Dr. Daniel Trepsdorf
Ja, werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie sagt der Kollege Barlen, immer so schön: Hier gilt es, einiges zu sortieren. Ja, und das war schon eine ziemliche Leistung, lieber Kollege Peters, gerade eben noch davon zu sprechen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass das Gesetz nicht besonders verbindlich ist, dann aber ihm Verbindlichkeit zu unterstellen, und dann auch noch an der falschen Stelle, gerade was die Wiedervernässung der Moore angeht. (Beifall Michael Noetzel, Die Linke – Beate Schlupp, CDU: Da würde ich an Ihrer Stelle mal nicht lachen. – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos Aber gut, lassen Sie uns mal grundsätzlich beginnen: Als ich im letzten Jahr hier eingestiegen bin bei dem Gesetzgebungsverfahren zu wirksamem Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern, da, muss ich an der Stelle sagen, haben schon eine ganze Reihe von klugen Menschen an diesem Gesetzesvorhaben gearbeitet, und ich werde explizit die klugen Menschen der Opposition auch hier, des Großteils der Opposition, mit einbinden. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Der Prozess setzte von Anfang an auf Partizipation, die Vorschläge aus Wissenschaft, Wirtschaft, Umweltbewegung, Zivilgesellschaft aufgriff und in dieses Gesetz implementierte. (Beate Schlupp, CDU: Wo denn? – Hannes Damm, fraktionslos: Welche sind denn drinne?) Es zeigt sich eindeutig der Wille dieser MV-Koalition, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos – Torsten Koplin, Die Linke: Bleib mal ganz ruhig!) gemeinsam mit den Bürger/-innen unseres Landes ein klimaverträgliches Gesetz für M-V zu entwickeln, ein Gesetz, das sei an dieser Stelle deutlich gesagt, das sicherlich nicht perfekt ist, das indes ein Anfang ist, das weiter gedacht werden wird und das klare CO - 2 Minderungspfade vorgibt, das zu abrechenbaren Sektorenzielen führen wird, mit Monitoring-Instrumenten versehen ist und das die Bürger und Institutionen unseres Bundeslandes mitnichten vor den Kopf stößt. Ja, manche Kompromisse mussten wir eingehen und aushandeln. Und so ist das nun mal, so, wie ein Stein an der Küste Nienhagens vom steten Wellengang der Ostsee geschliffen wird, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ah!) so hat auch dieses Gesetz im Prozess manche Scharte erhalten. Ja, auch ein bisschen Lyrik muss sein. Nehmen Sie sich mal ein Beispiel! Nichtsdestoweniger bleibe ich bei meiner früheren Aussage, dieses Gesetz ist ein Meilenstein für unser Bundesland, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Falsche Richtung.) eine Wegmarke für den Klimaschutz, ein Achtungszeichen in Sachen Zukunftsgestaltung, trotz aller Kritik. Nach meinem persönlichen Dafürhalten ist es tatsächlich eine der höchsten Tugenden der Politik, sich auch argumentativ rational, aber eben auch emotional mit anderen Perspektiven auseinandersetzen zu können. Das geht Ihnen ja ganz besonders ab. Denn wenn ich bereits schon vorher wüsste, was richtig und was falsch ist, dann bräuchte ich den demokratischen Austausch ja auch nicht mehr. Nur verschlossene Geister können sich stets sicher sein. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, Die Linke) Und ja, natürlich gab es Unkenrufe von Umweltverbänden, Lobbyisten in Sachen Energie- und Landwirtschaft, dem Städtetag und den Landkreisen, von den Kolleg/- innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) vor allem natürlich auch der Landtagsfraktion – ich sage euch ganz ehrlich, bei manchem Einwand, den ihr hattet, ich stehe euch sehr viel näher, als es meine Rolle und Funktion heute zulässt –, long story short, es fehle, so wurde uns vorgeworfen, der rot-roten Koalition der Landesregierung am Willen zum Handeln. Aber, und das muss ich insbesondere gerade gegenüber dem Kollegen Damm sagen, manchmal kam es einem auch insbesondere im Ausschuss so vor, als wäre das der enervierende Schachspieler, der denjenigen, die die Verantwortung tragen, immer wieder über den Rücken schaut, über die Schulter schaut und sagt, man wisse ganz genau, welchen Zug man tut. Ja, wer fühlt sich da ertappt, lieber Kollege Damm?! (Hannes Damm, fraktionslos: Ich habe nicht verstanden, was Sie wollen, ehrlich gesagt.) Die CDU-Fraktion beklagt angeblich wirtschaftsfeindliches Handeln – das hat Herr Peters gerade noch einmal dargestellt – der Landesregierung, ein einseitiges Insistieren auf zu schnellen Ausbau erneuerbarer Energien wegen fehlendem Netzausbau, mangelnde Technologieoffenheit zum Beispiel im Gebäude- oder Verkehrssektor oder die Schaffung – und das ist ja nun, haben wir gerade eben gehört wieder, wieder ein Lieblingsmotiv konservativer Angstschürerei – von enteignungsgleichen Tatbeständen für die Landwirt/-innen. Gehts auch eine Nummer kleiner?! (Beate Schlupp, CDU: Sind Sie schon mal in Vorpommern gewesen und haben sich das angeguckt?) Denn die Landesregierung bekäme viel zu viel Ermächtigungen, um die Beispiele an Verordnungen auf den Weg zu bringen oder Minderungsziele und Pfade für die einzelnen Sektoren festzulegen. (Beate Schlupp, CDU: Krass, eh!) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen an der Stelle, ich fand Ihre Verweigerung im jüngsten Agrarausschuss geradezu infantil, sich da nicht daran zu beteiligen, an der Diskussion. Das Hochhalten von imaginären oder tatsächlichen Protestschildern (Beate Schlupp, CDU: Wir hatten das nicht diskutiert, wir haben abgestimmt.) in Demonstrationsgebärden ist ja eigentlich eine Domäne der Linken. (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Und dann noch rechts außen. Ach, da komme ich noch mal sehr gerne darauf zu sprechen. Wie sagte Frau von Storch einst, Zitat, die Erde erhitze sich, weil die Sonne zu stark strahlt. (Heiterkeit bei Jeannine Rösler, Die Linke) Ich wünsche Ihrer Kollegin einen nigelnagelneuen Aluhut mit Ventilatoren-Funktion. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Die AfD und deren Vertreter hier im Hohen Hause streiten ohnehin ab – und das hat Herr Stein ja gerade eben noch mal eindrucksvoll bewiesen –, dass ein Bundesland wie MV sich überhaupt einbringen müsse. Erstens gäbe es den menschengemachten Einfluss auf den Klimawandel ja gar nicht, zweitens wäre ein signifikanter Beitrag von Mecklenburg-Vorpommern gemessen am globalen Einfluss sowieso völlig umsonst. Und doch sage ich an dieser Stelle, wir schleifen die stoßkräftigen Klingen unserer Argumente auch an der Kritik unserer Antagonist/-innen, und genau aufgrund dieser Kritik aus gegensätzlichen Richtungen an diesem Gesetzentwurf ist es für mich persönlich und für meine Fraktion insbesondere ein großer Erfolg, dass sich das erste Mal, das erste Mal in Sachen Klimaschutzgesetzgebung in diesem Bundesland etwas bewegt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Torsten Koplin, Die Linke: Genau!) Ich bin der festen Überzeugung – übrigens auch mit Blick auf die zurückliegende Gesetzgebung zum Landeswasser- und Küstenschutzgesetz –, ich bin der festen Überzeugung, dass trotz aller Unzulänglichkeiten und Kompromisse, die wir eingehen mussten, weil wir lernfähig sind, es in keiner anderen Regierungskoalition möglich gewesen wäre, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Darauf können die Kolleginnen und Kollegen der SPD und Linken stolz sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ja, wir haben per Unterschrift im Koalitionsvertrag uns verpflichtet, hier etwas zu tun, (Hannes Damm, fraktionslos: 2040.) und wir haben etwas Greifbares nach vorn gebracht. Gerade in einer Zeit, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) wo die Demokratie so unter Feuer steht, ist das eine ganz wesentliche Entwicklung. Von großer Wichtigkeit war dabei für meine Fraktion, dass es uns gelungen ist, Elemente von Checks and Balances zu implementieren. Dies gilt insbesondere für die Begleitung des Moorschutzes, … (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Gerne nach meiner Rede, Kollege Damm. Wir wollen nicht jetzt schon den Dammbruch provozieren. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) … dem eigentlichen Kern des Gesetzes durch einen Beirat … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Also, Herr Kollege … Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: … aus Wissenschaft und den von Wiedervernässung Betroffenen. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Kollege, einen kleinen Moment! Ich möchte erst mal die Frage stellen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen. Sie haben sie mit „danach“ beantwortet. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ja, gern! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Danach. Und ich bitte Sie, solche Vergleiche wirklich zu lassen. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Gut. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Das ist nicht so in unseren parlamentarischen Gepflogenheiten. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Sehr wohl, Frau Präsidentin! Ich bin übrigens sehr froh, dass wir dabei auf Verbote, auch wenn sie erst in 20 Jahren wirksam werden würden, verzichten – der Minister hat das eindrucksvoll ausgeführt – und das Prinzip der Freiwilligkeit für die Flächeneigentümer setzen. Der Staat, welcher gerade heutzutage oft als Überregulierer, als paternalistischer Vormund oder eben als träger Bürokratietanker wahrgenommen wird, zeigt sich hier expressis verbis als Partner, der gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern etwas Zukunftsträchtiges entwickeln möchte. Trotzdem möchte ich es an dieser Stelle auch noch mal aussprechen, natürlich wäre uns Linken etwa eine klare Reglementierung der Entwässerung von Moorflächen ab 2045 lieber gewesen. Aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass in den Betrieben, die auf entwässerten Moorflächen wirtschaften, die Befürchtung existiert, sie würden auf diesem Wege eines Entwässerungsverbotes kalt in ihren wirtschaftlichen Planungen beschnitten. Es ist ebenfalls der Zeitpunkt, noch mal einige persönliche Worte an die AfD zu richten, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) die den ganzen Prozess sehr beschwert hat. Sie meinen, dass Ihre Konzepte für die Zukunft taugen, wiewohl insbesondere Fachkräfte aus Wissenschaft, Sozialem und Ökonomie diesen Konzepten fatale Auswirkungen auf unsere Gesellschaft attestieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sie meinen, dass progressive Umwelt- und Klimapolitik sinnlose Unterfangen seien. (Thore Stein, AfD: Das lassen Sie die Bürger entscheiden, ja!) Sie meinen im weiteren Bereich, wie Ihr interner, ultranationalistischer und geschichtsrevisionistischer Chat am 8. Mai darlegt, (Thore Stein, AfD: Meine Güte!) dass der Tag der Befreiung aller Völker, ja, auch des deutschen Tätervolkes, (Thore Stein, AfD: Ja, können Sie sich bitte hinsetzen mit diesem Quatsch?!) von der Geißel der Naziherrschaft kein Feiertag sei. Wir sagen, Ihnen vernagelt Ihre dogmatische Ideologie die Stirne mit so dicken Brettern, dass es Ihnen nicht möglich sein wird, Verantwortung für dieses schöne Land und seine Menschen zu übernehmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thore Stein, AfD: Das entscheiden die Wähler und nicht Sie.) Herr Stein, (Thore Stein, AfD: Hört, hört! – Paul-Joachim Timm, AfD: Das entscheidet der Wähler.) Herr Stein, insbesondere Ihre unwissenschaftlichen Ausführungen, die wir gerade eben gehört haben, da möchte ich vor diesem Hohen Hause doch ganz klar und deutlich sagen, wer so viel Meinung hat wie Sie, der ist zum Wissen zu faul und zum Glauben zu träge. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Und jetzt der Ordnungsruf. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Wir indes verfügen über den Glauben und die Zuversicht für MV. Wir sind der Überzeugung, dass dieses Land und die Menschen in Vorpommern und Mecklenburg auch unter schwierigen Bedingungen Herausforderungen im Umwelt- und Klimaschutz meistern werden. Wir sind voll der Zuversicht, dass die Menschen dieses Landes mit Weitblick über das Meer schauen und vernünftig und nachhaltig Flora, Fauna sowie Lebensgrundlagen ihrer Heimat bewahren und entwickeln wollen. (David Wulff, FDP: Warum müssen Sie das dann gesetzlich vorschreiben?) Ich bin voller Gewissheit, dass in den Menschen von Mecklenburg-Vorpommern (Thore Stein, AfD: Haben Sie die Menschen mal gefragt? So ein Quatsch, den Sie da erzählen! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) auch künftig die Wissbegierde und der forschende Neugiereifer nach neuen Ufern und Horizonten mächtiger ist als die Angst und Befürchtung vor dem Aufbruch, (Daniel Peters, CDU: Das Gegenteil ist doch der Fall. Wir glauben an die Menschen, und ihr wollt verordnen!) vor dem Fremden, die Sie mit Ihren politischen Botschaften verbreiten. Kompetenz wird nicht in Dezibel gemessen, da können Sie jetzt im Wahlkampf krakeelen, wie Sie wollen. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Im übertragenen Sinne und mit einer Prise Humor sage ich, ich würde Ihre gesellschaftlichen Ansichten, Meinungen und Überzeugungen jederzeit für meine Hand ins Feuer legen. (Thore Stein, AfD: Hä?) Das Klimaverträglichkeitsgesetz schafft klare Ziele, einen klaren Pfad und vor allem Planbarkeit. Es stärkt den Moorschutz als Herzstück des Gesetzes, es verpflichtet Landkreise und kreisfreie Städte zur Erstellung von Klimaschutz- und Anpassungskonzepten. Es macht Förderprogramme klimaverträglich und richtet sie auf Nachhaltigkeit aus. Es entwickelt eine Strategie zur Klimaanpassung, um unser Land besser gegen Hitze, Starkregen und Hochwasser zu schützen. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich werbe daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz, wohl wissend, dass es ein Anfang ist, und, auch wenn es nicht perfekt ist, wohl wissend, dass noch eine ganze Menge Arbeit vor uns liegt, schlussendlich aber auch akzeptierend, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Ende! Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: … dass unsere Vorstellungen nicht zu 100 Prozent durchgesetzt werden konnten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es gibt jetzt die Möglichkeit der Zwischenfrage durch den Kollegen Damm. Bitte schön! Hannes Damm , fraktionslos: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo Sie sich alles ausgelassen haben über mich in der Rede, aber eine Frage möchte ich Ihnen trotzdem stellen. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ich schicke Ihnen die gerne zu. Hannes Damm , fraktionslos: Und zwar haben Sie, und zwar haben Sie ausgeführt, dass Sie ja Kompromisse machen mussten, dass Sie auf Expert/-innen gehört haben. Ich würde mich mal interessieren dafür, welche Expert/-innen das waren. Ganz besonders bei den Kompromissen würde mich mal interessieren, wie Sie es eigentlich geschafft haben als Linke – im Entwurf war ja noch 2040 das Ziel Klimaverträglichkeit oder Klimaneutralität in MV, das haben Sie im Wahlprogramm auf 2035 vorgezogen als Linke, die SPD hatte 2040 –, wie kommt man auf einen Kompromiss, der jetzt 2045 lautet, und was können die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich auf die Wahlversprechen der Linken geben. Das würde mich interessieren. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können definitiv eine ganze Menge auf die Wahlversprechen der Linken geben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das hätte ich jetzt auch gesagt, das ist ja klar.) Aber, und das wissen Sie natürlich ganz genau, es ist so, dass wir einmal ein Wahlprogramm verabschieden, wenn wir allein regieren würden. Das tut Ihre Partei auch, das tun alle Parteien. Ich habe vor Jahren schon vorgeschlagen, man müsste eigentlich auch noch ein Koalitionsprogramm schreiben, (Paul-Joachim Timm, AfD: Na, die Zeiten sind ja jetzt wohl vorbei, wo die SPD allein regiert.) dass man ganz klar sagen kann, okay, wir werden in einer Koalition Kompromisse machen. Wir denken, dass wir die Kompromisse, die in diesem Gesetz errungen worden sind, hart erkämpft haben. Aber ich finde es ein bisschen populistisch, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wieso setzt Die Linke sich nicht hundertprozentig durch. Wir sind nun mal in einer Koalition und wir sind gewillt, (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) und das habe ich ja mehrfach ausgeführt, in dieser Koalition auch eine gute Politik zu machen. Da können wir uns nicht hundertprozentig durchsetzen. (Michael Noetzel, Die Linke: Willkommen in der Politikrealität!) Mehr ist dazu nicht zu sagen. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt jetzt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch die Abgeordnete Beate Schlupp. Beate Schlupp , CDU: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich muss mich schon ein bisschen wundern. Wenn man anderen Infantilität vorwirft, muss man sich natürlich auch mal selbst reflektieren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf von Thore Stein, AfD) Und ich muss mal ganz ehrlich sagen, wir haben immer erklärt, wir brauchen dieses Gesetz nicht. Wie sinnvoll ist es dann, wenn wir Änderungsanträge zu diesem Gesetz einbringen und dann uns an Diskussionen beteiligen? Wir haben in der Ersten Lesung klar gesagt, wir sehen dieses Gesetz als nicht notwendig an. Dann jemandem Infantilität zu unterstellen, das finde ich schon ein starkes Stück. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Ja.) Und meine nächste Frage wäre: Wie sehen Sie es denn mit dem Parlamentarismus? (Zuruf aus dem Plenum: Frage?!) Nicht nur wir … Ich stelle keine Frage, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) das ist eine rhetorische Frage. Und wir können gerne … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Nein, das ist eine rhetorische Frage. Wie halten Sie es mit dem Parlamentarismus, wenn, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Frau Präsidentin … (Thore Stein, AfD: Die Ausführungen der Präsidentin sind nicht zu kommentieren!) Beate Schlupp , CDU: … wenn ein Gesetz auf den Weg gebracht wird, das nicht wir, sondern andere als derartig unbestimmt und finanziell wenig untersetzt darstellen, und Sie hier als Abgeordnete sagen, das ist mir total egal, wir sind zwar Gesetzgeber, wir sind zwar Gesetzgeber, aber alles, was dann konkrete Regelungsinhalte betrifft, (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) die Auswirkungen auf die Menschen haben, die überlassen wir mal schön der Landesregierung? Das ist die Exekutive. Meine Frage ist, die ich mir stelle, (allgemeine Heiterkeit) welches Verhältnis haben die Regierungskoalitionen zum Verhältnis von Legislative und Exekutive. (Daniel Peters, CDU: Gar keins.) Brauchen wir, stelle ich mir die Frage, tatsächlich noch eine Legislative, wenn wir der Exekutive ja alles überlassen, was konkret zu regeln ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ich möchte darauf reagieren, ich möchte darauf reagieren. Ich bin der festen Überzeugung – ich hatte tatsächlich gerade mit dem Kollegen Noetzel auch eine ähnliche Debatte –, Menschenskinder, muss ja auch frustrierend sein für die Opposition, permanent Ideen und Vorschläge einzubringen und die meisten davon werden leider abgebügelt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ganz persönlich, ich finde es auch problematisch. Ich finde es auch besser, wenn wir intensiver auch einzelne Ideen und Konzepte der Opposition mit einbinden würden. Das wäre eine Form der politischen Hygiene, nach meinem Dafürhalten. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nichtsdestoweniger glaube ich nicht, dass es umsonst ist, weil im Endeffekt erfüllen Sie ja Ihr Recht, indem Sie hier in diesem Hohen Hause auch vor den Bürgerinnen und Bürgern ganz deutlich machen, was Sie von verschiedenen Koalitionsideen halten, und das gibt uns natürlich auch zu denken. Also Sie wissen gar nicht, was los ist bei uns, sowohl bei der SPD als auch bei den Linken, wenn Sie vernünftige Ideen vorbringen, (Paul-Joachim Timm, AfD: Das wäre mir neu.) dass wir die natürlich auch diskutieren, reflektieren. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Seit wann das denn?) Insofern kann ich Sie beruhigen, auch Sie haben als Opposition einen sehr großen Einfluss auf die Art und Weise, (Torsten Koplin, Die Linke: Ja, absolut.) wie wir parlamentarisch mit verschiedenen Herausforderungen umgehen. Aber, und das muss man auch an der Stelle auch sagen, wir haben die strikte Trennung zwischen Amt und Mandat. In der SPD ist das zum Beispiel nicht der Fall, ja, und da kann ich natürlich der Ministerpräsidentin nicht vorwerfen, dass sie zwischen verschiedenen Rollen und Funktionen changieren muss und sie nicht vor dem Spiegel steht vorn – oder der Landwirtschaftsminister – und sagt, ich bin heute nur als Abgeordneter hier, nicht als Minister, nicht als Ausschussmitglied oder wie auch immer. Also das wird schwierig, und ich finde, es hat sogar einige Synergieeffekte. Und wir als Linke haben leider Gottes in unserer Oppositionsarbeit auch von der CDU erfahren müssen über mehr als ein Jahrzehnt, dass Sie das auch sehr gut zu wissen, zu nutzen, für Ihre Politik zu nutzen wissen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Thomas Krüger, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Vielleicht können Sie sich, wenn Sie sich in der nächsten Legislatur erneut an der Regierung beteiligen wollen, aus dieser Erfahrung aus der Opposition lernen und vielleicht auch ein paar gute linke Ideen, die wir auch schon vor unserer Regierungsbeteiligung am Start hatten, (Marc Reinhardt, CDU: Auge um Auge, Zahn um Zahn!) mit implementieren in Ihre eigenen Gedanken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Abgeordnete Dr. Harald Terpe. (Minister Dr. Till Backhaus: Kannste mal sehen, Harald, wie da die Gefühlslage ist.) Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Was die Koalition zur Abstimmung vorlegt, ist weniger ein Klimaverträglichkeitsgesetz als ein Klimaunverträglichkeitsgesetz, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) weil es dramatischere Klimafolgen billigend in Kauf nimmt, die durch Verzögerungen beim Klimaschutz drohen. (Hannes Damm, fraktionslos: So ist es.) Erst vor wenigen Tagen haben 141 Staaten in den Vereinten Nationen das Klimagutachten des Internationalen Gerichtshofes unterstützt. Dieses Gutachten sagt im Kern, Staaten müssen mehr tun, um Menschen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. (Minister Dr. Till Backhaus: Genau das machen wir ja.) Die Botschaft ist klar, Klimaschutz ist keine freiwillige Hausaufgabe, sondern staatliche Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Heute beraten wir dieses Gesetz in Zweiter Lesung. Die Phase der Ankündigungen und des Ausredens muss vorbei sein. Jetzt zählt der Text, der wirklich beschlossen werden soll. Nach Jahren der Ankündigungen liegt hier ein Gesetz vor, das die entscheidenden Maßnahmen erneut vertagt. Dabei ist die Landesregierung mit hohen Ambitionen gestartet: Klimaneutralität 2040, ein eigenes Klimaschutzgesetz, Sektorenziele, Maßnahmenbeteiligung, Planungssicherheit. Dann folgte ein langer Prozess: Studien, Foren, Anhörungen und so weiter und so fort. Nur, wenn am Ende eines so langen Prozesses ein Gesetz steht, das die eigentlichen Maßnahmen wieder in einen späteren Klimaschutzplan verschiebt, dann muss man eine einfache Frage stellen: Wofür genau haben Sie diese Jahre gebraucht? (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Wenn der zentrale politische Inhalt erst später in einen Plan ausgelagert wird, dann hätte Mecklenburg-Vorpommern schon 2023 ein schlankes, schnelles Gesetz haben können – Ziele: Monitoring, Nachsteuerung, klare Zuständigkeiten –, dann hätte man parallel den Klimaschutzplan erarbeiten können, dann wären wir heute erheblich weiter. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Stattdessen haben Sie Jahre verstreichen lassen. Und jetzt setzt die Koalition dieses Muster fort mit einem vorläufigen Klimaschutzplan, der erneut den Eindruck erweckt, als sei Klimaschutz vor allem ein Verfahren zur Verschiebung von Entscheidungen. Und das ist nicht nur ein Problem im Kalender, es ist ein Problem im Haushalt. Wenn der belastbare Klimaschutzplan erst Ende 2028 kommt, dann ist der Doppelhaushalt 2028/29 politisch längst entschieden. Dann reden wir bei größeren Maßnahmen nicht mehr von 2028, dann reden wir realistisch über 2030, und das bedeutet, diese Koalition hat mal zehn Jahre einfach verschlafen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Diese Verschiebetaktik begründet die Koalition nun auch noch mit Beteiligung. Über Jahre hat sie sich selbst dafür gelobt, wie umfangreich die Öffentlichkeit beteiligt worden sei. Nur, diese Beteiligung drehte sich vor allem um Maßnahmen, also um genau das, was jetzt im Klimaschutzplan fehlt. Dann entscheiden Sie sich bitte: War diese Beteiligung gut? Dann gibt es keinen Grund, den ersten Maßnahmenplan erneut monatelang zu verschleppen. Oder war sie schlecht? Dann sollten Sie aufhören, sie als Ausrede für die Verzögerung des Gesetzes zu verkaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Beides gleichzeitig geht nicht. Und diese Verwechslung von Beteiligung und Verbindlichkeit zieht sich weiter durch. In der Abschlussberatung wurde ernsthaft so getan, als könne Öffentlichkeitsbeteiligung praktisch die Rolle eines Klimasachverständigenrates übernehmen. Diese Interpretation ist absurd. Ein Beteiligungsabsatz schafft keine unabhängige Prüfinstanz. Er schafft keine klaren Rechte auf Daten, keine Pflicht zur Stellungnahme, keine öffentliche Bewertung der Zielerreichung und keine unabhängige Kontrolle der Nachsteuerung. Bürger/-innenbeteiligung ist wichtig, aber sie ersetzt keine fachlich unabhängige Kontrolle der Landesregierung. Diese Politik des Vertagens hat Folgen. Wir gehen weiter davon aus, Klimaneutralität bis 2040 wäre für Mecklenburg-Vorpommern möglich gewesen, wenn diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen nicht seit Jahren zum Aufschiebeverein geworden wären. Die Sektorzielstudie für das Zieljahr 2040 hat genau dafür einen Pfad beschrieben. Sie hat Maßnahmen benannt, sie hat gezeigt, was nötig wäre – nicht bequem, nicht konfliktfrei, aber möglich. Und was hat die Landesregierung daraus gemacht? Erst wurde aus 2040 das Jahr 2045, dann wurde der Referentenentwurf aufgeweicht, aus einer ernsthaften Solarpflicht wurde ein politisch entschärfter Rest. Reduktionsziele wurden gestreckt und jetzt wird auch noch der Moorschutz zur Bemühensformel verschandelt. Am deutlichsten sieht man diese Entkernung beim Moorschutz. Ohne konsequenten Moorschutz wird Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern nicht funktionieren. Das hat der Landwirtschaftsminister schon am Anfang dieser Legislaturperiode auch so gesagt. Entwässerte Moore sind eine der zentralen Emissionsquellen dieses Landes. Wer hier nur schöne Worte ins Gesetz schreibt, aber keine verbindlichen Schritte absichert, betreibt Symbolpolitik. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Aus dem Ziel, die Entwässerung von Moorböden bis 2045 schrittweise zu beenden, machen Sie eine unverbindliche Bemühensformel. Das klingt nach Moorschutz, wirkt aber wie eine politische Ausstiegsklausel. Und damit helfen Sie nicht einmal den Landwirt/-innen. Wer beim Moorschutz immer nur „Freiwilligkeit“ sagt, aber keine verlässliche Finanzierung, keinen klaren Zeitplan und keine Perspektive für neue Bewirtschaftungsformen schafft, schafft Unsicherheit für alle Beteiligten. Landwirt/- innen brauchen planbare Rahmenbedingungen, faire Angebote, langfristige Finanzierung, etwa für Paludikulturen oder andere Bewirtschaftungsformen oder eben naturverträgliche Moor-Photovoltaik. Verlässlichkeit entsteht nicht durch Wegducken, (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Verlässlichkeit entsteht durch klare Regeln, faire Übergänge und eine Landesregierung, die Verantwortung übernimmt. Das ist das Muster dieses Gesetzes, ehrgeizig angekündigt, konfliktscheu verhandelt und am Ende entkernt. Und ja, ich sage es deutlich, Stück für Stück wurde der Entwurf abgeschwächt. So entsteht kein Klimaschutzgesetz. So entsteht ein Gesetz, das Ziele aufschreibt, aber Entscheidungen vertagt. Dabei bräuchte Mecklenburg-Vorpommern das Gegenteil: klare Ziele, verbindliche Maßnahmen, Planungssicherheit für Kommunen, Wirtschaft, Landwirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger. Wer investieren soll, braucht Verlässlichkeit, wer Flächen umstellen soll, braucht einen fairen Rahmen, wer Gebäude saniert, Wärme plant, Busse bestellt, Solaranlagen baut und Moore wiedervernässt, braucht mehr als politische Absichtserklärungen. Wir haben als GRÜNE-Fraktion Änderungsanträge vorgelegt, um genau diese Lücken zu schließen, Klimaschutzziele wieder auf 2040 vorzuziehen und den Klimaschutzplan verbindlicher auszugestalten, einen unabhängigen Klimasachverständigenrat einzusetzen und die Nachsteuerung zu stärken. Die Koalition hat die Chance gehabt, aus einem schwachen Entwurf noch ein tragfähiges Gesetz zu machen. Sie hat sich für das Gegenteil entschieden. Deshalb ist unsere Bewertung klar, dieses Gesetz kommt zu spät, bleibt zu unkonkret, es verschenkt Potenzial. Das ist insgesamt Greenwashing eines Politikversagens. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zusammen mit dem jahrelangen Greenbashing seitens der CDU-Fraktion, (Minister Dr. Till Backhaus: Jetzt ist es aber langsam genug, du!) seitens der CDU auf Bundesebene lässt das (Minister Dr. Till Backhaus: Jetzt ist es gleich genug! Ihr fahrt die Wirtschaft gegen die Wand und wir sollen den Kopf hinhalten. Ihr spinnt wohl!) für den Klimaschutz zukünftig Schlimmes erwarten, ganz davon abgesehen, von den Klimaleugnern oder Klimawandelleugnern von rechts. (Minister Dr. Till Backhaus: Da muss ich doch noch mal was zu sagen.) Wir lehnen das Gesetz demzufolge klar ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Stephan J. Reuken, AfD: Wir lehnen das auch ab. Überlegen Sie sich das noch mal!) Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. (allgemeine Unruhe) Minister Dr. Till Backhaus: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Rainer Albrecht, SPD: Ihr müsst schon zuhören. – Torsten Koplin, Die Linke: Hallo! – Glocke der Vizepräsidentin) Diese letzten Aussagen, die Herr Terpe hier losgelassen hat, die weise ich erst mal in ganz klarer Art und Weise zurück. Wir wollen mal eines festhalten: Wenn man die Realität in dieser Gesellschaft anschaut, dann nehme ich zur Kenntnis, dass die Ampel in Berlin, das müssen Sie jetzt ertragen, uns ein Bundesklimaschutzgesetz vorgelegt hat – was steht da drin: Umsetzung 2045, Robert Habeck, im Übrigen, die Unterschrift, Punkt eins, Punkt eins, … (Marc Reinhardt, CDU: An dem die Sozis sich beteiligt haben, so wie immer.) Jetzt bin ich dran. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) … Punkt zwei, die Sektorenziele, die Sektorenziele, die er im Übrigen reingeschrieben hat, … (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) Ja, das ist ein schwer zu ertragen bei den GRÜNEN oder vielleicht auch bei anderen, aber die Fakten, (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was haben Sie denn auf der Landesebene zu bieten? – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den Fakten muss man dann mal ins Auge schauen. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich glaube, wir nehmen auch zur Kenntnis, dass wir in einer Phase sind, wo im Übrigen die Wirtschaftsentwicklung und ausdrücklich die Energiekrise, die Wirtschaftskrise erkennbar ist, und wir in Mecklenburg-Vorpommern gesagt haben, wir werden das Prinzip mit der Brechstange, wie es in Berlin in der Ampel gemacht worden ist, unter den GRÜNEN, werden wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht durchführen. Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie … Minister Dr. Till Backhaus: Wir haben, wir haben … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister? Minister Dr. Till Backhaus: Nein, nein. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie … Minister Dr. Till Backhaus: Nein, möchte ich nicht, weil ich, ich weiß ja, was, was hier kommt. (Hannes Damm, fraktionslos: Ja, was? – Zuruf von Torsten Renz, CDU) So, das Zweite, das Zweite, ich will einmal ausdrücklich sagen, wir haben hier ein Gesetzgebungsverfahren innerhalb dieser Legislaturperiode vereinbart, und da war vollkommen klar, wir werden wissenschaftlich basierte Grundlagen legen. Ich gebe Ihnen nachher noch mal den Zettel, (Minister Dr. Till Backhaus zeigt ein Schriftstück.) wo im Übrigen die einzelnen Sektorenziele festgeschrieben sind. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Minister, wir zeigen hier keine Dokumente! Minister Dr. Till Backhaus: Dann muss man sich das vielleicht mal anschauen, das Gesetz, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht sollten Sie mal unseren Änderungsantrag lesen!) wo nämlich eindeutig die Sektorenziele festgeschrieben sind (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) und damit verbindliche Umsetzungsmaßnahmen einhergehen. Das halte ich mal ausdrücklich fest. Das Zweite ist die Finanzierung. Ja, die kommunale Familie ist von Herrn Peters angesprochen worden. Selbstverständlich, wenn Sie in den Anhörungen zugehört hätten, und dann auch die Maßnahmen, die sind abgesichert. Im Übrigen haben wir nicht nur die kreisfreien Städte, die Landkreise, sondern auch die größeren Städte haben wir mit aufgenommen, die im Übrigen von der Finanzierung her über das Finanzministerium mit abgesichert werden, haushalterisch abgesichert, nehme ich zur Kenntnis. Hätten Sie auch aufnehmen müssen. (Beate Schlupp, CDU: Was kann man denn absichern, wenn man es nicht beziffern kann?) Punkt zwei, Punkt zwei, was die Maßnahmen in der Landwirtschaft … (Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht hören Sie mal einmal zu! Da kann man nämlich sehen, wie groß das Interesse an dem Thema ist. (Thore Stein, AfD: Nicht so groß.) Aber wenn übermorgen, wenn wir übermorgen Kalamitäten haben, große Waldbrände oder andere Extremereignisse, (Hannes Damm, fraktionslos: Das ist nämlich eine Brechstange.) dann wird es heißen: Warum habt ihr nicht?! (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Dann hören Sie jetzt wenigstens mal zu! Die Maßnahmen sind im Einzelnen Ihnen auch erläutert worden, im Übrigen in großen Anhörungen draußen vor Ort. Die Diskussionen mit der Landwirtschaft, mit den Kommunen, mit den Umweltverbänden haben stattgefunden. Das war ein einmaliger Prozess, der hier stattgefunden hat, den ich selber mit begleitet und geführt habe. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir! Das sind keine Maßnahmen.) Und dann sind wir bei der Finanzierung. Ja, selbstverständlich, selbstverständlich sind hier Finanzierungsangebote. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, auch wenn Sie hier was anderes suggerieren – und wer Ihnen das auch aufschreibt, weiß ich auch ziemlich genau –, aber es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. (Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Freiwilligkeit funktioniert ja nicht.) Wir haben im Übrigen mit unserem Agrarumweltprogramm Riesenerfolg. Über 600.000 Hektar, über 600.000 Hektar sind da drin. Im Übrigen gehört die Moorschonende Stauhaltung, ein völlig überzeichnetes Programm, gehört dazu. Deswegen haben wir die Paludi-Richtlinie jetzt endlich auf den Weg gebracht. Das war nämlich unter, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was soll denn der Quatsch?! – Zuruf von Thore Stein, AfD) unter der Ampel nicht möglich. Und die 1,7 Milliarden Euro stehen explizit für den Moorschutz und dessen Weiterentwicklung, um daraus Wertschöpfungsketten, um den Menschen die Angst, den Eigentümern auch die Sorgen zu nehmen, stehen dafür zur Verfügung. Und ich sehe ja noch auch Bilder, Frau Schlupp, wenn ich Sie ansprechen darf, ich sehe die Bilder noch, so nach dem Motto, lasst hier Vorpommern nicht absaufen. Ich nehme das zur Kenntnis, das habe ich hier heute auch gesagt, wir haben 400 Projekte, 400 Projekte in diesem Land umgesetzt, mit der Landwirtschaft, mit den Bodeneigentümern, wo wir zwei oder drei Diskussionen gehabt haben und ansonsten eine sehr erfolgreiche Entwicklung. (Beate Schlupp, CDU: Ich kann schon aufzählen aus dem Kopf!) Das Letzte ist, wenn wir die Marktwirtschaft, die soziale Marktwirtschaft wollen, dann bin ich felsenfest davon überzeugt – der Zertifikatehandel, von dem Herr Peters spricht, dass er jetzt eingeschränkt werden soll, ja, warum soll er eingeschränkt werden, weil hier Zertifikate ausgereicht worden sind über die Kommission, die in China in dubiose Hände gekommen sind –, wir müssen vor Ort in diese Maßnahmen investieren. Und da sage ich mal hier ausdrücklich, dass wir davon ausgehen, dass ein Zertifikatehandel als marktwirtschaftliches Instrument auch und insbesondere für den Moorschutz damit ein Finanzierungsinstrument darstellt. Deswegen weise ich ein Greenbashing oder was weiß ich, diese Begriffe, die weise ich in aller Form zurück. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Washing, nicht Bashing!) Damit leisten Sie keinen, keinen Beitrag für den Klimaschutz, und vor allen Dingen, das hat man ja hier auch deutlich rausgehört, wo denn der Spannungsbogen ist, den einen ist es viel zu wenig, den anderen ist es viel zu viel, der Nächste sagt, wir brauchen das alles gar nicht. (Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das entbindet Sie doch nicht von Ihrer Pflicht, was zu tun!) Wer sich der Sache nicht annimmt und sich damit auseinandersetzt, welche Bedeutung der Klimaschutz, der Artenschutz, das saubere Wasser, die gesunde Ernährung und die Friedenspolitik anbetrifft, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wer sich damit nicht insgesamt, mit der Komplexität auseinandersetzt, (Thore Stein, AfD: Was hat das denn mit dem konkret zu tun? Das entscheiden die Wähler, nicht Sie, Herr Backhaus.) hat es nicht verdient, in diesem Landtag zu sitzen. (Torsten Koplin, Die Linke: Genau!) Das ist meine Grundüberzeugung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Falko Beitz. Falko Beitz , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir dieses Gesetz im vergangenen November in Erster Lesung beraten haben, habe ich gesagt, Klimaschutz funktioniert nur mit den Menschen und nicht gegen sie. (Thore Stein, AfD: Haben Sie die Menschen gefragt?) Heute, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) heute, nach vielen Monaten intensiver Beratungen, nach Anhörungen, Fachgesprächen und im Austausch mit Verbänden, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Kommunen, Wissenschaft und Bürgerinnen und Bürgern können wir sagen, genau diesem Anspruch wird das Gesetz gerecht, (Thore Stein, AfD: Ha, ha, ha!) denn wir beschließen heute nicht einfach den ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung, wir beschließen ein Gesetz, das im parlamentarischen Verfahren weiterentwickelt und verbessert wurde, (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verwässert, nicht verbessert! – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) ein Gesetz, das von den Erfahrungen der Praxis profitiert, und ein Gesetz, das die Handschrift der regierungstragenden Fraktionen Die Linke und SPD trägt. Die Beratungen im Agrarausschuss waren intensiv. Vier Anhörungen, zahlreiche Stellungnahmen und viele Gespräche haben gezeigt, die Ziele des Gesetzes werden breit unterstützt. Gleichzeitig, das ist auch zu betonen, wurden Hinweise gegeben, wie wir klimaschutzwirksamer, praxistauglicher und akzeptierter gestalten können. Und genau das haben wir getan. Wir stärken den Klimaschutzplan als zentrales Steuerungsinstrument. Zur Steigerung der Transparenz und zur Förderung einer gemeinsamen offenen Zusammenarbeit wird der Klimaschutzplan 2026 vorläufig aufgestellt, bis Ende 2028 unter Einbeziehung der Öffentlichkeit weiterentwickelt und anschließend mindestens alle vier Jahre fortgeschrieben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Damit schaffen wir Verlässlichkeit und gleichzeitig die notwendige Flexibilität, um auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und technologische Entwicklungen reagieren zu können. