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Thomas Krüger

SPD 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reformieren hier ein gut 30 Jahre altes Gesetz und bringen es auf einen modernen und zeitgemäßen Stand. In meiner Einbringung habe ich ausgeführt, was uns an Anregungen übergeben worden ist und was uns empfohlen worden ist, noch im Gesetz aufzunehmen. Zwei Dinge haben wir nicht aufgenommen, auf die würde ich jetzt noch mal eingehen. Das ist ja von den Kolleginnen hier insbesondere auch schon genannt worden. Die erste Anregung kam vom Integrationsförderrat. Da war die Anregung, dass wir einen eigenständigen Behindertenbeauftragten für das Land Mecklenburg-Vorpommern installieren sollen. Uns hat die Argumentation nicht überzeugt. Heute ist es so, dass viele der Beschwerden über die Petitionen reinkommen, von Menschen mit und ohne Behinderung, und die landen dann am Ende beim Bürgerbeauftragten als Petition. Und hier jetzt eine künstliche Trennung vorzunehmen bei den Anliegen, die da über die Petitionen reinkommen und den Bereich der Menschen mit Behinderung betreffen, und dann einen eigenständigen Behindertenbeauftragten danebenzusetzen, wäre eher nachteilig und würde aus unserer Sicht zu einem Informationsdefizit führen, denn vielfach kann man auch aus diesen Petitionen selbst ablesen, Probleme, die im Land generalistisch da sind für Menschen mit Behinderungen. Und das bearbeitet der Bürgerbeauftragte am besten. Zweite Anregung, die wir nicht übernommen haben, kam vom Bürgerbeauftragten. Das hat Kollegin Shepley hier auch ausdrücklich noch mal angesprochen, dass wir da auch intensive Diskussionen miteinander hatten. Da ging es nämlich darum, ob man eine Definition, was Diskriminierung ist, ins Gesetz reinschreibt, um es klarer zu fassen. Hintergrund, meine Damen und Herren, der Entscheidung, das nicht mit aufzunehmen, ist, dass der Diskriminierungsbegriff in den letzten Jahren einem Wandel unterzogen war. War es früher so, dass eine Diskriminierung eine absichtliche, punktgenaue Ungerechtigkeit einer Person gegenüber einer anderen Person war, ist es heute eher so, dass Diskriminierung viel stärker ein strukturelles, ein systemisches, ein vernetztes Phänomen ist. Insofern lassen wir dem Bürgerbeauftragten hier bewusst Luft und die Freiheit, gesellschaftliche Entwicklungen in seiner Arbeit nachvollziehen zu können. Aber ich glaube, Kollegin Shepley, das war auch so der einzige Punkt, wo wir einen Dissens hatten. Und so ist es in der Demokratie, irgendwann muss es entschieden werden. Meine Damen und Herren, ich möchte mich für die weitgehend sachliche Diskussion zur Neufassung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes bedanken. Leider, meine Damen und Herren, muss ich die AfD und Herrn Reuken davon ausnehmen. Herr Reuken, Sie haben hier schon in der Einbringung Dinge behauptet, die mit der Realität dieses Gesetzentwurfes nichts zu tun hatten. Und nach Ihrer Generalkritik bei der Einbringung des Gesetzentwurfes bin ich davon ausgegangen, dass Sie hier mit Änderungsanträgen kommen. Ich hatte sie eigentlich im Ausschuss erwartet, weil ausweislich des Plenarprotokolls haben Sie ja gesagt, dann freue ich mich auf die Ausschussberatung. Im Ausschuss, meine Damen und Herren, kam nach der Generalkritik der AfD aber nichts, nada, überhaupt nichts! (Rainer Albrecht, SPD: Nur heiße Luft!) Meine Damen und Herren, und dann hatte ich erwartet, wenn die AfD die Dinge so viel anders sieht, meint, von Bürokratie sprechen zu müssen, von irgendwelchen Katalogen sprechen zu müssen, die sie nicht will, dass es hier vor Ort jetzt hier im Plenarsaal dann die Anträge gibt. Und ich frage mal die Kolleginnen und Kollegen: Habe ich irgendwas übersehen? Haben Sie etwas gesehen? Nein, offensichtlich nicht. Also auch da keinerlei Initiative der AfD, nichts, nada! Meine Damen und Herren, und dann habe ich mir mal die Rede des Herrn Kollegen