Sebastian Ehlers
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir abschließend über den Gesetzentwurf zur Änderung der Vollzugsgesetze hier in Mecklenburg-Vorpommern. Der Gesetzentwurf – das ist ja schon angesprochen worden von meinen Vorrednern – sieht eine umfassende Neuregelung des Jugendstrafvollzugs und weiterer Justizvollzugsgesetze vor. Die Vergütung der Gefangenenarbeit wird angehoben, ein gestuftes Vergütungssystem eingeführt und Regelungen zu Freistellungstagen, Taschengeld, Hausgeld, Haftkosten, Beiträgen und einem Resozialisierungsgeld neu gefasst. Der Gesetzentwurf regelt den Vollzug der Jugendstrafe, die Vollzugs- und Eingliederungsplanung sowie Unterbringung, Beschäftigung, Ausbildung und therapeutische Maßnahmen neu. Besuchsrechte und Kommunikationsmöglichkeiten einschließlich Videobesuchen werden gesetzlich konkretisiert, ebenso besondere Regelungen für inhaftierte Eltern und die Unterbringung von Müttern mit Kleinkindern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf greift notwendige Entwicklungen auf. Er reagiert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung und führt zugleich verschiedene Vollzugsgesetze unseres Landes zusammen, modernisiert sie und schafft mehr Einheitlichkeit und Rechtssicherheit. Dabei halten wir als CDU-Fraktion nicht jede einzelne Regelung für perfekt. Wir stimmen zu und haben es im Ausschuss gemacht und werden es auch heute machen, weil die Richtung insgesamt stimmt, um Resozialisierung zu stärken, um Rückfälle zu verhindern und gleichzeitig Sicherheit und Ordnung in unseren Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neuregelung der Gefangenenvergütung. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass Arbeit im Vollzug nicht lediglich Beschäftigungstherapie sein darf. Arbeit soll motivieren, Verantwortung fördern und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft unterstützen. Wer arbeitet, wer Qualifizierungsangebote wahrnimmt und wer sich auf ein straffreies Leben vorbereitet, muss erkennen können, dass sich dieser Einsatz lohnt. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion waren stets der Auffassung, dass Arbeit ein zentraler Schlüssel für Resozialisierung ist. Wer im Vollzug lernt, Verantwortung zu übernehmen, Pünktlichkeit einzuhalten und eine Tagesstruktur wieder zu entwickeln, hat bessere Chancen auf ein Leben ohne neue Straftaten. Deshalb unterstützen wir die Einführung eines Resozialisierungsbetrages. Es ist sinnvoll, dass Gefangene einen Teil ihrer Vergütung ansparen und damit nach der Entlassung über einen finanziellen Grundstock verfügen. Die ersten Wochen nach der Haft sind oft entscheidend für den weiteren Lebensweg. Wer sofort vor dem Nichts steht, gerät leichter wieder auf die schiefe Bahn, auch das ist bekannt. Und deswegen ist es so, dass auch die Stärkung der familiären Bindung ein weiterer Schwerpunkt ist, den wir unterstützen. Und die Forschung ist sich da relativ einig, sie zeigt, dass stabile soziale Kontakte die Rückfallgefahr für erneute Straftaten erheblich senken können. Und deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass künftig auch minderjährige Kinder nicht mehr auf die regulären Besuchszeiten angerechnet werden und dass Videokontakte ermöglicht werden. Meine Damen und Herren, Gleichzeitig möchte ich für unsere Fraktion auch betonen, dass für den Vollzug große Herausforderungen bestehen bleiben, auch mit dem heutigen Beschluss hier im Landtag. In der Anhörung, die wir durchgeführt haben, wurde mehrfach auf die Situation psychisch erkrankter Gefangener hingewiesen. Die Zahl der Betroffenen steigt, die Anforderungen an Behandlung und Betreuung steigen ebenfalls. Und wir nehmen zur Kenntnis, dass die Landesregierung hier bislang keine abschließende Lösung präsentieren konnte. Die Frage der Versorgung psychisch erkrankter Gefangener wird deshalb auch künftig noch Thema sein und den Landtag auch in seiner neuen Wahlperiode beschäftigen. Und gerade im Interesse der Sicherheit in den Anstalten und der Rückfallprävention nach der Entlassung darf dieser Bereich, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht aus dem Blick geraten. Und das darf nicht von der Finanzierbarkeit der Maßnahme abhängen und keine Frage der Zuständigkeiten zwischen Finanz-, Sozial- und Justizministerium sein. Ebenso wird zu beobachten sein, wie sich die neuen Vergütungsregelungen in der Praxis bewähren. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Anforderungen formuliert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Strafvollzug erfüllt mehrere Aufgaben: Er schützt die Allgemeinheit, er setzt rechtsstaatliche Entscheidungen durch, und er soll Menschen befähigen, künftig ohne Straftaten zu leben. Und auch das sei mir hier an der Stelle gestattet: ein herzliches Dankeschön an alle Beamtinnen und Beamten, alle Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag in unseren Justizvollzugsanstalten ihren durchaus herausfordernden Dienst verrichten für unser Land! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, meine Damen und Herren, es ist mir auch noch einmal wichtig zu betonen, ein moderner Vollzug darf weder auf bloße Verwahrung reduziert werden noch die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung aus den Augen verlieren. Der vorliegende Gesetzentwurf geht diesen Weg grundsätzlich in die richtige Richtung. Er stärkt Beschäftigung, Bildung, Familienkontakte und Resozialisierung der Gefangenen, schafft mehr Klarheit für die Praxis – auch das ist, glaube ich, wichtig für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort – und er setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes um. Deswegen wird meine Fraktion, wie bereits im Ausschuss, auch heute hier in der Zweiten Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