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und wir stärken zudem die kommunale Ebene. Das ist schon angeklungen. Die Landkreise und die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte werden künftig verpflichtet, Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte zu erstellen beziehungsweise dann auch fortzuschreiben. Und gleichzeitig lassen wir die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein. Das Land unterstützt sie ab 2030 mit einer pauschalen Förderung von jeweils 50.000 Euro. Zudem sollen benachbarte Planungsräume ihre Konzepte aufeinander abstimmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Schwerpunkt der Beratungen lag auf dem Moorschutz, und zwar aus gutem Grund. Wer in Mecklenburg-Vorpommern ernsthaft Klimaschutz betreiben will, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) kommt an den Mooren nicht vorbei. Unsere Moore sind einer der größten natürlichen Kohlenstoffspeicher Europas. Entwässerte Moore verursachen erhebliche Treibhausgasemissionen. Und deshalb gilt auch weiterhin: Moore müssen nass! Das hat unser Minister stets und ständig betont, und dabei bleibt es! (Hannes Damm, fraktionslos: Nur nicht per Gesetz.) Aber in den Anhörungen, Herr Damm, ist auch deutlich geworden, dass der ursprünglich vorgesehene Weg viele Fragen aufgeworfen hat, insbesondere Landnutzer, Wasser- und Bodenverbände sowie Fachleute haben darauf hingewiesen, dass starre Verbotsregeln die notwendige Akzeptanz gefährden können. Und deshalb haben wir gehandelt. Aus dem ursprünglich vorgesehenen Entwässerungsverbot wird nun ein anderer Ansatz. Das Land setzt sich dafür ein, die Entwässerung von Moorböden schrittweise bis 2045 einzustellen. Gleichzeitig wird 2035 eine umfassende Evaluierung (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) der Beteiligung der Fachleute und Verbände durchgeführt, um den Fortschritt beim Moorschutz zu bewerten. (Andreas Butzki, SPD: Jetzt halt doch einfach mal den Mund! – Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Und ich will zur Kritik deutlich sagen, das ist kein Zurückweichen vom Ziel. Im Gegenteil, das Ziel bleibt bestehen, aber wir gehen den Weg dorthin gemeinsam mit den Menschen. Denn eines ist klar, Wiedervernässung kann dauerhaft nur gelingen, wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer, die Landwirtinnen und Landwirte sowie die betroffenen Regionen diesen Weg mitgehen. Gefühlte Enteignungen schaffen kein Vertrauen, gefühlte Enteignungen schaffen Widerstand, und Vertrauen entsteht durch Beteiligung, durch Planungssicherheit und wirtschaftliche Perspektiven (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) für neue Nutzungsformen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Thore Stein, AfD: Dann sollten wir dem Gesetz nicht zustimmen heute.) Genau deshalb haben wir auch die sogenannte 2-Hektar-Regel aufgenommen: Künftig richtet sich die Regelung zur schrittweisen Erreichung von Wasserständen auf Flurhöhe auf landwirtschaftlich genutzten Mooren mit einer Größe von mehr als zwei Hektar. Damit stellen wir sicher, dass die Maßnahmen dort ansetzen, wo sie tatsächlich klimarelevant sind. Gleichzeitig vermeiden wir unnötige Belastungen und bürokratischen Aufwand bei kleineren Flächen. Und auch bei Waldmooren haben wir Hinweise aus der Praxis aufgenommen. Künftig wird unter klaren naturschutzfachlichen Voraussetzungen eine angepasste forstwirtschaftliche Nutzung geeigneter Baumarten ermöglicht. Und damit verbinden wir Klimaschutz, Naturschutz und wirtschaftliche Vernunft. Meine Damen und Herren, die vergangenen Monate haben auch eins gezeigt: Wir haben beim Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern längst begonnen. Wir haben inzwischen rund fünf Millionen Bäume gepflanzt. Wir schützen das Wasser als zentrale Ressource, das ist in diesem Haus noch mal deutlich geworden. Wir bauen unsere Wälder zu klimaresilienten Mischwäldern um. Wir treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien voran, und wir haben beim Moorschutz bundesweit Maßstäbe gesetzt. Dieses Gesetz beginnt also nicht bei null. Es gibt all diesen Maßnahmen erstmals einen verbindlichen rechtlichen Rahmen. Das Stichwort „Rahmengesetz“ ist heute schon gefallen. Und deshalb will ich auch heute noch einmal deutlich sagen, mit uns wird es keinen Klimaschutz mit der Brechstange geben. Wir setzen auf Anreize statt Zwang, auf Beteiligung statt Bevormundung, auf Zusammenarbeit statt Konfrontation, denn Klimaschutz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) denn Klimaschutz ist keine Aufgabe, die man gegen die Menschen durchsetzen kann, er gelingt nur gemeinsam mit den Menschen. Und mit dem heute vorliegenden Gesetz schaffen wir dafür die rechtliche Grundlage. Wir verankern das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 im Landesrecht analog zum Bund. Wir schaffen verbindliche Ziele für die einzelnen Sektoren und wir stärken die kommunale Ebene. Wir verbessern den Moorschutz und wir verbinden ökologische Verantwortung mit sozialer und wirtschaftlicher Vernunft. Das ist verantwortliche Klimapolitik für Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses mit dem kleinen heute eingereichten Änderungsantrag, redaktionellen Änderungsantrag unserer Koalitionsfraktionen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme mal den letzten Satz: Klimapolitik muss nicht gegen die Menschen gemacht werden, sondern für die Menschen. Und darin besteht ja genau die Verantwortung, weil die Menschen werden unter den Klimafolgen leiden. Und das heißt, man muss rechtzeitig verantwortliche Politik machen. Sie machen also mehr Schaden als an der Stelle Nutzen. (Zuruf von Falko Beitz, SPD) An den Minister gewandt noch mal die Sache: Also es ist ja gut und schön, wenn Sie Anlagen vorweisen für das Gesetz, die sind in der Regel nicht verbindlich. Das wird uns immer wieder gesagt, dass die Begründung und Anlagen nicht den verbindlichen Charakter haben wie das Gesetz selbst, der Gesetzestext. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und eine Sache aus der Erinnerung heraus, als hätte ich es geahnt: Mir war das Bauchgefühl schon bei dem ersten Gespräch, das wir in dieser Legislaturperiode über Klimaschutz und über Windkraftausbau gemacht haben, da hatte ich schon das Gefühl, das wird bis Ende der Legislaturperiode dauern, bis Sie ein Gesetz machen. Das sind fünf Jahre. Und dass ich jetzt sozusagen nach Nachrechnen rauskriege, Sie brauchen eigentlich zehn Jahre, bis Sie einen verbindlichen Plan haben, nämlich bis 2030, da ist die Enttäuschung noch viel größer. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ins Stammbuch von dir, Till. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister, ja, Klimaschutz ist eine reale Aufgabe, der wir uns widmen müssen. Und die SPD-Rhetorik hier, die Brechstange nicht benutzen zu wollen, können Sie noch so häufig bemühen – einen Gummihammer, mit dem Sie sich hier auf den Finger hauen, haben Sie trotzdem vorgelegt. Wetter, Klima, CO , das interessiert doch … Also das Wetter, 2 das Klima, aber auch das CO interessiert doch nicht, was 2 in irgendwelchen Paragrafen, Reden oder Sonstigem hier beschlossen wird. Das ist doch völlig irrelevant. Relevant ist doch nur, was am Ende tatsächlich den CO -Gehalt in 2 der Atmosphäre reduziert. Das ist doch die ganze wissenschaftliche Grundlage, auf der wir uns hier unterhalten. Was Sie hier aber gut gemeint vorlegen, sind Überschriften, wo wir die Wirkung nicht sehen, die Bezahlbarkeit unklar ist und die Umsetzbarkeit irgendwann mal in Zukunft besprochen werden soll. Und das ist doch das Problem von diesem Gesetzentwurf. Was kostet es? Wer setzt es um? Welche Prioritäten sollen denn gelten? Und wie verhindern wir, dass am Ende die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen die Rechnung zahlen? Wir in diesem Hause können das ja gar nicht absehen, weil wir gar nicht wissen, was am Ende in irgendwelchen Verordnungen oder sonst wo drinstehen mag. Das wird uns hier aus der Hand genommen. Aber das ist ja nichts Neues, das hat nichts mit diesem Gesetz zu tun, das hat was mit dem Selbstverständnis der regierungstragenden Fraktionen hier zu tun, denn das ist eine Landesregierung, die sich hier ein Parlament hält. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Klimaschutz braucht Innovation, (Patrick Dahlemann, SPD: Was ist das für ein Demokratieverständnis?!) Innovation, Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Anreize. Und das macht der CO -Preis, der CO - 2 2 Zertifikatehandel auf alle Sektoren, um das gleich dazu zu sagen, auf alle Sektoren. Und dann sehen wir marktwirtschaftlich, was funktioniert, was schnell funktioniert. Da brauchen wir kein einziges Gesetz, da brauchen wir keine einzige Verordnung. Und wenn die Moore so evident wichtig sind, dann müssen aber auch die, die die Flächen haben und sagen, ich mache jetzt eine Wiedervernässung, Geld dafür bekommen, dass sie das CO speichern. Sie sind Teil dieses 2 Systems. Es geht nicht darum, nur eine Abgabe, sondern auch der Entzug von CO aus der Atmosphäre muss 2 wirtschaftliche Anreize haben. Und dann sind wir fertig, dann brauchen wir hier kein Konzept, kein Gesetz. Wir brauchen keine Berichtspflichten, wir brauchen keine Konzeptpflichten, wir brauchen keine Prüfaufträge und wir brauchen keine staatliche Lenkung. Aber das ist der Nagel, den Sie hier mit Ihrem Gummihammer auf den Kopf treffen, das ist Maßlos-Hammer. Das sind Ihre Instrumente, und mit diesen Instrumenten versuchen Sie einfach alles zu erschlagen. Und am Ende müssen Sie feststellen, dass Sie überall noch weitere Steuergelder draufpacken müssen, um ein Pflaster draufzulegen, damit es diejenigen, die es umsetzen müssen, irgendwie ertragen können. Und deswegen lehnen wir dieses Gesetz aus voller Überzeugung ab, weil es ineffektiv, unnötig und überbürokratisch ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP, Thore Stein, AfD, und Sandy van Baal, fraktionslos) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sandy van Baal. Sandy van Baal , fraktionslos: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es gibt Herausforderungen zum Klimawandel, und ja, es gibt aber schon Gesetzgebung zum Klimaschutz auf Bundesebene und auf EU-Ebene. Aus meiner Sicht ist dieses Klimaverträglichkeitsgesetz auf Landesebene nicht notwendig, brauchen wir nicht. Gehen wir mal da rein, schauen wir mal auf die Moore. Bis 2045 soll die Entwässerung eingestellt werden. Mir wurde auch zugetragen, dass das gestern auf dem Parlamentarischen Abend bei der KOWA noch durch SPD-Abgeordnete bestätigt worden ist. Ich war selbst nicht dabei. Also Entwässerung soll eingestellt werden. Nur die Fachleute dazu sagen selbst, dass nasse Nutzung bislang sich nicht rechnet. Das ist einfach so. Die Landesforschungsanstalt sagt es, der Bauernverband sagt es. Es gibt aktuell keinen Markt für diese Produkte, und die Entwicklung eines Marktes dauert ewig. Es gibt keine Verarbeitung, kein Lager, keine Logistik. (Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Torsten Koplin, Die Linke) Wir nehmen den Bauern den Boden unter den Füßen weg. Und wir bieten nichts Tragfähiges an mit diesem Gesetzentwurf. Konkret wird dieses Gesetz nur in einem Bereich, und zwar in der Land- und Forstwirtschaft. (Der Abgeordnete Thomas Krüger bittet um das Wort für eine Anfrage.) Alles andere wird auf einen Klimaschutzplan verschoben, den der Landtag noch gar nicht beschließt. Präsidentin Birgit Hesse: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Sandy van Baal , fraktionslos: Nein, danke! (Thomas Krüger, SPD: Tja, das verstehe ich.) Das heißt, die Lasten sind klar verteilt. Die Landnutzer tragen die Lasten, und die großen Versprechen in dem ganzen Gesetz bleiben unverbindlich. Auch die Kommunen warnen. Der Städte- und Gemeindetag sagt, die Ziele sind so nicht erreichbar. Die 50.000 Euro pro Kreis reichen nicht einmal für das Konzept. Das ist kein Geld, das ist eine Geste. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Meine Damen und Herren, ein gutes Gesetz schafft Klarheit. Dieses schafft Unsicherheit, es schafft Bürokratie, es schafft Misstrauen gegen die Menschen, die dieses Land jeden Tag bewirtschaften. Präsidentin Birgit Hesse: Frau Abgeordnete, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage? Sandy van Baal , fraktionslos: Nein. Ich lehne dieses Gesetz ab, und zwar aus Verantwortungsgefühl gegenüber dem ländlichen Raum. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes Landhagen. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute im Landtag sind! Ich rufe auf den Abgeordneten Hannes Damm. Hannes Damm , fraktionslos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Stellen Sie sich ein Kind vor, das mit einem unserer Küstenfischer auf die Ostsee rausfährt, aber die Netze, (Nikolaus Kramer, AfD: Mit welchem Küstenfischer denn? – Zuruf von Thore Stein, AfD) die Netze bleiben leer. Der Dorsch ist weg, nicht abgewandert, der ist ausgestorben. (Thore Stein, AfD: Ach so!) Wie erklären Sie das dem Kind? Stellen Sie sich den Wald vor, in dem Sie in Ihrer Kindheit gespielt haben – der Geruch von frischem Laub, von feuchtem Moos. Heute ist da nur noch graues, totes Holz, vertrocknet, weil es seit Jahren zu heiß ist und der Regen fehlt. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Meine Kinder fragen mich heute schon: (Horst Förster, AfD: Die armen Kinder! – Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Papa, warum habt ihr den Wald sterben lassen? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Papa, warum tötet ihr die Tiere? (Thore Stein, AfD: Welcher Wald ist denn gestorben?) Wir verlieren unsere Lebensgrundlage nicht durch Zufall. Wir verlieren sie, (Stephan J. Reuken, AfD: Apokalyptiker! – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Michael Meister, AfD) weil wir immer nur getan haben, was bequem genug war, und nie, (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD – Glocke der Präsidentin) was nötig gewesen wäre, obwohl wir es besser wussten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und sagen Sie nicht, niemand hätte gewarnt! Sieben Jahre lang Millionen junge Menschen auf den Straßen, (Paul-Joachim Timm, AfD: Ja.) Tausende Seiten Stellungnahmen (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) im Gesetzgebungsprozess, zuletzt ein Moorexperten-Appell im Agrarausschuss – alles haben Sie ignoriert. Ich habe vor über zwei Jahren mit der GRÜNEN-Fraktion einen Paris-kompatiblen Gesetzentwurf eingebracht, mit verbindlichen Regeln, sozialem Ausgleich und unabhängigem Klimaexpertenrat. Heute kommen wieder sieben Änderungsanträge von mir, weil dieser Entwurf inhaltsleer ist. Bei Energie, Verkehr, Wärme, den Kommunen, dem Moorschutz haben Sie zwei Stunden vor dem abschließenden Fachausschuss Beratungen gestrichen. Und Ihr Klimapfad 45, der bleibt sogar hinter dem Bund zurück, ermöglicht mehr CO -Ausstoß als selbst das Bun-2 desgesetz. Jeder Weg wurde versucht. Unsere parlamentarischen Initiativen konnten Sie nicht überzeugen, die Zivilgesellschaft nicht, nicht einmal die Wissenschaft. Also was bleibt? Soll ich in den Hungerstreik treten, ja? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wenn das Klimaschützer der „Letzten Generation“ machen, nennen Sie das Extremismus. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wussten Sie, dass Till Backhaus, als er bereits im Landtag saß, tagelang für ein Krankenhaus in den Hungerstreik getreten ist? Ich könnte mich jetzt auch hier, könnte ich mich jetzt hier am Pult festkleben. (Der Abgeordnete Hannes Damm stellt eine Tube Kleber auf das Rednerpult. – Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber wozu? Sie kennen, Sie kennen ja die Fakten! Sie verschließen bewusst die Augen, während diese Welt auf den Abgrund zurast. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Deshalb bleibt nur, sich von einer lebenswerten Zukunft zu verabschieden. (Julian Barlen, SPD: Hat der ernsthaft Klebstoff da?!) Meine restliche Redezeit nutze ich für eine Schweigeminute für das Klima, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Ministerin Stefanie Drese: Nein!) für unsere Lebensgrundlagen – aus Trauer, aus Wut und Entsetzen über so viel Wissenschaftsverweigerung und Verantwortungslosigkeit. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, dass Sie jetzt am Ende Ihrer Rede sind. Ich weise darauf hin, Sie haben es wahrscheinlich selber schon bemerkt, dass es nicht gestattet ist, eine Klebetube oder was auch immer Sie da auf Ihr Pult gestellt haben. Ich bitte also, auch davon zukünftig Abstand zu nehmen. Da es sich hierbei um ein Redepult handelt und nicht um ein Schweigepult, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Horst Förster, AfD) würde ich Sie jetzt bitten, das Pult auch zu verlassen, und Sie auffordern, jetzt zu gehen, damit ich den nächsten beziehungsweise die nächste Rednerin aufrufen kann. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Schriftführer Henning Foerster: Ich habe gestoppt. – Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Schriftführer Henning Foerster: Ja jetzt, wo du wieder angefangen hast. – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Herr Abgeordneter, ich habe gerade kommentiert, was Sie hier abgezogen haben am Rednerpult. Sie können froh sein, dass ich das nicht anders geahndet habe. Ich finde das ein Stück weit auch respektlos. Insofern dürfen Sie jetzt Ihren Abschlusssatz bilden, und ich würde Sie dann auffordern, wieder zum Platz zu gehen. Vielen Dank! (Patrick Dahlemann, SPD: Kindergarten! – Zuruf von Michael Meister, AfD) Hannes Damm , fraktionslos: Vielen Dank! (Thore Stein, AfD: Klamauk! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Oh Gott! (Die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger stellt das Rednerpult ein.) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Im Wesentlichen hat mein Kollege Herr Beitz unsere Position vorgetragen, und dafür danke ich ihm. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Aber ich möchte hier einiges aufräumen. Und zwar, Herr Peters, Sie haben sich hier hingestellt und haben gesagt, wir brauchen keine Landesgesetzgebung, weil der Bund und die Europäische Union alles regeln. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dann würde ich doch drum bitten, dass Sie Einfluss nehmen auf Frau Reiches Pläne (Marc Reinhardt, CDU: Niemals!) zur Veränderung oder zur EEG-Novelle, denn dort möchte sie nämlich die Pläne für Moor-PV streichen, also die Privilegierung für Moor-PV soll dort gestrichen werden. Wir haben aber in unseren Verhandlungen mit der Landesregierung extra reinverhandelt, dass wir im Paragrafen 10 die Freiflächen-PV-Anlagen, also auf landwirtschaftlichen Flächen, rausnehmen und tauschen, privilegieren die Moor-PV, weil das wichtig ist, dass wir Einkommen erzielen auf diesen Flächen. Genau darum geht es. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Also Sie müssen sich dann mit den Dingen auch beschäftigen. Und vielleicht noch ganz kurz ein Zitat von Frau Dr. Tiemeyer vom Johann Heinrich von Thünen-Institut aus der Anhörung – Sie waren ja einige, die hier jetzt gesprochen haben, waren bei der Anhörung überhaupt nicht dabei –, und sie sprach von einer, von einer Absenkung des Bodens im Durchschnitt unseres Landes – ich rede jetzt aber nicht von den mineralischen Böden, sondern von den organischen Böden – von 80 Zentimetern bis einen Meter. Dann sollten Sie sich vielleicht Gedanken machen, dass nicht wir mit dem Gesetz die Landwirte enteignen – es ist auch der völlig falsche Begriff, da komme ich noch mal drauf zurück –, sondern dass die Natur das selber macht. Wir sacken in einigen Bereichen unter den Meeresspiegel mit den Böden. Wir haben eine Sackung von acht Millimetern pro Jahr bei dieser Nutzung, wenn wir sie weiter so nutzen und einfach ein „Weiter so“ machen wie bisher. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was passiert dann?) Und wenn wir auf diese Sackung gucken, dann können wir uns einige Moore anschauen, die schon 60/70 Zentimeter unterm Meeresspiegel liegen. Wir entwässern das noch mit Deichen davor, bewirtschaften die Deiche. Dann frage ich mich, wie das in Zukunft weitergehen soll. Der Meeresspiegel steigt und wir kriegen das Wasser durch die Flüsse wieder ins Land hinein. Also man muss sich doch mit den Dingen mal auseinandersetzen. Also das würde ich in erster Linie sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, Daniel Peters, CDU, und Torsten Koplin, Die Linke) Das Zweite ist die Palu-Richtlinie. Die Palu-Richtlinie, die kam später. Es ist super, dass sich unser Minister dafür auf Bundesebene eingesetzt hat, dass wir dieses Geld bekommen. Wir haben ja das nicht ausgesetzt mit dem Bund – das auch noch mal an die Adresse von Herrn Damm, das muss ich sagen, und auch Herr Dr. Terpe –, das ist ja nicht ausgesetzt, sondern wir müssen es hinbekommen, dass wir Nutzung auf diese Flächen bekommen (Hannes Damm, fraktionslos: Das hat aber mit Ihrem Gesetz nichts zu tun.) und dass wir, dass wir Nutzung auf diese Flächen bekommen, dass die Landwirte mitgehen. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Wenn wir, (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) wenn wir auf diesen Flächen es schaffen, dass wir mit Säcken und Binsen eventuell eine Nutzung erreichen (Thore Stein, AfD: Eventuell!) und dort über Biogasanlagen oder über Baustoffproduktion dann eine Nutzung bekommen, dann ist das wirklich sinnvoll, diese Flächen auch in Bewirtschaftung zu halten. Und unser Ansatz ist ja, dass wir sie nicht rausnehmen aus der Nutzung, sondern dass sie landwirtschaftliche Nutzflächen bleiben. Darum geht es eigentlich, dass sie die Nutzfläche bleiben, dass sie auch weiterhin bevorteilt werden und weiterhin auch zuwendungsfähig sind für alle Maßnahmen, die die GAP oder der mittelfristige Finanzrahmen uns zukünftig bringen. So, aber dass wir jetzt dieses Geld einsetzen genau für diese Flächen und dann gucken, wie wir damit weiterkommen, das ist doch der richtige Weg, mit den Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam da draußen. Das noch mal an die Adresse auch für diejenigen, auch Herr Wulff, Sie waren bei der Anhörung auch nicht dabei. Frau van Baal, ich muss mal sagen, wenn Sie sagen, dass Sie, (Sandy van Baal, fraktionslos: Ich habe das Wortprotokoll, das konnte man gut lesen.) wenn Sie hier sagen, dass die nasse Nutzung sich nicht rechnet, dann haben Sie recht. Und dass Sie das Gesetz aber aus Verantwortung ablehnen für den ländlichen Raum, dann sage ich, wenn Sie Verantwortung für den ländlichen Raum übernehmen wollen, dann müssen Sie diesem Gesetz eigentlich zustimmen. (Thore Stein, AfD: Nein!) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/5418. Und genau darum hätte ich gebeten, dass die Abgeordneten jetzt Platz nehmen, damit wir bei der Abstimmung auch genau nachverfolgen können, wer abstimmt, denn jetzt kommt ein kleiner Abstimmungsmarathon. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 anzunehmen. Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6618 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6618 bei Zustimmung durch den fraktionslosen Abgeordneten, Enthaltungen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6619 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6619 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6620 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6620 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6621 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6621 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6622 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6622 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6623 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6623 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6624 zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6624 bei gleichem Stimmverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6633, soweit er Artikel 1 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6633 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einen fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen durch die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Gruppe der FDP, AfD sowie einen fraktionslosen Abgeordneten und eine fraktionslose Abgeordneten abgelehnt. (Zuruf aus dem Plenum: Das ist schade!) Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Die Linke auf Drucksache 8/6637 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Moment! Noch einmal bitte die Gegenprobe. Es tut mir leid, aber dadurch, dass es jetzt etwas komplizierter geworden ist … (Marc Reinhardt, CDU: Hammelsprung! – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Daniel Peters, CDU, und Torsten Renz, CDU) Noch einmal bitte die Gegenstimmen! – Und die Enthaltung! – (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielen Dank! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6637 bei Zustimmung – ich hoffe, ich sag es jetzt richtig – durch die Fraktion Die Linke und der SPD, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke und SPD und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf die Artikel 2 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 2 bis 9 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Ich rufe auf Artikel 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6633, soweit er Artikel 10 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6633, soweit er Artikel 10 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie einen fraktionslosen Abgeordneten, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Artikel 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist Artikel 10 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke und SPD und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Ich rufe auf Artikel 11 bis 21 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 11 bis 21 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 bei gleichem Stimmverhalten wie eben angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6609 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6609 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke und SPD und im Übrigen Gegenstimmen angenommen. Vielen Dank für die disziplinierte Abstimmung! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, Drucksache 8/6163, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Wissenschafts- und Europaausschusses, Drucksache 8/6608. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der AfD auf den Drucksachen 8/6625 bis 8/6630 sowie ein Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6635 vor. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6163 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Kultur, Bundesangelegenheiten, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (8. Ausschuss) – Drucksache 8/6608 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6625 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6626 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6627 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6628 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6629 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/6630 – Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm, fraktionslos – Drucksache 8/6635 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Und das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr Stamer. Dirk Stamer , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heutigen Zweiten Lesung schließen wir die parlamentarische Beratung zur Siebten Novelle des Landeshochschulgesetzes ab. Damit liegt am Ende eines intensiven Gesetzgebungsverfahrens ein Ergebnis vor, das unsere Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig stärken soll im Wettbewerb um Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und damit auch im Wettbewerb um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Bereits in der Ersten Lesung habe ich für meine Fraktion deutlich gemacht, welche Richtung wir mit dieser Reform einschlagen. Wir wollen unsere Hochschulen besser aufstellen im internationalen und nationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Wir wollen gute Bedingungen für Lehre und Forschung schaffen. Und wir wollen erreichen, dass junge Menschen, die hier studieren und forschen, auch hier im Land Perspektiven finden. Nach der Überweisung in den Wissenschaftsausschuss wurde der Gesetzentwurf dort umfassend beraten. Ein zentraler Bestandteil dieses Beratungsprozesses war die öffentliche Anhörung. Ich danke hier an dieser Stelle allen Sachverständigen ausdrücklich für ihre Stellungnahmen und ihre Bereitschaft, die Reform aus ganz unterschiedlichen Perspektiven zu bewerten. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das Ergebnis dieser Anhörung ist aus unserer Sicht eindeutig und erfreulich. Die grundlegende Richtung der Novelle wird von der großen Mehrheit der Anzuhörenden ausdrücklich unterstützt. Und das gilt insbesondere für drei zentrale Bausteine dieser Reform: 1. das neue Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche an unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie sie seit dieser Novelle heißen, 2. die konsequente Verankerung einer Open Access Strategie und 3. die Verbesserungen beim Nachteilsausgleich und damit der sozialen Ausgestaltung des Studiums. Und diese breite Zustimmung zeigt, wir greifen keine abstrakten Reformideen auf, sondern reagieren auf reale Bedarfe an unseren Hochschulen. Gerade das Promotionsrecht an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist dabei ein entscheidender Schritt. Es geht ausdrücklich nicht um eine Absenkung wissenschaftlicher Standards, sondern um eine qualitätsgesicherte, klar begrenzte und evaluierte Öffnung in besonders forschungsstarken Bereichen. Wenn wir wollen, dass die besten Köpfe in Mecklenburg-Vorpommern bleiben oder zu uns kommen, dann müssen wir ihnen auch eine echte wissenschaftliche Entwicklungsperspektive bieten. Dazu gehört in geeigneten Bereichen auch der Weg zur Promotion, und zwar dort, wo Forschung bereits heute auf hohem Niveau stattfindet. Und das ist nicht nur eine Frage der Attraktivität für die Standorte Wismar, Stralsund oder Neubrandenburg, es ist auch eine Frage der Zukunftsfähigkeit unseres gesamten Wissenschaftssystems im Land. Denn klar ist auch, wer diese Perspektiven nicht bietet, verliert Talente an andere Bundesländer oder ins Ausland. Und ein weiterer Schwerpunkt dieser Reform ist die konsequente Stärkung der Open-Access-Strategie. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit öffentlichen Mitteln erarbeitet werden, sollen möglichst frei zugänglich sein. Und das ist nicht nur eine Frage der Transparenz, sondern auch der Innovationsfähigkeit. Forschung entfaltet ihren Wert nicht im Verborgenen, sondern im Austausch, im Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Open Access bedeutet daher auch mehr Wissenstransfer, mehr Anschlussfähigkeit und mehr Wirkung, wissenschaftliche Arbeit über die Hochschulen hinaus. Eng damit verbunden ist auch die Stärkung des Forschungsdatenmanagements. Auch hier geht es um die nachhaltige Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und um die Sicherstellung, dass Forschung nachvollziehbar, anschlussfähig und zukunftsfest organisiert ist. Ein dritter, auch ganz wesentlicher Baustein betrifft die Studienbedingungen an unseren Hochschulen. Mit der Novelle verbessern wir die Rahmenbedingungen für Studierende in verschiedenen Lebenslagen spürbar. Wir erleichtern zum Beispiel den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte. Wer Ausbildung, Berufserfahrung und Studierfähigkeit mitbringt, soll nicht an unnötigen Zugangshürden scheitern. Damit öffnen wir unsere Hochschulen stärker für Lebensrealitäten außerhalb des klassischen Bildungswegs und leisten zugleich einen Beitrag zu unserer eigenen Fachkräftesicherung. Gleichzeitig stärken wir aber auch den Nachteilsausgleich. Studieren muss auch dann möglich sein, wenn Menschen Verantwortung für Kinder übernehmen oder Angehörige pflegen. Und das Studium wird dadurch nicht erleichtert für diese Personen, aber es wird deutlich fairer ausgestaltet. Das betrifft ganz konkrete Fragen, Prüfungsformen, Fristen oder die Nutzung von Hilfsmitteln. Es geht also nicht um Privilegien, sondern um Chancengerechtigkeit, um Bildungsgerechtigkeit im realen Studienalltag. Darüber hinaus stärken wir auch die Gleichstellung und verankern den Anspruch eines diskriminierungsfreien Hochschulraums nicht nur programmatisch, sondern auch strukturell in Verfahren und Zuständigkeiten. Und das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in der Hochschulpraxis. Ein weiterer ganz wichtiger zentraler Punkt ist die Stärkung der studentischen Mitbestimmung durch das neu eingeführte verpflichtende studentische Prorektorat. Damit wird die Perspektive der Studierenden erstmals unmittelbar verpflichtend in der Hochschulleitung verankert. Und das ist ein ganz wichtiger Ausdruck moderner Hochschulgovernance. Wer Entscheidungen trifft, sollte die Perspektiven derjenigen kennen, die von diesen Entscheidungen unmittelbar betroffen sind. Beteiligung ist dabei kein Risiko, sondern ein Qualitätsgewinn, gerade in Fragen der Lehre, der Studienorganisation und der Weiterentwicklung von Studienangeboten. Schließlich stärken wir mit dieser Reform die Autonomie der Hochschulen und reduzieren bürokratische Belastungen. Wir schaffen mehr Spielräume für eigenverantwortliches Handeln und bauen Doppelstrukturen und unnötige Anzeige- und Zustimmungspflichten ab. Und das ist auch ein Ausdruck von Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unserer Hochschulen. Meine Damen und Herren, die Anhörung im Wissenschaftsausschuss hat nicht nur breite Zustimmung zu den zentralen Reformelementen gezeigt, sondern hat uns auch wertvolle Hinweise aus der Praxis geliefert. Und einige dieser Hinweise haben wir aufgegriffen und in Form von Änderungsanträgen in das Gesetzgebungsverfahren im Wissenschaftsausschuss eingebracht. Exemplarisch möchte ich einmal darstellen, dass wir hiermit den Gesetzentwurf zielgerichtet an einer Stelle verbessern, der aus der Praxis heraus konkreten Anpassungsbedarf hatte. Wir geben den Hochschulen in bestimmten Sonderfällen nun die Möglichkeit, selbst über die Vergabe von Freiversuchen entscheiden zu können. Dies hilft einerseits den Studierenden, denen sonst ein Freiversuch in bestimmten Konstellationen verwehrt geblieben wäre, und andererseits stärken wir damit auch die Autonomie der Hochschulen und bauen hier bürokratische Hürden ab. Und genau darin zeigt sich auch die Stärke dieses parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Wir beraten nicht nur, wir hören zu, wir prüfen und wir passen an, wenn es sachlich geboten ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Insgesamt setzen wir mit dieser Novelle ein klares Signal für die Weiterentwicklung unserer Hochschullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern, mehr Qualität, mehr Offenheit, mehr Autonomie und bessere Bedingungen für Studierende und Beschäftigte gleichermaßen. Damit stärken wir nicht nur einzelne Hochschulen, sondern den Wissenschaftsstandort in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Landeshochschulgesetz in der Beschlussfassung und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Wissenschafts- und Europaministerin Frau Martin. Ministerin Bettina Martin: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor knapp vier Monaten in der Ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes habe ich Ihnen den Entwurf eines modernen, eines schlanken und leistungsstarken Hochschulgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern bereits dargestellt. Heute in der Zweiten Lesung blicken wir auf einen intensiven Beratungsprozess zurück. Der Wissenschaftsausschuss hat den Entwurf sorgfältig geprüft, diskutiert und auch ergänzt, wie wir es ja gerade auch gehört haben, und dafür möchte ich mich erst einmal sehr herzlich bedanken. Das Ergebnis, das wir heute zur Schlussabstimmung bringen, ist ein Gesetz, das nicht nur den aktuellen Herausforderungen unserer Wissenschaftslandschaft gerecht wird, sondern auch die Weichen für die nächsten Jahrzehnte stellt. Es ist ein Gesetz für mehr Autonomie, für mehr Gerechtigkeit und für eine Stärkung unseres Hochschul- und Wissenschaftsstandortes im nationalen, aber auch im internationalen Wettbewerb. Den Kern dieses Gesetzentwurfs habe ich Ihnen damals ja bereits vorgestellt. Wir haben eben auch die wichtigsten Punkte gehört. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit unsere Hochschulen ihre Leistungs- und Innovationsfähigkeit weiterentwickeln können. Wir erkennen an, dass Hochschulen nicht nur Orte der höheren Bildung, sondern zentrale Akteure für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität unseres Landes sind. Lassen Sie mich aber trotz allem die wichtigsten Säulen dieses Gesetzes noch mal in Erinnerung rufen, weil auch ich gerne noch mal einen Fokus darauf werfen möchte: 1. Die Stärkung des Studiums und der Studierenden Wir machen das Studium familienfreundlicher. Für Studierende mit Kindern oder Pflegeverantwortung schaffen wir mehr Flexibilität im Nachteilsausgleich. Wir erweitern den Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte, indem wir die starren Fristen der Berufspraxis flexibilisieren und den Hochschulen mehr Spielraum geben. Und wir geben den Studierenden mehr Mitsprachemöglichkeiten. Das neue Gesetz schreibt vor, dass in jeder Hochschulleitung ein gewähltes studentisches Mitglied sitzt. Das ist ein Signal dafür, dass die Interessen der Studierenden in strategischen Entscheidungen nicht nur gehört werden, sondern eben auch mitbestimmend sind. 2. Die Stärkung der Forschung und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften Wir würdigen die gewachsene Rolle der Fachhochschulen in der angewandten Forschung durch die Umbenennung in Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Noch wichtiger, wir eröffnen diesen HAW erstmals die Möglichkeit, in forschungsstarken Fachbereichen das Promotionsrecht zu erhalten. Dieses Recht wird nicht voraussetzungslos gewährt, sondern es ist ein qualitätsgesichertes Verfahren vorgesehen. Nur wenn externe, unabhängige Gutachter eine entsprechende Forschungsstärke bestätigen, wird dieses Recht gewährt. Damit können wir hoch qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an unsere Standorte binden. Wir bieten also zusätzliche attraktive Entwicklungsperspektiven an, und das älteste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Europa, das die Bundesregierung und die Länder in allen Fragen der Entwicklung von Wissenschaft, Forschung und Hochschulentwicklung berät, der Wissenschaftsrat, hat diesen Gesetzentwurf sehr positiv in der Anhörung bewertet, und insbesondere das neue Promotionsrecht der HAWs hat er ausdrücklich gelobt und gesagt, dass hier eben ein sehr begrüßenswertes einheitliches Vorgehen angestrebt wird und die Entwicklung gemeinsamer Standards unterstrichen wird. Zudem verankern wir den Open Access – wir haben es gerade gehört – als gesetzliche Aufgabe. Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung sollen frei zugänglich sein. Das ist ein Bekenntnis zu Transparenz, zu wissenschaftlichem Fortschritt und zur Barrierefreiheit im digitalen Raum. 3. Auch wichtig für die Hochschulen – Bürokratieabbau und mehr Autonomie Wir entlasten die Hochschulen von unnötigen Berichtspflichten, von Anzeigepflichten für Prüfungsordnungen, für Forschungsfreisemester oder für die Bewirtschaftung von Körperschaftshaushalten. All das fällt weg. Wir vertrauen den Hochschulen, wir stärken ihre Selbstverwaltung und geben ihnen den Rücken frei, um sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich auf Forschung, auf Lehre und auf den Transfer. Meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) meine Damen und Herren, auf dem Weg zur heutigen Abstimmung in Zweiter Lesung wurden in der Ausschussbefassung noch einige wichtige Fragen geklärt. So trägt der vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke einigen notwendigen Anpassungen Rechnung, die wir ausdrücklich auch mittragen. Mit einer wirklich wichtigen Änderung wird die gesamte Region, zum Beispiel Greifswald, gestärkt, was Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit angeht, nämlich mit der Ermächtigung, das Klinikum Karlsburg in die öffentlichrechtliche Struktur der Universitätsmedizin Greifswald zu integrieren. Durch die einheitliche und dauerhafte öffentlich-rechtliche Struktur können die universitären Aufgaben an beiden Standorten der Hochleistungsmedizin, nämlich Forschung, Lehre und Krankenversorgung, optimal wahrgenommen werden. Ganz klar, mit dieser Änderung wird das Ziel des Gesetzentwurfes, nämlich die Stärkung des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes MV und die Verbesserung und Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Universitätsmedizin weiter beziehungsweise noch intensiver verfolgt, und auch das gerade angesichts der Krankenhausreform, die das, solche Schritte auch notwendig macht. Das Zusammengehen der beiden Kliniken ist eine echte Win-win-Situation, von der alle Seiten profitieren, Karlsburg, die Klinik, natürlich auch die Universitätsmedizin, aber vor allem auch die Patientinnen und Patienten in der Region Vorpommern, denn unser gemeinsames Ziel ist es, im Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern den Bürgerinnen und Bürgern die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen. Bereits jetzt wird aus dem einstigen Versorgungshaus ein Krankenhaus mit wissenschaftlicher Forschung, etwa im Bereich der Diabetologie. Die Erfahrungen fließen in neueste Studien ein und tragen so zur Verbesserung von Krankheitserkennung und Behandlungsmöglichkeiten bei. Ich selbst war vor Kurzem in Karlsburg vor Ort und konnte mich davon überzeugen, dass die Aktivitäten für die Zusammenlegung wirklich auf Hochtouren laufen. Die Integration dieses renommierten und spezialisierten Fachkrankenhauses für Herz- und Gefäßmedizin in die Strukturen der UMG sichert nicht nur die Forschung und Lehre in diesen kritischen Fachbereichen, sie garantiert auch, dass die hochwertigen medizinischen Leistungen in der Region langfristig in öffentlicher Hand bleiben und eine nicht nur stabile, sondern wirklich hochklassige Gesundheitsversorgung gewährleistet wird. Eine weitere Änderung aus dem Ausschuss zielt darauf ab, Freiversuchsmöglichkeiten für Studierende auch in den Fällen zu erhalten, in denen Fristen für einen Freiversuch aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen bereits verstrichen sind. Wir gewährleisten damit mehr Chancengerechtigkeit. Die Vorschläge zeigen, wir hören zu, wir passen uns an, wenn es notwendig ist, um das Gesetz praxistauglich und rechtssicher zu machen. Wir stehen heute vor einer hochschulpolitisch bedeutsamen Entscheidung. Mit diesem Gesetz senden wir ein klares Signal: Mecklenburg-Vorpommern ist ein Standort, der Wissenschaft wertschätzt, der Innovation fördert und der den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wir investieren in die Zukunft unserer Jugend durch ein familienfreundliches Studium, wir investieren in die Zukunft unserer Wirtschaft durch forschungsstarke Hochschulen und Open Access und wir investieren in die Zukunft unserer Gesundheit durch eine leistungsfähige, moderne und effiziente Universitätsmedizin. Die Ausschüsse haben ihre Arbeit getan, die Fraktionen haben ihre Positionen eingebracht, der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen schließt die letzten Lücken. Ich bitte Sie daher, dem Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes in der Fassung der Ausschussberatungen unter Berücksichtigung des Änderungsantrages von Linke und SPD zuzustimmen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Mecklenburg-Vorpommern als Wissenschaftsland aufblüht. Lassen Sie uns die Weichen stellen für eine starke, für eine autonome und zukunftsfähige Hochschullandschaft. Ich bitte um Annahme des Gesetzentwurfes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Timm. Paul-Joachim Timm , AfD: Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, bereits während der Ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung hat meine Fraktion deutlich gemacht, dass die knappen personellen und sachlichen Ressourcen besser vollumfänglich der Lehre und Forschung zur Verfügung stehen sollten und eben nicht wieder im Sinne einer Ideologie quotiert werden. Beispielsweise sollen laut Gesetzestext Fachbereiche ab 150 Mitgliedern eine Professorin aus ihrem Fachbereich für Gleichstellungsfragen wählen. Diese soll dann für ihre Aufgaben mindestens 25 Prozent Freistellungsanspruch haben und räumliche und sachliche Ausstattung genießen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir nach Greifswald gucken, da gibt es eine zentrale Stelle für Gleichberechtigung mit mehreren Mitarbeitern, zwei Hände voll, und jede Fakultät hatte eine eigene Gleichstellungsbeauftragte. Da muss man sich fragen, ist das wirklich noch verhältnismäßig, gerade wenn wir uns in den Haushaltsverhandlungen hier um jede Professorenstelle streiten, die uns wirklich nach vorne bringen würde. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wieder einmal werden den Hochschulen neue Aufgaben zugewiesen, wobei die Finanzierung aus der Grundfinanzierung, also aus der Substanz der Hochschule selbst erfolgen soll. Frau Ministerin, Sie halten den Hochschulen eben nicht den Rücken frei. Hier wären wir mal über Erläuterungen froh gewesen, wie dies alles trotz knapper Mittel dann finanziert werden soll. Nichts von der Ministerin und nichts vom Seniorpartner der Koalition hier an dieser Stelle. Eine weitere Kritik betrifft die im Koalitionsvertrag festgelegte Absicht, die Kooperation zwischen den Unimedizinen verbessern zu wollen. Nun sind hierzu im Gesetz einige Maßnahmen vorgesehen, um dieses Ziel dann zu erreichen, welche aber beim wissenschaftlichen Vorstand der Unimedizin Greifswald ausweislich der Anhörung auf wenig Gegenliebe stoßen. So wurde in den eingereichten Stellungnahmen sowie in der Expertenanhörung betont, dass die beiden Unimedizinen bereits gut vernetzt seien und schon zusammenarbeiten würden. Oh Wunder! In Bezug auf die geplanten Änderungen im Gesetzestext wurde betont, dass beispielsweise die für Vorstände der Unimedizin, der wissenschaftliche Vorstand, der ärztliche Vorstand, der kaufmännische Vorstand und der Pflegevorstand bereits im Landeshochschulgesetz festgelegt sind und daher die Schaffung eines weiteren Vorstandsbereichs per Satzung und nicht per Gesetz fragwürdig erscheine. Ähnlich verhält es sich mit dem geplanten Beirat, durch den ein weiteres bürokratisches Instrument, und man muss ja schon die Angst haben, dass ein neues bürokratisches Monster eingeführt und auf den Weg gebracht wird. Seit 2020 gibt es mit beiden Universitätsmedizinen einen Vertrag zur Kooperation. Dieser regelt umfassend, demzufolge ist diese Änderung einfach unnötig. Und so können Sie auch unseren Änderungsantrag verstehen, der das bitte ersatzlos streicht. Ein weiterer Punkt, den wir kritisch sehen, ist die Einführung einer Zivilklausel, denn im Rahmen von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie können die Hochschulen im Land ohnehin grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie sicherheitsrelevante Forschung zulassen wollen oder eben auch nicht. Zudem bindet Artikel 18a der Landesverfassung die Hochschulen in ihrer Verantwortung. Aus diesem Grund erscheint uns die Änderung hier überflüssig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, setzen Sie sich für Frieden an der Stelle ein, wo es nottut, aber hier ist es überflüssig! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was uns im Gesetz aber am meisten gefehlt hat, das sind die allzu großen Schritte, zu denen Sie eben nicht bereit sind. Dies wären für uns zum einen die Einführung einer Studiengebühr für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland und zum anderen die Schaffung eines Austrittsrechts aus der verfassten Studentenschaft, der wir politische Einseitigkeit und Zweckentfremdung von Mitteln vorwerfen, und das aus guten Gründen. Letzteres betreffend haben wir einen ergänzenden Änderungsantrag geschrieben, der das Landeshochschulgesetz um eine Vorschrift ergänzen soll, die Hochschule beziehungsweise die Aufsichtsbehörde mit einer Möglichkeit auszugestalten, auf rechtswidriges Verhalten der Studentenschaft mit angemessenen und wirksamen Mitteln zu reagieren. Gucken Sie nach Hessen! Paragraf 87 des Hessischen Hochschulgesetzes gibt es vor. Die neue Regelung sieht insbesondere die Androhung und Festsetzung von Ordnungsgeldern vor und die Möglichkeit, zukünftig Beiträge befristet zu sperren, wenn rechtswidrige Verwendungen festgestellt werden. Damit wird eine klare, rechtssichere Grundlage geschaffen, um die Rechtsaufsicht effektiv auszuüben und die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten sicherzustellen. Nach der jetzigen Rechtslage unterliegt die Studentenschaft der Rechtsaufsicht der Hochschule. Diese Aufsichtsbefugnis ist aber bisher weitgehend wirkungslos, da sie lediglich eine nachträgliche Beanstandung rechtswidriger Handlungen ermöglicht. Tatsächlich gab es allein an der Universität Greifswald – ich frage jetzt auch mal alle anderen Hochschulen in diesem Land ab – seit 2014 insgesamt 14 Rechtsverstöße, gegen die nicht viel unternommen werden konnte. Dies wollen wir ändern. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, dies müssen wir sogar ändern! Insgesamt wurden unsere Änderungsanträge – oh, wen wunderts – abgelehnt in den Ausschussberatungen. Wir haben sie heute der Vollständigkeit halber noch mal eingereicht, um zu protokollieren, wie es ab dem September 2026 hier in diesem Bundesland auf dem hochschulpolitischen Parkett weitergehen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da uns mehr trennt als eint und diese Novelle sowieso schon sehr, sehr lange auf sich warten gelassen hat, werden wir diesem Gesetzentwurf der Landesregierung in der jetzigen Fassung nicht zustimmen, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf ist symptomatisch, lange angekündigt und am Ende visionslos, ganz kleine Schritte mit ganz großen Ankündigungen. Wir haben die Worte gerade wieder gehört: Mehr Autonomie, mehr Selbstbestimmung, weniger Bürokratie. Nur, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf, den Sie hier vorgelegt haben, der bildet das alles gar nicht ab. Was bleibt, der fehlende Mut zu echten Veränderungen und aus meiner Sicht Misstrauen gegenüber den Hochschulen unseres Landes. Ja, ein bisschen Autonomie hier, ein paar Anzeigepflichten weniger dort und gleichzeitig, das muss man sich vorstellen, gleichzeitig neue Bürokratie an anderer Stelle, und zwar jedes Mal im Klein-Klein. Und ein besonderes Beispiel dafür ist Paragraf 38 Absatz 12. Was zunächst gut klingt, ein einfaches ärztliches Attest soll ausreichen, um die Prüfungsunfähigkeit grundsätzlich zu bestätigen, aber dann kommt das Entscheidende: „… es sei denn, … hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, die eine Prüfungsfähigkeit als wahrscheinlich annehmen lassen“, lägen vor. Was bedeutet denn das juristisch? Eine Beweislastumkehr. Bisher musste der Studierende, der Student seine Prüfungsunfähigkeit nachweisen, künftig muss das die Prüfungsbehörde begründen, warum sie das ärztliche Attest anzweifelt und einen positiven Nachweis der Prüfungsunfähigkeit führen soll. Sie verkaufen das als Bürokratieabbau, faktisch ist es das nicht. Aber das eigentliche Problem, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, das, was im Gesetz gerade nicht drinsteht, das eigentliche Problem ist das, was fehlt. Die finanziellen Ressourcen, über die haben wir in der letzten oder in dieser Legislatur vielfach gesprochen, und zwar am Beispiel der Zielvereinbarung in den Haushaltsdebatten oder auch dann, wenn Brandbriefe von Rektoren ihre eigenen Mitarbeiter erreichen oder eine ganze Bürgerschaft uns auffordert, uns für die Ausfinanzierung der Hochschulen einzusetzen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Aber auch hier Aufgabenübertragungen im Gesetz, natürlich würde man sagen, ohne Aufstockung der Haushaltsmittel. Die erste Forderung ist also echte finanzielle Ausfinanzierung und echte finanzielle Autonomie. Unsere Hochschulen bekommen ein Budget. Sie nennen das Globalhaushalt. Aber ein Globalhaushalt, bei dem weiterhin Stellenpläne geführt werden und Personalentscheidungen faktisch durch das Ministerium kontrolliert werden, ist kein echter Globalhaushalt. Das ist Verwaltung bis ins Detail. Und auch hier, das ist Misstrauen gegenüber unseren eigenen Hochschulen. Selbst der Wissenschaftsrat mahnt inzwischen an, Wissenschaft braucht mehr Eigenverantwortung und weniger kleinteilige Steuerung. Und genau das ist es, was diesem Gesetz fehlt. Unsere zweite Forderung: eigenständige Berufungsrechte für die Hochschulen. Viele Bundesländer haben inzwischen den Hochschulen längst weitgehend deutliche Berufungsrechte eingeräumt, und Mecklenburg-Vorpommern fasst sie gar nicht an, sondern bleibt beim alten Denken. Die Folge, Berufungsverfahren dauern zu lange, exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler springen gegebenenfalls ab und Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Vorpommern verliert im Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Das ist der Preis von Verzögerungspolitik. Deshalb haben wir vorgeschlagen, Hochschulen mit rechtssicheren Berufungsverfahren eigenständige Berufungsrechte zu übertragen, selbstverständlich unter Rechtsaufsicht des Ministeriums, nicht, dass wir uns an dieser Stelle missverstehen. Unsere dritte Forderung: Promotionsrecht in Architektur und Design. Die Koalition hat zu Recht entschieden, das Promotionsrecht den HAW einzuräumen und auch das Promotionsrecht für künstlerische Arbeiten an die Hochschule für Musik und Theater zuzuweisen. Aber was ist mit den Architekturstudierenden und den Designstudierenden? Sie arbeiten genauso. Sie entwickeln praxisbasiertes Wissen, das für Wirtschaft und Gesellschaft relevant ist. Aber sie, sie dürfen nicht promovieren, weil dieser Entwurf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften an dieser Stelle nämlich außen vor lässt. Das ist keine mutige Wissenschaftspolitik, das ist Halbherzigkeit. (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) Meine Damen und Herren, dieses Gesetz hätte eine echte Reform dringend nötig gehabt: mehr Vertrauen, mehr Freiheit, weniger staatliche Detailsteuerung. Die Hochschulen in unserem Land verdienen das. Die Studenten, die Wissenschaftler, die Rektoren, sie alle haben in der Stellungnahme klargemacht, wo der Schuh drückt. Wer das nicht hören will, muss sich nicht wundern, wenn der Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Wir werden uns an dieser Stelle enthalten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Dr. Trepsdorf. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Torsten Renz, CDU: Oha!) sehr verehrte Frau Präsidentin, ich halte diese Rede justamente für meinen sehr geschätzten Kollegen Christian Albrecht, der leider erkrankt ist. Beste Grüße aus diesem Hohen Hause nach Rostock! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Der Gesetzesentwurf ist ein gutes Signal für unsere Hochschulen und den Wissenschaftsstandort. Er stärkt die Wissenschaft, demokratische Mitbestimmung, soziale Teilhabe und gesellschaftliche Verantwortung in gleichem Maße. Hochschulen sind Orte wissenschaftlicher Innovation, demokratischer Debatten und gesellschaftlicher Entwicklung. Sie bilden Fachkräfte aus, entwickeln Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit und tragen wesentlich zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes bei. Der Gesetzesentwurf – und da muss ich meiner Vorrednerin leider Gottes widersprechen – trägt diesen Tatsachen Rechnung. Er sorgt für bessere Studien- und Lehrbedingungen, weniger bürokratische Hürden, eine stärkere Universitätsmedizin und moderne Hochschulstrukturen. Er ist ein wichtiger Schwerpunkt für die Weiterentwicklung unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie leisten längst mehr als nur praxisnahe Lehre. Sie betreiben hochwertige Forschung, arbeiten eng mit Unternehmen zusammen, mit Kommunen und gesellschaftlichen Akteuren. Ebenso ausdrücklich begrüßen wir die stärkere Verankerung von Open Science und Open Access. Da hat mein Kollege Dirk Stamer schon hinreichend ausgeführt zu der Thematik. Vielen Dank! Öffentlich finanzierte Forschung sollte möglichst auch öffentlich zugänglich sein. Wissen darf kein Luxusgut sein, das hinter teuren Bezahlschranken verschwindet. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern profitieren kleinere Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Vereine und soziale Träger von einem offenen und barrierefreien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, denn offene Wissenschaft stärkt Innovation und gesellschaftlichen Fortschritt. Meine Damen und Herren, ein weiterer zentraler Fortschritt betrifft die Demokratisierung der Hochschulen. Künftig soll an jeder Hochschule ein studentisches Mitglied stimmberechtigter Teil der Hochschulleitung sein. Das ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, denn wer kennt die Herausforderungen, die der Hochschulalltag mit sich bringt, besser als die Studierenden selbst? Wer erlebt die Auswirkungen von Prüfungsordnungen, Studienorganisationen, Wohnraummangel oder psychischen Belastungen unmittelbarer als die Studierenden selbst? Gleichzeitig werden die Aufgaben der Studierendenschaften erweitert. Sie sollen künftig noch stärker zu Chancengleichheit, Teilhabe und dem Abbau von Benachteiligung beitragen. Das entspricht auch nach unserem Dafürhalten einem modernen Hochschulverständnis. Besonders wichtig ist uns außerdem die soziale Öffnung der Hochschulen. Noch immer entscheidet die soziale Herkunft in Deutschland zu häufig über Bildungswege und Bildungschancen. Deshalb ist es richtig, dass berufliche Qualifikationen künftig leichter Zugang zum Studium erhalten. Zu den spannendsten Leuten, das muss ich Ihnen an dieser Stelle ganz persönlich sagen, die ich in meinem Leben getroffen habe, das waren eben jene, die erst nach Irrwegen oder nach einer beruflichen Qualifikation späterhin den Weg zu einer akademischen Qualifikation gefunden haben oder eben einige Jahre an Berufserfahrung mit investiert hatten. Gute Hochschulpolitik erkennt diese Biografien ganz bewusst an. Ebenso begrüßen wir die Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Studium, Familie und Pflege. Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen leisten häufig einen täglichen Kraftakt. Künftig müssen Prüfungsordnungen hierfür ausdrücklich Nachteilsausgleiche vorsehen. Das ist nicht nur familienfreundlich, sondern vor allem auch eine Frage der Chancengleichheit. Werte Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die Stärkung von Gleichstellung und Antidiskriminierung. Hochschulen sollen eben fördern, dass Vielfalt nach vorn gebracht wird und Diskriminierung aktiv entgegengewirkt wird. Sie müssen Orte des Respekts, der Offenheit und der demokratischen Kultur sein. Gerade eben auch in Zeiten gesellschaftlicher Polarisierung ist das wichtiger denn je. Wissenschaft lebt von Vielfalt, von unterschiedlichen Perspektiven und von offenem Austausch. Von besonderer Bedeutung ist für die Zukunft unseres Landes außerdem die Weiterentwicklung der Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald. Das sind die Garanten für Spitzenforschung, Fachkräftegewinnung, Innovation und regionale Versorgungssicherheit. Beide Standorte stehen vor erheblichen Herausforderungen, vom Fachkräftemangel über steigende Kosten hin. Es wurde hierzu außerordentlich ausgeführt, verehrte Kolleg/-innen, es ist nicht spektakulär, aber dennoch wichtig sind die vorgesehenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Hochschulen sollen mehr Eigenverantwortung erhalten und von unnötigen Verwaltungsaufgaben entlastet werden, denn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollten ihre Zeit in Forschung und Lehre investieren, im direkten Kontakt mit den Studierenden, und nicht überflüssige Genehmigungs- und Anzeigeverfahren rauszögern. Moderne Hochschulpolitik braucht Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Hochschulen. Wenn wir diesen Gesetzentwurf insgesamt betrachten, dann erkennen wir eine klare Richtung: Wir stärken Wissenschaft und Innovation, wir bringen demokratische Mitbestimmung nach vorn, wir verbessern die Hochschulbildung, wir fördern Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit und stärken Gleichstellung und Antidiskriminierung. Dabei entwickeln wir die Universitätsmedizin weiter und schaffen moderne und handlungsfähige Hochschulstrukturen. Natürlich wird dieses Gesetz nicht allen Herausforderungen gerecht. Fragen der Hochschulfinanzierung, des studentischen Wohnraums, gute Arbeitsbedingungen im Wissenschaftssystem oder soziale Absicherung bleiben weitere politische Aufgaben. Aber dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Eine Hochschule darf kein exklusiver Ort für wenige sein. Sie muss offen für unterschiedliche Bildungsbiografien sein, für Menschen mit Familie, für beruflich qualifizierte und internationale Studierende, insgesamt auch ein Ort für kritisches Denken. Deshalb unterstützt die Linksfraktion diesen Gesetzesvorschlag ausdrücklich. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes wird rechtsförmlich die bundesweit sich vollziehende Entwicklung der Fachhochschulen hin zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften vollzogen. Mit der Änderung der Bezeichnung verbindet sich der Wunsch und die Erwartung – vermutlich von vielen – an die Hochschulen, als Standort von Wissenschaft und Forschung aufzutreten und sich zu stärken. Als Ansporn wird das Promotionsrecht für forschungsstarke Teilbereiche der Hochschulen nach gutachterlicher Evaluation in Aussicht gestellt. Bisher bedurfte es ja da an der Stelle einer Kooperation mit den Universitäten. Und es ist ja ohnehin auch in dem Landeshochschulgesetz jetzt das Gebot der Kooperation zwischen den Hochschulen und auch den Universitätsmedizinen erwähnt. In der Anhörung wurde der Zielkonflikt thematisiert, was die Promotion betrifft. Seitens der Universitäten wurde sehr dafür geworben, die bestehenden Forschungskooperationen weiterzuführen und eher zu stärken und nicht infolge des Promotionsrechtes, was dann eingeräumt ist, die Kooperation zu schwächen. Dieses Anliegen unterstützen wir als Fraktion ausdrücklich. Die im Gesetz bürokratisch etwas entschlackten Möglichkeiten, die kooperieren zwischen den Hochschuleinrichtungen, weisen in die gleiche Richtung. Auch steht die Entwicklung des Promotionsrechtes unter dem Evaluationsvorbehalt nach zehn Jahren, sodass insgesamt eine ausgewogene Novellierung diesbezüglich entstanden ist. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gebot der diskriminierungsfreien Hochschule wird der freiheitlichdemokratische Charakter der Hochschulen gestärkt. Die Studienbedingungen für Studierende mit Kindern werden durch Flexibilisierungen ebenfalls gestärkt. Die studentische Mitbestimmung wird durch die Installation einer studentischen Prorektorin, eines Prorektors verbessert, wobei aus Sicht der Studentenschaft auch der Wunsch geäußert wurde nach personeller Unterstützung bei der Sacharbeit. Dieser Wunsch wurde ebenfalls vorgetragen. Aber deutlicher noch, liebe Kolleginnen und Kollegen, wurde durch die studentischen Sachverständigen in der Anhörung die für die Kommilitoninnen und Kommilitonen angespannte und mitunter auch prekäre Situation im Hinblick auf die Finanzierung ihres Lebensunterhalts thematisiert. Viele müssen dazuverdienen und geraten unter Druck bezüglich der Regelstudienzeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen als Abgeordnete, wenn man verbunden ist mit der Gesellschaft, dass die Studentenschaft auf eine BAföG-Reform wartet. Und das betrifft auch viele Eltern, die eine höhere Unterstützung ihrer Kinder nicht leisten können. Umso unverständlicher ist die Kehrtwende der Bundesforschungsministerin Bär. Und wir sollten alle als Abgeordnete und vielleicht auch die Regierung darauf hinwirken in Berlin, dass die BAföG-Reform doch noch kommt. Ebenfalls geregelt wird der freie Zugang zu Forschungsdaten. Das ist ja auch schon genannt worden in den Reden. Ich weise aber darauf hin, dass wir da natürlich möglicherweise auch ein Resilienzproblem haben, das wir immer im Auge behalten müssen, weil ja Forschungsdaten aus Spionagegründen abgegriffen werden können. Weitere Regelungen zum Fortbestand der Umsatzsteuerfreiheit im Zusammenhang der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Hochschulen und ihren hoheitlichen Aufgaben, diese Regelungen sind sachgerecht nach unserer Meinung, und auch das Verbleiben der Mieteinnahmen für Liegenschaften des Landes bei den Hochschulen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden dem zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Böhringer. Noah Böhringer , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Ministerin! Schaue ich mir den Antrag an, sehe ich das Ganze vom Prinzip her ähnlich wie Frau Hoffmeister. Ein bisschen ist es wie eine Bestandsaufnahme: Wir schauen uns mal ein bisschen an, was läuft eigentlich schon an den Universitäten, was haben die Universitäten eigentlich selber schon verändert, und wir schreiben das erst mal auf. Nichtsdestotrotz muss ich lobend auch hervorheben, dass Sie ein paar Sachen gefunden haben, die noch geändert werden müssen. Beispielsweise, dass der studentische Prorektor die Möglichkeit hat, mit abzustimmen, und nicht nur beratend ist, ist eine große Änderung. Mir fehlt aber persönlich, ehrlich gesagt, auch ein bisschen der Mut und auch ein bisschen der Weitblick. Ich finde es schön und gut, (Beifall Hannes Damm, fraktionslos) ich finde es schön und gut, dass wir den Studierendenschaften neue Aufgaben geben. Gleichzeitig frage ich mich auch, wie sollen die Studierendenschaften diese Aufgaben erledigen. Wir reden von Teilhabe, von Gleichberechtigung. Teilhabe und Gleichberechtigung funktionieren immer nur, wenn ich die finanziellen Mittel habe. Was mache ich, wenn ich jemanden habe, der beispielsweise einen Gebärdendolmetscher braucht? Was mache ich mit ausländischen Studierenden, die sich an der Studierendenschaft beteiligen wollen, die nicht so gut Deutsch sprechen, die an den Gremiensitzungen nicht teilhaben können aufgrund dessen, dass die Gremiensitzungen auf Deutsch stattfinden? Da bräuchte ich jemanden, der übersetzt. Das sind alles Gelder, die die Studierendenschaft bräuchte, um diese Sachen umsetzen zu können. Das heißt, wenn ich fordere, muss ich gleichzeitig auch irgendwas geben, damit die Möglichkeiten da sind, um das umzusetzen, was hier gefordert wird. Das sehe ich aktuell einfach noch gar nicht. Was mir noch aufgefallen ist, wenn ich mir das Ganze anschaue, ist die Frage danach … Nee, entschuldigen Sie bitte! Ach, jetzt weiß ich wieder, wo ich hinwollte, genau. Was ich noch sagen wollte, ist, wir hatten die Finanzierung, Herr Trepsdorf hat die Finanzierung angesprochen, dass ein Studium nicht an der Finanzierung scheitern darf. Da habe ich eine Lösung für Sie. Ich weiß, das ist jetzt gerade nicht das Thema. Sie haben den Hebel in der Hand. Finanzieren Sie die Studierendenwerke vernünftig aus! Die Studierendenwerke machen so viel für Studierende. Wir haben Wohnraum, wir haben die Mensen. Es gibt so viele Möglichkeiten, was man da bewegen könnte. Das fehlt mir persönlich. Das wollte ich einfach noch mal erwähnen, weil gerade die Finanzierung erwähnt wurde. Und auf die AfD, auf Ihre Änderungsanträge werde ich jetzt mal nicht eingehen, weil Ihr nächster Antrag ja, gefühlt noch mal Ihr Änderungsantrag dabei ist und weil ich der Meinung bin, dass Studierendenschaften eine wichtige Rolle haben. Studierendenschaften sind gelebte Demokratie. Man sollte Studierendenschaften einfach mal vertrauen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und es ist auch Aufgabe eines Bürgers, seine demokratischen Rechte wahrzunehmen. Und wenn ich eine Studierendenschaft oder eine geringe Wahlbeteiligung an der Universität habe, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Haben Sie mal die Wahlbeteiligung betrachtet?) ja, dann habe ich dafür eine Verantwortung, weil eine Demokratie lebt eben von Verantwortung. Dann bin ich eben als Student, der eine andere Meinung hat, auch dafür verantwortlich, anzutreten und irgendwas zu verändern. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Man will einfach nur studieren und vom linken Zeitgeist in Ruhe gelassen werden. – Glocke der Vizepräsidentin) Ich war auch im StuRa und ich kann Ihnen sagen, dass man vernünftig behandelt wird, auch von den Leuten da. Ja, in diesem Sinne kann ich nur sagen, dass so, wie es jetzt aktuell aussieht, wir dem Antrag nicht zustimmen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Barbara Becker-Hornickel, FDP, und Hannes Damm, fraktionslos) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Hannes Damm. Hannes Damm , fraktionslos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Der Gesetzentwurf enthält unstrittig ein paar Verbesserungen. Er ordnet Verfahren neu und schließt einzelne Lücken. Und er verankert das Promotionsrecht für einige, wenn auch nicht alle Hochschulen. Die einzelnen Verbesserungen erkenne ich auch ausdrücklich an, doch die entscheidende Frage ist nicht, ob er einzelne Dinge besser macht, sondern ob er das Studium in Mecklenburg-Vorpommern wirklich moderner macht, und da bleibt er unter dem Strich hinter den Anforderungen zurück. Ein modernes Hochschulgesetz misst sich an den Studierenden, an der Attraktivität des Studien- und Wissenschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern, an der Qualität von Lehre und Forschung. Dafür bietet der Entwurf, ehrlich gesagt, leider kaum Antworten. Für die Studierenden bleiben enormer Prüfungsdruck, Gebühren, schwache Mitbestimmung, fehlende Strukturen für Nachhaltigkeit und gegen Diskriminierung. An diesen Punkten klaffen im Gesetzentwurf große Lücken. Einzelne Regelungen, die getroffen werden, bleiben viel zu vage. Genau dort setzen meine Änderungsanträge an: Erstens gesunde Studienbedingungen, mindestens drei Prüfungsversuche landesweit und keine Anwesenheitspflicht, wo sie für das Lernziel nichts bringen. Prüfungsdruck darf kein Grund für Studienabbrüche sein. Zweitens die soziale Frage. Verwaltungsgebühren von 50 Euro pro Semester für Kernleistungen sind einfach unangemessen und für viele Studierende ein relevanter Teil ihres verfügbaren Budgets. Ich beantrage eine Senkung auf 5 Euro. Das genügt, um unnötigen Verwaltungsdienstleistungen entgegenzuwirken, denn Bildung darf nicht am Geldbeutel scheitern. Drittens echte Mitbestimmung, eine rechtssichere politische, ein rechtssicheres politisches Mandat für die Studierendenschaft in Belangen, die das Studium betreffen, und endlich eine verbindliche Vertretung für Promovierende, eine Gruppe, die stärker als alle anderen Abhängigkeitsverhältnissen und prekären Bedingungen ausgesetzt ist und eine starke, geeinte Stimme braucht. Das sage ich ausdrücklich als ehemaliges Mitglied der Doktorand/-innenvertretung der Max-Planck-Gesellschaft, die hier gegenüber MV-Hochschulen Lichtjahre voraus ist. Viertens – und das ist mir als Klima- und Hochschulpolitiker besonders wichtig –, Hochschulen, die zur Klimaneutralität verpflichtet werden, brauchen Nachhaltigkeitsbeauftragte, die diese Aufgabe auch umsetzen. Das passiert ja nicht von alleine an den Hochschulen. Und Hochschulen, die diskriminierungsfrei werden sollen, brauchen Diversitätsbeauftragte. Beide verankert mein Antrag im Gesetz. Fünftens, Gesundheit als echte Aufgabe der Hochschulen. Mein Vorschlag verpflichtet die Hochschulen auf die zehn Gütekriterien gesundheitsfördernder Hochschulen und sichert den Hochschulsport mit ab. Das sind Dinge, die ein moderner, studierendenfreundlicher Wissenschaftsstandort heute einfach leisten und mitbringen muss. Stimmen Sie daher gerne meinem Änderungsantrag zu! Messen wir das Gesetz daran, ob Studierende in Mecklenburg-Vorpommern ihr Studium gesund, bezahlbar und vor allem gern absolvieren! Daran entscheidet sich, ob unser Land auch in Zukunft ein attraktiver Studienstandort bleibt. – Vielen Dank! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf auf Drucksache 8/6163. Der Wissenschafts- und Europaausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6608 anzunehmen. Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge vor, über die ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6625 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6625 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6626 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6626 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6627 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6627 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6628 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6628 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6629 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6629 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6630 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6630 bei gleichem Stimmverhalten abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Hannes Damm auf Drucksache 8/6635 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6635 bei Zustimmung des fraktionslosen Abgeordneten Hannes Damm, Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6608 bei Zustimmung durch die Fraktionen SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen der Fraktion der AfD, ansonsten Stimmenthaltungen angenommen. Ich rufe auf die Artikel 1a, 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1a, 2 und 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6608 bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Wissenschafts- und Europaausschusses auf Drucksache 8/6608 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6608 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, Drucksache 8/6316. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6316 – In der 127. Sitzung des Landtages am 18. März 2026 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprache von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Timm. Paul-Joachim Timm , AfD: Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, wir beraten heute in Zweiter Lesung erneut unseren Gesetzentwurf zur Einführung von Studiengebühren für Studenten aus dem Nicht-EU-Ausland. Die Debatte der Ersten Lesung hat gezeigt, dass die Unterschiede in der Bewertung dieses Vorhabens erheblich sind. Umso wichtiger ist es, noch einmal nüchtern hier und heute auf die Fakten zu blicken. Bereits in der Ersten Lesung haben wir deutlich gemacht, dass es uns nicht um Abschottung, nicht um Verhinderung internationaler Studenten und auch nicht um die Schwächung unserer Hochschulen geht. Ganz im Gegenteil, wir wollen starke Hochschulen, wir wollen eine bessere Grundfinanzierung unserer Universitäten und wir wollen exzellente Forschung und Lehre. Aber was wir auch wollen, das ist ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Geld der Steuerzahler unseres Landes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, machen wir uns nichts vor, die finanzielle Lage vieler Hochschulen ist in Mecklenburg-Vorpommern angespannt. Haushaltsdefizite, steigende Kosten für Digitalisierung, IT-Sicherheit, Verwaltung und Infrastruktur und eben auch der vorangegangene Gesetzentwurf setzen die Einrichtungen zunehmend unter Druck. Gleichzeitig finanzieren die Bürger unseres Landes über ihre Steuern ein Hochschulsystem, das auch von den Studenten aus Drittstaaten in Anspruch genommen wird, ohne dass diese sich in angemessenem Umfang an Ausbildungskosten beteiligen. Genau hier setzt unser Gesetzentwurf an. Die von uns vorgeschlagenen Gebühren von 1.500 Euro pro Semester beziehungsweise 3.000 Euro im Bereich der Humanmedizin stellen lediglich einen ganz kleinen Bruchteil der tatsächlichen Ausbildungskosten dar. Gerade im Medizinstudium liegen diese nach Angaben aus dem Hochschulbereich bei mehreren 100.000 Euro pro Studenten. Wer angesichts solcher Summen behauptet, eine Beteiligung von wenigen 1.000 Euro sei unzumutbar, der verliert jede Relation. In der Ersten Lesung wurde insbesondere von Frau Ministerin Martin auf eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft verwiesen, wonach internationale Studenten dem deutschen Staat langfristig mehr Steuern und Abgaben einbringen würden, als sie kosten. Dieses Argument klingt auf den ersten Blick überzeugend, es blendet jedoch einen ganz wesentlichen Fakt und entscheidenden Punkt aus: Die Studie betrachtet nur diejenigen Studenten, die ihr Studium erfolgreich abschließen und anschließend in Deutschland verbleiben. Unser Gesetzentwurf richtet den Blick jedoch auf die Realität an den Hochschulen selbst. Bereits in der Ersten Lesung haben wir auf die hohen Abbruchquoten unter Studierenden aus den Nicht-EU-Staaten hingewiesen. Die Zahlen zeigen, dass diese deutlich über den Quoten deutscher Studenten liegen. Besonders deutlich wird dies in kostenintensiven Studiengängen wie eben der Humanmedizin. Wer sein Studium abbricht, zahlt später keine entsprechenden Steuern als hoch qualifizierte Fachkraft in Deutschland. Wer nach dem Abschluss in sein Heimatland zurückkehrt, trägt ebenfalls nur begrenzt zur Refinanzierung der Ausbildungskosten bei. Das sollte doch einleuchten. Deshalb genügt es eben nicht, mit Durchschnittswerten erfolgreicher Absolventen zu argumentieren. Entscheidend ist die tatsächliche Bilanz aller Studenten, die einen Studienplatz in Anspruch nehmen. Gerade deshalb bleibt unsere Forderung vernünftig und ausgewogen. Eine moderate Studiengebühr sorgt dafür, dass auch diejenigen an den Kosten beteiligt werden, die die Leistungen unseres Hochschulsystems nutzen. Das ist weder diskriminierend, das ist weder ungerecht, das ist Ausdruck eines fairen Lastenausgleiches. Von mehreren Rednern wurde der Vorwurf erhoben, Studiengebühren würden die Chancengleichheit mindern. Chancengleichheit bedeutet, dass Menschen gleiche Möglichkeiten erhalten. Chancengleichheit bedeutet aber nicht, dass die Steuerzahler eines Landes sämtliche Ausbildungskosten für die ganze Welt übernehmen müssen. Wer nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, erhält Zugang zu moderner Infrastruktur, hoch qualifizierten Dozenten, Bibliotheken, Laboren und einem international anerkannten Abschluss. Dass hierfür ein geringer finanzieller Eigenbetrag verlangt wird, stellt keine Benachteiligung dar, sondern entspricht dem Prinzip von Leistung und Verantwortung. Im Übrigen verlangen zahlreiche europäische Staaten längst Studiengebühren für Studenten aus Drittstaaten. Schweden angefangen, Großbritannien, Italien, Polen, Tschechien und andere Länder erheben deutlich höhere Beiträge als die von uns vorgeschlagenen Beträge. Trotzdem gelten diese Staaten weiterhin als attraktive Hochschulstandorte. Die Behauptung, Mecklenburg-Vorpommern werde durch moderate Gebühren automatisch unattraktiv, hält einer solchen Betrachtung nicht stand. Mehrfach wurde zudem behauptet, unser Gesetzesentwurf würde den Fachkräftemangel verschärfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier lohnt sich ein genauer Blick. Der Fachkräftemangel entsteht nicht dadurch, dass Studenten einen moderaten Beitrag zu ihrer Ausbildung leisten. Die eigentlichen Ursachen liegen in einer übermäßigen Steuer und Abgabenbelastung, bürokratischen Hürden, fehlendem Wohnraum und oftmals mangelnden beruflichen Perspektiven nach dem Studium. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wer wirklich möchte, dass internationale Absolventen dauerhaft in Deutschland bleiben, muss diese Rahmenbedingungen verbessern. Es reicht nicht, ausschließlich auf kostenlose Studienplätze zu setzen. Die entscheidende Frage lautet doch, warum verlassen viele gut ausgebildete Fachkräfte Deutschland trotz kostenloser Ausbildung wieder. Genau auf diese Frage haben die Gegner unseres Gesetzentwurfs bis heute keine überzeugende Antwort gegeben. (Katy Hoffmeister, CDU: Aber Sie?!) Ebenso wenig überzeugend war die Behauptung, die erwarteten Mehreinnahmen seien eine sogenannte Milchmädchenrechnung. Wenn mehrere Tausend Studierende aus Nicht-EU-Staaten einen moderaten Beitrag leisten, entstehen zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe. Ich kann es Ihnen gerne noch mal vorrechnen. Diese Mittel könnten unmittelbar die Engpässe an den Hochschulen schmälern und den Hochschulen direkt zugutekommen, die seit Jahren über finanzielle Engpässe klagen. Natürlich wird dadurch auch nicht jedes finanzielle Problem gelöst, so weit, so klar. Das haben wir auch nie behauptet. Aber wer angesichts knapper Haushalte in etwa 11 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen als bedeutungslos bezeichnet, handelt nicht verantwortungsbewusst. Jeder Euro, der den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung steht, verbessert Lehre, Forschung und Studienbedingungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erste Lesung hat gezeigt, dass viele Gegenargumente auf Unterstellungen und ideologischen Vorannahmen beruhten. Unser Gesetzentwurf richtet sich nicht gegen internationale Studierende, er tritt ein für Fairness gegenüber den Steuerzahlern unseres Landes, er zielt auf eine solide Hochschulfinanzierung, und er fordert Sie alle auf zu einer sachlichen Debatte über Kosten, Nutzen und Verantwortung. Wir respektieren jeden jungen Menschen, der nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, um hier zu studieren. Gerade deshalb erwarten wir auch einen angemessenen Beitrag zu den Kosten dieser hochwertigen Ausbildung. Wer die Vorteile unseres Hochschulsystems nutzt, kann sich auch in einem überschaubaren Umfang an der Finanzierung beteiligen. Oder anders gesprochen, was nichts kostet, ist nichts wert. Deshalb bitte ich Sie erneut, unseren Gesetzentwurf unvoreingenommen zu prüfen, diesem zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vom Verfahren her unsinnig, nämlich parallel zum laufenden Gesetzgebungsverfahren und offenbar selbst gemerkt, denn schließlich haben Sie Ihren Antrag, den Sie hier als Entwurf vorlegen, jetzt noch mal als Änderungsantrag eingebracht gehabt in die Debatte, die wir gerade zuvor geführt haben. (Paul-Joachim Timm, AfD: Genau!) Also vom Verfahren her völlig unsinnig und inhaltlich nicht zustimmungsfähig, und das wissen Sie auch spätestens nach der Debatte zur Ersten Lesung. Und ich will heute anders beginnen. Der stellvertretende Chef des ifo Instituts Dresden, Joachim Ragnitz, hat in einer Studie im Auftrag der ostdeutschen Wirtschaftsverbände, die er dort durchgeführt hat, eine Warnung ausgesprochen, die aus unserer Sicht direkt in diese Debatte passt: zu wenige Fachkräfte in Ostdeutschland, zu geringe Investitionen in Ostdeutschland und zunehmend alternde Bevölkerung in Ostdeutschland und Ostdeutschland verbunden mit Negativwirkung wegen gezielter Abwertung von bestimmten Personengruppen mit dem Tenor „Ostdeutschland ist nicht euer Ort“. Diese Debatte, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir heute führen, verstärkt dieses Signal aus meiner Sicht an junge Menschen, an Hochschulen und an potenzielle Investoren, dies ist nicht euer Ort. Und das, meine Damen und Herren, können wir an dieser Stelle nicht hinnehmen. Meine Damen und Herren, das trifft nämlich unser Bundesland an einer besonders empfindlichen Stelle. Mecklenburg-Vorpommern verliert seit Jahren junge Menschen. Abwanderung ist ein strukturelles Problem und eine Herausforderung für unser Land. Internationale Studenten gehören zu den wenigen Gruppen, die aktiv den Weg zu uns wählen, die sich bewusst an unserer Hochschule einschreiben und sich für die entscheiden, die hierherkommen, obwohl sie woanders studieren könnten. Wir konkurrieren nämlich im Ostseeraum mit den anderen Hochschulstandorten in Polen, Dänemark, Schweden, im Baltikum. Viele dieser Länder setzen genau darauf, internationale Studienprogramme aufzulegen, sie werben aktiv um diese jungen Menschen, und wir führen eine solche Debatte zu einer Ausgrenzung. Wer internationale Studenten abschreckt, verschlimmert das Problem, das demografische Problem, das es vermeintlich lösen will. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Und wer in Zeiten, in denen das ifo Institut vor dem Standortschaden warnt, noch einen draufsetzt, mit diesem Gesetzentwurf nämlich, der Ausschließung zum Programm macht, der handelt ausdrücklich gegen die Interessen unseres Landes. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf nach wie vor ab. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Stamer. Dirk Stamer , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion schlägt hier mit ihrem Gesetzentwurf vor, Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU-Staaten einzuführen. Für die meisten Studiengänge sollen künftig 1.500 Euro pro Semester, für Humanmedizin sogar 3.000 Euro pro Semester erhoben werden. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab! Dabei geht es für uns keineswegs um die Frage, die Finanzierung der Hochschulen oder die Herausforderungen durch Studienabbrüche zu ignorieren. Natürlich müssen wir sorgfältig mit öffentlichen Mitteln umgehen, aber das tun wir auch. Die Schlussfolgerungen, die Sie als AfD-Fraktion ziehen, sind allerdings grundsätzlich falsch. Mecklenburg-Vorpommern steht vor einem erheblichen Fachkräftebedarf. Unsere Unternehmen, unsere Krankenhäuser, unsere Forschungseinrichtungen und auch der öffentliche Dienst suchen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig sinkt aber die Zahl junger Menschen im Land. Deshalb sind wir mehr denn je darauf angewiesen, talentierte Menschen für Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, und internationale Studierende – Frau Hoffmeister hat gerade explizit darauf hingewiesen – leisten hierzu einen ganz wichtigen Beitrag. Nehmen Sie das bitte endlich zur Kenntnis! Sie tragen hier zu einer sehr negativen Sicht auf dieses wunderschöne Bundesland bei, und das ist etwas, was wir nicht hinnehmen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Richtig!) Denn wer bei uns studiert, der erwirbt nicht nur einen Abschluss. Viele lernen die deutsche Sprache, bauen soziale Kontakte auf, tragen zur Völkerverständigung bei, sammeln berufliche Erfahrungen und entscheiden sich anschließend für ein Leben und Arbeiten hier bei uns in diesem Land, und damit ist dies ein ganz, ganz wichtiger Teil der Fachkräftesicherung. Der Gesetzentwurf der AfD betrachtet jedoch diese jungen Menschen vor allen Dingen unter dem Gesichtspunkt der Kosten, einer inhumanen Sicht auf Menschen. Und das greift aus unserer Sicht viel zu kurz. Bildung ist keine bloße Ausgabe, sondern sie ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Und Sie verkennen auch wieder einmal an dieser Stelle, dass ausländische Studierende im Studium oder gegebenenfalls nach dem Studium auch zu unserer Forschungsleistung in diesem Land beitragen. Wir bilden hier nicht für die Welt aus. Wir wollen die besten und klügsten Köpfe in diesem Land haben, damit sie hier zu der Wertschöpfung der wissenschaftlichen oder der Wertschöpfung beitragen. Und auch die Argumentation mit den Studienabbrüchen überzeugt nicht. (Michael Meister, AfD: Trotzdem wandern die Leute ab.) Studienabbrüche gibt es in allen Gruppen von Studierenden. Die Gründe dafür sind vielfältig: persönliche Lebensumstände, finanzielle Belastungen, fachliche Neuorientierung oder veränderte berufliche Perspektiven. Wer nun ausgerechnet internationalen Studierenden zusätzliche finanzielle Hürden auferlegt, löst dieses Problem überhaupt nicht, sondern im Gegenteil verschärft es. Die Gefahr besteht, dass gerade leistungsstarke junge Menschen sich künftig für andere Hochschulstandorte außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. Denn unsere Hochschulen stehen in einem internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. (Michael Meister, AfD: Das ist ja nicht zu fassen!) Und wir sollten alles daransetzen, die Attraktivität zu stärken, statt neue Barrieren und Hürden aufzubauen, denn unser Land profitiert von Offenheit, Internationalität und wissenschaftlichem Austausch. Und diese Stärken dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Sie hingegen tun genau das, Sie verschrecken ausländische Studierende, Sie verschrecken auch inländische Studierende, Sie wollen verfasste Studierendenschaften angreifen, Sie torpedieren Gleichberechtigung. Wir haben es vorhin auch gehört, Sie schwächen das System, Sie torpedieren letztendlich nichts anderes als unsere Demokratie und Vielfalt. Und das ist etwas, was wir nicht hinnehmen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine Damen und Herren, wer internationale Studierende willkommen heißt, investiert in Innovation, in wirtschaftliche und wissenschaftliche Entwicklung und in die Zukunft unseres Landes, unabhängig von der Nationalität. Wer ihnen zusätzliche Gebühren auferlegt, sendet hingegen das Signal in die Welt, dass sie hier nicht erwünscht sind. Und ein solches Signal braucht Mecklenburg-Vorpommern nicht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der AfD entschieden ab und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, da sich Herr Tadsen rechtzeitig von seinem Platz erhoben hat, um anzuzeigen, dass er eine … (allgemeine Unruhe – Schriftführer Christian Winter: Herr Tadsen nicht, Timm.) Ach nicht Herr … Herr Timm. Herr Timm, eine Zwischenfrage war das, eine Frage, denke ich mal, eine Frage zu stellen. Lassen Sie sie zu? Dirk Stamer , SPD: Ja, bitte! