesem Hilfesystem Verantwortung tragen, gilt daher mein ausdrücklicher Dank. Vielen Dank, was Sie tagtäglich an Unterstützung leisten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir wissen aus der Evaluation 2024 eben auch, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Es gilt, weiße Flecken zu schließen, es gilt, die Qualität in den Einrichtungen abzusichern, und es gilt auch, vulnerablen Gruppen wie Menschen oder Frauen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen entsprechende bedarfsgerechte Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, das Netz perspektivisch auszubauen. Und, ja, dank der Bundesbeteiligung ab nächstem Jahr ist das möglich. Nach jetzigem Planungsstand soll es bis 2032 insgesamt 38 Einrichtungen umfassen. Perspektivisch sollen die Schutz- und Beratungsregionen jeweils mindestens eine Einrichtung pro Einrichtungsart in jeder Schutz- und Beratungsregion vorhalten, mit Ausnahme der spezialisierten Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung. Auch die Zahl der Frauenhausplätze soll weiterentwickelt werden. Die konkrete Ausgestaltung wird Teil der Entwicklungsplanung sein, für die das Ausführungsgesetz die Basis bildet und die dann im zweiten Halbjahr 2026 durchgeführt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will auch auf die Frage eingehen, warum dieser Gesetzentwurf erst jetzt den Landtag erreicht. Die Antwort ist einfach, weil wir jetzt handeln müssen. Erst einmal möchte ich meinen Dank an die Landtagsabgeordneten ausrichten, die es ermöglicht haben, dass wir noch in der Juni- und Juli-Landtagssitzung eben diesen Gesetzentwurf des Ausführungsgesetzes des Gewalthilfegesetzes behandeln können, beraten können, sodass auch Sie die Möglichkeit natürlich haben, Anzuhörende einzuladen, und dass wir dann ein gutes Ausführungsgesetz bereits jetzt auf den Weg bringen. Nach unserer Kenntnis gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den ersten Ländern, die einen konkreten Gesetzentwurf zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes in den Landtag einbringen, neben Bayern und Berlin, (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist doch mal was.) darauf können wir stolz sein. Aber vor allem ist es ein Ausdruck von politischer Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir brauchen die gesetzliche Grundlage jetzt, damit wir im zweiten Halbjahr die Entwicklungsplanung, die Umsetzung und insbesondere die Finanzierung gemeinsam mit den Kommunen klären können. Bereits seit November 2025 führen wir dazu Gespräche mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Einbindung war wichtig und sie erklärt auch, warum der Entwurf erst jetzt vorliegt. Kurz gesagt, wir bringen das Gesetz nicht trotz der fortgeschrittenen Wahlperiode ein, sondern weil es der Zeitplan erfordert. Wenn wir vor 2027 eine Entwicklungsplanung und ein Finanzierungskonzept vorlegen müssen – und ja, so schreibt es das Bundesgesetz vor –, dann brauchen wir jetzt dafür die landesrechtliche Grundlage. Der Gesetzentwurf setzt außerdem auf Entlastung und klare Verfahren. Die Förderverfahren sollen synchronisiert werden, das Landesamt für Gesundheit und Soziales wird als zuständige Behörde benannt, eine zuständige Stelle soll zukünftig bei der Suche nach einem geeigneten Hilfe- und Beratungsplatz, Schutzplatz unterstützen und koordinieren. Das ist besonders wichtig, wenn eine Frau aus Sicherheitsgründen nicht am bisherigen Aufenthaltsort bleiben kann oder wenn ein Schutzplatz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist. Damit entlasten wir die Einrichtungen, die heute oft unter großem Zeitdruck selbst nach freien Schutzplätzen suchen müssen, und wir verbessern die Chancen, dass betroffene Frauen und ihre Kinder schnell ein passendes Angebot finden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein Schutzgesetz, es ist ein Strukturgesetz und es ist ein Versprechen, ein Versprechen an Frauen und Kinder, die Gewalt erleben, ihr seid nicht allein, der Staat sieht euch und wir bauen Strukturen, die euch helfen, ein Versprechen an die Träger und Beschäftigten, eure Arbeit ist unverzichtbar, sie braucht Verlässlichkeit, Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen, und ein Versprechen an die Kommunen, wir gehen diesen Weg gemeinsam, abgestimmt und mit dem Ziel einer nachhaltigen Finanzierung. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sie ist eine Menschenrechtsverletzung, sie ist Ausdruck von Macht, Kontrolle und Ungleichheit, und sie verlangt eine klare staatliche Antwort. Mit diesem Gesetzentwurf geben wir eine solche Antwort. Ich bitte Sie deshalb um eine sachliche und konstruktive Beratung zu diesem Gesetz und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes notwendig, weil das Gewalthilfegesetz keine Ermächtigung der Länder zum Erlass von Rechtsverordnungen enthält. Deshalb heißt es auch Gewalthilfe-Ausführungsgesetz, mit dem die erforderliche Verordnungsermächtigung geschaffen wird. Das derzeitige Beratungs- und Hilfenetz umfasst 32 Einrichtungen, die flächendeckend auf 38 erweitert werden sollen. Das kostet viel Geld. Der Optimismus der Landesregierung, dass die in der Finanzplanung berücksichtigten Mittel zusammen mit Bundesmitteln und dem Anteil der Kommunen dafür ausreichen, dürfte auf wackligen Füßen stehen. Die Ministerin betont, dass der Anteil der Kommunen mit 1,8 Millionen nicht erhöht werden soll. Das beantwortet aber nicht die Frage, ob die Kommunen mit dieser Summe nicht bereits jetzt überfordert sind. Grund zur Kritik liefert das Gewalthilfegesetz mit der Einführung der geschlechtsspezifischen Gewalt als neue Kategorie neben der häuslichen Gewalt. Letztere deckt jede Gewalthandlung gegenüber einer Frau ab und reicht für die Frage von Schutz- und Beratungsmaßnahmen vollkommen aus. Die geschlechtsspezifische Gewalt wird mit zusätzlichen Merkmalen so definiert, dass sich die Gewalt gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist, oder eine Frau unverhältnismäßig stark betrifft. Das mag für das Strafrecht bedeutsam sein, ist hier aber ohne Belang und zudem auch schwer nachzuweisen und spielt für die Praxis hier überhaupt keine Rolle. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die mit dem Gesetz geforderte 24-stündige Ruf- und grundsätzliche Aufnahmebereitschaft dürfte eine große Herausforderung sein, auch wenn begrenzt Ausnahmen zulässig sein sollen. Erhebliche Bedenken bestehen auch gegen die vorgesehene, sehr ins Detail gehende Statistik. Die daraus erwachsenden Berichtspflichten sind enorm. Nach Bürokratieabbau sieht das jedenfalls nicht aus. Im Vorwort zu dem Gesetzentwurf wird zu Recht auf die hohe Dunkelziffer bei sexuellen und anderen Gewalthandlungen gegenüber Frauen hingewiesen. Die Dunkelziffer liegt weit über 90 Prozent. Mit anderen Worten, wir agieren hier auf der Oberfläche eines tiefen Sumpfes, ohne diesen auch nur im Geringsten trockenzulegen. Deshalb ist das Gewalthilfegesetz im Grunde eine Kapitulationserklärung, wenn wir von einem flächendeckenden Bedarf an Schutz- und Beratungsstellen für von Gewalt bedrohten oder geschädigten Frauen ausgehen und dabei noch die Dunkelziffer im Auge haben. An den Ursachen des Problems ändern wir damit nichts oder nur wenig. Nach den Erfahrungen aus der kürzlich zum Femizid geführten Debatte, wo seitens der Landesregierung und allen anderen Fraktionen mit keinem Wort erwähnt wurde, dass bei den Partnermorden in über zwei Drittel der Fälle die Täter aus dem Migrationsmilieu stammen, stellt sich auch für die Gewalthilfe die Frage, ob es auch hier eine gruppenbezogene Täterhäufung gibt. Das ist für die Bekämpfung der Ursachen extrem wichtig. Genauso wichtig ist es, wie sich die Dunkelziffer auf die Bevölkerungsgruppen verteilt. (Michael Noetzel, Die Linke: Schön davon ablenken, dass die Männer das Problem sind!) Auch darauf erwartet meine Fraktion eine klare Antwort. Es gibt also noch viele Fragen, zu denen es in der Ausschussberatung hoffentlich aussagekräftige Antworten geben wird. Des Weiteren wird noch meine Kollegin Federau zu dem Thema Stellung nehmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir ein Vorhaben, das den Kernbereich staatlicher Verantwortung berührt, nämlich den Schutz von Menschen vor Gewalt. Wer Opfer häuslicher Gewalt oder geschlechtsspezifischer Gewalt wird, braucht schnelle Hilfe, verlässliche Ansprechpartner und im Notfall einen sicheren Ort. Für meine Fraktion steht außer Frage, der Staat hat die Pflicht, diesen Schutz zu gewährleisten, und deswegen begrüßen wir ausdrücklich, dass in Mecklenburg-Vorpommern die bundesrechtlichen Vorgaben nun in einem Ausführungsgesetz umgesetzt und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaft tragfähiges Hilfesystem geschaffen werden sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahlen machen deutlich, dass Gewalt im häuslichen Umfeld und gegen Frauen kein Randphänomen ist. Hinter jeder Statistik stehen Menschen, Familien und oftmals Kinder, die Gewalt erleben oder miterleben müssen. Deshalb ist es richtig, dass bestehende Hilfsstrukturen gesichert und weiterentwickelt werden sollen. Es ist ebenso richtig, dass nach dem Bundesgesetz Schutz, Beratung, Prävention und Vernetzung künftig stärker miteinander verzahnt werden sollen. Positiv bewerten wir den Ansatz des Gesetzentwurfs, vorhandene Strukturen, so sie denn vorhanden sind, nicht zu ersetzen, sondern auf ihnen aufzubauen und diese weiterentwickeln zu wollen. Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits heute über engagierte Träger, Beratungsstellen, Interventionsstellen und Frauenschutzhäuser, wenn auch nicht in ausreichender Anzahl und oftmals unter großem persönlichen und ehrenamtlichen Einsatz. Dieses gewachsene, wenn auch weitmaschige Netz ist ein großer Wert, den wir erhalten und deutlich stärken müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ebenso unterstützen wir das Ziel, die regionale Versorgung besser zu planen und Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern darf der Zugang zu Hilfe nicht vom Wohnort abhängen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gleichzeitig sieht meine Fraktion bereits eine Reihe von Fragen, die im weiteren parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft werden müssen. Für dieses Verfahren ist ein ordnungsgemäßer Ablauf durch die rot-rote Landesregierung aber zum wiederholten Male leider nicht vorgesehen. Am Rande des vergangenen Landtages im Mai hat die Justizministerin die Obleute informiert, dass das Ausführungsgesetz wegen der bundesrechtlichen Vorgaben Anfang nächsten Jahres in Kraft treten muss und noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden muss. Dann wurde der Gesetzentwurf in einem Kabinettsbeschluss im Mai beschlossen und der Öffentlichkeit zum Thema „Umsetzung Gewalthilfegesetz“ durch die Justizministerin präsentiert. Erst danach haben die Abgeordneten im Rechtsausschuss den Gesetzentwurf erhalten, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute debattieren wir ihn erstmals hier und werden ihn später überweisen. Eine notwendige öffentliche Anhörung soll gleichzeitig mit der Auswertung in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses bereits am 15. Juni stattfinden, damit der Gesetzentwurf, wie dargestellt, im Juli hier noch beraten werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das zugrundeliegende bundesgesetzliche Gewalthilfegesetz wurde im Februar 2025, also vor 16 Monaten bereits, verabschiedet. Der Freistaat Thüringen hat bereits im Jahr 2024 ein Chancengleichheitsfördergesetz verabschiedet, das den Rechtsausspruch daraus bereits normiert. Auch wenn die anderen Bundesländer noch in dem Erarbeitungsprozess sind, haben diese jedenfalls bis zum Ende diesen Jahres Zeit. Und deswegen hier auch noch mal die Kritik am Verfahren: Die Frage ist, was in den letzten 16 Monaten hier passiert ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich komme aber zurück auch noch zu inhaltlichen Anmerkungen: Die fachlichen Fragen, die im Verfahren jedenfalls noch zu stellen sind, betreffen erstens die Finanzierung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht offensichtlich davon aus, dass Bundesmittel, Landesmittel und die bisherige Beteiligung der Kommunen ausreichen werden, um die vorgesehenen Aufgaben ab 2027 zu erfüllen. Ob diese Annahme dauerhaft tragfähig ist, wird jedoch erst die praktische Umsetzung zeigen. Und wir als CDU-Fraktion werden sehr genau darauf achten, dass zusätzliche Verpflichtungen nicht schleichend auf die kommunale Ebene verlagert werden. Wir haben es bereits heute Morgen im Rahmen der Debatte zum Thema Kita diskutiert. Zum Zweiten betrifft das die tatsächliche Bedarfsermittlung. Der Gesetzentwurf sieht eine Entwicklungsplanung vor, die regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Das ist grundsätzlich sinnvoll, entscheidend wird jedoch sein, dass die Planungen nicht am Schreibtisch entstehen, sondern sich an den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort orientieren. Und drittens die Bürokratie. Niemand will, dass Fachkräfte mehr Zeit mit Formularen als mit Menschen verbringen, deshalb muss genau geprüft werden, ob Dokumentationsstatistik und Anerkennungsverfahren wirklich auf das notwendige Maß begrenzt bleiben. Ein Hilfesystem wird nicht dadurch besser, dass immer neue Berichtspflichten geschaffen werden, es wird besser, wenn die Fachkräfte ausreichend Zeit zur Beratung, Begleitung und zum Schutz haben. Zugleich bleiben viele Fragen offen, die wir in den Ausschussberatungen und Anhörungen vertieft diskutieren müssten, aber aufgrund des beschriebenen Zeitplans leider kaum Zeit dafür haben werden, geschweige denn sie vernünftig auswerten können dann in den Fraktionen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der genannten Umstände wird unsere Fraktion den Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist ein Gesetz, das nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern den betroffenen Menschen tatsächlich hilft. Denn am Ende entscheidet nicht die Zahl der Paragrafen über den Erfolg eines Gesetzes, sondern die Frage, ob Menschen in einer akuten Notlage schnell Schutz und Hilfe und neue Perspektiven erhalten. Deswegen werden wir trotz der kritischen Punkte zum Verfahren heute der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Robert Northoff. Dr. Robert Northoff , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wie bereits angesprochen, beraten wir heute das Ausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns zum Gewalthilfegesetz des Bundes. Das Thema sollten wir bitte nicht unterschätzen. Die Istanbul-Konvention, der bekannte völkerrechtliche Vertrag des Europarats, ordnet geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung ein, und ich glaube, das ist eine klare und eindeutige Benennung des Problems. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sind auch keine Randphänomene. Der Gesetzentwurf nennt unter Bezug auf Polizeiliche Kriminalstatistik über 5.000 Fälle häuslicher Gewalt im Jahre 2024, und die Betroffenen sind zu 70 Prozent, manchmal auch 80 Prozent weiblich. Das Bundesrecht setzt insofern auch den Rahmen. Ab dem 1. Januar müssen die Länder ein ausreichendes, niedrigschwelliges und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sicherstellen. Der Rechtsanspruch entsteht ab dem Januar 2032, das Ausführungsgesetz sollte bereits jetzt vorher schon in dem Zusammenhang am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Gestatten Sie mir den kleinen Exkurs, weil ich in dem Bereich früher auch gearbeitet habe: Das ist eine wirklich anspruchsvolle und aufopfernde Arbeit von denjenigen, die in diesem Bereich arbeiten, und ich möchte allen, die dort arbeiten, danken, dass Sie sich dieses schwierigen Themas annehmen. Das ist wirklich aller Anerkennung wert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum macht ein Ausführungsgesetz Sinn? Das Gewalthilfegesetz des Bundes ist an entscheidenden Stellen bewusst offen formuliert. Es hat damit Gestaltungsspielraum, zugleich Risiko natürlich ist es auch dann, wenn jedes Land Begriffe wie „ausreichend“, „niedrigschwellig“, „fachlich“ oder „angemessen“ anders sozusagen ausfüllen muss. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt ausdrücklich eine möglichst einheitliche Auslegung, um unterschiedliche Schutzniveaus nicht zu verfestigen. Insofern finde ich es auch richtig, dass wir hier nicht einfach einen Erlass gemacht haben, sondern dass wir uns für ein Ausführungsgesetz entschieden haben, was damit auch ein gewisser Maßstab sein kann und als Vorlage auch für andere Länder dann dienen kann. Kernstück in diesem Zusammenhang ist eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung samt Finanzierungskonzept. MV ist da, wie wir hier schon gehört haben, in gewisser Weise anderen voraus. Wir können uns die ROSIS-Evaluation mit Handlungsempfehlungen zur Hand nehmen und unsere Überlegungen auch darauf stützen. Das wird hilfreich sein. Schauen wir auf den Iststand: 32 Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes, 9 Frauenschutzhäuser, 5 Interventionsstellen, 8 Beratungsstellen für Betroffene, weitere Beratungsstellen. Und insofern noch einmal mein herzlicher Dank an alle diejenigen, die dort arbeiten! Bis 2032 wird ein Ausbau auf 38 Einrichtungen skizziert. Es gibt dafür ein Finanzierungskonzept, und es gibt auch Vorschriften zur Bewilligung von Fördermitteln. Weiteres Thema, was hier kurz angesprochen worden ist, ist die Trägeranerkennung, eine ebenfalls nicht ganz unwichtige Aufgabe, über die also dann nachgedacht werden kann, auch die Einrichtung einer zuständigen Behörde, die zentral zunächst mal – oder auffangmäßig – zuständig ist. Wichtig, wir haben es auch gehört, Zuordnung zu Schutz- und Beratungsregionen. Ich darf das insbesondere auch als jemand, der aus Neubrandenburg kommt, sagen, ich finde es wunderbar, dass das hier jetzt aufgenommen worden ist. Bei anderen Gesetzen wünschte ich mir das manchmal auch, dass Sie wirklich regional alles im Blick haben und dafür sorgen, dass die Beratungsstellen über das ganze Land in den einzelnen Kreisen und Städten verteilt sind. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Gedanke, der eben auch den berühmten Sicherstellungsauftrag, den man in diesem Zusammenhang hat, dann also verstärkt regelt. Es gibt noch weitere Vorschriften, auf die ich hier nicht weiter eingehen will, zum Datenschutz und zur Anonymität. Hier wurde dann kritisch angemeldet, dass es natürlich noch weitere Aufgaben gibt. Das kann man hier nicht verschweigen, das stimmt natürlich. Das Ausführungsgesetz regelt vor allem den Rahmen, aber Personalgewinnung, Erreichbarkeit im Flächenland, Barrieren, Kooperationen, das sind weitere Dinge, die wir dann noch zukünftig auch regeln müssen, aber das muss man nicht unbedingt hier in dieses Gesetz hineinschreiben. Gestatten Sie mir vielleicht noch – um auch sozusagen einen anderen Schwerpunkt noch kurz einzufügen –, noch eine weitere Pointierung. Paragraf 4 verlangt auch Präventionsarbeit, und diese kann sich insbesondere auch an gewaltausübende Personen richten. Gestatten Sie mir den Hinweis auch deswegen, weil ich im Bereich der Männer, gegen Männergewalt über zehn Jahre lang Supervision gemacht habe. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir müssen uns also auch die Täterarbeit anschauen. Es ist immer besser, finde ich, ein Problem an der Wurzel zu bekämpfen und nicht nur an den Symptomen. Prävention und Intervention gehören zusammen, im Gewalthilfegesetz des Bundes ist das auch ausdrücklich so vorgesehen. Angebote, die sich an gewaltausübende Personen richten, sind als Präventionsmaßnahme im Gewalthilfegesetz benannt, Täterarbeit soll Bestandteil eines wirksamen Gesamtsystems sein. Auch der Deutsche Verein, den ich schon erwähnte, ordnet Täterarbeit ebenfalls als Teil der Gewalthilfe ein und empfiehlt, sie fest zu verankern. Wichtig ist, damit ich an dieser Stelle nicht missverstanden werde, Täterarbeit darf nie zu einer stillen Verantwortungsverschiebung führen, weg von der Gesellschaft, weg von den Tätern, hin zu den Betroffenen. Das darf sicher nicht passieren. Täterarbeit kann also nicht Therapie statt Konsequenz sein, sondern es muss sein, Arbeit an den Wurzeln des Problems, ein Baustein, um Gewalt zu beenden, Wiederholung zu verhindern und Betroffene dauerhaft zu schützen. Insofern ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass Paragraf 4 das Thema aufnimmt unseres jetzigen Ausführungsgesetzes und in Paragraf 9 die Bewilligung von Fördermitteln ermöglicht wird. Das ist ein wichtiger Schritt, wenngleich, ich gebe zu, die Formulierung als Kernförderung auch deutlich macht, dass wir uns im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bewegen, da ist der Rechtsanspruch manchmal diskutierbar. Es geht um Entwicklungsplanung und insofern wurden natürlich im Vorfeld auch einige klärende Gespräche geführt. Die Justizministerin hat insofern angedeutet, dass im Rahmen der zu erwartenden Bundesmittel Täterarbeit durchaus als Bestandteil dann auch der Präventionsarbeit mitgedacht, geplant und bei den Ressourcen dann also auch berücksichtigt werden soll. Allerdings, das haben wir schon angedeutet, braucht es dafür auch die Mitwirkung der Kommunen. Von denen haben wir bisher eine eher allgemeine Finanzierungsbeteiligung nach der Begründung des Gesetzentwurfes, das soll also auch weiter fortgeführt werden. Es bleibt insofern abzuwarten, und ich füge hinzu, und zu hoffen, dass die Täterarbeit auch als Aufgabe auf kommunaler Ebene erkannt und umgesetzt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, Gewaltprävention ist ein weites Feld, ja, wir müssen da Schritt für Schritt vorgehen. Ich beantrage daher – und das ist eine kleine Änderung, die sich dann auch an das Präsidium kurz richtet –, ich beantrage daher im Namen der Koalition die Überweisung mit der Maßgabe, dass die Beratung, auch um den zeitlichen Rahmen noch in den Griff zu bekommen, insbesondere im Bereich Rechtsausschuss und Finanzausschuss durchgeführt wird und dass insofern der Innenausschuss hier rausgenommen wird. Es gäbe sonst Möglichkeiten, das zu erschweren. (Sebastian Ehlers, CDU: Das geht ja gar nicht.) Aber es … (Sebastian Ehlers, CDU: Sind doch Kommunen betroffen.) Bitte? (Sebastian Ehlers, CDU: Es sind die Kommunen betroffen, wir reden die ganze Zeit über Kommunen, also … – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es wird dazu am Montag, den 14., glaube ich, eine Anhörung geben, und ich kann mir vorstellen, dass, wenn dort also noch (Marc Reinhardt, CDU: Das ist verfassungswidrig.) gerade solche betroffenen Stellen gehört werden sollen. (Sebastian Ehlers, CDU: Da können die Kommunen ja gleich klagen.) Ich will das … Lassen, nein, Lassen Sie uns das einfach hören! Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir das mit abfangen können. (Sebastian Ehlers, CDU: Wenn Sie nicht in den Innenausschuss überweisen, wird nicht überwiesen.) Es geht um zeitliche, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Na, ist schon klar.) zeitlichen Zusammenfall von Veranstaltungen und deswegen habe ich das hier gerade nach Absprache insofern beantragt. Und ich glaube auch, dass es vernünftig ist, in diesem Zusammenhang das so zu tun. Dass die Überweisung kommen muss und dass sie richtig ist, ist, glaube ich, klar. Wir haben Schutz- und Beratungsangebote jetzt zu klären. Eine Klärung muss für die Pflicht ab 2027 jetzt gemacht werden. Wir brauchen damit auch die Steuerungsinstrumente und eine Datenbasis, auf die wir uns stützen können. Die haben wir also mit ROSIS grundsätzlich da, sodass wir diesbezüglich Entscheidungen treffen können. Ich kann also nur noch mal anbieten, dass wir vielleicht dann auch im Ältestenrat noch mal darüber sprechen, wie wir denn gerade mit der Beteiligung der Kommunen hier verfahren, (Horst Förster, AfD: Die sind am wichtigsten bei dem Ganzen, die Kommunen.) die aus meiner Sicht durchaus natürlich wichtig ist. Hm? (Horst Förster, AfD: Die sind am wichtigsten, die Kommunen.) Also es ist ja (Zuruf von Horst Förster, AfD) ein Landesausführungsgesetz, ist ja nun keine kommunale Regelung. Darüber könnte man natürlich auch noch, aber das ist hier ein Landesausführungsgesetz und das ist sozusagen der wesentliche Teil dazu. Aber wie gesagt, ich kann das nur anbieten, mehr kann ich an dieser Stelle nicht machen. Und insofern danke ich Ihnen erst mal für Ihr Verständnis und freue mich auch wie Sie auf dann entsprechende Anhörungen. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, jeden Tag erleben Kinder Angst, nicht irgendwo, sondern mitten unter uns. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und weil, und viel zu oft passiert danach eines, die Tür bleibt zu, kein Platz im Frauenhaus, zu wenig Beratung, zu lange Wege, zu wenig Personal. Allein das Frauenhaus in Schwerin muss jährlich rund 100 Frauen abweisen. Das ist nicht hinnehmbar. Die Fallzahlen bleiben hoch. Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 7.100 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene registriert. 87 Prozent der Betroffenen waren Frauen, mehr als 6.100 Kinder und Jugendliche waren mitbetroffen. Und wir wissen, das ist nur das Hellfeld. Studien zeigen, die Anzeigequote von weiblichen Betroffenen körperlicher Gewalt in Ex-Partnerschaften oder Partnerschaften liegt bei 2,7 Prozent. Deshalb ist klar, wir brauchen endlich ein verlässliches Gewalthilfesystem. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum stimmen wir auch der Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs selbstverständlich zu – und meine Fraktion geht davon aus, dass eben auch der Innenausschuss ein Ausschuss ist, in den dieser Gesetzentwurf überwiesen werden sollte –, denn Schutz vor Gewalt ist keine Nebensache. Es ist eine Frage von Menschenrechten, eine Frage von Sicherheit und eine Frage staatlicher Verantwortung. Aber genauso klar ist auch, die Zeit für dieses Gesetzgebungsverfahren ist viel zu knapp. Ein Gesetz dieser Tragweite verdient Sorgfalt. Es geht um Frauenhäuser, um Kinder, um Fachkräfte und um die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Trotzdem soll hier unter enormem Zeitdruck gearbeitet werden. Das kritisieren wir ausdrücklich, (Torsten Renz, CDU: Und dann noch den Innenausschuss streichen!) denn gute Gesetze entstehen nicht im Schnelldurchlauf. Zugleich sagen wir auch, Mecklenburg-Vorpommern darf nicht auf den Bund warten. Frauen und Kinder brauchen heute Schutz, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht erst dann, wenn irgendwann Bundesmittel fließen. „Sichere Orte brauchen starke Begleitung – Fachkraft für Kinder und Jugendliche JETZT!“ hieß es auf der Kundgebung der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser in Mecklenburg am Montag. Das war hier vorm Schloss. Im Mittelpunkt der Aktion stand die Forderung nach einer verbindlichen Finanzierung von Kinder- und Jugendfachkräften in allen Frauenhäusern des Landes. Das Land muss selbst investieren, jetzt. Die Bundesmittel dürfen außerdem nicht dazu führen, dass Kommunen sich zurückziehen oder Zuschüsse ersetzen. Das wäre kein Fortschritt, das wäre ein Verschieben von Verantwortung. Wir brauchen echte zusätzliche Verbesserungen, mehr Plätze, mehr Personal, mehr Beratung, mehr Schutz. Denn die Realität ist doch, das bestehende Hilfenetz arbeitet längst an der Belastungsgrenze, die ROSIS-Evaluation hat genau das beschrieben: überlastete Fachkräfte, regionale Versorgungslücken, fehlende Koordination, zu wenig Kapazitäten. Darauf braucht es Antworten, die tragen. Und deshalb werden wir GRÜNEN trotz der knappen Fristen eigene Änderungen einbringen. Wir wollen verbindliche Standards, mehr Tempo beim Ausbau, eine verlässliche Finanzierung und echte Sicherheit für Frauen und Kinder im ganzen Land. Denn die Istanbul-Konvention ist kein unverbindlicher Wunschzettel, sie verpflichtet uns zum Handeln. Schutz muss erreichbar sein, barrierefrei, sofort verfügbar. Und genau daran werden wir dieses Gesetz messen, nicht an bunten Karten für das Jahr 2032, sondern daran, ob heute Nacht ein Platz frei ist, ob ein Kind sicher schlafen kann, ob eine Frau einen Ausweg findet. Frauen werden nicht erst 2032 Opfer von Gewalt, Kinder haben nicht erst 2032 Angst. Sie brauchen jetzt Schutz, und genau dafür setzen wir uns ein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Frau Schmidt. Elke-Annette Schmidt , Die Linke: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sind kein Randphänomen. Wir haben die Zahlen hier mehrfach gehört, ich will sie nicht noch einmal wiederholen. All das passiert mitten unter uns, in der Mitte der Gesellschaft und zieht sich durch alle Schichten. Und genau deshalb war es unser erklärtes Ziel als Linke in Regierungsverantwortung, wir müssen und wir werden das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern langfristig absichern und ausbauen. In einem ersten Schritt haben wir die Evaluation der bestehenden Strukturen auf den Weg gebracht, um belastbare Erkenntnisse zu gewinnen und Handlungsbedarfe zu schärfen. Diese Evaluation ist es, die uns nunmehr in die Lage versetzt, als eines der ersten Bundesländer ein Ausführungsgesetz für das Bundesgewalthilfegesetz in das parlamentarische Verfahren zu bringen. Der Bund hat mit dem Gewalthilfegesetz einen historischen Schritt vollzogen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 14. Februar 2025 zugestimmt, auch mit den Stimmen unseres Landes. Und bereits am 28. Februar des gleichen Jahres ist das Gesetz in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Doch ein Bundesgesetz allein schafft noch keinen Schutzplatz. Es ersetzt keine Beratung, keine Krisenintervention und keine wohnortnahe Hilfe. Deshalb brauchen wir jetzt die landesrechtliche Umsetzung. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes hat unser Gleichstellungsministerium mit dem Umsetzungsprozess begonnen. Bereits im Frühjahr fanden erste Gespräche mit den Trägern der Beratungs- und Schutzstrukturen statt – also 25 –, in mehreren Sitzungen der Fokusgruppe wurden Bedarfe erörtert, Perspektiven entwickelt und fachliche Hinweise aufgenommen. Ebenso wichtig war die Einbindung der Kommunen. Seit Juli 2025 führt das Ministerium intensive Gespräche mit kommunalen Spitzenverbänden, Landräten sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern. Denn klar ist, dieses Gesetz kann nur gemeinsam mit den Kommunen erfolgreich umgesetzt werden. Und das hat eben auch Zeit gebraucht – und deshalb sicherlich auch die etwas verzögerte Einbringung heute. Dank an dieser Stelle an unser Justizministerium, an die Landesbeauftragte für Gleichstellung mit der Leitstelle und alle weiteren Beteiligten, die hier um gemeinsame Lösungen ringen! Am 1. Januar 2027 sind wir als Länder gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Schutz sicherzustellen. Ab 2032 gilt dann der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Unser Land verfügt bereits heute über ein engagiertes und leistungsfähiges Hilfesystem. Ich will die Zahlen jetzt nicht noch mal nennen, die haben wir gehört. Aber wir wissen auch, der Bedarf wächst, die Anforderungen steigen und regionale Unterschiede bestehen weiterhin. Und genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Schutz- und Beratungsregionen. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt wird Teil einer klar definierten Versorgungsstruktur. Damit wird die regionale Vernetzung der Einrichtungen gestärkt, die Vermittlung freier Schutzplätze verbessert und wohnortnahe Unterstützung der Betroffenen ermöglicht. Und zugleich wird Prävention und Öffentlichkeitsarbeit gesetzlich verankert – mein Vorredner aus der Fraktion der SPD sprach davon –, denn Gewaltschutz beginnt nicht erst in der Krise, er beginnt mit Aufklärung, Sensibilisierung und frühzeitiger Hilfe. Hierzu zählen auch Angebote für Täter/-innen. Denn um Gewalt nachhaltig zu bekämpfen, müssen wir die Eskalation verhindern, bevor sie passiert, und Betroffene mutig aus dem Dunkelfeld holen. Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die verpflichtende Entwicklungsplanung. Diese Entwicklungsplanung bildet das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau des Hilfesystems und wird künftig alle fünf Jahre fortgeschrieben. Sie umfasst die Analyse bestehender Angebote, die Ermittlung regionaler Bedarfe, die Planung zusätzlicher Schutzplätze und die Sicherstellung einer angemessenen geografischen Verteilung. Damit wird erstmals eine verbindliche und langfristige Grundlage für die Weiterentwicklung des Schutz- und Beratungssystems geschaffen. Meine Damen und Herren, ein verlässliches Hilfesystem braucht auch eine verlässliche Finanzierung. Für unser Land steigen die Bundesmittel von zunächst rund 2 Millionen Euro im Jahr 2027 bis auf etwa 5,6 Millionen Euro im Jahr 2030. Gleichzeitig bleibt aber klar, die zentrale Finanzierungsverantwortung tragen weiterhin Land und Kommunen gemeinsam. Die Kommunen beteiligen sich auch künftig substanziell an der Finanzierung, sonst wird das ganze System nicht tragen. Ebenso leisten die Träger weiterhin Eigenanteile. Entscheidend ist jedoch, mit diesem Gesetz schaffen wir erstmals einen planbaren und dauerhaft tragfähigen Rahmen. Dabei setzen wir ausdrücklich auf Zusammenarbeit. Denn gute Lösungen entstehen nicht am Schreibtisch allein, sie entstehen im Dialog mit denen, die Verantwortung vor Ort tragen. Die kommunale Mitwirkung ist deshalb kein Nebenaspekt, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Meine, meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Schlusspunkt, es ist ein Anfang. Mit dem Ausführungsgesetz schaffen wir die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Die eigentliche Umsetzung beginnt danach, mit den Entwicklungsplanungen, mit dem schrittweisen Ausbau der Angebote und mit der Vorbereitung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung ab dem Jahr 2032. Das ist ein anspruchsvoller Weg, aber er ist ein notwendiger Weg, denn jede Frau, die Schutz sucht, muss ihn auch finden können, jedes Kind, das Gewalt erlebt hat, braucht Sicherheit und Unterstützung, und jeder Mensch in unserem Land muss wissen, Mecklenburg-Vorpommern lässt Betroffene nicht allein. Ich bitte Sie daher um eine konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs und um breite Unterstützung für ein starkes, verlässliches und zukunftsfestes Gewalthilfesystem. – Vielen Dank! Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zu Ihrem Redebeitrag, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor. Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Schmidt! Zwei Punkte möchte ich ganz kurz ansprechen, die hier zu kurz kommen, die doch genannt werden müssen. Punkt eins ist, das betrifft auch den Bedarf, dass aus der Praxis ein Riesenproblem darin besteht, und das wissen Sie auch, dass viele Frauen, geschädigte Frauen, an denen Gewalt verübt wurde, in Anführungsstrichen „rückfällig“ wurden und man sie schlecht in den Häusern halten kann. Sie kehren meist wieder zu dem Täter zurück, das ist Punkt eins. Punkt zwei ist, dass hier ein ganz falscher Eindruck entsteht, als ob die Frauen flüchten müssen. Das Gewaltschutzgesetz liefert ganz klar, und das Zivilrecht auch parallel dazu, die Grundlage, dass nicht die Frau flüchten muss, sondern der Täter muss flüchten. Der Grundsatz – hier entsteht der Eindruck, als ob die Frau in der häuslichen Gewalt flüchten müsste in ein geschütztes Haus –, nein, die Regel muss sein, dass sie dort bleibt, wo sie mit den Kindern gut aufgehoben ist, wo sie hingehört, und dass der Täter flüchtet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist durchaus möglich. Und das ist die Zielordnung, der Täter fliegt raus. Wer schlägt, der fliegt, das ist ständiger Grundsatz auch an den Gerichten. Und das Gewaltschutzgesetz liefert die Grundlagen, ganz kurzfristig und klar hier zu entscheiden. Und das ist auch eine Frage für den Bedarf. Also die Orientierung, dass die Frau als Verletzte flüchten muss, ist grundsätzlich falsch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Frau Abgeordnete, möchten Sie darauf erwidern? Elke-Annette Schmidt , Die Linke: Ja. Die erste Einlassung von Ihnen war ja, dass Frauen immer wieder zurückkehren zu den, also oftmals zurückkehren zu den Tätern. Ja, genau deshalb braucht es ja die Beratung und Unterstützung, damit das eben nicht mehr passiert, damit sie eben aufgeklärt werden über Dinge und damit sie Unterstützung bekommen, um sich auch in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und dass es eben nicht mehr stattfindet. Genau deshalb ist, brauchen wir dieses Beratungssystem so dringend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und die andere, die andere Einlassung. Warum? Ja, na sicherlich, das machen die Interventionsstellen ja auch, die Täter werden ja aus der Wohnung verwiesen. Aber in der fortlaufenden, in dem fortlaufenden Prozess ist es eben doch manchmal möglich und viel besser auch für die Betroffenen, dass sie ganz einfach das Umfeld wechseln, dass sie aus diesem Umfeld, in dem die Gewalt entsteht, ausbrechen, rauskommen, und dafür brauchen wir die Frauenhäuser. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sind leider keine Randphänomene. Und wenn Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 über 5.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert hat und zugleich klar ist, dass ein erheblicher Teil solcher Taten gar nicht angezeigt wird, dann besteht politischer Handlungsbedarf. Und deshalb ist das Ziel dieses Gesetzentwurfes richtig, Schutz, Beratung und Unterstützung müssen verlässlich erreichbar und fachlich gut aufgestellt sein, auch wenn der Entwurf hinreichend spät kommt für diese Legislatur. Aber wir sind daher konstruktiv und gucken, dass wir auch das noch schaffen im Endspurt. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Sehr gut!) Kleiner Verweis aber noch: Wir haben uns ja auch an anderer Stelle schon gerade mit dem Thema auseinandergesetzt, was Herr Förster gerade noch als Einwurf brachte, und zwar bei der Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Da haben wir das noch mal neu aufgenommen, insbesondere den Teil, dass halt Täter auch dann in der Situation kurzfristig verwiesen werden können, das die Polizei dann entsprechend ermächtigt, das heißt, wir sind im Sicherheitsbereich da ja auch schon durchaus tätig gewesen. Und das, denke ich, ist auch ein gutes und wichtiges Signal an der Stelle. Aus unserer Sicht gilt aber auch, ein Rechtsanspruch ist nur so stark wie seine praktische Umsetzung. Und entscheidend wird deshalb nicht die Überschrift dieses Gesetzes sein, sondern die Frage, ob am Ende wirklich genügend Plätze, ausreichend Personal, klare Zuständigkeiten und eine tragfähige Finanzierung vorhanden sind. Und es wäre natürlich einfacher gewesen, hätte man jetzt noch mehr Zeit gehabt, wenn das nicht so kurzfristig gewesen wäre, um das entsprechend durchzuarbeiten, aber gerade auch, um die offenen Fragen für alle Beteiligten ausführlich und vollständig zu klären. Der Überweisung stimmen wir dennoch zu. Wir werden sehen, was die Beratung uns dazu bringt. Und dann sehen wir uns ja in vier Wochen schon wieder, um das wahrscheinlich gänzlich über die Bühne zu bringen. Also viel Erfolg bei den Beratungen! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Frau Federau. Petra Federau , AfD: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuallererst möchte ich sagen, dass ich mich freue, dass es endlich diesen Rechtsanspruch zum Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geben soll. Wir haben soeben bereits viel über Zuständigkeitsverordnung, Finanzierungsfragen und Berichtspflichten gehört. Das ist alles wichtig, aber ich frage mich, warum sprechen wir eigentlich so selten über die Ursachen der zunehmenden Gewalt. Denn eines ist doch offensichtlich: Der massive Anstieg der Gewalt gegen Frauen ist nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Wenn wir heute über einen massiven, flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern, Beratungsstellen und Schutzangeboten sprechen müssen, dann doch deshalb, weil die Probleme in den vergangenen Jahren massiv zugenommen haben. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden 2024 mehr als 5.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Gleichzeitig wissen wir, dass die Dunkelziffer weit höher liegt. Bei sexuellen Übergriffen werden nach den vorliegenden Studien nur rund drei Prozent der Fälle angezeigt. Wir diskutieren hier also nur über die Spitze des Eisbergs. Umso wichtiger wäre es, endlich ehrlich über die Ursachen der massiven Zunahme zu sprechen, doch genau das verweigern die Landesregierung und Rot-Rot-Grün immer wieder. Wir haben das erst vor wenigen Wochen in der Debatte über Femizide erlebt. Statt über Täterstrukturen zu sprechen, wurde das Thema Migration vollständig ausgeblendet. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Weil es deutsche Männer sind.) Dabei sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache. Während Ausländer rund 14,8 Prozent der Bevölkerung stellen, liegt der Anteil an den nicht deutschen Tatverdächtigen bei Straftaten insgesamt bei über 41 Prozent. Bei häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt liegt der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger bei rund 36 beziehungsweise 37 Prozent. Das entspricht einer etwa zweieinhalb bis dreifachen Überrepräsentation gegenüber dem Bevölkerungsanteil. Meine Damen und Herren, Migration ist nicht die einzige Ursache von Gewalt gegen Frauen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) das behauptet auch niemand. Aber es ist ebenso falsch zu behaupten, die fehlgeleitete Migrationspolitik der vergangenen Jahre habe mit dieser Entwicklung nichts zu tun. Seit 2015 sind Millionen Menschen aus Kulturkreisen nach Deutschland gekommen, in denen Gleichberechtigung, Selbstbestimmung von Frauen und westliche Freiheitsrechte vielfach anders verstanden werden als bei uns. Wer Zwangsheirat, sogenannte Ehrengewalt, Ehrenmorde, Genitalverstümmelung oder die Kontrolle weiblicher Familienangehörige bekämpfen will, muss auch den Mut haben, diese kulturellen Hintergründe zu benennen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Probleme verschwinden eben nicht dadurch, dass man sie verschweigt, sondern ganz im Gegenteil, wer die Ursachen nicht bekämpft, sorgt dafür, dass die Folgen immer größer werden. Dann brauchen wir immer mehr Frauenhausplätze, immer mehr Beratungsstellen, immer mehr Personal und immer mehr Steuergeld. Und dann wäre dieses Gesetz am Ende nur eine Kapitulationserklärung, denn es organisiert dann nur noch den Umgang mit den Folgen, es beantwortet aber nicht die entscheidende Frage, wie verhindern wir, dass immer mehr Frauen überhaupt Opfer von Gewalt werden. Selbstverständlich sind Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzangebote unbedingt notwendig. Aber wer Gewalt gegen Frauen wirklich bekämpfen will, darf sich mit Symptombekämpfung nicht begnügen. Er muss den Mut haben, die Ursachen zu benennen und an der Wurzel zu bekämpfen. Und deshalb freuen wir uns auf eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist im Rahmen der Debatte ein alternativer Überweisungsvorschlag vorgenommen worden. Dieser ist mittlerweile durch den Antragsteller zurückgenommen worden. Das heißt, wir bleiben bei dem ursprünglichen Überweisungsvorschlag, der da lautet: Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6580 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen? – Herr Damm, ich habe jetzt nicht … Okay, alles klar! Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Erstellung eines jährlichen Klima- und Treibhausgasberichtes, Drucksache 8/253, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 8/6599. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6632 vor. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erstellung eines jährlichen Klima- und Treibhausgasberichtes – Drucksache 8/253 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/6599 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6632 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Meine sehr geehrten Kollegen! Frau Präsidentin! Namens des federführenden Ausschusses berichte ich über die Beratungen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung einer jährlichen Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Antrag wurde unter der Drucksache 8/253 im Jahr 2022 an den Agrarausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Anliegen befasst und hierzu zunächst am 4. Mai 2022 ein Expertengespräch durchgeführt. Darüber hinaus wurde am 11. Juni 2025 eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durchgeführt, um die fachlichen, methodischen und organisatorischen Fragen einer regelmäßigen Treibhausgasberichterstattung vertieft zu erörtern. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, inwieweit eine jährliche und zeitnahe Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen des Landes geeignet ist, die Entwicklung der Emissionen transparenter darzustellen und die Bewertung klimapolitischer Maßnahmen zu unterstützen. Die Sachverständigen haben hierzu unterschiedliche Einschätzungen vertreten. Befürwortend wurde insbesondere hervorgehoben, dass eine regelmäßige Berichterstattung die Transparenz erhöhen, Entwicklungen frühzeitig sichtbar machen und politische Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten verbessern könne. Zudem wurde darauf verwiesen, dass ein aktuelles Monitoring dazu beitragen könne, Klimaschutzmaßnahmen besser nachzuvollziehen und deren Wirksamkeit zu bewerten. Gleichzeitig wurden von mehreren Sachverständigen methodische und praktische Herausforderungen angesprochen. Hierzu zählten insbesondere zeitliche Verzögerungen bei der Verfügbarkeit belastbarer Emissionsdaten, Unsicherheiten bei der Modellierung und Schätzung, Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren hinsichtlich der Datengrundlage sowie der zusätzliche personelle, organisatorische und finanzielle Aufwand einer jährlichen Berichterstattung. Zudem wurde die Frage erörtert, ob ein mit einer jährlichen Berichterstattung verbundener Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür erforderlichen Ressourcen steht. Im weiteren Verlauf der Ausschussberatungen brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag ein, mit dem einzelne Forderungen des ursprünglichen Antrags angepasst beziehungsweise konkretisiert werden sollten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Abschluss der Beratungen hat der Ausschuss zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt. Dieser fand keine Mehrheit und wurde abgelehnt. In der anschließenden Abstimmung wurde auch der Antrag in seiner ursprünglichen Fassung mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag daher, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer Klimaschutz ernst nimmt, muss zuerst wissen, wo das Land steht – nicht ungefähr, nicht irgendwann, sondern nachvollziehbar, regelmäßig und öffentlich. Denn ohne belastbare Treibhausgasbilanz bleibt Klimapolitik ein Blindflug. Dann kann die Landesregierung viel erzählen über Ziele, Pfade und Maßnahmen, aber niemand kann sauber prüfen, sinken die Emissionen wirklich, in welchen Bereichen und reicht das Tempo. Genau darum geht es in unserem Antrag. Mecklenburg-Vorpommern braucht jedes Jahr eine landesspezifische Treibhausgasbilanz. Und diese Bilanz muss so veröffentlicht werden, dass sie politisch noch nutzbar ist, nicht vier Jahre später, wenn die Daten nur noch historische Dokumentationen sind. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anhörung im Ausschuss hat dazu ein klares Bild ergeben. Der bisherige Verzug ist nicht akzeptabel. Ein Abstand von höchstens zwei Jahren zwischen Berichtsjahr und endgültiger Veröffentlichung ist fachlich machbar und politisch notwendig. Wenn zeitnahe Schätzungen möglich sind, sollte das Land spätestens nach 15 Monaten eine vorläufige Fassung vorlegen. Deshalb trennen wir klar: Der jährliche Bericht soll die Zahlen liefern, Bewertungen, Maßnahmen, Monitoring und politische Einordnung gehören in einen gesonderten Klimabericht. Das ist sauberer, vergleichbarer und schneller. Damit ist auch das zentrale Gegenargument der Koalition beantwortet. Ja, ein Bericht macht Arbeit, aber der Vorschlag lautet eben nicht, jedes Jahr ein großes Gutachten mit umfangreicher politischer Analyse, vielen Sonderauswertungen und langer Kommentierung. Der jährliche Bericht kann deutlich schlanker sein: statistische Auswertungen, klare Tabellen, sektorale Darstellung, Veröffentlichung der Zahlen. Die ausführliche Analyse kann in größeren Abständen oder im Klimabericht erfolgen. Wer also sagt, ein jährlicher Bericht sei zu aufwendig, redet am eigentlichen Vorschlag vorbei. Andere Bundesländer schaffen diesen Rhythmus bereits, und nach der Anhörung wurde deutlich, Fachleute aus anderen Ländern haben Unterstützung angeboten. Man muss dieses Wissen nicht neu erfinden, man muss es nutzen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist deshalb nicht, dass jährliche Berichte unmöglich wären, das Problem ist, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Abläufe bisher nicht ausreichend organisiert hat. Besonders deutlich wird das an einer Aussage der Landesregierung selbst. Der Energie- und Treibhausgasbericht 2023/24 für die Bilanzjahre 2021 und 22 ist offenbar bereits fertiggestellt. Dann ist ein Teil unserer Forderung erfüllt, der Bericht liegt vor. Dann darf er aber nicht in der Schublade bleiben. Wenn die Landesregierung sagt, dass der Bericht bereits da ist, muss sie ihn auch veröffentlichen. Klimadaten sind keine Verschlusssache der Landesregierung, sondern Entscheidungsgrundlage für Parlament, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Unser Antrag betrifft den Kern guter Klimapolitik: verlässliche Daten, vergleichbare Methodik, klare Fristen, saubere Zuständigkeiten und eine Verwaltung, die organisatorisch so aufgestellt ist, dass Berichte nicht jahrelang liegen bleiben. Gute Klimapolitik braucht aktuelle Zahlen. Wer erst Jahre später berichtet, kann auch erst Jahre später nachsteuern. Und wer jedes Jahr neue Ziele ankündigt, muss auch jedes Jahr offenlegen, ob das Land diesen Zielen nähergekommen ist. Darum bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus. Minister Dr. Till Backhaus: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja heute schon einiges zum Klimaschutz und zu unserem Klimaschutzgesetz und den Maßnahmen gehört, und deswegen finde ich es schon noch mal bezeichnend, dass wir ja wissensbasierte Treibhausgasbilanzierung vorgelegt haben, und das haben wir im zweijährigen Abstand vorgesehen. Und ich finde es schon noch mal wirklich auch aus der Sicht der Überprüfung der Bewertung, das sagen im Übrigen ja auch die Fachleute, dass, wenn sie sich das in Ruhe anschauen, dass die Überprüfung der Treibhausgasemissionen im zweijährigen Abstand als ausreichend, erstens, angesehen werden, und zum anderen, um die Resultate der Emissionsminderungsbemühungen abzubilden, lässt im Übrigen es auch darstellen, dass genug Spielraum ist, um Maßnahmen zu ergreifen, um eine Zielverfehlung zu erkennen. Das Nutzen- und Aufwand-Verhältnis einer jährlichen Bilanzierung lässt sich insofern aus unserer Sicht nicht als sinnvoll abbilden. Und deswegen, glaube ich, ist es auch noch mal so wichtig, dass eine Verkürzung des Bilanzzyklus … Es müsste im Übrigen auch durch zusätzliches Personal untersetzt werden, die fachliche Ausrichtung des Bilanzierungsverfahrens. Und ich habe heute im Übrigen angedeutet, wir sind ja auch abhängig von anderen Unternehmen, die in diesem Land tätig sind, die hoffentlich Entscheidungen treffen, dass zum Beispiel das Steinkohlekraftwerk vielleicht früher vom Netz geht und das in unsere Bilanzen mit einfließt. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Das muss man ja wenigstens länderübergreifend mal in Ruhe abstimmen können. Und deswegen halte ich es, noch mal, für richtig – auch andere Bundesländer haben damit begonnen, allerdings aufgrund der finanziellen und personellen Ausstattung und der im Übrigen auch Datenbereitstellungsabläufe dies dann auch im zweijährigen Rhythmus umzusetzen –, es ist daher aus unserer Sicht fachlich als auch finanziell sinnvoll, den zweijährigen Berichts- und Bilanzierungsrhythmus beizubehalten. Und selbstverständlich – das will ich hier auch noch mal sagen, was die Transparenz und die Informationen anbetrifft, das habe ich auch immer gesagt –, selbstverständlich bin ich gerne bereit, auch mit unserem Klimaverträglichkeitsgesetz Ihnen dann auch die Informationen regelmäßig zu geben und Sie darüber zu informieren und die Monitoringmaßnahmen, die im Bereich der Sektoren, der einzelnen Sektoren stattfinden, dann auch natürlich bekannt zu geben. Das bedeutet, dass derzeit aus unserer Sicht es richtig ist, dass die Erstellung der Bilanzen an die Statistischen Ämter stattzufinden haben, und im Übrigen auch – das will ich noch mal ausdrücklich sagen –, dass wir natürlich auch Auftragsvolumina haben von 40.000, zwischen 40.000 und 80.000 Euro, diese vielfältige Expertise dann auch Kosten ausmacht. Und die Treibhausgasbilanzierung ist komplex, und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind natürlich auch ständig mit anzuwenden. Das heißt im Umkehrschluss für mich und für unser Haus, die Beibehaltung des quellenbezogenen Ansatzes entspricht den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, wenn man es so will, des Klimaverträglichkeitsgesetzes. Die Übernahme der Treibhausgasbilanzierung stellt eine zusätzliche Aufgabe dar, und wir sind auf jeden Fall dafür, dass wir diese Daten sinnvoll erheben, (Beifall Horst Förster, AfD) wissenschaftlich fundiert, und sie dann auch zur Verfügung stellen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Stein. Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wir machen es kurz und schmerzlos, wir haben es heute Morgen schon ausreichend diskutiert, ich wiederhole das noch mal: Wer Mecklenburg-Vorpommern wirklich stärken will, der sorgt für bezahlbare Energie, leistungsfähige Infrastruktur, starke Unternehmen und handlungsfähige Kommunen. Wer dagegen haltungsorientierten Klimaschutz zum obersten Maßstab nahezu aller politischen Entscheidungen erhebt, der riskiert eben diesen Wohlstand, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung. (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Und genau aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Brillant! Brillant!) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Schlupp. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr wenig CO -Verbrauch. – 2 Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Beate Schlupp , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Januar 2020 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Erstellung eines jährlichen Klima- und Treibhausgasberichts gefordert. Seinerzeit hat meine Fraktion der Überweisung des Antrags zur Beratung in den federführenden Ausschuss zugestimmt. Wenn wir auch die Forderung des Antrags hinsichtlich einer soliden Datenbasis für Klimaschutzmaßnahmen unterstützen, sind wir jedoch der Auffassung, dass Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger oder Verwaltung nicht über Gebühr mit Berichtspflichten belastet werden dürfen, die weder durch europäische noch durch bundesrechtliche Vorgaben normiert sind. Von daher wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr gut!) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Dr. Trepsdorf. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ja, liebe Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, manchmal, ich weiß nicht, ich glaube, wir haben hier ein Kategorienfehler manchmal auch hier. Wenn ich, Herr Stein, wenn ich Sie höre, haltungsorientierte Klimapolitik – was soll das sein? Also ich meine, unsere Haltung ist (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) unsere, (Petra Federau, AfD: Das, was Sie machen.) unsere Haltung, (Thore Stein, AfD: Das, was Sie hier praktizieren.) unsere Haltung ist, dass wir darauf vertrauen, was die Wissenschaft uns rät. Und das ist die Haltung. Also ich würde mir eigentlich wünschen, dass auch Sie diese Haltung haben, ganz ehrlich! Dem vorliegenden Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt wird meine Fraktion zustimmen, denn die Beschlussempfehlung schafft Klarheit, und eine Frage, die für wirksame Klimapolitik entscheidend ist, nämlich, welche belastbaren Daten brauchen wir eigentlich, welche verlässliche Berichtsstruktur sorgt dafür, dass die Regelungen fachlich sinnvoll, organisatorisch leistbar und finanzierbar sowie als politisch wirksam umgesetzt werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir brauchen dazu gar keine Daten mehr.) und genau daran misst meine Fraktion den Ansatz. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der einzige Datensatz, der wichtig ist, ist das Wahlergebnis am 20. September.) Daran bemisst sich der Antrag der GRÜNEN auch, und daran scheitert er leider. Denn zunächst ist festzuhalten, Mecklenburg-Vorpommern steht beim Thema Klimaberichterstattung – Herr Minister hat es dankenswerterweise ausgeführt – eben nicht bei null. Im Ausschuss während des Expertengesprächs, während der öffentlichen Anhörung und während der Behandlung dieses Antrags wurde deutlich gemacht, dass die Entwicklung der CO -Emissionen seit 1990 2 erfasst und in Energie- und CO -Berichten dokumentiert 2 worden ist. Zudem wurden die Berichte in den vergangenen Jahren weiterentwickelt, sodass inzwischen neben den energiebedingten Emissionen auch weitere Treibhausgase in die Bilanzierung mit einfließen. Das Anliegen, Treibhausgasemissionen systematisch zu erfassen, ist also längst Teil des fachlichen Arbeitsprozesses. Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer: Der Antrag der GRÜNEN verlangt einen jährlichen Klima- und Treibhausbericht. Dieser Ansatz mag auf den ersten Blick plausibel klingen, überzeugt bei genauerer Betrachtung jedoch nicht, denn in der Beratung des Ausschusses, in der Anhörung, ist deutlich geworden, dass ein jährlicher Bericht mit erheblichem Aufwand verbunden ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach nee?!) während der zusätzliche praktische Nutzen begrenzt bleibt. Das zuständige Ministerium hat klar dargelegt, dass ein zweijähriger Abstand ausreicht, um Entwicklungen zu bewerten und auf mögliche Zielverfehlungen zu reagieren. Aufwand und Nutzen stehen also in diesem Fall besser bei einer zweijährigen Berichterstattung in einem angemesseneren Verhältnis. Genau deshalb ist es richtig, dass wir im neuen Klimaverträglichkeitsgesetz einen solchen regelmäßigen Zweijahresrhythmus für Monitoring und Berichterstattung verankert haben. Unter uns gesagt, wir haben doch gerade als Checks and Balances davon gesprochen, dass insbesondere das Moor Centrum der Universität Greifswald intensiv Daten erhebt. Die stellen sich ja nicht alle zwei Jahre hin, sondern erheben kontinuierlich Daten, um in der Klimaberichterstattung auch nach vorn zu kommen. Damit gibt es bereits eine aktuelle gesetzliche Regelung, die das Anliegen der regelmäßigen Kontrolle aufgreift, zugleich aber – und das ist uns natürlich wichtig – praxistauglich bleibt, in sachgerechter Form also das regelt, was der GRÜNEN-Antrag in der Form übertreiben würde nach unserem Dafürhalten. Hinzu kommt, auch im Ausschussbericht wird deutlich, dass die bisherige Berichterstattung nicht einfach nur eine politische Wunschfrage ist, sondern an Datenverfügbarkeit, statistische Verfahren, personelle Ressourcen und Verwaltungsabläufe gebunden bleibt. Das ist uns in dem Fall wichtig. Für uns als Linksfraktion ist dabei klar, Klimaschutz braucht Kontrolle, Transparenz und Nachsteuerung, aber es braucht ebenso Verlässlichkeit und eine Konzentration auf das Wesentliche. Wer wirksame Klimapolitik will, darf Berichtspflichten nicht losgelöst von ihrer Umsetzbarkeit betrachten. Deshalb lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab und stimmen der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zu. Sie trägt der fachlichen Entwicklung Rechnung, und sie berücksichtigt die gesetzliche Neuregelung im Land, und sie setzt – das ist noch ein ganz wesentlicher Punkt – auf eine realistische, belastbare und verantwortliche Berichtsrhythmuserstattung. Das ist kein Weniger an Klimaschutz, sondern ein Mehr an Seriosität in der Klimapolitik. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Böhringer. Noah Böhringer , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie ich mitbekommen habe, sind scheinbar vielen die Veteranen wichtig, deswegen werde ich mich auch relativ kurzhalten. Klimaschutz, ja, gerade faktenorientierter Klimaschutz auf jeden Fall, da sind wir dabei. Wo wir nicht dabei sind, ist überflüssige Bürokratie, weil schauen wir uns den Antrag an, dann haben wir eine Berichterstattung, die jährlich sein sollte, was aus meiner Sicht auch viel zu schnell ist. Wie soll innerhalb eines Jahres gemessen werden, wie doll die Auswirkungen sind? Viele Prozesse verändern sich nicht innerhalb eines Jahres, sondern in einem längeren Zeitraum. Jährlich wäre viel zu kurz gedacht. Man müsste mindestens zwei bis fünf Jahre haben, damit man vernünftige Messergebnisse hat. Hinzu kommt, dass wir schon jetzt relativ viele verlässliche Daten auch gerade auf Bundesebene haben, die man nutzen könnte. Was man mal voranbringen sollte, ist, dass wir endlich mal die ganzen Daten, die vorherrschen, auch von verschiedenen Unternehmen oder Kleinstunternehmen haben, einfach mal in eine vernünftige digitale Datei packt, alles zusammenfügt und nicht jeder sein Klein-Klein macht, sondern dass wir eine vernünftige digitale Datenbank haben, auf die wir zugreifen können. Das wäre faktenorientiert, das wären keine Doppelstrukturen, das wäre vernünftig, und damit könnte man auch arbeiten. Also, bevor wir jetzt wieder das nächste Bürokratiemonster schaffen, lasst uns doch einfach mal dafür sorgen, dass wir die Daten, die wir haben, auch vernünftig nutzen, anstatt immer wieder das Rad neu zu erfinden! In diesem Sinne, wir lehnen den Antrag so, wie er jetzt da liegt, ab. Und das wars. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Beitz. Falko Beitz , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag die Erstellung eines jährlichen Klima- und Treibhausgasberichts für Mecklenburg-Vorpommern. Transparenz über Emissionen und die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen ist sicherlich wichtig, und darüber besteht in diesem Haus sicherlich Einigkeit, zumindest wenn ich die demokratischen Fraktionen ansehe. (Horst Förster, AfD: Ach nee! Ach das schon wieder!) Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz haben wir heute Nachmittag ein umfassendes System für Monitoring, Berichterstattung und Zielkontrolle beschlossen. (Enrico Schult, AfD: Sie tönen ja ganz schön rum, Herr Beitz.) Damit schaffen wir genau die Strukturen, die für eine wirksame Klimapolitik notwendig sind. (Enrico Schult, AfD: Ob Sie noch mal mit von der Partie sind, da werden wir mal gucken, ne?!) Der Antrag der GRÜNEN ist deshalb in den wesentlichen Teilen überholt. Und weil schon mit Blick, als ich nach vorne gegangen bin, ich die Kommentare hörte, es sind aber ganz schön viele Zettel, würde ich es an dieser Stelle auch belassen, denn alles andere haben der Kollege Trepsdorf und der Minister bereits gesagt. Ich erspare Ihnen die Wiederholungen und beende an dieser Stelle meine Rede. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Damm. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Was kommt jetzt für eine Show? – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Weiß ich nicht.) Hannes Damm , fraktionslos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die offiziellen Emissionsdaten unseres Landes sind aktuell vier Jahre alt. Sie reichen nur bis zum Jahr 2022, was man öffentlich verfügbar hat. Bliebe das so, wüssten Sie übrigens erst – Herr Beitz soll dies gesagt haben –, erst im Jahr 2050, ob Sie Ihr eigenes Klimaschutzgesetz eingehalten und die Treibhausgasneutralität Ende 2045 erreicht haben. Dabei liefert das Thünen-Institut die Zahlen ja bereits heute jährlich binnen drei Monaten nach Jahresende. Die Daten sind also da, sie werden nur nicht zu einem Bericht verarbeitet. Es ist kein Datenproblem, es ist auch kein Kostenproblem, ehrlich gesagt. Der Bericht kostet das Land etwa 0,001 Promille des Landeshaushalts, etwa 15.000 Euro pro Jahr. Und es ist auch kein fachliches Problem. In der Anhörung waren sich die Sachverständigen einig, das Öko-Institut, die Landesforschung, Institut Dummerstorf: Eine jährliche Berichterstattung ist machbar auf der bestehenden Datengrundlage ohne Mehraufwand für die Betriebe. Selbst bei externer Vergabe entstünden bei einer jährlichen statt zweijährlicher Erstellung laut Aussagen des beauftragten Unternehmens keine nennenswerten Mehraufwendungen. Andere Bundesländer veröffentlichen ihre Bilanzen längst jährlich in der Regel mit maximal einem Jahr Versatz. Das Einzige, was fehlt, ist also wie immer der politische Wille. Die Folge: Wer mit Daten von 2022 Klimapolitik macht, fliegt blind. Rund 18 Millionen Tonnen CO 2 pro Jahr emittieren wir, knapp 1.000 müssen wir nun jährlich einsparen, aber niemand weiß rechtzeitig, ob die ergriffenen Maßnahmen überhaupt wirken. Und immerhin sprechen wir da über 4.000 Millionen Tonnen CO , wo 2 keiner weiß, sind die jetzt eingespart worden oder nicht. Vier Jahre alte Daten, das ist also fast eine ganze Legislaturperiode, obwohl das Land gerade bei unseren größten Emissionsquellen – Mooren, Wäldern, Landwirtschaft und Verkehr – starke Hebel in der Hand hätte. Doch wer nicht sieht, der kann eben auch nicht lenken. Und ich bin froh, dass die SPD zumindest im Ausschuss noch bekräftigt hat, dass der zeitliche Verzug auf ein Jahr sinken müsste, jetzt mal dahingestellt, ob man alle zwei Jahre oder jedes Jahr einen Bericht erstattet, aber jedenfalls vier Jahre hinterher, das ist viel zu viel. Nicht dazu passt, dass Sie unseren Antrag nun heute vollständig ablehnen, dient doch die Ausschussbefassung eigentlich genau dafür, sich differenziert mit fachlichen Anträgen auseinanderzusetzen und den Teilen, für die man einen Konsens findet, auch im Plenum zuzustimmen. Das zeigt wieder mal, dass die Regierung nicht über ihren Schatten springen kann. Nach außen gilt, alles, was die Opposition vorschlägt, muss schlecht sein – basta! Wenn Sie denken, dass so eine Politik Ihnen hilft, dann sind Sie auf dem Holzweg. Unsere Bürger/-innen erwarten zu Recht mehr von unserer Landespolitik. Ein solcher Umgang bringt niemandem einen Wahlerfolg außer den Rechtsextremisten von der AfD. – Vielen Dank! Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich behalte mir bezogen auf Ihre letzte Äußerung noch mal eine Prüfung vor. Ich weiß nicht, ob ich, (Thore Stein, AfD: Er soll sich bitte an seinem Platz hinten festkleben.) ob ich alles, alles richtig verstanden habe. Das werden wir dann noch mal nachhören. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Agrarausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6599, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/253 abzulehnen. (Nikolaus Kramer, AfD: Jedes Mal kündigt sie an, das zu prüfen, und dann weist sie das als unparlamentarisch zurück.) Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ich muss einmal die Abstimmung machen. Ich hatte bereits angekündigt, dass ich die Äußerungen überprüfen lasse. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6632 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 8/6632 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6632 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie eines fraktionslosen Abgeordneten, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6599 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Thore Stein, AfD: Entschuldigung, wir sind dafür gewesen, das haben wir jetzt verpennt.) Und die Enthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6599 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Gruppe der FDP, Enthaltung durch eine fraktionslose Abgeordnete, Gegenstimmen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der AfD sowie eines Fraktionslosen, (Nikolaus Kramer, AfD: Nee, wir haben zugestimmt, Frau Präsidentin.) Zustimmung durch die Fraktion der AfD, Gegenstimmen durch den fraktionslosen Abgeordneten sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltungen durch eine fraktionslose Abgeordnete angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Gestaffelte Abschussprämie für den Waschbären einführen – Schutz der Artenvielfalt sicherstellen, Drucksache 8/6584. Antrag der Fraktion der AfD Gestaffelte Abschussprämie für den Waschbären einführen – Schutz der Artenvielfalt sicherstellen – Drucksache 8/6584 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD Herr Stein. (Der Abgeordnete Thore Stein wendet sich an das Präsidium.) Er will er zurückziehen? Nein? (Der Abgeordnete Thore Stein wendet sich an das Präsidium. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Jäger in Mecklenburg-Vorpommern! Der Waschbär war hier vor genau einem Jahr bereits einmal Thema, und zwar mit der gleichen ähnlichen Forderung so wie heute. Jetzt werden Sie sicherlich nach vorne kommen und werden sagen, ja, das haben wir damals, schon vor einem Jahr abgelehnt, was soll der Antrag hier heute erneut. Es ist ganz einfach, wir werden diesen Antrag so lange hier immer wiederkehrend einbringen, bis Sie sich hier im Land endlich bewegen und die Verpflichtungen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern hat, sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene durch eine entsprechende EU-Vorgabe endlich umsetzen, denn – und das muss ich Ihnen, glaube ich, hier nicht erzählen – das, was wir aktuell in unserer Wildbahn haben, ist eine ökologische Zeitbombe, die insbesondere unsere Bodenbrüter und auch viele andere Singvogelarten, Reptilien et cetera massiv bedroht. Und das Land muss hier endlich dafür sorgen, dass die Verpflichtung, die invasive Art Waschbär auf ein Mindestmaß zurückzufahren durch eine intensive Bejagung, endlich umgesetzt werden kann. Und Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Backhaus, dass die Jagd auf den Waschbären alles andere als einfach ist. Es ist eine hochkomplexe Jagd, eine hoch zeitintensive Jagd. Und die ist nun mal gebunden an den Willen und vor allem die Motivation, hier auch tatkräftig und auch ständig und immer wiederkehrend nachzusetzen, um letztlich auch in Revieren … Und wir haben mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern in 90 Prozent der Reviere, Tendenz steigend, den Waschbären nachgewiesen. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern in dem Fall mal Spitzenreiter, allerdings eher mit einer, wie gesagt, traurigen Tatsache. Der Waschbär bedroht die hier zaghaft in den letzten Jahren auch mit sehr, sehr viel Steuergeld wieder hochgezogenen Bestände an Niederwild, insbesondere eben auch an Federwild. Und Sie wissen selber ganz genau, was es kostet, wenn man in der Landwirtschaft Maßnahmen umsetzt, um zum Beispiel einigen Bodenbrütern gewisse Brutfenster in Weizenschlägen zu ermöglichen et cetera, was die Anlage und Pflege von Hecken kostet. Also da setzen wir unendlich viel Geld ein, und am Ende ist das nichts anderes als ein großes kostenloses Buffet für den Waschbären, den wir nämlich nicht konsequenterweise bejagen. Und was lange Zeit der Fuchs war, nämlich als der erfolgreichste Prädator in unserer Wildbahn, bezogen auf das Niederwild, ist mittlerweile der Waschbär geworden. Der Waschbär hat den Rotfuchs hier abgelöst als vornehmlichste und dringlichste Jagdaufgabe im Bereich der Raubwildbejagung. Und das müssen wir und sollten wir als Land entsprechend unterstützen. Ich muss jetzt nicht zu den Details ausführen, Herr Minister Backhaus, Sie wissen ganz genau, worum es geht. Sie wissen auch genau, was zu tun ist. Wir müssen diese hoch intensive und hoch anstrengende Jagd auf den Waschbären finanziell motivierend vergüten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Jäger ihre massiven Aufwendungen, insbesondere zeitlicher Art – gar nicht mal das Material, es ist in dem Fall einfach die Zeit – vergütet bekommen, denn die Herausforderungen, hier wirklich nachhaltig die Bestände herunterzufahren, die sind nicht ohne. Und ich glaube, in dem Moment, wo wir hier einen finanziellen Anreiz schaffen, ist das von vielen Jägern dann vielleicht doch auch eher gewollt zu sagen, dass man in den eigenen Revieren noch mal tatkräftig nachsetzt, insbesondere, wenn es darum geht, eben die vielen Zufallsfälle noch zu steigern, indem man dann den Mehraufwand betreibt, um vielleicht auch noch die letzten Exemplare, die sich noch im Revier versteckt halten, auch noch zu bekommen. Und deswegen haben wir hier ergänzend zu unserem Antrag vom letzten Jahr eben eine gestaffelte Prämie zur Abstimmung gestellt, weil wir der Ansicht sind, dass insbesondere immer der letzte Fang im Revier der aufwendigste ist, und gerade der sollte dann dementsprechend am stärksten vergütet werden. Ich habe die Tage mit einem Jäger gesprochen, Revier circa 700 Hektar, ein bisschen Wasser, ein bisschen Schilf dabei, 80 Waschbären in einem Jagdjahr. Und da muss man sich auch keine Mühe mehr machen, irgendein Niederwild noch hochziehen zu wollen oder irgendwelche Bodenbrüter zu schützen oder Singvögel zu schützen, denn die werden von diesen Waschbären radikal weggefressen. Und daher gilt der Appell heute noch einmal an das Land, insbesondere jetzt endlich die Sonntagsreden sein zu lassen. Herr Minister Backhaus, immer wieder betonen Sie auf den Versammlungen der Jägerschaft, letztens erst wieder auf der Versammlung der Waldbesitzer, wie wichtig es ist, dass wir dieser Waschbärenproblematik Herr werden. Sie haben hier erneut einen Anlauf meiner Fraktion vorliegen mit einer ganz klar auch diesmal ausformulierten Möglichkeit, das finanziell darzustellen. Jetzt gilt es nur noch, die Maßnahmen umzusetzen. Und Sie müssen nicht unserem Antrag hier zustimmen, um uns zuzustimmen, aber Sie müssen unserem Niederwild helfen, Sie müssen unserer doch wirklich ökologischen Bedrohung, die dieses Land heimsucht, endlich Herr werden. Also stimmen Sie hier bitte zu und schreiten zur Tat! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus. Minister Dr. Till Backhaus: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir jetzt auch in der nächsten Sitzung mit diesem Antrag rechnen dürfen, wird er auch nicht besser, wenn ich das so sagen darf. (Beifall Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD – Thore Stein, AfD: Was stört Sie denn?) Grundsätzlich möchte ich eines noch mal festhalten: Ja, ja, die Waschbärluntenprämie, vom Prinzip her haben Sie das ja von der Wildschweinpürzelprämie übernommen. (Thore Stein, AfD: War sehr erfolgreich.) Die Idee, ja, das war auch meine Idee, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) da bin ich auch belächelt worden ... (Beate Schlupp, CDU: Ja.) Na ja, ich kann mich entsinnen, dass sich die eine oder andere, die eine oder andere sich darüber (Beate Schlupp, CDU: Wo war es denn im Haushalt?) auch ein bisschen ausgelassen hat. (Beate Schlupp, CDU: Wo war es denn im Haushalt?) Und auf der anderen Seite will ich mal noch mal ganz eindeutig festhalten, dass die Pürzelprämie eine Erfolgsstory ist, im Übrigen auch die beiden Zäune, die wir gebaut haben, Wildschutzzäune, weil wir dadurch gesichert haben, dass wir bis heute keine Einträge aus anderen Gebieten gehabt haben. Das nehme ich mal als Erfolgsstory. (Horst Förster, AfD: Und jetzt der Waschbär.) So, und das Gleiche sehen wir in ähnlicher Weise bei den Waschbären. (Nikolaus Kramer, AfD: Hat der denn auch einen Pürzel?) Und ich will mal den Waidgenossinnen und -genossen – das geht bei mir runter wie Öl, ja –, will ich mal danken an dieser Stelle, denn sie sorgen für einen artenreichen und gesunden Wildbestand, und da dürfen wir uns wirklich mal ausdrücklich bei der Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern sehr herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und, Herr Stein, das ist tatsächlich so, wir haben ja selber über die Landesforst – Herr Dr. Röhe, der Name wird Ihnen ja auch was sagen –, haben wir das Niederwildsymposium ja auf den Weg gebracht mit dem Ziel, tatsächlich Prädatoren und damit auch die Landschaft anzupassen mit dem Ziel, Niederwild und damit insbesondere vom Aussterben bedrohte Arten in Mecklenburg-Vorpommern wieder sesshaft zu machen. Und ich will auch festhalten, dass wir natürlich nach Quellen suchen. Die eine Quelle ist, dass wir im Übrigen ja die Fallen bezahlen und die Sender – ich hoffe, Sie wissen das –, und das ist sehr erfolgreich, weil wir damit im Übrigen auch die Möglichkeit haben, an die Jägerschaft eine Unterstützung zu geben. Ich werde die Zahlen auch gleich noch mal nennen. Und der andere Punkt ist, dass ich mich sehr darüber freue, dass der Landesjagdverband die Initiative gestartet hat mit der Jägerschaft, nämlich die Aufforderung ausdrücklich, sich der Sache anzunehmen und die Reduktion insbesondere bei den Waschbären vorzunehmen. Und wenn Sie das, was Sie angedeutet haben, Ihr Staffelungssystem, wenn wir tatsächlich um die 50 Euro bereitstellen sollten und müssen und möchten und können, dann würden wir insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern gut 1,3 Millionen Euro an Gesamtkosten haben. Denn – langsam –, denn eins ist auch klar, dass wir, was die Streckenzahlen anbetrifft, da kann man auch wirklich sich nur ausdrücklich bei der Jägerschaft in unserem Bundesland bedanken, dass wir ja stabil in den letzten Jahren – Sie haben das angedeutet –, im Vergleich zum Fuchs liegen wir deutlich über den Strecken und wir ja tatsächlich große, erhebliche Strecken haben, die über 20.000 Waschbären mittlerweile jährlich erlegen und damit auch ihren Beitrag leisten. Und deswegen ist für mich auch noch mal sehr wichtig, dass wir glauben, dass die Evolutionsbiologen recht haben, dass der Zenit im Übrigen, was die Gesamtpopulation betrifft, erreicht ist, und dass damit wir eine gewisse Anpassung haben und auf der anderen Seite wir auch in Mecklenburg-Vorpommern natürlich die invasiven Arten sehr im Blick haben und über die Prävention und das Management, die Einbringung und Ausbringung der invasiven Arten, auch dieses sehr genau analysieren. Und die Streckenzahlen – ich habe es ja schon angedeutet – 22/23 18.000, 24 beziehungsweise 25, 24/25 wir mit 25.737 Waschbären jetzt die Spitze erreicht haben. Und man geht davon aus, dass damit tatsächlich der Zenit jetzt auch erreicht ist. Auch für die nächsten Jahre glauben wir, dass wir die Instrumente, die wir … Neben einer solchen Art der Prämierung oder Unterstützung sollten wir aber auch bedenken, dass der Einsatz von Nachtsichtgeräten jetzt legitimiert ist und damit tatsächlich auch mehr Mittel für die Jagd aus der Jagdabgabe, was die Fallen und Fallenmelder und Sender anbetrifft. Wir haben allein im letzten Jahr 12.000 Euro bereitgestellt und in diesem Jahr sind bereits 15.000 Euro bewilligt worden. Und das, was Sie andeuten von einem Jäger, mit dem Sie gesprochen haben, nehme ich in gleicher Weise zur Kenntnis, dass diejenigen, die von uns die Fallen und auch die Sender bekommen haben, dass die dann sehr intensiv sich mit dem Thema auseinandersetzen. Und deswegen bleibe ich dabei – auch Sie waren, glaube ich, im Ausschuss dabei, als der Rechnungshof zur Schwarzwildpürzelprämie Stellung genommen hat und man dort gesagt hat, das ist eine teure Maßnahme gewesen, aber der Unterschied zum Waschbären ist ausdrücklich, das war hier eine solche prophylaktische Maßnahme –, von den Waschbären geht insofern ein anderes Risiko aus. Hier ging es ja um eine präventive Maßnahme, eine Seuche zu bekämpfen, die Afrikanische Schweinepest, und da haben wir beim Waschbären eine etwas andere Situation. Ich sage mal ausdrücklich, wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode erneut mit dem Thema befassen. Aber eines ist klar, wir unterstützen die Jägerschaft heute schon bei der Maßnahme der Reduktion. Und jeder, der sein Revier tatsächlich gut betreut, der wird auch versuchen, die Waschbären einigermaßen im Zaum zu halten. In dem Sinne gehe ich davon aus, dass wir mit diesem Antrag auch weiter verfahren werden. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um eine Minute überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Schlupp. Beate Schlupp , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit dem eigentlichen Antrag auseinandersetze, muss ich noch mal mit einer Legende aufräumen. Ich bin natürlich zusammengezuckt. Was der Minister erfunden hat, ist sicherlich das Wort „Pürzelprämie“. Pürzelprämie wurde dann abgeleitet aus einer ursprünglich mal eingestellten Abschussprämie. Und wer dann nachgucken will, wer wann was getan hat, dann kann ich nur empfehlen, den damaligen Doppelhaushalt zu Rate zu ziehen. Der Entwurf der Landesregierung enthielt nämlich weder eine Pürzelprämie noch eine Abschussprämie. Rausgegangen aus dem Landtag mit Beschluss des Landtages und auf Antrag einer Fraktion oder damals einer Regierungskoalition, ist dann im Haushalt eingestellt worden, sind Mittel für eine Abschussprämie, die man dann großzügig als „Pürzelprämie“ bezeichnet hat. So viel zum Erfinden. Aber jetzt zum eigentlichen Antrag: Wir haben darüber debattiert und die Meinungen sind ausgetauscht. Sie haben jetzt etwas variiert in Ihrem Antrag, aber an unserer damals geäußerten Auffassung hat sich grundsätzlich nichts geändert. Die Situationsbeschreibung teilen wir, (Thore Stein, AfD: Ja.) wir sehen aber die Möglichkeit, um einzugreifen sowohl in der Fallenjagd zum Schutz der Bevölkerung, in der Aufklärung darüber, dass die Nahrungsverfügbarkeit für Waschbären in Siedlungen einzuschränken wäre, dass Menschen darüber informiert werden, wie sie ihr Eigentum besser schützen können, Anreize für die Jäger darin, dass man über den Umgang von Fallen anders nachdenkt, und auch innovative Ansätze wie die Einschränkung der Reproduktionsrate durch Verabreichung von Medikamenten als Maßnahme verfolgt. Was den Abschuss angeht, da gibt es dazu ja durchaus wissenschaftliche Erhebungen, die nachweisen, dass die Reproduktionsrate durch Abschuss nicht wesentlich eingeschränkt wird, weil die Tiere sich auch anpassen und dann höhere Reproduktionsraten auch nachschieben. Nichtsdestotrotz kann ich das verstehen, dass man mit einer Vielzahl von Ansätzen reingeht, um einem wirklichen Problem Herr zu werden, aber vor dem Hintergrund der Aussagen der Wissenschaft zu den angepassten Reproduktionsraten sage ich Ihnen ganz ehrlich, wenn wir im Landeshaushalt über Einnahmeüberschüsse reden würden, die unterzubringen wären, dann könnte ich mir vorstellen, über ein Modellprojekt die Auswirkungen einer Abschussprämie zu ermitteln, auch wenn ich dabei riskiere, dass die Reproduktionsraten dann bei den verbliebenen Waschbären erhöht werden. Aber so, wie derzeit auch die Finanzlage ist, und auch vor dem Hintergrund der Äußerungen des Landesrechnungshofes sehe ich im Moment die finanzielle Möglichkeit auch nicht in Abwägung von Kosten und Nutzen. Wie gesagt, man könnte es probieren, wenn das Geld zur Verfügung stünde, aber da wir hier doch über einen Haushalt reden, wo an jeder Stelle die Bettdecke zu eng ist, und vor dem Hintergrund, dass die Wissenschaft sagt, die Reproduktionsraten werden dann erhöht (Zuruf von Thore Stein, AfD) und es hätte kaum Auswirkungen auf den Bestand der Waschbären, sehe ich derzeit dafür keine Möglichkeiten, und meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Bruhn. Dirk Bruhn , Die Linke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute erneut einen Antrag der AfD zum Umgang mit den Waschbären in MV. Neu im vorliegenden Antrag sind vor allem die konkrete Ausgestaltung einer gestaffelten Abschussprämie sowie der Vorwurf, das Land habe nicht ausreichend gehandelt. Ich will zu Beginn klarstellen, ja, der Waschbär ist eine invasive Art, ja, seine Population hat sich deutlich entwickelt, und ja, es gibt regionale Probleme, insbesondere dort, wo sensible Arten betroffen sind. Diese Realität wird von niemandem bestritten, auch nicht von uns. Aber entscheidend ist doch die Frage: Welche Maßnahmen sind geeignet, tatsächlich wirksam, um nachhaltig auf diese Entwicklung zu reagieren? Der vorliegende Antrag setzt nahezu ausschließlich auf einen finanziellen Anreiz und auf eine gestaffelte Abschussprämie. Genau dieser Ansatz ist jedoch bereits in der vergangenen Debatte sehr deutlich in Zweifel gezogen worden. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Jagd den Bestand des Waschbären nicht substanziell reduzieren kann, sondern bestenfalls regulierend wirkt. Eine pauschale Ausweitung der Bejagung über monetäre Anreize ändert an dieser grundsätzlichen Grenze wenig. Vielmehr würde eine solche Prämie vor allem eines tun: zusätzliche Mittel binden, ohne einen entsprechenden gesicherten Effekt zu erzielen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Hinzu kommt, dass wir aus der jagdlichen Praxis wissen, dass die Bejagung des Waschbären ohnehin in erster Linie über die Fallenjagd erfolgt. Dies ist aufwendig, sie erfordert gezielte Maßnahmen in bestimmten Räumen, und sie lässt sich nicht beliebig durch einfache finanzielle Anreize skalieren. Genau deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass punktuelle, fachlich begleitende Maßnahmen in Schwerpunktgebieten deutlich sinnvoller sind als flächendeckende Prämienmodelle. Auch Minister Backhaus hat in der damaligen Debatte einen wichtigen Punkt hervorgehoben. Der Vergleich mit der sogenannten Pürzelprämie, auch für Schwarzwild, greift zu kurz. Dies war eine Maßnahme zur Abwehr erheblicher seuchenhygienischer Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest. Wir reden hier also über eine völlig andere Ausgangslage. Eine Übertragung dieses Instruments auf den Waschbären ist politisch wie fachlich nicht überzeugend begründet. Darüber hinaus dürfen wir nicht ausblenden, dass das Land bereits handelt. Es gibt Unterstützung für die Fallenjagd, es gibt Förderungen für entsprechende Technik, und es gibt die Möglichkeit, gezielt dort einzugreifen, wo Probleme tatsächlich auftreten. Das sind Maßnahmen, die praxisorientiert sind und die Wirkung entfalten können. Der vorliegende Antrag geht daran vorbei. Er suggeriert eine einfache Lösung für ein komplexes ökologisches Problem. Genau das ist aber nicht der Fall. Die Entwicklung von Wildtierpopulationen gerade bei anpassungsfähigen Arten wie Waschbären folgt eigenen Dynamiken. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Eine reine Abschussprämie führt nicht zu einer nachhaltigen Reduzierung. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Bereichen ebenso wie die fachlichen Einschätzungen, die hier vorgetragen wurden. Hinzu kommt die Haushaltsfrage. Wir stehen vor der Aufgabe, nur mit begrenzten Mitteln verantwortungsvoll umzugehen. Wenn zusätzlich Mittel eingesetzt werden, dann müssen sie dort eingesetzt werden, wo sie nachweislich den größten Nutzen für die Natur und den Artenschutz erhalten. Ein breit angelegtes Prämiensystem ohne gesicherte Wirksamkeit erfüllt diese Voraussetzungen auf keinen Fall. Wir wollen das Geld des Steuerzahlers nicht für wirkungslose Maßnahmen einsetzen. Dies gilt für Abschussprämien für andere störende Tiere wie Mink, Marder und Kegelrobbe, Rabenvögel, Wolf und Kormoran. Meine Damen und Herren, der Schutz der Artenvielfalt ist eine zentrale Aufgabe. Er verlangt differenzierte, fachlich fundierte und zielgerichtete Maßnahmen. Der Antrag der AfD wird diesem Anspruch nicht gerecht, er setzt auf pauschale Anreize statt auf wirksame Instrumente. Deshalb ist die Konsequenz, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja ein kleines Déjà-vu-Erlebnis mit diesem Antrag. Er ist nicht ein Jahr alt, sondern anderthalb Jahre alt, haben wir herausgefunden, vom November 2024, nach unseren, aber ... (Zuruf von Thore Stein, AfD) So, damals wie heute wird der Eindruck erweckt, als ließe sich das Artensterben in Mecklenburg-Vorpommern durch eine neue Abschussprämie für Waschbären wirksam bekämpfen, doch so einfach ist die Realität leider nicht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Zunächst einmal, ja, der Waschbär ist eine invasive Art, ja, seine Bestände haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, und ja, diese Entwicklung kann insbesondere lokal Herausforderungen für den Artenschutz mit sich bringen. Darüber müssen wir uns eigentlich nicht streiten. Streiten müssen wir uns aber über die Behauptung, der Waschbär sei eine der zentralen Ursachen für den Rückgang unserer heimischen Artenvielfalt. Diese Sichtweise ist sicherlich viel zu eindimensional, denn dafür gibt es schlicht keine wissenschaftliche Grundlage. Die größten Bedrohungen für Kiebitz, Bekassine, Rotbauchunke und viele andere Arten sind weiterhin der Verlust ihrer Lebensräume, die Entwässerung von Mooren und Feuchtgebieten, der Rückgang artenreichen Grünlands und die intensiven Landnutzungen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – also viel vielfältiger die Angelegenheit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und all diese Ursachen, darüber ist im Antrag zumindest kein Wort zu lesen, dabei wissen wir gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern mehr über den Waschbären als viele andere Bundesländer. Im Müritz-Nationalpark wurden über Jahre hinweg umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Dort erreichen Waschbären eine der höchsten Populationsdichten Europas. Das Ergebnis dieser Forschung ist bemerkenswert: Ein negativer Einfluss auf Bestände naturschutzfachlich relevanter Tierarten konnte nicht nachgewiesen werden. (Thore Stein, AfD: Na, eine sehr umstrittene Studie.) Meine Damen und Herren, das heißt nicht, dass es keine Probleme gibt, aber es heißt, dass die Realität deutlich komplexer ist, als die AfD sie hier darstellt. Noch problematischer wird es beim Lösungsvorschlag. Die AfD fordert eine gestaffelte Abschussprämie, erst 5 Euro, dann 10 Euro, dann 20 Euro und anschließend immer weiter steigend, nach oben offen. Das mag zunächst entschlossen klingen, tatsächlich bleibt aber völlig offen, ob diese Maßnahme überhaupt einen nennenswerten Effekt auf die Population hätte. Ich verweise auch auf meine Kollegin aus der CDU-Fraktion, Beate, die ja schon gesagt hat, dass sozusagen die Art auch damit reagiert, dass sie sozusagen fruchtbarer sogar wird. Trotz steigender Jagdstrecken wachsen die Bestände weiter. Warum? Weil Waschbären auf erhöhten Jagddruck mit biologischen Anpassungsmechanismen reagieren können. Werden Tiere entnommen, kommt es häufig zu einer früheren Geschlechtsreife und höheren Fortpflanzungsraten. Populationsverluste werden dadurch teilweise ausgeglichen. Mit anderen Worten: Mehr Abschüsse bedeuten eben nicht automatisch weniger Waschbären. Sie müssen deshalb klug gejagt werden, und das bedeutet, dass man auch andere sozusagen Maßnahmen (Thore Stein, AfD: Welche denn?) einführen kann. (Thore Stein, AfD: Ich höre immer nur, was nicht geht, aber keiner kommt auf die Idee zu sagen, wie man der Lage Herr wird.) Ja, Sie haben ja selbst mit dem Fuchs, Sie haben ja selbst mit dem Fuchs eine Sache gemacht, da wurden ja auch Köder, das sind medikamentöse Möglichkeiten, womit man auch Waschbären sozusagen also näher kommen kann in dieser Beziehung. (Horst Förster, AfD: Da reagiert er nicht drauf.) So, aber meine Zeit geht sonst auch noch zu Ende, ne?! Ist das so? Ja. (allgemeine Heiterkeit) Also, wir müssen eine Vielzahl von Maßnahmen, ne, eine medikamentöse Möglichkeit gibt es, es gibt Vergrämung, es gibt Fallenjagd, es gibt Barrieren. Es muss jedenfalls eine vielfältige Sache ... (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage. – Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Und das mit den … Ist es jetzt so weit? (Minister Dr. Till Backhaus: Schon lange. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, los! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Also es ist ganz knapp, aber ich lasse jetzt eine Frage zu. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Nee, nee, ich habe also schon geleuchtet, da waren Sie noch nicht am Mikrofon. (allgemeine Heiterkeit – Nikolaus Kramer, AfD: Ach, Sie haben geleuchtet?!) Mit der Lampe, ja. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir leuchten alle hier heute. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Aber ich diskutiere das jetzt hier nicht, ne?! Also es war die Redezeit zu Ende, wie auch immer Sie das formulieren wollen, und von daher ist es nett, und wenn Sie weiter diskutieren, sehe ich es streng. So, bitte schön, Herr Schult! Enrico Schult , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Dr. Terpe, eine Nachfrage: Ich habe gehört, Ihre Fraktionskollegen oder Parteikollegen wollen in Hamburg die Nutrias sterilisieren lassen. Das ist eine Sache, die habe ich jetzt, weiß ich gar nicht, wie das vonstattengehen soll. (allgemeine Heiterkeit) Können Sie das vielleicht mal ausführen? Oder stellen Sie sich so etwas vielleicht auch für den Waschbären hier vor in Mecklenburg-Vorpommern? Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also was meine Kollegen in Hamburg, da müssen Sie bei denen nachfragen, da reicht Ihre Kurzintervention oder die Frage nicht aus. Aber es ist tatsächlich so, dass ich eine Passage der Ausführungen jetzt nicht gemacht habe wegen Zeitmangels. Also Waschbären können klug bejagt werden. Man entnimmt zum Beispiel nur Männchen und Jungtiere und lässt Weibchen alt werden, dann wird die Reproduktionsrate zum Beispiel sinken. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und man kann medikamentös eingreifen, das habe ich auch schon gesagt. Es gibt also eine Vielzahl von Möglichkeiten. Und wir halten diese exponentielle sozusagen Prämie, insbesondere weil Sie auch gar keine Kostenvoranschläge gemacht haben, für nicht das zielführende Element. Und deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schröder, Frau Dr. Schröder. Dr. Anna-Konstanze Schröder , SPD: Leiw Frau Präsidentin! Leiw Tauhürers! Und jährlich grüßt der Waschbär! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Murmeltier.) Die AfD reicht einen Antrag ein, wie wir ihn schon im Wesentlichen ja mal gehört haben und verhandelt haben. Da ist ganz viel Copy and Paste. Zwei neue Punkte, auf die will ich kurz eingehen. Ich habe – man kennt das ja aus diesen Zeitschriften, finde die zehn Fehler –, also ich habe quasi drei, sind neu. Also neu ist, dass der Landesregierung vorgeworfen wird, sie würde zu wenig tun. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist ja ein übliches Argument von hier rechts außen. Außerdem soll die Prämie gestaffelt steigen. Das wurde jetzt ausführlich diskutiert, und es wurden Vorschläge zur Finanzierung aufgeführt, auch das wurde ja hier schon viel diskutiert. Deswegen will ich das an dieser Stelle gar nicht weiter groß ausführen, sondern gleich zu des Pudels Kern kommen (Nikolaus Kramer, AfD: Oder zum Waschbären.) oder auch des Waschbären Abschussprämienantrags kommen, denn die AfD hat keine wirklich gute Idee zur Sache, außer, dass die Jägerschaft irgendwie Geld in Aussicht gestellt bekommt, über das sie doch eigentlich schon längst verfügt, denn die Landesjagdabgabe und wie die verteilt wird, obliegt ja der Jägerschaft. Da haben wir ja bei der letzten Landesjagdgesetznovelle auch drauf geachtet, dass die Jägerschaft da mitreden kann. Und das soll jetzt der Staat entscheiden, dass das für die Waschbären eingesetzt werden soll?! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Also ich finde, es ist doch, es gehört doch der Landesjägerschaft und obliegt ihr zu entscheiden, wohin diese Gelder kommen. Das sollte man nicht jetzt hier quasi ex cathedra allein aus dem Landtag entscheiden. Das haben wir ja gesetzlich schon anders organisiert. Und dazu kommt noch, der Staat sind doch wir alle, nicht nur die Regierung, nicht nur die Verwaltung, sondern alle Bürgerinnen und Bürger, alle Einwohnerinnen und Einwohner inklusive der Jägerinnen und Jäger, wegen mir auch inklusive der Jagdgäste, auch wenn sie vielleicht aus Ihrer Sicht aus dem Ausland kommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also frag nicht, was der Staat für dich tun kann, sondern was du für deinen Staat tun kannst! Das ist das Kernprinzip von Demokratie. Alle können mitreden, alle können mitentscheiden, alle haben Verantwortung für das Gemeinwesen. Und das ist so bequem, wenn man Verantwortung wegdelegiert und sagt, der Staat soll das schon alles für sie richten oder soll jemanden dafür bezahlen, und sich dann über die da oben aufregen. Aber besser ist es, sich selbst Gedanken zu machen und einzubringen. Ich finde auch, das ist auch ein Thema in der Jägerschaft – ich habe das gerade bei mir im Amt in der Jagdgenossenschaft erlebt –, wie viele Leute sich doch vom großen Bauern bequatschen lassen haben, um ihm eine Vollmacht zu geben, dass er sich um ihre Interessen kümmert. Aber so funktioniert das nicht. (Horst Förster, AfD: Was hat denn das mit dem Waschbären zu tun?) Man kann seine Stimme nicht weggeben, anstatt sich zu engagieren, man muss sich um, man muss auch dann mit den Konsequenzen leben, wenn man es den anderen abgibt. Und Sie sagen ja auch, der Staat soll alles regeln, und genau bei den Jagdsachen ist das eben nicht der Fall. (Thore Stein, AfD: Was hat das denn mit dem Waschbären zu tun? – Zuruf von Petra Federau, AfD) Darum, werte Jägerinnen und Jäger, euer Handwerk, euer Waidwerk kommt auch mit einer Verpflichtung für das Jagdrevier und das Jagdwesen einher. Das hat ja auch der Minister schon gesagt, so, wie es in der deutschen Waidgerechtigkeit festgehalten ist im Wortlaut beim Bundesjagdgesetz in Paragraf 1. Es geht darum, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen als besonderen Landesreichtum zu erhalten. Der Landesjagdverband – jetzt kommen wir mal zu den Akteuren – macht das längst, macht sich gemeinsam auf den Weg damit. Gerade in diesem Jahr, beim Neujahrsempfang der Jäger/-innen MV hat Heinz Gröning sehr dafür geworben, gemeinsam in Sachen Niederwildjagd und Raubwildjagd aktiv zu werden, sich aufzuschlauen. Er hat vermittelt, wie man mit kluger Bejagung innerhalb wirklich kurzer Zeit auch den Raubwildbestand in den Griff bekommen kann. Und er hat das auch schon erlebt in Schleswig-Holstein, wo er das erprobt hat. Das ist bei uns doch auch möglich. Warum soll so etwas nur im Westen gehen?! Also einige der anwesenden Jäger und Jägerinnen beim Neujahrsempfang haben sich bereit erklärt, da auch mitzumachen. Dazu kommt dann eben die Förderung von Fallenanschaffungen, auch das hat der Minister ja schon erzählt, über die Jagdabgabe. Und wer im ländlichen Raum lebt, der weiß doch, wer eine Falle hat und wo man sie sich ausborgen kann, und dann geht es um. Die scharfe Bejagung von Waschbären ist zu schaffen. Das liegt in der Verantwortung der Jägerschaft. Und soweit ich die Jägerschaft wahrnehme, lassen die sich nicht mit billigen Taschenspielertricks wie „Wenn ihr uns wählt, sorgen wir dafür, dass ihr dann Geld dafür bekommt für das, was ihr zu tun habt“ … (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) Also Verantwortung übernehmen die Jägerinnen und Jäger schon. Darum jetzt noch mal, weil plattdeutsche Wochen sind, noch mal so ein kleines Fazit von mir: De AfD, die schieten di an, dat de da oben tranen. Und wi von de SPD hebben dat nich nödig, uns bei de Jägers antaumicheln. In diesem Sinne, wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Böhringer. Noah Böhringer , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich dachte mir, Mensch, endlich mal ein Antrag, der sich mal gewaschen hat. Nee, Spaß beiseite! Als ich den Antrag gesehen habe, dachte ich mir, das kommt mir doch irgendwie bekannt vor, das ist doch eigentlich genauso ein Antrag, so ein ähnliches Thema, was wir als FDP in anderen Bundesländern schon mal aufgemacht haben und darüber debattiert haben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und selbst uns ist aufgefallen, dass so, wie Sie das fordern, es einfach nicht geht und keine gute Idee ist. Also ganz ehrlich, so kann man nicht vorgehen. Um der Debatte noch ein bisschen was Neues beizubringen, es sind nicht nur die Bodenbrüter, die gefressen werden, sondern auch viele Amphibien wie Nattern, Schildkröten und Erdkröten. (Enrico Schult, AfD: Sind Sie Jäger?) Das sollte man vielleicht auch noch erwähnen. (Enrico Schult, AfD: Jäger?) Es sind also nicht nur (Enrico Schult, AfD: Sind Sie Jäger?) die niedlichen Tiere. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Sind Sie auch Jäger?) Nein, Herr Schult, ich bin kein Jäger, aber ich kenne Menschen, die Jäger sind. Glauben Sie mir das! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Genau, aber an dieser Stelle, was mir bei der Debatte komplett fehlt und auch in Ihrem Antrag noch komplett gar nicht erwähnt ist: Wie gehen wir eigentlich mit Ballungsräumen um? Sie sprechen über die Abschussprämie. Wie wollen Sie das denn in der Stadt machen? Läuft der Jäger dann durch die Stadt mit dem Gewehr und schießt das Tier ab? Also darüber sprechen Sie gar nicht. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Mit einer Falle!) Ja, eine Falle, eine Falle kann ich aber auch nicht überall aufstellen. Das ist zu kurz gedacht, was Sie da fordern. Und das, was Sie fordern, ist ganz einfach, ich mache ein simples Gießkannenprinzip, ich nehme Geld, werfe Geld auf das Problem und hoffe, dass das Problem auf einmal gelöst ist. So lösen wir keine Probleme. Probleme lösen wir mit richtigen Maßnahmen und nicht mit ideologischen Ideen, wo wir sagen, wir werfen jetzt mal Geld drauf. In diesem Sinne, wir stimmen dem Antrag auf jeden Fall nicht zu, weil er zu kurz gedacht ist. Und einfach nur Geld draufwerfen, löst keine Probleme. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sandy van Baal. (Die Abgeordnete Sandy van Baal wendet sich an das Präsidium. – Schriftführer Michael Noetzel: Selbstverständlich, sofort!) Sandy van Baal , fraktionslos: Vielen Dank, Herr Kollege! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Waschbär stellt eine große Herausforderung dar, eine wachsende sogar. Bodenbrüter, Amphibien – es wurde hier schon genannt –, die zahlen nämlich den Preis. Als Jägerin und Naturschützerin sehe ich das vor Ort und nicht nur in Statistiken und auf dem Papier, was der Waschbär anrichtet, und zwar nicht nur in den ländlichen Bereichen von Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in den urbanen Gebieten. Und die Jägerschaft im Land leistet unbezahlte Naturschutzarbeit, das tut sie gerne, auf eigene Kosten, das ist auch mit der Hegeverpflichtung verbunden. Und trotzdem reicht es noch nicht, um die Bestände wirksam kurzzuhalten. Die Population wächst zu schnell. Deshalb stimme ich dem Anreiz in diesem Antrag auch zu, denn das ist eine Aufgabe, die gelöst werden muss. Wenn ein zusätzlicher Anreiz hilft, den Druck zu erhöhen, dann sollten wir ihn auch nutzen. Über die Finanzierung, da können wir uns gerne streiten. Das mit der Jagdabgabe sehe ich auch ein bisschen kritisch, die ist ein bisschen hart umkämpft, auch überzeichnet, aber es gibt ja auch noch andere Mittel. Es gehört auf jeden Fall in den Landeshaushalt, in den Topf für invasive Arten meiner Meinung nach. Und ich finde es auch schön, dass diese Fallenjagd oder die Anschaffung unterstützt wird. Aber so eine Fallenjagd ist extrem zeitaufwendig, und nicht jeder Jäger im Land ist Rentner, der einmal am Tag diese Fallen überprüfen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da müssen halt auch alle mitmachen, die das abends nur machen. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Ich weiß, Herr Backhaus, Sie bezahlen den Sender, aber wir haben ja trotzdem die Verpflichtung einmal täglich, Sie kennen das doch viel besser noch als ich. Vor der Wahl wird hier aber nichts passieren. Deswegen mein klarer Appell und meine große Bitte an den kommenden Landtag: Nehmen Sie dieses Thema ernst! Setzen Sie sich gründlich damit auseinander, mit Finanzierung, mit der Landesjägerschaft! Das Problem wird uns sonst davonlaufen und wir kriegen es nicht mehr in den Griff. Ich habe noch ein paar Sekunden. Hier wurden diese Medikamente irgendwie erwähnt. Es gibt Forschungsvorhaben in den USA dazu, Pilotprojekte auch zur Bestandsregulierung vom Waschbären mit Medikamenten, ist aber noch nicht durch und noch nicht zugelassen in Deutschland. Und dann gibt es noch irgend so eins mit speziellen Ködern, aber die gelten als Gift, und das muss im Bundesrecht geklärt werden, weil Paragraf 19 Bundesjagdgesetz verbietet es noch. Deswegen ist das aktuell halt keine Lösung. Und gleichzeitig noch eine schnelle Einladung: Am 15. Juni in Güstrow findet der jagdpolitische Austausch statt. Wer sich da noch nicht angemeldet hat – herzlich willkommen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein. Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Machen wir es relativ kurz: Außer Ausflüchten war da jetzt relativ wenig dabei, was tatsächlich irgendwie dafür spricht, diesen Antrag jetzt heute hier nicht anzunehmen, aber es überrascht ja auch nicht wirklich. Herr Minister Backhaus, Sie haben den Antrag vielleicht nicht richtig gelesen. Ich habe hier nicht gefordert, dass wir eine Prämie von 50 Euro pro Waschbären fordern. Wir haben ein gestaffeltes System, um eben im unteren Bereich die große Masse der Waschbären erst mal sehr kosteneffizient und sehr kostengünstig wegzufangen. Und wenn wir also für die ersten zehn Waschbären im Revier lediglich 5 Euro pro Tier zahlen, dann sind das eben 50 Euro für die ersten zehn Waschbären. Und na ja, also, ich glaube nicht, dass jeder Jagdausübungsberechtigte im Schnitt mehr als 10/15/20 Waschbären fängt. Also die Kosten sind wirklich, sie sind, an sich muss man sagen, diese Kosten sind marginal, die wir da haben. Wir reden am Ende vielleicht über Kosten von 200.000/300.000 Euro. Und wenn Sie heute Abend nach Hause gehen, fragen Sie mal Ihren zuständigen Abteilungsleiter, ob er Ihnen mal raussuchen kann, wie viel Geld das Land in den letzten Jahren eben für den Niederwildschutz oder für die Bodenbrüter ausgegeben hat und ob dann vielleicht nicht eher die Prädatorenjagd eine effektivere Maßnahme in Bezug auf die Reichweite des Geldes ist. Ich nehme an, Sie werden zu dem gleichen Ergebnis kommen wie ich. Und letztlich hat es Frau van Baal eigentlich auf den Punkt gebracht, es geht hier nicht darum, ob eine Falle 200 oder 300 Euro kostet, die schafft man sich einmal an, die ist dann sehr vielseitig verwendbar, es geht letztlich einfach darum, dass wir einen immensen Zeitaufwand haben, und den wollen wir belohnen. Und das große Ziel, das ist ja eben dieser Anreiz dieser gestaffelten Prämie, muss es sein, dass wir einen enormen Anstieg des Anreizes setzen, dass eben auch der letzte Waschbär gefangen wird. Denn – das haben Sie ja hier richtig zumindest versucht als Argument vorzuschieben hinsichtlich der Reproduktionsrate, man nennt die übrigens r-Strategen, diese Tiere, die in der Lage sind, auf gewisse Drucksituationen mit einer unglaublich starken Reproduktion zu reagieren, die Wildschweine gehören übrigens auch dazu, trotzdem haben wir sie ja massiv bejagt mit einer Prämie – das Ziel muss eben sein, dass am Ende, ich sage es immer, besser der letzte Waschbär, der muss halt richtig viel Geld wert sein, das heißt, der letzte Waschbär, den wir dann irgendwie noch fangen im Land, der muss demjenigen, der ihn erlegt, richtig viel Geld einbringen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dass das funktioniert, hat letztlich die Menschheit auch schon gezeigt, denn es gibt unzählige Tierarten, die durch eine immense Bejagung letztlich ausgerottet worden sind, weil eben der Gewinn, den man mit dem letzten Tier erzielen konnte, dermaßen hoch war, dass eben auch der Aufwand, den man betrieben hat, exorbitant wurde. Letztlich dann meistens ging es schlecht aus für die Tierart. Sie werden ja sicherlich Beispiele zur Genüge kennen. Und auch beim Waschbären bin ich der festen Überzeugung, wenn der Wille da ist und auch letztlich dann auch der Anreiz da ist, dann werden wir es auch schaffen, dieser Problematik Herr zu werden. Herr Minister Backhaus, Sie haben gesagt, das Niveau ist erreicht, 25.000 Tiere, die Population wird nicht weiter anwachsen, sie wird stagnieren. Wir werden uns nächstes Jahr wahrscheinlich hier beide wiedersehen, dann können wir den Antrag noch mal debattieren und dann können Sie gerne erklären, warum es dann diesmal doch wieder nicht klappen wird. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Gleiche in Richtung der CDU: Wo ist Ihre Lösung? Auch Sie präsentieren hier keine Lösung. Sie lehnen den Antrag ab, obwohl Sie genau wissen, es ist der richtige Weg, es ist der einzige Weg, wie wir der Problematik Herr werden, alles andere wird nicht funktionieren. Daher freue ich mich auf die Debatte im kommenden Jahr. – Herzlichen Dank und schönen Abend noch! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6584. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6584 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Nationalen Veteranentag gemeinsam gestalten – Anerkennung für Veteraninnen und Veteranen stärken, Drucksache 8/6593. Antrag der Fraktion der CDU Nationalen Veteranentag gemeinsam gestalten – Anerkennung für Veteraninnen und Veteranen stärken – Drucksache 8/6593 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Enseleit. Sabine Enseleit , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir über Frieden, Freiheit und Sicherheit sprechen, dann müssen wir zwangsläufig auch über die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sprechen, über die mehr als zehn Millionen Frauen und Männer, die seit Gründung der Bundeswehr gedient haben, die sich für dieses Land eingesetzt haben, körperlich, psychisch, oft unter größten Belastungen. Ihnen gilt heute unser Antrag. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Einführung eines Nationalen Veteranentages wurde erstmals ein bundesweiter Rahmen geschaffen, um den Dienst dieser Menschen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Das war ein wichtiges und ein richtiges Signal. Nun kommt es darauf an, diesem Rahmen Leben einzuhauchen. Unser Land hat sich lange schwer damit getan, eine eigene Form der öffentlichen Anerkennung für Veteraninnen und Veteranen zu entwickeln. In Deutschland war der öffentliche Umgang mit Militär und Streitkräften über Jahrzehnte von großer Zurückhaltung geprägt. Diese Zurückhaltung hatte historische Gründe, und sie war angesichts unserer Geschichte auch nachvollziehbar. Aber sie hatte eben auch Konsequenzen. Viele Soldatinnen und Soldaten haben nach ihrem Dienst kaum öffentliche Wahrnehmung oder gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Veteraninnen und Veteranen waren in Deutschland lange Zeit kaum sichtbar. Die Einführung des Nationalen Veteranentages, den wir am 15. Juni feiern dieses Jahr, war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Veteranenkultur in der deutschen Gesellschaft. Über viele Jahre haben aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten sich für solch einen Tag starkgemacht. Jetzt muss dieser Tag in der Gesellschaft ankommen und aus der Gesellschaft mitgestaltet werden. Schauen wir auf das, was in den vergangenen Jahren bereits entstanden ist: Seit 2019 gibt es das Veteranenabzeichen der Bundeswehr. Inzwischen wurden über 130.000 davon vergeben. Seit Januar 2024 gibt es erstmals ein Veteranenbüro als zentrale Anlaufstelle. Und der erste Nationale Veteranentag im Jahr 2025 hat gezeigt, dass diese Anerkennung gewünscht und gebraucht wird. Allein zur zentralen Festveranstaltung am Berliner Reichstag kamen rund 10.000 Menschen. Bundesweit fanden über 120 Veranstaltungen statt. Dabei geht es beim Veteranentag ausdrücklich nicht um die Verherrlichung militärischer Gewalt oder um eine Militarisierung unserer Gesellschaft. Es geht vielmehr um eine demokratische Form der Anerkennung, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) denn eine demokratische Gesellschaft muss den Dienst ihrer Soldatinnen und Soldaten anerkennen, denn sie sind es, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen, im schlimmsten Fall mit ihrem Leben. Das können wir nicht hoch genug schätzen, und das hat nichts, aber auch gar nichts mit Militarismus zu tun. Die Frauen und Männer der Bundeswehr leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Land. Als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform übernehmen sie Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit Deutschlands. Sie leisten Dienst für unsere Demokratie, sie leisten Dienst für unser Gemeinwesen, und sie tun dies oft unter persönlichen Belastungen und Einschränkungen. Gerade die Auslandseinsätze der vergangenen Jahrzehnte haben vielen Soldatinnen und Soldaten viel abverlangt. Für manche bedeuten diese Einsätze prägende Erfahrungen, körperliche Verwundungen oder psychische Belastungen, die sie bis heute begleiten. Und dennoch wurde darüber in Deutschland lange Zeit nur wenig gesprochen, auch aufgrund der fehlenden Veteranenkultur in der Gesellschaft. Viele Menschen wissen kaum, welche persönlichen Belastungen mit Einsätzen, langen Abwesenheiten, häufigen Versetzungen oder der ständigen Bereitschaft verbunden sein können. Wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern die höchste Soldatendichte bundesweit. Es ist Zeit, dass wir diesen Menschen und ihrer Lebensrealität mehr Aufmerksamkeit schenken, denn Soldat sein bedeutet auch viele Entbehrungen, Abwesenheiten von der Familie, Versetzungen und damit besondere Herausforderungen für das Familienleben. Der diesjährige Veteranentag steht unter dem Motto „Veterans, Family & Friends“. Und ich finde, dieses Motto beschreibt sehr treffend, worum es bei der Etablierung einer Veteranenkultur auch geht, denn hinter vielen Soldatinnen und Soldaten stehen Menschen, die Belastungen mittragen, Rückhalt geben und selbst oftmals über Jahre hinweg große persönliche Verantwortung übernehmen. Familien, Partnerinnen und Partner, Kinder, Freunde, Angehörige – auch sie erleben Einsätze, Versetzungen, lange Abwesenheiten und Sorgen mit, auch sie tragen Belastungen mit, und oftmals geschieht das im Hintergrund und ohne große öffentliche Aufmerksamkeit. Deshalb richtet sich unser Antrag ausdrücklich nicht allein an Veteraninnen und Veteranen selbst, sondern auch an ihre Familien und Begleitpersonen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Veteranentag schafft deshalb auch Aufmerksamkeit für Lebensrealitäten, die im Alltag häufig wenig wahrgenommen werden, und er schafft Aufmerksamkeit für die sichtbar Verwundeten und die unsichtbar verwundeten Soldatinnen und Soldaten. In einer Gesellschaft ohne Veteranenkultur ist es für diese Menschen viel schwieriger, Hilfe zu erhalten. Auch das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Seit der Wiedervereinigung waren über 400.000 Deutsche für die Bundeswehr im Auslandseinsatz. Was viele von ihnen dort erlebt haben, kommt erst Monate oder Jahre später an die Oberfläche. Ein Trauma kann aus einem einzigen Moment entstehen oder aus einer langen Reihe von Belastungen, die sich aufschichten: Terroranschläge, kriegerische Auseinandersetzungen, das Wahrnehmen von Leid, gegen das man nichts ausrichten kann. Man schätzt, dass etwa drei Prozent aller Soldatinnen und Soldaten im Einsatz eine Posttraumatische Belastungsstörung erleiden beziehungsweise erlitten haben, aber nur die Hälfte davon überhaupt diagnostiziert wird. Das ist auch das Ergebnis einer Gesellschaft, die den Dienst ihrer Soldatinnen und Soldaten zu lange nicht sehen wollte. Wer gesellschaftlich unsichtbar ist, schweigt auch über seine Wunden. Die sicherheitspolitische Lage in Europa macht die militärische Aufrüstung notwendig, macht eine neue Form der Wehrpflicht wieder notwendig, sie macht aber auch mehr Unterstützungs- und Therapiemaßnahmen für die Soldatinnen und Soldaten notwendig. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Veteranentag ist kein Tag von Veteranen für Veteranen, sondern ein Tag von der Gesellschaft für die Veteranen, von Vereinen, von Einzelpersonen, von Unternehmen und eben auch von uns Landespolitikern. Ich möchte, dass wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern unseren Beitrag zur Verstetigung des Veteranentages und zur Etablierung einer Veteranenkultur leisten. Mecklenburg-Vorpommern wäre mit solch einer Geste nicht allein. Bayern hat Veteraninnen und Veteranen bereits zum ersten Nationalen Veteranentag 2025 freien Eintritt in die Schlösser und Seen des Landes gewährt. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und wie Sie in Ihrer Vorbereitung auf diesen Antrag sicherlich festgestellt haben, hat der Landtag von Schleswig-Holstein, bestehend aus SSW, FDP, SPD, GRÜNEN und CDU, im Mai einen ganz ähnlichen Antrag einstimmig angenommen. Das zeigt, dieses Anliegen verbindet. Es ist ein gesellschaftliches Signal, das aus der Mitte des Parlaments kommen sollte. Ich würde mir das auch hier wünschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Mit dem Angebot des freien Eintritts in die Museen des Landes am Veteranentag beziehungsweise dem Tag der Feierlichkeiten schaffen wir eine kleine Geste der Anerkennung, in der Hoffnung, dass sich andere Einrichtungen auf kommunaler Ebene oder privater Trägerschaft mit Angeboten anschließen. Öffentliche Anerkennung beginnt häufig mit diesen kleinen sichtbaren Gesten im Alltag. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eine Gesellschaft zeigt ihren Charakter nicht nur darin, wie sie über Frieden, Freiheit und Sicherheit spricht. Sie zeigt ihn auch darin, wie sie mit den Menschen umgeht, die Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit übernommen haben. Wir können nicht alle Wunden heilen. Wir können nicht alle Versäumnisse der Vergangenheit auf einmal nachholen. Aber wir können heute einen sichtbaren Schritt tun. Wir können zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern den Dienst seiner Veteraninnen und Veteranen anerkennt und dass diese Anerkennung nicht am Kasernentor endet, sondern in der Mitte unserer Gesellschaft beginnt. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und Thomas Diener, fraktionslos) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Wissenschaft, Europa, Bundes- und Europaangelegenheiten. Nee, hier ist das dann ein bisschen doppelt, aber egal. Sie haben das Wort, Frau Martin! Ministerin Bettina Martin: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten einen wertvollen Dienst für unser gesamtes Gemeinwesen. Sie sichern den Frieden und damit die Freiheit und die Demokratie in Deutschland. Wie gefährlich dieser Dienst ist, sieht man daran, dass in den vergangenen 34 Jahren 117 Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen ihr Leben verloren haben. Die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, geht in die Tausende. All diese Männer und Frauen verdienen unsere höchste Anerkennung, unseren Respekt und unseren Dank, und deshalb ist es auch richtig und gut, dass der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hat, den 15. Juni als Nationalen Veteranentag auszurufen. Liebe Frau Enseleit, liebe Abgeordnete, ich glaube, da sind wir uns auch absolut einig und ich kann auch das nur unterstreichen, was Sie auch beschreibend zu den wertvollen Verdiensten der Soldatinnen und Soldaten gesagt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und selbstverständlich ist es auch wichtig, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern diesen Tag würdig begehen. Im vergangenen Jahr, und Sie haben ja gesagt, es ist wichtig, dass der Landtag also auch einen eigenen Beitrag leistet, um diese Ehrung der Veteraninnen und Veteranen zu vollziehen, das hat der Landtag im vergangenen Jahr bereits getan, und zwar wie auch in diesem Jahr beim Tag der offenen Tür des Landtages, des Schlosses, wo die Bundestagspräs..., nicht die Bundestags-, die Landtagspräsidentin, also die erste Frau im Land, des Staates, den Veteraninnen und Veteranen, denen das Veteranenabzeichen verliehen hat und das auch gemeinsam mit dem Landeskommando begangen hat. Also es gibt und gab auch im vergangenen Jahr diese wirklich sehr, sehr würdige Veranstaltung. Und das war ein klares Zeichen des Landtages der Wertschätzung an die Veteraninnen und Veteranen. Diese Ehrung ist, glaube ich, gerade weil sie in diesem ja auch öffentlichen Rahmen, nämlich zum Tag der offenen Tür, wo auch die gesamte Gesellschaft ja eingeladen ist, hierher zu kommen, glaube ich, auch der richtige Rahmen für diese Ehrung und auch die richtige und angemessene Dimension für diesen ehrenvollen Dienst. Sie fordern jetzt in Ihrem Antrag einen freien Eintritt, an diesem Tag den Veteraneninnen und Veteranen einen freien Eintritt zu geben für Museen und Schlösser. Kann man machen, aber ich möchte einfach mal hier sagen, das müsste man miteinander besprechen, (Sebastian Ehlers, CDU: Haben wir ja hier.) wen meinen wir da eigentlich, wenn wir über Veteraninnen und Veteranen sprechen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist definiert.) Aber mir ist es einfach wichtig, mir ist es einfach wichtig, wir begehen diesen Tag in der gesamten Gesellschaft, das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern, mit den, Sie haben es ja selbst auch erwähnt, die Verbände, die Vereine, die Gesellschaft insgesamt, die Bundeswehr, also auch der Landtag insgesamt, eben diesen Tag sehr würdig. Und ich finde, wir sollten uns auch diese Würde erhalten, indem wir auch mal Danke sagen, auch an die Landtagsverwaltung, dass sie diesen Tag so würdig ausrichtet. Insofern bin ich auch sicher, dass in diesem Jahr der Landtag und dieser Tag auch im gesamten Land ehrend und würdig begangen wird. Insofern noch mal, ich habe allergrößten Respekt vor den Frauen und Männern, die als Soldatinnen oder als Soldaten ihre Gesundheit und ihr Leben für uns aufs Spiel setzen, um die Freiheit, den Frieden und die Demokratie Deutschlands zu verteidigen und damit auch unsere Freiheit. Sie verdienen unsere Anerkennung und sie verdienen es vor allem, dass ihre Leistung in der Öffentlichkeit angemessen gewürdigt und gesehen wird. So wird es in zwei Wochen, na ja, zehn Tagen, wird es so auch hier im Landtag erfolgen. Und ich glaube, wir sind alle eingeladen, (Nikolaus Kramer, AfD: Sie glauben?!) da auch die Würdigung mitzuerleben. Und ich bin mir auch sicher, dass überall bei uns in Mecklenburg-Vorpommern landauf, landab diese würdigenden Veranstaltungen stattfinden. (Nikolaus Kramer, AfD: Super!) Insofern, glaube ich, müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht diesen einen Tag jetzt hier beschließen, weil wir wirklich eine würdigere Dimension haben in der Ehrung der Veteraninnen und Veteranen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete, äh, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht bei dem Antrag der CDU um Wertschätzung von Veteranen der Bundeswehr. Das ist gut. Da stehen wir grundsätzlich an Ihrer Seite. Ob sich allerdings Veteranen von dem Motto des Veteranentages „Veterans, Family & Friends“ angesprochen fühlen, möchte ich bezweifeln. Vor allem bleibt offen, wer dazugehört. Wann ist man ein Veteran der Bundeswehr? Da es dazu keine verbindliche Regelung gibt, ist der Antrag schon aus diesem Grunde nicht wirklich umsetzbar. Als Veteran wurde lange Zeit eine Person verstanden, die beim Militär altgedient ist und sich in langer Dienstzeit bewährt hat. Meist ging es dabei auch um Kriegserfahrung. Für die Bundeswehr gibt es seit 2018 verschiedene Definitionen, die allesamt keine rechtliche Verbindlichkeit haben und keine Ansprüche begründen. Nach einem Tagesbefehl der ehemaligen Verteidigungsministerin von der Leyen aus 2018 ist Veteran jeder Soldat, der in der Bundeswehr dient oder gedient hat und ehrenhaft aus dem Militär ausgeschieden ist. Die Bundesregierung sah es nicht so breit und forderte im selben Jahr in einer Rahmenkonzeption zur Würdigung von Veteranen eine Mindestdienstzeit von zwei Jahren. Eine Arbeitsdefinition des Verteidigungsministeriums ist noch strenger und lautet, Veteran ist, wer als Soldat in Auslandseinsätzen der Bundeswehr oder im Rahmen von Bündnispflichten gedient hat. Hier kommen wir der Wahrheit und dem, um was es eigentlich geht, schon näher. Die Frage, wie eine Gesellschaft mit ihren Veteranen umgeht, stellt sich vor allem nach einem Krieg und heißt dann: Wie geht die Gesellschaft mit ihren Gefallenen und ihren Veteranen um? Und das eine ist nicht von dem anderen zu trennen. Und die Erfahrungen der Veteranen waren 1871, 1918 und 1945 sehr unterschiedlich. Und auch der Umgang mit den toten Soldaten war und ist bis heute sehr unterschiedlich. Dazu ein Satz von Charles de Gaulle: „Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie es nach einem verlorenen Krieg mit seinen Soldaten umgeht.“ Ein Satz zum Nachdenken. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Meine Damen und Herren, noch haben wir Frieden und unsere Veteranen haben bis auf wenige Ausnahmen keine Kriegserfahrung. Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Veteranen und deren Familien und Freunden, also letztlich einer nicht eingrenzbaren Gruppe, am Veteranentag freien Eintritt zu Museen und sonstigen kulturellen Einrichtungen zu gewähren, denn das ist keine echte Wertschätzung. Wo fangen wir in Friedenszeiten an, wo hören wir auf, wenn wir auf die spezifische Belastung abstellen, die beispielsweise bei einem Polizisten meist oder oft sogar größer ist? Zudem wirkt die auf einen einzigen Tag begrenzte symbolhafte Zuwendung gekünstelt und täuscht eine Nähe vor, die ich bezweifle. Es ist kein Zufall, dass dieser Antrag jetzt kommt. Er kommt zu einer Zeit, wo die Propagandamaschinerie uns tagtäglich darauf einstimmt, kriegstüchtig zu werden, uns auf die Möglichkeit eines Krieges einzustellen. Die Berichterstattung über die Vorstellung des Pakts für den Bevölkerungsschutz vor zwei Wochen war ein Musterbeispiel dafür. Der Bürger soll Angst davor haben, dass Putin, der mit der Ukraine nicht fertig wird, bald in Deutschland einfällt und schon jetzt unsere Infrastruktur angreift. Dabei finden wir die einzig bisher identifizierten Täter der Anschläge auf unsere kritische Infrastruktur bei den Linksterroristen und beim ukrainischen Geheimdienst. Es passt auf die Schiene der Wiederbelebung der Wehrhaftigkeit und der Stärkung der Resilienz der Bevölkerung, das verschüttete Bild des tapferen Soldaten wieder auferstehen zu lassen, denn diejenigen, die sich auf einen Krieg einstellen wollen und eine Aufrüstungsspirale ungeheuren Ausmaßes in Gang gesetzt haben, wissen genau, wo nach zwei verlorenen Kriegen der Schwachpunkt für eine echte Kriegstauglichkeit liegt. Die Zahl der jungen Deutschen, die für dieses Land zu sterben bereit sind, ist überschaubar und mit Milliarden für Rüstungsausgaben auch nicht zu mehren. Und daran wird auch ein Veteranentag kaum etwas ändern. Ja, wir von der AfD teilen das grundsätzliche Anliegen des Antrags, den Soldaten der Bundeswehr mit Wertschätzung zu begegnen und damit auch die Wehrfähigkeit zu stärken, denn Soldat sein heißt im Ernstfall in letzter Konsequenz, sein Leben für unser Land einzusetzen. Darüber musste man sich lange Zeit keine Gedanken machen. Das ist nun vorbei. Ich will ausdrücklich sagen, dass mich die Ausführungen der Abgeordneten Enseleit durchaus beeindruckt haben, und ich denke, wir können dem grundsätzlich auch zustimmen. Es ist deshalb richtig und notwendig, das ganze Bild vom Soldaten und die soldatischen Tugenden, die hinter diesem Antrag stehen, aufzurufen und darüber zu reden. Tapferkeit, Kameradschaft, Füreinander-Einstehen, Hingabe – das sind Begriffe, die noch vor nicht allzu langer Zeit verächtlich beiseitegeschoben wurden und auch heute noch vielen schwer über die Lippen kommen. Aber dieser Geist lebt immer noch. Es ist der herrische, inquisitorische Ungeist, der dazu führte, das Bild des Altkanzlers Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform in der nach ihm benannten Bundeswehruniversität Hamburg abzuhängen und später mit der Erklärungstafel, dass er als junger Offizier durch NS-kritische Bemerkungen aufgefallen sei, wieder aufzuhängen. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Tatsächlich?!) Es ist dieser verkrampfte Geist, der die eigene Meinungsbildung lähmt, der zu jahrzehntelangen Diskussionen über die Umbenennung von nach Rommel benannten Kasernen führt und ausblenden will, dass die Tapferkeit von integren Wehrmachtsoldaten auch Vorbild für unsere Soldaten sein kann. Ich denke dabei unter Bezugnahme auf die Aussprache zur „Wilhelm Gustloff“ zum Beispiel an die Deutsche Marine, die bis zuletzt in aussichtsloser Lage alles gegeben hat, um noch Flüchtlinge über die Ostsee zu retten. Und dahinter stehen immer die Bilder einzelner tapferer Soldaten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir werden uns trotz der geäußerten Bedenken wegen der grundsätzlich positiven Ausrichtung des Antrags bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin. Torsten Koplin , Die Linke: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Enseleit, ich möchte gern einen markanten Satz aus Ihrer Rede aufgreifen, dass Sie gesagt haben, den Charakter einer Gesellschaft erkenne man auch daran, wie sie mit den Menschen umgeht, die für Frieden und Freiheit und Sicherheit eingestanden sind. Und ich finde, das ist in der Tat so, und ich komme auch mit Blick auf die CDU genau darauf noch mal zurück. Ein paar Worte will ich dennoch verlieren, weil das schüttelt einen innerlich: Wenn Herr Förster von der Tapferkeit von Wehrmachtssoldaten spricht, dann dreht sich bei mir, ehrlich gesagt, alles um (Horst Förster, AfD: Haben Sie keine Ahnung von.) und ich bin erinnert an die beeindruckende Ausstellung von Jan Philipp Reemtsma (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) „Die Deutsche Wehrmacht“, die mal gezeigt hat, (Enrico Schult, AfD: Die wurde wegen Fälschungen zurückgenommen. Wissen Sie das eigentlich?) was die „tapferen Wehrmachtssoldaten“ angerichtet haben, wie viel Gräuel sie zu verantworten haben. (Enrico Schult, AfD: Wissen Sie eigentlich, dass das wegen Fälschungen zurückgenommen wurde?) Und es ist bezeichnend, dass Sie das hier in dieses Thema miteinführen. (Horst Förster, AfD: Der hat von Geschichte keine Ahnung.) Aber das passt schon zueinander, weil das Thema gibt es her, dass wir ganz deutlich unterschiedliche Weltbilder, unterschiedliche Menschenbilder haben. Und für die Linksfraktion darf ich unbedingt sagen, (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist natürlich heldenhafter, Menschen an der Grenze zu erschießen.) wir stellen überhaupt nicht infrage, (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) im Gegenteil, es ist für uns ein ganz klarer Punkt zu sagen, Respekt all denjenigen gegenüber, die sich für Frieden, für die Freiheit und für die Sicherheit der Menschen in diesem Land und überhaupt auf dieser Welt einsetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir zollen ihnen Respekt und wir zollen auch denjenigen Respekt, die ihr familiäres Umfeld bilden, die ihnen Halt geben, und auch deren Freunden. Das steht außer Frage. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schult? Torsten Koplin , Die Linke: Das möchte ich nicht. Ich möchte jetzt erst mal im Zusammenhang ausführen. Nun habe ich überlegt, ob diese Antragstellung, die Sie haben, wohlmeinend aufgefasst, so eine Überlegung ist, was könnten wir tun, was wäre angemessen, was steht in unseren Möglichkeiten – das ist die positive Interpretation –, die andere könnte sein, na, da versucht sich die CDU-Fraktion an eine bestimmte Personengruppe in Anbetracht der herannahenden Wahlen (Sebastian Ehlers, CDU: Ho, ho, kommen Sie!) heranzu… (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Na gut! Also Sie lehnen das ab, Sie ... (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Jaja, Sie lehnen das ab. Und dann will ich Ihnen das Wohlmeinende unterstellen. Die Frage ist nur, Sie haben mit dem Antrag einen großen Anspruch verbunden, nämlich, Veteraninnen und Veteranen in die Gesellschaft hineinzuholen. Und das Konstrukt, das mit einem kostenfreien Museumsbesuch an einem Tag, und Sie haben nicht genau beschrieben – ich habe jetzt vorhin entnommen, wie Sie es meinen könnten –, Sie haben nicht genau beschrieben, ob Sie das für dieses Jahr oder für alle folgenden Jahre dann machen wollen. Da sind Sie im Unklaren, aber das ist auch nicht der Punkt, auf dem ich rumreiten will. Also das als ein Mittel zu nehmen, um diesen Respekt, den wir entgegenbringen, in die Gesellschaft hineinzuholen, dadurch zu dokumentieren, ist ein bisschen dünn. Es ist schon angesprochen worden, dass die Frage natürlich steht, wer sind denn die Veteraninnen und Veteranen, die gemeint sind. Die Definitionen sind vorhin von einem Vorredner genannt worden. Ich frage mich natürlich, warum nicht die Angehörigen der Nationalen Volksarmee, die auch mit Hingabe für Frieden und Sicherheit eingestanden haben. Die sind in keinen Krieg gezogen, und man kann differenzieren und sagen, da gibt es ja welche, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die haben sich also so verhalten, dass sie diesen Titel nicht …, also unehrenhaft – es gab ja im Zuge des Einigungsvertrages, wer sich mit dem Einigungsvertrag beschäftigt, wird das sehen, diese entsprechenden Überprüfungen, das kann man machen –, ich halte es für eine Ungerechtigkeit, diejenigen, die mit ehrenwerten Motiven ihren Dienst geleistet haben damals in der NVA, nicht als Veteranen zu bezeichnen, sie auszugrenzen und sie schlechterzustellen und zu sagen, sie sind gedient in fremden Heeren. Das ist eine Ungerechtigkeit, die ist nicht in Ordnung. Und jetzt komme ich, weil ich nicht mehr allzu viel Zeit habe, zu dem, wie Sie es dann halten, zum Beispiel mit denen, die Traumatas haben, (Nikolaus Kramer, AfD: Traumata!) denjenigen, die seelische Lasten mit sich rumtragen. Das ist gut, dass Sie das angesprochen haben. Ich frage mich nur, was die CDU in dieser Hinsicht macht. Die CDU steht aktuell mit Frau Warken dafür, dass die psychotherapeutische Versorgung verschlechtert wird, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Budgets wieder ihre Versorgung durchführen sollen, was zu einer Verschlechterung der Lage beiträgt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und sie sollen noch weniger Geld bekommen. Das ist unglaubwürdig, und insofern, wir lehnen Ihren Antrag ab. (Sebastian Ehlers, CDU: Das sind aber schwache Argumente hier.) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult! Enrico Schult , AfD: Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Herr Kollege Koplin, Sie sprachen ja die Wehrmachtsausstellung an von Jan Philipp Reemtsma. Die hatten Sie geschaut, und deshalb haben Sie ja jetzt auch Bedenken hinsichtlich der Auszeichnung oder des Gedenkens an Wehrmachtssoldaten. Aber ist Ihnen bekannt, dass da massive Fehler aufgetreten sind, dass diese Ausstellung zurückgenommen werden musste, weil da Verbrechen dokumentiert wurden, die gar nicht von der Wehrmacht begangen sind, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Es gab aber eine zweite.) sondern beispielsweise von der Sowjetunion? Ist Ihnen das bekannt? Oder ich frage mich, ob Ihnen das bekannt ist, wenn Sie sich da auf diese Wehrmachtsausstellung beziehen, denn die wurde tatsächlich 1999 zurückgenommen wegen massiver Fälschungen und Fehler in dieser Ausstellung. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Es gab aber eine zweite.) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten? (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Torsten Koplin , Die Linke: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ist mir bekannt. Ich habe das ja auch miterlebt, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) die Auseinandersetzung um diese Ausstellung. Sie ist in der Tat zurückgezogen worden und korrigiert worden. Es gab eine zweite Ausstellung, die in keinerlei Zweifel stand. Die erste, es ist klar, Historiker setzen sich mit dem Thema auseinander, haben korrekte Darstellungen verlangt. Die sind dann auch realisiert worden. Und auf diese zweite Ausstellung, in Peenemünde zum Beispiel, auf die möchte ich mich beziehen und habe ich mich in meinem Redebeitrag bezogen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Elke-Annette Schmidt, Die Linke, und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sehr gut!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mich verwundert das natürlich nicht, dass es eine sehr kontroverse Diskussion gibt, aber ob wirklich die, sagen wir mal, moralisch-ethische Ernsthaftigkeit bei allen Redebeiträgen so hervorquillt, das finde ich so nicht. Ich möchte an den Anfang meiner Rede stellen, dass ich mich wundere, dass im Grunde auf den Kern gar nicht richtig eingegangen ist, nämlich der Kern unserer Streitkräfte ist, wir sind eine Parlamentsarmee. (Horst Förster, AfD: Glauben Sie nicht, dass das entscheidend ist! Die Leute verteidigen ihr Vaterland, das hat Stalin schon gelernt.) Das hat es vorher in der deutschen Geschichte nicht gegeben. Die erste Parlamentsarmee der Geschichte ist die britische, also ist Großbritannien gewesen. Und das ist des Pudels Kern, der entscheidende Fakt, dass unsere Streitkräfte in Deutschland demokratisch legitimiert sind und demokratisch auch verankert werden sollten in der Gesellschaft. Und das ist der wichtigste Punkt für mich. Es gibt ja Tage im Jahr in Deutschland, wo man aus der inneren Überzeugung heraus sozusagen Respekt zollt. Und ich weiß, dass ich da selbst auch einen Prozess durchgemacht habe, wo mit zunehmendem Lebensalter auch Erfahrungen angesammelt wurden. Es war für Bündnisgrüne sicherlich früher relativ undenkbar, dass sie sich sozusagen bei der Kriegsgräberfürsorge richtig eingesetzt haben, das war immer kontrovers. Ich habe das nicht gemacht, sondern ich habe mich eingesetzt, und es sind immer aus allen Parteien auch Leute dabei gewesen, die sich engagiert haben. Und das ist richtig, weil es eine ethische Norm sein muss einer Bürgerin/eines Bürgers eines demokratischen Staates. Das nur mal so, wie man selbst auch seine Erfahrungen macht und dann auch Respekt zollen kann an bestimmten Tagen. Und dazu gehört natürlich, der ist neu, der Veteranentag, das ist sicher, aber mit der Einbindung in diesen Gedanken der Parlamentsarmee völlig gerechtfertigt, dass man sich dort Gedanken macht, wie man das entsprechend würdigen kann. Die Ministerin hat gesagt, dass sozusagen im Rahmen des Tages der offenen Tür und so weiter die Medaillen da verliehen worden sind, also Anerkennung gezollt worden ist. Aber ich denke, da gibt es sozusagen eine Leerstelle, nämlich die, dass davon nicht alle Veteranen in gleicher Weise profitieren, und wir müssten ja alle Veteranen ansprechen. Deswegen kann ich dem Antrag von der CDU viel abgewinnen, dass man zum Beispiel so was wie Museen, es ist ja wirklich ein eingeschränktes, ne, aber dass man so was wie öffentliche Sammlungen, Museen, wozu wir ja auch die Möglichkeit haben, es gibt ja in den Kommunen Museen, die dann auch mal einen freien Eintritt an bestimmten Tagen oder so organisieren, und das kann man natürlich auch mit Veteranen machen. Was mich ehrlich gesagt ziemlich, nicht überrascht hat, aber was mich erheblich gestört hat, ist die schlierige Brühe, die Herr Förster hier angerührt hat. Aus so unterschwelligem „Putin muss man verstehen“, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) „die Ukraine ist schuld an bestimmten Sachen“, auch die Einordnung, die Einordnung der Armeen des angriffslustigen Deutschlands, des aggressiven Deutschlands im Ersten und Zweiten Weltkrieg (Torsten Koplin, Die Linke: Und 1871.) und im Übrigen auch im Krieg 1871 und 70, da ist es genauso gewesen, das sind Aggressionskriege gewesen. Und ich bin mir nicht zu schade, allen Gefallenen dann Respekt zu zollen. Aber dass man sozusagen das, was passiert ist in diesen Armeen, in diesem Zusammenhang eigentlich noch so nachträglich und so subkutan gutheißt und sozusagen vergleicht mit der demokratisch verankerten Parlamentsarmee, das finde ich schon ein ziemlich starkes Stück. Das muss ich schon mal sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle möchte ich mich trotzdem bedanken für die guten Gedanken, die insgesamt auch gekommen sind. Und wir werden – vielleicht zu Ihrem Erstaunen – dem CDU-Antrag zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha. Ralf Mucha , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion für die Einbringung dieses Antrages bedanken. Ebenso danke ich allen Vorrednerinnen und Vorrednern der demokratischen Fraktionen für die sachliche und respektvolle Debatte. Ich möchte das an dieser Stelle noch mal deutlich sagen, ich distanziere mich ganz klar von den Aussagen von Herrn Förster, die man so in keiner Weise stehen lassen kann. Das ist aber bei meinen Vorrednern auch deutlich zum Ausdruck gekommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) Wir mögen in diesem Haus unterschiedliche Auffassungen zu Fragen der Militär- und Sicherheitspolitik haben, das ist in einer Demokratie selbstverständlich, doch bei einem zentralen Punkt können wir uns einigen, und das hat mein Vorredner Herr Dr. Harald Terpe auch schon gesagt, die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Sie steht nicht im Dienst einer Regierung, sondern im Dienst unserer Demokratie. Sie erhält ihren Auftrag nicht von einzelnen politischen Akteuren, sondern von der gewählten Volksvertretung und damit letztlich von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Das Prinzip ist eine bewusste Lehre aus unserer Geschichte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es stellt sicher, dass militärische Gewalt stets demokratisch legitimiert und parlamentarisch kontrolliert wird. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Der brutale und völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend verändert. Die „Zeitenwende“ ist keine politische Floskel, sondern Ausdruck einer Realität, die uns alle betrifft. Gerade in dieser Situation sind wir mehr denn je auf die Einsatzbereitschaft unserer Soldatinnen und Soldaten angewiesen. Sie leisten seit Jahrzehnten Herausragendes in internationalen Einsätzen weltweit, bei Friedensmissionen auf dem Balkan, bei der Bündnisverteidigung innerhalb der NATO und aktuell auch bei der Ausbildung ukrainischer Streitkräfte. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen, unsere Soldatinnen und Soldaten verteidigen Frieden, Freiheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit, ohne Sicherheit gibt es keinen Wohlstand, ohne Sicherheit kann Demokratie nicht bestehen. Dafür verdienen die Angehörigen der Bundeswehr unseren Respekt, unsere Anerkennung und unseren aufrichtigen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung des Nationalen Veteranentages durch den Deutschen Bundestag ist deshalb ein wichtiges und richtiges Signal. Er macht sichtbar, was im Alltag oft unsichtbar bleibt: den Dienst von Menschen, die die Verantwortung für unsere Gemeinschaft übernehmen. Hinter der Uniform stehen keine abstrakten Berufsbezeichnungen, hinter der Uniform stehen Menschen. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Es sind Frauen und Männer aus der Mitte unserer Gesellschaft. Es sind Mütter und Väter, Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen. Es ist die Verkäuferin im Supermarkt, der Trainer im Sportverein oder die Freundin aus dem Bekanntenkreis. Viele von ihnen haben über Jahre hinweg unserem Land gedient, manche unter schwierigen Bedingungen, manche unter Einsatz ihrer Gesundheit und einige sogar unter Einsatz ihres Lebens. Der Veteranentag schafft die notwendige Sichtbarkeit für diese Menschen. Er erinnert an die Verwundeten und Traumatisierten, er erinnert an die Gefallenen und er erinnert an all jene, die bereit waren, persönliche Risiken auf sich zu nehmen, damit andere in Frieden und Sicherheit leben können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Keine Auszeichnung, keine Medaille und kein Gedenktag können einen solchen Dienst vollständig aufwiegen, aber Anerkennung sichtbar zu machen, ist ein wichtiges Zeichen des Respekts. Deshalb unterstützen wir den Nationalen Veteranentag ausdrücklich. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenso begrüßen wir, dass Kommunen, Vereine, Verbände und die Zivilgesellschaft diesen Tag mit Leben füllen. Ob Gesprächsforen, Begegnungsveranstaltungen, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Gedenkveranstaltungen, all dies kann dazu beitragen, die Verbindung zwischen Bundeswehr und Gesellschaft zu stärken. Darüber hinaus werden weitere Formate der Anerkennung diskutiert. Beflaggungen öffentlicher Gebäude, besondere Formen des Gedenkens für Gefallene oder Vergünstigungen für Veteraninnen und Veteranen, das sind legitime Vorschläge, über die weiterhin offen gesprochen werden sollte. Im Übrigen ist der Veteranentag – abgestimmt mit der Bundeswehr, hier bei uns mit dem Landeskommando – im Bühnenprogramm des Tags der offenen Tür im Landtag integriert, und wer aufmerksam das Programm des Tages der offenen Tür gelesen hat, der müsste darüber gestolpert sein. Unsere Landtagspräsidentin wird dort unter anderem, das ist auch schon erwähnt worden, Veteranenabzeichen überreichen. Der Nationale Veteranentag steht noch ganz am Anfang. Am 15. Juni dieses Jahres wird er erst zum zweiten Mal bundesweit begangen. Deshalb halten wir es für sinnvoll, zunächst Erfahrungen mit den bestehenden Maßnahmen zu sammeln und zu bewerten, welche Formate sich bewähren und welche zusätzlichen Schritte tatsächlich erforderlich sind. Anerkennung entsteht nicht allein durch gesetzliche Vorgaben oder symbolische Beschlüsse. Sie entsteht vor allem durch gesellschaftliche Wertschätzung und durch einen Veteranentag, der von den Menschen vor Ort getragen wird. Aus diesem Grund und einer mangelnden Deckungsquelle sehen wir derzeit keinen Bedarf für die im Antrag geforderten weitergehenden Festlegungen und werden dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen. An unserem Respekt gegenüber den Veteraninnen und Veteranen unseres Landes ändert das jedoch nichts. Ihnen gilt unser Dank und unsere Anerkennung und unsere Wertschätzung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Frau Kollegin Enseleit, vielen Dank für die würdige Einbringung zu diesem Thema und vielen Dank an die CDU-Fraktion, dass Sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, denn ich denke, es ist wichtig, das hier zu debattieren, über das Thema zu sprechen. Und wie gerade auch schon gesagt wurde, 2026 findet ja auch erst der zweite Veteranentag statt. Und wir brauchen diese Debatten, um dieses Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, diese Würdigung in die Öffentlichkeit zu bringen und die Wertschätzung gegenüber unseren Soldatinnen und Soldaten auszudrücken. Und wir sagen das so vor uns her, die Soldaten übernehmen Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit. Was bedeutet das? Herr Förster stellt hier sogar in Abrede, wofür kämpfen denn die Soldaten dann im Zweifel. Und ich möchte Ihnen ganz ehrlich sagen, auf meiner Entlassungsurkunde steht drauf, dass ich jederzeit noch wieder eingezogen werden kann. Auf meiner Entlassungsurkunde steht eine ehrenhafte Entlassung drauf. Und ich würde auch jederzeit wieder in den Dienst treten, wenn es die Lage erfordert, denn ich habe eine Motivation, dieses zu tun, eine Motivation, nicht, mein Vaterland zu schützen, wie Herr Förster das sagt, ich habe eine Motivation, mein Zuhause, meine Familie und meine Freunde zu schützen. Wir haben hier etwas, (Nikolaus Kramer, AfD: Aber da gehört doch das Vaterland dazu.) wir haben hier etwas zu verteidigen. Und auch wenn ich das politische Klima in diesem Lande durchaus kritisch sehe und nicht mit allen politischen Entscheidungen einverstanden bin, so gibt es etwas zu verteidigen, und viele Soldatinnen und Soldaten tun das auch genau aus diesem Grund. Sie sind in Einsätzen im Kosovo gewesen, in Afghanistan, in Mali. Und wenn ich mit Freunden spreche, die in solchen Einsätzen waren, dann kommen die nicht ohne irgendwas zurück. Da ist mentaler Ballast, den sie aufarbeiten müssen. Das sind Verhaltensmuster, Anspannung, Aufmerksamkeit, die einfach aufgrund der Einsätze nicht anders möglich sind, und das nimmt jeder mit nach Hause. Sie sind im Einsatz für uns, für die Sicherheit, und deswegen ist es gut und richtig, dass wir darüber diskutieren und das in die öffentliche Debatte stellen. Es ist der Veteranentag ein Tag, wie Frau Enseleit schon gesagt hat, der ist nicht von Veteranen für Veteranen, nicht von Soldaten für Soldaten, sondern von uns als Zivilgesellschaft, die wir alle keine Uniform tragen, für unsere Soldatinnen und Soldaten. Und ich möchte auch hinzusagen, vor 20 Jahren wurden wir noch angehalten, nicht in Flecktarn, in Grün die Züge zu benutzen und in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein, maximal in Ausgehuniform. Heute hat sich das Bild geändert, die Debatte hat sich geändert und die Kultur hat sich geändert. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Und ich denke, das müssen wir im deutschen Parlamentarismus auch entsprechend nachvollziehen und dieser Würdigung, und wenn es nur der kleine Baustein mit den Museen ist, durchaus ihre Würdigung geben. Und deswegen haben Sie auch von uns die volle Unterstützung, genauso wie alle Soldatinnen und Soldaten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Terpe, es ist absolut naiv, darauf abzustellen, auf die Staatsform, ob der Soldat ein Verbrecher ist oder nicht. Die Staatsform ist ja das, was der, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich ja nicht gemacht.) der Soldat geht in den Krieg, unabhängig von der Staatsform. Und zu glauben, dass nur die Soldaten, die in einer Demokratie leben und vom Parlament beauftragt wurden, da mehr Ehre haben, ist ja völlig naiv. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dass Demokratien auch schändliche Kriege führen können und Angriffskriege führen können, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) da brauche ich nur an die vielen Kriege zu erinnern, die die USA vom Zaun gebrochen haben, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Irak und so weiter. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das ist auch völlig klar. Und selbst im Zweiten Weltkrieg waren nicht alle Gegner demokratische Staaten. Also darauf abzustellen, ist völlig naiv. Es kommt darauf an, der Soldat sucht sich das doch nicht aus, der Soldat als Mensch muss beurteilt werden nach dem, was er tut. Er geht ja selten freiwillig in den Krieg. Also darauf abzustellen, auf die Demokratie, ist völlig absurd. Herr Koplin, Sie haben es ja sehr deutlich gesagt, Sie haben weiter das Weltbild, dass der russische Soldat als Teil der Sowjetunion, den verehren Sie nach wie vor als Befreier, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Sie unterschlagen, dass er zusammen mit Deutschland in Polen eingefallen ist, die Massaker in Katyn begangen hat, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die Verwandten dieser Familien, dieser Zehntausenden oder wie vielen Polizisten und Offiziere, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) nach Kasachstan und sonst wo vertrieben hat. Die Verbrechen nach dem Kriege an unserem eigenen Volk, das alles ist weg, weil es ja aus Ihrer Sicht die Befreier sind, das sind die guten Soldaten. Und bei Ihnen dreht sich der Magen, wenn Sie nur hören, dass ein deutscher Soldat in Wehrmachtsuniform ein anständiger Mensch sein könnte. (Thomas Krüger, SPD: Ah, jetzt kommts raus!) Helmut Schmidt steht für die vielen tapferen Soldaten, und er hat zu seiner Tapferkeit gestanden, die ich ehre nach wie vor. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und die haben das Recht, nicht verdammt zu werden. Welches Land auf dieser Erde schickt sämtliche, pauschal sämtliche Soldaten eines Krieges in den Abschnitt Verbrechertum, pauschal? Sie pauschalisieren alle Wehrmachtssoldaten als Verbrecher und schließen vollkommen aus, dass es alles unsere Vorfahren sind, die nicht alle Verbrecher waren. Sie sehnen sich gerade dazu und können sich nicht davon befreien. (Torsten Koplin, Die Linke: Die Nürnberger Prozesse haben offengelegt, was die Wehrmacht gemacht hat.) Das ist unfassbar im Grunde! Das gibt es in keinem anderen Land. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Und übrigens, auch Soldaten in Wehrmachtsuniform sind auch die Soldaten des Widerstands. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Glocke der Vizepräsidentin) Und genau wie Rommel gibt es viele, die vorher dem System gedient haben, treu Soldat waren, die aber dann im Widerstand waren. Rommel gehört auch dazu. Das wollen Sie alles … Ihnen dreht sich der Magen um. Ja, was hatten Sie denn für Vorfahren? Und übrigens, der Gedanke, habe ich auch drüber nachgedacht, durchaus, wie man mit den Soldaten der NVA umgeht. Ja, darüber, denke ich, sollte man nachdenken, wenn wir uns als ein Volk empfinden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die haben sich das auch nicht ausgesucht. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und die wären ja auch, wenn sie Pech gehabt hätten, in die Tschechei einmarschiert. Das wissen Sie ganz genau. Das hätten Sie damals auch gut gefunden. So! (Torsten Koplin, Die Linke: Unterstellen Sie mir nicht so was!) Ach, Sie waren da im Widerstand, ja? (Torsten Koplin, Die Linke: Ich war nicht im Widerstand.) Also … (Torsten Koplin, Die Linke: Unterstellen lasse ich mir auch nichts!) Und dann gehen Sie ja völlig an der Wirklichkeit vorbei. Es gibt hier nach wie vor Kreise, die vor allem auf der Seite angeordnet sind, die dazu führen, dass in der Öffentlichkeit immer noch Soldaten der Bundeswehr sich nicht trauen, sich in die U-Bahn zu setzen, weil sie beschimpft werden. Das Problem müssen Sie erst mal lösen! (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Da müssen Sie erst mal die Welt hier in Ordnung bringen, bevor Sie auf die Idee kommen, sich von mir zu distanzieren, weil ich nach wie vor sage, natürlich muss ich mich nicht in Schimpf und Schande begeben, wenn mein Vater als Wehrmachtssoldat ... Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Die Redezeit ... Horst Förster , AfD: ... in den Krieg gezogen ist, unfreiwillig, ... Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: ... ist schon lange abgelaufen. Horst Förster , AfD: ... und gefallen ist. Wo leben Sie eigentlich?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat noch mal das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sabine Enseleit , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Also was sich hier jetzt wieder abgespielt hat, ist wirklich ohne Worte. Also ich habe erwartet, dass aus der Ecke und aus der Ecke entsprechende Einwürfe kommen, aber was Sie hier gerade abgeliefert haben, das ist wirklich, also da fällt mir nichts mehr dazu ein (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und da will ich auch gar nicht weiter drauf eingehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Julian Barlen, SPD: Könnten Sie das konkretisieren? – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Nee, weil, ich habe mir überlegt, ob ich es konkretisieren möchte, aber ich tue es nicht, weil dies einfach, also diese Debatte ist einfach vollkommen unwürdig. Und ich möchte jetzt noch mal auf den Kern meines Antrages zurückkommen. Es geht um das Ziel, die Anerkennung für Veteraninnen und Veteranen zu stärken (Torsten Koplin, Die Linke: Na, damit haben wir uns doch auseinandergesetzt.) und den Nationalen Veteranentag gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteuren zu gestalten. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Darüber sprechen wir heute. Wir sprechen nicht über Militarisierung, wir sprechen nicht über Symbolpolitik, sondern wir sprechen über Respekt gegenüber Menschen, die unserem Land gedient haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und der Gruppe der FDP) Und es geht auch nicht um Privilegierungen, was Sie im Vorfeld schon angeführt hatten, Herr Koplin, und es geht auch nicht um die Frage des Status der NVA-Soldaten. (Torsten Koplin, Die Linke: Nein, natürlich nicht!) Es geht schlicht und ergreifend um die Anerkennung … (Der Abgeordnete Torsten Koplin bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. … des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten mit einer kleinen und nicht sehr teuren Geste zum Veteranentag. Und ich frage mich wirklich, was ist hier in diesem Parlament los? In Schleswig-Holstein wurde das, im Schulterschluss mit allen Parteien wurde dieser Antrag beschlossen, nur hier wird wieder emotional und ideologisch rumdiskutiert. Ja! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Falko Beitz, SPD) Und zu Herrn Förster und auch zu Herrn Koplin muss ich sagen, es tut mir leid, aber Sie haben sich nicht mit den Fakten auseinandergesetzt. Und deswegen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und deswegen kommen Sie mit solchen Geschichten hier an, die Sie hier auftischen. (Jeannine Rösler, Die Linke: Welche Geschichten denn?) Sie kommen mit Ihren NVA-Soldaten an, Sie kommen mit der Wehrmacht an, also … (Julian Barlen, SPD: Aber das ist jetzt zu kurz gesprungen, Frau Enseleit! – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Nee, das ist nicht zu kurz gesprungen, weil das ist eine unwürdige Debatte, die wir hier führen, (Torsten Koplin, Die Linke: Die Dimension Ihres Antrages ist viel größer, als Sie selber erkennen.) wo es eigentlich um die Anerkennung eines Dienstes von Menschen geht, die für unser Land geradestehen. (Patrick Dahlemann, SPD: Was hier total wertgeschätzt wurde!) Und Sie kommen hier mit so einem, mit so einem Mist an, ja?! (Patrick Dahlemann, SPD: Was hier total wertgeschätzt wurde! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Jetzt Ruhe jetzt da drüben! Ja?! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Ich habe nicht Sie kritisiert, ich habe Die Linke kritisiert. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Einen Moment mal bitte! (Jeannine Rösler, Die Linke: Ja, was?!) Einen Moment! Wir sind jetzt hier in der Debatte und nicht im Zwiegespräch zwischen dem Plenum und der hier Vortragenden. (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Zwischenrufe sind gestattet, das wissen Sie. Wenn es Nachfragen gibt, haben Sie andere Instrumente, die Sie bitte nutzen wollen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Mann, Mann, Mann!) Wir wollen jetzt weiterhin dem Vortrag der Abgeordneten folgen. Vielen Dank! Sabine Enseleit , CDU: So, und zu diesen ganzen Fragen, die eben auch Herr Förster und Herr Koplin aufgeworfen haben, die Definition des Veteranen und so weiter, ist alles festgelegt, gibt es alles schon. Auch die Frage, was mit den NVA-Soldaten ist, ist alles geklärt. Also das müssen wir jetzt in dieser Diskussion … (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Ja, dass Sie da eine andere Haltung dazu haben, ist mir schon klar. Aber über dieses Stöckchen springe ich jetzt auch nicht. Was ich ein bisschen schade finde, ist, ich habe bei der SPD eigentlich rausgehört, also sehen Sie es mir nach, die Argumentation bei beiden war etwas schwach, ja, sodass ich davon ausgehe, dass Sie eigentlich im Grunde, das haben Sie auch gesagt, dem Antrag ja eigentlich zustimmen. Aber Sie kriegen es halt einfach nicht hin, weil eben Ihnen der Antragsteller nicht passt, ja?! (Zuruf von Thore Stein, AfD) So, und das finde ich einfach schade. Ich hätte mir gewünscht, dass ich am Ende dieser Legislatur vielleicht noch dahin komme, dass Sie mal einem Antrag, der wirklich vernünftig ist und der auch fraktionsübergreifend funktioniert, vielleicht einfach mal zustimmen könnten. Aber leider tun Sie das eben nicht. Und insofern, muss ich Ihnen auch sagen, darf man sich echt nicht wundern, dass die Leute den Glauben an dieses politische System verlieren, ja, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) weil diese Spielchen einfach sinnlos sind. So! Und jetzt möchte ich, möchte ich zum Schluss noch mal dafür werben, doch diesem Antrag zuzustimmen. Vielleicht – Frau Martin hat es ja so ein bisschen formuliert, dass sie doch noch gesprächsbereit ist –, vielleicht kann man ja den Faden noch mal aufgreifen und dann vielleicht im nächsten Jahr was tun. Man kann auch andere Maßnahmen ergreifen. Das, was ich jetzt vorgeschlagen habe, ist einfach nur eine niedrigschwellige Geste im ersten Schritt. Aber da kann man sicherlich auch noch was anderes sich ausdenken. Und ich würde mir einfach wünschen, dass es dazu einen Konsens hier noch gibt und dass Sie vielleicht doch noch über Ihren Schatten springen und diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Frau Enseleit, einen Moment, bitte! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch Herrn Förster. Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Enseleit! Ich will nur als Erstes sagen, das habe ich eben auch vergessen, als Ergebnis der Aussprache haben wir uns dahin entschieden, auch Ihrem Antrag zuzustimmen, weil Ihre Ausführungen mich doch auch, das hatte ich schon erwähnt, beeindruckt haben. Sie meinen jetzt auch natürlich, nach beiden Seiten gleichermaßen austeilen zu müssen. Ich sage nochmals, das ist völlig legitim, ist auch angemessen und angebracht, auch den historischen Hintergrund zu benennen. Veteranen kann man jetzt, wenn man über dieses Thema spricht, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) über das Grundsätzliche, auch nach den Kriegserlebnissen und Erfahrungen und so weiter und der aktuellen Situation, in der wir sind, und der Zusammenhang ist ja kein Zufall, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Falls Sie das nicht als Geste empfinden, stimmt was nicht.) meine ich, da muss man den erwähnen und darf man ihn erwähnen. Und dazu gehört natürlich auch die Auseinandersetzung mit den, bitte schön, wie bei mir, mit den Millionen deutschen Soldaten, die in den Krieg gezogen sind. Und da gibt es ja eine Denkweise, dass die Wehrmachtsuniform, da kriegt man Erbrechen, und auf der anderen Seite, dass man es differenziert betrachtet. Und ich habe an keiner Stelle irgendwie Wehrmachtsverbrechen, überhaupt die Verbrechen irgendwelcher Armeen oder Soldaten infrage gestellt. Das hat es hier überall gegeben, auch bei der Wehrmacht, das wissen wir. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Aber ich könnte Ihnen ein Zitat von Eisenhower, auch von Macron, ein französischer Präsident, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) 1995 in Berlin vorlesen, wo er auch sich sehr positiv zu den deutschen Soldaten, über die deutschen Soldaten ausspricht am 8. Mai und auch gerade sagt, dass diese Pauschalisierung nicht angebracht ist. Also ich denke, das war mein gutes Recht. Und deshalb möchte ich mich dagegen wehren, dass Sie, sagen wir mal, das auch so in die Ecke schieben, als ob das ein nicht angebrachtes Thema gewesen sei, über das man so gar nicht sprechen darf. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete? (Zustimmung) Bitte schön! Sabine Enseleit , CDU: Ja, vielen Dank für diese Anmerkungen! Ich möchte nur noch mal darauf hinaus, dass wir hier heute über diesen Antrag sprechen. Insofern finde ich es auch gut, wenn Sie sagen, Sie stimmen dem zu. Dann ist es ja wunderbar. Aber wir brauchen jetzt hier nicht über diese Thematik NVA, (Patrick Dahlemann, SPD: Oh, das ist ja eine Adelung des Antrages.) Wehrmacht und so weiter zu sprechen, weil darum geht es in diesem Antrag nicht. Und das können wir an anderer Stelle mal diskutieren, da können Sie auch einen anderen Antrag einbringen oder wie auch immer, aber darum geht es jetzt nicht. Es geht jetzt um diesen Veteranentag, um die Anerkennung der Leistungen der Soldatinnen und Soldaten. Und dafür werbe ich um Zustimmung und nicht um irgendeine Diskussion über Dinge, die in der Vergangenheit waren. Wir haben im Land 10.000 Soldatinnen und Soldaten, die aktiv sind, um die geht es, die jetzt hier im Land sind und die an diesem Tag geehrt werden sollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat ums Wort gebeten die Abgeordnete und Präsidentin Birgit Hesse. Birgit Hesse , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte auch nicht erwartet, dass ich noch mal zu diesem Antrag rede, aber es ist mir ein besonderes Bedürfnis. Ich möchte auch ganz deutlich sagen, was einige Kolleginnen und Kollegen hier auch sehr deutlich bereits gesagt haben, ich persönlich stehe ganz fest an der Seite unserer Bundeswehr und bin stolz darauf, dass die Soldatinnen und Soldaten unser Land verteidigen und entsprechend ihren Dienst auch leisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf aus dem Plenum: Aber?!) Nicht aber! Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer mich kennt, weiß, dass ich dieses, auch diese Wertschätzung, das, was ich gerade gesagt habe, auch persönlich zum Ausdruck bringe. Dafür habe ich vor Kurzem, was mich sehr gefreut hat, das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold erhalten. Das ist die höchste Auszeichnung, die eine zivile Person erhalten kann und darf, und das ist eine große Ehre. Und in der Begründung, was dann vorgetragen ist, warum ich diese Auszeichnung bekommen habe, war unter anderem auch die Durchführung der Ehrung der Veteraninnen und Veteranen im letzten Jahr im Rahmen des Tags der offenen Tür. Und das ist für mich ein Selbstverständnis gewesen, dass wir als Landtag hier vorangehen, (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut! Sehr gut!) dass wir als Landtag zeigen, wie wichtig uns die Veteraninnen und Veteranen sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ich habe gerade heute – insofern passt das ganz gut – die entsprechenden Urkunden unterzeichnet, gemeinsam mit dem Kommandeur des Landeskommandos, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) diese Urkunden unterzeichnet, die wiederum bei dem nächsten Tag der offenen Tür – und Herr Mucha hat ja bereits darauf hingewiesen, dass es im Programm auch verzeichnet ist –, dass dort im Rahmen des Bühnenprogramms der Veteranentag durch den Landtag, also durch uns alle, vollzogen wird und ich in der Funktion dort dann als Landtagspräsidentin für den Landtag diese Ehrung vornehme. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und, liebe, liebe Frau Enseleit, ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie darauf vielleicht auch in Ihrer Rede einmal eingehen, weil entsprechend das, was Sie zu Recht ausgeführt haben – und da teile ich zum Teil auch die Auffassung von vielen Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese Wertschätzung zuteilwerden lassen müssen –, genau das tun wir da. Und wir tun das nicht alleine, sondern wir tun das mit dem Landeskommando, also mit der Bundeswehr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Tilo Gundlack, SPD: Genau, sehr gut!) Insofern lehnen wir einen Antrag nicht ab, weil er uns nicht passt, wir lehnen den Antrag nicht ab, weil es nicht ein Antrag von uns ist, und es sind auch keine Spielchen, die wir spielen, sondern wir haben (Sebastian Ehlers, CDU: Für Herrn Koplin war das eine grundlegende Erwägung, Frau Hesse.) eine ganz konkrete Wertschätzung und Auszeichnung für die Veteraninnen und Veteranen im Land, abgestimmt mit dem Landeskommando. Und ich hätte mich gefreut, wenn auch das hier einmal zum Ausdruck gebracht worden wäre, weil ich muss ganz ehrlich sagen, diese Auszeichnung hat für mich einen hohen Stellenwert und ich mache das sehr gerne, dass ich diese Auszeichnung verleihen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde mich also sehr freuen, wenn beim Tag der offenen Tür viele Abgeordnete dabei sind, wenn wir diese Auszeichnung vornehmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Herr Koplin kommt nicht.) Das ist echte Wertschätzung eines Landesparlamentes für unsere Bundeswehr. (Sebastian Ehlers, CDU: Die Linken kommen nur, wenn es für die NVA noch eine Auszeichnung gibt, Frau Hesse.) Das ist echte Wertschätzung, die unsere, (Sebastian Ehlers, CDU: Ihrem Koalitionspartner fällt es schwer, da zuzuhören.) das ist echte Wertschätzung, (Tilo Gundlack, SPD: Nun krieg dich mal wieder ein!) um die ich werbe, (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Beatrix Hegenkötter, SPD) weil genau das ist der Geist des Antrages von Frau Enseleit gewesen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Deswegen verstehe ich jetzt auch nicht die Zwischenrufe der CDU. Ich wollte nur noch mal deutlich machen, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diese Wertschätzung durchführt. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut! – Sebastian Ehlers, CDU: Das habe ich auch niemals bestritten. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Sebastian Ehlers, CDU: Dass da die Linken noch klatschen!) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6593. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6593 bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD, ansonsten Fürstimmen abgelehnt. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, (allgemeine Unruhe) beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. (Nikolaus Kramer, AfD: Danke, Frau Präsidentin!) Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden morgen nach dem Tagesordnungspunkt 29 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 4. Juni 2026, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:31 Uhr

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