Reuken von der AfD vorgenommen, die er im März gehalten hat, und habe das verglichen mit der Realität im Gesetzentwurf, weil das ist ja das, worüber wir gesprochen haben, und daran will ich mich kurz festhalten: Also wir haben mit dem Gesetzentwurf hier eingereicht, dass wir mehr direkte und öffentliche Beschwerdemöglichkeiten schaffen wollen. Und was sagt die AfD dazu? Schauen wir mal hin! Herr Reuken sagt dazu, Zitat, damit schaffen wir eine weitere „Ausweitung einer ideologisch aufgeladenen Beschwerdebürokratie“. Aha! Dann definieren wir mit dem Gesetzentwurf, dass das Ausschusssekretariat – ausdrücklich das Ausschusssekretariat! – (Heiterkeit und Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) auf Wunsch eines Bürgers dessen Beschwerde veröffentlichen kann, wenn der Rahmen des Gesetzes erfüllt ist. Es gibt also keinen generellen Politikvorbehalt, das heißt, wir sehen es nicht einmal, wenn entsprechend dem Gesetzentwurf eingereicht worden ist. Das nennt die AfD „neue Filtermöglichkeiten gegen unliebsame Anliegen“. Dann, meine Damen und Herren, regeln wir mit dem Gesetzentwurf, dass Menschen, die sich diskriminiert fühlen, eine Anlauf- und Beschwerdestelle in Mecklenburg-Vorpommern bekommen. Wie nennt die AfD das? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich kann es Ihnen sagen, Zitat: „… wir brauchen dafür keine zusätzliche politisierte Ombudsbürokratie“. Zusammenfassend, meine Damen und Herren, kann ich nur feststellen, (Tilo Gundlack, SPD: Schwachsinn!) dass die AfD Mecklenburg-Vorpommern, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wenn es um konkrete Ausweitung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) um konkrete Beschwerdemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger geht, diesen Menschen symbolisch den Mittelfinger zeigt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Horst Förster, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch einmal zusammenfassen, ich will noch einmal zusammenfassen, was die Hintergründe für die Gesetzesänderung sind, und zwar in fünf Punkten: (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Erstens. Es kann nicht richtig sein, dass auf privaten Petitionsplattformen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ins Leere laufen. Deshalb schaffen wir hier die Möglichkeit, die den engagierten Menschen des Landes das Recht einräumt, sich direkt an uns zu wenden, nämlich durch das Sammeln. Mit tausend Unterschriften können sie direkt nach Schwerin, direkt in den Ausschuss kommen, um ihr Anliegen direkt vor den Abgeordneten, (Stephan J. Reuken, AfD: Kein Rechtsanspruch ist das!) gegebenenfalls auch mit, (Stephan J. Reuken, AfD: Kein Rechtsanspruch!) gegebenenfalls auch mit Fachleuten vorzutragen und gegenüber den Regierungsvertretern zu bestehen. Zweitens. Wir wollen Menschen, die sich von Trägern der öffentlichen Verwaltung diskriminiert fühlen, eine Anlaufstelle geben. Das ist wichtig, damit die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. Menschen, die sich von öffentlichen Institutionen diskriminiert fühlen, bekommen einen Ansprechpartner. Drittens. Meine Damen und Herren, die Menschen, die aufgrund von Straftaten oder gesundheitlichen Einschränkungen in geschlossenen Anstalten leben, werden künftig stärker durch den Petitionsausschuss beachtet. Viertens. Wir stellen klar, der Bürgerbeauftragte ist der Behindertenbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Richtig, genau!) Fünftens. Die Zusammenarbeit des Petitionsausschusses mit den fachlich zuständigen Ausschüssen wird verbessert. Meine Damen und Herren, wir haben hier einen guten Gesetzentwurf, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) ein Gesetzentwurf, der von den Abgeordneten aus der Mitte des Parlaments kommt, und ich möchte mich bei allen herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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