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Paul-Joachim Timm , AfD: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Stamer, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Sie haben ja wieder das ganz große Rad gedreht: „Völkerverständigung“, „inhuman“ sind gefallen als Worte. Es gibt Bundesländer, die haben Studiengebühren eingeführt, Hessen, schwarz-grün. Sind die auch inhuman? Richten die sich auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder liegen diesem Antrag ganz einfache, nüchterne, haushalterische Überlegungen zugrunde? Vizepräsidentin Beate Schlupp: Es sind zwar mehr als eine Frage, aber ich überlasse es dem Gefragten, zu entscheiden, ob er alle Fragen beantworten will, nur eine Frage beantworten will oder wie er damit umgeht. Dirk Stamer , SPD: Herr Timm, vielen Dank! Das große Rad habe ich gar nicht gedreht, Herr Timm. Ich habe Ihnen die Gründe, (Michael Meister, AfD: Gab es noch ein größeres?) die Gründe dargelegt, was passiert, wenn wir so handeln, wie Sie es vorschlagen. Das ist das, was Sie wollen. Ob Sie das jetzt selber sehen und anerkennen, das weiß ich nicht. Ich hoffe es allerdings an der Stelle. Aber es ist für dieses Land essenziell, dass wir junge, talentierte Kräfte bekommen. Die finanziellen Mittel, es ist alles nicht kostenlos, das stimmt, aber das ist eine Investition in dieses Land, und das ist mir persönlich es wert. Wenn andere Länder sich dort anders entscheiden, ist das für sie in Ordnung. Aber unsere Attraktivität ist im Vergleich zu Baden-Württembergs Universitäten und Hochschulen vielleicht etwas geringer, sodass wir uns nicht noch zusätzliche Hürden wie finanzielle auferlegen sollten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Reden Sie mal das Land nicht so schlecht!) Und deswegen, nein, wir lehnen Studiengebühren für ausländische Studierende ab, weil wir dieses Land voranbringen wollen, und wir wollen die klügsten Köpfe hier. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja schon mal eine Diskussion darüber, ich mache es nicht so sehr lang. Ich kommentiere noch mal den Gesetzentwurf. Es ist ja in den ersten beiden Punkten sehr übersichtlich, und schon in den darauffolgenden Punkten merkt man, wie schwierig es ist, so ein Gesetz zu schreiben, und welche Ausnahmen man alle berücksichtigen muss. Und das haben Sie, Herr Kollege Timm, in Ihrer durchschnittlichen Übersichtszahlengebung mit den mehreren Tausend Studenten, wovon die Hälfte abbricht, dann nicht mit einberechnet. Insbesondere ist es tatsächlich auch so, ein Teil von denen geht auch in andere Bundesländer. Und da sind wir beim entscheidenden Punkt: Mecklenburg-Vorpommern steht als Standort im Wettbewerb auch mit den anderen Bundesländern, nicht nur mit anderen Ländern im Ostseeraum, sondern auch mit anderen Bundesländern. Und ich bin derselben Meinung wie einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner, wir sollten hier versuchen, ein attraktiver, auch finanziell attraktiver Standort für ausländische Studenten, auch aus den Nicht-EU-Ländern zu sein, weil wir letztendlich von jedem und jeder, die hier sozusagen die Ausbildung abschließt und auch dann entweder einen Deutschlandbezug mit nach Hause nimmt oder gar hierbleibt als Fachkraft, profitieren. Und für mich ist es auch gar nicht so entscheidend, dass Studentinnen und Studenten von hier dann auch in andere Bundesländer gehen. Da freue ich mich für die auch, dass sie vielleicht eine zusätzliche Chance haben. Ich habe natürlich ein bisschen Tränen in den Augen, dass sie nicht bei uns geblieben sind, aber das ist für Deutschland insgesamt auch gut. Und vielleicht zum Abschluss noch einen Gedanken, den ich äußern wollte: Man muss schon auch ein bisschen Verständnis haben dafür, dass die sozusagen, wie Sie sagen, die Abbrecherquote – wobei ich wie gesagt diesen Vorbehalt machen würde, sind die wirklich abgebrochen im Studium oder nur in den anderen Bundesländern gelandet – bei ausländischen Studierenden naturgemäß ein bisschen höher sein wird. Das würde uns genauso gehen im Ausland im Übrigen, also dem Durchschnitt unserer Studentinnen und Studenten. Dafür muss man auch ein bisschen Verständnis aufbringen. Und ich glaube, dass wir eher versuchen sollten, die sprachlichen Voraussetzungen und die Unterstützungsleistungen, die wir machen können, eben auch für ausländische Studenten so anzuwenden, dass es dann diesen Unterschied gar nicht mehr macht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beatrix Hegenkötter, SPD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Trepsdorf. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja wirklich ein sehr, sehr spannendes Thema. Ich müsste mich öfter mit Hochschulpolitik auseinandersetzen, tolle Geschichte. Dann kriegt man aber die Anträge von der AfD leider Gottes auch wieder zu lesen. Da muss ich sagen, auf den ersten Blick, ja, Hochschulfinanzierung, solide Hochschulfinanzen, das klingt erst mal gut, und dann setze ich mir die Brille auf und denke, Menschenskinder, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der ist ja von der AfD.) liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, es geht ja gar nicht um Hochschulfinanzierung, um die realen Probleme unserer Hochschulen, sondern es geht um die Einführung neuer Hürden für internationale Studierende. (Torsten Koplin, Die Linke: Trojanisches Pferd.) Und deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben Sie die Rede geschrieben, Herr Koplin?) Bemerkenswert ist dabei, dass selbst das Wissenschaftsministerium hier in unserem schönen Bundesland eine solche Regelung bereits geprüft und ausdrücklich nicht befürwortet hat. Im Rahmen der Verbandsanhörung zum Landeshochschulgesetz wurde deutlich gemacht, dass Studiengebühren aus bildungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen eben der falsche Weg sind. Auch meine werte Kollegin Frau Hoffmeister hat bereits darauf hingewiesen, dass Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren das Ziel verfolgt, die Hochschulen internationaler aufzustellen. Wir wollen wissenschaftlichen Austausch fördern, internationale Kooperationen stärken und qualifizierte Menschen für unser Land gewinnen. Studiengebühren würden genau diese Ziele konterkarieren, ja, erschweren. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, können wir uns internationale Studierende leisten, sondern können wir es uns angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel leisten, auf sie zu verzichten. Der Gesetzentwurf schafft zudem eine klare Ungleichbehandlung zwischen Studierenden aus Frankreich, Polen oder Norwegen, und die müssen nichts bezahlen. Studierende aus Indien aber, Vietnam oder Ukraine hingegen schon. Und dass man Bildungschancen von der Staatsangehörigkeit abhängig macht, das ist wirklich Politik von vorgestern. Ich habe mal überlegt, was ein schönes Bild wäre für Ihre Bildungs- oder in dem Fall Hochschulpolitik, und da kam mir das Bild von Hogwarts in den Sinn. Ja, da gab es, ich weiß nicht, fünfter, sechster, siebenter Teil, eine Dolores Umbridge, die mit schwarzer Feder in die Hochschule Hogwarts dann gekommen ist und die Kolleginnen und Kollegen, besonders die Studierenden, Schülerinnen und Schüler drangsaliert hat mit quälenden Strafarbeiten. Sie schrieb immer mit der schwarzen Feder Voldemorts. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, auch Sie schreiben hier Ihre Anträge mit der schwarzen Feder Voldemorts. (Sebastian Ehlers, CDU: Pfauenfeder!) Die AfD begründet Ihren Antrag unter anderem mit höheren Studienabbruchsquoten internationaler Studierender. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Tatsächlich zeigen Studien – und das ist ja nun mal Wissenschaft, wir wollen uns darauf einigen, dass Wissenschaft hier die Grundlage unseres Handelns sein sollte und nicht die schwarze Feder von Dolores Umbridge –, doch die Forschung nennt dafür ganz andere Ursachen: finanzielle Belastungen, Sprachbarrieren, fehlende soziale Integration, mangelnde Unterstützung im Studienalltag. Mit anderen Worten, das Problem heißt „fehlende Unterstützung“, die Antwort der AfD lautet „zusätzliche Belastung“. Wer Studienabbrüche senken will, muss in Beratung, Sprachförderung, Monitoring, psychosoziale Unterstützung und bezahlbaren Wohnraum investieren. Gebühren verschärfen bestehende Ungleichlagen noch weiter. Das heißt also, und das ist aus Ihrem Antrag leider Gottes in fast jeder Zeile herauszulesen, Sie sehen immer nur die Fachkräfte, Sie sehen den Menschen immer nur in seiner Art als Vollzug oder für die Wirtschaft tätiges Individuum. Aber es sind Menschen, es sind Menschen und nicht nur Funktionsträger. Und das Gleiche trifft natürlich auch auf Studierende und Studierende zu. Sie zahlen Steuern, finanzieren soziale Absicherungen, stärken Unternehmen und helfen dabei, Fachkräftelücken zu schließen. Und genau das wollen viele internationale Studierende. Die Befragungen zeigen, dass rund zwei Drittel der internationalen Studierenden nach ihrem Abschluss in Deutschland bleiben möchten. Was für eine wunderbare Werbung für dieses Land und natürlich auch für unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern! Da will ich ruhig einräumen, dass Baden-Württemberg und Hessen ganz andere Voraussetzungen haben in der Mitte Deutschlands, als wir an der Peripherie. Deswegen müssen wir darauf auch, wie die Kolleginnen und Kollegen unisono festgestellt haben, darauf reagieren. Auch der Blick nach Baden-Württemberg zeigt, wohin dieser Weg führen kann. Dort führte die Einführung von Studiengebühren eben zu einem Rückgang von internationalen Studierenden, gerade jene, die aus einkommensschwachen oder wirtschaftsschwächeren Herkunftsländern kommen. Für uns als Linksfraktion bleibt deshalb klar, Bildung ist und darf keine Ware sein. Bildung ist ein öffentliches Gut. Der Zugang zur Hochschule darf nicht vom Pass oder vom Einkommen der Eltern abhängen. Wir stellen Offenheit an Hochschulen nach vorn, für gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule und für eine Wissenschaft, die Brücken baut statt Schlagbäume aufstellt. Dieser Gesetzentwurf löst kein einziges Problem, sondern schafft tatsächlich immer wieder neue, deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Timm! Paul-Joachim Timm , AfD: Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Trepsdorf, Sie haben ja wirklich eine blühende Fantasie. Vielleicht hätten Sie „Harry Potter“ schreiben sollen und nicht Joanne K. Rowling. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Aber ich muss Ihnen sagen, die Zauberei, die kommt im Landeshaushalt gar nicht so richtig an, die Sie hier betreiben. Ich weiß nicht, ob Sie das bemerkt haben, wir haben eine Finanzkrise, und wir haben auch eine Haushaltskrise, und da ist es natürlich nur billig und gut, dass wir uns auch Gedanken machen, wie können wir diesen Haushalt entlasten. Und Sie erwähnten gerade die Ungleichbehandlung von Belgiern, von Franzosen im Vergleich zu Chinesen und Indern. Und da wollte ich Sie erst mal darauf hinweisen, dass wir ein Bologna-System haben, was auch ein sehr gutes System ist, dass ich von Malta bis nach Finnland studieren kann, was auch alles gut ist. Das teilen wir auch alles. Aber haben Sie sich denn wirklich schon mal damit beschäftigt, warum die Chinesen und Inder tatsächlich nicht hierbleiben, sondern wieder in ihre Heimat gehen? Haben Sie sich wirklich damit auseinandergesetzt, warum die überhaupt hier sind und warum sie denn wieder weg sind? Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Da gibt es definitiv … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Also, einen Moment, einen Moment! Zulassen müssen Sie die Kurzintervention. Ich frage Sie dann, ob Sie darauf antworten möchten, aber da ich ja auch immer ins Schleudern gekommen bin bei meiner Kurzintervention vorhin, werte ich mal großzügigerweise Ihre Fragen als rhetorische Fragen. (allgemeine Heiterkeit) Paul-Joachim Timm , AfD: Immer! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Und von daher frage ich Sie jetzt, möchten Sie antworten? Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Also ich würde gerne antworten. Der Punkt ist einfach mal, und da können Sie auch international tätige Industrieunternehmen beispielsweise fragen, dass auch deutsche Unternehmen, die in China oder in Indien unterwegs sind und dort ihre Fabriken bauen, sehr gerne auf Fachkräfte zurückgreifen, die auch in Deutschland ausgebildet wurden. Die bringen nämlich meistens auch die sprachlichen Kompetenzen mit. Und dadurch werden auch in der internationalen Ökonomie Profite erwirtschaftet, die dem Wirtschaftsstandort Deutschland zugutekommen. Also ich glaube, der Denkfehler, den Sie häufig haben, ist, dass Sie glauben, Deutschland ist der Nabel der Welt und nur alle Innovationen, alles Positive würde von unserem Land ausgehen. Wir denken eher, nein, wir müssen uns von diesem nationalistischen Blick auf die Hochschulpolitik und auf die Fachkräfteentwicklung lösen und eher international schauen, wie wir die besten Köpfe gewinnen können. (Horst Förster, AfD: Sie zerreden ja wieder alles völlig!) Da ist es mir total egal, ob das eine Chinesin ist oder eine Inderin oder was auch immer. Geist kennt keinen Pass! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Böhringer. Noah Böhringer , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Timm, ich versuche es heute mal ein bisschen ruhiger als letztes Mal, weil Sie sich das ja gewünscht haben. Und ich versuche einfach mal, ein bisschen nüchtern die ganze Geschichte anzugehen. Internationale Studierende sind ja aus Ihrer Sicht eigentlich nur eine ökonomische Belastung. Setze ich mich jetzt mal mit Mecklenburg-Vorpommern auseinander, fällt mir auf, he, wir haben sehr viele Tourismusregionen, wir haben Tourismusregionen, die gleichzeitig auch studentische Standorte sind, sprich, die Leute, die hierherkommen, gehen meistens in der Regel auch arbeiten, machen einen Minijob und unterstützen unsere Wirtschaft dadurch. Das betrachtet man vielleicht im ersten Moment gar nicht, aber es ist ein wichtiger Faktor. Das heißt, wenn wir jetzt sozusagen eine Studierendengebühr für internationale Studierende einführen würden, hätten wir gleichzeitig auch weniger Arbeitskräfte, die hier vor Ort arbeiten könnten. Es wurde auch schon zu Recht erwähnt, dass die Leute mitunter auch Steuern zahlen. Und internationale Studierende sind ja jetzt auch schon dabei, dass sie beispielsweise die Studierendengebühren, genauso wie ich, genauso wie jeder andere Studierende zahlt. Und hinzu kommt ja auch noch, es ist ja nicht so, dass jeder, der jetzt sagt, Mensch, ich gehe jetzt mal nach Deutschland, ich studiere jetzt hier, dass das nicht so abläuft. Wir haben ja trotzdem immer noch einen Numerus clausus, wir haben auch verschiedene Studiengänge und eine gewisse Kapazität. Das heißt, nicht jeder kommt hierher, sondern die Leute, die kluge Köpfe sind, kommen hierher. Deswegen ist es ja gerade das Wichtige, dass wir uns darum kümmern, dass wir die Leute hier vernünftig integriert bekommen, dass die Leute, die hier vor Ort sind, schnell unsere Sprache lernen, an den Universitäten sich hier wohlfühlen, nach Hause kommen, Werbung für Deutschland machen und gegebenenfalls gleichzeitig dafür sorgen, dass immer mehr Leute hier vor Ort sind und man am Ende damit auch noch wirtschaftliche Beziehungen aufbauen kann. Weil es ist ja nicht nur der Wissenschaftsaustausch in gewissen Bereichen, es ist ja auch gleichzeitig der wirtschaftliche Austausch. Schauen wir uns Deutschland einfach mal an, wir haben nicht so viele Ressourcen, die wir verwenden können. Deswegen ist es doch gerade wichtig, dass Leute aus anderen Ländern zu uns kommen, damit wir vielleicht auch gewisse wirtschaftliche Routen aufbauen können. Und es wurde eben schon erwähnt, Baden-Württemberg hat es ja gemacht. Baden-Württemberg hat festgestellt, oh, wir haben auf einmal viel, viel weniger internationale Studierende und wollen es jetzt wieder ändern. Daran sieht man doch eigentlich, dass es ein riesengroßer Fehler ist. Und es ist auch zu Recht und richtig, zu erwähnen, dass wir nicht nur im Wettbewerb mit anderen Ländern sind, sondern auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Deswegen müssen wir in Mecklenburg-Vorpommern ja gerade eben dafür sorgen, dass wir eben attraktiv werden, dass wir attraktiv für Start-ups werden, für junge Leute, die sagen, Mensch, ich habe eine Idee, ich will eine Idee umsetzen. Das ist ja die Sache, die wir auch immer versuchen anzutreiben, dass die Start-ups sich hier niederlassen. Wir haben die Möglichkeiten, wir haben die erneuerbaren Energien, wir haben Energie, wir können aus Mecklenburg-Vorpommern so viel machen. Und die internationalen Studierenden sind eben auch ein wichtiger Faktor, wenn wir aus Mecklenburg-Vorpommern viel machen wollen. In diesem Sinne werden wir Ihrem Antrag auf jeden Fall nicht zustimmen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Gesetzentwurf!) Ja, Ihrem Gesetzesentwurf. Entschuldigen Sie! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6316. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/6316 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6316 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes, Drucksache 8/6329. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/6329 – In der 127. Sitzung des Landtages am 18. März 2026 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Frau Shepley. Anne Shepley , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Ersten Lesung einen Einwand immer wieder gehört: Das Gesetz sei doch gerade erst beschlossen worden, warum denn jetzt schon Änderungen? Und ich sage Ihnen ganz offen, die Änderungen sind nötig, weil die Kinder in diesem Land nicht warten können. Kinderschutz ist kein Bereich, in dem man erst fünf Jahre Erfahrungen sammelt, während Schutzlücken weiter bestehen. Und wenn wir heute schon wissen, dass Regelungen zu unverbindlich sind, dass Standards fehlen und dass Kinder durchs Raster fallen, dann haben wir hier die Pflicht zu handeln. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn die Probleme sind ja nicht neu. Wenn wir nur das Beispiel Gemeinschaftsunterkünfte nehmen, die Haffburg in Wismar hat uns doch vor Augen geführt, was passiert, wenn Schutzkonzepte nicht schützen, wenn niemand kontrolliert und wenn Verantwortung seit Jahren diffus bleibt. Menschen werden unzureichend geschützt, Kinder leben in unsicheren Strukturen, und das Land weiß teilweise nicht einmal, wo überhaupt Kinderschutzkonzepte existieren. Das ist doch die eigentliche Debatte, werte Kolleg/-innen, nicht, warum ändern wir das Gesetz so schnell, sondern, warum haben Sie diese Punkte nicht direkt verbindlicher geregelt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben als GRÜNE darauf hingewiesen, und zwar sehr früh, dass Sollregelungen im Kinderschutz nicht ausreichen, denn ein Kind ist nicht geschützt, weil etwas empfohlen wird, ein Kind ist geschützt, wenn Verantwortung klar geregelt ist. Genau deshalb ersetzen wir an mehreren Stellen „sollen“ durch „müssen“, weil die Realität zeigt, dass Freiwilligkeit nun mal nicht genügt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Und die Zahlen, die sind alarmierend. 60 Gemeinschaftsunterkünfte gibt es landesweit, aber nur ein Teil verfügt überhaupt über Gewaltschutzkonzepte. Bei eigenständigen Kinderschutzkonzepten sieht es noch schlechter aus. Nur 5 Einrichtungen von 60 verfügen über ein eigenes Kinderschutzkonzept. 5! Und bei manchen Einrichtungen kann die Landesregierung nicht einmal sagen, ob es überhaupt Schutzkonzepte gibt. Das ist kein funktionierendes System, das ist ein Flickenteppich. Und deshalb wollen wir klare landesweite Standards, verbindliche Schutzkonzepte, verpflichtende Netzwerke, Schulungen für Haupt- und Ehrenamtliche, kultursensible Angebote und besonderen Schutz für Kinder mit traumatischen Erfahrungen, denn Kinderschutz darf nicht vom Zufall abhängen, nicht vom Wohnort, nicht vom Träger und nicht davon, ob zufällig engagierte Menschen vor Ort sind. Und natürlich – und ich vermute, das wird auch heute der Fall sein – hören wir dann auch immer wieder das Argument der Kosten. Aber ich frage Sie: Was kostet es uns eigentlich, nicht zu handeln? Was kostet eskalierte Kindeswohlgefährdung? Was kostet Gewalt? Was kostet jahrelanges Wegsehen? Wir wissen alle, die Studien sind da, die Lage ist klar, Prävention ist günstiger als Krise. Jede früh erkannte Gefährdung spart Leid und langfristig auch Geld. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer heute beim Kinderschutz spart, zahlt morgen doppelt. Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Opposition, wir legen diesen Gesetzentwurf nicht vor, weil wir einfach mit Ihnen stänkern wollen, wir legen ihn vor, weil wir diese Verantwortung ernst nehmen. Ein Gesetz muss doch auf Probleme im Land reagieren. Und wenn sich zeigt, dass Schutzlücken bestehen, dann darf Politik eben aus unserer Sicht nicht abwarten, dann muss Politik handeln im Sinne unserer Kinder. Und wenn Sie mir zum Abschluss erlauben, noch mal einzugehen auf die Situation jetzt in diesem Raum hier: Ich weiß, es ist die Zweite Lesung, ich weiß, es ist ein Oppositionsgesetz und offensichtlich wird es hier natürlich keine Zustimmung dafür geben, aber die Haltung, die viele Abgeordnete hier an den Tag legen, überhaupt nicht zuzuhören, es gibt ganz viele Gespräche, das wird diesem Thema nicht gerecht, Leute! Und da könnt ihr jetzt alle auf eure Handys starren, wie ihr wollt, dieses Problem wird ja dadurch nicht weggehen. Und ich finde schon, dass wir den Kindern in diesem Land es schuldig sind, zumindest zuzuhören und zumindest ein bisschen Aufmerksamkeit diesem Thema zu schenken, auch wenn es gerade nicht in den Tagesablauf einiger Abgeordneter zu passen scheint. Ich freue mich dennoch auf eine Debatte und hoffe, dass einige auch von den Fachkollegen hier ein bisschen breiter argumentieren werden, außer, es ist zu teuer und wir haben doch schon ein Gesetz auf den Tisch gelegt. Das Gesetz, was wir gerade haben, löst die Probleme in diesem Land nicht mal ansatzweise, das wissen wir aus den Anhörungen, und ich appelliere an Ihr Gewissen, für die Kinder in diesem Land etwas tiefer zu gehen und hier eine ordentliche Debatte stattfinden zu lassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion Die Linke hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. Michael Noetzel , Die Linke: Danke schön! Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich rede heute für meinen Kollegen Christian Albrecht, dem ich ebenfalls von hier aus gute Besserung wünsche. Und, Frau Shepley, Kinderschutz ist eines der sensibelsten und wichtigsten Themen, mit denen wir uns hier in unserem Hohen Hause befassen, und das hat auch die intensive Arbeit am Kinderschutzgesetz gezeigt, bei der wir gemeinsam mit zahlreichen Expert/-innen substanzielle Verbesserungen für die Kinder und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen konnten. Und wir haben das Landesjugendamt massiv aufgestockt und das Personal fast verdoppelt, und das zeigt, uns eint in diesem Landtag der tiefe Wille, junge Menschen wirksam zu schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN greift dieses wichtige Anliegen auf und verheddert sich dann aber aus unserer Sicht doch sehr in der Kleinteiligkeit. Der Ersatz von „Soll“ durch ein „Muss“ mag auf den ersten Blick mehr Verbindlichkeit bringen, und wir hatten das in diesem Haus ja schon öfter und wissen mittlerweile eigentlich alle, eine Sollbestimmung ist bereits bindend, sie ist ein Muss, außer es liegt ein gut begründeter Ausnahmefall vor. Das Gesetz gibt der Praxis vor Ort damit lediglich die Flexibilität, die sie in Einzelfällen dringend braucht. Ein starres Muss schafft hier eben keine zusätzliche Sicherheit, sondern wirft sofort die Frage der Konnexität auf. Zur politischen Ehrlichkeit gehört dann eben auch zu fragen oder zu sagen, dass eine starre Verpflichtung der Kommune solide ausfinanziert sein muss. Das hätte mein Kollege Albrecht oder das hatte mein Kollege Albrecht in der vergangenen Debatte dann aber auch bereits ausführlich erörtert. Auch darüber hinaus haben wir keinen neuen Sachstand in dieser Zweiten Lesung. Sie haben es gerade schon erwähnt. Der vorliegende Entwurf bringt uns an dieser Stelle leider nicht weiter. Und aufgrund dessen würde ich auch verzichten, die Rede meines Kollegen Albrecht vom letzten Mal noch mal zu halten. Bei aller Wertschätzung für die Initiative lehnen wir den Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort die Abgeordnete Petra Federau. Petra Federau , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kinderschutz gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen, ist keine parteipolitische Frage, sondern eine Verpflichtung gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft. Deshalb haben wir selbstverständlich auch diesen Gesetzentwurf mit der nötigen Ernsthaftigkeit geprüft, denn das Ziel, den Kinderschutz zu verbessern, ist richtig und wichtig. Aber gute Absichten ersetzen keine praktikable Politik, Symbolpolitik ersetzt keine starken Familien, keine funktionierenden Jugendämter, und weitere Bürokratie bewirkt genau das Gegenteil. Genau deshalb sehen wir diesen Gesetzentwurf auch kritisch. Er schafft vor allem neue Vorgaben, neue Berichtspflichten und neue Strukturen, löst aber die eigentlichen Probleme im Kinderschutz nicht im Ansatz. Meine Damen und Herren, die Novelle erweitert Netzwerke, Schutzkonzepte, Dokumentationspflichten, Qualifizierungsanforderungen und Abstimmungsstrukturen. Das mag auf dem Papier beeindruckend wirken, aber es ist genau das: beeindruckend viel Papier, beeindruckend viel Bürokratie. Unsere Jugendämter arbeiten vielerorts bereits an der Belastungsgrenze, Fachkräfte fehlen, Stellen bleiben unbesetzt. Die Fallzahlen steigen, insbesondere auch durch massive Zuwanderung der letzten elf Jahre. Gleichzeitig verbringen Sozialarbeiter immer mehr Zeit mit Formularen und Verwaltungsaufgaben, anstatt sich um die Kinder zu kümmern, die ihre Hilfe benötigen. Wer glaubt, man könne Kindeswohlgefährdung durch immer neue Konzeptpapiere verhindern, hat die Realität in den Jugendämtern nicht verstanden. Und auch die vielen Ehrenamtlichen in Sportvereinen, Jugendklubs und kulturellen Einrichtungen sollen erneut mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden. Dabei sind gerade sie diejenigen, die Kindern Halt, Gemeinschaft und Orientierung geben. Meine Damen und Herren, besonders kritisch sehen wir die ideologische Schwerpunktsetzung dieses Gesetzentwurfs, wobei ein wichtiger Teil der Realität ausgeblendet wird. Die Masseneinwanderung der vergangenen Jahre hat unsere Kommunen, Schulen, Kitas und Jugendämter erheblich belastet. Wo Sprachbarrieren bestehen, wo Integrationsprobleme auftreten und wo Behörden immer größere Fallzahlen bewältigen müssen, entstehen selbstverständlich auch zusätzliche Herausforderungen im Bereich des Kinderschutzes. Und all diese zusätzlichen Probleme sind genau durch Ihre Politik der unkontrollierten Zuwanderung selbst verursacht, meine Damen und Herren. Darüber muss man endlich offen sprechen, stattdessen verlieren sich die GRÜNEN erneut in ideologischen Begrifflichkeiten wie „kultursensiblen“ Ansätzen und politisch korrekten Sprachregelungen. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Noch wichtiger ist jedoch eine andere Frage: Warum sprechen wir eigentlich so wenig über die Familie? Denn der beste Kinderschutz beginnt nicht im Ministerium, der beste Kinderschutz beginnt in einer starken und stabilen Familie, dort, wo Kinder Liebe, Geborgenheit und Orientierung erfahren, dort, wo Eltern Verantwortung übernehmen und ihren Kindern Halt geben, dort, wo Werte wie Respekt, Verlässlichkeit und Zusammenhalt gelebt werden. Meine Damen und Herren, jede funktionierende Familie ist der erste und wichtigste Schutzraum für ein Kind, und deshalb müssen wir Familien stärken, statt immer neue bürokratische Strukturen aufzubauen. Wer Jugendämter entlasten will, muss verhindern, dass Familien überhaupt erst in Krisen geraten. Davon findet sich in diesem Gesetzentwurf jedoch viel zu wenig. Wir brauchen stabile Familien, wir brauchen starke Eltern, und natürlich brauchen wir funktionierende Frühwarnsysteme mit starken Jugendämtern und auch ausreichend Fachpersonal, sodass konsequent gehandelt werden kann, wenn Kinder tatsächlich gefährdet sind. Meine Damen und Herren, Kinderschutz funktioniert nicht durch immer neue Begrifflichkeiten und ausufernde Bürokratie, Kinderschutz entscheidet sich dort, wo Familien stabil sind, dort, wo Eltern Verantwortung übernehmen können, dort, wo Fachkräfte genügend Zeit für die Kinder haben. Und, meine Damen und Herren, starke Familien sind das Fundament einer starken Gesellschaft und der beste Schutz für unsere Kinder. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Harry Glawe. Harry Glawe , CDU: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Kinderschutzgesetzes“ – meine Vorredner haben es schon gesagt, das jetzige Gesetz ist etwa drei Monate alt, und da frage ich mich schon, warum man die Fragen, die man hat, jetzt schon auf den Tisch legt, obwohl man noch gar keine Erkenntnisse hat über die Wirkung. Das Zweite ist, Konnexität ist immer, und das ist schon Anfang der 2000er-Jahre festgestellt worden, wenn das der Fall ist, dann muss der Gesetzgeber die Finanzierung bereitstellen für die kommunale Ebene oder für die Verantwortungsbereiche, die ausgelobt worden sind. Das sehe ich hier überhaupt nicht. Und ich meine, wir müssen dafür sorgen, dass auch die kommunale Ebene einerseits handeln kann, andererseits aber auch gerade den Kinderschutz gewähren kann. Und Kindeswohlgefährdung ist natürlich ein Thema, das alle umtreibt, nichtsdestotrotz glaube ich, dass Sie, liebe GRÜNE, zurzeit mit diesem Gesetzentwurf keine offenen Türen einrennen müssen, sondern Sie müssen, erstens, dieses Gesetz wirken lassen, zweitens muss dann darüber geredet werden, was man später ändert, drittens müssen die Finanzen bereitgestellt werden. Und das ist alles in Ihrem Gesetzentwurf de facto nicht zu finden. Die tatsächlichen Kosten müssen ermittelt werden. Und dann kann man auch gucken, ob man einerseits, und da hat mein Kollege vorhin auch drauf hingewiesen, dass in den Landesjugendämtern Personal aufgestockt worden ist, dass auch die Verantwortung auf die Landesebene übertragen wurde, das hat also auch das Land nach 15 Jahren Arbeit an der kommunalen Basis wieder ins Lot gebracht. Und all diese Dinge müssen erst bewertet werden, die Leute müssen auch arbeiten, und am Ende steht dann die Frage: Ist ein Gesetz zu ändern oder gibt es weiteren Änderungsbedarf? Aber drei Monate, nachdem der Gesetzgeber hier gehandelt hat, halte ich das, gelinde gesagt, für viel zu früh. Wir haben keine Daten, wir haben keine Erfahrung und vor allen Dingen die Leute – und wir waren ja vor Kurzem vom Sozialausschuss noch im Landesamt und haben uns also auch berichten lassen, wie es läuft –, die Leute sind dabei, die Strukturen zu ändern, die Zuständigkeiten auch umzustrukturieren und die kommunale Ebene insgesamt in den Gedankenaustausch und Ideenaustausch mit einzubinden, um am Ende auch Kindeswohlgefährdung zu minimieren, es wird nicht immer ganz zu verhindern sein, aber dass dann auch das Kind, und wenn Sie so wollen, auch die Familien davon was haben. Aktionismus hilft uns, glaube ich, heute nicht weiter, auch wenn die GRÜNEN meinen, das wäre jetzt auf der Tagesordnung. Ich glaube nicht, dass es auf der Tagesordnung steht. Auf alle Fälle sind ja die Ämter, diejenigen, die Verantwortung tragen im Land, aber auch auf der kommunalen Ebene, durchaus sensibilisiert. Und jedem Kind, das am Ende Kindeswohlgefährdung oder, ja, Strafen erlebt et cetera pp., andere Dinge, wird man mit dieser Gesetzesänderung nicht helfen können. Entscheidend ist, dass gut kommuniziert wird, dass die Hilfen, die da sind, auch angenommen werden, und andererseits Kindern, die Kindeswohlgefährdung unterliegen, denen muss geholfen werden, und das wird auch jetzt der Fall sein. – Vielen Dank! Wir können leider Ihrem Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Nadine Julitz. Nadine Julitz , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich halte diese Rede stellvertretend für meine Kollegin Mandy Pfeifer, der ich auch von hier aus gute Besserung wünsche. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das Erste Gesetz zur Änderung des Kinderschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern beraten wir heute zum zweiten Mal. Es ist die erste Änderung eines Gesetzes, das wir erst im Dezember des vergangenen Jahres beschlossen haben. Wir haben es im März beraten und nun beraten wir es zum zweiten Mal. Meine Damen und Herren, das Kinderschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist das erste seiner Art in unserem Land. Wir haben eine wertschätzende Debatte zu diesem Gesetz erlebt. Es verfolgt ja auch ein wichtiges Ziel. Es vereint Prävention und Intervention, hat zum Ziel, alle Akteure um die Kinder herum zu deren Schutz besser zu vernetzen, und gibt dem Land eine Struktur, die das Ganze in die Hand nimmt, nämlich das Landesjugendamt. Das Landesjugendamt ist seit Januar dieses Jahres in Zuständigkeit des Landes und beim Landesamt für Gesundheit und Soziales angesiedelt. Seit unserer Debatte im März hat der Sozialausschuss dieses Hohen Hauses das LAGuS besucht und sich ein Bild über die Entwicklung seit Vollendung der Rückübertragung an das Land gemacht. Das Landesjugendamt verfolgt ganz aktuell das Ziel, die Aufgaben des überörtlichen Trägers, die in den vergangenen Jahren zwischen KSV und dem Sozialministerium aufgeteilt waren, zusammenzuführen, die Zentrale Stelle Kinderschutz aufzubauen, eine Landesjugendhilfeplanung aufzusetzen, freie und zusätzliche Stellen zu besetzen – ein Prozess, der gut läuft, so wurde uns berichtet – und festgestellte Vollzugsdefizite abzubauen. Die Zentrale Stelle Kinderschutz wird ganz konkret Ansprechpartner für die Multiplikatoren vor Ort sein und Handlungsempfehlungen und Handlungsleitlinien für den Kinderschutz vor Ort erarbeiten und bei der Aufarbeitung von Kinderschutzfällen vor Ort unterstützen. Der Landesjugendhilfeausschuss war durch seine Vorsitzende auch zugegen und hat berichtet, dass er wieder arbeitsfähig ist und darauf brennt, seine Aufgabe übernehmen zu können, dass er sich aber aktuell in der Situation befindet, all das, was in den letzten Jahren nicht möglich war, wieder aufzuarbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen, mir ist bei diesem Besuch der Eindruck entstanden, dass wir auf einem richtig guten Weg sind. Das bekräftigt mich in meinem Appell aus der letzten Debatte, das Gesetz, das wir im Dezember letzten Jahres beschlossen haben, zunächst erst einmal wirken zu lassen und den Menschen, die diese Aufgabe für uns übernehmen, die Zeit zu geben, alles rund um den Kinderschutz richtig und funktional aufzusetzen. Ich habe beim Landesjugendamt und beim Landesjugendhilfeausschuss eine hohe Motivation, Entschlossenheit erlebt, den Kinderschutz in unserem Land voranzubringen. Dieses Vertrauen sollten wir ihnen geben. Und nicht nur das: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen an diesem Prozess beteiligten Kolleginnen und Kollegen für ihr Herzblut und ihren Einsatz für dieses wichtige Thema im Namen meiner Fraktion zu danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Und wenn ich schon mal hier stehe, nutze ich gerne die Gelegenheit, auch noch einmal als Vorsitzende des Netzwerks „Frühe Hilfen und Kinderschutz“ Müritz sowohl den vielen Netzwerkpartnern in den Landkreisen als auch den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landkreise, speziell bei uns der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, zu danken, denn ich erlebe auch vor Ort viele Menschen, die hier mit Herzblut bei der Arbeit sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ihren Gesetzentwurf indes lehnen wir auch in dieser Sitzung ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort die Abgeordnete Barbara Becker-Hornickel. Barbara Becker-Hornickel , FDP: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat im Dezember 2025 mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen einen landesweit einheitlichen gesetzlichen Rahmen für den Kinderschutz geschaffen. Der nun vorliegende Entwurf der GRÜNEN setzt gerade hier an der Frage der Verbindlichkeit des gerade verabschiedeten Gesetzes an, aber wirft auch aus fachlicher Sicht mehrere strukturelle Fragen auf. Erstens die Frage der Steuerung der Netzwerke: Regionale Kinderschutznetzwerke sind ein wichtiges Instrument der Kooperation zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Polizei, Justiz und Bildungssystem. Der Entwurf erhöht ihre Verbindlichkeit, ohne jedoch klar zu definieren, welche institutionelle Steuerung, Moderation und Ressourcen hinter diesen Netzwerken stehen sollen. Ohne klare Governance-Strukturen besteht die Gefahr, dass zusätzliche Abstimmungsgremien entstehen, die zwar formal existieren, aber in der Praxis nur begrenzte Wirkung entfalten. Zum Zweiten die Umsetzbarkeit der verpflichtenden Schutzkonzepte: Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass insbesondere kleine Träger, Sportvereine oder Jugendinitiativen erhebliche Schwierigkeiten haben, solche Konzepte fachlich fundiert zu entwickeln. Und zum Dritten die Frage der Ressourcen: Der Entwurf erweitert Fortbildungs-, Koordinations- und Dokumentationspflichten deutlich. Gleichzeitig bleibt aber unklar, wie Jugendämter, freie Träger und Netzwerke diese Aufgaben leisten sollen. Angesichts bereits hoher Fallzahlen und erheblicher Fachkräfteengpässe in der Kinder- und Jugendhilfe ist das durchaus ein zentraler Punkt. Es bleibt die Frage zur strukturellen Verzahnung mit bestehenden Kinderschutzstrukturen. Die geplanten Netzwerke, Fortbildungsstrukturen und Schutzkonzepte müssen eng mit der Zentralen Stelle Kinderschutz, bestehenden Fachberatungsangeboten und landesweiten Projekten abgestimmt werden. Wir vermissen hier eine klare Aufgabenabgrenzung und sehen das Risiko von Doppelstrukturen und zusätzlichen Koordinationsaufwänden. Aus liberaler Sicht geht es nicht um die Frage, ob Kinderschutz gestärkt werden muss, sondern alle bestehenden Strukturen zum Wohle der Kinder zu nutzen. Und genau deshalb schließe ich mich auch hier meinen Vorrednern an und sage, dieses Gesetz, das wir im Dezember verabschiedet haben, geben wir diesem Gesetz die Chance, sehen wir, was es bringt. Und ich denke, es wird, ich war leider bei dem Besuch dort nicht dabei, aber ich denke, dass dort alle Voraussetzungen geschaffen werden, um wirklich Kinderschutz in unserem Land zu gestalten, wie Kinder es brauchen. Wir können uns zu diesem Gesetzentwurf nur enthalten. – Danke! (Beifall David Wulff, FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 8/6329. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/6329 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Stimmenthaltung der Gruppe der FDP, Gegenstimmen aller übrigen Abgeordneten und unterschiedlichem Abstimmungsverhalten der fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes, auf Drucksache 8/6580. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes (Gewalthilfegesetz-Ausführungsgesetz – GewHGAG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 8/6580 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt. Ministerin Jacqueline Bernhardt: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute bringen wir den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Gewalthilfegesetz in den Landtag ein. Dieses Gesetz hat ein klares Ziel: Frauen und ihre Kinder, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen sind, sollen in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich wohnortnah Schutz, Beratung und Unterstützung erhalten. Das ist kein bloßer formaler Nachvollzug von Bundesrecht, es ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit, mehr Verlässlichkeit und mehr Schutz für Frauen und Kinder in unserem Land. