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Grit Schmelzer

SPD 03.06.2026 Sitzungen 8/133

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Petition, Sie wissen das, ist laut Wikipedia ein Schreiben – also eine Bittschrift, ein Ersuchen oder eine Beschwerde – an eine zuständige Behörde oder Volksvertretung, um auf ein Problem aufmerksam zu machen und eine konkrete politische Änderung zu fordern. Aber sie ist so viel mehr. Im Ergebnis kann wie in Stralendorf eine Schule erweitert werden oder in der Stadt Usedom eine Fußgängerampel in der Nähe einer Seniorenwohnanlage entstehen. In einem anderen Fall wurde ein Zweckverband gegründet, um mit Unterstützung des Landes das national bedeutende Kulturdenkmal Zitadelle Dömitz und das Schloss Raben Steinfeld zu erhalten. Das sind Verbesserungen, die direkt bei den Menschen vor Ort ankommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass Bürgerbeteiligung wirkt, sicher auch, weil die Zusammenarbeit in diesem Ausschuss über Parteigrenzen hinweg und auch mit dem Bürgerbeauftragten besonders gut ist. Aber nicht allen der 358 Petitionen aus dem Jahr 2025 konnten wir Abgeordnete zustimmen. Und manche kommen erst gar nicht bei uns an, weil sie auf private Petitionsplattformen gestellt wurden. Unter anderem, um das zu ändern, haben wir gemeinsam mit den Fraktionen der Linken, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP am 18.03. ein Zweites Petitionsgesetz in den Landtag eingebracht. Darin führen wir die öffentliche Petition ein und ermöglichen die Mitzeichnung sowohl handschriftlich als auch digital. Ab tausend Unterschriften beschäftigt sich der Petitionsausschuss mit dem Anliegen. Da kann man ja denken, ja, aber das ist doch nicht neu, ich habe doch schon tausendmal viele Petitionen im Netz unterzeichnet. Ja, das stimmt, unterschrieben, und dann war Schluss. Es wird zwar die Öffentlichkeit erreicht, aber eine Prüfung oder Abhilfe für das Anliegen gab es bisher nicht, es sei denn, die Petenten wandten sich explizit an den Petitionsausschuss des Landtages. Das ändern wir jetzt, und das, meine Damen und Herren, ist der Gamechanger in diesem Gesetz. In den mehr als 30 Jahren, die das Petitionsgesetz existiert, wurde nur wenig verändert. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Dieses verfassungsrechtlich garantierte Recht stärken wir jetzt durch weitere entscheidende Verbesserungen. Unter anderem führen wir die Aufgabe der Ombudsperson gegen Diskriminierung durch Träger der öffentlichen Verwaltung ein. Diese Aufgabe übernimmt jetzt der Bürgerbeauftragte. Weiter erfolgt eine Klarstellung, dass dieser auch der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist. Somit bündeln wir alle Aufgaben in einer Person und vermeiden so die Frage, wer zuständig ist – eine Anlaufstelle für alle Anliegen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Wir haben uns entgegen Forderungen in der Anhörung entschieden, keine Diskriminierungsmerkmale in das Gesetz aufzunehmen. Was als Diskriminierung empfunden wird, hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert, und wir wollen für die Zukunft nichts ausschließen. Aber auch bei jeder nicht explizit im Gesetz benannten Benachteiligung kann sich so jeder an den Petitionsausschuss oder den Bürgerbeauftragten wenden. Neuregelungen in der Geschäftsordnung zur Behandlung von öffentlichen Petitionen wie die Klarnamenpflicht sollen die Verbreitung von Hass und Hetze verhindern. Stattdessen wird so eine sachliche Auseinandersetzung zu den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gefordert. Neu ist auch ein Sprechtag in jeder Justizvollzugsanstalt des Landes mindestens einmal in der Legislaturperiode. Das soll auch für diese Menschen den einfachen Zugang zum Petitionsrecht sicherstellen. (Torsten Renz, CDU: Das ist aber ganz schön wenig, einmal.) Die Themenauswahl im Petitionsausschuss ist so breit wie das Leben selbst. Die Mitglieder des Petitionsausschusses sind nicht alles Fachleute. Deshalb führen wir die Möglichkeit ein, zukünftig Stellungnahmen des Fachausschusses zu Petitionen einzuholen. Im gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen gehen wir auf Forderungen aus der öffentlichen Anhörung ein. So wird die Sprache im Gesetz geschlechtergerecht angepasst, wie es der Rechtsausschuss gefordert hat. Und wir haben im Ausschuss verabredet, dass das Gesetz in einfacher Sprache auf der Webseite veröffentlicht wird. So kann es jeder verstehen. Meine Damen und Herren, in der Demokratie ist ein entscheidender Erfolgsfaktor, dass Menschen sich mit ihren Sorgen und Problemen gehört fühlen. Das nehmen wir sehr ernst. Dieses Zweite Gesetz zur Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes passt dieses Instrument zur Bürgerbeteiligung an die Wünsche und Erfordernisse unserer Zeit an. Wir stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und damit das Vertrauen in unser Land. Lassen Sie uns das gemeinsam möglich machen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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