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sind keine Randphänomene, sie sind bittere Realität. Wie man auch der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 entnehmen kann, wurden 2025 in Mecklenburg-Vorpommern 7.100 Fälle häuslicher und sexualisierter Gewalt registriert, 87 Prozent der Betroffenen waren weiblich. Und wir wissen, das ist nur das Hellfeld. Viele Taten werden nie angezeigt, viele Frauen schweigen aus Angst, aus Scham, aus Abhängigkeit oder weil sie nicht wissen, wo sie sich hinwenden können. Deshalb braucht es ein Hilfesystem, auf das sich die Betroffenen verlassen können, erreichbar, niederschwellig, fachlich qualifiziert und bedarfsgerecht. Der heutige Gesetzentwurf steht in einer Entwicklung, die für mich politisch und persönlich eine besondere Bedeutung hat. Am 14. Februar 2025 habe ich als Mitglied des Bundesrates mitgetragen, dass Mecklenburg-Vorpommern dem Gewalthilfegesetz des Bundes zugestimmt hat. Und es war für mich ein ganz bedeutender Tag – und nicht nur für mich, sondern den vielen Frauen und Organisationen, die dafür gekämpft haben, was endlich auch in das Bundesgesetz aufgenommen wurde. Es wurde erstmals ein verbindlicher und gesetzlicher Anspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bei Frauen und ihren mitbetroffenen Kindern geschaffen. Ich finde, das war ein riesengroßer Meilenstein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Damit wurde von der damaligen Ampelkoalition und von uns als Bundesländern im Bundesrat der Weg bereitet für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ab dem 01.01.2032. Zeitgleich wurden wir Länder verpflichtet, ab dem 01.01.2027 ein ausreichendes, niederschwelliges, fachliches und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsstellen aufzubauen, sodass wir auch 2032 genau diesen Anspruch umsetzen können. Heute setzen wir diesen Auftrag für Mecklenburg-Vorpommern um. Ein zentraler Baustein unseres Gesetzentwurfes sind die sieben Schutz- und Beratungsregionen, die wir gemeinsam mit dem Hilfe- und Beratungsnetz entwickelt haben. Dafür mein herzlicher Dank an die Mitwirkenden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland. Deshalb reicht es nicht, Angebote nur irgendwo im Land vorzuhalten, Hilfe muss tatsächlich erreichbar und wohnortnah sein. Die Schutz- und Beratungsregionen orientieren sich an den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Schwerin und Nordwestmecklenburg werden dabei zu einer gemeinsamen Region zusammengefasst. Damit schaffen wir eine Struktur, die regionale Besonderheiten berücksichtigt und zugleich ein ausgewogenes Verhältnis zu der Zahl der Frauen in den Regionen herstellt. Diese sieben Regionen sind der Rahmen für ein niedrigschwelliges, wohnortnahes und vernetztes Hilfesystem. Ziel ist es, dass die Betroffenen in jeder Region Zugang zu Beratung, Schutz und Unterstützung finden und dass die Einrichtungen vor Ort eng mit anderen Hilfsdiensten, Behörden und gesellschaftlichen Institutionen zusammenarbeiten können. Denn Betroffene brauchen häufig nicht nur einen Schutzplatz und Hilfe und Beratung, es geht gleichzeitig auch um Beratung bezüglich Kinder, Wohnung, Existenzsicherung, Gesundheit, Polizei, Justiz oder Jugendhilfe. Ein wirksames Hilfesystem muss eben diese Unterstützungsbedarfe zusammenführen. Wir bauen dabei auf die starken bestehenden Strukturen auf, die heute schon jeder gewaltbetroffenen Frau und ihrem Kind immer ein Angebot auf Hilfe und Unterstützung zur Verfügung stellen. Es wird schon heute keine Frau mit ihren Kindern in Mecklenburg-Vorpommern durch das Hilfe- und Beratungssystem alleinegelassen. Dazu stellen wir in Mecklenburg-Vorpommern 32 Einrichtungen im Beratungs- und Hilfenetz zur Verfügung – Frauenschutzhäuser, Interventionsstellen, Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt, Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, Gewaltberatungsstellen und eine Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung. Insgesamt stehen derzeit in Mecklenburg-Vorpommern 153 Frauenhausplätze im Land zur Verfügung. Diese Strukturen leisten jeden Tag wirklich unverzichtbare Arbeit. Den Trägern, den Beschäftigten und allen, die in diesem Hilfesystem Verantwortung tragen, gilt daher mein ausdrücklicher Dank. Vielen Dank, was Sie tagtäglich an Unterstützung leisten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber wir wissen aus der Evaluation 2024 eben auch, wo weiterer Handlungsbedarf besteht. Es gilt, weiße Flecken zu schließen, es gilt, die Qualität in den Einrichtungen abzusichern, und es gilt auch, vulnerablen Gruppen wie Menschen oder Frauen mit körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen entsprechende bedarfsgerechte Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Deshalb sieht der Gesetzentwurf vor, das Netz perspektivisch auszubauen. Und, ja, dank der Bundesbeteiligung ab nächstem Jahr ist das möglich. Nach jetzigem Planungsstand soll es bis 2032 insgesamt 38 Einrichtungen umfassen. Perspektivisch sollen die Schutz- und Beratungsregionen jeweils mindestens eine Einrichtung pro Einrichtungsart in jeder Schutz- und Beratungsregion vorhalten, mit Ausnahme der spezialisierten Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung. Auch die Zahl der Frauenhausplätze soll weiterentwickelt werden. Die konkrete Ausgestaltung wird Teil der Entwicklungsplanung sein, für die das Ausführungsgesetz die Basis bildet und die dann im zweiten Halbjahr 2026 durchgeführt wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will auch auf die Frage eingehen, warum dieser Gesetzentwurf erst jetzt den Landtag erreicht. Die Antwort ist einfach, weil wir jetzt handeln müssen. Erst einmal möchte ich meinen Dank an die Landtagsabgeordneten ausrichten, die es ermöglicht haben, dass wir noch in der Juni- und Juli-Landtagssitzung eben diesen Gesetzentwurf des Ausführungsgesetzes des Gewalthilfegesetzes behandeln können, beraten können, sodass auch Sie die Möglichkeit natürlich haben, Anzuhörende einzuladen, und dass wir dann ein gutes Ausführungsgesetz bereits jetzt auf den Weg bringen. Nach unserer Kenntnis gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den ersten Ländern, die einen konkreten Gesetzentwurf zur Ausführung des Gewalthilfegesetzes in den Landtag einbringen, neben Bayern und Berlin, (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist doch mal was.) darauf können wir stolz sein. Aber vor allem ist es ein Ausdruck von politischer Verantwortung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Wir brauchen die gesetzliche Grundlage jetzt, damit wir im zweiten Halbjahr die Entwicklungsplanung, die Umsetzung und insbesondere die Finanzierung gemeinsam mit den Kommunen klären können. Bereits seit November 2025 führen wir dazu Gespräche mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Einbindung war wichtig und sie erklärt auch, warum der Entwurf erst jetzt vorliegt. Kurz gesagt, wir bringen das Gesetz nicht trotz der fortgeschrittenen Wahlperiode ein, sondern weil es der Zeitplan erfordert. Wenn wir vor 2027 eine Entwicklungsplanung und ein Finanzierungskonzept vorlegen müssen – und ja, so schreibt es das Bundesgesetz vor –, dann brauchen wir jetzt dafür die landesrechtliche Grundlage. Der Gesetzentwurf setzt außerdem auf Entlastung und klare Verfahren. Die Förderverfahren sollen synchronisiert werden, das Landesamt für Gesundheit und Soziales wird als zuständige Behörde benannt, eine zuständige Stelle soll zukünftig bei der Suche nach einem geeigneten Hilfe- und Beratungsplatz, Schutzplatz unterstützen und koordinieren. Das ist besonders wichtig, wenn eine Frau aus Sicherheitsgründen nicht am bisherigen Aufenthaltsort bleiben kann oder wenn ein Schutzplatz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist. Damit entlasten wir die Einrichtungen, die heute oft unter großem Zeitdruck selbst nach freien Schutzplätzen suchen müssen, und wir verbessern die Chancen, dass betroffene Frauen und ihre Kinder schnell ein passendes Angebot finden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist ein Schutzgesetz, es ist ein Strukturgesetz und es ist ein Versprechen, ein Versprechen an Frauen und Kinder, die Gewalt erleben, ihr seid nicht allein, der Staat sieht euch und wir bauen Strukturen, die euch helfen, ein Versprechen an die Träger und Beschäftigten, eure Arbeit ist unverzichtbar, sie braucht Verlässlichkeit, Planungssicherheit und klare Rahmenbedingungen, und ein Versprechen an die Kommunen, wir gehen diesen Weg gemeinsam, abgestimmt und mit dem Ziel einer nachhaltigen Finanzierung. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sie ist eine Menschenrechtsverletzung, sie ist Ausdruck von Macht, Kontrolle und Ungleichheit, und sie verlangt eine klare staatliche Antwort. Mit diesem Gesetzentwurf geben wir eine solche Antwort. Ich bitte Sie deshalb um eine sachliche und konstruktive Beratung zu diesem Gesetz und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes notwendig, weil das Gewalthilfegesetz keine Ermächtigung der Länder zum Erlass von Rechtsverordnungen enthält. Deshalb heißt es auch Gewalthilfe-Ausführungsgesetz, mit dem die erforderliche Verordnungsermächtigung geschaffen wird. Das derzeitige Beratungs- und Hilfenetz umfasst 32 Einrichtungen, die flächendeckend auf 38 erweitert werden sollen. Das kostet viel Geld. Der Optimismus der Landesregierung, dass die in der Finanzplanung berücksichtigten Mittel zusammen mit Bundesmitteln und dem Anteil der Kommunen dafür ausreichen, dürfte auf wackligen Füßen stehen. Die Ministerin betont, dass der Anteil der Kommunen mit 1,8 Millionen nicht erhöht werden soll. Das beantwortet aber nicht die Frage, ob die Kommunen mit dieser Summe nicht bereits jetzt überfordert sind. Grund zur Kritik liefert das Gewalthilfegesetz mit der Einführung der geschlechtsspezifischen Gewalt als neue Kategorie neben der häuslichen Gewalt. Letztere deckt jede Gewalthandlung gegenüber einer Frau ab und reicht für die Frage von Schutz- und Beratungsmaßnahmen vollkommen aus. Die geschlechtsspezifische Gewalt wird mit zusätzlichen Merkmalen so definiert, dass sich die Gewalt gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist, oder eine Frau unverhältnismäßig stark betrifft. Das mag für das Strafrecht bedeutsam sein, ist hier aber ohne Belang und zudem auch schwer nachzuweisen und spielt für die Praxis hier überhaupt keine Rolle. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die mit dem Gesetz geforderte 24-stündige Ruf- und grundsätzliche Aufnahmebereitschaft dürfte eine große Herausforderung sein, auch wenn begrenzt Ausnahmen zulässig sein sollen. Erhebliche Bedenken bestehen auch gegen die vorgesehene, sehr ins Detail gehende Statistik. Die daraus erwachsenden Berichtspflichten sind enorm. Nach Bürokratieabbau sieht das jedenfalls nicht aus. Im Vorwort zu dem Gesetzentwurf wird zu Recht auf die hohe Dunkelziffer bei sexuellen und anderen Gewalthandlungen gegenüber Frauen hingewiesen. Die Dunkelziffer liegt weit über 90 Prozent. Mit anderen Worten, wir agieren hier auf der Oberfläche eines tiefen Sumpfes, ohne diesen auch nur im Geringsten trockenzulegen. Deshalb ist das Gewalthilfegesetz im Grunde eine Kapitulationserklärung, wenn wir von einem flächendeckenden Bedarf an Schutz- und Beratungsstellen für von Gewalt bedrohten oder geschädigten Frauen ausgehen und dabei noch die Dunkelziffer im Auge haben. An den Ursachen des Problems ändern wir damit nichts oder nur wenig. Nach den Erfahrungen aus der kürzlich zum Femizid geführten Debatte, wo seitens der Landesregierung und allen anderen Fraktionen mit keinem Wort erwähnt wurde, dass bei den Partnermorden in über zwei Drittel der Fälle die Täter aus dem Migrationsmilieu stammen, stellt sich auch für die Gewalthilfe die Frage, ob es auch hier eine gruppenbezogene Täterhäufung gibt. Das ist für die Bekämpfung der Ursachen extrem wichtig. Genauso wichtig ist es, wie sich die Dunkelziffer auf die Bevölkerungsgruppen verteilt. (Michael Noetzel, Die Linke: Schön davon ablenken, dass die Männer das Problem sind!) Auch darauf erwartet meine Fraktion eine klare Antwort. Es gibt also noch viele Fragen, zu denen es in der Ausschussberatung hoffentlich aussagekräftige Antworten geben wird. Des Weiteren wird noch meine Kollegin Federau zu dem Thema Stellung nehmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf beraten wir ein Vorhaben, das den Kernbereich staatlicher Verantwortung berührt, nämlich den Schutz von Menschen vor Gewalt. Wer Opfer häuslicher Gewalt oder geschlechtsspezifischer Gewalt wird, braucht schnelle Hilfe, verlässliche Ansprechpartner und im Notfall einen sicheren Ort. Für meine Fraktion steht außer Frage, der Staat hat die Pflicht, diesen Schutz zu gewährleisten, und deswegen begrüßen wir ausdrücklich, dass in Mecklenburg-Vorpommern die bundesrechtlichen Vorgaben nun in einem Ausführungsgesetz umgesetzt und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaft tragfähiges Hilfesystem geschaffen werden sollen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zahlen machen deutlich, dass Gewalt im häuslichen Umfeld und gegen Frauen kein Randphänomen ist. Hinter jeder Statistik stehen Menschen, Familien und oftmals Kinder, die Gewalt erleben oder miterleben müssen. Deshalb ist es richtig, dass bestehende Hilfsstrukturen gesichert und weiterentwickelt werden sollen. Es ist ebenso richtig, dass nach dem Bundesgesetz Schutz, Beratung, Prävention und Vernetzung künftig stärker miteinander verzahnt werden sollen. Positiv bewerten wir den Ansatz des Gesetzentwurfs, vorhandene Strukturen, so sie denn vorhanden sind, nicht zu ersetzen, sondern auf ihnen aufzubauen und diese weiterentwickeln zu wollen. Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits heute über engagierte Träger, Beratungsstellen, Interventionsstellen und Frauenschutzhäuser, wenn auch nicht in ausreichender Anzahl und oftmals unter großem persönlichen und ehrenamtlichen Einsatz. Dieses gewachsene, wenn auch weitmaschige Netz ist ein großer Wert, den wir erhalten und deutlich stärken müssen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ebenso unterstützen wir das Ziel, die regionale Versorgung besser zu planen und Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen. Gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern darf der Zugang zu Hilfe nicht vom Wohnort abhängen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, gleichzeitig sieht meine Fraktion bereits eine Reihe von Fragen, die im weiteren parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft werden müssen. Für dieses Verfahren ist ein ordnungsgemäßer Ablauf durch die rot-rote Landesregierung aber zum wiederholten Male leider nicht vorgesehen. Am Rande des vergangenen Landtages im Mai hat die Justizministerin die Obleute informiert, dass das Ausführungsgesetz wegen der bundesrechtlichen Vorgaben Anfang nächsten Jahres in Kraft treten muss und noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden muss. Dann wurde der Gesetzentwurf in einem Kabinettsbeschluss im Mai beschlossen und der Öffentlichkeit zum Thema „Umsetzung Gewalthilfegesetz“ durch die Justizministerin präsentiert. Erst danach haben die Abgeordneten im Rechtsausschuss den Gesetzentwurf erhalten, und, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute debattieren wir ihn erstmals hier und werden ihn später überweisen. Eine notwendige öffentliche Anhörung soll gleichzeitig mit der Auswertung in einer Sondersitzung des Rechtsausschusses bereits am 15. Juni stattfinden, damit der Gesetzentwurf, wie dargestellt, im Juli hier noch beraten werden kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das zugrundeliegende bundesgesetzliche Gewalthilfegesetz wurde im Februar 2025, also vor 16 Monaten bereits, verabschiedet. Der Freistaat Thüringen hat bereits im Jahr 2024 ein Chancengleichheitsfördergesetz verabschiedet, das den Rechtsausspruch daraus bereits normiert. Auch wenn die anderen Bundesländer noch in dem Erarbeitungsprozess sind, haben diese jedenfalls bis zum Ende diesen Jahres Zeit. Und deswegen hier auch noch mal die Kritik am Verfahren: Die Frage ist, was in den letzten 16 Monaten hier passiert ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich komme aber zurück auch noch zu inhaltlichen Anmerkungen: Die fachlichen Fragen, die im Verfahren jedenfalls noch zu stellen sind, betreffen erstens die Finanzierung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht offensichtlich davon aus, dass Bundesmittel, Landesmittel und die bisherige Beteiligung der Kommunen ausreichen werden, um die vorgesehenen Aufgaben ab 2027 zu erfüllen. Ob diese Annahme dauerhaft tragfähig ist, wird jedoch erst die praktische Umsetzung zeigen. Und wir als CDU-Fraktion werden sehr genau darauf achten, dass zusätzliche Verpflichtungen nicht schleichend auf die kommunale Ebene verlagert werden. Wir haben es bereits heute Morgen im Rahmen der Debatte zum Thema Kita diskutiert. Zum Zweiten betrifft das die tatsächliche Bedarfsermittlung. Der Gesetzentwurf sieht eine Entwicklungsplanung vor, die regelmäßig fortgeschrieben werden soll. Das ist grundsätzlich sinnvoll, entscheidend wird jedoch sein, dass die Planungen nicht am Schreibtisch entstehen, sondern sich an den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort orientieren. Und drittens die Bürokratie. Niemand will, dass Fachkräfte mehr Zeit mit Formularen als mit Menschen verbringen, deshalb muss genau geprüft werden, ob Dokumentationsstatistik und Anerkennungsverfahren wirklich auf das notwendige Maß begrenzt bleiben. Ein Hilfesystem wird nicht dadurch besser, dass immer neue Berichtspflichten geschaffen werden, es wird besser, wenn die Fachkräfte ausreichend Zeit zur Beratung, Begleitung und zum Schutz haben. Zugleich bleiben viele Fragen offen, die wir in den Ausschussberatungen und Anhörungen vertieft diskutieren müssten, aber aufgrund des beschriebenen Zeitplans leider kaum Zeit dafür haben werden, geschweige denn sie vernünftig auswerten können dann in den Fraktionen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der genannten Umstände wird unsere Fraktion den Prozess konstruktiv begleiten. Unser Ziel ist ein Gesetz, das nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern den betroffenen Menschen tatsächlich hilft. Denn am Ende entscheidet nicht die Zahl der Paragrafen über den Erfolg eines Gesetzes, sondern die Frage, ob Menschen in einer akuten Notlage schnell Schutz und Hilfe und neue Perspektiven erhalten. Deswegen werden wir trotz der kritischen Punkte zum Verfahren heute der Überweisung zustimmen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Robert Northoff. Dr. Robert Northoff , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wie bereits angesprochen, beraten wir heute das Ausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns zum Gewalthilfegesetz des Bundes. Das Thema sollten wir bitte nicht unterschätzen. Die Istanbul-Konvention, der bekannte völkerrechtliche Vertrag des Europarats, ordnet geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung ein, und ich glaube, das ist eine klare und eindeutige Benennung des Problems. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sind auch keine Randphänomene. Der Gesetzentwurf nennt unter Bezug auf Polizeiliche Kriminalstatistik über 5.000 Fälle häuslicher Gewalt im Jahre 2024, und die Betroffenen sind zu 70 Prozent, manchmal auch 80 Prozent weiblich. Das Bundesrecht setzt insofern auch den Rahmen. Ab dem 1. Januar müssen die Länder ein ausreichendes, niedrigschwelliges und bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sicherstellen. Der Rechtsanspruch entsteht ab dem Januar 2032, das Ausführungsgesetz sollte bereits jetzt vorher schon in dem Zusammenhang am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Gestatten Sie mir den kleinen Exkurs, weil ich in dem Bereich früher auch gearbeitet habe: Das ist eine wirklich anspruchsvolle und aufopfernde Arbeit von denjenigen, die in diesem Bereich arbeiten, und ich möchte allen, die dort arbeiten, danken, dass Sie sich dieses schwierigen Themas annehmen. Das ist wirklich aller Anerkennung wert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum macht ein Ausführungsgesetz Sinn? Das Gewalthilfegesetz des Bundes ist an entscheidenden Stellen bewusst offen formuliert. Es hat damit Gestaltungsspielraum, zugleich Risiko natürlich ist es auch dann, wenn jedes Land Begriffe wie „ausreichend“, „niedrigschwellig“, „fachlich“ oder „angemessen“ anders sozusagen ausfüllen muss. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt ausdrücklich eine möglichst einheitliche Auslegung, um unterschiedliche Schutzniveaus nicht zu verfestigen. Insofern finde ich es auch richtig, dass wir hier nicht einfach einen Erlass gemacht haben, sondern dass wir uns für ein Ausführungsgesetz entschieden haben, was damit auch ein gewisser Maßstab sein kann und als Vorlage auch für andere Länder dann dienen kann. Kernstück in diesem Zusammenhang ist eine Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung samt Finanzierungskonzept. MV ist da, wie wir hier schon gehört haben, in gewisser Weise anderen voraus. Wir können uns die ROSIS-Evaluation mit Handlungsempfehlungen zur Hand nehmen und unsere Überlegungen auch darauf stützen. Das wird hilfreich sein. Schauen wir auf den Iststand: 32 Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes, 9 Frauenschutzhäuser, 5 Interventionsstellen, 8 Beratungsstellen für Betroffene, weitere Beratungsstellen. Und insofern noch einmal mein herzlicher Dank an alle diejenigen, die dort arbeiten! Bis 2032 wird ein Ausbau auf 38 Einrichtungen skizziert. Es gibt dafür ein Finanzierungskonzept, und es gibt auch Vorschriften zur Bewilligung von Fördermitteln. Weiteres Thema, was hier kurz angesprochen worden ist, ist die Trägeranerkennung, eine ebenfalls nicht ganz unwichtige Aufgabe, über die also dann nachgedacht werden kann, auch die Einrichtung einer zuständigen Behörde, die zentral zunächst mal – oder auffangmäßig – zuständig ist. Wichtig, wir haben es auch gehört, Zuordnung zu Schutz- und Beratungsregionen. Ich darf das insbesondere auch als jemand, der aus Neubrandenburg kommt, sagen, ich finde es wunderbar, dass das hier jetzt aufgenommen worden ist. Bei anderen Gesetzen wünschte ich mir das manchmal auch, dass Sie wirklich regional alles im Blick haben und dafür sorgen, dass die Beratungsstellen über das ganze Land in den einzelnen Kreisen und Städten verteilt sind. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Gedanke, der eben auch den berühmten Sicherstellungsauftrag, den man in diesem Zusammenhang hat, dann also verstärkt regelt. Es gibt noch weitere Vorschriften, auf die ich hier nicht weiter eingehen will, zum Datenschutz und zur Anonymität. Hier wurde dann kritisch angemeldet, dass es natürlich noch weitere Aufgaben gibt. Das kann man hier nicht verschweigen, das stimmt natürlich. Das Ausführungsgesetz regelt vor allem den Rahmen, aber Personalgewinnung, Erreichbarkeit im Flächenland, Barrieren, Kooperationen, das sind weitere Dinge, die wir dann noch zukünftig auch regeln müssen, aber das muss man nicht unbedingt hier in dieses Gesetz hineinschreiben. Gestatten Sie mir vielleicht noch – um auch sozusagen einen anderen Schwerpunkt noch kurz einzufügen –, noch eine weitere Pointierung. Paragraf 4 verlangt auch Präventionsarbeit, und diese kann sich insbesondere auch an gewaltausübende Personen richten. Gestatten Sie mir den Hinweis auch deswegen, weil ich im Bereich der Männer, gegen Männergewalt über zehn Jahre lang Supervision gemacht habe. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir müssen uns also auch die Täterarbeit anschauen. Es ist immer besser, finde ich, ein Problem an der Wurzel zu bekämpfen und nicht nur an den Symptomen. Prävention und Intervention gehören zusammen, im Gewalthilfegesetz des Bundes ist das auch ausdrücklich so vorgesehen. Angebote, die sich an gewaltausübende Personen richten, sind als Präventionsmaßnahme im Gewalthilfegesetz benannt, Täterarbeit soll Bestandteil eines wirksamen Gesamtsystems sein. Auch der Deutsche Verein, den ich schon erwähnte, ordnet Täterarbeit ebenfalls als Teil der Gewalthilfe ein und empfiehlt, sie fest zu verankern. Wichtig ist, damit ich an dieser Stelle nicht missverstanden werde, Täterarbeit darf nie zu einer stillen Verantwortungsverschiebung führen, weg von der Gesellschaft, weg von den Tätern, hin zu den Betroffenen. Das darf sicher nicht passieren. Täterarbeit kann also nicht Therapie statt Konsequenz sein, sondern es muss sein, Arbeit an den Wurzeln des Problems, ein Baustein, um Gewalt zu beenden, Wiederholung zu verhindern und Betroffene dauerhaft zu schützen. Insofern ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass Paragraf 4 das Thema aufnimmt unseres jetzigen Ausführungsgesetzes und in Paragraf 9 die Bewilligung von Fördermitteln ermöglicht wird. Das ist ein wichtiger Schritt, wenngleich, ich gebe zu, die Formulierung als Kernförderung auch deutlich macht, dass wir uns im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bewegen, da ist der Rechtsanspruch manchmal diskutierbar. Es geht um Entwicklungsplanung und insofern wurden natürlich im Vorfeld auch einige klärende Gespräche geführt. Die Justizministerin hat insofern angedeutet, dass im Rahmen der zu erwartenden Bundesmittel Täterarbeit durchaus als Bestandteil dann auch der Präventionsarbeit mitgedacht, geplant und bei den Ressourcen dann also auch berücksichtigt werden soll. Allerdings, das haben wir schon angedeutet, braucht es dafür auch die Mitwirkung der Kommunen. Von denen haben wir bisher eine eher allgemeine Finanzierungsbeteiligung nach der Begründung des Gesetzentwurfes, das soll also auch weiter fortgeführt werden. Es bleibt insofern abzuwarten, und ich füge hinzu, und zu hoffen, dass die Täterarbeit auch als Aufgabe auf kommunaler Ebene erkannt und umgesetzt wird. Sehr geehrte Damen und Herren, Gewaltprävention ist ein weites Feld, ja, wir müssen da Schritt für Schritt vorgehen. Ich beantrage daher – und das ist eine kleine Änderung, die sich dann auch an das Präsidium kurz richtet –, ich beantrage daher im Namen der Koalition die Überweisung mit der Maßgabe, dass die Beratung, auch um den zeitlichen Rahmen noch in den Griff zu bekommen, insbesondere im Bereich Rechtsausschuss und Finanzausschuss durchgeführt wird und dass insofern der Innenausschuss hier rausgenommen wird. Es gäbe sonst Möglichkeiten, das zu erschweren. (Sebastian Ehlers, CDU: Das geht ja gar nicht.) Aber es … (Sebastian Ehlers, CDU: Sind doch Kommunen betroffen.) Bitte? (Sebastian Ehlers, CDU: Es sind die Kommunen betroffen, wir reden die ganze Zeit über Kommunen, also … – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es wird dazu am Montag, den 14., glaube ich, eine Anhörung geben, und ich kann mir vorstellen, dass, wenn dort also noch (Marc Reinhardt, CDU: Das ist verfassungswidrig.) gerade solche betroffenen Stellen gehört werden sollen. (Sebastian Ehlers, CDU: Da können die Kommunen ja gleich klagen.) Ich will das … Lassen, nein, Lassen Sie uns das einfach hören! Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir das mit abfangen können. (Sebastian Ehlers, CDU: Wenn Sie nicht in den Innenausschuss überweisen, wird nicht überwiesen.) Es geht um zeitliche, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Na, ist schon klar.) zeitlichen Zusammenfall von Veranstaltungen und deswegen habe ich das hier gerade nach Absprache insofern beantragt. Und ich glaube auch, dass es vernünftig ist, in diesem Zusammenhang das so zu tun. Dass die Überweisung kommen muss und dass sie richtig ist, ist, glaube ich, klar. Wir haben Schutz- und Beratungsangebote jetzt zu klären. Eine Klärung muss für die Pflicht ab 2027 jetzt gemacht werden. Wir brauchen damit auch die Steuerungsinstrumente und eine Datenbasis, auf die wir uns stützen können. Die haben wir also mit ROSIS grundsätzlich da, sodass wir diesbezüglich Entscheidungen treffen können. Ich kann also nur noch mal anbieten, dass wir vielleicht dann auch im Ältestenrat noch mal darüber sprechen, wie wir denn gerade mit der Beteiligung der Kommunen hier verfahren, (Horst Förster, AfD: Die sind am wichtigsten bei dem Ganzen, die Kommunen.) die aus meiner Sicht durchaus natürlich wichtig ist. Hm? (Horst Förster, AfD: Die sind am wichtigsten, die Kommunen.) Also es ist ja (Zuruf von Horst Förster, AfD) ein Landesausführungsgesetz, ist ja nun keine kommunale Regelung. Darüber könnte man natürlich auch noch, aber das ist hier ein Landesausführungsgesetz und das ist sozusagen der wesentliche Teil dazu. Aber wie gesagt, ich kann das nur anbieten, mehr kann ich an dieser Stelle nicht machen. Und insofern danke ich Ihnen erst mal für Ihr Verständnis und freue mich auch wie Sie auf dann entsprechende Anhörungen. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, jeden Tag erleben Kinder Angst, nicht irgendwo, sondern mitten unter uns. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und weil, und viel zu oft passiert danach eines, die Tür bleibt zu, kein Platz im Frauenhaus, zu wenig Beratung, zu lange Wege, zu wenig Personal. Allein das Frauenhaus in Schwerin muss jährlich rund 100 Frauen abweisen. Das ist nicht hinnehmbar. Die Fallzahlen bleiben hoch. Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 7.100 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene registriert. 87 Prozent der Betroffenen waren Frauen, mehr als 6.100 Kinder und Jugendliche waren mitbetroffen. Und wir wissen, das ist nur das Hellfeld. Studien zeigen, die Anzeigequote von weiblichen Betroffenen körperlicher Gewalt in Ex-Partnerschaften oder Partnerschaften liegt bei 2,7 Prozent. Deshalb ist klar, wir brauchen endlich ein verlässliches Gewalthilfesystem. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum stimmen wir auch der Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs selbstverständlich zu – und meine Fraktion geht davon aus, dass eben auch der Innenausschuss ein Ausschuss ist, in den dieser Gesetzentwurf überwiesen werden sollte –, denn Schutz vor Gewalt ist keine Nebensache. Es ist eine Frage von Menschenrechten, eine Frage von Sicherheit und eine Frage staatlicher Verantwortung. Aber genauso klar ist auch, die Zeit für dieses Gesetzgebungsverfahren ist viel zu knapp. Ein Gesetz dieser Tragweite verdient Sorgfalt. Es geht um Frauenhäuser, um Kinder, um Fachkräfte und um die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Trotzdem soll hier unter enormem Zeitdruck gearbeitet werden. Das kritisieren wir ausdrücklich, (Torsten Renz, CDU: Und dann noch den Innenausschuss streichen!) denn gute Gesetze entstehen nicht im Schnelldurchlauf. Zugleich sagen wir auch, Mecklenburg-Vorpommern darf nicht auf den Bund warten. Frauen und Kinder brauchen heute Schutz, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) nicht erst dann, wenn irgendwann Bundesmittel fließen. „Sichere Orte brauchen starke Begleitung – Fachkraft für Kinder und Jugendliche JETZT!“ hieß es auf der Kundgebung der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser in Mecklenburg am Montag. Das war hier vorm Schloss. Im Mittelpunkt der Aktion stand die Forderung nach einer verbindlichen Finanzierung von Kinder- und Jugendfachkräften in allen Frauenhäusern des Landes. Das Land muss selbst investieren, jetzt. Die Bundesmittel dürfen außerdem nicht dazu führen, dass Kommunen sich zurückziehen oder Zuschüsse ersetzen. Das wäre kein Fortschritt, das wäre ein Verschieben von Verantwortung. Wir brauchen echte zusätzliche Verbesserungen, mehr Plätze, mehr Personal, mehr Beratung, mehr Schutz. Denn die Realität ist doch, das bestehende Hilfenetz arbeitet längst an der Belastungsgrenze, die ROSIS-Evaluation hat genau das beschrieben: überlastete Fachkräfte, regionale Versorgungslücken, fehlende Koordination, zu wenig Kapazitäten. Darauf braucht es Antworten, die tragen. Und deshalb werden wir GRÜNEN trotz der knappen Fristen eigene Änderungen einbringen. Wir wollen verbindliche Standards, mehr Tempo beim Ausbau, eine verlässliche Finanzierung und echte Sicherheit für Frauen und Kinder im ganzen Land. Denn die Istanbul-Konvention ist kein unverbindlicher Wunschzettel, sie verpflichtet uns zum Handeln. Schutz muss erreichbar sein, barrierefrei, sofort verfügbar. Und genau daran werden wir dieses Gesetz messen, nicht an bunten Karten für das Jahr 2032, sondern daran, ob heute Nacht ein Platz frei ist, ob ein Kind sicher schlafen kann, ob eine Frau einen Ausweg findet. Frauen werden nicht erst 2032 Opfer von Gewalt, Kinder haben nicht erst 2032 Angst. Sie brauchen jetzt Schutz, und genau dafür setzen wir uns ein. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Frau Schmidt. Elke-Annette Schmidt , Die Linke: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt sind kein Randphänomen. Wir haben die Zahlen hier mehrfach gehört, ich will sie nicht noch einmal wiederholen. All das passiert mitten unter uns, in der Mitte der Gesellschaft und zieht sich durch alle Schichten. Und genau deshalb war es unser erklärtes Ziel als Linke in Regierungsverantwortung, wir müssen und wir werden das Beratungs- und Hilfenetz in Mecklenburg-Vorpommern langfristig absichern und ausbauen. In einem ersten Schritt haben wir die Evaluation der bestehenden Strukturen auf den Weg gebracht, um belastbare Erkenntnisse zu gewinnen und Handlungsbedarfe zu schärfen. Diese Evaluation ist es, die uns nunmehr in die Lage versetzt, als eines der ersten Bundesländer ein Ausführungsgesetz für das Bundesgewalthilfegesetz in das parlamentarische Verfahren zu bringen. Der Bund hat mit dem Gewalthilfegesetz einen historischen Schritt vollzogen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 14. Februar 2025 zugestimmt, auch mit den Stimmen unseres Landes. Und bereits am 28. Februar des gleichen Jahres ist das Gesetz in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Doch ein Bundesgesetz allein schafft noch keinen Schutzplatz. Es ersetzt keine Beratung, keine Krisenintervention und keine wohnortnahe Hilfe. Deshalb brauchen wir jetzt die landesrechtliche Umsetzung. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes hat unser Gleichstellungsministerium mit dem Umsetzungsprozess begonnen. Bereits im Frühjahr fanden erste Gespräche mit den Trägern der Beratungs- und Schutzstrukturen statt – also 25 –, in mehreren Sitzungen der Fokusgruppe wurden Bedarfe erörtert, Perspektiven entwickelt und fachliche Hinweise aufgenommen. Ebenso wichtig war die Einbindung der Kommunen. Seit Juli 2025 führt das Ministerium intensive Gespräche mit kommunalen Spitzenverbänden, Landräten sowie Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern. Denn klar ist, dieses Gesetz kann nur gemeinsam mit den Kommunen erfolgreich umgesetzt werden. Und das hat eben auch Zeit gebraucht – und deshalb sicherlich auch die etwas verzögerte Einbringung heute. Dank an dieser Stelle an unser Justizministerium, an die Landesbeauftragte für Gleichstellung mit der Leitstelle und alle weiteren Beteiligten, die hier um gemeinsame Lösungen ringen! Am 1. Januar 2027 sind wir als Länder gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Schutz sicherzustellen. Ab 2032 gilt dann der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Unser Land verfügt bereits heute über ein engagiertes und leistungsfähiges Hilfesystem. Ich will die Zahlen jetzt nicht noch mal nennen, die haben wir gehört. Aber wir wissen auch, der Bedarf wächst, die Anforderungen steigen und regionale Unterschiede bestehen weiterhin. Und genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung von Schutz- und Beratungsregionen. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt wird Teil einer klar definierten Versorgungsstruktur. Damit wird die regionale Vernetzung der Einrichtungen gestärkt, die Vermittlung freier Schutzplätze verbessert und wohnortnahe Unterstützung der Betroffenen ermöglicht. Und zugleich wird Prävention und Öffentlichkeitsarbeit gesetzlich verankert – mein Vorredner aus der Fraktion der SPD sprach davon –, denn Gewaltschutz beginnt nicht erst in der Krise, er beginnt mit Aufklärung, Sensibilisierung und frühzeitiger Hilfe. Hierzu zählen auch Angebote für Täter/-innen. Denn um Gewalt nachhaltig zu bekämpfen, müssen wir die Eskalation verhindern, bevor sie passiert, und Betroffene mutig aus dem Dunkelfeld holen. Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die verpflichtende Entwicklungsplanung. Diese Entwicklungsplanung bildet das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau des Hilfesystems und wird künftig alle fünf Jahre fortgeschrieben. Sie umfasst die Analyse bestehender Angebote, die Ermittlung regionaler Bedarfe, die Planung zusätzlicher Schutzplätze und die Sicherstellung einer angemessenen geografischen Verteilung. Damit wird erstmals eine verbindliche und langfristige Grundlage für die Weiterentwicklung des Schutz- und Beratungssystems geschaffen. Meine Damen und Herren, ein verlässliches Hilfesystem braucht auch eine verlässliche Finanzierung. Für unser Land steigen die Bundesmittel von zunächst rund 2 Millionen Euro im Jahr 2027 bis auf etwa 5,6 Millionen Euro im Jahr 2030. Gleichzeitig bleibt aber klar, die zentrale Finanzierungsverantwortung tragen weiterhin Land und Kommunen gemeinsam. Die Kommunen beteiligen sich auch künftig substanziell an der Finanzierung, sonst wird das ganze System nicht tragen. Ebenso leisten die Träger weiterhin Eigenanteile. Entscheidend ist jedoch, mit diesem Gesetz schaffen wir erstmals einen planbaren und dauerhaft tragfähigen Rahmen. Dabei setzen wir ausdrücklich auf Zusammenarbeit. Denn gute Lösungen entstehen nicht am Schreibtisch allein, sie entstehen im Dialog mit denen, die Verantwortung vor Ort tragen. Die kommunale Mitwirkung ist deshalb kein Nebenaspekt, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke) Meine, meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein Schlusspunkt, es ist ein Anfang. Mit dem Ausführungsgesetz schaffen wir die notwendigen rechtlichen Grundlagen. Die eigentliche Umsetzung beginnt danach, mit den Entwicklungsplanungen, mit dem schrittweisen Ausbau der Angebote und mit der Vorbereitung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung ab dem Jahr 2032. Das ist ein anspruchsvoller Weg, aber er ist ein notwendiger Weg, denn jede Frau, die Schutz sucht, muss ihn auch finden können, jedes Kind, das Gewalt erlebt hat, braucht Sicherheit und Unterstützung, und jeder Mensch in unserem Land muss wissen, Mecklenburg-Vorpommern lässt Betroffene nicht allein. Ich bitte Sie daher um eine konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs und um breite Unterstützung für ein starkes, verlässliches und zukunftsfestes Gewalthilfesystem. – Vielen Dank! Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Zu Ihrem Redebeitrag, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch eine Kurzintervention durch Herrn Förster vor. Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Schmidt! Zwei Punkte möchte ich ganz kurz ansprechen, die hier zu kurz kommen, die doch genannt werden müssen. Punkt eins ist, das betrifft auch den Bedarf, dass aus der Praxis ein Riesenproblem darin besteht, und das wissen Sie auch, dass viele Frauen, geschädigte Frauen, an denen Gewalt verübt wurde, in Anführungsstrichen „rückfällig“ wurden und man sie schlecht in den Häusern halten kann. Sie kehren meist wieder zu dem Täter zurück, das ist Punkt eins. Punkt zwei ist, dass hier ein ganz falscher Eindruck entsteht, als ob die Frauen flüchten müssen. Das Gewaltschutzgesetz liefert ganz klar, und das Zivilrecht auch parallel dazu, die Grundlage, dass nicht die Frau flüchten muss, sondern der Täter muss flüchten. Der Grundsatz – hier entsteht der Eindruck, als ob die Frau in der häuslichen Gewalt flüchten müsste in ein geschütztes Haus –, nein, die Regel muss sein, dass sie dort bleibt, wo sie mit den Kindern gut aufgehoben ist, wo sie hingehört, und dass der Täter flüchtet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist durchaus möglich. Und das ist die Zielordnung, der Täter fliegt raus. Wer schlägt, der fliegt, das ist ständiger Grundsatz auch an den Gerichten. Und das Gewaltschutzgesetz liefert die Grundlagen, ganz kurzfristig und klar hier zu entscheiden. Und das ist auch eine Frage für den Bedarf. Also die Orientierung, dass die Frau als Verletzte flüchten muss, ist grundsätzlich falsch. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Frau Abgeordnete, möchten Sie darauf erwidern? Elke-Annette Schmidt , Die Linke: Ja. Die erste Einlassung von Ihnen war ja, dass Frauen immer wieder zurückkehren zu den, also oftmals zurückkehren zu den Tätern. Ja, genau deshalb braucht es ja die Beratung und Unterstützung, damit das eben nicht mehr passiert, damit sie eben aufgeklärt werden über Dinge und damit sie Unterstützung bekommen, um sich auch in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und dass es eben nicht mehr stattfindet. Genau deshalb ist, brauchen wir dieses Beratungssystem so dringend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und die andere, die andere Einlassung. Warum? Ja, na sicherlich, das machen die Interventionsstellen ja auch, die Täter werden ja aus der Wohnung verwiesen. Aber in der fortlaufenden, in dem fortlaufenden Prozess ist es eben doch manchmal möglich und viel besser auch für die Betroffenen, dass sie ganz einfach das Umfeld wechseln, dass sie aus diesem Umfeld, in dem die Gewalt entsteht, ausbrechen, rauskommen, und dafür brauchen wir die Frauenhäuser. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sind leider keine Randphänomene. Und wenn Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 über 5.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert hat und zugleich klar ist, dass ein erheblicher Teil solcher Taten gar nicht angezeigt wird, dann besteht politischer Handlungsbedarf. Und deshalb ist das Ziel dieses Gesetzentwurfes richtig, Schutz, Beratung und Unterstützung müssen verlässlich erreichbar und fachlich gut aufgestellt sein, auch wenn der Entwurf hinreichend spät kommt für diese Legislatur. Aber wir sind daher konstruktiv und gucken, dass wir auch das noch schaffen im Endspurt. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Sehr gut!) Kleiner Verweis aber noch: Wir haben uns ja auch an anderer Stelle schon gerade mit dem Thema auseinandergesetzt, was Herr Förster gerade noch als Einwurf brachte, und zwar bei der Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Da haben wir das noch mal neu aufgenommen, insbesondere den Teil, dass halt Täter auch dann in der Situation kurzfristig verwiesen werden können, das die Polizei dann entsprechend ermächtigt, das heißt, wir sind im Sicherheitsbereich da ja auch schon durchaus tätig gewesen. Und das, denke ich, ist auch ein gutes und wichtiges Signal an der Stelle. Aus unserer Sicht gilt aber auch, ein Rechtsanspruch ist nur so stark wie seine praktische Umsetzung. Und entscheidend wird deshalb nicht die Überschrift dieses Gesetzes sein, sondern die Frage, ob am Ende wirklich genügend Plätze, ausreichend Personal, klare Zuständigkeiten und eine tragfähige Finanzierung vorhanden sind. Und es wäre natürlich einfacher gewesen, hätte man jetzt noch mehr Zeit gehabt, wenn das nicht so kurzfristig gewesen wäre, um das entsprechend durchzuarbeiten, aber gerade auch, um die offenen Fragen für alle Beteiligten ausführlich und vollständig zu klären. Der Überweisung stimmen wir dennoch zu. Wir werden sehen, was die Beratung uns dazu bringt. Und dann sehen wir uns ja in vier Wochen schon wieder, um das wahrscheinlich gänzlich über die Bühne zu bringen. Also viel Erfolg bei den Beratungen! (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Frau Federau. Petra Federau , AfD: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuallererst möchte ich sagen, dass ich mich freue, dass es endlich diesen Rechtsanspruch zum Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt geben soll. Wir haben soeben bereits viel über Zuständigkeitsverordnung, Finanzierungsfragen und Berichtspflichten gehört. Das ist alles wichtig, aber ich frage mich, warum sprechen wir eigentlich so selten über die Ursachen der zunehmenden Gewalt. Denn eines ist doch offensichtlich: Der massive Anstieg der Gewalt gegen Frauen ist nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Wenn wir heute über einen massiven, flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern, Beratungsstellen und Schutzangeboten sprechen müssen, dann doch deshalb, weil die Probleme in den vergangenen Jahren massiv zugenommen haben. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden 2024 mehr als 5.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Gleichzeitig wissen wir, dass die Dunkelziffer weit höher liegt. Bei sexuellen Übergriffen werden nach den vorliegenden Studien nur rund drei Prozent der Fälle angezeigt. Wir diskutieren hier also nur über die Spitze des Eisbergs. Umso wichtiger wäre es, endlich ehrlich über die Ursachen der massiven Zunahme zu sprechen, doch genau das verweigern die Landesregierung und Rot-Rot-Grün immer wieder. Wir haben das erst vor wenigen Wochen in der Debatte über Femizide erlebt. Statt über Täterstrukturen zu sprechen, wurde das Thema Migration vollständig ausgeblendet. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Weil es deutsche Männer sind.) Dabei sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache. Während Ausländer rund 14,8 Prozent der Bevölkerung stellen, liegt der Anteil an den nicht deutschen Tatverdächtigen bei Straftaten insgesamt bei über 41 Prozent. Bei häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt liegt der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger bei rund 36 beziehungsweise 37 Prozent. Das entspricht einer etwa zweieinhalb bis dreifachen Überrepräsentation gegenüber dem Bevölkerungsanteil. Meine Damen und Herren, Migration ist nicht die einzige Ursache von Gewalt gegen Frauen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) das behauptet auch niemand. Aber es ist ebenso falsch zu behaupten, die fehlgeleitete Migrationspolitik der vergangenen Jahre habe mit dieser Entwicklung nichts zu tun. Seit 2015 sind Millionen Menschen aus Kulturkreisen nach Deutschland gekommen, in denen Gleichberechtigung, Selbstbestimmung von Frauen und westliche Freiheitsrechte vielfach anders verstanden werden als bei uns. Wer Zwangsheirat, sogenannte Ehrengewalt, Ehrenmorde, Genitalverstümmelung oder die Kontrolle weiblicher Familienangehörige bekämpfen will, muss auch den Mut haben, diese kulturellen Hintergründe zu benennen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Probleme verschwinden eben nicht dadurch, dass man sie verschweigt, sondern ganz im Gegenteil, wer die Ursachen nicht bekämpft, sorgt dafür, dass die Folgen immer größer werden. Dann brauchen wir immer mehr Frauenhausplätze, immer mehr Beratungsstellen, immer mehr Personal und immer mehr Steuergeld. Und dann wäre dieses Gesetz am Ende nur eine Kapitulationserklärung, denn es organisiert dann nur noch den Umgang mit den Folgen, es beantwortet aber nicht die entscheidende Frage, wie verhindern wir, dass immer mehr Frauen überhaupt Opfer von Gewalt werden. Selbstverständlich sind Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzangebote unbedingt notwendig. Aber wer Gewalt gegen Frauen wirklich bekämpfen will, darf sich mit Symptombekämpfung nicht begnügen. Er muss den Mut haben, die Ursachen zu benennen und an der Wurzel zu bekämpfen. Und deshalb freuen wir uns auf eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist im Rahmen der Debatte ein alternativer Überweisungsvorschlag vorgenommen worden. Dieser ist mittlerweile durch den Antragsteller zurückgenommen worden. Das heißt, wir bleiben bei dem ursprünglichen Überweisungsvorschlag, der da lautet: Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/6580 zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen? – Herr Damm, ich habe jetzt nicht … Okay, alles klar! Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Erstellung eines jährlichen Klima- und Treibhausgasberichtes, Drucksache 8/253, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 8/6599. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6632 vor. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erstellung eines jährlichen Klima- und Treibhausgasberichtes – Drucksache 8/253 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/6599 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/6632 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Meine sehr geehrten Kollegen! Frau Präsidentin! Namens des federführenden Ausschusses berichte ich über die Beratungen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung einer jährlichen Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Antrag wurde unter der Drucksache 8/253 im Jahr 2022 an den Agrarausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Anliegen befasst und hierzu zunächst am 4. Mai 2022 ein Expertengespräch durchgeführt. Darüber hinaus wurde am 11. Juni 2025 eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durchgeführt, um die fachlichen, methodischen und organisatorischen Fragen einer regelmäßigen Treibhausgasberichterstattung vertieft zu erörtern. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, inwieweit eine jährliche und zeitnahe Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen des Landes geeignet ist, die Entwicklung der Emissionen transparenter darzustellen und die Bewertung klimapolitischer Maßnahmen zu unterstützen. Die Sachverständigen haben hierzu unterschiedliche Einschätzungen vertreten. Befürwortend wurde insbesondere hervorgehoben, dass eine regelmäßige Berichterstattung die Transparenz erhöhen, Entwicklungen frühzeitig sichtbar machen und politische Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten verbessern könne. Zudem wurde darauf verwiesen, dass ein aktuelles Monitoring dazu beitragen könne, Klimaschutzmaßnahmen besser nachzuvollziehen und deren Wirksamkeit zu bewerten. Gleichzeitig wurden von mehreren Sachverständigen methodische und praktische Herausforderungen angesprochen. Hierzu zählten insbesondere zeitliche Verzögerungen bei der Verfügbarkeit belastbarer Emissionsdaten, Unsicherheiten bei der Modellierung und Schätzung, Unterschiede zwischen den einzelnen Sektoren hinsichtlich der Datengrundlage sowie der zusätzliche personelle, organisatorische und finanzielle Aufwand einer jährlichen Berichterstattung. Zudem wurde die Frage erörtert, ob ein mit einer jährlichen Berichterstattung verbundener Nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu den hierfür erforderlichen Ressourcen steht. Im weiteren Verlauf der Ausschussberatungen brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag ein, mit dem einzelne Forderungen des ursprünglichen Antrags angepasst beziehungsweise konkretisiert werden sollten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach Abschluss der Beratungen hat der Ausschuss zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt. Dieser fand keine Mehrheit und wurde abgelehnt. In der anschließenden Abstimmung wurde auch der Antrag in seiner ursprünglichen Fassung mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag daher, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Vorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer Klimaschutz ernst nimmt, muss zuerst wissen, wo das Land steht – nicht ungefähr, nicht irgendwann, sondern nachvollziehbar, regelmäßig und öffentlich. Denn ohne belastbare Treibhausgasbilanz bleibt Klimapolitik ein Blindflug. Dann kann die Landesregierung viel erzählen über Ziele, Pfade und Maßnahmen, aber niemand kann sauber prüfen, sinken die Emissionen wirklich, in welchen Bereichen und reicht das Tempo. Genau darum geht es in unserem Antrag. Mecklenburg-Vorpommern braucht jedes Jahr eine landesspezifische Treibhausgasbilanz. Und diese Bilanz muss so veröffentlicht werden, dass sie politisch noch nutzbar ist, nicht vier Jahre später, wenn die Daten nur noch historische Dokumentationen sind. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anhörung im Ausschuss hat dazu ein klares Bild ergeben. Der bisherige Verzug ist nicht akzeptabel. Ein Abstand von höchstens zwei Jahren zwischen Berichtsjahr und endgültiger Veröffentlichung ist fachlich machbar und politisch notwendig. Wenn zeitnahe Schätzungen möglich sind, sollte das Land spätestens nach 15 Monaten eine vorläufige Fassung vorlegen. Deshalb trennen wir klar: Der jährliche Bericht soll die Zahlen liefern, Bewertungen, Maßnahmen, Monitoring und politische Einordnung gehören in einen gesonderten Klimabericht. Das ist sauberer, vergleichbarer und schneller. Damit ist auch das zentrale Gegenargument der Koalition beantwortet. Ja, ein Bericht macht Arbeit, aber der Vorschlag lautet eben nicht, jedes Jahr ein großes Gutachten mit umfangreicher politischer Analyse, vielen Sonderauswertungen und langer Kommentierung. Der jährliche Bericht kann deutlich schlanker sein: statistische Auswertungen, klare Tabellen, sektorale Darstellung, Veröffentlichung der Zahlen. Die ausführliche Analyse kann in größeren Abständen oder im Klimabericht erfolgen. Wer also sagt, ein jährlicher Bericht sei zu aufwendig, redet am eigentlichen Vorschlag vorbei. Andere Bundesländer schaffen diesen Rhythmus bereits, und nach der Anhörung wurde deutlich, Fachleute aus anderen Ländern haben Unterstützung angeboten. Man muss dieses Wissen nicht neu erfinden, man muss es nutzen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Problem ist deshalb nicht, dass jährliche Berichte unmöglich wären, das Problem ist, dass Mecklenburg-Vorpommern seine Abläufe bisher nicht ausreichend organisiert hat. Besonders deutlich wird das an einer Aussage der Landesregierung selbst. Der Energie- und Treibhausgasbericht 2023/24 für die Bilanzjahre 2021 und 22 ist offenbar bereits fertiggestellt. Dann ist ein Teil unserer Forderung erfüllt, der Bericht liegt vor. Dann darf er aber nicht in der Schublade bleiben. Wenn die Landesregierung sagt, dass der Bericht bereits da ist, muss sie ihn auch veröffentlichen. Klimadaten sind keine Verschlusssache der Landesregierung, sondern Entscheidungsgrundlage für Parlament, Kommunen, Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Unser Antrag betrifft den Kern guter Klimapolitik: verlässliche Daten, vergleichbare Methodik, klare Fristen, saubere Zuständigkeiten und eine Verwaltung, die organisatorisch so aufgestellt ist, dass Berichte nicht jahrelang liegen bleiben. Gute Klimapolitik braucht aktuelle Zahlen. Wer erst Jahre später berichtet, kann auch erst Jahre später nachsteuern. Und wer jedes Jahr neue Ziele ankündigt, muss auch jedes Jahr offenlegen, ob das Land diesen Zielen nähergekommen ist. Darum bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus. Minister Dr. Till Backhaus: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja heute schon einiges zum Klimaschutz und zu unserem Klimaschutzgesetz und den Maßnahmen gehört, und deswegen finde ich es schon noch mal bezeichnend, dass wir ja wissensbasierte Treibhausgasbilanzierung vorgelegt haben, und das haben wir im zweijährigen Abstand vorgesehen. Und ich finde es schon noch mal wirklich auch aus der Sicht der Überprüfung der Bewertung, das sagen im Übrigen ja auch die Fachleute, dass, wenn sie sich das in Ruhe anschauen, dass die Überprüfung der Treibhausgasemissionen im zweijährigen Abstand als ausreichend, erstens, angesehen werden, und zum anderen, um die Resultate der Emissionsminderungsbemühungen abzubilden, lässt im Übrigen es auch darstellen, dass genug Spielraum ist, um Maßnahmen zu ergreifen, um eine Zielverfehlung zu erkennen. Das Nutzen- und Aufwand-Verhältnis einer jährlichen Bilanzierung lässt sich insofern aus unserer Sicht nicht als sinnvoll abbilden. Und deswegen, glaube ich, ist es auch noch mal so wichtig, dass eine Verkürzung des Bilanzzyklus … Es müsste im Übrigen auch durch zusätzliches Personal untersetzt werden, die fachliche Ausrichtung des Bilanzierungsverfahrens. Und ich habe heute im Übrigen angedeutet, wir sind ja auch abhängig von anderen Unternehmen, die in diesem Land tätig sind, die hoffentlich Entscheidungen treffen, dass zum Beispiel das Steinkohlekraftwerk vielleicht früher vom Netz geht und das in unsere Bilanzen mit einfließt. (Zuruf von Hannes Damm, fraktionslos) Das muss man ja wenigstens länderübergreifend mal in Ruhe abstimmen können. Und deswegen halte ich es, noch mal, für richtig – auch andere Bundesländer haben damit begonnen, allerdings aufgrund der finanziellen und personellen Ausstattung und der im Übrigen auch Datenbereitstellungsabläufe dies dann auch im zweijährigen Rhythmus umzusetzen –, es ist daher aus unserer Sicht fachlich als auch finanziell sinnvoll, den zweijährigen Berichts- und Bilanzierungsrhythmus beizubehalten. Und selbstverständlich – das will ich hier auch noch mal sagen, was die Transparenz und die Informationen anbetrifft, das habe ich auch immer gesagt –, selbstverständlich bin ich gerne bereit, auch mit unserem Klimaverträglichkeitsgesetz Ihnen dann auch die Informationen regelmäßig zu geben und Sie darüber zu informieren und die Monitoringmaßnahmen, die im Bereich der Sektoren, der einzelnen Sektoren stattfinden, dann auch natürlich bekannt zu geben. Das bedeutet, dass derzeit aus unserer Sicht es richtig ist, dass die Erstellung der Bilanzen an die Statistischen Ämter stattzufinden haben, und im Übrigen auch – das will ich noch mal ausdrücklich sagen –, dass wir natürlich auch Auftragsvolumina haben von 40.000, zwischen 40.000 und 80.000 Euro, diese vielfältige Expertise dann auch Kosten ausmacht. Und die Treibhausgasbilanzierung ist komplex, und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind natürlich auch ständig mit anzuwenden. Das heißt im Umkehrschluss für mich und für unser Haus, die Beibehaltung des quellenbezogenen Ansatzes entspricht den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, wenn man es so will, des Klimaverträglichkeitsgesetzes. Die Übernahme der Treibhausgasbilanzierung stellt eine zusätzliche Aufgabe dar, und wir sind auf jeden Fall dafür, dass wir diese Daten sinnvoll erheben, (Beifall Horst Förster, AfD) wissenschaftlich fundiert, und sie dann auch zur Verfügung stellen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Stein. Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Wir machen es kurz und schmerzlos, wir haben es heute Morgen schon ausreichend diskutiert, ich wiederhole das noch mal: Wer Mecklenburg-Vorpommern wirklich stärken will, der sorgt für bezahlbare Energie, leistungsfähige Infrastruktur, starke Unternehmen und handlungsfähige Kommunen. Wer dagegen haltungsorientierten Klimaschutz zum obersten Maßstab nahezu aller politischen Entscheidungen erhebt, der riskiert eben diesen Wohlstand, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Entwicklung. (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Und genau aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Brillant! Brillant!) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Schlupp. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr wenig CO -Verbrauch. – 2 Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Beate Schlupp , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits im Januar 2020 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Erstellung eines jährlichen Klima- und Treibhausgasberichts gefordert. Seinerzeit hat meine Fraktion der Überweisung des Antrags zur Beratung in den federführenden Ausschuss zugestimmt. Wenn wir auch die Forderung des Antrags hinsichtlich einer soliden Datenbasis für Klimaschutzmaßnahmen unterstützen, sind wir jedoch der Auffassung, dass Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger oder Verwaltung nicht über Gebühr mit Berichtspflichten belastet werden dürfen, die weder durch europäische noch durch bundesrechtliche Vorgaben normiert sind. Von daher wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr gut!) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Dr. Trepsdorf. Dr. Daniel Trepsdorf , Die Linke: Ja, liebe Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, manchmal, ich weiß nicht, ich glaube, wir haben hier ein Kategorienfehler manchmal auch hier. Wenn ich, Herr Stein, wenn ich Sie höre, haltungsorientierte Klimapolitik – was soll das sein? Also ich meine, unsere Haltung ist (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) unsere, (Petra Federau, AfD: Das, was Sie machen.) unsere Haltung, (Thore Stein, AfD: Das, was Sie hier praktizieren.) unsere Haltung ist, dass wir darauf vertrauen, was die Wissenschaft uns rät. Und das ist die Haltung. Also ich würde mir eigentlich wünschen, dass auch Sie diese Haltung haben, ganz ehrlich! Dem vorliegenden Bericht und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt wird meine Fraktion zustimmen, denn die Beschlussempfehlung schafft Klarheit, und eine Frage, die für wirksame Klimapolitik entscheidend ist, nämlich, welche belastbaren Daten brauchen wir eigentlich, welche verlässliche Berichtsstruktur sorgt dafür, dass die Regelungen fachlich sinnvoll, organisatorisch leistbar und finanzierbar sowie als politisch wirksam umgesetzt werden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir brauchen dazu gar keine Daten mehr.) und genau daran misst meine Fraktion den Ansatz. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Der einzige Datensatz, der wichtig ist, ist das Wahlergebnis am 20. September.) Daran bemisst sich der Antrag der GRÜNEN auch, und daran scheitert er leider. Denn zunächst ist festzuhalten, Mecklenburg-Vorpommern steht beim Thema Klimaberichterstattung – Herr Minister hat es dankenswerterweise ausgeführt – eben nicht bei null. Im Ausschuss während des Expertengesprächs, während der öffentlichen Anhörung und während der Behandlung dieses Antrags wurde deutlich gemacht, dass die Entwicklung der CO -Emissionen seit 1990 2 erfasst und in Energie- und CO -Berichten dokumentiert 2 worden ist. Zudem wurden die Berichte in den vergangenen Jahren weiterentwickelt, sodass inzwischen neben den energiebedingten Emissionen auch weitere Treibhausgase in die Bilanzierung mit einfließen. Das Anliegen, Treibhausgasemissionen systematisch zu erfassen, ist also längst Teil des fachlichen Arbeitsprozesses. Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer: Der Antrag der GRÜNEN verlangt einen jährlichen Klima- und Treibhausbericht. Dieser Ansatz mag auf den ersten Blick plausibel klingen, überzeugt bei genauerer Betrachtung jedoch nicht, denn in der Beratung des Ausschusses, in der Anhörung, ist deutlich geworden, dass ein jährlicher Bericht mit erheblichem Aufwand verbunden ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ach nee?!) während der zusätzliche praktische Nutzen begrenzt bleibt. Das zuständige Ministerium hat klar dargelegt, dass ein zweijähriger Abstand ausreicht, um Entwicklungen zu bewerten und auf mögliche Zielverfehlungen zu reagieren. Aufwand und Nutzen stehen also in diesem Fall besser bei einer zweijährigen Berichterstattung in einem angemesseneren Verhältnis. Genau deshalb ist es richtig, dass wir im neuen Klimaverträglichkeitsgesetz einen solchen regelmäßigen Zweijahresrhythmus für Monitoring und Berichterstattung verankert haben. Unter uns gesagt, wir haben doch gerade als Checks and Balances davon gesprochen, dass insbesondere das Moor Centrum der Universität Greifswald intensiv Daten erhebt. Die stellen sich ja nicht alle zwei Jahre hin, sondern erheben kontinuierlich Daten, um in der Klimaberichterstattung auch nach vorn zu kommen. Damit gibt es bereits eine aktuelle gesetzliche Regelung, die das Anliegen der regelmäßigen Kontrolle aufgreift, zugleich aber – und das ist uns natürlich wichtig – praxistauglich bleibt, in sachgerechter Form also das regelt, was der GRÜNEN-Antrag in der Form übertreiben würde nach unserem Dafürhalten. Hinzu kommt, auch im Ausschussbericht wird deutlich, dass die bisherige Berichterstattung nicht einfach nur eine politische Wunschfrage ist, sondern an Datenverfügbarkeit, statistische Verfahren, personelle Ressourcen und Verwaltungsabläufe gebunden bleibt. Das ist uns in dem Fall wichtig. Für uns als Linksfraktion ist dabei klar, Klimaschutz braucht Kontrolle, Transparenz und Nachsteuerung, aber es braucht ebenso Verlässlichkeit und eine Konzentration auf das Wesentliche. Wer wirksame Klimapolitik will, darf Berichtspflichten nicht losgelöst von ihrer Umsetzbarkeit betrachten. Deshalb lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab und stimmen der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zu. Sie trägt der fachlichen Entwicklung Rechnung, und sie berücksichtigt die gesetzliche Neuregelung im Land, und sie setzt – das ist noch ein ganz wesentlicher Punkt – auf eine realistische, belastbare und verantwortliche Berichtsrhythmuserstattung. Das ist kein Weniger an Klimaschutz, sondern ein Mehr an Seriosität in der Klimapolitik. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Herr Böhringer. Noah Böhringer , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wie ich mitbekommen habe, sind scheinbar vielen die Veteranen wichtig, deswegen werde ich mich auch relativ kurzhalten. Klimaschutz, ja, gerade faktenorientierter Klimaschutz auf jeden Fall, da sind wir dabei. Wo wir nicht dabei sind, ist überflüssige Bürokratie, weil schauen wir uns den Antrag an, dann haben wir eine Berichterstattung, die jährlich sein sollte, was aus meiner Sicht auch viel zu schnell ist. Wie soll innerhalb eines Jahres gemessen werden, wie doll die Auswirkungen sind? Viele Prozesse verändern sich nicht innerhalb eines Jahres, sondern in einem längeren Zeitraum. Jährlich wäre viel zu kurz gedacht. Man müsste mindestens zwei bis fünf Jahre haben, damit man vernünftige Messergebnisse hat. Hinzu kommt, dass wir schon jetzt relativ viele verlässliche Daten auch gerade auf Bundesebene haben, die man nutzen könnte. Was man mal voranbringen sollte, ist, dass wir endlich mal die ganzen Daten, die vorherrschen, auch von verschiedenen Unternehmen oder Kleinstunternehmen haben, einfach mal in eine vernünftige digitale Datei packt, alles zusammenfügt und nicht jeder sein Klein-Klein macht, sondern dass wir eine vernünftige digitale Datenbank haben, auf die wir zugreifen können. Das wäre faktenorientiert, das wären keine Doppelstrukturen, das wäre vernünftig, und damit könnte man auch arbeiten. Also, bevor wir jetzt wieder das nächste Bürokratiemonster schaffen, lasst uns doch einfach mal dafür sorgen, dass wir die Daten, die wir haben, auch vernünftig nutzen, anstatt immer wieder das Rad neu zu erfinden! In diesem Sinne, wir lehnen den Antrag so, wie er jetzt da liegt, ab. Und das wars. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Beitz. Falko Beitz , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert in ihrem Antrag die Erstellung eines jährlichen Klima- und Treibhausgasberichts für Mecklenburg-Vorpommern. Transparenz über Emissionen und die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen ist sicherlich wichtig, und darüber besteht in diesem Haus sicherlich Einigkeit, zumindest wenn ich die demokratischen Fraktionen ansehe. (Horst Förster, AfD: Ach nee! Ach das schon wieder!) Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz haben wir heute Nachmittag ein umfassendes System für Monitoring, Berichterstattung und Zielkontrolle beschlossen. (Enrico Schult, AfD: Sie tönen ja ganz schön rum, Herr Beitz.) Damit schaffen wir genau die Strukturen, die für eine wirksame Klimapolitik notwendig sind. (Enrico Schult, AfD: Ob Sie noch mal mit von der Partie sind, da werden wir mal gucken, ne?!) Der Antrag der GRÜNEN ist deshalb in den wesentlichen Teilen überholt. Und weil schon mit Blick, als ich nach vorne gegangen bin, ich die Kommentare hörte, es sind aber ganz schön viele Zettel, würde ich es an dieser Stelle auch belassen, denn alles andere haben der Kollege Trepsdorf und der Minister bereits gesagt. Ich erspare Ihnen die Wiederholungen und beende an dieser Stelle meine Rede. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Damm. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Was kommt jetzt für eine Show? – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Weiß ich nicht.) Hannes Damm , fraktionslos: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die offiziellen Emissionsdaten unseres Landes sind aktuell vier Jahre alt. Sie reichen nur bis zum Jahr 2022, was man öffentlich verfügbar hat. Bliebe das so, wüssten Sie übrigens erst – Herr Beitz soll dies gesagt haben –, erst im Jahr 2050, ob Sie Ihr eigenes Klimaschutzgesetz eingehalten und die Treibhausgasneutralität Ende 2045 erreicht haben. Dabei liefert das Thünen-Institut die Zahlen ja bereits heute jährlich binnen drei Monaten nach Jahresende. Die Daten sind also da, sie werden nur nicht zu einem Bericht verarbeitet. Es ist kein Datenproblem, es ist auch kein Kostenproblem, ehrlich gesagt. Der Bericht kostet das Land etwa 0,001 Promille des Landeshaushalts, etwa 15.000 Euro pro Jahr. Und es ist auch kein fachliches Problem. In der Anhörung waren sich die Sachverständigen einig, das Öko-Institut, die Landesforschung, Institut Dummerstorf: Eine jährliche Berichterstattung ist machbar auf der bestehenden Datengrundlage ohne Mehraufwand für die Betriebe. Selbst bei externer Vergabe entstünden bei einer jährlichen statt zweijährlicher Erstellung laut Aussagen des beauftragten Unternehmens keine nennenswerten Mehraufwendungen. Andere Bundesländer veröffentlichen ihre Bilanzen längst jährlich in der Regel mit maximal einem Jahr Versatz. Das Einzige, was fehlt, ist also wie immer der politische Wille. Die Folge: Wer mit Daten von 2022 Klimapolitik macht, fliegt blind. Rund 18 Millionen Tonnen CO 2 pro Jahr emittieren wir, knapp 1.000 müssen wir nun jährlich einsparen, aber niemand weiß rechtzeitig, ob die ergriffenen Maßnahmen überhaupt wirken. Und immerhin sprechen wir da über 4.000 Millionen Tonnen CO , wo 2 keiner weiß, sind die jetzt eingespart worden oder nicht. Vier Jahre alte Daten, das ist also fast eine ganze Legislaturperiode, obwohl das Land gerade bei unseren größten Emissionsquellen – Mooren, Wäldern, Landwirtschaft und Verkehr – starke Hebel in der Hand hätte. Doch wer nicht sieht, der kann eben auch nicht lenken. Und ich bin froh, dass die SPD zumindest im Ausschuss noch bekräftigt hat, dass der zeitliche Verzug auf ein Jahr sinken müsste, jetzt mal dahingestellt, ob man alle zwei Jahre oder jedes Jahr einen Bericht erstattet, aber jedenfalls vier Jahre hinterher, das ist viel zu viel. Nicht dazu passt, dass Sie unseren Antrag nun heute vollständig ablehnen, dient doch die Ausschussbefassung eigentlich genau dafür, sich differenziert mit fachlichen Anträgen auseinanderzusetzen und den Teilen, für die man einen Konsens findet, auch im Plenum zuzustimmen. Das zeigt wieder mal, dass die Regierung nicht über ihren Schatten springen kann. Nach außen gilt, alles, was die Opposition vorschlägt, muss schlecht sein – basta! Wenn Sie denken, dass so eine Politik Ihnen hilft, dann sind Sie auf dem Holzweg. Unsere Bürger/-innen erwarten zu Recht mehr von unserer Landespolitik. Ein solcher Umgang bringt niemandem einen Wahlerfolg außer den Rechtsextremisten von der AfD. – Vielen Dank! Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich behalte mir bezogen auf Ihre letzte Äußerung noch mal eine Prüfung vor. Ich weiß nicht, ob ich, (Thore Stein, AfD: Er soll sich bitte an seinem Platz hinten festkleben.) ob ich alles, alles richtig verstanden habe. Das werden wir dann noch mal nachhören. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Agrarausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6599, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/253 abzulehnen. (Nikolaus Kramer, AfD: Jedes Mal kündigt sie an, das zu prüfen, und dann weist sie das als unparlamentarisch zurück.) Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Ich muss einmal die Abstimmung machen. Ich hatte bereits angekündigt, dass ich die Äußerungen überprüfen lasse. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/6632 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 8/6632 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6632 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie eines fraktionslosen Abgeordneten, im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Wer der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/6599 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Thore Stein, AfD: Entschuldigung, wir sind dafür gewesen, das haben wir jetzt verpennt.) Und die Enthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/6599 bei Zustimmung durch die Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Gruppe der FDP, Enthaltung durch eine fraktionslose Abgeordnete, Gegenstimmen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der AfD sowie eines Fraktionslosen, (Nikolaus Kramer, AfD: Nee, wir haben zugestimmt, Frau Präsidentin.) Zustimmung durch die Fraktion der AfD, Gegenstimmen durch den fraktionslosen Abgeordneten sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Enthaltungen durch eine fraktionslose Abgeordnete angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Gestaffelte Abschussprämie für den Waschbären einführen – Schutz der Artenvielfalt sicherstellen, Drucksache 8/6584. Antrag der Fraktion der AfD Gestaffelte Abschussprämie für den Waschbären einführen – Schutz der Artenvielfalt sicherstellen – Drucksache 8/6584 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD Herr Stein. (Der Abgeordnete Thore Stein wendet sich an das Präsidium.) Er will er zurückziehen? Nein? (Der Abgeordnete Thore Stein wendet sich an das Präsidium. – Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Jäger in Mecklenburg-Vorpommern! Der Waschbär war hier vor genau einem Jahr bereits einmal Thema, und zwar mit der gleichen ähnlichen Forderung so wie heute. Jetzt werden Sie sicherlich nach vorne kommen und werden sagen, ja, das haben wir damals, schon vor einem Jahr abgelehnt, was soll der Antrag hier heute erneut. Es ist ganz einfach, wir werden diesen Antrag so lange hier immer wiederkehrend einbringen, bis Sie sich hier im Land endlich bewegen und die Verpflichtungen, die das Land Mecklenburg-Vorpommern hat, sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene durch eine entsprechende EU-Vorgabe endlich umsetzen, denn – und das muss ich Ihnen, glaube ich, hier nicht erzählen – das, was wir aktuell in unserer Wildbahn haben, ist eine ökologische Zeitbombe, die insbesondere unsere Bodenbrüter und auch viele andere Singvogelarten, Reptilien et cetera massiv bedroht. Und das Land muss hier endlich dafür sorgen, dass die Verpflichtung, die invasive Art Waschbär auf ein Mindestmaß zurückzufahren durch eine intensive Bejagung, endlich umgesetzt werden kann. Und Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Backhaus, dass die Jagd auf den Waschbären alles andere als einfach ist. Es ist eine hochkomplexe Jagd, eine hoch zeitintensive Jagd. Und die ist nun mal gebunden an den Willen und vor allem die Motivation, hier auch tatkräftig und auch ständig und immer wiederkehrend nachzusetzen, um letztlich auch in Revieren … Und wir haben mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern in 90 Prozent der Reviere, Tendenz steigend, den Waschbären nachgewiesen. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern in dem Fall mal Spitzenreiter, allerdings eher mit einer, wie gesagt, traurigen Tatsache. Der Waschbär bedroht die hier zaghaft in den letzten Jahren auch mit sehr, sehr viel Steuergeld wieder hochgezogenen Bestände an Niederwild, insbesondere eben auch an Federwild. Und Sie wissen selber ganz genau, was es kostet, wenn man in der Landwirtschaft Maßnahmen umsetzt, um zum Beispiel einigen Bodenbrütern gewisse Brutfenster in Weizenschlägen zu ermöglichen et cetera, was die Anlage und Pflege von Hecken kostet. Also da setzen wir unendlich viel Geld ein, und am Ende ist das nichts anderes als ein großes kostenloses Buffet für den Waschbären, den wir nämlich nicht konsequenterweise bejagen. Und was lange Zeit der Fuchs war, nämlich als der erfolgreichste Prädator in unserer Wildbahn, bezogen auf das Niederwild, ist mittlerweile der Waschbär geworden. Der Waschbär hat den Rotfuchs hier abgelöst als vornehmlichste und dringlichste Jagdaufgabe im Bereich der Raubwildbejagung. Und das müssen wir und sollten wir als Land entsprechend unterstützen. Ich muss jetzt nicht zu den Details ausführen, Herr Minister Backhaus, Sie wissen ganz genau, worum es geht. Sie wissen auch genau, was zu tun ist. Wir müssen diese hoch intensive und hoch anstrengende Jagd auf den Waschbären finanziell motivierend vergüten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Jäger ihre massiven Aufwendungen, insbesondere zeitlicher Art – gar nicht mal das Material, es ist in dem Fall einfach die Zeit – vergütet bekommen, denn die Herausforderungen, hier wirklich nachhaltig die Bestände herunterzufahren, die sind nicht ohne. Und ich glaube, in dem Moment, wo wir hier einen finanziellen Anreiz schaffen, ist das von vielen Jägern dann vielleicht doch auch eher gewollt zu sagen, dass man in den eigenen Revieren noch mal tatkräftig nachsetzt, insbesondere, wenn es darum geht, eben die vielen Zufallsfälle noch zu steigern, indem man dann den Mehraufwand betreibt, um vielleicht auch noch die letzten Exemplare, die sich noch im Revier versteckt halten, auch noch zu bekommen. Und deswegen haben wir hier ergänzend zu unserem Antrag vom letzten Jahr eben eine gestaffelte Prämie zur Abstimmung gestellt, weil wir der Ansicht sind, dass insbesondere immer der letzte Fang im Revier der aufwendigste ist, und gerade der sollte dann dementsprechend am stärksten vergütet werden. Ich habe die Tage mit einem Jäger gesprochen, Revier circa 700 Hektar, ein bisschen Wasser, ein bisschen Schilf dabei, 80 Waschbären in einem Jagdjahr. Und da muss man sich auch keine Mühe mehr machen, irgendein Niederwild noch hochziehen zu wollen oder irgendwelche Bodenbrüter zu schützen oder Singvögel zu schützen, denn die werden von diesen Waschbären radikal weggefressen. Und daher gilt der Appell heute noch einmal an das Land, insbesondere jetzt endlich die Sonntagsreden sein zu lassen. Herr Minister Backhaus, immer wieder betonen Sie auf den Versammlungen der Jägerschaft, letztens erst wieder auf der Versammlung der Waldbesitzer, wie wichtig es ist, dass wir dieser Waschbärenproblematik Herr werden. Sie haben hier erneut einen Anlauf meiner Fraktion vorliegen mit einer ganz klar auch diesmal ausformulierten Möglichkeit, das finanziell darzustellen. Jetzt gilt es nur noch, die Maßnahmen umzusetzen. Und Sie müssen nicht unserem Antrag hier zustimmen, um uns zuzustimmen, aber Sie müssen unserem Niederwild helfen, Sie müssen unserer doch wirklich ökologischen Bedrohung, die dieses Land heimsucht, endlich Herr werden. Also stimmen Sie hier bitte zu und schreiten zur Tat! – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 38 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus. Minister Dr. Till Backhaus: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir jetzt auch in der nächsten Sitzung mit diesem Antrag rechnen dürfen, wird er auch nicht besser, wenn ich das so sagen darf. (Beifall Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD – Thore Stein, AfD: Was stört Sie denn?) Grundsätzlich möchte ich eines noch mal festhalten: Ja, ja, die Waschbärluntenprämie, vom Prinzip her haben Sie das ja von der Wildschweinpürzelprämie übernommen. (Thore Stein, AfD: War sehr erfolgreich.) Die Idee, ja, das war auch meine Idee, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) da bin ich auch belächelt worden ... (Beate Schlupp, CDU: Ja.) Na ja, ich kann mich entsinnen, dass sich die eine oder andere, die eine oder andere sich darüber (Beate Schlupp, CDU: Wo war es denn im Haushalt?) auch ein bisschen ausgelassen hat. (Beate Schlupp, CDU: Wo war es denn im Haushalt?) Und auf der anderen Seite will ich mal noch mal ganz eindeutig festhalten, dass die Pürzelprämie eine Erfolgsstory ist, im Übrigen auch die beiden Zäune, die wir gebaut haben, Wildschutzzäune, weil wir dadurch gesichert haben, dass wir bis heute keine Einträge aus anderen Gebieten gehabt haben. Das nehme ich mal als Erfolgsstory. (Horst Förster, AfD: Und jetzt der Waschbär.) So, und das Gleiche sehen wir in ähnlicher Weise bei den Waschbären. (Nikolaus Kramer, AfD: Hat der denn auch einen Pürzel?) Und ich will mal den Waidgenossinnen und -genossen – das geht bei mir runter wie Öl, ja –, will ich mal danken an dieser Stelle, denn sie sorgen für einen artenreichen und gesunden Wildbestand, und da dürfen wir uns wirklich mal ausdrücklich bei der Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern sehr herzlich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und, Herr Stein, das ist tatsächlich so, wir haben ja selber über die Landesforst – Herr Dr. Röhe, der Name wird Ihnen ja auch was sagen –, haben wir das Niederwildsymposium ja auf den Weg gebracht mit dem Ziel, tatsächlich Prädatoren und damit auch die Landschaft anzupassen mit dem Ziel, Niederwild und damit insbesondere vom Aussterben bedrohte Arten in Mecklenburg-Vorpommern wieder sesshaft zu machen. Und ich will auch festhalten, dass wir natürlich nach Quellen suchen. Die eine Quelle ist, dass wir im Übrigen ja die Fallen bezahlen und die Sender – ich hoffe, Sie wissen das –, und das ist sehr erfolgreich, weil wir damit im Übrigen auch die Möglichkeit haben, an die Jägerschaft eine Unterstützung zu geben. Ich werde die Zahlen auch gleich noch mal nennen. Und der andere Punkt ist, dass ich mich sehr darüber freue, dass der Landesjagdverband die Initiative gestartet hat mit der Jägerschaft, nämlich die Aufforderung ausdrücklich, sich der Sache anzunehmen und die Reduktion insbesondere bei den Waschbären vorzunehmen. Und wenn Sie das, was Sie angedeutet haben, Ihr Staffelungssystem, wenn wir tatsächlich um die 50 Euro bereitstellen sollten und müssen und möchten und können, dann würden wir insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern gut 1,3 Millionen Euro an Gesamtkosten haben. Denn – langsam –, denn eins ist auch klar, dass wir, was die Streckenzahlen anbetrifft, da kann man auch wirklich sich nur ausdrücklich bei der Jägerschaft in unserem Bundesland bedanken, dass wir ja stabil in den letzten Jahren – Sie haben das angedeutet –, im Vergleich zum Fuchs liegen wir deutlich über den Strecken und wir ja tatsächlich große, erhebliche Strecken haben, die über 20.000 Waschbären mittlerweile jährlich erlegen und damit auch ihren Beitrag leisten. Und deswegen ist für mich auch noch mal sehr wichtig, dass wir glauben, dass die Evolutionsbiologen recht haben, dass der Zenit im Übrigen, was die Gesamtpopulation betrifft, erreicht ist, und dass damit wir eine gewisse Anpassung haben und auf der anderen Seite wir auch in Mecklenburg-Vorpommern natürlich die invasiven Arten sehr im Blick haben und über die Prävention und das Management, die Einbringung und Ausbringung der invasiven Arten, auch dieses sehr genau analysieren. Und die Streckenzahlen – ich habe es ja schon angedeutet – 22/23 18.000, 24 beziehungsweise 25, 24/25 wir mit 25.737 Waschbären jetzt die Spitze erreicht haben. Und man geht davon aus, dass damit tatsächlich der Zenit jetzt auch erreicht ist. Auch für die nächsten Jahre glauben wir, dass wir die Instrumente, die wir … Neben einer solchen Art der Prämierung oder Unterstützung sollten wir aber auch bedenken, dass der Einsatz von Nachtsichtgeräten jetzt legitimiert ist und damit tatsächlich auch mehr Mittel für die Jagd aus der Jagdabgabe, was die Fallen und Fallenmelder und Sender anbetrifft. Wir haben allein im letzten Jahr 12.000 Euro bereitgestellt und in diesem Jahr sind bereits 15.000 Euro bewilligt worden. Und das, was Sie andeuten von einem Jäger, mit dem Sie gesprochen haben, nehme ich in gleicher Weise zur Kenntnis, dass diejenigen, die von uns die Fallen und auch die Sender bekommen haben, dass die dann sehr intensiv sich mit dem Thema auseinandersetzen. Und deswegen bleibe ich dabei – auch Sie waren, glaube ich, im Ausschuss dabei, als der Rechnungshof zur Schwarzwildpürzelprämie Stellung genommen hat und man dort gesagt hat, das ist eine teure Maßnahme gewesen, aber der Unterschied zum Waschbären ist ausdrücklich, das war hier eine solche prophylaktische Maßnahme –, von den Waschbären geht insofern ein anderes Risiko aus. Hier ging es ja um eine präventive Maßnahme, eine Seuche zu bekämpfen, die Afrikanische Schweinepest, und da haben wir beim Waschbären eine etwas andere Situation. Ich sage mal ausdrücklich, wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode erneut mit dem Thema befassen. Aber eines ist klar, wir unterstützen die Jägerschaft heute schon bei der Maßnahme der Reduktion. Und jeder, der sein Revier tatsächlich gut betreut, der wird auch versuchen, die Waschbären einigermaßen im Zaum zu halten. In dem Sinne gehe ich davon aus, dass wir mit diesem Antrag auch weiter verfahren werden. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um eine Minute überschritten. Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Schlupp. Beate Schlupp , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit dem eigentlichen Antrag auseinandersetze, muss ich noch mal mit einer Legende aufräumen. Ich bin natürlich zusammengezuckt. Was der Minister erfunden hat, ist sicherlich das Wort „Pürzelprämie“. Pürzelprämie wurde dann abgeleitet aus einer ursprünglich mal eingestellten Abschussprämie. Und wer dann nachgucken will, wer wann was getan hat, dann kann ich nur empfehlen, den damaligen Doppelhaushalt zu Rate zu ziehen. Der Entwurf der Landesregierung enthielt nämlich weder eine Pürzelprämie noch eine Abschussprämie. Rausgegangen aus dem Landtag mit Beschluss des Landtages und auf Antrag einer Fraktion oder damals einer Regierungskoalition, ist dann im Haushalt eingestellt worden, sind Mittel für eine Abschussprämie, die man dann großzügig als „Pürzelprämie“ bezeichnet hat. So viel zum Erfinden. Aber jetzt zum eigentlichen Antrag: Wir haben darüber debattiert und die Meinungen sind ausgetauscht. Sie haben jetzt etwas variiert in Ihrem Antrag, aber an unserer damals geäußerten Auffassung hat sich grundsätzlich nichts geändert. Die Situationsbeschreibung teilen wir, (Thore Stein, AfD: Ja.) wir sehen aber die Möglichkeit, um einzugreifen sowohl in der Fallenjagd zum Schutz der Bevölkerung, in der Aufklärung darüber, dass die Nahrungsverfügbarkeit für Waschbären in Siedlungen einzuschränken wäre, dass Menschen darüber informiert werden, wie sie ihr Eigentum besser schützen können, Anreize für die Jäger darin, dass man über den Umgang von Fallen anders nachdenkt, und auch innovative Ansätze wie die Einschränkung der Reproduktionsrate durch Verabreichung von Medikamenten als Maßnahme verfolgt. Was den Abschuss angeht, da gibt es dazu ja durchaus wissenschaftliche Erhebungen, die nachweisen, dass die Reproduktionsrate durch Abschuss nicht wesentlich eingeschränkt wird, weil die Tiere sich auch anpassen und dann höhere Reproduktionsraten auch nachschieben. Nichtsdestotrotz kann ich das verstehen, dass man mit einer Vielzahl von Ansätzen reingeht, um einem wirklichen Problem Herr zu werden, aber vor dem Hintergrund der Aussagen der Wissenschaft zu den angepassten Reproduktionsraten sage ich Ihnen ganz ehrlich, wenn wir im Landeshaushalt über Einnahmeüberschüsse reden würden, die unterzubringen wären, dann könnte ich mir vorstellen, über ein Modellprojekt die Auswirkungen einer Abschussprämie zu ermitteln, auch wenn ich dabei riskiere, dass die Reproduktionsraten dann bei den verbliebenen Waschbären erhöht werden. Aber so, wie derzeit auch die Finanzlage ist, und auch vor dem Hintergrund der Äußerungen des Landesrechnungshofes sehe ich im Moment die finanzielle Möglichkeit auch nicht in Abwägung von Kosten und Nutzen. Wie gesagt, man könnte es probieren, wenn das Geld zur Verfügung stünde, aber da wir hier doch über einen Haushalt reden, wo an jeder Stelle die Bettdecke zu eng ist, und vor dem Hintergrund, dass die Wissenschaft sagt, die Reproduktionsraten werden dann erhöht (Zuruf von Thore Stein, AfD) und es hätte kaum Auswirkungen auf den Bestand der Waschbären, sehe ich derzeit dafür keine Möglichkeiten, und meine Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Herr Bruhn. Dirk Bruhn , Die Linke: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute erneut einen Antrag der AfD zum Umgang mit den Waschbären in MV. Neu im vorliegenden Antrag sind vor allem die konkrete Ausgestaltung einer gestaffelten Abschussprämie sowie der Vorwurf, das Land habe nicht ausreichend gehandelt. Ich will zu Beginn klarstellen, ja, der Waschbär ist eine invasive Art, ja, seine Population hat sich deutlich entwickelt, und ja, es gibt regionale Probleme, insbesondere dort, wo sensible Arten betroffen sind. Diese Realität wird von niemandem bestritten, auch nicht von uns. Aber entscheidend ist doch die Frage: Welche Maßnahmen sind geeignet, tatsächlich wirksam, um nachhaltig auf diese Entwicklung zu reagieren? Der vorliegende Antrag setzt nahezu ausschließlich auf einen finanziellen Anreiz und auf eine gestaffelte Abschussprämie. Genau dieser Ansatz ist jedoch bereits in der vergangenen Debatte sehr deutlich in Zweifel gezogen worden. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Jagd den Bestand des Waschbären nicht substanziell reduzieren kann, sondern bestenfalls regulierend wirkt. Eine pauschale Ausweitung der Bejagung über monetäre Anreize ändert an dieser grundsätzlichen Grenze wenig. Vielmehr würde eine solche Prämie vor allem eines tun: zusätzliche Mittel binden, ohne einen entsprechenden gesicherten Effekt zu erzielen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Hinzu kommt, dass wir aus der jagdlichen Praxis wissen, dass die Bejagung des Waschbären ohnehin in erster Linie über die Fallenjagd erfolgt. Dies ist aufwendig, sie erfordert gezielte Maßnahmen in bestimmten Räumen, und sie lässt sich nicht beliebig durch einfache finanzielle Anreize skalieren. Genau deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass punktuelle, fachlich begleitende Maßnahmen in Schwerpunktgebieten deutlich sinnvoller sind als flächendeckende Prämienmodelle. Auch Minister Backhaus hat in der damaligen Debatte einen wichtigen Punkt hervorgehoben. Der Vergleich mit der sogenannten Pürzelprämie, auch für Schwarzwild, greift zu kurz. Dies war eine Maßnahme zur Abwehr erheblicher seuchenhygienischer Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest. Wir reden hier also über eine völlig andere Ausgangslage. Eine Übertragung dieses Instruments auf den Waschbären ist politisch wie fachlich nicht überzeugend begründet. Darüber hinaus dürfen wir nicht ausblenden, dass das Land bereits handelt. Es gibt Unterstützung für die Fallenjagd, es gibt Förderungen für entsprechende Technik, und es gibt die Möglichkeit, gezielt dort einzugreifen, wo Probleme tatsächlich auftreten. Das sind Maßnahmen, die praxisorientiert sind und die Wirkung entfalten können. Der vorliegende Antrag geht daran vorbei. Er suggeriert eine einfache Lösung für ein komplexes ökologisches Problem. Genau das ist aber nicht der Fall. Die Entwicklung von Wildtierpopulationen gerade bei anpassungsfähigen Arten wie Waschbären folgt eigenen Dynamiken. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Eine reine Abschussprämie führt nicht zu einer nachhaltigen Reduzierung. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Bereichen ebenso wie die fachlichen Einschätzungen, die hier vorgetragen wurden. Hinzu kommt die Haushaltsfrage. Wir stehen vor der Aufgabe, nur mit begrenzten Mitteln verantwortungsvoll umzugehen. Wenn zusätzlich Mittel eingesetzt werden, dann müssen sie dort eingesetzt werden, wo sie nachweislich den größten Nutzen für die Natur und den Artenschutz erhalten. Ein breit angelegtes Prämiensystem ohne gesicherte Wirksamkeit erfüllt diese Voraussetzungen auf keinen Fall. Wir wollen das Geld des Steuerzahlers nicht für wirkungslose Maßnahmen einsetzen. Dies gilt für Abschussprämien für andere störende Tiere wie Mink, Marder und Kegelrobbe, Rabenvögel, Wolf und Kormoran. Meine Damen und Herren, der Schutz der Artenvielfalt ist eine zentrale Aufgabe. Er verlangt differenzierte, fachlich fundierte und zielgerichtete Maßnahmen. Der Antrag der AfD wird diesem Anspruch nicht gerecht, er setzt auf pauschale Anreize statt auf wirksame Instrumente. Deshalb ist die Konsequenz, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja ein kleines Déjà-vu-Erlebnis mit diesem Antrag. Er ist nicht ein Jahr alt, sondern anderthalb Jahre alt, haben wir herausgefunden, vom November 2024, nach unseren, aber ... (Zuruf von Thore Stein, AfD) So, damals wie heute wird der Eindruck erweckt, als ließe sich das Artensterben in Mecklenburg-Vorpommern durch eine neue Abschussprämie für Waschbären wirksam bekämpfen, doch so einfach ist die Realität leider nicht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Zunächst einmal, ja, der Waschbär ist eine invasive Art, ja, seine Bestände haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, und ja, diese Entwicklung kann insbesondere lokal Herausforderungen für den Artenschutz mit sich bringen. Darüber müssen wir uns eigentlich nicht streiten. Streiten müssen wir uns aber über die Behauptung, der Waschbär sei eine der zentralen Ursachen für den Rückgang unserer heimischen Artenvielfalt. Diese Sichtweise ist sicherlich viel zu eindimensional, denn dafür gibt es schlicht keine wissenschaftliche Grundlage. Die größten Bedrohungen für Kiebitz, Bekassine, Rotbauchunke und viele andere Arten sind weiterhin der Verlust ihrer Lebensräume, die Entwässerung von Mooren und Feuchtgebieten, der Rückgang artenreichen Grünlands und die intensiven Landnutzungen und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – also viel vielfältiger die Angelegenheit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und all diese Ursachen, darüber ist im Antrag zumindest kein Wort zu lesen, dabei wissen wir gerade hier in Mecklenburg-Vorpommern mehr über den Waschbären als viele andere Bundesländer. Im Müritz-Nationalpark wurden über Jahre hinweg umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Dort erreichen Waschbären eine der höchsten Populationsdichten Europas. Das Ergebnis dieser Forschung ist bemerkenswert: Ein negativer Einfluss auf Bestände naturschutzfachlich relevanter Tierarten konnte nicht nachgewiesen werden. (Thore Stein, AfD: Na, eine sehr umstrittene Studie.) Meine Damen und Herren, das heißt nicht, dass es keine Probleme gibt, aber es heißt, dass die Realität deutlich komplexer ist, als die AfD sie hier darstellt. Noch problematischer wird es beim Lösungsvorschlag. Die AfD fordert eine gestaffelte Abschussprämie, erst 5 Euro, dann 10 Euro, dann 20 Euro und anschließend immer weiter steigend, nach oben offen. Das mag zunächst entschlossen klingen, tatsächlich bleibt aber völlig offen, ob diese Maßnahme überhaupt einen nennenswerten Effekt auf die Population hätte. Ich verweise auch auf meine Kollegin aus der CDU-Fraktion, Beate, die ja schon gesagt hat, dass sozusagen die Art auch damit reagiert, dass sie sozusagen fruchtbarer sogar wird. Trotz steigender Jagdstrecken wachsen die Bestände weiter. Warum? Weil Waschbären auf erhöhten Jagddruck mit biologischen Anpassungsmechanismen reagieren können. Werden Tiere entnommen, kommt es häufig zu einer früheren Geschlechtsreife und höheren Fortpflanzungsraten. Populationsverluste werden dadurch teilweise ausgeglichen. Mit anderen Worten: Mehr Abschüsse bedeuten eben nicht automatisch weniger Waschbären. Sie müssen deshalb klug gejagt werden, und das bedeutet, dass man auch andere sozusagen Maßnahmen (Thore Stein, AfD: Welche denn?) einführen kann. (Thore Stein, AfD: Ich höre immer nur, was nicht geht, aber keiner kommt auf die Idee zu sagen, wie man der Lage Herr wird.) Ja, Sie haben ja selbst mit dem Fuchs, Sie haben ja selbst mit dem Fuchs eine Sache gemacht, da wurden ja auch Köder, das sind medikamentöse Möglichkeiten, womit man auch Waschbären sozusagen also näher kommen kann in dieser Beziehung. (Horst Förster, AfD: Da reagiert er nicht drauf.) So, aber meine Zeit geht sonst auch noch zu Ende, ne?! Ist das so? Ja. (allgemeine Heiterkeit) Also, wir müssen eine Vielzahl von Maßnahmen, ne, eine medikamentöse Möglichkeit gibt es, es gibt Vergrämung, es gibt Fallenjagd, es gibt Barrieren. Es muss jedenfalls eine vielfältige Sache ... (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage. – Am Rednerpult leuchtet die rote Lampe.) Und das mit den … Ist es jetzt so weit? (Minister Dr. Till Backhaus: Schon lange. – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, los! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Also es ist ganz knapp, aber ich lasse jetzt eine Frage zu. (Der Abgeordnete Enrico Schult spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Nee, nee, ich habe also schon geleuchtet, da waren Sie noch nicht am Mikrofon. (allgemeine Heiterkeit – Nikolaus Kramer, AfD: Ach, Sie haben geleuchtet?!) Mit der Lampe, ja. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir leuchten alle hier heute. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Aber ich diskutiere das jetzt hier nicht, ne?! Also es war die Redezeit zu Ende, wie auch immer Sie das formulieren wollen, und von daher ist es nett, und wenn Sie weiter diskutieren, sehe ich es streng. So, bitte schön, Herr Schult! Enrico Schult , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Dr. Terpe, eine Nachfrage: Ich habe gehört, Ihre Fraktionskollegen oder Parteikollegen wollen in Hamburg die Nutrias sterilisieren lassen. Das ist eine Sache, die habe ich jetzt, weiß ich gar nicht, wie das vonstattengehen soll. (allgemeine Heiterkeit) Können Sie das vielleicht mal ausführen? Oder stellen Sie sich so etwas vielleicht auch für den Waschbären hier vor in Mecklenburg-Vorpommern? Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also was meine Kollegen in Hamburg, da müssen Sie bei denen nachfragen, da reicht Ihre Kurzintervention oder die Frage nicht aus. Aber es ist tatsächlich so, dass ich eine Passage der Ausführungen jetzt nicht gemacht habe wegen Zeitmangels. Also Waschbären können klug bejagt werden. Man entnimmt zum Beispiel nur Männchen und Jungtiere und lässt Weibchen alt werden, dann wird die Reproduktionsrate zum Beispiel sinken. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und man kann medikamentös eingreifen, das habe ich auch schon gesagt. Es gibt also eine Vielzahl von Möglichkeiten. Und wir halten diese exponentielle sozusagen Prämie, insbesondere weil Sie auch gar keine Kostenvoranschläge gemacht haben, für nicht das zielführende Element. Und deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schröder, Frau Dr. Schröder. Dr. Anna-Konstanze Schröder , SPD: Leiw Frau Präsidentin! Leiw Tauhürers! Und jährlich grüßt der Waschbär! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Murmeltier.) Die AfD reicht einen Antrag ein, wie wir ihn schon im Wesentlichen ja mal gehört haben und verhandelt haben. Da ist ganz viel Copy and Paste. Zwei neue Punkte, auf die will ich kurz eingehen. Ich habe – man kennt das ja aus diesen Zeitschriften, finde die zehn Fehler –, also ich habe quasi drei, sind neu. Also neu ist, dass der Landesregierung vorgeworfen wird, sie würde zu wenig tun. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist ja ein übliches Argument von hier rechts außen. Außerdem soll die Prämie gestaffelt steigen. Das wurde jetzt ausführlich diskutiert, und es wurden Vorschläge zur Finanzierung aufgeführt, auch das wurde ja hier schon viel diskutiert. Deswegen will ich das an dieser Stelle gar nicht weiter groß ausführen, sondern gleich zu des Pudels Kern kommen (Nikolaus Kramer, AfD: Oder zum Waschbären.) oder auch des Waschbären Abschussprämienantrags kommen, denn die AfD hat keine wirklich gute Idee zur Sache, außer, dass die Jägerschaft irgendwie Geld in Aussicht gestellt bekommt, über das sie doch eigentlich schon längst verfügt, denn die Landesjagdabgabe und wie die verteilt wird, obliegt ja der Jägerschaft. Da haben wir ja bei der letzten Landesjagdgesetznovelle auch drauf geachtet, dass die Jägerschaft da mitreden kann. Und das soll jetzt der Staat entscheiden, dass das für die Waschbären eingesetzt werden soll?! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Also ich finde, es ist doch, es gehört doch der Landesjägerschaft und obliegt ihr zu entscheiden, wohin diese Gelder kommen. Das sollte man nicht jetzt hier quasi ex cathedra allein aus dem Landtag entscheiden. Das haben wir ja gesetzlich schon anders organisiert. Und dazu kommt noch, der Staat sind doch wir alle, nicht nur die Regierung, nicht nur die Verwaltung, sondern alle Bürgerinnen und Bürger, alle Einwohnerinnen und Einwohner inklusive der Jägerinnen und Jäger, wegen mir auch inklusive der Jagdgäste, auch wenn sie vielleicht aus Ihrer Sicht aus dem Ausland kommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also frag nicht, was der Staat für dich tun kann, sondern was du für deinen Staat tun kannst! Das ist das Kernprinzip von Demokratie. Alle können mitreden, alle können mitentscheiden, alle haben Verantwortung für das Gemeinwesen. Und das ist so bequem, wenn man Verantwortung wegdelegiert und sagt, der Staat soll das schon alles für sie richten oder soll jemanden dafür bezahlen, und sich dann über die da oben aufregen. Aber besser ist es, sich selbst Gedanken zu machen und einzubringen. Ich finde auch, das ist auch ein Thema in der Jägerschaft – ich habe das gerade bei mir im Amt in der Jagdgenossenschaft erlebt –, wie viele Leute sich doch vom großen Bauern bequatschen lassen haben, um ihm eine Vollmacht zu geben, dass er sich um ihre Interessen kümmert. Aber so funktioniert das nicht. (Horst Förster, AfD: Was hat denn das mit dem Waschbären zu tun?) Man kann seine Stimme nicht weggeben, anstatt sich zu engagieren, man muss sich um, man muss auch dann mit den Konsequenzen leben, wenn man es den anderen abgibt. Und Sie sagen ja auch, der Staat soll alles regeln, und genau bei den Jagdsachen ist das eben nicht der Fall. (Thore Stein, AfD: Was hat das denn mit dem Waschbären zu tun? – Zuruf von Petra Federau, AfD) Darum, werte Jägerinnen und Jäger, euer Handwerk, euer Waidwerk kommt auch mit einer Verpflichtung für das Jagdrevier und das Jagdwesen einher. Das hat ja auch der Minister schon gesagt, so, wie es in der deutschen Waidgerechtigkeit festgehalten ist im Wortlaut beim Bundesjagdgesetz in Paragraf 1. Es geht darum, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen als besonderen Landesreichtum zu erhalten. Der Landesjagdverband – jetzt kommen wir mal zu den Akteuren – macht das längst, macht sich gemeinsam auf den Weg damit. Gerade in diesem Jahr, beim Neujahrsempfang der Jäger/-innen MV hat Heinz Gröning sehr dafür geworben, gemeinsam in Sachen Niederwildjagd und Raubwildjagd aktiv zu werden, sich aufzuschlauen. Er hat vermittelt, wie man mit kluger Bejagung innerhalb wirklich kurzer Zeit auch den Raubwildbestand in den Griff bekommen kann. Und er hat das auch schon erlebt in Schleswig-Holstein, wo er das erprobt hat. Das ist bei uns doch auch möglich. Warum soll so etwas nur im Westen gehen?! Also einige der anwesenden Jäger und Jägerinnen beim Neujahrsempfang haben sich bereit erklärt, da auch mitzumachen. Dazu kommt dann eben die Förderung von Fallenanschaffungen, auch das hat der Minister ja schon erzählt, über die Jagdabgabe. Und wer im ländlichen Raum lebt, der weiß doch, wer eine Falle hat und wo man sie sich ausborgen kann, und dann geht es um. Die scharfe Bejagung von Waschbären ist zu schaffen. Das liegt in der Verantwortung der Jägerschaft. Und soweit ich die Jägerschaft wahrnehme, lassen die sich nicht mit billigen Taschenspielertricks wie „Wenn ihr uns wählt, sorgen wir dafür, dass ihr dann Geld dafür bekommt für das, was ihr zu tun habt“ … (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) Also Verantwortung übernehmen die Jägerinnen und Jäger schon. Darum jetzt noch mal, weil plattdeutsche Wochen sind, noch mal so ein kleines Fazit von mir: De AfD, die schieten di an, dat de da oben tranen. Und wi von de SPD hebben dat nich nödig, uns bei de Jägers antaumicheln. In diesem Sinne, wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP der Abgeordnete Herr Böhringer. Noah Böhringer , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich dachte mir, Mensch, endlich mal ein Antrag, der sich mal gewaschen hat. Nee, Spaß beiseite! Als ich den Antrag gesehen habe, dachte ich mir, das kommt mir doch irgendwie bekannt vor, das ist doch eigentlich genauso ein Antrag, so ein ähnliches Thema, was wir als FDP in anderen Bundesländern schon mal aufgemacht haben und darüber debattiert haben. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und selbst uns ist aufgefallen, dass so, wie Sie das fordern, es einfach nicht geht und keine gute Idee ist. Also ganz ehrlich, so kann man nicht vorgehen. Um der Debatte noch ein bisschen was Neues beizubringen, es sind nicht nur die Bodenbrüter, die gefressen werden, sondern auch viele Amphibien wie Nattern, Schildkröten und Erdkröten. (Enrico Schult, AfD: Sind Sie Jäger?) Das sollte man vielleicht auch noch erwähnen. (Enrico Schult, AfD: Jäger?) Es sind also nicht nur (Enrico Schult, AfD: Sind Sie Jäger?) die niedlichen Tiere. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Sind Sie auch Jäger?) Nein, Herr Schult, ich bin kein Jäger, aber ich kenne Menschen, die Jäger sind. Glauben Sie mir das! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Genau, aber an dieser Stelle, was mir bei der Debatte komplett fehlt und auch in Ihrem Antrag noch komplett gar nicht erwähnt ist: Wie gehen wir eigentlich mit Ballungsräumen um? Sie sprechen über die Abschussprämie. Wie wollen Sie das denn in der Stadt machen? Läuft der Jäger dann durch die Stadt mit dem Gewehr und schießt das Tier ab? Also darüber sprechen Sie gar nicht. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Mit einer Falle!) Ja, eine Falle, eine Falle kann ich aber auch nicht überall aufstellen. Das ist zu kurz gedacht, was Sie da fordern. Und das, was Sie fordern, ist ganz einfach, ich mache ein simples Gießkannenprinzip, ich nehme Geld, werfe Geld auf das Problem und hoffe, dass das Problem auf einmal gelöst ist. So lösen wir keine Probleme. Probleme lösen wir mit richtigen Maßnahmen und nicht mit ideologischen Ideen, wo wir sagen, wir werfen jetzt mal Geld drauf. In diesem Sinne, wir stimmen dem Antrag auf jeden Fall nicht zu, weil er zu kurz gedacht ist. Und einfach nur Geld draufwerfen, löst keine Probleme. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Sandy van Baal. (Die Abgeordnete Sandy van Baal wendet sich an das Präsidium. – Schriftführer Michael Noetzel: Selbstverständlich, sofort!) Sandy van Baal , fraktionslos: Vielen Dank, Herr Kollege! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Waschbär stellt eine große Herausforderung dar, eine wachsende sogar. Bodenbrüter, Amphibien – es wurde hier schon genannt –, die zahlen nämlich den Preis. Als Jägerin und Naturschützerin sehe ich das vor Ort und nicht nur in Statistiken und auf dem Papier, was der Waschbär anrichtet, und zwar nicht nur in den ländlichen Bereichen von Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch in den urbanen Gebieten. Und die Jägerschaft im Land leistet unbezahlte Naturschutzarbeit, das tut sie gerne, auf eigene Kosten, das ist auch mit der Hegeverpflichtung verbunden. Und trotzdem reicht es noch nicht, um die Bestände wirksam kurzzuhalten. Die Population wächst zu schnell. Deshalb stimme ich dem Anreiz in diesem Antrag auch zu, denn das ist eine Aufgabe, die gelöst werden muss. Wenn ein zusätzlicher Anreiz hilft, den Druck zu erhöhen, dann sollten wir ihn auch nutzen. Über die Finanzierung, da können wir uns gerne streiten. Das mit der Jagdabgabe sehe ich auch ein bisschen kritisch, die ist ein bisschen hart umkämpft, auch überzeichnet, aber es gibt ja auch noch andere Mittel. Es gehört auf jeden Fall in den Landeshaushalt, in den Topf für invasive Arten meiner Meinung nach. Und ich finde es auch schön, dass diese Fallenjagd oder die Anschaffung unterstützt wird. Aber so eine Fallenjagd ist extrem zeitaufwendig, und nicht jeder Jäger im Land ist Rentner, der einmal am Tag diese Fallen überprüfen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da müssen halt auch alle mitmachen, die das abends nur machen. (Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus) Ich weiß, Herr Backhaus, Sie bezahlen den Sender, aber wir haben ja trotzdem die Verpflichtung einmal täglich, Sie kennen das doch viel besser noch als ich. Vor der Wahl wird hier aber nichts passieren. Deswegen mein klarer Appell und meine große Bitte an den kommenden Landtag: Nehmen Sie dieses Thema ernst! Setzen Sie sich gründlich damit auseinander, mit Finanzierung, mit der Landesjägerschaft! Das Problem wird uns sonst davonlaufen und wir kriegen es nicht mehr in den Griff. Ich habe noch ein paar Sekunden. Hier wurden diese Medikamente irgendwie erwähnt. Es gibt Forschungsvorhaben in den USA dazu, Pilotprojekte auch zur Bestandsregulierung vom Waschbären mit Medikamenten, ist aber noch nicht durch und noch nicht zugelassen in Deutschland. Und dann gibt es noch irgend so eins mit speziellen Ködern, aber die gelten als Gift, und das muss im Bundesrecht geklärt werden, weil Paragraf 19 Bundesjagdgesetz verbietet es noch. Deswegen ist das aktuell halt keine Lösung. Und gleichzeitig noch eine schnelle Einladung: Am 15. Juni in Güstrow findet der jagdpolitische Austausch statt. Wer sich da noch nicht angemeldet hat – herzlich willkommen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein. Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Machen wir es relativ kurz: Außer Ausflüchten war da jetzt relativ wenig dabei, was tatsächlich irgendwie dafür spricht, diesen Antrag jetzt heute hier nicht anzunehmen, aber es überrascht ja auch nicht wirklich. Herr Minister Backhaus, Sie haben den Antrag vielleicht nicht richtig gelesen. Ich habe hier nicht gefordert, dass wir eine Prämie von 50 Euro pro Waschbären fordern. Wir haben ein gestaffeltes System, um eben im unteren Bereich die große Masse der Waschbären erst mal sehr kosteneffizient und sehr kostengünstig wegzufangen. Und wenn wir also für die ersten zehn Waschbären im Revier lediglich 5 Euro pro Tier zahlen, dann sind das eben 50 Euro für die ersten zehn Waschbären. Und na ja, also, ich glaube nicht, dass jeder Jagdausübungsberechtigte im Schnitt mehr als 10/15/20 Waschbären fängt. Also die Kosten sind wirklich, sie sind, an sich muss man sagen, diese Kosten sind marginal, die wir da haben. Wir reden am Ende vielleicht über Kosten von 200.000/300.000 Euro. Und wenn Sie heute Abend nach Hause gehen, fragen Sie mal Ihren zuständigen Abteilungsleiter, ob er Ihnen mal raussuchen kann, wie viel Geld das Land in den letzten Jahren eben für den Niederwildschutz oder für die Bodenbrüter ausgegeben hat und ob dann vielleicht nicht eher die Prädatorenjagd eine effektivere Maßnahme in Bezug auf die Reichweite des Geldes ist. Ich nehme an, Sie werden zu dem gleichen Ergebnis kommen wie ich. Und letztlich hat es Frau van Baal eigentlich auf den Punkt gebracht, es geht hier nicht darum, ob eine Falle 200 oder 300 Euro kostet, die schafft man sich einmal an, die ist dann sehr vielseitig verwendbar, es geht letztlich einfach darum, dass wir einen immensen Zeitaufwand haben, und den wollen wir belohnen. Und das große Ziel, das ist ja eben dieser Anreiz dieser gestaffelten Prämie, muss es sein, dass wir einen enormen Anstieg des Anreizes setzen, dass eben auch der letzte Waschbär gefangen wird. Denn – das haben Sie ja hier richtig zumindest versucht als Argument vorzuschieben hinsichtlich der Reproduktionsrate, man nennt die übrigens r-Strategen, diese Tiere, die in der Lage sind, auf gewisse Drucksituationen mit einer unglaublich starken Reproduktion zu reagieren, die Wildschweine gehören übrigens auch dazu, trotzdem haben wir sie ja massiv bejagt mit einer Prämie – das Ziel muss eben sein, dass am Ende, ich sage es immer, besser der letzte Waschbär, der muss halt richtig viel Geld wert sein, das heißt, der letzte Waschbär, den wir dann irgendwie noch fangen im Land, der muss demjenigen, der ihn erlegt, richtig viel Geld einbringen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dass das funktioniert, hat letztlich die Menschheit auch schon gezeigt, denn es gibt unzählige Tierarten, die durch eine immense Bejagung letztlich ausgerottet worden sind, weil eben der Gewinn, den man mit dem letzten Tier erzielen konnte, dermaßen hoch war, dass eben auch der Aufwand, den man betrieben hat, exorbitant wurde. Letztlich dann meistens ging es schlecht aus für die Tierart. Sie werden ja sicherlich Beispiele zur Genüge kennen. Und auch beim Waschbären bin ich der festen Überzeugung, wenn der Wille da ist und auch letztlich dann auch der Anreiz da ist, dann werden wir es auch schaffen, dieser Problematik Herr zu werden. Herr Minister Backhaus, Sie haben gesagt, das Niveau ist erreicht, 25.000 Tiere, die Population wird nicht weiter anwachsen, sie wird stagnieren. Wir werden uns nächstes Jahr wahrscheinlich hier beide wiedersehen, dann können wir den Antrag noch mal debattieren und dann können Sie gerne erklären, warum es dann diesmal doch wieder nicht klappen wird. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Gleiche in Richtung der CDU: Wo ist Ihre Lösung? Auch Sie präsentieren hier keine Lösung. Sie lehnen den Antrag ab, obwohl Sie genau wissen, es ist der richtige Weg, es ist der einzige Weg, wie wir der Problematik Herr werden, alles andere wird nicht funktionieren. Daher freue ich mich auf die Debatte im kommenden Jahr. – Herzlichen Dank und schönen Abend noch! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/6584. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6584 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und einer fraktionslosen Abgeordneten, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Nationalen Veteranentag gemeinsam gestalten – Anerkennung für Veteraninnen und Veteranen stärken, Drucksache 8/6593. Antrag der Fraktion der CDU Nationalen Veteranentag gemeinsam gestalten – Anerkennung für Veteraninnen und Veteranen stärken – Drucksache 8/6593 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Enseleit. Sabine Enseleit , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn wir über Frieden, Freiheit und Sicherheit sprechen, dann müssen wir zwangsläufig auch über die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sprechen, über die mehr als zehn Millionen Frauen und Männer, die seit Gründung der Bundeswehr gedient haben, die sich für dieses Land eingesetzt haben, körperlich, psychisch, oft unter größten Belastungen. Ihnen gilt heute unser Antrag. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Einführung eines Nationalen Veteranentages wurde erstmals ein bundesweiter Rahmen geschaffen, um den Dienst dieser Menschen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Das war ein wichtiges und ein richtiges Signal. Nun kommt es darauf an, diesem Rahmen Leben einzuhauchen. Unser Land hat sich lange schwer damit getan, eine eigene Form der öffentlichen Anerkennung für Veteraninnen und Veteranen zu entwickeln. In Deutschland war der öffentliche Umgang mit Militär und Streitkräften über Jahrzehnte von großer Zurückhaltung geprägt. Diese Zurückhaltung hatte historische Gründe, und sie war angesichts unserer Geschichte auch nachvollziehbar. Aber sie hatte eben auch Konsequenzen. Viele Soldatinnen und Soldaten haben nach ihrem Dienst kaum öffentliche Wahrnehmung oder gesellschaftliche Anerkennung erfahren. Veteraninnen und Veteranen waren in Deutschland lange Zeit kaum sichtbar. Die Einführung des Nationalen Veteranentages, den wir am 15. Juni feiern dieses Jahr, war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Veteranenkultur in der deutschen Gesellschaft. Über viele Jahre haben aktive und ehemalige Soldatinnen und Soldaten sich für solch einen Tag starkgemacht. Jetzt muss dieser Tag in der Gesellschaft ankommen und aus der Gesellschaft mitgestaltet werden. Schauen wir auf das, was in den vergangenen Jahren bereits entstanden ist: Seit 2019 gibt es das Veteranenabzeichen der Bundeswehr. Inzwischen wurden über 130.000 davon vergeben. Seit Januar 2024 gibt es erstmals ein Veteranenbüro als zentrale Anlaufstelle. Und der erste Nationale Veteranentag im Jahr 2025 hat gezeigt, dass diese Anerkennung gewünscht und gebraucht wird. Allein zur zentralen Festveranstaltung am Berliner Reichstag kamen rund 10.000 Menschen. Bundesweit fanden über 120 Veranstaltungen statt. Dabei geht es beim Veteranentag ausdrücklich nicht um die Verherrlichung militärischer Gewalt oder um eine Militarisierung unserer Gesellschaft. Es geht vielmehr um eine demokratische Form der Anerkennung, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) denn eine demokratische Gesellschaft muss den Dienst ihrer Soldatinnen und Soldaten anerkennen, denn sie sind es, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen, im schlimmsten Fall mit ihrem Leben. Das können wir nicht hoch genug schätzen, und das hat nichts, aber auch gar nichts mit Militarismus zu tun. Die Frauen und Männer der Bundeswehr leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unser Land. Als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform übernehmen sie Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit Deutschlands. Sie leisten Dienst für unsere Demokratie, sie leisten Dienst für unser Gemeinwesen, und sie tun dies oft unter persönlichen Belastungen und Einschränkungen. Gerade die Auslandseinsätze der vergangenen Jahrzehnte haben vielen Soldatinnen und Soldaten viel abverlangt. Für manche bedeuten diese Einsätze prägende Erfahrungen, körperliche Verwundungen oder psychische Belastungen, die sie bis heute begleiten. Und dennoch wurde darüber in Deutschland lange Zeit nur wenig gesprochen, auch aufgrund der fehlenden Veteranenkultur in der Gesellschaft. Viele Menschen wissen kaum, welche persönlichen Belastungen mit Einsätzen, langen Abwesenheiten, häufigen Versetzungen oder der ständigen Bereitschaft verbunden sein können. Wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern die höchste Soldatendichte bundesweit. Es ist Zeit, dass wir diesen Menschen und ihrer Lebensrealität mehr Aufmerksamkeit schenken, denn Soldat sein bedeutet auch viele Entbehrungen, Abwesenheiten von der Familie, Versetzungen und damit besondere Herausforderungen für das Familienleben. Der diesjährige Veteranentag steht unter dem Motto „Veterans, Family & Friends“. Und ich finde, dieses Motto beschreibt sehr treffend, worum es bei der Etablierung einer Veteranenkultur auch geht, denn hinter vielen Soldatinnen und Soldaten stehen Menschen, die Belastungen mittragen, Rückhalt geben und selbst oftmals über Jahre hinweg große persönliche Verantwortung übernehmen. Familien, Partnerinnen und Partner, Kinder, Freunde, Angehörige – auch sie erleben Einsätze, Versetzungen, lange Abwesenheiten und Sorgen mit, auch sie tragen Belastungen mit, und oftmals geschieht das im Hintergrund und ohne große öffentliche Aufmerksamkeit. Deshalb richtet sich unser Antrag ausdrücklich nicht allein an Veteraninnen und Veteranen selbst, sondern auch an ihre Familien und Begleitpersonen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Veteranentag schafft deshalb auch Aufmerksamkeit für Lebensrealitäten, die im Alltag häufig wenig wahrgenommen werden, und er schafft Aufmerksamkeit für die sichtbar Verwundeten und die unsichtbar verwundeten Soldatinnen und Soldaten. In einer Gesellschaft ohne Veteranenkultur ist es für diese Menschen viel schwieriger, Hilfe zu erhalten. Auch das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Seit der Wiedervereinigung waren über 400.000 Deutsche für die Bundeswehr im Auslandseinsatz. Was viele von ihnen dort erlebt haben, kommt erst Monate oder Jahre später an die Oberfläche. Ein Trauma kann aus einem einzigen Moment entstehen oder aus einer langen Reihe von Belastungen, die sich aufschichten: Terroranschläge, kriegerische Auseinandersetzungen, das Wahrnehmen von Leid, gegen das man nichts ausrichten kann. Man schätzt, dass etwa drei Prozent aller Soldatinnen und Soldaten im Einsatz eine Posttraumatische Belastungsstörung erleiden beziehungsweise erlitten haben, aber nur die Hälfte davon überhaupt diagnostiziert wird. Das ist auch das Ergebnis einer Gesellschaft, die den Dienst ihrer Soldatinnen und Soldaten zu lange nicht sehen wollte. Wer gesellschaftlich unsichtbar ist, schweigt auch über seine Wunden. Die sicherheitspolitische Lage in Europa macht die militärische Aufrüstung notwendig, macht eine neue Form der Wehrpflicht wieder notwendig, sie macht aber auch mehr Unterstützungs- und Therapiemaßnahmen für die Soldatinnen und Soldaten notwendig. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Veteranentag ist kein Tag von Veteranen für Veteranen, sondern ein Tag von der Gesellschaft für die Veteranen, von Vereinen, von Einzelpersonen, von Unternehmen und eben auch von uns Landespolitikern. Ich möchte, dass wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern unseren Beitrag zur Verstetigung des Veteranentages und zur Etablierung einer Veteranenkultur leisten. Mecklenburg-Vorpommern wäre mit solch einer Geste nicht allein. Bayern hat Veteraninnen und Veteranen bereits zum ersten Nationalen Veteranentag 2025 freien Eintritt in die Schlösser und Seen des Landes gewährt. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und wie Sie in Ihrer Vorbereitung auf diesen Antrag sicherlich festgestellt haben, hat der Landtag von Schleswig-Holstein, bestehend aus SSW, FDP, SPD, GRÜNEN und CDU, im Mai einen ganz ähnlichen Antrag einstimmig angenommen. Das zeigt, dieses Anliegen verbindet. Es ist ein gesellschaftliches Signal, das aus der Mitte des Parlaments kommen sollte. Ich würde mir das auch hier wünschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Mit dem Angebot des freien Eintritts in die Museen des Landes am Veteranentag beziehungsweise dem Tag der Feierlichkeiten schaffen wir eine kleine Geste der Anerkennung, in der Hoffnung, dass sich andere Einrichtungen auf kommunaler Ebene oder privater Trägerschaft mit Angeboten anschließen. Öffentliche Anerkennung beginnt häufig mit diesen kleinen sichtbaren Gesten im Alltag. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eine Gesellschaft zeigt ihren Charakter nicht nur darin, wie sie über Frieden, Freiheit und Sicherheit spricht. Sie zeigt ihn auch darin, wie sie mit den Menschen umgeht, die Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit übernommen haben. Wir können nicht alle Wunden heilen. Wir können nicht alle Versäumnisse der Vergangenheit auf einmal nachholen. Aber wir können heute einen sichtbaren Schritt tun. Wir können zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern den Dienst seiner Veteraninnen und Veteranen anerkennt und dass diese Anerkennung nicht am Kasernentor endet, sondern in der Mitte unserer Gesellschaft beginnt. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, der Gruppe der FDP, Sandy van Baal, fraktionslos, und Thomas Diener, fraktionslos) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Ministerin für Wissenschaft, Europa, Bundes- und Europaangelegenheiten. Nee, hier ist das dann ein bisschen doppelt, aber egal. Sie haben das Wort, Frau Martin! Ministerin Bettina Martin: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten einen wertvollen Dienst für unser gesamtes Gemeinwesen. Sie sichern den Frieden und damit die Freiheit und die Demokratie in Deutschland. Wie gefährlich dieser Dienst ist, sieht man daran, dass in den vergangenen 34 Jahren 117 Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen ihr Leben verloren haben. Die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die unter posttraumatischen Belastungsstörungen leiden, geht in die Tausende. All diese Männer und Frauen verdienen unsere höchste Anerkennung, unseren Respekt und unseren Dank, und deshalb ist es auch richtig und gut, dass der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen hat, den 15. Juni als Nationalen Veteranentag auszurufen. Liebe Frau Enseleit, liebe Abgeordnete, ich glaube, da sind wir uns auch absolut einig und ich kann auch das nur unterstreichen, was Sie auch beschreibend zu den wertvollen Verdiensten der Soldatinnen und Soldaten gesagt haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und selbstverständlich ist es auch wichtig, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern diesen Tag würdig begehen. Im vergangenen Jahr, und Sie haben ja gesagt, es ist wichtig, dass der Landtag also auch einen eigenen Beitrag leistet, um diese Ehrung der Veteraninnen und Veteranen zu vollziehen, das hat der Landtag im vergangenen Jahr bereits getan, und zwar wie auch in diesem Jahr beim Tag der offenen Tür des Landtages, des Schlosses, wo die Bundestagspräs..., nicht die Bundestags-, die Landtagspräsidentin, also die erste Frau im Land, des Staates, den Veteraninnen und Veteranen, denen das Veteranenabzeichen verliehen hat und das auch gemeinsam mit dem Landeskommando begangen hat. Also es gibt und gab auch im vergangenen Jahr diese wirklich sehr, sehr würdige Veranstaltung. Und das war ein klares Zeichen des Landtages der Wertschätzung an die Veteraninnen und Veteranen. Diese Ehrung ist, glaube ich, gerade weil sie in diesem ja auch öffentlichen Rahmen, nämlich zum Tag der offenen Tür, wo auch die gesamte Gesellschaft ja eingeladen ist, hierher zu kommen, glaube ich, auch der richtige Rahmen für diese Ehrung und auch die richtige und angemessene Dimension für diesen ehrenvollen Dienst. Sie fordern jetzt in Ihrem Antrag einen freien Eintritt, an diesem Tag den Veteraneninnen und Veteranen einen freien Eintritt zu geben für Museen und Schlösser. Kann man machen, aber ich möchte einfach mal hier sagen, das müsste man miteinander besprechen, (Sebastian Ehlers, CDU: Haben wir ja hier.) wen meinen wir da eigentlich, wenn wir über Veteraninnen und Veteranen sprechen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist definiert.) Aber mir ist es einfach wichtig, mir ist es einfach wichtig, wir begehen diesen Tag in der gesamten Gesellschaft, das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern, mit den, Sie haben es ja selbst auch erwähnt, die Verbände, die Vereine, die Gesellschaft insgesamt, die Bundeswehr, also auch der Landtag insgesamt, eben diesen Tag sehr würdig. Und ich finde, wir sollten uns auch diese Würde erhalten, indem wir auch mal Danke sagen, auch an die Landtagsverwaltung, dass sie diesen Tag so würdig ausrichtet. Insofern bin ich auch sicher, dass in diesem Jahr der Landtag und dieser Tag auch im gesamten Land ehrend und würdig begangen wird. Insofern noch mal, ich habe allergrößten Respekt vor den Frauen und Männern, die als Soldatinnen oder als Soldaten ihre Gesundheit und ihr Leben für uns aufs Spiel setzen, um die Freiheit, den Frieden und die Demokratie Deutschlands zu verteidigen und damit auch unsere Freiheit. Sie verdienen unsere Anerkennung und sie verdienen es vor allem, dass ihre Leistung in der Öffentlichkeit angemessen gewürdigt und gesehen wird. So wird es in zwei Wochen, na ja, zehn Tagen, wird es so auch hier im Landtag erfolgen. Und ich glaube, wir sind alle eingeladen, (Nikolaus Kramer, AfD: Sie glauben?!) da auch die Würdigung mitzuerleben. Und ich bin mir auch sicher, dass überall bei uns in Mecklenburg-Vorpommern landauf, landab diese würdigenden Veranstaltungen stattfinden. (Nikolaus Kramer, AfD: Super!) Insofern, glaube ich, müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht diesen einen Tag jetzt hier beschließen, weil wir wirklich eine würdigere Dimension haben in der Ehrung der Veteraninnen und Veteranen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete, äh, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht bei dem Antrag der CDU um Wertschätzung von Veteranen der Bundeswehr. Das ist gut. Da stehen wir grundsätzlich an Ihrer Seite. Ob sich allerdings Veteranen von dem Motto des Veteranentages „Veterans, Family & Friends“ angesprochen fühlen, möchte ich bezweifeln. Vor allem bleibt offen, wer dazugehört. Wann ist man ein Veteran der Bundeswehr? Da es dazu keine verbindliche Regelung gibt, ist der Antrag schon aus diesem Grunde nicht wirklich umsetzbar. Als Veteran wurde lange Zeit eine Person verstanden, die beim Militär altgedient ist und sich in langer Dienstzeit bewährt hat. Meist ging es dabei auch um Kriegserfahrung. Für die Bundeswehr gibt es seit 2018 verschiedene Definitionen, die allesamt keine rechtliche Verbindlichkeit haben und keine Ansprüche begründen. Nach einem Tagesbefehl der ehemaligen Verteidigungsministerin von der Leyen aus 2018 ist Veteran jeder Soldat, der in der Bundeswehr dient oder gedient hat und ehrenhaft aus dem Militär ausgeschieden ist. Die Bundesregierung sah es nicht so breit und forderte im selben Jahr in einer Rahmenkonzeption zur Würdigung von Veteranen eine Mindestdienstzeit von zwei Jahren. Eine Arbeitsdefinition des Verteidigungsministeriums ist noch strenger und lautet, Veteran ist, wer als Soldat in Auslandseinsätzen der Bundeswehr oder im Rahmen von Bündnispflichten gedient hat. Hier kommen wir der Wahrheit und dem, um was es eigentlich geht, schon näher. Die Frage, wie eine Gesellschaft mit ihren Veteranen umgeht, stellt sich vor allem nach einem Krieg und heißt dann: Wie geht die Gesellschaft mit ihren Gefallenen und ihren Veteranen um? Und das eine ist nicht von dem anderen zu trennen. Und die Erfahrungen der Veteranen waren 1871, 1918 und 1945 sehr unterschiedlich. Und auch der Umgang mit den toten Soldaten war und ist bis heute sehr unterschiedlich. Dazu ein Satz von Charles de Gaulle: „Den Charakter eines Volkes erkennt man daran, wie es nach einem verlorenen Krieg mit seinen Soldaten umgeht.“ Ein Satz zum Nachdenken. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Meine Damen und Herren, noch haben wir Frieden und unsere Veteranen haben bis auf wenige Ausnahmen keine Kriegserfahrung. Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Veteranen und deren Familien und Freunden, also letztlich einer nicht eingrenzbaren Gruppe, am Veteranentag freien Eintritt zu Museen und sonstigen kulturellen Einrichtungen zu gewähren, denn das ist keine echte Wertschätzung. Wo fangen wir in Friedenszeiten an, wo hören wir auf, wenn wir auf die spezifische Belastung abstellen, die beispielsweise bei einem Polizisten meist oder oft sogar größer ist? Zudem wirkt die auf einen einzigen Tag begrenzte symbolhafte Zuwendung gekünstelt und täuscht eine Nähe vor, die ich bezweifle. Es ist kein Zufall, dass dieser Antrag jetzt kommt. Er kommt zu einer Zeit, wo die Propagandamaschinerie uns tagtäglich darauf einstimmt, kriegstüchtig zu werden, uns auf die Möglichkeit eines Krieges einzustellen. Die Berichterstattung über die Vorstellung des Pakts für den Bevölkerungsschutz vor zwei Wochen war ein Musterbeispiel dafür. Der Bürger soll Angst davor haben, dass Putin, der mit der Ukraine nicht fertig wird, bald in Deutschland einfällt und schon jetzt unsere Infrastruktur angreift. Dabei finden wir die einzig bisher identifizierten Täter der Anschläge auf unsere kritische Infrastruktur bei den Linksterroristen und beim ukrainischen Geheimdienst. Es passt auf die Schiene der Wiederbelebung der Wehrhaftigkeit und der Stärkung der Resilienz der Bevölkerung, das verschüttete Bild des tapferen Soldaten wieder auferstehen zu lassen, denn diejenigen, die sich auf einen Krieg einstellen wollen und eine Aufrüstungsspirale ungeheuren Ausmaßes in Gang gesetzt haben, wissen genau, wo nach zwei verlorenen Kriegen der Schwachpunkt für eine echte Kriegstauglichkeit liegt. Die Zahl der jungen Deutschen, die für dieses Land zu sterben bereit sind, ist überschaubar und mit Milliarden für Rüstungsausgaben auch nicht zu mehren. Und daran wird auch ein Veteranentag kaum etwas ändern. Ja, wir von der AfD teilen das grundsätzliche Anliegen des Antrags, den Soldaten der Bundeswehr mit Wertschätzung zu begegnen und damit auch die Wehrfähigkeit zu stärken, denn Soldat sein heißt im Ernstfall in letzter Konsequenz, sein Leben für unser Land einzusetzen. Darüber musste man sich lange Zeit keine Gedanken machen. Das ist nun vorbei. Ich will ausdrücklich sagen, dass mich die Ausführungen der Abgeordneten Enseleit durchaus beeindruckt haben, und ich denke, wir können dem grundsätzlich auch zustimmen. Es ist deshalb richtig und notwendig, das ganze Bild vom Soldaten und die soldatischen Tugenden, die hinter diesem Antrag stehen, aufzurufen und darüber zu reden. Tapferkeit, Kameradschaft, Füreinander-Einstehen, Hingabe – das sind Begriffe, die noch vor nicht allzu langer Zeit verächtlich beiseitegeschoben wurden und auch heute noch vielen schwer über die Lippen kommen. Aber dieser Geist lebt immer noch. Es ist der herrische, inquisitorische Ungeist, der dazu führte, das Bild des Altkanzlers Helmut Schmidt in Wehrmachtsuniform in der nach ihm benannten Bundeswehruniversität Hamburg abzuhängen und später mit der Erklärungstafel, dass er als junger Offizier durch NS-kritische Bemerkungen aufgefallen sei, wieder aufzuhängen. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Tatsächlich?!) Es ist dieser verkrampfte Geist, der die eigene Meinungsbildung lähmt, der zu jahrzehntelangen Diskussionen über die Umbenennung von nach Rommel benannten Kasernen führt und ausblenden will, dass die Tapferkeit von integren Wehrmachtsoldaten auch Vorbild für unsere Soldaten sein kann. Ich denke dabei unter Bezugnahme auf die Aussprache zur „Wilhelm Gustloff“ zum Beispiel an die Deutsche Marine, die bis zuletzt in aussichtsloser Lage alles gegeben hat, um noch Flüchtlinge über die Ostsee zu retten. Und dahinter stehen immer die Bilder einzelner tapferer Soldaten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir werden uns trotz der geäußerten Bedenken wegen der grundsätzlich positiven Ausrichtung des Antrags bei der Abstimmung enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke der Abgeordnete Herr Koplin. Torsten Koplin , Die Linke: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Enseleit, ich möchte gern einen markanten Satz aus Ihrer Rede aufgreifen, dass Sie gesagt haben, den Charakter einer Gesellschaft erkenne man auch daran, wie sie mit den Menschen umgeht, die für Frieden und Freiheit und Sicherheit eingestanden sind. Und ich finde, das ist in der Tat so, und ich komme auch mit Blick auf die CDU genau darauf noch mal zurück. Ein paar Worte will ich dennoch verlieren, weil das schüttelt einen innerlich: Wenn Herr Förster von der Tapferkeit von Wehrmachtssoldaten spricht, dann dreht sich bei mir, ehrlich gesagt, alles um (Horst Förster, AfD: Haben Sie keine Ahnung von.) und ich bin erinnert an die beeindruckende Ausstellung von Jan Philipp Reemtsma (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) „Die Deutsche Wehrmacht“, die mal gezeigt hat, (Enrico Schult, AfD: Die wurde wegen Fälschungen zurückgenommen. Wissen Sie das eigentlich?) was die „tapferen Wehrmachtssoldaten“ angerichtet haben, wie viel Gräuel sie zu verantworten haben. (Enrico Schult, AfD: Wissen Sie eigentlich, dass das wegen Fälschungen zurückgenommen wurde?) Und es ist bezeichnend, dass Sie das hier in dieses Thema miteinführen. (Horst Förster, AfD: Der hat von Geschichte keine Ahnung.) Aber das passt schon zueinander, weil das Thema gibt es her, dass wir ganz deutlich unterschiedliche Weltbilder, unterschiedliche Menschenbilder haben. Und für die Linksfraktion darf ich unbedingt sagen, (Nikolaus Kramer, AfD: Das ist natürlich heldenhafter, Menschen an der Grenze zu erschießen.) wir stellen überhaupt nicht infrage, (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.) im Gegenteil, es ist für uns ein ganz klarer Punkt zu sagen, Respekt all denjenigen gegenüber, die sich für Frieden, für die Freiheit und für die Sicherheit der Menschen in diesem Land und überhaupt auf dieser Welt einsetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir zollen ihnen Respekt und wir zollen auch denjenigen Respekt, die ihr familiäres Umfeld bilden, die ihnen Halt geben, und auch deren Freunden. Das steht außer Frage. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schult? Torsten Koplin , Die Linke: Das möchte ich nicht. Ich möchte jetzt erst mal im Zusammenhang ausführen. Nun habe ich überlegt, ob diese Antragstellung, die Sie haben, wohlmeinend aufgefasst, so eine Überlegung ist, was könnten wir tun, was wäre angemessen, was steht in unseren Möglichkeiten – das ist die positive Interpretation –, die andere könnte sein, na, da versucht sich die CDU-Fraktion an eine bestimmte Personengruppe in Anbetracht der herannahenden Wahlen (Sebastian Ehlers, CDU: Ho, ho, kommen Sie!) heranzu… (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Na gut! Also Sie lehnen das ab, Sie ... (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Jaja, Sie lehnen das ab. Und dann will ich Ihnen das Wohlmeinende unterstellen. Die Frage ist nur, Sie haben mit dem Antrag einen großen Anspruch verbunden, nämlich, Veteraninnen und Veteranen in die Gesellschaft hineinzuholen. Und das Konstrukt, das mit einem kostenfreien Museumsbesuch an einem Tag, und Sie haben nicht genau beschrieben – ich habe jetzt vorhin entnommen, wie Sie es meinen könnten –, Sie haben nicht genau beschrieben, ob Sie das für dieses Jahr oder für alle folgenden Jahre dann machen wollen. Da sind Sie im Unklaren, aber das ist auch nicht der Punkt, auf dem ich rumreiten will. Also das als ein Mittel zu nehmen, um diesen Respekt, den wir entgegenbringen, in die Gesellschaft hineinzuholen, dadurch zu dokumentieren, ist ein bisschen dünn. Es ist schon angesprochen worden, dass die Frage natürlich steht, wer sind denn die Veteraninnen und Veteranen, die gemeint sind. Die Definitionen sind vorhin von einem Vorredner genannt worden. Ich frage mich natürlich, warum nicht die Angehörigen der Nationalen Volksarmee, die auch mit Hingabe für Frieden und Sicherheit eingestanden haben. Die sind in keinen Krieg gezogen, und man kann differenzieren und sagen, da gibt es ja welche, (Zuruf von Horst Förster, AfD) die haben sich also so verhalten, dass sie diesen Titel nicht …, also unehrenhaft – es gab ja im Zuge des Einigungsvertrages, wer sich mit dem Einigungsvertrag beschäftigt, wird das sehen, diese entsprechenden Überprüfungen, das kann man machen –, ich halte es für eine Ungerechtigkeit, diejenigen, die mit ehrenwerten Motiven ihren Dienst geleistet haben damals in der NVA, nicht als Veteranen zu bezeichnen, sie auszugrenzen und sie schlechterzustellen und zu sagen, sie sind gedient in fremden Heeren. Das ist eine Ungerechtigkeit, die ist nicht in Ordnung. Und jetzt komme ich, weil ich nicht mehr allzu viel Zeit habe, zu dem, wie Sie es dann halten, zum Beispiel mit denen, die Traumatas haben, (Nikolaus Kramer, AfD: Traumata!) denjenigen, die seelische Lasten mit sich rumtragen. Das ist gut, dass Sie das angesprochen haben. Ich frage mich nur, was die CDU in dieser Hinsicht macht. Die CDU steht aktuell mit Frau Warken dafür, dass die psychotherapeutische Versorgung verschlechtert wird, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Budgets wieder ihre Versorgung durchführen sollen, was zu einer Verschlechterung der Lage beiträgt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und sie sollen noch weniger Geld bekommen. Das ist unglaubwürdig, und insofern, wir lehnen Ihren Antrag ab. (Sebastian Ehlers, CDU: Das sind aber schwache Argumente hier.) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult! Enrico Schult , AfD: Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Herr Kollege Koplin, Sie sprachen ja die Wehrmachtsausstellung an von Jan Philipp Reemtsma. Die hatten Sie geschaut, und deshalb haben Sie ja jetzt auch Bedenken hinsichtlich der Auszeichnung oder des Gedenkens an Wehrmachtssoldaten. Aber ist Ihnen bekannt, dass da massive Fehler aufgetreten sind, dass diese Ausstellung zurückgenommen werden musste, weil da Verbrechen dokumentiert wurden, die gar nicht von der Wehrmacht begangen sind, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Es gab aber eine zweite.) sondern beispielsweise von der Sowjetunion? Ist Ihnen das bekannt? Oder ich frage mich, ob Ihnen das bekannt ist, wenn Sie sich da auf diese Wehrmachtsausstellung beziehen, denn die wurde tatsächlich 1999 zurückgenommen wegen massiver Fälschungen und Fehler in dieser Ausstellung. (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Es gab aber eine zweite.) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten? (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) Torsten Koplin , Die Linke: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ist mir bekannt. Ich habe das ja auch miterlebt, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, Die Linke) die Auseinandersetzung um diese Ausstellung. Sie ist in der Tat zurückgezogen worden und korrigiert worden. Es gab eine zweite Ausstellung, die in keinerlei Zweifel stand. Die erste, es ist klar, Historiker setzen sich mit dem Thema auseinander, haben korrekte Darstellungen verlangt. Die sind dann auch realisiert worden. Und auf diese zweite Ausstellung, in Peenemünde zum Beispiel, auf die möchte ich mich beziehen und habe ich mich in meinem Redebeitrag bezogen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke – Elke-Annette Schmidt, Die Linke, und Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Sehr gut!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mich verwundert das natürlich nicht, dass es eine sehr kontroverse Diskussion gibt, aber ob wirklich die, sagen wir mal, moralisch-ethische Ernsthaftigkeit bei allen Redebeiträgen so hervorquillt, das finde ich so nicht. Ich möchte an den Anfang meiner Rede stellen, dass ich mich wundere, dass im Grunde auf den Kern gar nicht richtig eingegangen ist, nämlich der Kern unserer Streitkräfte ist, wir sind eine Parlamentsarmee. (Horst Förster, AfD: Glauben Sie nicht, dass das entscheidend ist! Die Leute verteidigen ihr Vaterland, das hat Stalin schon gelernt.) Das hat es vorher in der deutschen Geschichte nicht gegeben. Die erste Parlamentsarmee der Geschichte ist die britische, also ist Großbritannien gewesen. Und das ist des Pudels Kern, der entscheidende Fakt, dass unsere Streitkräfte in Deutschland demokratisch legitimiert sind und demokratisch auch verankert werden sollten in der Gesellschaft. Und das ist der wichtigste Punkt für mich. Es gibt ja Tage im Jahr in Deutschland, wo man aus der inneren Überzeugung heraus sozusagen Respekt zollt. Und ich weiß, dass ich da selbst auch einen Prozess durchgemacht habe, wo mit zunehmendem Lebensalter auch Erfahrungen angesammelt wurden. Es war für Bündnisgrüne sicherlich früher relativ undenkbar, dass sie sich sozusagen bei der Kriegsgräberfürsorge richtig eingesetzt haben, das war immer kontrovers. Ich habe das nicht gemacht, sondern ich habe mich eingesetzt, und es sind immer aus allen Parteien auch Leute dabei gewesen, die sich engagiert haben. Und das ist richtig, weil es eine ethische Norm sein muss einer Bürgerin/eines Bürgers eines demokratischen Staates. Das nur mal so, wie man selbst auch seine Erfahrungen macht und dann auch Respekt zollen kann an bestimmten Tagen. Und dazu gehört natürlich, der ist neu, der Veteranentag, das ist sicher, aber mit der Einbindung in diesen Gedanken der Parlamentsarmee völlig gerechtfertigt, dass man sich dort Gedanken macht, wie man das entsprechend würdigen kann. Die Ministerin hat gesagt, dass sozusagen im Rahmen des Tages der offenen Tür und so weiter die Medaillen da verliehen worden sind, also Anerkennung gezollt worden ist. Aber ich denke, da gibt es sozusagen eine Leerstelle, nämlich die, dass davon nicht alle Veteranen in gleicher Weise profitieren, und wir müssten ja alle Veteranen ansprechen. Deswegen kann ich dem Antrag von der CDU viel abgewinnen, dass man zum Beispiel so was wie Museen, es ist ja wirklich ein eingeschränktes, ne, aber dass man so was wie öffentliche Sammlungen, Museen, wozu wir ja auch die Möglichkeit haben, es gibt ja in den Kommunen Museen, die dann auch mal einen freien Eintritt an bestimmten Tagen oder so organisieren, und das kann man natürlich auch mit Veteranen machen. Was mich ehrlich gesagt ziemlich, nicht überrascht hat, aber was mich erheblich gestört hat, ist die schlierige Brühe, die Herr Förster hier angerührt hat. Aus so unterschwelligem „Putin muss man verstehen“, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) „die Ukraine ist schuld an bestimmten Sachen“, auch die Einordnung, die Einordnung der Armeen des angriffslustigen Deutschlands, des aggressiven Deutschlands im Ersten und Zweiten Weltkrieg (Torsten Koplin, Die Linke: Und 1871.) und im Übrigen auch im Krieg 1871 und 70, da ist es genauso gewesen, das sind Aggressionskriege gewesen. Und ich bin mir nicht zu schade, allen Gefallenen dann Respekt zu zollen. Aber dass man sozusagen das, was passiert ist in diesen Armeen, in diesem Zusammenhang eigentlich noch so nachträglich und so subkutan gutheißt und sozusagen vergleicht mit der demokratisch verankerten Parlamentsarmee, das finde ich schon ein ziemlich starkes Stück. Das muss ich schon mal sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle möchte ich mich trotzdem bedanken für die guten Gedanken, die insgesamt auch gekommen sind. Und wir werden – vielleicht zu Ihrem Erstaunen – dem CDU-Antrag zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha. Ralf Mucha , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion für die Einbringung dieses Antrages bedanken. Ebenso danke ich allen Vorrednerinnen und Vorrednern der demokratischen Fraktionen für die sachliche und respektvolle Debatte. Ich möchte das an dieser Stelle noch mal deutlich sagen, ich distanziere mich ganz klar von den Aussagen von Herrn Förster, die man so in keiner Weise stehen lassen kann. Das ist aber bei meinen Vorrednern auch deutlich zum Ausdruck gekommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Thore Stein, AfD) Wir mögen in diesem Haus unterschiedliche Auffassungen zu Fragen der Militär- und Sicherheitspolitik haben, das ist in einer Demokratie selbstverständlich, doch bei einem zentralen Punkt können wir uns einigen, und das hat mein Vorredner Herr Dr. Harald Terpe auch schon gesagt, die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Sie steht nicht im Dienst einer Regierung, sondern im Dienst unserer Demokratie. Sie erhält ihren Auftrag nicht von einzelnen politischen Akteuren, sondern von der gewählten Volksvertretung und damit letztlich von Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr bedarf der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Das Prinzip ist eine bewusste Lehre aus unserer Geschichte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es stellt sicher, dass militärische Gewalt stets demokratisch legitimiert und parlamentarisch kontrolliert wird. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Der brutale und völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die sicherheitspolitische Lage in Europa grundlegend verändert. Die „Zeitenwende“ ist keine politische Floskel, sondern Ausdruck einer Realität, die uns alle betrifft. Gerade in dieser Situation sind wir mehr denn je auf die Einsatzbereitschaft unserer Soldatinnen und Soldaten angewiesen. Sie leisten seit Jahrzehnten Herausragendes in internationalen Einsätzen weltweit, bei Friedensmissionen auf dem Balkan, bei der Bündnisverteidigung innerhalb der NATO und aktuell auch bei der Ausbildung ukrainischer Streitkräfte. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen, unsere Soldatinnen und Soldaten verteidigen Frieden, Freiheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP) Denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit, ohne Sicherheit gibt es keinen Wohlstand, ohne Sicherheit kann Demokratie nicht bestehen. Dafür verdienen die Angehörigen der Bundeswehr unseren Respekt, unsere Anerkennung und unseren aufrichtigen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung des Nationalen Veteranentages durch den Deutschen Bundestag ist deshalb ein wichtiges und richtiges Signal. Er macht sichtbar, was im Alltag oft unsichtbar bleibt: den Dienst von Menschen, die die Verantwortung für unsere Gemeinschaft übernehmen. Hinter der Uniform stehen keine abstrakten Berufsbezeichnungen, hinter der Uniform stehen Menschen. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es.) Es sind Frauen und Männer aus der Mitte unserer Gesellschaft. Es sind Mütter und Väter, Nachbarinnen und Nachbarn, Kolleginnen und Kollegen. Es ist die Verkäuferin im Supermarkt, der Trainer im Sportverein oder die Freundin aus dem Bekanntenkreis. Viele von ihnen haben über Jahre hinweg unserem Land gedient, manche unter schwierigen Bedingungen, manche unter Einsatz ihrer Gesundheit und einige sogar unter Einsatz ihres Lebens. Der Veteranentag schafft die notwendige Sichtbarkeit für diese Menschen. Er erinnert an die Verwundeten und Traumatisierten, er erinnert an die Gefallenen und er erinnert an all jene, die bereit waren, persönliche Risiken auf sich zu nehmen, damit andere in Frieden und Sicherheit leben können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Keine Auszeichnung, keine Medaille und kein Gedenktag können einen solchen Dienst vollständig aufwiegen, aber Anerkennung sichtbar zu machen, ist ein wichtiges Zeichen des Respekts. Deshalb unterstützen wir den Nationalen Veteranentag ausdrücklich. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ebenso begrüßen wir, dass Kommunen, Vereine, Verbände und die Zivilgesellschaft diesen Tag mit Leben füllen. Ob Gesprächsforen, Begegnungsveranstaltungen, Ausstellungen, Bildungsangebote oder Gedenkveranstaltungen, all dies kann dazu beitragen, die Verbindung zwischen Bundeswehr und Gesellschaft zu stärken. Darüber hinaus werden weitere Formate der Anerkennung diskutiert. Beflaggungen öffentlicher Gebäude, besondere Formen des Gedenkens für Gefallene oder Vergünstigungen für Veteraninnen und Veteranen, das sind legitime Vorschläge, über die weiterhin offen gesprochen werden sollte. Im Übrigen ist der Veteranentag – abgestimmt mit der Bundeswehr, hier bei uns mit dem Landeskommando – im Bühnenprogramm des Tags der offenen Tür im Landtag integriert, und wer aufmerksam das Programm des Tages der offenen Tür gelesen hat, der müsste darüber gestolpert sein. Unsere Landtagspräsidentin wird dort unter anderem, das ist auch schon erwähnt worden, Veteranenabzeichen überreichen. Der Nationale Veteranentag steht noch ganz am Anfang. Am 15. Juni dieses Jahres wird er erst zum zweiten Mal bundesweit begangen. Deshalb halten wir es für sinnvoll, zunächst Erfahrungen mit den bestehenden Maßnahmen zu sammeln und zu bewerten, welche Formate sich bewähren und welche zusätzlichen Schritte tatsächlich erforderlich sind. Anerkennung entsteht nicht allein durch gesetzliche Vorgaben oder symbolische Beschlüsse. Sie entsteht vor allem durch gesellschaftliche Wertschätzung und durch einen Veteranentag, der von den Menschen vor Ort getragen wird. Aus diesem Grund und einer mangelnden Deckungsquelle sehen wir derzeit keinen Bedarf für die im Antrag geforderten weitergehenden Festlegungen und werden dem Antrag der CDU-Fraktion nicht zustimmen. An unserem Respekt gegenüber den Veteraninnen und Veteranen unseres Landes ändert das jedoch nichts. Ihnen gilt unser Dank und unsere Anerkennung und unsere Wertschätzung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Frau Kollegin Enseleit, vielen Dank für die würdige Einbringung zu diesem Thema und vielen Dank an die CDU-Fraktion, dass Sie dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben, denn ich denke, es ist wichtig, das hier zu debattieren, über das Thema zu sprechen. Und wie gerade auch schon gesagt wurde, 2026 findet ja auch erst der zweite Veteranentag statt. Und wir brauchen diese Debatten, um dieses Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, diese Würdigung in die Öffentlichkeit zu bringen und die Wertschätzung gegenüber unseren Soldatinnen und Soldaten auszudrücken. Und wir sagen das so vor uns her, die Soldaten übernehmen Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit. Was bedeutet das? Herr Förster stellt hier sogar in Abrede, wofür kämpfen denn die Soldaten dann im Zweifel. Und ich möchte Ihnen ganz ehrlich sagen, auf meiner Entlassungsurkunde steht drauf, dass ich jederzeit noch wieder eingezogen werden kann. Auf meiner Entlassungsurkunde steht eine ehrenhafte Entlassung drauf. Und ich würde auch jederzeit wieder in den Dienst treten, wenn es die Lage erfordert, denn ich habe eine Motivation, dieses zu tun, eine Motivation, nicht, mein Vaterland zu schützen, wie Herr Förster das sagt, ich habe eine Motivation, mein Zuhause, meine Familie und meine Freunde zu schützen. Wir haben hier etwas, (Nikolaus Kramer, AfD: Aber da gehört doch das Vaterland dazu.) wir haben hier etwas zu verteidigen. Und auch wenn ich das politische Klima in diesem Lande durchaus kritisch sehe und nicht mit allen politischen Entscheidungen einverstanden bin, so gibt es etwas zu verteidigen, und viele Soldatinnen und Soldaten tun das auch genau aus diesem Grund. Sie sind in Einsätzen im Kosovo gewesen, in Afghanistan, in Mali. Und wenn ich mit Freunden spreche, die in solchen Einsätzen waren, dann kommen die nicht ohne irgendwas zurück. Da ist mentaler Ballast, den sie aufarbeiten müssen. Das sind Verhaltensmuster, Anspannung, Aufmerksamkeit, die einfach aufgrund der Einsätze nicht anders möglich sind, und das nimmt jeder mit nach Hause. Sie sind im Einsatz für uns, für die Sicherheit, und deswegen ist es gut und richtig, dass wir darüber diskutieren und das in die öffentliche Debatte stellen. Es ist der Veteranentag ein Tag, wie Frau Enseleit schon gesagt hat, der ist nicht von Veteranen für Veteranen, nicht von Soldaten für Soldaten, sondern von uns als Zivilgesellschaft, die wir alle keine Uniform tragen, für unsere Soldatinnen und Soldaten. Und ich möchte auch hinzusagen, vor 20 Jahren wurden wir noch angehalten, nicht in Flecktarn, in Grün die Züge zu benutzen und in der Öffentlichkeit unterwegs zu sein, maximal in Ausgehuniform. Heute hat sich das Bild geändert, die Debatte hat sich geändert und die Kultur hat sich geändert. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Und ich denke, das müssen wir im deutschen Parlamentarismus auch entsprechend nachvollziehen und dieser Würdigung, und wenn es nur der kleine Baustein mit den Museen ist, durchaus ihre Würdigung geben. Und deswegen haben Sie auch von uns die volle Unterstützung, genauso wie alle Soldatinnen und Soldaten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Terpe, es ist absolut naiv, darauf abzustellen, auf die Staatsform, ob der Soldat ein Verbrecher ist oder nicht. Die Staatsform ist ja das, was der, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich ja nicht gemacht.) der Soldat geht in den Krieg, unabhängig von der Staatsform. Und zu glauben, dass nur die Soldaten, die in einer Demokratie leben und vom Parlament beauftragt wurden, da mehr Ehre haben, ist ja völlig naiv. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dass Demokratien auch schändliche Kriege führen können und Angriffskriege führen können, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) da brauche ich nur an die vielen Kriege zu erinnern, die die USA vom Zaun gebrochen haben, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Irak und so weiter. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das ist auch völlig klar. Und selbst im Zweiten Weltkrieg waren nicht alle Gegner demokratische Staaten. Also darauf abzustellen, ist völlig naiv. Es kommt darauf an, der Soldat sucht sich das doch nicht aus, der Soldat als Mensch muss beurteilt werden nach dem, was er tut. Er geht ja selten freiwillig in den Krieg. Also darauf abzustellen, auf die Demokratie, ist völlig absurd. Herr Koplin, Sie haben es ja sehr deutlich gesagt, Sie haben weiter das Weltbild, dass der russische Soldat als Teil der Sowjetunion, den verehren Sie nach wie vor als Befreier, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Sie unterschlagen, dass er zusammen mit Deutschland in Polen eingefallen ist, die Massaker in Katyn begangen hat, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die Verwandten dieser Familien, dieser Zehntausenden oder wie vielen Polizisten und Offiziere, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) nach Kasachstan und sonst wo vertrieben hat. Die Verbrechen nach dem Kriege an unserem eigenen Volk, das alles ist weg, weil es ja aus Ihrer Sicht die Befreier sind, das sind die guten Soldaten. Und bei Ihnen dreht sich der Magen, wenn Sie nur hören, dass ein deutscher Soldat in Wehrmachtsuniform ein anständiger Mensch sein könnte. (Thomas Krüger, SPD: Ah, jetzt kommts raus!) Helmut Schmidt steht für die vielen tapferen Soldaten, und er hat zu seiner Tapferkeit gestanden, die ich ehre nach wie vor. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und die haben das Recht, nicht verdammt zu werden. Welches Land auf dieser Erde schickt sämtliche, pauschal sämtliche Soldaten eines Krieges in den Abschnitt Verbrechertum, pauschal? Sie pauschalisieren alle Wehrmachtssoldaten als Verbrecher und schließen vollkommen aus, dass es alles unsere Vorfahren sind, die nicht alle Verbrecher waren. Sie sehnen sich gerade dazu und können sich nicht davon befreien. (Torsten Koplin, Die Linke: Die Nürnberger Prozesse haben offengelegt, was die Wehrmacht gemacht hat.) Das ist unfassbar im Grunde! Das gibt es in keinem anderen Land. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Und übrigens, auch Soldaten in Wehrmachtsuniform sind auch die Soldaten des Widerstands. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Glocke der Vizepräsidentin) Und genau wie Rommel gibt es viele, die vorher dem System gedient haben, treu Soldat waren, die aber dann im Widerstand waren. Rommel gehört auch dazu. Das wollen Sie alles … Ihnen dreht sich der Magen um. Ja, was hatten Sie denn für Vorfahren? Und übrigens, der Gedanke, habe ich auch drüber nachgedacht, durchaus, wie man mit den Soldaten der NVA umgeht. Ja, darüber, denke ich, sollte man nachdenken, wenn wir uns als ein Volk empfinden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die haben sich das auch nicht ausgesucht. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und die wären ja auch, wenn sie Pech gehabt hätten, in die Tschechei einmarschiert. Das wissen Sie ganz genau. Das hätten Sie damals auch gut gefunden. So! (Torsten Koplin, Die Linke: Unterstellen Sie mir nicht so was!) Ach, Sie waren da im Widerstand, ja? (Torsten Koplin, Die Linke: Ich war nicht im Widerstand.) Also … (Torsten Koplin, Die Linke: Unterstellen lasse ich mir auch nichts!) Und dann gehen Sie ja völlig an der Wirklichkeit vorbei. Es gibt hier nach wie vor Kreise, die vor allem auf der Seite angeordnet sind, die dazu führen, dass in der Öffentlichkeit immer noch Soldaten der Bundeswehr sich nicht trauen, sich in die U-Bahn zu setzen, weil sie beschimpft werden. Das Problem müssen Sie erst mal lösen! (Zuruf von Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Da müssen Sie erst mal die Welt hier in Ordnung bringen, bevor Sie auf die Idee kommen, sich von mir zu distanzieren, weil ich nach wie vor sage, natürlich muss ich mich nicht in Schimpf und Schande begeben, wenn mein Vater als Wehrmachtssoldat ... Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Die Redezeit ... Horst Förster , AfD: ... in den Krieg gezogen ist, unfreiwillig, ... Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: ... ist schon lange abgelaufen. Horst Förster , AfD: ... und gefallen ist. Wo leben Sie eigentlich?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat noch mal das Wort die Abgeordnete Sabine Enseleit. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sabine Enseleit , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Also was sich hier jetzt wieder abgespielt hat, ist wirklich ohne Worte. Also ich habe erwartet, dass aus der Ecke und aus der Ecke entsprechende Einwürfe kommen, aber was Sie hier gerade abgeliefert haben, das ist wirklich, also da fällt mir nichts mehr dazu ein (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und da will ich auch gar nicht weiter drauf eingehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion Die Linke – Julian Barlen, SPD: Könnten Sie das konkretisieren? – Zuruf von Jeannine Rösler, Die Linke) Nee, weil, ich habe mir überlegt, ob ich es konkretisieren möchte, aber ich tue es nicht, weil dies einfach, also diese Debatte ist einfach vollkommen unwürdig. Und ich möchte jetzt noch mal auf den Kern meines Antrages zurückkommen. Es geht um das Ziel, die Anerkennung für Veteraninnen und Veteranen zu stärken (Torsten Koplin, Die Linke: Na, damit haben wir uns doch auseinandergesetzt.) und den Nationalen Veteranentag gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteuren zu gestalten. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Darüber sprechen wir heute. Wir sprechen nicht über Militarisierung, wir sprechen nicht über Symbolpolitik, sondern wir sprechen über Respekt gegenüber Menschen, die unserem Land gedient haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und der Gruppe der FDP) Und es geht auch nicht um Privilegierungen, was Sie im Vorfeld schon angeführt hatten, Herr Koplin, und es geht auch nicht um die Frage des Status der NVA-Soldaten. (Torsten Koplin, Die Linke: Nein, natürlich nicht!) Es geht schlicht und ergreifend um die Anerkennung … (Der Abgeordnete Torsten Koplin bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. … des Dienstes der Soldatinnen und Soldaten mit einer kleinen und nicht sehr teuren Geste zum Veteranentag. Und ich frage mich wirklich, was ist hier in diesem Parlament los? In Schleswig-Holstein wurde das, im Schulterschluss mit allen Parteien wurde dieser Antrag beschlossen, nur hier wird wieder emotional und ideologisch rumdiskutiert. Ja! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Falko Beitz, SPD) Und zu Herrn Förster und auch zu Herrn Koplin muss ich sagen, es tut mir leid, aber Sie haben sich nicht mit den Fakten auseinandergesetzt. Und deswegen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und deswegen kommen Sie mit solchen Geschichten hier an, die Sie hier auftischen. (Jeannine Rösler, Die Linke: Welche Geschichten denn?) Sie kommen mit Ihren NVA-Soldaten an, Sie kommen mit der Wehrmacht an, also … (Julian Barlen, SPD: Aber das ist jetzt zu kurz gesprungen, Frau Enseleit! – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Nee, das ist nicht zu kurz gesprungen, weil das ist eine unwürdige Debatte, die wir hier führen, (Torsten Koplin, Die Linke: Die Dimension Ihres Antrages ist viel größer, als Sie selber erkennen.) wo es eigentlich um die Anerkennung eines Dienstes von Menschen geht, die für unser Land geradestehen. (Patrick Dahlemann, SPD: Was hier total wertgeschätzt wurde!) Und Sie kommen hier mit so einem, mit so einem Mist an, ja?! (Patrick Dahlemann, SPD: Was hier total wertgeschätzt wurde! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Jetzt Ruhe jetzt da drüben! Ja?! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Glocke der Vizepräsidentin) Ich habe nicht Sie kritisiert, ich habe Die Linke kritisiert. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Einen Moment mal bitte! (Jeannine Rösler, Die Linke: Ja, was?!) Einen Moment! Wir sind jetzt hier in der Debatte und nicht im Zwiegespräch zwischen dem Plenum und der hier Vortragenden. (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Zwischenrufe sind gestattet, das wissen Sie. Wenn es Nachfragen gibt, haben Sie andere Instrumente, die Sie bitte nutzen wollen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Mann, Mann, Mann!) Wir wollen jetzt weiterhin dem Vortrag der Abgeordneten folgen. Vielen Dank! Sabine Enseleit , CDU: So, und zu diesen ganzen Fragen, die eben auch Herr Förster und Herr Koplin aufgeworfen haben, die Definition des Veteranen und so weiter, ist alles festgelegt, gibt es alles schon. Auch die Frage, was mit den NVA-Soldaten ist, ist alles geklärt. Also das müssen wir jetzt in dieser Diskussion … (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Ja, dass Sie da eine andere Haltung dazu haben, ist mir schon klar. Aber über dieses Stöckchen springe ich jetzt auch nicht. Was ich ein bisschen schade finde, ist, ich habe bei der SPD eigentlich rausgehört, also sehen Sie es mir nach, die Argumentation bei beiden war etwas schwach, ja, sodass ich davon ausgehe, dass Sie eigentlich im Grunde, das haben Sie auch gesagt, dem Antrag ja eigentlich zustimmen. Aber Sie kriegen es halt einfach nicht hin, weil eben Ihnen der Antragsteller nicht passt, ja?! (Zuruf von Thore Stein, AfD) So, und das finde ich einfach schade. Ich hätte mir gewünscht, dass ich am Ende dieser Legislatur vielleicht noch dahin komme, dass Sie mal einem Antrag, der wirklich vernünftig ist und der auch fraktionsübergreifend funktioniert, vielleicht einfach mal zustimmen könnten. Aber leider tun Sie das eben nicht. Und insofern, muss ich Ihnen auch sagen, darf man sich echt nicht wundern, dass die Leute den Glauben an dieses politische System verlieren, ja, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) weil diese Spielchen einfach sinnlos sind. So! Und jetzt möchte ich, möchte ich zum Schluss noch mal dafür werben, doch diesem Antrag zuzustimmen. Vielleicht – Frau Martin hat es ja so ein bisschen formuliert, dass sie doch noch gesprächsbereit ist –, vielleicht kann man ja den Faden noch mal aufgreifen und dann vielleicht im nächsten Jahr was tun. Man kann auch andere Maßnahmen ergreifen. Das, was ich jetzt vorgeschlagen habe, ist einfach nur eine niedrigschwellige Geste im ersten Schritt. Aber da kann man sicherlich auch noch was anderes sich ausdenken. Und ich würde mir einfach wünschen, dass es dazu einen Konsens hier noch gibt und dass Sie vielleicht doch noch über Ihren Schatten springen und diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Frau Enseleit, einen Moment, bitte! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor durch Herrn Förster. Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank, Frau Enseleit! Ich will nur als Erstes sagen, das habe ich eben auch vergessen, als Ergebnis der Aussprache haben wir uns dahin entschieden, auch Ihrem Antrag zuzustimmen, weil Ihre Ausführungen mich doch auch, das hatte ich schon erwähnt, beeindruckt haben. Sie meinen jetzt auch natürlich, nach beiden Seiten gleichermaßen austeilen zu müssen. Ich sage nochmals, das ist völlig legitim, ist auch angemessen und angebracht, auch den historischen Hintergrund zu benennen. Veteranen kann man jetzt, wenn man über dieses Thema spricht, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) über das Grundsätzliche, auch nach den Kriegserlebnissen und Erfahrungen und so weiter und der aktuellen Situation, in der wir sind, und der Zusammenhang ist ja kein Zufall, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Falls Sie das nicht als Geste empfinden, stimmt was nicht.) meine ich, da muss man den erwähnen und darf man ihn erwähnen. Und dazu gehört natürlich auch die Auseinandersetzung mit den, bitte schön, wie bei mir, mit den Millionen deutschen Soldaten, die in den Krieg gezogen sind. Und da gibt es ja eine Denkweise, dass die Wehrmachtsuniform, da kriegt man Erbrechen, und auf der anderen Seite, dass man es differenziert betrachtet. Und ich habe an keiner Stelle irgendwie Wehrmachtsverbrechen, überhaupt die Verbrechen irgendwelcher Armeen oder Soldaten infrage gestellt. Das hat es hier überall gegeben, auch bei der Wehrmacht, das wissen wir. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Aber ich könnte Ihnen ein Zitat von Eisenhower, auch von Macron, ein französischer Präsident, (Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) 1995 in Berlin vorlesen, wo er auch sich sehr positiv zu den deutschen Soldaten, über die deutschen Soldaten ausspricht am 8. Mai und auch gerade sagt, dass diese Pauschalisierung nicht angebracht ist. Also ich denke, das war mein gutes Recht. Und deshalb möchte ich mich dagegen wehren, dass Sie, sagen wir mal, das auch so in die Ecke schieben, als ob das ein nicht angebrachtes Thema gewesen sei, über das man so gar nicht sprechen darf. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete? (Zustimmung) Bitte schön! Sabine Enseleit , CDU: Ja, vielen Dank für diese Anmerkungen! Ich möchte nur noch mal darauf hinaus, dass wir hier heute über diesen Antrag sprechen. Insofern finde ich es auch gut, wenn Sie sagen, Sie stimmen dem zu. Dann ist es ja wunderbar. Aber wir brauchen jetzt hier nicht über diese Thematik NVA, (Patrick Dahlemann, SPD: Oh, das ist ja eine Adelung des Antrages.) Wehrmacht und so weiter zu sprechen, weil darum geht es in diesem Antrag nicht. Und das können wir an anderer Stelle mal diskutieren, da können Sie auch einen anderen Antrag einbringen oder wie auch immer, aber darum geht es jetzt nicht. Es geht jetzt um diesen Veteranentag, um die Anerkennung der Leistungen der Soldatinnen und Soldaten. Und dafür werbe ich um Zustimmung und nicht um irgendeine Diskussion über Dinge, die in der Vergangenheit waren. Wir haben im Land 10.000 Soldatinnen und Soldaten, die aktiv sind, um die geht es, die jetzt hier im Land sind und die an diesem Tag geehrt werden sollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat ums Wort gebeten die Abgeordnete und Präsidentin Birgit Hesse. Birgit Hesse , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte auch nicht erwartet, dass ich noch mal zu diesem Antrag rede, aber es ist mir ein besonderes Bedürfnis. Ich möchte auch ganz deutlich sagen, was einige Kolleginnen und Kollegen hier auch sehr deutlich bereits gesagt haben, ich persönlich stehe ganz fest an der Seite unserer Bundeswehr und bin stolz darauf, dass die Soldatinnen und Soldaten unser Land verteidigen und entsprechend ihren Dienst auch leisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf aus dem Plenum: Aber?!) Nicht aber! Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer mich kennt, weiß, dass ich dieses, auch diese Wertschätzung, das, was ich gerade gesagt habe, auch persönlich zum Ausdruck bringe. Dafür habe ich vor Kurzem, was mich sehr gefreut hat, das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold erhalten. Das ist die höchste Auszeichnung, die eine zivile Person erhalten kann und darf, und das ist eine große Ehre. Und in der Begründung, was dann vorgetragen ist, warum ich diese Auszeichnung bekommen habe, war unter anderem auch die Durchführung der Ehrung der Veteraninnen und Veteranen im letzten Jahr im Rahmen des Tags der offenen Tür. Und das ist für mich ein Selbstverständnis gewesen, dass wir als Landtag hier vorangehen, (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut! Sehr gut!) dass wir als Landtag zeigen, wie wichtig uns die Veteraninnen und Veteranen sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und ich habe gerade heute – insofern passt das ganz gut – die entsprechenden Urkunden unterzeichnet, gemeinsam mit dem Kommandeur des Landeskommandos, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) diese Urkunden unterzeichnet, die wiederum bei dem nächsten Tag der offenen Tür – und Herr Mucha hat ja bereits darauf hingewiesen, dass es im Programm auch verzeichnet ist –, dass dort im Rahmen des Bühnenprogramms der Veteranentag durch den Landtag, also durch uns alle, vollzogen wird und ich in der Funktion dort dann als Landtagspräsidentin für den Landtag diese Ehrung vornehme. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und, liebe, liebe Frau Enseleit, ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie darauf vielleicht auch in Ihrer Rede einmal eingehen, weil entsprechend das, was Sie zu Recht ausgeführt haben – und da teile ich zum Teil auch die Auffassung von vielen Kolleginnen und Kollegen, dass wir diese Wertschätzung zuteilwerden lassen müssen –, genau das tun wir da. Und wir tun das nicht alleine, sondern wir tun das mit dem Landeskommando, also mit der Bundeswehr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Tilo Gundlack, SPD: Genau, sehr gut!) Insofern lehnen wir einen Antrag nicht ab, weil er uns nicht passt, wir lehnen den Antrag nicht ab, weil es nicht ein Antrag von uns ist, und es sind auch keine Spielchen, die wir spielen, sondern wir haben (Sebastian Ehlers, CDU: Für Herrn Koplin war das eine grundlegende Erwägung, Frau Hesse.) eine ganz konkrete Wertschätzung und Auszeichnung für die Veteraninnen und Veteranen im Land, abgestimmt mit dem Landeskommando. Und ich hätte mich gefreut, wenn auch das hier einmal zum Ausdruck gebracht worden wäre, weil ich muss ganz ehrlich sagen, diese Auszeichnung hat für mich einen hohen Stellenwert und ich mache das sehr gerne, dass ich diese Auszeichnung verleihen kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde mich also sehr freuen, wenn beim Tag der offenen Tür viele Abgeordnete dabei sind, wenn wir diese Auszeichnung vornehmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Herr Koplin kommt nicht.) Das ist echte Wertschätzung eines Landesparlamentes für unsere Bundeswehr. (Sebastian Ehlers, CDU: Die Linken kommen nur, wenn es für die NVA noch eine Auszeichnung gibt, Frau Hesse.) Das ist echte Wertschätzung, die unsere, (Sebastian Ehlers, CDU: Ihrem Koalitionspartner fällt es schwer, da zuzuhören.) das ist echte Wertschätzung, (Tilo Gundlack, SPD: Nun krieg dich mal wieder ein!) um die ich werbe, (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Beatrix Hegenkötter, SPD) weil genau das ist der Geist des Antrages von Frau Enseleit gewesen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Deswegen verstehe ich jetzt auch nicht die Zwischenrufe der CDU. Ich wollte nur noch mal deutlich machen, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diese Wertschätzung durchführt. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut! – Sebastian Ehlers, CDU: Das habe ich auch niemals bestritten. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Sebastian Ehlers, CDU: Dass da die Linken noch klatschen!) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/6593. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/6593 bei Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke und SPD, ansonsten Fürstimmen abgelehnt. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, (allgemeine Unruhe) beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. (Nikolaus Kramer, AfD: Danke, Frau Präsidentin!) Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 werden morgen nach dem Tagesordnungspunkt 29 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 4. Juni 2026, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:31 Uhr
